Stenographisches Protokoll

113. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

 

XXII. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 9. Juni 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stenographisches Protokoll

113. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode                  Donnerstag, 9. Juni 2005

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 9. Juni 2005: 9.00 – 20.40 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 – SRÄG 2005)

2. Punkt: Bericht über den Antrag 595/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird

3. Punkt: Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTF-SHD-G geändert werden (GuKG-Novelle 2005), und Bericht über den

Antrag 218/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Ausbildungsreform im Bereich der ambulanten und stationären Altenbetreuung und -pflege

5. Punkt: Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammen­gesetzes und Bericht über den

Antrag 276/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste über die Bun­desländergrenzen hinweg

6. Punkt: Bericht über den Antrag 278/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe

7. Punkt: Bericht über den Antrag 603/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird

8. Punkt: Bericht über den Antrag 617/A der Abgeordneten August Wöginger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blut­sicherheitsgesetz 1999 geändert wird


Nationalrat, XXII.GP
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113. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Tierarzneimittelkontroll­gesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Bienenseuchengesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005)

10. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne

11. Punkt: Bericht über den Antrag 136/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tierseuchenbekämpfung (Rinderleukose­gesetz 1982)

12. Punkt: Bericht über den Antrag 389/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung des Interpellationsrechts für Bun­desrat und Nationalrat sowie Vorlage eines jährlichen Berichts durch die AGES

13. Punkt: Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Pla­nung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bun­des-LärmG)

14. Punkt: Bericht über den Antrag 587/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umwelt­förderungsgesetz geändert wird

15. Punkt: Bericht über den Antrag 536/A (E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub

16. Punkt: Bericht über den Antrag 227/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichten­berger, Kolleginnen und Kollegen betreffend beschleunigte Aus- und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit Partikelfiltern

17. Punkt: Bericht über den Antrag 327/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines direkten Zuschusses zur Beschleunigung von Einbau und der Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit einem Partikelfilter

18. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 24, 33, 35 bis 40, 42, 45 bis 58 und 63 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 18, 20, 22, 24 und 25

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 14

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 2708/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 36

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         115

Redner/Rednerinnen:

Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 115

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 118

Christine Marek .......................................................................................................... 120


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113. Sitzung / Seite 3

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 122

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 124

Karl Öllinger ................................................................................................................ 125

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 36

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 114

Fragestunde (14.)

Wirtschaft und Arbeit ................................................................................................... 14

Heidrun Silhavy (117/M); Johannes Zweytick, Maximilian Walch, Karl Öllinger

Dr. Reinhold Mitterlehner (112/M); Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Michaela Sbur­ny, Dkfm. Dr. Hannes Bauer

Michaela Sburny (120/M); Ing. Erwin Kaipel, Notburga Schiefermair, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (115/M); Michaela Sburny, Marianne Hagenhofer, Franz Glaser

Mag. Johann Moser (118/M); Edeltraud Lentsch, Josef Bucher, Mag. Werner Kogler

Ridi Steibl (113/M); Mag. Dr. Magda Bleckmann, Mag. Werner Kogler, Mag. Jo­hann Moser

Karl Öllinger (121/M); Gabriele Heinisch-Hosek, Christine Marek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 33

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 34

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (944 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 – SRÄG 2005) (957 d.B.) ........................................................................................................................ 36

Redner/Rednerinnen:

Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 36

Mag. Walter Tancsits .............................................................................................. ..... 38

Karl Öllinger .................................................................................................................. 39

Maximilian Walch ......................................................................................................... 41

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .........................................................  42, 50, 63

Manfred Lackner .......................................................................................................... 45

Ridi Steibl ...................................................................................................................... 46


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113. Sitzung / Seite 4

Sabine Mandak ............................................................................................................. 47

Mag. Herbert Haupt ...................................................................................................... 50

Renate Csörgits ............................................................................................................ 52

Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................................................ 53

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ............................................................................. 54

Karl Donabauer ............................................................................................................ 55

Dr. Richard Leutner ..................................................................................................... 57

Dr. Werner Fasslabend ................................................................................................ 58

Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................. 59

Herta Mikesch ............................................................................................................... 61

Franz Riepl .................................................................................................................... 62

Anna Höllerer ................................................................................................................ 63

Ulrike Königsberger-Ludwig ...................................................................................... 64

Georg Keuschnigg ....................................................................................................... 65

Dietmar Keck ................................................................................................................ 66

August Wöginger .................................................................................................... ..... 67

Mag. Christine Lapp ..................................................................................................... 68

Ing. Josef Winkler ......................................................................................................... 69

Walter Schopf ............................................................................................................... 69

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ............................................................................. 70

Anton Doppler .............................................................................................................. 71

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflicht zur Information der von der Möglichkeit der Neu­berechnung des Wochengeldes im Zuge der Beschlussfassung über das SRÄG 2005 betroffenen Personengruppe – Ablehnung ..........................  48, 73

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 72

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 595/A der Ab­geordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (998 d.B.) .................................................... 73

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer ............................................................................... 73

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 76

Herbert Scheibner .................................................................................................  77, 95

Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 79

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 82

Dr. Peter Wittmann ...................................................................................................... 83

Mag. Herbert Haupt ...................................................................................................... 85

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 86

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (tatsächliche Berichtigung) ...................................... 88

Mag. Karin Hakl ............................................................................................................ 88

Mag. Melitta Trunk ....................................................................................................... 89

Karl Öllinger .................................................................................................................. 90

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ................................................................................. 93

Herbert Scheibner (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 94

Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 94

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 96

3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (890 d.B.): Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakge­brauchs (958 d.B.)                  96


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113. Sitzung / Seite 5

Redner/Rednerinnen:

Dr. Erwin Rasinger ....................................................................................................... 96

Beate Schasching ........................................................................................................ 98

Mag. Herbert Haupt ...................................................................................................... 99

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 100

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 101

Barbara Riener ........................................................................................................... 103

Ingrid Turkovic-Wendl ............................................................................................... 103

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 104

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 105

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 106

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG ........................................... 106

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 106

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (941 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTF-SHD-G geändert werden (GuKG-Novelle 2005), und über den

Antrag 218/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Ausbildungsreform im Bereich der ambulanten und stationären Altenbetreuung und -pflege (959 d.B.) ............................................................................................................................. 106

5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (950 d.B.): Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Heb­ammengesetzes und über den

Antrag 276/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg (961 d.B.)              ............................................................................................................................. 106

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 278/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfas­sende Reform der Gesundheitsberufe (960 d.B.) ............................................................................................................................. 107

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 603/A der Ab­geordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (963 d.B.) ................................................................... 107

Redner/Rednerinnen:

Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 107

Manfred Lackner ........................................................................................................ 108

Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 109

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 109

Maria Grander ............................................................................................................. 111

Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 112

Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 113

Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 127

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 129

Barbara Riener ........................................................................................................... 131

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 132

Marialuise Mittermüller ............................................................................................. 133

Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 133


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113. Sitzung / Seite 6

Renate Csörgits .......................................................................................................... 134

Mag. Dr. Magda Bleckmann ...................................................................................... 135

August Wöginger ....................................................................................................... 136

Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 137

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 959, 961 und 963 d.B. ...................................... 137

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 960 d.B. ..................................................... 138

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 617/A der Abgeordneten August Wöginger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (962 d.B.) .................................................. 138

Redner/Rednerinnen:

August Wöginger ....................................................................................................... 138

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 139

Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 140

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 141

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 141

Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 142

Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 142

Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 143

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 144

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (947 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Tierarznei­mittelkontrollgesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Bienenseuchengesetz geändert werden (Veterinär­rechtsänderungsgesetz 2005) (964 d.B.) .................................................................... 144

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (943 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne (965 d.B.)                       144

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 136/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tierseu­chenbekämpfung (Rinderleukosegesetz 1982) (966 d.B.)   ............................................................................................................................. 144

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 389/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewähr­leistung des Interpellationsrechts für Bundesrat und Nationalrat sowie Vorlage eines jährlichen Berichts durch die AGES (967 d.B.) ........ 144

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 144

Karl Donabauer .......................................................................................................... 146

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ..................................................................  146, 156

Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 148

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 149

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 150

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 151

Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 152

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 153


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113. Sitzung / Seite 7

Anna Höllerer .............................................................................................................. 154

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 154

Franz Eßl ..................................................................................................................... 155

Johannes Schweisgut ............................................................................................... 155

Annahme des Gesetzentwurfes in 964 d.B. ................................................................ 157

Genehmigung des Staatsvertrages in 965 d.B. ........................................................... 157

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 966 und 967 d.B. .............................. 157

13. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (857 d.B.): Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzge­setz – Bundes-LärmG) (976 d.B.) ...................................... 158

Redner/Rednerinnen:

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 158

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 159

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 160

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 161

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 162

Petra Bayr ................................................................................................................... 163

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ..................................................................................... 164

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 165

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 167

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................... 168

Erwin Hornek .............................................................................................................. 169

Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 170

Norbert Sieber ............................................................................................................ 171

Walter Schopf ............................................................................................................. 172

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ............................................................................... 173

Heidrun Walther ......................................................................................................... 173

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (tatsächliche Berichtigung) ...................................... 174

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 174

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 175

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Gerhard Re­heis, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen nicht zuletzt für den Lärmschutz dringend erforderlichen Anti-Transit-Aktionsplan – Ablehnung ............................................................................................................  176, 179

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 179

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 587/A der Abge­ordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (977 d.B.) ............................................................................................... 179

15. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 536/A (E) der Abge­ordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Maßnahmen­paket zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub (978 d.B.)                                                                                                                      179

16. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 227/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend beschleunigte Aus- und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit Parti­kelfiltern (979 d.B.) ................................................................. 179


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113. Sitzung / Seite 8

17. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 327/A (E) der Abge­ordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines direkten Zuschusses zur Beschleunigung von Einbau und der Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit einem Partikelfilter (980 d.B.)             ............................................................................................................................. 179

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Steier ............................................................................................................ 180

Dipl.-Ing. Hannes Missethon ..................................................................................... 181

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 182

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 185

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 186

Anton Heinzl ............................................................................................................... 187

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 188

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 189

Ing. Hermann Schultes (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 190

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 190

Erika Scharer .............................................................................................................. 191

Konrad Steindl ............................................................................................................ 192

Georg Oberhaidinger ................................................................................................. 192

Christoph Kainz .......................................................................................................... 193

Dipl.-Ing. Werner Kummerer ..................................................................................... 193

Ing. Josef Winkler ....................................................................................................... 194

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 194

Hermann Gahr ............................................................................................................ 195

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 195

Johannes Zweytick .................................................................................................... 195

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend rasche Vorlage und Umsetzung eines Maßnah­menpakets zur Feinstaubreduktion in Österreich  – Ablehnung ............................................................................................................  183, 197

Annahme des Gesetzentwurfes in 977 d.B. ................................................................ 196

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 977 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung (E 113) ...................................... 196

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 978, 979 und 980 d.B. .......................... 197

18. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 24, 33, 35 bis 40, 42, 45 bis 58 und 63 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 18, 20, 22, 24 und 25 (974 d.B.)              ............................................................................................................................. 197

Redner/Rednerinnen:

Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 197

Karl Freund ................................................................................................................. 199

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 200

Mag. Gisela Wurm .............................................................................................  201, 215

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 202

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 203

Helga Machne ............................................................................................................. 204

Rainer Wimmer .......................................................................................................... 204

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 205

Dipl.-Ing. Hannes Missethon ..................................................................................... 205

Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 206

Anna Franz .................................................................................................................. 207

Anita Fleckl (tatsächliche Berichtigung) ..................................................................... 207

Anton Heinzl ............................................................................................................... 207


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113. Sitzung / Seite 9

Johann Ledolter ......................................................................................................... 209

Dietmar Keck .............................................................................................................. 210

Johann Kurzbauer ...................................................................................................... 211

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 211

Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 212

Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 212

Maria Grander ............................................................................................................. 213

Erika Scharer .............................................................................................................. 214

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 214

Gerhard Steier ............................................................................................................ 215

Entschließungsantrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen – Ablehnung ..............  198, 216

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Überarbeitung der Liste mit militärischen Standorten, die aus heutiger Planungssicht über das Jahr 2010 militärisch genutzt werden sollen – Ablehnung .................................................................................  208, 216

Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Riener, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gespräche mit den Ländern über
ein einheitliches Berufsbild für diplomierte Sozialarbeiter/-innen bzw. Absolven­ten/-innen der diesbezüglichen Fachhochschulen – Annahme (E 114) ...............................................................  213, 216

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 216

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 34

982: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbe­hörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)

994: Bundesgesetz, mit dem ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erlassen wird und mit dem das Mediengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbrau­cherschutzgesetz, das Patentgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halblei­terschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden

Bericht ........................................................................................................................... 35

III-153: Bericht betreffend den nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen EIN KINDGERECHTES ÖSTERREICH; Bundesregierung

Anträge der Abgeordneten

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (640/A)

Mag. Herbert Haupt, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre beson­deren Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird (641/A)


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113. Sitzung / Seite 10

Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend OGH-Urteil zur Haftung ehrenamtlicher Vereinsfunktionäre für Personen- und Sachschäden von Vereinsmitglie­dern (642/A) (E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Medizinhaftungsgesetz (MedHG) geschaffen wird (643/A)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stipendien für PÄDAK-AbsolventIn­nen (644/A) (E)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Berufsge­setzes für SozialarbeiterInnen (645/A) (E)

Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend OGH-Urteil zur Haftung ehrenamtlicher Vereinsfunktionäre für Personen- und Sachschäden von Vereinsmitglie­dern (646/A) (E)

Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung in der Lehr­lingsausbildung (647/A) (E)

Hermann Gahr, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend alpine Schutz­hütten (648/A) (E)

Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geän­dert wird (649/A)

Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (650/A)

Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz geändert wird (651/A)

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Christoph Matznet­ter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteu­ergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Finanzaus­gleichsgesetz 2005 (Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz – ABÄG) geändert werden (652/A)

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für ältere, behinderte und kleine Menschen (653/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Forschungsbudget und Verteilung der Mittel aus der „Forschungsmilliarde“ (3124/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Forschungsbudget und Verteilung der Mittel aus der „Forschungsmilliarde“ (3125/J)


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113. Sitzung / Seite 11

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Schule am Bau­ernhof“ als umwelterzieherische Maßnahme (3126/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Schule-am-Bauernhof“ als umwelterzie­herische Maßnahme (3127/J)

Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend das Verbot von Qualzüchtungen (3128/J)

Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend das Verbot von Qualzüchtun­gen (3129/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Forschungsbudget und Verteilung der Mittel aus der „Forschungsmilliarde“ (3130/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Leihverkehr der österreichischen Bundes­museen (3131/J)

Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend parteipolitische Veranstaltungen an Schulen (3132/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend widersprüchliche Antworten zur „Planung und Gestaltung von Informations­maßnahmen Steuerreform 2005“ (3133/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse beim Besuch von Fachhochschul-Studiengängen (3134/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend steirische Praxis bei Stellenausschreibung von AHS-LehrerInnen (3135/J)

Dr. Gertrude Brinek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Förderungen und Leistungen für das Bundesland Wien im Kulturbereich (3136/J)

Dr. Gertrude Brinek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Leis­tungen des Bundes im Bereich Kunst für Wien (3137/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Gehälter der Universitätsleitung und Ver­gütung für Universitätsräte“ (3138/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Be­rufsgesetz für diplomierte SozialarbeiterInnen oder die (n)ever ending story? (3139/J)

Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zukunft der Einsatztaucher im B.M.I. (3140/J)

Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Unfallstatistik auf Österreichs Autobahnen (3141/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Kontrollen von LKWs und Reisebussen (3142/J)


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113. Sitzung / Seite 12

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Kontrollen von LKWs und Reisebussen (3143/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Kontrollen von LKWs und Reisebussen (3144/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Kontrolle von LKWs und Reisebussen (3145/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Medien­förderung (3146/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend verheerende Missstände in einem Salzburger Schwei­nebetrieb (3147/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Aktivitäten des Pathologisch-Anatomischen Bun­desmuseums im „Narrenturm“ und nach wie vor nicht erfolgte bauliche Sanierungs­maßnahmen (3148/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Aktivitäten zur baulichen Sanierung des „Narrenturms“ (3149/J)

Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die World Games 2005 (3150/J)

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Kantinenservice m.finanz.genuss in Fortsetzung zu Nr. 1674/J (3151/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Feier-Reigen zum Kanzler-Geburtstag (3152/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Feier-Reigen zum Kanzler-Geburtstag (3153/J)

Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Maßnahmen am Standort MISTELBACH (3154/J)

Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Schnellbahnlinie S2 (Wien–Mistelbach–Laa a.d. Thaya) (3155/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wörtherseebühne (3156/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verwertungsgesellschaften und Verteilungsgerechtigkeit (3157/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Schiele-Gebleicht“, II (3158/J)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend über­mäßige Bewerbung der wenig wirksamen Steuerreform 2005 (3159/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „widerrechtliche Praxis bei Kirchenaustritten“ (3160/J)


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113. Sitzung / Seite 13

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des menschenrechtswidrigen § 209 StGB (3161/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Rehabilitierung von Opfern des menschenrechtswidrigen § 209 StGB (3162/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Vollziehung der Ersatzbestimmung für das menschenrechtswidrige Son­derstrafgesetz § 209 StGB (§ 207b StGB) (3163/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die Personalsituation der Kaserne Aigen nach Umsetzung des Reform­projekts „Bundesheer 2010“ (3164/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (2837/AB zu 2860/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (2838/AB zu 2869/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (2839/AB zu 2850/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (2840/AB zu 2853/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gart­lehner, Kolleginnen und Kollegen (2841/AB zu 2919/J)

der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen (2842/AB zu 2906/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (32/ABPR zu 34/JPR)


09.00.04


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113. Sitzung / Seite 14

Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.

Ich darf die Damen und Herren im Hohen Haus begrüßen. Ebenso begrüße ich den Herrn Bundesminister.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ellmauer, Mag. Posch, Rossmann und Mag. Stoisits.

09.00.17Fragestunde

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen sofort zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt um Punkt 9 Uhr die Fragestunde mit dem Aufruf der Frage der Abge­ordneten Heidrun Silhavy. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

117/M

„In welchem Zeitrahmen werden Sie aus welchen Finanztöpfen wie viel zusätzliche Mittel für Jugendausbildungssicherungsmaßnahmen auf Grund der erschreckenden Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit von 75 Prozent“ – beziehungsweise 50 Prozent ohne Schulungsmaßnahmen – „seit dem Jahr 2000 bereitstellen?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird die Initiative „Jobs 4 You(th)“ für die Jah­re 2005 und 2006 mit einem Budgetvolumen von 37,5 Millionen € aus Mitteln der Gebarung Arbeitsmarktpolitik weitergeführt, inklusive Länderbeteiligung.

Für das Lehrlingsauffangnetz im Rahmen des so genannten JASG VIII für das Ausbil­dungsjahr 2005 und 2006 werden rund 75,8 Millionen €, wiederum inklusive Länder­beteiligung, aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt.

Weiters darf ich auf die rund 120 Millionen € aus Mitteln des Insolvenzausfallsfonds für Zwecke der Lehrlingsausbildungsprämie verweisen sowie darauf, dass im Rahmen des Reformdialogs für Wachstum und Beschäftigung am 1. Mai vereinbart wurde, ein wei­teres Maßnahmenprogramm mit Bezug auf die Lehrlingsoffensive der Bundesregierung umzusetzen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



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113. Sitzung / Seite 15

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Bundesminister! Die Zahl der Lehrstellen­suchenden erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 28,3 Prozent, das sind knapp 1 000 Lehrstellensuchende mehr. Das heißt, um eine offene Lehrstelle bemühen sich derzeit 1,8 Jugendliche. Daher die Frage an Sie, nachdem Sie Ihr Versprechen, dass kein Jugendlicher ohne Lehrstelle, ohne einen Ausbildungs- oder Schulungsplatz sein wird, nicht einhalten konnten: Werden Sie dafür Sorge tragen, dass bei den ÖBB die bisher 350 Lehrlinge mit einem ordentlichen und vollwertigen Lehrvertrag aufge­nommen werden, oder einer Reduktion auf 54 tatenlos zuschauen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich konnte und kann diese Zusage einhalten, weil auf Basis der gemeinsam beschlossenen Maßnah­men ja jedem Jugendlichen, der oder die keine Lehrstelle findet – und solche gibt es –, zumindest ein Lehrgangsplatz offeriert wird. Wir haben dieses Instrument gemeinsam mit Ihnen weiter verfeinert, sodass damit auch ein Lehrabschluss erreicht werden kann.

Was Ihre Frage betreffend ÖBB anlangt, so verweise ich auf die Zuständigkeit einer­seits des Unternehmens und andererseits meines Kollegen Gorbach.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Zweytick, bitte.

 


Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie hat sich der Mitteleinsatz für aktive und aktivierende Maßnahmen für Jugendliche entwickelt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Abgeordne­ter! Ganz konkret, im Vergleich zum Jahr 2001: Damals waren es 172 Millionen  €, im Jahr 2004 waren es rund 265 Millionen € für aktive und aktivierende Maßnahmen für Jugendliche.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Walch, bitte.

 


Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie man hört, wird alles unternommen, den Jugendlichen entsprechende Unterstüt­zung zu geben, damit die Arbeitslosenzahl reduziert wird. Ich habe folgende Frage:

Wie entwickelt sich derzeit die Jugendarbeitslosigkeit im internationalen Vergleich?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Dieser Vergleich, sehr geehrter Herr Abgeordneter, sieht wie folgt aus:

Bezogen auf das Jahr 2004 haben wir innerhalb der Europäischen Union mit 9,7 Pro­zent nach den Niederlanden, nach Irland und nach Dänemark den viertniedrigsten Wert aufgewiesen – der auch mir zu hoch ist, natürlich auch Ihnen – und liegen damit erheblich unter dem EU-Durchschnitt. Dieser lag – das wird Sie interessieren – für die EU-15 bei 15,9 Prozent, für die EU-25 bei 18,2 Prozent, eine Vielzahl der Mitglied­staaten übersteigt sogar die 20-Prozent-Marke. (Unruhe im Saal.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich bitte, das allgemeine Geräuschniveau zu senken. Die Wiedersehensfreude ist, glaube ich, verklungen, jetzt kann man aufmerksam zuhö­ren.

Nächste Zusatzfrage: Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die „Pres­se“ von heute titelt: „Akademiker: Arbeitslosenrate steigt rasant“. Jenseits der offiziell


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113. Sitzung / Seite 16

gemeldeten Zahl von Akademikern gibt es vor allem im Bereich der Absolventen mittle­rer und höherer Schulen eine sehr hohe versteckte Arbeitslosigkeit.

Was, Herr Bundesminister, wollen Sie tun, damit in diesem Bereich, nicht nur bei Aka­demikern, sondern bei Absolventen mittlerer und höherer Schulen, die Arbeitslosigkeit beseitigt und Beschäftigung geschaffen wird?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sie wissen ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dass wir beide in Sachen der von Ihnen immer wieder angesprochenen versteckten Arbeitslosigkeit ganz und gar nicht einer Meinung sind. Ich verlasse mich hier auf international relevante und vergleichbare Daten – das tun Sie aus meiner Sicht nicht.

Es ist eine Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit unter Akademikern überproportional steigt. Es ist aber andererseits auch eine Tatsache, dass die absoluten Größen nach wie vor vergleichsweise niedrig sind und dass nach wie vor das Prinzip gilt, je höher die Qualifikation desto geringer das Risiko, arbeitslos zu werden. Es widmet sich aber das AMS dem Thema Akademiker durchaus fokussiert, und wir versuchen, hier auch einen Beitrag zu leisten, um die Arbeitslosigkeit dort jedenfalls nicht unnötig steigen zu lassen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist der erste Fragenkomplex beantwortet. Den zweiten Fragenkomplex leitet Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner ein.

 


Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

112/M

„Welche Maßnahmen planen Sie als zuständiger Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, um die erfolgreiche Exportoffensive weiter zu unterstützen?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und anderen Partnern stehen im Rahmen der Internationalisierungsoffensive „go international“ in den kommenden Jahren insgesamt 50 Millionen € allein aus Budgetmitteln für ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirt­schaft im internationalen Kontext zur Verfügung.

Die gesetzten Maßnahmen reichen von der Bereitstellung wirtschaftsnaher Unterrichts­materialien bis zur gezielten Förderung von Erstexporteuren oder auch der Neugestal­tung der Förderung von Messebeteiligungen.

Allein im Rahmen des so genannten „Quick-Start-Paketes“ , das wir gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich ausgearbeitet haben, wurden bereits 91, also knapp 100 Veranstaltungen durchgeführt, 2 700 gezielte Firmenkontakte abgewickelt. – Ein erster Zwischenerfolg.

Die Zahl der exportierenden österreichischen Unternehmungen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, hat zuletzt auf 24 000 zugenommen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Bundesminister! Ein Teil der Exporte ist in die Erweiterungsländer gegangen, die Exporte haben insgesamt auch die Konjunktur maßgeblich gestützt.


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113. Sitzung / Seite 17

Wie haben sich in diesem Zusammenhang praktisch ergänzend dazu und als Folgewir­kung die Direktinvestitionen entwickelt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Die Direktinves­titionen Österreichs im Ausland haben sich zuletzt zunehmend dynamisch entwickelt, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Die Oesterreichische Nationalbank weist für das Jahr 2004 einen Wert von 5,8 Milliarden € aus. 54 Prozent dieser Investitionen gingen nach Mittel- und Osteuropa.

Es sei hier erwähnt, dass wir mittlerweile für fünf mittel- und osteuropäische Länder Direktinvestor Nummer 1 sind und dass ich durchaus, und zwar positiverweise, einen weiteren Schwerpunkt österreichischer Direktinvestitionen in Südosteuropa sehe. Dazu zähle ich nicht nur Kroatien, sondern auch Serbien und erstmals auf Grund einer Ban­keninvestition Albanien.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hofmann, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Wir wissen, dass sich die Exporte insgesamt sehr positiv auf die bud­getäre Situation in Österreich ausgewirkt haben. Wie haben sich die österreichischen Exporte im Jahr 2004 insgesamt entwickelt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Auch meinerseits einen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Österreichs Exporte haben sich jedenfalls im Jahr 2004 sehr positiv entwickelt: plus 13 Prozent auf knapp 89 Milliarden €, wobei ich auf das ausgeglichene Handelsbilanzgeschehen hinweisen möchte. Das ist ein struk­tureller Erfolg von uns, wobei die Exporte in die Europäische Union der 15, Herr Abgeordneter, um 11,3 Prozent, in die neuen Mitgliedstaaten um 13,5 Prozent ange­wachsen sind, also leicht überproportional.

Sehr interessant ist, dass trotz des zu hohen Euro die Exporte in die USA um fast 30 Prozent zugenommen haben, wenngleich man sagen muss, dass das zum Gutteil mit einem bestimmten Sports Utility Vehicle, nämlich dem BMW X3 aus Graz, zusam­menhängt. Auch die Exporte nach Asien sind um 17,5 Prozent angestiegen.

Was für das Hohe Haus sicher von Interesse ist: Wir sind damit bei einer Exportquote, einer Warenexportquote als Anteil am BIP von erstmals knapp 38 Prozent, nämlich 37,9 Prozent, und das ist ein Rekordwert!

Wenn ich die Dienstleistungsexporte noch hinzufüge, so sind wir bei deutlich über 50 Prozent.

Ich sage allerdings, diese Dynamik setzt sich im heurigen Jahr nicht fort. Die Exporte sind im ersten Quartal zwar gestiegen, aber nur um einen niedrigen einstelligen Pro­zentsatz, sei hinzugefügt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Sburny, bitte.

 


Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Minister! Die Exportoffensive, die unter anderem zum Ziel hat, die Zahl der Exporteure in Österreich zu verdoppeln – davon sind Sie ja mit 24 000 noch weit entfernt, 40 000 wäre ungefähr eine Verdoppelung –, wurde von den Unternehmern in den Jahren 2003 und 2004 wenig genützt. 2004 sind nur 16 Prozent der veranschlagten Mittel verwendet worden.


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113. Sitzung / Seite 18

Meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie, damit die Exportoffensive nicht nur den erhöhten Gewinnen einzelner Betriebe zugute kommt, sondern auch nachhaltig Arbeitsplätze schafft, was ja das Ziel war?

 



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113. Sitzung / Seite 19

Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Und das Ziel bleibt und ist, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Diese Zielvorstellungen stammen aber nicht von mir, weil wir von 15 000 exportierenden Betrieben ausgehen, jetzt bei 24 000 liegen und Herr Präsident Leitl einmal als Ziel 30 000 formuliert hat. Aber sei’s drum, Frau Abgeordnete.

Das Programm der Internationalisierungsoffensive ist angelaufen. Ich halte es über­haupt nicht für negativ, dass nicht sämtliche Mittel voreilig verbraucht werden. Es war uns möglich, die Mittel auch budgetär auf einige Jahre zu erstrecken. Wir haben uns ja in diversen Ausschüssen schon über dieses Thema unterhalten, dass diese 50 Millio­nen Budgetmittel auf mehr Jahre erstreckt wurden, als das ursprünglich vorgesehen war.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer, bitte.

 


Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Bundesminister! So erfreulich diese Entwicklung bei den Exporten auch ist, möchte ich doch die Frage stellen, ob es ein Eingeständnis ist, dass die Exportförderung, wie sie von Ihnen gestaltet wurde, nicht geglückt ist und sich das Exportwachstum auch ohne Förderaktion ergeben hätte, nachdem im Bundesvoranschlag 2004 22 Millionen € vorgesehen waren und in den Voranschlägen 2005/2006 lediglich 9,5 Millionen € vorgesehen sind.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Diese Frage schlüssig beantworten könnte ich nur dann, wenn ich das Rad der Zeit zurückdrehen und das Jahr 2004 noch einmal – ohne Internatio­nalisierungsoffensive – ablaufen lassen könnte. Das geht nicht, aber nur dann könnte ich sagen, es waren nicht 13 Prozent, ohne Internationalisierungshilfe wären es nur 10 Prozent. Das ist fast müßig.

Ich kann die plus 13 Prozent nicht monokausal auf diese Internationalisierungsoffen­sive zurückführen, aber die Exporteure geben mir Recht, die unter anderem jetzt den Herrn Bundespräsidenten und mich nach Mexiko und ein kleinerer Teil dann auch noch mich nach Kanada begleitet haben, dass die Tätigkeit der Außenwirtschaftsorganisa­tion der Wirtschaftskammer Österreich und die Begleitung in dieser Beziehung insge­samt eine ganz, ganz ausgezeichnete ist.

Das ist auch keine klassische Exportförderung. Es ist ja nicht so, dass irgendjemand für Export etwas bekäme. In manchen Regionen gibt es Haftungen, die im Regelfall auch zu bezahlen sind. Eine klassische Exportförderung gab es einmal in den 70er und 80er Jahren, davon sind wir längst weg.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur dritten Frage, die Frau Abgeordnete Sburny formuliert. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Minister, meine Frage lautet:

120/M

 


„Welche Maßnahmen planen Sie als Wirtschaftsminister, um die derzeitige Benachteili­gung der Regionalwirtschaft durch die Ausschreibungspraxis der Bundesbeschaf­fung GmbH zu reduzieren?“

Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zunächst darf ich darauf hinweisen – von mir aus können Sie sich ruhig setzen, die Antwort dauert etwas länger –, dass Angelegenheiten der Bundes­beschaffung GmbH in den Wirkungsbereich des sehr geschätzten Kollegen Grasser, Bundesminister für Finanzen, fallen.

In diesem Zusammenhang hat mir auf meine Frage der Bundesminister für Finanzen Folgendes berichtet: Die BBG macht in der laufenden Ausschreibungspraxis von der im Bundesvergabegesetz und im Bundesgesetz über die Errichtung einer BBG-veran­kerten Möglichkeit Gebrauch, besonders umfangreiche Leistungen örtlich, zeitlich oder nach Menge und Art getrennt zu vergeben. Bereits in der Vergangenheit wurden viele Leistungen durch die BBG getrennt vergeben, sodass es aus unserer Sicht zu keiner Benachteiligung der Regionalwirtschaft kommt.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im Bundesgesetz über die BBG auch die Möglich­keit geschaffen, dass diese BBG im Auftrag von Ländern, Gemeinden, Gemeinde­verbänden und ausgegliederten Unternehmungen des Bundes tätig wird. Durch die Bündelung des Bedarfs über Behördengrenzen hinweg sollen einerseits, sehr geehrte Frau Abgeordnete, Synergien genützt werden, Einsparungspotentiale genützt werden und andererseits auch eine in größerem Umfang örtlich getrennte Form durchgeführt werden, wodurch die regionale Versorgungsstruktur noch weiter gesichert und gestärkt werden kann.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte.

 


Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Im Bundesvergabegesetz gibt es einige wenige Möglichkeiten, die es öffentlichen Stellen erlauben, Aufträge nicht nur nach dem günstigsten Preis, sondern eben auch nach Kriterien im sozialen, im ökologischen oder im regionalwirtschaftlichen Bereich zu vergeben. Ich denke, das ist auch für Sie als Wirtschaftsminister interessant, wenn es um die Unterstützung der regionalen Wirt­schaft geht. Durch die allgemeine Geldknappheit wird aber derzeit meist ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Formulieren Sie Ihre Frage, Frau Abgeordnete!

 


Abgeordnete Michaela Sburny (fortsetzend): .., wird aber derzeit meist auf den bil­ligsten Preis geschaut.

Meine Frage: Was unternehmen Sie als Wirtschaftsminister im Sinne der regionalen Wirtschaft, damit die Ausschreibungspraxis von öffentlichen Stellen auch die regionale Wirtschaft sowie soziale und ökologische Kriterien wieder verstärkt berücksichtigt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Nicht nur der Rechnungshof, sondern auch Sie als die Regierung kontrollierendes Organ Parlament würden uns zu Recht kritisieren, wenn wir in Sachen Preisfindung bei Beschaffungen nicht sehr genau auf Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit achten würden. Andererseits habe ich hier Zahlen vorliegen, die zeigen, dass das im Prinzip funktioniert, nämlich den Mittelstand entsprechend mit Aufträgen zu bedecken und regional vernünftig verteilt vorzugehen.

 


So darf ich Ihnen sagen, dass der Anteil der mittelständischen Vertragspartner der BBG im Jahr 2004 bei 73 Prozent gelegen hat, im Jahr 2003 waren das noch 63 Pro­zent – also eine klare Steigerung zugunsten mittelständischer Unternehmungen. Ich kenne verschiedene Initiativen von Abgeordneten dieses Hauses, um diese Mittel­standskomponente durchaus zu steigern, aber trotzdem wird der Preis am Ende des Tages und bei der Vergabe eine Rolle zu spielen haben.


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113. Sitzung / Seite 20

Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Bundesminister! Die Ergebnisse der Arbeit der Bundesbeschaffungsgesellschaft sind hinlänglich bekannt – und sie sind zweifellos nicht positiv! Ich würde Sie ersuchen, auf meine folgende Frage nicht mit dem Hinweis zu antworten, dass Sie nicht zuständig sind, sondern ich würde Sie um Ihre persönliche Einschätzung bitten.

Glauben Sie nicht, dass es für die Wertschöpfung und die Arbeitsplatzsituation der regionalen Wirtschaft und für die kleinen und kleinsten Betriebe besser wäre, wenn die Bundesdienststellen die täglichen Verbrauchsgüter wie etwa Lebensmittel, Büromate­rial, Reinigungsmittel et cetera wieder dezentral in der umliegenden Region einkaufen könnten, weil dadurch die Kaufkraft des Bundes in den Bezirken bleibt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 



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113. Sitzung / Seite 21

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich teile Ihre Meinung nicht, dass die Tätigkeit der BBG zweifellos nicht positiv wäre. – Ganz im Gegenteil! Ich bin der Auffassung, dass die Tätigkeit zweifellos positiv ist, und meine, ohne Ihnen jetzt konkrete Zahlen nennen zu können, dass sich das auch in Geldeswert ausdrückt. Es konnten Einsparungen erzielt werden. Ich denke, dass jedenfalls ein Teil der Beschaffungen sinnvollerweise über eine zent­rale Stelle wie die BBG – denken Sie an Automobile, denken Sie an Energieträger, ge­rade auch fossile Energieträger – erfolgen soll und nicht dezentral bei vielen einzelnen einkaufenden Stellen des Bundes. (Unruhe im Saal.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich bitte, das Geräuschniveau etwas einzustellen, dem Redner nicht den Rücken zuzuwenden und auch die vielen Unterhaltungen einzu­schränken. Ich erhalte ständig Briefe von Zusehern, in denen dieses Verhalten gerügt wird.

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Schiefermair. – Bitte.

 


Abgeordnete Notburga Schiefermair (ÖVP): Herr Bundesminister! Wir haben jetzt schon einiges über den regionalen Aspekt und auch über Klein- und Mittelbetriebe ge­hört. Mich würde interessieren: Welcher Anteil an Aufträgen wird an Klein- und Mittel­betriebe vergeben?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Bundesbeschaffung GmbH teilt mir dazu im Wege des Finanz­ministers mit, dass die Zahl der KMU-Vertragspartner, also der mittelständischen Un­ternehmungen, zuletzt gestiegen ist, von 63 Prozent der Vertragspartner im Jahr 2003 auf 73 Prozent im Jahr 2004. Wie das jetzt in Sachen Beschaffungsvolumen aus­schaut, kann ich Ihnen nicht sagen, weil mir diese Zahl nicht gegeben wurde. Das ist die Zahl der Vertragspartner, da kann ein großer Vertragspartner einen ganz schönen Teil des Beschaffungskuchens ausmachen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! KMUs bewegen sich bei öffentlichen Auftragsvergaben immer wieder im Unterschwel­lenbereich des Vergaberechts. Wie sieht es hinsichtlich des Rechtsschutzes in diesem Bereich für die KMUs aus?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die positive Wirkung der Ausdehnung des Vergaberechtsschutzes auf den Unterschwellenbereich des Vergaberechtes besteht zumindest aus heutiger Sicht nicht in der tatsächlichen Anfechtung der Vergabeverfahren (Ruf bei der SPÖ: Stadion Klagenfurt!), sondern hat vor allem präventive Wirkungen und führte bisher zu einer sorgfältigeren Planung und gesetzmäßigen Durchführung von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber.

Ziel der Regelungen sind jedenfalls die Transparenz der Auftragsvergabe und die Si­cherung des freien Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung der Bewerber und Bieter untereinander. Davon sollten die nationale und europäische Wirtschaft profitieren, vor allem aber auch österreichische Klein- und Mittelbetriebe.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Hofmann. – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

115/M

„Wie hat sich die F&E-Quote in Österreich vor dem Hintergrund der im Lissabon-Pro­zess festgeschriebenen Zielsetzung der Erhöhung der F&E-Ausgaben im europäischen Vergleich entwickelt?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Absolut positiv, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Seit 2001 überschreitet unsere F&E-Quote die 2-Pro­zent-Marke und wird nach ersten Schätzungen der Statistik Austria heuer 2,35 Prozent betragen. Damit wurde, meine Damen und Herren, nicht nur das von der Bundesregie­rung gesteckte Zwischenziel von 2 Prozent im Jahr 2003 erreicht, sondern wir sind auch auf gutem Wege zum nächsten Zwischenziel, nämlich 2,5 Prozent im Jahr 2006. Sie wissen ja, wir haben uns für das Jahr 2010 das Ziel 3 Prozent gesteckt.

Dazu – das wird Sie interessieren – die derzeitigen europäischen Vergleichszahlen: Die EU der 15 weist eine F&E-Quote von 1,95 Prozent auf, der OECD-Durchschnitt liegt bei 2,26 Prozent – das ist die Europäische Union plus USA, Kanada, Japan, aber auch Mexiko, Korea. Wir liegen hier also mittlerweile auf einem vernünftigen Durch­schnittswert, aber das heißt nicht, dass wir uns nicht weiter steigern sollen und müs­sen.

Dazu kann ich Ihnen noch mitteilen, dass sich das Verhältnis zwischen privatem und öffentlichem Sektor auch gut entwickelt hat. Der Anteil des öffentlichen Sektors liegt zurzeit bei rund 36,6 Prozent, sollte nach EU-weiten Vorgaben bei rund 33 Prozent liegen. Da sind wir also auf gutem Wege.

Last, but not least: Insgesamt werden in Österreich zurzeit 5,8 Milliarden € für F&E ausgegeben.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hofmann, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Wie erklärt sich der Anteil der Finanzierung durch das Ausland an den Forschungs- und Entwicklungsausgaben?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 



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113. Sitzung / Seite 22

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Im Wesentlichen dadurch, Herr Abgeordneter, dass Unternehmungen Österreich zum Forschungsstand­ort gewählt haben. Ich habe vor einigen Wochen mit Kollegen einen biopharmazeuti­schen Standort der international tätigen Firma Boehringer Ingelheim in Wien eröffnet. Es sind Tochtergesellschaften von international tätigen Unternehmen, die hier in Öster­reich unter anderem nicht nur produzieren und vertreiben, sondern auch forschen. Das sind die wesentlichen Gründe dafür.

Es geht aber auch um Rückflüsse aus dem EU-Rahmenprogramm für Forschung, tech­nologische Entwicklung und Demonstration. Aus diesem Titel kommen rund 70 Millio­nen € dazu.

All das ergibt diesen Anteil des ausländischen Forschungsfinanzierungskuchens von zuletzt rund 1,16 Milliarden €, sehr geehrter Herr Abgeordneter.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Sbur­ny. – Bitte.

 


Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Dass in Österreich mehr geforscht wird, hat nicht dazu geführt, dass mehr Frauen im Bereich Wissenschaft und Forschung tätig sind. Österreich ist beim Anteil der Frauen in der Forschung im OECD-Bereich nach wie vor Schlusslicht.

Meine Frage ist daher: Was unternehmen Sie in Ihrem Bereich, um die Frauen in der Forschung zu fördern und ihnen jene Spitzenpositionen zu ermöglichen, die ihrer Qua­lifikation entsprechen, um so das Potential der Frauen in der Forschung zu nützen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es ist in der Tat nicht verständlich, dass – ausgehend von der Tat­sache, dass Frauen in Österreich längst zumindest dasselbe Bildungsniveau erreicht haben wie männliche Wesen – Frauen in der Forschung einen solch unterproportio­nalen Anteil haben. Wir wissen, Maturantinnen, Hochschul- und Uniabsolventinnen machen im Regelfall mehr als 50 Prozent der Gesamtzahl aus. So gesehen kann ich Ihnen nur sagen: Es ist absolut zu unterstützen, Frauen sowohl im privaten als auch im öffentlichkeitsnahen Bereich, zum Beispiel im universitären Bereich, in Spitzenpositio­nen zu bringen.

Wenn ich in diesem Zusammenhang an eine Spitzenforscherin aus Innsbruck denke, die jetzt offensichtlich – nicht ganz ihrem Willen entsprechend – nicht mehr im aktiven Prozess gehalten werden soll, hoffe ich, dass es hier noch einen Weg gibt, das doch so zu gestalten, dass diese Spitzenmedizinerin und -forscherin weiterhin tätig sein kann.

Also: Volle Unterstützung dafür, dass gerade auch im Bereich der Forschung Frauen jene Rolle einnehmen und jene beruflichen Chancen haben, die ihnen zustehen. Ich glaube, das wäre auch für unsere F&E-Leistungen, was den Output anlangt, sehr gut, weil die Ergebnisse dann wahrscheinlich besser würden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Hagenhofer, bitte.

 


Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Minister! Das vereinbarte Ziel der Regierungschefs aller EU-Mitgliedsländer in Lissabon sind und waren verstärkte Inves­titionen in die Infrastruktur, um Arbeitsplätze zu halten und zu schaffen.


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113. Sitzung / Seite 23

Wie sehen Sie es als Wirtschaftsminister eben vor dem Hintergrund dieser Lissabon-Ziele, dass die für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Österreich besonders wichti­gen Infrastrukturausgaben um insgesamt 223 Millionen € gekürzt wurden, wie in der Übersicht 21 im Budgetbericht 2006 ausgewiesen ist?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Mir ist jetzt der direkte Zusammenhang mit dem Thema der zu­grunde liegenden Anfrage betreffend F&E-Quote nicht ganz ersichtlich. Ohne jetzt die Detailzahlen des Budgets, die Sie genannt haben, zu kennen, kann ich Ihnen nur sagen, was Straßen- und Schieneninfrastruktur anlangt, haben wir, der zuständige Minister Gorbach, der Finanzminister mehrfach nachgewiesen, dass die Investitionen deutlichst gestiegen sind. Ich kann Ihnen aus dem Bereich der E-Wirtschaft, aus dem Bereich der Netze derartige Nachweise bringen.

Also wir sind – ganz egal, welche Vergleiche Sie anstellen, ob das jetzt 2000 bis 2003 ist oder inklusive der Planzahlen bis 2006 gegenüber 1993 bis 1999 – um 40 bis 50 Prozent – zwar nominell, aber trotzdem – in der Zeit von 2000 bis 2006 über den Infrastrukturinvestitionen der Jahre 1993 bis 1999.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine letzte Zusatzfrage dazu? – Herr Abgeordneter Glaser, bitte.

 


Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Österreich ist wie in vielen Bereichen auch im Bereich der Forschung und Entwicklung Spitze. (Der Redner hält demonstrativ eine Ausgabe des „stern“ in den Händen. – Ruf: Das ist der „Wachturm“! – Rufe: „Erwachet!“) Neben dem Staat investieren auch Private sehr viel in den Bereich Forschung und Entwicklung.

Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Wie haben sich konkret zum Beispiel in der Industrie oder im Dienstleistungsbereich die Aufwendungen entwickelt im Vergleich zum Beispiel zum Staat oder auch insgesamt in absoluten Zahlen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Was den privaten Sektor als solchen anlangt, so entwickelt sich die Beteiligung überproportional. Die F&E... (Rufe bei der SPÖ – in Richtung des Abg. Glaser –: Höher halten!) – Das scheint, sehr geehrter Herr Abgeordneter Glaser, ein sehr interessanter Artikel des „stern“ zu sein. (Abg. Öllinger: Das ist der „Wachturm“!) Ich habe gestern in der APA eine Vorausmeldung dazu gelesen, Sie sollten diesen Artikel auch lesen. Es steht sehr viel Gutes über Österreich drinnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber die konkreten Zahlen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Glaser: Der durchschnitt­liche jährliche Zuwachs des BIP seit 1998 beträgt 3,5 Prozent, jener der Bruttoinlands­ausgaben für F&E 7,9 Prozent. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des Abg. Glaser –: Ist das der „Wachturm“?) Ich habe jetzt Herrn Abgeordneten Jarolim nicht verstanden (Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen); ich darf mit den Zahlen fortfahren.

 


Die gesamten Ausgaben für F&E stiegen um 7,9 Prozent, durch den Bund um lediglich 6,8 Prozent, was auch bemerkenswert ist, also etwas darunter, der F&E-Finanzierung durch die Wirtschaft aber um 8,3 Prozent. Das heißt, der private Sektor hat seine Finanzierung überdurchschnittlich erhöht, sehr geehrter Herr Abgeordneter Glaser. Ich weiß aber nicht, ob der „stern“ diese Zahlen schon enthält. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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113. Sitzung / Seite 24

Präsident Dr. Andreas Khol: Den nächsten Fragenkomplex leitet Herr Abgeordneter Mag. Moser durch seine relativ lange Frage ein. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Zur Korrektur von Herrn Glaser: Im „World Competitiveness Scoreboard“ ist Österreich vom 13. auf den 17. Rang zurückgefallen. (Rufe bei der ÖVP: Frage!) Nur zur Information. Also hier helfen auch diese Watchdog-Sachen nichts.

Herr Bundesminister, meine Frage an Sie lautet:

118/M

„Was unternehmen Sie, damit die Einheit des Unternehmens VA Tech erhalten wird, wie das die Regierung anlässlich der Zustimmung zum Verkauf der VA Tech an Sie­mens versprochen hat, nachdem Siemens angekündigt hat, dass die Unternehmens­sparte Hydropower am Standort Weiz abgegeben werden soll?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Moser! Siemens Österreich, ein Ihnen ja nicht ganz unbekanntes Unternehmen, ist für die ÖIAG ein stabiler Aktionär, durch dessen Finanzkraft und globale Präsenz eine nachhaltige Wertsteigerung erzielt werden kann. Die Zusam­menlegung der geschäftlichen Aktivitäten von Siemens Österreich und VA Tech stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit beider Unternehmen und letztlich damit den Industriestandort Österreich.

Das Angebot der Siemens AG Österreich zielt auf eine vollständige Integration aller Teilbereiche der VA Tech in Siemens ab. Zusätzlich hat Siemens umfangreiche Stand­ort- und Arbeitsplatzgarantien für Weiz abgegeben. Ich gehe davon aus, dass Sie als steirischer Abgeordneter das wissen.

Drittens hat die Übernahme zur Folge, dass sie derzeit von der Kartellbehörde der Europäischen Union geprüft wird – eine Selbstverständlichkeit. Ein endgültiges Ergeb­nis wird bis zum 20. Juli 2005 erwartet. Die Wasserkraftsparte, so hört man, gilt als kritischer Faktor der Übernahme.

Siemens Österreich hat darüber hinaus, sehr geehrter Herr Abgeordneter, was für die­sen Konzern unüblich ist, eine Standortgarantie abgegeben; davon vor allem betroffen ist das Werk in Weiz und damit die Sparte der VA Tech Hydro.

Für einen Zusammenschluss zwischen Siemens Österreich und VA Tech ist eine fusionsrechtliche Freigabe durch die EU-Kommission erforderlich. Der Europäischen Kommission scheint die Integration der VA Tech-Unternehmenssparte Hydropower aus Wettbewerbsgründen Probleme zu bereiten.

Um die kartellrechtliche Genehmigung der gesamten Transaktion zu erhalten und somit die gesamte Übernahme zu sichern, ist Siemens nach meiner Information bereit, die Wasserkraftsparte im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission abzuge­ben – aber ich zitiere hier Siemens.

Siemens ist von der Wettbewerbskommission angehalten, Rahmenbedingungen für eine nachhaltig positive Entwicklung der VA Tech Hydro zu schaffen, um zukünftigen Wettbewerb zu gewährleisten.

Die endgültige Entscheidung der EU-Kommission zur VA-Tech-Übernahme durch Sie­mens erfolgt voraussichtlich Mitte Juli.


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113. Sitzung / Seite 25

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Moser! Bezüglich präziserer Informationen durch die Siemens AG Österreich empfehle ich Ihnen, beispielsweise mit der Ihnen nicht ganz unbekannten, sehr verdienstvollen früheren Finanzstaatssekretärin Kontakt aufzuneh­men, die ja dort Vorstandsverantwortung trägt (Abg. Jakob Auer: Brigitte Ederer heißt sie!) und die gemeinsam mit dem Siemens-Vorstand sicher mit ein Garant dafür ist, dass – wie auch immer – Siemens mit dem Standort Weiz verantwortlich umgehen wird.

Ich bin es ja schon gewohnt, dass ich Konzerne wie Siemens oder auch Magna immer wieder gegen Kritik aus Ihren Reihen verteidigen muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Moser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Von unserer Seite wurde niemals behaup­tet, dass Siemens ein schlechter Konzern sei, sondern das Gegenteil, Siemens ist ein wichtiger Arbeitgeber für Österreich.

Aber: Die Bundesregierung hat am 6. September 2004 eine zusätzliche Privatisie­rungsauftragsvergabe an die ÖIAG gegeben, in der steht: Die Wahrung der Einheit des Unternehmens ist zu sichern.

Herr Minister, wie geht es Ihnen persönlich, wenn Sie entgegen dieser Ministerrats­beschlussfassung zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Einheit des Unternehmens nicht gewahrt ist? Siemens hat (Abg. Steibl: Das ist ja eine Rede, Herr Präsident!) diesem Bereich der EU-Kommission vor 14 Tagen klipp und klar mitgeteilt, dass man es abgeben wird. (Abg. Dr. Fekter: Lernen Sie die Geschäftsordnung!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich gehe damit genauso um, wie ich es Ihnen in der Beantwortung Ihrer Grundfrage schon gesagt habe, nämlich guten Mutes und vor allem auch guten Gewissens, mit der Siemens AG einen Investor für die VA Tech gefunden zu haben, der so gut wie alles mitbringt, was man sich von einem Investor hier wünschen kann.

Mir ist das Wichtigste die Standortgarantie, die indirekt ja auch eine Arbeitsplatzgaran­tie ist, für den Standort Weiz. Darum geht es. Und ich bin sicher, dass am Ende des Tages eine Lösung auf dem Tisch liegen wird, die wettbewerbsrechtlich akzeptabel ist und die gleichzeitig den Standort absichert und der VA Tech Hydro eine gute Zukunft bringt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

 


Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister, wie beurteilen Sie die Bilanz der ÖIAG? (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sofern ich das unzuständigerweise hier sagen darf – ich beziehe mich wiederum auf Informationen des hoch geschätzten Finanzministers Grasser, wie ich schon gesagt habe –, einige Daten, Frau Abgeordnete: Erinnern wir uns zurück: Anfang 2000 lag der Schulden­stand der ÖIAG bei 6,3 Milliarden €, heute ist sie de facto schuldenfrei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Ruf bei den Grünen: Dafür haben wir die ASFINAG!)


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113. Sitzung / Seite 26

Das heißt, dass weder ein Euro noch ein Cent an Steuergeld für die ÖIAG oder deren Unternehmungen aufgewendet werden muss, ganz im Gegenteil, hier sind Aufwendun­gen und Investitionen für Forschung und Entwicklung möglich geworden.

Seit 2000 sind im Auftrag der Bundesregierung erfolgreiche Privatisierungen durchge­führt worden. Da ist interessant, dass trotz erheblicher Privatisierungsschritte der Wert des ÖIAG-Portfolios, also der ÖIAG-Beteiligungen, von damals 5,035 Milliarden € auf 5,467 Milliarden € per Ende 2004, also knapp 5,5 Milliarden €, angestiegen ist – plus 10 Prozent, und das, wie gesagt, obwohl in der Zwischenzeit Privatisierungserlöse, sehr geehrte Frau Abgeordnete, von 5 Milliarden € erzielt wurden.

Das wird Sie interessieren: In der vorhergegangenen Periode 1996 bis 1999 wurden lediglich, Herr Abgeordneter Moser, 1,2 Milliarden € an Privatisierungserlösen erzielt. (Abg. Mag. Moser: Milliarden wurden verschenkt!) – Verschenkt? (Abg. Mag. Moser: 50 Milliarden wurden verschenkt!) Sie sagten, 1,2 Milliarden € – das war damals „ver­schenkt“, eine interessante Stellungnahme, denn da haben Sie noch Verantwortung getragen!

Darüber hinaus ist interessant, dass die Dividendenentwicklung ebenfalls eine positive war. Zwischen 1996 und 1999 waren es 302 Millionen € an Dividenden, zwischen 2000 und 2004 dann 1,045 Milliarden €. Also eine ausgezeichnete und sehr gute Entwick­lung.

In Richtung des Herrn Abgeordneten Moser kann ich nur sagen: Werden Aktien zu einem Wert abgegeben, werden Unternehmungen privatisiert, wo dann die Aktionäre – oft viele Österreicher, die Aktionäre sind – eine gewisse Kursphantasie haben und Kursgewinne lukrieren, dann sagen Sie: verschenkt. Werden Aktien so auf den Markt gebracht, dass sie danach unter Umständen sinken, würde Ihnen auch eine Argu­mentation einfallen, nämlich abgecasht zu Lasten der österreichischen Investoren. Ich kenne das, sehr geehrter Herr Abgeordneter Moser! – Danke, Frau Abgeordnete. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeord­neter Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Internationale Wirt­schaftsexperten bezeichnen die jüngste ÖIAG-Geschichte als Erfolgsstory. Wie beur­teilen Sie die anderen anstehenden Privatisierungen in der Steiermark?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Wenn ich hier in die Vergangenheit blicken darf, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bucher – wir haben Böhler-Uddeholm indirekt ja auch bei unserer gemeinsamen Begleitung des Herrn Bundespräsidenten in Mexiko kennen lernen dürfen als dort sehr erfolgreich aufgestell­tes Unternehmen. Böhler-Uddeholm ist eine Erfolgsgeschichte, die Vollprivatisierung ist gelungen zur Zufriedenheit auch, glaube ich, der Arbeitnehmer dieses Unterneh­mens.

Das Angebot war 3,5-fach überzeichnet, was zeigt, dass das Interesse möglicher Aktionäre mehr als nur gegeben war. Es ist heute ein sehr erfolgreiches, internationa­les Unternehmen mit einem österreichischen Kernaktionär. Im Jahre 2004 war das stärkste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte.

Böhler-Uddeholm ist nicht nur Weltmarktführer bei Werkzeug, Stahl und Turbinen­schaufeln, sondern ist weltweit die Nummer zwei auch bei Schnellarbeitsstahl. Der Mit­arbeiterstand ist kontinuierlich auf 11 800 Arbeitnehmer ausgebaut. Es steht natürlich in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen anderen Vorgängen, aber ich möchte es


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113. Sitzung / Seite 27

doch an dieser Stelle erwähnen: Wir erinnern uns alle noch des schrecklichen Arbeits­unfalls bei Böhler-Uddeholm; das sei im Hinblick auf die fünf dort tödlich verunglückten, großteils ja auch sehr jungen Arbeiter schon auch angemerkt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Mag. Kogler. – Herr Abgeordneter, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister! Sie haben unmit­telbar vor dem Siemens-Deal am 7. September noch gesagt, die Republik sei sich ihrer Rolle als stabiler Kernaktionär der VA Tech bewusst. Schüssel wenige Tage davor: Die ÖIAG bleibt an Bord.

Ich darf Sie, Herr Bundesminister, fragen, wo Sie den Glaubwürdigkeitsgrad dieser Aussagen auf der nach unten offenen Schüssel-Bartenstein-Glaubwürdigkeitsskala im Vergleich zur Aussage einordnen wollen, dass die Bundesregierung die Abfangjäger aus einer Wirtschaftsplattform finanziert. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Also, dieser Zusammenhang ist mir nicht im Bandbreitenbereich oppositioneller politischer Polemik bewusst, aber lassen Sie mich sagen: Die Bewertung der Vorgänge rund um die VA Tech und die Akzeptanz von Siemens als Partner ist absolut konsistent. Ich will jetzt nicht vom besten möglichen Investor sprechen, aber Siemens insgesamt und die Siemens AG Österreich ist sicherlich am Ende des Tages ein exzellenter Partner für die VA Tech, und ich bin davon überzeugt, dass der Privatisierungsausschuss der ÖIAG, dass die Verantwortlichen dort das Richtige getan haben. Ich hätte ähnlich gehandelt.

Was das Abfangjägerthema anbelangt, so kann ich Ihnen nur sagen, dass sich die Gegengeschäfte so entwickeln, dass man sagen kann: Es läuft gut! Es wurden hier Großaufträge vertraglich unterzeichnet, die in direktem Zusammenhang mit dem Ab­fangjägergeschäft stehen. (Abg. Dr. Kräuter: Stimmt ja gar nicht!) Der Airbus A 380 und andere Airbusmodelle werden mit wichtigen Teilen aus FACC ... (Abg. Dr. Kräu­ter: Das war ja schon vorher ...!) – Herr Kräuter, ich sage Ihnen jetzt gleich wieder, wer denn da alles an FACC beteiligt ist: Ihr Wirtschafts-Topberater und Ihr Wirtschafts-Mastermind Dr. Androsch insbesondere.

700 Millionen € sind also an Aufträgen dort vertraglich unter Dach und Fach. Und nicht zu unterschätzen auch ein mehrere 100 Millionen € schwerer Auftrag für MAN-Last­kraftwagen, Militärtrucks, die an die Britische Armee gehen werden. Abgesehen von vielen kleineren Aufträgen geht es da also um Großaufträge. Das heißt, der private Sektor hat im Rahmen von Gegengeschäften hier eine ganz, ganz erhebliche Bedeu­tung schon gewonnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Den nächsten Fragenkomplex – das ist die 6. Anfrage – leitet Frau Abgeordnete Steibl mit ihrer Frage ein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Österreich ist Spitze: weniger Arbeitslose, mehr Wirtschaftswachstum, bessere Stimmung. Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage:

113/M

 


„Worauf führen Sie es zurück, dass die Steiermark im Jahre 2004 das höchste Wachs­tum aller österreichischen Bundesländer aufwies?“


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113. Sitzung / Seite 28

Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte. (Rufe bei der SPÖ: Höchste Arbeitslosigkeit!)

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Dass Sie als steirische Abgeordnete mich als steirischen Minister zu einem steirischen Thema befragen, freut mich besonders. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen. – Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Der steirische Brauch!) Ich habe auch beim Herrn Abgeordneten Moser auf seine steirischen Wurzeln hingewiesen – das sind ja nicht die schlechtesten.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Steiermark hat laut Wifo meines Wissens im letz­ten Jahr ein regionales Wachstum von 3,8 Prozent aufgewiesen. Das ist sehr bemer­kenswert. Man muss hier anerkennen, dass letztlich insbesondere im Bereich Auto­cluster, automotiver Bereich in der Steiermark über viele Jahre eine sehr erfolgreiche Standort- und Wirtschaftspolitik gefahren wurde. Hier wurden Chancen beim Schopf gepackt. Die Chancen, die sich aus exzellenten Topunternehmungen wie AVL LIST, wie MAGNA STEYR, Stronach ergeben haben, aber auch die Chancen vieler guter und exzellenter kleinerer und mittlerer Unternehmen wurden voll genützt. Es wurden Zigtausende, knapp 50 000 Arbeitsplätze in diesem Autocluster geschaffen. Und da hat zum Beispiel auch das Anlaufen des BMW X 3 für dieses Wirtschaftswachstum eine Rolle gespielt.

Dazu kommt noch, dass die internationale Stahlkonjunktur nicht nur, aber auch bedingt durch chinesische Nachfrage im letzten Jahr Rekordwerte erreicht hat und das für voest und damit für voestalpine Donawitz ein gutes Jahr gebracht hat.

Die Wirtschaftsforscher sagen ja, dass die steirische Industrie, die einen höheren Grundstoffanteil hat als andere Bundesländer und deren Industrien, in bestimmten Konjunkturphasen davon profitiert, im letzten Jahr sicher davon profitiert hat. Das ist ein Mix aus guten konjunkturellen Entwicklungen in Teilsegmenten von Weltmärkten, aber insbesondere Ergebnis einer sehr erfolgreichen, über zehn Jahre laufenden Wirt­schaftspolitik; Stichwort: nicht nur, aber auch Autocluster.

Das sind für mich die Gründe für dieses gute Abschneiden, für diese gute Performance der Steiermark im letzten Jahr. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Molterer: Und Wal­traud Klasnic!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete Steibl stellt eine Zusatzfrage. – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie wirkte sich das Wirt­schaftswachstum auf den steirischen Arbeitsmarkt aus? (Abg. Marizzi: Sollen wir den Weihrauch bringen? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Klubob­mann Molterer hat noch mit einem Zwischenruf Waltraud Klasnic hier eingeworfen, und das kann ich mehr als nur bestätigen (Beifall bei der ÖVP), weil es natürlich für eine er­folgreiche Wirtschaftspolitik auch immer die entsprechenden politischen Köpfe braucht, und das ist in der Steiermark fraglos Waltraud Klasnic. (Abg. Marizzi: Kann irgendwer den Weihrauch bringen? – Herr Präsident! Lassen Sie den Weihrauch bringen?)

Meine sehr verehrten ... (Abg. Marizzi: Weihrauch! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich stelle fest: zustimmende Zwischenrufe der Opposition. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Arbeitsmarktlage in der Steiermark sieht wie folgt aus: Im Jahr 2004, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ist es im Bundesländervergleich in der Steiermark recht gut ge-


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113. Sitzung / Seite 29

laufen. Es gab einen Beschäftigungszuwachs von 4 108 oder 0,9 Prozent und einen Rückgang der Arbeitslosigkeit um 1 428 Arbeitslose oder 1 Prozent.

Was bemerkenswert ist, dass damit die Steiermark entgegen einer nicht besonders gu­ten Tradition, nämlich in Sachen Arbeitslosigkeit über dem Österreichschnitt zu liegen, jetzt unter dem Österreichschnitt liegt. Das halte ich für einen besonders bemerkens­werten regionalen Erfolg der Steiermark. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minis­ter! Nachdem das für die Obersteiermark so wichtige Projekt in Spielberg mit Mate­schitz seitens der Landesregierung und der von Ihnen angesprochenen Person auch mit Ihnen nicht umgesetzt werden konnte, stelle ich die Frage: Was plant die Bundes­regierung an wirtschaftspolitischen Aktivitäten, um diesem Verlust an wirtschaftlichen Chancen für diese Region, die diese Chancen sehr notwendig brauchen würde, wieder entgegenzuwirken?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben ja auch schon sehr zielgerichtet Gegenmaßnahmen eingeleitet. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich darf nur darauf verweisen: Nicht die Steirische Landesregierung, sondern Herr Mateschitz und Red Bull und seine Partner hätten dieses Projekt umgesetzt, das aus den bekannten Gründen, vorläufig jedenfalls, nicht so zustande gekommen ist.

Aber wir steuern gegen mit einem Steiermark-Paket. Was verstehe ich darunter? – Ein Impulsprogramm für die Steiermark für die beiden Jahre 2005 und 2006, ganz bewusst auch im Hinblick auf die entsprechende Finanz- und Budgetperiode der Europäischen Union, weil sich danach ja vermutlich auch die Förderkulisse verändern wird. Konkret habe ich mit der Steiermark vereinbart, insgesamt 90 Millionen € aus der Arbeitsmarkt­förderung im Verhältnis 1 : 1 zwischen Bund und Land Steiermark zu teilen, respektive: das Land Steiermark muss 45 Millionen kofinanzieren, anbieten für Investitionen in be­stehende oder neue Betriebsanlagen für Forschung und Entwicklung, für alles letztlich, was in der Steiermark Arbeitsplätze schafft, mit dem Schwerpunkt westliche Ober­steiermark.

Dazu kommen für beide Jahre entsprechende ERP-Kreditvolumina, die zweckgewid­met sind für die Steiermark, und noch einmal 250 Millionen € AWS-Haftungsinstru­mente. Man kommt insgesamt auf 290 Millionen, also knapp 300 Millionen €, die dieses Steiermark-Paket schwer ist. Die Mittel liegen da, die Expertise meiner Experten und der steirischen Experten ist vorhanden – Investoren sollen, mögen und werden kommen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Kogler, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister! Vor dem Hinter­grund der simplen Einsicht, dass Wachstumsraten dann immer besonders hoch aus­fallen, wenn das Niveau der Bezugsgröße relativ gering ist, und vor dem Hintergrund, dass die Wirtschaftsleistung pro Kopf in der Steiermark zu den schlechtesten aller Bundesländer gehört, darf ich Sie fragen: Gibt es irgendeine Peinlichkeitsschwelle, im Vollzug solche Fragen von ParteigenossInnen zu beantworten? (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: GenossInnen“ haben wir keine!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 



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Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Also, Peinlichkeit Numero eins. Ich spreche von Freunden und Freundinnen, wobei man bei Letzterem ja schon vorsichtig sein muss. Aber das sind Freunde und Freundinnen. Die Bezeich­nung Genossen/Genossinnen überlassen wir anderen. Das gehört einer aus meiner Sicht längst vergangenen Zeit an. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Übrigen auch an Sie als steirischer Abgeordneter: Ich glaube, man sollte, ganz egal, woher man kommt oder ob man jetzt gerade regiert oder in Opposition sitzt, mit ganzer Kraft und mit wirklich offenem Herzen für sein Heimatbundesland kämpfen und arbei­ten.

Die Steiermark ist ein Land, das in mancherlei Beziehung aufzuholen hat. Aber wissen Sie, was sehr bemerkenswert ist? – Kein zweites Bundesland hat unter dem Verstaat­lichten-Debakel der achtziger Jahre so zu leiden gehabt wie die Steiermark, wie gerade die Obersteiermark. Da war tote Hose, da war verbrannte Erde, da war fast nichts. In Oberösterreich konnte man sich da auf anderes stützen: eine etablierte Mittelbetriebs­struktur und, und, und. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Dort war es vergleichsweise ein­facher.

Der Großraum Linz ist aber mit der Mur-Mürz-Furche auch so nicht vergleichbar. Was hier strukturell gelungen ist, nämlich aus diesem Land ein blühendes Land zu machen, das in vielerlei Beziehung auf der Überholspur ist, das sollte uns gemeinsam freuen, alle steirischen Abgeordneten und auch Minister im Hohen Haus. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wenn sich die dritte Reihe da hinten beruhigt hat, kann die zweite Reihe eine Frage stellen.

Eine Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Mag. Moser. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Bundesminister! Die steirische Industriegeschichte scheint nicht Ihre Stärke zu sein. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Und die zwei Proponenten, die zum Wirtschaftswachstum der Steiermark beigetragen haben, Peierl und Hirschmann, sind ja mittlerweile aus der steirischen Landesregierung ausgeschieden und treten gegen Klasnic an, wie Sie wissen.

Aber meine Zusatzfrage bezieht sich auf eine Tatsache: Vor kurzem hat der General­direktor von RHI angekündigt, dass er auf Grund der hohen Strompreise in der Steier­mark keine weiteren Investitionen mehr tätigen wird. (Abg. Grillitsch: Die Strompreise sinken in der Steiermark!) Daher meine Frage an Sie:

Was werden Sie in Zukunft im Sinne des Standortes Steiermark, des Industriestand­ortes Steiermark unternehmen, um einerseits die Versorgungssicherheit mit Energie sicherzustellen – Sie sind ja schon sehr lange dafür zuständig – und andererseits auch dafür zu sorgen, dass die Preissenkungen, die Sie seit Ihrem Amtsantritt versprochen haben, tatsächlich realisiert werden können?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wären die Herren Peierl und Hirschmann nach wie vor Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung, bezweifle ich, dass Sie sie heute als Grund für das steirische Wirtschaftswachstum hier angeführt hätten. Aber die beiden Herren ha­ben ihren Beitrag dazu geleistet, nebst anderen. Es ist immerhin bemerkenswert, dass Sie das jedenfalls für die Vergangenheit eingestehen.


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Zum Zweiten, sehr geehrter Herr Abgeordneter, zur Versorgungssicherheit. – Es steht außer Frage, dass die, wenn man so will, Achillesferse der Stromversorgungssicherheit in Österreich der Großraum Graz und die fehlende 380 kV-Leitung ist. Es hat sich die Steiermärkische Landesregierung, es hat sich die steirische Volkspartei, um das gleich einmal anzusprechen, klar positioniert: Sie tritt für den Ringschluss ein. Es hat von mir aus nie einen Zweifel gegeben, dass ich hinter den Projekten der Verbundgesellschaft stehe, diese UVP-Prüfung und die starkstromrechtliche Prüfung einzuleiten. Das ist jetzt gut unterwegs. Beschlüsse erster Instanz liegen vor. Das wird also kommen. Die Mittel dazu sind bereitgestellt.

Nicht, dass man das nicht schon vor fünf Jahren auch hätte machen können, aber jetzt wird es gemacht. Im Übrigen sollte dann auch der Ringschluss in Salzburg erfolgen.

Zu den Preisen darf ich darauf verweisen, dass beispielsweise der Regulator E-Control gerade dieser Tage auch für die Steiermark und für Oberösterreich sehr signifikante Netztarifsenkungen verlautbart hat und mir gestern Vergleichseinschätzungen zuge­gangen sind, dass Strompreise gerade auch für große Industrieunternehmungen – Basisverbrauch 70 Gigawattstunden; das sind 70 Millionen Kilowattstunden pro Jahr, sofern ich mich nicht irre – gesenkt wurden. Das ist zwar noch nicht ein Verbrauch wie bei RHI, aber sicher ein sehr signifikanter Stromverbrauch. Dort kaufen österreichische Industrieunternehmungen mittlerweile den Strom um 1 Million € günstiger ein als in unserem deutschen Nachbarland. Also wir liegen hier vergleichsweise nicht schlecht.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen jetzt zur 7. Anfrage, die Herr Abgeordneter Öllinger formuliert.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Nachdem Ihnen bei der letzten Frage die Frau Abgeordnete Steibl 

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter, Sie sind aufgerufen, Ihre Frage wörtlich zu formulieren. Das ist die Regel beim Fragesteller. – Bitte. (Ruf bei den Grü­nen: Die Frau Steibl hat das auch gemacht! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Abgeordnete Steibl durfte ebenfalls ihre entzückende Wahlkampffrage begründen. – Es wird wieder ernst – ich komme zur Arbeitslosigkeit und frage Sie:

121/M

„Welche Maßnahmen werden Sie beziehungsweise die Bundesregierung setzen, um der deutlich höheren Betroffenheit von Frauen durch Arbeitslosigkeit beziehungsweise der erhöhten Schwierigkeit für Frauen beim beruflichen Wiedereinstieg kurzfristig und unmittelbar wirkend etwas entgegenzusetzen?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Gemäß meinen Zielvorgaben an das AMS gehören Frauen und Wiedereinsteigerinnen zu den zentralen Zielgruppen der österreichischen Arbeits­marktpolitik. Im Rahmen des frauenspezifischen Schwerpunktes des AMS werden neue und innovative Maßnahmen entwickelt und eingesetzt, deren Ziel die Verringe­rung des geteilten Arbeitsmarktes ist, die den Wiedereinstieg, die berufliche Laufbahn, die Bildungsbeteiligung und die Einkommenschancen von Frauen fördern.

Im laufenden Jahr werden rund 14 500 gering qualifizierte arbeitslose Frauen im Haupterwerbsalter an einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsmarktservice teilneh­men. Das entspricht einem Frauenanteil von 55 Prozent. Mindestens 9 600 Wiederein-


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steigerinnen werden an einer Schulungsmaßnahme teilnehmen, bevor sie länger als sechs Monate arbeitslos sind.

Auch im Jugendbereich werden Sonderprogramme gefahren, die sich verstärkt frauen­spezifischen Schwerpunkten widmen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, das klingt alles schön und gut, und da wird auch etwas gemacht, aber die Arbeitslosigkeit von Frauen steigt drastisch an, und der Anstieg der Arbeitslosigkeit insgesamt ist durch Ihre Maßnahmen überhaupt nicht gebremst worden. Was wollen Sie machen, um Frauen, die vor allem bedingt durch das Kinderbetreuungsgeld größere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg haben als zuvor, zu helfen, hier einen Wiedereinstieg zu finden?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert. Und zur Anhebung der Zuverdienstgrenzen darf ich sagen: Früher war das Karenzgeld mit einem echten Arbeitsverbot für in Karenz befindliche Frauen verbun­den. Sie wissen das. In der Tat steigt die Arbeitslosigkeit bei Frauen zurzeit etwas stärker an als bei Männern. Vor zwei Jahren war das genau umgekehrt, und so ist es wichtig, dass das AMS weiterhin überproportional Mittel für die Arbeitsmarktpolitik und für Maßnahmen für Frauen einsetzt. Das geschieht auch weiterhin, und das ist gut so.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Österreich ist leider nicht mehr Spitze. Wir haben mehr Arbeitslosigkeit, wir haben weniger Wirtschaftswachstum. Da­her meine Frage, Herr Bundesminister: Welche erste dringende Sofortmaßnahme wer­den Sie setzen, um die immer höher werdenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, verursacht durch den hohen Anteil von Frauen in Teilzeitjobs und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und leider bestätigt durch den Be­schäftigungsbericht der Europäischen Union und bestätigt auch durch die Studie des Weltwirtschaftsforums, zu verringern? Welche erste Sofortmaßnahme in Ihrem Wir­kungsbereich, Herr Bundesminister, als Arbeits- und Wirtschaftsminister, werden Sie setzen, um diese extremer werdenden Lohnunterschiede zu verringern?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zu Ihrer Eingangsbemerkung: Es ist Tatsache, dass wir nach wie vor die drittniedrigste Arbeitslosenquote der Europäischen Union aufweisen – das ist ein Spitzenplatz. Es ist Tatsache, dass wir ein relativ hohes Wirtschaftswachstum, auch im Vergleich zum Beispiel zum rot-grün regierten Deutschland (Och-Rufe bei der SPÖ), aufweisen: Für Österreich liegen die Prognosen über 2 Prozent, für Deutschland zwischen 0,7 und 1 Prozent. Dieser Unterschied war, soweit ich zurückdenken kann, nie so groß, dass wir um mehr als einen Prozentpunkt vor den Deutschen lagen.

Zu den Einkommensunterschieden Mann – Frau: absolut unerfreulich! Das ist völlig richtig, und das gibt es nicht erst seit 2000, das wissen Sie. Meine Einflussmöglichkei­ten gerade in Richtung der Kollektivvertragspartner benütze ich, um einerseits darauf zu drängen, dass beim Abschluss von Kollektivverträgen darauf geachtet wird, dass es hier zu keinerlei Unterschieden zwischen primär von Frauen und von Männern besetz­ten Berufsbildern kommt – das zum einen –, und andererseits gilt meine Aufforderung an die Sozialpartner, letztlich auch an Sie, mir jeden Fall zu melden, wo ungerecht-


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fertigt eine Frau für dieselbe Tätigkeit – oder die gleiche Tätigkeit, um es germanistisch richtig zu sagen – weniger bezahlt bekommt als ein Mann. Dem würde ich sehr, sehr schnell und sehr engagiert entsprechend nachgehen. (Abg. Öllinger: Germanistisch war es richtig!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Marek, bitte.

 


Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Schönen guten Morgen, Herr Bundesminister! Meine Frage bezieht sich wieder auf die Budgetmittel für Arbeitsmarktmaßnahmen be­züglich Frauen: Werden die künftigen Zielvorgaben ebenfalls sicherstellen, dass wieder 50 Prozent des Budgets an aktiven Mitteln für Frauen ausgegeben werden?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete: Ja. Das Ziel wurde 2000 erstmals formuliert, und dabei bleibt es auch. Das AMS setzt heute 50 Prozent des Budgets für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Frauen ein, obwohl der Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit 42 Prozent ausmacht – also deutlich überproportional  –, und so soll und wird es auch bleiben.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Zusatzfrage in dieser Fragestunde formuliert Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Im Gegensatz zum Karenzgeld kann seit 2002 durch das Kinderbetreuungsgeld in erster Linie von Frauen hinzuverdient werden. Wie liegt Österreich im EU-Vergleich hinsicht­lich der Beschäftigungsquote der Mütter?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr gut, sehr geehrte Frau Abgeordnete. EUROSTAT hat am 12. April dieses Jahres bestätigt, dass Österreich im Spitzenfeld liegt, was die Beschäftigungsquoten von Müttern anbelangt. Mütter mit einem Kind sind in Österreich zu 77,8 Prozent beschäftigt – das ist Platz 4 von 25. Vergleich mit Deutschland: 66 Prozent.

Mütter mit zwei Kindern weisen eine Beschäftigungsquote von 66,1 Prozent auf – immerhin Platz 7 von 25. Vergleich mit Deutschland: dort 55,2 Prozent.

Mütter mit drei oder mehr Kindern haben in Österreich eine Beschäftigungsquote von immer noch erstaunlichen 57,4 Prozent. Das ist Platz 5 in der EU der 25. Der Vergleich mit Deutschland: Dort sind nur 37,9 Prozent der Mütter mit drei und mehr Kindern beschäftigt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist die Fragestunde – um 10.02 Uhr – beendet. Die 60 Minuten sind abgelaufen. Ich danke dem Herrn Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ent­schließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bun­desregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll wird durch Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ur­sula Plassnik und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vize-


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kanzler Hubert Gorbach wird durch Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch vertreten.

10.03.39Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 2837/AB bis 2842/AB;

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 32/ABPR;

2. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erlassen wird und mit dem das Mediengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Patentgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das  Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden (994 d.B.).

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen­steuergesetz 1988 sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (972 d.B.);

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsicht­lich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Vi­sum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) (982 d.B.);

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investment­fondsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz geändert werden (969 d.B.),

Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (983 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Körperschafts­steuergesetz 1988 geändert werden (VAG-Novelle 2005) (984 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktien­gesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000), das Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz-


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und sonstigen Bundesschulden (Bundesfinanzierungsgesetz) und das Bausparkassen­gesetz geändert werden - Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 (992 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Patentgesetz 1970 und das Ge­brauchsmustergesetz geändert werden (997 d.B.);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Zivildienstgesetz 1986, das Bundes­finanzgesetz 2005 und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden (ZDG-Novelle 2005) (973 d.B.);

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Agrarrechtsänderungsgesetz 2005 (968 d.B.);

Umweltausschuss:

Antrag 637/A (E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Stickoxid-Emissionen (NOx);

Unterrichtsausschuss:

Schulrechtspaket 2005 (975 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) (995 d.B.),

Antrag 639/A (E) der Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend bessere Verkehrsanbindung Innergebirg an den Zentralraum Salzburg;

Wirtschaftsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschluss­prüfungen (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz – A-QSG) erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird (970 d.B.),

Gewerberechtsnovelle 2005 (971 d.B.),

Antrag 638/A (E) der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend raschestmögliche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zur Verbesserung der Energieeffizienz in Österreich;

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung:

Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird (993 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Familienausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen EIN KINDGERECHTES ÖSTERREICH (III-153 d.B.).

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2708/AB

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine Kurzdebatte über die Beantwortung 2708/AB der Anfrage 2708/J der Abgeordneten Mag. Brigid Wein­zinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauenarbeitslosigkeit durch die Bundes­ministerin für Gesundheit und Frauen abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 4 bis 7, 9 bis 12 sowie 14 bis 17 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestal­tung und Dauer der Debatten erzielt. Dementsprechend wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie Grüne 117 Minuten.

Darüber entscheidet das Hohe Haus. Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

10.05.191. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (944 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Dienst­geberabgabegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeits­marktservicegesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 – SRÄG 2005) (957 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird von Frau Abgeordneter Silhavy eröffnet. Frau Abgeordnete, Sie wün­schen eine Redezeit von 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.05.44

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 enthält durchaus auch Punkte, die auch von unserer Fraktion positiv bewertet werden. Lassen Sie mich mit diesen Punkten beginnen.


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Frau Ministerin, wir begrüßen die Zusammenführung der Betriebskrankenkassen Do­nawitz und Kindberg der voestalpine, weil dies zu einer Stärkung dieser Betriebskran­kenkasse führt. Ich stehe auch nicht an zu erwähnen, dass hier die Regierung eine – sonst oft fehlende – Gesprächsbereitschaft gezeigt hat, was der sachlichen Diskussion und der vorzunehmenden Gesetzesänderung einen deutlichen Qualitätszugewinn ge­bracht hat.

Ich möchte mich aber bei dieser Gelegenheit auch bei den Vertretungen der beiden Betriebskrankenkassen und den Belegschaftsvertretungen für ihre konstruktive und bereits im Vorfeld geleistete Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Des Weiteren ist aus unserer Sicht die Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes – ich möchte besonders jene für Schülerinnen und Schüler auf Tage der außerschuli­schen individuellen Berufsorientierung hervorheben – eine positive Neuerung.

Zweifelsohne ist auch die nunmehr erfolgende Erweiterung der Bemessungsgrundlage für Wochengeld um das bezogene Kinderbetreuungsgeld eine notwendige Maßnahme; mit dieser Gesetzesvorlage werden die diesbezüglichen Bestimmungen entsprechend repariert.

Wir stehen auch nicht an, den geplanten Verbesserungen für Schwerversehrte im BSVG hinsichtlich der sozialen Komponente einen Gewinn abzuringen. – Ich möchte gleich hinzufügen, dass wir, um diese unsere Haltung zu dokumentieren, in der zweiten Lesung diese Punkte auch befürworten werden (Abg. Steibl: Na bravo! – Abg. Scheib­ner: Und was ist dann bei der dritten Lesung, Frau Kollegin?), damit klar und deutlich wird, welche Position wir in diesen Fragen einnehmen, Frau Ministerin.

Lassen Sie mich nun aber auch zu den Kritikpunkten kommen.

Es ist Ihnen ja bekannt, dass wir das Serviceentgelt nach wie vor ablehnen, und ich erinnere an jene Beschlüsse, bei denen Sie, Frau Kollegin Steibl, auch noch diese Meinung vertreten haben.

Die Überweisung von 100 Millionen € an den Ausgleichsfonds der Krankenversiche­rungsträger zeugt von Ihrem Versagen, ein zukunftsorientiertes Finanzierungsmodell im Gesundheitsbereich zustande zu bringen. Ich darf nur daran erinnern, dass Sie durch die Politik der letzten viereinhalb Jahre die Krankenversicherungen in einem nicht unwesentlichen Ausmaß zusätzlich belastet haben.

Vorsorge neu, Frau Bundesministerin, lässt auf sich warten, und nun werden der Un­fallversicherung weitere Gelder entzogen – zusätzlich zu den laufenden neuen Aufwen­dungen, die die Unfallversicherung dadurch hat, dass Sie den Entgeltfortzahlungsfonds abgeschafft haben und in der Folge nun den Kostenersatz für Betriebe zu Lasten der Gesundheitsprävention für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Unfallversi­cherung refundieren.

Noch schlimmer gestaltet sich aber die Finanzierungsfrage durch den PRIKRAF. Zur Finanzierung der Privatkrankenanstalten möchte ich festhalten, dass die Festsetzung des Pauschales ab 2000 bereits Mehraufwendungen von fast 8 Millionen € verursacht hat und dass die Anhebung um 5 Prozent und die nachfolgenden Anpassungen wei­tere hohe Kosten verursachen. Sie selbst führen in der Vorlage die Kosten für 2003 und 2004 mit 3,633 Milliarden € aus. Ich darf Ihnen nochmals in Erinnerung rufen: Die PRIKRAF-Anstalten haben keine Aufnahmeverpflichtung der PatientInnen – also eine selektive Auswahlmöglichkeit. Sie müssen keine Notfallleistungen anbieten – da werden Menschen dann häufig wieder in die Landeskrankenhäuser geschickt; ebenso ist das der Fall, wenn es um Intensivstationen geht.


