132/KOMM
XXII. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über den Digitalisierungsbericht 2005, vorgelegt vom Bundeskanzler
(III-192 der Beilagen)
Der Bundeskanzler
hat dem Nationalrat am 21. Dezember 2005 den gegenständlichen
Digitalisierungsbericht 2005 (III-192 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der Verfassungsausschuss hat den
gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. April 2006 in
Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der sich an die
Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler anschließenden Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Stefan Prähauser, Mag. Terezija Stoisits,
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Herbert Scheibner
und Mag. Walter Tancsits sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt
Franz Morak.
Bei der Abstimmung
wurde der gegenständliche Digitalisierungsbericht 2005, vorgelegt vom
Bundeskanzler (III-192 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien,
2006 04 04
Stefan Prähauser Dr. Peter
Wittmann
Schriftführer Obmann