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BMF - III/3 (III/3) |
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GZ. BMF-200311/0003-III/3/2005 Himmelpfortgasse 4-8 Internet. Marcus.Heinz@bmf.gv.at |
Betr.: |
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) |
Das
Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur
gefälligen Kentnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den
begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens 29. Juli 2005
übermittelt wurde.
Gleichzeitig
wurden die Interessensvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in
elektronischer Form sowie in 25facher Ausfertigung dem Herrn Präsidenten des
Nationalrates zuzuleiten.
Anlage
16.06.2005
Für den Bundesminister:
Dr. Marcus Heinz
(elektronisch gefertigt)
Präsident des Nationalrates
Bundeskanzleramt-Datenschutzrat
Bundeskanzleramt Sektion III
Bundeskanzleramt Staatssekretär Franz Morak
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Abteilung I/B/6
Bundesministerium für Inneres
Bundesministerium für Justiz
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Landesverteidigung
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Legistik Abteilung Pers/6
Finanzprokuratur
Präsidentschaftskanzlei
Rechnungshof
Statistik Österreich
Verfassungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Volksanwaltschaft
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Amt der Kärntner Landesregierung
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Amt der Salzburger Landesregierung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Amt der Tiroler Landesregierung
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Amt der Wiener Landesregierung (Stadtsenat)
Österreichischer Gemeindebund
Österreichischer Städtebund
Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
AGEZ Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit
Bundesarbeitskammer
Bundes-Jugendvertretung
Evangelischer Oberkirchenrat
Oesterreichische Nationalbank
ÖGB- Gewerkschaft öffentlicher Dienst
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
Vereinigung der österreichischen Industrie
Wirtschaftskammer Österreich
BMF Sektion I
BMF Sektion II
BMF Sektion III
BMF Sektion IV
BMF Sektion V
Entwurf
Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur
14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen
Entwicklungsorganisation (IDA‑14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete
arme Länder (HIPC-Trust Fund)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich
an der 14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation
mit einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.
§ 2. Der
Bund leistet zum bei
der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für
hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von
10 920 000 EUR.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der
Bundesminister für Finanzen betraut.
Vorblatt
Probleme:
Um vor dem Hintergrund der
Millenniumsentwicklungsziele die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der
Internationalen Entwicklungsorganisation zu gewährleisten, die den ärmsten
Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise verlorene Zuschüsse
(Grants) zur Verfügung stellt, ist eine weitere Wiederauffüllung ihrer Mittel
erforderlich. Im Rahmen der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter
armer Länder (HIPC-Initiative) kommt es außerdem zu Kreditausfällen für die
Internationale Entwicklungsorganisation, die durch zusätzliche Mittel
internationaler Geber abgedeckt werden müssen. Am 22. Februar 2005 wurden die
Verhandlungen betreffend eine 14. Wiederauffüllung der Mittel der
Internationalen Entwicklungsorganisation abgeschlossen.
Ziel:
Mit der
gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die
Beteiligung Österreichs an der 14. Wiederauffüllung der Mittel der
Internationalen Entwicklungsorganisation und für die Leistung eines
österreichischen Beitrages zu dem bei der Internationalen
Entwicklungsorganisation zur Lösung des Schuldenproblems hoch verschuldeter
armer Länder eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund) geschaffen werden.
Inhalt:
Die
gegenständliche Gesetzesinitiative hat die Beteiligung des Bundes in Höhe von
239.710.000 EUR im Rahmen der 14. Wiederauffüllung der Fondsmittel
der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑14) und die Leistung eines
Beitrages in Höhe von 10.920.000 EUR zu dem bei der Internationalen
Entwicklungsorganisation eingerichteten HIPC-Trust Fund zum Gegenstand.