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Bei Brillen und anderen Maßnahmen wurde gekürzt und gestrichen, aber für jene Men­schen, die sich auf Grund ihres Einkommens eine private Zusatzversicherung oder auf Grund ihres Vermögens einen Aufenthalt in einer Privatklinik leisten können, gibt es offensichtlich von dieser Regierung Geld.

Ähnlich ist es mit der nunmehr neu geschaffenen Möglichkeit eines einmaligen Aus­stiegs aus der Beitragsgrundlagenoption und damit der Rückkehr zum pauschalierten Beitragssystem mit der Geringfügigkeitsgrenze – die Sie ja auch erst wieder geändert haben –, die vor allem besser verdienenden Bauern zugute kommt, die noch nicht in das APG fallen.

Diese Punkte werden von uns daher auch abgelehnt. Und da es nicht möglich ist, in dritter Lesung differenziert abzustimmen, sind wir natürlich gezwungen, in dritter Lesung die gesamte Vorlage abzulehnen.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass Sie leider wieder eine Chance vorüber­gehen haben lassen, eine wirksame Maßnahme gegen Schwarzarbeit zu treffen, näm­lich die Anmeldung der Beschäftigten vor Arbeitsantritt. Ich möchte darauf hinweisen, dass sogar die Wirtschaftskammer Österreich das fordert, und zwar in einer Aktion na­mens „Bau fair“, die wir hiermit sehr herzlich unterstützen. Wir werden aber im Zuge dieser Debatte einen Antrag einbringen, und Sie können im Laufe der Parlaments­diskussion beweisen, wie ernst Sie diese Sache, die Bekämpfung der Schwarzarbeit, tatsächlich nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.10.44

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Verehrte Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon bei den letzten Gelegenhei­ten zum Thema soziale Sicherheit vom Grundsätzlichen her dargelegt, dass Wahrung der sozialen Sicherheit ein ständiges Reformvorhaben ist und dass das Bewahren des Status quo allein Rückschritt bedeuten würde.

Das heute vorliegende Gesetzesvorhaben, das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005, ist ein typisches Produkt dieser Haltung, nämlich eine Fülle von Verbesserungen von Detailregelungen in einem funktionierenden Sozialsystem zu treffen, um es für neue Herausforderungen und Veränderungen fit zu machen. Ich kann in dieser kurzen Redezeit gar nicht auf alle Details eingehen; das werden die Nachredner aus meiner Fraktion noch tun, aber auch meine Vorrednerin, Frau Kollegin Silhavy, hat hiezu einiges erwähnt, was ich noch unterstreichen möchte.

Erstens: e-Card. Wie oft wurde das Nichtfunktionieren vorausgesagt! Wir sind heute dabei, in den größten Wiener Gemeindebezirken an die 100 000 e-Cards bereits bei den Versicherten zu haben. Wir haben auch unser Versprechen gehalten, dass es nicht teurer werden wird als die Krankenscheingebühr, sodass hier bei niemandem der Irrtum auftritt, das Entgelt für die e-Card wäre etwas Neues. Ich halte auch ausdrück­lich fest – auch das steht im heute zu beschließenden Gesetzesvorhaben –, dass alle Ausnahmetatbestände für die Krankenscheingebühr identisch für die e-Card über­nommen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte weiters (Ruf bei der SPÖ: ... sagen Sie zum Herrn Kampl?) die Sanierung der Wochengeld-Angelegenheit erwähnen. Es ist schon richtig – das wurde auch ges­tern in einer Diskussion im Rahmen einer ersten Lesung angesprochen –, hier ist es zu Fehlberechnungen gekommen. Aber ich halte es für überhaupt nicht notwendig, daraus


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eine große Affäre zu machen. Ich bedanke mich bei der Arbeiterkammer Oberöster­reich und Wien, die das aufgezeigt haben.

Aber so ist das nun einmal: Wenn man kein Kinderbetreuungsgeld hat, so wie früher, dann können auch keine Irrtümer bei der Berechnung auftreten. (Abg. Mandak: Das ist aber jetzt ... – na!) Wir werden das rückwirkend sanieren, sodass diese einmaligen Fälle, dass zwei Kinderbetreuungsgeldzeiten knapp zusammenfallen und nur eine kurze Bemessung für das Wochengeld zur Verfügung steht, in Zukunft – auch rückwir­kend – nicht mehr auftreten.

Die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Schnuppertage von Schülern in der realen Wirtschaftswelt halte ich auch im Sinne der Berufsorientierung für etwas Wichtiges.

Die Verbesserungen in der bäuerlichen Versicherung wird sicherlich mein Kollege Karl Donabauer noch entsprechend darstellen. Es geht hier um Schwerversehrte und ihren sozialen Schutz.

Nun aber zur Frage der Liquiditätssicherung in der sozialen Krankenversicherung. Ja, es ist richtig, dass wir nach einer Prüfung der Liquidität und der klaren Feststellung, dass diese nicht gefährdet ist, aus der Allgemeinen Unfallversicherung für die Finanzie­rung der Krankenversicherung 100 Millionen € zur Verfügung stellen werden.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch gleich allgemein den wichtigen Beitrag der All­gemeinen Unfallversicherungsanstalt nicht nur in finanzieller Hinsicht für die soziale Sicherheit in diesem Land darstellen: Kompetenzzentren der Unfallverhütung, hervor­ragende Unfallkrankenhäuser, die nicht wegzudenken sind – und jetzt auch noch eine soziale Leistung. Ich glaube, dass man dieser Anstalt und vor allem den Trägern dieser Anstalt, die ja auf Grund der Abgabe von der Wirtschaft allein geführt wird, auch danke sagen muss – danke auch deshalb, weil ich es von den Vertretern der Gebietskran­kenkasse, insbesondere der Wiener Gebietskrankenkasse, oder von Vertretern der Wiener Landesregierung, die sich ein Landeskrankenhaus durch die Wiener Gebiets­krankenkasse führen lassen, nicht höre.

Wäre man ein böswilliger Beobachter – das bin ich nicht, meine Damen und Herren –, dann könnte man fast der Meinung sein, es wären Teile der SPÖ und der SPÖ-Sozial­bürokratie daran interessiert, die Unfinanzierbarkeit der Krankenversicherung herbei­zuführen. (Abg. Dr. Grünewald: Na, na, na!) – Das wird Ihnen mit uns nicht gelingen, denn wir stehen für soziale Sicherheit und für sozialen Fortschritt. Daher kann man die­sem Gesetz, dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005, auch guten Gewissens seine Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.16


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Öllinger. Wunsch­redezeit: 7 Minuten.

 


10.16.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frauen Ministerinnen! Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 ist eigentlich etwas, worüber sich sehr schwer eine Meinung im Sinne eines Ja oder Nein bilden lässt, weil es ganz viele unterschiedliche Punkte beinhaltet, darunter welche, die man durchaus unterstützen könnte, aber im Kern und im Wesentlichen sind dann auch Punkte ent­halten, denen man nicht zustimmen kann. Ich will das auch begründen.

Herr Abgeordneter Tancsits! Ich habe das deutliche Bekenntnis von Ihrer Seite zur Unfallversicherung schon vernommen. – Freut mich, aber ich habe auch noch im Hin­terkopf, dass es Vertreter Ihrer Partei waren, die genau den ganzen Zweig der Unfall­versicherung sozusagen wegkappen wollten und die Unfallversicherung irgendwie in die allgemeine Krankenversicherung integrieren wollten.


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Unsere Position, Herr Abgeordneter Tancsits, als Grüne war immer: Die Unfallver­sicherung als eigene, aber durchgängige Sparte für alle Versicherten sollte hergestellt werden. Die gibt es noch nicht, aber das wäre unsere Variante: eine Spartenversiche­rung für alle. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt komme ich aber zum zweiten Teil Ihrer Aussage, Herr Abgeordneter Tancsits – und das ist auch mit der wesentlichste Grund, warum wir auch in dritter Lesung diese Novelle ablehnen –: Sie sagen, Sie stellen damit die Finanzierbarkeit der Krankenver­sicherungen her. Ich sage Ihnen: Sie garantieren sie keinesfalls! Genau das ist das Problem: dass Sie angetreten sind und jetzt schon zwei oder drei Jahre immer wieder sagen, wir sorgen für eine nachhaltige Sanierung und Finanzierung im Bereich der Krankenversicherung.

Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Abgeordneter Tancsits, dass diese Novelle und der Eingriff, 100 Millionen € jetzt von der Unfallversicherung für Zwecke der Sanierung der Krankenversicherung aufzuwenden, nicht eine nachhaltige Finanzierung der Kran­kenversicherungen herstellt – leider.

Sie wissen auch genauso gut wie ich, dass dieser Eingriff jetzt in erster Linie deshalb passiert, damit man noch bis zu den Wahlen über die Runden kommt. Nach den Wah­len die Sintflut!, sozusagen. – „Sintflut“ ist etwas drastisch, ich weiß. (Abg. Mag. Tan­csits: Hoffentlich ...! – Wir werden schon wieder gewinnen!) Es geht nicht um die „Sintflut“, aber Sie wissen genauso gut wie ich: Nach den Wahlen gibt es dann die neue Debatte um das Defizit der Krankenversicherungen, das man jetzt immer von einem Jahr zum anderen übertragen hat, und jetzt versucht man, mit diesem Eingriff von 100 Millionen € vor der Wahl das Schlimmste zu kaschieren.

Auf der anderen Seite – und damit komme ich wieder auf die Unfallversicherung zu­rück – steht dem gegenüber – bei aller Kritik, die man natürlich auch an einzelnen Maßnahmen und Leistungen im Bereich der Unfallversicherung üben kann –, dass da­durch ein ganz wesentlicher Bereich der Unfallversicherung, nämlich die Prävention, der Ausbau der Prävention, gefährdet ist und die Unfallversicherung als solche jetzt auf den Status potentiell gefährdeter Krankenversicherungen zurückgefahren wird. Wir haben sozusagen die Gleichheit im Defizit beziehungsweise im Schlechten. – Ja, das ist doch nicht die Perspektive!

Nun ist mir schon klar, Krankenversicherungen und Unfallversicherungen brauchen keine Überschüsse erwirtschaften. (Abg. Dr. Mitterlehner: Richtig! – Abg. Kopf: Ha­ben sie aber ...!) Das ist richtig, aber es kann nicht die Perspektive sein, jetzt die Gleichheit im Defizit für die nächsten Jahre sicherzustellen.

Wir brauchen vielmehr Konzepte, wie wir die Krankenversicherungen zumindest für einige Jahre sanieren. Und dazu haben Sie leider – mit einer Ausnahme: einer Reihe von Detailmaßnahmen, möglicherweise, im Arzneimittelbereich – nichts Konzeptives geleistet, was hier wirklich wirksam werden könnte. Das ist der eine und wichtigste Punkt, warum wir dieser Novelle nicht zustimmen werden.

Der zweite Punkte – das sage ich auch ganz deutlich –: Es ist nicht einzusehen (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Mitterlehner), dass die privaten Krankenanstalten, die ohnehin schon aus Mitteln der Sozialversicherung gefüttert werden, Herr Kollege Mitterlehner, gerade in Zeiten eines steigenden Defizits der öffentlichen Sozialversicherung zusätz­liche Mittel erhalten. Das aber stellen Sie sicher. (Abg. Kopf: Aber weit weiniger als die Steigerung bei den öffentlichen!) – Ja, aber es sind öffentliche Mittel! (Abg. Kopf: Pri­vat ist schlecht, öffentlich ist gut, oder wie?)

Die meisten öffentlich Krankenversicherten werden es sich auch in Zukunft nicht leisten können, sich in privaten Krankenanstalten behandeln zu lassen, sie zahlen das aber


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mit Ihren Ablieferungen an die privaten Krankenanstalten durchaus auch mit! (Abg. Kopf: ... unsachlicher Klassenkampf!)

Ich habe schon gesagt: eine Mischnovelle. Warum zusätzlich Stellvertreter im Haupt­verband der Sozialversicherungen geschaffen werden, wird uns vielleicht Kollege Mit­terlehner oder die Frau Bundesministerin erklären, ich jedenfalls kann diese Perspek­tive nicht einsehen. Wir haben schon hoffnungslos aufgeblähte Gremien rund um den Hauptverband insgesamt. Sie, Herr Kollege Walch, sind mit schlanken Strukturen angetreten, geschafft haben Sie neue Strukturen – und jetzt schaffen Sie noch zusätzliche Stellvertreter, ohne dass der Hauptverband den demokratischen Kriterien von Selbstverwaltung im Wesentlichen tatsächlich genügen kann. Das ist das Problem. Sie erzielen hier keinen Fortschritt!

Natürlich gebe ich zu: Wenn Sie die Unfallversicherung für außerschulische Praktika verbessern beziehungsweise im Bereich der Bauernsozialversicherung etwas machen, ist das positiv – möglicherweise, obwohl hier rückwirkende Änderungen getroffen wer­den; und das ist schon wieder eine problematische Sache. Rückwirkend werden näm­lich normalerweise nur Verschlechterungen gemacht, hier werden rückwirkend Ver­besserungen gemacht. Kollege Donabauer wird uns all das noch erklären. Ich würde mir wünschen, dass es diese Verbesserungen immer und überall mit der gleichen Bereitschaft von Seiten des Ministeriums auch für die anderen Gruppen geben würde, nicht nur für die Bauern. Dass Sie offensichtlich ein spezielles Ohr für und Verhältnis zu den Bauern haben, ist gut für die Bauern, aber schlecht für die anderen Gruppierun­gen, die in vielen Bereichen letztendlich die Leidtragenden der Entwicklung der letzten Jahre sind, was zugegeben nicht nur auf Ihre Kappe zu nehmen ist, aber es ist so!

Der wesentlichste Punkt ist: eine Sanierung der Krankenversicherung durch zusätz­liche Belastung der Unfallversicherung. Das ist kein Konzept für die Zukunft! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.24


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Walch. Wunsch­redezeit 5 Minuten. – Bitte.

 


10.24.19

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister Haubner! Frau Bundesminister Rauch-Kallat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich, Kollege Öllinger, ist es für die Opposition nicht leicht, zuzu­geben, was diese Regierung Positives macht. (Abg. Öllinger: Was!?) Ich weiß schon, man kann nicht alles auf einmal machen. Du hast auch vieles positiv dargestellt. (Abg. Öllinger – mit Daumen und Zeigefinger den Abstand von zirka zwei Zentimetern zeigend –: So viel!) Wenn man sich das anschaut: Wir sind angetreten, um Verwal­tungsvereinfachung zu machen (Abg. Öllinger: Wo?), Einsparungsmaßnahmen, eine Zusammenlegung von Sozialversicherungsanstalten und vieles mehr. Und das will halt Kollege Öllinger einfach nicht wahrhaben! (Ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger.)

Ich weiß schon: Oppositionsarbeit – schwere Arbeit! (Abg. Öllinger: Ja, das stimmt!) Ein logischer Fall! (Abg. Öllinger: Nur nachplappern ist einfacher!) Aber wenn man sich dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz anschaut, vom Gewerblichen Sozialver­sicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz, Beamten-Kranken- und Unfall­versicherungsgesetz, Dienstgeberabgabegesetz und Arbeitslosenversicherungsgesetz bis zum Arbeitsmarktservicegesetz wird hier alles geändert.

Alleine jetzt bei den Beamten die Geringfügigkeitsgrenze einzuführen, bedeutet wieder eine Gleichstellung. Das Nächste: die Fusionierung der Betriebskrankenkasse Alpine Donawitz und der Betriebskrankenkasse Kindberg. Was ist das? (Abg. Öllinger:


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Sensationell!) Eine Zusammenlegung? Eine Verwaltungseinsparung? (Abg. Öllinger: Geh bitte ...!) Man hat dort dann wieder mehr Geld, diese Krankenkassen sind stärker, und das kommt wieder dem Versicherten zugute.

Kein Wort hast du zur Einführung der Chipkarte gesagt. 1997 ist sie beschlossen worden, sie bedeutet ebenfalls eine Verbesserung für die Versicherten. Ich brauche nicht im Betrieb anzurufen, um einen Krankenschein zu bekommen. Außerdem kommt dazu, dass die Chipkarte mit 10 € im Jahr billiger kommt. (Abg. Mag. Gaßner: Hast du schon deine Chipkarte?) Es ist sowohl für den Arbeitnehmer besser als auch für den Unternehmer eine Verwaltungseinsparung. Der Arbeitnehmer erspart sich noch dazu etwas, weil er früher 3,63 € pro Quartal gezahlt hat, wenn er einen Krankenschein ge­braucht hat; das braucht er nun nicht mehr. (Abg. Mag. Gaßner: Hast du schon deine Chipkarte?) Um einen Urlaubskrankenschein braucht er auch nicht mehr anzusuchen, er nimmt einfach die Chipkarte, dreht sie um und zeigt die Rückseite; der Urlaubs­krankenschein ist automatisch vorhanden. Und es gibt noch vieles mehr. (Abg. Mag. Gaßner: Kollege Walch! Hast du schon eine Chipkarte?) Zuhören! Zuhören! (Abg. Öllinger: Ich habe noch keine!)

Nächster Punkt: eine Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetz mit einer An­passung der Ausgleichszulage im Falle einer Schwerversehrtenrente, Verbesserungen bei der Betriebsrente und einer Erhöhung der Schwerversehrtenrente von 40 auf 60 Prozent. So ehrlich muss man auch das Positive entsprechend hervorheben. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Weiters: Insolvenz-Entgeltsicherung und Arbeitslosenversicherungsgesetz werden dem EU-Recht angepasst, ein Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Österreich und Bulgarien – auch etwas Positives für die betroffenen Arbeitnehmer – sowie eine Anglei­chung bei etwas, was ebenfalls diese Regierung ins Leben gerufen hat und ein Vorbild international ist, nämlich das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Also: Alles in allem ist darin viel Positives! An die Opposition: Was Sie jahrzehntelang versäumt haben, holen wir jetzt nach. Aber wir können nicht alles über Nacht umstel­len, das kostet Zeit, Kraft und Arbeit. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Je­denfalls schaut es gut aus für die Bevölkerung mit diesem neuen Gesetz. Ich ersuche um Zustimmung dazu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


10.28.21

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz hat in der Tat eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die Verbesserungen für die österreichische Bevölkerung bringen, sowie auch eine Reihe von Maßnahmen, die technische Anpassungen sind, wie sie bei Sozialrechtsänderungen immer der Fall sind.

Zum Beispiel schaffen wir im BKUVG eine neue Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung sowie eine Erweiterung der Dienstgeberabgabe für geringfügig beschäf­tigte Personen und können damit den Personenkreis, der geringfügig beschäftigt ist, besser absichern. Wir lassen die Mindestbeitragsgrundlage entfallen und führen analog zum ASVG eine Geringfügigkeitsgrenze ein.

Eine sehr positive Veränderung konnte ich gestern schon mit den Obmännern zweier Betriebskrankenkassen, nämlich jener der Alpine Donawitz und der Betriebskranken­kasse Kindberg, beginnen. Der Vorstand dieser Krankenkasse wird heute die Fusionie-


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rung der beiden Betriebskrankenkassen beschließen. Wir beschließen sie heute eben­falls im Parlament und können damit wieder positive Synergieeffekte zugunsten der Betroffenen und Einsparungen im Verwaltungsbereich verzeichnen.

Wir werden in dieser Novelle auch die Einhebung des Serviceentgelts für die e-Card weiter vereinfachen, indem wir genau definieren: Das bleibt bei den Dienstgeberinnen und Dienstgebern. Es wird einmal jährlich eingehoben. Die Gesundheitskarte wird auch billiger – vier Krankenscheine haben mehr als 14 € gekostet, das Serviceentgelt wird 10 € betragen.

Ich kann Ihnen auch mitteilen, die Gesundheitskarte funktioniert. Entgegen allen Un­kenrufen ist der Probebetrieb Ende Mai positiv zu Ende gegangen. Der Rollout hat am 28. Mai begonnen. Wöchentlich werden bis zu 150 000 Gesundheitskarten mit der Post verschickt. Das ist auch eine logistische Herausforderung. Auch müssen Vertragsärzte mit der entsprechenden Infrastruktur ausgestattet und darin geschult werden. Wir haben allerdings in der Zwischenzeit – Gott sei Dank! – eine hohe Akzeptanz nicht nur bei den Versicherten, sondern auch in der Ärzteschaft. Im Burgenland waren im Probe­betrieb 80 Ärztinnen und Ärzte eingebunden. Noch während des Probebetriebs haben 45 weitere Ärzte aus dem Bezirk darum angesucht, mit der entsprechenden Infra­struktur ausgestattet zu werden. Der Druck der Versicherten, mit der Karte zum Arzt kommen zu können, hat also sofort ein Umdenken bewirkt!

Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit Ende dieses Jahres den Krankenschein flächen­deckend abgeschafft haben werden. Das geht jetzt sukzessive, je nach dem Rollout der Gesundheitskarte, und mit 1. Jänner 2006 wird der Krankenschein Geschichte, wird Vergangenheit sein. Wir werden alle eine Gesundheitskarte besitzen und dann so­fort mit dem weiteren Ausbau der Funktionen der Gesundheitskarte beginnen, nämlich dem Arzneimittelbewilligungssystem bis hin zur elektronischen Gesundheitsakte, die wir spätestens im Jahr 2008/2009 haben wollen.

Wir werden mit dieser Novelle auch eine Lücke schließen, die sich in der Praxis gezeigt hat. Sie erinnern sich vielleicht daran: Es gab in Oberösterreich eine Mutter, die zwischen dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und einem neuerlichen Wochen­geldbezug wenige Tage gearbeitet und plötzlich ein weitaus geringeres Wochengeld bekommen hat. Wir sind dadurch draufgekommen, dass durch die Bemessungsgrund­lage dieser wenigen Tage die Mütter einen Schaden haben. Wir haben das sofort repariert – darauf bin ich sehr stolz –, und zwar innerhalb von vier Wochen; und wir reparieren das selbstverständlich rückwirkend. Das heißt, keine Mutter soll dadurch einen Nachteil haben, alle Mütter haben das Recht, so sie in eine derartige Situation gekommen sind, eine Aufrollung ihres Wochengeldbezuges zu beantragen.

Ich bitte Sie, zu verstehen, dass das sinnvollerweise nicht generell gemacht werden kann, denn das würde bedeuten, die Fälle von 300 000 Kinderbetreuungsgeld- und Wochengeldbeziehern neu aufzurollen – ein Verwaltungsaufwand, der enorme Sum­men kostet. Das heißt, es wird natürlich eine Information darüber geben, dass Frauen, die möglicherweise aus diesem Grund ein sehr geringes Wochengeld bekommen haben, das beantragen können und dann auch bekommen.

Wir erweitern die Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler auf Tage der außer­schulischen individuellen Berufsorientierung. Ich halte das für ganz wichtig, weil es für unsere Kinder, für unsere Jugendlichen wichtig ist, für ihre Berufsentscheidung Be­triebe kennen zu lernen und an diesen Tagen auch entsprechend abgesichert zu sein, auch sozialversicherungsrechtlich.

Wir haben ein umfassendes Bauernpaket in diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz, das damit auch wesentliche Verbesserungen für die Bauern bringt. Die Nichtan­rechnung des Schwerversehrtengeldes auf die Ausgleichszulage ist, wie ich glaube,


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wirklich etwas, das die Ärmsten der Armen trifft; die befristete Ausweitung der Wider­rufsmöglichkeiten bei einer Beitragsgrundlagenoption, die Schaffung einer sozial aus­gewogenen Regelung für Härtefälle bei Wegfall der Betriebsrente, bei Bezug der Eigenpension oder die Unterhaltsansprüche, die künftig nicht auf das Versehrtengeld angerechnet werden, die Erhöhung des Schwerversehrtengeldes auf 60 Prozent statt wie bisher 40 Prozent der Bemessungsgrundlage sowie die ausdrückliche Regelung des Zeitpunkts des Anfalls des Versehrtengeldes. Letzteres war bisher nicht klar geregelt, jetzt ist klar, dass das natürlich mit jenem Tag anfällt, an dem die Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt.

Ganz wichtig für die bäuerlichen Familien ist die Erleichterung der Betriebsfortführung für Hinterbliebene durch Ersatzarbeitskräfte für die Dauer von bis zu zwei Jahren nach dem Tod des oder der Versicherten sowie die Angleichung der freiwilligen Abfindung an die obligatorische Abfindung, also von derzeit 100 Prozent auf 50 Prozent des Rentenausmaßes.

Wir haben in diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz auch zwei Finanzierungspunkte. Die Sicherung der Fortführung der Fondslösung für private Krankenanstaltenträger durch Anhebung und Valorisierung der Pauschalzahlung an den PRIKRAF ist eine dringend notwendige Maßnahme, meine Damen und Herren! Österreich würde ohne die Privatkrankenanstalten in vielen Regionen eine Unterversorgung haben. Wir brau­chen diese Krankenhäuser. Sie wissen, Orden sind dabei ganz wichtig. Sie haben auch einen Auftrag, bekommen weitaus weniger als die öffentlichen Krankenanstalten. Und zudem war das, was sie bekommen haben, nicht valorisiert. Ich denke, das ist im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und der Fairness um die Valorisierung. (Abg. Öllinger: Es geht nicht nur um die Ordenskrankenhäuser!) – Nein, es geht nicht nur um die Ordenskrankenhäuser, da gebe ich Ihnen schon Recht! Nein! Privatkrankenanstalten! Aber auch eine Reihe von Privatkrankenanstalten leisten Hervorragendes. Denken Sie gerade auch an den Bereich der Kuren, der Rehabilitation, da passiert sehr viel Positi­ves.

Es gibt auch eine Stützung der Liquidität der Krankenkassen. Und da muss ich Herrn Abgeordnetem Öllinger widersprechen: Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr wohl in der Sanierung der Krankenversicherungen eine Reihe von Konzepten – auch umgesetzt. Wir haben den Krankenversicherungen auch zusätzliches Geld zugeführt.

Wir haben mit dem Arzneimittelpaket, das haben Sie uns ohnehin zugestanden, wirk­lich strukturelle Einsparungen geschafft. Im Übrigen wirkt dieses Paket auch. Im Jah­re 2004 lag die Steigerung nicht wie in den Jahren davor zwischen 6 und 13 Prozent, auch nicht, wie prognostiziert, bei 7 bis 9 Prozent und nicht einmal so hoch, wie wir uns zugestanden hätten, nämlich bei 3 bis 4 Prozent, sondern sie betrug 2,4 Prozent! Es war dies also eine Maßnahme, die den Krankenversicherungen sehr zugute gekom­men ist.

Und – Sie können unbesorgt sein – mit der Zuführung von 100 Millionen € aus der AUVA – womit die AUVA natürlich keine Freude hat! – wird die Liquidität nicht in Frage gestellt. Die AUVA hat Rücklagen in der Höhe von mehr als 400 Millionen €, die sie zum Teil auch für Investitionen braucht. Aber die Entnahme dieser 100 Millionen wird die AUVA keinesfalls gefährden – und auch nicht die Vorsorge. Ich werde dann beim Tabak-Rahmenübereinkommen noch auf die Vorsorge zu sprechen kommen.

Betonen möchte ich nur: Jeder Sozialminister, jede Sozialministerin, jede Gesundheits­ministerIn, wird in jeder Legislaturperiode darauf achten müssen, dass die Maßnah­men, die gesetzt werden, die notwendig sind, auch finanzierbar bleiben. Die Herausfor­derungen in unseren Sozial- und Gesundheitssystemen sind derart große, dass es immer schwierig sein wird, die Balance zwischen den verständlichen und legitimen Be-


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gehrlichkeiten jedes Einzelnen und den vorhandenen Mitteln zu finden. (Abg. Öllinger: Da sind wir uns einig!) Ich glaube, das haben wir in dieser Legislaturperiode geschafft.

Ich habe alle Krankenversicherungsträger, die gefährdet sind, mit besonderen Ein­schauen durchleuchten lassen. Wir sind in einem guten Restrukturierungsprozess, und ich bin guten Mutes, dass wir nicht nur Löcher stopfen, sondern sehr wohl in eine gute Phase auch der Finanzierung eines ausgezeichneten Gesundheitssystems eintreten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


10.40.00

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Tancsits! Herr Kollege Walch! Es gibt eine alte Lebensweisheit, die lautet: „Durch Schaden wird man klug!“ Diese Weis­heit dürfte wirklich spurlos an Ihnen vorbeigegangen sein, denn wiederum erfolgt mit dieser Gesetzesvorlage ungeniert ein Eingriff in fremde Kassen. Diesmal wird die AUVA zur Kasse gebeten. (Abg. Walch: Und wer zahlt ein?) Sie wissen ganz genau, Herr Kollege Walch, es gibt ein kleines Problem bei diesem Eingriff: Es gibt ein Verfas­sungsgerichtshoferkenntnis, das den Spielraum für den Zugriff auf solche Gelder beträchtlich einengt. Ich kann aus diesem Abänderungsantrag nicht entnehmen, dass eine besondere Verwendung dafür vorgesehen ist. Es heißt lapidar, 100 Millionen sind zu überweisen.

Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Herr Kollege Kopf, auch Sie wissen das, dass mit den 100 Millionen € nicht mehr erreicht werden soll, als das zu kaschieren, was gang und gäbe ist, nämlich die Unfähigkeit dieser Bundesregierung, eine nachhaltige Finanzierung der Krankenkassen herbeizu­führen.

Wenn Sie sich die Entwicklung anschauen (der Redner hält eine Graphik in die Höhe) – Herr Kollege Kopf, du kennst das natürlich nur allzu gut – ... (Abg. Steibl: Um­drehen! Umdrehen!) Das kann man nicht umdrehen, weil nämlich genau während Ihrer Regierungszeit die Balken so beträchtlich nach unten gegangen sind. Und Sie haben kein Konzept gefunden, um dies zu ändern. Und darum geht es schlussendlich auch.

Herr Kollege Walch, und da stellen Sie sich heraus und sagen, es schaut eh alles so gut aus!? Herr Kollege Walch, wie sagen Sie immer so schön: Lesen – denken – spre­chen! – Genau! Sie verzichten aber immer auf die ersten beiden Dinge, Sie sprechen nur, und das ist bedauerlich in Anbetracht der Situation der Krankenkassen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Frau Bundesministerin, der Zugriff auf Mittel der AUVA ist ja nicht nur in diesem Bereich bei den Rücklagen gegeben, auch durch die Entgeltfortzahlung. Die AUVA wird nächstes Jahr das erste Mal ein Minus schreiben, einen Bilanzverlust von 13 Mil­lionen €! Auch da wird es wieder beträchtlich eng, auch da haben Sie offensichtlich keinen Genierer, unverblümt wieder auf diese Rücklagen zuzugreifen.

Etwas, Frau Ministerin, würde mich doch interessieren. Kollege Kopf hat sich im „Wirt­schaftsBlatt“ und in einer APA-Meldung sehr dafür ausgesprochen und stark gemacht, dass die AUVA-Spitäler zur Disposition gestellt werden sollen. Er hat sich ungeniert als Privatisierer deklariert, er hat das ganz ungeniert gesagt. Ich wäre Ihnen schon sehr verbunden, Frau Bundesministerin, ... (Abg. Kopf: Schrecklich!) – Nein, Herr Kollege Kopf, man sollte nur wissen, ob die Regierung das bevorzugt beziehungsweise beab­sichtigt.


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Nächster Punkt, Frau Bundesministerin: PRIKRAF. Sie wissen ganz genau, dass es um nichts anderes geht, als Ihr Klientel zu bedienen, und das in Anbetracht der finan­ziellen Situation der Sozialversicherungen. Es ist nämlich nicht so, dass die privaten Krankenanstalten seinerzeit bei der Installierung des PRIKRAF sehr schlecht ab­geschnitten haben. Sie wissen ganz genau, dass es schon 2002 Mehraufwände gegenüber der alten Regelung gegeben hat, und zwar in der Höhe von insgesamt 7,92 Millionen €, und bis heute, Frau Bundesministerin, wären wir immer noch im Plus. Das heißt, Sie bedienen neuerlich Ihr Klientel. Der Mehraufwand für 2005 beträgt rund 5,4 Millionen €. Es ist bedauerlich, Frau Bundesministerin, dass Sie sich herstellen und eine freiwillige Leistung sozusagen jetzt hochstilisieren, und das in Anbetracht dessen, dass Sie bei den gesetzlichen Sozialversicherungen überall verfügt haben, freiwillige Leistungen zu streichen. Die Schwächsten werden zur Kasse gebeten, und auf der anderen Seite, gerade im PRIKRAF, gibt es keine Aufnahmepflicht, große Probleme beim Leistungsangebot; ich will nicht alles wiederholen.

Das ist nicht unser Ziel, Frau Bundesministerin, und deswegen werden wir dieser Regierungsvorlage auch nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.44


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. Wunsch­redezeit: gleichfalls 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.45.00

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Wie schon erwähnt, in dieser Regierungsvorlage ist auch die Erweiterung der Bemessungsgrundlage für Wochengeld beim Bezug des Kinder­betreuungsgeldes vorgesehen. Künftig wird bei der Berechnung des Wochengeldes auch ein Kindergeldbezug mit berücksichtigt.

Mit der heutigen Beschlussfassung wird somit eine Lücke geschlossen, die in der all­täglichen Arbeit der zuständigen Beamten oder Vertragsbediensteten sichtbar wurde. An dieser Stelle möchte ich erstens diesen Beamten und Vertragsbediensteten für ihre gute Arbeit danken, an sie aber zweitens auch die Bitte aussprechen, dass sie nun aktiv die Mütter informieren über die Möglichkeit, dass es diese Regelung nun, auch rückwirkend, gibt. Die Frau Bundesministerin hat ja auch darauf hingewiesen, welche zusätzlichen Kosten das hervorrufen würde.

Wenn gesagt wurde, diese Verbesserung wird mit 1. Juli in Kraft treten und das Geld ist auch rückwirkend zu beziehen, so kann ich sagen, dass das auch eine zusätzliche Leistung aus dem FLAF ist. Die Leistungen werden zu 30 Prozent von den Kranken­kassen und zu 70 Prozent vom Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Diese Rege­lung, sehr geehrte Damen und Herren, ist konstruktiv von dieser Regierung umgesetzt worden. Das hat ja auch gestern diese Debatte zur ersten Lesung gezeigt: Wenn etwas aufgezeigt wird, so haben wir immer wieder, auch im Zuge dieses Gesetzes wie in anderen Gesetzen, Verbesserungen herbeigeführt. Es wäre deshalb wirklich endlich an der Zeit, dass die Opposition, egal ob es die SozialistInnen oder die Grünen sind, von der ewigen Schlechtrederei abgeht, zum Wohle unseres Landes, zum Wohle unse­rer Menschen, unserer Mütter und unserer Väter.

Wenn Frau Kollegin Gabriele Heinisch-Hosek von „schlampiger Arbeit“ spricht, dann kann ich nur sagen, Frau Kollegin, Sie haben meiner Meinung nach ein absolutes Desinteresse, wenn es darum geht, etwas positiv zu bewegen. Wir arbeiten nicht schlampig, wir arbeiten gut, effizient, exzellent, zum Wohle von Müttern und Vätern, zum Wohle unserer Familien. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischen­rufe bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) – Die SPÖ hat


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Dinge abgeschafft, hat zum Beispiel den Bezug von Kindergeld von 24 Monaten auf 18 Monate reduziert. Das wird bei uns nicht vorkommen, werte Frau Kollegin! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

So ist das: Wir arbeiten in der ÖVP mit unserem Regierungspartner, mit der Frau Bun­desministerin Haubner. Wir wissen, was sich in dieser Richtung gehört!

Ich möchte Ihnen nur noch ein paar Dinge nennen, die wir umgesetzt haben: zum Bei­spiel die Ausweitung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten, die Ausweitung bei den Mehrlingsgeburten und vieles mehr.

Da Herr Kollege Öllinger – wie auch die SPÖ-Damen – immer wieder vom Nachteil des Kinderbetreuungsgeldes beim Wiedereinstieg spricht, möchte ich auf die mehrfach höhere Zuverdienstgrenze hinweisen, auch wenn Sie das nicht hören wollen, auf den Kündigungsschutz mit 24 Monaten, wodurch Frauen dann die Möglichkeit haben, weil sie ja wissen, dass der Kündigungsschutz dann vorbei ist, in das Berufsleben einzu­steigen.

Ich möchte noch einmal auf die Fragestunde mit Minister Bartenstein zurückkommen, auf die Frage, welche Beschäftigungsquote es bei den Frauen gibt. Zur Erinnerung: Die Beschäftigungsquote bei Müttern mit zwei Kindern liegt bei uns bei 66,1 Prozent, in Deutschland bei 55,2 Prozent. Bei Müttern mit drei Kindern liegt sie bei uns bei 57,4 Prozent, in Deutschland bei 37,8 Prozent. (Abg. Öllinger: Über Arbeitslosigkeit von Frauen haben wir gesprochen, nicht über die Beschäftigung!)

Zum Schluss: Frau Kollegin Heinisch-Hosek, mehr Frauen in der Regierung bedeuten eine bessere Frauenpolitik. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Mehr Frauen in der Regierung bedeuten eine bessere Frauenpolitik! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Frei­heitlichen.) Es tut den Sozialistinnen natürlich weh, dass diese Bundesregierung in kur­zer Zeit mehr erreicht hat als sozialdemokratische Frauenministerinnen in Jahrzehnten davor. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. 6 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.49.29

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kollegin Steibl, ich wollte das wirklich sachlich angehen, aber Sie reizen mich schon heftigst, sage ich Ihnen, aber allerheftigst. (Abg. Steibl: Schön, schön!) Nein, das ist nicht schön! Sie werfen uns eine ewige Schlechtrederei vor und sagen, dass Sie zum Wohle des Landes handeln, und Sie wüssten, was sich gehört. – So, jetzt schauen wir uns das einmal an.

Es gibt ein bis heute gültiges Gesetz, das Frauen, die zwischen der Zeit des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes und dem Anspruch auf das nächste kurzzeitig gearbeitet haben, ganz, ganz stark benachteiligt, unzulässigerweise benachteiligt. Ich stimme mit Ihnen überein, es ist von allen eingesehen worden, dass das ein Misstand ist, der beseitigt gehört. Wir haben dazu auch den ersten Antrag eingebracht.

Jetzt wäre aus unserer Sicht das Logische, dass man erstens das Gesetz ändert – das werden wir tun – und dass man zweitens einmal schaut, was denn das für Auswir­kungen gehabt hat. Kollege Tancsits sagt ganz locker, ah, wir wollen doch keine große Affäre daraus machen. – Wissen Sie, was das bedeutet hat? Das hat bedeutet, dass Frauen, die dazwischen erwerbstätig waren, zum Teil ein Wochengeld in der Höhe von zum Beispiel – ich will nicht das Extrembeispiel nehmen – 100, 150 € bekommen haben, statt 750 €. Und das ist keine große Affäre? (Abg. Dr. Fekter: Darum reparieren wir es ja! – Ihnen ist es ja auch nicht aufgefallen bei der Beschlussfassung!) Ich weiß


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nicht, in welchen finanziellen Scheinwelten Sie leben, werte Kolleginnen und Kollegen. Aber für ganz viele Menschen ist das auch eine Existenzfrage in Österreich, ob sie 100 € oder 750 € im Monat haben. Merken Sie sich das einmal! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und jetzt erklären Sie, leider ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass wir die Frauen verständigen. Es ist möglich! Sie können hergehen und EDV-mäßig all jene erfassen, die bereits einmal Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, dann einen Ab­stand zum nächsten haben, der bis zu sieben Monaten geht, und dann wieder Kinder­geld bezogen haben. Das ist nämlich genau diese Zielgruppe, wo es der Fall hätte sein können. Ob es wirklich für jede Frau zutrifft, wissen wir nicht.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflicht zur Information der von der Möglichkeit der Neuberechnung des Wochengeldes im Zuge der Be­schlussfassung über das SRÄG 2005 betroffenen Personengruppe

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere jedoch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsu­mentenschutz werden aufgefordert, jene Personengruppe, die von der mit Beschluss des SRÄG 2005 geschaffenen Möglichkeit der Neuberechnung des Wochengeldan­spruchs betroffen ist, persönlich per Brief von ihrem Recht zu informieren.

*****

Die Frauen haben ein Recht darauf!

Und wenn Sie sagen, bei diesem Gesetz hat sich dann herausgestellt, dass es Lücken hat, dann sage ich Ihnen etwas: Wir ich, Sie, wir alle, die wir hier sitzen – tragen Verantwortung, dass das Gesetz so verabschiedet worden ist, wie es verabschiedet wurde. Das ist auch unsere Verantwortung, und es ist auch Verantwortung derer, die im Rahmen der Verwaltung das nicht gesehen haben.

Aber eines sage ich Ihnen: Wer ganz bestimmt nicht verantwortlich ist, das sind die Frauen, die es betrifft. Und genau die sollen jetzt die Rechnung dafür zahlen, und das sehen wir nicht ein, absolut nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt in diesem vorliegenden Gesetzesänderungspaket einen weiteren Punkt, der mich auch wirklich verärgert. Das ist auf der einen Seite diese Umschichtung von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zu den Gebietskrankenkassen. Da werden 100 Millionen abgezogen. Auf der anderen Seite verlagern Sie Geld von den GKKs zu den privaten Krankenanstaltenfonds – und das, Frau Ministerin, sind nicht die Ordens­krankenhäuser, die einen öffentlichen Bedarf abdecken, das sind Privatspitäler. In die können Sie nur gehen, wenn Sie zusatzversichert sind und das entsprechend abge­deckt worden ist.

Jetzt stelle ich Ihnen eine Frage: Meinen Sie, dass es sinnvoll ist, hier noch mehr Geld zu investieren, während auf der anderen Seite Medikamente nicht mehr bezahlt wer­den – zum Beispiel hatten wir den Fall von Kindern, die an zystischer Fibrose erkrankt sind –, die den Kranken das Überleben halbwegs erträglich machen? (Bundesminis­terin Rauch-Kallat: Das stimmt nicht!) Das streichen Sie, das setzen Sie von der Liste


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von Medikamenten ab, die bezahlt werden, und auf der anderen Seite zahlen Sie priva­ten Krankenhäusern Geld. Da müssen Sie sich fragen, wo Sie die Schwerpunkte in Ihrer Sozialpolitik und Ihrer Gesundheitspolitik setzen. Mit uns werden Sie das sicher nicht tun können! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.55


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Mandak soeben einge­brachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflicht zur Information der von der Möglichkeit der Neuberechnung des Wochengeldes im Zuge der Be­schlussfassung über das SRÄG 2005 betroffenen Personengruppe,

eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 – SRÄG 2005) (944 d.B.) idF des Ausschussberichts (957 d.B.)

Im Zuge des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2005 wird ein Redaktionsfehler, der mit Beschluss des Kinderbetreuungsgeld-Gesetzes passierte, korrigiert. Auf Grund der Nichterwähnung des KBGG in § 162 Abs. 3 ASVG wurden Zeiten des KBG-Bezugs bei der Berechnung eines (neuerlichen) Wochengeldes dann nicht berücksichtigt, wenn zwischen letztem Kinderbetreuungsgeldbezug und neuerlichem Anspruch auf Wochen­geld weniger als drei Monate lagen. Frauen bekamen in der Folge ein deutlich zu nied­riges Wochengeld.

Mit der Behebung dieses Redaktionsfehlers ist zumindest sichergestellt, dass derartige Fehler in Zukunft nicht mehr passieren können.

Positiv zu bewerten ist auch die Tatsache, dass die nunmehr zu beschließende Geset­zesänderung die Möglichkeit einer Neuberechnung vorsieht. Betroffene Frauen haben die Möglichkeit, sich das Ihnen zustehende Geld per Antrag auszahlen zu lassen.

Unvollständig ist die Regelung jedoch hinsichtlich einer Informationspflicht gegenüber den betroffenen Frauen. Da die Datenlage bei der Berechnung von Wochengeld nicht derart eindeutig sein dürfte, dass eine amtswegige Neuberechnung durchgeführt wer­den kann, droht die Gefahr, dass Betroffene nie von ihrem Recht erfahren, die Möglich­keit der Neuberechnung somit zu totem Recht wird.

Auch wenn es vielleicht schwierig sein mag, die konkret betroffenen Einzelfälle amts­wegig herauszufiltern, so verfügt die für die Verwaltung des Kinderbetreuungsgeldes zuständige Stelle über alle notwendigen Daten, um den zu informierenden Personen­kreis zumindest deutlich einzuschränken. So kann etwa angenommen werden, dass Frauen, die in der Zeit seit Inkrafttreten des KBGG zweimal mit einer Pause von bis zu 7 Monaten Kinderbetreuungsgeld erhalten haben, mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit vom Redaktionsfehler und seiner Wirkung betroffen sind. Diese Personengruppe ist leicht eruierbar und kann daher, ohne einen übermäßigen Aufwand befürchten zu müssen, etwa brieflich von dem ihnen möglicherweise zustehenden Recht des Antrags auf Neuberechnung ihres Wochengeldanspruchs informiert werden.


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Redaktionsfehler können viele Ursachen haben, die oftmals nicht einfach feststellbar sein mögen. Sicher ohne Schuld an der Situation sind jedoch die betroffenen Frauen. Es ist daher Aufgabe des Staates, diesen Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere jedoch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen sowie die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsu­mentenschutz werden aufgefordert, jene Personengruppe, die von der mit Beschluss des SRÄG 2005 geschaffenen Möglichkeit der Neuberechnung des Wochengeldan­spruchs betroffen ist, persönlich per Brief von ihrem Recht zu informieren.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


10.55.00

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Mandak, das kann ich so nicht stehen lassen! Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass erstens einmal für die Bewilligung von Medika­menten, für die Erstattung von Medikamenten nicht die Gesundheitsministerin zustän­dig ist, sondern eine dafür von der Selbstverwaltung per Gesetz eingesetzte Heil­mittelevaluierungskommission, die von der Selbstverwaltung beschickt wird und aus unabhängigen Experten besteht, die die Entscheidung treffen, welche Medikamente erstattet werden und welche nicht.

Die Bundesministerin hat keinerlei Einflussmöglichkeit darauf!

Ich möchte daher das, was Sie gesagt haben, ausdrücklich zurückweisen. Ich kann Ihnen garantieren: Sollte eine Krankenversicherung irgendein Medikament, das ein krankes Kind in Österreich zum Überleben braucht, nicht bewilligen, dann bin ich die Erste, die auf die Barrikaden steigt und bei dieser Krankenversicherung dafür sorgt, dass das bewilligt wird! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.56.50

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 wird die Unterstützung unserer Fraktion erhalten. Ich möchte mich in meiner Rede auf die bis jetzt aufgeworfenen Fragen beziehen.

Frau Kollegin Mandak, Sie von der grünen Fraktion haben sich schon im Ausschuss gegen die Mitfinanzierung der Privatkrankenanstalten gewandt, und ich möchte es auch hier wiederholen: Ihre Argumente sind schlicht und einfach falsch.

Sie wissen selbstverständlich, und Herr Professor Grünewald weiß es auch, dass die Privatkrankenanstalten in Österreich je nach Bundesland und je nach Anstalt unter­schiedlich zwischen 10 und über 20 Prozent der Versorgung in der österreichischen Gesundheitslandschaft garantieren. Und Sie wissen selbstverständlich auch, dass die


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1 Milliarde und die jetzige Evaluierung im Verhältnis zu den Bundesbeiträgen zu allen anderen Krankenanstalten ein verschwindend geringer Betrag im Verhältnis zur ge­samten Basisleistung der privaten Spitäler ist.

Ich würde Ihnen empfehlen, einmal in die privaten Krankenanstalten in Wien zu schauen und die dortigen Leistungen zu evaluieren. (Abg. Mandak: Aber wenn ich die Grundversorgung nicht sicherstellen kann! Das muss ich überall, wo ich einsparen kann!) Ich denke etwa an das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder im 2. Wiener Bezirk, das die beste Augenabteilung in ganz Österreich hat, wo Leistungen erbracht werden, die weltweit einmalig sind, Leistungen, die Sie sonst nirgends in Europa be­kommen. – Und dort wollen Sie keinen Bundesbeitrag zahlen?! Das wollen Sie für eine exklusive Gruppe von Wohlhabenden reservieren, anstatt einen breiten Zugang für alle Sozialversicherten zu schaffen?! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Kollegin Mandak, Sie befinden sich mit Ihrer Argumentation am falschen Weg, und Sie sind praxisfern wie nur! Sie sollten sich einmal in der Praxis das ansehen, was die Privatkrankenanstalten leisten, welche Beiträge sie zur Grundversorgung leisten, welch exorbitante Leistungen sie erbringen, und dann sollten Sie die Kostentransfers in Relation stellen. Dann werden Sie sehen, dass Ihre Argumente mehr als nur hinken. (Abg. Mandak: Die sind aber nicht für alle zugänglich! Das können sich nicht alle leisten!)

Frau Kollegin, auch was die Gestaltung der Situation von Medikamenten in Österreich betrifft: Seit dem Jahre 2002 ist es im österreichischen Gesetz verankert, dass nicht nur evidence-proved medicine, sondern auch experience-proved medicine für die Medikamentenzuerkennung in Österreich gleichrangig ausschlaggebend sind.

Da, Frau Bundesministerin, richte ich an Sie eine ernste Bitte: Sorgen Sie dafür, dass im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger das Gesetz so, wie es ist, umgesetzt wird, dass nicht erprobte, kostengünstige, jahrzehntelang ohne Zwischenfälle am Markt befindliche Medikamente sukzessive vom Markt genommen werden und durch sündteure Präparate, die Doppelt- und Dreifach-Medikationen nach sich ziehen, ersetzt werden! Dort hätten Sie tatsächlich das Potential, gemeinsam mit der Selbstverwaltung ein Einsparungspotential zu lukrieren, das zwei Vorteile hat: be­währte Präparate am Markt zu halten, den Patienten ihre bewährten Präparate weiter zu geben, damit sie nicht ewig Umstellungen nach 10 oder 15 Jahren erfolgreicher Therapie im Bereich der Diabetes, im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, im Bereich der Rheumatologie vornehmen müssen, die enorme Kosten für Krankenhaus­aufenthalte und gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Hier wäre tatsachlich ein Handlungsbedarf für das Gesundheitsministerium, und diesem nachzukommen, Frau Bundesministerin, das fordere ich von Ihnen ein.

Das Gesetz ist eindeutig: Evidence-proved medicine und experience-proved medicine sind gleichrangig. Das ist endlich umzusetzen. Man soll nicht nur der Pharmalobby für neue Präparate und neue Studien Raum zur Forschung geben und bewährte Präpa­rate vom Markt nehmen. Das wäre meiner Meinung nach ein Gebot der Stunde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Konstruktion, diese Summe von 100 Millionen € von der AUVA hin zur Krankenversicherung zu transferieren, wird von uns mit unter­stützt, weil sie tatsächlich auch ein Transfer von der Arbeitgeberseite zur Arbeitneh­merseite ist. Sie von Seiten der Opposition haben jahrelang – vier Jahre lang ganz genau – hier immer angeführt, dass die Arbeitgeberseite durch die Krankenversiche­rungen bevorzugt und die Arbeitnehmerseite benachteiligt werde. Nun erfolgt ein Transfer – und jetzt sind Sie auch wieder dagegen. Ich frage mich: Wofür sind Sie


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überhaupt? Sind Ihre Aussagen überhaupt das Papier wert, auf dem sie stehen? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Drittens: Wenn ich meine eigenen Parteifreunde betrachte, welche eine Gefährdung der Unfallkrankenhäuser gemeinsam mit den Gewerkschaftern in den Raum stellen, so muss ich sagen: Das ist klassischer Unsinn. Ursprünglich waren 200 Millionen € als Transfersumme vorgesehen; diese wurde auf 100 Millionen € reduziert. Mit diesen 100 Millionen € und auch mit den 200 Millionen € war kein einziges Unfallkrankenhaus gefährdet, kein einziger Standort gefährdet, keine einzige präsumtive Leistung der AUVA im Bereiche der Prophylaxe, der Arbeitsmedizin und der Studien zur Ver­besserung der Arbeitsmedizin gefährdet. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Man soll bitte die Rösser im Stall lassen, denn die Transferleistungen von der AUVA, die unter sozialdemokratischer Führung im Sozialbereich durchgeführt worden sind, waren ein reiner Transfer auf Kosten und zum Gewinn der Steuerzahler. Jetzt ist es ein Transfer zwischen den Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Entlastung jener 6 Millionen Steuerzahler in Österreich auf Kosten jener 2 Millionen, die arm genug sind, keine Steuern mehr zah­len zu müssen, ist sicherlich eine Transferleistung, die von mir weniger unterstützt wird als eine Transferleistung zwischen zwei Berufsgruppen, die Vorteile und Nachteile aus­gleicht. Daher auch ein Ja zu dieser Maßnahme. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.02.41

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich möchte in meinem Debattenbeitrag ebenfalls auf die notwendige Reparatur im Zusam­menhang mit der Erweiterung der Bemessungsgrundlage beim Wochengeld eingehen. Ich bin sehr froh darüber, dass das Aufzeigen der Arbeiterkammern so rasch Wirkung gezeigt hat. Ich bin froh, dass das heute repariert wird, möchte aber gleichzeitig auch festhalten, dass davon nur sehr wenige Frauen betroffen sind. Für sie ist es natürlich wichtig, notwendig und gut, dass das gemacht wird.

Allerdings zeigt sich für alle anderen Eltern nach wie vor, dass es noch immer sehr viele Bestimmungen im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes gibt, die sich dort oder da als Fallstricke erweisen. Ich möchte noch einmal die Gelegenheit wahrnehmen, darauf hinzuweisen, dass ja vor gar nicht allzu langer Zeit eine Studie ergeben hat, dass es für Frauen auf Grund des längeren Verbleibs zu Hause durch den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes immer schwieriger wird, danach wieder in den Arbeitsprozess zurückzukehren.

Ich wiederhole noch einmal die Zahlen, denn das scheint mir ganz besonders wichtig zu sein: Drei von vier Frauen versuchen nach dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes wieder einen Einstieg in den Arbeitsprozess, aber nur jede zweite Frau schafft es, ent­weder eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Vollzeitbeschäftigung zu bekommen, also eine Beschäftigung, durch die sie auch versicherungstechnisch abgesichert ist. Bei den übrigen Frauen ist es so, dass sie eine geringfügige Beschäftigung annehmen, um überhaupt einen Fuß in der Arbeitswelt zu haben, 18 Prozent der Frauen lassen sich als arbeitslos vormerken.

Ich glaube, genau in diesem Bereich ist es notwendig und wichtig, darüber nachzu­denken, wie man das Kindergeldgesetz verändern könnte, um Frauen wieder rascher


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in den Arbeitsprozess hineinzubekommen. Unserer Auffassung nach sollen Eltern die Möglichkeit haben, entweder das Kindergeld in der Form, wie es jetzt ist, zu beziehen oder die Arbeitszeit zu reduzieren und dafür aber auch einen höheren Betrag zu be­kommen. Das würde unserer Meinung nach auch dazu führen, dass sich vielleicht doch der eine oder andere Vater dazu bewegen ließe, auch einen Teil der Kinderpflege und -betreuung zu übernehmen, denn wir wissen, oft ist es ja eine Frage des Gehalts oder des Lohnes, warum Männer nicht bereit sind, in Karenz zu gehen.

Ich möchte hier noch einmal unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit anbieten und würde wirklich darum bitten: Schauen wir uns dieses Gesetz im Sinne der berufstätigen Frauen noch einmal an und versuchen wir hier, eine positive Weiterentwicklung zu ermöglichen, damit die Frauen nicht stärker, nämlich noch stärker aus dem Arbeitspro­zess herausgedrängt werden! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Mitterlehner. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.05.41

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich sehe die jetzt vorlie­gende Novelle als eine Novelle, die zu einem großen Teil auf technische Bereiche und administrative Änderungen ausgerichtet ist. Es sind aber doch ein paar gravierende Änderungen im System mit dieser Novelle verbunden.

Hier ist – und einige Vorredner haben das schon erwähnt – die PRIKRAF-Regelung angesprochen worden. Ich glaube – das jetzt in Richtung von Frau Silhavy und Herrn Öllinger, die das erwähnt haben –, dass dem Ganzen ein Gedankenfehler zugrunde liegt. Es ist unbestritten, dass öffentliche Spitäler andere Aufgaben als beispielsweise Privatkrankenanstalten wahrnehmen. Aber diese Evaluierung ist jetzt nicht mit den Unterschieden begründet und deswegen abzulehnen oder zu begrüßen, sondern wir haben schon vor Jahren die unterschiedlichen Aufgaben in einzelnen Verhandlungen festgelegt. Daher haben wir eine bestimmte Relation in der Finanzierung, was die öffentlichen Spitäler bekommen und was die privaten Krankenanstalten bekommen.

Es ist aber ungerecht, dass nur die öffentlichen Krankenanstalten entsprechende Erhö­hungen in letzter Zeit bekommen haben, und die Privatkrankenanstalten haben diese nicht bekommen. Das, was wir jetzt machen, ist nichts anderes, als auf demselben Niveau die Nachteile, die durch die Inflation und durch andere Kostenentwicklungen entstanden sind, auszugleichen. Deswegen setzen Sie mit Ihrer Kritik beim falschen Ansatzpunkt an.

Zum Zweiten: Was die 100 Millionen € für die Unfallversicherung anlangt, die als Transferleistung bezahlt werden, ist zu sagen, dazu habe ich schon einen eher diffe­renzierten Zugang. Warum? – Wenn irgendwo im Sozialversicherungssystem Trans­ferleistungen bezahlt werden, dann lässt das eigentlich nur zwei Schlüsse zu: Ent­weder ist die Organisationsstruktur falsch, dass überhaupt derartige Transferleistungen notwendig sind, denn dann ist das Solidaritätssystem falsch ausgerichtet, oder die Problemlösung ist falsch. Meines Erachtens ist die Fragestellung in diesem Zusam­menhang schon die, dass man nicht nur bei der Liquidität der Unfallversicherung ansetzen kann. Auf der anderen Seite sehen wir gerade auch bei diesem Gesetz, dass wir die Leistungen, die die Unfallversicherung zu erbringen hat, ja wieder ausweiten. Da muss man natürlich auch beim grundsätzlichen Problem ansetzen. Und das grund­sätzliche Problem ist die Finanzierung der Krankenkassen und die Gesamtfinanzie­rungsproblematik generell.


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Wenn wir 100 Millionen € transferieren, dann werden im Unfallbereich nicht die Leis­tungen gefährdet sein, aber wir werden das Finanzierungsproblem der Gebietskran­kenkassen nicht grundsätzlich lösen. Daher werden dort weitere Anstrengungen not­wendig sein. Ich warne auch davor, dass wir die Anstrengungen ausschließlich im Medikamentenbereich unternehmen, denn wenn dort jetzt schon Rückschritte und Umsatzeinbußen zu verzeichnen sind, dann ist das zwar begrüßenswert, weil man die Finanzierungsproblematik einigermaßen eingebremst hat, aber die Leistungen stehen natürlich auch zur Disposition. Irgendwann werden die Pharmakonzerne bestimmte Medikamente, die die Patienten in Österreich bräuchten, nicht mehr anbieten. Also: Alles hat zwei Seiten, auch diese Problematik hat zwei Seiten.

Warum wir aus Sicht der Wirtschaft – das sind ausschließlich unsere Gelder, jene unserer Mitgliedsfirmen, nicht meine persönlichen – trotzdem zustimmen, hat nur einen einzigen Hintergrund, den man auch berücksichtigen soll, nämlich: Man hat die Finan­zierungsproblematik jetzt, und wenn man sie nicht löst und auch keine weiteren Effi­zienzsteigerungen hat – Herr Bittner und andere sind ja nicht unbedingt bekannt dafür, dass sie Effizienzsteigerungen anbieten –, dann droht eine Beitragserhöhung. Jetzt, in einer schwierigen konjunkturellen Phase, Beitragserhöhungen zu machen, das halte ich für ausgeschlossen!

Wir stimmen diesen 100 Millionen € zwar schweren Herzens zu, glauben aber, dass das keine Dauerlösung sein kann. Wir brauchen eine Sanierung der Krankenkassen auf dauerhafter Basis. Und was wir auch machen sollten – Herr Kollege Öllinger ist nicht in Saal, aber da gebe ich ihm Recht –: Im Endeffekt müssen wir uns damit aus­einander setzen, was mit den Unfallkrankenhäusern passiert. In Italien wurden sie in das öffentliche System eingegliedert. Die Frage ist: Macht man entweder eine Allspar­tenregelung, oder geht man den Weg, sie in das öffentliche System einzugliedern, aber dann auch die Beiträge irgendwo einzubinden? Die Diskussion, würde ich sagen, ist nicht nur erlaubt, sondern sie ist notwendig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.10.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mitterlehner hat jetzt – so denke ich – einige wichtige Gründe sehr schön angeführt, die uns dazu bewegen wer­den, diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung nicht zuzustimmen. Es gibt keine wirkli­chen zentralen Verbesserungen, die auf die Gesamtsituation der Sozialversicherungen abzielen. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir sehr viele Punkte im Einzelfall durchaus begrüßen. Das hat mein Kollege Öllinger schon angesprochen. Ich möchte auf einige Punkte, die das Bauern-Sozialversicherungsgesetz betreffen, eingehen.

In diesem Bereich, meine Damen und Herren, gibt es einige Dinge, die wir begrüßen, wie zum Beispiel die Nichtanrechnung des Schwerversehrtengeldes auf die Aus­gleichszulage oder die Erhöhung des Schwerversehrtengeldes von 40 Prozent auf 60 Prozent. Das ist ein Erfolg und ein richtiges Signal für jene, die am schwersten betroffen sind und massive Probleme haben.

Auch die Erleichterung der Betriebsfortführung für Hinterbliebene durch Ersatzarbeits­kräfte für die Dauer von zwei Jahren ist eine Maßnahme, die für den Krisenfall, eine Situation, in der es Probleme gibt und ein Unglück in der Landwirtschaft passiert, ein richtiges Signal setzt. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass es immer wieder be­zeichnend ist, dass die bäuerliche Sozialversicherung in manchen Bereichen etwas


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herausverhandelt. Das geht, wenn sie ein Gegenüber hat, das ihr wohlgesinnt ist. Aber in anderen Bereichen, wo es auch notwendig wäre, setzt man sich nicht mit der Ent­schiedenheit und Klarheit für die Ärmsten und Schwächsten ein.

Die bäuerlichen Sozialversicherungsvertreter sollten sich – so denke ich – immer wieder selbst ins Stammbuch schreiben, dass sie diese Gesamtsolidarität einfordern! Diese Gesamtsolidarität sollten sie selbst auch in der sozialversicherungspolitischen Debatte leben. Das bedeutet, meine Damen und Herren, sich den gesamten Sektor der bäuerlichen Sozialversicherung einmal sehr kritisch anzusehen.

Ich ziehe die Entwicklung der letzten Jahre heran, was die Beitragspflichtigen der SVB betrifft. Man sieht, dass der Strukturwandel massiv und gravierend ist, dass Tausende von Beitragszahlern in den letzten Jahren verloren gegangen sind. – Herr Kollege Donabauer, Sie werden die genauen Zahlen haben! Es sind Tausende von Beitrags­zahlern, die der Sozialversicherung der Bauern abhanden gekommen sind, weil sie ganz einfach aufgehört haben, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen, ob im Nebenerwerb oder im Haupterwerb.

Diese Beiträge gehen verloren, und gleichzeitig werden die Flächen, die dann von den Betrieben gepachtet werden, die weiterwirtschaften, zu einem weitaus niedrigeren Sozialversicherungsbeitragssatz gepachtet. Sie kennen das Problem – wir haben es bereits angesprochen –, dass die Kleinbetriebe einen sehr hohen Anteil, bis zu knapp 15 Prozent der Bemessungsgrundlage, an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen, wäh­rend die Großbetriebe für die neuen Pachtflächen nur 5 oder 6 Prozent SVB-Beiträge zahlen müssen. Oder aber sie zahlen gar keinen Beitrag, wenn sie zum Beispiel optie­ren.

Das scheint mir ein riesengroßes Problem zu sein. Daher wird kein Weg an einer grundsätzlichen Reformdebatte vorbeigehen, ungeachtet der in diesen Bereichen auch vernünftigen und guten Maßnahmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dona­bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.14.19

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich freue mich über die Diskussion, die heute in einer Harmonie abläuft, wie das schon lange nicht mehr der Fall war. Es zeigt sich doch, dass die Reformarbeit dieser Bundesregierung in der Sozialpolitik langsam auch das Verständnis und die Zustimmung der anderen findet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Tun wir so weiter! Es nützt dem Staat, es nützt den Bürgern, es ist ein toller Fortschritt, über den wir uns freuen sollten.

Ich bin auch sehr dankbar, liebe Frau Kollegin Silhavy – wir sind uns hier auch schon in einer ganz anderen Atmosphäre begegnet –, dass Sie heute in Ihrem ersten Redebei­trag großes Verständnis für Adaptierungsmaßnahmen im bäuerlichen Bereich ausge­sprochen haben. Das ist nicht selbstverständlich. Das müssen Sie nicht tun. Sie haben es getan, und das möchte ich absolut anerkennen.

Nicht zur Kenntnis nehmen kann ich den Redebeitrag des Herrn Kollegen Pirklhuber. Lieber Herr Kollege Pirklhuber! Ich darf Sie einladen, einmal zu uns, in unser Haus, zu kommen. Wir würden Ihnen gerne – und wenn es zwei Tage dauert – Informations­unterricht geben. Sie sagen, dass das Beitragsrecht die Großen bevorzugt und die Kleinen benachteiligt. Lieber Herr Kollege Pirklhuber, Sie wissen nicht, wovon Sie spre­chen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Sie können auch nicht sagen, dass die


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Leute ab einer gewissen Betriebsgröße keine Beiträge zahlen! (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie zahlen weniger!)

Sie kennen das Sozialrecht, Herr Kollege, sonst könnten Sie hier nicht reden, und müssen wissen, dass die Höchstbeitragsgrundlage in Wirklichkeit in allen Systemen Wirkung zeigt, so auch im BSVG. Es gibt hier keine Sonderstellung! Es gibt keine Bes­serstellung! Wir haben die Ergebnisse der Einkommensbeobachtungen über die LBG und die Statistik Austria. Wir versuchen wirklich, in diesem Bereich korrekt vorzugehen.

Womit Sie Recht haben, Herr Kollege Pirklhuber – das muss auch gesagt werden –, ist, dass zum Beispiel bei der Flächenpacht nur zwei Drittel des Einheitswertes heran­gezogen werden. Aber dies trifft auf Klein- und Großbetriebe zu. Es gibt keinen Unter­schied! Wir sind eine Sozialversicherung, deren Aufgabe es ist, für alle gleich da zu sein, sich allen gegenüber verantwortlich zu fühlen.

Wissen Sie, warum nur zwei Drittel des Einheitswertes herangezogen werden? – Das eine Drittel wird nachgesehen, weil der Pächter doch Pacht zahlen muss. Pacht ist eine Betriebsausgabe, und diese darf abgezogen werden. Das findet auch in allen anderen Rechtsformationen so statt, so auch bei uns. – Genug zu dieser Sache.

Jetzt ist meine Redezeit fast um. Ich darf mir vielleicht erlauben, ein paar Minuten län­ger zu reden, weil ich der Frau Bundesminister Dank und Anerkennung zum Transfer in den Ausgleichsfonds sagen möchte, wobei die Wirtschaftskammer in hervorragender Weise mitwirkt. Eines ist klar: Wir haben in der gesetzlichen Krankenversicherung enorme Liquiditätsprobleme, weil uns der demographische Faktor drückt und verschie­dene andere Faktoren wie die Verbesserung der Leistungen und dergleichen mehr wirken. Einen Transfer durchzuführen, damit wir die Leistungen halten und sichern können, ist korrekt.

Nicht korrekt ist die Antwort irgendeines Kollegen aus der Sozialversicherung – wer auch immer – auf die Frage bezüglich der Liquiditätsprobleme: Wie stellen Sie sich die Lösung vor? – Seine Antwort, die am Fernsehschirm zu verfolgen war, war: Na ja, ich warte, bis eine andere Regierung kommt. – Das ist keine Antwort! Wir geben hier eine klare Sache vor. Dass das keine Dauerlösung ist, das weiß jeder! Dass es aber eine Lösung ist, mit der man leben kann, soll heute und hier auch gesagt werden. (Zwi­schenruf des Abg. Riepl.)

Ist Herr Kollege Kräuter da? – Nein, ich sehe ihn nicht. Er hat vor einiger Zeit im Rechnungshof-Unterausschuss endlos lange nach einem Skandal im Bereich der e-Card gesucht. – Ich kann Ihnen sagen, seit dem Jahr 1997 wird an diesem Projekt gearbeitet. Nun ist es durchgesetzt. Nun haben wir auch die Einhebung der e-Card-Gebühr korrekt gelöst.

Dies gilt aber nicht für das BSVG. Da kann uns die Frau Bundesminister mit ihrem Ressort nicht dienen. Sie täte es, da ist aber das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen gefragt. Da ist noch etwas ausständig. Das müssen wir einfordern, und das wird hoffentlich auch in der nächsten Zeit gelingen. Es geht darum, dass unsere Versicherten nicht sowohl einen Kostenanteil als auch eine e-Card-Ge­bühr, sondern dass sie entweder das eine oder das andere zahlen. Das ist ganz eine korrekte Sache. Wir wissen, wofür wir uns entscheiden. Wir bitten deshalb darum, dass diese Dinge erledigt werden.

Zur bäuerlichen Frage möchte ich sagen: Es gibt auf Grund unserer Erfahrungen eine Reihe von Adaptierungen. Wenn heute von Verbesserung gesprochen wurde, möchte ich anmerken, dass kein Euro aus der Staatskasse kommt, sondern alles aus der eige­nen Gebarung aufgebracht wird. Die Verbesserung des Schwerversehrtengeldes ist wichtig, weil die Betriebe in einer Krise sind, wenn ein Unfall passiert. Die Zuerkennung


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beim „kleinen“ Versehrtengeld auf obligatorischem Weg ist ebenfalls eine positive Sache. Ich freue mich, dass es gelungen ist. – Herzlichen Dank allen, die uns geholfen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

11.19



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leutner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.19.42

Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz ist an und für sich bemer­kenswert. Das muss ich schon zugeben. Wieso? – Nach dem Fachjargon haben wir es mit einer Art Administrationsnovelle zu tun. Das heißt, es dominieren Vorschriften zur Lückenschließung und zur Verwaltung des Gesundheitssystems. Aber, meine Damen und Herren, wir in diesem Hohen Hause müssten uns eigentlich fragen: Gibt unsere Gesetzgebung auch Antworten auf die großen Herausforderungen und Riesenproble­me in unserem Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik? – Und da kann ich sagen, meine Damen und Herren: Gerade das tut das Sozialrechts-Änderungsgesetz nicht.

Wenn man die Menschen heute fragt: Können Sie sich Kranksein morgen noch leisten?, dann müssen schon viele sagen: Schwer! – Der Leistungsdruck steigt. Immer mehr Menschen gehen aus Sorge um den Arbeitsplatz krank arbeiten. Dazu kommen höhere Gebühren und neue Selbstbehalte.

Wie funktioniert die Finanzierung, Frau Ministerin? – Niemand freut sich über die Zahlen, aber die Finanzlücke der Kassen wird bis zum Jahr 2007 – und das ist sehr bald – auf 510 Millionen € angewachsen sein. Meine Damen und Herren, da droht in zwei Jahren ein riesiger Substanzverlust im ganzen Gesundheitswesen und für die ge­samte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Das spüren die Menschen jetzt schon bei den Einschränkungen der Leistungen, die die Kassen mittlerweile vornehmen müssen, weil Sie kein Finanzkonzept erstellen.

An diesem grundsätzlichen Befund wird auch die Abführungsaktion von Mitteln von der AUVA zu den Gebietskrankenkassen überhaupt nichts ändern. Auch Sonderprüfungen der Gebietskrankenkassen, die Sie immer wieder anordnen, werden nichts nützen. Da geht es eben um politische Verantwortung – Ihre Verantwortung, Frau Ministerin –, die wahrgenommen werden muss.

Frau Ministerin, ich hätte mir heute von Ihnen erwartet, dass Sie uns sagen, wie Sie die Probleme lösen wollen. Vorschläge gibt es von allen Seiten genug. Aber was sind Ihre Vorstellungen zu diesen Problemen, zu den drohenden Herausforderungen im Ge­sundheitssystem? – Sie legen im Parlament eine Administrationsnovelle vor. Sie liefern eine Art Administrationsnovelle ab, mit der Sie uns eigentlich sagen: Ich habe meine Arbeit getan, und in Wirklichkeit reden wir jetzt nur mehr über den Wahlkampf. – Ich sage: Es ist angesichts der bedrohlichen Herausforderungen – vor allem in der Finan­zierung – zu wenig, wenn man nur verwaltet. Wir brauchen Konzepte.

Abschließend noch einmal zu dem Serviceentgelt, das Sie heute als so gerecht dargestellt haben, meine Damen und Herren. Wie schaut denn die Lage aus? – Die Dienstgeber werden sich in Zukunft durch die e-Card auf Grund des Wegfalls der Kran­kenscheinadministration 35 Millionen € im Jahr ersparen. Die ArbeitnehmerInnen zah­len das Serviceentgelt statt der Krankenscheingebühr. Sie zahlen 35 Millionen €. Und was ist die Lage? – Die Lage ist, dass die Arbeitgeber wieder dauerhaft entlastet wer­den und die ArbeitnehmerInnen weiterhin zahlen. Daher brauchen wir eine gerechtere Gesundheitspolitik. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.23.29

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich dort anschließen, wo Herr Kollege Leutner aufgehört hat. Er hat gesagt, sein Wunsch wäre eine gerechtere Gesundheits- und Sozialpolitik. Wie schaut das aus? – Im Wesent­lichen schaut das so aus, dass Sie nicht in der Lage oder nicht bereit sind, sich den erforderlichen Veränderungen zu stellen, sondern meinen, dass alles so bleiben soll wie bisher. (Abg. Dr. Leutner: Es soll besser werden!)

Ich kann dazu nur sagen: Genau die Argumente, Herr Kollege Leutner, die Sie jetzt gebracht haben – nämlich, dass das System total unfinanzierbar wird und dass es nur fehlt, dass das Ministerium zusätzliche Mittel bereitstellt et cetera –, kenne ich aus der Situation von vor fünf Jahren. Damals gab es Prognosen, was alles passieren würde. Wenn die Frau Ministerin nicht hart geblieben wäre und gesagt hätte, es müssen zuerst Einsparungen und Neuerungen im System kommen, bevor neue Mittel bereitge­stellt werden, dann wären wir jetzt so weit, dass wir insgesamt eine Belastung um Mil­liarden von Euro mehr hätten. Das würde die Patienten und die Steuerzahler betreffen, wobei sich im System nichts geändert hätte: Es wäre genauso ineffizient wie damals.

Nehmen Sie nur die Beispiele! Schauen Sie sich an, wie sich die Liegezeit in den Spi­tälern im letzten Jahrzehnt verändert hat! Sie hat sich auf die Hälfte reduziert. Das hat sich nicht von alleine, sondern nur durch die Systemumstellung geändert, weil vorher die Tage des Aufenthalts der Patienten bezahlt wurden. Das hat sich total verändert, und wir haben heute ein effizienteres und besseres System mit geringeren Kosten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Genauso ist es in anderen Bereichen. Es ist jetzt immer noch so, dass wir etwa im Spitalswesen eine Situation vorfinden, bei der riesige Überkapazitäten in der Grundver­sorgung bestehen. Eine Interne, Chirurgie und Gynäkologie gibt es in jedem Land­spital, da gibt es große Überkapazitäten. In anderen Bereichen wie der Orthopädie und der Onkologie fehlt uns vieles. Wenn man nicht bereit ist, Veränderungen zuzulassen, wenn man jeden Bürgermeister bestärkt, dass genau jene Abteilungen, die vorhanden sind, bleiben sollen, weil ihm der Primar sagt, dass sich das nicht verändern darf, dann werden wir uns krumm und dumm zahlen und trotzdem keine gute Versorgung für die Bevölkerung schaffen.

Da muss ich sagen: Die Frau Bundesministerin hat einen Weg beschritten, der meiner Ansicht nach der richtige ist, nämlich bereit zu sein, Reformen anzugehen, auch Druck auszuüben, dass sich etwas verändert, zu sagen: Alle müssen versuchen, aus dem System das Bestmögliche herauszuholen, dann geht es.

Da gehört dazu, dass auch die AUVA – Sie kennen die Situation sehr gut und können das, so denke ich, genauso gut beurteilen wie ich; es gibt dort ausreichend Kapazität – auf der einen Seite ihre Aufgaben bestmöglich erfüllt und dass wir auf der anderen Seite auch dem Gesundheitssystem helfen. Es gibt vielleicht schönere Lösungen, da bin ich mit Ihnen durchaus einer Meinung. Grundsätzlich ist das meiner Ansicht nach aber absolut wichtig. (Abg. Silhavy: Haben Sie dem Kollegen Mitterlehner zuge­hört?) – Es kann und soll jeder seine Interessen und seine Klientel bestmöglich vertre­ten. Da werde ich niemandem – egal, von welcher Seite er kommt – widersprechen. (Abg. Heinisch-Hosek: Entlarvt! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Nein, das werde ich nicht. Das ist seine Aufgabe, und das soll er auch tun.

Aber meine Beurteilung ist, dass die Aufgabenstellung der AUVA bestmöglich erfüllbar ist und dass wir aber mit diesem Transfer den Patienten dahin gehend helfen können,


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113. Sitzung / Seite 59

dass es keine höheren Patientenbeiträge gibt. Wir können dadurch den Steuerzahlern helfen – das sind auch die normalen „kleinen“ Staatsbürger –, dass sie nicht mehr zahlen müssen und dass unser wirklich hervorragendes System aufrecht bleibt.

Was mir ein bisschen Sorgen macht – ich habe das auch im Ausschuss gesagt –, ist, dass Sie auch bei dieser Gesetzesnovelle in fast allen Punkten der Meinung sind: Ja, das gehört geändert, man müsste das tun, und das ist richtig!, dass Sie aber das trotz­dem politisch nicht mittragen! (Abg. Silhavy: Sie haben nicht zugehört! Sie hören nicht zu, Herr Dr. Fasslabend!) Es ist dieses Njet, dieses ständige Njet, das Sie im Bereich der Sozialpolitik bringen. Das finde ich schade, denn so lange ist es gar nicht her, da war auch die SPÖ einmal eine sozialreformerische Partei.

Sie predigen jetzt den sozialen Stillstand. (Abg. Silhavy: Nein! Sie machen soziale Rückschritte in vielen Bereichen, Herr Kollege Fasslabend! – Abg. Dr. Einem: Die Arbeitslosigkeit steigt!) Das ist etwas, was mich wirklich bedrückt, das muss ich sagen. Ich kann nur sagen: Wir haben es geschafft, dass die Sozialquote nach vielen Jahren wieder ansteigt. (Abg. Silhavy: Darauf brauchen Sie nicht stolz sein!  Abg. Dr. Ei­nem: Steigende Arbeitslosigkeit!) – Sie können behaupten, was Sie wollen, aber wir sind wirklich stolz darauf, dass wir höhere Aufwendungen im Sozialbereich haben (Abg. Heinisch-Hosek: Darauf sind Sie stolz?), als das je eine sozialdemokratische Regierung in den letzten Jahren hatte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich würde Ihnen nur empfehlen, in eine konstruktivere Phase der Oppositionspolitik hineinzugehen. (Abg. Dr. Einem: Es wäre gut, wenn die Regierung in eine konstrukti­vere Phase ginge!) Ich denke, gerade im Sozialsektor würden es Ihnen die Leute auch abnehmen und würden Sie Ihre eigenen Mitglieder nicht dafür bestrafen, sondern es begrüßen, wenn Sie eine konstruktive Politik an den Tag legen (Abg. Dr. Einem: Die Regierung muss konstruktive Politik machen!), wenn Sie mithelfen, dass wir dieses hervorragende österreichische Gesundheitssystem so modernisieren, dass wir auch in der Zukunft weltweit an der Spitze sind und dass es trotzdem kostenmäßig für die Pati­enten und die Steuerzahler erträglich ist.

Bis jetzt habe ich den Beweis dafür von Ihrer Seite leider vermisst. (Abg. Silhavy: Sie sind in der Regierung!) – Ja, wir tun das auch! Die Frau Bundesministerin tut das her­vorragend! (Abg. Silhavy: Nein, Sie tun es eben nicht!)

Zum Schluss noch eine ganz kurze Bemerkung, Frau Bundesministerin: Ich gratuliere zur Einführung der e-Card. Ich finde das hervorragend. Auch da war es so, dass sozial­demokratische Minister deren Einführung ein Jahrzehnt lang nicht zu Stande gebracht haben. Es hat immer wieder sehr viele Hemmnisse gegeben, die nicht aus dem Weg geräumt werden konnten. Ich gratuliere, dass das jetzt endlich geschehen ist. Ich weiß, wie schwierig es war, und ich kann nur gratulieren.

Setzen Sie Ihren Weg fort im Sinne einer modernen Sozialpolitik, im Sinne einer Sozi­alreform, denn die ständige Reform ist notwendig, um das hohe österreichische Leis­tungssystem auf Dauer zu sichern! (Beifall bei der ÖVP.)

11.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Heinisch-Hosek. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.30.37

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Herr Kollege Fasslabend, wer stolz darauf ist, dass er erhöhte Sozialausgaben deswegen braucht, weil er mehr Arbeitslosigkeit damit finanzieren muss, der sollte sich schämen und nicht stolz sein darauf! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fasslabend schüttelt verneinend den Kopf.)


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113. Sitzung / Seite 60

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Herausforderungen bei Veränderungen begegnen Sie völlig falsch! Wären Sie diesen Herausforderungen richtig begegnet, dann hätten Sie nicht den Hauptverband völlig umstrukturiert, denn der hat davor gut gearbeitet. Doch jetzt geschieht gar nichts. Es hat sich überhaupt nichts verbessert.

Zweiter Punkt: Hätten Sie die Herausforderungen angenommen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, dann würden Sie der steigenden Arbeitslosigkeit anders begegnen, dann würden Sie Sofortmaßnahmen setzen, damit das Rad wieder in Schwung kommt. Wir haben in Österreich deswegen so wenig Wirt­schaftswachstum, weil wir so viele arbeitslose Menschen in unserem Land haben, die sich nichts kaufen können, weil sie sich nichts mehr leisten können, und dafür tragen Sie die Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fasslabend: Völlig falsch! – Abg. Murauer: Machen Sie nur einen Vorschlag!)

Lassen Sie mich nun zur Regierungsvorlage kurz Stellung nehmen und da vor allem die Frauensicht, die diese Regierungsvorlage aufweist, kurz beleuchten. Der positive Aspekt ist die Erweiterung der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld, unbe­zogenes Kinderbetreuungsgeld; das ist gestern und heute schon mehrmals diskutiert worden. Schade ist nur, dass der Umgang mit Oppositionsanträgen immer darin endet, dass Ideen der Opposition, die dann die Regierung letztendlich ohnehin umsetzt, nicht anerkannt werden, dass einfach nicht gesagt werden kann, zum Beispiel, wenn Kollegin Mandak einen Antrag einbringt: Das ist okay, das nehmen wir auf, das setzen wir jetzt um!, sondern es wird vorher schlecht geredet. – Aber das ist Ihr Stil! Das ist leider eine traurige Tatsache.

Negativ ist und soziale Unsicherheit – darauf sei hingewiesen, weil gerade Redner aus Ihren Reihen von sozialer Sicherheit gesprochen haben – bringt der folgende Punkt, der die Frauen betrifft: Es ist in dieser Regierungsvorlage so geregelt, dass der Kran­kenversicherungsschutz der Kindergeldbezieherinnen und -bezieher mit dem letzten Bezugstag endet, und das bedeutet vor allem für allein erziehende Kindergeldbezie­herInnen höchste Unsicherheit, wenn sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen, wenn sie keine Möglichkeit der Mitversicherung haben. Vielleicht sollte man sich das noch ein­mal anschauen, damit nicht wieder so etwas passiert wie bei den Wochengeldbezie­herinnen und man wieder eine Gesetzesnovelle braucht.

Ich darf zum Abschluss daran erinnern, dass über 100 Anträge der Opposition im Sozi­alausschuss vertagt wurden, unter anderem auch Anträge, die die steigende Frauen­arbeitslosenrate betreffen. Am Vormittag hat uns Herr Bundesminister Bartenstein gesagt, es sei ohnehin alles in Ordnung, das AMS habe genügend Geld zur Verfügung. Da frage ich mich schon: Warum sind dann nicht weniger Frauen, sondern mehr Frauen arbeitslos in unserem Land?

Wenn Sie meinten, dass alles in Ordnung ist, dann hätten Sie unserem Antrag auf Setzung von Wiedereinstiegsmaßnahmen für eine Qualifizierungsoffensive für arbeits­lose Frauen zustimmen können. Wenn alles in Ordnung wäre, dann hätten Sie ihn ablehnen können, aber Sie haben ihn wie über 100 andere Anträge vertagt.

Das ist eigentlich kein guter Umgang mit qualitativ hochwertigen Inhalten, Ideen, Vor­schlägen der Opposition, aber offensichtlich der Stil dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mandak.)

11.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mikesch. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



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113. Sitzung / Seite 61

11.34.11

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ein Teil im heutigen Beschluss des Sozialrechts-Änderungs­gesetzes bringt eine wesentliche Verbesserung für unsere jungen Menschen bei der Berufsorientierung, nämlich den Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schü­ler bei der Berufsorientierung auch in den Ferienzeiten. Damit wird die Schnupperlehre auch außerhalb der Unterrichtszeiten ermöglicht – eine Forderung der Wirtschafts­kammer Niederösterreich, ein Wunsch unserer Unternehmerinnen und Unternehmer.

