BMF - III/3 (III/3)

 

 

 

Anschrift:



lt. Verteiler Präs. des NR 
 

 

GZ. BMF-200311/0003-III/3/2005

 

Himmelpfortgasse 4-8
Postfach 2
A-1015 Wien


Sachbearbeiter:
Dr. Marcus Heinz
Telefon: +43 (1) 514 33 2638

Internet. Marcus.Heinz@bmf.gv.at
DVR: 0000078

 

Betr.:

»Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur gefälligen Kentnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens 29. Juli 2005 übermittelt wurde.

 

Gleichzeitig wurden die Interessensvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in elektronischer Form sowie in 25facher Ausfertigung dem Herrn Präsidenten des Nationalrates zuzuleiten.

 

Anlage

 

16.06.2005
Für den Bundesminister:
Dr. Marcus Heinz
(elektronisch gefertigt)


Parlament

Präsident des Nationalrates

Bundesbehörden

Bundeskanzleramt-Datenschutzrat

Bundeskanzleramt Sektion III

Bundeskanzleramt Staatssekretär Franz Morak

Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Abteilung I/B/6

Bundesministerium für Inneres

Bundesministerium für Justiz

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Bundesministerium für Landesverteidigung

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Legistik Abteilung Pers/6

Finanzprokuratur

Präsidentschaftskanzlei

Rechnungshof

Statistik Österreich

Verfassungsgerichtshof

Verwaltungsgerichtshof

Volksanwaltschaft

Landesbehörden

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Amt der Kärntner Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Amt der Salzburger Landesregierung

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Amt der Tiroler Landesregierung

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Amt der Wiener Landesregierung (Stadtsenat)

Österreichischer Gemeindebund

Österreichischer Städtebund

Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen  Landesregierung

Interessens- und Berufsvertretungen

AGEZ  Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit

Bundesarbeitskammer

Bundes-Jugendvertretung

Evangelischer Oberkirchenrat

Oesterreichische Nationalbank

ÖGB- Gewerkschaft öffentlicher Dienst

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz

Vereinigung der österreichischen Industrie

Wirtschaftskammer Österreich

Ressortinterne

BMF Sektion I

BMF Sektion II

BMF Sektion III

BMF Sektion IV

BMF Sektion V


Entwurf

Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an der 14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.

§ 2. Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 10 920 000 EUR.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.


Vorblatt

Probleme:

Um vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Internationalen Entwicklungsorganisation zu gewährleisten, die den ärmsten Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise verlorene Zuschüsse (Grants) zur Verfügung stellt, ist eine weitere Wiederauffüllung ihrer Mittel erforderlich. Im Rahmen der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC-Initiative) kommt es außerdem zu Kreditausfällen für die Internationale Entwicklungsorganisation, die durch zusätzliche Mittel internationaler Geber abgedeckt werden müssen. Am 22. Februar 2005 wurden die Verhandlungen betreffend eine 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation abgeschlossen.

Ziel:

Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Beteiligung Österreichs an der 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation und für die Leistung eines österreichischen Beitrages zu dem bei der Internationalen Entwicklungsorganisation zur Lösung des Schuldenproblems hoch verschuldeter armer Länder eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund) geschaffen werden.

Inhalt:

Die gegenständliche Gesetzesinitiative hat die Beteiligung des Bundes in Höhe von 239.710.000 EUR im Rahmen der 14. Wiederauffüllung der Fondsmittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑14) und die Leistung eines Beitrages in Höhe von 10.920.000 EUR zu dem bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten HIPC-Trust Fund zum Gegenstand.

Alternativen:

