141/KOMM XXII. GP

 

Kommuniqué

des Familienausschusses

über den Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2004, vorgelegt von der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (III-218 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 20. April 2006 den gegenständlichen Bericht der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2004 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. Mai 2006 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Im Zuge der Beratungen wurde der Geschäftsführer der Bundesstelle für Sektenfragen Dr. German Müller gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Nationalrates als Auskunftsperson beigezogen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Barbara Riener, die Abgeordneten Christine Marek, Gabriele Binder-Maier, Marialuise Mittermüller, Sabine Mandak, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2004, vorgelegt von der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (III-218 der Beilagen), einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Familienausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2006 05 17

Karl Öllinger             Ridi Steibl

            Schriftführer                     Obfrau