Alternativen:
Sofern Österreich
im Gleichklang mit anderen Geberländern vorgehen will, keine.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den
Wirtschaftsstandort Österreich:
Mit nennenswerten Auswirkungen auf die Verwaltungsbehörden ist nicht zu
rechnen. Die internationale Entwicklungsorganisation ist Teil der
Weltbankgruppe. Im Rahmen von
Beschaffungen für Projekte der Weltbankgruppe ergingen allein in den Jahren
2001 bis 2004 Aufträge in Höhe von 404,5 Mio. USD an die
österreichische Wirtschaft. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der
Internationalen Entwicklungsorganisation ist für österreichische Unternehmen
bei der weiteren Bearbeitung von Märkten in Entwicklungsländern förderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die
Ausführung dieses Gesetzentwurfes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an
IDA‑14 in Höhe von 239.710.000 EUR, zusammengesetzt aus einem Grundbeitrag
in Höhe 235.290.900 EUR und einem Beitrag zum Ersatz ausfallender
Verwaltungsgebühren aus Grants in IDA‑13 in Höhe von 4.419.100 EUR, sowie
zur Leistung eines Beitrages an den bei der Internationalen
Entwicklungsorganisation eingerichteten HIPC-Trust Fund in Höhe von
10.920.000 EUR. Der österreichische Beitrag zu IDA‑14 soll zur Gänze durch
den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen
Bundesschatzscheinen, und zwar voraussichtlich in drei gleichen Raten in den
Jahren 2006 bis 2008, sowie durch fix vereinbarte Anrechnung von durch
Liquidität bedingtem Zinsgewinn in der Internationalen Entwicklungsorganisation
geleistet werden. Der gesonderte österreichische Beitrag zum HIPC Trust Fund
ist in drei gleichen Raten in den Jahren 2006 bis 2008 in bar zu leisten. Die
budgetären Auswirkungen der Bundesschatzeinlösungen für den Zeitraum 2006 bis
2011 sind aus dem Einlösungsplan im allgemeinen Teil der Erläuterungen
ersichtlich.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen
Union:
Die vorgesehenen
Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Bundesrat ist
gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG nicht mitzubefassen.
Erläuterungen
Allgemeiner
Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Das Mandat der im
Jahre 1960 als Tochterinstitut der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (IBRD, Weltbank) gegründeten Internationalen
Entwicklungsorganisation (IDA) besteht darin, in den ärmsten Mitgliedsländern
der Weltbank effiziente Programme zur Förderung des Wachstums und zum Abbau der
Armut zu unterstützen. Entwicklung ist für diese Länder eine Herausforderung,
die weit in die Zukunft hineinreicht; IDA hilft dabei, das Humankapital, die
Institutionen und die Infrastruktur aufzubauen, die gebraucht werden, um
Wachstum auf einer gerechten und dauerhaften Basis möglich zu machen.
Die Internationale
Entwicklungsorganisation, die gegenwärtig 165 Mitgliedstaaten hat, ist der weltweit
wichtigste Kanal zur Bereitstellung konzessionärer Finanzierungen für die
einkommensschwächsten Entwicklungsländer mit einem maximalen jährlichen
Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung von (im Jahr 2003) 895 US-Dollar,
die die marktnahen Konditionen der IBRD nicht aufbringen können. Ihre
Begünstigten sind die Menschen von 81 Ländern, die eine Gesamtbevölkerung von
rund 2,5 Milliarden haben. Mindestens die Hälfte der Mittel von IDA wird dabei
in Sub-Sahara Afrika eingesetzt.
Die Internationale
Entwicklungsorganisation finanziert Investitionsprojekte und Programme für die
wirtschaftliche Strukturanpassung zu besonders "weichen", für die
ärmsten Länder erschwinglichen, Konditionen. IDA-Kredite sind zinsenfrei,
lediglich für den jeweils aushaftenden Betrag wird eine Verwaltungsgebühr von
0,75% verrechnet; die Laufzeit der Kredite beträgt seit der achten
Wiederauffüllungsperiode 35 Jahre für jene Empfängerländer, die in geringem
Umfang auch Weltbank-Darlehen aufnehmen ("blend countries"), und 40
Jahre für die Länder, die ausschließlich IDA-Kredite erhalten ("IDA-only
countries"); bei allen Krediten wird ein tilgungsfreier Zeitraum von zehn
Jahren eingeräumt. Das IDA-Kreditportfolio betrug zum 30. Juni 2004
115,743 Milliarden US-Dollar.