Sofern Österreich im Gleichklang mit anderen Geberländern vorgehen will, keine.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Mit nennenswerten Auswirkungen auf die Verwaltungsbehörden ist nicht zu rechnen. Die internationale Entwicklungsorganisation ist Teil der Weltbankgruppe. Im Rahmen von Beschaffungen für Projekte der Weltbankgruppe ergingen allein in den Jahren 2001 bis 2004 Aufträge in Höhe von 404,5 Mio. USD an die österreichische Wirtschaft. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Internationalen Entwicklungsorganisation ist für österreichische Unternehmen bei der weiteren Bearbeitung von Märkten in Entwicklungsländern förderlich.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung dieses Gesetzentwurfes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an IDA‑14 in Höhe von 239.710.000 EUR, zusammengesetzt aus einem Grundbeitrag in Höhe 235.290.900 EUR und einem Beitrag zum Ersatz ausfallender Verwaltungsgebühren aus Grants in IDA‑13 in Höhe von 4.419.100 EUR, sowie zur Leistung eines Beitrages an den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten HIPC-Trust Fund in Höhe von 10.920.000 EUR. Der österreichische Beitrag zu IDA‑14 soll zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar voraussichtlich in drei gleichen Raten in den Jahren 2006 bis 2008, sowie durch fix vereinbarte Anrechnung von durch Liquidität bedingtem Zinsgewinn in der Internationalen Entwicklungsorganisation geleistet werden. Der gesonderte österreichische Beitrag zum HIPC Trust Fund ist in drei gleichen Raten in den Jahren 2006 bis 2008 in bar zu leisten. Die budgetären Auswirkungen der Bundesschatzeinlösungen für den Zeitraum 2006 bis 2011 sind aus dem Einlösungsplan im allgemeinen Teil der Erläuterungen ersichtlich.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Bundesrat ist gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG nicht mitzubefassen.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Das Mandat der im Jahre 1960 als Tochterinstitut der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank) gegründeten Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) besteht darin, in den ärmsten Mitgliedsländern der Weltbank effiziente Programme zur Förderung des Wachstums und zum Abbau der Armut zu unterstützen. Entwicklung ist für diese Länder eine Herausforderung, die weit in die Zukunft hineinreicht; IDA hilft dabei, das Humankapital, die Institutionen und die Infrastruktur aufzubauen, die gebraucht werden, um Wachstum auf einer gerechten und dauerhaften Basis möglich zu machen.

Die Internationale Entwicklungsorganisation, die gegenwärtig 165 Mitgliedstaaten hat, ist der weltweit wichtigste Kanal zur Bereitstellung konzessionärer Finanzierungen für die einkommensschwächsten Entwicklungsländer mit einem maximalen jährlichen Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung von (im Jahr 2003) 895 US-Dollar, die die marktnahen Konditionen der IBRD nicht aufbringen können. Ihre Begünstigten sind die Menschen von 81 Ländern, die eine Gesamtbevölkerung von rund 2,5 Milliarden haben. Mindestens die Hälfte der Mittel von IDA wird dabei in Sub-Sahara Afrika eingesetzt.

Die Internationale Entwicklungsorganisation finanziert Investitionsprojekte und Programme für die wirtschaftliche Strukturanpassung zu besonders "weichen", für die ärmsten Länder erschwinglichen, Konditionen. IDA-Kredite sind zinsenfrei, lediglich für den jeweils aushaftenden Betrag wird eine Verwaltungsgebühr von 0,75% verrechnet; die Laufzeit der Kredite beträgt seit der achten Wiederauffüllungsperiode 35 Jahre für jene Empfängerländer, die in geringem Umfang auch Weltbank-Darlehen aufnehmen ("blend countries"), und 40 Jahre für die Länder, die ausschließlich IDA-Kredite erhalten ("IDA-only countries"); bei allen Krediten wird ein tilgungsfreier Zeitraum von zehn Jahren eingeräumt. Das IDA-Kreditportfolio betrug zum 30. Juni 2004 115,743 Milliarden US-Dollar.

Neben Krediten können seit IDA‑13 im begrenzten Ausmaß auch verlorene Zuschüsse (Grants) durch IDA vergeben werden. Diese werden bei IDA‑14 ein Ausmaß von ca. 30% des Gesamtvolumens erreichen.

Im Gegensatz zur Weltbank, die sich vorwiegend auf den Internationalen Kapitalmärkten refinanziert, ist IDA auf die Beiträge ihrer reicheren Mitgliedsländer angewiesen. Ihre Mittel müssen daher von Zeit zu Zeit "aufgefüllt" werden, was in der Regel alle drei Jahre geschieht.

Die Anfang 2004 begonnenen Verhandlungen betreffend eine 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑14) konnten am 22. Februar 2005 erfolgreich abgeschlossen werden. Der Gouverneursrat der Internationalen Entwicklungsorganisation beschloss am 18. April 2005 die entsprechende IDA‑14 Resolution.

Mit IDA‑14 werden wichtige Innovationen für die Erreichung des übergeordneten Armutsbekämpfungszieles eingeführt. Die Internationale Entwicklungsorganisation wird greifbare Entwicklungsresultate in den Mittelpunkt ihrer Planungen stellen. Dazu werden Indikatoren vor allem auf Basis der Millenniumsentwicklungsziele und ländereigene Statistiksysteme herangezogen. Fortschritte sollen so klarer messbar sein und Veränderungen vor Ort schneller für zukünftige Operationen berücksichtigt werden können. Andererseits soll beispielsweise hohe Korruption in einem Land die Höhe der Zuteilung von Mitteln negativ beeinflussen. Die Einschätzungen der Internationalen Entwicklungsorganisation über die Fortschritte der einzelnen Empfängerländer bei Armutsreduktion, guter Regierungsführung und Wirtschaftspolitik sollen auch öffentlich zugänglich gemacht werden.

