Stenographisches Protokoll

127. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

 

XXII. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 16. November 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stenographisches Protokoll

127. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode        Mittwoch, 16. November 2005

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 16. November 2005: 9.02 – 22.19 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 670/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungs­fondsgesetz geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 725/A der Abgeordneten Peter Haubner, Markus Fauland, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundes­gesetz betreffend die Förderung des Sports aus Bundesmitteln (Bundes-Sportförde­rungsgesetz 2005 – BSFG) und Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird, sowie über den

Antrag 157/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend unabhängige Kontrolle der Mittelverwendung aus der „besonderen Bundes-Sportför­derung“

3. Punkt: Bericht über den Antrag 718/A (E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstüt­zung der Bewerbung der Stadt Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2014

4. Punkt: Bericht über den Antrag 719/A (E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Markus Fauland, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Unterstützung der Durchführung der Rad-WM 2006 in Salzburg

5. Punkt: Bericht über den Antrag 720/A (E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum Entsorgungsnachweis hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in der Schweiz

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformations­gesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das Im­missionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Artenhandelsgesetz geändert wird

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten geändert wird


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127. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 696/A (E) der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen im Bereich des Agrarhandels

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird

11. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)

12. Punkt: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 geändert wird (674/A)

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz in der Fas­sung BGBl I 128/2004 geändert wird (656/A)

15. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleich­stellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungs­gesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes­behindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungs­anwaltschaft sowie das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (662/A)

16. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung – StVO geändert wird (672/A)

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Ge­setzbuch geändert wird (715/A)

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Werner Miedl .................................................... 19

Angelobung des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Dernoscheg .................................... 19

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 19

Ordnungsruf (siehe auch 129. NR vom 6. und 7. Dezember 2005) ............................. 52

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Ein­setzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 244


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127. Sitzung / Seite 3

Bekanntgabe ................................................................................................................... 40

Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 40

Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend illegalen Handel mit Sichtvermerken gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 247

Bekanntgabe ................................................................................................................. 194

Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ........................................................................................................ 194

Gemeinsame Debatte über diese beiden Anträge auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses:

Redner:

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 249

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 252

Dipl.-Ing. Hannes Missethon ..................................................................................... 255

Mag. Walter Posch ..................................................................................................... 256

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 257

Karl Öllinger ................................................................................................................ 259

Ablehnung der beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschus­ses ....................              260

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 40

Aktuelle Stunde (30.)

Thema: „Frankreich zeigt: Jugend braucht Bildung, Beschäftigung und Chancen“                         20

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................................................ 20

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................... 22

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 25

Mag. Elisabeth Grossmann ........................................................................................ 26

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 27

Karl Öllinger .................................................................................................................. 29

Silvia Fuhrmann ........................................................................................................... 30

DDr. Erwin Niederwieser ............................................................................................. 32

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................... 34

Sabine Mandak ............................................................................................................. 35

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 19

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................  37, 232, 235, 239, 241, 244

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Zwölfter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ...................................................... 39


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127. Sitzung / Seite 4

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Fünf Jahre schwarz-blau/orange: Fünf Jahre ohne Frauenpolitik“ (3611/J) ....................................................................................................................................... 127

Begründung: Gabriele Heinisch-Hosek ..................................................................... 135

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 141

Debatte:

Renate Csörgits .......................................................................................................... 148

Christine Marek .......................................................................................................... 149

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 151

Bettina Stadlbauer (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 153

Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 154

Hermann Krist ............................................................................................................ 156

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 158

Mag. Dr. Magda Bleckmann ...................................................................................... 159

Karl Öllinger ................................................................................................................ 161

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................... 163

Ridi Steibl .................................................................................................................... 165

Sabine Mandak ........................................................................................................... 166

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 168

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................... 169

Bettina Stadlbauer ..................................................................................................... 170

Otto Pendl ................................................................................................................... 172

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 670/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird (1101 d.B.)        ............................................................................................................................... 40

Redner/Rednerinnen:

Mag. Terezija Stoisits ............................................................................................  40, 54

Dr. Andreas Khol .......................................................................................................... 44

Mag. Barbara Prammer ............................................................................................... 46

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................... 47

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ..................................................................... 48

Dr. Gertrude Brinek ..................................................................................................... 50

Peter Schieder .............................................................................................................. 51

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 52

Mag. Elisabeth Grossmann ........................................................................................ 53

Mag. Walter Posch ....................................................................................................... 53

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer ............................................................................... 55

Mag. Walter Posch (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 55

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 56

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den An­trag 725/A der Abgeordneten Peter Haubner, Markus Fauland, Dr. Peter Witt­mann, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports aus Bundesmitteln (Bundes-Sportförderungsge­setz 2005 – BSFG) und Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird, sowie über den


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127. Sitzung / Seite 5

Antrag 157/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend unabhängige Kontrolle der Mittelverwendung aus der „besonderen Bun­des-Sportförderung“ (1172 d.B.) ........ 56

Redner/Rednerinnen:

Peter Haubner ............................................................................................................... 57

Beate Schasching ........................................................................................................ 58

Markus Fauland ............................................................................................................ 59

Dieter Brosz .................................................................................................................. 60

Astrid Stadler ................................................................................................................ 61

Katharina Pfeffer .......................................................................................................... 62

Marialuise Mittermüller ............................................................................................... 63

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................... 64

Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer ......................................................................... 65

Notburga Schiefermair ................................................................................................ 67

Hermann Krist .............................................................................................................. 67

Herta Mikesch ............................................................................................................... 68

Gerhard Reheis ............................................................................................................ 68

Dr. Peter Sonnberger ................................................................................................... 69

Dietmar Keck ................................................................................................................ 70

Silvia Fuhrmann ........................................................................................................... 70

Christian Faul ............................................................................................................... 71

Gerhard Steier .............................................................................................................. 72

Erwin Spindelberger .................................................................................................... 73

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 73

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den An­trag 718/A (E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung der Stadt Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2014 (1173 d.B.)                        74

Redner/Rednerinnen:

Dieter Brosz .................................................................................................................. 74

Ingrid Turkovic-Wendl ................................................................................................. 75

Mag. Johann Maier ....................................................................................................... 76

Markus Fauland ............................................................................................................ 77

Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer ......................................................................... 78

Mag. Hans Langreiter .................................................................................................. 78

Marialuise Mittermüller ............................................................................................... 79

Johannes Zweytick ...................................................................................................... 80

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1173 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Unterstützung der Bewerbung der Stadt Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2014 (E 152)         ............................................................................................................................... 81

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den An­trag 719/A (E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Markus Fauland, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Durchführung der Rad-WM 2006 in Salzburg (1174 d.B.) ............... 81

Redner/Rednerinnen:

Peter Haubner ............................................................................................................... 81

Stefan Prähauser .......................................................................................................... 82

Markus Fauland ............................................................................................................ 83

Dieter Brosz .................................................................................................................. 83

Jochen Pack .................................................................................................................. 84

Barbara Riener ............................................................................................................. 85


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127. Sitzung / Seite 6

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1174 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Unterstützung der Durchführung der Rad-WM 2006 in Salzburg (E 153) ..................... 85

5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 720/A (E) der Ab­geordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum Entsorgungsnachweis hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in der Schweiz (1175 d.B.) ................................................................................................. 85

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 86

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 92

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 93

Klaus Wittauer .............................................................................................................. 94

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ........................................................................ 94

Norbert Sieber .............................................................................................................. 96

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ............................................................................................. 96

Sabine Mandak ............................................................................................................. 97

Walter Schopf ............................................................................................................... 98

Karl Dobnigg ................................................................................................................. 99

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend klares Nein des Umweltministers zu Schweizer Endlager für Atommüll – Ablehnung                88, 100

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Offensive von Bundeskanzler und Umwelt­minister gegen Atomausbaupläne an Österreichs Grenze – Ablehnung ..............................................................................................  89, 100

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1175 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum Entsorgungs­nachweis hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radio­aktiver Abfälle in der Schweiz (E 154) ................................. 100

6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1147 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinfor­mationsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpas­sungsgesetz 2005) (1176 d.B.) .................................................................................... 100

Redner/Rednerinnen:

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 100

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 102

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 103

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 105

Kai Jan Krainer (tatsächliche Berichtigungen) ..................................................  107, 123

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 107

Gerhard Steier ............................................................................................................ 109

Matthias Ellmauer ...................................................................................................... 110

Dr. Gabriela Moser ............................................................................................  110, 123

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 112

Dr. Gabriela Moser (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 113

Erika Scharer .............................................................................................................. 114

Helga Machne ............................................................................................................. 114

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 115

Johann Rädler ............................................................................................................ 117

Anita Fleckl ................................................................................................................. 118


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127. Sitzung / Seite 7

Christoph Kainz .......................................................................................................... 118

Mag. Melitta Trunk ..................................................................................................... 119

Erwin Hornek .............................................................................................................. 120

Anton Heinzl ............................................................................................................... 120

Konrad Steindl ............................................................................................................ 121

Gerhard Reheis .......................................................................................................... 122

Franz Eßl ..................................................................................................................... 122

Dieter Brosz ................................................................................................................ 123

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Reparatur des rückschrittlichen Feinstaubge­setzes und für eine deutliche Reduktion der Gesundheitsgefahr Feinstaub – Ab­lehnung ........................................................  116, 124

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 124

7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1115 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Artenhandelsgesetz geändert wird (1177 d.B.) ..................................................... 124

Redner/Rednerinnen:

Ing. Josef Winkler ....................................................................................................... 124

Georg Oberhaidinger ................................................................................................. 125

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 126

Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 127

Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 173

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 174

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (1146 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten geändert wird (1179 d.B.)               174

Redner/Rednerinnen:

Rainer Wimmer .......................................................................................................... 174

Franz Eßl ..................................................................................................................... 176

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 176

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 178

Georg Keuschnigg ..................................................................................................... 179

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 179

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 696/A (E) der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen im Be­reich des Agrarhandels (1178 d.B.) ......................... 180

Redner/Rednerinnen:

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 180

Dipl.-Ing. Werner Kummerer ..................................................................................... 181

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 182

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 184

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 185

Jakob Auer .................................................................................................................. 187

Heidrun Walther ......................................................................................................... 188

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 189

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 190

Karl Freund ................................................................................................................. 191


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127. Sitzung / Seite 8

Christian Faul ............................................................................................................. 192

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 193

Herta Mikesch ............................................................................................................. 194

Heinz Gradwohl .......................................................................................................... 195

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 196

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 197

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1178 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen im Bereich des Agrarhandels (E 155)                    197

10. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (1071 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird (1165 d.B.) ..................................................................... 198

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 198

Wolfgang Großruck ................................................................................................... 199

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 200

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 201

Anton Doppler ............................................................................................................ 202

Dipl.-Ing. Werner Kummerer ..................................................................................... 203

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ............................................................................... 203

Peter Marizzi ............................................................................................................... 204

Johann Kurzbauer ...................................................................................................... 205

Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 205

Matthias Ellmauer ...................................................................................................... 206

Heidrun Walther ......................................................................................................... 207

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 208

Dipl.-Ing. Günther Hütl ............................................................................................... 209

Gerhard Steier ............................................................................................................ 209

Dr. Peter Sonnberger ................................................................................................. 211

Walter Schopf ............................................................................................................. 211

Entschließungsantrag der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Gebäudeerhaltung und -sanierung durch die Bundesimmobilien­gesellschaft – Ablehnung            207, 212

Entschließungsantrag der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Energieeffizienzverbesserung bei Bundesgebäuden durch die Bundesimmobiliengesellschaft – Ablehnung      210, 213

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 212

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (982 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Ver­tretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) (1180 d.B.)                   213

12. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (1062 d.B.): Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (1181 d.B.) ...................... 213


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127. Sitzung / Seite 9

Redner/Rednerinnen:

Dr. Michael Spindelegger .......................................................................................... 213

Peter Schieder ............................................................................................................ 214

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 215

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 216

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 219

Mag. Walter Posch ..................................................................................................... 220

Staatssekretär Dr. Hans Winkler .............................................................................. 220

Dr. Reinhard Eugen Bösch ....................................................................................... 222

Wolfgang Großruck ................................................................................................... 223

Anton Heinzl ............................................................................................................... 224

Carina Felzmann ........................................................................................................ 225

Karl Donabauer .......................................................................................................... 226

Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 226

Walter Murauer ........................................................................................................... 227

Johann Ledolter ......................................................................................................... 228

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Kooperation der Dienststellen des Außen­ministeriums mit der Justiz betreffend Akten zu Visa-Erteilungen an Botschaften wie Belgrad, Budapest, Bukarest – Ablehnung ......  218, 229

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1180 und 1181 d.B. ................................ 229

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1181 d.B. ....... 229

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1181 d.B. ....... 229

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977 geändert wird (674/A)                       229

Redner/Rednerinnen:

Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 230

Edeltraud Lentsch ...................................................................................................... 231

Maximilian Walch ....................................................................................................... 231

Karl Öllinger ................................................................................................................ 231

Zuweisung des Antrages 674/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 232

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz in der Fassung BGBl I 128/2004 geändert wird (656/A)          ............................................................................................................................. 232

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 232

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 233

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 233

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 234

Zuweisung des Antrages 656/A an den Justizausschuss ........................................... 235

15. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behinderten­gleichstellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungs­gesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskom-


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mission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz geändert werden (662/A) ..................................... 235

Redner/Rednerinnen:

Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 235

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 237

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 237

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................. 238

Zuweisung des Antrages 662/A an den Verfassungsausschuss ................................ 239

16. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsord­nung – StVO geändert wird (672/A)               239

Redner/Rednerinnen:

Erika Scharer .............................................................................................................. 239

Martin Preineder ......................................................................................................... 240

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 240

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 241

Zuweisung des Antrages 672/A an den Verkehrsausschuss ...................................... 241

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bür­gerliche Gesetzbuch geändert wird (715/A)                       241

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 241

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 243

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 243

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 244

Zuweisung des Antrages 715/A an den Justizausschuss ........................................... 244

