Anschrift:

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates

Parlament
1010 Wien

 

 

BMF - III/3 (III/3)
Himmelpfortgasse 4-8
Postfach 2
1015 Wien

Sachbearbeiter:
MR Dr. Klaus Öhler
Telefon: +43 (1) 514 33 2370
Telefax: +43 (1) 513 08 16
e-mail: klaus.oehler@bmf.gv.at

DVR: 0000078

GZ. BMF-200313/0003-III/3/2006

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)

 

Erledigungstext:

Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur gefälligen Kenntnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens »22. Mai 2006 übermittelt wurde.

 

Gleichzeitig wurden die Interessenvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in elektronischer Form sowie in 25facher Ausfertigung dem Herrn Präsidenten des Nationalrates zuzuleiten.

 

Anlage


Für den Bundesminister:

(elektronisch gefertigt)


1.     Parlament

Präsident des Nationalrates

2.     Bundesbehörden

Bundeskanzleramt

Bundeskanzleramt-Datenschutzrat

Bundeskanzleramt Staatssekretär Franz Morak

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Büro Staatssekretär Dr. Winkler

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Abteilung I/B/6

Bundesministerium für Inneres

Bundesministerium für Justiz

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Bundesministerium für Landesverteidigung

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Legistik Abteilung Pers/6

Finanzprokuratur

Präsidentschaftskanzlei

Rechnungshof

Statistik Österreich

Verfassungsgerichtshof

Verwaltungsgerichtshof

Volksanwaltschaft

3.     Landesbehörden

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Amt der Kärntner Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Amt der Salzburger Landesregierung

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Amt der Tiroler Landesregierung

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Amt der Wiener Landesregierung (Stadtsenat)

Österreichischer Gemeindebund

Österreichischer Städtebund

Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen  Landesregierung

4.     Interessens- und Berufsvertretungen

AGEZ  Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit

Bundesarbeitskammer

Bundes-Jugendvertretung

Evangelischer Oberkirchenrat

Oesterreichische Nationalbank

ÖGB- Gewerkschaft öffentlicher Dienst

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz

Vereinigung der österreichischen Industrie

Wirtschaftskammer Österreich

5.     Ressortinterne

BMF Sektion I

BMF Sektion II

BMF Sektion III

BMF Sektion IV

BMF Sektion V

BMF Sektion VI


Entwurf

Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.


Vorblatt

Probleme:

Zur Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit benötigt der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) regelmäßige Wiederauffüllungen seiner Mittel durch die Geberländer. Die Verhandlungen zur 7. Wiederauffüllung des IFAD wurden im Dezember 2005 abgeschlossen. Am 16. Februar 2006 wurde die Resolution über die 7. Wiederauffüllung des IFAD mit einem Gesamtvolumen von 800 000 000 US‑$ vom Gouverneursrat des IFAD angenommen.

Ziel:

Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines zusätzlichen österreichischen Beitrages zum IFAD geschaffen werden.

Inhalt:

Die gegenständliche Gesetzesinitiative hat die Leistung eines Beitrages in Höhe von 8 796 600 Euro durch die Republik Österreich an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der 7. Wiederauffüllung des IFAD zum Gegenstand.

Alternativen:

Sofern Österreich im Einklang mit vergleichbaren Ländern vorgehen will, keine.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Die im Zusammenhang mit IFAD-Projekten notwendigen Beschaffungen werden in der Regel in den Empfängerländern der Fördermittel getätigt. Grundsätzlich erfordern IFAD-Projekte überwiegend einfachere Technologien als die österreichische Wirtschaft exportiert. Trotzdem ergingen seit Aufnahme der Fördertätigkeit des IFAD im Jahre 1978 Aufträge im Wert von 4,191 Mio. USD an die österreichische Wirtschaft.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich die Republik Österreich zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 8 796 600 EUR an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Der österreichische Beitrag soll zur Gänze durch den Erlag eines unverzinslichen, nicht übetragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheines im Jahr 2006 geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Bundesschatzscheineinlösungen im Zeitraum 2007 bis 2009 sind aus dem Einlösungsplan im allgemeinen Teil der Erläuterungen ersichtlich.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Bundesrat ist gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG nicht mitzubefassen.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedsentwicklungsländern durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und der qualitativen Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu.