Größeres Augenmerk als bisher wird bei den Operationen der Internationalen Entwicklungsorganisation auf Wachstumssteigerung als Grundvoraussetzung für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele gelegt werden. Als Schlüssel dazu dienen vor allem verstärkte Maßnahmen zur Schaffung von Infrastruktur für arme Gemeinschaften z.B. bezüglich Kommunikation, Wasser- und Energieversorgung. Gleichzeitig soll die Förderung des Privatsektors als Wachstumsmotor und als Schaffer von Arbeitsplätzen für die arme Bevölkerung ausgebaut werden. Mit IDA‑14 wird auch die Notwendigkeit der Herstellung eines günstigen Investitionsklimas in den Entwicklungsländern durch Aufbau entsprechender Rahmenbedingungen erneut besonders betont werden.

IDA‑14 wird das Schuldenproblem der ärmsten Länder systematisch auf Basis von Schuldentragfähigkeitsanalysen berücksichtigen. Die Länder mit den größten Schuldenproblemen, insbesondere in Sub-Sahara Afrika, werden keine neuen Schulden in Form von IDA-Krediten mehr aufnehmen, sondern ausschließlich Grants erhalten. Länder mit einer besseren Schuldentragfähigkeit erhalten je nach ihrer Lage entweder einen Mix aus Grants und IDA-Krediten oder nur IDA-Kredite. Da Grants nicht an die Internationale Entwicklungsorganisation zurückfließen und einen Verdienstausfall (Verwaltungsgebühren) nach sich ziehen, haben sich die Geber zur Aufrechterhaltung der Finanzkraft der Internationalen Entwicklungsorganisation bereit erklärt, Ersatzleistungen im Ausmaß der jeweils tatsächlich ausfallenden Finanzströme zu leisten. Während die Verwaltungsgebühren für Grants aus IDA‑14 intern getragen werden, müssen Verwaltungsgebühren von Grants aus IDA‑13 gesondert von den Gebern abgedeckt werden.

Die Internationale Entwicklungsorganisation nimmt auch an der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC-Initiative) teil. Rückzahlungen von IDA-Krediten werden dabei teilweise erlassen. Zur Erhaltung der Finanzkraft von IDA werden auch diese Kreditausfälle durch die Geber im Rahmen von IDA‑14 abgedeckt. Der österreichische Beitrag dazu ist Teil des in den Verhandlungen zugesagten Gesamtbeitrags zu IDA‑14. Zur Wahrung der Transparenz von Entschuldungsmaßnahmen bei IDA‑14 wird dieser Beitrag aber über den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation zu diesem Zweck eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund), über den Österreich schon früher einen Beitrag zur HIPC-Initiative geleistet hat (BGBl. I Nr. 92/2001 vom 3. August 2001), abgewickelt werden.

Insgesamt werden für IDA‑14 für die Periode 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008 voraussichtlich rund 24,2 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR) zur Verfügung stehen, die für Ausleiheaktivitäten und Vergabe von Grants Verwendung finden können. Diese Summe setzt sich aus Rückflüssen und Annullierungen nicht in Anspruch genommener IDA Kredite, internen Ressourcen der Weltbank und neuen Geberzusagen zusammen. Die neuen Geberzusagen für IDA‑14 belaufen sich dabei auf rund 12,25 Mrd. SZR. Dies repräsentiert gegenüber IDA‑13 einen 25% Anstieg und damit den höchsten Zuwachs seit zwei Jahrzehnten. Trotz der Bemühungen Österreichs und anderer europäischer Geber verbleibt gemessen am Ziel der Verhandlungen eines 30% Anstiegs gegenüber IDA‑13 auf rund 14,13 Mrd. SZR bei neuen Geberzusagen eine relativ große strukturelle Finanzierungslücke in Höhe von rund 1,88 Mrd. SZR.

Zeichnungsurkunden sollen bis 15. Dezember 2005 hinterlegt werden. Die 14. Wiederauffüllung tritt in Kraft, sobald Staaten zumindest für 7,353 Mrd. SZR Zeichnungsurkunden hinterlegt haben.