Die Schnupperlehre ist ein wichtiges Angebot. Sie erlaubt den Schülerinnen und Schü­lern, ihre Vorstellungen vom Traumberuf mit der Realität direkt im Betrieb zu verglei­chen. Und auch für die Unternehmen ergeben sich Vorteile dadurch: Der talentierte Schnupperlehrling von heute ist vielleicht der top-qualifizierte Facharbeiter von morgen.

Meine Damen und Herren! Eine gründliche Berufsorientierung ist ein wichtiger Grund­stein für das weitere Leben unserer Jugendlichen, und dieses Bundesregierung setzt damit einen weiteren Schwerpunkt. Neben den berufspraktischen Tagen und Wochen im Rahmen einer Schulveranstaltung wurde mit 1. Jänner 2005 im Schulunterrichts­gesetz zusätzlich eine individuelle Berufsorientierung geschaffen. Fünf Tage im Schul­jahr hat jede Schülerin/jeder Schüler zum individuellen Schnuppern zur Verfügung – allerdings bisher nur während der Schulzeit. Nun wird diese Möglichkeit eben auch auf die Ferien ausgedehnt. Die Jugendlichen erhalten einen Unfallversicherungsschutz für insgesamt 15 Kalendertage. Damit können die jungen Menschen auch in den Ferien ihren Traumberuf kennen lernen und „schnuppern“ – konkret eine Maßnahme, von der nahezu 40 000 Jugendliche profitieren, die in einen Lehrberuf einsteigen.

Wie wichtig Berufsorientierung ist, zeigt die Statistik. Im Jahr 2004 waren insgesamt 65 Prozent aller Mädchen und zirka 35 Prozent aller Burschen in den fünf beliebtesten Lehrberufen zu finden. Vor wenigen Jahren zeigte uns die Statistik ein noch viel schlimmeres Bild. Damals waren zirka 80 Prozent der Mädchen in nur fünf Lehrberufen tätig. Die Tendenz ist aber vor allem bei den weiblichen Lehrlingen positiv, da immer mehr junge Mädchen bereit sind, auch in frauenuntypische Berufe zu gehen. Die vielen Initiativen, die vor allem von Seiten der Wirtschaftskammer gesetzt wurden, greifen also. Ich denke da vor allem an die Berufsinformationszentren, die Bildungsmeile oder die Internet-Plattform „www.frag-jimmy.at“ der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Auf dieser Plattform werden über 200 Berufsbilder vorgestellt und beschrieben.

Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ! Wir reden nicht darüber, sondern wir tun etwas! Wenn die Berufswahl gut überlegt ist, dann sind die Lehrlinge auch moti­viert, und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein Garant für gute Leistun­gen und für ein gutes gesundheitliches Wachstum in der Wirtschaft. Solch überragende Leistungen gehören vor den Vorhang. Die Ergebnisse der heurigen Berufsweltmeis­terschaften in Helsinki zeigen uns das wieder sehr deutlich. Insgesamt stellten 20 österreichische Burschen und 6 junge Damen ihr Können unter Beweis, und unsere Mannschaft erreichte dabei drei Gold-, zwei Silber- und eine Bronzemedaille. (Beifall bei der ÖVP sowie Bravoruf des Abg. Neugebauer.)

Das ist ein hervorragender Erfolg, und ich gratuliere den Siegerinnen und Siegern von ganzem Herzen.

Das zeigt, dass unser duales Ausbildungssystem ausgezeichnet ist, und mit der Schnupperlehre in den Ferien gibt es einen weiteren wichtigen Ansatzpunkt. (Beifall bei der ÖVP.)

11.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Riepl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



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113. Sitzung / Seite 62

11.38.06

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! In dieser Gesetzesvorlage geht es auch um die e-Card und um die 10 € Service­entgelt, die damit verbunden sind. Wir haben darüber auch im Ausschuss ein bisschen diskutiert, und ich äußerte dort die Sorge – und die möchte ich heute auch hier deponieren –, dass der Verwaltungsaufwand mit der Einhebung dieser 10 € womöglich ein Ausmaß annimmt, das vieles von diesen 10 € sozusagen wieder „vernichtet“.

Es ist auch die Einhebung für die Angehörigen angesprochen worden, und ich zitiere in diesem Zusammenhang aus einem Schreiben des Hauptverbandes an Sie, Frau Bundesministerin, in welchem darauf hingewiesen wird, dass die Erfassung und die Bearbeitung von 150 000 Meldungen der Dienstgeber, ausgehend von der Annahme, dass bei 50 Prozent der Angehörigen der Dienstgeber auf Grund fehlender Daten das Serviceentgelt nicht eingehoben hat, per Fall Kosten von 4 € verursachen. Das sind insgesamt Aufwendungen von 600 000 €. Wenn man die normalen Vorschreibekosten laut darauf folgendem Absatz noch hinzurechnet, dann geht das über eine Million €.

Allein für diese kleine Gruppe der Angehörigen ist das ein Aufwand von 4 € von 10 €. Also fast die Hälfte geht für die Verwaltung verloren, und ich denke, das ist Grund genug, heute auch über dieses Thema zu diskutieren.

Zu diesem Aufwand für Bürokratie lautete Ihre Antwort, früher hätte man ein System der Einhebung angepeilt, das noch teurer gewesen wäre, das jetzige sei billiger. Das ist sicher korrekt und richtig, aber was jetzt wirklich von den 10 € übrig bleibt, wenn man diese Einhebungskosten wegrechnet, das konnten Sie im Ausschuss nicht sagen. (Bundesministerin Rauch-Kallat: 35 Millionen €!) Vielleicht besteht heute noch die Möglichkeit, dass Sie ein Wort dazu sagen.

Meine Auffassung ist, dass eine kostenlose Abgabe dieser Karte besser wäre. Das wäre jedenfalls die billigere Lösung. Es bestünde nicht die Gefahr von Doppel-Inkasso bei mehreren Dienstgebern, wir hätten keine Kontrollnotwendigkeit, wir hätten keine Eingangsregistrierung der abgeführten Gebühren, wir müssten nicht mahnen, soweit das vorgesehen ist, wir bräuchten keine EDV-Umstellungen in den Betrieben, es gäbe also weniger Bürokratie.

Ich befürchte, dass wir unter dem Strich das Gleiche erleben werden wie bei den Ambulanzgebühren, nämlich, dass es mehr kostet, als es bringt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Abgeordneter Haupt damals – und dar­auf weise ich gerne hin – die ersatzlose Streichung der Krankenscheingebühr verlangt hat, und zwar mit der Begründung, dass diese einen unwirtschaftlichen Verwaltungs­aufwand für Kassen und Unternehmer darstelle. Da stellt sich die Frage: Wenn die Freiheitlichen oder die BZÖ-Vertreter in diesem Hohen Haus die Meinung vertreten, schon die Krankenscheingebühr habe einen unwirtschaftlichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht, warum sieht man dann das nicht so auch bei der Einhebung der 10 € Serviceentgeltgebühr? Warum setzen Sie eigentlich jetzt das nicht um, was Sie früher forderten, nämlich die Abschaffung der Gebühr?

Also besser wäre es gewesen, wenn wir den Weg gewählt hätten, keine 10 € Service­entgelt einzuführen, die Karte herzugeben, in Verwendung zu bringen, also eine ver­nünftige Vorgangsweise zu wählen, sich viel Bürokratie und Aufwand und auch viel Ärger – den es, wie ich befürchte, geben wird – zu ersparen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin.

 



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113. Sitzung / Seite 63

11.41.59

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Ein Wort, das Herr Abgeordneter Riepl von mir verlangt hat: Sie haben mich im Ausschuss nicht gefragt, ich hätte es Ihnen ad hoc sagen können: 37 Millionen € bringt das Serviceentgelt gegenüber 47 Millionen €, die die Kranken­scheingebühr gebracht hat. Die Abschaffung würde 37 Millionen € weniger Geld für die Krankenversicherungen bedeuten.

Fragen Sie, bitte, die von Ihrer Fraktion geführten Krankenversicherungen, ob sie sich das leisten können! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

11.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Höllerer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.42.41

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Sozialrechts-Ände­rungsgesetz werden viele Maßnahmen im Sozialversicherungsbereich beeinflusst, es werden Verbesserungen getroffen und natürlich auch technische Bereiche verändert.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riepl! Ich war jetzt auch sehr „beeindruckt“ von Ihrem Vortrag (Abg. Riepl: Ah! Danke!), von dem Rechenvorgang, den Sie hier jetzt vorge­führt haben. Hat man beim „Konsum“ so gerechnet? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Sie sagten, wenn von den 10 € für die e-Card 4 € für die Verwaltung aufgewendet wer­den, dann gäbe es nur die Möglichkeit, die e-Card kostenlos herzugeben. Sie wissen, dass 37 Millionen € für die e-Card durch die Einführung eines Entgelts hereingebracht werden, dass unsere Krankenversicherungen dieses Geld brauchen, aber trotzdem meinen Sie, wenn die Verwaltung zu kompliziert ist, dann sollten wir es gleich abschaf­fen und auf das Geld verzichten. Ich denke, dass man beim „Konsum“ so gearbeitet haben muss, denn sonst wäre es nicht so ausgegangen.

Ich darf von meiner Seite her der Frau Ministerin auf das Herzlichste gratulieren, denn sie hat es geschafft, diese e-Card, diese Gesundheitskarte auf den Weg zu bringen, und zwar auf den Weg zu jedem Versicherten. Das haben vor ihr schon sozialdemo­kratische Verantwortliche probiert, aber da ist es nie gelungen. Jetzt ist diese e-Card ein wirkliches Erfolgsprojekt, weist hohe Akzeptanz auf, und es werden die Vorteile auch von der Bevölkerung dementsprechend gewürdigt.

Betreffend die 30. Novelle zum BSVG wollte ich auf Aussagen des Herrn Abgeordne­ten Pirklhuber replizieren, er ist aber jetzt nicht im Saal. (Abg. Dr. Pirklhuber: Hier!) – Doch, er ist hier. – Es ist ein sehr eigenartiger Zugang, den Sie zu diesem Sozial­rechts-Änderungsgesetz in Bezug auf die BSVG-Novelle haben, wenn Sie sagen, es seien sehr gute Dinge darin enthalten, wenn sie die Verbesserungen beim Versehrten­geld und bei der Betriebsrente und auch den Teilersatz für Ersatzarbeitskräfte im Falle eines verunfallten Bauern, damit die betriebliche Bewirtschaftung weitergehen kann, sehr loben, aber im nächsten Atemzug ankündigen, dass Sie diesem Gesetz nicht zustimmen werden (Abg. Dr. Pirklhuber: In dritter Lesung!), weil es da eine Reform geben müsse, und Dinge aufzählen, bei denen Sie ganz genau wissen, dass die Maß­nahmen, die im BSVG angewandt werden, auch in den anderen Systemen zum Tragen kommen, dass es die Höchstbeitragsgrundlagen in allen Systemen gibt und dass selbstverständlich die Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der Bauern diesem System unterworfen sind und dass da die gleichen Regeln gelten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)


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113. Sitzung / Seite 64

Ja, ich weiß, im Ausschuss haben Sie auch darauf hingewiesen. Sie haben gemeint – wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob Sie das waren oder ob das Kollegen und Kol­leginnen von der SPÖ waren –, wie schlimm es ist, dass der Beitragszuschlag, der für die Nachmeldung von Nebentätigkeiten entrichtet werden muss, von 10 Prozent auf 5 Prozent heruntergesenkt wird. Weil es in den Bauernfamilien, die viele Nebentätigkei­ten machen müssen, wirklich zu ganz schwierigen Situationen kommen kann, hat man sich jetzt darauf geeinigt, diesen Beitragszuschlag auf 5 Prozent zu senken, um Härtefälle zu vermeiden und diesen Menschen entgegenzukommen. Das wurde jedoch im Ausschuss heftig kritisiert. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Herr Pirklhuber! Da geht es um die kleinen Bauernhöfe, um die kleinen Betriebe, um jene Bäuerinnen und Bauern, die Nebentätigkeiten machen müssen, um in der jetzi­gen Situation überleben zu können. (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie sind gegen die bäuer­liche Sozialversicherungspflicht bei der Direktvermarktung!) Das sind die innovativen und kreativen Betriebe, und die brauchen unsere Unterstützung und unsere Hilfe, wenn es darum geht, Härtefälle zu vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, dass mit diesem Gesetzentwurf ein Gesetz unterwegs ist, das viele Maß­nahmen umfasst, die viele Versicherungsgruppen betreffen, und dass es einen weite­ren Schritt darstellt auf dem Weg, die soziale Gerechtigkeit unter den Systemen herzu­stellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Königsberger-Ludwig. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.47.53

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Herr Kollege Fasslabend, ich möchte ganz kurz auf Ihre Aussage, bei uns würde sozialer Stillstand herrschen, eingehen. Ich denke nicht, dass wir im sozialen Stillstand stehen, sondern meine, dass Sie sozialen Stillstand in Österreich zu verantworten haben, denn Sie geben keine Ant­worten auf die großen Herausforderungen der Zukunft, sei es im Gesundheitswesen, sei es bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder sei es bei der Bekämpfung der Armutsgefährdung. Sie sind in allen Bereichen die Antworten schuldig geblieben. (Abg. Wittauer: Das ist eine alte Leier! Bringen Sie etwas Neues, bringen Sie Vorschläge!) – Herr Kollege Wittauer, es tut mir Leid, aber es ist so! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Mitterlehner und Herr Kollege Haupt, ich bin Ihren Ausführungen sehr aufmerksam gefolgt und meine, dass die Argumentationen betreffend den PRIKRAF meiner Ansicht nach ein wenig hinken. Sie treten meiner Meinung nach eigentlich für Ungleichheiten in der Finanzierung der öffentlichen Krankenhäuser und der Privatklini­ken ein, obwohl Sie genau wissen, dass man diese beiden Formen der Anstalten nicht miteinander vergleichen kann.

Private Krankenhäuser gehen bei der Aufnahme von PatientInnen selektiv vor, sie müssen nicht alle PatientInnen aufnehmen, denn private Krankenhäuser haben keine Aufnahmepflicht. Sie haben auch ein selektives Leistungsangebot, ein sehr einge­schränktes Leistungsangebot. Sie haben keine Notfall- oder Vorhalteleistungen zu erbringen. Sie haben auch keine Intensivstationen. Daher kann man diese beiden An­stalten nicht miteinander vergleichen. Private Krankenhäuser sind Anstalten, wo jene Menschen aufgenommen werden können, die sich die Behandlung dort leisten können.

Ich glaube, da ist eine Schieflage bei der Finanzierung des Gesundheitswesens – eine Schieflage wie bei vielem in Ihrer Politik. Sie streichen auf der einen Seite Leistungen bei den Sozialversicherungen. Sie erhöhen Beiträge, etwa die Krankenversicherungs-


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beiträge für alle Versicherten, bei den PensionistInnen sogar um 1 Prozent in den letzten zwei Jahren. Sie haben die Spitalskostenbeiträge um 46 Prozent höher werden lassen; wenn die Länder diese 10 € umsetzen, die gefordert worden sind, sind es sogar 83 Prozent. Sie haben Selbstbehalte für Heilbehelfe enorm steigen lassen, zum Beispiel bei Sehhilfen um 317 Prozent.

Auf der anderen Seite haben Sie, wie schon angesprochen, Leistungen gekürzt, sei es bei der Dauer der Bezugszeit und beim Krankengeld, oder sei es die Abschaffung der Mitversicherung für EhepartnerInnen und LebensgefährtInnen.

Und heute beschließen wir eine Überdotierung der Privatkrankenanstalten! Ich glaube, das ist, wie schon gesagt, eine Schieflage.

All diese Maßnahmen, die ich genannt habe, haben Sie unter dem Deckmantel des Sparens vollzogen. Man hört ja auch immer wieder, dass die öffentlichen Kranken­häuser sehr große Finanzierungsnöte haben.

Geschätzte Damen und Herren, mit diesem Gesetz schreiben Sie meiner Meinung nach eine Schieflage fort. Es gibt eine Umverteilung zugunsten derjenigen, die es sich leisten können, und zuungunsten aller anderen. Es ist in diesem Gesetz keine struktu­relle Veränderung zu sehen. Man kann es einfach zusammenfassen: Auch da machen Sie Politik nach dem Motto „Rückenwind für die Reichen und Gegenwind für alle ande­ren“. (Beifall bei der SPÖ.)

11.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Keuschnigg. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.51.15

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat, einige Reden vor mir, die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung sehr heftig kritisiert. Ich möchte sagen, so schlecht wird sie ja wohl nicht sein, wenn man sich an die verschiedenen Konjunkturprogramme erinnert, vor allem auch an die Steuerreform im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort Österreich, oder auch an den jüngsten Reformdialog. (Abg. Hei­nisch-Hosek: Was ist besser? Was ist besser geworden?)

Genau für diese Maßnahmen bekommen wir heute internationale Anerkennung und so schöne Schlagzeilen wie diese hier: „Warum Österreich Spitze ist“. (Der Redner hält eine Ausgabe der Illustrierten „stern“ in die Höhe.) Hier steht drin: Bei der Frage der Arbeitslosenquote – Österreich 4,5 Prozent, Deutschland 9,5 Prozent, EU-Durchschnitt 9,0 Prozent. Ganz so schlecht wird es daher nicht sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es hat bei diesem Reformdialog zum Thema Arbeitsmarkt einige ganz interessante Äußerungen gegeben. EU-Kommissar Verheugen, meines Wissens ein deutscher Sozialdemokrat, hat Österreich durchaus für seine Arbeitsmarktpolitik gelobt. Und Bert Rürup, auch Berater des deutschen Bundeskanzlers, hat sein Statement mit dem Zitat geschlossen: „Sie haben auch Probleme, aber auf einem ganz anderen Niveau.“ (Abg. Silhavy: Er hat auch gesagt, dass die Gesundheit von der Arbeit entkoppelt werden soll! Da hat die Frau Ministerin ...!)

Frau Kollegin, beim Gesundheitssystem ist es nicht unähnlich. (Abg. Silhavy: Das hat Herr Rürup gesagt!) Es ist ja eines der schwierigsten Reformprojekte dieser Bundesre­gierung, Effizienz in dieses Gesundheitssystem zu bringen, diese Verwaltungsapparate flotter zu machen, sie sparsamer zu machen und auch gewisse Selbstbedienungs-Automatismen zu beseitigen, im Sinne der Solidargemeinschaft, im Sinne der Ver-


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besserung der Leistungen und im Sinne einer Spitzenversorgung der österreichischen Bevölkerung.

Es ist heute schon gelegentlich das Arzneimittelpaket erwähnt worden: 100 Millionen € ohne einen zusätzlichen Cent vom Steuerzahler. Da ist noch sehr viel drinnen.

Es ist heute auch schon das Kassendefizit angesprochen worden: 2004 233 Millio­nen € – Kollege Leutner ist im Moment nicht da –, diese Horrorszenarien auch für 2007, und was weiß ich, welche Zahlen. Die Prognose für 2004 ist schon um 100 Mil­lionen € unterschritten worden, und was heißt das? – Das heißt nichts anderes, als dass die Maßnahmen wirken!

Aber die Hälfte des Defizits macht österreichweit die Wiener Gebietskrankenkasse: 124 Millionen €. Dort wird der Hebel anzusetzen sein, dort muss man wirklich genauer nachfragen. Warum schaffen alle ihre Ziele, warum bewegen sich alle, nur nicht die Wiener Gebietskrankenkasse? – Da liegt einiges drinnen, und man wird sich in nächs­ter Zeit darüber unterhalten müssen, ob sich da einige ihrer Verantwortung entziehen oder nicht.

Aber der Zug ist unterwegs und nicht zu bremsen: Chipkarte, Arbeit an den Träger­strukturen, Umsetzung der Gesundheitsreform. Daher glaube ich, dass dieses Gesund­heitssystem in wenigen Jahren gut dastehen wird und dass das Sozialrechts-Ände­rungsgesetz, das wir heute beschließen, dazu einen wertvollen Beitrag leistet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Keck. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.55.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Mit dem Sozial­rechts-Änderungsgesetz, das wir heute diskutieren, nehmen wir viele kleine Umbauten im österreichischen Sozialversicherungswesen vor. Mein Kollege Leutner hat im letzten Sozialausschuss einen Begriff geprägt: Es ist eine „Administrationsnovelle“, die heute zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dass in so einem Paket nicht ausschließlich üble Dinge untergebracht sind, liegt in der Natur der Sache.

Ohne an dieser Stelle die Argumente meiner sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen zu wiederholen, möchte auch ich sagen, dass ich für die Erweiterung der Bemessungsgrundlage des Wochengeldes um den Kindergeldbezug bin, die Hinein­nahme von Tagen der Berufsorientierung in die Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler oder die Zusammenlegung der steiermärkischen Betriebskrankenkassen. Das erachte ich für sinnvoll und gut.

Doch wie immer, meine Damen und Herren, liegt auch heute die Tücke im Detail. Durchaus Achtenswertes paart sich auch im Sozialrechts-Änderungsgesetz mit bei­nahe schon üblichen Unzulänglichkeiten. Unter die Lupe genommen, sind es zum Bei­spiel die Veränderungen im Bereich der Bauern, die mir schwer aufstoßen, und da im Besonderen ein Punkt. Wir finden nämlich bei der Änderung des Bauern-Sozial­versicherungsgesetzes folgenden Passus: Im § 34 Abs. 4 wird der Ausdruck „der in dieser Bestimmung genannten Frist“ durch den Ausdruck „dem in dieser Bestimmung genannten Zeitpunkt“ und der Ausdruck „10 Prozent“ durch den Ausdruck „5 Prozent“ ersetzt.

Was bedeutet dies im Konkreten, meine Damen und Herren? – In Hinkunft wird jedem Bauern, der einer gesetzlichen Beitragsverpflichtung – das ist ja nicht irgendeine Ver­pflichtung, sondern eine, die zur Aufrechterhaltung und Finanzierung eines sozialen Sicherungssystems vorgesehen ist! – nicht nachkommt, ein Rabatt auf seine mögliche


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Strafe gewährt. So weit, so gut, könnte man dazu sagen, denn man könnte ja anneh­men, dass es sich da um einen Akt der Vereinheitlichung, der Harmonisierung handeln könnte, bei dem der prozentuelle Zuschlag auf das Niveau des GSVG oder des ASVG gesenkt wurde.

Doch von Harmonisierung, meine Damen und Herren, ist hier keine Spur. GSVG: 9,3 Prozent Zuschlag auf die normalen Beträge! Mich würde wirklich wundern, was die Kollegen Mitterlehner und Stummvoll dazu sagen und wie sie das ihrer Kundschaft verkaufen. Das Argument, dass eine solch hohe Strafe für den Kleinbauern nicht leistbar wäre, wird es nicht sein, was die klein- und mittelständischen Betriebe über­zeugen wird, denn die werden ja dieselbe Höhe bezahlen müssen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Überhaupt zur ganzen Novelle: Es sind doch nicht die Kleinen, die Sie hier bevorzugen möchten! Vielleicht bevorzugen Sie damit den Bauer Schwarzböck, möglicherweise einen Bauern Grillitsch, das sind die wahren Adressaten Ihrer Regelung. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Großen, die sich juristische Hilfe leicht zukaufen können, sind es, die hier mit Ihrer knallharten Klientelpolitik ein nettes Zuckerl bekommen. Den Kleinen helfen Sie mit dieser Regelung ganz und gar nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

11.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Wöginger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.58.21

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz werden einige wichtige und notwendige Reform- und Verbesserungsschritte umgesetzt. Neben der positiven Weiterentwicklung in der e-Card werden auch wesentliche Verbesserungen für die Schwerstversehrten bei der bäuerlichen Unfallversicherung durchgesetzt, und darüber hinaus werden 100 Millionen € zur Finanzierung der sozialen Krankenver­sicherungen bereitgestellt.

Einen kleinen, aber für mich als jungen Familienvater sehr wichtigen Punkt in dieser Gesetzesänderung stellt die Erweiterung der Bemessungsgrundlage fürs Wochengeld um das bezogene Kinderbetreuungsgeld dar. Die Zeiten des Bezuges von Kinder­betreuungsgeld sollen nun in die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld mit ein­fließen. So wird künftig, aber auch rückwirkend, das Wochengeld für jene Mütter neu berechnet, die in den letzten drei Monaten vor dem Beginn der Schutzfrist sowohl Kinderbetreuungsgeld als auch Arbeitseinkommen bezogen haben.

Der Ministerin und uns war diese Problematik sehr wohl bekannt. Auch durch die kon­sequente Interessenvertretung seitens des ÖAAB können wir nun diese Gesetzeslücke schließen. (Abg. Silhavy: Das war zwar bekannt, aber warum habt ihr es dann nicht auch schon beschlossen? Das ist ja ein Widersinn!) – Es ist eine Verbesserung, Frau Silhavy, oder nicht? (Abg. Silhavy: Aber warum habt ihr es dann nicht schon längst beschlossen? – Abg. Mandak: ... ein Widerspruch, Herr Kollege!)

Abschließend möchte ich als Jungabgeordneter noch einen zweiten wichtigen Punkt für unsere Jugend in der Ausbildung hervorheben. Durch die Erweiterung der Unfall­versicherung für Schülerinnen und Schüler auf Tage der außerschulischen Berufs­orientierung, also für die Schnuppertage, bieten wir den jungen Menschen eine ge­sicherte Möglichkeit, ihre individuelle Orientierung zu finden. Gerade auch in meinem Wahlkreis im Innviertel, im ländlichen Raum, sind die Praxistage für angehende Lehr­linge von sehr großer Bedeutung und werden sowohl von den Schülern als auch von den zukünftigen Lehrherren sehr gerne angenommen.


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Ich freue mich immer wieder, wenn ich bei Schulveranstaltungen auch von den Lehrern darauf angesprochen werde, wie wichtig diese Schnuppertage sind und wie viele Job-Zusagen daraus entstehen. Ich wurde auch immer darauf hingewiesen, dass die Vor­aussetzungen beziehungsweise die Absicherung der Schülerinnen und Schüler stim­men müssen. Durch diese Änderung ermöglichen wir nun den Versicherungsschutz im Ausmaß von bis zu 15 Kalendertagen pro Betrieb und fördern die Berufsorientierung ab 14 Jahren auch außerhalb der Unterrichtszeiten, neben den bereits bestehenden innerschulischen Angeboten.

Es sind also viele wichtige, gute Verbesserungen, die auf jeden Fall unsere Zustim­mung finden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.01.22

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich muss den Vorwurf zurückweisen, dass die sozialdemokratische Fraktion in diesem Haus keinerlei Änderungsvorschläge zum Sozialrecht und zu anderen Berei­chen hat. Sehr geehrte Damen und Herren, auch auf der Galerie! Das sind die An­träge, die wir einbringen (die Rednerin legt mehrere Schriftstücke auf das Rednerpult), die immer wieder vertagt werden und über die nicht verhandelt wird. (Abg. Steibl: Aber was für eine Qualität die haben, das ist eine andere Frage!)

Wissen Sie, welche Maßnahmen die Regierung setzt? – Außerdem, Frau Kollegin Steibl, muss ich Ihnen sagen: Hinsichtlich der Sozialkompetenz liegen wir in der Bevöl­kerung unangefochten an der Spitze. Und die Bevölkerung weiß, wovon sie spricht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Das glaubt ihr wohl selber nicht!)

Die Regierung macht ein Flickwerk an Maßnahmen. Das Defizit bleibt in der Kranken­versicherung, das Geld wird abgezogen und woandershin gegeben.

Die Wiener Gebietskrankenkasse wurde vom Ministerium bereits zwei Mal durch­leuchtet. Immer wieder wurde festgestellt, dass dort wirtschaftlich alles in Ordnung ist. Es gibt dort eine straffe und effiziente Verwaltung. Im Gegenteil, die Wiener Gebiets­krankenkasse baut ihr Angebot aus: Es gibt bessere Öffnungszeiten, und es gibt sehr viel mehr barrierefreie Ordinationen als im Rest von Österreich. Allein das wäre nachzumachen, werte Kolleginnen und Kollegen!

Die höhere Sozialquote, von der die ÖVP immer freudig spricht, ist eigentlich ein Zeichen dafür, welche Mängel es gibt. Denn die höhere Sozialquote fußt darauf, dass viel mehr Menschen in Arbeitslosigkeit sind und dass dadurch die Sozialquote steigt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Tancsits.) Sie nehmen kein Geld in die Hand für arme Menschen in unserem Land und für arbeitslose Menschen in unserem Land! (Beifall bei der SPÖ.)

Auch der Privatkrankenanstaltenfonds, der mit dieser Vorlage eine automatische Valorisierung bekommt, wird wesentlich stärker ungleich behandelt als landesfondsfi­nanzierte Krankenanstalten. Wie schaut das bei den Privatkrankenanstalten aus? – Die können sich die Patienten aussuchen, bieten nicht alle Angebote an, wählen Behand­lungsmethoden aus und stellen auch nicht alle Behandlungsmethoden zur Verfügung. Betreffend Personalkosten: Sie haben nur Wahlärzte beschäftigt. Sie haben also weniger Risiko, dafür werden sie von dieser Regierung stärker unterstützt, und das ist abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.03



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Winkler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.03.54

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wenn Frau Kol­legin Lapp meint, wir nähmen kein Geld in die Hand, dann hat sie offensichtlich nicht mehr in Erinnerung, wie viel in den letzten Jahren tatsächlich für geringer Verdienende getan wurde. Ich möchte nicht unterstellen, dass sich die Sozialdemokraten nicht bemühen, immer wieder auch sozusagen soziale Aspekte umzusetzen, aber eines steht fest: Sie machen alles schlecht, was die ÖVP im sozialen Bereich in vielerlei Hinsicht gemacht hat – und das ist sehr, sehr viel und mehr, als es je zuvor war! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Die Akzeptanz der Betroffenen ist immer wieder maßgeblich, wenn neue Maßnahmen eingeführt werden und umgesetzt werden sollen. So ist es auch in der Frage, inwieweit die e-Card akzeptiert wird, wenn sie eingeführt wird. Hier darf man ganz klar feststellen, dass auch jetzt mit der letzten Maßnahme im Sozialrechts-Änderungsgesetz zur vereinfachten Einhebung des Serviceentgeltes ein ganz wesentlicher Beitrag zur Akzeptanz in diesem Zusammenhang geleistet wird.

Ich darf daher kurz auf den Stand der Einführung der e-Card eingehen. Von Ende Feber bis Mai 2005 wurde der Probebetrieb im Nordburgenland durchgeführt, dort haben 104 000 Patienten diese Gesundheitskarte erhalten. Der Probebetrieb war ein voller Erfolg. In diesen drei Monaten wurden rund 180 000 Transaktionen durchgeführt, wobei es kaum Probleme gab. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr, sehr gut. Bis Ende November sollen alle 12 000 Ordinationen vernetzt sein und alle 8 Millionen Österreicher ihre Gesundheitskarte erhalten haben.

Geschätzte Frau Bundesminister! Ich möchte daher heute die Gelegenheit wahrneh­men und Ihnen für Ihr unermüdliches Engagement und Ihre Beharrlichkeit zur Einfüh­rung der e-Card ganz herzlich danken! (Beifall bei der ÖVP.) Sie haben damit einen wesentlichen Beitrag zu einer einfacheren, effizienteren und moderneren Administra­tion des Gesundheitssystems geleistet.

Ich darf auch noch kurz auf die Aussagen des Herrn Riepl replizieren, und zwar insofern, als er meint, man solle die Gebühren abschaffen. Faktum ist allerdings, dass gegenüber der Krankenscheingebühr die Gebühren mit der Bezahlung von 10 € nied­riger geworden sind, und zwar um 25 Prozent günstiger. (Abg. Riepl: Nicht für alle!) Vier Krankenscheine haben 200 S gekostet, und 10 € sind 140 S. (Abg. Riepl: Jeder braucht ja nicht vier Krankenscheine!) Im Durchschnitt war es so. Und abgesehen davon: Es wird immer darüber gejammert, dass das Gesundheitssystem nicht finan­zierbar ist – es sind 80 Millionen €, die das ausmachen würde, und wenn Sie darauf ohneweiters verzichten würden, frage ich Sie, woher Sie das Geld für die Administra­tion dann wirklich nehmen würden.

Jedenfalls kann man feststellen, dass es billiger und effizienter geworden ist, und dafür danke ich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Schopf. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Neudeck: Den Schopf muss man bei der Gelegenheit packen ...! – Abg. Schopf – auf dem Weg zum Rednerpult –: So ist es!)

 


12.07.39

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Keuschnigg sagte unter anderem, dass die


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Kritik von Kollegin Heinisch-Hosek zu Unrecht erfolgt sei, weil Kollegin Heinisch-Hosek die Regierung auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation kritisiert hat. Herr Keuschnigg meint, die Situation sei in Ordnung, es gebe eine beste wirtschaftliche Situation, eine beste Beschäftigtenzahl, eine niedrige Arbeitslosenquote. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation ist völlig anders, und Kollegin Heinisch-Hosek hat zu Recht diese Regierung kritisiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir hatten Ende Mai fast 225 000 arbeitslose Menschen; das sind immerhin um fast 8 000 mehr als vor einem Jahr, die noch immer Arbeit suchen. Wir haben den Höchststand im Bereich der Frauenarbeitslosigkeit, wir haben den Höchststand im Bereich der Jugend­arbeitslosigkeit. Viele Landesregierungen, insbesondere jene von Oberösterreich, wo sich die ÖVP gemeinsam mit den Grünen massiv dagegen gewehrt hat, haben sich dagegen gewehrt, als die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Initiativen für mehr Frauenbeschäftigung, für eine Frauenstiftung ergriffen haben.

Meine Damen und Herren! Es ist beschämend, wenn dann manche Redner der Regie­rungsparteien hier meinen, die Beschäftigungspolitik dieser Regierung sei in Ordnung. Sie ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ein paar Sätze noch zur e-Card, die ja in wenigen Tagen, in wenigen Wochen flächendeckend im gesamten Bundesgebiet eingeführt wird. Ich sage ausdrücklich, wir von Seiten der Sozialdemokratie begrüßen diese Einführung, weil sie ganz sicher für alle eine Erleichterung bringen wird. Es wird für die Wirtschaft ganz massive Erleichterungen geben; ich denke nur daran, dass noch bis vor kurzem 42 Mil­lionen Krankenscheine ausgestellt werden mussten. Es wird auch für Arbeitnehmer eine Erleichterung geben.

Aber ich möchte daran erinnern – mein Kollege Riepl hat das schon erwähnt –, dass die Regierung auch angekündigt hat, dass es bei Einführung der e-Card keine Gebüh­ren geben wird. Herr Haupt, Sie haben noch vor wenigen Jahren ganz groß in der Presse angekündigt, dass es bei der Einführung keine Gebühr geben wird. Aber jetzt gibt es diese Gebühr.

Ich möchte zum Schluss noch darauf hinweisen, dass die Regierung in dieser Regie­rungsvorlage auf nicht wenige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vergessen hat. Herr Haupt! Es sind 55 000 Arbeitnehmer, die vergessen wurden! Es sind Arbeitneh­mer in atypischen Dienstverhältnissen, es sind Arbeitnehmer in freien Dienstverhält­nissen. Diese Gruppen sind in dieser Regierungsvorlage nicht berücksichtigt. Über 200 000 geringfügig Beschäftigte haben diese Gebühr ebenfalls zu bezahlen. Das ist der Grund, warum wir das nicht unterstützen, sondern ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


12.11.01

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das vorliegende Sozialrechts-Änderungsgesetz bildet die Zusammenfassung von notwendigen Reform- und Verbesserungsschritten in verschiedenen Bereichen des Sozialrechtes wie etwa die Harmonisierung bei den Beamten im Sozialversicherungsbereich. Es bringt wesent­liche Verbesserungen für Schwerversehrte in der bäuerlichen Unfallversicherung. Wei­ters kommt es zu einer sehr erfreulichen Erhöhung des Schwerversehrtenentgelts von


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bisher 40 auf 60 Prozent der Bemessungsgrundlage. All das wurde heute schon disku­tiert.

Interessant und erfreulich sind auch die Verbesserungen für die Jugendlichen in Öster­reich, siehe beispielsweise die Schnupperlehre. Darauf hat meine Kollegin Mikesch heute bereits hingewiesen, und das ist auch für mich als Unternehmerin ein wichtiger Aspekt. Für mich als Frauensprecherin ist natürlich auch die Erweiterung der Bemes­sungsgrundlage für Wochengeld und bezogenes Kinderbetreuungsgeld wichtig. Das wurde gestern und heute schon ausgeführt. Beim Wochengeld war es notwendig, die Systeme von Versicherungsleistung und Familienleistung zu harmonisieren. Hier trifft sich eben Familien- und Frauenpolitik. Ich denke, wir sollten ganz einfach anerkennen und allen danken, die hier konstruktiv dazu beigetragen haben, dass es zu dieser Korrektur kommt.

Die Einführung der e-Card wurde heute bereits lobend erwähnt. Hier gilt es wirklich der Ministerin Danke zu sagen. Aus Sicht der Wirtschaft ist es sehr erfreulich, dass es nun weniger Administration gibt und auch die Kosten geringer werden als früher für vier Krankenscheine. Das ist ein sehr positiver Aspekt.

Meine Damen und Herren! Insgesamt ist dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz ein notwendiger und gut durchdachter Schritt, ein wichtiger Stein im Mosaik der Reform­schritte dieser Regierung, die wichtig waren und mit denen wir auf dem richtigen Kurs sind.

Ich schließe mit einem Zitat aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: Denn ganz bestimmt nicht sozial ist, wenn keiner mehr die Chance hat, etwas zu bekommen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Doppler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.13.12

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vermehrt Wortmeldungen zur e-Card-Gebühr gehört. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen der Opposition daran erinnern, dass wir einmal eine Ministerin gehabt haben, die Hos­tasch geheißen und immer behauptet hat, dass die e-Card-Einführung sehr schwierig und, wenn überhaupt, dann nur mit Kosten verbunden umzusetzen sei. Man möge also diese Literatur lesen, bevor man unserer Umsetzungsministerin solche Vorwürfe macht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Des Weiteren möchte ich noch kurz auf die Ausführungen von Frau Mag. Lapp zurück­kommen, die uns eine neue Definition von Sozialkompetenz in Österreich gebracht hat. Dazu möchte ich feststellen: Die Sozialkompetenz, wie Sie sie vertreten, entspricht vielleicht Ihrem Parteiprogramm, aber nicht unbedingt der politischen Realität! Die Sozialkompetenz der Realität sitzt auf der rechten Seite in diesem Hause, und wir setzen diese auch um. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Neudeck: Von der Mitte weg!)

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz geht auf die aktuelle Lage ein und bezeugt in besonderer Weise die Umsicht und die Übersicht dieser Bundesregierung. Schon mehrfach erwähnt worden ist, dass diese Bundesregierung gerade im Bereich der Ju­gendbeschäftigung erfolgreich unterwegs ist. Viele Aktivitäten bezüglich der Lehrlinge sind gesetzt worden; Lehrlingsbeauftragter, Lehrlingsberater und Lehrlingsförderung haben ihre Erfolge gezeitigt. Die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa ist ein österreichisches Merkmal. Es war daher auch wirklich notwendig und in weiser


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Voraussicht, dass man das ASVG, § 175, so abändert, dass man auch 15 weitere Tage pro Betrieb und Kalenderjahr nutzen kann.

Geschätzte Damen und Herren! In diesem Sinne darf ich um Zustimmung ersuchen. Mit diesem Gesetz erhöhen viele positive Änderungen, notwendige Änderungen und Maßnahmen zum Wohle der Menschen in diesem Land die soziale Treffsicherheit. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 957 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Silhavy und Öllinger jeweils Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 3, 7, 19, 20, 22 bis 25 sowie 28 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 29 § 624 Absatz 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 29 § 624 Absatz 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 Ziffern 1 bis 10 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Abgeordneten, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 Ziffern 11 bis 15 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 Ziffern 16 bis 24 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.


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Wer hiezu die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Gesetzentwurf ist somit auch in dritten Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflicht zur Information der von der Möglichkeit der Neuberechnung des Wochengeldes im Zuge der Beschlussfassung über das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 betroffenen Personengruppe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

12.19.372. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 595/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (998 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.20.09

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte dieser Vier-Parteien-Einigung einige grundsätzliche Worte voranstellen, indem ich die Haltung der ÖVP darstelle. Für uns waren und sind die Aussagen der beiden Bundesräte Gudenus und Kampl von Anfang an und auch jetzt immer noch unfassbar und unakzeptabel. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erwarten auch, dass jeder Mandatar sowohl im Bundesrat als auch im Nationalrat persönliche Verantwortung hat, und diese persönliche Verantwortung auch wahrnimmt. Das gilt ausdrücklich für den Nationalrat und für den Bundesrat und ist in keiner Weise einzuschränken. Daher haben wir die politische Forderung aufgestellt und bleiben auch dabei, dass die beiden Mandatare zurücktreten sollen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Von einem Rücktritt sind wir auch sehr lange ausgegangen. Dass dies nun nicht der Fall ist, liegt an den beiden Mandataren, und wir nehmen das zur Kenntnis. Wir können das nicht ändern, weil wir davon überzeugt sind, dass es Grundlagen und Grundhaltun­gen in der österreichischen Demokratie gibt – den Rechtsstaat und die demokratischen Spielregeln –, die unantastbar sind. Eine der ganz wesentlichen demokratischen Spiel­regeln ist der Grundsatz des freien Mandats. Da gibt es keine Gesetzgebung mit Augenzwinkern, da gibt es kein Primat der Partei, da gibt es keine Abschwächung. Dies ist sowohl für die Bundesräte als auch für die Abgeordneten zum Nationalrat zu garantieren! Dafür stehen wir und werden wir immer stehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Nachdem absehbar war, dass Herr Bundesrat Kampl von seinem ursprünglich vorge­sehenen Rücktritt wieder zurücktreten wird, haben wir als ÖVP uns dazu entschlossen, einen Antrag einzubringen, der Anlassgesetzgebung ist. Das wissen wir, und wir sehen das auch sehr skeptisch. Daher haben wir mit der Einbringung sehr lange gezögert. Als jedoch keine andere Möglichkeit mehr gegeben war, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.

Der Vorschlag, den wir ursprünglich eingebracht haben, war verfassungskonform, und das für uns wichtige freie Mandat blieb unbeeinträchtigt. Im Gegensatz dazu hat die SPÖ einen ganz anders lautenden Vorschlag eingebracht; auch in einigen der Wort­meldungen hat sich für uns sehr, sehr eindeutig gezeigt, dass für sie nicht das freie Mandat an erster Stelle steht, sondern offensichtlich das Primat der Partei. Da können wir nicht mit, Herr Abgeordneter Cap! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was uns sehr betroffen gemacht und mich sehr nachdenklich gestimmt hat, waren die verschiedentlich im Zuge der sehr heftigen Diskussion über diese Aussagen unter anderem vorgebrachten Vorstellungen, der Herr Bundeskanzler möge doch ein Macht­wort sprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen hervorra­genden Bundeskanzler. Dieser Bundeskanzler macht einen sehr guten Job, aber hier im Nationalrat, im Bundesrat kann er kein Machtwort sprechen! (Abg. Mag. Darabos: Sie bilden doch eine Koalition mit dieser Partei!) – Ja, Sie waren das! Sie haben diese glorreichen Ausführungen getätigt. Das, Herr Kollege, lässt wirklich tief blicken, und das können Sie mit uns nicht machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Darabos: Bleibt die Regierung davon wirklich gänzlich unberührt?)

Der Ruf nach einem Machtwort, der Ruf nach einem starken Mann, das ist das, was Sie fordern. Und das ist Ihr Verständnis, Herr Kollege! (Abg. Bures: Sie sitzen doch mit diesen Parteien in einer Regierung!)

Um beim Thema zu bleiben: Wir möchten im Grunde keine Anlassgesetzgebung, und wir haben daher jetzt, Frau Kollegin, sogar gemeinsam mit Ihnen einen Kompromiss gefunden, und ich bin sehr dankbar, dass ein Vier-Parteien-Antrag möglich war. Ich möchte diesen gesamtändernden Abänderungsantrag einbringen und auch vorlesen:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 595/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird, idF des Ausschussberichtes 998 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht beigedruckte Gesetzentwurf lautet wie folgt:

„Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bun­desverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 31/2005, wird wie folgt geändert:

Art. 36 Abs. 2 B-VG lautet:

„(2) Als Vorsitzender fungiert der an erster Stelle entsendete Vertreter des zum Vorsitz berufenen Landes, dessen Mandat auf jene Partei zu entfallen hat, die die höchste Anzahl von Sitzen im Landtag oder, wenn mehrere Parteien die gleiche Anzahl von Sitzen haben, die höchste Zahl von Wählerstimmen bei der letzten Landtagswahl auf-


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weist; bei gleichen Ansprüchen mehrerer Parteien entscheidet das Los. Der Landtag kann jedoch beschließen, dass der Vorsitz von einem anderen Vertreter des Landes geführt werden soll, dessen Mandat im Bundesrat auf diese Partei entfällt; ein solcher Beschluss bedarf auf jeden Fall der Zustimmung der Mehrheit jener Mitglieder des Landtages, deren Mandate im Landtag auf diese Partei entfallen. Die Bestellung der Stellvertreter des Vorsitzenden wird durch die Geschäftsordnung des Bundesrates ge­regelt. Der Vorsitzende führt den Titel „Präsident des Bundesrates“, seine Stellvertreter führen den Titel „Vizepräsident des Bundesrates“.

Begründung

Nach dem geltenden Art. 36 Abs. 2 B-VG fungiert als Vorsitzender des Bundesrates der an erster Stelle entsendete Vertreter des zum Vorsitz berufenen Landes.

Durch den vorgeschlagenen Art. 36 Abs. 2 soll den Landtagen die Ermächtigung ein­geräumt werden, zu beschließen, dass der Vorsitz von einem anderen der auf die mandatsstärkste (bzw. stimmenstärkste oder durch Los bestimmte) Partei (Art. 35 Abs. 1 B-VG) entfallenden Vertreter des Landes geführt werden soll. Dadurch kann ein Landtag auf Umstände reagieren, die eine Vorsitzführung durch den an erster Stelle entsendeten Vertreter als untunlich erscheinen lassen. Das von einem solchen Land­tagsbeschluss betroffene Mitglied des Bundesrates ist damit zwar von der Vorsitz­führung ausgeschlossen, behält jedoch sein Mandat.

Die nähere Regelung der Beschlusserfordernisse soll Sache der Landesverfassungs­gesetzgebung sein, dies jedoch mit der Maßgabe, dass es für die Fassung eines ent­sprechenden Beschlusses des Landtages jedenfalls der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages bedarf, deren Mandate auf diese Partei entfallen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Beschlussfassung des Landtages nicht ohne oder gegen den Willen der Abgeordneten dieser Partei erfolgen kann. In der Praxis werden daher wohl bereits die Wahlvorschläge von den Abgeordneten dieser Partei einge­bracht werden.

Die Fassung eines Beschlusses nach der vorgeschlagenen Bestimmung ist voraus­setzungsgemäß nur dann möglich, wenn auf die Partei, die den Vorsitzenden stellt, mehr als ein Vertreter des Landes im Bundesrat entfällt. Im Übrigen kann eine solche Beschlussfassung jederzeit innerhalb der Gesetzgebungsperiode des Landtages und auch während der Vorsitzführung des betreffenden Landes erfolgen.

*****

So weit dieser Abänderungsantrag, und ich freue mich, dass alle zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Dr. Baum­gartner-Gabitzer eingebrachte gesamtändernde Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.

 


Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. Wunschredezeit: 7 Minu­ten. – Bitte, Herr Klubobmann.


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12.27.54

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich finde es be­drückend, dass wir 60 Jahre nach Kriegsende, 60 Jahre nachdem der Nationalsozialis­mus zusammengebrochen ist, hier ein Gesetz beschließen müssen, um zu verhindern, dass ein Bundesrat Bundesratspräsident wird, der uneinsichtig, geschichtsverdrehend zu den Ereignissen vor 1945 Stellung genommen hat.

Wenn er gesagt hat, es habe damals eine brutale Naziverfolgung gegeben, sollte man hier auch in aller Deutlichkeit feststellen: Es war richtig, dass nationalsozialistische Verbrecher vor ein Gericht gestellt wurden, und ebenso, wenn erwiesen war, dass sie diese Verbrechen begangen haben, dass sie auch verurteilt wurden. Das muss man hier einmal ganz deutlich sagen. Es war richtig! (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP, den Grünen sowie des Abg. Scheibner.)

Es ist richtig: Dieser Krieg von Adolf Hitler war ein rassistisch motivierter Angriffskrieg. Es ist richtig: Der Nationalsozialismus war eine menschenverachtende und gegen die Demokratie gerichtete Ideologie und hat Millionen und Abermillionen Tote zu verant­worten gehabt in den Konzentrationslagern, in Konzentrationslagern auf dem Gebiet des Dritten Reiches, in denen es Gaskammern gab. Noch immer gibt es hier im Haus einen Abgeordneten, der sagt, auf dem Gebiet des Dritten Reiches habe es keine Gas­kammern gegeben. Daher ist es richtig, wenn die Staatsanwaltschaft hier gemäß dem Verbotsgesetz Ermittlungen führt, und wir hoffen, dass es hier endlich zu einer Verur­teilung kommt. (Allgemeiner Beifall.)

Wer so ein Geschichtsbild wie Herr Kampl hat, der darf nicht Bundesratspräsident wer­den! Wir waren darüber hinaus der Meinung, es wäre besser, es gäbe ihn überhaupt nicht hier im Haus. Es wäre auch besser, Herrn Gudenus gäbe es nicht hier im Haus. Ich unterstreiche nach wie vor die Aufforderung, dass diese beiden ihre Mandate zurückzulegen haben.

Ich habe weiters kein Verständnis für die Aussagen des Herrn Freunschlag, des Kärnt­ner Landtagspräsidenten, der sich ebenfalls der Äußerung Kampls angeschlossen hat.

Ebenso – auch wenn ich verstehen kann, wie verärgert Sie waren, Herr Tancsits; dafür habe ich Verständnis – kein Verständnis habe ich für Ihre Aussage, dass Sie dem Staat Österreich einen Bundesrat Kampl „vergönnen“. (Abg. Großruck: Da ist schon ein gewaltiger Unterschied!) Ich habe auch kein Verständnis dafür, dass der Herr Bun­deskanzler Sie verteidigt hat. Das möchte ich auch noch dazusagen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Noch etwas muss klar sein: Es gibt so etwas wie eine culpa in eligendo, und daher muss man sich meiner Meinung nach schon die Frage stellen: Wie konnten Personen wie Gudenus und Kampl und andere überhaupt auf eine Liste kommen und hier in die­ses Haus Eingang finden? Schließlich muss dieses ihr Verständnis ja bekannt gewe­sen sein. – Ich kritisiere das, und diese Kritik geht insbesondere an die Adresse Jörg Haiders, der ja für diese Auswahl eine Hauptverantwortung zu tragen hat. Man wird in Zukunft im Interesse des Ansehens dieses Hauses sorgfältiger vorgehen müssen, wenn einem dieses Ansehen ein Anliegen ist.

Ich finde es auch bedauerlich, dass durch diese Aussagen nicht nur das Ansehen des Parlaments, der Demokratie und Österreichs in Mitleidenschaft gezogen wurde, son­dern dass das auch just im Jahr der Gedanken und der Gedenken all der Ereignisse, die vor 60 Jahren passiert sind, erfolgt ist. Das wird für Österreich auf längere Zeit einen schweren Schaden bedeuten.

Wir haben uns daher gemeinsam, alle vier hier im Hause vertretenen Parteien, zu die­ser Anlassgesetzgebung entschlossen, die politisch, moralisch gerechtfertigt ist, zu der


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man sich bekennen soll und bekennen muss. Wir haben das sorgfältig diskutiert, es ging nicht immer konfliktfrei ab, aber der Entschluss war getragen von dem Ansinnen und von der Überzeugung, dass wir es der Republik, dem Parlament und Österreich schuldig sind, dass wir hier zu einem gemeinsamen Vorgehen finden. – Dazu haben wir gefunden, und das ist sehr, sehr gut so. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den Grünen.)

Ich möchte abschließend noch einen Gedanken aussprechen. Es geht auch darum, was die Jugend über diese Zeit vor 1945 weiß, was sie darüber denkt. Es ist nicht bloß eine Frage der historischen Aufarbeitung, sondern es geht auch darum, zu verhindern, dass es jemals wieder zu solchen Entwicklungen kommen kann. Das kann sich sehr schleichend abspielen, mit Relativierungen. Das ist ja das Perfide an den Äußerungen des Herrn Gudenus, der bei seiner ersten Äußerung – natürlich in Kenntnis des Ver­botsgesetzes – nicht die Existenz von Gaskammern geleugnet hat, sondern gemeint hat, dass man das wissenschaftlich untersuchen muss, man weiß ja nicht, ob das so ist. In der rechtsextremen, neonazistischen Szene ist es genau diese Diktion, mit der versucht wird, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen und wieder salonfähig zu machen.

In diesem Zusammenhang kann ich auch auf einen nicht vergessen, der gesagt hat, die Beschäftigungspolitik im Dritten Reich war eine ordentliche. – Das war Zwangs­arbeit mit vielen, vielen Toten. Das war in Wahrheit die Ermordung vieler aus rassis­tischen Gründen, aus politischen Gründen über die Zwangsarbeit und natürlich die Verlängerung des Krieges, weil man diese Arbeitskräfte gebraucht hat, um für diesen Krieg weiter gerüstet zu sein.

Das sind alles Dinge, schleichendes Gift, wogegen wir klar Stellung zu beziehen haben – wir als die Vertreter der Bevölkerung in diesem Haus, als diejenigen, die dafür kämpfen wollen, dass diese Demokratie auch in Österreich eine Zukunft hat und dass nicht wieder, in welcher Form auch immer, schleichend Neonationalsozialismus, Neo­faschismus Eingang in unsere Gesellschaft finden mögen.

Um das zu verhindern, bedarf es der Zusammenarbeit und der Kooperation aller De­mokraten auch hier im Haus. Es bedarf einer wehrhaften Demokratie, einer wehrhaften Gesinnung, um gegenüber diesem schleichenden Gift gewappnet zu sein, um die Jugend dafür zu gewinnen, selbst widerstandsfähiger zu werden, ob im Internet, ob auf der Straße, ob vor der Schule, wo auch immer diese Leute auftauchen und versuchen, nicht nur die Geschichte zu verdrehen, sondern damit auch für sich wieder eine neue politische Perspektive zu entwickeln.

Daher ist es so wichtig, dass es diesen klaren Beschluss dieses Haus gibt, dass wir klar auftreten, ein klares Signal senden: Wir sind die Demokraten, und wir werden alles daransetzen, dass das nicht mehr wiederkommt, auch durch diesen heutigen Be­schluss! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubob­mann Scheibner. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


12.35.13

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Auch ich bin sehr froh darüber – „erleichtert“ ist vielleicht das falsche Wort –, dass wir hier zu einem Vier-Parteien-Konsens gefunden haben, um, ich würde einmal sagen, Schlimmeres von der Institution des Parlaments, vielleicht auch von der Republik abzuwenden.


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Es ist eine Anlassgesetzgebung, das sei hier zugegeben, weil auch darüber diskutiert wird, dass man Anlassgesetzgebung vermeiden sollte. Ja, man sollte sie vermeiden, wenn es nicht einen Anlass gibt, der diese Anlassgesetzgebung rechtfertigt, aber der Anlass ist im gegebenen Fall zweifellos vorliegend.

Ich glaube, dass diese Regelung sinnvoll und gut ist, wie das auch Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer schon klar zum Ausdruck gebracht hat. Sie wahrt das Recht des freien Mandates. So scharf zu kritisieren die Aussagen des Bundesrats Kampl auch gewesen sind, muss man beziehungsweise darf man trotzdem keine Regelung einfüh­ren – die auch in Diskussion gewesen ist –, die es politischen Parteien ermöglicht, egal welcher Couleur und welcher Richtung, in das freie Mandat aus welchen Gründen auch immer einzugreifen. Dadurch würde man eine Türe aufmachen und nicht wissen, wer durch diese Türe geht und was hinter dieser Türe ist.

Ich meine, dass unser Entschluss richtig war. Das freie Mandat bleibt gewahrt, aber es gibt Flexibilität bei der Reihung der Bundesräte. Die Kompetenz bleibt bei den Ländern und wird nicht auf den Bundesrat delegiert, und damit ist klargestellt, es ist ein Unter­schied zwischen dem frei gewählten Mandat eines Mandatsträgers und einer der höchsten Funktionen des Staates wie dem Präsidenten des Bundesrates.

Ich möchte meinem Vorredner Recht darin geben, dass wir wachsam sein müssen, dass es einen Konsens aller demokratischen und politischen Kräfte geben muss, dass wir ohne Augenzwinkern klar zum Ausdruck bringen müssen, dass jede Verharm­losung, ob sie jetzt so gemeint war oder nicht, jedes Relativieren der nationalsozialis­tischen Verbrechen auf das Schärfste zurückgewiesen werden muss – egal von wem es gemacht wird, egal aus welcher Motivation heraus, egal wo und egal wie! Diesen Konsens überall zu unterstützen ist unsere Verantwortung. (Allgemeiner Beifall.)

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich kenne Bundesrat Kampl schon seit vielen Jahren. Ich bin überzeugt, dass er meilenweit davon entfernt ist, nationalsozialistisches Gedanken­gut zu unterstützen. Ich kenne auch seinen persönlichen Hintergrund, den er in dieser Bundesrats-Rede – wenn man sie im Zusammenhang liest – auch zum Ausdruck gebracht hat. Keine Frage. Aber – und das ist das Aber! – als politischer Repräsentant ist man auch dafür verantwortlich, was man sagt, wie man es sagt, und auch dafür, wie eine Aussage aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt werden kann, was sie dann aussagen und bedeuten könnte. Deshalb sage ich an dieser Stelle auch klar, dass diese Aussagen inakzeptabel und falsch gewesen sind. Der Rücktritt, den Kampl zuerst angeboten hat, es sich dann leider anders überlegt hat, wäre die richtige Konsequenz gewesen.

Auch hier wird darüber diskutiert, auch von den Vertretern aller Couleurs. Wie von den verschiedenen Organisationen diskutiert wird, können wir nicht beeinflussen, aber wir können Signale geben von der Spitze des Staates her. Daher sage ich noch einmal: In den Diskussionen – gerade erst wurden aus Anlass des 60-Jahr-Jubiläums sehr viele Veranstaltungen abgehalten – muss dieses „Nie wieder!“ im Vordergrund stehen: Nie wieder in die Versuchung kommen, Tendenzen aufkommen zu lassen, wie wir sie in den zwanziger und dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts gehabt haben!

Es darf auch keine Diskussion „einerseits – andererseits“ geben, wie wir das schon so oft gehört haben. Es darf keine Diskussion darüber geben: Was ist Meinungsfreiheit? Welche Relativierungen gibt es denn hier? Es darf auch keine Möglichkeit geben für die Gott sei Dank wenigen Ewiggestrigen, dass sie sich bei ihren Schmuddelreden in irgendwelchen Hinterzimmern auf Aussagen – auch wenn sie aus dem Zusammen­hang gerissen sind – von Spitzenrepräsentanten und Abgeordneten berufen können.

Es darf auch keine „historischen Debatten“ geben – unter Anführungszeichen – durch politische Mandatare, die Entsprechendes aussagen könnten, sondern es darf nur den


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klaren Konsens geben, dass diese Ideologie, die Zeit des Zweiten Weltkrieges und davor zu den dunkelsten Zeiten der österreichischen Geschichte gehört, dass hier furchtbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt worden sind und dass wir die Verantwortung dafür haben – auch das steht immer wieder zur Diskussion: Welche Verantwortung haben wir und haben gerade Vertreter auch meiner Generation, die das Glück gehabt haben, diese furchtbare Zeit nicht erleben zu müssen? –, das alles aufzuzeigen, die klare Grundlage dafür zu schaffen, dass die Demokratie in Österreich nicht nur gesichert ist, sondern auch weiterentwickelt wird, dass sie stark genug ist, allen totalitären Tendenzen – egal, von welcher Seite sie kommen – zu widerstehen.

Wir in Österreich, in einem demokratischen Europa haben auch klar zum Ausdruck zu bringen, dass diese Zeiten der Gewalt, des Mordes, der Unmenschlichkeit in die dunk­len Seiten der Geschichte verwiesen werden, aber hier auf diesem Kontinent keine Zukunft haben dürfen. Deshalb war dieses Signal wichtig und richtig, und ich bin sicher, dass es auch als solches verstanden wird.

Folgendes sollten wir uns aber auch noch ins Stammbuch schreiben, und zwar alle Fraktionen: dass wir mit dieser Verantwortung auch sorgfältig umgehen müssen, dass es keine Unterscheidung geben darf und dass wir diese Reflexe zurückweisen müs­sen – für uns selbst –, dass wir, wenn das in den eigenen Reihen passiert, einen Verteidigungsinstinkt bekommen und dann, wenn es bei den anderen passiert, die Verantwortung einmahnen.

In diesem Sinne könnte sich vielleicht auch der eine oder andere im Bundesrat ganz still und heimlich überlegen, wie es möglich ist, dass es nach der Rede von Herrn Bun­desrat Kampl noch Debattenbeiträge gegeben hat, in denen von einer hoch stehenden Debatte zu einem schwierigen Thema gesprochen wurde, und dass es fünf Tage gedauert hat, bis man den Unrechtsgehalt von verschiedenen Wortmeldungen erkannt hat. Auch das, glaube ich, sollten wir angesichts der jetzt seit Wochen grassierenden Debatte nicht außer Acht lassen.

Diese Verantwortung sollten wir alle gemeinsam tragen – ein klares Signal für die Demokratie, ein klares Signal auch für die Verantwortung von Spitzenrepräsentanten, was sie sagen und wie sie es sagen. (Allgemeiner Beifall.)

12.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte, Herr Klubob­mann.

 


12.43.23

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich sagen, ich empfinde an diesem Tag schon eine gewisse Freude und Genugtuung, dass jetzt aller Voraussicht nach ein Bundesratspräsident Kampl verhin­dert wird, verhindert werden kann; Genugtuung auch deswegen, weil wir, die Grünen, vor sechs Wochen nicht übertriebenen Zuspruch bekommen haben, als wir damals eine Gesetzesänderung vorgeschlagen haben für den Fall, dass Herr Kampl nicht freiwillig zurücktritt. Damals haben wir uns alles Mögliche anhören können, warum das nicht geht, nicht sinnvoll, nicht zweckmäßig ist und so weiter. Tatsache ist jedenfalls, dass unser Vorschlag von damals heute zwar in unkenntlicher Form wiederkehrt, näm­lich total verändert, aber nichtsdestoweniger die juristische „Trägerrakete“ der heutigen Verfassungsnovelle ist.

Mit Sicherheit kann ich mich allen Vorrednern anschließen in dem Punkt – um es kurz zu machen –, dass jemand mit den Ansichten, mit dem Geschichtsverständnis wie ein Herr Kampl als Präsident für dieses hohe Amt in der Republik ungeeignet, unerträglich


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ist. Dass das allgemeine Einsicht hier im Hohen Haus ist, kann einen auch mit einer gewissen Freude erfüllen, sagen wir es so offen.

Diese Blamage bleibt Österreich erspart, dass Kampl Bundesratspräsident wird, vor­ausgesetzt – noch ist es nicht so weit, das muss ich schon betonen – der Kärntner Landtag steht zu seinem Wort und erfüllt noch rechtzeitig das, was er versprochen hat! Darauf komme ich dann noch kurz zu sprechen. Diese Blamage bleibt uns erspart, aber ein Stachel bleibt; das haben auch schon mehrere meiner Vorredner erwähnt: Kampl und Gudenus sind gewählte, entsandte Bundesräte und denken nicht an einen Rücktritt.

Bei allem Respekt, Herr Scheibner – ich habe Ihnen aufmerksam zugehört und kann jetzt nicht ausschließen, dass ich auch anders darüber denken würde, wenn ich Herrn Kampl persönlich kennen würde; das tue ich aber nicht –, ich kann nur sagen, ich habe seine Äußerungen eben so verstanden, dass das eine Verharmlosung von Nazi-Ver­brechen ist. Es tut mir Leid, aber da interessiert mich auch seine Familiengeschichte nur beschränkt. Wir schreiben jetzt das Jahr 2005 – und nicht 1945. (Abg. Dr. Fekter – in Richtung Freiheitliche –: Dann hat er nicht gelesen, was er gesagt hat!)

Es ist eben nicht so, dass die Alliierten oder die österreichische Justizverwaltung nach 1945 die armen Nazis massenweise nach Mauthausen gesperrt haben, dort Steine haben schleppen lassen, bis sie tot zusammengebrochen sind, und nebenbei – an die Adresse des Herrn Gudenus gerichtet – dort eine Gaskammer eingerichtet haben. Die brutale Nazi-Verfolgung nach dem Krieg – dieser Ausspruch ist unwidersprochen und dokumentiert, und Herr Kampl hat mehrfach darauf beharrt, dass diese Ansicht vertret­bar und richtig ist.

Freies Mandat. – Ja, Kampl und Gudenus sind Bundesräte, solange sie ihr Mandat nicht freiwillig zurücklegen, bleiben sie das auch bis zur nächsten Landtagswahl in Wien beziehungsweise in Kärnten. Dazu stehe ich auch, das müssen wir aushalten. Aber: Sind sie irgendwie vom Himmel dorthin gefallen? Es hat sie schon jemand dort­hin entsandt, Herr Scheibner! Es ist schwer vorstellbar, dass es der FPÖ-Wien, die Gudenus entsandt hat, beziehungsweise der FPÖ-Kärnten, die Kampl entsandt hat, vollkommen unbekannt war, welches Geschichtsverständnis, welche Geisteshaltung hier vorherrscht. (Abg. Scheibner: Der Landtag entsendet, Herr Kollege!) Der Landtag entsendet auf Vorschlag der betreffenden Fraktion.

In einem Punkt gebe ich Ihnen Recht: Ich werde mich jetzt nicht auf die Frage einlas­sen, wie viele andere Mitglieder des Wiener Landtages, wie viele andere Mitglieder des Kärntner Landtages hätten wissen müssen, wen sie hier entsenden, und rechtzeitig hätten aufschreien müssen. Aber dass das niemand gewusst hat, das widerspricht jeder Lebenserfahrung! Ich erinnere Sie an ein bekanntes Foto: Jörg Haider, 1986, Innsbrucker Parteitag, Sieg gegen Norbert Steger; Jörg Haider wird auf Schultern von zwei Personen aus dem Saal getragen. Ich erinnere mich sehr gut an dieses Foto: rechts auf dem Foto, also links von Haider, Gaugg und links Kampl. Dass man über 20 Jahre mindestens mit jemandem gut bekannt sein kann und dessen Geisteshaltung nicht kennt, das, entschuldigen Sie, finde ich, widerspricht tatsächlich jeder Lebens­erfahrung! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Vielfach in den Medien, bis heute, wurde gefragt: Ist das nicht Anlassgesetzgebung? Auch mich hat dieses Argument zunächst einmal betroffen gemacht, und ich habe gesagt: Selbst wenn es Anlassgesetzgebung ist, aber bei solchen Anlässen muss man reagieren! Mittlerweile frage ich mich: Was ist das überhaupt für eine Figur, diese Anlassgesetzgebung? Gibt es nicht für jedes Gesetz einen Anlass?

Heute Nachmittag wird unter anderem über Feinstaub diskutiert. Geschieht das des­halb, weil irgendjemand „fein“ und „Staub“ gelesen und das zusammengefügt und


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gesagt hat, jetzt reden wir einmal drüber? Es gibt ein konkretes Problem, nämlich die Feinstaubbelastung in den Städten. Und so ist auch die personenbezogene Anlass­gesetzgebung manchmal etwas durchaus Gutes.

Ich erinnere nur daran, dass die Bezügereform 1997, die Bezügepyramide, die Ände­rung beziehungsweise Abschaffung der Politikerpensionen et cetera, et cetera – im Großen und Ganzen eine sehr gute, sehr richtige Reform, finde ich –, einen Anlass hatte. Der Anlass war damals ein Abgeordneter der ÖVP mit Mehrfachbezügen. (Abg. Neudeck: Das war der Rechberger von der SPÖ!) – Nein, das war nicht der Rech­berger, er hieß ganz anders, aber Schwamm drüber. Ich weise nur darauf hin, dass das einen personenbezogenen Anlass hatte. Also das kann nicht der Punkt sein.

Es gibt wahrscheinlich mehrere Kriterien dafür, was ein gutes Gesetz ausmacht, sicher eine ganze Reihe, aber eines davon scheint mir zu sein: Es darf sich nicht auf den Anlassfall, den Einzelfall beschränken, sondern muss allgemein gesehen grundsätzlich etwas Richtiges betreffen. Und das, meine ich, ist mit der heutigen Novelle der Fall.

Zweitens meine ich, durch ein so genanntes Anlassgesetz dürfen keine übertriebenen Kollateralschäden passieren. Mit „übertriebenen Kollateralschäden“ meine ich, dass das Ziel, das angestrebt wird, zwar erreicht wird, dass aber daneben andere, auch wichtige, vielleicht sogar wichtigere Ziele irreparabel beschädigt werden.

Ich erwähne das deswegen, weil der Vorschlag der Sozialdemokraten vom Montag für mich solch ein Kollateralschaden-Vorschlag war, dem ich meine Zustimmung nicht gegeben hätte. Durch Ihren Vorschlag wäre zwar wahrscheinlich Kampl als Präsident des Bundesrates verhindert worden, aber um den Preis der Aufgabe des freien Man­dats im Bundesrat. Und so geht es nicht! (Beifall bei den Grünen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Da hätte ich zähneknirschend noch eher einen Präsident Kampl akzeptiert, als dem meine Zustimmung zu geben.

Meine Damen und Herren! Wir fällen heute hier einen Beschluss – dann ist der Kärnt­ner Landtag am Zug; der Bundesrat muss vorher auch noch zustimmen und so weiter, aber dann ist im Wesentlichen der Kärntner Landtag am Zug. Der Kärntner Landtag hat vorgestern einen erfreulich direkt formulierten Beschluss gefasst. Ich lese ihn kurz vor, es sind nur drei Zeilen:

„Der Nationalrat“ – also wir – „wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig (vor dem 1. Juli 2005) geschaffen werden, um die Verhinderung der Übernahme des Bundesratsvorsitzes durch Siegfried Kampl zu ermöglichen.“

Ein anlassbezogener Beschluss, dem der Nationalrat nun nachkommt. Wir hätten diese Aufforderung nicht gebraucht, aber es ist gut, dass sich der Kärntner Landtag jetzt selbst gebunden hat. Der Kärntner Landtag und auch die dortige freiheitliche BZÖ-Fraktion stehen uns im Wort, diesen Beschluss auch umzusetzen. Ich kann nur sagen: Wenn Jörg Haider und seine Fraktion jetzt wieder kippen, dann wasche ich meine Hände in Unschuld!

Der Vorschlag der Grünen, der bedeutet hätte, dass dem Bundesrat als Gremium eine Art Zustimmungsrecht bei der Wahl des eigenen Präsidenten, des eigenen Vorsitzen­den gegeben wird – also demokratiepolitisch nun wirklich keine revolutionäre Forde­rung –, dieser Vorschlag hätte nach meiner Überzeugung gewährleistet, dass jemand wie Kampl mit diesen Überzeugungen nicht Bundesratspräsident wird. So aber haben wir die Verantwortung in gewisser Weise auch an den Kärntner Landtag delegiert. Sei’s drum, ich hoffe, das klappt.

Dass unser Vorschlag nicht akzeptiert wurde, liegt weniger an ÖVP und SPÖ hier im Hause, sondern an den ÖVP- und SPÖ-Landespolitikern.


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Aber ich meine, das bleibt unbefriedigend. Österreich bleibt die Blamage eines Präsi­denten Kampl voraussichtlich erspart, das ist gut, aber unbefriedigend bleibt für mich, dass ein Gremium wie der Bundesrat – immerhin die zweite Kammer des österreichi­schen Parlaments – keinerlei Zustimmungs-/Ablehnungsrecht hat bei der Bestimmung des eigenen Vorsitzenden, des eigenen Präsidenten. Das kommt mir doch sehr merk­würdig vor. Der Bundesrat bleibt entmündigt, was die Person des Präsidenten betrifft. Diese Frage ist für mich nicht erledigt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Lopatka. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.55.00

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Cap, Herr Professor Van der Bellen, nichts trennt uns in der Beurteilung der beiden genannten Mandatare Gudenus und Kampl. Beide sind längst rücktrittsreif, das ist ganz klar für uns! (Beifall bei der ÖVP.)

Was uns aber in den letzten Tagen und Wochen vor allem von der SPÖ getrennt hat, war, wie wir auf diese beiden Mandatare richtig reagieren.

Wir werden heute auch mit innerer Genugtuung dieser Verfassungsänderung zustim­men. Sie haben Recht, Professor Van der Bellen, Ihre Partei war die Erste, die hier reagiert hat, aber es war dann Klubobmann Molterer, der vergangenen Freitag den richtigen Vorschlag gemacht hat, einen Vorschlag, auf dem unsere heutige gemein­same Beschlussfassung basiert.

Es ist Klubobmann Molterer zu danken, dass er es geschafft hat, die SPÖ von dem großen Irrweg, auf dem sie sich befunden hat, abzubringen, sodass wir heute zu einer Lösung kommen, durch die wir einem Mandatar, der nicht nur das Vertrauen seiner Partei, sondern auch des gesamten Kärntner Landtages verloren hat, die Möglichkeit entziehen, die immerhin vierthöchste Funktion in unserer Republik anzutreten.

Warum meine ich, dass das diesbezügliche Agieren der SPÖ in den letzten Tagen demokratiepolitisch bedenklich war? – Kollege Darabos, ich war jetzt verwundert über Ihren Zwischenruf während der Ausführungen meiner Vorrednerin, in dem Sie hier wie­der ein Machtwort des Bundeskanzlers gefordert haben. (Abg. Lentsch: Er versteht es nicht!)

Meine Damen und Herren! Eigentlich müsste jeder Parlamentarier mit Entsetzen auf einen solchen Ruf reagieren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.) Wohin kommen wir, wenn sich ein Regierungschef die Bundesräte aussuchen kann? Wohin kommen wir da? (Zwischenruf des Abg. Mag. Darabos.) – Sie ver­wechseln hier wirklich eines: Selbstverständlich sind wir in einer Regierung, in einer Koalition mit dem BZÖ, aber das gibt dem Regierungschef noch lange nicht das Recht, sich die Bundesräte auszusuchen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir halten es für sehr, sehr heikel (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Darabos), um kein anderes Wort zu verwenden, wenn Sie die Gewaltenteilung so in Frage stellen wollen. (Abg. Mag. Darabos: ... Moral!)

Der zweite Punkt, meine Damen und Herren: Der SPÖ-Vorschlag, den Klubobmann Cap im Verfassungsausschuss eingebracht hat, hätte uns auch demokratiepolitisch in eine Sackgasse geführt, aus der das freie Mandat nur noch höchst und schwerst beschädigt herausgekommen wäre, ganz sicher.


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Herr Klubobmann Cap! Ich muss Ihnen Ihren Antrag wortwörtlich vorlesen. Sie sagen darin: „Der Landtag hat eine Neuwahl vorzunehmen, wenn“ jene Partei, die über dieses Mandat verfügen kann, einen anderen vorschlägt.

Was heißt das? – Der Parteivorsitzende, der Zentralsekretär der Partei hat jederzeit die Möglichkeit, dem Landtag mitzuteilen, dass der Bundesrat auszutauschen ist. Wollen Sie tatsächlich eine solche Macht wieder in die Parteisekretariate geben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wirklich gewollt haben, aber das wäre die Konsequenz gewesen.

Ich sage Ihnen noch etwas: Ich war auch entsetzt, als ich im Ausschuss von einem Kollegen, der Sie, Herr Cap, unterstützen wollte, gehört habe: Die Partei hat für Sau­berkeit und Ordnung zu sorgen. – Wortwörtlich diese Formulierung.

Meine Damen und Herren! Nicht die Partei hat für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, sondern jeder Mandatar für sich hat für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, im Inter­esse seiner Partei. – Das ist unsere Einstellung! Nicht die Partei, jeder Mandatar für sich hat das zu tun! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Hier war Handlungsbedarf gegeben, das ist für uns ganz klar. Bundesrat Kampl selbst hat letzten Samstag der APA gegenüber ge­sagt: Anlassgesetzgebung soll nur angewendet werden, wenn Gefahr im Verzug ist. – Sie haben Recht, Herr Bundesrat Kampl: Wenn ein Volksvertreter im Parlament, noch dazu eine Person, die sich um das vierthöchste Mandat in der Republik bewirbt, so beharrlich in einer völlig falschen und unzulässigen Bewertung der Geschichte verharrt, dann ist Gefahr im Verzug, dann muss die Volksvertretung handeln!

Wir handeln heute – alle Fraktionen gemeinsam. Das ist notwendig, gut und richtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Wittmann. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.59.42

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Einschätzung der Aussagen der Bun­desräte Kampl und Gudenus kann sich wohl jeder in diesem Haus anschließen – das ist auch von allen Vorrednern eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht worden.

Meine Einschätzung hinsichtlich Anlassgesetzgebung und Bestellung der Bundesräte unterscheidet sich insbesondere von jener meines Vorredners dadurch, dass da schon eine gewisse Scheinheiligkeit zum Ausdruck gekommen ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Wer bestimmt denn die Bundesräte? – Natürlich die Parteien! Auch Ihre Partei entsendet die Bundesräte, die hier im Parlament sitzen. Also ist doch ganz klar, dass die Parteien sehr wohl darüber bestimmen, wer hier sitzt. Die Bundesräte werden von den Parteien, die im Landtag vertreten sind, entsandt – auch Ihre Bundesräte! (Abg. Dr. Brinek: Aber dann sind sie freie Mandatare!) Natürlich spielen die Parteien bei der Bestellung der Bundesräte eine Rolle. Man hätte sich daher durchaus dazu durchrin­gen können, die Möglichkeit zu schaffen, jene Bundesräte, die mit dem Grundkonsens dieser Republik wirklich nichts mehr zu tun haben, abzulösen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Vorschlag hat also schon seine Begründung, denn es handelt sich um ent­sandte Mandatare und nicht hier im Hohen Haus, sondern auf einer anderen Ebene gewählte. (Abg. Neudeck: Die Selbstverteidigung ist in die Hose gegangen!)


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Im Grunde genommen ist es, glaube ich, richtig – da teile ich auch nicht die Ansicht von Herrn Klubobmann Van der Bellen –: Es handelt sich hier um einen Einzelfall als Anlass. Dieser Einzelfall als Anlass ist natürlich eine problematische Grundlage für ein Verfassungsgesetz. Wenn man auf Grund eines Einzelfalls, auf eine Person bezogen, sozusagen die gesamte Verfassungsmaschinerie in Gang setzt, um dieses einzelne, kleine Problem einer Person zu lösen, einer Person, die sich nicht auf jenen Grund­konsens verständigen kann, von dem wir – Menschen, die die Republik nach außen vertreten und die letztendlich auch die Verantwortung dafür tragen, dass die Leute, die sie gewählt haben, auch sicher sein können, dass sie diesen Grundkonsens nicht ver­lassen – ausgehen, dann ist das natürlich ein Problem, und das sollte nicht zur Gewohnheit werden.

Ich als Obmann des Verfassungsausschusses glaube, dass man den Grundsatz bei­behalten sollte, Regelungen zu schaffen, die länger gelten als nur für einen Anlassfall und die letztendlich auch die Spielregeln für uns selbst bedeuten und dann möglichst konsequent eingehalten werden. (Abg. Dr. Van der Bellen: Ja, richtig!)

Aber ich stehe voll und ganz dahinter, dass man in diesem Einzelfall so gehandelt hat, weil die Politik auch demonstrative Akte braucht, die zeigen, was sie nicht will. In die­sem Fall ist der Grundkonsens aller Parteien gestört, und ich meine, da muss dieses Parlament einen demonstrativen demokratiepolitischen Akt setzen, auch wenn er viele andere Nachteile mit sich bringt. Der Vorteil, den dieser Akt bringt, ist letztendlich so enorm, dass man durchaus richtig handelt, wenn man hier eine gemeinsame Vor­gangsweise zur Verhinderung derartiger Denkweisen in diesem Haus setzt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich glaube auch, dass es nicht so einfach ist, dass man sich hier verabschiedet und sagt: Es gibt keine culpa in eligendo! Natürlich müssen sich die Parteien anschauen, wen sie hierher schicken. Natürlich muss ein Jörg Haider als früherer Vorsitzender der FPÖ damit leben, dass Leute, die ein derartiges Geschichtsbewusstsein latent vor sich her tragen, das irgendwann einmal in ihren Funktionen zum Ausdruck bringen. Da muss man als Parteichef über seinen eigenen Schatten springen und darf manche langjährigen Weggefährten eben nicht in den Bundesrat delegieren. Diese culpa in eligendo trifft ihn also sehr wohl.

Es hat mich auch Folgendes ein bisschen betroffen gemacht: Ich möchte Klubobmann Scheibner durchaus ein ehrliches Ringen um eine Lösung zuerkennen, aber wenn dann der Parteichef draußen sagt, dass er Kampl den Rücken stärkt, dann ist das wie­der eine Relativierung einer sehr konsequenten Vorgangsweise. Das hätte man sich in der Öffentlichkeit sparen können! Das sind jene Aussagen, die entbehrlich sind.

Ich möchte auch sagen, dass auch die Ausführungen des Abgeordneten Tancsits nicht unbedingt hilfreich waren in einer Situation, in der alle um einen Konsens ringen und versuchen, einen demonstrativen Akt zu setzen. Da muss man ganz ehrlich sagen: Solche Wortmeldungen sind entbehrlich, sie haben nichts damit zu tun ... (Abg. Groß­ruck: Aber dass das ein Skandalurteil ist, ist schon ...!) – Sie sprechen von Skandal, aber was war dann das, was Tancsits gesagt hat? Ich möchte es nicht einmal beur­teilen, weil ich glaube, dass man heute den Grundkonsens in den Mittelpunkt stellen sollte.

Es ist dies eine Entscheidung, die richtig ist, die nach außen wirkt und die letztendlich zeigt, dass es in Österreich bei Kernfragen einen demokratiepolitischen Konsens gibt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.06


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

 



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113. Sitzung / Seite 85

13.06.14

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Verfassungsänderung betreffend die Nominie­rung des jeweiligen Bundesratspräsidenten beziehungsweise die Möglichkeit, die Reihung in den Landtagen durch die jeweils stärkste Fraktion zu ändern, ist Anlassge­setzgebung. Daran gibt es für mich nichts zu rütteln, auch wenn schon vor zwei Jahren eine ähnliche Diskussion im Bundesrat stattgefunden hat. Damals ist, wenn ich mich richtig erinnere, der damalige oberösterreichische Spitzenkandidat und designierte Bundesratspräsident schwer erkrankt – kurze Zeit später ist er gestorben –, und es gab keine Möglichkeit, statt ihm einen erfahrenen Bundesrat, der jahrelang diesem Gre­mium angehört hat und der es sich verdient gehabt hätte, einmal sein Land Ober­österreich im Bundesrat zu vertreten, zum Präsidenten zu machen, denn nachgerückt ist ein junger, unerfahrener Bundesrat, der in Oberösterreich als Stellvertreter angelobt war und der dann in diese Funktion gekommen ist.

Es wäre schöner gewesen, man hätte den damaligen Fall und die sozialen Probleme zum Anlass genommen und die sinnvolle Regelung, die wir heute beschließen, schon damals beschlossen, denn dann hätten wir sehr viele Probleme nicht gehabt.

Es hätte mich gefreut, wenn Kollege Kampl bei dem geblieben wäre, was er ursprüng­lich gesagt hat, dass er nämlich aus der Schilderung eines persönlichen Schicksals, der Interpretation und den darauf folgenden Interviews die richtige Konsequenz gezo­gen und sein Mandat zurückgelegt hat. Ich denke, das wäre auch für die Beschluss­fassung, die wir heute vorzunehmen haben, positiver und günstiger gewesen.

Herr Professor Van der Bellen, ich würde Sie trotzdem ersuchen, sich das Protokoll der Bundesratssitzung noch einmal genau anzusehen, nämlich jenes von der 720. Sitzung des Bundesrates vom 14. April 2005. Wenn Sie sich dieses Protokoll ansehen, werden Sie sehen, es kann keinen Zweifel geben, dass Kollege Kampl ausschließlich – aus­schließlich! – von seinen persönlichen Erfahrungen, die er als Kind, in die Familie eines SS-Offiziers hineingeboren, gemacht hat, gesprochen hat. (Abg. Brosz: Und was hat er danach gesagt in Interviews?)

Ich sage es auch so: Ich war immer dagegen, dass es auch nur für irgend jemanden in dieser Republik Sippenhaftung gibt. Aber es kann auch nicht übersehen werden, dass in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg oft auch die Kinder von Angehörigen der NSDAP oder der SS oder anderer Gliederungen oder Untergliederungen dieses ver­brecherischen Systems mit in die Haftung für die Taten, nein, für die Untaten ihrer Eltern genommen wurden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.) Das in entspre­chender Form aufzuzeigen, das muss in einem demokratischen Gremium auch mög­lich sein. (Abg. Mandak: Ja, aber das ist schon ein bisschen ein Unterschied!)

In einem werden Sie mir Recht geben, Herr Professor Van der Bellen: Die Kinder können nichts dafür, in welche Familie sie geboren werden, und die Kinder können als Zwölfjährige nichts dafür (Abg. Öllinger: Darum geht es nicht!), dass ihre Eltern zu Recht für ihre Strafen zur Verantwortung gezogen werden.