Zum 31. März 2006 hatte der IFAD 164 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleichberechtigte Länderlisten gegliedert sind. Die erste Liste umfasst 23 Industrieländer, die zweite Liste zwölf Mitgliedstaaten der Organisation Erdöl exportierender Länder und die dritte Liste 129 Entwicklungsländer.

Österreich ist Gründungsmitglied des IFAD und ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten (BGBl.Nr. 38/1978). Der Anfangsbeitrag Österreichs zu den Beständen des IFAD betrug 4,8 Mio. USD.

Um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des IFAD zu gewährleisten beschloss der Gouverneursrat gemäß Artikel 4, Abschnitt 3 der Statuten im Februar 2005 Verhandlungen zur 7. Wiederauffüllung des IFAD.

Die Beratungen über die gegenständliche 7. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen fanden im Laufe von fünf Sitzungen zwischen Februar und Dezember 2005 statt. Im Rahmen der Jahrestagung 2006 genehmigte der Gouverneursrat die 7. Wiederauffüllung des IFAD mit Resolution 141/XXIX vom 16. Februar 2006.

Die wesentlichen Inhalte der Wiederauffüllungsverhandlung wurden in dem Bericht „IFAD’s Contribution to Reaching the Millennium Development Goals: the Report of the Consultation on the Seventh Replenishment of IFAD’s Resources (2007 ‑ 2009)“ zusammengefasst.

In dem Bericht wird die wichtige Rolle des IFAD bei der Bekämpfung der ländlichen Armut, insbesondere auch im Hinblick auf die Vorgabe der Millennium‑Entwicklungsziele, die Zahl der Armen der Welt bis 2015 zu halbieren, neuerlich bestätigt. Folgende konkrete Maßnahmen sind in den Jahren 2007 bis 2009, der siebten Wiederauffüllungsperiode, vorgesehen:

Erstellung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Effizienz der Fördermaßnahmen des IFAD.

Vergabe der knappen Fördermittel nach Performance der Empfängerländer bei gleichzeitiger Berücksichtigung der besonderen Notlage der afrikanischen Länder südlich der Sahara. Ein entsprechendes Performance Based Allocation System wird bis Ende 2006 erarbeitet.

Einführung eines Debt Sustainability Frameworks (DSF) zur Festigung der Schuldentragfähigkeit der Förderländer. Zur Wahrung eines einheitlichen Vorgehens im Rahmen des IFI‑Systems wird auch IFAD seinen hochverschuldeten Empfängerländern mehr Grants gewähren. Durch Vermeidung von Neuverschuldung und Reduzierung von Altlasten soll die Schuldentragfähigkeit der Empfängerländer gestärkt werden.

In Ausführung des DSF wird die entsprechende Fondspolitik für Grantfinanzierungen modifiziert werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Seit Bestehen des IFAD wurden, die gegenständliche Wiederauffüllung eingerechnet, sieben Wiederauffüllungen beschlossen, deren finanzielles Volumen der Tabelle 1 entnommen werden kann.

Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich, hat Österreich bei der jetzigen 7. Wiederauffüllung vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung 10,8 Mio. USD (8.796.600 EUR) zugesagt (als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs für die Periode 1. April bis 30. September 2005 vereinbart, wobei der Dollarumrechnungskurs für den Euro 0,8145 beträgt). Das sind 1,35% des Wiederauffüllungszieles von 800 Mio. USD. Österreich hat somit, wie die Mehrheit der Industrieländer, seinen schon zur 6. Wiederauffüllung geleisteten Beitragsprozentsatz beibehalten. Dies aus der Überzeugung, dass die Bekämpfung der ländlichen Armut in den ärmsten Entwicklungsländern ein höchst förderungswürdiges Ziel ist und IFAD dafür einen wertvollen Beitrag leistet.