Finanzielle Auswirkungen:

Österreich hat während der Verhandlungen über IDA‑14 - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Gesamtbeitrag von 1,47% an der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 14,13 Mrd. SZR, das sind 207,71 Mio. SZR bzw. auf Basis des vereinbarten durchschnittlichen Umrechnungskurses zwischen dem Euro und dem Sonderziehungsrecht (1 SZR = 1,20662 EUR), 250.630.000 EUR, zugesagt.

Der im Geberbericht ausgewiesene österreichische Gesamtbeitrag setzt sich dabei aus einem Grundbeitrag in Höhe von 195 Mio. SZR bzw. 235.290.900 EUR (1,56% der Grundbeiträge), einem Beitrag zum Ersatz ausfallender Verwaltungsgebühren aus Grants in IDA‑13 in Höhe von 3,67 Mio. SZR bzw. 4.419.100 EUR (0,78% der IDA‑13 Ersatzbeiträge) und einem Beitrag zum HIPC-Trust Fund als Ersatz für IDA-Kreditausfälle in Höhe von 9,05 Mio. SZR bzw. 10.920.000 EUR (0,78% der HIPC-Ersatzbeiträge) zusammen.

Der österreichische Grundbeitrag in Höhe von 235.290.900 EUR soll durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar in drei gleichen Raten in den Jahren 2006 bis 2008 aufgebracht werden. Der Beitrag zum Ersatz ausfallender Verwaltungsgebühren aus Grants in IDA‑13 in Höhe von 4.419.100 EUR soll durch fix vereinbarte Anrechnung von durch Liquidität bedingtem Zinsgewinn in der Internationalen Entwicklungsorganisation aufgebracht werden. Der Beitrag zum HIPC-Trust Fund als Ersatz für IDA Kreditausfälle in Höhe von 10.920.000 EUR soll in drei gleichen jährlichen Raten in den Jahren 2006 bis 2008 in bar geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Einlösung von Bundesschatzscheinen in den Jahren 2006 bis 2011 ergeben sich aus dem nachstehenden Einlösungsplan. Diese Beträge sind ebenso wie der Beitrag zum HIPC-Trust Fund auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar.

Tabelle 1: Schatzscheineinlösungsplan: IDA‑14 Grundbeitrag

 

in Prozent

EUR

2006

7,0

16.470.363,00

2007

13,0

30.587.817,00

2008

15,0

35.293.635,00

2009

22,0

51.763.998,00

2010

22,5

52.940.452,50

2011

20,5

48.234.634,50

Gesamt

100,0

235.290.900,00

Kompetenzgrundlage:

Bei den gegenüber der Internationalen Entwicklungsorganisation abzugebenden Verpflichtungserklärungen zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 14. Wiederauffüllung der Mittel und zur Leistung eines weiteren Beitrages an den HIPC-Trust Fund handelt es sich um völkerrechtliche Rechtsgeschäfte, die im Hinblick auf die in § 1 und § 2 enthaltenen gesetzlichen Anordnungen als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fallen. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, werden diese Erklärungen vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur Vollziehung ist auf Grund von Abschnitt D Ziffer 11 der Anlage 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 gegeben.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Österreich hat während der Verhandlungen über IDA‑14 - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Grundbeitrag von 1,56% gemessen an den Grundbeiträgen aller Geber, das sind 235.290.900 EUR, zugesagt. Damit verdoppelt Österreich seinen Grundbeitrag zu IDA‑14 gegenüber IDA 13. Zusätzlich hat Österreich - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Ersatzbeitrag von 0,78% gemessen an den Ersatzbeiträgen aller Geber, das sind 4.419.100 EUR, zum Ersatz ausfallender Verwaltungsgebühren aus Grants in IDA 13 zugesagt. Insgesamt beträgt die Beteiligung Österreichs an IDA‑14 damit 239.710.000 EUR. Österreich rückt damit in die Höhe der IDA-Beteiligungen vergleichbarer OECD‑Staaten vor und setzt so eine wesentliche Maßnahme zur Erfüllung der von Österreich mitgetragenen Millenniumsentwicklungsziele.

Zu § 2:

Österreich hat während der Verhandlungen über IDA‑14 - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung – einen HIPC-Beitrag von 0,78% gemessen an den HIPC-Beiträgen aller Geber, das sind 10.920.000 EUR, als Ersatz für den Schuldenerlass von IDA-Krediten im Rahmen der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC-Initiative) zugesagt. Dieser HIPC-Beitrag soll aus Transparenzgründen über den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation zu diesem Zweck bereits eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund) abgewickelt werden. Österreich nimmt damit weiter aktiv an der von der Internationalen Gebergemeinschaft getragenen HIPC-Initiative teil.