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Herrn |
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BMF - III/3 (III/3) |
GZ. BMF-200313/0003-III/3/2006 |
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Betreff: |
Entwurf eines Bundesgesetzes über
die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) |
Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur gefälligen Kenntnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens 22. Mai 2006 übermittelt wurde.
Gleichzeitig wurden die Interessenvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in elektronischer Form sowie in 25facher Ausfertigung dem Herrn Präsidenten des Nationalrates zuzuleiten.
Anlage
Für den Bundesminister:
(elektronisch gefertigt)
Präsident des
Nationalrates
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt-Datenschutzrat
Bundeskanzleramt
Staatssekretär Franz Morak
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten Büro Staatssekretär Dr. Winkler
Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen Abteilung I/B/6
Bundesministerium
für Inneres
Bundesministerium
für Justiz
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium
für Landesverteidigung
Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Legistik
Abteilung Pers/6
Finanzprokuratur
Präsidentschaftskanzlei
Rechnungshof
Statistik
Österreich
Verfassungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Volksanwaltschaft
Amt der
Burgenländischen Landesregierung
Amt der Kärntner
Landesregierung
Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung
Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung
Amt der
Salzburger Landesregierung
Amt der
Steiermärkischen Landesregierung
Amt der Tiroler
Landesregierung
Amt der
Vorarlberger Landesregierung
Amt der Wiener
Landesregierung (Stadtsenat)
Österreichischer
Gemeindebund
Österreichischer
Städtebund
Verbindungsstelle
der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
AGEZ Arbeitsgemeinschaft
Entwicklungszusammenarbeit
Bundesarbeitskammer
Bundes-Jugendvertretung
Evangelischer
Oberkirchenrat
Oesterreichische
Nationalbank
ÖGB- Gewerkschaft
öffentlicher Dienst
Österreichischer
Gewerkschaftsbund
Sekretariat der
Österreichischen Bischofskonferenz
Vereinigung der
österreichischen Industrie
Wirtschaftskammer
Österreich
BMF Sektion I
BMF Sektion II
BMF Sektion III
BMF Sektion IV
BMF Sektion V
BMF Sektion VI
Entwurf
Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Vorblatt
Probleme:
Zur Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit benötigt der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) regelmäßige Wiederauffüllungen seiner Mittel durch die Geberländer. Die Verhandlungen zur 7. Wiederauffüllung des IFAD wurden im Dezember 2005 abgeschlossen. Am 16. Februar 2006 wurde die Resolution über die 7. Wiederauffüllung des IFAD mit einem Gesamtvolumen von 800 000 000 US‑$ vom Gouverneursrat des IFAD angenommen.
Ziel:
Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines zusätzlichen österreichischen Beitrages zum IFAD geschaffen werden.
Inhalt:
Die gegenständliche Gesetzesinitiative hat die Leistung eines Beitrages in Höhe von 8 796 600 Euro durch die Republik Österreich an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der 7. Wiederauffüllung des IFAD zum Gegenstand.
Alternativen:
Sofern Österreich im Einklang mit vergleichbaren Ländern vorgehen will, keine.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Die im Zusammenhang mit IFAD-Projekten notwendigen Beschaffungen werden in der Regel in den Empfängerländern der Fördermittel getätigt. Grundsätzlich erfordern IFAD-Projekte überwiegend einfachere Technologien als die österreichische Wirtschaft exportiert. Trotzdem ergingen seit Aufnahme der Fördertätigkeit des IFAD im Jahre 1978 Aufträge im Wert von 4,191 Mio. USD an die österreichische Wirtschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich die Republik Österreich zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 8 796 600 EUR an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Der österreichische Beitrag soll zur Gänze durch den Erlag eines unverzinslichen, nicht übetragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheines im Jahr 2006 geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Bundesschatzscheineinlösungen im Zeitraum 2007 bis 2009 sind aus dem Einlösungsplan im allgemeinen Teil der Erläuterungen ersichtlich.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Bundesrat ist gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG nicht mitzubefassen.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedsentwicklungsländern durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und der qualitativen Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu.