Tabelle 1: Beiträge Österreichs zu den bisherigen Wiederauffüllungen sowie Beitrag, wie im vorliegenden Gesetzesentwurf in Aussicht genommen




Inkrafttreten

tatsächliches Wiederauffüllungsvolumen

Anteil Österreichs

 

insgesamt in Mio. USD

in Mio. USD

in Prozent

1. Wiederauffüllung

1982

1.100,00

5,20

0,47

2. Wiederauffüllung

1986

460,00

4,14

0,90

3. Wiederauffüllung

1991

566,30

6,20

1,09

4. Wiederauffüllung

1997

470,70

6,89

1,46

5. Wiederauffüllung

2001

460,00

5,90

1,28

6. Wiederauffüllung

2003

560,00

7,54

1,35

7. Wiederauffüllung

2006

800,00

10,80

1,35

Der Beitrag kann laut Resolution in einer, zwei oder drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate innerhalb von 30 Tagen nach Hinterlegung der Beitrags- und Verpflichtungserklärung zu leisten ist. Die zweite Rate ist ein Jahr nach Inkrafttreten der 7. Wiederauffüllung zu bezahlen, die dritte ein Jahr später. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen, wobei wie bereits bei der 6. Wiederauffüllung des IFAD der Beitrag in einer Rate bezahlt wird. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar. Die Einlösung dieses Bundesschatzscheines erfolgt in den Jahren 2007 bis 2009 wie in Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 2: Schatzscheineinlösungsplan

in Prozent

in EUR

2007

33,0

2.902.878

2008

33,0

2.902.878

2009

34,0

2.990.844

Gesamt

100,0

8.796.600

Kompetenzgrundlage:

Bei der gegenüber IFAD abzugebenden Beitrags- und Verpflichtungserklärung zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 7. Wiederauffüllung des IFAD handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die im § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur Vollziehung ist auf Grund von Abschnitt D Ziffer 11 der Anlage 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 gegeben.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Österreich hat während der Verhandlungen über die 7. Wiederauffüllung des IFAD - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Beitrag von 8.796.600 EUR zugesagt. Dieser Betrag stellt den Gegenwert von 10.800.000 USD unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Euro-Dollar Umrechnungskurses von 0,8145 der Periode 1. April bis 30. September 2005 dar. Die Höhe des österreichischen Beitrages wurde im Verhandlungswege festgesetzt und entspricht ungefähr der Wirtschafts- und Finanzkraft Österreichs im Verhältnis zu anderen Industrieländern.


6.     Parlament

Präsident des Nationalrates

7.     Bundesbehörden

Bundeskanzleramt

Bundeskanzleramt-Datenschutzrat

Bundeskanzleramt Staatssekretär Franz Morak

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Büro Staatssekretär Dr. Winkler

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Abteilung I/B/6

Bundesministerium für Inneres

Bundesministerium für Justiz

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Bundesministerium für Landesverteidigung

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Legistik Abteilung Pers/6

Finanzprokuratur

Präsidentschaftskanzlei

Rechnungshof

Statistik Österreich

Verfassungsgerichtshof

Verwaltungsgerichtshof

Volksanwaltschaft

8.     Landesbehörden

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Amt der Kärntner Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Amt der Salzburger Landesregierung

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Amt der Tiroler Landesregierung

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Amt der Wiener Landesregierung (Stadtsenat)

Österreichischer Gemeindebund

Österreichischer Städtebund

Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen  Landesregierung

9.     Interessens- und Berufsvertretungen

AGEZ  Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit

Bundesarbeitskammer

Bundes-Jugendvertretung

Evangelischer Oberkirchenrat

Oesterreichische Nationalbank

ÖGB- Gewerkschaft öffentlicher Dienst

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz

Vereinigung der österreichischen Industrie

Wirtschaftskammer Österreich

10.              Ressortinterne

BMF Sektion I

BMF Sektion II

BMF Sektion III

BMF Sektion IV

BMF Sektion V

BMF Sektion VI


Entwurf

Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.