Wir haben in unserem demokratischen Rechtsstaat alle Anstrengungen zu unterneh­men, damit die Kinder von Verbrechern unabhängig von der Situation ihrer Eltern leben können, und sie voll rehabilitiert in die Gesellschaft einzugliedern, ihnen eine Zukunft zu ermöglichen, unbeschadet der Untaten ihrer Eltern.

Auch das sollte heute, 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, selbstver­ständlich sein und auch entsprechend aufgefasst werden. Daher ist es auch nicht ver­wunderlich, dass jene, die die Rede damals gehört haben – und das war die Mehrheit des Bundesrates –, da ich davon ausgehen, dass das Protokoll des Bundesrates


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richtig ist, auch nach der Rede des Kollege Kampl applaudiert haben und in sämtlichen nachfolgenden Reden von einer guten und sachlichen Debatte gesprochen wurde.

Da hier der Herr Bundesratspräsident aus dem Burgenland exkulpiert wird, möchte ich schon noch etwas sagen. Er hat damals den Vorsitz geführt und hat satte fünf Tage gebraucht, um seiner Empörung Ausdruck zu verleihen. Vielleicht sind wir – alle Frak­tionen – in der Lage, unser Sensorium bei solchen Ausführungen sofort zu schärfen und nicht erst nach einer Schreck-„Sekunde“ in der Dauer einer Woche zu reagieren. Die demokratische Gesinnung wäre für mich dann eine reinere und schönere, wenn wir sofort reagiert hätten und nicht erst nach Beschluss der Parteigremien und Schreck-„Sekunden“ von nahezu einer Woche.

Zum Antrag der Sozialdemokraten, Herr Professor Van der Bellen, möchte ich klar sagen: Diesen hätte ich nie mitgetragen, weil er mich sehr daran erinnert, dass vor einem Jahr die sozialdemokratische Fraktion versucht hat, den Herrn Abgeordneten Molzbichler aus dem Bundesrat zu entfernen, um den Herrn Kollegen Würschl zu ver­sorgen. Das freie Mandat über die Hintertüre dieses Antrages auszuhöhlen, um partei­politische Versorgungsposten besetzen zu können, halte ich für unschön, und ich halte es daher auch für gerechtfertigt, dass der vorliegende Antrag aller vier Parteien und nicht der Antrag der Sozialdemokratischen Partei, der nach Anlassgesetzgebung und nach dem Parteisekretariat und nur nach dem Parteisekretariat entwickelt ist, zur Dis­kussion steht.

Und etwas, Herr Kollege, sei auch noch gesagt: Der Bundesrat ist ein föderales Gremi­um. Es ist meines Erachtens wichtig, dass in der Reihenfolge der neun Bundesländer jedes Bundesland mit den von seiner Bevölkerung gewählten Repräsentanten unbe­schadet aller Koalitionen im Bundesratsvorsitz vertreten ist. Wir waren lange genug in Opposition, um zu wissen, wie wichtig es ist, auch dort präsent zu sein, und es werden in der wechselvollen Geschichte der österreichischen Demokratie alle Parteien diese Rolle Opposition – Regierung – Koalition erleben.

Ich möchte noch etwas zum Kollegen Gudenus sagen. Herr Dr. Haider hat ihn an­lässlich einer Äußerung in gleichem Sinn aus dem Nationalrat entfernt. Es war die Autonomie der Wiener, ihn wieder zu wählen. Ich bitte, in der Diskussion nicht zu vergessen, dass es hier zwei unterschiedliche Maßstäbe gibt, denn hier geht es um einen Abgeordneten, der schon einmal diese Unsinnigkeiten, diese nicht akzeptablen Äußerungen im Zusammenhang mit den Gaskammern formuliert hat, dann sanft aus dem Nationalrat hinausgedrängt wurde, der damals die Konsequenzen gezogen hat, der aber heute, nahezu ein Jahrzehnt später, nicht mehr in der Lage ist, seinen Fehler von damals zu erkennen und die richtigen Konsequenzen zu ziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


13.13.55

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wir als grüne Fraktion sind einerseits erleichtert und freuen uns darüber, dass diese Einigung zustande gekommen ist. Als ich am Montag vor einer Woche die Initiative noch einmal vorstellte vor dem Hintergrund, dass es keine Ausrede geben kann und dass es sehr wohl möglich ist, noch vor dem 1. Juli eine Verfassungsänderung vorzunehmen, auch mit den entsprechenden Fristen – Bundes­rat, Zeichnung durch den Bundespräsidenten –, da kamen schon die Fragen, was wir uns davon versprächen, ob das überhaupt Aussicht auf Erfolg habe.


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Ich war damals schon der Meinung, dass das Aussicht auf Erfolg haben muss, weil es einfach unerträglich ist, was gesagt worden ist.

Ich habe es auch als unerträglich empfunden, und es ist ein bisschen Bitterkeit auch bei dieser Freude dabei, dass das jetzt funktioniert und eine Einigung zustande gekom­men ist, eine gewisse Bitterkeit, weil die Person Kampl den Fehler nicht selber erkennt und zurücktritt. Das ist das Traurige, und es ist beschämend, dass er die Opposition dafür verantwortlich macht, nicht zurücktreten zu können. Das ist eine Verwechslung von Täter und Opfer, die offensichtlich bei Kampl ein Denkmechanismus ist. Aber es ist nicht die SPÖ und es sind nicht die Grünen dafür verantwortlich, dass er nicht zurück­tritt (Beifall bei den Grünen und der SPÖ), und es ist illegitim zu sagen, es habe eine Hetzjagd auf den Kollegen Kampl gegeben. (Abg. Dr. Brinek: Wer hat das gesagt?) Das war der Parteichef des BZÖ, der gemeint hat, eine Hetzjagd hätte stattgefunden.

Er hat einen Fehler gemacht, und er war nicht fähig, diesen Fehler einzugestehen und schiebt die Schuld auf die Opposition. Ich finde, es ist auch keiner Rechtfertigung zu sagen, er sehe das aus der Perspektive eines Kindes. Ich denke, wenn ein Politiker am Ende seiner politischen Karriere vor dem Schritt steht, der Vorsitzende, der Präsident des Bundesrates zu werden, dann hat er Jahrzehnte Zeit gehabt, darüber nachzu­denken und sich zu überlegen, was damals tatsächlich passiert ist, und das auch zu verallgemeinern und darüber auch zu reflektieren.

Ich denke, wenn man sich vor Augen führt, auf welchem Grundstein die Republik ge­baut ist, und ein bisschen in der Verfassung blättert und die Unabhängigkeitserklärung von 1945 liest, wo steht, wir, die antifaschistischen Parteien Österreichs, erklären die Unabhängigkeit, dann weiß man, dass die kompromisslose Ablehnung des Faschis­mus und des Naziregimes der Grundbaustein der Zweiten Republik ist. Und wenn man den Eid auf diese Republik schwört, dann hat man diesen Grundstein immer vor Augen zu haben, immer zur berücksichtigen.

Es ist auch eine Bitterkeit in der heutigen Diskussion, weil nach wie vor ein großes Unrecht auch jetzt im Gedenkjahr noch immer nicht gelöst ist, und das ist die Frage der Wehrmachtsdeserteure. 22 000 Todesurteile hat es in der Wehrmacht gegeben, 15 000 sind vollstreckt worden. Das war in anderen Armeen ganz anders, dort waren es ein paar Dutzend. 22 000 Todesurteile, 15 000 Vollstreckungen! Jeder, der sich gegen diese Wehrmacht entschieden hat, hat das unter höchstem persönlichem Risiko getan. Und dass es bis zum heutigen Tag nicht möglich ist, dass diesen Personen, die unter Umständen im KZ für das Nein-Sagen zu dieser Wehrmacht gelitten haben, ge­foltert worden sind, die Pensionszeiten dafür nicht anerkannt werden, während nach wie vor Wehrmachtszeiten von Waffen-SS-lern anerkannt wird, das ist eine uner­trägliche Schieflage und eine unerträgliche Ungerechtigkeit, die bis heute fortwirkt. Es ist sehr schade und bedauerlich und beschämend, dass es nicht möglich ist, das in diesem Jahr zu lösen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich rede nicht von Amnestie oder Generalamnestie. Amnestie ist vor dem Hintergrund zu sehen: Du hast etwas Falsches gemacht, aber wir verzeihen es dir!, aber Rehabili­tierung bedeutet: Du hast etwas Richtiges gemacht!, und das bringt die Republik noch einmal explizit zum Ausdruck. Wir werden nicht müde werden, das weiter zu fordern und von den Regierungsparteien einzufordern.

Ich möchte noch kurz auf ein politisches Problem zu sprechen kommen, das der Kol­lege Lopatka jetzt angeschnitten hat mit dem Vorwurf, ein Machtwort wäre von der Opposition gefordert worden. Ich glaube, es ist schon legitim, von einem Bundeskanz­ler zu erwarten – erstens –, dass er kurz nach den entsprechenden Äußerungen nicht nur die Gudenus-Äußerung klar verurteilt, sondern auch die Äußerung von Bundesrat


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Kampl klar verurteilt. Es ist der Eindruck entstanden – Gudenus: FPÖ-alt, Kampl: FPÖ-neu –, dass das eine toleriert wird und das andere nicht.

Das ist generell das Problem, das der Bundeskanzler nach wie vor hat. Ich habe die Rede des Kollegen Scheibner mit Aufmerksamkeit verfolgt: Sie haben das für die Ver­gangenheit sehr sauber und ordentlich klargestellt, aber das Problem des Bundeskanz­lers ist, dass Sie für dieses BZÖ oder diese FPÖ-neu, oder wie sie sich immer nennen mag, keine Garantie abgeben können, dass das nirgendwo mehr passiert.

Sollen wir jedes Mal eine Verfassungsänderung machen, wenn das wieder irgendwo vorkommt? Diese Garantieerklärung können Sie nicht abgeben, und das ist der Preis, den dieses Parlament für diese Koalition zu zahlen hat. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sollen wir uns aus dem Parlament hinaus begeben, wenn es eine solche Garantie ...?)

13.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete Dr. Fekter hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.19.01

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade in dieser De­batte sollte man eigentlich sehr nahe an der Wahrheit bleiben. Ich berichtige daher tatsächlich, dass die Behauptung von Frau Kollegin Glawischnig, im KZ gewesene Wehrmachtsdeserteure wären nicht rehabilitiert, falsch ist.

KZ-Insassen sind Opfer nach dem Opferfürsorgegesetz, und jene, die hier ein Verfah­ren hatten, sind auf Grund der Wehrmachtsurteile durch die Amnestiegesetze 1945 und 1946 rehabilitiert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


13.20.01

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich glaube, dass die heutige Debatte nicht nur wichtig ist, weil alle Parteien ihren Grundkonsens darüber zum Ausdruck gebracht haben, dass eine nationalsozialistische Gesinnung in Österreich genau gar nichts mehr verloren hat, sondern auch deswegen, damit wir uns gemeinsam ins Bewusstsein rufen, dass De­mokratie auch bei uns keine Selbstverständlichkeit ist, sondern eine Pflanze, die zu jedem Zeitpunkt und von uns allen immer wieder sorgsam gehegt werden muss.

Ich erinnere mich anlässlich dieser heutigen Debatte an eine Dissertation eines guten Freundes: Was ist, wenn das Volk den Tyrannen wählt? Ist es dann noch Demokratie? Im Kernpunkt trifft diese Frage auch heute zu, wenn eine Partei gewählt wird und die Inhaber freier Mandate jeweils eigenständige Menschen sind, in die nicht jeder von Anfang an bis an den Grund blicken kann.

Ich glaube, die heutige Diskussion ruft jeden Einzelnen von uns zur ganz persönlichen Verantwortung, der wir uns auch immer stellen müssen und stellen sollen, und hat uns dazu gebracht, auch wieder einmal laut über andere Grundsätze unserer Demokratie nachzudenken, die auch noch zu berücksichtigen sind.

Da ist zum einen das Subsidiaritätsprinzip, das auch im Falle einer Anlassgesetzge­bung aus meiner Sicht unbedingt zu wahren ist, dass nämlich die kleinere Einheit – in diesem Fall der Landtag – jeweils entscheidet, bevor er an die nationalen Entschei­dungsgremien geht.


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Und dann ist da das Föderalismusprinzip. Und deswegen, Herr Dr. Van der Bellen, bin ich auch der Ansicht, dass der von Ihnen eingebrachte Vorschlag – sicher in gutem Glauben – keinesfalls der beste gewesen wäre, denn wenn ein Landtag und eine Mehrheitsfraktion im Landtag von Beschlüssen im Bundesrat überstimmt werden kön­nen, ist das etwas, was unserer Auffassung von Föderalismus widerspricht und nach unserer Verfassung widersprechen muss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Der Vorschlag der SPÖ zur Abschaffung des freien Mandates ist ja, Gott sei Dank, eigentlich relativ schnell wieder fast zurückgezogen worden. Da kommt natürlich auch immer wieder eine Grundgesinnung zum Tragen, die Altbundeskanzler Sinowatz ein­mal formuliert hat mit: Durch die Partei bin ich alles, ohne die Partei bin ich nichts – eine Haltung, die wir von der ÖVP nicht mittragen können. (Abg. Parnigoni: Wo waren Sie auf der Liste?) Ich glaube, das freie Mandat und die Verantwortung gegenüber allen Menschen, auch jenen, die nicht der eigenen Fraktion angehören, gehört jeweils zu einer unserer höchsten Verantwortungen als gewählte Mandatare in diesem Haus, und ich glaube, auch darüber sollten wir uns hier einig sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Cap: Die „Liste Hakl“ oder die ÖVP?)

13.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.23.32

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Kollegen und Kolleginnen! Ich finde es gut, dass wir heute einen Vier-Parteien-Konsens gefunden haben, aber ich frage mich, wo der gemeinsame Vier-Parteien-Konsens etwa in der Frage liegt: Was sind die Grenzen der Zumutbarkeit in einer Demokratie? Oder in der Frage: Was sind denn die wirk­lichen Mindeststandards einer politischen Kultur?

Nur kurz zur Erklärung: Auch die jetzige Debatte zeigt, dass manchen immer noch nicht klar ist, dass Amnestie nicht gleichzusetzen ist mit Rehabilitierung. Das hat etwas mit politischer Kultur zu tun. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das hat aber der Böhmdorfer das letzte Mal erklärt, Frau Kollegin!)

Es ist immer noch nicht klar, was der Bundeskanzler unter dem freien Mandat versteht. Ich erinnere in aller Kürze: BZÖ, FPÖ, Regierungsabkommen, Unterschriftenaffäre, einfordern, nicht bekommen und dergleichen. – So viel zum freien Mandat nach dem Verständnis von Bundeskanzler und ÖVP. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Das hat aber jetzt keiner verstanden! – Abg. Scheibner: Bis jetzt war es eine gute Debatte! Aber nur bis jetzt!)

Es ist immer noch nicht klar ausgesprochen worden, warum der Herr Kampl zuerst zurücktreten will, aber dann vom Rücktritt zurückgetreten ist. Viele, viele von Ihnen hier in diesem Saal haben erklärt, die Aussagen des Präsidenten Pehm wären es gewesen, die Herrn Kampl veranlasst hätten zu bleiben, weil so „wird man nicht gegangen“.

Was waren eigentlich die Aussagen des Präsidenten Pehm? – Ich zitiere aus dem Pro­tokoll: „Zwei Mitglieder des Hohen Hauses, Herr Bundesrat Ing. Siegfried Kampl und Herr Bundesrat Mag. John Gudenus, haben Aussagen getätigt, die zutiefst betroffen machen. Diese Äußerungen sind entschieden zu verurteilen! Derartige Aussagen sind absolut inakzeptabel, sie beschädigen das Ansehen des österreichischen Bundesrates. Für Aussagen wie diese darf kein Platz in einem demokratischen Gremium sein.“

Und diese Aussage soll der Grund dafür gewesen sein, dass Herr Kampl nun doch bleiben wird?! – So viel zum Verständnis von politischer Kultur in anderen Parteien. (Abg. Mag. Molterer: Frau Trunk, bitte! Das darf ja nicht wahr sein!)


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113. Sitzung / Seite 90

Was bedeutet es, nämlich längerfristig und tiefer gehend, wenn ein Kärntner Landtags­präsident nicht spontan, sondern Wochen danach diese Aussagen relativiert? Was bedeutet es für diese Koalition und ihren Bündnispartner, den Kärntner Landeshaupt­mann, wenn der Landeshauptmann bis heute beiden den Rücken stärkt, dafür aber den Präsidenten Pehm kritisiert? (Abg. Dr. Lopatka: Das ist Ihre Koalition in Kärnten!) Kollege Scheuch, Sie kennen meine politische Haltung und wissen, was ich von dieser Koalition halte. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Werten Sie sich nicht selbst auf! Ich habe Sie nicht einmal angesprochen!) Das sind Fragen, die zuerst der Bundeskanzler – und das hat mit der Bundesverfassung zu tun – zu beantworten hat. Auf Schlechtes zu verweisen, ist keine Erklärung. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Lopatka.)

Es ist eine Schande, dass durch diese Affären und Skandale Österreich in Geiselhaft genommen wird, in Geiselhaft von politischen Kräften, die solche Aussagen nicht ein­stellen oder nicht unterbinden können. Dafür, Frau Kollegin Hakl und Herr Kollege Lo­patka, trägt auch der Herr Bundeskanzler die Verantwortung, denn er hat zum zweiten Mal diese politischen Kräfte an Bord geholt und sie regierungsfähig gemacht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das ist die Verantwortung des Bundeskanzlers, und ein Bundeskanzler, der diese Geister gerufen hat, denke ich, hätte Anlass dazu, diese Geister wieder loszuwerden. Aber ich frage mich: Will er das wirklich? Wie viel Haltungslosigkeit, wie viele Ge­schichtsverfälschungen muss Österreich noch ertragen, bis dieser Bundeskanzler Österreich von dieser Koalition befreit? (Abg. Scheibner: Das ist ziemlich übel, was Sie da sagen!) All das wissend geht der Herr Bundeskanzler in eine hoch riskante EU-Präsidentschaft (Abg. Scheibner: Wie lange haben Sie geübt für diese Rede?), geschätzte oder teilweise geschätzte Kollegen und Kolleginnen. (Heftige Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja ungeheuer­lich! Wer sind die nicht geschätzten Kollegen? – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Aber gegen Haltungslosigkeit ... (Zwischenrufe des Abg. Dr. Lo­patka.)

Es läutet noch nicht, ich habe also Zeit, Sie ausschreien zu lassen. Die Maßstäbe der Wertschätzung, der persönlichen und politischen Wertschätzung unterlege ich meinem Verständnis von politischer Kultur und Demokratie. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Peinlich ist das! Ungeheuerlich!)

Herr Staatssekretär! Kollegen und Kolleginnen! Die Tatsache, dass Kampl und Gude­nus ihr Mandat weiter ausüben wollen, ist eine Frage des Rückgrats, des Umgangs mit Würde und des Respekts. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo ist denn der Respekt?!) Wenn wir da einen Vier-Parteien-Konsens haben wollen, dann brauchen wir einen Konsens der klaren Ablehnung allen nationalsozialistischen Gedankengutes, allen rassistischen Gedankengutes und allen faschistischen Gedankengutes. – Dazu fordere ich Sie auf! (Beifall bei der SPÖ.)

13.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


13.29.13

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal allen Parteien danken dafür, dass es möglich war, hier einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass bei dieser Beschlussfassung auch etwas mehr Regierungsmitglieder anwesend wären, damit der gemeinsame Wille der politischen Repräsentanten und Repräsentantinnen in


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dieser Republik deutlicher – es ist deutlich, das gebe ich schon zu –, als es jetzt ge­schieht, zum Ausdruck kommt. Das ist das eine.

Das andere, das ich mir gewünscht hätte – das ist leider noch nicht angesprochen worden –: Ja, Anlassgesetzgebung ist das eine, und es ist viel darüber gesagt worden, warum es nicht anders möglich war und warum es sinnvoll war. Aber ich hätte mir gewünscht, Herr Klubobmann Molterer, dass wir – und die Zeit wäre vorhanden ge­wesen – etwas mehr Zeit gehabt hätten, das zu beraten, auch im Ausschuss. (Abg. Dr. Fekter: ... Parlamentarismus!) Es wäre sinnvoll gewesen.

Nachträglich haben Sie alle dann doch noch die Zeit gefunden, einen Kompromiss herzustellen. Gut. Aber das Nachdenken darüber, welche Lösung die beste Form ist, hätte bei diesem Gesetz, bei dieser Novellierung durchaus etwas ausgeprägter sein können. – Das ist aber nur eine Anmerkung.

Ich komme jetzt, Herr Klubobmann Molterer oder vor allem Frau Dr. Fekter, zu einem Punkt, von dem ich glaube, dass er nicht vergessen werden soll. Wir reden jetzt von Kampl, aber es ist in den Debatten auch schon Herr Gudenus erwähnt worden. Da geht es mir jetzt nicht um die Äußerung, die Gudenus vorgestern gegenüber dem „Standard“ gemacht hat, sondern mir geht es um die Äußerungen, die Gudenus vor etlichen Jahren und vor einer oder zwei Wochen gemacht hat, wo er gezweifelt hat: Er zweifelt an der Existenz von Gaskammern.

Sie wissen, Frau Dr. Fekter, dass das Zweifeln an Gaskammern in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich, in anderen Ländern, und zwar ziemlich blitzartig, zu einer Anklage und in der Regel auch zu strafrechtlicher Verurteilung führt. In Österreich hat der Zweifel nicht zu einer Anklage geführt. Und ich kenne das Verbotsgesetz so wie Sie. Ich möchte Sie nur bitten – das ist nicht mehr als eine Bitte –: Falls noch jemand kommen sollte und sich auf die Zweifel des Herrn Gudenus berufen sollte, um wieder zu zweifeln oder wissenschaftliche Untersuchungen einzufordern, dann bitte ich Sie, das NS-Verbotsgesetz so zu präzisieren und zu novellieren, dass auch in Zukunft jeder Zweifel unter die Strafandrohung des NS-Verbotsgesetzes fällt. Das wäre eigentlich etwas, das wir andenken sollten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Herr Gudenus hat sich mit seinen Zweifeln selbst eine Rutsche gelegt, wo er jetzt bei einem Punkt gelandet ist, wo es ihm – und es ist erkennbar von Anfang an darum gegangen – nicht mehr um das Zweifeln geht, sondern um das Bestreiten. Dort ist er gelandet. Ich hoffe – auch das wurde schon gesagt –, dass in diesem Fall die Anklage, aber auch die Gerichtsbehörden der Republik klar und deutlich urteilen und Herr Gude­nus dafür verurteilt wird.

Ich komme aber noch auf einen anderen Punkt zu sprechen. Ich bin froh über die Debatte, die hier geführt wurde, und ich spreche Sie an, Herr Klubobmann Scheibner: Das waren durchaus Worte, denen man zuhören konnte und über die man nachdenken kann. Ich bitte Sie, auch darüber nachzudenken – nicht nur Sie. Was ich mich gefragt habe bei Herrn Kampl – und das waren vermutlich ähnliche Fragen, wie Sie sie gestellt haben; Sie kennen ihn, ich kenne ihn nicht –: Ich habe mich gefragt: Warum kommt Herr Kampl zu einer Äußerung, die es ihm ermöglicht, etwas, was er als Unrecht nach 1945 bezeichnet, die so genannte brutale Nazi-Verfolgung, überhaupt ins Spiel zu brin­gen? Was ist das? Warum? – In der Debatte ist es um die Deserteure gegangen; und Sie kennen auch die anderen Äußerungen, ich wiederhole sie nicht. Ich bitte Sie nur, darüber nachzudenken, es stehen ja noch einige Gesetzgebungen diesbezüglich aus.

Ich habe noch sehr gut die Beschlussfassung zum Nationalfonds im Jahr 1995 in Erin­nerung, wo vier Parteien im Parlament – es waren damals fünf Parteien im Haus – sehr klar vertreten haben gegenüber der fünften Partei, der FPÖ, die dagegen war, dass es klare Grenzen geben muss beim Opferbegriff, dass es nicht so sein kann, wie damals


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Herr Abgeordneter Ofner gemeint hat: Na nehmen wir die Opfer nach 1945 auch noch zu den Opfern des Nationalsozialismus dazu!

Das kann nicht sein! Darüber waren sich alle Parteien einig, mit einer Ausnahme: der FPÖ, die, wenn Sie so wollen – und nur das will ich Ihnen mitgeben –, den Opferbegriff im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus dadurch relativiert hat.

Jetzt weiß ich, es gibt nichts, was uns trennt – hoffe ich – zwischen den Parteien in der geschichtlichen Auffassung, dass zwischen den Opfern des Nationalsozialismus und allen anderen, denen irgendwann einmal, aber natürlich auch in der Zeit nach 1945, irgendein Unrecht widerfahren ist, nicht eine Beziehung hergestellt, dass das nicht in eine Relation gesetzt werden kann. Das haben im Prinzip auch Sie gesagt.

Ich sage das deshalb, weil – und darin sehe ich das Problem, und darüber bitte ich Sie ganz einfach nachzudenken – wir nach wie vor noch keine volle Rehabilitation für Opfer des Nationalsozialismus, Homosexuelle – da ist einiges auf den Weg gebracht, aber ich sage noch etwas dazu –, Asoziale, Deserteure haben. Keine volle Rehabilita­tion!

Nur eine Anmerkung dazu, Frau Abgeordnete Fekter: Viele der Deserteure sind in ganz normalen Strafanstalten genauso wie viele politische Häftlinge gehalten worden, und da gibt es nichts, was sie in die Lage versetzen würde, für die Zeiten ihrer Haft während des Nationalsozialismus, nach der Desertion, eine Anrechnung für Pensi­onsversicherungszeiten zu erhalten. Die Täter von damals hingegen, die haben ihre Anrechnung bei der Pension!

Aber zurück zu dem Punkt, den ich für wichtig halte: Zwischen Opfern oder Personen, denen nach 1945 Unrecht getan wurde – und die gibt es auch –, und Personen, die Opfer des Nationalsozialismus waren, kann es keine Verbindung, keine Relation geben! Und mit einigen Ihrer Gesetze seit 1995 – nicht nur 1995 beim Nationalfonds­gesetz, ich erinnere Sie an die Wortmeldung des Abgeordneten Ofner, sondern auch beim Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, beim Gesetz betreffend Entschädigung für die „Trümmerfrauen“, das beabsichtigt ist –, versuchen Sie meinem Eindruck nach hier so zu tun, als ob Opfer oder Personen, die nach 1945 Schaden genommen haben, doch in eine Relation zu bringen sind mit Personen, die vor 1945 Opfer des National­sozialismus geworden sind. – Und das finde ich falsch.

Genau diese Vermengung führt meiner Ansicht nach dazu, dass sich eine Person wie Herr Kampl dann berechtigt fühlen kann, eine Person, seine persönliche Biographie herauszunehmen und so zu tun, als ob er und seine Familie auch Opfer seien. – Nein, das ist sie nicht. Seine Familie – das wissen Sie, das wissen wir alle – hat zu den Tätern gehört. Dass er darunter als Kind gelitten hat, will ich nicht bestreiten. Aber ein Opfer ist er nicht.

Daher bitte ich Sie einfach, in der Gesetzgebung, auch bei dem, was noch bevorsteht, klar dafür zu sorgen, dass hier nicht nachträglich wieder Täter zu Opfern gemacht werden. Wir haben Ihnen das schon beim Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gesagt: Wenn Sie ausschließen könnten und ausgeschlossen hätten, dass ehemalige Nazis – und zwar belastete, stark belastete Nazis – eine Entschädigung erhalten, hätten wir auch mitstimmen können. Das konnten Sie nicht ausschließen aus Gründen, die Sie uns glaubhaft gemacht haben. Ich bitte Sie nur, das bei der Gesetzgebung, die demnächst noch ins Haus steht, auch zu berücksichtigen.

Aber vor allem ersuche ich Sie um eines: dass endlich, 60 Jahre nach Beendigung des Krieges, alle Opfer des Nationalsozialismus voll in ihr Recht gesetzt werden. Das ist eine Voraussetzung, die Sie, die wir gemeinsam schaffen müssen – und dann tun wir


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uns leichter mit Kampls und Gudenus’ und was weiß ich noch wem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.40


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.

 


13.40.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Hohes Haus! Herr Präsident! Eigentlich sollte diese Beschlussfassung auch eine besonders schöne Stunde in die­sem Hohen Haus sein, und da passt die Rede der Frau Kollegin Melitta Trunk – der Repräsentantin einer Partei, die in Kärnten mit dem Herrn Landeshauptmann in Koalition steht – überhaupt nicht hinein. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte dazu betonen, dass gerade die ÖVP in ihrer ganzen Geschichte alles faschistische Gedankengut immer weit von sich gewiesen hat. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Historiker haben schon nachgewiesen, dass gerade die Vertreter der ÖVP nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bewertung und in der Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus ganz besonders streng waren. – Daher bitte keine solchen Äußerungen, mit denen man hier irgendwelche Verdächtigungen ausspricht. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Gradwohl und Dr. Einem sowie weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Gerade bei Verfassungsgesetzen ist äußerste Sensibilität geboten, und gerade wenn es sich um eine so genannte Anlassgesetzgebung handelt, muss eine Lösung gefunden werden, die über diesen Anlassfall hinaus Geltung hat und sinnvoll ist, zum Beispiel wenn gesundheitliche Probleme bei einem so Nominierten auftreten. Ebenso sind die Grundsätze des Verfassungsrechtes zu beachten, dass das gelin­deste Mittel zu ergreifen ist und dass es keine überschießende Regelung sein darf.

Das bedeutet für uns, dass zwei Prinzipien eingehalten werden müssen:

Erstens: Als überzeugter Föderalist und ehemaliger Wiener Landtagsabgeordneter ist für mich wichtig, dass bei der Neuregelung nicht in die Rechte der Länder eingegriffen wird. Und das, Herr Professor Van der Bellen, ist auch der Grund, warum wir dem Vorschlag der Grünen nicht näher treten konnten. Dieser hätte nämlich die Rechte der Landtage beschnitten, wenn zum Beispiel der Bundesrat frei den Vorsitzenden wählt, auch wenn dies aus den Reihen der betreffenden Partei erfolgt. (Abg. Dr. Van der Bel­len: Ist das jetzt noch ein Bundesgremium – oder was ist das?) Der Landtag hätte nicht mehr dieses Recht gehabt, und der Bundesrat ist ja die Länderkammer. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ebenso kritisch haben wir es betrachtet – und entsprechend abgelehnt –, wenn eine Ablehnung des Gewählten hätte erfolgen können. Das wäre ebenfalls ein Eingriff in die Rechte des Landes.

Der zweite Grundsatz, der einzuhalten ist, ist das Prinzip des freien Mandates  – Artikel 56 Abs. 1 B-VG. Hier möchte ich auch Kollegen Wittmann widersprechen: Es ist nicht irgendeine Entsendung, sondern mit der Wahl im Landtag ist die Wahl vollzogen und ist das Recht des Mandatars erworben worden, und hier darf dann auch kein Parteisekretariat mehr eingreifen.

Daher bin ich auch ganz entsetzt gewesen über die Äußerung, dass Bundeskanzler Schüssel hier „ein Machtwort sprechen“ soll. Hohes Haus! Ich glaube, Charles de Mon­tesquieu hätte sich im Grab umgedreht, wenn sein Werk „Vom Geist der Gesetze“ so verstanden wird, dass die Exekutive in das Parlament eingreifen kann, dass die Exeku­tive sich Parlamentarier aussuchen soll. Und ich glaube, auch Herr Professor Kelsen hätte das keinesfalls verstanden. (Beifall bei der ÖVP.)


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In diesem Sinn, Hohes Haus, ist der ÖVP-Vorschlag eigentlich die einzig akzeptable Lösung gewesen und geblieben, und ich danke allen, dass es hier zu einer Einigung gekommen ist. Es kann nun ein anderer Mandatar, ein anderes Mitglied des Bundes­rates zum Vorsitzenden nominiert werden, aber eben nur mit Zustimmung der Mehr­heitsfraktion im Landtag. Das heißt, es kommt erstens nicht zur Aufweichung des freien Mandates, es kommt zweitens nicht zur Abschaffung von Länderrechten, und es kommt drittens nicht zu einem Eingreifen in die Rechte der stärksten Fraktion eines Landtages.

In diesem Sinne gratuliere ich zu dieser Lösung und freue mich auf die einstimmige Annahme im Hohen Haus. (Beifall bei der ÖVP.)

13.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet. (Abg. Dr. Jarolim: Der Rede der Kollegin Trunk ist nichts hinzuzufügen! – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Neudeck: Das stimmt wirklich!)

 


13.45.18

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis auf wenige Zwischenrufe war es wirklich eine sehr hoch stehende Debatte, Herr Kollege Jarolim, aber ich möchte die Aussage des Abgeordneten Öllinger tatsäch­lich berichtigen.

Er hat behauptet, dass bei der Beschlussfassung des Nationalfonds im Jahre 1995 die Freiheitlichen als einzige Fraktion gegen diese Einrichtung des Nationalfonds gestimmt haben. – Diese Aussage ist unrichtig!

Das Gesetz, mit dem ein Nationalfonds der Republik Österreich für NS-Opfer einge­führt worden ist, ist mit den Stimmen aller parlamentarischen Parteien, also auch mit den Stimmen der Freiheitlichen, beschlossen worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile es ihm.

 


13.46.15

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass ich noch ganz kurz zwei Feststellungen mache, hat ausschließlich damit zu tun, dass mein Vorredner von der ÖVP erklärt hat, dass – lassen Sie es mich terminisieren – seit heute, 13.45 Uhr, die ÖVP an der Spitze des österreichischen Antifaschismus steht. (Abg. Dr. Lopatka: Seit 1945!) – Das stimmt nicht. (Weiterer Ruf bei der ÖVP: 1945!) Ich möchte jetzt überhaupt nicht darauf eingehen, und ich halte gerade heute die Debatte darüber, was man der ÖVP und was man der SPÖ in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit vorzuwerfen hat, für völlig überflüssig. (Ruf bei der ÖVP: ... Kom­munisten!)

Wir können ein anderes Mal über Kärnten und die Kärntner SPÖ diskutieren, ich halte es heute nicht für notwendig. Zumindest hat eine Partei den Versuch unternommen, ihre Geschichte in diesem Zusammenhang aufzuarbeiten, und das würde auch einer anderen (Ruf: Wer?) und insbesondere einer dritten und vierten Partei (neuerlicher Ruf: Wer?) ganz gut anstehen. (Abg. Neudeck: Es sind schon alle fertig damit!)

Was mich aber mehr beschäftigt, ist: Wie soll das jetzt weitergehen? (Abg. Großruck: Abstimmen tun wir!) Wie soll jetzt, meine Damen und Herren von der ÖVP, weiter­regiert werden? – Sie wissen ganz genau, dass keine Verfassungsänderung dieser


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Republik den Kärntner Landeshauptmann und die ihn umgebenden Freunde und Freundinnen, nicht nur in Kärnten, daran hindern kann, in den nächsten Stunden, Tagen, Wochen und Monaten Ähnliches oder vielleicht Ärgeres zu wiederholen oder hinzuzufügen. Eva Glawischnig hat schon darauf hingewiesen: Es hat überhaupt keine politische Antwort gegeben! Und Faktum bleibt: Solange in irgendeiner Art irgendeine Variante von Freiheitlicher Partei an einer Bundesregierung beteiligt ist, wird der öster­reichische Nationalrat immer wieder mit Problemen dieser Art konfrontiert sein! Das ist keine Erfahrung von Kampl und keine Erfahrung von Gudenus, sondern das ist eine Erfahrung, die mit der Geschichte und dem Wesen und den Mitgliedern und Teilen dieser Partei oder Parteien zu tun hat. Das ist ein Problem, und das ist ein Problem des Bundeskanzlers, das in dieser politischen Konstellation nicht zu lösen ist.

Ich glaube Ihnen persönlich, Herr Kollege Scheibner, durchaus, dass Sie das so meinen, und Sie sind sicherlich nicht der Einzige in Ihrer Partei, der das so meint. Aber Sie können diese Garantie nicht abgeben (Abg. Neudeck: Das können Sie auch nicht!), und das ist das Problem, das wir alle gemeinsam haben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. – Abg. Neudeck: Das sind alles ... Menschen! Da gibt es ...! – Weitere Zwi­schenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn wir heute aus dieser Diskussion hinausgehen, weiß ich auch, dass Sie, Herr Kol­lege Scheibner, alles versuchen werden, dass es zu keinen Wiederholungen, ähnlich diesen Vorfällen, in Ihrer eigenen jetzigen Partei kommt. Aber Garantie ist das keine, und das Problem wird erst dann gelöst werden, wenn eine Regierung mit einem Koali­tionspartner dieser Art auch in dieser Frage den Weg in Österreich frei gemacht haben wird. Auch das wird erst mit einem politischen Wechsel beantwortet und gelöst werden können. (Beifall bei den Grünen.)

13.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


13.50.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Nur ganz kurz, Herr Präsident! Herr Abgeordneter Pilz, ich sage Ihnen: Bei aller Zurückhaltung, die in so einer Debatte an­gemessen ist, aber Sie – und auch nicht Ihre Fraktion! – sind nicht der Gradmesser in Österreich dafür, welche Partei hier demokratisch legitimiert ist und in einer Regierung sein darf oder nicht. Das macht der Wähler! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir tragen, so wie jede andere Partei, die Verantwortung für unsere Mandatare, für die Aussagen und für die Handlungen unserer Mandatare. Aber so wie Sie hier Zensuren verteilen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ungeheuerlich!) und sagen, eine Partei dürfe nur dann in eine Regierung gehen, wenn sie für alle Zukunft garantieren kann, dass es keine Fehler oder irgendwelche Ereignisse, die negativ sind, aus dem Kreise dieser Partei oder deren Mandatare gibt – also so weit können Sie nicht gehen! Und das mei­nen Sie hoffentlich nicht ernst (Abg. Dr. Pilz: Aber selbstverständlich!), es ist jedenfalls in so einer Debatte nicht angemessen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Vor diesem Hintergrund muss ich auch meine Berichtigung ergänzen. Ich bin ja davon ausgegangen, dass Sie wirklich eine moralische Instanz sind und bei diesem Gesetz 1995 selbstverständlich mitgestimmt haben. Dem war aber nicht so. Kollege Öllinger hat, ich sage es noch einmal, behauptet, die Freiheitlichen hätten dem Nationalfonds­gesetz für die NS-Opfer nicht zugestimmt. Das habe ich berichtigt, die Freiheitlichen haben nämlich zugestimmt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau!) Ich war aber, das gebe ich zu, dabei etwas oberflächlich, denn ich


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habe nur gesehen, dass vier Parteien zugestimmt haben, aber vergessen, dass da­mals ja fünf Parteien im österreichischen Nationalrat vertreten gewesen sind, nämlich auch das Liberale Forum.

Dieser Vorlage haben damals zugestimmt: die Sozialdemokraten, die Österreichische Volkspartei, die Freiheitlichen und die Liberalen. (Hö-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Die Grünen haben das Nationalfondsgesetz in dritter Lesung abgelehnt! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Rufe bei der ÖVP: Wie ist das mit der Wahrheit?)

13.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Ruhe! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glo­ckenzeichen.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 998 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse sogleich über den Gesetzentwurf in 998 der Beilagen in der Fassung des erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 998 der Beilagen samt Titel und Eingang in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen daher zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen. (Abg. Parnigoni: Die Frau Rosen­kranz fehlt!)

13.53.153. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (890 d.B.): Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (958 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


13.53.36

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich mich in diese heutige Dis-


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kussion eher als Arzt einbringe und weniger als Politiker. Bei diesem WHO-Abkommen betreffend Zurückdrängen des Tabakmissbrauches handelt es sich um ein sehr enga­giertes, international hervorragendes Papier.

Worum geht es eigentlich? – Ich möchte Ihnen eine persönliche Geschichte erzählen. Vor vier Wochen etwa hatte ich eine 49-jährige Frau in meiner Praxis, die seit Jänner an einer Bronchitis gelitten hat. Sie wurde dann zum Lungenfacharzt geschickt, der eine Verschattung festgestellt hat. Diese Verschattung war ein Karzinom. Sie ist auf der Baumgartner Höhe, dort hat man festgestellt, es ist nicht operabel. 49 Jahre! Ursache: Rauchen.

Das Quälende an dem Ganzen ist eigentlich die Reaktion der Patienten. Diese Patien­tin sagt: Warum gerade ich? und: Hätte ich nicht früher etwas tun können? Und dieses „Hätte ich nicht früher etwas tun können?“ beantwortet, glaube ich, diese WHO-Kon­vention sehr gut. Auf die Frage: Was kann man tun? gibt diese WHO-Konvention sehr viele Antworten.

Erstens, dass man gar nicht einsteigt. – Auch Österreich wird da seinen Teil leisten. Erste Maßnahme: Ab 1. Jänner 2007 wird es nicht mehr möglich sein, dass Unter-16-Jährige Zigaretten beim Zigarettenautomaten bekommen. Das wird gekoppelt an eine Art Chipkarte. Als zweite Maßnahme soll der Einstieg natürlich durch hohe Tabak­preise verhindert werden und – drittens – durch eine Ausweitung der Werbeverbote.

Zweitens: Die WHO sagt ganz deutlich, man solle den Menschen Hilfe zum Aussteigen geben. – Auch das ist wichtig. Zwei Drittel wollen irgendwann einmal aufhören.

Drittens geht es um den Schutz derer, die „zwangsberaucht“ werden, also passiv rau­chen. – Das passiert im eigenen Haushalt, am Arbeitsplatz, zum Beispiel in der Gastro­nomie. Man muss da schon überlegen, ob es gerechtfertigt ist, wenn man von der Ge­fahr des Feinstaubes redet, aber die Kellnerinnen dann einfach im Regen stehen lässt. Gott sei Dank gibt es jetzt eine vorerst freiwillige Vereinbarung mit der Industrie, dass gemäß dem Trend der Zeit verpflichtend Nichtraucherzonen in den Lokalen eingeführt werden sollen.

Das Paket der WHO wird natürlich jedem Arzt immer noch zu wenig weit reichen, aber es ist erstaunlich vernünftig. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass Österreich jetzt als 69. Staat mit dabei ist.

Es gibt, das möchte ich Ihnen noch mitgeben, eine Studie der WHO, die über eine Mil­lion Patienten umfasst. 50 Prozent der Raucher sterben an den Rauchfolgen, 50 Pro­zent nicht – das ist wie ein russisches Roulett. 30 Prozent aller Krebstodesfälle werden durch Rauchen verursacht. In Österreich wären das bei 36 000 Krebsfällen im Jahr, neu diagnostiziert, 12 000. Wir könnten ganze Spitäler zusperren! Und: Der Raucher verliert im Schnitt acht Jahre in Hinsicht auf seine Lebenserwartung.

Wer dann sagt, die WHO-Initiative sei nicht sinnvoll, wer dann sagt, eigentlich sei all das ein Thema des Eigennutzes, also was jemand für sich selbst tut, dem sage ich: Wenn es dann so ist wie bei jener Frau, die völlig verzweifelt bei mir sitzt und sagt: Warum habe ich früher nichts gemacht?, dann, glaube ich, ist die Politik gefordert! Und in diesem Fall war die Politik der WHO, aber auch jene der Nationalstaaten, der einzelnen Gesundheitsminister sehr vernünftig. Wir müssen in Österreich diesen Weg schlicht und einfach weitergehen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

13.58


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schasching zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



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13.58.05

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! RaucherInnen und NichtraucherInnen! Ich darf heute zum Rahmenübereinkommen der WHO sprechen, zur Ratifizierung dieses Abkommens. Und ich bin sehr froh darüber, dass wir hier einen gemeinsamen Beschluss fassen wollen, und möchte einleitend auf Italien hinweisen, denn rund um den Weltnicht­rauchertag konnten wir in der APA lesen: „500 000 Italiener verzichten wegen neuen Gesetzes auf Zigaretten.“ 

Nun, ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir etwa im Jänner dieses Jahres eine heftige Debatte über die strengen italienischen Nichtrauchergesetze hatten. Ich meine nicht, dass wir unbedingt italienische Verhältnisse brauchen, aber es ist schon bemerkenswert, was diese Maßnahmen in unserem Nachbarland gebracht haben. Wir haben einen österreichischen Weg vor uns, auf dem wir uns auf andere Dinge konzent­rieren, nämlich vor allem darauf, Imagewerbung zu betreiben: Imagewerbung in den eigenen Fraktionen, Imagewerbungen auf allen verschiedenen Ebenen der Gesell­schaft – Imagewerbung fürs Nichtrauchen.

Wir sollten uns ganz besonders darauf konzentrieren, die Maßnahmen, die wir uns vor­genommen haben, auch gemeinsam umzusetzen. Da heißt es aber, viele Verbündete zu finden, angesichts der einzelnen Punkte auch Verbündete in anderen Ministerien, Frau Bundesministerin. Sie brauchen den Herrn Landwirtschaftsminister an Ihrer Seite, der ja dazu sagt und mit Unterstützung bei der Umstellung der Landwirtschaft hilft. Sie brauchen den Herrn Finanzminister an Ihrer Seite, der insbesondere mithilft, dass wir beim Tabakschmuggel die WHO-Richtlinien erfüllen können. Sie brauchen aber auch den Wirtschaftsminister an Ihrer Seite. Und ich wünsche Ihnen wirklich viel Glück und alles Gute, dass es Ihnen gelingen wird, diese Richtlinien mit allen Partnern gemein­sam auch umzusetzen!

Interessant ist meiner Meinung nach auch eine internationale Studie zur Tabakpräven­tion, in der ganz klar und eindeutig festgehalten wird, welche Maßnahmen tatsächlich am zielführendsten sind. In dieser Untersuchung steht an der Spitze – mit 30 Punk­ten – die Erhöhung der Tabaksteuer, gefolgt von rauchfreien Einrichtungen am Arbeits­platz und in der Gastronomie, dann erst kommt die ausreichende Finanzierung von Nichtraucherprogrammen. – Das ist ein wichtiger Hinweis, wenn wir uns mit anderen Staaten vergleichen wollen, und auch ein Hinweis darauf, was in diesem Bereich zu tun ist.

Frau Bundesministerin, da heißt es, wie gesagt, auf allen Ebenen Verbündete zu finden.

Ich möchte nur auf die Initiativen unseres Gesundheitslandesrates in Niederösterreich hinweisen, der zum Beispiel mutig genug war, die Aktion „Rauchfreie Krankenhäuser“ zu starten, das heißt, nicht nur die öffentlich zugänglichen Räume, sondern das ge­samte Spital mit allen Nebenräumen ist eine rauchfreie Zone. Er hat die Bediensteten, alle Angestellten, alle dort Tätigen, die für Gesundheit zuständig sind, dort, wo für die Gesundheit gearbeitet wird, dazu verpflichtet, in diesen Räumen ebenfalls nicht zu rauchen. Ich sage, das ist ein mutiger Schritt, denn ich weiß, dass so manche, die selbst in Gesundheitsberufen tätig sind (Abg. Dr. Grünewald nickt) – ja, Herr Kollege Grünewald –, selber ihre Schwierigkeiten damit haben.

Ich denke aber, dass wir im Sinne dieses gemeinsamen Vorhabens natürlich auch Vor­bilder sein sollten. Das ist umso schwieriger, wenn man dann in der Ausübung seiner politischen Funktion versucht – und da komme ich wieder einmal auf meine schöne Heimatgemeinde zu sprechen; die Frau Bundesministerin ist da eine liebe Unterstüt­zerin –, wenn ich also als Gesundheitsstadträtin versuche, das auch umzusetzen und


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bei einer öffentlichen Veranstaltung im Gemeindeamt feststelle: Na ja, da sind jetzt Tische aufgestellt und auf allen Tischen finden sich Aschenbecher. Und wenn ich, weil dort Menschen aus der Bevölkerung, darunter natürlich auch Kinder eingeladen waren, darauf hinweise und sage: Bitte, lieber Kollege Bürgermeister, geben wir doch die Aschenbecher weg, das ist nicht gut, das ist kein gutes Signal!, dann werde ich von den anderen auch noch als die böse, böse Gesundheitsstadträtin dargestellt, die ge­sagt hat, die Aschenbecher muss man jetzt wegräumen. Es kommt dann ein: Das ist wirklich ganz unangenehm, und ich hätte eigentlich sowieso nichts dagegen.

Frau Bundesministerin! Wir müssen in allen Fraktionen mithelfen, dass nicht diejenigen das negative Image haben, die auf die Gesundheit und auf positive Einrichtungen hin­weisen und andere zum Nichtrauen motivieren wollen, sondern wir sollten daran arbei­ten, dass dieser Einsatz positiv gesehen wird.

Genauso möchte ich mich bei meinem Kollegen Lackner bedanken, der gemeinsam mit mir ja hier im Haus tätig geworden ist und den Präsidenten des Nationalrates dar­auf hingewiesen hat, dass wir hier im Haus beispielgebend wirken sollten. Das betrifft nicht nur den Rauch, sondern vielleicht auch den Weihrauch, der manches Mal auf­steigt. Aber ich meine, dass es gut ist, wenn man eben als gesetzgebende Körper­schaft das einhält, was man selber beschließt.

In diesem Sinne werden wir natürlich diesem Antrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

 


14.03.51

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch meine Fraktion wird dem vorliegen­den Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs die Zustimmung erteilen. Ich glaube, wenn man sich die gesundheitlichen Schäden, die Erkrankungen und den volkswirtschaftlichen, aber vor allem auch den menschlichen Schaden, der durch Tabakkonsum entsteht, vor Augen führt, dann ist es höchste Zeit, hier präventiv tätig zu werden.

Wir sollten aber bei der vorliegenden Gesetzesmaterie auch nicht vergessen, dass die Tabak produzierende Industrie Zusatzstoffe in ihre Tabaksorten hineingemischt hat und dadurch Abhängigkeiten und eine Sucht erzeugt worden sind, die nichts mit dem Tabak eo ipso zu tun haben. Dieser Bevölkerungsgruppe, die also jetzt mit dem Rauchen aufhören und eine gesündere Lebensweise führen will, sollte man entgegen­kommen. Das, was mir bei diesem Übereinkommen fehlt, ist, dass jene Firmen, die illegalerweise chemische Zusatzstoffe beigemengt haben, die das Rauchen über das normale Ausmaß hinaus gefördert haben, nicht auch, so wie es etwa in der ameri­kanischen Judikatur stattfindet, gleichzeitig zur Verantwortung gezogen werden, um die Schäden wieder zu begrenzen. Da besteht eine klare Diskrepanz zwischen dem Verbraucher auf der einen Seite und der Industrie auf der anderen Seite. Ich glaube daher, dass wir auch diese Dinge endlich zu berücksichtigen haben, dass hier eben mit zweierlei Maß gemessen wird.

Ich glaube darüber hinaus auch, dass wir uns es nicht so leicht machen können, ein­fach in Einzelschritten die Tabakwaren in Österreich jeweils zu verteuern, ohne zu schauen, was jenseits der Grenze passiert, denn der Tabakschmuggel ist heute ein lukratives Geschäft. Und mit etwas mehr Intelligenz und mit mehr Harmonisierung im Ansteigen der Preisstufen gemeinsam mit unseren Nachbarländern hätte man auch


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mehr in der Schmuggelprävention leisten können, mehr als durch eine überfallsartige Umsetzung in Österreich mit der gleichzeitigen Erwartung, dass die Ungarn, die Slowa­ken, die Tschechen und die Slowenen bei ihren Tabakprodukten in einem halben oder dreiviertel Jahr nachziehen werden. Dieses halbe oder dreiviertel Jahr hätten wir schon Zeit gehabt und hätten damit auch eine Schmuggelprophylaxe gehabt, die sich sehen hätte lassen können.

Zum Dritten möchte ich zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass es auch jetzt die Aufgabe, auch des Gesundheitsressorts, sein wird, sich den Kopf darüber zu zer­brechen, was die 4 500 behinderten Menschen, die die Tabaktrafiken in Österreich führen, in Zukunft für eine Existenzgrundlage haben werden. Wenn nämlich die Ziele erreicht werden und sich der Tabakkonsum gegen null reduziert, werden wir hier eine Berufsgruppe haben, die wir als Gesetzgeber um ihre Existenz gebracht haben. Daher glaube ich, dass es das Anliegen des österreichischen Parlaments zu sein hat, für die Existenz dieser Gruppe zu sorgen und ihnen neue Geschäftszweige und neue Be­schäftigungsfelder anzubieten. Erste Schritte sind ja im Rahmen des Monopolgesetzes erfolgt, sie sind aber bei weitem nicht ausreichend.

Es haben also diesbezüglich weitere Schritte für diese größtenteils behinderte Unter­nehmergruppe zu erfolgen, denn es wäre für mich unverantwortlich, auf der einen Seite nur den Zugewinn der Gesellschaft zu sehen und auf der anderen Seite die Verlierer dieser Gesetzesmaterien einfach im Regen stehen zu lassen; die müssen dann um ihre Existenz ringen beziehungsweise haben dann keine Existenzgrundlage mehr.

Insgesamt ist das Paket aus gesundheitspolitischer Sicht in Ordnung, aber ohne flankierende Maßnahmen unvollständig. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

14.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort gemeldet.

 


14.07.52

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Eine Vorrednerin von der sozialdemokra­tischen Fraktion hat zu Recht erkannt, dass diese Rede über die Einschränkung des Tabakkonsums für mich eine gewisse Herausforderung darstellt. Das gebe ich zu. Trotzdem ist die WHO natürlich nachhaltig zu unterstützen. Solange sie nicht dem UNO-Sicherheitsrat verbietet, die Friedenspfeife zu rauchen, solange uns nicht die Bundesregierung als Ersatzdroge Weihrauchzigaretten verordnet, kann ich das nur unterstützen. (Abg. Steibl: Weihrauch ist etwas Schönes!)

Ich gebe auch zu, dass hier jemand zu Ihnen spricht, der nicht in allen Lebenslagen jeder Freude, jeder Versuchung, jeder Gefahr widerstand, und daher hat es auch wenig Sinn, mich fünf Minuten hier herauszustellen und mit erhobenem Zeigefinger zu predigen, vielleicht nur Folgendes: Es gibt Leute, die sich immer gerne als Vorbilder zeigen, oberlehrer- oder oberlehrerinnenhaft. Ich sage zu allen meinen Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen: Seid klüger als ich! – Und auch das wird manchmal angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Das heißt, hinter dem Mikrophon kann ich jetzt leicht klug und stark sein, und des­wegen sage ich, dass ich dieses Rahmenübereinkommen auch von Herzen, auch vom Verstand nachhaltig unterstützen werde. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei den Grü­nen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Neudeck. – Bundesministerin Rauch-Kallat: Heldenhaft!)

14.10



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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.10.00

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Diese heldenhaften Bekenntnisse des Gesundheitssprechers Dr. Grüne­wald seien hier festgehalten. Wie heißt das? – Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach.

Ich freue mich, dass wir heute das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorga­nisation zur Tabakprävention beschließen können. Österreich ist damit das 67. Land von insgesamt 168 Ländern, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben. Es ist weltweit die erste Maßnahme, die wirklich auf Prävention abzielt, gegen diese Geißel der Menschheit. Und wir wissen, jeder Zweite, der nikotinsüchtig ist, stirbt an den Fol­gen des Tabakkonsums, und zwar nicht nur an Lungenkrebs, sondern an Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen, an den Verkalkungen der Gefäße. Es hat vielfältige Auswirkungen, schädigende Wirkungen auf den Körper, im Besonderen natürlich schädigende Wirkun­gen bei Kindern und schwangeren Frauen. Es führt zu embryonalen Schäden und vor allem häufig zu Frühgeburten.

Daher mein Appell an alle Österreicherinnen und Österreicher, wo irgend möglich das Rauchen einzuschränken. Mein dringender Appell richtet sich an alle werdenden Müt­ter, diese Sucht, wenn irgend möglich, hintanzustellen, insbesondere in der Schwan­gerschaft, aber auch wenn kleine Kinder zu Hause sind. Rauchen führt auch zu einer nachhaltigen Schädigung von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, und darum geht es mir auch bei dem Gesetz.

Frau Abgeordnete Schasching hat mir alles Gute bei der Umsetzung gewünscht. – Frau Abgeordnete! Danke vielmals, wir haben ja schon umgesetzt, auch Sie haben schon umgesetzt. Dieses Haus hat dankenswerterweise einen ungewöhnlichen Weg beschritten.

Ich bin von Vertretern anderer Länder in Europa gefragt worden, auch bei der General­versammlung der Weltgesundheitsorganisation: Wie steht es denn bei Ihnen mit der Ratifizierung? Darauf habe ich gesagt: Die Ratifizierung ist nächsten Monat. Dann ist die Frage gefolgt: Und wann werden Sie es umsetzen?, worauf ich gesagt habe: Um­gesetzt haben wir es schon im vergangenen Dezember. – Sie waren völlig erstaunt darüber. Das ist eine positive Entwicklung.

Herr Abgeordneter Haupt, ich bin nicht traurig, dass wir diese neun Monate nicht zuge­wartet haben, ich bin froh über jeden Monat früher, in dem wir Schaden von der Bevöl­kerung abwenden.

Der Schmuggel ist in der Tat ein Problem, ein Problem, das auch der Finanzminister erkannt hat. Er ist nicht nur ein Problem in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen auf unsere Tabak-Trafikanten und damit auf behinderte Menschen, sondern er ist auch ein Problem, weil sehr oft geschmuggelte Zigaretten noch viel mehr Schadstoffe enthalten, vor allem Zigaretten aus dem Ostblock, aus China, Schadstoffe, die in Österreich längst verboten sind.

Das darf aber nicht zu dem Umkehrschluss führen – die österreichische Tabakindustrie will immer, dass die Gesundheitsministerin vor den Gefahren der geschmuggelten Zi­garetten warnt –, dass ich zur „gesunden“ österreichischen Zigarette animiere. Das will ich natürlich nicht, aber in der Tat sind natürlich die in Österreich, in der Europäischen Union erzeugten Zigaretten um vieles weniger schadstoffhaltig als die geschmuggelten Zigaretten – aber sie enthalten immer noch genug Schadstoffe.


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Wir haben also nicht nur die gesetzlichen Maßnahmen bereits beschlossen, die in die­ser Rahmenkonvention enthalten sind, wir haben natürlich auch schon intensiv mit der Umsetzung begonnen. In der Gastronomie haben wir eine hohe Akzeptanz. Ich orte eigentlich auch eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, dass wir nicht den militanten irischen oder italienischen Weg beschritten haben, sondern einen vernünftigen öster­reichischen. Ich orte auch hohe Akzeptanz bei den betroffenen Raucherinnen und Rauchern, weise aber darauf hin, dass wir uns selbst an der Nase nehmen müssen: zum Beispiel, was Sie gesagt haben, der Aschenbecher, der auf dem Tisch steht.

Ich habe beim Arbeitsmarktgipfel in der Hofburg am 1. Mai Frau Abgeordneter Silhavy und Herrn Abgeordnetem Gusenbauer gesagt: Nicht jetzt, sondern schon vor sieben Jahren haben wir das Rauchen in Sitzungen verboten! Und zu Recht hat der Herr Abgeordnete gesagt: Da stehen aber Aschenbecher. – Daraufhin habe ich die Veran­stalter gerüffelt, weil dort Aschenbecher stehen, und in weiterer Folge noch andere Raucherinnen und Raucher am Tisch.

Ich bedanke mich bei diesem Haus, ganz ausdrücklich beim Präsidenten, für die Aus­gestaltung der Räumlichkeiten mit den entsprechenden Rauchverbotstafeln. Es ist ein Vergnügen, jetzt durchs Couloir zu gehen. Ich erinnere mich daran, vor wenigen Monaten war das ein Spießrutenlauf, wenn man da durch den Rauch hereingegangen ist. Die Glaswände, die die Raucherecken abtrennen, sind tadellos.

Ich bedanke mich auch, dass das Rauchverbot in den Klubräumen eingehalten wird, insbesondere in den Vorräumen zu den Klubräumen, wo ja auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen, die davon betroffen sind.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Auch bei Veranstaltungen in der Säulen­halle bitte ich darum, keine Aschenbecher auf die Tische zu stellen, aber sehr wohl die Möglichkeit zu eröffnen, vielleicht beim Eingangstor eine kleine Raucherecke einzurich­ten – weitab von den anderen.

Was die Cafeteria anlangt, sollten wir uns überlegen – da die Nichtraucher mehr sind als die Raucher –, ob man nicht den größeren Saal für die Nichtraucher und den klei­neren für die Raucher einrichtet. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Beifall der Abgeordneten Dr. Pirklhuber und Schasching. – Abg. Neudeck: Da muss ich gleich eine rauchen gehen!) Vielleicht könnte man da auch mit dem Inhaber der Cafeteria sprechen, denn dann hätte ich auch wieder meinen Herrn Rudi. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nur nicht zu militant!) Nicht zu militant! Gut, das waren nur einige Anregungen für dieses Haus.

Wir haben uns vorgenommen – wir beiden „Bösen“ (in Richtung der Abg. Scha­sching) –, wir versuchen es auch mit einem Schmunzeln und mit Charme zu machen, dann wird es etwas netter angenommen. Meine Damen und Herren, wir haben diesbe­züglich noch genug zu tun. Ich bitte Sie hier wirklich auch in der Bewusstseinsbildung um Ihre Unterstützung. Ich selbst werde alles daransetzen, dass wir keinen Krieg der NichtraucherInnen gegen die RaucherInnen und umgekehrt haben, sondern eine fried­liche Koexistenz. Diese friedliche Koexistenz bedingt aber auch eine entsprechende Rücksichtnahme der Raucherinnen und Raucher gegenüber den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Und am allerwichtigsten ist es mir, dass Kinder geschützt sind. – In diesem Sinn ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 



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14.17.00

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte ganz herzlich Landsleute von mir aus der Steiermark, nämlich aus der Weststeiermark, aus Voitsberg, auf der Galerie begrüßen: Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen, der SPÖ und der Grünen.)

Dieses Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauches ist sehr zu begrüßen – haben wir schon gehört –, da neben den nationalen Maßnahmen gerade im Kampf gegen das Rauchen weltweite Maßnahmen notwendig sind. Rauchen hat in unserer Gesellschaft aber eine hohe Toleranz, die damit verbundenen körperli­chen und psychischen Gefahren sowie die volkswirtschaftlichen Schädigungen werden meist nicht beachtet.

Erfreulich ist es deshalb, dass unsere Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat sich des Themas Rauchen besonders angenommen hat und Maßnahmen setzt wie die, dass Jugendliche ohne Altersnachweis keine Zigaretten bei den Automaten bekom­men, oder – bereits umgesetzt, mit der Wirtschaft ausgehandelt – die rauchfreien Zonen in den Gaststätten. Durch die erhöhte Mobilität der Familien kommen natürlich auch immer mehr Babys und Kleinkinder in die Gaststätten. Das gemeinsame Fort­gehen ist im Prinzip gut, gerade deshalb sind aber die rauchfreien Zonen wichtig.

Aber ich wünsche mir auch mehr Mut der Gesellschaft, also von uns allen, Eltern, die ihre Kinder dem Passivrauchen aussetzen, darauf aufmerksam zu machen, wie schäd­lich das für ihre Kinder ist. Die steigende Zahl der Atemwegserkrankungen zeigt uns das deutlich.

Auch beim Rauchen gilt, dass es neben den körperlichen Gefahren durch die Abhän­gigkeit eine starke psychische Komponente gibt. Diese unterscheidet sich im Wesent­lichen nicht von den Mechanismen bei Esssucht, Alkoholsucht beziehungsweise auch bei Missbrauch von Suchtgiftmitteln. Ja, man kann sogar sagen, dass Rauchen oftmals der Anfang einer Suchtkarriere ist.

Da nicht nur, was das Rauchen, sondern auch, was den Alkohol angeht, die Konsu­menten immer jünger werden, haben wir ebenso erhöhten Handlungsbedarf im Bereich Alkoholge- beziehungsweise Alkoholmissbrauch. Ich bin aber davon überzeugt, dass unsere ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat bereits gezielte Maßnahmen erarbeitet hat – zum Wohle unserer österreichischen Jugend. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Turkovic-Wendl. – Bitte.

 


14.19.27

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht nur bekannt, sondern unumstritten, dass Zigarettenkonsum in Österreich das bedeutendste vermeidbare – und das ist das Wesentliche daran – Gesundheitsrisiko und die größte Ursache für frühzeitige Todesfälle darstellt. 2,3 Millionen Menschen in Österreich rauchen regelmä­ßig, zirka 800 000 von ihnen sind stark nikotinabhängig, und ungefähr 14 000 sterben jährlich an den Folgen des Rauchens.

Wir kennen diese Zahlen und sind auch darüber informiert, dass Raucher eine zirka acht bis zehn Jahre geringere Lebenserwartung haben und die häufigsten Erkran­kungsfolgen bei Rauchern der Herzinfarkt und Krebserkrankungen – nicht nur der Lungenkrebs – sind.


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Da es aber wahrscheinlich in jeder Familie und Gemeinschaft das berühmte Beispiel des rauchenden Großvaters gibt, der locker – und das auch noch mit 90 Jahren – vor sich hinschmaucht, sieht sich ja jeder Raucher geradezu als das Paradebeispiel dieses Großvaters und ist erst dann bestürzt, wenn der Arzt bei ihm eine lebensbedrohliche Diagnose feststellt: Herr Doktor, warum haben Sie mich nicht rechtzeitig gewarnt und informiert?! Der Arzt hat natürlich gewarnt, aber wir reagieren – das ist eben der Mensch – immer erst dann, wenn es uns selbst betrifft.

Bei diesen Rahmenbedingungen der World Health Organization zur Eindämmung des Tabakverbrauches und -gebrauches geht es vor allem um die Jugendlichen. Sie müs­sen wir schützen, einen lebenslangen Schaden davonzutragen, ist es doch alarmie­rend, dass in der Testgruppe der 15-Jährigen 37 Prozent der Mädchen und 26 Prozent der Burschen mit dem Rauchen begonnen haben.

Wenn man nun weiß, dass die Chance eklatant gering ist, sich vom Rauchen zu tren­nen, wenn man vor dem 18. Lebensjahr damit begonnen hat, so ist es gerade im Falle Jugendlicher wichtig, alles zu unternehmen, damit es zu keiner Abhängigkeit kommt, denn jene Stoffe, die in Zigaretten enthalten sind, sollen ja abhängig machen.

Ich glaube, da ist unser Einfühlungsvermögen gefragt und natürlich auch unsere Phan­tasie, dass wir Jugendliche nicht einfach nur belehren, sondern sie irgendwie moti­vieren, sodass sie gar nicht in diese Richtung gehen. In Österreich haben wir mit der Gesundheitsreform und der Novelle zum Tabakgesetz die richtigen Schritte gesetzt; diese wurden hier ja bereits aufgezählt.

Folgendes gebe ich noch zu bedenken: Zirka 2 Milliarden € pro Jahr könnten wir an Kosten sparen, die auf das Konto der Behandlung nach Tabakkonsum gehen. Das ist nicht nur, aber eine Möglichkeit, ein Ziel, eine Verhaltensänderung in puncto Rauchen in die Tat umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. – Bitte.

 


14.22.25

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Nach Schätzun­gen der Weltgesundheitsorganisation sterben weltweit jährlich 4 Millionen Menschen vorzeitig an den Folgen des Rauchens, das bedeutet: alle 9 Sekunden ein Todesfall. Rund 3 500 Österreicherinnen und Österreicher sterben im Durchschnitt jedes Jahr an Lungenkrebs infolge des Rauchens. Viele Tausende weitere leiden an schweren Nebenwirkungen wie Lungenkarzinomen und anderen Krebsarten, Herzinfarkt, Schlag­anfall oder chronischen Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Das persönliche Leid, jenes der Angehörigen, die dramatischen Einschränkungen in der Lebensführung und auch die enormen volkswirtschaftlichen Schäden kommen in diesen Zahlen noch gar nicht zum Ausdruck.

An den Folgen des Tabakkonsums sterben in Österreich jährlich rund 14 000 Men­schen – meine Kollegin Wendl hat ja bereits darauf hingewiesen –, und zwar deutlich mehr Männer als Frauen. Das einstimmig angenommene WHO-Übereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauches ist daher ein notwendiges und richtiges Signal. Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hat ja schon darauf hingewiesen: Wir haben hier in Österreich bereits sehr früh, nämlich im vergangenen Jahr, die gesetzlichen Rah­menbedingungen zur Umsetzung dieses Übereinkommens geschaffen.

Die Erkenntnis aber, dass Rauchen ein weltweites Problem mit schwerwiegenden Folgen für die menschliche Gesundheit darstellt und das daher die bestmögliche inter-


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nationale Zusammenarbeit und Mitwirkung aller Länder erfordert, gab Anlass für die Mitgliedsländer, sich zu einem umfassenden Maßnahmenkatalog zu verpflichten. Ich brauche diesen hier wohl nicht noch einmal anzuführen; vieles davon wurde heute ja bereits dargelegt.

Mir persönlich liegt aber gerade der Nichtraucherschutz besonders am Herzen. Die Ausweitung der Nichtraucherzonen gerade im öffentlichen Bereich, im Speziellen Orte, an denen sich vermehrt Kinder und Jugendliche aufhalten, verdienen unsere volle Auf­merksamkeit. Und da gilt es auch, ein Dankeschön an die Wirtschaft für ihre wirklich großartige Kooperationsbereitschaft zu sagen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf die äußerst erfolgreiche Kam­pagne eingehen, die speziell auf Jugendliche zugeschnitten wurde, die Spots mit Origi­nalaussprüchen von Kindern enthält und speziell die Zielgruppe der 8- bis 12-Jährigen anspricht. Da wirklich auch ein Dankeschön an unsere Bundesministerin Rauch-Kallat, die sich da sehr, sehr engagiert hat.

Jeder in unserer Gesellschaft hat selbst Verantwortung zu tragen, aber dort, wo die Entscheidung des Einzelnen zum Nachteil mehrerer wird, muss seitens der Öffentlich­keit eine Grenze gezogen werden. Für jeden Menschen, der sich durch unsere Aktio­nen, der sich durch das Engagement von uns allen gegen das Rauchen entscheidet und damit gesünder lebt, ist es wert, sich zu engagieren.

Noch einmal ein herzliches Dankeschön dir, Frau Bundesministerin, für dein engagier­tes Einschreiten in dieser Angelegenheit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.25


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


14.25.23

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich – und das war ja zu erwarten –, dass es hier breiten Konsens gibt, was die Strategien der WHO betrifft, Prävention vor den schädlichen Auswirkungen von Tabak- und Nikotinkonsum zu be­treiben.

Ich möchte jedoch nicht, dass diese Debatte vorbeigeht, ohne dass wir auch ein paar wirtschaftliche und sozialpolitische Daten und Fakten aufzeigen, die wir in politischer Verantwortung nicht völlig von uns wegwischen sollten.

Erstens: In Österreich haben wir 3 000 Tabakfachgeschäfte, in denen 10 000 Men­schen ihren Arbeitsplatz haben, Einkommenschancen sowie soziale Sicherheit. Wei­ters haben wir in Österreich über 5 000 so genannte Tabakverkaufsstellen, die für die Nahversorgung zum Teil unbedingt notwendig sind. Was meinen Wahlkreis Waldviertel betrifft, kann ich sagen, dass viele Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte und Gasthäu­ser zusperren müssten, wenn sie nicht die Einnahmen aus Lotto-Toto sowie aus dem Tabakverkauf hätten.

Zweitens: Sozialpolitisch sollten wir nicht übersehen, dass 42 Prozent aller Trafiken von Behinderten geführt werden. Ich will diese Fakten und Daten nur darlegen – bei allem Konsens über die Notwendigkeit, vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums zu warnen – und anregen, dass wir doch darüber nachdenken, was wir tun und welche Alternativen wir anbieten können, eben für jene 10 000 Men­schen, die heute ihren Arbeitsplatz, ihr Einkommen, ihre soziale Sicherheit in den Trafiken haben.


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Da gibt es zwei Strategien – und, Frau Minister, wir sind da ja einer Meinung –: Ein­dämmung des illegalen Schmuggels von Zigaretten, vor allem von jenen, die aus China kommen. Ich glaube, da ziehen wir alle an einem Strang. Zweitens sollten wir – dar­über sind wir, glaube ich, ebenfalls einer Meinung – dann, wenn der Zigarettenkonsum gesundheitspolitisch erwünscht zurückgeht, in Trafiken die Produktpalette erweitern, Alternativprodukte zulassen, damit dort eben rund 10 000 Arbeitsplätze auch in Zukunft bestehen bleiben können. (Beifall bei der ÖVP.)

14.27


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 890 der Beilagen die Geneh­migung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Gesundheitsausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlas­sung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundma­chung der arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch zu erfolgen hat, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

14.28.294. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (941 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTF-SHD-G geändert werden (GuKG-Novelle 2005), und über den

Antrag 218/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Ausbildungsreform im Bereich der ambulanten und stationären Altenbetreuung und -pflege (959 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (950 d.B.): Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengeset­zes und über den

Antrag 276/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg (961 d.B.)


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6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 278/A (E) der Abgeordne­ten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe (960 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 603/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (963 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


14.29.31

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben heute Grund zur Freude, und zwar Grund zur Freude, dass die MTD-Berufe deutlich aufgewertet werden. Wir beschließen heute die Ausbildung in Fachhochschulen, damit MTDs besser international vergleichbar sind und einen Bakkalaureat-Abschluss haben werden, und das fordert ja auch der Bo­logna-Prozess, der ganz eindeutig besagt, dass man in Europa die Vergleichbarkeit der Studiengänge fördern soll, und das fördert wiederum Transparenz sowie Mobilität.

Ich stehe auch nicht an, als Arzt zu sagen: Die nicht ärztlichen Berufsgruppen brau­chen diese Aufwertung. Sie brauchen aber auf der anderen Seite auch Standards, denn nur mit hohen Standards können wir den Patienten helfen. Diese Standards wer­den in der Fachhochschule eindeutig gehalten. Es wird fachkundige Sachverständige geben und das Ministerium wird die Ausbildungsinhalte und den Ausbildungsumfang per Verordnung festlegen.

Umso mehr ist mir unverständlich, warum die SPÖ im Ausschuss auf eine umfassende Reform der Gesundheitsberufe gedrängt hat, wenn wir diese doch im gleichen Aus­schuss gemacht haben. Aber bitte, das muss die SPÖ mit sich selbst ausmachen.

Ein zweiter Punkt, den wir jetzt beschließen, ist, dass wir eine Grauzone im Pflegebe­reich beseitigen, nämlich die Arbeitskräfteüberlassung. Dabei war ursprünglich geplant, 33 Prozent Leiharbeitskräfte zuzulassen. Wir haben uns überzeugen lassen und sind auch selbst der Meinung, dass 15 Prozent das Maximum darstellen sollten, weil es um Patienten geht, die oft auch älter sind.

Die Pflege ist nicht so einfach in der Arbeitskräfteüberlassung wie beispielsweise die Reinigung, wenn eine Putzschwadron in einem Krankenhaus oder in einer anderen Institution eingesetzt wird. Da ist es vielleicht egal, wer am nächsten und übernächsten Tag putzt. In der Pflege hat man mit älteren Patienten und mit Patienten zu tun, die über einen langen Zeitraum die selben bleiben. Wie wollen Sie den Pflegeprozess kontrollieren und die Qualität erhalten, wenn jedes Mal jemand anderer kommt? – Ich denke, die Argumente sind eindeutig.

Auf der einen Seite wollen wir keine Grauzone, auf der anderen Seite wollen wir eine hohe Qualität und vor allem eine Kontinuität der Pflege gewährleisten. Das sind wir den alten Menschen und den Pflegebedürftigen schuldig. Daher meine ich, dass dieses Gesetz, dass man im Pflegebereich maximal 15 Prozent Leiharbeitskräfte überlassen darf, sehr vernünftig und ausgewogen ist und wieder einen Schritt mehr im österreichi-


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schen Gesundheitswesen bildet, der Reformcharakter hat und der uns ein Stückchen nach vorne bringen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte.

 


14.32.43

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Rasinger, warum der Antrag betreffend eine umfassende Reform der Gesundheitsberufe auf der Tagesordnung steht, ist recht leicht zu erklären: Er stammt aus dem Jahr 2003, wurde von deiner Fraktion immer wieder vertagt, und jetzt haben wir glücklicherweise einen Teil dieses Antrages verwirk­licht, nämlich die MTD-Reform. Man könnte sagen: Gut Ding braucht Weile! Wir haben uns in letzter Konsequenz zumindest in diesem Bereich durchgesetzt, aber das war es dann schon. Es gibt noch einige andere Bereiche, die Frau Kollegin Csörgits dann noch näher erläutern wird, die noch nicht erledigt sind.

Lieber Kollege Rasinger, bezüglich der Qualität bin ich ohnehin deiner Meinung, aber man sollte das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz zumindest in Teilen unter die­sem Aspekt betrachten: einerseits unter dem hohen Anspruch, mehr Qualität im Ge­sundheitswesen, und andererseits unter jenen Bereichen, die du angeschnitten hast, nämlich der Leiharbeit oder Arbeitskräfteüberlassung und dem Bereich der Implemen­tierung des Basismodells aus der Artikel-15a-Vereinbarung für Sozialberufe. Genau da habe ich die Befürchtung – und nicht nur ich, sondern viele andere auch –, dass Qualität gerade in diesem Bereich nach unten minimiert wird. Dafür können wir nicht sein. Damit das klar ist, werde ich das näher begründen.

Wir haben schon seinerzeit bei der Beschlussfassung im Sozialausschuss darauf hingewiesen, dass möglicherweise dieses Basismodell mit einer 140-stündigen Zusatz­ausbildung einer ordnungsgemäßen Qualität nicht gerecht wird. Es gab auch eine gemeinsame Ausschussfeststellung, die darauf verweist oder die eine Evaluierung vorsieht, weil nämlich auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales die Befürchtung groß geworden ist, dass dieses Modell dazu benützt werden könnte, dass der SHD über die Hintertüre wieder Einzug in das Gesundheitswesen findet. Das kann nicht im Sinne einer guten Ausbildung, das kann nicht im Sinne der Qualität sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Als Beleg dafür, dass das nicht ganz so abwegig ist, Herr Kollege Rasinger, darf ich ganz kurz aus den „Vorarlberger Nachrichten“ zitieren. Unter der Überschrift „Vor­gangsweise unverständlich.“ heißt es:

„Die Verwaltung im Landeskrankenhaus Feldkirch plant Qualitätsverlust durch die Ent­lassung von geschultem Personal und die Einstellung von Arbeitslosen mit Kurzaus­bildung für Pflegedienste.“ – Zitatende. 

Wenn das die Zukunft im Gesundheitsbereich, im Pflegebereich ist und mit Qualität noch vereinbar sein soll, Kollege Rasinger, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Ge­nau diese Befürchtung haben wir, dass eben mit der Implementierung dieser Leiharbeit und mit der Implementierung des Basismodells genau das Gegenteil bewirkt wird: immer weniger und nicht mehr Qualität im Gesundheitsbereich. Diesen Weg, lieber Kollege Rasinger, können wir leider nicht mitgehen.

Es gibt – da stimme ich dir wieder zu – auch Positives zu berichten, nämlich die Fach­hochschulausbildung für MTD-Berufe und für Hebammen. Um in der Fachsprache der Hebammen zu bleiben: Auch dies war eine sehr schwere Geburt. Du weißt, erst in letzter Sekunde ist auch das einer positiven Erledigung zugeführt worden. Daher wer-


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den wir diesem Gesetzentwurf und diesem Zusatz- und Abänderungsantrag unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

14.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


14.36.44

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Der Gesundheitsausschuss hat wieder eine Reihe von sehr sach­lichen und pragmatischen Beschlüssen gefasst und legt sie heute dem Plenum vor. Wie schon meine Vorredner herausgestrichen haben, sind zwei interessante und auch diskutierte Punkte dabei, die ich aus meiner Sicht erläutern möchte: einerseits die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, notwendig auf Grund der Osterweiterung, eine legistische Anpassung, eine gegenseitige Anerkennung von Dip­lomen.

Zum Zweiten ist die Einführung einer Sonderausbildung für Kinderintensivpflege für früh- und neugeborene Kinder und Jugendliche in diesem Gesetz sehr erfreulich. Man muss auch daran erinnern, dass etwas, das Staatssekretär Waneck zuerst und dann Sozialminister Haupt mit Energie vorangetrieben haben, nunmehr Wirklichkeit gewor­den ist und die Qualität in der Betreuung und Pflege kleinster Kinder und Jugendlicher ganz entschieden verbessern wird.

Zum Dritten ein strittiger Punkt, nämlich, dass der Gesundheitsbereich für die Arbeits­kräfteüberlassung geöffnet wird. Die große Koalition hatte Mitte der neunziger Jahre grundsätzlich die Möglichkeit der Arbeitsvermittlung durch Arbeitskräfteüberlassung geschaffen. Ich sage das, obwohl ich weiß, dass meine Fraktion damals bedauerlicher­weise zugestimmt hat. Das war ein Schritt, der gegangen worden ist. Jetzt – das war absolut vorauszusehen – ist das auch im Gesundheitsbereich passiert.

Ich bin froh und zufrieden, dass es gelungen ist, von diesen 33 Prozent auf 15 Prozent zu kommen. Es ist auch – das ist zu berichten – in einer Ausschussfeststellung fest­gehalten worden, dass sich diese 15 Prozent nicht auf die Einrichtung im Gesamten, sondern jeweils auf die Organisationseinheit beziehen müssen. Das heißt: Es kann nicht sein, dass eine Abteilung in einem Spital 100 Prozent Leiharbeitskräfte hat. Auch das ist eine gewisse Sicherheitsmaßnahme. Wir werden diesem Gesetz natürlich zu­stimmen.

Sehr erfreulich, rundherum erfreulich und einvernehmlich ist die Aufwertung des geho­benen medizinischen Dienstes durch die Einrichtung von Fachhochschulen mit klaren Standards der Ausbildung und einem an die europäischen und internationalen Be­zeichnungen angepassten Diplom, dem Bakkalaureat. Es ist dies in Übereinstimmung mit dem so genannten Bologna-Prozess. Es war dies vor allem auch der ausdrückliche Wunsch der Berufsgruppen. Damit ist dieses Gesetz also zu Recht von allen vier Parteien angenommen worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.39


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


14.39.38

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich gebe zu, dass ich bei dieser Rede vor gewissen Problemen stehe, weil es einfach Gesetze gibt, die sprichwörtlich zwei Seiten einer Medaille darstellen: Plus und Minus. Wenn dann ein Konglomerat abgestimmt


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wird, müsste man fast würfeln, je nachdem, mit wem man spricht, mit welchen Vertre­tungsorganen, Expertinnen und Experten, und dann ja oder nein sagen. Aber ich würfle nicht gerne. Ich betone nochmals, dass ich denke, dass sich in der Gesundheitspolitik einiges nicht nur idealisiert und theoretisch, sondern auch in der Realität mit Haus- und Sachverstand gemeinsam machen ließe.

Ich denke auch, dass manches besser wäre, wenn die Oppositionsparteien früher – und damit rechtzeitig – eingebunden werden würden. Ich meine, dass manches nicht nur schneller, sondern auch besser werden würde und Gesetze vielleicht breiter getra­gen werden könnten, als das bisher der Fall ist. Das bedauere ich, aber wir sind ja nicht am Ende des Weges. Wir werden eine getrennte Abstimmung verlangen, um dieser Kritik Ausdruck zu verleihen.

Natürlich gibt es überhaupt keinen Grund, EU-Anpassungen über Anerkennung von Diplomen und deren Qualität bei Gesundheitsberufen abzulehnen. Das ist okay, halte ich aber auch für selbstverständlich.

Dass die Kinderintensivpflege ihren Stellenwert endlich wieder in der Ausbildung von Pflegeberufen erhält, halte ich für dringend notwendig. Das hätte allerdings schneller gehen können. Wir fordern das gemeinsam mit vielen Kinderärztinnen und Kinder­ärzten schon seit vier oder fünf Jahren, glaube ich.

Dass Sozialberufe, die keine Kompetenz im Pflegebereich haben, natürlich durch etwas kürzere Aufschulungen Assistenz bei einer Basisversorgung leisten können, halte ich dann für gefährlich, wenn das eintritt, was man im schlimmsten Fall glauben könnte: dass nämlich jedes diplomierte Personal durch solche Kräfte ersetzt wird. Das glaube ich aber dennoch nicht. Man muss dies jedenfalls jedoch einer Evaluierung unterziehen und schauen, welche Konsequenzen das hat.

Ich bitte aber doch zu bedenken, dass es in der Realität vielfach passiert, dass Ange­hörige und Verwandte ihre pflegebedürftigen Angehörigen mit Dienstleistungen verse­hen, die nicht professionalisiert sind. Es ist leider nicht möglich, eine Ärztin oder einen Arzt, eine Diplomschwester oder einen Diplompfleger für jede Handlangung zu holen. Das halte ich für unrealistisch. Dennoch sei Vorsicht geboten!

Dass MTAs und Hebammen nunmehr eine Ausbildung an Fachhochschulen bekom­men, halte ich nicht nur für frauenfreundlich, sondern für extrem notwendig, weil es die­sen Ausgebildeten auch internationale Anerkennung bringt. Bisher war diese Gruppe nach dem Akademiestudium eher diskriminiert.

Beim Arbeitskräfteüberlassungsgesetz sehe ich auch nicht nur Himmel und Hölle. Wenn man überlegt, dass manche Organisationseinheiten nicht mehr als 15 Kräfte beschäftigt haben, dann ergeben 15 Prozent eine Person. Man kann darüber streiten, ob das noch zu viel ist. Ich wäre da vorsichtiger. Mir ist es aber zu wenig, nur als Aus­schussfeststellung festzuschreiben, dass mit diesen Prozentsätzen keine großen Ein­heiten gemeint sind, sondern auch Suborganisationseinheiten. Ob das etwas hilft? – Ich bin skeptisch.