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 38

Petition betreffend „Bestmögliche universitäre Aus- und Weiterbildung aller Päda­gogInnen“ (Ordnungsnummer 75) (überreicht vom Abgeordneten Dr. Robert Rada)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 38

Bürgerinitiative betreffend „Gehörlose und Schwerhörige fordern gleichwertiges Service vom ORF – Wer 100 % Gebühren bezahlt, muss 100 % Service bekom­men“ (Ordnungsnummer 28)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 37

1158: Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 – SchiedsRÄG 2006

1159: Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG geändert wird

1160: Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG geändert wird


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1161: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit

1162: Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Repub­lik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowe­nien und der Slowakischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unter­zeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhält­nisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäi­schen Gemeinschaften

1163: Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

1166: 2. Schulrechtspaket 2005

1167: Hochschulgesetz 2005

1168: Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 – GIN 2006

1169: Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechni­ker 2006 – BRÄG 2006

1170: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird

1171: Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006

1182: Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG

1183: Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006

1184: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (4. BFG-Novelle 2005)

1185: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006)

1186: Budgetüberschreitungsgesetz 2005 – BÜG 2005

1187: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quel­lensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Erbschafts- und Schenkungs­steuergesetz 1955, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabga­begesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005)

1188: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2006)

1189: Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005

1190: 2. Dienstrechts-Novelle 2005

1191: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird


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1192: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“, das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfrastruktur­finanzierungsgesetz geändert werden

1193: Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäu­de- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden

1194: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen

Berichte ......................................................................................................................... 38

Vorlage 39 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2005; BM f. Finanzen

Vorlage 40 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2005; BM f. Finanzen

III-174: Bericht, Reihe Bund 2005/10; Rechnungshof

III-175: Bericht des Fachhochschulrates gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG über die Tätigkeit des Fachhochschulrates im Jahre 2004; BM f. Bildung, Wissenschaft und Kultur

III-176: Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F. über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2004; BM f. Bildung, Wissenschaft und Kultur

III-177: Außenpolitischer Bericht 2004; Bundesregierung

III-178: Universitätsbericht 2005; BM f. Bildung, Wissenschaft und Kultur

III-180: Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für den Zeitraum 1. Mai 2004 bis 30. Juni 2005; BM f. Wirtschaft und Arbeit

Einspruch des Bundesrates ....................................................................................... 39

1164: Einspruch des Bundesrates vom 4. November 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Öster­reich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden

Anträge der Abgeordneten

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend 800 zusätzliche Lehre­rInnen-Dienstposten für Integrationsunterricht (727/A) (E)

Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „permanent zu wenig PolizistIn­nen in touristischen Regionen“ (728/A) (E)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung von Päda­gogischen Hochschulen (729/A)


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Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 geän­dert wird (730/A)

Fritz Grillitsch, Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Zukunft der Spanischen Hofreit­schule und die Standortsicherung des Bundesgestütes Piber (731/A) (E)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einleitung eines Verfah­rens gemäß Art. 142 Abs. 1 lit. e B-VG gegen den LH von Kärnten, Dr. Jörg Haider (732/A) (E)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berufsausbildungsfonds (733/A) (E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung von Auskunftspflichten ausgegliederter Universitäten an das Parlament (734/A) (E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der Benachteili­gung der gewerblichen MasseurIn im MMHmG (735/A) (E)

Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der ungerechtfertigten, zehntausende Kleinbetriebe in Tourismus und Gastgewerbe be­nachteiligenden Mindestumsatzschwelle beim Zugang zu Mitteln der TOP-Tourismus-Förderung (736/A) (E)

Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend demokratische SchülerInnenvertretung (737/A) (E)

Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Forderungen des zweiten Kinderkongresses des Vereins „COOLE SCHULE“ 2005 in Wien (738/A) (E)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulsponsoring: SchülerIn­nen im Visier von Unternehmen und der Werbung (739/A) (E)

Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike Lu­nacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmensch­liche Behandlung (740/A) (E)

Detlev Neudeck, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird (741/A)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Hausbrieffachanlagen (§ 14 Postgesetz) – Er­richtung bzw. Umrüstung“ (3562/J)


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Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz (StEG) III“ (3563/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz“ (3564/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmate­rialien)“ (3565/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Feuerwerkskörper und Gesundheitsschäden“ (3566/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln“ (3567/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung, Wissenschaft und Kultur betreffend Mittel für Universitätsbauten (3568/J)

Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Auflösung der Polizeimusikkapelle Leoben (3569/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Schrottparade (3570/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Kühlschrank-Pickerl“ (3571/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Ummelder Grasser (3572/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Ummelder Grasser (3573/J)

Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung von Standorten der ÖBB-Technische Ser­vice GmbH (3574/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Wohnbauforschungsprojekt Neumarkt II/C, F519 – Missprojekt Solaranla­ge – Ausbuchung des offenen Darlehens?“ (3575/J)


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127. Sitzung / Seite 15

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3576/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswär­tige Angelegenheiten betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3577/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3578/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3579/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Prä­sidentschaft (3580/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3581/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3582/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsi­dentschaft (3583/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erhöhung der Behinderten­planstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3584/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Erhöhung der Behinder­tenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3585/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsidentschaft (3586/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Erhöhung der Behindertenplanstellen im Zuge der EU-Präsident­schaft (3587/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „FPÖ-naher Makler Ernst Plech wieder dick im Geschäft“ (3588/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umstrukturierung des Finanzamtes Wien 21/22 (3589/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Schleichwerbung im Fernsehen – Ist dies die Zukunft?“ (3590/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Hungerstreik-Merkblatt (3591/J)


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127. Sitzung / Seite 16

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Operation Spring“ (3592/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wert von Versprechen (3593/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Finanzierung des TV-Spots der Österreichischen Lebensbewe­gung“ (3594/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Eisenbahn-Hochleistungsstrecke im Raum Kla­genfurt (3595/J)

Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Auftragsvergaben durch die ÖBB (3596/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend dessen Kritik an den Lohnabschlüssen der Metaller (3597/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswär­tige Angelegenheiten betreffend US-Gefangenenlager in Guantánamo und EU-Initiative gegen geheime Gefangenenlager (3598/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswär­tige Angelegenheiten betreffend mangelnde UN-Erdbebenopferhilfe für Pakistan (3599/J)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswär­tige Angelegenheiten betreffend Auslieferungen auf Basis diplomatischer Zusicherun­gen und Überwachung deren Einhaltung (3600/J)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Operation Spring“ (3601/J)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit betreffend Novelle des Bundesimmobiliengesetzes (3602/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend BZÖ-Inserate (3603/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend den Fortschrittsbericht 2005 für die Türkei (3604/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuergerechtigkeit für Bürgerlisten-MandatarInnen (Fall Josef Buchner) (3605/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau Summerauer/Pyhrnbahn (3606/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend arbeitsrechtliche Situation und sanierungsbedürf­tige Universitätsgebäude (3607/J)

Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für aus­wärtige Angelegenheiten betreffend missbräuchliche Ausstellung von Visa (3608/J)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Nebenbeschäftigungen der Lehrbeauftragten der Universität Wien, der Lehrbeauftragten der Wirtschaftsuniversität Wien, der Lehrbeauf­tragten der medizinischen Universität Wien und Mitglied der Geschäftsführung des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Beate Hartin­ger (3609/J)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Nebenbeschäftigungen der Lehrbeauftragten der Universität Wien, der Lehrbeauftragten der Wirtschaftsuniversität Wien, der Lehrbeauftragten der medizinischen Universität Wien und Mitglied der Geschäftsführung des Hauptverban­des der Österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Beate Hartinger (3610/J)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Fünf Jahre schwarz-blau/orange: Fünf Jahre ohne Frauenpolitik“ (3611/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Karamel E-150 (Lebensmittelzusatzstoff) – ein Risiko für Menschen?“ (3612/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend gesundheitspolitische Schwerpunkte während der EU-Rats­präsidentschaft durch Österreich (3613/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend Aktivitäten-/Leistungsmappe (3614/J)


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Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen (3615/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Elefantenhaltung im Tiergarten Schönbrunn (3616/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Integrative Berufsausbildung für behinderte Ju­gendliche (3617/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichstaxfonds (3618/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Invaliditäts- und Berufs­unfähigkeitspensionen (3619/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sicherheit im Wiener Bezirk Simmering (3620/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Ausgleich für Integrative Betriebe (3621/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „neue Frauenkampagne: Mann glaubt es kaum. Frau braucht Zeit und Raum“ (3622/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend tatsächliche Personalstände in der Polizei, Stand 1. November 2005 (3623/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Sicherheit der Reisenden in über­vollen Zügen (3624/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend seine Aussagen beim „Europa-Tag“ im Parlament am 29.9.2005 (3625/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend „Aktionsplan Brenner 2005“ (3626/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Wege zur Chancengleichheit“ (3627/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Förderung des Tierschutzes (3628/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicher­heit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Schüler- und Lehrlingsfreifahr­ten – Auswirkungen der Veränderung der Zählregel bei der Beförderung (3629/J)

Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend angebliche Pläne zum Abzug der Tragtierstaffel des JgB 26 aus Spittal/Drau (3630/J)

Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Umsiedlung der Linzer Finanz- und Zolldienststellen (3631/J)


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127. Sitzung / Seite 18

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Buchhaltungsagentur des Bundes (3632/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Pflanzenschutzmittel: Amt­liche Kontrolltätigkeiten – Anwendungskontrolle“ (3633/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Überprüfung des Handelns der Finanzmarktaufsicht und des zuständi­gen Bundesministeriums in der Causa „AMIS“ (3634/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Be­cher, Kolleginnen und Kollegen (3341/AB zu 3484/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolle­ginnen und Kollegen (3342/AB zu 3411/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3343/AB zu 3413/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen (3344/AB zu 3421/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordne­ten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3345/AB zu 3438/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordne­ten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen (3346/AB zu 3442/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Be­cher, Kolleginnen und Kollegen (3347/AB zu 3485/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen (3348/AB zu 3431/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3349/AB zu 3404/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3350/AB zu 3410/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3351/AB zu 3436/J)


09.02.36


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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet. Ich darf die Damen und Herren bitten, Platz zu nehmen.

Die Amtlichen Protokolle der 125. Sitzung vom 19. und 20. Oktober 2005 sowie der 126. Sitzung vom 20. Oktober 2005 lagen in der Parlamentsdirektion auf und blieben unbeanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Scheucher-Pichler, Dr. Witt­mann, Parnigoni, Lackner und Broukal. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zu einer Angelobung, und ich darf bitten, die Plätze einzunehmen und die allgemeine Unterhaltung einzustellen.

Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Werner Miedl auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Dr. Karl-Heinz Dernoscheg in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführerin wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Gabriele Binder-Maier, um die Verlesung der Gelöbnisformel.

 


9.03.46

Schriftführerin Gabriele Binder-Maier: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


Abgeordneter Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP): Ich gelobe.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich begrüße den neuen Abgeordneten herzlich in unse­rer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ent­schließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bun­desregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser wird durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz vertreten.


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09.04.40Aktuelle Stunde

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr – um 9.04 Uhr – zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Frankreich zeigt: Jugend braucht Bildung, Beschäftigung und Chancen“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass seine gesetzliche Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Kollege.

 


9.04.49

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit mehreren Wochen brennen nun Teile der Pariser Vorstädte, nicht nur der Pariser Vorstädte, sondern auch Teile von anderen Städten in Frankreich und von Städten in anderen Staaten Europas. Es stellt sich die Frage: Was bewegt diese Menschen dort, vor allem Jugendliche, dass es zu derartigen Gewaltausschreitungen kommt?

Man kann dazu unterschiedliche Interpretationen lesen, ich glaube aber, dass man im Wesentlichen diese Ausschreitungen auf drei Ursachen zurückführen kann.

Erstens: Glaubt irgendjemand von Ihnen, dass es diese gewaltsamen Ausschreitungen gäbe, wenn die jungen Menschen dort eine Arbeit hätten?

Zweitens: Glaubt irgendjemand, dass es diese Ausschreitungen gäbe, wenn die jungen Menschen dort über eine geeignete Bildung und damit eine Perspektive im Leben ver­fügen würden?

Drittens: Glauben Sie, dass es diese Ausschreitungen gäbe, wenn es sich dabei nicht um Ghettos handeln würde, wo Menschen unterschiedlicher sozialer Problemlagen zu­sammenleben?

Ich glaube, dass jenseits jeglicher Debatte über die Konfrontation von Kulturen der we­sentliche Grund für Ausschreitungen und Auseinandersetzungen eine tiefe soziale Krise ist, die vielen jungen Menschen keine Chance und keine Perspektive mehr bietet. Die geeignete Antwort der Politik muss daher sein, diese soziale Krise zu erfassen und eine Politik zu machen, welche die Wirtschafts- und Sozialpolitik in Europa ändert, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Sie haben gemeint, das sei auf Frankreich beschränkt. Ich würde sagen, zum Glück – zum Glück! – für Europa ist dies erst an einzelnen Stellen Europas aufgebrochen, zu glauben aber, dass andere Teile Europas immun dagegen wären, hielte ich für einen schweren Irrtum. Ich bin der Meinung, wenn dieselben Ursachen auch in anderen Teilen Europas in dem Ausmaß schlagend werden, dann kann das leider überall pas­sieren. Daher ist es unsere Aufgabe als österreichische Politikerinnen und Politiker, zu verhindern, dass es in Österreich zu einer solchen sozialen Krise kommt, die zu den­selben Ausschreitungen führt, wie sie derzeit in Paris stattfinden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Es stellt sich daher folgende Frage: Gibt es nicht auch bei uns einzelne Gefahrenmo­mente, die wir ernst nehmen müssen, einzelne Gefahrenmomente, die man heute viel­leicht noch bewältigen kann, die aber, wenn nichts geschieht, dasselbe Bedrohungs­potenzial in sich tragen?

Wenn wir heute feststellen, dass es 62 000 junge Menschen in Österreich gibt – 62 000 junge Menschen! –, die keine Arbeit haben, die Arbeit suchen, und wenn dies


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um 25 000 mehr sind als noch vor fünf Jahren, dann müssen wir sagen: Es schlummert in diesem Potenzial der Jugendarbeitslosigkeit eine soziale Bombe.