Vorblatt

Probleme:

Zur Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit benötigt der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) regelmäßige Wiederauffüllungen seiner Mittel durch die Geberländer. Die Verhandlungen zur 7. Wiederauffüllung des IFAD wurden im Dezember 2005 abgeschlossen. Am 16. Februar 2006 wurde die Resolution über die 7. Wiederauffüllung des IFAD mit einem Gesamtvolumen von 800 000 000 US‑$ vom Gouverneursrat des IFAD angenommen.

Ziel:

Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines zusätzlichen österreichischen Beitrages zum IFAD geschaffen werden.

Inhalt:

Die gegenständliche Gesetzesinitiative hat die Leistung eines Beitrages in Höhe von 8 796 600 Euro durch die Republik Österreich an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der 7. Wiederauffüllung des IFAD zum Gegenstand.

Alternativen:

Sofern Österreich im Einklang mit vergleichbaren Ländern vorgehen will, keine.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Die im Zusammenhang mit IFAD-Projekten notwendigen Beschaffungen werden in der Regel in den Empfängerländern der Fördermittel getätigt. Grundsätzlich erfordern IFAD-Projekte überwiegend einfachere Technologien als die österreichische Wirtschaft exportiert. Trotzdem ergingen seit Aufnahme der Fördertätigkeit des IFAD im Jahre 1978 Aufträge im Wert von 4,191 Mio. USD an die österreichische Wirtschaft.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich die Republik Österreich zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 8 796 600 EUR an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Der österreichische Beitrag soll zur Gänze durch den Erlag eines unverzinslichen, nicht übetragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheines im Jahr 2006 geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Bundesschatzscheineinlösungen im Zeitraum 2007 bis 2009 sind aus dem Einlösungsplan im allgemeinen Teil der Erläuterungen ersichtlich.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Bundesrat ist gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG nicht mitzubefassen.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedsentwicklungsländern durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und der qualitativen Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu.

Zum 31. März 2006 hatte der IFAD 164 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleichberechtigte Länderlisten gegliedert sind. Die erste Liste umfasst 23 Industrieländer, die zweite Liste zwölf Mitgliedstaaten der Organisation Erdöl exportierender Länder und die dritte Liste 129 Entwicklungsländer.

Österreich ist Gründungsmitglied des IFAD und ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten (BGBl.Nr. 38/1978). Der Anfangsbeitrag Österreichs zu den Beständen des IFAD betrug 4,8 Mio. USD.

Um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des IFAD zu gewährleisten beschloss der Gouverneursrat gemäß Artikel 4, Abschnitt 3 der Statuten im Februar 2005 Verhandlungen zur 7. Wiederauffüllung des IFAD.

Die Beratungen über die gegenständliche 7. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen fanden im Laufe von fünf Sitzungen zwischen Februar und Dezember 2005 statt. Im Rahmen der Jahrestagung 2006 genehmigte der Gouverneursrat die 7. Wiederauffüllung des IFAD mit Resolution 141/XXIX vom 16. Februar 2006.

Die wesentlichen Inhalte der Wiederauffüllungsverhandlung wurden in dem Bericht „IFAD’s Contribution to Reaching the Millennium Development Goals: the Report of the Consultation on the Seventh Replenishment of IFAD’s Resources (2007 ‑ 2009)“ zusammengefasst.

In dem Bericht wird die wichtige Rolle des IFAD bei der Bekämpfung der ländlichen Armut, insbesondere auch im Hinblick auf die Vorgabe der Millennium‑Entwicklungsziele, die Zahl der Armen der Welt bis 2015 zu halbieren, neuerlich bestätigt. Folgende konkrete Maßnahmen sind in den Jahren 2007 bis 2009, der siebten Wiederauffüllungsperiode, vorgesehen:

Erstellung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Effizienz der Fördermaßnahmen des IFAD.

Vergabe der knappen Fördermittel nach Performance der Empfängerländer bei gleichzeitiger Berücksichtigung der besonderen Notlage der afrikanischen Länder südlich der Sahara. Ein entsprechendes Performance Based Allocation System wird bis Ende 2006 erarbeitet.