Ich denke nicht, dass wir nur berufen sind, österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Angestelltenbereich vor billigen Arbeitskräften zu schützen, die von solchen Firmen verleast werden, sondern ich möchte auch jene schützen, die bei diesen Firmen angestellt sind. Für diese sollten Sozialstandards garantiert werden, die auch anderen Angestellten im Krankenhausbereich bislang garantiert worden sind. Ich habe meine berechtigten Zweifel, ob die Möglichkeit der Mehrfachbeschäftigung nicht Reglements des Arbeitszeitgesetzes völlig aushebeln könnten. – Das ist mir zu dünn.

Ich gebe aber zu: Eine Zustimmung wäre bei längerer Diskussion, intensiverer Debatte und bei einigen Korrekturen möglich gewesen. Jetzt ist das nicht zu 100 Prozent der


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Fall. Ich bedauere das oder ich bedauere es nicht, aber bedauern würde ich jedenfalls, wenn sich daran in Zukunft nicht das änderte, was ich mir wünsche: früher mitzudisku­tieren und vielleicht auch ein bisschen mitzugestalten. Es würde schlichtweg besser werden, ohne jetzt eingebildet zu sein, dass es dazu nur uns braucht – es braucht alle. (Beifall bei den Grünen.)

14.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.

 


14.45.02

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits gesagt worden: In Zukunft ist ein normierter Höchstanteil von 15 Prozent des Pflegepersonals unter Bedachtnahme auf die Pflege- und Betreu­ungsqualität und die Pflegekontinuität im intra- und extramuralen Bereich im Wege der Arbeitskräfteüberlassung möglich.

Ich muss dazu sagen: Es ist auch angesprochen worden, dass es diesen Grau­bereich – darauf gehe ich zum Schluss noch ein – bereits gibt. Diese 15 Prozent sind nicht nur auf die Einrichtung insgesamt, sondern auf deren einzelne Organisationsein­heiten beziehungsweise Suborganisationseinheiten anzuwenden. Es ist schon gesagt worden, dass das in der Ausschussfeststellung festgehalten wurde.

Grundsätzlich ist über einen längeren Zeitraum der Einsatz von einem entsprechend hohen Prozentsatz an gleich bleibenden – also immer wieder dieselben – Pflegeperso­nen sicherzustellen, besonders in der Langzeit- und Hauskrankenpflege.

Jemand, der bereits mit Pooldiensten gearbeitet hat – da muss ich mich dazuzählen –, weiß, dass man als Pflegedirektorin immer wieder einfordert, dass man nach Möglich­keit wieder die gleichen Personen bekommt. Der Unterschied zur Arbeitsüberlassung ist, dass das bis jetzt Leute waren, die Teilzeit angestellt sind und nur an bestimmten Tagen über den Pool arbeiten können. In der Arbeitsüberlassung sind das fix ange­stellte Personen.

Als Mindestanforderung an die Einhaltung der Pflegequalität ist die „angemessene Pflege“ anzuwenden. Das ist also die Stufe 2. Stufe 0 ist die gefährliche Pflege, Stufe 1 ist die sichere Pflege, Stufe 2 ist die angemessene Pflege und Stufe 3 ist die optimale Pflege. Die angemessene Pflege beinhaltet auch, dass eine individuelle Pflege des Patienten beziehungsweise Klienten gewährleistet ist, das heißt, der Pflegeprozess ist auf den zu Betreuenden individuell abgestimmt.

Die Organisationsverantwortung muss die zuständige Pflegedirektorin oder Pflege­dienstleitung gewährleisten. Wichtige Bestimmungen des Arbeitsüberlassungsgesetzes sind anzupassen. Da nenne ich nur den § 10: Da muss nach dem Wort „Kollektiv­vertrag“ „Landesvertragsbedienstetengesetz“ ergänzt werden. Weiters sind § 5 Arbeit­geberpflicht, § 6 Arbeitnehmerschutz, § 7 Haftungsbeschränkung für Arbeitnehmer, § 12a Informationspflicht und § 13 Abs. 6 und § 14 Bürgschaft anzupassen.

Tatsächlich arbeiten gehobene Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege und Pfle­gehelfer seit Jahren zum Teil arbeits- und sozialrechtlich gänzlich ungesichert für so genannte Arbeitskräfteüberlasser. Die Gründe sind vor allem die flexibilisierte Dienst­leistung und der Hauch von Freiberuflichkeit für diese Gruppe.

Man muss dazusagen, dass in den §§ 35 und 90 Abs. 2 GuKG, das wir heute beschlie­ßen, nun berufsrechtlich zugelassen wird, dass gehobene Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege und Pflegehilfe künftig die Möglichkeit haben, im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, arbeitsrechtlich geord-


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net und abgesichert, tätig zu werden. Das ist im Interesse der am Pool-Markt Tätigen, da es da eine Reihe von schwarzen Schafen gibt und die gehobenen Dienste auch bislang zum Teil mit Gehaltsforderungen et cetera gegen ihren Pooldienstanbieter übrig geblieben sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


14.48.55

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Lackner hat schon darauf hingewiesen, dass eines der großen Probleme die Öffnung der Leiharbeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege ist, weil das ein besonders sensibler Bereich ist.

Sie von den Regierungsfraktionen haben damit argumentiert, dass in diesem Bereich zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist und man ihn daher für Arbeitskräfteüberlassung öffnen müsste, um den Graubereich auszuschließen.

Erstens verweise ich darauf, dass wir schon seit vielen Jahren in diesem Haus fordern, dass endlich etwas gegen Schwarzarbeit unternommen wird. Wenn Sie das täten, dann hätten Sie den Graubereich auch schon längst ausgeschlossen, vor allem in diesen Bereichen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Zweiter Punkt: Zuerst wurde von fast einem Drittel ausgegangen, dann konnte man auf einmal eine Reduktion auf 15 Prozent erzielen. Also wo liegt jetzt der tatsächliche Bedarf?! Zuerst sagt man, man braucht fast ein Drittel der Beschäftigten durch Arbeits­kräfteüberlassung, letzten Endes einigt man sich dann auf 15 Prozent. Hat das unter Umständen damit zu tun, dass offensichtlich Personaldienstleister sehr aktiv bei der Erarbeitung dieser Gesetzesvorlage einbezogen waren.

Ich entnehme einer OTS-Meldung der Wirtschaftskammer Österreich, dass sich Ger­hard Flenreiss als Berufsgruppensprecher der Arbeitskräfteüberlasser aktiv an der Initiative beteiligt hat, dass Pflegeanstalten auch Mitarbeiter von Personaldienstleistern beschäftigen können, dass er den Beschluss des Ministerrats vom Mittwoch als „großen Schritt zur Linderung des Pflegenotstands und zur Legalisierung der aktuellen Scheinselbständigkeit in dieser Berufssparte“ begrüßt hat.

Er hat dann weiters gemeint, diese Maßnahme wirke sich speziell auf die Frauen­erwerbsquote positiv aus, mittelfristig rechne er mit 15 000 bis 20 000 neuen Arbeits­plätzen, die in erster Linie Frauen zugute kämen, etwa Berufswiedereinsteigerinnen und Teilzeitkräften.

Meine Frage dazu: Wenn es in dieser Berufssparte einen Notstand an ausgebildeten Kräften gibt, wie kann dann der Herr Flenreiss so überzeugt sein, dass man 15 000 bis 20 000 Arbeitsplätze für Frauen auf dieser Basis schaffen kann? Wenn diese Arbeits­plätze vorhanden sind, dann sollten sie in legale – legal sind sie so auch –, in ganz normale Arbeitsplätze übergeführt werden und nicht in Arbeitsplätze mit Sonderrege­lungen und Sonderbestimmungen.

Das war der Punkt, den wir kritisiert haben. Sie haben Ihn letzten Endes auch mit der Ausschussfeststellung nicht entkräften können. Sie haben gesagt, Sie können es bundesgesetzlich nicht regeln, und daher können Sie nur eine Ausschussfeststellung darüber treffen. Damit können Sie es in Wahrheit nicht garantieren, weil Sie in die Organisationseinheiten nicht eingreifen können.

Einen Punkt lassen Sie mich noch erwähnen, und das ist der Punkt, der dazu dient, dass sozusagen auch Angehörige von Sozialbetreuungsberufen quasi zur Durchfüh-


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rung von Pflegeleistungen herangezogen werden können; Kollege Grünewald hat in seinem Debattenbeitrag schon darauf hingewiesen. Mein Kollege Lackner hat die Befürchtung geäußert, dass es damit wieder zu einer Dequalifizierung kommen könnte, und dass das nicht passiert, wollen wir auf jeden Fall sichergestellt haben. Da Sie auch das nicht sicherstellen können, werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen.

Abschließend möchte ich nur sagen, dass ich mich sehr freue, dass es uns gelungen ist, die Fachhochschulausbildung auch für die Hebammen – das war ein schwieriger Verhandlungsgegenstand – durchzusetzen. In diesem Punkt werden wir der Vorlage auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

 


14.52.37

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende GuKG-Novelle wird die Zustimmung unserer Fraktion finden. Sie enthält lang Er­wünschtes. Ich denke da vor allem an die gehobenen Dienste und an die Hebammen, die nunmehr eine tertiäre Ausbildung im Bereich der Fachhochschulen mit dem Bakka­laureat bekommen. Ich bin mir aber sicher, dass manche Hoffnungen, die diese Berufsgruppen hegen, über das Vehikel der Fachhochschulausbildung und der Akade­misierung bessere Gehälter zu bekommen, mit diesem Gesetz nicht erfüllt werden, weil von Seiten der Länder, die die Hauptbetreiber der österreichischen Krankenanstalten sind, restriktiv bei den Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften vorgegangen wird. Das ist schon ein ewiges Bild.

Auch da gilt: eine tertiäre Ausbildung und eine bessere Qualifizierung und wissen­schaftliche Tätigkeit in Gesundheitsberufen auch außerhalb des ärztlichen Berufes ja, aber ein Nein dazu, dass damit automatisch auch eine Lohnerhöhung verbunden ist. Die Fachhochschulabsolventen sind mit Ausnahme des Sozialministeriums in allen Ministerien nicht als Akademiker eingestuft, sondern nach wie vor in jener Stellung, in der sie sich heute schon befinden. Daher ist es notwendig, in Beamten-Dienstrechtsno­vellen in entsprechender Form diese Akademisierung zu berücksichtigen, denn warum sollte jemand bei einem Parallelbestehen von Akademien und tertiärer Ausbildung in der Fachhochschule diesen Weg beschreiten, wenn er nichts davon hat.

Zum Zweiten: Es hat mir betreffend den Bereich der Hebammen Sorge gemacht, dass nunmehr erstmalig der Fachhochschulrat in Gesundheitsberufen auch Qualitätsüber­prüfungen in der Minderheit gestalten wird. Ich habe mich bemüht, im Rahmen des Verfahrens im österreichischen Parlament da Besserstellungen zu erreichen. Einige Punkte sind gelungen.

Wir kennen das vom Bereich der Akademien für Physiotherapie. Da gehen manche Länder dazu über, diese so zu sperren und so zu öffnen, wie der eigene Bedarf in den Krankenanstalten es erfordert, aber keine einzige Kraft mehr auszubilden, als der Bedarf für den eigenen Bereich es verlangt. Daher ist es mir wichtig gewesen, dass bei den Hebammen und auch bei den MTDs die Formulierung für die Genehmigung für die Fachhochschulen vorhanden ist, dass extramuraler und intramuraler Bereich gleich­wertig für die Zurverfügungstellung der Ausbildungsplätze eo ipso vorhanden sind, denn wir wissen, dass nach der dreijährigen Einführungsphase und dann nach der endgültigen Genehmigung weder der Fachhochschulrat noch das Ministerium Einfluss auf den Träger haben, und daher ist es wichtig, diese Komponenten auch im Gesetz zu verändern, und das war mit schuld daran, warum die „Zangengeburt“ der Hebammen so stattgefunden hat.


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Mehr als 54 Mails von den Verantwortlichen der Akademien und von Berufsverant­wortlichen aus allen neun Bundesländern haben mir Recht gegeben, dass am Ende des Tages die Hebammen meine Bemühungen, in diesem Bereich Verbesserungen herbeizuführen, durchaus geschätzt haben und im Interesse der Auszubildenden auch als positiv aufgefasst haben, während es am Anfang über diese meine Bemühungen, wie Kollege Lackner es richtig angemerkt hat, einiges an Bestürzung in dieser Berufs­gruppe gab.

Ich glaube auch, dass es richtig und notwendig ist, dass in den Änderungen dieses Ge­setzes auch der Qualitätsbegriff mehrfach festgeschrieben wird. Wir werden sehen, ob sich die Befürchtungen hinsichtlich der Qualität, die die Oppositionsparteien da äußern, bewahrheiten. Wichtig wird es meiner Meinung sein, dass das, was im Vorfeld von den Ländern mitgarantiert worden ist, dann tatsächlich stattfindet, dass nämlich auch die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen in entsprechender Form in die Eigenarten jedes Hauses eingeführt werden, in die Alarmpläne, in die Notfallpläne, in die Katastrophen­pläne, in die Hygienepläne, und zwar so, dass sie nicht sozusagen als Fremdkörper zum Minimieren der Qualität, sondern als willkommene Zusatzkräfte zur Anhebung der Qualität in der Pflege, zur optimalen Pflege in der Stufe 4 verwendet werden. Wir haben nämlich schon allzu viele Pflegeeinrichtungen, wo wir noch ungenügend Pflege­ausstattungen haben, und daher sind auch diese Qualitätsverbesserungen notwendig.

Ich gebe Kollegem Grünewald durchaus Recht, wenn er meint, dass wir uns auch dar­über Sorgen machen müssen, dass die aus dem Ausland hereingeholten Pflegekräfte dem österreichischen Sozialsystem voll im positiven Sinne unterwerfen werden, weil wir da eine Grauzone haben. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Widersprechen möchte ich allerdings Frau Kollegin Silhavy: Diese Grauzone ist nicht erst unter dieser Bundesregierung entstanden, sondern die wurde sehr gezielt über Jahre durch eine Verdünnung der Ausbildung der Fachkräfte in Österreich herbeige­führt, obwohl man die Zukunftsprognosen, dass es bei einer alternden Gesellschaft mehr Pflegebedarf geben wird, kannte. Das wurde auch von den Ländern mit verur­sacht. Ich hoffe aber, dass wir mit diesen Änderungen in der letzten Minute einiges zur Verbesserung im extra- und im intramuralen Bereich beitragen werden, sodass wir dann aus dem eigenen Bereich über genügend Pflegende verfügen werden

Ich hoffe auch, dass die Neuordnung im Bereich der freiwilligen Sozialdienste dafür sorgen wird, dass mehr junge Menschen Interesse an Pflegeberufen haben werden, als es heute der Fall ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin Haidlmayr, in zwei Minuten beginnt die Kurzdebatte. Wollen Sie noch zu Wort kommen? – (Abg. Haidlmayr: Nein!)

Dann unterbreche ich kurz die Sitzung bis 15 Uhr. Also in einer Minute beginnt dann die Kurzdebatte.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


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14.59.12Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2708/AB

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen mit der Ordnungs­zahl 2708/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung wurde bereits verteilt, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer oder die Schriftführerin erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstrednerin beziehungsweise dem Erstredner kommt zur Begründung der Anfragenbesprechung eine Redezeit von 10 Minuten zu.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 10 Minuten Rede­zeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.01.08

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben heute Morgen bereits erlebt, dass Minister Bartenstein, zu­ständig für Arbeit und Wirtschaft, zum Thema Frauenarbeitslosigkeit herzlich wenig zu sagen wusste, jedenfalls keine Lösungen, keine Strategien anbieten konnte.

Wir wollen jetzt in dieser Anfragebeantwortungsdebatte sehen, ob die Frauenministerin inzwischen mehr zu diesem Thema zu sagen hat, als sie im Februar im Gleichbe­handlungsausschuss zur Antwort geben konnte. Ich habe damals, weil die Diskussion sehr unbefriedigend ausfiel, eine Anfrage zum großen Thema „Frauenarbeitslosigkeit“ und zu Faktoren, die damit zusammenhängen, an die Frau Ministerin gestellt, und zwar eine Anfrage, die aus gezählten 50 Fragen bestanden hat, wo ich sehr präzise gefragt habe.

Ich erwähne das deswegen, weil Sie, wenn Sie die Anfragebeantwortung gelesen haben, vermutlich nicht den Eindruck gewonnen haben, dass da jemand präzise ge­fragt hat. So sind nämlich die Antworten ausgefallen. Ich kann Ihnen wirklich nur ans Herz legen, sich auch die Anfrage selbst zu Gemüte zu führen. Das ist wirklich so im Tenor formuliert: Welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Jahr 2005 in diesem oder jenem Bereich setzen? Welche sind schon eingeleitet? Welches Budget steht zur Verfügung? Und so weiter.

Was wir bei der Beantwortung feststellen, ist, dass die Ministerin nach einem gewissen Prinzip vorgeht. Das Prinzip lautet – und da muss ich den BeamtInnen, die das verfasst haben, fast meine Hochachtung aussprechen –: viel Umfang und wenig Inhalt. Eine Anfragebeantwortung zu verfassen, die aus mehreren Seiten, aus 12 Seiten, besteht und deren Inhalt man vermutlich in zwei bis drei Zeilen zusammenfassen kann, ist immerhin auch Arbeit.

Was auch in den politischen Äußerungen der Frau Ministerin immer wieder durch­kommt, ist, dass man mit drei Strategien an das Thema „Frauenarbeitslosigkeit“ heran­geht.

Strategie Nummer eins ist Schönreden. Das findet sich an mehreren Stellen in dieser Anfragebeantwortung, so nach dem Motto: Es ist ja gar nicht so schlimm! Wenn wir uns das Referenzjahr 1997 herausgreifen – Sie allein mögen wissen, warum Sie aus­gerechnet das Jahr 1997 auswählen; wenn ich mir die letzten Jahre anschaue, dann sehe ich einen eindeutigen Trend zu Verschlechterungen für die Frauen, das kann man klar erkennen –, dann sehen wir, dass es nicht so schlimm ist, dass es in der Vergan-


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genheit auch nicht besser war und dass es in anderen Staaten auch nicht besser ist! Also Schönreden ist Strategie Nummer eins.

Die zweite Strategie, die Sie anwenden, ist, auszuweichen, auf konkrete Fragen mit den Worten zu antworten: Wir haben ohnehin schon eine „Frauenratgeberin“ herausge­geben. – Das ist eine löbliche Maßnahme, hat nur nicht immer mit dem Thema etwas zu tun.

Die dritte Strategie, die Sie anwenden, ist – und ich werde Ihnen dann auch noch Bei­spiele dafür bringen –, einfach die Verantwortung weiterzuspielen, indem Sie sagen: Dafür bin gar nicht ich zuständig, das machen der Wirtschaftsminister, die Sozialminis­terin, die Zuständigen für die Kollektivverträge! Ich als Frauenministerin bin da eigent­lich nicht gefordert!

Was mir auch noch aufgefallen ist – nur, um das wieder einmal aufzugreifen –, ist Fol­gendes: Die Sache mit den Zeiten, Frau Ministerin, haben Sie auch noch immer nicht so ganz auf die Reihe gekriegt, wiewohl Sie diesmal variieren. Das bekannte Muster ist: Zum Beispiel auf die Frage 3 „Welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Jahr 2005 setzen, um die Frauenarbeitslosigkeit zu senken?“ kommt von Ihnen die Antwort: Im Jänner 2004 haben wir ohnehin schon ein Mentoring-Programm gestar­tet! – Das heißt, Sie beantworten die Frage nach der Zukunft mit der Vergangenheit. Das ist ein bewährtes Prinzip!

Diesmal können Sie es auch andersherum. Ich habe zum Beispiel auch gefragt, weil das eine wichtige Rahmenbedingung ist: Welche konkreten geschlechtssensiblen Sta­tistiken und Instrumente für Gender Budgeting haben Sie – also in der Vergangenheit – Ihren Ressortkolleginnen und -kollegen zur Verfügung gestellt? Ihre Antwort darauf lautet: Ich werde – also in der Zukunft – eine Broschüre über Frauen und Männer in Österreich bis Jahresende oder im Jahre 2006 vorlegen!

Das ist eine Ausweitung des Themenverfehlens, das ist geglückt. Leider ist es keine Antwort auf die Fragen, die wir gestellt haben. Nur der Vollständigkeit halber: Die Bro­schüre zur Situation von Männern und Frauen in Österreich ist kein großes Verdienst, sondern eine EU-Verpflichtung, die Sie ohnehin erfüllen müssen.

Aber bleiben wir bei der Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit werden Sie 2005 setzen? – Ihre Antwort lautete: Als Metaziel verfolgen wir ohnehin ... – also irgendetwas völlig Allgemeines.

Als Zweites führen Sie an: Das AMS hat ohnehin den Auftrag, 50 Prozent der Mittel für Frauen auszugeben. – Das stimmt im Übrigen nicht ganz. Es sind derzeit 49,4 Prozent, wenn wir ganz penibel sind.

Als Drittes sagen Sie mir darauf, dass Sie das Mentoring-Programm haben.

Und als Viertes schreiben Sie, dass es ohnehin die Frauenberatungs- und -service­stellen gibt.

Okay. Ich habe mir gedacht, vielleicht war die Frage ein bisschen zu groß. Ich schaue mir eine andere Frage an, die Frage Nummer 9, wo wir uns mit der Erwerbsquote von Frauen beschäftigen.

Wir wissen, dass wir im internationalen Vergleich bei der Erwerbsquote der Frauen – umgerechnet im Vollzeitäquivalent, also auf Vollzeitbeschäftigungen gerechnet, um statistisch den Boom bei den Geringfügigen auszublenden – absacken. Im ganzen EU-Raum nimmt diese Erwerbsquote – wieder umgerechnet im Vollzeitäquivalent – zu, nur in Österreich haben wir einen leichten Rückgang aufzuweisen. Daher war meine Frage: Was haben Sie denn für Ziele, und wie werden Sie diese erreichen?


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Ihre Antwort darauf lautete: Wir haben die Broschüre „Frauenratgeberin 2005“ heraus­gegeben! Im Übrigen gibt es auch noch Folder aus 2003! – Letztere möchte ich jetzt nicht alle aufzählen.

Frau Ministerin! Manchmal bin ich wirklich ratlos, wie ich mit derlei Antworten umgehen soll. Doch das zieht sich so quer durch Ihre Antworten.

In Wirklichkeit habe ich jetzt alle Schlagwörter, alle Inhalte, die Sie auf 50 präzise Fra­gen geliefert haben, schon genannt. Diese lauten: Frauenberatungsstellen, Mentoring, Broschüren und – was noch nicht dabei war – Orientierungsseminare für Wiederein­steigerinnen oder für Frauen, die einen Arbeitsplatz suchen. Das ist im Wesentlichen der Kern Ihrer Antwort, egal, was man nachfragt!

Zu den Einkommensunterschieden stellten wir die Frage: Was werden Sie ganz kon­kret heuer tun, damit die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen kleiner wird? – Sie gaben zur Antwort: Mentoring.

Ich fragte Sie: Was werden Sie tun, damit von den vielen Frauen, die den Wieder­einstieg nicht schaffen, mehr eine Chance haben? Nicht einmal die Hälfte schafft ihn. – Sie gaben wieder die Antwort: Mentoring.

Ich fragte Sie: Was werden Sie tun, um die Erwerbsquote zu heben? – Sie antworteten darauf: Ich habe ohnehin Broschüren herausgegeben!

So geht das durch die ganze Anfragebeantwortung!

Die Frage nach der Armutsgefährdung wird beantwortet mit dem Hinweis: Mentoring und „Frauenratgeberin 2005“ als Broschüre.

Damit wollen Sie die Armut von Frauen bekämpfen? – Wir wissen, dass sie gestiegen ist. – Mit der Broschüre „Frauenratgeberin 2005“ und mit Frauen-Business-Mentoring wollen Sie die Armut von Frauen bekämpfen?!

Schließlich habe ich Sie noch nach den Rahmenbedingungen für Frauen, wie Kinder­betreuung, Mobilität, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gefragt. Und es kommt wieder als Antwort: Beratungsstellen, Broschüren und Mentoring.

Frau Ministerin! Sie haben ein Budget von 3,5 Millionen € – das sagen Sie mehrmals in der Anfragebeantwortung –, es gibt Frauenberatungsstellen, bei denen unter der schwarz-blauen Regierung gekürzt wurde, obwohl diese mit allen möglichen Hemm­nissen zu kämpfen haben, und Sie haben ein paar Broschüren herausgegeben. Offen­sichtlich sind Sie damit zufrieden – aber das ist uns zu wenig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich habe Sie daher in der letzten Frage, weil ich nach der Ausschussdebatte schon da­mit gerechnet habe, dass nicht viel an Auskunft kommen wird, noch etwas gefragt. Ich glaube, dass eine Ministerin, die auf ein drängendes Problem, wie die Frauenarbeitslo­sigkeit eines ist – und die steigt seit einem Jahr, im Unterschied zur Männerarbeitslo­sigkeit –, immer nur die Antwort geben kann: Mentoring, Berufsorientierungssemi­nare – diese haben im Übrigen bislang genau 20 Frauen in Anspruch genommen – und Broschüren, und die das Ganze gelangweilt abhandelt – von leidenschaftslos kann man schon gar nicht mehr reden –, eigentlich nur ihr Ressort verwaltet. Ich habe Sie daher als letzten Punkt gefragt: „Wenn Sie in keiner der vorangegangenen 49 Fragen einen Handlungsbedarf für sich und Ihr Ressort sehen, worin sehen Sie dann Ihre Aufgabe als Frauenministerin?“

Sie haben mir de facto eine Anfragebeantwortung vorgelegt, in der Sie zu allem mei­nen, Sie machen das eh schon, Sie seien nicht zuständig und da sei nichts mehr zu­sätzlich zu tun. Sie haben mir 49 Fragen lang erklärt, es gebe für die Frauenministerin


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und für das Frauenressort keinen großartigen Handlungsauftrag, was 2005 konkret zu machen wäre. Sie sind zufrieden mit dem, was es gibt, oder nicht zuständig.

Daher kann ich nur behaupten, dass Sie als Frauenministerin offensichtlich entbehrlich sind und die 50. Frage einfach damit beantworten können, dass Sie keinen Handlungs­bedarf und auch sonst keine Aufgabe für sich sehen.

Ich wünsche ehrlich keiner einzigen Frau in dieser Republik, dass sie arbeitslos wird – auch Ihnen nicht. Ihnen wünsche ich aber ganz dringend einen anderen Job. Vielleicht kann Ihnen eine der Mentorinnen dabei helfen, ihn zu finden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll gleichfalls 10 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


15.11.15

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Weinzinger, wenn Sie in Ihrer Rede die Interpretation meiner Strategien behandelt haben, dann würde ich ganz gerne mit meiner Inter­pretation Ihrer Strategien antworten, denn auch die gibt es offensichtlich.

Wenn Sie behaupten, die Strategie Nummer eins der Frauenministerin sei Schönre­den, so behaupte ich taxfrei, die Strategie der grünen Frauensprecherin ist schlicht und einfach Schlechtreden, und zwar unentwegt. Ich werde Ihnen das dann auch mit den entsprechenden Zahlen belegen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wenn Sie mir als Strategie Ausweichen vorwerfen, darf ich Ihnen als Strategie un­präzise Formulierungen vorwerfen (ironische Heiterkeit der Abg. Mag. Weinzinger), denn jeder, der sich diese Anfragebeantwortungen durchliest und sich dazu Ihre Rede anschaut, wird sehen, dass es nicht stimmt, dass meine Antwort auf alle Fragen – wie Sie behauptet haben – Mentoring, Mentoring, Mentoring war. Jeder kann das in meiner Antwort beziehungsweise in Ihrer Rede nachlesen. Das ist ja überhaupt kein Problem.

Ich darf Ihnen vielleicht auch noch andere unpräzise Formulierungen nennen: Die Grü­nen haben ja vor zwei Tagen, am 7. Juni, eine Enquete zur Arbeitsmarktpolitik und den Bedürfnissen der Frauen durchgeführt. Leider ist das Zahlenmaterial, das Sie in dieser Enquete verwendet haben, auch nicht korrekt. (Oje-Rufe bei der ÖVP.)

Es stimmt nämlich die Aussage nicht, dass die Arbeitslosenquote der Frauen seit 1997 gestiegen sei. (Abg. Mag. Weinzinger: Von 1997 habe ich bei der Enquete gar nicht gesprochen!) – Auch wenn Ihnen die Zahl ungewöhnlich erscheint: Die Referenzzahl aus 1997 kommt von Experten aus der Arbeitsmarktpolitik und aus den Wirtschaftsin­stituten, weil man Arbeitsmarktpolitik nur in Konjunkturzyklen berechnen und auch be­werten kann. (Abg. Mag. Weinzinger: Das war aber kein Thema bei der Enquete!) Die Arbeitslosenquote der Frauen ist nämlich seit 1997 kontinuierlich gesunken, während die Arbeitslosenquote der Männer kontinuierlich gestiegen ist. – Auch wenn es Ihnen nicht passt: Das lässt sich mit Zahlen schön beweisen.

Die Behauptung in Ihrer Unterlage, dass die Quote der Frauenarbeitslosigkeit ansteigt, ist daher schlicht und einfach unrichtig. Diese Unterlage liegt ja in schriftlicher Form vor. Man kann sie jederzeit nachlesen, und jeder kann sich davon überzeugen.

Ich darf Sie nur darauf aufmerksam machen, dass die dadurch geschaffene Verun­sicherung auch wirtschaftliche Auswirkungen haben kann und dass Abgeordnete ebenso wie Minister eine gewisse Gesamtverantwortung gegenüber dem Staat tragen,


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weil dadurch das Vertrauen der am Wirtschaftsleben Beteiligten doch erschüttert wird. Vertrauen ist aber eine der Voraussetzungen für Wachstum und stabile Entwicklung, woran wir alle in diesem Haus – davon gehe ich aus – großes Interesse haben.

Einige Fakten zur Arbeitslosigkeit: Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Beschäftigung von Frauen zu erhöhen. Wir haben das nicht nur gesagt, wir können auch beweisen, dass wir in den letzten fünf Jahren hier einiges erreicht haben: Was beispielsweise teilzeitbereinigte Quoten betrifft, betrug der EU-Durchschnitt der Frau­enbeschäftigungsquote in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2003 47,3 Prozent und in Öster­reich 51,7 Prozent – also 4,4 Prozent mehr als der EU-Durchschnitt. (Abg. Mag. Wein­zinger: Aber rückläufig, Frau Ministerin! Sagen Sie das doch dazu!) – Lassen Sie mich kurz ausreden, ich habe Sie auch nicht unterbrochen – ich darf Sie ja auch nicht unter­brechen!

Aus Gründen der Definition der Erwerbsquote als Anteil der Erwerbspersonen – das ist die Summe der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen gemessen an der jeweiligen Be­völkerung – ist die Bildung einer teilzeitbereinigten Erwerbsquote leider nicht möglich. Generell machte die Frauenbeschäftigungsquote in Österreich im Jahr 2003 61,7 Pro­zent aus. Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß den Lissabon-Zielen der EU bis 2010 – also in fünf Jahren – eine Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent zu errei­chen ist. Österreich hatte dieses Ziel schon im Jahr 2001 erreicht und geht jetzt auf das Ziel 65 Prozent zu.

In einer dynamischen Wirtschaft können Arbeitslosigkeit und Beschäftigung nie ge­trennt voneinander betrachtet werden. Aussagekräftige Erkenntnisse ergeben sich immer erst bei einer Betrachtung der längerfristigen Entwicklung. Daher wurde von den Experten als Referenzpunkt für eine Analyse des letzten Konjunkturzyklus das Jahr 1997 herangezogen, was Sie offensichtlich nicht verstehen wollen oder nicht verste­hen.

Seit 1997 ist – wie ich schon gesagt habe – die Arbeitslosenquote der Frauen um einen dreiviertel Prozentpunkt gesunken, jene der Männer jedoch um einen halben Prozentpunkt gestiegen. Sie müssen es sich nur über einen längeren Zeitraum an­schauen, Frau Abgeordnete: Im Vergleich dazu lag die Frauenarbeitslosenquote Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre deutlich über jener der Männer. Wäh­rend beziehungsweise nach der Rezession Anfang der achtziger Jahre ist die Arbeits­losenquote der Frauen richtiggehend über jene der Männer hinausgewachsen und blieb dann fast 20 Jahre dort.

Erst seit dem Jahr 2000 – vielleicht handelt es sich um ein zufälliges Zusammentreffen des Amtsantritts dieser Bundesregierung mit diesem Phänomen, werden Sie sicher behaupten – ist die Arbeitslosenquote der Frauen kontinuierlich bis heute unter jener der Männer geblieben, und zwar erheblich, etwa um 1 Prozent.

Lediglich im Jahr 2004 – also vergangenes Jahr – kam es zu einer leichten Abschwä­chung dieses generell positiven Absinkens der Arbeitslosenquote der Frauen. Sie stieg damals minimal um einen Zehntelprozentpunkt von 6,5 auf 6,6 Prozent an, während die Männerarbeitslosigkeit mit 7,5 Prozent – also um 1 Prozent beziehungsweise 0,9 Prozent mehr – gleich geblieben, also nicht angestiegen ist.

Die ersten Monate des Jahres 2005 weisen zumindest keine Fortsetzung dieses An­stiegs aus. Die Arbeitslosenquote der Frauen blieb im Februar und März 2005 auf Basis der registrierten Arbeitslosen und Beschäftigten mit 6,7 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. Gleichzeitig nimmt auch die Zahl der unselbständig beschäftigten Frau­en weiter zu. So waren im März 2005 um 24 103 Frauen mehr als beschäftigt registriert als noch ein Jahr davor. Selbst bei Herausrechnung der Bezieherinnen von Kinder-


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betreuungsgeld mit aufrechtem Dienstverhältnis ergibt sich noch ein Zuwachs von plus 20 412. – Das sind immerhin 1,5 Prozent.

Im Jahresdurchschnitt 2004 lag die Beschäftigungszunahme von Frauen bei 22 382. – Das sind plus 1,5 Prozent. 1 469 304 – so viele Frauen wie nie zuvor – waren also in Österreich in Beschäftigung. Diese Zahl ist bereinigt um die bei Schulungsteilnahmen am Arbeitsmarktservice beschäftigten Frauen. – Die sind hier nicht inkludiert.

Im Sinne einer sorgfältigen und rechtzeitigen Frauenpolitik habe ich jedoch den mini­malen Anstieg der Frauenarbeitslosenquote im Jahr 2004 zum Anlass genommen, das Institut für Höhere Studien mit einer genauen Analyse dieses Anstiegs und seiner Gründe zu beauftragen. Das IHS kommt dabei zu dem Schluss, dass die Entwicklung des Arbeitsmarktes für Frauen ähnlich verläuft wie in den Vorjahren, dass aber die Konjunkturbelebung des Jahres 2004 mehr den Männern als den Frauen zu Gute gekommen ist.

Die Konjunktur hat sich in stärkerem Maß in den männerdominierten Branchen – zum Beispiel im Baugewerbe und in der Industrie – belebt als in Branchen mit hohem Frau­enanteil wie zum Beispiel im Handel.

Geringe Qualifikation, mangelnde Sprachkenntnisse, eingeschränkte zeitliche Verfüg­barkeit durch Betreuungspflichten und die Segregation des Arbeitsmarktes sind wie auch schon in den Vorjahren Risikofaktoren für weibliche Arbeitskräfte.

Dem sind wir auch begegnet: Für alle Risikogruppen gibt es mannigfaltige spezielle Angebote. Der Segregation des Arbeitsmarktes wird beispielsweise durch die ver­stärkte Förderung von Frauen in technischen Berufen entgegengewirkt. Die drei Berei­che Gleichstellung, vor allem auch im Einkommensbereich, Arbeitsmarkt und Beschäf­tigung sind aus frauenpolitischer Sicht untrennbar miteinander verbunden.

Zur Erarbeitung der Inputs des Frauenministeriums für den nationalen Reformplan, den Österreich im Herbst im Rahmen der Beschäftigungsinitiative der EU vorzulegen hat, veranstaltet das Ministerium daher am 29. Juni – wie schon mehrfach angekündigt – einen Runden Tisch mit Expertinnen und Experten, den SozialpartnerInnen und den relevanten Einrichtungen.

Ich darf Sie jetzt schon sehr herzlich dazu einladen, daran teilzunehmen, und bin gerne bereit, mit Ihnen dort die Maßnahmen zu diskutieren, die wir im Rahmen des Arbeits­marktservice, im Rahmen des Frauenministeriums und im Rahmen aller anderen damit beschäftigten Ministerien – sei es das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das Ministerium für Soziales und Generationen – für einen gemeinsamen Aktionsplan für die Frauen erarbeiten.

Wir haben nichts davon, wenn wir uns gegenseitig falsche Zahlen an den Kopf werfen. (Abg. Mag. Weinzinger: Dann tun Sie es auch nicht!) – Meine sind nachvollziehbar: Sie können sie gerne in allen offiziellen Papieren einsehen, und ich bin auch gerne bereit, die Unrichtigkeit Ihrer Zahlen zu beweisen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

15.21


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Marek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.21.41

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich habe das schon interessant gefunden, Brigid: Du hast 9 Minuten 54 Sekun­den ohne jeden Inhalt geredet. Du hast einfach nur schlecht gemacht. Du hast einfach nur 9 Minuten 54 Sekunden lang gesagt, wie schlecht alles ist, aber das kennen wir ja


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mittlerweile seit zweieinhalb Jahren. (Abg. Sburny: Das ist eine Anfragebesprechung! Da befasst man sich mit der Anfrage!)

Aber zum Arbeitsmarkt: Wir sind uns hoffentlich alle bewusst, dass die Arbeitsmarkt­situation in Österreich von der internationalen Situation nicht entkoppelt werden kann, und da – das hat die Frau Bundesministerin schon gesagt  liegt Österreich, auch wenn ihr es nicht hören wollt, an sehr beachtlicher, nämlich an vierter Stelle.

Konkret auch das hat die Frau Minister schon gesagt, aber ich glaube, man kann es nicht oft genug betonen –: Es ist richtig, dass die aktuelle Frauenarbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, was durchaus Besorgnis erregend ist und auch Anlass für uns zu handeln, was wir auch sofort getan haben. Wir haben fast 50 Prozent der Budgetmittel für aktive Arbeitsmarktpolitik für Frauen verwendet, und das, obwohl diese nur 42 Prozent der durch das Arbeitsmarktservice betreuten Personen aus­machen.

Besonders erfolgreich greifen die Maßnahmen bei älteren Frauen also bei Frauen über 50 –, wo nämlich die Arbeitslosigkeit durch punktgenaue Maßnahmen im Ver­gleich zum Vorjahr bereits um 9,7 Prozent gesenkt werden konnte.

Was da leider auch in den fast kann man schon sagen „Tiraden“ immer wieder ganz gern unerwähnt bleibt, ist die Tatsache, dass trotz bestehender Arbeitslosigkeit die Anzahl von Frauen in Beschäftigung kontinuierlich und stetig steigt. Auch das ha­ben wir schon gehört. So hatten nämlich im Jahresdurchschnitt 2004 um 22 382 mehr Frauen einen Arbeitsplatz als im Vorjahr. Das ist eine Steigerung von 1,5 Prozent. Also, kann ich nur sagen, gelingt es dieser Bundesregierung offensichtlich doch ganz gut, Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die es den Unternehmen ermöglichen, mehr Jobs zu schaffen  also durchaus ein gutes Zeichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Reduzierung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ist sowohl der Frau Bundesministerin als auch natürlich mir ein sehr wichtiges Anliegen. Gerade auch als Arbeitnehmervertreterin ist das für mich ein besonderes Thema. Es ist aber, glaube ich, viel zu kurz gegriffen und auch unfair und das wissen Sie auch genau! –, das auf ein paar wenige oder eine Maßnahme zurückzuführen beziehungsweise zu reduzieren. Ich denke, dass die unterschiedlichsten Dinge und Maßnahmen hier durchaus auch schon zu greifen beginnen. Ich möchte nur das stetig steigende Bildungs- und Ausbil­dungsniveau bei den Frauen erwähnen und auch die deutlich erhöhte Zuverdienst­grenze beim Kinderbetreuungsgeld, was nämlich die Vermeidung des Totalausstiegs aus dem Beruf bedeutet. Und das ist ja eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Beschäftigungsverbot von vorher.

Ich habe mir aber die Mühe gemacht, zu vergleichen und anzusehen, wie die Ent­wicklung der Einkommensschere bis beziehungsweise ab dem Jahr 2000 verlaufen ist, da wir von der Opposition ja immer wieder hören, dass ab 2000 angeblich alles so schlecht ist. Interessanterweise hat sich nämlich die arbeitszeitbereinigte Einkommens­schere zwischen 1995 und 2000 um insgesamt 0,6 Prozent reduziert, zwischen 2000 und 2002 – also in einem Zeitraum von nur 2 Jahren – jedoch um 1 Prozent. Also da können Sie mir nicht erzählen, dass nach 2000 alles so viel schlechter geworden ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Gleiches gilt übrigens auch für den Bereich der Kinderbetreuungsplätze, meine Damen und Herren, wo gerade die SPÖ ja auch immer wieder versucht, die Situation ganz anders darzustellen. So ist etwa die Betreuungsquote bei den Drei- bis Fünfjährigen von 1995 bis 1999 um 1,1 Prozent pro Jahr gestiegen. Ab 2000 betrug die Steige­rungsquote allerdings jährlich fast 1,6 Prozent – und das trotz der von der SPÖ so viel gepriesenen Kindergartenmilliarde vor 2000.


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Ganz kurz erwähnen möchte ich dabei auch noch die zusätzlichen 10 000 Betreuungs­plätze der Ministerin Gehrer für Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung.

Meine Damen und Herren! Auch wir würden uns wünschen, die nach wie vor bestehen­den Unterschiede zwischen Männern und Frauen deutlich schneller zu reduzieren als bisher. Aber ich kann nur sagen: Politik ist eben die Kunst des Machbaren, und diese Kunst beherrscht diese Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


15.26.14

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren des Nationalrates! Ich glaube nicht, dass Kollegin Weinzinger in ihrer Rede irgendetwas schlecht geredet hat. (Abg. Marek: War irgend­etwas Konstruktives dabei?) Es ist einfach Tatsache, was Kollegin Weinzinger in ihrer Rede gesagt hat.

Ich habe mir jetzt ganz schnell angeschaut, wie oft „Mentoring“ und „Frauenratgeber“ in dieser Anfragebeantwortung vorgekommen ist. Ich bin nicht ganz fertig geworden, aber in ungefähr 14 bis 17 Fragen ist das sehr wohl enthalten. Es wird aber auch häufig auf andere Fragen verwiesen.  „Mentoring“ und „Frauenratgeber“ dürften also offenbar wirklich die Rezepte der Frauenministerin für die Probleme der Frauen in Österreich sein.

Ich glaube auch nicht, dass die Frauenarbeitslosigkeit in Österreich sinkt. Ich habe in die AMS-Statistiken hineingeschaut, und man kann dort sehen, dass die Arbeitslosig­keit der Frauen im letzten Jahr im Vergleich zu jener der Männer acht Mal so stark gestiegen ist und dass im April 2005 im Vergleich zum April des Vorjahres wieder um 5,1 Prozent mehr Frauen in Österreich ohne Arbeit waren.

Ich glaube – speziell wenn man sich die Arbeitslosigkeit von Frauen ansieht, von der ja im Moment 112 721 Frauen betroffen sind –, dass in zweierlei Hinsicht sehr viele Probleme auf diese Frauen zukommen: Zum einen sind die Chancen dieser Frauen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, nämlich auch Arbeit zu bekommen, von der sie dann tatsächlich auch leben können, sehr gering. Es gibt leider viel zu wenig Vollzeitarbeitsplätze.

Auch wenn Kollegin Mandak gesagt hat, es sei alles so gut im Beschäftigungssektor: Es ist nicht so gut. (Rufe bei der ÖVP: Marek! Abg. Mag. Molterer: Frau Mandak hat was gelobt? Das glaub’ ich nicht!) Entschuldigung: Marek. (Abg. Mag. Molterer: Das hab’ ich mir schon gedacht! Die Mandak hat nichts gelobt!) Es gibt einfach sehr viele Frauen, die in Teilzeitverhältnissen beschäftigt sind. Das wissen auch Sie. Es gibt immer mehr Frauen, die in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt sind, und die Frauen können davon einfach nicht leben.

Und es ist einfach auch noch immer schwer, dass Frauen Beruf und Kind unter einen Hut bringen können, weil die benötigten Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen.

Zu diesen viel gepriesenen 10 000 Betreuungsplätzen für Schulkinder: Frau Kollegin Marek! Ich komme aus einer ländlichen Region. Das ist einfach, ich sage jetzt einmal, ein Schmäh! Man weiß ganz genau, dass die Finanzierung nicht gesichert ist, und die Bürgermeister stehen einfach vor wirklich schwierigen Tatsachen. Da werden mir ja, glaube ich, alle Bürgermeister Recht geben, denn sie sind für die Finanzierung zustän­dig. Ich weiß nicht, wie das gehen soll.


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Und zum Zweiten sind arbeitslose Frauen auch massiv bei der Arbeitslosengeldunter­stützung und bei der Notstandshilfeunterstützung benachteiligt. Die Nettoersatzraten sind um vieles niedriger als bei Männern: Das Arbeitslosengeld für Frauen ist nämlich im Vergleich zu dem der Männer um 25 Prozent niedriger, die Notstandshilfe sogar um 29 Prozent. – Das ist ein weiteres Problem der Frauen in Österreich: dass Frauen in Arbeitslosigkeit oder auch in prekären Dienstverhältnissen einfach in die Armutsfalle gedrängt werden.

Und auch das ist eine Tatsache: In Österreich leben zurzeit 4,9 Prozent der Frauen in Armut. Das sind 200 000 Frauen, und an ihnen hängen viele Schicksale von Kindern, die in Armut leben. Ich denke einfach, das ist im drittreichsten Land der Europäischen Union untragbar. Dagegen sollten wir eigentlich alle gemeinsam etwas tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Das dritte Problemfeld, das ich kurz ansprechen möchte, betrifft die Einkommenssitu­ation und die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Auch das haben Sie angesprochen, Frau Kollegin Marek. Es ist tatsächlich so, dass das Jahres-Bruttoeinkommen von Männern noch immer um 40 Prozent höher ist und deren Nettoeinkommen noch immer um ein Drittel höher ist beziehungsweise dass Frauen noch immer um ein Drittel weniger als Männer verdienen. Ich glaube, auch darüber kann man nicht einfach hinwegsehen und sagen: Wir machen ohnehin so viel! Aber das ist meiner Meinung nach die Strategie der Regierungsparteien, dass einfach alles schöngeredet wird, wie auch Kollegin Weinzinger schon gesagt hat. (Abg. Steibl: ... überhaupt nicht konstruktiv!) Ich glaube, es genügt nicht, Probleme zu kennen, son­dern wir müssen etwas dagegen tun. (Abg. Steibl: Sie müssen versuchen, etwas Kon­struktives in die Wege zu leiten!)

Die Beantwortung der Anfrage von Kollegin Weinzinger hat keine neuen Erkenntnisse gebracht, leider überhaupt keine! Die Regierungspolitik, die Sie betreiben, Frau Frau­enministerin, lässt leider auch nicht erkennen, dass für Frauen in Österreich gearbeitet wird. Ich habe mir da nur vier, eigentlich fünf Dinge herausgeschrieben, die mir ganz besonders aufstoßen.

Das Erste ist die Steuerreform. Von der Steuerreform, von dieser viel gepriesenen Re­form profitieren sehr, sehr viele Frauen in Österreich nicht, weil sie einfach zu wenig verdienen, um von dieser Steuerreform profitieren zu können.

Zu Ihrer viel gepriesenen Pensionsreform: Die Pensionsreform benachteiligt die Frauen in Österreich, auch wenn das die KollegInnen von den Regierungsparteien nicht hören wollen. Aber wegen der langen Durchrechnungszeit wird es einfach so sein, dass Frauen am Ende ihres Arbeitslebens wahrscheinlich sehr oft von Armut betroffen sein werden.

Die Elternteilzeit, die Sie beschlossen haben, kommt auch nicht allen Frauen zugute. Es gibt einfach Hürden, die zu überwinden sind und die viele Frauen in Österreich nicht überwinden können, sei es die dreijährige Betriebszugehörigkeit oder die 21-Dienst­nehmerInnen-Regelung. – Leider leuchtet jetzt das Lamperl schon und blinkt nicht mehr. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Frau Frauenministerin! Ich denke, es muss das oberste Ziel einer Frauenministerin sein, die Selbständigkeit ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte den Schlusssatz, Frau Kollegin!

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (fortsetzend): ... von Frauen in Österreich zu fördern. Wir haben viele Konzepte. Sie sollten nur mit uns diskutieren, damit am


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Ende wirklich die Eigenständigkeit von Frauen stehen kann. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.31


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner für 5 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


15.31.52

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, ich glaube, Sie haben die Steuerreform nicht ganz genau durchgelesen. Ich erinnere Sie nur an den Alleinerzie­herabsetzbetrag, der sehr wohl allen Frauen, die Alleinerzieherinnen sind, zugute kommt, insbesondere auch, weil da eine Negativsteuer möglich ist. Ich glaube, Sie schauen sich besser das Gesetz noch einmal genauer an, bevor Sie die Bundes­regierung für eventuell schlechte Frauenpolitik kritisieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Sburny: Sie wissen ganz genau, dass diese Steuerreform ...!)

Frau Weinzinger – und noch einmal Frau Königsberger-Ludwig! Ich denke, wenn wir über die Beschäftigung von Frauen reden, dann sollten wir wirklich der Wahrheit ins Auge schauen. Es ist nicht Schönreden, wenn ganz konkrete Zahlen und Fakten auf dem Tisch liegen. (Abg. Mag. Weinzinger: Das können Sie ja selber nicht ernst mei­nen!) Sie sagen, es ist nur Schönrederei, und es stimmt nicht. Ich habe hier eine ganz konkrete Studie, eine Eurostat-Studie vom 12. April 2005 – ich kann sie Ihnen dann zeigen –, worin ganz klar angeführt ist, dass Österreich bei der Beschäftigung von Frauen ohne Kinder mit 83,4 Prozent an dritter Stelle liegt und dass Österreich bei der Beschäftigungsquote von Frauen mit Kindern unter zwölf Jahren mit 72,1 Prozent euro­paweit auf Platz fünf liegt. Ich glaube, das kann man nicht leugnen und nicht wegdis­kutieren.

Herr Öllinger, Sie schütteln den Kopf. Ich zeige Ihnen dann gern die Studie. Sie ist nicht von uns, sondern von Eurostat erstellt worden, und ich glaube daher, dass sie eine sehr objektive Studie darstellt.

Auch die Zahl der unselbständig beschäftigten Frauen steigt, wie weitere Zahlen bestä­tigen. Im März 2005 können wir eine Steigerung von 1,5 Prozent feststellen, wobei dieses Ergebnis sogar um die Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld bereinigt ist. Das heißt, dass diese nicht mitgerechnet werden und dennoch ein Anstieg der unselb­ständig Beschäftigten zu verzeichnen ist.

Eines ist uns auch klar – und da sind wir uns, glaube ich, alle einig –, nämlich dass jede arbeitslose Frau eine zu viel ist. Deswegen ist es natürlich notwendig, Maßnah­men zu ergreifen. Die Frau Bundesministerin hat vorhin angeführt, dass eine Studie des IHS besagt, dass in erster Linie männerdominierte Branchen boomen. Daher ist es ganz klar, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere Frauen in diese Berufszweige zu führen.

Frau Weinzinger, Sie haben so abwertend von Broschüren gesprochen. Ja, es müssen Mädchen ermutigt werden! Es muss ihnen gezeigt werden, dass es andere Berufe gibt, insbesondere im ländlichen Bereich, sodass nicht diese klassischen drei Berufe ergrif­fen werden, sondern dass Mädchen zum Beispiel in der Informations- und Kommunika­tionstechnologie Fuß fassen, weil dort auch die Löhne viel höher sind.

Es ist dabei besonders wichtig – und auch da sind Maßnahmen getroffen worden –, dass in diesen Bereichen auch die Eltern informiert werden, denn sie haben einen sehr großen Einfluss auf die Kinder. Das sind Maßnahmen, die von der Bundesministerin ganz konkret ergriffen worden sind.


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Es ist schon die Einkommensschere angesprochen worden, und die Berufe, deren Einkommen die Frauen leben lassen. Da möchte ich gegenüber Frau Kollegin Csörgits einmal ganz klar den Bereich der Verhandlungen über die besonderen Frauenberufe ansprechen. Wir brauchen diese speziellen Berufe, in denen zurzeit in erster Linie Frauen tätig sind, und da geht es ganz klar an die Sozialpartner: Es liegt an ihnen, die Löhne in den Kollektivverträgen entsprechend zu verhandeln, damit auch Frauen in diesen frauenspezifischen Berufen ein lebenswertes Einkommen haben. Dies einmal ganz klar an Ihre Adresse! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Binder.)

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist natürlich ein ganz besonderer Schwer­punkt, und auch hiezu gibt es Zahlen in der Eurostat-Studie – wie gesagt, ich zeige sie Ihnen dann gerne –, wonach Österreich im Spitzenfeld liegt. Das ist sicher ein positives Ergebnis, etwa beim Kinderbetreuungsgeld, bei dem nicht mehr ein Berufsverbot für die Frauen herrscht, sondern Frauen zusätzlich zur Kindererziehung arbeiten können.

Bei den Müttern mit einem Kind haben wir in Österreich eine Beschäftigungsquote von 77,8 Prozent; damit liegen wir in der Europäischen Union auf Platz vier. Wenn wir uns mit Deutschland vergleichen, dann sehen wir, dass Deutschland mit 66 Prozent an Beschäftigung hinter Österreich liegt. Es steht daher in Österreich nicht so schlecht, was die Beschäftigungsquote von Müttern mit Kindern betrifft. Auch im Bereich von Müttern mit drei und mehr Kindern liegen wir in der Europäischen Union auf Platz fünf. Wenn ich die Zahlen vergleiche: Die Beschäftigungsquote in Österreich beträgt 57 Pro­zent, in Deutschland sind es 37 Prozent. Ich glaube daher, der Vergleich macht uns sicher, dass wir auch in diesen Bereichen sehr gute Maßnahmen getroffen haben, so­dass man nicht immer nur schlechtreden und die Frauenpolitik als schlecht darstellen kann. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Ich fordere Sie wirklich auf, dass Sie nicht ständig die erfolgreiche Frauenpolitik schlecht machen, sondern gehen wir einmal miteinander, machen Sie ganz konkrete und realistische Vorschläge, damit wir dann miteinander konstruktive Frauenpolitik betreiben können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Das letzte Wort hat ein Mann!)

 


15.37.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehrlich gesagt, manchmal ist der Verlauf einer derartigen Debatte schon sehr depri­mierend. Wovon sind wir ausgegangen? – Wir wollten Antworten auf Fragen der Be­schäftigung von Frauen und auf Fragen oder Probleme der Arbeitslosigkeit von Frauen haben. Sie (in Richtung Bundesministerin Rauch-Kallat) haben geantwortet. Meine Kollegin Weinzinger hat, meiner Ansicht nach zu Recht, kritisiert: Sie haben viel geant­wortet, aber inhaltlich nichts gesagt. Daraufhin gehen Sie, Frau Bundesministerin, her und verlesen noch einmal das, was in der Anfragebeantwortung drinsteht. (Abg. Mag. Molterer: Ja, weil es richtig ist!)

Das hilft uns nicht, Frau Bundesministerin, und ich sage Ihnen auch, warum. Sie kritisieren an uns, dass unsere Fragen zu unpräzise sind. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Nicht immer!) Es heißt beispielsweise in Frage 36: Mit welchen konkreten Maß­nahmen werden Sie die Väterkarenz fördern? Sie antworten: Ich unterstütze vollinhalt­lich die Maßnahmen der ressortzuständigen Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. – Das ist eine Null-Antwort!


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Jetzt wissen wir von Frau Haubner eines: Sie ist Männerministerin. Was also unterstüt­zen Sie jetzt? – Sie hat auch zum Thema Väterkarenz nichts vorgelegt. Es ist ja durch­aus legitim – und damit bin ich beim eigentlichen Problem, Frau Bundesministerin –, dass Sie sagen: Ich würde gern mehr tun, ich würde gern das und das tun, aber ich habe nicht die Mittel und nicht die Kompetenzen. Da würden wir Ihnen bis zu diesem Punkt folgen, wir würden uns hinter Sie stellen und sagen: Ja, wir unterstützen Sie, dass Frauenpolitik in diesem Land – egal, welche Regierung es ist – endlich mehr gilt. Dazu hätten Sie unsere Unterstützung! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Bundesministerin, wenn Sie unserer Enquete, die wir vor zwei Tagen zum Thema Frauenarbeitslosigkeit veranstaltet haben, kritisieren, wenn Sie sagen, dass wir falsche Zahlen verwenden würden und die Frauenarbeitslosigkeit nicht im Steigen begriffen sei, dann kann ich Ihnen nur sagen, welche Zahlen wir tatsächlich verwendet haben. Es waren beispielsweise Zahlen der Wirtschaftskammer Österreich – Wirtschafts­kammer Österreich!

Da heißt es zur Arbeitsmarktsituation von Frauen 2004 – Kollege Mitterlehner ist nicht hier –: Seit 2001 steigt die Arbeitslosigkeit der Frauen. Die höchste Steigerung gab es 2002 mit 9 480 plus oder 10,7 Prozent plus. Seit Dezember 2003 liegt der Anstieg der Frauenarbeitslosigkeit deutlich über dem der Männer.

Dann heißt es zusammenfassend: Insgesamt gibt es 7,1 Prozent Arbeitslosigkeit, ein Plus von 0,1 Prozent. Die Zunahme der Arbeitslosenquote um 0,1 Prozent ging allein zu Lasten der Frauen.

Jetzt kann man sagen: Diese Zahlen stimmen nicht! – Meinetwegen, wenn es Ihnen hilft, sagen Sie es – den Frauen hilft es genauso wenig wie den Männern, die arbeits­los sind!

Nun kann man es so machen, wie wir es bei unserer Enquete versucht haben, nämlich herzugehen und zu sagen: Schauen wir uns einmal die Struktur der Frauenarbeits­losigkeit an. Welche Frauen sind arbeitslos? Die mit niedriger Bildung? Wo sind die höchsten Anstiege? Bei den Frauen mit niedriger Bildung, den Frauen mit mittlerer oder mit höherer Bildung? – Es wäre ganz interessant, von da ausgehend eine Debatte zu führen.

Es stellt sich nämlich heraus, dass vor allem Frauen, die Absolventinnen berufsbilden­der mittlerer Schulen sind, eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit zu verzeichnen haben. Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass das Bildungssystem im Bereich berufsbildender mittlerer Schulen offensichtlich eine Sackgasse ist. Wir wissen ja auch, wo die Sack­gassen sind und wie sie zu benennen sind. Warum diskutieren wir nicht darüber? – Mit Ihnen können wir das offensichtlich nicht diskutieren, weil uns dann die Kollegin Marek und die Kollegin Achleitner mit dem Weihrauchfass erzählen: Alles in Ordnung, super, es geht aufwärts, bestens! (Abg. Scheibner: Legen Sie einmal Ihre Scheuklappen ab! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Kollegin Achleitner, ich sage Ihnen nur – ohne polemisch werden zu wollen –, wenn Sie hier Eurostat-Zahlen verwenden, dann müssen Sie auch wissen, wie Eurostat erhebt. Eurostat erhebt mittels Mikrozensus, und schon eine Stunde Beschäf­tigung gilt als Beschäftigung. Ja glauben Sie wirklich, dass eine Stunde, drei Stunden oder fünf Stunden Beschäftigung – egal, ob von Männern oder von Frauen – irgendwie tatsächlich als Beschäftigung zu werten sind? – Ich glaube es nicht, weil mit dieser Zählung auch Arbeitslose, die nebenbei geringfügig beschäftigt sind, und da gibt es ja einige, als beschäftigt gewertet werden. Das kann es doch nicht sein! (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)


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Wir alle wissen ganz genau, dass Frauen eher die Arbeiten mit geringerem Stun­denausmaß und die Männer jene mit höherem Stundenausmaß haben. Ich würde vorschlagen, Frau Bundesministerin, diskutieren wir ernsthaft über das Thema Jugend­arbeitslosigkeit. Leider muss die Debatte erst stattfinden, denn zum Thema Frauen­arbeitslosigkeit ...


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Den Schlusssatz, Herr Kollege!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend):  ..., Frau Bundesministerin, auch von jünge­ren Frauen, ist von Ihnen leider keine Antwort gekommen. Ich habe es versucht. (Bei­fall bei den Grünen.)

15.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.43.41Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 4 bis 7 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschgemäße Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.43.50

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum heutigen Bundesgesetz betreffend Gesund­heits- und Krankenpflegeberufe hat mein Kollege Grünewald schon einiges gesagt: was darin positiv ist und auch, wo es seine Schwächen hat beziehungsweise wo es große Wermutstropfen gibt. Ich möchte mich in meinen Ausführungen mit dem Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz in Ziffer 11 befassen.

Frau Ministerin, natürlich – da gebe Ihnen auch Recht – ist es eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation, dieser so genannten Poolkräftelösung. Aber es ist absolut nicht so, dass Personen, die in Krankenpflegeberufen arbeiten, jetzt plötzlich die Situation vorfinden würden, die sie brauchen. Sie kommen heute von der Traufe in den Regen, aber im Regen stehen sie noch immer, Frau Ministerin, und das wollten wir ihnen eigentlich ersparen.

Frau Ministerin, wenn Sie die Diskussionen mitverfolgt haben: In Ihrem ersten Entwurf sind 30 Prozent Arbeitskräfteüberlassung dringestanden, dann sind Sie auf 20 Prozent heruntergegangen, und schließlich hat es geheißen: Machen wir 15 Prozent. Das ist wirklich eine Situation, über die sich der Einzelne einiges denken kann. Wir sind ja nicht im Basar, wo es heißt: gib mir das; nein, das ist mir zu viel; gut, dann bekommst du es billiger; nein, das ist mir auch noch zu viel; okay, ein bisschen gebe ich noch nach, und dann muss es passen.

So kann es also nicht sein, aber genau so wurde bei dieser Arbeitskräfteüberlassung in der Praxis vorgegangen. Frau Ministerin, da geht es nicht um irgendwelche Waren, die man im Basar kaufen kann, sondern da geht es um Arbeitskräfte, die qualifiziert sind und die qualitativ hochwertige Arbeit leisten sollen oder leisten müssen. Daher kann man in diesem Bereich nicht so umgehen.

Frau Ministerin, ich habe Ihnen auch im Ausschuss schon gesagt, es ist einmal zu erklären, warum zum Beispiel in den metallverarbeitenden Betrieben die Arbeitskräfte­überlassung bei 5 Prozent liegt, im Kranken- und Pflegebereich aber bei 15 Prozent. In


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der Metallindustrie oder in irgendeinem anderen Industriezweig, in dem Produkte er­zeugt werden, kommen diese, wenn die Produktion nicht gelingt, eben zum Ausschuss. Dort darf ich aber nur 5 Prozent an Arbeitskräften hernehmen, die eigentlich nicht zur Firma gehören.

Im Gesundheitsbereich jedoch sind es 15 Prozent, obwohl dort die Anforderungen und ich sage auch die Qualität der Arbeit wesentlich höher sind. Dort geht es nicht um Aus­schussware, sondern dort geht es um Menschen, Frau Ministerin! Daher ist es wirklich nicht nachzuvollziehen, warum Sie sich da auf 15 Prozent eingelassen haben. Stellen Sie sich einmal vor, in irgendeinem Krankenhaus wechselt ständig das Personal, und kaum habe ich geglaubt, es gehört eine dort dazu, ist sie wieder weg, und schon ist die Nächste da, und so geht das dann die ganze Zeit.

Wenn Sie sagen, die 15 Prozent beziehen sich nur auf das einzelne Segment, dann glaubt Ihnen das kein Mensch, weil es im Gesetz nicht drinsteht. Was es da als Aus­schussfeststellung gibt oder nicht gibt, interessiert niemanden, sondern das Einzige, was zählt, ist dieses Gesetz. In diesem Gesetz, Frau Ministerin, steht in dieser Rich­tung überhaupt nichts drin, daher ist die Ausschussfeststellung wirklich nur eine reine Augenauswischerei, auf die sich niemand berufen kann und auch niemand berufen wird. Diese können Sie dann auch nicht einklagen oder einfordern, sondern das ist dann eben so. Da sind wir wirklich dagegen!

Das Zweite, Frau Ministerin: Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung geht es auch darum, wer diese Arbeitskräfte überlassen kann. Wer das in Österreich derzeit tut, wissen wir alle: Es ist die Leasingfirma Manpower, die von der Reinigungskraft über den Schuster bis hin zum Metaller und zu ich weiß nicht wem alles und jedes vermittelt, was irgendwie nach Arbeit sucht. Das ist die falsche Branche, Frau Ministerin! Dieser Herr von der Firma Manpower hat mich angerufen und hat mir gesagt: Wir haben da eine Diplomkrankenschwester und einen, ich weiß nicht, diplomierten Heimhelfer oder irgendetwas von dieser Art, und die machen das schon, die suchen uns die Leute aus.

Frau Ministerin, das kann es nicht sein! Wenn man hier wirklich gute Leute haben will, dann muss man die Auswahl der Kräfte in diesem Bereich auch einem Team überlas­sen, das in diesen Bereichen tätig ist. Das heißt, das muss jemand sein, der aus dem Bereich kommt, sprich: jetzt muss man da eine neue Agentur – oder wie immer auch das heißen mag – gründen, die dann diesen Pool an Leasingarbeitern mehr oder we­niger betreut. Aber die Firma Manpower ist da, glaube ich, wirklich das Schlechteste, was man in Österreich hat finden können. Sie werden jedoch daran festhalten.

Frau Ministerin, an Folgendes haben Sie offenbar auch noch nicht gedacht, nämlich was diese Legalisierung der Arbeitskräfteüberlassung zur Folge haben wird. Immer weniger Personen werden fix angestellt und immer mehr über diese Leasingfirmen in die einzelnen Krankenhäuser und -anstalten eingeschleust. Bei Nichtbedarf werden sie einfach wieder heimgeschickt, und wenn man sie dann wieder braucht, dann ruft man wieder an und sagt, sie könnten wieder kommen. Das ist kein Arbeitsverhältnis, das man heute irgendjemandem zumuten dürfte, aber in dem Bereich ist das anscheinend legitim. Also heute kommst du, und morgen schaust du wieder, was du tust, und über­morgen kannst du dich ja wieder melden. Und in drei Tagen? – Was dann mit dir ist, geht mich nichts mehr an. – So kann man in diesem Bereich nicht arbeiten, Frau Minis­terin!

Dass man sich erlaubt hat, das in diesem Gesetz wirklich so schundig und so zum Nachteil der Beschäftigten zu regeln, hat wohl auch damit zu tun, dass es sich haupt­sächlich um Arbeitsplätze von Frauen handelt, und bei denen ist anscheinend sowieso alles Wurst. Im Grunde genommen – ich kann das nur so interpretieren – müssen die


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ja froh sein, wenn sie irgendwo einmal ein paar Stunden irgendetwas arbeiten kön­nen – und der Rest ist nicht mehr unsere Sache.

Frau Ministerin, in diesem Bereich sind Sie wirklich gescheitert! Was die Arbeits­kräfteüberlassung betrifft, hätten wir uns zumindest eine Qualität gewünscht, die die Situation und die Qualität in den einzelnen Betreuungsbereichen verbessert. Mit dieser Vorgangsweise findet das aber ganz, ganz sicher nicht statt. Frau Ministerin! Sie wissen genauso gut wie ich, dass diese Legalisierung der Arbeitskräfteüberlassung den Frauen nur eines bringt: größere Abhängigkeit von Leasingfirmen und weniger Chancen, wirklich in den einzelnen Krankenanstalten beschäftigt zu werden.

Als mich der Herr von der Firma Manpower angerufen und gesagt hat: Na schauen Sie, das ist so: Wenn im Krankenhaus jemand gebraucht wird, dann schicken wir sie eben dort hin!, da habe ich mir wirklich an den Kopf gegriffen. Erstens ist Personal meiner Meinung nach keine Versandware, die ich von A nach B schicke und wieder zurück. Ich denke mir: Jedes Krankenhaus und jede Krankenanstalt weiß genau, zu welchen Zeiten mehr Patienten da sind und zu welchen weniger. Dass im Herbst auf der Kinderabteilung mehr Kinder sind als sonst, ist auch klar, denn zu Schulbeginn gibt es Schulstress, da gibt es dann Bauchweh und vieles mehr. Da sind dann eben mehr Kinder im Krankenhaus. – Da können Sie gerne nachfragen, das ist so. – Und im Winter sind wahrscheinlich mehr Leute in der Unfallabteilung, weil es durch die Schi­fahrerei mehr Knochenbrüche gibt.

Es müsste daher doch möglich sein, sich innerhalb eines Krankenhauses eine gewisse Flexibilität aufzubauen, statt die Leute, wie es in Wien der Fall ist, einmal nach Hietzing zu schicken, einmal ins AKH und wieder ein anderes Mal nach – ich weiß nicht, wie die Spitäler alle heißen. Ich meine, so geht das nicht! Das ist ja schlimmer als am Bau, wo keiner weiß, wo morgen seine Baustelle sein wird, und jeder noch froh sein muss, wenn er noch irgendetwas bekommt. Und das alles passiert auf Kosten von Frauen!

Frau Ministerin, ich hätte mir nicht gedacht, dass Sie diese Politik, die auf Kosten von Frauen geht, unterstützen. Frau Ministerin, ich hoffe, dass Sie bald draufkommen werden, dass Sie sich bei der Arbeitskräfteüberlassung geirrt haben und dass es ganz, ganz schnell eine Novellierung dahin gehend geben wird, dass Personal, das in Kran­kenanstalten gebraucht wird, dort auch wirklich angestellt werden soll und nicht mehr oder weniger wie ein Packerl oder wie eine Ware im Bazar einmal dort und einmal da sein soll.

Irgendwie müssen sie es aushalten, weil sie froh sein müssen, dass sie irgendetwas zu tun haben, denn die Arbeitslosigkeit ist groß. – Und immer mehr Frauen werden mit diesem Gesetz unter Druck kommen, nicht mehr auf einem Regelarbeitsverhältnis zu bestehen, sondern über Leasingfirmen dort und da hingeschickt zu werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Bundesminis­terin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


15.53.54

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Die vorliegenden Gesetzesnovellen beschäftigen sich mit mehreren Punkten: Verbesserungen der Ausbildungsqualität in verschiedensten Gesundheits­berufen, Ermöglichung von Ausbildung in Gesundheitsberufen auch in Teilzeit – etwas, was bisher rechtlich nicht erlaubt war, was aber für viele Frauen, vor allem für Wiedereinsteigerinnen sehr wichtig ist – und auch Arbeitskräfteüberlassung in Gesund­heitsberufen im Pflegebereich.


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Frau Abgeordnete Haidlmayr, ich bin überzeugt davon, dass wir mit dieser Geset­zesnovelle die bestehende Situation tatsächlich verbessern und dass wir uns dabei nicht geirrt haben. Ich kann Ihnen das auch begründen: Wir sind mit einer Situation konfrontiert, in der es Pool-Lösungen gibt, das heißt, in der aus Pools Arbeitskräfte überlassen werden, allerdings als Scheinselbständige mit der entsprechend fehlenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung, ohne Qualifikationsgarantie, in einem grauen Arbeitsmarkt, der höchst unbefriedigend ist.

Mit der Möglichkeit, auch im Pflegebereich, auch im Gesundheitsberufsbereich Arbeits­kräfte zu überlassen, ist eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen, die qualitätsgesichert ist – erstmals wird es einen Berufsausweis geben, der einfach, klar sichtbar sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitskräfteüberlasser oder die Arbeitgeberin und die Arbeitskräfteüberlasserin die Qualifikation der Betroffenen/des Betroffenen über­prüfbar macht –, und so im gesetzeskonformen Rahmen den Ausgleich verschiedener Schwankungen im Krankenpflegebereich erlaubt.

Ich lasse auch die Bazar-Methoden nicht gelten, Frau Abgeordnete, denn die von uns in den Entwurf geschriebenen 30 Prozent waren das, was die Expertinnen und Exper­ten – die, die in diesem Bereich tätig sind – als notwendig angesehen und uns mitge­teilt haben. Ich bekenne mich dazu, dass ich die Ängste der Gewerkschaften, der Berufsgruppen anerkenne und dass wir uns in den Gesprächen mit den betroffenen Berufsgruppen dann auf 15 Prozent geeinigt haben. Es waren 20 Prozent, dann 15 Prozent, aber das ist ja nichts Ungewöhnliches, Frau Abgeordnete!

In Verhandlungen tritt man ein, um zu einem Kompromiss zu kommen! Und diese 15 Prozent waren ein Kompromiss zwischen dem von den Institutionen genannten Bedarf und den Ängsten der Fixangestellten in den Pflegeberufen, und ich denke, es ist ein guter Kompromiss. Wir werden ihn in den nächsten Jahren zu beobachten haben und werden sehen, ob es reicht oder ob wir hier auf Grund der Gegebenheiten noch andere Maßnahmen setzen müssen. Diese 15 Prozent gelten ganz bewusst pro Einrichtung, denn pro Organisationseinheit ginge es gar nicht. Sie wissen, in den Kran­kenhäusern gibt es Vierer- und Achter-Radeln, und 15 Prozent eines Vierer-Radels wäre eine Drittel-Krankenschwester oder eine 15-Stunden-Krankenschwester. Wie auch immer, das wird es nicht sein!

Erstmals gibt es auch Strafbestimmungen, Verwaltungsstrafen, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird.

Lassen Sie mich ganz kurz – um nicht zu lange zu werden – auch auf die anderen Inhalte dieses Gesetzes eingehen: Wir ermöglichen erstmals auch – ich habe es vorhin gesagt – eine Teilzeit-Ausbildung in Pflegeberufen. Es ist ganz besonders wichtig für Wiedereinsteigerinnen und Umsteigerinnen, dass diese bisher gesetzlich nicht vorge­sehene Maßnahme ermöglicht wurde.

Wir novellieren aber auch Ausbildungsgesetze, also das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz und das MTD-Gesetz, und es sind eine Fülle von Berufen davon be­troffen. Es gibt auch Umbenennungen dieser Berufe, weil das EU-rechtlich notwendig ist. Die vormals Medizinisch-Technischen Analytikerinnen, die MTAs, werden die Bio­medizinischen Analytikerinnen – ich sage jetzt immer nur die weibliche Form, um Zeit zu sparen, obwohl ich mir wünschen würde, dass mehr Männer in diesen Berufen tätig wären –, die früheren Diätassistentinnen und Ernährungsspezifischen Beraterinnen werden zu Diätologinnen und Diätologen. Es betrifft Ergotherapeutinnen, die Logo­pädinnen, die Orthoptistinnen – das sind die, die Augenübungen durchführen –, die Physiotherapeutinnen, die früheren Radiologisch-Technischen Assistentinnen, die RTAs werden Radiologietechnologinnen und die Hebammen.


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Neben den Umbenennungen ermöglichen wir erstmals die Ausbildung zu diesen sieben MTD-Berufen und für die Hebammen an Fachhochschulen in Bakkalaureats-Studiengängen. Bisher erfolgte die Ausbildung an den Akademien an den Kranken­häusern, und das heißt auch, sie ist ausschließlich aus den Krankenhaus-Budgets finanziert worden. Das ist gar nicht so einfach. Außerdem sind immer nur so viele ausgebildet worden, wie der Eigenbedarf angezeigt hat, und ist die Ausbildung mit der Verpflichtung der Betroffenen verbunden gewesen, dann einige Jahre in diesem Krankenhaus oder zumindest im Bundesland zu verbleiben, was die Mobilität stark eingeschränkt und einen permanenten Mangel an manchen Berufen gezeitigt hat. Jetzt ist es Fachhochschulerhaltern möglich, Studiengänge anzubieten.

Wir haben uns auch mit dem Fachhochschul-Beirat, bei dem ich mich für seine Flexi­bilität ausdrücklich bedanken möchte, auf eine Lösung geeinigt, die die Rechte des Gesundheitsministeriums, was die Inhalte anbelangt, wahrt, aber auch die Möglich­keiten des Fachhochschulbeirates nicht einschränkt. Es wird jetzt an den Erhaltern, den Bundesländern, liegen, die Akademien tatsächlich auch auf Fachhochschulen umzustellen. Die Möglichkeit dazu bleibt bestehen.

Sehr froh bin ich auch darüber, dass es uns gelungen ist, erstmals die Kinderintensiv­pflege gesetzlich zu verankern. Es gab sie, aber nicht bundeseinheitlich geregelt. Ich freue mich sehr, dass es jetzt gelingt, in der Qualitätssicherung der Kinderpflege einen wichtigen Schritt vorwärts zu kommen, denn wir wissen alle: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben ihre besonderen Bedürfnisse, und die Bedürfnisse der Kinder sind mir auch ein ganz besonderes Anliegen. – Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Riener 2 Minuten. – Bitte.

 


16.01.16

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Ich möchte auch auf die Ausbildung, die Fachhochschule, die Bakkalaureat-Studiengängen zu sprechen kommen. Schon sehr früh habe ich in meiner Funktion als Personalvertreterin Gespräche mit den Direktorinnen und Direk­toren der Akademien geführt. – Die gehören nämlich in unseren Vertretungsbereich. – Ich habe dabei feststellen können, dass sie mit sehr großer Sorgfalt und Verantwortung an dieses Vorhaben herangegangen sind. Die Aufwertung der Ausbildung sehe ich als sehr wichtiges Signal im Gesundheitsbereich. Frau Bundesministerin! Ich würde mir wünschen, diese Aufwertung auch im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege zustande zu bringen.

In der Steiermark danke ich der ÖVP-Bildungslandesrätin Edlinger-Ploder, dass ziem­lich rasch klar war, dass ein Umstieg der MTD-Berufe beziehungsweise der Heb­ammen in die Fachhochschulausbildung der steirische Weg ist. Es gilt die wirklich sehr gute Ausbildung in den Akademien in der Qualität vor allem durch genug Praxis zu halten beziehungsweise auszubauen. In der Steiermark ist die Personalvertretung in der Steuerungsgruppe für diesen Prozess vertreten, und es ist für mich schön zu ver­folgen, mit welchem Engagement, mit welcher Kreativität und mit welch hohem Maß an Verantwortung an diesem Prozess der Veränderung und am Curriculum gearbeitet wird. Ich bin stolz auf diese steirische Leistung und bedanke mich hier ausdrücklich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst für ihren Einsatz, also vor allem dafür, dass sie diese zusätzlichen Aufgaben neben ihrer normalen Unterrichtstätigkeit und der Leitung der Akademien auf sich nehmen.


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Wir haben einfach tolle Menschen im steirischen Landesdienst, wir haben tolle Men­schen in der Steiermark, und die Steiermark wird mit viel Einsatz von einem tollen Menschen geleitet, von Landeshauptmann Waltraud Klasnic! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Was halten Sie von Herrn Hirschmann? Ist der auch so toll?)

16.03


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.03.35

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kollegin Riener, ich denke mir, es gibt auch in Österreich sehr viele tolle Menschen und die Landeshauptfrau der Steiermark wird bei den kommenden Wahlen noch beweisen müssen, ob sie auch von den Steirerinnen und Steirern so positiv gesehen wird, wie Sie das hier beschrieben haben.

Ich will jetzt jedoch wieder auf ein bundespolitisches Thema zu sprechen kommen, und zwar auf das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Die Zulassung von Leiharbeits­kräften – das wurde von meiner Fraktion bereits mehrfach betont – ist ein wesentlicher Rückschritt. Frau Ministerin! Sie haben vorhin gesagt, Sie weisen aufs Schärfste zurück, dass hier Basarmethoden Einzug gehalten hätten. Sie sprechen davon, dass Ihnen Experten aufs Aug’ gedrückt hätten, dass man in dem Bereich auch 30 Prozent verkraften könnte. Mich würde interessieren, wer diese Experten waren. Vor allem aber – Sie kennen ja den Pflegebereich und welche Bedürfnisse dort gegeben sind – jetzt zu verkaufen, dass nur mehr 15 Prozent als Leiharbeitskräfte in diesem Bereich tätig sein können, das ist meiner Meinung nach schon eine sehr selbsthypnotische Ansage.

Bei der Voest zum Beispiel, also im Industriebereich, dürfen nur 5 Prozent Leihar­beiterinnen und Leiharbeiter beschäftigt werden, um eben die Qualität zu sichern. Im Pflegebereich und im Gesundheitsbereich gibt es Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Apparate, der technischen Einrichtungen, aber dort, wo Personal mit Menschen arbeitet, wo also Pflege stattfindet, im direkten Bereich gibt es überhaupt keinerlei Qualitätskriterien, und das wird durch diese Maßnahme auch nicht besser.

Sie liefern sich an Anbieter aus, an Verleiharbeitsfirmen. Es gibt noch keinerlei Abkom­men mit den Gewerkschaften, wie die Kollektivverträge in dem Bereich zu gestalten sind. Insofern sehe ich das auch nicht als Chance, wenn Sie sagen, dass jetzt im Pfle­gebereich die Grauzone abgeschafft wird, sondern ganz im Gegenteil: Es wird noch eine Zwischenstufe eingezogen, und auf der Strecke bleiben jene Beschäftigten, die in den Pflege- und Gesundheitsberufen tätig sind.

Auch für die Ärztinnen und Ärzte in den einzelnen Organisationseinheiten und Statio­nen wird es schwieriger werden, denn wie werden sie künftig im mitverantwortlichen Bereich agieren können. Wie werden sie Menschen Anordnungen geben können, die als Leiharbeitskräfte arbeiten und nicht immer vor Ort sind?

Zum Schluss: Im Ausschuss hat Herr Dr. Rasinger wieder davon gesprochen – und das scheint mir auch die Qualität dieser Regierungsarbeit zu bezeichnen, wobei man Qualität unter sehr viele Anführungsstriche setzen muss –, Sie machen ein Gesetz, und dann sagen Sie immer im Ausschuss: Wir werden dann schon sehen, was raus­kommt. Diese Art von Politik lehnen wir ab. Es ist besser, sich vorher zu überlegen, was für die betroffenen Menschen gut und wichtig ist, anstatt sozusagen in einer gro­ßen Lotterieaktion zu schauen, wie sich Gesetze weiterentwickeln. Dass Ihnen der Verfassungsgerichtshof sehr viele Gesetze, die Sie im Husch-Pfusch-Verfahren ge­macht haben, zurückgeschmissen hat, denke ich mir, ist kein Beweis dafür, dass Sie


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ordnungsgemäß arbeiten. Auch bei diesem Gesetz gilt meiner Meinung nach wieder das Motto des Husch-Pfusch und der Schludrigkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mittermüller. Sie hat sich eine Wunschredezeit von 3 Minuten fixiert. – Bitte.

 


16.07.07

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Unser Gesundheitswesen steht durch die demographische Entwicklung vor großen Herausforderungen. Die Novelle zum Ge­sundheits- und Krankenpflegegesetz geht in etlichen Punkten auf die Notwendigkeiten des Versorgungsauftrags im Kranken- und Pflegebereich ein. Besonders erfreulich ist die Umsetzung einer Forderung des nunmehrigen Kollegen Herbert Haupt, der sich als damaliger Bundesminister sehr für die gesetzliche Verankerung einer Sonderausbil­dung in der Kinderintensivpflege eingesetzt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Fasslabend.)

Diese Sonderausbildung sieht auch die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde mit ihrem Präsidenten Prof. Dr. Wilhelm Müller als wichtigste Ände­rung im Zuge dieser Novellierung. Die österreichische Säuglingssterblichkeit liegt leider im Mittelfeld der EU. Gerade die neonatale Säuglingssterblichkeitsrate ließe sich sicherlich deutlich verbessern. Jährlich kommen in Österreich mehr als 10 Prozent Frühgeborene auf die Welt, im Jahr 2003 waren es 8 272 Frühchen. Sie sollen durch noch qualifiziertere Intensivpflege besser versorgt werden. Damit können oft auch spätere Behinderungen, viel familiäres Leid und auch weitere Gesundheitskosten vermieden werden. Für mich ist diese gesetzliche Verankerung der Sonderausbildung zur Kinderintensivpflege eine für die Kindergesundheit notwendige Verbesserung. Sie wird ebenso wie die von der Regierung eingeführte Koppelung des Kindergeldbezugs an regelmäßige Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen deutlich gesundheitsfördernde Aus­wirkungen haben, sie wird eine Qualitätssteigerung im Gesundheitsbereich bringen. Daher ist diese Novelle zu begrüßen. (Beifall bei den Freiheitlichen und des Abg. Dr. Fasslabend.)

16.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Bra­der. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.09.30

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Kollegin Lapp! – Nicht mehr da. – Frau Kollegin Haidlmayr, Ihre Kritik an der Novelle des Pflegegesetzes geht meines Erachtens ins Leere.

Wenn man sich die derzeitige Situation anschaut, dass Arbeitsspitzen mit Hilfe von Pool-Diensten abgedeckt werden, dass in diesen Pools eine hohe Fluktuation herrscht, die Pflegequalität manchmal zu wünschen übrig lässt und vor allem die Pflegekonti­nuität nicht gegeben ist, dann, so meine ich, sind die Rahmenbedingungen, die heute geschaffen werden, mit Sicherheit ein Fortschritt.