Meine Damen und Herren! Wenn man die PISA-Studie ernst nimmt, wenn man sie genau analysiert, dann stellt man fest, dass ein Fünftel der 15-Jährigen in Österreich nicht ordentlich lesen kann und damit deren Chance auf eine Lehrausbildung oder auf eine Weiterbildung in der Schule außerordentlich gering ist. Das heißt, es gibt auch bei uns erste Anzeichen dafür, dass der soziale Aufzug nicht mehr funktioniert, dass die soziale Durchlässigkeit eingeschränkt worden ist. Unsere Aufgabe muss es daher sein, wenn wir den sozialen Frieden und die Demokratie in unserem Lande halten wollen, die soziale Durchlässigkeit der Gesellschaft zu 100 Prozent herzustellen, und das heißt in erster Linie: Chancen und Bildung für die Jugendlichen in unserem Land, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das wahrscheinlich Beklemmendste ist, dass das österreichische Schulsystem die Herkunftsunterschiede, nämlich die sozialen Herkunftsunterschiede, in einem hohen Ausmaß fortpflanzt. Ein Ergebnis der PISA-Studie ist es, dass ein Mädchen, das in der Stadt wohnt, dessen Eltern Akademiker sind, eine 83-prozentige Chance auf einen akademischen Abschluss hat. Ein Bub, der auf dem Land lebt, dessen Eltern Arbeiter sind, hat eine 7-prozentige Chance auf einen akademischen Abschluss.

Das ist ein Zeichen dafür, dass unser Schulsystem derzeit nicht zu einer Angleichung von Chancen führt, sondern dass ganz im Gegenteil durch unser Schulsystem die sozial ungerechte Chancenverteilung weiter fortgesetzt wird.

Jetzt werden Sie sich die Frage stellen: Was hat das zu tun zum Beispiel mit der Situa­tion der Zuwanderer oder derjenigen, die sich am unteren Ende der sozialen Skala befinden? – Das kann ich Ihnen sagen: Es gibt immer mehr Menschen, die nur die Qualifikation für wenig nachgefragte und wenig qualifizierte Tätigkeiten haben, aber es gibt zu wenig Arbeit für sie. Daher ist es die größte Herausforderung an eine Gesell­schaft, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Kinder und Jugendlichen zu einer mög­lichst hohen Bildung kommen. Das ist das einzige Mittel, mit dem man langfristig die Gesellschaft durchlässig gestalten kann! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang stellt sich natür­lich auch die Frage der politischen Verantwortung. Wenn man sieht, dass es da Proble­me gibt, glauben Sie dann, dass es der richtige Weg ist, die Plätze der Begleitlehrer an den Schulen zu streichen, die dafür verantwortlich sind, dass alle Kinder auch die deutsche Sprache ordentlich lernen und damit bessere Bildungschancen haben?! Hal­ten Sie es für richtig, in einer solchen Situation 5 500 Pflichtschullehrerplätze in Öster­reich zu streichen? (Abg. Dr. Brinek: Sagen Sie das Häupl!)

Ich sage Ihnen: Mit jedem Lehrerplatz, den Sie hier streichen, reduzieren Sie die Chan­cen der Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich halte die Forderung der Landeshauptleute für völlig richtig, wenn sie sagen, wir bräuchten in Österreich mindestens 800 Begleitlehrer, damit die Kinder in den Schulen ordentlich Deutsch lernen und damit eine bessere Chance haben, an unserem Bil­dungssystem teilzunehmen. (Abg. Dr. Brinek: Was hat Stadtrat Rieder gemacht?) Ich würde sagen, wenn man ohnehin darüber jammert, dass es in Österreich zu viele Leh­rer gibt, weil es zu wenig Kinder gibt, dann sollten wir das doch als Chance begreifen, mit mehr Lehrern mehr für die Kinder zu tun und daher für eine bessere Bildung zu sorgen. Das würde für Gerechtigkeit sorgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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Ich finde es eigentlich erschreckend (Abg. Großruck: Was Sie finden, ist nicht rele­vant!), dass aus dem Ergebnis der PISA-Studie und aus den Warnzeichen, die es in einzelnen Teilen Europas gibt, nicht die richtigen Schlüsse gezogen werden, sondern uns statt dessen ein Schulpaket I und ein Schulpaket II vorgelegt werden, die an kei­nem dieser Missstände irgendetwas ändern, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Überlebensfrage – wirtschaftlich wie sozial – für Österreich, dass das öster­reichische Schulsystem durchlässiger wird, dass es sozial integrativer wird und dass mehr Kinder mehr Chancen in unserem Land haben.

Ich sage es erneut: Das finnische Schulsystem hat bewiesen, dass es besser ist. Es ist besser, den finnischen Weg als den Gehrer-Weg zu gehen. (Abg. Mag. Hakl: 20 Pro­zent Arbeitslose in Finnland!) Das würde den Kindern in unserem Land mehr Chancen bieten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Vernünftige Politik geht an die Wurzeln der Probleme. Jetzt dazusitzen und zu pole­misieren, wie es die Abgeordneten von den Regierungsparteien tun, endet meistens damit, dass man dann nur mehr mit polizeilichen Maßnahmen imstande ist, Probleme einzudämmen. Das ist der falsche Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Schöls: Von welchem Land reden Sie?)

Gehen Sie einen Weg, bei welchem die Probleme an den Wurzeln gepackt werden. Wir müssen die soziale Krise an den Wurzeln packen, da nützt Ihre Polemik überhaupt nichts. Geben Sie den Kindern und Jugendlichen mehr Bildungschancen, mehr Ar­beitsplätze, dann werden wir in Zukunft keine Gewalt, sondern sozialen Aufstieg haben! Das ist der viel vernünftigere Weg für Österreich und seine Bewohner, meine Damen und Herren! (Lang anhaltender Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.15


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Bartenstein. Ich erteile ihm das Wort. Seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minis­ter.

 


9.15.25

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit Ihren einleitenden Anmerkungen, Herr Dr. Gusenbauer, konnte ich noch einverstanden sein, als Sie als wahrscheinliche Ursachen der Problematik in Frankreich Arbeitslosigkeit, Bildungsprobleme und Ghettobildung angeführt haben, wobei ich sagen würde, es beginnt wahrscheinlich mit zu geringen Bildungschancen, und die Folge davon sind dann zu geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Wenn Sie dann des Weiteren ausgeführt haben – und ich bin nicht der Bildungsmi­nister, Ministerin Gehrer ist heute leider verhindert (Abg. Öllinger: Die sollte auch da sein!) –, dass es in Österreich ein eklatantes Ungleichgewicht der Chancen im öffent­lichen Schulsystem gäbe, dann sage ich Ihnen als Vater von fünf Kindern, die in den letzten Jahren durch Volksschule und Gymnasium in diesem Land gegangen sind, und zwar durch öffentliche Gymnasien – das halten andere mit ihren Kindern anders, wie man hört, Herr Dr. Gusenbauer –, dass ich festgestellt habe, dass in Österreich Kinder aus allen Regionen, aus allen sozialen Schichten in unserem Schulsystem völlig iden­tische und sehr gute Chancen bekommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ministerin Gehrer unternimmt außerordentliche Anstrengungen, gerade Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache zu fördern, aber sie trifft dabei nicht immer auf volle Kooperation und faire Partnerschaft bei den Verantwortlichen in den Ländern und auch


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in der Bundeshauptstadt. Das zeigen folgende Zahlen: Es gibt in Österreich nicht weni­ger als 2 305 Lehrerposten zur Förderung von Kindern mit nichtdeutscher Mutter­sprache. Das kostet fast 100 Millionen € im Jahr. 1 300 dieser Posten, Herr Dr. Gusen­bauer, sind in Wien vergeben. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie haben schon Recht, wenn Sie sagen, auch Österreich sei gegen derartige Dinge wie in Frankreich nicht immun. – Wir müssen da ein wachsames Auge haben, und wir müssen permanent daran arbeiten, dass es bei uns keine No-future-Kinder oder No-Future-Jugendliche gibt. Mein Eindruck ist, dass es wenige Themen wie dieses in unserem Land gibt, die ein derartig hohes Maß an Gemeinsamkeit in der Sozialpartner­schaft, aber auch hier im Parlament haben, wenn es darum geht, konkrete Maßnah­men rechtzeitig dagegen zu ergreifen. Das war unter Bundeskanzler Schüssel seit dem Jahr 2000 so, und das war meiner Erinnerung nach auch unter Bundeskanzler Klima so.

Die Situation in Frankreich und die Situation in Österreich sind aber durchaus substan­ziell unterschiedlich – abgesehen vom kolonialen Hintergrund Frankreichs. Allein im Jahr 1999 wurden noch 4,3 Millionen Einwanderer offiziell gezählt. Das sind zweite und dritte Generationen der No-future-kids, also das ist in gar keiner Weise mit Österreich vergleichbar.

Aber auch die Zahlen aus dem reinen Arbeitsmarkt zeigen, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich mit 5,3 Prozent eine der niedrigsten Arbeitslosenraten in Europa ist. Sie liegt in Frankreich – und das, Herr Klubobmann Gusenbauer, wissen Sie – bei knapp 10 Prozent. Auch bei der Jugendarbeitslosigkeit hat Österreich mit 10,6 Prozent eine der niedrigsten Quoten in ganz Europa. In Frankreich sind es 21,7 Prozent.

No-future-kids – das darf es nicht geben, und wir müssen dagegen rechtzeitig Maßnah­men ergreifen!

Vor einigen Wochen erst haben wir Maßnahmen ergriffen, die in die richtige Richtung gehen. Alle Fraktionen, Herr Dr. Gusenbauer, auch die Sozialdemokratie, haben dem in Wahrheit größten Qualifikationspaket, das nach Auskunft der Kommission in diesen Jahren in Europa beschlossen worden ist, nämlich unserem Qualifizierungs- und Be­schäftigungspaket mit einem Volumen von 285 Millionen € zugestimmt. 61 500 Öster­reicher kommen dadurch zusätzlich in Qualifizierungsmaßnahmen.

Heute kann ich Ihnen sagen: Alleine 160 Millionen €, also weit mehr als die Hälfte dieser Finanzmittel, fließen in Richtung junger Menschen und deren Qualifikation. Dass sich das auch auf dem Arbeitsmarkt auswirkt, zeigt die Tatsache, dass wir in Öster­reich – und das hätten wir auch so erwartet – unter ausländischen Bürgern eine um 50 Prozent höhere Arbeitslosigkeit haben als unter Inländern, dass die Arbeitslosen­quote der ausländischen Arbeitnehmer um etwa die Hälfte höher ist, während sie unter jugendlichen ausländischen Arbeitnehmern, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber lediglich um 30 Prozent, also unterproportional höher ist. Das soll keine Beruhi­gungspille sein, aber es geht zumindest nicht in die andere Richtung. Das AMS leistet da ganz ausgezeichnete Arbeit, im Übrigen auch in Zusammenarbeit und Kooperation mit den Schulen.

Ich bin froh darüber, dass das AMS im Bezug auf arbeitslose Jugendliche überpropor­tional viel auch finanziell für ausländische arbeitslose Jugendliche tut. Das ist zwar nur leicht überproportional, Herr Professor Van der Bellen, aber immerhin überproportional und geht in die richtige Richtung. Statt „No future“, sagen wir in Österreich Jobs for You(th). (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Aus dem 160 Millionen €-Paket für junge arbeitssuchende und arbeitslose Menschen sind – und das wird Sie sicher interessieren – insgesamt zusätzlich 20 000 Plätze im


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nächsten Jahr im Programm „Jobs for You(th)“ reserviert. Also aus 10 000 Plätzen heuer machen wir im nächsten Jahr, Herr Präsident Verzetnitsch, über 30 000 Plätze. Das ist de facto eine mehr als Verdreifachung. Die Sozialpartner sind ja auch mit an Bord. Das AMS wird das verantwortungsvoll umsetzen.

Dass dieses bewährte Programm wirkt, ersieht man daraus, dass AMS-Analysen erge­ben, dass immerhin zwei Drittel der jungen Menschen nach sechs Monaten einen Job haben, einen nicht geförderten Job. Das halte ich für befriedigend, zumal ich weiß, welche jungen Menschen in diese Programme aufgenommen werden. Das sind junge Menschen ohne Hauptschulabschluss, junge Menschen ohne Lehrabschluss, die dann später mit 20, 22, 24 Jahren ihren Lehrabschluss nachholen müssen, die andere Be­rufsabschlüsse nachholen müssen, also durchwegs junge Menschen, die aufs erste Hinschauen auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen hätten. Auf diese Art und Weise bekommen sie eine zweite, eine dritte Chance – was auch im Sinne des Titels der Aktuellen Stunde „Jugend braucht auch Chancen“ ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Überraschend positiv entwickelt sich die Lehrlingssituation, und zwar letztlich auch auf Grund der Initiativen des, wie ich meine, allseits geschätzten Kommerzialrates Blum, unseres Jugendbeschäftigungsbeauftragten. Der so genannte Blum-Bonus hat – Gras­ser und ich haben geschätzt, dass es vorerst einmal 3 000 Anmeldungen geben wird – bisher zu 8 500 Anmeldungen geführt. Das ist ziemlich oder sogar sehr erfolgreich. Es sind allein bis Ende Oktober im Jahresvergleich 3,7 Prozent mehr Lehrverträge für Lehrlinge im ersten Lehrjahr eingereicht worden, und zwar plus 1 757. Das ist hochsig­nifikant! Wir werden nach Jahren abnehmender Zahlen, nach einem Jahr der Stagna­tion, nämlich dem Jahr 2004, nun im Jahr 2005 eine deutliche Steigerung haben. Wir haben jetzt auch um nicht weniger als 82 Prozent mehr offene Lehrstellen, also fast eine Verdoppelung der offenen Lehrstellen und damit auch – und das, Frau Abgeord­nete Silhavy, haben sie unlängst falsch ausgedrückt – eine Reduktion der Lehrstellen­lücke um nicht weniger als ein Drittel. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Österreich, meine sehr verehrten Damen und Herren, zieht in Sachen Bildungschan­cen, in Sachen Qualifikation der jungen Menschen, in Sachen Arbeitsmarkt absolut an einem Strang. Wenn es dort nicht funktioniert, dann muss man auch Marktkräfte außer Kraft setzen und muss sagen: Junge Menschen brauchen auf alle Fälle die Chance, in den Arbeitsmarkt einzusteigen!