Zum 31. März 2006 hatte der IFAD 164 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleichberechtigte Länderlisten gegliedert sind. Die erste Liste umfasst 23 Industrieländer, die zweite Liste zwölf Mitgliedstaaten der Organisation Erdöl exportierender Länder und die dritte Liste 129 Entwicklungsländer.
Österreich ist Gründungsmitglied des IFAD und ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten (BGBl.Nr. 38/1978). Der Anfangsbeitrag Österreichs zu den Beständen des IFAD betrug 4,8 Mio. USD.
Um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des IFAD zu gewährleisten beschloss der Gouverneursrat gemäß Artikel 4, Abschnitt 3 der Statuten im Februar 2005 Verhandlungen zur 7. Wiederauffüllung des IFAD.
Die Beratungen über die gegenständliche 7. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen fanden im Laufe von fünf Sitzungen zwischen Februar und Dezember 2005 statt. Im Rahmen der Jahrestagung 2006 genehmigte der Gouverneursrat die 7. Wiederauffüllung des IFAD mit Resolution 141/XXIX vom 16. Februar 2006.
Die wesentlichen Inhalte der Wiederauffüllungsverhandlung wurden in dem Bericht „IFAD’s Contribution to Reaching the Millennium Development Goals: the Report of the Consultation on the Seventh Replenishment of IFAD’s Resources (2007 ‑ 2009)“ zusammengefasst.
In dem Bericht wird die wichtige Rolle des IFAD bei der Bekämpfung der ländlichen Armut, insbesondere auch im Hinblick auf die Vorgabe der Millennium‑Entwicklungsziele, die Zahl der Armen der Welt bis 2015 zu halbieren, neuerlich bestätigt. Folgende konkrete Maßnahmen sind in den Jahren 2007 bis 2009, der siebten Wiederauffüllungsperiode, vorgesehen:
Erstellung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Effizienz der Fördermaßnahmen des IFAD.
Vergabe der knappen Fördermittel nach Performance der Empfängerländer bei gleichzeitiger Berücksichtigung der besonderen Notlage der afrikanischen Länder südlich der Sahara. Ein entsprechendes Performance Based Allocation System wird bis Ende 2006 erarbeitet.
Einführung eines Debt Sustainability Frameworks (DSF) zur Festigung der Schuldentragfähigkeit der Förderländer. Zur Wahrung eines einheitlichen Vorgehens im Rahmen des IFI‑Systems wird auch IFAD seinen hochverschuldeten Empfängerländern mehr Grants gewähren. Durch Vermeidung von Neuverschuldung und Reduzierung von Altlasten soll die Schuldentragfähigkeit der Empfängerländer gestärkt werden.
In Ausführung des DSF wird die entsprechende Fondspolitik für Grantfinanzierungen modifiziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Seit Bestehen des IFAD wurden, die gegenständliche Wiederauffüllung eingerechnet, sieben Wiederauffüllungen beschlossen, deren finanzielles Volumen der Tabelle 1 entnommen werden kann.
Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich, hat Österreich bei der jetzigen 7. Wiederauffüllung vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung 10,8 Mio. USD (8.796.600 EUR) zugesagt (als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs für die Periode 1. April bis 30. September 2005 vereinbart, wobei der Dollarumrechnungskurs für den Euro 0,8145 beträgt). Das sind 1,35% des Wiederauffüllungszieles von 800 Mio. USD. Österreich hat somit, wie die Mehrheit der Industrieländer, seinen schon zur 6. Wiederauffüllung geleisteten Beitragsprozentsatz beibehalten. Dies aus der Überzeugung, dass die Bekämpfung der ländlichen Armut in den ärmsten Entwicklungsländern ein höchst förderungswürdiges Ziel ist und IFAD dafür einen wertvollen Beitrag leistet.