Es besteht Versicherungspflicht, es wird eine Steuerleistung geben, die Arbeitsrechts­regelungen sind gegeben, und Kollektivvertragsrahmen werden abgesteckt. Das bringt Vorteile, und somit werden auch die Arbeitsspitzen auf qualitätsvoller Ebene abgedeckt werden.

Was Ihre Kritik an den Firmen, die da vermittelnd tätig werden, anlangt, so möchte ich doch meinen, dass auch diese Firmen die Qualifikationen der zu Vermittelnden über-


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prüfen müssen und dass sie, sollten sie nicht den Erwartungen entsprechend vermit­teln, keinen Auftrag mehr bekommen. Ich glaube, das regelt sich von ganz allein.

Tatsache ist, dass wir diese Dienste im Pflegebereich brauchen. Wir brauchen sie genauso notwendig wie hoch qualifizierte medizinisch-technische Fachkräfte. Ich freue mich ganz besonders, dass diese nunmehr im Fachhochschulwesen ausgebildet wer­den können, weil auch das Fachhochschulwesen davon profitieren wird.

Besonders wichtig festzustellen scheint mir dabei zu sein, dass auch die Verankerung der Berufsbezeichnungen geregelt ist.

Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Csörgits. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.11.32

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte auf die Qualifikation der Beschäftigten im Gesundheitswesen eingehen und darf in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Kollegen Rasinger Bezug nehmen.

Wir sind einerseits sehr froh darüber, dass es endlich zur Novellierung des MTD-Gesetzes kommt. Ich darf darauf verweisen, dass wir als sozialdemokratische Fraktion hier im Hause des Öfteren, stetig und immer wieder darauf hingewiesen haben, dass es ganz wichtig und entscheidend ist, Neuerungen im Zusammenhang mit der Ausbil­dung dieses sehr wichtigen Beschäftigungszweiges durchzuführen. Das wird jetzt ge­macht, darüber sind wir sehr froh. Dasselbe gilt auch für den Bereich der Hebammen.

Was allerdings noch immer nicht erledigt ist – und das ist bezeichnend dafür, wie die Regierungsfraktionen oft mit Entschließungsanträgen, Anregungen und Vorschlägen der Opposition umgehen –, ist die ganze Geschichte rund um die MTF-Beschäftigten. Hier darf ich schlicht und ergreifend sagen: Diese KollegInnen fühlen sich von Ihnen seit fünf Jahren wirklich papierlt.

Was meine ich damit? Ich darf daran erinnern, dass Herr Staatssekretär Waneck anlässlich einer Pressekonferenz am 4. Mai 2001 festgehalten hat: „Daher wird die Bundesregierung in Kürze das in unveränderter Fassung aus 1961 stammende Gesetz an die modernen Notwendigkeiten anpassen.“

Das ist ein wortwörtliches Zitat, aber bis jetzt ist noch nichts geschehen. Ich denke, es ist wirklich allerhöchste Zeit, auch für diese Gruppe der Beschäftigten endlich die not­wendigen Veränderungen durchzuführen. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Wenn Sie jetzt sagen, wir hätten etwas tun können: Frau Bundesministerin Hostasch hat das auch versucht! Wissen Sie, wer dagegen war? – Die ÖVP war damals dage­gen, sie wollte keine gesetzliche Veränderung.

Ich denke, jetzt wäre es endlich einmal an der Zeit, auch für diese Beschäftigten etwas zu tun!

Ebenfalls offen ist noch die Anpassung von modernen Regelungen im Zusammenhang mit den zahnärztlichen Assistentinnen und Assistenten. Daher ist nach wie vor unser Entschließungsantrag von Wichtigkeit und Gültigkeit.

Ich denke, sehr geschätzte Damen und Herren, eine Veränderung der im Gesundheits­wesen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist aus mehreren Gründen notwendig und wichtig:


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Erstens, so meine ich, im Sinne der Patientinnen und Patienten. Ich will ganz einfach, dass die Kollegen und Kolleginnen in diesem Bereich gut ausgebildet sind, denn für Menschen, die krank geworden sind, ist es am allerwichtigsten, von gut und nach dem neuesten Stand ausgebildetem Personal betreut zu werden.

Zweitens, das sage ich als Gewerkschafterin, ist es auch für die im Pflegedienst beschäftigten Kollegen und Kolleginnen von großer Bedeutung und Wichtigkeit, auf dem neuesten Wissensstand zu sein. Sie sollten nicht über Jahre hinweg vertröstet werden und auf wichtige Veränderung wie zum Beispiel beim MTD warten müssen.

Drittens, denke ich, muss auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich weiterzuentwi­ckeln und einen beruflichen Aufstieg zu machen. Da, Frau Bundesministerin, spreche ich Sie auch als zuständige Frauenministerin an. Es gibt sehr viele Frauen in diesem Bereich, wie Sie ja wissen, und es wäre sinnvoll und notwendig, für die Kolleginnen in diesem Bereich etwas zu tun.

Zuletzt, meine ich, ist das auch für unser gesamtes Gesundheitssystem wichtig, denn gut ausgebildetes Personal ist meiner Meinung nach der größte Schatz. Wenn hier auch immer wieder als positiv erwähnt wird, dass derzeit durch die Möglichkeit des Leihpersonals eine Grauzone in den Griff zu bekommen ist, so mag das stimmen. Mir persönlich als Gewerkschafterin wäre es aber lieber, wenn im Gesundheitsdienst kein Leihpersonal tätig sein müsste – ich weiß, dass das in vielen Bereichen der Fall ist –, für mich wäre es wesentlich wichtiger, dass man das Gesundheitssystem nicht totspart, sondern ganz einfach in gut qualifiziertes Personal investiert – zugunsten der Beschäf­tigten, aber auch zugunsten von uns allen, denn alle können wir einmal krank wer­den! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.15


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleck­mann. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.16.01

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Ministerin! Hohes Haus! Mir geht es um die vorhin angesprochene MTD-Ausbildung und Hebammen-Ausbildung, die jetzt auf Fachhochschulniveau angehoben wird. Mit dieser Reform soll der internationalen Entwicklung im Hochschulbereich Rechnung getragen werden. Das heißt, dass wir im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse erreichen wollen, europaweit mehr Transparenz und Mobilität erzielen wollen, und das geschieht genau mit dieser Reform.

Obwohl die bis jetzt dreijährige MTD-Ausbildung bereits unter die erste Anerkennungs­richtlinie gefallen ist, EU-weit, und somit ja auch schon hochschulähnlich ist, hat es europaweit immer wieder Schwierigkeiten bei der Anerkennung dieser Ausbildung im Ausland gegeben. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass wir heute und hier und demnächst zu dieser Änderung kommen werden.

Für mich ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass damit, weil eine Ausbildung in diesem Bereich – was Kollegin Csörgits schon angesprochen hat – vorwiegend Frauen absol­vieren, auch eine wichtige frauenpolitische Maßnahme gesetzt wird. Wir bieten einen Ausweg aus der Bildungssackgasse und ermöglichen eine Höherqualifizierung für die Frauen. Es kommt aber durch diese neue Art der Ausbildung zu keiner zeitlichen Aus­bildungsverlängerung, und es kommt auch – und das ist auch wichtig, obwohl es sich viele erhoffen – ziemlich sicher zu keiner besoldungsrechtlichen Verbesserung und Besserstellung durch diese neue Art der Ausbildung. Wozu es ganz sicher kommen wird, und das freut mich als Wissenschaftssprecherin: zu einer Erhöhung der Akademi-


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kerquote. Das wird für uns in diesem Bereich EU-weit auch sehr wichtig sein, dass wir eine erhöhte Akademikerquote erhalten.

Die Mindeststandards werden im Verordnungswege festgelegt werden, die gesamte Akkreditierung muss ohnehin noch durch den Fachhochschulrat laufen. Das heißt, es ist hier noch einiges an Arbeit notwendig, die jetzt von den Ländern durchgeführt wer­den muss, um da wirklich das Fachhochschulniveau sicherstellen zu können.

Das heißt, wir geben heute für diesen Weg, der noch gegangen werden muss, den Startschuss, und ich freue mich, dass das auch große Zustimmung hier in diesem Haus finden wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minu­ten. – Bitte.

 


16.18.37

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! In den kommenden drei Jahrzehnten wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen von 350 000 auf 800 000 ansteigen, was einen sehr hohen zusätzlichen Bedarf an Pflegefachkräften bedeutet. Daher werden rechtliche Rahmen­bedingungen für eine Liberalisierung der Ausübung der Gesundheits- und Kranken­pflegeberufe geschaffen, und zwar unter, was mir besonders wichtig ist, Wahrung der Sicherstellung der Pflege- und Betreuungsqualität.

Somit wird ermöglicht, vor allem in Situationen von Personalmangel im Wege der Arbeitskräfteüberlassung im gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege entsprechend zu reagieren.

Es muss aber eine gewisse Sicherheit in besagter Qualität und Kontinuität gewähr­leistet werden. Daher finde ich die gesundheitspolitischen Überlegungen in der Art, dass es Einschränkungen bei dieser Form der Berufsausübung gibt, sehr positiv, und ich sehe die Einführung der 15-Prozent-Regel, die besagt, dass nicht mehr als 15 Pro­zent eben über den Weg der Arbeitskräfteüberlassung rekrutiert werden dürfen, als passende Regelung, diese Ziele einzuhalten.

Ich sehe auch keinesfalls die Gefahr eines massiven Qualitätsverlustes, wie dies die Opposition befürchtet. Sogar die Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe im ÖGB forderte in ihrer Stellungnahme die Regelung, dass maximal 20 Prozent des Per­sonals von so genannten Leasingfirmen vermittelt werden dürfen. Auch dieser Forde­rung werden wir durch diese Novelle gerecht, ja wir unterschreiten mit unseren 15 Pro­zent diese Marke sogar noch.

Ich bin auch einer Meinung mit Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, dass wir uns mit der derzeitigen Situation teilweise in einem Graubereich beziehungsweise auf Grund des Personalmangels teilweise in einem ungeregelten Bereich bewegen, wobei manchmal nicht garantiert ist, dass Qualitätsstandards eingehalten werden und die Beschäftigten sozialrechtlich abgesichert sind.

Diese Novelle führt jedoch zu Verbesserungen für die Betroffenen, für die Patienten, trägt zu mehr Qualität in der Pflege bei. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 



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16.20.52

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die SPÖ wird der Änderung des Dentistengesetzes zustimmen. Dabei geht es um eine ordnungsgemäße Überführung der Dentistenkammer in die Zahnärztekammer. Wir machen das im Interesse der Sozialpartnerschaft und mit Respekt vor den Leistungen der Kammern gerne – und das wird ja auch erwartet. Die Antragsteller, die Kollegen Haupt und Rasinger, erwarten ja, wie selbstverständlich, dass wir dem zustimmen.

Ich hoffe, dass Sie wenigstens ein bisschen ein schlechtes Gewissen haben, zumin­dest bei solchen Anlässen, und daran denken, auf welch brutale und rücksichtslose Art und Weise – so viel zur Sozialpartnerschaft – Sie Herrn Salmutter, noch dazu ver­fassungswidrig!, entfernt haben, um letztlich Leuten wie Herrn Gaugg die Möglichkeit zu eröffnen, im Gesundheits- und Sozialwesen Verantwortung zu tragen. Ich hoffe, Sie schämen sich ein bisschen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

16.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Keiner der Berichterstatter wünscht ein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTF-SHD-G geändert werden, in 959 der Beilagen.

Hiezu hat Herr Abgeordneter Dr. Grünewald ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 11 und 24 des Gesetz­entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zei­chen. – Das Zeichen wird mit Mehrheit gegeben. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes samt Titel und Eingang in 961 der Beilagen.


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Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Dieses Zeichen wird einstimmig erteilt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Gesetz wird auch in dritter Lesung einstimmig beschlossen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 960 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird mehrheitlich erteilt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über einen Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 963 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zei­chen. – Dieses Zeichen wird vom ganzen Hohen Haus gegeben. Das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Auch da bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch in dritter Lesung wird dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

16.24.478. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 617/A der Abgeordneten August Wöginger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (962 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


16.25.19

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie, im besonderen Herr Dr. Wittauer als Bereichsleiter des österreichischen Blutspendewesens. Sie alle seien hier herzlich begrüßt!

Wir beschließen heute die Änderung des Blutsicherheitsgesetzes, womit wir einerseits in Abstimmung mit einer EU-Richtlinie festlegen, dass Vollblutspenden gänzlich unbe­zahlt bleiben und andererseits von nun an jeder Spender über den Verwendungszweck seiner Spende aufgeklärt werden soll. Letzteres geht eindeutig klar in Richtung verbes­serte Patientenrechte und Persönlichkeitsschutz und ist natürlich zu unterstützen.

Das große Sicherheitsplus von freiwilligen unbezahlten Spenderinnen und Spendern liegt insbesondere darin, dass nicht die finanziellen Interessen im Vordergrund stehen, sondern für sie zählt der Gedanke des freiwilligen und unbezahlten Einsatzes für unsere Gesellschaft. Gerade in Fällen von Großunfällen und sonstigen Sonderbedarfs­situationen müssen wir auf eine funktionierende Blutversorgung in Krisensituationen zurückgreifen können. Bezahlte Blutspender hingegen stellen oftmals andere – meist


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wirtschaftliche – Überlegungen in den Vordergrund und könnten darum eben eigene Krankheiten verschweigen.

Laut WHO ist die sicherste Blutspende die freiwillige und unbezahlte Spende. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Jeder geht davon aus, nach einem Unfall oder bei einer Operation ausreichend und genügend sichere Blutkonserven zur Verfügung zu haben. Dank eines so genannten Pools von freiwilligen und unbezahlten Spendern, der seit den fünfziger Jahren in Ös­terreich vom Roten Kreuz aufgebaut und gepflegt wird, funktioniert das hervorragend. Dieses erfolgreiche System würde durch bezahlte Blutspenden in Gefahr gebracht. Eine Kommerzialisierung beziehungsweise Versuche mit Geschäftemacherei würden das große Vertrauen des nationalen Blutspendewesens mit zirka 500 000 Spendern pro Jahr gefährden.

Österreich – und auch diese EU-Richtlinie – hat zum Ziel, sich selbst durch die Gesell­schaft mit Blut zu versorgen. Strenge Schutzmaßnahmen und zusätzliche Regelungen für den Import sollen die Bevölkerung vor eventuell nicht kontrollierbaren Übertragun­gen von Krankheiten schützen. – Nebenbei sei erwähnt, dass natürlich äußerst seltene Blutgruppen weiterhin in wenigen Einzelfällen von einem anderen Land importiert werden sollen und dürfen. Wir stehen auch dazu, dass bei einem Spenderaufruf auf Grund einer akuten Notsituation und bei unmittelbarem Bedarf ein Aufwandersatz von der Blutspendeeinrichtung für diese Spenderinnen und Spender gewährt wird.

Ich freue mich – kurz vor dem Welt-Blutspendetag, der am 14. Juni 2005 abgehalten wird –, dass dieser Antrag breiten Konsens gefunden hat, und bedanke mich abschlie­ßend bei allen Blutspenderinnen und Blutspendern für die unentgeltliche Spenderbe­reitschaft sowie beim Österreichischen Roten Kreuz für die sehr gute Organisation. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.28.42

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat sich sehr ausführlich mit den Inhalten der vorliegenden Novelle zum Blutsicherheitsgesetz beschäftigt, sodass ich im Detail nicht mehr darauf einzugehen brauche.

Diese Novelle dient dem Patientenrecht und auch dem Persönlichkeitsschutz, und daher werden wir selbstverständlich auch dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen.

Erinnern möchte ich jedoch jetzt an den Antrag der SPÖ, der einmal vertagt wurde, dann von Ihnen, den Regierungsfraktionen, abgelehnt wurde, und zwar mit der Begrün­dung, dass ohnehin eine Novelle hiezu in Vorbereitung sei. Wir behandeln heute nunmehr die zweite Novelle zu diesem Gesetz – und leider findet sich darin keiner der Inhalte unserer Vorlage in Richtung Verstärkung der Qualitätssicherung.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass nun zum zweiten Mal in sehr kurzer Abfolge eine Novelle zu diesem Gesetz durchgeführt wird, wobei die Grundlage für beide No­vellen dieselbe Richtlinie war, und möchte das schon als Oberflächlichkeit im Umgang mit den Gesundheitsthemen bezeichnen. Aber ich denke, dass die Regierung doch mehr Interesse an der Kapitalumschichtung von der öffentlichen Hand hin zu einigen wenigen Privaten zeigt. Das hat, wie ich meine, durchaus System, wie auch die aktuellen Absichten rund um die AUVA bestätigen.


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Zuerst wird durch die Regierung diese Krankenversicherungsmisere verursacht, dann wird die AUVA zur Abdeckung des Defizits herangezogen – und vor wenigen Tagen haben wir von Wirtschaftsbund-General Kopf gehört, dass man die Spitäler der AUVA überhaupt privatisieren möchte, mit einer Begründung, die vielleicht zur Hälfte richtig ist. Richtig ist in der Begründung, dass die Zahl der Arbeitsunfälle sinkt, es wird aber verschwiegen, dass die Zahl der berufsbedingten Krankheiten wie auch die Zahl der Unfall- und Versehrtenrentner steigt. Es wird auch verschwiegen, dass der Leistungs­druck und der Stress im Arbeitsprozess immer stärker werden – dies wird auch in Zukunft verstärkt der Fall sein –, weshalb Unfall- und Krankheitsgefahr in der Arbeits­welt weiter hoch bleiben. Daher werden die Leistungen der AUVA auch weiterhin unverzichtbar sein.

Ihr Ziel ist jedoch ein anderes. Ihr Ziel ist es, die Leistungsfinanzierung umzukehren, sodass am Ende die Arbeiter und Angestellten die Folgen der Arbeitsunfälle und Krankheiten selbst finanzieren – nichts anderes als ein weiterer Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Medizin. Sie haben auch bisher schon solche Schritte gesetzt, zum Bei­spiel durch das einseitige Senken der Kranken- beziehungsweise Unfallversicherungs­beiträge bei Arbeitern und Lehrlingen.

Das, was Sie hier betreiben, ist meiner Meinung nach ausgeprägter Klassenkampf. Und es ist wichtig, der Öffentlichkeit auch zu sagen, dass ganz vorne auf Ihrer Priori­tätenliste, wenn Sie noch einmal die Chance bekommen sollten, aus der nächsten Wahlauseinandersetzung erfolgreich hervorzugehen, die Privatisierung des Gesund­heitssystems steht.

Ich darf Ihnen, Frau Bundesministerin, und der Bundesregierung insgesamt dafür dan­ken, dass Sie vermutlich in blinder Gier zunehmend Ihren Geist sichtbar machen. Dafür darf ich wirklich aufrichtig danken. (Beifall bei der SPÖ.)

16.32


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Kaipel, der Vorwurf der „blinden Gier“ an die Frau Bundesministerin entspricht nicht der Würde des Hauses! Sie kön­nen das noch zurücknehmen, andernfalls werde ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Kaipel.) – Sie bedauern es, okay, dann ist es erledigt.

Frau Abgeordnete Rosenkranz, Sie sind die nächste Rednerin. 4 Minuten. – Bitte.

 


16.33.16

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Ich werde wieder zum Thema Blutsicherheitsgesetz zurückkehren.

Das Rote Kreuz ist an das Bundesministerium damit herangetreten, die unentgeltliche Blutspende im Gesetz zu verankern. Es ist ein erwiesenes Faktum, dass es ein Sicherheitsplus ist, dass jene Blutspender, die ihr Blut ausschließlich aus altruistischen Motiven zur Verfügung stellen, in der Regel auch gutes, nicht gefährliches Blut haben, und dass dort, wo die finanziellen Überlegungen im Vordergrund stehen, die Gefahr besteht, dass ein Sicherheitsrisiko eingegangen werden muss, dass Krankheiten ver­schwiegen werden.

Ich kann es kurz machen: Abgeordneter Wöginger hat das Notwendige erläutert. Ich nehme nur noch die Gelegenheit wahr, dem Roten Kreuz für seine hervorragende Tätigkeit zu danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 



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16.34.00

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Nachdem Blut bekanntlich ein „besonderer Saft“ ist, ist es natürlich richtig, Blut und Blutprodukte möglichst sicher zu behandeln. Das geschieht durch das Gesetz, indem Verlockungen, aus finanziellen Gründen Blut zu spenden, durch die Unentgeltlichkeit entgegengewirkt wird.

Man sollte dann aber schon so fair sein, zu sagen, dass das der Sicherheit hilft, aber natürlich auch dem Roten Kreuz – soll so sein, keine Frage. Allerdings sind, glaube ich, Blutspenden als Gewerbe und Blutverarbeiten nicht unbedingt ein Monopol – ich weiß, ich begebe mich da jetzt auf gefährliches Gebiet – des Roten Kreuzes, sondern zumin­dest an den großen Standorten der Spitzenversorgung, wie Graz, Wien und Innsbruck, sollte das auch Aufgabe der universitären Medizin bleiben, weil es letztlich auch der FachärztInnen-Ausbildung dient.

So gut das ist, zeigt es aber schon auch, dass es in Österreich eine Reihe von Per­sonen gibt, die in dermaßen tristen finanziellen, sozialen Verhältnissen leben, dass sie bislang gezwungen waren, ihr Einkommen durch das Anbieten eigenen Blutes zu verbessern. Das ist schon eine Tragödie, an die wir auch denken sollten!

Aber jetzt ganz kurz Folgendes – es ist dies keine Anekdote –: Aus meinem Bekann­tenkreis ruft mich die Mutter einer jungen Studentin an und sagt, die Tochter hätte Atemnot, geschwollene Beine, Schlafstörungen und Konzentrationsschwächen, und fragt mich dann, ob das daher kommt, dass die Tochter alle 14 Tage Plasma spen­det. – Das finde ich schon relativ herb. Das ist noch im Rahmen des Möglichen, aber es ist ein Unterschied, ob ein japanischer Ringer mit 160 Kilo alle 14 Tage ein paar Viertelliter sozusagen spendet oder ob das eine zarte jugendliche Studentin macht, die das nicht mehr verträgt.

Ich glaube, wir sollten uns mit diesem Gesetz noch nicht zufrieden geben und überle­gen, ob man manches nicht nachjustieren sollte. Natürlich kann man sagen, die Eltern sollten mehr Taschengeld geben, aber trotzdem sollte das nicht passieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Großruck: Das ist richtig!)

16.36


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.37.00

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dieser Novelle werden wir erneut die Sicherheit von Blutspenden erhöhen.

Herr Abgeordneter Grünewald hat gerade gesagt, es bestehe vielleicht noch weiterer Bedarf. Ich würde meinen, wir haben gerade in der Gesundheitspolitik immer Bedarf, an den Stand der Technik anzupassen, die Sicherheitsvorkehrungen immer weiter zu verbessern. Diese Novelle trägt wesentlich dazu bei, und ich möchte mich bei allen Abgeordneten sehr herzlich für die Einigkeit bedanken, die im Zusammenhang mit dieser Novelle herrscht, für die Zustimmung.

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und mich beim Roten Kreuz bedanken, das seit vielen Jahrzehnten wesentlich dazu beiträgt, dass in Österreich Blutsicherheit gewährleistet ist und dass das österreichische Gesundheitswesen mit ausgezeichneten Blutkonserven aufrechterhalten werden kann.


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Ich bedanke mich bei allen Blutspenderinnen und Blutspendern, die durch ihre Spende, jetzt unentgeltliche Spende, helfen, Menschenleben zu retten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rasinger. 2 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.38.00

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Zum Blutsicherheitsgesetz nur so viel: Eigentlich müssen wir den vielen, vielen Spendern einmal ein großes Dankeschön sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn jemand nach einem Verkehrsunfall oder bei einer schwersten Operation 20, 30 oder mehr Konserven braucht und bekommt, dann heißt das, dass er de facto gerettet wird und sein Leben wieder geschenkt bekommt.

Wir wissen ganz genau, dass es früher im Blutspendewesen entsetzliche Katastrophen gab, weil die Diagnostik nicht so weit war. Ich erinnere nur an Aids, auch an Hepatitis. Heute sind wir in der Lage, sehr genau zu testen – es kostet natürlich mehr –, wir sind aber noch nicht hundertprozentig so weit, alle diagnostischen Fenster zu schließen. Es wird immer sicherer werden. Die heutige Novelle trägt dazu bei, einen kleinen Schritt noch sicherer zu werden.

Ich möchte aber extra erwähnen: Die Spender, die eine besonders seltene Blutgruppe haben, kann man nicht mit den normalen Blutspendern über einen Leisten scheren, denn an diese muss man besonders nett oder besonders fordernd herantreten, dass sie spenden. Wenn wir die nicht haben, dann fällt die Rettung für Menschen, die be­sonders seltenes Blut brauchen, flach. So gesehen ist die Ausnahmemöglichkeit in diesem Blutsicherheitsgesetz sehr vernünftig.

Ich fasse zusammen: Ein richtiges Gesetz, das mehr Sicherheit bringt auf einem Ge­biet, das höchst sensibel ist, und das jedem von uns – hoffentlich brauchen wir es nicht – vielleicht einmal das Leben retten kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.40.33

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst auch das vorliegende Gesetz dazu nützen, dem Österreichischen Roten Kreuz, vor allem aber den österreichischen Blutspenderinnen und Blutspendern herzlichst zu danken.

Ich möchte die Damen und Herren des Hohen Hauses auch darauf aufmerksam ma­chen, dass Ende dieses Monats wieder eine Blutspendeaktion direkt im Hohen Haus stattfindet.

Wir wissen, dass es in den Sommermonaten auf Grund der Verkehrsunfälle und der Urlaube immer wieder zu Engpässen in der Versorgung mit Blut kommt. So kann auch das Hohe Haus dazu beitragen, schon im Vorfeld den zu erwartenden Engpass etwas abzubauen, und sich so im Interesse der Bevölkerung beteiligen.

Zum vorliegenden Gesetz: Ich bin sehr zufrieden, dass die Freiwilligkeit grosso modo geblieben ist, dass es aber Ausnahmeregelungen für jene gibt, die mehrfach Blutspen-


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der sind und angerufen werden, die dann in dringenden Notfällen, bei Katastrophen oder bei sonstigen Engpässen ihren Arbeitsplatz verlassen und Nachteile haben. Ihnen wird eine Abgeltung für diese Notfälle gegeben.

Ich meine, dass es im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch wichtig wäre, von Sei­ten des Gesundheitsressorts wieder eine Werbeaktion für Eigenblutvorsorge bei einer geplanten Operation durchzuführen. Das ist in der letzten Zeit etwas eingeschlafen, und es wäre wichtig, die Bevölkerung im Hinblick darauf, dass nicht alle diagnostischen Fenster geschlossen werden können, auf die besondere Situation der Eigenblutvor­sorge bei geplanten Operationen weiterhin hinzuweisen, weil das auch ein wichtiger Beitrag ist, die Gesundheit unserer Bevölkerung zu verbessern.

Ich bin sehr zufrieden damit, dass das Gesetz vom gesamten Hohen Haus mitgetragen wird, weil es ein wichtiger Beitrag dazu ist, auch weiterhin die Gesundheit und die Ver­sorgung in Notfällen mit den wichtigen Blutprodukten zu sichern und zu gewährleisten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Als letzter Redner dazu spricht Herr Abgeordneter Mag. Dr. Brader. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.42.53

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wer von uns fände es gerecht, wenn er zu einer Minderheit von 6 Prozent gehörte, die den Rest der Bevölkerung mit versorgen muss. – Im Falle der Blutspender ist das aber so. Vor allem geht jeder davon aus, nach einem Unfall oder bei einer Operation ausreichend versorgt zu werden, doch nur 6 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher spenden freiwillig und unbezahlt Blut, ein Drittel davon regelmäßig.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern des Hohen Hauses bedanken, die seit 25 Jahren Blutspendeaktionen durchführen, freiwillig und unbezahlt, sehr zum Wohle der Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Reheis.)

Es ist nur recht und billig, dass all diese Menschen, die sich nicht scheuen, mit ihrer Blutspende möglicherweise ein Leben zu retten, die Sicherheit haben, dass ihre Spende auch widmungsgemäß verwendet wird. Unter Wahrung aller Patientenrechte und selbstverständlich auch des Persönlichkeitsschutzes soll ein Blutspender künftig über den Verwendungszweck informiert werden.

Ein großes Sicherheitsplus für den betroffenen Blutempfänger liegt in der Motivation freiwilliger unbezahlter Spender und Spenderinnen, deren Beweggründe nicht mit fi­nanziellen Interessen kollidieren. Denn leider muss gesagt werden: Bezahlte Blutspen­der könnten vielleicht aus gewissen Überlegungen Sicherheitsrisken verschweigen.

Es soll daher mit dieser Gesetzesänderung festgelegt werden, dass im Bereich der Vollblutspende die Spende gänzlich unbezahlt zu erfolgen hat. Ausgenommen davon soll lediglich der Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen in jenen Einzelfällen sein, in denen konkret vorgemerkte Spender seltener Blutgruppen zur Abwehr einer akuten Lebensgefahr zur Spende aufgefordert werden.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die gänzliche Unbezahltheit von Blutspenden ist ein wichtiger Faktor für den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Roten Kreuz und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Blutbanken recht herzlich für den hohen Standard bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.45



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113. Sitzung / Seite 144

Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 962 der Beilagen.

Wer für diesen Gesetzentwurf eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch in dritter Lesung wird das Gesetz einstimmig angenom­men.

16.45.409. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (947 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Tierarzneimittelkontrollge­setz, das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Bienenseuchengesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsge­setz 2005) (964 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (943 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tier­gesundheit und Tierquarantäne (965 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 136/A (E) der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tierseuchen­bekämpfung (Rinderleukosegesetz 1982) (966 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 389/A (E) der Abgeordne­ten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung des Interpellationsrechts für Bundesrat und Nationalrat sowie Vorlage eines jähr­lichen Berichts durch die AGES (967 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Mag. Maier. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.46.53

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die nun zur Diskussion ste-


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henden Materien werden von uns einerseits begrüßt, bedauerlicherweise wurde je­doch, das darf ich namens meiner Fraktion sagen, den SPÖ-Anträgen seitens der Re­gierungsparteien nicht Folge geleistet, sie wurden abgelehnt. Abgelehnt wird von uns der Vertrag mit der Volksrepublik China, dem Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005 stimmen wir allerdings zu.

Was wir überhaupt nicht verstehen, ist die Tatsache, dass die Regierungsparteien dem Antrag hinsichtlich Tierseuchen, wo auf die Mitwirkung aller bäuerlichen Betriebe hin­gewiesen wird, nicht zustimmen.

Wir sehen beim Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005 insgesamt keine gröberen Pro­bleme und unterstützen daher in dieser Frage die Frau Bundesministerin.

Wir unterstützen die Frau Ministerin auch hinsichtlich der Risken – wir haben das im Gesundheitsausschuss gemeinsam sehr ausführlich diskutiert – im Zusammenhang mit der Paratuberkulose. Ich weiß aus Gesprächen mit Ihren Mitarbeitern, Frau Bun­desministerin, dass die Vorarbeiten für eine Verordnung zur Bekämpfung der Para­tuberkulose schon relativ weit gediehen sind. Ich darf Ihnen namens meiner Fraktion versichern, dass wir Sie dabei wirklich unterstützen, weil wir meinen, dass die Para­tuberkulose einerseits ein Risiko für die Menschen, andererseits aber auch ein Risiko für die tierhaltende Landwirtschaft darstellt.

Ich möchte mich auch kurz bei den Regierungsparteien für die Vier-Parteien-Aus­schussfeststellung zur Bekämpfung der Vogelgrippe bedanken. Wir halten die Vogel­grippe für eine gesundheitspolitische Herausforderung für alle europäischen Staaten. WHO-Experten meinen, dass bei einem Ausbruch dieser Pandemie mit sieben Mil­lionen Toten in Europa zu rechnen ist. Daher müssen die entsprechenden Vorgaben in Österreich erfüllt werden, und zwar nicht nur durch die zuständigen Bundesministerien, sondern natürlich auch durch die Länder.

Ich meine, Frau Bundesministerin, dass wir der Vogelgrippe verstärkt Augenmerk schenken müssen, und wir hoffen, dass Sie in der nächsten Sitzung des Gesundheits­ausschusses über diese Arbeiten auch berichten werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch ganz kurz auf ein anderes Thema eingehen, das damit zusammenhängt, nämlich auf die Frage, wie es auf der europäischen Ebene mit den nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben weiter­geht.

Den Medien konnten wir entnehmen, dass die EU-Kommission im Gegensatz zum Europäischen Parlament Gott sei Dank eine sehr klare Position bezogen hat. Ich möchte nur daran erinnern, dass das Europäische Parlament Nährwertprofile bei Lebensmitteln abgelehnt hat und das vorgesehene Genehmigungsverfahren für so genannte Health Claims oder gesundheitsbezogene Angaben durch ein reines Melde­verfahren ersetzt hat.

Namens meiner Fraktion appelliere ich an alle Abgeordneten im Europäischen Parla­ment, diesen Vorschlag der Europäischen Kommission nicht zu verwässern. Frau Bun­desministerin! In dieser Frage haben Sie unsere Unterstützung. Es geht hier um den Nährwert und um die missbräuchliche Verwendung gesundheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln, und wir sehen hier insbesondere Probleme bei der Fehlernährung von Kindern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wirken Sie auf Ihre Kollegen im Europäi­schen Parlament ein, dass dieser Vorschlag der Europäischen Kommission bezie­hungsweise des Ministerrates nicht weiter verwässert wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.51



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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Donabauer. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.51.27

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich gebe dem Kollegen Mag. Maier absolut Recht darin, dass wir eine viel größere Sensibilität in neuen Bedrohungsbereichen brauchen, so zum Beispiel im Zusammenhang mit der Vogelgrippe.

Insgesamt meine ich, das ist eine Herausforderung für die Europäische Union auch in der Richtung, dass bei den Importen in die Länder der Europäischen Union viel stren­gere Bestimmungen angelegt werden sollten. Ich spreche da aber jetzt nicht die Vogel­grippe, sondern ein anderes Thema an, auch wenn es vielleicht nicht ganz zu den Debattenbeiträgen passt.

Wir haben strenge Tierschutzstandards. Das haben wir hier beschlossen, und wir halten das für richtig. Dass wir aber nach Österreich und in die Europäische Union Im­porte zulassen, die ohne jegliche Standard-Beachtung durchgeführt werden, das halten viele für nicht richtig. Das ist etwas, worüber man einmal diskutieren sollte.

Zum Veterinärrechtsänderungsgesetz: Das Gesetz wurde notwendig, weil es drin­gende Anpassungen durch Vorgaben des europäischen Rechtes gab. Es gibt eine ent­sprechende Notwendigkeit im Bereich des Vollzugsprozesses, und es gibt auch neue Bestimmungen, durch die EU vorgegeben, im Bereich des Bienenseuchengesetzes.

Diese Regelungen sind keine grundsätzlichen Neuerungen, sondern sind eine Anpas­sung an die aktuellen Ansprüche des Tierarzneimitteleinsatzes und des Tierseuchen­überwachungsgesetzes. Die umzusetzende Richtlinie des Rates über das Verbot bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung wurde bisher durch das Lebensmittel­gesetz und das Verbot des Inverkehrbringens durch das Arzneimittelgesetz geregelt. Die Regelungen der Europäischen Kommission wurden als unzureichend eingestuft, und deshalb kam es zu dieser Vorlage.

Zum Tierseuchengesetz. – Österreich ist derzeit Gott sei Dank frei von Tierseuchen. Diesbezüglich verlangt natürlich die Kommission jährliche Nachweise über die Überwa­chungsergebnisse. Ich denke, dass wir diesen Erwartungen folgen können. Die nach der bisherigen Rechtslage vorgesehenen Maßnahmen sind, wie schon gesagt, nicht ausreichend, da sie von einem wesentlich schlechteren Seuchenstatus ausgehen. Ziel ist die Schaffung von periodischen Untersuchungen. Diese kosten viel Geld, aber im Interesse einer guten und korrekten Produktion und Ausrichtung der gesamten Tier­haltung wird das notwendig sein.

Bezüglich der Lagerung von Tierarzneimitteln darf ich nur sagen, dass wir in Österreich in diesem Zusammenhang korrekte rechtliche Voraussetzungen haben. Die Prüfungen in den landwirtschaftlichen Betrieben werden laufend durchgeführt, und zwar von Amtstierärzten. Ich glaube, dass auch hier eine ganz grundlegende Aufarbeitung er­folgt und die geltenden Regelungen durchaus Beachtung finden. Das ist meines Erach­tens ein wichtiger Beitrag für die Produktion von einwandfreien und markttauglichen Lebensmitteln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.54


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten an das Telefonierverbot im Haus erinnern und erteile Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber für 4 Minuten das Wort. – Bitte.

 


16.54.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Das, was der Kollege Donabauer gemeint


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hat, nämlich dass wir Importe ohne Standards nicht akzeptieren dürfen, sollten wir dis­kutieren. Sie haben von Importen in die Europäische Union ohne Beachtung der Stan­dards gesprochen. Ich meine, dass das eines der zentralen Themen der Ausrichtung der Europäischen Union ist, was die Qualitätssicherung betrifft. Und das ist auch einer der Gründe, warum wir uns kritisch mit dem internationalen Warenhandel beschäftigen müssen.

Ein Gesetz, das hier vorliegt, nämlich ein Vertrag zwischen China und Österreich, der die Tiergesundheit, die Tierquarantäne regeln soll, ist aus unserer Sicht ein schlechtes Beispiel für so eine Strategie. Hier ist nicht geregelt, dass Lebendtiertransporte ausge­schlossen sind, und ich halte es für völlig jenseitig, sage ich einmal, dass wir Lebend­tiertransporte im internationalen Maßstab von einem Eck der Erde ins andere Eck unter ökonomischen Gesichtspunkten wirklich ernsthaft ins Auge fassen. Daher werden wir diesem Punkt auf keinen Fall unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte aber zu den anderen Bereichen, vor allem was das Veterinärrechtsände­rungsgesetz betrifft, sagen, dass wir in einem Punkt anderer Auffassung als die SPÖ sind. Wir werden zwar in dritter Lesung diesem Gesetz doch unsere Zustimmung geben, aber eine getrennte Abstimmung verlangen, weil einerseits die entsprechende Seuchenbekämpfung bisher erfolgreich war und Österreich Gott sei Dank seuchenfrei ist im Rinderbereich und weil wir durch eine Verbesserung der Untersuchungsmöglich­keiten, vor allem von Milchprodukten, hier auch zu einer höheren Qualitätssicherung kommen. Das kostet etwas, ist aber sicher ein richtiger Schritt.

Andererseits müssen wir im Bereich des Tierarzneimittelkontrollgesetzes, Frau Bun­desministerin, nach wie vor die Kritik, die wir seit Jahren vertreten, aufrechterhalten, die Kritik, die auch die Tierärzte – aus unserer Sicht zu Recht – zu Beginn dieser De­batte geäußert haben, nämlich dass die Positivliste, wie sie jetzt vorliegt, de facto nichts anderes ist als eine normale Pharma-Einkaufsliste einer tierärztlichen Praxis. – Das ist die Aussage der Tierärzte, Frau Bundesministerin. Insofern denke ich mir, das muss man sich genauer anschauen, und hier sollte man noch einmal prüfen. Diese Liste gehört ganz konkret überarbeitet.

Diese Kritik möchten wir anmerken. Im Übrigen ist diese Anpassung im Tierarznei­mittelkontrollgesetz eine Vollziehung bestehender EU-Richtlinien, die wir für notwendig erachten. Dieses Manko im Bereich der Positivliste wurde aber nach wie vor nicht aus­geräumt. Darum werden wir diesem Punkt im Veterinärrechtsänderungsgesetz unsere Zustimmung nicht geben.

Ich möchte auch einen Punkt aus dem Bienenseuchengesetz noch einmal ansprechen. Was wird hier umgesetzt? Die Anzeigepflicht für bestimmte Schädlinge wird hier ein­geführt, und zwar für den Bienenstockkäfer und eine Milbe. (Abg. Wittauer: Nicht eine!) – Mehrere Milben, von mir aus, auf jeden Fall Schädlinge, die im internationalen Handel verstärkt über diese Globalisierung hereinkommen. Wenn wir hier nicht wirklich intensive Kontrollen durchführen, wenn wir das nicht ganz klar meldepflichtig machen, anzeigepflichtig machen, wird das eine große Gefahr sein für die Lebensmittelsicher­heit nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa. Das ist eine Herausforderung der Zukunft, der wir nicht entgehen können.

Abschließend möchte ich noch auf etwas eingehen, was in den letzten Wochen auch viele Bäuerinnen und Bauern massiv bewegt hat, und zwar die Einstellung eines Bio­werbespots, der im Hörfunk gelaufen ist. Ich weiß nicht, wer von den Kolleginnen und Kollegen hier diesen Spot gehört hat. Da wird für gentechnikfreie Lebensmittel gewor­ben, konkret für gentechnikfreies Rindfleisch, in einem Werbespot, der etwa 30 Mal ge­sendet wurde, den die Europäische Union auch freigegeben hat, der mit europäischen


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Geldern mitfinanziert wurde und der offensichtlich auf Intervention von Vertretern dieser Seite (auf die Reihen der ÖVP weisend) eingestellt wurde.

Das ist unglaublich, wenn man sieht, wie aktiv und fleißig die Biobäuerinnen und Bio­bauern in den letzten Jahren versucht haben, ihr Marketing zu verbessern, wie erfolg­reich sie sind – und dann drehen die eigenen Agrarvertreter einen Biowerbespot ab, der von der Europäischen Union mitfinanziert und auch freigegeben worden ist! (Abg. Wittauer: Wer hat das eingestellt? – Rufe bei der ÖVP: Wer?) Sogar die Agrarmarkt Austria hat ihn freigegeben. Erst nach Interventionen Ihrer Seite (erneut auf die Reihen der ÖVP weisend) ist dieser Werbespot eingestellt worden.

Ich halte diese Vorgangsweise für unglaublich und ungeheuerlich und ersuche Sie wirklich, in Hinkunft solche Interventionen zu unterlassen. Das geht einfach nicht an! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Wer hat ihn eingestellt? Wer?)

16.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.00.08

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesminister! Meine Fraktion wird neben dem Überein­kommen mit China auch der Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierarznei­mittelkontrollgesetzes, des Bangseuchen-, des Rinderleukosegesetzes, des IBR/IPV-Gesetzes und des Bienenseuchengesetzes, den Anpassungen und der EU-Konformi­tät, die nunmehr hergestellt wird, die Zustimmung geben. Ich halte es auch für wichtig, dass wir mit China endlich zu einem Vertrag kommen, um auch hier die Chancen für unsere Exporte zu sichern. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Es ist allerdings auch klar, dass der in der Substanz schon leicht veralteten Überein­kunft dringend und sofort Nachverhandlungen und Verhandlungen über die Zertifizie­rungen und die damit zusammenhängenden Exportbescheinigungen zu folgen haben, um das auch in der Praxis umzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass die Frage der Paratuberkulose, die der Kollege Maier angesprochen hat, im Ausschuss richtungsweisend gelöst worden ist. Es ist nunmehr unbestritten, dass die Paratuberkulose des Rindes auch einen en­gen Zusammenhang mit Morbus Crohn beim Menschen hat, und es ist besorgniserre­gend, dass in manchen Bundesländern Österreichs bei Hunderten von stichprobenartig vorgenommenen Untersuchungen in der Bundesanstalt in Mödling Paratuberkulose eindeutig in zunehmendem Maße festgestellt werden konnte. Daher ist es höchste Zeit, endlich ein Ausmerzprogramm für Paratuberkulose auch in Österreich zu schaffen, um zum Wohle der Menschen, aber auch zum Wohle der Tiere diese Erkrankung endlich in den Griff zu bekommen.

Ich bin sehr stolz darauf, dass die jüngsten medizinischen Erkenntnisse von Österreich ausgehend gemeinsam mit amerikanischen und kanadischen Universitäten zustande gekommen sind und wir einen wichtigen Beitrag zur Erforschung dieser Erkrankung leisten konnten. Wir sollten daher auch in der Umsetzung konsequent sein, und ich bin sehr zufrieden, dass Kollege Herzog uns versichert hat, dass im Herbst dieses Jahres mit einem umfassenden Verordnungswerk für die Bekämpfung der Paratuberkulose zu rechnen ist.

Es haben im Ausschuss alle Fraktionen die Wichtigkeit dieser Maßnahmen in einer Ausschusserklärung unterstrichen, sodass wir hoffen können, dass der „Feinkostladen


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Österreich“ auch in Zukunft weiter bestehen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminis­terin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin, Sie sind am Wort.

 


17.03.02

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Das vorliegende Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005 sieht An­passungen des österreichischen Veterinärrechts an europäische Vorgaben sowie die Weiterentwicklung von Untersuchungsmethoden vor.

Die Änderungen im Tierarzneimittelkontrollgesetz tragen den Veränderungen in der Lebensmittelgesetzgebung durch den Beschluss des Lebensmittelssicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes Rechnung. Das auf europäischen Grundlagen basierende Verbot der Anwendung von Hormonen bei Lebensmittel liefernden Tieren ist ein be­deutender Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher in österreichische Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Durch diese Novelle wurde auch klargestellt, dass der Einsatz von Hormonen zum Zweck der Leistungssteigerung in Österreich nicht zulässig ist. Die Anpassung der europäischen Rechtsgrundlage war ein wesentlicher Schritt, um die Position Europas in dem bei der WTO anhängigen Verfahren Amerikas gegen das Importverbot von Fleisch, das von Tieren stammt, die mit Hormonen behandelt wurden, zu stärken und so die heimischen Supermarktregale frei von Hormonfleisch zu halten.

Dem sehr guten Tiergesundheitsstatus Österreichs, der innerhalb Europas aufgrund des freien Warenverkehrs keine Selbstverständlichkeit ist – und wir sind stolz auf unsere Bauern! –, tragen die Anpassungen in den Artikeln 3 und 4 Rechnung.

Die teilweise Überwachung der Freiheit der österreichischen Rinderbestände von Brucelose, Rinderleukose und IBR/IPV mit Hilfe von Milchuntersuchungen unter Be­achtung der epidemiologischen Gegebenheiten wird ab 2006 möglich sein.

Der vermehrte Einsatz der Milchuntersuchungen ermöglicht es, weitere Erkrankungen, die für die Sicherheit von Lebensmitteln von Bedeutung sind, effizient in die Über­wachungsstrategie aufzunehmen. Ein seit letztem Jahr erstmals österreichweit aus­gerichtetes Zoonose-Überwachungsprogramm sowie die Aufnahme von Maßnahmen zur Eindämmung der Paratuberkulose seien hier nur als Beispiele angeführt.

Der hervorragende Gesundheitsstatus der heimischen Tierbestände garantiert nicht nur den österreichischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sichere tierische Le­bensmittel und bietet den heimischen Tierhalterinnen und Tierhaltern am europäischen Binnenmarkt Handelsvorteile, sondern führt auch zu einer immer größeren Nachfrage an österreichischen Zuchttiersamen und Embryonen sowie Fleisch und Fleischwaren bei unseren unmittelbaren Nachbarn, aber auch bei Drittstaaten, wie zum Beispiel Russland oder Kroatien.

Seit fünf Jahren wurde über ein Veterinärabkommen mit der Volksrepublik China ver­handelt, um auch diesen zukunftsträchtigen, stark wachsenden Markt mit heimischen Tierprodukten bedienen zu können. Der Abschluss des Veterinärabkommens mit der Volksrepublik China im April dieses Jahres sichert zusätzlich einen Startvorteil für die heimischen ProduzentInnen und ZüchterInnen gegenüber den europäischen Mitbe­werberInnen am chinesischen Markt ab. Für Ende Juni sind bereits erste Gespräche mit ExpertInnen der Volksrepublik China betreffend Erarbeitung der Veterinärzertifikate geplant.


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Weltweit vernetzte Handelsströme mit tierischen, aber auch mit pflanzlichen Produkten führen immer wieder zur Verschleppung von Schädlingen in Gebiete, in denen sie sonst nie heimisch geworden wären. So wurde auch die Anpassung des Bienenseu­chengesetzes erforderlich, um auf das Eindringen neuer Schädlinge, in diesem Fall Beutekäfer beziehungsweise die Wachsmotte, gegebenenfalls entsprechend reagieren zu können.

Die Sicherstellung der Bienenzucht und die Gesunderhaltung der bestehenden Bestän­de bilden die Grundlage für eine flächendeckende Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher mit heimischem Obst und Gemüse.

Ich greife auch gerne den Wunsch des Herrn Abgeordneten Maier auf, der Vogelgrippe besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wir sind ja auch in der Weltgesundheitsorgani­sation immer wieder damit befasst, und ich bin gerne bereit, im nächsten Gesundheits­ausschuss darüber zu berichten.

Wie die Beispiele der heutigen Diskussion zeigen, ist ein funktionierendes Veterinär­wesen einerseits die Grundlage für die Sicherstellung der heimischen Lebensmittel­produktion, und andererseits kann nur durch einen entsprechend ausgestatteten und geschulten öffentlichen Veterinärdienst mit Hilfe gezielter epidemiologischer Abklärung von Zoonoseausbrüchen die öffentliche Gesundheit gesichert werden. Ich möchte mich daher sehr herzlich bei allen Tierärztinnen und Tierärzten bedanken, die dafür sorgen, dass dieser Gesundheitsstatus unserer Tierbestände weiter bestehen bleibt, aber auch bei allen Bäuerinnen und Bauern, die dafür sorgen, dass ihre Tiere gesund und vor allem auch tiergerecht in ihren Ställen gehalten werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Krainer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.08.29

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abkommen zwischen der Repub­lik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammen­arbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne:

Zunächst ein Lob. Frau Ministerin, ich weiß nicht, wie Sie es geschafft haben, obwohl es eigentlich so üblich sein sollte: Der Vertrag wurde am 20. April abgeschlossen und ist wirklich innerhalb von 14 Tagen dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt worden. Das ist ungewöhnlich. Vielleicht könnten Sie zum Beispiel Ihrer Kollegin Gehrer verra­ten, wie Sie das machen. Sie braucht im Durchschnitt 18 Monate, und das Ministerium der Kollegin Gehrer ist, glaube ich, sogar noch ein bisschen näher. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Mit dem Lob ist es allerdings schon wieder vorbei, denn: So schnell wir diesen Vertrag bekommen haben, so veraltet war er bereits, als er unterschrieben wurde. In diesem Vertrag, den wir auch ablehnen, weil hier auch Versuchstiere gehandelt werden sollen, was wir nicht unbedingt einsehen, wird Bezug genommen auf zwei Listen der OIE, der World Organisation for Animal Health, nämlich eine Liste A und eine Liste B. Die gab es früher. In der Liste A waren die schwereren und gefährlicheren Krankheiten aufge­zählt und in der Liste B die weniger gefährlichen Krankheiten. Und je nachdem, ob Liste A oder B, waren unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen, also bei Liste A viel Information, viele Maßnahmen notwendig laut diesem Vertrag und bei Liste B wenig Information, wenig Maßnahmen.


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Wir haben jetzt gemerkt: Es gibt diese Liste A und diese Liste B nicht mehr, und zwar schon seit vielen Monaten. Seit 1. Jänner gibt es diese zwei Listen nicht mehr, sondern es gibt eine neue einheitliche Liste. Diese neue einheitliche Liste gibt es vor allem des­wegen, weil die WTO ein Sanitary and Phytosanitary Agreement verabschiedet hat und weil sie der Meinung ist, dass all diese Krankheiten in Fragen des Handels die gleiche Wertigkeit haben. Es geht um ein Handelsabkommen, und natürlich ist es vernünftig, wenn es eine gemeinsame Liste gibt. Die Frage ist nur: Was gilt jetzt? Gilt jetzt die Liste A oder die Liste B? Soll es mehr Maßnahmen oder weniger Maßnahmen geben?

Vor allem: Diese neue Liste enthält mehr Krankheiten als die beiden alten zusammen, darunter zum Beispiel die Paratuberkulose. Da erhebt sich die Frage: Wie wird diese jetzt behandelt? Nach dem Prinzip: viel Information, viele Maßnahmen? Oder nach dem Prinzip: wenig Information, wenig Maßnahmen?

Sie konnten uns das nicht sagen! Sie haben im Ausschuss überhaupt so getan, als ob es für Sie ganz neu wäre, dass es zwei Listen gibt, bis wir Ihnen einen Brief vom April 2004 vorgelesen haben, den Sie vom Generaldirektor der OIE bekommen haben, in welchem bereits angekündigt wurde, wie man vorgehen wird. Darauf haben Sie uns erklärt, dass zurzeit in Paris eine Konferenz stattfindet und da erst entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Ich habe das Beschlussprotokoll dieser Konferenz: In diesem ist überhaupt nicht die Rede davon! Das war nämlich überhaupt nicht Thema, denn diese Liste wurde bereits letztes Jahr beschlossen.

Sie sollten allerdings, auch wenn Sie sich persönlich nicht mit allen Maßnahmen im Detail beschäftigen können, zumindest das Parlament über diese Fragen etwas besser informieren! In dieser Form können wir diesem Vertrag auf gar keinen Fall zustimmen, weil es eine Reihe von ungeklärten Fragen gibt. Es wäre besser gewesen, uns den Vertrag nicht so schnell zu schicken, sondern diesen Vertrag zuerst noch ordentlich zu verhandeln und uns diesen erst dann schnell zur Ratifizierung vorzulegen! Dann wür­den wir auch gerne zustimmen! So können wir das aber unmöglich machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.12.21

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ergeben sich neue Möglichkeiten der Seuchenbe­kämpfung. Einerseits sollen im Bereich des Veterinärwesens erforderliche Anpas­sungen an die Vorgaben des europäischen Rechts erfolgen, andererseits sollen Berei­nigungen von Vollzugsproblemen möglich werden. Bereits vorhandene Regelungen werden an die aktuellen Ansprüche des Tierarzneimitteleinsatzes sowie der Tierseu­chenüberwachung angepasst.

Meine Damen und Herren! Das Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005 setzt EU‑Vor­schriften um. Es löst Vollzugsprobleme, etwa durch die Klarstellung behördlicher Melde-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten im Tierseuchengesetz. Der vorliegende Entwurf soll auch sicherstellen, dass die Belastung einzelner Bezirksverwaltungsbe­hörden durch Strafverfahren nicht punktuell entsteht.

Österreich ist anerkannt frei von Seuchen, auch von Rinderseuchen. Zur Aufrechterhal­tung dieses Status kommt es zu einer noch besseren Überwachung durch die nunmeh-


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rigen gesetzlichen Maßnahmen. Dazu kommen Anpassungen beim Bienenseuchen­gesetz. Das ist eine wichtige Zielsetzung, um unsere Bienenvölker gesund zu halten.

Der Einsatz von Hormonen und schilddrüsenhemmenden Stoffen wird nicht mehr im Lebensmittelgesetz, sondern im Tierarzneimittelgesetz verankert.

Das Abkommen mit China – und ich darf meinem Vorredner doch sagen, dass wir das nicht so wie Sie sehen – regelt die Anforderungen an die Tiergesundheit beim Export und Import lebender Tiere sowie von von diesen Tieren stammenden Produkten zum Schutz der Landwirtschaft, der Tierhaltung und des Fischereiwesens sowie der menschlichen Gesundheit.

Zum Vorwurf, die Lagerung von Arzneimitteln auf Bauernhöfen werde ungenügend kontrolliert und ermögliche Missstände: Dieser Vorwurf ist wirklich ganz entschieden zurückzuweisen, da gerade die Bauern strengen Kontrollen unterliegen, und das ist gut so, und dazu stehen sie! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist dies insgesamt ein wichtiger und gelungener Entwurf im Interesse der Natur und der Gesundheit. Ich richte ein Dankeschön an alle, die auf den verschiedenen Ebenen konstruktiv dazu beigetragen haben, dass dieser Gesetz­entwurf möglich ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.14.55

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den von Ihnen abgelehnten Antrag, der von uns, von Genossen Maier sowie Gradwohl, Spindelegger, Sima und Scharer, eingebracht wurde. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Er wurde von meinem Genossen Maier eingebracht. Das darf ich wohl sagen, oder?

Der Antrag betraf das Interpellationsrecht für Bundesrat und Nationalrat sowie die Vor­lage eines jährlichen Berichtes durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit. Gründe, dass wir diesen Antrag eingebracht haben, liegen schon in dem im März beschlossenen Gesetz zur Lebensmittelsicherheit, das massive Mängel aufweist. Das haben wir damals kritisiert. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Zweitens geht auch aus Untersuchungen und Befragungen der Bevölkerung, Herr Kollege Amon, hervor, dass die Leute keine Lebensmittelskandale wollen. Es braucht aber genügend Personal, um zu untersuchen und zu kontrollieren, damit Skandale eben nicht passieren können. Und das sehen wir nicht gewährleistet, wenn wir hin­sichtlich der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit kein Interpellationsrecht und kein Fragerecht haben. Dass der Rechnungshof weiterhin Kontrolle ausübt, ist klar. Wir Abgeordnete bekommen dieses Fragerecht aber nicht mehr, und bestimmte Fragen müssen von der Frau Gesundheitsministerin einfach nicht mehr beantwortet werden, weil das nicht mehr unter das Interpellationsrecht fällt.

Ein Beispiel dafür: Es gab 1 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Zusammen­legung im Jahr 2002. Dadurch, dass wir nicht mehr fragen können, wissen wir nicht, wie hoch derzeit der Personalstand ist. Wir wissen nicht, ob es zu viel – was sicherlich nicht der Fall ist – oder zu wenig Personal gibt. Letzteres nehmen wir an. Jedenfalls wissen wir aber nicht, ob es genug Personal gibt, um diese Gutachten zu erstellen, damit Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist. Und wir können auch über nichts diskutieren, weil keine Berichte vorgelegt werden.


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Daher haben wir unseren Antrag eingebracht, und ich denke, dass alle Abgeordneten –auch wenn Sie hier lachen! – und besonders diejenigen der Regierungsfraktionen Interesse daran haben müssten, dass diese Kontrollen durchgeführt werden, damit Sie selbst auch sicher sein können, dass im Bereich der Lebensmittelsicherheit nicht zu wenig geschieht.

In Anbetracht dessen frage ich mich, warum Sie nicht gemeinsam mit uns darum kämpfen, dieses Recht in Anspruch nehmen zu können. Das bedauern wir sehr, und wir werden den Ausschussbericht natürlich nicht zur Kenntnis nehmen, da Sie dieser Vorlage nicht beigetreten sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.17.32

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Zuerst möchte ich auf die Ausführungen des Abgeordneten Pirklhuber eingehen.

Wenn ein Spot 30 Mal gesendet wird – und es ist ein guter Spot, ich habe ihn mir an­gehört! –, der sich auf gentechnikfreie Lebensmittel bezieht, dann ist das zu unterstüt­zen! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Grünen.)

Wir haben einen Vier-Parteien-Konsens für ein gentechnikfreies Österreich, und ich glaube, das wären Maßnahmen, um die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass dies­bezüglich sehr viel zu tun ist. Ich sage, dass jeder, der gentechnikfreie Lebensmittel erzeugt, eine zusätzliche Chance für ein entsprechendes Marketing bekommen soll, und wenn man helfen kann, dann sollte man helfen!

Österreich ist Vorbild in vielen Bereichen, vor allem auch bei Arzneimitteln, bei Tier­seuchengesetzen oder auch bei Maßnahmen gegen Tierseuchen. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Es hat ja einige entsprechende Situationen gegeben – einmal war unser Minister Haupt davon betroffen –, wo wirklich schnell und effizient gehandelt wurde. Jeder weiß, was eine solche Seuche für den Konsumenten, aber auch für die Betriebe bedeutet. So eine Seuche ist eine Existenzbedrohung für jeden einzelnen Nutztierbetrieb und stellt natürlich auch eine Gefahr für den Konsumenten und für das Image jedes Landes dar. Daher muss man, wie ich glaube, entsprechende Maßnah­men setzen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das zu verhindern.

Ich glaube, gerade mit den Rahmenbedingungen des europäischen Rechts, die ge­schaffen wurden, wird schon viel geholfen, und es können damit viele zusätzliche Maß­nahmen getroffen werden, etwa im Zusammenhang mit IBR/IPV, wo Blutuntersuchun­gen durchgeführt werden. Ich hatte in meinem Betrieb früher jedes Jahr einen Fall, seit drei Jahren habe ich keinen Fall mehr. Die wirklich intensiven Kontrollen haben dazu geführt, dass wir heute IBR/IPV-frei sind. Ich glaube, dass wir diese Maßnahmen weiterhin unterstützen sollten.

Wenn man jetzt nach wissenschaftlichen Untersuchungen draufkommt, dass es gerade über die Milch Möglichkeiten gibt, die Kontrollen nicht nur zu erleichtern, sondern wirk­lich flächendeckend besser kontrollieren zu können, dann ist das gut für die Betriebe, aber auch gut für den Konsumenten.

Ich möchte sagen: Melde-, Auskunfts- und Mitwirkungspflicht, regelmäßige Kontrollen und kontrollierter Einsatz von Tierarzneimitteln wirken sich positiv aus, und in den Betrieben wird so gearbeitet, dass jedes Arzneimittel wirklich auch im Hinblick auf die Kosten mit Verantwortung eingesetzt wird. Wir haben einen Rückgang an Arzneimitteln zu verzeichnen, und die Lagerung auf den Bauernhöfen ist vorbildlich. Arzneimittel kos­ten sehr viel Geld, und glauben Sie mir eines, sie werden nicht leichtfertig eingesetzt.


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Jeder weiß, dass es Wartefristen gibt, und es erfolgt eine ganz strenge Kontrolle über die Tierärzte. Ich kann also wirklich grundsätzlich nicht erkennen, warum man diese Betriebe kritisiert. Man sollte sich das einmal anschauen. Ich meine, gerade diese Maßnahme sollten auf den Höfen weiterhin durchgeführt werden.

Bei uns, innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe, wird ganz streng danach gearbei­tet, und das ist für den Konsumenten wichtig. Ich sehe das bei unseren Betrieben in unserer Gegend. Wir werden diesen Weg weiter beschreiten. Ein seuchenfreies Öster­reich ist gleich gut wie ein gentechnikfreies Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Höllerer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.21.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Wie bereits von meinen Vorrednern angesprochen, handelt es sich bei der Änderung des Veterinärrechtsgesetzes um eine Sammelnovelle. Es werden Vollzugs­probleme gelöst, es werden EU-Vorschriften umgesetzt, die ganz besonders zur Klarstellung behördlicher Melde‑, Mitwirkungs‑ und Auskunftspflichten im Tierseuchen­gesetz beitragen.

Ich möchte aber auch noch ein bisschen auf meine Vorredner replizieren, insbeson­dere auch auf Herrn Abgeordneten Maier, der in seinem Antrag einen Mangel bei der Mitwirkungspflicht der Tierhalter im Rahmen der Seuchenbekämpfung feststellt. – Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die Mitwirkungspflicht im Rinderleukose­gesetz sehr wohl angeführt ist, und zwar unter § 26 Abs. 2 zweiter Satz. Da ist zu lesen: „Er hat ferner für die nötige Hilfeleistung bei den behördlichen Erhebungen und Untersuchungen sowie bei der Desinfektion zu sorgen.“ Das ist da ganz genau zu lesen, und das wissen Sie – wie ich glaube – auch; wenn nicht, dann schauen Sie doch da bitte einmal nach! (Zwischenruf des Abg. Mag. Maier.)

Wenn es um das Interpellationsrecht geht, das heute schon angesprochen wurde, möchte ich festhalten, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen durch das neue Lebensmittelsicherheits- und -verbraucherschutzgesetz verpflichtet ist, jähr­liche Berichte über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse zu publizie­ren, dass die AGES der Rechnungshofkontrolle unterliegt, dass selbstverständlich alle diese Berichte auch dem Parlament zugänglich sind und dass das Parlament somit sehr wohl Kontrollinstrumente zur Verfügung hat.

Insbesondere möchte ich anmerken, dass dieses Gesetz eine gute Grundlage für eine tiergerechte Nutztierhaltung darstellt, dass es vor allem auch zur Sicherheit der heimi­schen Lebensmittelproduktion und zum Wohle der Konsumentinnen und Konsumenten beiträgt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die GOG-Bestimmungen. 2 Minuten. – Bitte.

 


17.23.50

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Vorrednerin hat in ihren Ausführungen behauptet, dass nach dem Lebensmittel­sicherheits- und -verbraucherschutzgesetz dem Parlament alle Berichte zur Verfügung gestellt werden. – Das ist nicht richtig!


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Ich stelle fest: Nach dem Lebensmittelsicherheits- und -verbraucherschutzgesetz hat das Parlament keinen Anspruch auf Ausfolgung dieser Berichte. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Jarolim: Ich bin froh, dass das richtig gestellt ist!)

17.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.24.30

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege Pirklhuber hat vorhin bei sei­ner Rede die Antwort geliefert, warum die Bauern ihm und den Grünen nicht vertrauen, warum sie kein Vertrauen in die grüne Politik haben. Da werden nämlich Pauschal­verdächtigungen in die Welt gesetzt, und als ich gefragt habe, wer denn jetzt von dieser rechten Seite interveniert hat, hat er keine Antwort gewusst. Ich fordere Sie noch einmal auf, das hier zu beantworten!

Tatsache ist, dass die AMA – ich habe mit dem Chef der AMA persönlich gesprochen – diesen Werbespot, nachdem er über 30 Mal gesendet worden ist, von sich aus einge­stellt hat, nachdem es mehrere negative Bemerkungen von praktizierenden Bauern und auch von Seiten des Handels gegeben hat. Daher meine Bitte in Richtung Grüne: Machen Sie eine ehrliche Politik, und machen Sie nicht eine solche Politik, indem man Pauschalverdächtigungen in den Raum stellt, die sich letztendlich wieder als falsch erweisen wie heute Vormittag bei Kollegen Öllinger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In Richtung von Frau Kollegin Heinisch-Hosek, die erwähnt hat, dass die Bevölkerung keine Lebensmittelskandale brauchen, darf ich sagen: Da stimme ich vollkommen zu. Sie meinte, dass wir eine ausreichende Zahl an Kontrolloren brauchen, dass es nicht zu diesen kommt. – Ich glaube, das ist nicht unbedingt der ganz richtige Weg. Die Bauern werden ausreichend kontrolliert und haben außerdem noch ein Selbstsiche­rungssystem über den TGD geschaffen. Was die Bauern brauchen, sind faire Preise für bäuerliche Produkte! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was geschieht nämlich? – Es gibt Preisdumping, es gibt wirtschaftlichen Druck, es gibt als Folge vermehrt die Aufgabe von bäuerlichen Betrieben, und es gibt mehr auslän­dische anonyme Ware. Auflagen und Einschränkungen bedeuten höhere Kosten und Wettbewerbsnachteil. Darum müssen wir darauf achten, dass wir vernünftige Preise für die bäuerlichen Produkte zustande bringen. Die Konsumenten sind alle aufgerufen, das beim Einkaufen zu bedenken! Dann werden wir auch in Zukunft gute Produkte von unseren Bauern erhalten können.

In Summe darf ich behaupten, dass dieses Veterinärrechtsänderungsgesetz dazu bei­trägt, dass die Bauern auch in Zukunft in der Lage sein werden, gute Produkte zu er­zeugen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Schweisgut. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.27.08

Abgeordneter Johannes Schweisgut (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ganz kurz noch zu einigen Themen: Als Touristiker begrüße ich natürlich insbesondere die Feststellung betreffend Maßnahmen gegen Vogelgrippe und SARS. Man erinnert sich an die Probleme, die im weltweiten Tourismus durch die ein­geschränkte Reisefreudigkeit und durch den Rückgang von Reisebuchungen entstan-


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den sind. Ich begrüße, dass wir nicht nur in Österreich, sondern auch in der EU Maß­nahmen setzen, um gemeinsam mit der WHO den Kampf gegen Infektionskrankheiten vermehrt aufzunehmen und eine bessere weltweite Koordination zustande zu bringen.

Zweitens begrüße ich – im Gegensatz zur Opposition – auch das Abkommen Öster­reichs mit China. Ich glaube, dass es wichtig ist, auch einen derart boomenden Markt wie China vermehrt für uns zu gewinnen und einzubinden, damit wir auch mit tierischen Produkten und Fleischwaren, aber auch mit lebenden Tieren die Möglichkeit haben, nach China zu kommen. Das sichert den Export, das sichert eine Möglichkeit zum Wirtschaftswachstum, und gleichzeitig wird es auf internationaler Ebene auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit im akademischen Bereich im Hinblick auf Tiergesundheit kommen. Daher ist auch dieser internationale Vertrag zu begrüßen.

Ich verstehe nicht, dass Herr Krainer zuerst die Ministerin für die Schnelligkeit der Vor­lage des Vertrags im Parlament lobt, seine Schlussworte aber dann waren: Bitte nicht so schnell! – Es ist wie immer: Die Opposition kann sich nicht ganz entscheiden, was richtig und was falsch ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Er will 1 Minute eingestellt haben. – Bitte, Herr Abgeord­neter, Sie sind am Wort.

 


17.28.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Eßl hat noch einmal Bezug genommen auf diesen einge­stellten Biospot, und ich denke mir, er hat natürlich das Recht, einerseits zu erfahren, worum es ging, und andererseits, wer – unter Anführungszeichen – „interveniert“ hat. Ich habe ja etwas in den Raum gestellt.

Ich kann Ihnen nur versichern – und das sind die Mitteilungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, welches gegenüber den betroffenen Bäuerinnen und Bauern und KonsumentInnen, die sich über die Einstel­lung des Spots beschwert haben, vermittelt hat –, dass sehr wohl auch Bauernvertreter interveniert haben.

Ich habe auch in einem persönlichen Gespräch mit dem Chef der Agrarmarkt Austria durchaus keine Entgegnung gehört, dass dies nicht so sei. Und der Präsident der Präsidentenkonferenz beziehungsweise dessen Vollzugsorgan, der Generalsekretär, hat auch persönlich gemeint, er hält diesen Spot für nicht gut.

Damit Sie wissen, worum es geht, Frau Präsidentin, hätte ich Ihnen diesen kurzen Spot gerne in aller Kürze vorgeführt. (Der Redner weist auf seinen auf dem Rednerpult plat­zierten Laptop.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, dieses Medium ist bislang im Hohen Haus nicht akkordiert. Ich schlage vor, dass Sie diesen Spot den interessier­ten Abgeordneten nach der Abstimmung vielleicht im Couloir zeigen. (Bundesministerin Rauch-Kallat: ... vorspielen!)

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Vorspielen? – Die Frau Bundesministerin ersucht mich, dass ich ihn vorspiele! (Heiterkeit. – Bundesminis­terin Rauch-Kallat weist dies durch eine verneinende Geste von sich.) Also würde ich sagen, dass ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, wir bleiben ganz sicher bei meiner Entscheidung!


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Bitte die Ausführungen fortzusetzen – und der Spot dann nach der Abstimmung für Interessierte außerhalb des Saales!

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich werde das so lösen: Ich werde den Abgeordneten per E-Mail diesen Spot zur Verfü­gung stellen. Dann können sie in Ruhe beurteilen, was sie davon denken. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Wittauer.)

17.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ein Schlusswort der Berichterstatter wird nicht gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Veterinärrechtsänderungs­gesetz 2005 samt Titel und Eingang in 947 der Beilagen.

Hiezu hat Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber einen Antrag auf getrennte Ab­stimmung eingebracht.

Ich lasse zunächst über den von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenom­men. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tier­gesundheit und der Tierquarantäne, in 943 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 966 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch hier die Damen und Herren im Falle der Zustimmung um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschus­ses, seinen Bericht 967 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

17.33.4413. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (857 d.B.): Bun­desgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) (976 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit gelangen wir zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Wunschredezeit: 3 Minu­ten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.34.22

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zum Bundes-Lärmschutzgesetz: Wir werden dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, und das aus mehreren Gründen. (Abg. Neudeck: Das heißt: Das ist ein gutes Gesetz!) Ich darf Ihnen nur drei Gründe sagen.

Der erste Punkt ist jener der Lärmkarten. Wir haben nichts gegen Lärmkarten, die Frage ist nur: Was wird in der Realität passieren? – Dieses Gesetz sieht verschiedene Lärmarten vor, nämlich von Eisenbahnen, von Autobahnen und Schnellstraßen, von Industrieanlagen, von Landesstraßen, von Flughäfen und von Straßenbahnen. Diese sechs verschiedenen Lärmquellen werden in mehreren – ob es jetzt drei, vier, fünf oder sechs sind, ist noch nicht ganz klar – Lärmkarten aufgezeichnet und nicht übereinander gelegt, nicht addiert.

Das heißt, dass zum Beispiel jemand, der in Wien in Liesing lebt, der von all diesen Lärmarten betroffen ist, sich dann zwar quasi auf allen sechs Karten wiederfindet, dass er betroffen ist, aber de facto – wenn es darum geht, wie seine Lärmsituation erträg­licher gestaltet wird – im Kreis geschickt werden wird. Es wird die eine Abteilung des Verkehrsministeriums, die für die Fluglärm-Karten zuständig ist, sagen: Na, bei uns ist es sowieso nicht so laut! Gehen Sie doch zu Bartenstein! Das ist die Industrieanlage bei Ihnen in der Nähe! – Der wird ihn zur Stadt Wien schicken, und die Stadt Wien wird ihn zu Pröll schicken, und Pröll wird sagen: Nein, ich bin nur dafür zuständig, das alles ins Internet hineinzustellen. – In Wahrheit ist das Schilda-mäßig und hilft den Bürgern überhaupt nicht.

Was wir hier fordern, ist, dass die Lärmkarten zusammengeführt werden – technisch schwierig, aber möglich. Das haben uns auch die Experten beim Hearing im Aus­schuss so gesagt: dass das technisch an und für sich kein Problem ist, diese zusam­menzuführen. Und das wollen wir.

Zweiter Punkt: die Schwellenwerte. Für den Fluglärm soll es einen Schwellenwert von 65 Dezibel untertags geben. Wenn ich mir in der Realität anschaue, wie man auf Seiten der Länder Wien und Niederösterreich – also jetzt nicht nur das hoch gelobte rote Wien, sondern auch Niederösterreich – in der Praxis mit Lärm umgeht, gerade mit Fluglärm, so ist es dort so, dass in der Mediation die Maßnahmen gegen Fluglärm nicht bei 65 Dezibel beginnen, sondern in Wahrheit dort aufhören! Die beginnen dort bei 54 Dezibel mit der Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern, der Errichtung von


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Wintergärten et cetera – und bei 65 Dezibel bieten sie in Wahrheit nur noch Absiede­lungsprämien an, weil klar ist: Das ist zu laut und ist nicht zumutbar. Das heißt, dort, wo in der Praxis, wo bürgernah agiert wird, mit Maßnahmen aufgehört wird, dort fan­gen Sie überhaupt erst einmal an, über Maßnahmen nachzudenken.

Der dritte Punkt ist die Bürgerbeteiligung. Die Richtlinie schreibt klar vor: erstens Infor­mation der Bürger und zweitens Bürgerbeteiligung – und zwar effektive! – an der Er­stellung von Maßnahmenplänen, und zwar zu jedem Punkt, und auch Berücksichtigung dessen, was die Bürger dabei einbringen.

Das, was Sie hier machen, ist, dass Sie die Bürger lediglich informieren, aber nicht beteiligen an der Erarbeitung der Lärmschutzmaßnahmen. Das zeigt einfach wieder die bürgerferne Politik der ÖVP, und deswegen werden wir dem auch nicht zustimmen.

Ich habe mir zuerst gedacht, man könnte dazu sagen: Viel Lärm um nichts. – Die Wahrheit ist genau umgekehrt, nämlich: Nichts gegen viel Lärm. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kopf zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.38.05

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Krainer, nichts außer viel Lärm – war das jetzt von Ihnen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Da müssen wir ihn in die Lärmkarten eintragen!)

Wenn einem inhaltlich nicht mehr viel einfällt, um ein Gesetz, das einfach deshalb, weil es von der Regierung vorgelegt wird – und nur deshalb –, nicht zustimmungsfähig ist, abzulehnen, muss man die ganz wenigen Punkte, über die man vielleicht unter­schiedlicher Meinung sein kann – die aber bei diesem Thema auch in anderen Ländern nicht anders geregelt werden als bei uns –, zu einem vermeintlich großen Problem aufblasen.

Tatsache ist, dass das hier am wesentlichsten, häufigsten und heftigsten diskutierte Thema, der Fluglärm, und die Schwellenwerte, die wir in diesem Gesetz festlegen, exakt so geregelt sind, wie sie zum Beispiel in Deutschland auch eine rot-grüne Re­gierung geregelt hat. Das mag nicht so wichtig sein, weil Sie den Vergleich mit Deutschland schon nicht mehr hören können. (Abg. Mag. Regler: Das wird bald besser werden!)

Wir sind in diesem Fall – zugegeben – nicht besser als Deutschland, denn wir verwen­den die gleichen Schwellenwerte, aber wir verwenden auch keine schlechteren. Und, wie gesagt, die Regierung dort ist von zwei Parteien gebildet, von denen sich eine ja ganz besonders auf die Fahnen heftet, ökologisch interessiert und tätig zu sein.

Faktum ist: Es gelingt uns hier die Umsetzung einer EU-Richtlinie, durch die einerseits die Lärmemissionen in Umgebungslärmkarten festgehalten werden – eine wesentliche Errungenschaft, meine ich, weil der erste Schritt zur Vermeidung zunächst einmal die Sichtbarmachung, und zwar die komprimierte Sichtbarmachung der Belastungen ist –, und das Ganze geht auch, im zweiten Schritt, in eine systematische Planung der Gegenmaßnahmen beziehungsweise der Vermeidungsmaßnahmen – und auch das ist in diesem Gesetz absolut festgehalten.

Mag schon sein, dass das jetzt einfach im oppositionellen Reflex so sein soll – es muss nicht so sein, aber vielleicht soll es Ihrer Vorstellung nach so sein. Dann ist vielleicht doch ganz interessant, wie die im Mediationsverfahren beim Flughafen Schwechat en-


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gagierte Frau Rynesch das im Ausschuss beim Hearing kommentiert hat. Sie hat näm­lich, im Gegensatz zu Ihnen, dieses Gesetz als einen Meilenstein für den Lärmschutz bezeichnet. Und da halte ich mich in diesem Fall lieber an jemanden, der damit direkt befasst ist und damit arbeitet, als an jemanden, der es offensichtlich einfach aus der oppositionellen Rhetorik heraus beurteilt. Frau Rynesch – noch einmal – hat dieses Gesetz als einen Meilenstein bezeichnet, und das tun wir auch! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Bayr: Die Intention des Gesetzes, nicht das Gesetz! – Abg. Krainer: Die Ausführung ist mangelhaft! Die Intention ist ein Meilenstein, die Ausführung ist mangelhaft! – Man muss immer zur Gänze zitieren! Wir waren alle dabei!)

17.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Gla­wischnig zu Wort. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


17.41.33

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Menschen in Öster­reich fragt, durch welche Umweltbelastungen sie sich am meisten gestört fühlen, dann bekommt man von sehr vielen die Antwort: Es ist der Lärm. – Dieses Gesetz, das jetzt zur Abstimmung vorliegt, bringt unterm Strich für diese Leute überhaupt nichts. Ich sa­ge das in dieser Drastik, weil ich die Logik dieses Gesetzes und die dahinter stehende Logik auch der Richtlinie überhaupt nicht verstehen kann.

Das Gesetz ist, wie so oft bei Umweltgesetzen, die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die EU-Richtlinie geht von dem System aus, dass man bei dem Problem Lärm einmal damit beginnt, die Betroffenen zu informieren. Jetzt denke ich mir: Wenn ich von Lärm betroffen bin, dann weiß ich das! Wenn draußen die LKWs vorbeifahren oder ich in der Nähe des Flughafens lebe und in der Nacht nicht schlafen kann, dann weiß ich in der Regel, dass es der Lärm ist, der mich nicht schlafen lässt! Und die Richtlinie geht davon aus, dass durch die Information Druck für verbindliche Maßnahmenpläne ent­steht. – Das System ist sehr, sehr unlogisch, und ich kann mir nicht vorstellen, was das für die Betroffenen bringen soll.

Die österreichische Bundesregierung und der Bundesminister sowie die Regierungs­parteien haben aus dieser sehr, sehr unlogischen EU-Vorgabe auch nichts Besseres gemacht und wählen genau dieses System: ausschließlich Information der Betroffenen und dann unverbindliche Maßnahmenpläne. Also unterm Strich verwaltet man dieses Problem nur.

Es ist im Übrigen ein schreckliches Ungetüm von Zuständigkeiten: Man hat eine EU-Richtlinie und muss elf Gesetzgeber tätig werden lassen, weil es keine bundesweite Lärmschutzkompetenz gibt. Auf Ministeriumsseite sind drei Ministerien zuständig, und dann noch die Landeshauptleute. Wir sind jetzt schon ein Jahr verspätet mit der Um­setzung. Also ein bürokratisches Monster, das unterm Strich für die Betroffenen nichts bringt, außer dass sie wissen, dass sie von Lärm belästigt sind.

Einem solchen Gesetz können wir nicht zustimmen, und es tut uns Leid, dass diese Chance, tatsächlich verbindliche Maßnahmenpläne vorzusehen, tatsächlich Ordnungs­politik zu betreiben und auch tatsächliche Grenzwerte vorzuschreiben, nicht genutzt worden ist und man hier ein bürokratisches Ding eigentlich für nichts macht. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Witt­auer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 



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17.43.45

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Krainer! Zum Fluglärm: Wir in Tirol haben einen Flughafen, Berge. Bei mir fliegen die Flugzeuge auch drüber. Jeder will einen Flughafen, und es ist eigenartig, dass der Bürgermeister von Wien nie irgendetwas sagt. Wenn nämlich 55 und 45 Dezibel die Schwellenwerte wären, dann müsste man den Flughafen, sage ich einmal, stark verkleinern, und wir könnten den ganzen Fluglärm dann nach Bratislava versenden. Warum meldet sich also nicht jemand, der ja auch Miteigentümer ist, beim Minister und sagt, dass er das will? Warum sagt Landeshauptmann Pröll das nicht? – Also es ist schon eigenartig, das hier in eine Richtung zu rücken, wo es nicht hingehört.

65 und 55 Dezibel lauten die Schwellenwerte – wir haben das vorher gehört (Abg. Krainer: Das Ergebnis der Mediation ist aber schon klar!) –, und in Deutschland ist es das Gleiche. Und Sie wissen ganz genau, dass auch in Deutschland viele Flughäfen zugesperrt werden müssten, weil es einfach nicht möglich ist, in urbanen Bereichen – so wie es meinetwegen in Frankfurt oder in München der Fall ist – einen Flughafenbe­trieb mit Schwellenwerten von 55 und 45 Dezibel aufrechtzuerhalten. Das ist Fakt. Und dazu muss man hier ehrlicherweise anmerken, dass das Gesetz von Ihnen kritisiert und abgelehnt wird (Abg. Krainer: Ab 65 gibt es im Mediationsverfahren Absiedelungs­prämien!), aber auf Landesebene oder auf Stadtebene kommt dazu nie ein Ton! Es ist also ganz eine eigenartige Geschichte (Abg. Krainer: Wir sind trotzdem schon bei 54!), denn die Bürgerinitiativen kommen zum größten Teil aus Wien, das möchte ich auch sagen. Da wird also ein doppeltes Spiel betrieben. (Abg. Krainer: Aus Niederöster­reich! Aus dem Burgenland!) – Nun, ich kann nur das feststellen.

Zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Glawischnig: Natürlich ist die Erfassung des Lärmes ein wesentlicher Punkt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wozu?), um dann Maßnahmen zu setzen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber nicht verbind­lich!) Weil ich verbindlich erst dann etwas machen kann, wenn ich weiß, worum es geht. Und wenn ich heute nicht nur den Lärm selbst als Lärmquelle definiere, die Lautstärke von mir aus und wie sich der Lärm ausbreitet, dann ist es schon ein Unterschied, ob bei uns ein LKW fährt (Abg. Krainer: Warum parallele Lärmkarten? Warum nicht eine?) oder ob in Wien ein LKW fährt: Bei uns hört man es! Wenn man auf der Martinswand klettern geht, meint man, man ist mitten unterm LKW. Es ist eben ein Unterschied, wie die Verbreitung des Lärmes stattfindet. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum keine verbindlichen Maßnahmen?) Und dass die Erfassung jetzt österreichweit stattfindet, das ist schon ein Meilenstein. (Abg. Krainer: Wieso nicht die Lärmkarten zusammenführen?) Und dass sie europaweit stattfindet, finde ich noch besser, weil das Ganze dann auch übergeordnet ist. (Abg. Krainer: Wieso nicht eine Lärmkarte?)

Und wenn diese Lärmkarten erstellt worden sind, ist ganz genau vorgesehen, dass dann Aktionspläne erstellt werden müssen. (Abg. Krainer: Aber wieso parallele Lärm­karten? Wieso zwei, drei, vier, fünf, sechs Lärmkarten?) Ja, das werden wir nachher genauso wieder diskutieren, beim Staub werden wir es diskutieren, wo die Kompetenz liegt und wo etwas umgesetzt werden kann. Es ändert ja niemand etwas! Ihr könnt ja in Wien schon einmal damit anfangen, die Lärmquellen zu beseitigen – aber davor werdet ihr euch hüten.

Es sind hier alle gefordert, und vor allem sind die Länder gefordert, diese Maßnahmen dann auch zu setzen, die aus diesen Plänen hervorgehen – die schnell gemacht werden müssen, denn Lärm macht krank! Das weiß jeder. (Abg. Krainer: Wieso sechs Lärmkarten? Wieso nicht eine?) Und bei uns weiß man, wie das ist, wenn Kinder schlaflose Nächte, etwa neben der Autobahn, haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Pies-


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czek: Wieso keine verbindlichen Maßnahmen?) Aber jeder fährt! Ich bin ja neugierig, wie Sie das lösen würden. Ich habe von Ihnen noch nie einen konkreten Lösungsvor­schlag gehört – noch nie, keinen einzigen!