Mein Eindruck ist, dass in diesem Bereich alle in diesem Land an einem Strang ziehen. Mein Eindruck ist, dass wir – gemeinsam mit den Deutschen und den Schweizern –, ein unglaubliches Asset, einen unglaublichen Vorteil haben, nämlich die duale Berufs­ausbildung. Das scheint mir das allerbeste Bollwerk gegen Jugendarbeitslosigkeit zu sein. Mein Eindruck ist, dass wir in den nächsten Jahren noch außerordentliche Maß­nahmen brauchen werden, um geburtenstarke Jahrgänge in die Berufsausbildung zu bekommen. Nach drei, vier Jahren wird das dann kippen und in die Gegenrichtung los­gehen, in die Gegenrichtung zeigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir in unserem Land noch brauchen – wir arbeiten daran – ist, nicht nur zu analysieren: Wie schaut es mit arbeitslosen Ju­gendliche aus dem Inland und mit arbeitslosen Jugendlichen aus dem Ausland aus?, sondern auch zu schauen: Wie schaut es bei den arbeitslosen ausländischen Jugend­lichen mit der Sprach- und sonstigen Qualifikation aus? und auch bei den inländischen österreichischen Jugendlichen zu schauen: Wie viele gibt es da, die einen Migrations­hintergrund haben und auch deswegen Sprachproblem haben? Also wir brauchen eine differenzierte Analyse des Bildes der jungen Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt Probleme haben.


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Österreicher zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren – und damit möchte ich meine Ausführungen schließen –, dass die Jugend Bildung hat, dass sie deswegen Beschäftigung hat und dass sie deswegen alle Chancen hat, im Leben und auf dem Arbeitsmarkt gut unterzukommen, und dass wir uns deswegen Gott sei Dank mit Frankreich nicht vergleichen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

9.24


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Amon, MBA. Seine Redezeit be­trägt 5 Minuten. – Herr Kollege, bitte.

 


9.25.04

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde lautet „Frankreich zeigt: Jugend braucht Bildung, Beschäftigung und Chancen“.

Ich tue mich schon mit dieser Formulierung ein wenig schwer, denn eigentlich ist Be­schäftigung durch entsprechende Bildung das, was den jungen Menschen Chancen er­öffnet. (Abg. Öllinger: Das ist noch nicht alles!) Wenn Sie darin einen Gegensatz sehen, dann haben Sie offenbar einiges nicht begriffen, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir sind uns darin einig, dass die Arbeitslosigkeit ein europäisches Phänomen ist, dass es daher zweifelsohne auch europäischer Anstrengungen bedarf, um dagegen vorzu­gehen. Gerade deshalb, weil Arbeitslosigkeit ein europäisches Phänomen ist, ist auch der internationale Vergleich zulässig. Alle internationalen Vergleiche zeigen, dass die österreichische Bundesregierung im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, insbesondere im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit, höchst erfolgreich ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Internationale Vergleiche helfen nichts dem Einzelnen, der sich in der Situation der Arbeitslosigkeit befindet, und deshalb ist es vor allem das Anliegen des Wirtschafts- und Arbeitsministers, gemeinsam mit den Sozialpartnern folgendes Ziel zu erreichen – und dazu, Herr Präsident Verzetnitsch, haben Sie sich ja auch bekannt –: sicherzustel­len, dass kein Jugendlicher ohne Lehrplatz oder ohne Ausbildungsplatz dasteht.

Deshalb sind die Maßnahmen, die diese Bundesregierung in vielfältiger Weise gesetzt hat, und zwar nicht nur die Standardprogramme des Arbeitsmarktservices, sondern vor allem auch der Blum-Bonus, ein ganz hervorragendes Mittel, gegen die Arbeitslosigkeit junger Menschen vorzugehen. Das kann man nicht nur daran sehen, dass es bisher schon zirka 8 000 Anfragen betreffend die Förderung gegeben hat, sondern auch daran, dass es mittlerweile 1 757 zusätzliche abgeschlossene Lehrverträge gibt.

Meine Damen und Herren! Wir kämpfen für jeden der Jugendlichen, damit er/sie einen Arbeitsplatz bekommt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Da sollte man kein politisches Kleingeld schlagen wollen, Herr Dr. Gusenbauer, denn das ist eigentlich Gegenstand dieser Debatte. Wenn Sie hier davon reden, wie erfolg­reich andere Bildungssysteme sind, wie etwa das finnische (Abg. Dr. Gusenbauer: Das stimmt ja!), dann beantworten Sie mir die Frage, warum die Finnen eine doppelt so hohe Jugendarbeitslosigkeit haben wie wir. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) – Also so gut kann dieses Bildungssystem denn doch nicht sein, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie!


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Wenn Sie dann noch in Betracht ziehen, Herr Dr. Gusenbauer, dass es in Finnland bei den Jugendlichen einen Migrationshintergrund von nur 1,4 Prozent gibt und es bei uns in Österreich bei den Kindern und Jugendlichen einen solchen von 14 Prozent gibt, dann können Sie schon daran sehen, dass die österreichische Bildungspolitik um ein Vielfaches erfolgreicher ist als das, was Sie uns hier vorgeschlagen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Weiters sprachen Sie davon, Herr Dr. Gusenbauer, dass wir bei den Lehrerposten im Bereich der Migrationsunterstützung, im Bereich der Sprachförderung und bei Ähnli­chem Kürzungen vorgenommen hätten. Dazu darf ich Ihnen sagen: Wir haben in Ös­terreich 2 305 Lehrerinnen und Lehrer, die ausdrücklich dafür eingesetzt werden, sich in diesem Bereich zu engagieren und sich Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache zu widmen. Von diesen 2 305 Lehrerinnen und Lehrern sind alleine 1 300 in Wien. Also mehr als die Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer, die in diesem Bereich eingesetzt sind, sind in Wien. Andere Bundesländer wären froh, würden sie auch so viele haben. Aber wer 700 Lehrerposten in diesem Bereich gestrichen hat, das war Ihr Wiener Stadt­schulrat. Es war Ihre Stadtgemeinde in Wien, die diese Lehrerposten gestrichen hat (Oh-Rufe bei der ÖVP), und nicht das Bildungsministerium. – Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Wir haben in diesem Bereich nicht nichts gemacht – Sie haben offensichtlich das Schulpaket II nicht gelesen, denn sonst wüssten Sie das –, sondern wir schaffen mit dem Schulpaket II zusätzlich 400 Lehrerstellen und Lehrerinnenstellen für die sprach­liche Integration. – So sieht eine erfolgreiche Bildungspolitik aus, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Ich gebe Ihnen Recht, Herr Dr. Gusenbauer, wenn Sie sagen, dass es in Frankreich einerseits mangelnde Bildung und andererseits ein Mangel an Jobs sind, die zu den unerwünschten Situationen geführt haben. Zum Dritten wurden aber diese Randale auch durch eine politische Debatte ausgelöst. Das sollte man auch bedenken, wenn man eine solche Diskussion führt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

9.30


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


9.30.36

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gewalt lässt sich durch nichts und nie­manden rechtfertigen, sehr wohl aber erklären und vorbeugen. Diejenigen, die heute als Täter dieser schrecklichen Gewalttaten verfolgt werden, sind in Wahrheit die Opfer. (Abg. Freund: Sehr gewagt! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie sind die Opfer einer so genannten Leistungsgesellschaft, die eine ganz wichtige Vor­aussetzung nicht erfüllt, nämlich Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit.

Wenn Kinder die Unterrichtssprache nicht verstehen (neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP) – meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, da sollten Sie genau hinhören! –, wenn Kinder keinerlei Förderung erfahren, weder in der Schule noch zu Hause, wenn sie niemand versteht, und zwar nicht nur sprachlich, sondern auch emo­tional, wenn sich niemand mit ihren Problemen auseinander setzt, dann sind mensch­liches Leid und soziales Elend vorprogrammiert. (Beifall bei der SPÖ.)

In Frankreich hat sich über die Jahre ein Klassensystem etabliert: Jene, die es sich leisten können, schicken ihre Kinder in Privatschulen (ironische Heiterkeit und Zwi-


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schenrufe bei der ÖVP – Abg. Mag. Molterer – in Richtung des Abg. Dr. Gusenbauer zeigend –: Du bist gemeint!), und das Auffangbecken für den Rest sind die l’école publique. Die Kinder werden so in völlig verschiedene Welten, in Bereiche mit völlig verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten aufgeteilt. – Das ist das System, das auch Ihnen vorschwebt, meine Damen und Herren von der ÖVP! (Beifall bei der SPÖ.)

Aber diejenigen, die von den Chancen des Lebens abgeschnitten werden, haben nichts zu verlieren. Zorn, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit suchen sich ein Ventil. Soziale Kälte wird dann eben, so wie in Frankreich, mit brennenden Autos und bren­nenden Häusern beantwortet. Spätestens jetzt müssten jene, für die soziale Gerechtig­keit kein Wert an sich ist, kapieren, dass soziale Gerechtigkeit dann wenigstens eine Investition in die eigene Sicherheit ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister! In Österreich hat wirklich niemand einen Grund, mit dem Finger auf Frankreich zu zeigen und zu sagen: Das sind die Bösen, und wir sind die Guten!, denn dass es sich in Österreich noch nicht so zugespitzt hat, ist zum einen darauf zurückzu­führen, dass wir keine ehemalige Kolonialmacht mit entsprechenden Einwanderungs­strömen sind, und zum anderen darauf, dass trotz ihrer Politik in den letzten fünf Jah­ren nach wie vor die Bildungsoffensive der siebziger Jahre nachwirkt (ironische Heiter­keit bei der ÖVP), die das Bildungssystem für alle Bevölkerungsschichten geöffnet hat, sodass es auch Arbeiterkindern, wie ich es bin, möglich wurde, zu einem Hochschul­abschluss zu kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Seit dem Amtsantritt dieser unheilvollen Bundesregierung verliert Österreich nahezu alles, was uns im internationalen Vergleich ausgezeichnet hat und was uns – und das ist noch wichtiger – den sozialen Frieden gebracht hat.

Im Jahr 2000 war Österreich noch das EU-Land mit der geringsten Jugendarbeitslosig­keit. (Abg. Großruck: Haben Sie diese Rede beim Heurigen geschrieben?) Seither hat sich die Jugendarbeitslosigkeit verdoppelt. Die Lehrstellenlücke wird immer größer. In der Bildungspolitik hat es einen Kahlschlag gegeben, und immer mehr jungen Men­schen sagt man: Für euch haben wir keine Verwendung! Was das für einen jungen Menschen bedeutet, der voll Tatendrang, voll Energie ist, was es für ihn bedeutet, dass es in der Gesellschaft keinen Platz für ihn gibt, liegt auf der Hand. Genau das müssen wir jetzt in Frankreich beobachten beziehungsweise wird uns dort dramatisch vor Augen geführt: Dieser junge Mensch wendet sich gegen die Gesellschaft und ihre Ge­setze.

Meine Damen und Herren, lernen wir daraus.! Machen Sie endlich den Weg frei für eine sozial ausgewogene Politik in diesem Land! (Beifall bei der SPÖ.)

9.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.34.29

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht sehr verwundert, dass die SPÖ die Kra­walle in Paris zum Anlass nimmt, hier wieder ihre innenpolitischen Propagandatiraden herunterzubeten. Das kennen wir schon: Es ist Ihnen nichts traurig genug, um es nicht auf österreichische Verhältnisse umzulegen zu versuchen.

Nun zu dem, was Sie, Frau Kollegin Grossmann, hier soeben ausgeführt haben, wo Sie einen Rückgriff in die Broda’sche Justizlehre gemacht haben. Bei Ihnen sind näm­lich nicht die Täter die Täter, sondern die Täter sind die Opfer. Die Frage ist nur: Was sind dann die wirklichen Opfer? Die Opfer sind bei Ihnen offensichtlich die Täter, weil sie schuld daran sind, dass die Täter die Opfer sind.


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Frau Kollegin Grossmann! Wir sollten – wir alle, auch Sie! – diese Justizromantik und diese Sozialromantik überwunden haben, weil wir ganz genau wissen, dass das ins Abseits führt und völlig falsch ist.

Selbstverständlich ist es richtig, dass man auch nach den Ursachen derartiger Per­spektivenlosigkeit, die dann auch zu solchen Krawallen und Straftaten führt, forschen muss, aber zu sagen, dass die Täter Opfer sind – und auch bei der Berichterstattung in Österreich hat man manchmal den Eindruck, dass diese Sozialromantik durchschlägt, wenn diese Krawallmacher als eine Art Robin-Hood-Figuren gesehen werden –, dass diese Krawallmacher Opfer sind und nicht Straftäter, das ist doch wohl der falsche Weg. Das sollten gerade Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, erkennen, zumal die Autos, die dort angezündet werden, genau der unterprivilegierten Schicht gehören, die Sie eigentlich vertreten sollten, egal, ob in Paris oder sonstwo in Europa. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn Sie dann hergehen und Vergleiche mit Österreich ziehen, dann muss ich Ihnen sagen: Man kann höchstens einen Vergleich ziehen, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, nämlich den, dass Ihre Zuwanderungspolitik der achtziger und neunziger Jahre genauso von irgendwelchen theoretischen Zirkeln ausgearbeitet wor­den ist und völlig an der Praxis vorbeigegangen ist. (Abg. Krainer: Absolut lächerlich!) Genau diese Art der Politik ist mit eine Ursache für solche Zustände, wie es sie derzeit in Frankreich gibt. Man wollte ganz einfach die Probleme nicht erkennen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Ja, das ist schon richtig, allerdings von einer anderen Richtung, Herr Kollege. Das gilt auch für Wien.