Tabelle 1: Beiträge Österreichs zu den bisherigen Wiederauffüllungen sowie Beitrag, wie im vorliegenden Gesetzesentwurf in Aussicht genommen
|
tatsächliches Wiederauffüllungsvolumen |
Anteil Österreichs |
||
|
insgesamt in Mio. USD |
in Mio. USD |
in Prozent |
|
1. Wiederauffüllung |
1982 |
1.100,00 |
5,20 |
0,47 |
2. Wiederauffüllung |
1986 |
460,00 |
4,14 |
0,90 |
3. Wiederauffüllung |
1991 |
566,30 |
6,20 |
1,09 |
4. Wiederauffüllung |
1997 |
470,70 |
6,89 |
1,46 |
5. Wiederauffüllung |
2001 |
460,00 |
5,90 |
1,28 |
6. Wiederauffüllung |
2003 |
560,00 |
7,54 |
1,35 |
7. Wiederauffüllung |
2006 |
800,00 |
10,80 |
1,35 |
Der Beitrag kann laut Resolution in einer, zwei oder drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate innerhalb von 30 Tagen nach Hinterlegung der Beitrags- und Verpflichtungserklärung zu leisten ist. Die zweite Rate ist ein Jahr nach Inkrafttreten der 7. Wiederauffüllung zu bezahlen, die dritte ein Jahr später. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen, wobei wie bereits bei der 6. Wiederauffüllung des IFAD der Beitrag in einer Rate bezahlt wird. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar. Die Einlösung dieses Bundesschatzscheines erfolgt in den Jahren 2007 bis 2009 wie in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2: Schatzscheineinlösungsplan
in Prozent |
in EUR |
|
2007 |
33,0 |
2.902.878 |
2008 |
33,0 |
2.902.878 |
2009 |
34,0 |
2.990.844 |
Gesamt |
100,0 |
8.796.600 |
Kompetenzgrundlage:
Bei der gegenüber IFAD abzugebenden Beitrags- und Verpflichtungserklärung zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 7. Wiederauffüllung des IFAD handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die im § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur Vollziehung ist auf Grund von Abschnitt D Ziffer 11 der Anlage 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 gegeben.
Besonderer Teil
Zu § 1:
Österreich hat während der Verhandlungen über die 7. Wiederauffüllung des IFAD - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Beitrag von 8.796.600 EUR zugesagt. Dieser Betrag stellt den Gegenwert von 10.800.000 USD unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Euro-Dollar Umrechnungskurses von 0,8145 der Periode 1. April bis 30. September 2005 dar. Die Höhe des österreichischen Beitrages wurde im Verhandlungswege festgesetzt und entspricht ungefähr der Wirtschafts- und Finanzkraft Österreichs im Verhältnis zu anderen Industrieländern.
Präsident des
Nationalrates
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt-Datenschutzrat
Bundeskanzleramt
Staatssekretär Franz Morak
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten Büro Staatssekretär Dr. Winkler
Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen Abteilung I/B/6
Bundesministerium
für Inneres
Bundesministerium
für Justiz
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium
für Landesverteidigung
Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Legistik
Abteilung Pers/6
Finanzprokuratur
Präsidentschaftskanzlei
Rechnungshof
Statistik
Österreich
Verfassungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Volksanwaltschaft
Amt der
Burgenländischen Landesregierung
Amt der Kärntner
Landesregierung
Amt der
Niederösterreichischen Landesregierung
Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung
Amt der
Salzburger Landesregierung
Amt der
Steiermärkischen Landesregierung
Amt der Tiroler
Landesregierung
Amt der
Vorarlberger Landesregierung
Amt der Wiener
Landesregierung (Stadtsenat)
Österreichischer
Gemeindebund
Österreichischer
Städtebund
Verbindungsstelle
der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
AGEZ Arbeitsgemeinschaft
Entwicklungszusammenarbeit
Bundesarbeitskammer
Bundes-Jugendvertretung
Evangelischer
Oberkirchenrat
Oesterreichische
Nationalbank
ÖGB- Gewerkschaft
öffentlicher Dienst
Österreichischer
Gewerkschaftsbund
Sekretariat der
Österreichischen Bischofskonferenz
Vereinigung der
österreichischen Industrie
Wirtschaftskammer
Österreich
BMF Sektion I
BMF Sektion II
BMF Sektion III
BMF Sektion IV
BMF Sektion V
BMF Sektion VI
Entwurf
Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Vorblatt
Probleme:
Zur Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit benötigt der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) regelmäßige Wiederauffüllungen seiner Mittel durch die Geberländer. Die Verhandlungen zur 7. Wiederauffüllung des IFAD wurden im Dezember 2005 abgeschlossen. Am 16. Februar 2006 wurde die Resolution über die 7. Wiederauffüllung des IFAD mit einem Gesamtvolumen von 800 000 000 US‑$ vom Gouverneursrat des IFAD angenommen.
