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Herrn |
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BMF - III/6 (III/6) |
GZ. BMF-130200/0010-III/6/20066 |
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Betreff: |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das EUROFIMA-Gesetz geändert wird |
Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur gefälligen Kenntnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens 10. März 2006 übermittelt wurde.
Gleichzeitig wurden die Interessenvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in elektronischer Form sowie in 25facher Ausfertigung dem Herrn Präsidenten des Nationalrates zuzuleiten.
Anlage
2. Februar 2006
Für den Bundesminister:
Dr. Peter Baran
(elektronisch gefertigt)
Präsident des
Nationalrates
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Legistik
Abteilung Pers/6
Finanzprokuratur
Rechnungshof
Amt der
Burgenländischen Landesregierung
Amt der Kärntner
Landesregierung
Amt der
Niederösterreichischen Landesregierung
Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung
Amt der
Salzburger Landesregierung
Amt der
Steiermärkischen Landesregierung
Amt der Tiroler
Landesregierung
Amt der
Vorarlberger Landesregierung
Amt der Wiener
Landesregierung (Stadtsenat)
Verbindungsstelle
der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Bundesarbeitskammer
Österreichische
Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
BMF Abteilung I/1
BMF Abteilung I/3
BMF Abteilung I/4
BMF Sektion I
BMF Sektion II
BMF Sektion III
BMF Sektion IV
BMF Sektion V
BMF Sektion VI
Entwurf
Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Finanzierung von
Eisenbahnmaterial (EUROFIMA-Gesetz) geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Finanzierung von
Eisenbahnmaterial (EUROFIMA-Gesetz), BGBl. Nr. 968/1993, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2003, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Z 1 wird jeweils der Betrag von „1 200 Millionen
Euro“ durch den Betrag von „1 975 Millionen Euro“ ersetzt.
Vorblatt
Problem:
Insbesondere aufgrund der EU-Osterweiterung haben die
ÖBB-Holding AG und ihre Konzerngesellschaften in den nächsten Jahren einen
erhöhten Investitionsbedarf an Eisenbahnmaterial, den sie möglichst
kostengünstig und fristenkonform mit Kreditoperationen mit Bundeshaftung
finanzieren möchten, die von der Europäischen Gesellschaft für die Finanzierung
von Eisenbahnmaterial („EUROFIMA“) aufgenommen werden.
Ziel:
Der ÖBB-Holding AG und ihren Konzerngesellschaften
soll durch die Ermächtigung zur Haftungsübernahme durch den Bund für bei der
„EUROFIMA“ aufzunehmende Anleihen eine kostengünstige Befriedigung ihres
mittelfristigen Investitionsbedarfes ermöglicht werden.
Inhalt:
Das Bundesgesetz,
mit dem die Haftungsübernahme geregelt wird, soll in der Weise geändert werden,
dass der zulässige Haftungsrahmen dem mittelfristigen Finanzierungsdarf für
Eisenbahnmaterial dieser Gesellschaften angepasst wird.
Alternativen:
Keine
Auswirkungen
auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Eine wesentliche Auswirkung auf die Beschäftigung ist
nicht zu erwarten. Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort sind positiv,
weil die Besserung der Verkehrsinfrastruktur erleichtert wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei geringem Haftungsrisiko sind Einnahmenzuwächse aus
den Haftungsentgelten zu erwarten.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen
Union:
Mit den
beihilfenrechtlichen Vorschriften kompatibel, weil für die Haftungsübernahmen
ein angemessenes Haftungsentgelt verrechnet wird.
Normerzeugungsverfahren:
Gemäß Art. 42 Abs. 1 Z 4 B-VG ist die
Mitwirkung des Bundesrates nicht erforderlich.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Mit dem
vorliegenden Entwurf sollen die erforderlichen Investitionen der Gesellschaft
„Österreichische Bundesbahnen“ für Rollmaterial (Triebfahrzeuge, Reisezugwagen
und Güterwagen), die insbesondere aufgrund der EU-Osterweiterung in den
nächsten Jahren zu tätigen sein werden, seitens des Bundes in der Form unterstützt werden, dass
der der ÖBB-Holding AG und ihren Konzerngesellschaften zustehende Haftungsrahmen für
abkommensgemässe Finanzierungen durch die Europäische Gesellschaft für die
Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA) erhöht wird. Die vorgeschlagene
Regelung ist mit den beihilferechtlichen Vorschriften der EU vereinbar, weil
für diese Haftungsübernahmen ein angemessenes Haftungsentgelt verrechnet wird.
Finanzierungen und Haftungsübernahmen von Gebietskörperschaften sind von den
vergaberechtlichen Bestimmungen der EU ausgenommen.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit
des Bundes für die Gesetzgebung im Gegenstand gründet sich auf Art. 10
Abs. 1 Z 4 B-VG.
Besonderer Teil
Zu § 2 Z 1 :
Der Haftungsrahmen
der ÖBB-Holding AG und ihrer Konzerngesellschaften für Eurofimafinanzierungen
wird von 1 200 Millionen Euro für Kapital und 1 200 Millionen Euro
für Zinsen auf jeweils 1 975 Millionen Euro erhöht.
Textgegenüberstellung
Geltende
Fassung |
Vorgeschlagene
Fassung |
§ 2. ......... |
§ 2. ........... |
1. der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftung 1
200 Millionen Euro an Kapital und 1 200 Millionen Euro an Zinsen
und Kosten nicht übersteigt, wobei dieser Haftungsrahmen revolvierend
ausgenutzt werden kann; |
1. der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftung 1
975 Millionen Euro an Kapital und 1 975 Millionen Euro an Zinsen
und Kosten nicht übersteigt, wobei dieser Haftungsrahmen revolvierend
ausgenutzt werden kann; |
... |
... |