141/KOMM XXII. GP
Kommuniqué
des Familienausschusses
über den Bericht
über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2004, vorgelegt
von der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz (III-218 der Beilagen)
Die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat
dem Nationalrat am 20. April 2006 den gegenständlichen Bericht der Bundesstelle
für Sektenfragen im Jahr 2004 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der
Familienausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am
17. Mai 2006 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
Im Zuge der
Beratungen wurde der Geschäftsführer der Bundesstelle für Sektenfragen
Dr. German Müller gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Nationalrates
als Auskunftsperson beigezogen.
An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der
Abgeordneten Barbara Riener, die Abgeordneten
Christine Marek, Gabriele Binder-Maier,
Marialuise Mittermüller, Sabine Mandak,
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler sowie die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Ursula Haubner.
Bei der Abstimmung
wurde der Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr
2004, vorgelegt von der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz (III-218 der Beilagen), einstimmig
zur Kenntnis genommen.
Das
vorliegende Kommuniqué wurde vom Familienausschuss einstimmig beschlossen.
Wien,
2006 05 17
Karl
Öllinger Ridi
Steibl
Schriftführer Obfrau