Die Franzosen sagen: Jeder, der in Frankreich ist, ist ein Franzose! Deshalb wird jeder gleich behandelt, und deshalb wird auf unterschiedliche Voraussetzungen auch nicht eingegangen. Das ist Assimilierung. – Das wollen wir nicht! Das funktioniert auch nicht, wie man sieht.

Ihre romantischen Ideen in den achtziger und neunziger Jahren waren die der multikul­turellen Gesellschaft. Sie sagten: Österreich ist ein offenes Land!, Wien ist eine offene Stadt!, aber Sie haben sich um die Integrationsrahmenbedingungen, darum, ob man genug Schulplätze hat, darum, ob man genug Wohnungen hat, darum, ob man genug Arbeitsplätze hat, überhaupt nicht gekümmert. Sie gingen das von der anderen Seite an. Das ist ein völlig falscher Zugang. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Krainer  den Kopf schüttelnd –: Lächerlich!)

Sie können ruhig den Kopf schütteln, Herr Kollege Krainer. Ich kann sagen: Gott sei Dank haben wir nicht solche Zustände wie in Frankreich. Ein Grund dafür ist auch die geringere Zahl an Immigranten. Aber es darf nicht übersehen werden, dass es in Wien in manchen Bezirken Schulklassen gibt, in welchen der Anteil der Kinder mit nichtdeut­scher Muttersprache 70 bis 90 und noch mehr Prozent beträgt. Da erhebt sich schon die Frage: Wo wird denn da Integration betrieben? Wie soll es denn da funktionieren, diese Kinder in unsere Gesellschaft einzubinden und einzugliedern? Da bildet sich dann eine Parallelgesellschaft aus. Das mussten jetzt auch die Sozialromantiker in Deutschland, in Berlin zur Kenntnis nehmen. Jetzt müssen sie erkennen, dass das der völlig falsche Weg ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben uns immer zu dem Weg bekannt: Integration bei der Zuwanderungspolitik! Das heißt: Zuwanderung nur in dem Ausmaß, in welchem man die Zugewanderten auch integrieren kann. Hätten Sie diese Kriterien schon vor 15 Jahren, so wie wir es verlangt haben, angewandt, dann hätten wir so manche Probleme, die wir heute sehr aktiv angehen, nicht im jetzigen Ausmaß.

Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen und nicht jetzt Vergleiche zwischen Frankreich und Österreich anstellen!


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Wir haben jetzt weitere Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt, meine Damen und Herren. So werden beispielsweise im Staatsbürgerschaftsrecht die Kriterien verschärft. (Abg. Öllinger: So schaut es aus!) Im Asylrecht soll der Missbrauch verhindert werden, indem unterschieden wird zwischen jenen, die nach Österreich kommen und berechtig­terweise Unterstützung haben wollen, weil sie verfolgt werden, und jenen, die nur aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen.

Es soll aber auch zu einer Reduzierung bei der Zuwanderung kommen. Das Saison­niermodell, dass diese Bundesregierung eingeführt hat, ist die richtige Antwort auf den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt einerseits und auf den Umstand, dass man keine Mög­lichkeit der Integration hat, andererseits.

Des Weiteren haben wir mit drei Konjunkturpaketen, einem Lehrlingspaket und einem Beschäftigungsprogramm der problematischen Situation auf dem Arbeitsmarkt gegen­gesteuert. 60 000 zusätzliche Beschäftigte gibt es allein auf Grund des letzten Be­schäftigungspakets der Bundesregierung. Das ist die richtige Antwort – nicht die pro­pagandistische Projektion furchtbarer Zustände in Frankreich auf Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Krainer: Völlig vorbei an der Realität!)

9.39


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.39.49

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Klubobmann, das Einzige, das ich an Ihren beiden Wortspenden unterstützen beziehungsweise teilen kann, sind die Worte „Gott sei Dank“.

Gott sei Dank haben wir nicht die Zustände wie in Frankreich! – Ja, das unterstütze ich. Im Hinblick auf den Rest Ihrer Rede, Herr Klubobmann, auch im Hinblick darauf, was der Herr Bundesminister gesagt hat, muss ich sagen: Die Regierungsparteien haben offensichtlich ein Brett vor dem Kopf. Sie wollen die Realität dieser Jugendlichen nicht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Bundesminister, es ist doch unglaublich, wenn Sie sich hier herstellen und sagen, dass ausländische Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt gar nicht so schlecht dastehen. Wissen Sie, was Sie da sagen? „Ausländische Jugendliche“ – beachten Sie das Wort! Wir reden hier von den Jugendlichen zweiter und dritter Generation, die schon längst die österreichische Staatsbürgerschaft haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

„Ausländische Jugendliche“ können nur Jugendliche aus dem EU-Ausland sein, weil Jugendliche in der Regel als Neuzugänger auf dem Arbeitsmarkt überhaupt keine Be­schäftigungsbewilligung erhalten.

Sie wissen, wenn Sie – egal in welchem Bundesland! – mit Jugendlichen der zweiten und dritten Generation, die schon in Österreich aufgewachsen sind, reden, dann wis­sen Sie, welche Hoffnungen diese Jugendlichen tatsächlich haben, eine anständige Arbeit zu bekommen, nämlich: fast keine! (Abg. Dr. Fekter: Das ist doch nicht wahr!) Es wird Ihnen klar werden, wenn Sie mit ihnen reden, wie sehr diese Jugendlichen benachteiligt sind auf dem Arbeitsmarkt, wie oft nach Vorstellungen in Unternehmen nach wie vor danach entschieden wird, ob die Hautfarbe etwas dunkler oder etwas heller ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wenn Sie, Herr Klubobmann Scheibner, ausgerechnet das Staatsbürgerschaftsrecht als Beleg dafür anführen, welch positive Maßnahmen Sie setzen, so ist das doch ein unglaublicher Zynismus. Man will den Jugendlichen, die sie noch nicht haben, wegen angeblich mangelnder Deutschkenntnisse – so war der Entwurf – die Staatsbürger-


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schaft vorenthalten, während auf der anderen Seite Sie, nämlich Ihre Parteien, beim muttersprachlichen Unterricht für diese Jugendlichen Kürzungen, und zwar radikale Kürzungen vornehmen. Das ist eine Realität! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Sagen Sie nicht, das stimmt nicht! Hier die Zahlen für Kärnten: Elf muttersprachliche Lehrer waren es, jetzt sind es sechs. – Keine Kürzung? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist doch ganz was anderes! Das kann man doch nicht vergleichen!) Ich könnte Ihnen für jedes Bundesland Zahlen nennen, wie sehr Sie beim muttersprachlichen Unterricht, beim Stützunterricht für lernschwache Jugendliche kürzen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Themaverfehlung!) Was regt Sie dabei so auf, Frau Abgeordnete Partik-Pablé? Sie wollen das ja! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Sie wollen das, Sie stehen hinter diesem Konzept, wonach Sie mehrere Klassen von Jugendlichen schaffen wollen; ganz abgesehen davon, dass die Zukunftschancen auch für die österreichischen Jugendlichen schon einmal besser waren als jetzt, wenn man sich etwa die Zustände an den Universitäten beziehungsweise auf dem Arbeitsmarkt ansieht. (Abg. Wattaul: Absoluter Blödsinn! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie verwechseln Äpfel mit Birnen!)

Reden wir noch einmal über den Arbeitsmarkt! Die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen insgesamt, nicht von ausländischen Jugendlichen, hat sich innerhalb von fünf Jahren verdoppelt. Trotzdem stellt sich der Herr Arbeitsminister hin und sagt: Wir sind erfolg­reich! – Das ist doch absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist tat­sächlich Zynismus, ein Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen von Realitäten. Ganz besonders schlimm ist es natürlich für Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Aber ich möchte jenseits von Bildung und Arbeitsmarkt noch einen Punkt anführen, den ich für besonders wichtig halte: Wie schaut es aus mit gelebter Integration, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Nehmen Sie sich an der Nase! Wo gibt es denn beispielsweise die schwarzen Sanitäter, die türkischen Polizisten? Wo gibt es die serbischen AMS-Angestellten? Wo gibt es die Politiker mit Migrationshintergrund? Wo gibt es die hohen Funktionäre mit Migrationshintergrund in der Wirtschaftskammer oder auch im ÖGB? (Abg. Dr. Brinek: O ja!) Wo gibt es sie? – Es gibt sie nicht! (Abg. Dr. Brinek: O ja! Auf der Liste der Wirtschaftskammer!)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Beispiel für gelebte Integration, für ein Zusammenleben, für ein Aufeinander-Zugehen, für ein Einander-Zuhören und ein Einander-Verstehen. Diese Menschen brauchen auch eine entsprechende Vertre­tung, eine entsprechende Stimme in der Öffentlichkeit, aber das verwehren Sie ihnen ebenso wie die Chancen im Bildungsbereich und bei der Beschäftigung. Wenn Sie daran nichts ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann verspielen Sie tat­sächlich die Zukunft dieser Jugendlichen und setzen etwas aufs Spiel, wofür dieses Land immer gestanden ist, nämlich den sozialen Zusammenhalt! (Beifall bei den Grü­nen und der SPÖ.)

9.45


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


9.45.35

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Kollege Öllinger! Das, was ich mit Ihnen teile, ist: Die Situation in Frank­reich, das, was dort passiert ist, ist tatsächlich erschütternd. Man muss aber auch fest­halten, dass die Unruhen in Frankreich aus einer Fehlentwicklung resultieren, die eben Frankreich betrifft, wo sozial Schwache an den Stadtrand gedrängt worden sind, wo


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man es nicht geschafft hat, für Jugendliche der zweiten und dritten Einwanderergene­ration Lebensumstände zu schaffen, die angemessen sind.

Man muss auch wissen, dass in Frankreich die Arbeitslosigkeit doppelt so hoch ist wie in Österreich. (Abg. Öllinger: Und bei uns steigt sie!) Auch die Jugendarbeitslosigkeit dort ist doppelt so hoch wie in Österreich. Die Zahl derer, die sich über ein Jahr in Arbeitslosigkeit befinden, ist ebenfalls zweimal zu viel. – Das muss man zur Kenntnis nehmen.

Die Krawalle in Frankreich sind sicherlich ein Ausdruck des Zorns und der Hoffnungs­losigkeit junger Menschen, die den Glauben an ein gutes Leben verloren haben. Wenn Sie sich jetzt hier herstellen und den jungen Menschen in Österreich diesen Glauben an ein gutes Leben nehmen wollen, dann finde ich das ebenso erschütternd. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) All jene, die sich hier herstellen – das möchte ich auch für unsere Zuseher sagen – und Horrorszenarien von Frankreich zu uns nach Österreich reden möchten (Abg. Großruck: Der ist ein Nestbeschmutzer!), haben nicht darüber nachgedacht, was sie damit anrichten. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Junge Menschen erwarten von Verantwortungsträgern dieses Landes (Abg. Öllinger: Tun Sie jetzt predigen, oder reden Sie?), dass sie Rahmenbedingungen schaffen für ein lebenswertes Land und Leben und Rahmenbedingungen, die Chancen bieten. Ös­terreichische Jugendliche wollen nicht bemitleidet werden, denn wir haben das Mitleid nicht verdient. Vielmehr gilt es, die Ärmel aufzukrempeln und zu handeln, und das ist das, was wir auch getan haben.

Natürlich ist es eine große Herausforderung, bei einer schwachen Konjunktur die Leis­tungsfähigkeit des Sozialstaates aufrechtzuerhalten. Aber das abzusichern und diese Balance zu sichern, daran arbeiten wir. Die Sozialausgaben des Bundes sind heute so hoch wie noch nie zuvor. Wenn man sich anschaut, was wir für Sozialleistungen aus­geben, stellt man fest, das sind um 9 Millionen € mehr als noch im Jahr 1999. (Abg. Mag. Molterer: Milliarden!) Das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen. Im EU-Ver­gleich liegen wir damit an vierter Stelle. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Vielleicht kann man den Unterschied zwischen Millionen und Milliarden klären!)

Herr Dr. Gusenbauer, Sie waren Erstredner in dieser Aktuellen Stunde, ich frage Sie: Was bieten Sie denn für junge Menschen an? (Abg. Dr. Gusenbauer: Nennen Sie den Unterschied zwischen Millionen und Milliarden!) Ist es Ihr Konzept der solidarischen Hochleistungsgesellschaft, mit dem Sie jungen Arbeitslosen helfen möchten? Ist es Ihr Konzept, die jungen Menschen von der Früh bis zum Abend in die Schule zu stecken oder kleine Schulen zuzusperren? Oder ist es vielleicht noch die Freigabe von Drogen, womit Sie sicherlich keinem einzigen jungen Menschen helfen? (Abg. Dr. Gusen­bauer: Wissen Sie, wovon Sie sprechen?) Das sind Ihre Konzepte, und das gehört hier auch gesagt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit diesen Ihren Vorstellungen sind Sie wirklich weit weg von einer positiven Zukunft.

Natürlich haben wir in Österreich – und das nehmen wir auch ernst – eine Arbeits­losenrate, mit der man sich beschäftigen muss, gerade im Jugendbereich. Deshalb ha­ben wir Qualifizierungsmaßnahmen für 60 000 Menschen geschaffen und das Budget für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik verdoppelt. Aber das wollen Sie ja nicht zur Kenntnis nehmen, denn wir haben gehandelt – und das ist Ihnen nicht recht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Man merkt, das ist das Ergebnis der Wurstsemmelperspektive!)


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Wir haben viel für Lehrlinge getan: den Unternehmen 1 000 € Lehrlingsprämie als An­reiz geboten, um Lehrlinge auszubilden, den Extra-Bonus, den es jetzt für jedes Lehr­jahr gibt. Das hat auch schon gefruchtet, denn es gibt heute um 3,7 Prozent mehr Lehrverträge als noch vor einem Jahr. Der Extra-Bonus hat dafür gesorgt, dass es schon 8 600 Anträge gibt. Das heißt, unsere Maßnahmen tragen Früchte.