Neben Krediten können
seit IDA‑13 im begrenzten Ausmaß auch verlorene Zuschüsse (Grants) durch IDA
vergeben werden. Diese werden bei IDA‑14 ein Ausmaß von ca. 30% des
Gesamtvolumens erreichen.
Im Gegensatz zur
Weltbank, die sich vorwiegend auf den Internationalen Kapitalmärkten
refinanziert, ist IDA auf die Beiträge ihrer reicheren Mitgliedsländer
angewiesen. Ihre Mittel müssen daher von Zeit zu Zeit "aufgefüllt"
werden, was in der Regel alle drei Jahre geschieht.
Die Anfang 2004
begonnenen Verhandlungen betreffend eine 14. Wiederauffüllung der Mittel
der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑14) konnten am
22. Februar 2005 erfolgreich abgeschlossen werden. Der Gouverneursrat der
Internationalen Entwicklungsorganisation beschloss am 18. April 2005 die
entsprechende IDA‑14 Resolution.
Mit IDA‑14 werden
wichtige Innovationen für die Erreichung des übergeordneten
Armutsbekämpfungszieles eingeführt. Die Internationale Entwicklungsorganisation
wird greifbare Entwicklungsresultate in den Mittelpunkt ihrer Planungen
stellen. Dazu werden Indikatoren vor allem auf Basis der
Millenniumsentwicklungsziele und ländereigene Statistiksysteme herangezogen.
Fortschritte sollen so klarer messbar sein und Veränderungen vor Ort schneller
für zukünftige Operationen berücksichtigt werden können. Andererseits soll
beispielsweise hohe Korruption in einem Land die Höhe der Zuteilung von Mitteln
negativ beeinflussen. Die Einschätzungen der Internationalen
Entwicklungsorganisation über die Fortschritte der einzelnen Empfängerländer
bei Armutsreduktion, guter Regierungsführung und Wirtschaftspolitik sollen auch
öffentlich zugänglich gemacht werden.
Größeres Augenmerk
als bisher wird bei den Operationen der Internationalen
Entwicklungsorganisation auf Wachstumssteigerung als Grundvoraussetzung für die
Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele gelegt werden. Als Schlüssel dazu
dienen vor allem verstärkte Maßnahmen zur Schaffung von Infrastruktur für arme
Gemeinschaften z.B. bezüglich Kommunikation, Wasser- und Energieversorgung.
Gleichzeitig soll die Förderung des Privatsektors als Wachstumsmotor und als
Schaffer von Arbeitsplätzen für die arme Bevölkerung ausgebaut werden. Mit IDA‑14
wird auch die Notwendigkeit der Herstellung eines günstigen Investitionsklimas
in den Entwicklungsländern durch Aufbau entsprechender Rahmenbedingungen erneut
besonders betont werden.
IDA‑14 wird das
Schuldenproblem der ärmsten Länder systematisch auf Basis von
Schuldentragfähigkeitsanalysen berücksichtigen. Die Länder mit den größten
Schuldenproblemen, insbesondere in Sub-Sahara Afrika, werden keine neuen
Schulden in Form von IDA-Krediten mehr aufnehmen, sondern ausschließlich Grants
erhalten. Länder mit einer besseren Schuldentragfähigkeit erhalten je nach
ihrer Lage entweder einen Mix aus Grants und IDA-Krediten oder nur IDA-Kredite.
Da Grants nicht an die Internationale Entwicklungsorganisation zurückfließen
und einen Verdienstausfall (Verwaltungsgebühren) nach sich ziehen, haben sich
die Geber zur Aufrechterhaltung der Finanzkraft der Internationalen
Entwicklungsorganisation bereit erklärt, Ersatzleistungen im Ausmaß der jeweils
tatsächlich ausfallenden Finanzströme zu leisten. Während die
Verwaltungsgebühren für Grants aus IDA‑14 intern getragen werden, müssen
Verwaltungsgebühren von Grants aus IDA‑13 gesondert von den Gebern abgedeckt
werden.