Ziel:
Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines zusätzlichen österreichischen Beitrages zum IFAD geschaffen werden.
Inhalt:
Die gegenständliche Gesetzesinitiative hat die Leistung eines Beitrages in Höhe von 8 796 600 Euro durch die Republik Österreich an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der 7. Wiederauffüllung des IFAD zum Gegenstand.
Alternativen:
Sofern Österreich im Einklang mit vergleichbaren Ländern vorgehen will, keine.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Die im Zusammenhang mit IFAD-Projekten notwendigen Beschaffungen werden in der Regel in den Empfängerländern der Fördermittel getätigt. Grundsätzlich erfordern IFAD-Projekte überwiegend einfachere Technologien als die österreichische Wirtschaft exportiert. Trotzdem ergingen seit Aufnahme der Fördertätigkeit des IFAD im Jahre 1978 Aufträge im Wert von 4,191 Mio. USD an die österreichische Wirtschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich die Republik Österreich zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 8 796 600 EUR an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Der österreichische Beitrag soll zur Gänze durch den Erlag eines unverzinslichen, nicht übetragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheines im Jahr 2006 geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Bundesschatzscheineinlösungen im Zeitraum 2007 bis 2009 sind aus dem Einlösungsplan im allgemeinen Teil der Erläuterungen ersichtlich.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Bundesrat ist gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG nicht mitzubefassen.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedsentwicklungsländern durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und der qualitativen Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu.
Zum 31. März 2006 hatte der IFAD 164 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleichberechtigte Länderlisten gegliedert sind. Die erste Liste umfasst 23 Industrieländer, die zweite Liste zwölf Mitgliedstaaten der Organisation Erdöl exportierender Länder und die dritte Liste 129 Entwicklungsländer.
Österreich ist Gründungsmitglied des IFAD und ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten (BGBl.Nr. 38/1978). Der Anfangsbeitrag Österreichs zu den Beständen des IFAD betrug 4,8 Mio. USD.
Um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des IFAD zu gewährleisten beschloss der Gouverneursrat gemäß Artikel 4, Abschnitt 3 der Statuten im Februar 2005 Verhandlungen zur 7. Wiederauffüllung des IFAD.
Die Beratungen über die gegenständliche 7. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen fanden im Laufe von fünf Sitzungen zwischen Februar und Dezember 2005 statt. Im Rahmen der Jahrestagung 2006 genehmigte der Gouverneursrat die 7. Wiederauffüllung des IFAD mit Resolution 141/XXIX vom 16. Februar 2006.
Die wesentlichen Inhalte der Wiederauffüllungsverhandlung wurden in dem Bericht „IFAD’s Contribution to Reaching the Millennium Development Goals: the Report of the Consultation on the Seventh Replenishment of IFAD’s Resources (2007 ‑ 2009)“ zusammengefasst.
In dem Bericht wird die wichtige Rolle des IFAD bei der Bekämpfung der ländlichen Armut, insbesondere auch im Hinblick auf die Vorgabe der Millennium‑Entwicklungsziele, die Zahl der Armen der Welt bis 2015 zu halbieren, neuerlich bestätigt. Folgende konkrete Maßnahmen sind in den Jahren 2007 bis 2009, der siebten Wiederauffüllungsperiode, vorgesehen:
Erstellung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Effizienz der Fördermaßnahmen des IFAD.
Vergabe der knappen Fördermittel nach Performance der Empfängerländer bei gleichzeitiger Berücksichtigung der besonderen Notlage der afrikanischen Länder südlich der Sahara. Ein entsprechendes Performance Based Allocation System wird bis Ende 2006 erarbeitet.