Das heißt, Sie lehnen es ab, und das hören wir heute wahrscheinlich noch drei Mal: Sie lehnen es ab. Aber Sie lehnen alles ab, weil Sie nicht wissen, worum es geht. Das ist Ihr Problem. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wieso keine verbindlichen Maßnah­men?)

Wir werden also unseren Minister Pröll – „unseren“ heißt in dem Fall: von der Regie­rung – auf seinem Weg unterstützen. Es ist ein schwieriger Weg, weil die Opposition nie mitgehen will. (Abg. Bayr: Ein abstürzender Weg!) Wir werden es erledigen! Und glauben Sie mir eines: Die Leute werden verstehen, dass wir die Einzigen sind, die das umsetzen können, und dass wir keine Regierung brauchen, die rot-grün ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Das ist ja kein Ministerium, das ist ein Web-Provider!)

17.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort. – Bitte, Herr Minister, Sie sind am Wort.

 


17.47.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz: Eine lange Debatte ist damit zu Ende. Sie wissen ganz genau, dass wir in den letzten Jahren sehr intensiv und sehr oft im Umweltausschuss und bei anderen Gelegenheiten darüber diskutiert haben, dass in Österreich in dieser zentralen Frage der Umweltpolitik, bei der Lärmbekämpfung, eine massive Zersplitterung der Kompetenzen vorhanden ist. Es gab keine einheitlich festgemachte Lärmkompetenz und -zuständigkeit.

Es wurde heute schon auf das Hearing im Ausschuss verwiesen. Sie haben ja auch vernommen, dass viele dort gesagt haben, es ist ein erster, wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, nämlich Kompetenz zu bündeln und in Umsetzung einer europäi­schen Richtlinie stufenweise die richtigen Antworten in den nächsten Jahren zu geben. Es ist nicht das Ende in der Frage der Lärmbekämpfung, sondern es ist der Beginn in der Bündelung der Kompetenzen. (Abg. Krainer: Die Flughafen-Mediation hat vorher stattgefunden! ... kann es nicht sein!)

Es ist auch klar und unbestritten, dass der Lärm insgesamt, was die Frage der Sen­sibilität der Österreicherinnen und Österreicher betrifft, als zentrales Umweltproblem ausgewiesen wird und dass wir alles zu tun haben, die Lärmquellen zu erkennen, mit Lärmkarten die strategisch richtigen Antworten aufzubereiten und dann auch für die Bekämpfung Antworten zu finden.

Wir sollten aber heute auch nicht so tun, als ob wir mit diesem Bundes-Lärmschutz­gesetz erst ab nun in Maßnahmen gehen würden. Wir haben in den letzten Jahren schon sehr, sehr viele Investitionen entlang von Verkehrsrouten getätigt. Der Verkehrs­lärm wird von den Österreicherinnen und Österreichern auch als das zentrale Problem ausgewiesen: 73,5 Prozent nennen bei Lärmbelastung den Verkehr als Ursache. Wir haben entlang von Verkehrsrouten, Bahn und Straße, eine Reihe von Maßnahmen bereits gesetzt. Wir haben also schon vorgearbeitet (Abg. Krainer: Doch nicht der Beginn?!), und wir werden jetzt dann auch die entsprechenden Antworten finden.

Was sind die drei wesentlichen Neuerungen des Bundes-Umgebungslärmschutzge­setzes? – Erstmals werden wir die Lärmbelastung aus Straßen-, Schienen- und Flug­verkehr sowie größeren, auch Industrie- und Gewerbeanlagen in den Ballungsräumen


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flächendeckend erheben. Auch das ist eine wichtige Voraussetzung, um in der Be­kämpfung weiterzukommen. Diese werden dann in Lärmkarten entsprechend bildlich dargestellt. (Abg. Krainer: Die Definition der Ballungsräume ist auch spannend!)

Zweiter Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Anhand dieser Lärmkarten werden Aktionspläne mit entsprechenden Maßnahmen zur Lärmminderung von den jeweils zuständigen Ministerien zu erarbeiten sein. (Abg. Krainer: Ein Wahnsinn!) Es wurde auch die Frage gestellt: Warum nicht alles in einer Kompetenz? (Abg. Krainer: Der Provider-Kompetenz!) Herr Abgeordneter Krainer, warum nicht alles in einer Kom­petenz? – Weil man die Geschichte sehen muss! Es gibt die Länderkompetenz, und auch viele Ministerien sind zuständig. Daher ist es ein wesentlicher Schritt, dass wir das jetzt konzentrieren. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: 1925 hat es das Lärmpro­blem noch nicht gegeben!)

Dritter Punkt einer wesentlichen Neuerung ist die umfassende Information der Bürge­rinnen und Bürger. Auch dem werden wir nachkommen. Wir werden die Bereitstellung dieser Daten durch das Lebensministerium zentral koordinieren (Abg. Krainer: Die Provider-Kompetenz ist vielleicht schon ...!) und auch an die Bürgerinnen und Bürger entsprechend herantreten. (Abg. Bayr: Potz Blitz!)

Wir werden dann, was die Frage des Großflughafens Wien, den Ballungsraum Wien betrifft, Autobahnen und Schnellstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz und mehr als 60 000 Zügen pro Jahr, in einem weiteren Etappenplan bis 31. Mai 2007 diese Um­gebungslärmkarten machen. (Abg. Krainer: Vierte Karte!) Wir werden bis 31. Mai 2008 die Ausarbeitung erster Aktionspläne auf Basis der strategischen Umgebungslärmkar­ten entwickeln. (Abg. Krainer: Fünfte Karte!) Wir werden bis 31. Mai 2012 dann weiter gehend auch auf die Fragen internationaler Luftverkehr Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und die Ballungsräume Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck die Antworten geben und bis 31. Mai 2013 die Erarbeitung der Aktionspläne für die Gebiete der zweiten Phase der strategischen Umgebungslärmkarten vorbereiten. (Abg. Krainer: Sechste Karte!)

Das ist der Etappenplan zum Schutz der österreichischen Bevölkerung vor Lärm, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Krainer: Sechs parallele Karten!) Es ist der erste und ein wichtiger Ansatz zur Lärmbekämpfung, zum Wohle der Bürgerin­nen und Bürger. Ich denke, wir werden mit diesen Stufen, die wir hier verankert haben, in Umsetzung einer EU-Richtlinie die richtigen Antworten geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Krainer: Tatsache: Der Minister hat die Provider-Kompetenz! Die ist gebündelt! – Gegenruf des Abg. Wittauer.)

 


17.52.15

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lebe in Favoriten. Für jene, die das nicht kennen: Das ist ein Bezirk im Süden Wiens, der einwohnerreichste Bezirk von Wien. Sein quasi Zentrum ist der Viktor Adler-Markt, wo es ab und zu ein spannendes Phänomen zu beobachten gibt, nämlich dass Leute zu bestimmten Zeiten, und zwar alle 90 Sekunden reflexartig den Kopf einziehen und nach oben schauen. (Abg. Neudeck: Das ist ja wie beim Asterix!) Es kommt auch auf die Windlage an, je nachdem, welche Einflugschneise Wien-Schwechat gerade benützt.

Das ist ein ziemlich schlimmes Phänomen. Das wirklich Schlimme daran ist aber, dass dieser heutige Beschluss nichts an diesen Reflexen der Favoritnerinnen und Favoritner


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ändern wird, weil das Problem an sich überhaupt nicht gelöst werden wird. (Zwischen­ruf des Abg. Wittauer.)

Wir wissen, dass Lärm krank macht. Wir wissen, dass 800 000 Leute in Österreich einem Schallpegel von mehr als 65 Dezibel ausgesetzt sind. Das ist jener Pegel, den die WHO als gesundheitsgefährdend einstuft, und das ist auch jener Pegel, bei dem die Herzinfarktraten um 20 Prozent steigen.

Ich habe dazu eine Studie von Stephen Stansfeld gefunden. Er hat 2 800 Kinder in der Umgebung des englischen Flughafens Heathrow, des Amsterdamer Flughafens Schiphol und des spanischen Flughafens Barajas untersucht und ihre Lesekompetenz verglichen mit der jener Kinder, die in ruhigen Gegenden aufwachsen. Dabei hat sich herausgestellt, dass diejenigen Kinder, die unter einer dauernden Lärmbelastung leiden, den anderen Kindern in der Lesekompetenz ungefähr zwei Monate hintennach sind.

Das heißt: Lärm verursacht gerade auch bei Kindern unheimlichen Stress. Er vermin­dert auch bei Kindern die Lebensqualität; die Kinder – so deuten die Wissenschafter dieses Phänomen – versuchen, den externen Lärm quasi irgendwie abzudrehen, sich nach außen hin abzuschotten, was aber auch heißt, dass sie sich gegenüber päda­gogischen Anweisungen abschotten, dass sie sich gegen andere soziale Kontakte abschotten, dass sie auf Grund dieser Lärmbelastung letztendlich auch viel stärker Gefahr laufen, zu vereinsamen, als das andere Kinder tun.

Dieses Gesetz setzt wirklich nur die Mindestanforderungen einer EU-Richtlinie um. Die Schwellenwerte für die Lärmschutzplanung sind zu hoch. Es fehlt die Beteiligung der Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt, da es sinnvoll wäre. Die Vorgaben für die Lärmkarten und die Aktionspläne sind viel zu schwach, weil einfach nicht verbindlich. Es ist mög­lich, die einzelnen Lärmquellen zu summieren und gebündelte Maßnahmen zu setzen. Es ist überhaupt nicht vorgesehen, so etwas wie Ruhezonen einzuführen.

Und, ehrlich gesagt, ich will es nicht hinnehmen, dass 165 000 Favoritner und Favorit­nerinnen weiter reflexartig den Kopf einziehen müssen. Ich will es nicht hinnehmen, dass die Favoritner Kinder in ihrem Lernverhalten, in ihren Möglichkeiten gegenüber anderen Kindern benachteiligt sind. Ich will einfach ein solches Gesetz nicht, ich hätte vielmehr gerne ein Gesetz, das wirklich effektiv etwas gegen Lärm tut. Dieses Gesetz tut das aber leider überhaupt nicht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.55

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.55.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Auch ich darf mich mit dem ersten Bundeslärmgesetz Öster­reichs befassen, weil sich die Österreicher bekanntlich durch Lärm wirklich sehr stark gestört fühlen – es sind laut einer Umfrage 28 Prozent.

Neben dem Straßenverkehr, der ganz sicher der Hauptverursacher ist, führen aber auch der Schienenverkehr, der Flugverkehr und Industriebetriebe zu lauten und hefti­gen Störungen und Beschwerden.

Lärm ist jedoch nicht nur lästig, sondern er führt auch zu gesundheitlichen Schäden, wie wir bereits gehört haben. Die Folgekosten der Lärmbelastung für die Volkswirt­schaft sind enorm. In Deutschland gibt es eine Untersuchung, in der diese auf zirka zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts geschätzt werden. Das ist wirklich eine unge­heure Zahl!


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In diesem Zusammenhang darf ich aber darauf hinweisen, dass in Österreich in den letzten Jahren, gerade mit der ÖVP als Umweltpartei, sehr viel für die Lärmbekämp­fung getan wird, getan wurde und auch künftig viele Maßnahmen gesetzt werden.

Ich begrüße das vorliegende Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert. Wir sind wieder einmal die Ersten in der EU, die diese Richtlinie umsetzen. Ich verweise darauf, dass wir sogar über die Richtlinie hinausgehen, weil wir alle Autobahnen- und Schnellstraßennetze sowie alle Flughäfen mit internationalem Zivilluftverkehr erfassen. Damit werden die wichtigsten Lärmverursacher in einen wirk­lich umfassenden Lärmreduktionsprozess eingebunden – und ich glaube, das ist es: Der Beginn beziehungsweise ein Teil eines Prozesses, der hier in Gang gesetzt wird.

Wir sind also mit unserem Umweltminister wieder einmal Vorreiter und bleiben, glaube ich, daher auch Umweltmusterland.

Die Lärmbekämpfung gibt es natürlich nicht gratis. Aber die Gesundheit muss uns auch etwas wert sein. Ich will daher ganz kurz auf ein paar Zahlen eingehen. Allein dieses Gesetz verursacht natürlich auch wieder Kosten, sie werden auf drei bis fünf Millio­nen € pro Jahr geschätzt. Für die nächsten zehn Jahre aufgerechnet ist das eine sehr hohe Summe.

Zum Umweltbudget insgesamt darf ich anmerken, dass wir 524 Millionen € für heuer budgetiert haben, für das nächste Jahr bereits 560 Millionen €; das bedeutet also eine weitere Steigerung. Bereits heuer werden im Autobahnen- und Schnellstraßennetz 52 Millionen € für Lärmschutzmaßnahmen aufgewendet, dazu kommen noch weitere zehn Millionen € für die Bundesstraßen. Also auch diese Summen sind enorm hoch. Wenn man dann auch noch den Lärmschutz für die Schienenwege dazurechnet, haben wir in den letzten zehn Jahren insgesamt 288 Millionen € aufgewendet.

Hohes Haus! Mit diesem Gesetz werden also erstmals umfassende Maßnahmen zur Lärmminderung gesetzt beziehungsweise weiter fortgeführt. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Nein! Eben nicht!) Ich verstehe daher die Reaktion beziehungsweise das Verhalten der grünen und roten Fraktion, die diesem Gesetz nicht zustimmen werden, nicht. Wir von der ÖVP nehmen die Verantwortung wahr und bieten unseren Bürgern die bestmög­liche Chance auf Arbeit, Wirtschaft und eine gesunde Umwelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz wird also hoffentlich zur Reduktion des Umgebungslärmes beitragen. Wenn Sie mir noch ganz kurz einen Exkurs erlauben: Lärm, der von Personen erzeugt wird, wird ja nicht zum Umgebungslärm gezählt, Nachbarschaftslärm et cetera, oder auch der Lärm am Arbeitsplatz – das wäre auch der Lärm hier im Parlament. Wir haben ja heute bereits ein Lärmgesetz verabschiedet, indem wir unnötigen politischen Lärm durch eine Verfassungsänderung reduziert ha­ben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie des Abg. Broukal.)

17.59

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


18.00.02

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Die Euphorie, die hier die Regierungsfraktionen an den Tag legen, ist schon sehr schwer verständlich. Ich habe schon einmal gesagt: Vom Wiegen wird das Schwein nicht fetter, und vom Messen wird der Lärm nicht leiser! (Abg. Faul: Das ist dem Pröll sein Spruch!) – Also: Wir


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haben dann viel gemessen und nichts erreicht. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Walter.)

Herr Kollege Kopf, Sie haben eine Anrainerin des Flughafens Schwechat zitiert, näm­lich Frau Rynesch, die dieses Gesetz als „Meilenstein“ bezeichnet habe. Allerdings hat sie genau gesagt, dass der Beginn der Meilenstein ist, damit also sozusagen einmal ein Weg beginnt. (Abg. Wittauer: Schritt für Schritt!) Im Übrigen hat sie im Hearing gesagt, dass dieses Gesetz in wesentlichen Punkten zu kurz greife.

Erstens: Die Vorlage der Aktionspläne betreffend Flughäfen ist erst im Jahre 2013 vorgesehen. Das Fehlen der Festlegung konkreter Maßnahmen zur Lärmminderung hat sie als besonders schmerzlich bezeichnet, auch hat sie die Unverbindlichkeit der Aktionspläne sowie die Vorgabe wesentlich zu hoher Schwellenwerte kritisiert. Dies­bezüglich sind wir vom entsprechenden Vorhaben der deutschen Regierung entfernt; das müssen Sie zugeben. Es stimmt nämlich nicht, was Sie, Herr Kopf, gesagt haben.

Uns fehlt mehr in diesem Gesetz, als ich hier in dieser kurzen Redezeit auflisten kann. Es fehlt uns vor allem eine einheitliche flächendeckende Lärmerhebung. Es fehlen uns tatsächliche Messungen statt hypothetischer Berechnungen. Bei der Hypothese über Lärm kann man sehr schnell in die Irre gehen. Wie hoch, schätzen Sie, ist der Lärm des Atemzugs eines Menschen, der neben einem schläft? – Es sind 10 Dezibel. (Abg. Dr. Brinek: ... schnarchen!) Wie hoch ist das beim Blätterrauschen? – Das sind 20 Dezibel. Ein lebhafter Verkehr ist sogar 70 Dezibel laut! (Abg. Neudeck: Was ist ein „lebhafter Verkehr“? – Abg. Broukal – in Richtung des Abg. Neudeck –: Ringstraße um halb sechs Uhr nachmittags! – Abg. Neudeck: Ach so!) Man muss aber bedenken, dass pro 10 Dezibel an Lärmzuwachs eine Verdoppelung des Lärmempfindens erfolgt.

Lärm wird zunehmend auch zu einem sozialen Problem. Orte der Ruhe sind knapp, und sie werden zunehmend knapper. Orte, an denen es sehr lärmt, werden hauptsäch­lich von Menschen mit niedrigem Einkommen bewohnt: PensionistInnen, Auslände­rInnen und AlleinerzieherInnen. Damit werden auch Unterschiede und Ungleichheiten zementiert. Krankheiten, die mit Lärm zusammenhängen, kommen besonders in die­sen Bevölkerungsschichten vor. Kinder können sich weniger konzentrieren, haben Erholungsdefizite, damit ist also auch ein sozialer Abstieg beziehungsweise gar keine Aufstiegsmöglichkeit verbunden. Lärm macht also tatsächlich krank!

Zum Etappenplan, den Sie, Herr Minister, uns vorgestellt haben. Sie wirken ja in der letzten Zeit nicht mehr so vollmundig, also so saftig wie früher. (Allgemeine Heiterkeit und Zwischenrufe.) Ich habe das Gefühl, dass Ihnen auch ein bisschen der Glaube an die eigenen Worte abhanden gekommen ist. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Muss ein Mi­nister „saftig“ ...?) Sie haben gesagt, der Etappenplan sei beeindruckend. Aber er ist erstens zu spät, er ist kein Meilenstein, er hätte schon voriges Jahr vorgelegt werden müssen. Auch ist er schmalbrüstig und zögerlich und, wie gesagt, vom Messen wird der Lärm nicht weniger. (Neuerliche Heiterkeit.)

Wir wissen bis heute nicht, wie diese Dinge auch in der Raumordnung umgesetzt werden sollen. Die Raumordnung als ganz besonders wichtiges Instrument wird immer wieder konterkariert, weil Bürgermeister nicht einsehen wollen, dass es für Bauplätze mit starken Lärmemissionen keine Bauplatzerklärungen gibt. Es ist auch schwer, den Menschen vor Ort zu erklären, aber Sie werden das nicht dadurch verbessern, dass Sie den Leuten, den Bürgermeistern erklären: Ja, wir sind eh schon am Messen; und im Jahr 2007 legen wir euch dann einen Plan vor, damit ihr wisst, wo die Leute nicht mehr hinbauen sollen! – Da sind ja die Gemeinden oder manche Bundesländer schon sehr viel weiter als es hier das Ministerium ist. (Abg. Wittauer: ... jede Gemeinde sel­ber machen!)


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Eine besondere „Feinheit“ möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Sie haben gesagt, dass mit diesem Lärmkataster festgestellt wird, wo genau bei besonders großen Industriean­lagen hohe Lärmemissionen sind. Sie haben aber nicht dazugesagt, dass zum Beispiel im Falle einer großen Müllverbrennungsanlage in einem Ballungsgebiet mit unter 100 000 Einwohnern die Anrainer keinen Schutz im Sinne dieses Umgebungslärm­schutzgesetzes genießen, weil es dann nämlich irrelevant ist! Das heißt also, bei nur 80 000 Einwohnern können sich die Leute dieses Gesetz sprichwörtlich in die Haare schmieren.

Das Gesetz ist also weder ambitioniert noch sehr in die Zukunft reichend, denn erst 2013 gibt es für die geplagten Anrainer insbesondere des Schwechater Flughafens eine Verbesserung. Im Übrigen bedeutet es auch ein Dulden, ein Zulassen von Krank­heitszuständen von Menschen, insbesondere von Kindern, in besonders lärmbelas­teten Gebieten.

Also nach PISA müsste man sagen: Fünf, setzen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Für Sie! Oder wie?)

18.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abge­ordnete. (Abg. Öllinger – in Richtung Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll –: Jetzt haben Sie es wieder leichter! – Abg. Broukal: Jetzt werden Sie wieder ...! – Abg. Neudeck: Jetzt wird es wieder sachlicher!)

 


18.06.10

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Bayr: Ja, es stimmt – und diese Bundesregie­rung ist sich dessen klar bewusst –, dass der Lärm viele Österreicher belästigt und dass der Lärm gesundheitsschädigend ist. Aber es ist auch Tatsache, Frau Kollegin Rest-Hinterseer, dass gerade diese Regierung alles daran setzt, die Lärmgeplagten zu schützen und viele Maßnahmen zu treffen, sodass die Lärmbelästigung sukzessive weniger wird. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das glauben Sie ja selber nicht!)

Es ist ja wirklich schon viel geschehen. Vizekanzler und Verkehrsminister Gorbach hat im Jahre 2004 das Jahr des Lärmschutzes ausgerufen. Und gerade der Verkehrslärm stellt, wie wir wissen, eine starke Belastung für die Bevölkerung dar. Frühere Regierun­gen haben dieses Thema nicht so ernst genommen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Gerade Sie von den Sozialdemokraten, Herr Kollege Krainer, wenn Sie das früher ein wenig ernster genommen hätten, würden die Leute heutzutage weniger daran leiden!

Die Zahlen sprechen ja eine ganz klare Sprache. Was die Lärmschutzmaßnahmen ent­lang der Straßen betrifft, so wurden dafür, wenn ich an das Jahr 1997 denke, 5 Millio­nen € eingesetzt, im Jahre 2004 jedoch zehn Mal so viel! (Abg. Krainer: 1998!) – 1997 waren es 5 Millionen € (Abg. Krainer: Ja, aber 1998 hat doch das begonnen!), 2004 waren es 50 Millionen €, Herr Kollege Krainer, also zehn Mal so viel! (Abg. Krainer: Sagen Sie doch die Zahlen für 1998!) Für heuer werden 90 Millionen € für Lärmschutz aufgewendet. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Davon wird ja der Lärm nicht weniger!)

Aber ich weiss, dass die Kollegen gerade von der Sozialdemokratie kein besonderes Interesse am Lärmschutz haben. Kollege Gaßner, der Herr Bürgermeister – er ist jetzt gerade nicht im Saal –, hat letztes Mal in einer Ausschusssitzung gesagt, dass er den Lärmschutz nicht so gerne hat, weil er dann auf unseren Straßen immer nur quasi durch Kanäle fährt – und weil dann anscheinend die Aussicht nicht so schön ist. (Abg. Dr. Bauer: ... also so missverstehen ...!) Es wundert mich daher nicht, dass Sie da­mals, als Sie an der Regierung waren, den Lärmschutz in keinster Weise auch nur


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irgendwo forciert haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Ein bisschen mehr Auffassungsgabe wäre doch vonnöten!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Bundes-Umgebungslärmschutzge­setz ist ein weiterer Schritt, Maßnahmen für die lärmgeplagte Bevölkerung zu setzen, um den Lärm zu vermindern. Frau Kollegin Glawischnig, ich finde schon eine sehr klare Logik in diesem Gesetz, also dass man zuerst in ganz Österreich strategisch erhebt, wo der Lärm ist, welche Lärmquellen diese Auswirkungen haben – und dass auf Grund dieser erstellten Lärmkarten dann ganz genaue Aktionspläne erstellt wer­den, die Synergien haben und miteinander gleichzeitige Lärmschutzmaßnahmen er­möglichen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber wieso unverbindlich? ... der ganze Aufwand nicht, wenn es unverbindlich ist! – Abg. Wittauer: Im Parlament weiß man sehr genau, wo der Lärm herkommt!)

Was natürlich ganz wichtig ist, ist die Information, eine umfassende Information der Bürger, die in dieser Gesetzesvorlage auch ganz klar vorgesehen ist.

Klar ist natürlich, dass der ganze Lärmschutz eine sehr komplexe Materie ist, eine Querschnittsmaterie, die sich über drei weitere Ministerien zieht, von der die Länder mitbetroffen sind und die natürlich auch technisch gesehen unterschiedliche Lärm­quellen betrifft. Kollege Krainer hat heute angesprochen, dass er sich wünschen würde, dass all diese Lärmquellen in einer Karte verzeichnet werden. – Ja, das finde auch ich sehr wichtig, aber, wenn Sie sich erinnern, im Ausschuss haben wir von den Experten gehört, dass das technisch, mathematisch zurzeit noch nicht möglich ist. (Abg. Krainer: Nein! Falsch! Sie haben die Frage gestellt, es ist aber keine Antwort gekommen!) – Kollege Krainer, dann haben Sie aber nicht aufgepasst!

Ich habe es ganz klar gehört: Es werden zwar in der EU Harmonisierungsverfahren entwickelt. (Abg. Krainer: Nein! Das stimmt überhaupt nicht!) Der Herr Bundesminister selbst hat auf meine Frage geantwortet, dass auch in Österreich Universitäten damit befasst werden.

Da richte ich noch einmal den Appell an den Herrn Bundesminister, dass er diese An­gelegenheit ganz besonders forciert, an den Universitäten diese Möglichkeiten untersu­chen zu lassen, dass Lärmkarten mit den einheitlichen Lärmquellen dargestellt werden.

Es ist mir unverständlich, dass Sie von der Opposition wieder einmal einer positiven Reform im Umweltbereich nicht zustimmen. Diese Gesetzesvorlage ist sicherlich posi­tiv für die österreichischen Bürger. Vielleicht können Sie doch noch mitstimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Dass die Bürgerbeteiligung nicht verwirklicht ist, steht außer Streit? Habe ich das jetzt richtig mitbekommen?)

18.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dkfm. Dr. Bauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.11.00

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zuerst möchte ich auf einige Vorredner eingehen, die unter ande­rem gemeint haben, es sei reine oppositionelle Rhetorik, die hier verwendet wird, wenn man diese Gesetzesvorlage ablehnt. Ich glaube, wenn man sich die massiven Beden­ken in Erinnerung ruft, warum wir das ablehnen, dann ist es ein starkes Stück, so etwas zu behaupten.

Es wurde gesagt, diese Erfassung des Lärms sei wichtig. (Abg. Wittauer: Wasser predigen und Wein trinken!) Natürlich ist es wichtig, dass man den Lärm erfasst, aber es reicht nicht aus, dass man ihn bis 2012 erfasst, dafür 12 Millionen € ausgeben will, aber nichts dagegen tut! Darum geht es eigentlich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge-


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ordneten der Grünen.) Wir wissen dann, wo überall Lärm ist und wie stark er ist, aber wir haben keine Maßnahme gesetzt. Und genau das ist das Problem: Es reicht einfach nicht nur die Erfassung des Lärms, sondern man muss etwas dagegen tun.

In diesem Fall – das sei durchaus eingeräumt – ist dies auf Grund der zersplitterten Kompetenzen auf Bundes- und Landesebene und zwischen den beiden Gebietskör­perschaften wirklich etwas schwieriger, aber gerade deshalb müsste man sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger durchkämpfen, damit man trotz der verfassungs­rechtlichen Gegebenheiten ein Gesetz zustande kommt, das den Bürgerinnen und Bürgern besser nützt. Das ist das Entscheidende.

Ich halte es auch für eigenartig, zum Beispiel Unterschiede in Bezug auf die Lärm­erreger zu machen. Handelt es sich um eine Industrieanlage, ist sie erfasst. Handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, der vielleicht sogar höhere Dezibelwerte aufweist, ist er nicht erfasst beziehungsweise kann man wenig dagegen tun.

Bei der in der Länderkompetenz gelegenen Raumordnung ist es das Gleiche. Warum kann man sich nicht einmal darauf einigen, dass zum Beispiel entlang hoch frequen­tierter Straßen nicht bis zum Damm der Straße Widmungen für Bauland vorgenommen werden? Das sind doch alles unmögliche Vorgänge! Da wird Bauland bis zur Straße gewidmet, und dann werden Lärmschutzmaßnahmen gefordert! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Was ist die Bilanz des Ganzen? – Bauland wird vielleicht um ein paar Euro billiger ver­kauft, und die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen kosten dann zig Millionen Euro. Man muss doch auch hier einmal eine wirtschaftliche Denkweise einbringen. (Abg. Wittauer: Da musst du dich bei der Gemeinde stark machen, wenn sie das nicht tun!)

Weil das alles nicht der Fall ist, lehnen wir dieses Umgebungslärmschutzgesetz ab. Diese Gesetzesvorlage dient in Wirklichkeit nur der „Lärmverwaltung“ – aber es wer­den zu wenig konkrete Maßnahmen gesetzt, die die Bürgerinnen und Bürger vor Lärm schützen. (Abg. Wittauer: Wir sind ja da nicht in der Gemeindestube!)

Wir alle wissen, wie schädlich Lärm ist, welche gesundheitlichen und psychischen Aus­wirkungen Lärm haben kann, Auswirkungen, die bis zur Beeinträchtigung der persön­lichen Leistungen gehen können, wenn man ununterbrochen unter Lärm leidet. Daher, geschätzte Damen und Herren, handelt es sich um keine oppositionelle Rhetorik von unserer Seite, wie hier gesagt wurde, sondern um inhaltlich schwere Bedenken gegen diese Gesetzesvorlage. Ich glaube, dass auch der Bundesminister das sehr gut weiß, aber vielleicht ist er wirklich etwas schmalbrüstig im Einfluss geworden und kam durch diesen Kompetenzdschungel einfach nicht durch. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hornek. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.14.35

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich als Bürgermeister war bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Bauer insofern verwundert, als den meisten bekannt sein wird, dass es bei Flächenwidmungen der Zustimmung des Lan­des bedarf, und der Herr Kollege als Mitglied der Landesregierung sehr wohl wissen muss, dass das so ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich werde versuchen, den Lärmpegel zu senken, denn ich spreche zum Lärmschutzgesetz.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verkehrslärm ist die weitaus am häufigsten genannte Lärmquelle. Ihm folgen in großem Abstand Lärm aus Nachbarwohnungen, Baustellen- und Betriebslärm.

Die Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen und Bundesstra­ßen, insbesondere im hochrangigen Straßennetz, haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

Unser Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ist sich dessen bewusst, dass die Lebens­qualität – das geht bis zu Auswirkungen auf die Gesundheit – von Umgebungslärm entscheidend beeinflusst wird. Mit Vorlage dieses Bundesgesetzes über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen ist ein wichtiger Schritt in Richtung einheitlicher Lärmbekämpfung gesetzt worden. Dass es derzeit noch keine einheitliche Regelung für Lärmschutz in der Gesetzgebung gibt, bringt beachtliche Nachteile mit sich, wie meine Vorredner schon gesagt haben. Die Antwort darauf ist diese Gesetzesvorlage.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Vorlage des Bundes-Umgebungslärm­schutzgesetzes bringt einen rechtlichen Rahmen für erstens Lärmerhebungen, für zweitens die Festlegung von Emissionszielen im Straßen-, Eisenbahn- und Flugver­kehr sowie bei Industriebetrieben. Und drittens bietet dieses Gesetz einen rechtlichen Rahmen für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen. (Abg. Krainer: Wir haben alle die Erläuterungen gelesen!)

Dies bedeutet für Österreich, dass es erstmals eine österreichweite Datenerfassung in Form von Umgebungskarten gibt, zweitens eine systematische Planung von Maßnah­men für die Bekämpfung des Umgebungslärms in Aktionsprogrammen, die Bevölke­rung umfassend informiert wird.

Als sehr wichtig erscheint mir auch, dass es gelungen ist, im Zuge dieses Gesetzes eine einheitliche Regelung in der zersplitterten und komplexen Materie Lärm zu errei­chen – und dies im Kompetenzbereich des Bundes. Dieses Bundesgesetz geht weit über die EU-Richtlinie hinaus und ist ein wichtiges Element zur Sicherung der Lebens­qualität in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Wieso keine Bürgerbeteiligung?)

18.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Pfeffer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.17.44

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Umweltförderung ist einer der wichtigsten Aspekte im Bereich des Umweltschutzes. Das geht natürlich nur auf dem Wege der professio­nellen Umweltförderung. Dadurch werden Unternehmen sowohl in Österreich als auch im Ausland motiviert, moderne Umwelttechnologien einzusetzen, vor allem was die Reduzierung der Feinstaubbelastung betrifft.

Es wurde festgestellt, dass 60 Prozent dieser Belastung aus dem Ausland kommt. Aber, meine Damen und Herren, seien wir ehrlich: Was nützt es, wenn sich Österreich oder ganz Europa bemüht, im Sinne des Umweltschutzes zu handeln?! Das Problem der Umweltverschmutzung betrifft die ganze Welt.

Ende Mai war ich Beobachterin bei der NATO-Konferenz in Laibach. Es ging dieses Mal auch unter anderem um den Umweltschutz beziehungsweise um die Klimaverän­derung. Kernaussage war: Wenn die Menschheit weiter die Natur so vernachlässigt, wird das größere Folgen haben als nach einem Krieg.


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Satelliten-Beobachtungen zeigen, dass die Klimaveränderung das Eis der Pole immer weniger werden lässt. Diese Klimaveränderung wird großteils durch die Luftverschmut­zung ausgelöst, und die Folgen werden in einigen Jahrzehnten verheerend sein: Das Meer wird um sechs Meter steigen, Länder wie zum Beispiel Florida und viele andere mehr werden von der Landkarte verschwinden, weil sie überschwemmt werden, eben weil die Pole schmelzen. Im Rahmen der Beobachtung der Arktis kann man diese Aus­wirkungen auf dem ganzen Globus erkennen. Tiere und Menschen leiden darunter.

Was noch interessant ist – dazu wurden uns Unterlagen präsentiert –: Durch die Erd­erwärmung werden die Gletscher auftauen, der gefrorene Boden wird schlammig, Gebäude und Wohnhäuser beginnen einzustürzen, Menschen müssen daher evakuiert werden. Nicht zu vergessen dabei ist: Durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe sind wir auch an dieser Veränderung großteils schuld.

Ein weiterer Aspekt ist aber, dass durch das Schmelzen des Eises wieder Flächen frei werden, Flächen reich an fossilen Bodenschätzen, und diese können wieder gefördert werden, und weiter geht der Kreislauf. So schließt sich der Kreis, teilweise ein Teufels­kreis.

Meine Damen und Herren! Wir dürfen daher – da es um die Sicherheit der Menschen geht – nicht müde werden, im Umweltbereich zu arbeiten. Wie gesagt: Wir können einen kleinen Beitrag dazu leisten, gefordert sind aber die gesamten Staaten des Glo­bus, dem entgegenzuwirken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.21.00

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Obwohl von Seiten der Länder, des Bundes und der Gemeinden bereits eine Vielzahl an Schutzmaßnahmen umgesetzt wurde, besteht nach wie vor für rund ein Drittel der Österreicherinnen und Österreicher unmittelbar ein großes Problem mit Lärm. Rund 73 Prozent der Betroffenen nennen den Verkehrslärm als Hauptursache. Der schädliche Einfluss von Lärm auf Gesundheit und Lebensqualität ist erwiesen. Daher ist die Erfassung aller wesentlicher Lärmquellen für die Information und den Schutz der Bevölkerung unabdingbar.

Mit dem Lärmschutzgesetz wollen wir dem Umgebungslärm den Kampf ansagen, denn in Österreich gibt es bisher keine einheitliche Gesetzgebung für Lärmschutz.

Das neue Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz bringt drei wesentliche Neuerungen: Erstmals wird die Lärmbelastung aus Straßen- und Schienenverkehr, Flugverkehr und von bestimmten Industrie- und Gewerbeanlagen in Ballungsräumen flächendeckend erhoben und die schwer belasteten Gebiete klar identifiziert. Die Ergebnisse werden in Lärmkarten bildlich dargestellt. Auf dieser Grundlage werden dann Aktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet und umgesetzt. (Abg. Krainer: Wieso ohne Bürgerbeteiligung?) Dritte wesentliche Neuerung ist die umfassende Information der BürgerInnen über die Lärmbelastungssituation durch die Veröffentlichung der Lärmkar­ten im Internet.

Erfreulich ist auch, dass alle sechs österreichischen Flughäfen mit internationalem Zivilluftverkehr in die Lärmkartierung aufzunehmen sind, obwohl nach der EU-Richtlinie nur Großflughäfen wie Wien, Salzburg und Graz darunter fallen würden.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir mit diesem Gesetz weit über die EU-Richt­linie hinausgehen, denn es werden das gesamte Autobahnen- und Schnellstraßennetz sowie alle Flughäfen mit internationalem Zivilluftverkehr erfasst.


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Schade, dass Sie von der Opposition bei diesem guten Gesetz nicht mitgehen können und wieder einmal gegen die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher stim­men! Sehr schade! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Wieso keine Bürgerbeteiligung?)

18.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.23.19

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diese Regie­rungsvorlage genau liest, dann muss man doch die Feststellung treffen, dass leider eine sehr große Chance eines effektiven Lärmschutzes von dieser Regierung verpasst worden ist. Die Regierung fabriziert kein Lärmbekämpfungsgesetz, sondern ein „Lärm­erlaubungsgesetz“. Leider, Herr Minister Pröll, sind Sie dafür verantwortlich.

Wenn wir uns vor allem die letzten Gesetze im Umweltbereich ansehen, so müssen wir leider feststellen, dass eine massive Durchlöcherung des Umweltschutzes in dieser Republik passiert. Die ÖVP meint – das haben wir bereits im Ausschuss gehört –, eine überzogene Umweltpolitik dürfe die Wirtschaft nicht behindern und somit Arbeitsplätze nicht gefährden.

Wir von der Sozialdemokratie meinen, ein effektiver und intelligenter Lärmschutz erfor­dert intelligente Lösungen, erfordert intelligente Investitionen – und das bedeutet letzt­endlich auch mehr Arbeit, mehr an Beschäftigung und auch zusätzliche Arbeitsplätze in diesem Bereich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man die Unterlagen von Experten studiert, kann man bereits jetzt eine Reihe von sehr kritischen Anmerkungen feststellen; Sie kennen diese Anmerkungen bereits. Ich möchte doch einige von den Experten angemerkte kritische Punkte erwähnen: Es gibt keine Koordination mit den Bundesländern. Das Ziel des Gesetzes ist nicht eine effek­tive Lärmbekämpfung, sondern nur die Erfassung von Umgebungslärm und die Pla­nung von unverbindlichen und lediglich beschreibenden Maßnahmen.

Es fehlt die Koordinierung der Maßnahmen durch den Umweltminister. Das heißt, jeder Minister und jede Gebietskörperschaft kann, vereinfacht gesagt, machen, was er/sie will. Die Aktionspläne haben nur beschreibenden Charakter, sie verpflichten leider niemanden.

Es gibt überhaupt keine einklagbaren Grenzwerte, ich denke, das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt. Strategien wie zum Beispiel Verkehrsvermeidung oder die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs sind überhaupt nicht in diesem Gesetz ange­dacht worden. Auch der Schutz von Ruhezonen in Wohngebieten ist leider nur unzu­reichend verankert.

Ein sehr wichtiger Punkt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Und das ist ein sehr gro­ßer Kritikpunkt: Da gibt es ebenfalls keine Regelung.

Diese Punkte sind Grund genug, dieser Regierungsvorlage die Zustimmung nicht zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 



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18.26.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Sehr geschätzte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Viel Kritik an dem gegenständlichen Gesetz betrifft das, was nämlich gar nicht drinnen steht, nämlich die künftig in Verordnungen festzulegenden zulässigen Lärmgrenzwerte. Ich glaube, es ist gut, dass bereits in den Erläuterungen dargelegt wird, wie diese Verordnungen ausschauen werden.

Hier gibt es drei Kritikpunkte. – Kritikpunkt Nummer eins ist, dass der zulässige Grenz­wert für den Industrielärm niedriger als beim Verkehr ist. Dazu muss man eben sagen, dass wir bereits so weit sind, dass wir den Industrielärm besser beherrschen können. Das erscheint also als gerechtfertigt.

Der zweite Kritikpunkt ist, dass es sich hier um äquivalente Dauerschallpegel handelt, das heißt um gemittelte Lärmbelastungen: bei Tag über 24 Stunden, bei Nacht über die acht Nachtstunden. Dazu ist natürlich wieder zu sagen, dass Spitzenwerte naturgemäß nicht so erfasst werden können. Das muss zum Beispiel durch die Zulassung von Flug­zeugen, die eine bestimmte Lärmentwicklung haben, geregelt werden.

Der dritte Punkt ist, dass die Bevölkerung den Lärm von verschiedenen Verkehrs­mitteln verschieden empfindet. Dem wird Rechnung getragen, indem der Straßen­verkehrslärm einen Straßenmalus von 5 Dezibel hat, und der Schienenlärm, obwohl es auch da viele Beschwerden der Bevölkerung gibt, einen Schienenbonus von 5 Dezibel erhält. Im Luftverkehr gelten eben telquel 65 und 55 Dezibel.

Wenn nun gesagt wird, das bringe gar nichts, muss man schon auf eines klar hinwei­sen: Der Verkehr nimmt laufend zu, und mit diesem Gesetz wird die Gesamtbelastung für jeden einzelnen Verkehrsträger einmal gedeckelt. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Wie denn? Wo denn?) Mit der Zulassung! Wie es dann zu  erreichen ist, das obliegt dann den Maßnahmen, die vom Bund, den Ländern und Gemeinden zu treffen sind. In dem Sinn bringt es etwas, und ich bitte, nicht so zu tun, als wäre das Ganze „pour la chat“. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Walther. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.29.05

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch die Bürgerinitiative Harterwald Gleinz Zeierling-Süd – das ist eine Bürgerinitiative entlang der Koralm­bahn – kritisiert am Entwurf des vorliegenden Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes, dass die Schwellenwerte in jedem Bundesland extra geregelt werden können, dass Aktionspläne nur beschreibenden Charakter haben und für Gebietskörperschaften, Verkehrsbetriebe, Industrieanlageneigner und Sonstige keinerlei Verpflichtungen for­muliert werden.

Weiters kritisiert die Bürgerinitiative, dass den Anrainern keine Verbesserung ihrer Rechtssituation gewährt wurde und dass auch der Umstand zu kritisieren ist, dass die Frist, bis all diese Maßnahmen greifen werden, so enorm lang ist.

Erfreulich ist, dass zumindest in Zukunft durch neue Messmethoden der alte Bonus, der 5-Dezibel-Bonus für Schienenfahrzeuge wegfallen wird. Das ist natürlich eine Er­leichterung für diese Bürgerinitiative, aber es betrifft ja auch Anrainer an Straßen. Und für diese ist in dieser Hinsicht keine Erleichterung geschaffen worden.

Herr Dipl.-Ing. Auer! Frau Dipl.-Ing. Achleitner! Herr Mag. Regler! Mit dem vorliegenden Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz kann man nicht wirklich zufrieden sein, vor allem mit den langen Fristen, bis da irgendetwas geschieht. Darauf hat richtigerweise auch


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Herr Bundesminister Pröll hingewiesen. Deswegen kann man sich nicht freuen. Vorrei­ter ist man damit schon überhaupt nicht. (Abg. Neudeck: Man kann sich länger freuen, weil die Frist so lang ist!)

Das tut uns Leid, denn das hilft weder der Bürgerinitiative noch anderen lärmgeplagten Bürgern. Deswegen können wir von der SPÖ diesem Gesetzentwurf auf keinen Fall zu­stimmen, weil einfach die Zeitdauer der Umsetzung und der Umstand, dass sich keine Bürgerinitiativen beteiligen konnten, zu lang ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

18.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. Sie kennen die GOG-Bestimmungen: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.32.02

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Kollege Regler hat vorhin behauptet, in diesem Gesetz sei die Gesamtbelastung durch Lärm gedeckelt, es sei ein tatsächlicher Schutz vorgesehen. – Das ist unrichtig!

In diesem neuen Gesetz wird kein einheitlicher Grenzwert zum Schutz der Menschen vor Lärmbelastungen erlassen, sondern dezidiert ein so genannter Schwellenwert, der als Orientierungshilfe dienen soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grillitsch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Krainer: Vielleicht überdenkt er jetzt doch seine Zustimmung!)

 


18.32.36

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist mir nicht so ganz verständlich, was die Oppo­sitionsparteien ... (Abg. Krainer: Akustisch?) – Nein, das ist mir nicht verständlich! Der Lärm, den Sie bei einem so wichtigen Thema machen, ist mir nicht verständlich, denn dieser Lärm – nicht der, den Sie machen –, der tägliche Lärm ist für die Menschen wirklich ein konkretes Problem. Ihr Lärm ist umsonst.

Ich verstehe nicht, dass Sie konkrete Probleme der Menschen zuerst nicht wahrneh­men, aber dann hergehen, großen Lärm machen und am Ende des Tages wiederum sagen: Aber mitstimmen tun wir nicht!, selbst  wenn es darum geht, die Bedürfnisse der Menschen auch entsprechend zu befriedigen. (Abg. Krainer: Wieso keine Bürgerbetei­ligung?)

Wir wissen, Herr Kollege Krainer – bevor noch ein Zwischenruf kommt –, dass ein Drit­tel aller Österreicher sagt, dass der Umgebungslärm für sie eine tägliche Belastung ist, dass rund drei Viertel der Betroffenen den Verkehrslärm als Hauptverursacher sehen und dass 84 Prozent die Verringerung der Lärmbelästigung im städtischen Bereich für eine vordringliche Aufgabe der Umweltpolitik halten.

Da bin ich Herrn Minister Pröll wirklich sehr dankbar, dass er dieses Problem erkannt hat und dass er konkret in die Umsetzung geht. Sie von den Oppositionsparteien ver­weigern sich nur und wenn es zur Umsetzung kommt (Abg. Krainer: Wieso keine Bürgerbeteiligung?), sind Sie weg wie ein Helikopter: Staub aufwirbeln, abheben und weg, nie mehr wieder gesichtet. – So geht es wirklich nicht! (Abg. Neudeck: Jetzt wis­sen wir, wo die Feinstaubbelastung herkommt – durch die Staubaufwirbelung!)


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Herr Bundesminister, ich bin dir wirklich sehr dankbar dafür, dass du dieses Problem, die täglichen Bedürfnisse der Menschen wahrgenommen hast und dass du auch jetzt konkrete Umsetzungsschritte setzt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das Gesetz nie angeschaut!)

18.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.35.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen Hornek, Auer und Sie­ber! Ich würde ja gerne wiederholen, wenn es die Zeit zuließe, welche Daten, welche Fakten, welche Argumente Sie hier angeführt und zu Protokoll gegeben haben, näm­lich zu Krankheitsbildern, zu Schäden, zu Belastungsgrößen und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Aber dann, bitte, verstehe ich nicht, dass Sie angesichts Ihrer Daten und Ihrer Zitate – 28 Prozent der Bevölkerung leiden unter Lärm, 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gehen auf Grund von Lärmbelastungen verloren – dieses Ge­setz nicht ablehnen, weil es eben völlig unzulänglich ist.

Herr Minister, überlegen Sie einmal: Ein Mensch hat hohen Blutdruck. Der hohe Blut­druck wird gemessen, er wird aber nur teilweise gemessen, dann wird wieder ge­schätzt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Schätzen tun wir nicht!) Und bis zum Jahre 2012 soll es dann einen Blutdruckkataster mit einigen Spitzen auf und ab geben. Würden Sie das als adäquate Maßnahme für einen Menschen ansehen, der unter Bluthochdruck und Herzinfarktgefahr leidet?

Herr Minister, was wäre da Ihre Antwort? – Ich glaube, die Antwort sähe anders aus als dieses Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, denn dieses Gesetz macht nichts ande­res, als Blutdruckmessungen vornehmen zu lassen – und das nicht flächendeckend, sondern nur sektorspezifisch. Da korrigiere ich Vorredner. Mit diesem Bundes-Umge­bungslärmschutzgesetz wird nicht einmal durchgehend gemessen, sondern es ermög­licht teilweise lediglich hypothetische Schätzungen und Berechnungen. Dann stellen Sie sich hin und sagen: Ja, wir machen dann die strategischen Lärmkarten, und dann machen wir den Aktionsplan, und dann gibt es einen Etappenplan – und dann kommt das Jahr 2012.

Ich sage Ihnen Folgendes: Alleine in Tirol sind 81 000 Kinder nicht nur von Luftschad­stoffen, sondern auch von eminenter Belastung durch Lärm betroffen. Das sind täg­liche Schäden, das sind stündliche Beeinträchtigungen! Da leiden die Menschen teil­weise Tag und Nacht! Und Sie setzen sich her, legen uns ein Gesetz vor, sagen, dass Sie wieder messen und schätzen lassen – und im Endeffekt geschieht nichts! Das ist eine Zumutung, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Das können wir nicht hinnehmen! Das ist schleichende Körperverletzung und Le­bensverkürzung. Ich brauche ja Ihre Daten nicht zu wiederholen, Herr Kollege Hornek, Herr Kollege Auer und Herr Kollege Sieber. Die brauche ich gar nicht zu wiederholen. Es ist sozusagen protokollarisch festgehalten, dass schleichende Körperverletzung und Lebensverkürzung stattfindet – und durch dieses Gesetz verlängert wird, das eine Mini­malumsetzung der EU-Richtlinie ist und wo man jetzt ansteht. (Abg. Neudeck: Lebens­verlängernd ist Ihre Rede auch nicht!)

Ich sage es Ihnen sehr gerne, Herr Kollege Neudeck: Kommen Sie einmal mit mir nach Tirol! (Abg. Neudeck: Da müssen Sie mir eine Entschuldigung für zu Hause schrei­ben! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nehmen Sie den Wittauer! Der wohnt in Tirol!) Ich war


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dort vor 14 Tagen bei den verschiedenen Aktionen gegen die Transitbelastung. Diese Belastung durch Lärm und Schadstoffe, Herr Kollege Neudeck, sollten Sie wirklich ein­mal täglich erleben: tagein, tagaus!

Deswegen bin ich es nicht nur den Tirolerinnen und Tirolern schuldig, sondern vielen Menschen, die an lärmgeplagten Orten leben müssen, auch den Favoritnern – der Fluglärm war ja heute schon ein Stichwort –, schuldig, dass ich einen Antrag einbringe, der sicherlich spezifisch auch auf die Tiroler Transitsituation zugeschnitten ist, weil ja hier in diesem Hause die Wegekostenrichtlinie mit ihren Auswirkungen auf die Zu­nahme des Transitverkehrs und insgesamt auf die Zunahme des LKW-Verkehrs noch nicht einmal diskutiert worden ist.

Dieser Antrag hat aber eine größere Dimension, deshalb darf ich diesen gemeinsamen Antrag von Herrn Kollegem Reheis und mir kurz vorlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend einen nicht zuletzt für den Lärmschutz dringend erforderlichen Anti-Transit-Aktionsplan, ein­gebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage 857 d.B.: Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärm­schutzgesetz – Bundes-LärmG) (976 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, angesichts der zunehmenden Lärm- und Schad­stoffbelastung für die betroffene Bevölkerung durch den Langstrecken-Straßengüter­verkehr ein „Anti-Transit-Aktionsprogramm“ umzusetzen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, wenn Sie den Antrag ein­bringen wollen, dann nicht nur einige Punkte.

 


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): – Dann lese ich ihn ganz brav vor. –

Dieses muss jedenfalls umfassen:

ein generelles LKW-Nachfahrverbot, wie in der Schweiz seit über 70 Jahren erfolgreich in Anwendung,

verstärkte Kontrollen durch umgehende deutliche Anhebung der unterdurchschnitt­lichen Kontrolldichte sowie beschleunigte Verdichtung des Kontrollnetzes,

Verbote, die Fahrt fortzusetzen, wenn Mängel festgestellt wurden (Fahrzeitüberschrei­tungen etc.),

die Einführung einer flächendeckenden LKW-Maut ohne als Ökologisierung getarnte Mautsenkungen für Transit-LKW,

eine regelmäßige Anhebung der Mautsätze im Ausmaß der Anhebung der Schienen­maut,

die substanzielle Querfinanzierung der Schieneninfrastruktur aus Mauteinnahmen, wie bereits nach der gegenwärtigen Wegekostenrichtlinie zulässig,

das Unterlassen weiterer rechtlicher und sonstiger Maßnahmen, die der relativen oder absoluten Verbilligung des LKW-Verkehrs dienen,


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einen jährlichen Verkehrsbericht nach dem Muster Tirols an den Nationalrat, der die gesetzten Maßnahmen und die damit bewirkten Veränderungen vollständig und schlüs­sig dokumentiert.

*****

Meine Damen und Herren! Dieser Aktionsplan wäre auch dazu angetan, insgesamt die Lärmbelastung zu vermindern, und zwar viel besser als dieses Bundes-Umgebungs­lärmschutzgesetz. Dieses Gesetz bringt uns in die Lage, zwar mehr über Lärm zu wissen, aber nicht etwas für weniger Lärm zu unternehmen und schließlich weniger Lärm auf der Straße beziehungsweise bei den Leuten zu haben. Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab – und ich denke, wir sind damit nicht alleine. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Bevor ich die Debatte schließe, stelle ich noch fest, dass dieser Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist, grundsätzlich auch noch mit in Verhandlung steht, aber trotzdem niemand mehr zu Wort gemeldet ist.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Gerhard Reheis betreffend einen nicht zuletzt für den Lärmschutz dringend erforderlichen Anti-Transit-Aktionsplan, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungs­vorlage 857 d.B.: Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) (976 d.B.)

Die mit Zustimmung von BM Gorbach vor wenigen Wochen in Brüssel zustande ge­kommene Einigung im EU-Rat zur neuen Wegekosten-Richtlinie wird absehbar weiter­hin LKW-Verkehr zu Dumpingpreisen zulassen. Die dringend nötige Einrechnung von Umwelt- und Unfallkosten in die LKW-Mauthöhe wurde genauso wenig durchgesetzt wie verkehrswirksame Erhöhungen der Mauten auf Transitstrecken. Die Lärm- und Schadstoffbelastung der Menschen an den Transitachsen nimmt durch das nach dem ÖVP-FPÖ-Ökopunktedesaster enorme und politisch völlig ungezügelte Wachstum des LKW-Verkehrs (teilweise +20% in nur einem Jahr) massiv zu. Insbesondere die Lärm­belastung steigt unmittelbar mit der Zahl der LKW an. Selbst wenn im Europäischen Parlament noch die eine oder andere von der konservativen Mehrheit bisher verhin­derte Verbesserung gelingen sollte, wird die LKW-Maut in Österreich sich nach der neuen Richtlinie weiterhin im bisherigen unzureichenden Rahmen bewegen. Das heißt zugleich, dass der LKW im Vergleich zur Schiene wegen der kräftigen jährlichen Anhe­bung der Schienenmaut weiterhin billiger wird und die Verlagerung auf die Schiene daher höchstens in Sonntagsreden stattfinden kann. Diese verfehlte und weithin überhaupt fehlende Anti-Transit-Politik trägt massiv dazu bei, dass die Gesundheit der Menschen vor Ort täglich durch Lärm, Abgase und  Unfälle gefährdet wird – eine schleichende Körperverletzung und Lebensverkürzung gerade auch von Kindern, die von der ÖVP-FPÖ/BZÖ-Bundesregierung praktisch tatenlos akzeptiert wird.

Während die zuständigen Regierungsmitglieder mit anderen wichtigen Dingen wie Postenschacher und unsinnigen Dienstreisen (BM Gorbach), der Eröffnung von Auto­häusern (StS Kukacka) oder der Verwicklung privater Firmen in das skandalöse Um-


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feld des LKW-Transits (StS Mainoni) beschäftigt sind, schwillt die LKW-Lawine laufend weiter an.

Der kürzlich erschienene Verkehrsbericht des Landes Tirol – ein entsprechendes Pro­dukt, das sinnvolle politische Maßnahmen unterstützt und zugleich die Folgen der verbreiteten kontraproduktiven LKW-Förderungspolitik offen legt, ist auf Bundesebene trotz entsprechender Grüner Vorstöße nach wie vor nicht umgesetzt – dokumentiert die Entwicklung in die verkehrte Richtung im Detail.

Die unmittelbaren Gefahren des immer ungehemmter ausufernden alpenquerenden Straßengüterverkehrs hat das neuerliche schwere Tunnelunglück am Frejus zwischen Frankreich und Italien mit zwei Toten und über 20 Verletzten erst jüngst dramatisch unterstrichen.

Es kann nicht weiter hingenommen werden, dass die Regierung und insbesondere die zuständigen Regierungsmitglieder und ihr Umfeld als verlängerte Werkbank der Frächter-Lobby fungieren. Im Vergleich zu den Einzelinteressen einer Branche müssen Leben und Gesundheit endlich wieder den gebotenen, klar übergeordneten Stellenwert in der politischen Gewichtung bekommen. Dies gilt auch für den vorsorgenden Lärm­schutz durch Verkehrsbegrenzung und -vermeidung, der im Rahmen des künftigen Bundes-Umgebungslärmgesetzes völlig unberücksichtigt bleibt. Für entschiedene Maßnahmen sind nicht zuletzt die erneuten Straßenblockaden der betroffenen Bürge­rinnen und Bürger in Tirol, Salzburg und im Burgenland Ende Mai 2005 ein dringlicher Auftrag.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, angesichts der zunehmenden Lärm- und Schad­stoffbelastung für die betroffene Bevölkerung durch den Langstrecken-Straßengüter­verkehr ein „Anti-Transit-Aktionsprogramm“ umzusetzen.

Dieses muss jedenfalls umfassen:

ein generelles LKW-Nachtfahrverbot, wie in der Schweiz seit über 70 Jahren erfolg­reich in Anwendung,

verstärkte Kontrollen durch umgehende deutliche Anhebung der unterdurchschnitt­lichen Kontrolldichte sowie beschleunigte Verdichtung des Kontrollstellennetzes,

Verbote, die Fahrt fortzusetzen, wenn Mängel festgestellt wurden (Fahrzeitüberschrei­tungen, etc.),

die Einführung einer flächendeckenden LKW-Maut ohne als Ökologisierung getarnte Mautsenkungen für Transit-LKW,

eine regelmäßige Anhebung der Mautsätze im Ausmaß der Anhebung der Schienen­maut,

die substanzielle Querfinanzierung der Schieneninfrastruktur aus Mauteinnahmen, wie bereits nach der gegenwärtigen Wegekostenrichtlinie zulässig,

das Unterlassen weiterer rechtlicher und sonstiger Maßnahmen, die der relativen oder absoluten Verbilligung des LKW-Verkehrs dienen,


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einen jährlichen Verkehrsbericht nach dem Muster Tirols an den Nationalrat, der die gesetzten Maßnahmen und die damit bewirkten Veränderungen vollständig und schlüs­sig dokumentiert.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich schließe die Debatte.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 857 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen nicht zuletzt für den Lärmschutz dringend erforderlichen Anti-Transit-Aktionsplan.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

18.42.3514. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 587/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (977 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 536/A (E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub (978 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 227/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend beschleunigte Aus- und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit Partikelfiltern (979 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 327/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines direkten Zuschusses zur Beschleunigung von Einbau und der Nachrüstung die­selbetriebener Kraftfahrzeuge mit einem Partikelfilter (980 d.B.)

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


18.43.41

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Das am meisten diskutierte Thema der letzten Wo­chen und Monate lautet – richtig! – Feinstaub. Um es einleitend auf den Punkt zu brin­gen: Feinstaub ist in jeder Konzentration gefährlich, daher muss er auch so weit wie möglich reduziert werden.

Für die von der Feinstaubbelastung betroffene Bevölkerung ist es relativ egal und un­erheblich, ob nun der Bund oder die Länder für entsprechende Regelungen zuständig sind. Die Hauptsache ist – darin sind wir uns einig –, dass effektive Maßnahmen gegen den Feinstaub getroffen werden. In der Praxis wird der Erfolg natürlich dann am größten sein, wenn koordinierte Maßnahmen von Bund und Ländern zur Bekämpfung erfolgen.

Das war auch der wichtigste Ansatzpunkt für unseren sozialdemokratischen Entschlie­ßungsantrag, der ein strategisches Gesamtpaket des Bundes und der Länder zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub fordert. Wir haben eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastungen im Bereich Ver­kehr, Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft und im Hausbrand- und Energiebereich erarbeitet und dem Parlament als erste Fraktion zugeleitet.

Leider haben die Regierungsparteien unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt. Ande­rerseits haben, geschätzte Damen und Herren, einige Bundesländer diesen Antrag als Initialzündung für eigene Aktivitäten sehr wohl genutzt, was man vom Umweltminister leider nicht behaupten kann. Dabei hätte ein kurzer Blick in die aktuelle Studie des Umweltbundesamtes genügt, um die richtige Richtung zu erkennen. Dort ist zu lesen: Für die Feinstaubbelastung sind viele und verschiedene Verursacher verantwortlich und nur ein breites Bündel von Maßnahmen kann daher zu einer Reduktion von Fein­staub führen. – Diesbezügliche Bemühungen, einen Vier-Parteien-Antrag gegen den Feinstaub zustande zu bringen, sind leider an der Beharrlichkeit der ÖVP gescheitert.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Regierungsparteien formulieren zwar, dass die Problemlösung für Feinstaub auf europäischer und nicht nationaler, lokaler Ebene ansetzen muss, aber diese Erkenntnis mündet nicht in entsprechende Aktivitäten. Die von der Regierung in Angriff genommenen Aktivitäten sind daher nur Flickwerk, und – das wissen Sie auch, Herr Bundesminister – die wesentlichen Feinstaubemittenten bleiben bei Ihnen ungeschoren. Das sind unter anderem LKW, Industrie, Gewerbe und vor allem auch die Landwirtschaft.

Was auch fehlt, ist ein Ansatz zur Lösung des Problems Feinstaub-Ferntransport, was sich an den Beispielen Illmitz und Kittsee in der Umgebung der slowakischen und ungarischen Grenze leicht erkennen lässt. Daher wäre auch der bilaterale und euro­päische Lösungsansatz von besonderer Bedeutung, nämlich konkret in Kooperation mit den Nachbarländern.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ein weiteres und an sich sehr schwieriges Aktionsfeld, in dem schleunigst Tätigkeit angesagt wäre, ist der Bereich Stickoxid-Emissionen. Nach Reduktionen bis Mitte der neunziger Jahre sind bei den NOx-Emis-


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sionen wieder deutliche Emissionszuwächse zu verzeichnen. Daher fordere ich Sie auf, Herr Bundesminister, setzen Sie auch im NOx-Bereich Aktivitäten! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.47.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Steier, wir sind uns, denke ich, in der Problem­analyse durchaus einig. In den Wegen zur Problemlösung haben wir jedoch sehr unter­schiedliche Vorstellungen. Wir sind uns darin einig, dass wir Feinstaub nicht per Knopfdruck abschalten können, sondern dass er sehr komplexe Ursachen hat und sehr komplexer Antworten und Problemlösungen bedarf. Das muss auf mehreren Ebenen geschehen: auf europäischer Ebene, auf Ebene des Bundes, der Länder und Gemein­den, im Bereich der Industrie und des gesamten Verkehrsbereiches und schlussendlich auch bei den Bürgern selbst.

Die österreichische Bundesregierung hat ein Bündel von Maßnahmen gesetzt. Das geht, angefangen bei flächendeckender Einführung von schwefelfreien Kraftstoffen, bis hin zur Förderung von Partikelfiltertechnologien. Und es gibt etliche Initiativen auf euro­päischer Ebene. Mit dem Paket, das 7,5 Millionen € für die nächsten 18 Monate um­fasst, wird eine weitere wichtige Maßnahme gesetzt.

Geschätzte Damen und Herren! Wir können also feststellen, dass wir auf Ebene des Bundes mit Hochdruck an dieser Problemlösung arbeiten. (Abg. Gradwohl: Das ist aber zu wenig!) – Das ist aber im Grunde genommen zu wenig. Das wissen wir. Wir wissen, dass natürlich auch die Länder mittun müssen. Ich habe an dieser Stelle schon mehrmals meine Kritik an der Umweltpolitik in Wien geäußert. Ich werde heute nicht über den dritten Bezirk reden, ich werde nicht über die Megabaustelle Österreichische Staatsdruckerei reden. Der Herrgott hat ja heute ein Einsehen und hat offensichtlich auch mitbekommen, dass Häupl und Sima da nicht zusammenkommen und lässt es ein bisschen regnen. Das hilft und entlastet die Bevölkerung im dritten Bezirk.

Ich möchte heute über eine Studie reden, die in der MA 22 verfasst worden ist. (Abg. Gradwohl: Du kannst einmal ein Wort verlieren über Graz! Über die Parteifreunde!) Die Behöre in Wien hat untersucht, wie es in der Stadt Wien zu Schadstoffreduktionen kommen kann.

Ein besonders alarmierendes Beispiel dafür ist die Wiener Westeinfahrt mit 29 000 Fahrzeugen täglich. Und was war die Reaktion darauf? – Die Behörde, die MA 22, hat in dieser Studie festgestellt: Wir brauchen eine City-Maut.

Was war die Reaktion der Wiener Stadtpolitik darauf? – Kollege Schicker hat gesagt: Um Gottes Willen, das brauchen wir als Letztes! Und Ulli Sima hat gesagt: Wir machen das demokratisch und werden das quasi demokratisch totstellen, wir machen einen Arbeitskreis! – Das heißt: In Wirklichkeit geschieht wieder nichts (Abg. Broukal: Sagen Sie uns: Wollen Sie eine City-Maut? – Ruf bei der SPÖ: Seien Sie einmal ehrlich!), obwohl man weiß, dass bei der Wiener Westeinfahrt 29 000 Fahrzeuge täglich fahren, obwohl man weiß, dass dort der NO2-Grenzwert um das Doppelte überschritten wird, und obwohl man weiß, dass die Stickoxide zweifach als problematisch angesehen werden können, nämlich: Einerseits belasten sie die Lungen, und andererseits sind sie auch für die Ozonbildung maßgebend.

Wir können abschließend festhalten: Die Wiener Luft ist zumindest in Teilbereichen für die Einwohner unzumutbar und lebensgefährlich. Es ist höchste Zeit, dass da Verant-


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wortung übernommen wird. – Die derzeitige Stadtregierung tut es offensichtlich nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Glawischnig. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.51.39

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Missethon, wissen Sie, es ist billig, es ist niveaulos (Abg. Neudeck: Na also, was soll das?), es ist völlig überflüssig und es ist einfach auch langweilig, wenn Sie ständig hier herausgehen und mit dem Finger auf eine Landeshauptstadt oder auf die Bundeshauptstadt zeigen, die zufällig von der SPÖ regiert wird, und anhand dieser die Feinstaubproblematik abhan­deln. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wittauer: Das war eine ganz korrekte Rede von Herrn Abgeordnetem Missethon!)

Ich weiß nicht: Was soll denn das bringen?! Ich meine, es diskutiert doch auch die ÖVP-Fraktion im Wiener Landtag. Das ist wirklich so durchsichtig, und jeder, der sich das anschaut, denkt sich: Nein, nicht schon wieder! – Das ist wirklich unerträglich! (Abg. Neudeck: Wenn Sie von Kärnten reden, dann ist es erlaubt!)

Diskutieren wir über das, was wir tun können: unsere Verantwortungsbereiche, unsere Kompetenzen, und schauen wir, was da möglich ist. Ich glaube, das ist im Sinne der Betroffenen. (Beifall bei den Grünen.)

Ein kleines Stück sind wir schon weitergekommen: Wir haben die Feinstaubproble­matik schon öfters hier im Hohen Haus diskutiert. Die ursprüngliche Antwort, die in meinen Ohren noch laut nachhallt, ist die: Wir sind nicht zuständig! Wir können auf Bundesebene gar nichts tun!

Das ist unrichtig! Ihr eigener Entschließungsantrag belegt jetzt eigentlich das Gegen­teil: Man kann auf Bundesebene etwas tun! Ich denke, wir sollten als Ziel festhalten, es bis zum nächsten Jahr oder zumindest spätestens bis zum übernächsten Jahr gemein­sam zu schaffen, die Spitzen wegzubekommen und gesundheitsgefährdende Grenz­wertüberschreitungen zu vermeiden – im Sinne der Betroffenen, der älteren Menschen und der Kinder. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein!

Ich hätte mir bei diesen Vier-Parteien-Verhandlungen als gemeinsames Ziel ge­wünscht, spätestens in zwei Jahren so weit zu sein, dass nicht mehr jährlich 60 000 Kinder mit Medikamenten behandelt werden müssen. (Abg. Wittauer: 22 000!) Aber das, was jetzt vorliegt, reicht jedenfalls für dieses Ziel nicht aus, das ist zu wenig. Das wissen Sie auch, es wurde auch zugegeben.

Es ist auch ein bisschen traurig, weil gerade das Umweltbundesamt im Auftrag des Umweltministeriums eine sehr gute Analyse gemacht und eine Fülle von möglichen Maßnahmen vorgeschlagen hat, was man alles auf Bundesebene machen kann. Nur ein Bruchteil davon ist von Ihnen diskutiert worden, und keine einzige dieser vorge­schlagenen Maßnahmen – bis auf das Rad-Aktionsprogramm, ein österreichweites Rad-Aktionsprogramm, allerdings ohne Budgetierung, ohne irgendwelche Fristen, ohne irgendeine Verbindlichkeit – findet sich jetzt im Regierungsentschließungsantrag.

Das ist eindeutig zu wenig. Die Sektoren sind bekannt. Es gibt bestimmte Sektoren, da wollen Sie einfach nicht hingreifen – warum auch immer, ich weiß es nicht. Es sind bestimmte Themen, die mir auch in ihrer Drastigkeit noch nicht so bewusst waren, so zum Beispiel, dass der Off-Road Bereich, also Motoren im Bereich außerhalb der Stra­ßen – Baumaschinen, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, Industrie- und Gewerbenutz­fahrzeuge –, einen sehr hohen Anteil an der Feinstaubproblematik hat. Insbesondere


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auch im landwirtschaftlichen Bereich, wo vor allem die Gülleausbringung eine starke Belastung zur Folge hat – Ammoniak ist eine Vorläufersubstanz –, wäre da einiges zu tun.

Ich bin der Meinung, jeder Sektor sollte seinen Beitrag leisten, und da soll jetzt nicht einfach – weil man sagt: Das ist meine Klientel, da darf nichts geschehen! – ein Njet kommen. Das finde ich nicht fair!

Wir hätten uns gewünscht, dass man den Großteil der Vorschläge, die das Umwelt­bundesamt gemacht hat und die auf Datenerhebungen beruhen, zum Beispiel eine Feinstaubstrategie für den Bund, die wirklich exzellent ausgearbeitet ist, als Basis für Parteienverhandlungen, als Basis für ein Feinstaubaktionsprogramm hernimmt.

Das war leider nicht möglich; ich bedauere das. Ich hoffe, dass es im Herbst möglich sein wird. Der Druck wird nicht weniger werden. Wir werden nächstes Jahr dann wieder Grenzwertüberschreitungen haben. Es wird wieder sehr viel besorgte Eltern und Kinder geben. Wir haben nach wie vor die Verpflichtung von Seiten der Euro­päischen Union, diese Grenzwerte zu kappen. Also das Problem ist damit nicht vom Tisch. Mit diesem Entschließungsantrag ist es leider auch nicht gelöst. Mir tut das Leid.

Ich bringe jetzt einen Entschließungsantrag ein. Er ist sehr kurz. Ich versuche noch einmal, dieses gemeinsame Ziel zu formulieren, und ich hoffe, dass Sie zumindest dieses Ziel mittragen können.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Moser, Rest-Hinterseer, Dr. Pirkl­huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Vorlage und Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Feinstaubreduktion in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, um Kinder und ältere Men­schen vor feinstaubbedingten Krankheiten und frühzeitigen Todesfällen wirksam zu schützen.“

Ich denke, dass das wirklich etwas ist, was jeder unterschreiben kann.

Und weiters: „Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Wasser­wirtschaft wird aufgefordert, dafür in Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Ressorts und den Bundesländern so rasch als möglich ein umfassendes Aktionspro­gramm zur Feinstaubreduktion in Österreich vorzulegen und rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode“ – da geht es nämlich wieder los – „im Herbst 2005 umzusetzen. Ziel des Aktionsprogramms soll die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ab dem Jahr 2006 sein.

Für eine rasche und wirksame Reduktion der Feinstaubbelastung soll das Aktionspro­gramm Maßnahmen auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gewerbe, Bauwirtschaft, Hausbrand, Energieversorgung, Landwirt­schaft, Abfallwirtschaft und Initiativen seitens der Bundesregierung auf EU-Ebene umfassen.“

*****

Dieser Antrag ist weder polemisch formuliert, noch verhehlt er irgendeine Verantwor­tung. Es sind die Länder genauso mit verantwortlich.


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Ich denke, dieses gemeinsame Ziel, nächstes Jahr, spätestens übernächstes Jahr diese Gesundheitsbelastung, die dem österreichischen Gesundheitssystem Milliarden an Euro kostet, wegzubekommen, wäre durchaus ein Kompromiss, auf den wir uns alle einlassen könnten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Glawisch­nig eingebrachte Entschließungsantrag betreffend rasche Vorlage und Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Feinstaubreduktion in Österreich ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Moser, Rest-Hinterseer, Pirklhuber, Freun­dinnen und Freunde betreffend rasche Vorlage und Umsetzung eines Maßnahmen­pakets zur Feinstaubreduktion in Österreich, ingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 587/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (977 d.B.)

Feinstaubbelastete Luft ist gesundheitsgefährlich. Feinstaub schädigt die Lungen, ver­ursacht Herzkreislauferkrankungen und steht im Verdacht, Lungenkrebs auszulösen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der in Österreich lebenden Menschen verkürzt sich laut WHO durch die Feinstaubbelastung um 4 bis 6 Monate. In der gesamten EU sterben jährlich 288 000 Menschen frühzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung. Kinder und ältere Menschen sind besonders betroffen. Eine Verschlechterung des Zustands von an Asthma leidenden Kindern und das Auftreten von Husten und Bron­chitis bei Kindern durch Feinstaub sind belegt.

Seit Jahren werden in ganz Österreich die Feinstaub-Grenzwerte überschritten. Insbe­sondere im Nordosten Österreichs, in Städten mit mehr als 25 000 EinwohnerInnen, in Tal- und Beckenlagen mit schlechten Ausbreitungsbedingungen und im Inntal ist die Belastung sehr hoch.

Die wesentlichen Verursacher von Feinstaub sind die Sektoren Verkehr, Off-Road, In­dustrie, Gewerbe, Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Energieversorgung, Kleinverbraucher (Hausbrand), Deponien und der Ferntransport aus dem Ausland.

Der Sektor mit den größten Zuwachsraten ist der Straßenverkehr.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Ebene zahlreicher Bundesländer wurde es in den vergangenen Jahren verabsäumt, wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Feinstaubbe­lastung in Österreich zu ergreifen, und damit die Gesundheit der Bevölkerung gefähr­det.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, um Kinder und Ältere Men-


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schen vor feinstaubbedingten Krankheiten und frühzeitigen Todesfällen wirksam zu schützen.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dafür in Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Ressorts und den Bundesländern so rasch als möglich ein umfassendes Aktionsprogramm zur Fein­staubreduktion in Österreich vorzulegen und rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode im Herbst 2005 umzusetzen. Ziel des Aktionsprogramm soll die Einhaltung der Feinstaub­grenzwerte ab dem Jahr 2006 sein.

Für eine rasche und wirksame Reduktion der Feinstaubbelastung soll das Aktionspro­gramm Maßnahmen auf Bundes-, Länder und Gemeindeebene in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gewerbe, Bauwirtschaft, Hausbrand, Energieversorgung, Landwirt­schaft, Abfallwirtschaft und Initiativen seitens der Bundesregierung auf EU-Ebene umfassen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Wittauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.57.17

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Glawischnig, ich verstehe nicht, was für Sie an der Rede des Abgeordneten Missethon unerträglich ist, denn das war eine Rede, die inhaltlich kor­rekt war. Natürlich ist es so, dass die Bundesländer für viele Bereiche zuständig sind, und da muss man eben anklopfen und sagen, sie sollen es auch umsetzen.

Warum sie den Kollegen Missethon da so angreifen, verstehe ich nicht. Er hat nur die Wahrheit gesagt. Aber Sie vertragen ja nicht einmal die Wahrheit! (Abg. Dr. Glawisch­nig-Piesczek begibt sich zum Rednerpult und legt auf dieses ein Schriftstück – mit den Worten: Die möglichen Bundesmaßnahmen!)

Ich erinnere mich aber an eines, und ich glaube, dass das jeder in Erinnerung hat: Wir waren stolz darauf, dass von ganz Europa bei uns in Österreich die meisten Diesel-PKW zugelassen wurden. Man ist damals diesen Weg gegangen, hat das gefördert, weil man gewusst hat, dass es besser ist, mit diesen zu fahren als mit den mit Benzin betriebenen. Dann ist man durch wissenschaftliche Arbeit draufkommen, dass Fein­staub extrem gefährlich ist, und jetzt haben wir das Problem, dass wir über 80 Prozent Dieselfahrzeuge haben und diese möglichst rasch umrüsten müssen. Dafür gibt es jetzt auch Programme.

Wir wissen, dass, wie Sie es auch vorhin in Ihrer Rede gesagt haben, dass die Grenz­werte überschritten werden. Wir setzen Maßnahmen gemäß IG-Luft gegen Grenzwert­überschreitungen, und auch Minister Gorbach hat vorgeschlagen, dass wir Verkehrs­beruhigungsmaßnahmen auch für diese Bereiche anwenden können, wenn wir die Mess-Stellen ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Her damit! Steht noch nicht drin­nen!)

Das ist eine ganz einfache Geschichte: 35 Millionen € haben wir in Tirol investiert. Über 200 Millionen werden in ganz Österreich investiert. Die Bundesländer müssen nur her­gehen und sagen: Wir wollen es! Und dann gibt es noch die Maßnahme mit den Mess-Stellen: Der Grenzwert geht nach oben, die Geschwindigkeit wird hinuntergesetzt. – Das wäre eine Maßnahme.

Die zweite Maßnahme wäre, dass man, wenn der Grenzwert stetig überschritten wird, sagt, man macht Blockabfertigung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja! Tun!)


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Die dritte Maßnahme wäre, dass man die Geräte, die keinen Partikelfilter haben ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Da kannst du dir etwas aussuchen!)

Ich weiß, aber das können nicht wir machen! – Der Landeshauptmann-Stellvertreter Gschwendtner zum Beispiel braucht das nur zu beschließen. Wir brauchen keine Nachtfahrverbote, sondern es sollen, wie in Bologna, die Länder hergehen und sagen: Okay! Wir stoppen den Verkehr! Oder: Wir reduzieren die Geschwindigkeit! Minister Gorbach gibt die Maßnahmen vor.

Minister Pröll für Versäumnisse der Länder verantwortlich zu machen, halte ich über­haupt für eine Frechheit. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Das, was wir hier zu tun haben, ist, zusätzliche Förderungsmaßnahmen zu beschließen und Entschließungen zu fassen.

Ich möchte schon sagen: Das Bonus-Malus-System bei den Partikelfiltern ist natürlich eine gute Sache. Auch die Einführung von schwefelfreien Kraftstoffen per 1. Jänner 2004 auf europäischer Ebene ist eine gute Initiative, und ich hoffe, das dass Erolg hat. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek begibt sich aus dem Sitzungssaal.)

Jetzt geht die Frau Abgeordnete aus dem Saal, das interessiert sie anscheinend nicht: die Wahrheit oder das, was diese Regierung macht und umsetzt. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Gerade die Initiative, dass bei Partikelfiltern Euro-5-Grenzwerte für PKW festgesetzt werden, ist eine gute Maßnahme. Das könnte man europaweit machen.

Natürlich wissen wir, dass bei den Reifen ein großes Problem mit dem Abrieb besteht. Okay, da muss man auch etwas tun! Aber einen Schritt nach dem anderen.

Die Länder könnten sofort etwas tun, um den Menschen vor Ort zu helfen. Da hätten die Freiheitlichen oder das BZÖ, eigentlich jede Fraktion hier herinnen den Anspruch, an jene Länder Forderungen zu stellen, wo sie mit in der Regierung sind. Ich glaube, wenn wir das machen würden, dann hätten wir schon 80 Prozent der Maßnahmen um­gesetzt. Auch die Möglichkeit, Maßnahmen gemäß IG-Luft und Verkehrsberuhigungs­maßnahmen zu setzen, wäre dann gegeben. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

19.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


19.01.21

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Feinstaub – ein ernst zu nehmendes Problem! Wir haben schon mehrmals darüber diskutiert und auch wichtige Antworten gegeben. Und heute steht ja ein weiterer Schritt seitens des Bundes zur Abstimmung, um dieses Problem, das natürlich die Menschen berührt, wirksam zu bekämpfen. Klar muss sein, Frau Abgeord­nete Glawischnig, dass auf allen drei Ebenen – in der Europäischen Union, auf natio­naler Ebene und auch regional, in der Länderverantwortung – gehandelt werden muss.

Es gibt unterschiedliche Zugänge zum Thema Feinstaub:

Es ist eine Grundbelastung österreichweit, für die ich mich auch zuständig sehe und wo wir auch die entsprechenden Initiativen setzen. Aber es gibt völlig unterschiedlich bedingte Belastungshöhen, die dann auch zu Grenzwertüberschreitungen führen, die regional ganz unterschiedliche Ursachen haben.


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Ich führe zurück auf das Thema, das wir schon beim letzten Mal diskutiert haben: Wie ist denn das Immissionsschutzgesetz-Luft entstanden? – Wir haben vor Jahren dar­über diskutiert, dieses Gesetz zum Schutz der Luft in Bundesverantwortung zu geben, und die Länder haben zum wiederholten Male auch vernünftig argumentiert – über­haupt keine Frage! – und darauf hingewiesen: Es gibt zur Bekämpfung der Probleme in der Frage Luftqualität regional unterschiedliche Antworten, weil es eben unterschied­liche Belastungsquellen gibt.

Damit kam es dazu, dass dann im Gesetzeswerdungsprozess die Länder die Verant­wortung auch übergeben bekommen haben. Und ich mache nichts anderes, als darauf hinzuweisen, dass jeder an seiner Stelle – in der Europäischen Union, auch wir in der Bundesregierung und natürlich die Landesregierungen – jetzt seine Verantwortung wahrzunehmen hat, wenn Grenzen überschritten werden. Ich habe deswegen ja auch auf Beamtenebene zu einem Gipfel nach Wien geladen, und wir werden, der Bund und die Länder, nächste Woche in der Landesumweltreferentenkonferenz gemeinsam dar­über diskutieren, wie die Strategien für die kommenden Jahre ausschauen, um das Thema Feinstaub entsprechend erfolgreich abarbeiten zu können.

Die Länder haben beim beamteten Gipfel auch klargemacht, dass sie Mitte Juni, also nächste Woche, abgestimmte Maßnahmenpakete diskutieren werden. Das ist vernünf­tig: gemeinsam vorzugehen!

Ich bin dabei, ganz wesentliche Ecksteine bereits in nächster Zeit umzusetzen. Mit 1. Juli führen wir mit der NoVA-Spreizung etwas ein, was von vielen immer gefordert wurde und was in Europa federführend ist: einen Steueranreiz für Diesel-PKW mit Dieselpartikelfilter.

Das hat dazu geführt, dass führende Automobilhersteller auch in Deutschland gesagt haben: Wir werden für alle Modelle in die Serienproduktion von Dieselpartikelfiltern oder adäquaten Techniken gehen, um entsprechende Antworten zu finden. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: Wir haben mit der Einführung von schwefelfreiem Treibstoff per 1. Jän­ner 2004 die Basis dafür geschaffen, das Reduktionspotenzial entsprechend realisie­ren zu können.

Drittens – und das ist das Thema, das uns heute beschäftig –: Wir stehen vor einer UFG-Änderung. Und ich will in den nächsten eineinhalb Jahren 7,5 Millionen € in die Reduktion der Feinstaubbelastung investieren, und zwar bei Baumaschinen und bei Industrieanlagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen seitens des Bundes mit dieser UFG-Änderung die entsprechende Förde­rung für die Anlagenbetreiber und für die Umrüstung von Baumaschinen, die gerade in städtischen Ballungszentren sehr, sehr stark für die entsprechenden Emissionen ver­antwortlich sind, beschließen. Wir wollen da einen entsprechenden Schwerpunkt set­zen.

Es wird ein 7,5 Millionen €-Paket seitens des Bundes geben. Jetzt sind die Länder gefordert, das Ihre dazu beizutragen, und wir werden das nächste Woche bei der Landesumweltreferentenkonferenz gemeinsam diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

19.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte. (Abg. Heinzl begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel mit der Aufschrift „Partikelemissionen in Österreich. Gesamt 2005“ auf.)

 


19.05.34

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Eines ist sicher und uns allen klar: dass Feinstaub ein Problem ist, und dieses


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Problem wird uns alle sicherlich noch lange beschäftigen. Aber es ist sicher auch so, dass alle Maßnahmen, die im Ausschussbericht als bereits getätigte Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion von Feinstaubemissionen aufgezählt sind, PKWs be­treffen, die aber vergleichsweise einen geringen Anteil an den Gesamtemissionen haben. Der vorgesehene Förderrahmen von 7,5 Millionen € für die Förderung von Abgasreinigungsanlagen im Bereich der Industrie ist gemessen an diesem Problem relativ gering.

Es ist richtig und wichtig, dass durch die Installation von Dieselpartikelfiltern in PKWs die Luftbelastung aus dieser Quelle bekämpft wird. Die Diesel-PKWs verursachen aber nur knapp 6 Prozent der Gesamtemission. Es gibt keinerlei Pläne für Vorschriften über Partikelfilter zum Beispiel beim Schwerverkehr, der wiederum als Emittent geschont wird.