Einführung eines Debt Sustainability Frameworks (DSF) zur Festigung der Schuldentragfähigkeit der Förderländer. Zur Wahrung eines einheitlichen Vorgehens im Rahmen des IFI‑Systems wird auch IFAD seinen hochverschuldeten Empfängerländern mehr Grants gewähren. Durch Vermeidung von Neuverschuldung und Reduzierung von Altlasten soll die Schuldentragfähigkeit der Empfängerländer gestärkt werden.

In Ausführung des DSF wird die entsprechende Fondspolitik für Grantfinanzierungen modifiziert werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Seit Bestehen des IFAD wurden, die gegenständliche Wiederauffüllung eingerechnet, sieben Wiederauffüllungen beschlossen, deren finanzielles Volumen der Tabelle 1 entnommen werden kann.

Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich, hat Österreich bei der jetzigen 7. Wiederauffüllung vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung 10,8 Mio. USD (8.796.600 EUR) zugesagt (als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs für die Periode 1. April bis 30. September 2005 vereinbart, wobei der Dollarumrechnungskurs für den Euro 0,8145 beträgt). Das sind 1,35% des Wiederauffüllungszieles von 800 Mio. USD. Österreich hat somit, wie die Mehrheit der Industrieländer, seinen schon zur 6. Wiederauffüllung geleisteten Beitragsprozentsatz beibehalten. Dies aus der Überzeugung, dass die Bekämpfung der ländlichen Armut in den ärmsten Entwicklungsländern ein höchst förderungswürdiges Ziel ist und IFAD dafür einen wertvollen Beitrag leistet.

Tabelle 1: Beiträge Österreichs zu den bisherigen Wiederauffüllungen sowie Beitrag, wie im vorliegenden Gesetzesentwurf in Aussicht genommen




Inkrafttreten

tatsächliches Wiederauffüllungsvolumen

Anteil Österreichs

 

insgesamt in Mio. USD

in Mio. USD

in Prozent

1. Wiederauffüllung

1982

1.100,00

5,20

0,47

2. Wiederauffüllung

1986

460,00

4,14

0,90

3. Wiederauffüllung

1991

566,30

6,20

1,09

4. Wiederauffüllung

1997

470,70

6,89

1,46

5. Wiederauffüllung

2001

460,00

5,90

1,28

6. Wiederauffüllung

2003

560,00

7,54

1,35

7. Wiederauffüllung

2006

800,00

10,80

1,35

Der Beitrag kann laut Resolution in einer, zwei oder drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate innerhalb von 30 Tagen nach Hinterlegung der Beitrags- und Verpflichtungserklärung zu leisten ist. Die zweite Rate ist ein Jahr nach Inkrafttreten der 7. Wiederauffüllung zu bezahlen, die dritte ein Jahr später. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen, wobei wie bereits bei der 6. Wiederauffüllung des IFAD der Beitrag in einer Rate bezahlt wird. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar. Die Einlösung dieses Bundesschatzscheines erfolgt in den Jahren 2007 bis 2009 wie in Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 2: Schatzscheineinlösungsplan

in Prozent

in EUR

2007

33,0

2.902.878

2008

33,0

2.902.878

2009

34,0

2.990.844

Gesamt

100,0

8.796.600

Kompetenzgrundlage:

Bei der gegenüber IFAD abzugebenden Beitrags- und Verpflichtungserklärung zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 7. Wiederauffüllung des IFAD handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die im § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur Vollziehung ist auf Grund von Abschnitt D Ziffer 11 der Anlage 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 gegeben.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Österreich hat während der Verhandlungen über die 7. Wiederauffüllung des IFAD - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Beitrag von 8.796.600 EUR zugesagt. Dieser Betrag stellt den Gegenwert von 10.800.000 USD unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Euro-Dollar Umrechnungskurses von 0,8145 der Periode 1. April bis 30. September 2005 dar. Die Höhe des österreichischen Beitrages wurde im Verhandlungswege festgesetzt und entspricht ungefähr der Wirtschafts- und Finanzkraft Österreichs im Verhältnis zu anderen Industrieländern.