Einführung eines Debt Sustainability Frameworks (DSF) zur Festigung der Schuldentragfähigkeit der Förderländer. Zur Wahrung eines einheitlichen Vorgehens im Rahmen des IFI‑Systems wird auch IFAD seinen hochverschuldeten Empfängerländern mehr Grants gewähren. Durch Vermeidung von Neuverschuldung und Reduzierung von Altlasten soll die Schuldentragfähigkeit der Empfängerländer gestärkt werden.
In Ausführung des DSF wird die entsprechende Fondspolitik für Grantfinanzierungen modifiziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Seit Bestehen des IFAD wurden, die gegenständliche Wiederauffüllung eingerechnet, sieben Wiederauffüllungen beschlossen, deren finanzielles Volumen der Tabelle 1 entnommen werden kann.
Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich, hat Österreich bei der jetzigen 7. Wiederauffüllung vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung 10,8 Mio. USD (8.796.600 EUR) zugesagt (als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs für die Periode 1. April bis 30. September 2005 vereinbart, wobei der Dollarumrechnungskurs für den Euro 0,8145 beträgt). Das sind 1,35% des Wiederauffüllungszieles von 800 Mio. USD. Österreich hat somit, wie die Mehrheit der Industrieländer, seinen schon zur 6. Wiederauffüllung geleisteten Beitragsprozentsatz beibehalten. Dies aus der Überzeugung, dass die Bekämpfung der ländlichen Armut in den ärmsten Entwicklungsländern ein höchst förderungswürdiges Ziel ist und IFAD dafür einen wertvollen Beitrag leistet.
Tabelle 1: Beiträge Österreichs zu den bisherigen Wiederauffüllungen sowie Beitrag, wie im vorliegenden Gesetzesentwurf in Aussicht genommen
|
tatsächliches Wiederauffüllungsvolumen |
Anteil Österreichs |
||
|
insgesamt in Mio. USD |
in Mio. USD |
in Prozent |
|
1. Wiederauffüllung |
1982 |
1.100,00 |
5,20 |
0,47 |
2. Wiederauffüllung |
1986 |
460,00 |
4,14 |
0,90 |
3. Wiederauffüllung |
1991 |
566,30 |
6,20 |
1,09 |
4. Wiederauffüllung |
1997 |
470,70 |
6,89 |
1,46 |
5. Wiederauffüllung |
2001 |
460,00 |
5,90 |
1,28 |
6. Wiederauffüllung |
2003 |
560,00 |
7,54 |
1,35 |
7. Wiederauffüllung |
2006 |
800,00 |
10,80 |
1,35 |
Der Beitrag kann laut Resolution in einer, zwei oder drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate innerhalb von 30 Tagen nach Hinterlegung der Beitrags- und Verpflichtungserklärung zu leisten ist. Die zweite Rate ist ein Jahr nach Inkrafttreten der 7. Wiederauffüllung zu bezahlen, die dritte ein Jahr später. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen, wobei wie bereits bei der 6. Wiederauffüllung des IFAD der Beitrag in einer Rate bezahlt wird. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar. Die Einlösung dieses Bundesschatzscheines erfolgt in den Jahren 2007 bis 2009 wie in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2: Schatzscheineinlösungsplan
in Prozent |
in EUR |
|
2007 |
33,0 |
2.902.878 |
2008 |
33,0 |
2.902.878 |
2009 |
34,0 |
2.990.844 |
Gesamt |
100,0 |
8.796.600 |
Kompetenzgrundlage:
Bei der gegenüber IFAD abzugebenden Beitrags- und Verpflichtungserklärung zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 7. Wiederauffüllung des IFAD handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die im § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur Vollziehung ist auf Grund von Abschnitt D Ziffer 11 der Anlage 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 gegeben.
Besonderer Teil
Zu § 1:
Österreich hat während der Verhandlungen über die 7. Wiederauffüllung des IFAD - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Beitrag von 8.796.600 EUR zugesagt. Dieser Betrag stellt den Gegenwert von 10.800.000 USD unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Euro-Dollar Umrechnungskurses von 0,8145 der Periode 1. April bis 30. September 2005 dar. Die Höhe des österreichischen Beitrages wurde im Verhandlungswege festgesetzt und entspricht ungefähr der Wirtschafts- und Finanzkraft Österreichs im Verhältnis zu anderen Industrieländern.