Es ist heute schon mehrmals angesprochen worden: Auch die Landwirtschaft hat einen wesentlichen Anteil an der Gesamtemission. (Abg. Zweytick: Einen wesentlichen sicher nicht!) Ich werde es Ihnen gleich sagen. Wie beispielsweise aktuellen Daten des Umweltbundesamtes – und diese werden Sie hoffentlich nicht bezweifeln – zu entneh­men ist, stößt in Österreich die Landwirtschaft aus Verbrennung und Aufwirbelung ins­gesamt sogar – und jetzt aufgepasst, bitte – etwas mehr Feinstaub aus als der Verkehr insgesamt. Ich betone: der Verkehr insgesamt, also PKWs, LKWs, Bahn, Schiffe und Flugzeuge zusammen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Brader.) Das sind Daten, Herr Abge­ordneter Brader, lieber Alfred, die ich vom Umweltbundesamt bekommen habe, und ich hoffe, dass du diese nicht bezweifelst.

Der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbelastung der Luft lag im Jahr 2002 bei mehr als 21 Prozent, der des gesamten Verkehrs bei etwa 20 Prozent. Ein wesent­licher Grund für diesen hohen Anteil liegt, so glaube ich und bin auch überzeugt davon, an der fehlenden gewerberechtlichen Genehmigungspflicht von landwirtschaftlichen Produktionsanlagen.

Aber dass es auch anders geht, sehr geehrte Damen und Herren, zeigt ein Blick in die benachbarte Schweiz, wo es beispielsweise ein eigenes Projekt gibt zur Erforschung der Feinstaubemissionen von Stallungen. Dort wird festgestellt, dass Ammoniak und Feinstaub bei der landwirtschaftlichen Produktion in relevanten Mengen entstehen, insbesondere bei der Nutztierhaltung.

In Österreich wird diese Belastung von den Genehmigungsbehörden nicht einmal wahrgenommen, weil nur ein Baurechtsverfahren durchgeführt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Einseitigkeit und der geringe Um­fang der Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion der Feinstaubemissionen sind daher abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

 


19.10.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir können in diesem Hohen Haus noch so viele Entschließungs­anträge einbringen, zu diesem Thema oder zu anderen: Entschließungsanträge sind das, was sie sind – Entschließungsanträge. Maßnahmen hingegen sind das, was sie sind, nämlich Maßnahmen, die ihre Wirkung erzielen. Und Maßnahmen zum Thema Feinstaub sind von dieser Bundesregierung schon eine ganze Reihe gesetzt worden. Jetzt werden wieder einige gesetzt.


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Der Herr Bundesminister hat schon daran erinnert: IG-L, wo bei den Genehmigungs­verfahren auch bei Betriebsanlagen schon Vorsorge getroffen wird, dass diesem Thema verstärkt nicht nur Augenmerk geschenkt wird, sondern dass es auch Berück­sichtigung findet; die NoVA-Spreizung bei den Dieselpartikelfiltern, der schwefelfreie Treibstoff oder jetzt das 7,5-Millionen-Paket für Industrieanlagen, das immerhin In­vestitionen von etwa 30 Millionen € auslösen wird. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Baumaschinen!) – Oder die Baumaschinen beziehungsweise die Förderung in diesem Bereich, die jetzt in dieser UFG-Änderung enthalten ist.

Das sind Maßnahmen, und zwar eben nicht, wie Sie behaupten, nur im Verkehrsbe­reich, sondern auch darüber hinaus durchaus auch im Bereich der Wirtschaft, im Bereich der industriellen Anlagen, die in Summe ihre Wirkung nicht verfehlen werden.

Uns sind so konkrete Maßnahmen wie die hier gesetzten allemal lieber als die Dis­kussion über Anträge, und zwar Anträge ans Christkind oder in diesem Fall an die zuständigen Länder. Wir setzen die Maßnahmen um, die wir hier in diesem Hohen Haus beschließen können beziehungsweise die die Regierung setzen kann, und genau das tut der Umweltminister. Alles andere ist, wie gesagt, nichts als Schaumschlägerei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum ist der Umweltminister ein Christkind? Viel Ähnlichkeit mit dem Christkind hat er nicht!)

19.11


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


19.11.38

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Kopf, Sie haben ja ganz Recht: Maßnahmen! – Und ich darf Ihnen jetzt gleich die Kurzfassung dessen vortragen, was das Umweltbundesamt als Maßnahmen gegen Schwebestaub in Österreich vorschlägt. Da die Zeit vorgeschritten ist, werde ich nur einige Maßnah­men erwähnen, die über den Verkehrsbereich hinausgehen und die von Ihnen leider nicht vorgenommen werden und anscheinend auch noch nicht geplant sind.

Da wäre zum Beispiel die Möglichkeit der Förderung des Einbaus von Partikelfiltern auch bei LKW. – Das fällt in den Verkehrsbereich, gebe ich zu. Oder da wäre die Möglichkeit der Förderung des öffentlichen Verkehrs im Bereich des Personen- und Güterverkehrs in größerem Ausmaß als bisher. Oder da wäre die Möglichkeit der verbindlichen Richtlinien und Grundlagen für die Raumordnung. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ländersache!) – Sicher, Ländersache, das gebe ich schon zu. Dann gäbe es durchaus die Möglichkeit, dass man eine Überprüfung des amtlichen Kilometer­geldes vornimmt und eventuell eine City-Maut in Erwägung zieht. Oder: eine Verkehrs­anschlussabgabe bei Supermärkten. Es könnte auch eine Kerosinbesteuerung vorge­schrieben werden et cetera. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Europäische ...! Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Inlandsflüge!)

Ich kann Ihnen noch weitere Maßnahmen vorlesen: Umsetzung der Leitlinien der Öko­logisierung von Bundesverwaltung und öffentlicher Beschaffung. – Und so geht es seitenweise dahin, Herr Kollege! Das sind lauter mögliche Maßnahmen. Ich würde mir wünschen, dass Sie dieses Konzept als Maßnahmenpaket der Bundesregierung dann auch wirklich ernst nehmen und umsetzen.

Zum Schluss nur noch einen meiner Meinung nach wesentlichen Kernsatz: Da es ja Konsens in diesem Haus ist, dass man gesundheitspolitisch wirklich an der Prävention ansetzt, ist gerade bei diesen gesundheitsbelastenden Elementen wie Lärm und


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Verkehr eine umfassende Präventionspolitik notwendig. Und was Sie da bei den Ge­sundheitskosten einsparen könnten, das geht wirklich in die Milliarden! Sie denken oft nur in Zahlen und in Geldmitteln. – Denken Sie bitte diesmal wirklich in ganz konkreten Gesundheitsmilliarden! Das würde uns bei der Feinstaub- und bei der Lärmproblematik weiterbringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. Abg. Neudeck: Ihr Vorschlag ist nur: besteuern und verteuern!)

19.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Ing. Schultes hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.14.00

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Herr Abgeordneter Heinzl hat über die Feinstaubbelastung auf Grund landwirtschaftlicher Tätigkeit berichtet. Diese Zahlen sind schwer nachvollziehbar, denn die Feinstaubspitzen sind in Österreich im Feb­ruar. – Da sind die Traktoren normalerweise im Stall beziehungsweise in der Garage.

Auch Herr Abgeordneter Heinzl weiß als St. Pöltener, dass die Überschreitungen in St. Pölten an einem Tag im Februar stattgefunden haben, und zwar am Europaplatz. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Überschätz den Heinzl nicht!) Und da ist den ganzen Tag kein Traktor vorbeigefahren, nicht einmal mit dem Schneepflug. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


19.15.01

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Herr Kollege Heinzl! Das „Nein, nicht schon wieder!“ der Frau Kollegin Glawischnig gilt in erster Linie auch für Sie, wenn Sie ständig meinen, dass ausschließlich die Bundesregierung für die Feinstaubproblematik verantwortlich ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Im Antrag steht: Bund, Länder und Gemeinden!) Es liegt wirklich auch an Ihnen, einmal zu überlegen und auch darüber nachzudenken, dass insbesondere auch die Länder davon betroffen sind und Maßnahmen ergreifen sollten. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.)

Es ist auch wirklich unerhört, wenn von der Opposition ständig gemeint wird, dass von der Bundesregierung nichts unternommen werde. Es ist zwar heute schon mehrmals angesprochen worden, aber ich erinnere Sie gern noch einmal daran, denn anschei­nend dürfte das bei Ihnen nicht so richtig aufgenommen werden: Es wurde schwefelar­mer Kraftstoff eingeführt; es wurde ein Bonus-Malus-System eingeführt, um Anreizsys­teme zu schaffen, dass bei neuen Diesel-PKW Partikelfilter eingebaut werden; und es wurden vom Bundesminister ganz konkrete Maßnahmen getroffen wie das Spritsparen oder das Forcieren von Umwelt-Mobilitätsmanagement. (Abg. Heinzl: Das sind 6 Pro­zent der Emissionen ... Feinstaubbelastung! Was ist mit den nächsten 34 Prozent?)

Dass einige dieser Maßnahmen schon gegriffen haben, sagt ja auch ganz klar der grü­ne Landesrat in Oberösterreich Anschober, der meint, dass die Grenzwertüberschrei­tungen eigentlich nur deswegen zustande kommen, weil ständig Grenzwertsenkungen stattfinden, obwohl die Feinstaubwerte seit Jahren sinken. – Das hat er unlängst bei einer Anfragebeantwortung gemeint.

Wahrscheinlich ist das in Oberösterreich insbesondere so, und es dürfte vermutlich in Wien noch größere Probleme geben. Die Grenzwertüberschreitung kommt jedenfalls auf Grund der ständigen Grenzwertabsenkung zustande. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wasser predigen und Wein trinken!)


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Aber die Regierung gibt sich natürlich nicht zufrieden, auch wenn die Maßnahmen schon wirken. Es wurde auch das heute schon angesprochen, aber Sie dürften das auch übersehen haben: Die Änderung im Umweltförderungsgesetz bietet weitere Maß­nahmen zur Reduktion des Feinstaubs für Industrieanlagen und bei Baumaschinen. – Der Herr Bundesminister hat es angesprochen: Über 7,5 Millionen € werden heuer und im nächsten Jahr dafür aufgewendet, um gegen die Feinstaubpartikel anzukämpfen.

Im Entschließungsantrag, der von uns vorgelegt wurde, sind, so denke ich, einige sehr konkrete Maßnahmen aufgeführt, und es würde mich nicht wundern, wenn Sie wieder nicht zustimmen. Ich bin mir sicher, dass der Herr Bundesminister bestrebt ist, diese Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen. Ich denke, im Sinne einer konstruk­tiven Umweltpolitik könnten Sie diesem Entschließungsantrag wirklich einmal zustim­men! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. – Bitte.

 


19.18.02

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die hohen Luftbelastungen durch Feinstaub erfordern rasche und vor allem umfassende Maßnahmen zum Schutz von Leben und Natur. Die Abschiebung der Verantwortung in bestimmten Bereichen an die Bundesländer kann aber sicherlich nicht die Lösung sein, Herr Minister!

Im Vordergrund stehen nun wieder finanzielle Belastungen oder Mehrbelastungen für die Autofahrer. – So begrüßenswert es auch ist, dass die Nachrüstung von Dieselparti­kelfiltern bei privaten Dieselfahrzeugen durch die Länder gefördert wird, so sind es wie­derum überwiegend die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Kasse gebeten werden.

In ländlichen Regionen fehlen brauchbare Alternativen im öffentlichen Verkehrsnetz. Um den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, müssten kosten­günstigere und vor allem raschere Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Bei LKWs besteht weiterer Handlungsbedarf, auch wenn Sie schon einige Maßnahmen erwähnt haben, Herr Minister: Was ist mit den Leicht-LKWs, deren Zahl sich von 1980 bis jetzt verdoppelt hat? 

Emissionsreduzierende Maßnahmen und Vorgaben für die Industrie, in der Landwirt­schaft, im Baumaschinenbereich bis hin zu Modernisierungsanschüben von überalter­ten Heizungsanlagen sind umgehend erforderlich, um die Feinstaubbelastung ernsthaft zu reduzieren.

Herr Minister, wir sind der Meinung, dass dazu Maßnahmenpakete geschnürt werden müssen – und zwar nicht auf Landesebene, sondern eindeutig auch auf Bundesebene. Aber haben Sie doch vor allem den Mut, der Autoindustrie eine gesetzliche Verpflich­tung des Einbaus von Dieselpartikelfiltern bei Neufahrzeugen vorzugeben, beziehungs­weise haben Sie auch den Mut zu bestimmen, dass Dieselgebrauchtwagen nur nach Nachrüstung wieder verkauft werden können! Das wäre eine Lenkungsmaßnahme, die der Bund leisten muss. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 



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19.20.33

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren der Oppositionsparteien! Feinstaub ist eine wirklich diffizile Materie. Wie Sie einem Artikel des heutigen „Kurier“ entnehmen können, wird bei einem Kongress festgestellt, dass Feinstaub nicht – wie bisher vermutet – nur ein Problem der reichen Industrieländer mit viel Verkehr und hohem Dieselanteil ist. „Dem ist nicht so, wie der in seiner Art einzigartige Abgaskongress in Graz ‚Transport & Air Pollution‘ beweist. Er wird unter anderem von der TU-Graz organisiert und findet ab­wechselnd in Österreich, Frankreich und den USA statt.“ – Das ist ein sehr interes­santer Bericht dazu.

Insgesamt ist festzustellen, dass der Anteil des Verkehrs an den Emissionen etwa 20 Prozent beträgt. Ich meine abschließend – um mich kurz zu fassen –, dass nicht hektische Maßnahmen gefragt sind, sondern solche, die eine planmäßige Rückführung der Emissionen ermöglichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

 


19.21.52

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Missethon ist leider nicht mehr im Plenarsaal (Abg. Neudeck: Der kommt wieder!), aber ich möchte ihm doch ausrichten lassen, wie das Feinstaubproblem zum Beispiel in seinem Heimatbundesland, der Steiermark, behandelt wurde.

Der zuständige Landesrat Seitinger hat einfach die Höchstwerte angehoben – ver­doppelt –, und damit war das Feinstaubproblem erledigt. – So kann man auch damit umgehen. Ob das demokratisch ist, meine Damen und Herren, wage ich zu bezweifeln. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ihr habt es mitgetragen! Die Landesregierung! Die SPÖ sitzt aber schon auch in der Regierung in der Steiermark, oder?)

Kollege Schultes! Die tatsächliche Berichtigung ist, gelinde gesagt, fast eine Frechheit. Sie haben Daten berichtigt, die sich auf der Homepage das UBA – des Umweltbundes­amtes – finden. Der Landwirtschaftsminister, sage ich ganz bewusst, hat ja selbst die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als die Zahlen des Umweltbundesamtes berichtigt wurden.

Meine Damen und Herren! Insgesamt ist dieses Problem wirklich ein sehr ernstes. Sie sollten sich einmal den Bericht der Weltgesundheitsorganisation anschauen. Da wird festgehalten, dass pro Jahr nachgewiesenermaßen 2 400 Todesfälle auf Grund von Feinstaubbelastung zu verzeichnen sind, 2 600 chronisch an Bronchitis erkrankte Erwachsene und bereits 20 500 Kinder. Daher sind die Appelle – auch die der Kollegin Glawischnig – in diesem Bereich wirklich ernst zu nehmen. 55 000 Asthmafälle treten insgesamt durch Feinstaubbelastung auf.

Es besteht also wirklich keine Veranlassung, dieses Thema auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn es nur eine Maßnahme gegeben hat, nämlich in Bezug auf die Diesel-PKWs, dann greift das einfach zu kurz, Herr Minister! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: 7,5 Millionen € heute!) Was passiert mit den LKWs? Was passiert mit den zigtausen­den LKWs, die tagtäglich unsere Straßen frequentieren?

Wie gesagt: So einfach kann man es sich nicht machen. Überall dort, wo man eine entsprechende Lobby spürt, weicht man zurück und sagt, das Problem wird sich irgendwann von selber lösen, oder man redet sich auf Zuständigkeiten aus. – Ein so


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ernstes Problem mit Zuständigkeiten zu behandeln ist nicht tragbar, meine Damen und Herren! – Danke. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

19.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte.

 


19.24.35

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Abgeordneter Oberhaidinger, ich glaube, der Herr Bundesminister hat gerade auch mit aktiven Maßnahmen und gerade auch in der Frage der schwefelfreien Treibstoffe gezeigt, dass er keine Lobbying-Politik macht und vor niemandem in die Knie geht. – Das ist Umweltpolitik, wie man sie sich vorstellt, und das sind auch Um­weltbeiträge, die gerade in der Frage der Feinstaubproblematik auch wirklich aktiv etwas bewirken und zweifellos deutlich etwas zur Verbesserung dieser Situation beige­tragen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Dass die Gesundheitsgefährdung Feinstaub durch wissenschaftliche Erkenntnisse be­legt ist, ist unbestritten, aber es ist auch unbestritten, dass Bund, Länder und Gemein­den, wirklich jeder in seinem Bereich, in der Frage etwas beitragen können und auch müssen. Unbestritten ist auch, dass man an dieses Thema sehr sachlich herangehen sollte und nicht versuchen sollte, durch Verunsicherung oder auch durch polemische Aktionen politisches Kleingeld zu wechseln.

Das Problem Feinstaub macht auch nicht vor der Grenze Halt. Es ist ein überregiona­les Problem. Das haben auch die Grünen in Wien und auch die Frau Umweltstadträtin erkannt. Gerade jene niederösterreichischen Messstellen, die im Umland von Wien situiert sind – nämlich die in Klosterneuburg, Stockerau und Himberg –, sind jene, die am allerersten die Grenzwerte überschritten haben. Das heißt, auch die Stadt Wien sollte da zweifellos ihrem Auftrag gerecht werden und Umweltpolitik betreiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

 


19.26.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht eine kurze Zusammen­fassung versuchen. (Abg. Neudeck: Kurz ist wichtiger als zusammenfassen!) In der Diskussion war eigentlich die Herausarbeitung der Verursachergruppen außer Streit gestellt: Straßenverkehr, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Hausbrand. Unser Herr Umweltminister Josef Pröll weiß, wo diese Gruppen einzuordnen sind: Es sind genau dieselben Gruppen, die die Hauptemittenten bei den Treibhausgasen sind, die wir beim Kyoto-Protokoll schon mehrmals angesprochen haben.

Ich behaupte also, es gibt einen Zusammenhang zwischen den Emissionen der Treib­hausgase und den Staubemissionen. Ich behaupte weiter, jede Reduktion, die wir bei den Treibhausgasen erreichen, hilft uns auch bei den Staubemissionen weiter. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das stimmt!)

Ich möchte mich aber auch noch für das Lob an die Bundesregierung für die Absen­kung des Schwefels bedanken. Es war nicht diese Bundesregierung, sondern die vorige, die die entsprechenden Schritte gesetzt hat. Dieses „Federl“ für die Bundes­regierung – ob vorher oder jetzt – ist genauso unrichtig wie die Behauptungen meiner Vorredner.


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Es war die richtige technologische Entscheidung, nicht beim Auspuff zu beginnen, son­dern beim Treibstoff. Das hat Dank unseres Vorteils einer einzigen Raffinerie Schwe­chat der damals zuständige Direktor Wolfgang Ruttenstorfer umgesetzt – ein Erfolg einer Firma für die Umwelt.

Noch zu Wien: In Ihrem eigenen Entschließungsantrag stand, Sie wollen eine deutliche und rasche Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. – Das ist nur zu unterstrei­chen. Hauptsächlich macht das Wien. (Beifall bei der SPÖ.)

19.28


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. – Bitte.

 


19.28.31

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich freue mich immer wieder, darauf hinweisen zu dürfen, dass gerade unter dieser Bundesregierung sehr viel für den Umweltschutz getan wird.

Wenn auch momentan diese sicher sehr wichtige Feinstaubproblematik auf der Tages­ordnung steht, so darf ich dennoch auch wieder einmal darauf hinweisen, dass gerade das JI/CDM-Programm eine ganz wesentliche Maßnahme ist, um die Lücke zwischen den Treibhausgasemissionen und dem Kyoto-Ziel zu schließen. Der Start des JI/CDM-Programms im Jahr 2003 hat immerhin bewirkt, dass wir in der Republik Österreich zirka 7,4 Tonnen Emissionsreduktion für die Periode 2008 bis 2012 sichern können. – Dies stellt einen gewaltigen Meilenstein für ein sauberes und umweltfreundliches Ös­terreich dar.

Auch der vorliegende Gesetzesantrag der Abgeordneten Kopf und Wittauer, der die Möglichkeit für den Umweltminister schaffen sollte, Vorgriffe im Ausmaß von bis zu 100 Millionen jährlich tätigen zu können, ist ebenfalls eine Maßnahme, die diesem Ziel entspricht und uns ihm näher bringt.

Ein weiterer Abänderungsantrag im Bereich der Fördermöglichkeiten zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen im Bereich der Staubemissionen ist hier ebenfalls enthalten.

So gäbe es noch vieles aufzuzählen. Ich freue mich darüber, dass immer etwas ge­schieht, und halte mich mit dem auf, was geschieht, und nicht mit dem, was nicht geschieht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.30


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.

 


19.30.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Im Ausschuss haben wir über diese Feinstaubbelastungen ähnlich kont­roversiell wie hier diskutiert, und dann haben die Grünen einen Antrag eingebracht. Ich habe diesen Antrag zum Anlass genommen, mich herauszustellen, weil es schon in­teressant ist zu sehen, mit welchen Mitteln man hier versucht, dem Feinstaub Herr zu werden. Denn ohne darüber zu diskutieren, wer verantwortlich ist, Gemeinde, Land, Bund – wahrscheinlich sind alle verantwortlich, nicht nur die öffentlichen politischen Institutionen, sondern auch die Leute selbst –, denke ich mir, dass hier sehr viele An­sätze enthalten sind, die da eigentlich nichts drinnen verloren haben und in Wirklichkeit diese Problematik nicht lösen werden.


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Wenn man nämlich hier im Antrag – und das ist schon interessant – die Rücknahme des Agrardiesels fordert, die Rücknahme von 50 Millionen €, die die Bauern bekom­men sollen, damit sie Treibstoff günstiger beziehen können, wenn man hier fordert, das Tempolimit herunterzusetzen, wenn man hier fordert, den Diesel höher zu besteuern (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek), meine lieben Kolleginnen und Kol­legen speziell von der grünen Fraktion, dann wird man dafür in dieser Koalition, in die­ser Regierung sicherlich keine Mehrheiten finden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


19.31.44

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ein gegenseitiges Schuldzuweisen bringt uns in der Thematik Feinstaubbelastung sicher nicht weiter. Es geht eigentlich darum, dass wir auf breiter Basis kurz- und mittelfristige, aber vor allem auch langfristige Maßnahmen setzen, um diese Problematik in den Griff zu bekommen.

Es ist wohl so, dass ein Bündel an Maßnahmen schon beschlossen und umgesetzt wird, wie etwa Dieselpartikelfilter, Biotreibstoff-Richtlinie, schwefelfreier Treibstoff, aber natürlich auch im Bereich der Infrastruktur etwa der Ausbau der Schieneninfrastruktur. Alle diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Feinstaubbelastung zu senken oder in den Griff zu bekommen. Wir müssen aber auch zusätzliche Maßnahmen tref­fen.

Ich lade jeden ein, selbst einen Beitrag zu leisten, durch die Wahl der Verkehrsmittel, durch die Auswahl bei den Lebensmitteln und natürlich auch durch den sparsamen und richtigen Einsatz von Energie. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

 


19.32.54

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Nur in aller Kürze: Was die Dieselpartikelfilter betrifft, haben wir eine sehr umsichtige Regelung gemacht. Wir haben die Klein-PKW ausgenommen, weil mit Dieselpartikel­filter ausgestattete Fahrzeuge von der Industrie noch nicht ausreichend angeliefert werden können, und daher diese Regelung erst mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten lassen. Bei den PKW über 80 kW ist das schon früher der Fall.

Wenn ich die Vorschläge der Grünen höre, vor allen Dingen die Rede der Abgeord­neten Moser, so fällt mir nur eines ein: Besteuern und verteuern wird die Umwelt sicher nicht entlasten, aber die Österreicher belasten. Und das ist keine Politik, die wir unter­stützen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte.

 


19.33.50

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vieles Richtige wurde gesagt, und vieles stößt auf für mich unverständ­liche Ablehnung. Ich denke, das Wesentlichste heute – und ich glaube auch, dass die Opposition diese Anliegen sehr ernst nimmt, das ist aus den einzelnen Reden hervor-


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gegangen – ist aber doch, dass man dieser sehr wichtigen Entschließung wenigstens zustimmt, damit wir auch wirklich glaubhaft vernehmen können, dass Sie es mit der Problematik ernst meinen und nicht nur Polemik betreiben. Das ist für mich wichtig, das ist für uns wichtig, das ist für das Land wichtig.

Setzen Sie ein Zeichen, springen Sie über Ihren Schatten! Das sind die ersten wich­tigen, großen Schritte (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber Sie auch!), weitere Schritte in die richtige Richtung, Frau Kollegin Glawischnig, auch in Ihrem Interesse. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Also stimmen Sie in Ihrem Interesse wenigstens dieser Entschließung zu! Seien Sie so ehrlich und so fair, dass wir in dem Land etwas weiterbringen, Schritt für Schritt.

Die Maßnahmen, die hier verschiedene Gründe hervorbringen, haben ja auch andere Gründe, als Sie sie zum Beispiel heute hier von diesem Rednerpult aus behauptet haben. Wenn man zum Beispiel nur Klagenfurt hernimmt und sich die Belastung an­schaut, dann ist sie im Winter eine ganz andere als im Sommer oder im Frühling; obwohl alles fährt und alles heizt, ist es im Winter schlechter. Es ist also nicht nur der Verkehr, es ist nicht nur die Industrie, es gibt noch viele andere Gründe, die man auch berücksichtigen muss. Das sind geografische und vor allem wetterbedingte Gründe.

Das macht die Politik nicht einfacher, es macht auch uns hier den Handlungsbedarf nicht leichter. Aber es ist etwas zu begrüßen, es passiert etwas in diese Richtung: Es gibt den ersten Abgaskongress in Graz, die TU Graz beschäftigt sich intensiv damit. Ich bin als Föderalist auch der Meinung, dass man da die Länder stärker für sich ent­scheiden lassen muss, weil es in Graz oder in Klagenfurt anders zugeht als in Vorarl­berg oder in Tirol. Daher sind die Maßnahmen zu begrüßen, die gesetzt worden sind. Sie werden aber anscheinend noch lange nicht genug sein, und wir werden uns noch länger damit beschäftigen müssen. Das wird uns auch viel kosten, das ist keine Frage, aber es ist im Interesse unserer Gesundheit und unseres Landes.

Unsere Regierung handelt verantwortungsvoll. Setzen Sie ein Zeichen, stimmen Sie mit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, Platz zu nehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 977 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 977 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen. (E 113.)


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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Vor­lage und Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Feinstaubreduktion in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 978 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 979 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 980 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mehrheitlich angenommen.

19.37.3518. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 24, 33, 35 bis 40, 42, 45 bis 58 und 63 sowie über die Bürger­initiativen Nr. 18, 20, 22, 24 und 25 (974 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tages­ordnung.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.38.05

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich vorweg: Wir werden diesem Sammelbericht nicht zustim­men, und zwar aus sehr guten Gründen, nämlich deshalb, weil wichtigen Petitionen wieder einmal nicht der Erfolg beschieden ist, der ihnen eigentlich zusteht. Wichtige Themen werden von den Regierungsparteien ganz einfach nicht akzeptiert, und damit man sie wieder vom Tisch bekommt, wird der Antrag gestellt, diese Petitionen zur Kenntnis zu nehmen. Damit sind sie vom Tisch, und alle diejenigen, die sich dafür ein­gesetzt haben, dass es Verbesserungen gibt, haben damit wieder ihre Möglichkeiten, die sie nutzen wollten, verspielt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine dieser Petitionen, denen es so ergan­gen ist, dass wichtige Gesetzesmaterien wieder verhindert werden, ist die Petition zur Schaffung eines Gesetzes für SozialarbeiterInnen, eines bundeseinheitlichen Berufs­gesetzes für SozialarbeiterInnen. Die Bundesregierung beziehungsweise die Abgeord­neten der ÖVP und der FPÖ haben gesagt: Das brauchen wir in Österreich nicht, wir haben ohnehin das Sozialbetreuungsberufsgesetz gemacht, das muss schon reichen, mehr wollen wir derzeit nicht.

Sie haben dabei aber völlig außer Acht gelassen, dass natürlich beim Sozialbetreu­ungsberufsgesetz SozialarbeiterInnen nicht enthalten sind, und das mit Recht, denn SozialarbeiterInnen haben eine völlig andere Ausbildung als Menschen, die in Sozial­betreuungsberufen arbeiten. Deshalb wäre es höchst an der Zeit gewesen, dass auch


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diese Berufsgruppe endlich unter einem einheitlichen Bundesgesetz ausgebildet wird. Aber das war nicht machbar, weil es die Regierungsparteien verhindert haben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich habe bereits im Ausschuss angekündigt, dass ich es nicht dabei belassen werde, weil ich glaube, dass gerade die SozialarbeiterInnen, die seit fast 15 Jahren auf eine Besserstellung warten, es nicht verdienen, so abgefertigt zu werden.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 31. 12. 2005 dem Nationalrat einen Entwurf über ein Berufsge­setz für SozialarbeiterInnen vorzulegen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie können es sich jetzt überlegen, Ihre Haltung gegenüber Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zurückzu­nehmen – nämlich die ignorante Haltung, die Sie haben – und diesem Entschlie­ßungsantrag zuzustimmen. Tun Sie das nicht, dann sage ich Ihnen eines: Sie werden dieses Thema nicht loswerden. Auch im Sozialausschuss wird dieses Thema behan­delt werden müssen, denn ich kündige Ihnen jetzt schon an, dass es auch dort einen Antrag von mir geben wird, damit dieses Kapitel endlich so geregelt wird, dass alle etwas davon haben, die SozialarbeiterInnen und auch jene Personen, die die Arbeit der SozialarbeiterInnen in Anspruch nehmen.

Meine Damen und Herren! Sie wissen, es sind viele Gruppen, die SozialarbeiterInnen brauchen. Das sind einerseits alte Menschen, behinderte Menschen, drogenkranke Menschen, das sind Menschen, die aus Haftanstalten entlassen werden, also all jene Gruppen von Personen, die im Laufe ihres Lebens Probleme haben oder die ganz ein­fach auf die Hilfe der SozialarbeiterInnen angewiesen sind. Dieser Berufsstand muss aufgewertet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es darf nicht so sein, dass man sagt: Die sind uns Wurscht, das machen wir jetzt einfach nicht, uns interes­siert es jetzt nicht – wortwörtlich –, dass wir dieses Gesetz machen, die sollen warten.

Sie warten bereits 15 Jahre, und das war lange genug. Jetzt muss endlich eine Ent­scheidung fallen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

19.42


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr, Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen ist ausrei­chend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen, eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 17 der TO vom 9. 6. 2005, Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen (zu 46/PET)

Begründung

Der Österreichische Berufsverband der SozialarbeiterInnen setzt sich seit vielen Jah­ren für ein einheitliches Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen ein.

Ein einheitliches Berufsgesetz sichert die notwendige Qualität, die sich im Spannungs­feld von Professionsethik und ökonomischer Effizienz bewegt. Mit dem Übergang der


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Ausbildung von den Akademien für Sozialarbeit, hin zur Fachhochschulausbildung wurde ein wichtiger bildungspolitischer Schritt in diese Richtung vollzogen. Eine Rege­lung durch ein Berufsgesetz wird notwendig um sicher zu stellen, dass komplexe sozi­ale Problemlagen von professionell ausgebildeten Personen bearbeitet werden.

Aufgrund der mittlerweile zahlreichen privatwirtschaftlich organisierten Kurse, Semi­nare, work-shops (wie Lebens- und Sozialberater, Coaching, Mediation und so weiter) drängen vermehrt Personen ohne umfassende Grundausbildung in den Bereich der sozialen Arbeit. Professionelle Sozialarbeit setzt voraus, dass die Ausbildung wissen­schaftlich reflektiertes Fachwissen umfasst und durch Forschungsprozesse ständig am letzten Stand ist. Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, auf bestausge­bildete und kompetente ProfessionalistInnen in der Sozialarbeit vertrauen zu können.

Es darf mit Recht behauptet werden, dass Personen ohne fachliche Grundausbildung nicht befähigt sind, einen effektiven Beitrag in der professionellen Sozialenarbeit zu leisten. In den nächsten 10 Jahren ist damit zu rechnen, dass rund 50.000 neue Ar­beitsplätze im Bereich der Sozialen Arbeit entstehen (Prognose des BMWA, Standard vom 22. 10. 2003).

Im Jahr 1997 wurde vom Österreichischen Berufsverband Diplomierter Sozialarbeite­rInnen (ÖBDS) der Beschluss gefasst, den Berufsgesetzentwurf als bundeseinheitliche Regelung anzustreben. Bisher unterstützen folgende Landeshauptleute die Anliegen des ÖBDS: LH Pühringer, LH Klasnik, LH Pröll, LH Schausberger. ÖGB Vorsitzender Fritz Verzetnitsch sandte am 13. 1. 2004 ein Unterstützungsschreiben an Bundeskanz­ler Schüssel.

Um die Sicherung des Berufsschutzes für SozialarbeiterInnen in der Zukunft zu ge­währleisten und eine Qualitätssicherung zu garantieren, ist daher die Schaffung eines einheitlichen Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen dringend notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 31. 12. 2005 dem Nationalrat einen Entwurf über ein Berufs­gesetz für SozialarbeiterInnen vorzulegen.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Debattenredner ist Herr Abgeord­neter Freund. – Bitte.

 


19.43.07

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Haidlmayr, ich weise Ihre Kritik zurück! Sie haben hier erklärt, wir nähmen diese Bürgerinitiativen und Petitionen nicht ernst und würden sie verschleppen oder zum Teil zurücklegen. Das stimmt so nicht, denn wir nehmen diese Initiativen, die von den Bürgerinnen und Bürgern kommen, natürlich sehr ernst und beschäftigen uns damit auch sehr eingehend. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie hier Teilbereiche herausnehmen, dann möchte ich darauf verweisen, dass vieles in Landeskompetenzen fällt und das Parlament überhaupt nicht dafür zuständig


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ist. (Abg. Haidlmayr: ... zuständig!) Aber wir sind sehr sensibel gegenüber den ver­schiedenen Themen, die hier vorgebracht werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten wur­den wieder eine Reihe von Petitionen und Bürgerinitiativen an das Parlament herange­tragen. Wir haben in etlichen Sitzungen Einlaufbesprechungen durchgeführt und über 20 Petitionen und drei Bürgerinitiativen besprochen. Zu diesen Anliegen wurden viele Stellungnahmen von den einzelnen Ministerien, aber auch von den verschiedenen Ländern eingeholt. Ich möchte mich deshalb besonders bei den Bundesministerien und auch bei den Landesregierungen herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Der vorliegende Sammelbericht beinhaltet acht Petitionen und fünf Bürgerinitiativen. Ich möchte schon sagen, dass hier sehr viele Petitionen und Bürgerinitiativen end­erledigt und auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entschieden wurden. Dabei möchte ich ganz besonders herausstreichen, dass es gerade die Regierungsparteien sind, die diese Bürgerinitiativen immer wieder zu einem positiven Abschluss bringen. Der Gesetzgeber ist natürlich daran interessiert, dass diese Probleme gelöst werden.

In diesem Sinne nochmals ein herzliches Danke für die gute Zusammenarbeit! Mir fehlt leider die Zeit, um noch einige wichtige Dinge vorzubringen, aber meine Kollegen wer­den das im Anschluss tun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. Ich erteile es ihm.

 


19.45.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Kollege Freund hat sehr freundlich gesprochen (demonstrativer Beifall der Abg. Lentsch), aber im Wesentlichen muss man leider die Kritik doch aufrechterhalten, trotz intensiver Bemühungen der Frau Vorsitzenden, hier irgendwie doch Stellung­nahmen einzufordern, auch in mühsamen Detailverhandlungen, so wie auch Kollegin Haidlmayr sich für diese Petitionen und Bürgerinitiativen immer wieder sehr ins Zeug legt – und zu Recht, meine Damen und Herren!

Ich finde, es wäre wirklich an der Zeit, im Ausschuss verstärkt, Kollege Freund, mehr als bisher und breiter Stellungnahmen einzufordern und dort auch auf die Anliegen der Opposition einzugehen, weil das im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Da würde Ihnen kein Stein aus der Krone fallen (Abg. Lentsch: Wir haben keine Krone auf!), wenn Sie eine, zwei oder drei Stellungnahmen mehr anfordern. Das würde die Diskussion beleben.

Das Zweite, was ich für wichtig halte, ist, dass diese Petitionen und Bürgerinitiativen auch wirklich dort hinkommen, wo die Themen behandelt werden. Wir haben dafür ja auch ein paar gute Beispiele, nämlich dass es nicht zu einer Enderledigung im Aus­schuss kommt, sondern dass sie dort behandelt werden, wo es notwendig ist, also den jeweiligen Fachausschüssen zugewiesen werden. Ich greife zwei solche Initiativen heraus.

Das eine ist die Petition betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Hochleistungs-Bahnstrecke Tauernstrecke, also durchs Gasteinertal. Dazu haben wir eine Stellungnahme vom Ministerium, und es geht jetzt in den Verkehrsausschuss. Ich hoffe, dass dort wirklich ernsthaft auf die Bedenken eingegangen wird, auf die Sor­ge der Menschen, dass es dort zu keiner ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung kommt und die Interessen der BürgerInnen dort nicht ausreichend berücksichtigt werden.


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Die zweite Petition, die ich heranziehen möchte und die dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen wurde, ist die Petition betreffend „Gewalt gegen Frau­en – nicht mit ihnen – nicht mit uns!“. Meine Damen und Herren, das ist eine besonders wichtige Petition, die Amnesty International betreffend familiäre Gewalt gegen Mig­rantinnen initiiert hat. Es wurde mir auch in persönlichen Gesprächen mit der Frem­denpolizei in Linz sehr klar bestätigt, dass Migrantinnen in diesem Zusammenhang massive Probleme haben. Es sind andere gesellschaftliche Zusammenhänge, andere kulturelle Erfahrungen. Frauen, die nach Österreich kommen, sollen nach dieser Petition einen eigenen Aufenthaltstitel und auch eine Arbeitserlaubnis erhalten, damit sie nicht in finanzieller Abhängigkeit von ihrem Ehemann leben müssen und dadurch eventuell möglicher häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.

Ich denke mir, das ist im Ausschuss eine sehr gute Diskussion gewesen, wobei alle Fraktionen gefunden haben – aus Erfahrungen, aus Erzählungen oder aus persön­lichen Zusammenhängen –, dass das eine ganz besonders wichtige Petition ist. Ich hoffe, dass dieser Konsens, der in der Diskussion im Ausschuss vorhanden war, sich auch im Innenausschuss entsprechend umsetzen wird. Daher bitte ich, nicht nur Lip­penbekenntnisse abzugeben, sondern dann auch im Innenausschuss entsprechende Maßnahmen zu setzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – unter Hinweis auf einen Stapel an schriftlichen Unterlagen, den Abg. Mag. Wurm zum Rednerpult trägt –: ... lies aber nicht alle Petitionen vor!)

 


19.48.52

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine Angst, Herr Kollege Scheuch, ich lese nicht alle Petitionen vor. Ich möchte Ihnen, sehr geschätzte Damen und Herren, nur zeigen, was wir allein im letzten Ausschuss für Materialien zu bearbeiten hatten. Das sind die Bürgerinitia­tiven, die Petitionen, die an uns im Ausschuss herangetragen wurden und die wir ver­sucht haben, nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen.

Einiges ist auch in Übereinstimmung vor sich gegangen. Kollege Pirklhuber hat schon diese Petition erwähnt, die an den Innenausschuss gegangen ist. Ich hoffe, dass am 20. Juni, wenn das gemeinsam mit dem so genannten Fremdenrechtspaket erstmals zur Verhandlung steht, diesem wichtigen Ansinnen von Amnesty International und den Petenten und Petentinnen Rechnung getragen wird.

Da geht es wieder einmal – so ist das eben in unserem Ausschuss – um wichtige An­liegen der Bevölkerung, in dieser Petition um die Anliegen von Menschen, die zu uns kommen und unsere Hilfe brauchen. Ich hoffe, dass diese Petition im Sinne der vier AntragstellerInnen von allen vier Parteien entsprechend Berücksichtigung findet. (Bei­fall bei der SPÖ und den Grünen.)

Unser Ausschuss hat am 31. Mai getagt, 30 Tagesordnungspunkte und ein wahrhaftes Sammelsurium an Themen behandelt. Viele Petitionen und Bürgerinitiativen konnten zugewiesen werden und werden in den entsprechenden Fachausschüssen noch ein­mal behandelt. Die Bürgerinnen und Bürger haben es verdient, dass man sich ernsthaft und inhaltlich tief gehend mit den unterschiedlichen Problematiken befasst.

Ich möchte jetzt auch noch einmal Stellung nehmen zu der von mir und meinen Kol­legen Gerhard Reheis und Erwin Niederwieser eingebrachten Petition. Es geht um die Petition für ein einheitliches Berufsgesetz der SozialarbeiterInnen. Auch Kollegin Haidl-


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mayr hat darüber gesprochen. Ich bin froh, dass nun auch ein Entschließungsantrag hier im Hause liegt, den wir dann entsprechend diskutieren können. Ich persönlich habe neben der Petition auch noch zwei Anfragen an das Bundesministerium für Sozi­ales und an das Gesundheitsministerium gerichtet und heute, am gleichen Tag, noch eine Anfrage an das Bundeskanzleramt, denn ich denke, wir sollten den berechtigten Anliegen der diplomierten SozialarbeiterInnen Rechnung tragen, und das nicht nur im Sinne eines Berufsschutzes für diese sehr wichtige Beschäftigtengruppe.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nimmt an, dass in diesem Bereich in den nächsten zehn Jahren 50 000 Arbeitsplätze mehr notwendig sein werden. Das be­deutet, dass von dieser Berufsgruppe eine gesellschaftlich sehr wichtige Arbeit geleis­tet wird, ob das nun in Krankenhäusern ist, wenn die Krankheit einen sehr massiven Eingriff in das persönliche Leben bedeutet, wie zum Beispiel in der Onkologie, in der Drogenberatung oder als Streetworker. Hiefür ist eine bestmögliche Ausbildung not­wendig. Es ist nicht eine zweijährige Ausbildung, sondern es ist eine Ausbildung, die nach der Matura noch sechs Semester dauert. Die Menschen, die darauf angewiesen sind, brauchen wirklich Professionalistinnen und Professionalisten, die Hand – unter Anführungszeichen – an sie legen.

Ich hoffe, dass der Bundeskanzler uns eine befriedigendere Antwort gibt, als wir sie von den anderen Ministerien bekommen haben, befriedigender auch als das, was uns die verschiedenen Landeshauptleute zugesichert haben, zum Beispiel Pröll, zum Bei­spiel Pühringer, zum Beispiel der ehemalige Landeshauptmann Schausberger. Sie alle haben ihre Unterstützung zugesagt, und es gibt seit zwei Wochen einen einstimmigen Entschließungsantrag des burgenländischen Landesparlamentes.

In diesem Sinne hoffe ich, dass diese „never-ending story“ der diplomierten Sozialar­beiterInnen wirklich – sagen wir einmal – innerhalb eines Jahres ein erfolgreiches Ende findet. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.

 


19.54.09

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich muss meinem Vorredner von der ÖVP etwas widersprechen, der gemeint hat, dass die Bürger und Bürgerinnen davon aus­gehen könnten, dass die Anliegen, die sie in den Petitionsausschuss einbringen, dann auch immer zur Zufriedenheit behandelt werden. Ich beziehe mich auf die Petition einer Bürgerinitiative betreffend Einhaltung der Luftgrenzwerte nach dem IG-L, also nach dem Imissionsschutzgesetz. Das ist ein Beispiel, wie sich Bürger und Bürge­rinnen, nachdem sie zuvor verzweifelt versucht haben, vom Landeshauptmann Unter­stützung zu bekommen, dann doch ans Parlament wenden mussten, um hier Recht zu bekommen.

Die Stellungnahme zur Petition ist sehr umfangreich ausgefallen. Sie ist natürlich abso­lut korrekt, aber sie weist genau auf die Lücken im UVP hin, auf die wir immer schon hingewiesen haben, dass nämlich Bürgerinitiativen keine Parteienstellung und kein Akteneinsichtsrecht haben und auch keine finanzielle Hilfestellung bekommen können, wenn sie umfangreiche Akteneinsicht, wenn sie Unterstützung durch Anwälte brau­chen. Das müssen sie alles selbst bezahlen. Leider hat diese Petition mit einer zwar umfangreichen, aber aus meiner Sicht sehr unbefriedigenden Stellungnahme des Landwirtschafts- und Umweltministeriums im Petitionen-Ausschuss ein Begräbnis ers­ter Klasse bekommen.


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Ich möchte auch noch auf die Petition für ein Berufsgesetz für diplomierte Sozialarbei­terInnen zu sprechen kommen. Als langjähriges Mitglied des Berufsverbandes diplo­mierter Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen habe ich diesen langen Kampf die ganze Zeit, die zehn, 15 Jahre über miterlebt und habe so auch miterlebt, dass die Berufsver­bandsmitglieder hier sozusagen im Kreis geschickt wurden.

Die letzte Antwort vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit – das ist die Stel­lungnahme – ist haarsträubend, weil sie von völliger Unkenntnis der verschiedenen Berufsausbildungen gekennzeichnet ist. Offensichtlich geht der Herr Minister davon aus, dass mit dem DiplomsozialbetreuerInnen- und FachsozialbetreuerInnen-Gesetz, das jetzt verabschiedet wurde, auch die SozialarbeiterInnen mit betroffen sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Sozialarbeit hat einen völlig anderen Ausbildungsgang. Das sind Fachhochschulen, die jetzt mit einem achtsemestrigen Ausbildungslehrgang aufgewer­tet werden. Es ist absolut notwendig, im Sinne einer Vereinheitlichung, einer Standardi­sierung von Qualitätsstandards und Qualitätssicherung ein Berufsgesetz einzuführen.

Auch in anderen europäischen Ländern läuft diese Debatte, und ich hoffe, dass wir doch im europäischen Gleichklang endlich auch zu einer gesetzlichen Absicherung für diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter kommen, wie immer sie dann auch heißen mögen, wenn die Klärung über die Fachhochschulen durchgeführt wurde. (Bei­fall bei den Grünen und der SPÖ.)

19.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.

 


19.57.48

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Als Vertreter meiner Fraktion im Petitionsausschuss möchte ich mich der Wortmeldung von Frau Kollegin Wurm anschließen und auch seitens unserer Fraktion das wirklich gute Verhältnis, die wirklich gute Zusammenarbeit loben. Es gibt auch, so möchte ich sagen, mit den Grünen, mit der grünen Fraktion größtenteils ein sehr gutes Klima, sodass man wirklich in sehr vielen Bereichen etwas weitergebracht hat und auch sehr viele Zuweisungen und Abhandlungen durchführen konnte, die gezeigt haben, dass der Petitionsausschuss allen Parteien in diesem Haus ein Anliegen ist, weil er eine direkte Möglichkeit darstellt, Anliegen von besorgten Bürgern Rechnung zu tragen.

Eine Vielzahl der Petitionen und Bürgerinitiativen können mit den Schlagworten Lärm­belastung und verschärfte UVP-Prüfungen umrissen werden. Sehr viele Petitionen haben sich mit der Schließung von Postämtern beschäftigt, was natürlich eine Sorge im ländlichen Raum ist, und mit der Schließung von Kasernen. Mittlerweile wurde ja bereits klar, welche Kasernen geschlossen werden müssen und welche nicht.

Trotzdem kann man in Summe sagen: Es herrschte eine gute Zusammenarbeit. Im Ausschuss wurde auch über alle Fraktionen hinweg die gute Zusammenarbeit mit den Ministerien gelobt. Wir haben wirklich gute Erfahrungen auch mit den Volksanwälten gemacht. So gesehen denke ich, dass dieser Ausschuss eine wirklich gute Grundlage für eine Zusammenarbeit bildet.

Dem Bericht des Ausschusses werden wir natürlich zustimmen. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP.)

19.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Machne. – Bitte.

 



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113. Sitzung / Seite 204

19.59.24

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine wichtige Funktion des Staatswesens und seiner parlamentarischen Demokratie ist es, den Bürgern zu Recht zu verhelfen und Unrecht zu verhindern und zu beseitigen. In diesem Sinne sehe ich auch das Petitionsrecht. Es kann sich jeder Bürger an den Petitionsausschuss wenden, und wir Mitglieder sind dazu aufgerufen, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Doch manchmal – das haben wir auch im letzten Petitionsausschuss festgestellt – sind uns die Hände gebunden und müssen wir hilflos zusehen, wie Ungerechtigkeiten und auch Unmenschlichkeiten geschehen. In diesem Licht betrachte ich den Fall der klei­nen Yasemin Kobal. Wir Osttiroler, ja ich denke ganz Österreich musste erleben, wie ein kleines Mädchen aus der Obhut ihrer Mutter in die Türkei gebracht wurde. Interna­tionale Rechtsgrundlagen sind allerdings die Basis dafür, dass Yasemin nun in einem ihr fremden Kulturkreis lebt und ausschließlich mit Menschen konfrontiert ist, die nicht ihre Muttersprache sprechen.

Der Fall Yasemin hat eine unglaubliche Welle an Solidarität und Mitgefühl ausgelöst. Es gab eine Unterschriftenaktion mit vielen tausenden Unterschriften, es wurde eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Die gespendeten Mittel stehen nun der Mutter für den Prozess in der Türkei zur Verfügung.

Die zuständigen Behörden haben sich wirklich sehr bemüht und alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei allen Menschen bedan­ken, die sich bemüht haben, im Besonderen auch bei unserer Außenministerin und bei den Vertretern der Botschaft in Istanbul. Leider muss man manchmal auch zur Kennt­nis nehmen, dass – auf Deutsch gesagt – alles nichts hilft. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


20.01.25

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kol­leginnen und Kollegen! Sehr viel Lob ist heute schon für die Arbeit des Ausschusses gespendet worden. Ich möchte mich diesem Lob anschließen. Es ist zwar nicht immer alles Liebe und Grießschmarren, aber im Großen und Ganzen funktioniert die Arbeit recht gut.

Ich bin nicht ganz mit Kollegen Freund einverstanden, der gemeint hat, dass alle Peti­tionen oder sehr viele Petitionen und Bürgerinitiativen von den Regierungsfraktionen sofort erledigt werden. (Abg. Murauer: Mit Freund kann man schon einverstanden sein!) Erledigt schon, aber meistens nicht so, wie es die Bürgerinitiativen eigentlich gewollt haben. So ist es eben.

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur Petition 55 ein paar Sätze sagen. Diese Petition wurde vom Kollegen Heinzl eingebracht. Sie richtet sich gegen die Schließung der ÖBB-Lehrwerkstätte in St. Pölten. Im Ausschuss ist dieser Punkt enderledigt worden, und es schaut jetzt wirklich so aus, als ob diese Lehr­werkstätte nicht geschlossen werden würde. Ich darf sagen, das ist gut so. Es wäre wirklich verantwortungslos gewesen, in einer Zeit, in der tausende junge Menschen Lehrstellen suchen, solche Ausbildungsstrukturen zu zerstören. Ich darf von dieser Stelle aus dir, lieber Toni, weil du dich in dieser Angelegenheit so auf die Schienen „gehaut“ hast, herzlich dafür danken, dass dir das gelungen ist. (Beifall bei der SPÖ.)


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113. Sitzung / Seite 205

Das war der positivere Teil. Nicht so erfreulich ist hingegen die Situation in der Ausbil­dung selbst, was die Lehrlingsausbildung bei der ÖBB anlangt. Wir wissen, es gibt heuer riesige Probleme. Bis zum Jahr 2004 wurden pro Jahr 360 Lehrlinge aufgenom­men, heuer werden es nur 54 Lehrlinge sein. Es wird zwar über Stiftungsmodelle oder andere Varianten nachgedacht, um hier Alternativen zu entwickeln, aber das heißt, dass es bei den ÖBB, wenn das wirklich umgesetzt wird, zwei Arten von Auszubil­denden geben wird: Lehrlinge, die eine Lehrlingsentschädigung bekommen, und solche, die von dieser Stiftung bezahlt werden.

Wir haben gehört, dass diese Lehrlinge nur 225 € bekommen werden. Das ist wirklich ganz, ganz wenig, wenn man bedenkt, das das am Tag 8 € sind, und das die gesamte Lehrzeit über. Ich denke, da muss man noch weiter darüber nachdenken, damit das in dieser Form nicht eintritt. Es ist einfach notwendig, dass Lehrlinge auch Lehrlingsent­schädigung bekommen.

Ich möchte abschließend sagen, dass, wenn der Staat von seinen eigenen Unterneh­men nicht verlangt, Lehrlinge einzustellen und auszubilden, man das dann auch von privaten Eigentümern nicht verlangen kann. Dann darf es uns auch nicht wundern, dass es zurzeit in Österreich 17 000 Ausbildungsplätze zu wenig gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.04


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


20.04.21

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Man sieht, der Petitionsausschuss ist ein wichtiger Ausschuss, obwohl er ja hin und wieder belächelt wird. Abgeordneter Wimmer hat gerade vorhin gesagt, dass die Regierung langsam arbeitet. Ich dagegen meine, dass dort mit großer Geschwindigkeit gearbeitet wird. Man sieht das auch an ein paar Umsetzungen. Gerade die Petition zur Strucker­kaserne ist positiv erledigt: Diese Kaserne bleibt geöffnet. Ich denke, das ist ein großer Erfolg. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Petition „Lärm macht krank“ betreffend: Die Ferienreise-Verordnung ist aufgeho­ben. Auch das haben wir gemacht. Ich denke, die Betroffenen können sich freuen, dass das erledigt ist. Heute haben wir auch viel über das IG-Luft geredet. Wir haben darüber ausführlich diskutiert. Natürlich ist die Einhaltung der Luftgrenzwerte nach IG-Luft nicht durchgängig gewährleistet, darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Wir alle werden die Länder aufmerksam machen, dass sie dafür verantwortlich sind, das auch umzusetzen.

Im Großen und Ganzen bemüht sich jeder, der Petitionen einbringt oder sie betreut, dass sie auch umgesetzt werden. Viele werden umgesetzt, bei manchen, das stimmt, ist das nicht möglich. Die Menschen werden dafür schon Verständnis haben.

Ich danke dem Ausschuss für seine Arbeit, das Engagement dort ist großartig! Ich bin froh, dass ich hin und wieder eingeladen werde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. – Bitte.

 


20.05.51

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich darf ebenfalls über das gute Klima in diesem Ausschuss berichten. Wenn wir uns die


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113. Sitzung / Seite 206

Petitionen ansehen, erkennen wir, dass es Probleme und Sorgen der Bürger zu bear­beiten gilt. In der zuletzt abgelaufenen Periode waren es vor allem die Postämter und die Kasernen, die den Bürgern Sorge bereiteten. Sehr oft stehen Initiativen von Abge­ordneten in den Regionen dahinter, bei denen man Unterschriften sammelt und so weiter, bevor so eine Petition in das Parlament eingebracht wird.

Bei der Kaserne Aigen gab es ebenfalls eine Initiative der Kollegin Fleckl, die über 9 000 Unterschriften gesammelt und zusammengebracht hat. Was mich in diesem Zusammenhang allerdings irritiert hat, war nur, dass dieses Ansinnen nie ins Parla­ment gekommen ist. Das dann im Parlament anhängig zu machen, dazu ist es dann nicht mehr gekommen, worauf ich ein bisschen stutzig geworden bin und nachgefragt habe, ob diese 9 000 Unterschriften den Entscheidungsträgern, Bundesminister Platter oder der Frau Landeshauptmann, die da quasi mitverhandelt hat, übergeben worden sind. Dort sind sie aber auch nicht angekommen.

Jetzt frage ich mich schon, wo diese 9 000 Unterschriften geblieben sind. Liegen die jetzt im SPÖ-Bezirkssekretariat in Liezen? Oder was macht man jetzt mit diesen 9 000 Unterschriften?

Ich möchte damit auch zeigen, dass das natürlich eine Gratwanderung ist. Man kann Bürgerstimmen auch für eine politische Kampagne benutzen. Mir persönlich wäre es sehr recht gewesen – und ich habe tagtäglich darauf gewartet –, dass diese Initiative hier im Parlament anhängig gemacht wird. Das ist aber leider nicht geschehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.08


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


20.08.04

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Trotz des meist guten Klimas, das heute schon mehrfach erwähnt wurde, ist es nicht selbst­verständlich, dass es oft zu Vier-Parteien-Petitionen kommt. Über eine möchte ich kurz sprechen, weil sie die Besonderheit hat, dass sie nicht die Einholung von Stellung­nahmen erfordert, wie alle vier Fraktionen gemeint haben, sondern weil sie gleich dem Innenausschuss zugewiesen wird. Es ist die Petition von Amnesty International Öster­reich „Gewalt gegen Frauen – nicht mit ihnen – nicht mit uns!“, von der alle vier Par­teien gemeint haben, dass das eine Möglichkeit wäre, in die laufenden Verhandlungen um das Niederlassungs-, das Aufenthalts- und das Asylgesetz noch positiv eingreifen zu können.

Es geht um die Situation von Migrantinnen, die auch, genauso wie österreichische Frauen, Gewalt ausgesetzt sind. Bei Gewalt gegen Migrantinnen zeigt sich, dass die Abhängigkeit eine ganz andere ist als die einheimischer Frauen, wenn und weil Mig­rantinnen keinen eigenständigen Aufenthaltstitel haben und auch eine Arbeitserlaubnis brauchen, damit sie eigenständig leben können.

Diese Petition fordert eben diesen eigenständigen Aufenthaltstitel und eine sofortige Arbeitsbewilligung, damit diese Frauen bei Gewaltbeziehungen, die in allen Familien vorkommen, auch in MigrantInnen-Familien, die Möglichkeit haben, sich nicht erst nach fünf Jahren, wie es im vorliegenden Gesetzesentwurf zum Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz festgelegt ist, sondern gleich von ihren Ehemännern zu trennen, ohne dadurch besondere Nachteile zu erleiden, weil sie sich auch so hier niederlassen und arbeiten können.


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Ich hoffe sehr, dass diese Petition Anlass dazu ist, dass in die bestehenden Verhand­lungen diese Anliegen von Amnesty International, aber auch aller vier Parlamentsfrak­tionen positiv aufgenommen werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

20.10


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


20.10.15

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich möchte den Vorwurf zurückweisen, dass die Regierungsparteien die Petitionen und Bürgerinitiativen nicht ernst nehmen. Es geht vielleicht manchmal nicht so schnell, wie sich das manche wünschen, aber trotzdem nehmen wir das alles sehr ernst. Ich kann daher diesen Vorwurf nicht so im Raum stehen lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu ein Beispiel, das meine Vorrednerin schon gebracht hat, nämlich die Petition „Gewalt gegen Frauen – nicht mit ihnen – nicht mit uns!“, in der es um den Schutz vor Gewalt für Migrantinnen geht. Bisher ist es so, dass eine Frau, die über die Familien­zusammenführung nach Österreich kommt, in völliger Abhängigkeit von ihrem Ehe­mann lebt. Ihr Aufenthaltstitel ist an seinen gebunden. Verliert der Mann auf Grund häuslicher Gewalt das Aufenthaltsrecht, so verlieren auch sie und seine Kinder es.

In der Realität bedeutet dies, dass eine Frau, die keinen eigenen Aufenthaltstitel hat, abgeschoben wird. Das soll sich nun ändern. Ich denke, im Innenausschuss ist eine Regelung in Vorbereitung, dass in diesem Fall weder die Gattin noch die Kinder abge­schoben werden.

Ein großes Problem in diesem Zusammenhang scheint mir die oft mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache bei Migrantinnen zu sein. Ich glaube, dass es unverzichtbar ist, dass die Sprache erlernt wird. Auch in diesem Zusammenhang ist im Zuge des Frem­denrechtspaketes etwas in Arbeit. Ich denke, dass es wichtig ist, dass vor allem die Dauer der Sprachkurse von 100 auf 300 Stunden hinaufgesetzt wird.

Gewalt gegen Frauen und Kinder – egal, ob sie Migrantinnen oder auch Österreicherin­nen sind – muss bekämpft werden! – Dies ist ein gutes Beispiel dafür. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ.)

20.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fleckl. – Bitte.

 


20.12.14

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Missethon hat behauptet, dass über 9 000 – konkret sind es 9 860 – Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern missbräuchlich verwendet werden.

Ich berichtige tatsächlich: Die 9 860 Unterschriften zur Erhaltung der Kaserne Aigen sind heute bei der Zweiten Nationalratspräsidentin eingelangt und stehen nunmehr der parlamentarischen Beratung zur Verfügung. Informieren Sie sich! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


20.12.53

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Eine Petition, die ich ansprechen möchte, ist die Petition „Gegen die Schließung der Kopalkaserne in


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St. Pölten“. Die Schließung dieser Kaserne wäre der Beweis dafür, dass nicht mili­tärisch oder sachlich argumentierbare Zielsetzungen die Entscheidungsgrundlage des Verteidigungsministeriums sind, sondern einzig und allein der erzielbare Erlös der Liegenschaftsverwertung.

Die Kopal-Kaserne in St. Pölten stellt einen wesentlichen Faktor im Sicherheitsgefüge der Landeshauptstadt von Niederösterreich und des niederösterreichischen Zentral­raumes dar, auf den man sich im Katastrophenfall bis jetzt immer verlassen konnte. Ich erinnere an die Hochwasser-Katastrophen 1997 und 2002 sowie an die verheerende Gasexplosion in Wilhelmsburg. Eine Absiedelung des Panzerbataillons 10 mit Mann­schaft und schwerem Bergegerät würde einen unersetzbaren Schaden im Sicherheits­bereich und in Katastrophenfällen bedeuten.

Diese Argumentationen gelten in ähnlicher Weise nicht nur für die Kopal-Kaserne in St. Pölten, sondern für eine Reihe anderer Standorte in Österreich.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heinzl, Beate Schasching, Dr. Wittmann, Dr. Rada, Heidrun Wal­ther, Ing. Gartlehner, Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der


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Liste mit militärischen Standorten, die aus heutiger Planungssicht über das Jahr 2010 militärisch genutzt werden sollen

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die Liste mit militäri­schen Standorten dahingehend zu überarbeiten, dass

1. in Oberösterreich: die Kremstal-Kaserne in Kirchdorf, Talanlage & Alpines Übungs­gelände in Obertraun/Oberfeld;

2. in Niederösterreich: die Kopal-Kaserne in St. Pölten, die Custozza-Kaserne in Neu­lengbach, die Maximilian-Kaserne und Bechtolsheim-Kaserne in Wiener Neustadt, die Smola-Kaserne in Großenzersdorf;

3. in der Steiermark: der Fliegerhorst Nittner in Graz/Thalerhof, die Hermann-Kaserne in Leibnitz, die Mickl-Kaserne in Radkersburg;

4. in Tirol: die Frundsberg-Kaserne in Vomp

zu jenen militärischen Standorten zählen, die aus heutiger Planungssicht über das Jahr 2010 militärisch genützt werden sollen.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Schließung dieser Kasernen ist militärisch und sicherheitspolitisch unverantwortlich! (Beifall bei der SPÖ.)

20.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinzl, Schasching, Wittmann, Rada, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heinzl, Beate Schasching, Dr. Wittmann, Dr. Rada, Heidrun Wal­ther, Ing. Gartlehner, Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der Liste mit militärischen Standorten, die aus heutiger Planungssicht über das Jahr 2010 militärisch genutzt werden sollen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 24, 33, 35 bis 40, 42, 45 bis 58 und 63 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 18, 20, 22, 24 und 25 (974 d.B.)

Im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission wurde vom Ministerrat am 7. Juni 2005, in einem Beschluss zu grundsätzlichen Angele­genheiten der Garnisonierung, eine umfangreiche Liste mit militärischen Standorten, die aus heutiger Planungssicht über das Jahr 2010 militärisch genutzt werden sollen beschlossen.

Auf dieser Liste fehlen wesentliche sowohl strategische als auch regional politisch bedeutende Standorte.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die Liste mit militäri­schen Standorten dahingehend zu überarbeiten, dass

1. in Oberösterreich: die Kremstal-Kaserne in Kirchdorf, Talanlage & Alpines Übungs­gelände in Obertraun/Oberfeld;

2. in Niederösterreich: die Kopal-Kaserne in St. Pölten, die Custozza-Kaserne in Neu­lengbach, die Maximilian-Kaserne und Bechtolsheim-Kaserne in Wiener Neustadt, die Smola-Kaserne in Grossenzersdorf;

3. in der Steiermark: der Fliegerhorst Nittner in Graz/Thalerhof, die Hermann-Kaserne in Leibnitz, die Mickl-Kaserne in Radkersburg;

4. in Tirol: die Frundsberg-Kaserne in Vomp

zu jenen militärischen Standorten zählen, die aus heutiger Planungssicht über das Jahr 2010 militärisch genützt werden sollen.“

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.

 


20.15.21

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen geht es um die Anliegen besorgter Bürger. Die Ernsthaftigkeit, mit der in diesem Ausschuss gearbeitet wird, zeigt, dass diese Anliegen für uns wichtig sind und mit dem notwendigen Gewicht auch in der parlamentarischen Arbeit repräsentiert sind.

Was mich ein bisschen sorgenvoll stimmt, ist, dass es gelegentlich Fälle gibt, in denen – wie vom Kollegen Missethon geschildert – Unterschriften und Unterstützungs­erklärungen relativ lange dauern, weil sie offensichtlich durch Organisationen und Strukturen laufen und so nicht dieses direkte Bürgeranliegen transportieren.

Ich habe einen ähnlichen Fall, in dem es um Sicherheit geht. Besorgte Bürgerinnen und Bürger fordern die Aufrüstung der Sicherheit. Die Gemeindeführung meint reflex­artig, dann müsse man eben den Personalstand des Gendarmeriepostens erhöhen. Dieser ist konkret auf zehn Beamte systemisiert, und zehn Beamte sind auch dem Plan


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entsprechend zugeteilt. Das heißt, das Soll : Ist-Verhältnis ist belastungskonform. Säu­mig ist eigentlich nur mehr die Gemeindeverwaltung gewesen mit Maßnahmen wie ordnungsgemäßer Straßenbeleuchtung und verschiedenen anderen Dingen.

Wenn das alles dann im Nahbereich von Wahlen passiert, meine Damen und Herren, und diese Unterschriften auf dem Briefpapier einer politischen Partei gesammelt wer­den, dann habe ich berechtigte Zweifel daran, dass es wirklich nur darum geht, besorg­ten Bürgerinnen und Bürgern zum Recht zu verhelfen, sondern dass es in erster Linie vielleicht auch um politisches Kleingeld geht. Petitionsrecht soll Bürgerrecht bleiben und nicht von politischen Parteien missbraucht beziehungsweise vereinnahmt werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.17



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113. Sitzung / Seite 211

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


20.17.49

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Beim letzten Sam­melbericht über Petitionen und Bürgerinitiativen wurde an dieser Stelle heftige Kritik an der Arbeitsweise des Ausschusses geübt, weil doch viele Petitionen und Bürgerinitia­tiven vertagt wurden. – Heute muss ich ein Lob aussprechen. Die letzte Ausschuss-Sitzung hat wirklich alle Petitionen und Bürgerinitiativen einstimmig verabschiedet, ob das Kenntnisnahmen oder auch Zuweisungen waren. Viele Petitionen, die in der Ver­gangenheit vertagt wurden, wurden diesmal auch an Ausschüsse zugewiesen.

Eine Petition, die dieses positive Schicksal der Weiterleitung erleben durfte, ist jene mit dem Titel „Verbesserung der Stellung von Behinderten- und Zentralbehinderten-Ver­trauenspersonen“.

Meine Damen und Herren! Uns allen ist, glaube ich, die wichtige Einrichtung eines Betriebsrates bekannt. Wir schätzen auch die Arbeit der Jugend-Vertrauenspersonen. Wir sind stolz darauf, dass es in unserem Lande sogar möglich ist, Behinderten-Ver­trauenspersonen wählen zu können. Aber ich frage Sie: Tragen wir neben dem Stolz auch das Wissen in uns, welche Aufgaben all diese Gruppierungen zu erfüllen haben? Wissen wir, welche Rechte und Pflichten diesen auferlegt wurden?

Die Anzahl der Vertretungspersonen, das Recht auf Abhaltung von Betriebsversamm­lungen, das Recht auf Freizeitgewährung oder Freistellung, ja sogar die Beistellung von Sacherfordernissen – all das sind Fälle, die für Betriebsräte und Jugend-Vertrau­enspersonen penibel geregelt sind, aber bei den Behinderten-Vertrauenspersonen ist das anders.

Ich frage Sie: Kann es von den Unternehmen abhängig sein, ob die Belegschaft der einzelnen Betriebe in Bezug auf Behinderten-Vertrauenspersonen behandelt werden wie Vertreter zweiter Klasse? Wie kann es passieren, dass wir ausgerechnet jenen, die wir regelmäßig als die Schwächsten unserer Gesellschaft anerkennen, jenen Schutz vor Kündigung und Schikanen verwehren, der unseren Betriebsrätinnen und Betriebs­räten und Jugend-Vertrauenspersonen ein wichtiges Schutzschild im Auftreten gegen Ungerechtigkeit und Schikane geworden ist?

Ich kann nur sagen: Die Petition ist dem Ausschuss zugewiesen – ändern wir diesen Zustand gemeinsam, schaffen wir gleiche Rechte für alle und tragen wir dazu bei, dass am Ende dieser Initiative echte Chancengleichheit steht und dass keine endlosen Ver­tagungen im Ausschuss erfolgen! (Beifall bei der SPÖ.)

20.20


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte.

 


20.20.14

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Es geht um die Petition Nr. 64, im Konkreten um den Knoten Steinhäusl auf der A 1 zur Abfahrt Alt­lengbach. Die Forderung der Unterzeichner ist die Errichtung von technisch optimalen Lärmschutzeinrichtungen.

Geschätzte Damen und Herren! Im Zuge des Ausbaus der West Autobahn von Wien Richtung St. Christophen wurde der gesamte Abschnitt zwischen dem Knoten Stein­häusl bis zur Anschlussstelle St. Christophen lärmtechnisch untersucht. In Richtung Salzburg ist in diesem Bereich ein durchgehender Lärmschutz geplant, und auch auf der gegenüberliegenden Seite, von Altlengbach Richtung Knoten Steinhäusl, wurden bereits Untersuchungen vorgenommen.

Es wurden die notwendigen Lärmmessungen, Luftauswertungen und Erhebungen durchgeführt, und dabei – und das heißt, diese Petition wurde zu Recht eingereicht – wurden erhebliche Grenzwertüberschreitungen gemessen. Das hat die Verantwortli­chen auch dazu veranlasst, im Sinne der Anrainer den für diesen Bereich besten Lärm­physiker einzusetzen. In den nächsten Wochen werden die Vertreter der Gemeinden und der Initiative, die verantwortlich zeichnet für diese Petition, zu Gesprächen einge­laden, und ich bin davon überzeugt, dass im Sinne der Anrainer eine optimale Lösung gefunden werden wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


20.22.16

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beweggrund vieler Bürgerinitiativen ist die Sorge um die Zukunftsperspektiven unserer Jugend. Darum geht es auch in der Petition „Gegen die Schließung der ÖBB-Lehrwerkstätte St. Pölten“, eingebracht vom Kollegen Anton Heinzl, und in der Petition gegen die Schließung der AMS-BerufsInfoZentren, eingebracht von Kollegin Erika Scharer.

Gerade in Zeiten der höchsten Jugendarbeitslosigkeit in der Zweiten Republik wären beide Maßnahmen wirklich der blanke Wahnsinn. Die Schließungspläne werden jetzt zwar, wie vom Kollegen Wimmer schon ausgeführt, überdacht, aber vom Tisch sind sie noch nicht. Dabei sehen wir unverkennbar, dass das System der Lehrlingsausbildung an allen Ecken und Enden kracht. Die bisher gesetzten Maßnahmen der Unterneh­mensförderung haben ihr Ziel bei weitem nicht erreicht. Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ist weiter zurückgegangen, anderenfalls wäre die Jugendarbeitslosigkeit seit dem Jahr 2000 nicht um 75 Prozent gestiegen. Ich habe diese Zahl am Anfang auch nicht glauben können, aber sie ist leider trauriges Faktum. Angesichts dessen müssten bei jeder verantwortungsbewussten Regierung alle Alarmglocken läuten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Minister Bartenstein – und das möchte ich auch nicht unerwähnt lassen – ist heute in der Fragestunde von unserer Sozialsprecherin Heidrun Silhavy mit der Frage nach der Zukunft der ÖBB-Lehrwerkstätten konfrontiert worden, und er hat sich diesbezüglich einfach für unzuständig erklärt. Da frage ich mich schon, wofür ein Minister für Wirt­schaft und Arbeit dann überhaupt zuständig ist. (Abg. Bayr: Für Schuhe! Humanic!)

Die ÖBB sind weiterhin bereit, Lehrlinge auszubilden – und zwar mehr, als für die ÖBB selbst benötigt werden! –, weil die Absolventinnen und Absolventen von der Wirtschaft


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113. Sitzung / Seite 212

stark nachgefragt werden. Die ÖBB erwarten sich aber natürlich einen Kostenbeitrag durch Bund, AMS und auch nicht ausbildende Betriebe. Und das entspricht genau dem Konzept, das ziemlich alle Expertinnen und Experten dringend empfehlen, nämlich die Forcierung von überbetrieblichen Formen der Lehrlingsausbildung und einen fairen Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben.

Der Herr Minister interessiert sich dafür anscheinend nicht und schiebt die Verantwor­tung einfach von sich weg. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Signal entsprechend werten werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.

 


20.24.58

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Grossmann, Sie haben die ÖBB-Lehrwerkstätten angesprochen! In Wahrheit geht es bei den ÖBB-Lehrwerkstätten darum, dass die Gewerkschaft der Eisenbahner mitreden will, welche Lehrlinge dort noch zusätzlich ausgebildet werden dürfen, und das geht natürlich nicht. Die Gewerkschaft kann nicht bestimmen, wer dort aufgenom­men wird. Das ist der einzige Grund, warum sich die Sache noch spießt. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber nichtsdestotrotz, geschätzte Damen und Herren, ist es Minister Bartenstein und der Stiftung für die Lehrlinge zu verdanken, dass die Eisenbahner-Lehrwerkstätten er­halten bleiben. Die ÖBB selber brauchen ja nur mehr 95 Lehrlinge, und 358 können ausgebildet werden.

Manchmal, Herr Kollege Heinzl, überholt die Realität die Entwicklung, und ich sage Ihnen: Ihr Protest gegen die Schließung der Kopal-Kaserne ist ein bisserl überholt, denn Ihr Bürgermeister hat bereits mit IKEA wegen eines neuen Standortes Kontakt aufgenommen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Wo?)

20.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rada. – Bitte.

 


20.26.11

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Nachdem heute schon sehr intensiv die Befindlichkeit im Ausschuss diskutiert worden ist, möchte ich mich mit der Petition Nr. 35, eingebracht vom Abgeordneten Kummerer, beschäftigen, in der es um die Verbesserung der Gehörlosenpädagogik geht.

Es geht im Wesentlichen darum, dass am Institut für Gehörlose und Hörbehinderte über eine Außenstelle der HBLA in Wien auch SchülerInnen, die gehörlos sind, in wirt­schaftlichen Berufen zur Matura geführt werden können. – So gut, so schön. Weniger schön ist, dass diese Regelung erst erfolgen konnte, nachdem Petitionen eingebracht worden sind. Es hätte bereits vorher, ohne Petition, Signale in diese Richtung geben können.

Viel wichtiger ist mir aber: Was passiert mit jenen MaturantInnen nach dieser Ausbil­dungszeit? Wo finden sie einen Arbeitsplatz? Üblicherweise kaufen sich nämlich sehr viele Wirtschaftstreibende und Betriebe von der Einstellungspflicht nach dem Behin­derteneinstellungsgesetz frei. Nicht nur Betriebe und Wirtschaftstreibende, sondern auch Ministerien und andere Institutionen machen das, und daher müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass diese jungen Menschen nach Abschluss der Matura auch Arbeitsplätze haben.


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Dazu würde sich durchaus die Pädagogische Akademie anbieten, wo derzeit für Behin­derte Zugangsbeschränkungen gelten. Wenn die physisch-psychische Eignung nicht gegeben ist – keine Ausbildung zum Lehrer, wiewohl wir sehr viele Fachleute bräuch­ten, die sich mit behinderten SchülerInnen befassen können. In den derzeitigen Integ­rationsklassen fehlen echte Fachleute, um diesen jungen Menschen mit besonderen Bedürfnissen auch Hilfestellung geben zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

20.28


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.

 


20.28.22

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch kurz zur Petition 63, die dem Innenausschuss zugewiesen worden ist, Stellung nehmen. Am häufigsten erleben Frauen Gewalt in der eigenen Familie. Man schätzt, dass 90 Prozent derartiger Gewalttaten in der Familie oder im sozialen Nahraum ausgeübt werden.

Durch das Gewaltschutzgesetz ist es so, dass nicht die Opfer fliehen müssen, sondern dass der Täter gehen muss und nicht gleich vor Gericht kommt. Besonders schwierig ist es für Migrantinnen, für die das Abhängigkeitsverhältnis besonders groß ist, für die – meine Kollegin Anna Franz hat das bereits gesagt – meiner Ansicht nach auch die feh­lenden Deutschkenntnisse problematisch sind, aus dieser Gewaltspirale herauszukom­men. Wenn man mit den Interventionsstellen redet, ist zu erkennen, dass das wirklich schwierig ist. Der Leidensdruck muss schon sehr groß sein, dass Frauen versuchen, aus diesen Gewaltmechanismen herauszukommen.

Ich denke, im Fremdenpaket wird es Lösungen im Speziellen für Migrantinnen geben.

Ich möchte jetzt noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Riener, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ge­spräche mit den Ländern über ein einheitliches Berufsbild für diplomierte Sozialarbei­ter/-innen beziehungsweise Absolventen/-innen der diesbezüglichen Fachhochschulen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18, Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 24, 33, 35 bis 40, 42, 45 bis 58 und 63 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 18, 20, 22, 24 und 25 (974 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird ersucht, mit den Ländern Gespräche über die Schaffung eines einheitlichen Be­rufsbildes für diplomierte Sozialarbeiter/-innen bzw. Absolventen/-innen der Fachhoch­schulen auf diesem Gebiet zu führen.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.30


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Riener, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

 


Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. – Bitte.


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113. Sitzung / Seite 214

20.30.46

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Ich beziehe mich auf die Petition Nummer 39, Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Hochleistungsbahn­strecke Tauernbahn, Gasteiner Tal. Dabei geht es um eine berechtigte Sorge der Ein­reicher, dass – wie auch der Projektverlauf zeigt – durch Projektstückelungen der ÖBB-Hochleistungsstrecke Umweltverträglichkeitsprüfungen umgangen werden. Leider wur­de das unter Verkehrsminister Einem eingeführte beispielhafte Mediationsverfahren beim Projekt Angerschluchtbrücke nicht eingehalten. Seitens der Salzburger Umwelt­anwaltschaft wurde eine UVP für diesen Abschnitt beantragt. Das BMVIT hat nun einen negativen Bescheid erlassen. Die einzige Instanz, die in diesem Vorhaben über eine UVP entscheidet, ist der Herr Verkehrsminister.

Die Einschreiter fragen sich natürlich berechtigterweise: Was ist ein Vertrag mit den ÖBB und dem Bund noch wert? Sind Rechtssicherheit sowie der Vertrauensgrundsatz gefährdet?

Es geht um die Lebensqualität der Bevölkerung. Es geht um einen Kurort. Es geht um Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Bei der geplanten zweigleisigen offenen Strecken­führung geht es um den Verlust des Status eines Kurortes.

Alle Fraktionen haben mit unterschrieben. Die Diskussion im Verkehrsausschuss muss im Sinne der Betroffenen geführt werden, und ich hoffe, dass die Bürger wieder auf die Mediationsvereinbarungen vertrauen können. (Beifall bei der SPÖ.)

20.32



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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


20.32.44

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Wir in Öster­reich können stolz auf die Leistungen unserer Feuerwehren sein, denn es ist in der heutigen Zeit wirklich keine Selbstverständlichkeit, dass 317 000 Menschen rund um die Uhr für unsere Bevölkerung da sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang auf die Petition Nummer 62, eingebracht vom Abgeordneten Krist, einzugehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eine Studie des Landesfeuerwehrverbandes kurz zitieren, denn den Feuerwehren wurde ausnahmslos hohe soziale Kompetenz zugesprochen. Es ist auch klar zutage getreten, dass durch die Stunden, die diese 317 000 Menschen freiwillig erbringen, in der Steier­mark ein volkswirtschaftlicher Wert von 56 Millionen € erwirtschaftet wird.

In dieser Studie ist aber auch ganz klar zum Ausdruck gekommen, dass die Feuerweh­ren in Österreich mit massivsten finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Es tut mir weh, dass man das von Seiten der zuständigen Referenten der Länder, aber auch von Seiten des Bundes missachtet. Ich darf nur daran erinnern, dass Sie von den Regie­rungsparteien erst im Vorjahr unseren Antrag auf Befreiung von der Mehrwertsteuer abgelehnt haben.

Ich hoffe, dass Sie dieser Petition die Zustimmung geben. Es geht dabei um Fol­gendes: Immer mehr Einsätze der Feuerwehren liegen im technischen Bereich, und die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind durch die Bergung von Unfallopfern einer erhöhten Hepatitisgefahr ausgesetzt. Es soll diesen Feuerwehrleuten, die für uns da sind, künftig ermöglicht werden, kostenlos eine Hepatitis-B-Impfung zu bekommen. Ich hoffe, dass Sie mit mir und meiner Fraktion mitstimmen, sodass dem wirklich zum Durchbruch verholfen werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

20.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.

 


20.34.53

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Causa Kasernenschließungen möchte ich auf drei Petitionen Bezug nehmen, die auf den Erhalt einzelner Kasernenstandorte abzielen.

Es war vorhersehbar, dass sich nach der Empfehlung der Bundesheer-Reformkom­mission, bis zu 40 Prozent der Kasernen in Österreich zu schließen, in den einzelnen Bundesländern Fronten formieren würden, die vor allem die Schließung der Kasernen verhindern wollen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Seit gestern ist fix, dass mehr als ein Drittel aller Bundesheerliegenschaften, konkret 26 von insgesamt 71 Kasernen, geschlossen werden. Im Burgenland sind vier Standorte betroffen, mit einem Zeithorizont bis 2008. Ein Ergebnis, das unter den gegebenen Rahmenbedingungen zwar nicht optimal, aber realistisch und tragbar ist. Damit wurde darauf Bedacht genommen, dass das Burgen­land eine 400 Kilometer lange Schengen-Außengrenze hat, und es wird zukünftig gewährleistet, dass zumindest der Assistenzeinsatz des Bundesheeres aufrecht blei­ben kann.

Trotzdem kann man sich eines Déjà-vus nicht erwehren. Die Kasernenschließungen sind, wie schon einmal betont, die nahtlose Fortsetzung jener Vorgänge, die wir bei der Schließung der Postämter, der Gendarmerieposten und der Gerichtsstandorte gesehen haben. Unsere Befürchtungen, dass die Schließung zahlreicher Kasernen eine weitere Schwächung der Infrastruktur und des ländlichen Raumes ergeben wird, konnten nicht ausgeräumt werden. Viele Kasernen stellen gerade für den ländlichen Raum einen ganz wichtigen Wirtschaftsfaktor dar.

Es verwundert daher wenig, dass diese absehbare Entwicklung bei der betroffenen Be­völkerung in der Region Hilflosigkeit, Angst, Zorn und Unmut auslöst und sich in Form entsprechender Petitionen und Bürgerinitiativen kanalisiert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Weitere Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


20.36.57

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Zum Abschluss einer wirklich, wie ich glaube, sehr guten Debatte, die in großer Harmonie geführt wurde, möchte ich Ihnen noch kurz sagen und meine Freude darüber ausdrücken, dass nun neben dem Entschließungsantrag der Kollegin Haidlmayr auch die Regierungsparteien, nämlich die KollegInnen Riener und Mag. Haupt, einen Entschließungsantrag eingebracht haben, der dieses Problem der diplomierten Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, nämlich diesen Berufsstand einem ein­heitlichen Berufsbild zuzuführen, beinhaltet.

Ich bin froh darüber, dass der Vorschlag dieser Petition, die von mir und den Kollegen Reheis und Niederwieser eingebracht wurde, nun so behandelt wird. Ich hoffe, dass das zu einem guten Ergebnis kommt im Sinne der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin­nen und all jener Menschen, die von ihnen betreut werden wollen. Ich hoffe, dass es gut ausgeht. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.38



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113. Sitzung / Seite 216

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 974 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Berufs­gesetzes für Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der Liste mit mili­tärischen Standorten, die aus heutiger Planungssicht über das Jahr 2010 militärisch genutzt werden sollen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. (Abg. Gradwohl: Kasernenschließungssprecher Murauer waltet seines Amtes!) – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Riener, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gespräche mit den Ländern über ein einheitliches Berufsbild für diplomierte Sozialarbeiter/-innen bezie­hungsweise Absolventen/-innen der diesbezüglichen Fachhochschulen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 114.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 640/A bis 653/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3124/J bis 3164/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen dient, berufe ich für 20.40 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.40.05Schluss der Sitzung: 20.40 Uhr

 

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