Die Internationale
Entwicklungsorganisation nimmt auch an der Initiative für die Entschuldung hoch
verschuldeter armer Länder (HIPC-Initiative) teil. Rückzahlungen von
IDA-Krediten werden dabei teilweise erlassen. Zur Erhaltung der Finanzkraft von
IDA werden auch diese Kreditausfälle durch die Geber im Rahmen von IDA‑14
abgedeckt. Der österreichische Beitrag dazu ist Teil des in den Verhandlungen
zugesagten Gesamtbeitrags zu IDA‑14. Zur Wahrung der Transparenz von
Entschuldungsmaßnahmen bei IDA‑14 wird dieser Beitrag aber über den bei der
Internationalen Entwicklungsorganisation zu diesem Zweck eingerichteten
Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund), über den Österreich schon früher einen Beitrag
zur HIPC-Initiative geleistet hat (BGBl. I Nr. 92/2001 vom
3. August 2001), abgewickelt werden.
Insgesamt werden
für IDA‑14 für die Periode 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008
voraussichtlich rund 24,2 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR) zur
Verfügung stehen, die für Ausleiheaktivitäten und Vergabe von Grants Verwendung
finden können. Diese Summe setzt sich aus Rückflüssen und Annullierungen nicht
in Anspruch genommener IDA Kredite, internen Ressourcen der Weltbank und neuen
Geberzusagen zusammen. Die neuen Geberzusagen für IDA‑14 belaufen sich dabei
auf rund 12,25 Mrd. SZR. Dies repräsentiert gegenüber IDA‑13 einen
25% Anstieg und damit den höchsten Zuwachs seit zwei Jahrzehnten. Trotz der
Bemühungen Österreichs und anderer europäischer Geber verbleibt gemessen am
Ziel der Verhandlungen eines 30% Anstiegs gegenüber IDA‑13 auf rund
14,13 Mrd. SZR bei neuen Geberzusagen eine relativ große strukturelle
Finanzierungslücke in Höhe von rund 1,88 Mrd. SZR.
Zeichnungsurkunden
sollen bis 15. Dezember 2005 hinterlegt werden. Die
14. Wiederauffüllung tritt in Kraft, sobald Staaten zumindest für
7,353 Mrd. SZR Zeichnungsurkunden hinterlegt haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Österreich hat
während der Verhandlungen über IDA‑14 - vorbehaltlich der parlamentarischen
Genehmigung - einen Gesamtbeitrag von 1,47% an der angestrebten
Geberwiederauffüllung von rd. 14,13 Mrd. SZR, das sind
207,71 Mio. SZR bzw. auf Basis des vereinbarten durchschnittlichen
Umrechnungskurses zwischen dem Euro und dem Sonderziehungsrecht (1 SZR =
1,20662 EUR), 250.630.000 EUR, zugesagt.
Der im Geberbericht
ausgewiesene österreichische Gesamtbeitrag setzt sich dabei aus einem
Grundbeitrag in Höhe von 195 Mio. SZR bzw. 235.290.900 EUR
(1,56% der Grundbeiträge), einem Beitrag zum Ersatz ausfallender
Verwaltungsgebühren aus Grants in IDA‑13 in Höhe von 3,67 Mio. SZR
bzw. 4.419.100 EUR (0,78% der IDA‑13 Ersatzbeiträge) und einem Beitrag zum
HIPC-Trust Fund als Ersatz für IDA-Kreditausfälle in Höhe von
9,05 Mio. SZR bzw. 10.920.000 EUR (0,78% der
HIPC-Ersatzbeiträge) zusammen.