Das Gleiche gilt für den Bildungsbereich. Wenn Sie, Herr Dr. Gusenbauer, sich darüber beschweren, dass es in Wien zu wenig Begleitlehrer gibt, die für Integration in den Schulklassen sorgen, dann müssen Sie mit Bürgermeister Häupl verhandeln, denn der hat bei den Finanzausgleichsverhandlungen zugestimmt und gemeint, das reicht.

Was Sie in Wien nicht wahrnehmen wollen – Sie verabsäumen es, dagegen anzu­gehen –, ist, dass 40 Prozent der neu eintretenden Schüler Deutsch nicht als Mutter­sprache haben. Das Konzept, das bewirkt, dass es in Finnland so gut funktioniert, ist, einmal zu evaluieren, ob denn die Maßnahmen – Sprachförderungen oder was auch immer – wirklich treffsicher sind. Das haben Sie in Wien verabsäumt. Jetzt suchen Sie nach Ausreden, aber das wird Ihnen nicht gelingen! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Ich möchte abschließend noch Caritas-Präsidenten Franz Küberl zitieren, der in der „Kleinen Zeitung“ gemeint hat: „Wir wissen, dass sicher 80 Prozent in Österreich in einer Situation leben, die gut bis sehr gut ist.“ (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen. – Abg. Öllinger: Und die anderen 20 Prozent?)

9.50


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter DDr. Nieder­wieser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


9.51.01

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn ich mir das so angehört habe, dann habe ich den Eindruck, die Drogen sind schon freigegeben, denn zu solchen Äußerungen ... (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Scheibner: Erklären Sie uns das! Was meinen Sie damit? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Beruhigen Sie sich ein wenig!

Was Kollegin Fuhrmann am Ende ihrer Ausführungen gesagt hat, trifft den Nagel auf den Kopf. Sie hat Caritas-Präsidenten Küberl zitiert, wonach es 80 Prozent ziemlich gut geht in Österreich. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Der Herr Niederwieser hat den Eindruck, die Drogen sind freigegeben! Das kann man sich doch nicht gefallen lassen!) Ich frage Sie, Frau Kollegin Fuhrmann: Was ist mit den übrigen 20 Prozent? Was ist mit diesen 20 Prozent? Ist das eine solidarische Gesellschaft, für die wir verantwortlich sind? (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) Was ist mit der Pisa-Studie? (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) – Herr Bun­desminister, beruhigen Sie sich! Sie können sich noch einmal zu Wort melden, aber hören Sie auf, dauernd von da hinten hereinzuschreien! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Das ist ja ungeheuerlich, Herr Präsident, er hört überhaupt nicht auf, zu reden. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Oder führen Sie Selbstgespräche, Herr Minister?

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Am Wort ist der Redner!

 


Herr Abgeordneter Niederwieser, Sie haben vorhin gesagt, man habe den Eindruck, die Drogen seien schon freigegeben. Darf ich Sie um eine Klarstellung bitten, dass Sie damit nicht gemeint haben, dass irgendjemand hier unter Drogeneinfluss spricht! Diese Klarstellung würde ich gerne von Ihnen haben. – Am Wort ist der Redner!


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Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (fortsetzend): Selbstverständlich habe ich das nicht gemeint! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

20 Prozent der österreichischen Jugendlichen (Ruf bei der ÖVP: Zur Sache!), 20 Pro­zent der 15-Jährigen in Österreich haben ungenügende Kenntnisse im Lesen (Abg. Mag. Molterer: Was ist mit der Klarstellung? – Abg. Mag. Hakl: Also das ist jetzt sehr niveaulos! – Abg. Dr. Fekter: Setz dich nieder, Niederwieser!), haben ungenügende Kenntnisse in Mathematik, haben ungenügende Kenntnisse für das, was sie fürs Leben brauchen.

Wir sind von 15 auf 20 Prozent zurückgefallen, die Zahl der Jugendarbeitslosen ist von 35 000 auf 60 000 gestiegen, jetzt frage ich Sie: Ist das eine erfolgreiche Politik? Ist das eine erfolgreiche Politik im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit, so wie Sie das hier darstellen? Oder ist das ein Beispiel dafür, wie Sie sagen, Herr Bundesminister, dass Österreich zeigt, dass die Jugend Bildung hat? Ja, viele haben diese Bildung, eben 80 Prozent (Ruf bei der ÖVP: Sie haben sie nicht!), aber 20 Prozent haben sie nicht, und dafür trägt diese Regierung die Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Wenn Sie beim Thema Sprachförderung im Kindergarten, beim Thema Begleitunter­richt immer wieder darauf hinweisen, dass die Stadt Wien in diesen Bereichen zu wenig unternehmen würde – das ist ja ein beliebtes Spiel, das wir hier herinnen sehr oft präsentiert bekommen (Abg. Lentsch: Das stimmt auch!) –, dann lassen Sie mich Folgendes feststellen: Nach der österreichischen Bundesverfassung erlässt das Bun­desministerium für Bildung die Stellenpläne für die Lehrer in ganz Österreich. – Das heißt, was hier wie verteilt wird, entscheidet zunächst einmal das Bildungsministerium unter Bildungsministerin Gehrer. (Abg. Mag. Molterer: Den Finanzausgleich kennen Sie nicht!) Dass hier vieles nicht funktioniert, das hat mit Wien überhaupt nichts zu tun.

Kollege Molterer! „Rauch rüffelt Mitterer“, lese ich hier. Viele werden mit diesen Namen nichts anfangen können; Rauch, ÖVP, ist Gemeindeverbandspräsident in Tirol, Mitterer der zuständige Bildungslandesrat in Tirol, auch ÖVP. Worüber streiten die beiden? Sie streiten über das Modell der Frühförderung, das die Frau Bildungsministerin den Ge­meinden und Ländern so mir nichts, dir nichts auf den Tisch geknallt hat, weil es so nicht funktionieren kann. Dieses Modell aber wird groß plakatiert, Sie zählen auf, was Sie alles gemacht haben – in Wirklichkeit aber funktionieren diese Dinge nicht!

Ähnlich verhält es sich mit dem Hochschulbudget, mit dieser einen Hochschul-Mil­liarde. Sie plakatieren bereits im großen Rahmen, was damit alles passiert, was die Regierung alles macht – kommen wird diese Hochschul-Milliarde allerdings frühestens im Jahr 2007! Hauptsache, es ist schon alles plakatiert.

Zu den Chancen für unsere Jugend lassen Sie mich noch einige ganz konkrete Vor­schläge machen.

Wir möchten, dass die Berufsschulen für die Jugendlichen, die keine Lehrstelle haben, geöffnet werden. Dadurch haben wir die Möglichkeit, Lehrstellen zu schaffen, und zwar sofort und viel mehr als diese 1 700, von denen Sie gesprochen haben, Kollege Amon. Das wäre etwas, das sofort umgesetzt werden könnte.

Wir fordern, dass jene 20 000 Jugendlichen, die im nächsten Sommer wieder ohne ausreichende Sprachkenntnisse von den Schulen abgehen werden, sofort Begleit­unterricht bekommen, sofort Förderunterricht bekommen. Dafür müssen Lehrer einge­setzt werden. Wir werden einen Antrag einbringen, der die Forderung der Landes­hauptleutekonferenz unterstützt und diesen die Möglichkeit gibt, 700 bis 800 zusätz­liche Begleitlehrer in den Schulen einzusetzen.


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Wir werden diesen Antrag einbringen, und Sie können dann beweisen, was Sie von der Forderung Ihrer Landeshauptleute halten. Unterstützen Sie diese Vorschläge, wenn sie auch von der Opposition kommen! Paris, Frankreich ist zwar weit, aber doch nahe genug, um uns eine Warnung zu sein. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Niederwieser, da Sie die Klarstel­lung, um die ich Sie gebeten habe, nicht vorgenommen haben, werde ich das Protokoll herbeiholen lassen und mir vorbehalten, einen Ordnungsruf zu erteilen. Ich warte auf das Protokoll. (Abg. Dr. Gusenbauer: Dann muss man sich die Fuhrmann-Rede auch anschauen! Diese Wurstsemmel-Rede!)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


9.57.02

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Ich finde es eigentlich sehr traurig, dass die SPÖ diese dramatischen Vorfälle in Frankreich zum Anlass nimmt, hier politisches Kleingeld zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das sagen ausgerechnet Sie!)

Herr Abgeordneter Gusenbauer, es ist richtig, dass diese Krawalle grundsätzlich darauf zurückzuführen sind, dass in Frankreich die Situation auf dem Arbeitsmarkt katastro­phal ist, dass die Wohnsituation völlig verfahren ist, dass die Bildungssituation kata­strophal ist, aber eine soziale Krise deshalb in Österreich herbeizureden, das ist völlig falsch. Das ist eine Polemik, die angesichts der momentanen Situation in Frankreich ganz einfach nicht angebracht ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Grossmann, trotz der katastrophalen Situation der französischen Jugendlichen bleiben diese Menschen, die Autos anzünden, die Menschen verletzen, Täter und sind nicht Kriminelle, die man als Opfer bezeichnen kann. Diese Wahrheit muss man schon auch sehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sorgen sind natürlich berechtigt und betreffen auch ganz Europa. Es ist klar, dass es Probleme gibt, und sowohl dieses Par­lament als auch diese Bundesregierung haben diese Problematik immer gesehen. Wir haben pausenlos, permanent darüber diskutiert, wie man die Arbeitslosigkeit bekämp­fen kann (Abg. Dr. Gusenbauer: Erfolglos!), wie man trotz der problematischen Wirt­schaftslage in ganz Europa die Zahl der Arbeitsplätze erhöhen kann. Ich bin überzeugt davon, dass es in Österreich eine derartige Situation wie in Frankreich nicht geben wird (Abg. Öllinger: Wo in Österreich?), weil wir immer eine vorausschauende Politik ge­macht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Zuwanderung ist heute schon etliche Male angesprochen worden. Wir haben in Österreich zwar zeitweise eine für unsere Begriffe überhöhte Zuwanderung gehabt, nie aber eine unkontrollierte Zuwanderung. Darauf haben wir immer geachtet. Wir haben immer gesagt: Die Integration muss Vorrang haben, eine Zuwanderung darf nur in einem Rahmen geschehen, in dem auch eine Integration möglich ist. – Das hat man in Frankreich übersehen.

Wir haben auch immer darauf geachtet, dass es keine Ghettos gibt, in denen Auslän­der unter katastrophalen Umständen wohnen.

Es gibt in Österreich keine Viertel, wo die Exekutive sich nicht hintraut. Das gibt es ganz einfach nicht! Die Exekutive ist überall dort, wo Gefahren drohen. In Paris hat die Exekutive es bereits aufgegeben, in manche Viertel zu fahren, weil sie sich selbst davor fürchtet.


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Bei uns in Österreich funktioniert der Sozialstaat. Wir haben soziale Wärme und nicht die soziale Kälte (Abg. Öllinger: Was, Wärme haben wir?!), die Sie immer an die Wand malen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.) Wir haben immer die Anliegen der Jugendlichen ernst genom­men. Es gibt in Österreich für die Jugendlichen, aber auch für alle anderen Arbeits­losen eine Perspektive. (Abg. Öllinger: Aber nur teilweise!)

Wir haben die Integration ernst genommen, und wir haben die Problematik auf dem Arbeitsmarkt ernst genommen. Wir haben gesagt, dass die Zuwanderung akzeptierbar sein muss. Das heißt, wir haben die Grundlagen dafür geschaffen, dass es solche Kra­walle nicht geben wird.

Dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein äußerst wichtiges Thema für die­ses Parlament und für die Bundesregierung ist, zeigt sich unter anderem auch daran, dass im September dieses Jahres ein Beschäftigungsprogramm beschlossen wurde, das eine Mittelaufstockung vorsieht, von der vor allem die Frauen und die Jugendlichen profitieren sollen. 61 000 Personen sollen daraus einen Vorteil ziehen.

Besonders gefallen hat mir, dass das Arbeitsmarktservice für vermeintlich hoffnungslo­se Jugendliche, die schon jahrelang keine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt finden, ein extra Programm gestartet hat. Dabei gehen Arbeitsmarktvermittler zu den Jugendlichen, ver­suchen, mit ihnen zu reden, sie zu Vorstellungsgesprächen zu bringen. All das sind Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Missstände, wie sie in Paris aufgetreten sind, zu verhindern. (Abg. Öllinger: Da könnte ich Ihnen lange Geschichten erzählen dazu, was Sie noch vor drei Jahren dazu gesagt hätten!)

Es gibt hoch dotierte Qualifizierungsmaßnahmen, es gibt Förderungen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und so weiter. Es wird immens viel Geld für diesen Be­reich ausgegeben und auch sehr viel soziales Verständnis aufgebracht, damit die Ju­gendlichen Perspektiven haben. Und die Jugendlichen in Österreich haben Perspekti­ven. Das ist auch wichtig so, und so müssen wir weiter arbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht umsonst (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen) haben 60 Prozent der Österreicher keine Angst, dass solche Krawalle auch in Österreich ausbrechen könnten – weil daran gearbeitet wird, ein soziales Um­feld zu schaffen, das das verhindert! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin dazu ist Frau Abgeordnete Mandak. 5 Minuten Redezeit. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


10.02.29

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte versuchen, die Debatte differenzierter zu führen. Es ist schade, dass bei diesem Thema – und es ist dies ein zentrales Thema – heute sehr stark pauschaliert worden ist.

Es tut mir auch sehr Leid, dass Sie, Herr Minister Bartenstein, der einzige Minister sind, der heute bei diesem Thema hier anwesend ist. Es fehlen Ministerin Gehrer und Ministerin Prokop (Beifall bei den Grünen), die beide sehr essentiell bei diesen Fragen von Bildung, Beschäftigung und Chancen mitzusprechen hätten. (Abg. Scheibner: Die können nicht sprechen, denn dann würden Sie keine Redezeit mehr haben!) Es ist sehr schade.

Ich erinnere mich an ein „Morgenjournal“, kurz, nachdem die Unruhen in Frankreich begonnen haben, in dem Ministerin Prokop ganz klar gesagt hat: In Österreich kann so etwas nicht passieren.