Der
österreichische Grundbeitrag in Höhe von 235.290.900 EUR soll durch den
Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen
Bundesschatzscheinen, und zwar in drei gleichen Raten in den Jahren 2006 bis
2008 aufgebracht werden. Der Beitrag zum Ersatz ausfallender Verwaltungsgebühren
aus Grants in IDA‑13 in Höhe von 4.419.100 EUR soll durch fix vereinbarte
Anrechnung von durch Liquidität bedingtem Zinsgewinn in der Internationalen
Entwicklungsorganisation aufgebracht werden. Der Beitrag zum HIPC-Trust Fund
als Ersatz für IDA Kreditausfälle in Höhe von 10.920.000 EUR soll in drei
gleichen jährlichen Raten in den Jahren 2006 bis 2008 in bar geleistet werden.
Die budgetären Auswirkungen der Einlösung von Bundesschatzscheinen in den
Jahren 2006 bis 2011 ergeben sich aus dem nachstehenden Einlösungsplan. Diese
Beträge sind ebenso wie der Beitrag zum HIPC-Trust Fund auf die österreichische
ODA-Quote anrechenbar.
Tabelle 1: Schatzscheineinlösungsplan:
IDA‑14 Grundbeitrag
|
in
Prozent |
EUR |
2006 |
7,0 |
16.470.363,00 |
2007 |
13,0 |
30.587.817,00 |
2008 |
15,0 |
35.293.635,00 |
2009 |
22,0 |
51.763.998,00 |
2010 |
22,5 |
52.940.452,50 |
2011 |
20,5 |
48.234.634,50 |
Gesamt |
100,0 |
235.290.900,00 |
Kompetenzgrundlage:
Bei den gegenüber
der Internationalen Entwicklungsorganisation abzugebenden
Verpflichtungserklärungen zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der
14. Wiederauffüllung der Mittel und zur Leistung eines weiteren Beitrages
an den HIPC-Trust Fund handelt es sich um völkerrechtliche Rechtsgeschäfte, die
im Hinblick auf die in § 1 und § 2 enthaltenen gesetzlichen
Anordnungen als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fallen. Im Sinne der
Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, werden diese
Erklärungen vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem
Bundesminister abzugeben sein.
Besonderheiten
des Normerzeugungsverfahrens:
Der
Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42
Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser
Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher
kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen
Einspruch erheben. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur
Vollziehung ist auf Grund von Abschnitt D Ziffer 11 der Anlage 2
zum Bundesministeriengesetz 1986 gegeben.
Besonderer Teil
Zu § 1:
Österreich hat während der Verhandlungen über IDA‑14 -
vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Grundbeitrag von 1,56%
gemessen an den Grundbeiträgen aller Geber, das sind 235.290.900 EUR,
zugesagt. Damit verdoppelt Österreich seinen Grundbeitrag zu IDA‑14 gegenüber
IDA 13. Zusätzlich hat Österreich - vorbehaltlich der parlamentarischen
Genehmigung - einen Ersatzbeitrag von 0,78% gemessen an den Ersatzbeiträgen
aller Geber, das sind 4.419.100 EUR, zum Ersatz ausfallender
Verwaltungsgebühren aus Grants in IDA 13 zugesagt. Insgesamt beträgt die
Beteiligung Österreichs an IDA‑14 damit 239.710.000 EUR. Österreich rückt
damit in die Höhe der IDA-Beteiligungen vergleichbarer OECD‑Staaten vor und
setzt so eine wesentliche Maßnahme zur Erfüllung der von Österreich
mitgetragenen Millenniumsentwicklungsziele.
Zu § 2:
Österreich hat
während der Verhandlungen über IDA‑14 - vorbehaltlich der parlamentarischen
Genehmigung – einen HIPC-Beitrag von 0,78% gemessen an den HIPC-Beiträgen aller
Geber, das sind 10.920.000 EUR, als Ersatz für den Schuldenerlass von
IDA-Krediten im Rahmen der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer
Länder (HIPC-Initiative) zugesagt. Dieser HIPC-Beitrag soll aus
Transparenzgründen über den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation zu
diesem Zweck bereits eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund) abgewickelt
werden. Österreich nimmt damit weiter aktiv an der von der Internationalen
Gebergemeinschaft getragenen HIPC-Initiative teil.