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Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass wir nicht die gleichen Voraussetzungen ha­ben wie in Frankreich (Zwischenruf des Abg. Neudeck), ich sehe aber sehr wohl Punkte, auf die wir genau achten müssen, damit es eben nicht so weit kommt.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich vermisse bei Ihnen dieses Problembewusstsein. Ich vermisse bei Ihnen, dass Sie sich auch hier heraus stellen und sagen: Ja, wir haben derzeit in Österreich 42 580 arbeitslose Jugendliche. – Warum fällt Ihnen das so schwer? Diese jungen Menschen, die keine Arbeit haben, gibt es, und sie haben mo­mentan keine Perspektive. Das muss man auch sehen, und da kann man nicht einfach sagen, dass wir diese Probleme überhaupt nicht haben. (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt: Damit genau das, was in Frankreich derzeit läuft, nicht passiert, brauchen wir in Österreich ein Problembewusstsein.

Das andere, das in Frankreich passiert ist, ist, dass ein Minister Sarkozy mit ganz mas­siven Verbalattacken noch einmal Öl ins Feuer gegossen hat. Er trägt meiner Meinung nach einen erheblichen Anteil an dem, was passiert ist, indem er einfach von „Gesin­del“ gesprochen hat.

Ich höre einen Herrn Strache in Wien, der sehr ähnliche Aussagen macht, und – das finde ich besonders bedenklich – ich höre auch einen Abgeordneten Scheuch, der – ich zitiere jetzt die „Salzburger Nachrichten“ vom 11. November 2005 – gesagt hat: „SPÖ und Grüne rücken weit nach links, die freuen sich schon, wenn auch bei uns die ersten Autos brennen.“

Herr Kollege Scheuch (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ja, bitte?), ich fordere Sie auf, sich von diesen Aussagen hier in diesem Hohen Haus zu distanzieren! Genau das ist doch der Boden, auf dem auch – nicht nur, aber auch – solche Unruhen entstehen. Und Sie sollten da nicht Öl hineingießen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Minister Bartenstein hat gesagt: Die Jugend hat alle Chancen. Kollegin Fuhrmann hat gesagt: Wir wollen den jungen Menschen den Glauben an Österreich nicht nehmen. – Es gibt viele Jugendliche, denen Sie den Glauben an Österreich nicht zu nehmen brau­chen, Frau Kollegin Fuhrmann, denn die haben diesen Glauben nicht! (Ironische Hei­terkeit bei der ÖVP.)

Und wenn Sie sagen, 80 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher gehe es gut, so geht es 20 Prozent schlecht. Und unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker ist es, auf diese 20 Prozent zu schauen, nicht nur auf jene Menschen in Österreich, denen es gut geht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, dann tun Sie es auch, bitte. (Beifall bei den Grünen.)

Sie werden mir doch nicht widersprechen, dass der Anteil der Schülerinnen und Schü­ler mit nicht deutscher Muttersprache – ich meine jetzt nicht jene, die Terezija Stoisits angesprochen hat, die trotzdem perfekt Deutsch sprechen, sondern jene, die wirklich Schwierigkeiten haben mit der deutschen Sprache – in allgemeinen Sonderschulen und in pädagogischen Förderzentren zu hoch ist. Viele dieser Schüler haben dort nichts verloren, sie sitzen nur deshalb dort, weil sie nicht entsprechenden Deutschun­terricht bekommen haben. Sie bekommen ihn nicht im Kindergarten, nicht in der Volks­schule und auch später nicht in weiterführenden Schulen.

Und Ihre Antwort auf diese Probleme ist mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht, wie Sie es vorsehen, noch einmal eine Ausgrenzung. Sie sagen: Wenn ihr in Deutsch nicht positiv seid, dann bekommt ihr keine Staatsbürgerschaft!

Ich weiß nicht, welche Leute Sie kennen. Ich kenne Menschen in Österreich, die hoch qualifizierte Fachleute sind, Akademiker – ich spreche jetzt in der männlichen Form, weil es Männer sind, an die ich dabei denke –, die, wenn sie einen Aufsatz schreiben


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müssten, darauf einen Fünfer bekämen, weil sie grammatikalisch nach wie vor Schwä­chen haben. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Die kommen aus Afrika, die tun sich schwer. Sie sind eine Bereicherung für Österreich, für unser Land. Bitte, denken Sie da um, klicken Sie um, da brauchen wir ganz andere Voraussetzungen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

10.07


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.07.41Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3562/J bis 3610/J;

2. Anfragebeantwortungen: 3341/AB bis 3351/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 – SchiedsRÄG 2006 (1158 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG geändert wird (1159 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG geändert wird (1160 d.B.),

2. Schulrechtspaket 2005 (1166 d.B.),

Hochschulgesetz 2005 (1167 d.B.),

Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 – GIN 2006 (1168 d.B.),

Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 – BRÄG 2006 (1169 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (1170 d.B.),

Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 (1171 d.B.),

Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG (1182 d.B.),

Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006 (1183 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (4. BFG-No­velle 2005) (1184 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-No­velle 2006) (1185 d.B.),

Budgetüberschreitungsgesetz 2005 – BÜG 2005 (1186 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuerge­setz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Boden­schätzungsgesetz 1970, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, die Bundesabgaben­ordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuer-


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gesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungs­gesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005) (1187 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-No­velle 2006) (1188 d.B.),

Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 (1189 d.B.),

2. Dienstrechts-Novelle 2005 (1190 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1191 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“, das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisen­bahn GmbH“, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungs­gesetz geändert werden (1192 d.B.),

Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Woh­nungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldege­setz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (1193 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßi­gen Ausgaben im 3. Quartal 2005 (Vorlage 39 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2005 (Vorlage 40 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 75 betreffend „Bestmögliche universitäre Aus- und Weiterbildung aller PädagogInnen“, überreicht vom Abgeordneten Dr. Robert Rada,

Bürgerinitiative Nr. 28 betreffend „Gehörlose und Schwerhörige fordern gleichwertiges Service vom ORF – Wer 100 % Gebühren bezahlt, muss 100 % Service bekommen“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Ver­mögens von der Gerichtsbarkeit (1161 d.B.);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen (1194 d.B.);

Justizausschuss:

Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Un­garn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der


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Slowakischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufge­legten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Über­einkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (1162 d.B.),

Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (1163 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechungshofes, Reihe Bund 2005/10 (III-174 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Einspruch des Bundesrates vom 4. November 2005 gegen den Beschluss des Natio­nalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesge­setz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden (1164 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Außenpolitischer Bericht 2004 der Bundesregierung (III-177 d.B.);

Wirtschaftsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für den Zeitraum 1. Mai 2004 bis 30. Juni 2005, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-180 d.B.);

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung:

Bericht des Fachhochschulrates gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG über die Tätigkeit des Fachhochschulrates im Jahre 2004, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-175 d.B.),

Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F. über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2004, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-176 d.B.),

Universitätsbericht 2005 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-178 d.B.).

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters gebe ich bekannt, dass der Zwölfte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 3611/J der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Fünf Jahre schwarz-blau/orange: Fünf Jahre ohne Frauenpolitik“ dringlich zu behandeln.

Entsprechend unserer Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufge­rufen und behandelt werden.


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Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken einzusetzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erle­digung der Tagesordnung statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten der Tagesordnung erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten sowie Grüne 104 Minuten.

Weiters sollen die Redebeiträge der Abgeordneten zum Tagesordnungspunkt 1 nicht länger als eine Stunde dauern und pro Fraktion 15 Minuten nicht überschreiten.

Über diese Redeordnung entscheidet das Hohe Haus.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung, und ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstim­mig angenommen.

10.10.021. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 670/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Ale­xander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird (1101 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich bitte Herrn Präsidenten Prinzhorn, den Vorsitz zu übernehmen, da ich an dieser Debatte als Debattenredner teilnehmen werde.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 12 Minuten. – Bitte.

 


10.10.40

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobro jutro, poštovane dame i gos­podo! Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine Herren Präsi-


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denten! Geschätzte Damen und Herren! Im Jänner 2001 unterzeichneten die Republik Österreich und die USA das so genannte Washingtoner Abkommen. Sie alle erinnern sich sicherlich daran, da ja in der Folge auch die gesetzlichen Grundlagen hiefür hier im Nationalrat geschaffen wurden. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vor­sitz.)

Kernstück des so genannten Washingtoner Abkommens war die Gründung des Allge­meinen Entschädigungsfonds, der damals mit 210 Millionen US-Dollar dotiert wurde. Aus diesem Fonds sollen all jene Schäden für Opfer des Nationalsozialismus abge­deckt werden, die entweder bis jetzt noch nie entschädigt wurden oder wo die Ent­scheidungen bei der seinerzeitigen Rückstellung und Entschädigung heute als „extrem ungerecht“, wie es der Gesetzgeber bezeichnet, bewertet werden.

Sowohl die Einzahlung dieser 210 Millionen US-Dollar in den Entschädigungsfonds als auch die Auszahlung aus dem Entschädigungsfonds an die Opfer ist an die inzwischen sehr oft und immer wieder zitierte Rechtssicherheit gebunden. Rechtssicherheit be­deutet in diesem Zusammenhang die Zurückziehung beziehungsweise die Abweisung all jener Klagen durch das Gericht, die bis zum 17. Jänner 2001 bei US-Gerichten eingebracht wurden, sodass es also die so genannten Sammelklagen nicht mehr gibt.

Heute gibt es immer noch eine Sammelklage, die nach wie vor aufrecht ist, und zwar die so genannte Whiteman-Klage. Whiteman deshalb, weil die Erste der Sammel­klägerInnen Dorit Whiteman heißt.

Im Mai 2003, also ungefähr zwei Jahre, nachdem der Allgemeine Entschädigungsfonds eingerichtet wurde, war das Ende der Antragsfrist für diesen Allgemeinen Entschädi­gungsfonds. Insgesamt sind über 19 000 Anträge, exakt 19 125 Anträge, an den Allge­meinen Entschädigungsfonds, der sozusagen in Verwaltungsunion vom Nationalfonds verwaltet wird, eingebracht worden. Von diesen 19 125 Anträgen sind rund zwei Drittel von Überlebenden gestellt worden; die restlichen wurden – das wurde im Gesetz und im Washingtoner Abkommen so festgelegt – von Erben von Opfern des Nationalsozia­lismus eingereicht.

Es geht da also um 19 125 Anträge, aber insgesamt sind es 200 000 Einzelclaims, das heißt Forderungen, und ein paar tausend sind mittlerweile bearbeitet beziehungsweise abgeschlossen, aber ein Ende dieser mühsamen und wirklich sehr, sehr aufwendigen Arbeit ist noch immer nicht in Sicht. Mühsam und aufwendig ist diese Arbeit deshalb, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Entschädigungsfonds – ihnen gebührt wirklich allergrößter Dank – mit Akribie, geradezu mit Inbrunst und mit einem richtigen Forschergeist, würde ich jetzt sagen, den AntragstellerInnen bezie­hungsweise den Erben zur Seite stehen.

Meine Damen und Herren! Sie müssen sich vorstellen, da geht es um Ansprüche, die in der Regel 60 Jahre oder noch länger zurückliegen, und heute einen Nachweis für Ansprüche zu erbringen – aus den diversen österreichischen Archiven beziehungs­weise wo immer diese Unterlagen lagern –, das ist wirklich keine einfache Sache.

Seit Mai 2003, als die Fristen abgelaufen sind – mit einer Nachfrist –, warten jetzt die Antragstellerinnen und Antragsteller darauf, dass sie auch einmal Geld sehen. Und sofern Sie inzwischen nicht verstorben sind, warten sie bis heute.

Deshalb wurde im Kuratorium des Nationalfonds, dem ich angehöre und dem die jeweiligen Präsidenten des Nationalrates vorstehen – seit dem Jahr 2002 ist das Präsi­dent Khol –, die Idee geboren beziehungsweise wurde damals nach Ende der Antrags­frist auch von mir angeregt, darüber nachzudenken, ob es nicht Vorauszahlungen für die AntragstellerInnen aus diesen Claims geben könnte. Vorauszahlungen deshalb, weil damals schon absehbar war, dass die Bearbeitung von mehr als 200 000 Einzel-


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claims eine sehr mühsame und aufwendige Arbeit sein würde. Diese damalige Ein­schätzung hat sich in den letzten zwei Jahren bewahrheitet.

Der Grund dafür, dass es auch in jenen Fällen, wo es nichts mehr zu arbeiten gibt, wo alles geklärt ist, keine Restitution und keinen Geldfluss gibt, liegt an einem Wort im All­gemeinen Entschädigungsfondsgesetz, nämlich an dem Wort „Rechtssicherheit“. So warten beispielsweise die Erben des inzwischen zu Berühmtheit gelangten Palais in der Weihburggasse, das noch immer dem Bund gehört, auf Restitution. In diesem Palais war früher einmal das AMS untergebracht. Diese Erben warten also immer noch – und, obwohl in diesem Falle alles klar ist, wurde das bisher den Erben noch nicht zurückgegeben, weil es eben noch keine Rechtssicherheit gibt.

Meiner Ansicht nach – das ist auch die Meinung, die sehr, sehr viele der Antragstelle­rinnen und Antragsteller vertreten; ich kann jetzt nicht sagen „alle“, denn das ist eine geradezu unüberblickbare Zahl – ist heute der Moment gekommen, dass der National­rat die Entscheidung treffen kann, zu sagen: Die Einschätzung aus dem Jahr 2003, Vorauszahlungen für diese 210 Millionen US-Dollar zu geben, ist richtig; wir stehen dazu. Ein solcher Antrag wurde auch im Juli dieses Jahres eingebracht, und zwar ein Antrag, den alle vier Fraktionen mitgetragen haben und der von den vier Mitgliedern des Komitees des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds einge­bracht wurde, nämlich von Präsident Khol, Präsidentin Prammer, Präsident Prinzhorn und Klubobmann Van der Bellen, die Mitglieder des Komitees sind. Dieser Antrag wurde auch im Nationalrat eingebracht, damals geknüpft an die Hoffnung, dass das, was im Mai 2005 in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass nämlich die Rechtssicher­heit unmittelbar vor der Tür stehe, tatsächlich stimmt.

Inzwischen sind einige Monate vergangen, und die Rechtssicherheit, die die Voraus­setzung für die Auszahlung und Vorauszahlung darstellt – bei der Vorauszahlung geht es um 10 Prozent der Quote insgesamt –, steht sozusagen nach wie vor vor der Tür. Jedenfalls wissen wir nicht, wie lange es noch dauern wird, bis diese Rechtssicherheit tatsächlich eintreten wird.

Der Umstand, der heute von Relevanz ist, nämlich die Tatsache, dass die Israelitische Kultusgemeinde Österreichs, vertreten durch Präsident Muzicant, den – ich sage jetzt diesen Terminus technicus – Support als Amicus Curiae für diese Klagen inzwischen bei den Gerichten in den USA zurückgezogen hat, wird von ganz entscheidender Be­deutung dafür sein, dass überhaupt Rechtssicherheit eintritt, denn ohne diese Rechts­sicherheit ist der Allgemeine Entschädigungsfonds ein Abkommen zwischen zwei Staa­ten und ein Gesetz, das hier eingebracht wurde.

Deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, Frau Präsidentin und Herr Klubobmann Scheibner, appelliere ich heute – übrigens genauso wie damals im Ausschuss, als wir dieses Gesetz dort beraten haben; das war bereits im September, also schon wieder zwei Monate zurück – intensiv an Sie, das zu tun, was von Seiten des Gesetzgebers und von Seiten der Republik Österreich heute angebracht wäre, nämlich die Frage der Vorauszahlungen für die betagten Opfer, die Claims-Anträge eingebracht haben, von der Frage der Rechtssicherheit zu entkoppeln.

Die Frage der Rechtssicherheit in diesem Fall lässt es in Zukunft nicht zu, dass Men­schen auch nur einen Cent von diesen Ansprüchen, die sie haben, aus diesem Fonds von 210 Millionen Dollar bekommen werden.

Wenn mir jetzt entgegengehalten wird, dass im Washingtoner Abkommen, das ja ein völkerrechtlicher Vertrag ist, so festgelegt sei, dass, wenn Rechtssicherheit eintritt, sich die Rechtswirkungen dieses Washingtoner Abkommens entwickeln, dann sage ich: Ja, das ist ein Vertrag, allerdings steht in diesem Vertrag nirgends, dass die Grundidee dieses Konstruktes, dieses völkerrechtlichen Vertrages, Opfern Entschädigungsleistun-


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gen zukommen zu lassen, dem entgegensteht, dass man von jener Seite, die verpflich­tet ist, nämlich Österreich, den Betroffenen ein kleines Teilsegment, wahrscheinlich etwa eine 10-Prozent-Quote jenes Teils, den man letztendlich bekommen kann, schon vorher zukommen lassen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Nicht die Wirtschaft oder irgendjemand, der weit weg ist von dieser moralischen und politischen Verantwortung, ist es, der dafür geradestehen wird müssen, sondern es ist der Bund, denn der Bund ist mit einer Summe von rund 66 Mil­lionen € verpflichtet, diesen Fonds zu speisen. Und diese 66 Millionen € sind noch lan­ge nicht jener Betrag, der voraussichtlich als Vorauszahlungsbetrag überhaupt in Frage kommt.

Deshalb bitte ich Sie, jenen Abänderungsantrag, den wir im Ausschuss bereits einge­bracht haben und auch heute einbringen werden, zu unterstützen. Ich möchte diesen Abänderungsantrag verlesen:

In Z 1 entfällt im § 11a Abs. 2 die Wortfolge „nur unter der Voraussetzung der Erfüllung von § 44 Abs. 1“.

Meine Damen und Herren! Wenn diese Wortfolge aus diesem Gesetz wegfällt, dann können Ihnen Präsident Khol als Vorsitzender des Fonds, Präsidentin Prammer als Mitglied des Kuratoriums, Klubobmann Van der Bellen als Mitglied des Komitees und die Vertreter, die im Kuratorium als namentlich benannte Mitglieder die Verantwortung tragen, dann können wir gemeinsam Ihnen garantieren, dass es tatsächlich so, wie es unser gemeinsamer Wunsch ist, in den nächsten Monaten zu Auszahlungen aus die­sem allgemeinen Entschädigungsfonds kommt. Wenn diese Passage nicht wegfällt, wird das passieren, was schon einmal passiert ist, und dafür möchte ich nicht die Verantwortung tragen. Davon distanziere ich mich mit aller Entschiedenheit. Dann wird es irgendwann einmal heißen, auch wir haben die Sache in die Länge gezogen, und ich will nichts in die Länge ziehen. Ich will endlich, dass die Menschen Genugtuung bekommen, denen so viel Unrecht geschehen ist, und das ist unsere Verantwortung.

Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie den Abänderungsantrag! Beschließen wir heute dieses Gesetz und beginnen wir mit den Vorauszahlungen zum Entschädigungsfonds! Glauben Sie mir: Die Herzen von alten Menschen, die damals aus Österreich vertrie­ben wurden und das Glück hatten zu überleben, die Herzen dieser Menschen werden Ihnen zufliegen. – Vielleicht bedeutet Ihnen das etwas. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 670/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Alexander Van der Bellen und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädi­gungsfondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 670/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Alexander Van der Bellen und Kolleginnen und Kollegen


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betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses 1101 d.B.

wird wie folgt geändert:

In Z. 1 entfällt in § 11a Abs. 2 die Wortfolge „nur unter der Voraussetzung der Erfüllung von § 44 Abs. 1 und“.

Begründung

Es bestehen keine sachlichen Gründe, am Erfordernis der Rechtssicherheit für die Vor­auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds festzuhalten.

Menschlich betrachtet ist es ein Skandal, dass den Betroffenen nunmehr seit Jahren auf diversen mehr oder minder medial wirksam ausgestalteten Veranstaltungen ver­kündet wird, dass sie endlich zu ihren Entschädigungen kommen würden. Nachdem je­doch die Rechtssicherheit über allen „schwebt“, werden die Opfer des Nationalsozialis­mus bzw. ihre Erben auch im Gedenkjahr 2005 und darüber hinaus weiter hingehalten.

Rechtlich betrachtet gibt es keine Garantie für die Zukunft: Selbst wenn alle Sammelklagen gegen die Republik Österreich oder österreichische Unternehmen, die in den USA am 30.6.2001 anhängig waren, abgewiesen/zurückgezogen/auf andere Weise erledigt werden und anschließend der Entschädigungsfonds endlich Vorauszahlungen leistet, stellt diese „Rechtssicherheit“ kein Hindernis für zukünftige Klagen dar.

Und schließlich drängt sich die Frage auf: Wenn die Rechtssicherheit ohnehin „vor der Tür steht“, wozu wird dann noch am Erfordernis im Gesetz auf derart verbissene Weise festgehalten?

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte.

 


10.24.01

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Vor fast fünf Jahren hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel als Vertreter der österreichischen Bundesregierung mit Undersecretary Stuart Eizenstat als Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten das so genannte Washingtoner Abkommen abgeschlossen – als eine Art Krönung umfangreicher Maßnahmen und Ge­setze zur Gestenleistung an Opfer des nationalsozialistischen Terrors, an Wiedergut­machungs-, Rückstellungs- und ähnlichen Gesetzen.

Stuart Eizenstat, der Undersecretary of State, hat dieses Washingtoner Abkommen auch hier im Hohen Haus am 14. Jänner bei unserer Gedenkveranstaltung gewürdigt, und ich werde auch auf seine Worte noch zurückkommen.

Es war das nicht das erste Gesetz, das wir für Opfer des Nationalsozialismus be­schlossen haben. Ich darf daran erinnern: Wir haben seit 1945 sieben Rückstellungs­gesetze beschlossen, vier Rückstellungsdurchführungsgesetze, drei Rückgabege­setze, das Opferfürsorgegesetz, das Hilfsfondsgesetz, das Versöhnungsfondsgesetz für die Sklaven- und Zwangsarbeiter, das Nationalfondsgesetz, wo wir jetzt an die 6 Milliarden Schilling – ich drücke es noch in Schilling aus – verwendet haben, und nunmehr auch das Entschädigungs-Fondsgesetz, das auf Grund dieses Abkommens zwischen Wolfgang Schüssel und Stuart Eizenstat eine Krönung darstellen soll in der


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Form, dass alle diejenigen, die bisher nichts bekommen haben oder unzureichend be­dacht wurden, oder Menschen, bei denen es grobes Unrecht in der Rückstellung gab, entschädigt werden.

210 Millionen US-Dollar, die von der österreichischen Wirtschaft aufgebracht werden, 210 Millionen US-Dollar, die nicht der Steuerzahler bezahlt, sondern wo der Bundes­kanzler mit dem Hut in der Hand durch das Land gegangen ist und die Wirtschaft ein­geladen hat, dieses Geld aufzubringen – und die Wirtschaft war auch dazu bereit.

Das Geld steht erst zur Verfügung, wenn Rechtssicherheit besteht. Was heißt das? – 27 Kläger haben in den Vereinigten Staaten die Republik Österreich auf Entschädigung geklagt. Alle 27 sind auch Antragsteller nach dem Entschädigungsfondsgesetz. Natür­lich sagt die österreichische Wirtschaft: Ich bezahle die 210 Millionen Dollar, wenn ich die Sicherheit habe, dass ich nicht in Österreich bezahle und dann in den Vereinigten Staaten noch einmal geklagt werde. Das ist die Rechtssicherheit.

Die Israelitische Kultusgemeinde, die diese Klagen in den Vereinigten Staaten zuerst unterstützt hat, hat ihre Meinung geändert, nachdem dieser Entschädigungsfonds ein­gerichtet wurde und nachdem es ein Abkommen zwischen der Regierung und der Kul­tusgemeinde über ein Bündel von Maßnahmen gegeben hat. Und die Kultusgemeinde hat Wort gehalten. Sie hat sich aus diesen Verfahren zurückgezogen, hat in New York beim Appellationsgericht beantragt, dass die Klage abgewiesen wird, übereinstimmend mit der österreichischen Bundesregierung, und die Kultusgemeinde hat noch mehr getan: 26 der 27 Kläger haben mittlerweile ihre Klage zurückgezogen. Es ist nur mehr ein einziger Kläger offen, ein Cafetier – Cafe Schindler –, der seinerzeit in Innsbruck gelebt hat.

Die Rechtssicherheit ist etwas, was unmittelbar bevorsteht, denn das war ein entschei­dender Schritt der Kultusgemeinde. Ich danke der Kultusgemeinde dafür, und ich empfehle dem Hohen Haus, beim ursprünglichen Gesetzesantrag, der im Konsens aller vier Parteien, des Präsidiums des Nationalrates und des Klubobmannes Van der Bellen erarbeitet wurde, zu bleiben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Warum? – Erstens ist es ein völkerrechtlicher Vertrag, und die Vereinigten Staaten haben in allen vergleichbaren Verträgen immer die Rechtssicherheit als einen ent­scheidenden Faktor betrachtet.

Zweitens: Das Geld steht noch nicht zur Verfügung. Wir haben nicht das Geld, dass wir ohne Rechtssicherheit Vorauszahlungen leisten könnten, denn die Wirtschaft zahlt erst 30 Tage nach Rechtssicherheit ein.

Drittens wäre es eine Desavouierung der 26 Kläger, die ihre Klagen zurückgezogen haben, im Vertrauen auf die österreichischen Behörden, auf die österreichische Bun­desregierung und auf dieses Hohe Haus, das für den allgemeinen Entschädigungs­fonds verantwortlich zeichnet. Und es ist dieses Hohe Haus, das mit seinen Expo­nenten Barbara Prammer, Kollege Prinzhorn, Klubobmann Van der Bellen und unter meinem Vorsitz im Komitee die notwendigen Entscheidungen vorbereitet, und wir bit­ten das Hohe Haus heute, dass wir – unabhängig von der endgültigen Prüfung dieser Anträge und unabhängig davon, ob wir schon die Schadenssumme insgesamt ken­nen – den alten Menschen, die darauf warten, eine Vorauszahlung geben. Auch das ist mehr als das, wozu wir uns verpflichtet haben, und ich bitte das Hohe Haus, dieser Gesetzesvorlage einstimmig zuzustimmen.

Wir haben im Fonds alles getan, um die 19 000 Anträge, die vorliegen, prüfen zu lassen. Als ich die Verantwortung dort übernommen habe, hatten wir 20 Mitarbeiter – inzwischen haben wir über 160. Der Finanzminister hat das Geld ohne Probleme zur Verfügung gestellt, damit wir schnell prüfen können. Wir haben 6 000 der 18 000 An-


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träge geprüft. Es geht um 200 000 Einzelansprüche – eine unglaublich aufwendige und schwierige Prüfung, und ich danke allen, die diese Prüfung machen: dem völkerrecht­lichen Antragskomitee – das ist keine österreichische Behörde; das ist ein völkerrecht­liches Gericht unter englischem Vorsitz –, den 160 Mitarbeitern des Fonds und allen Mitgliedern des Kuratoriums und des Komitees und vor allem der Bundesregierung, die alles getan haben, Frau Kollegin Stoisits, damit wir unseren früheren Mitbürgern und Mitbürgerinnen, an die wir alle denken, diese verhältnismäßig geringen Leistungen möglichst schnell bezahlen können. Wir wollen das alle. Wir wollen alle das Gleiche, und ich hoffe, dass wir diesen Konsens auch ausdrücken.

Zum Schluss möchte ich noch das sagen, was Stuart Eizenstat im historischen Sit­zungssaal, im Reichsratssaal bei unserer Gedenkveranstaltung am Beginn des Gedan­kenjahrs gesagt hat. Wir haben mit diesen Fragen das Gedankenjahr begonnen: mit den Entschädigungen, mit der Erinnerung an den nationalsozialistischen Terror, mit den Gesten der Wiedergutmachung haben wir das Jahr begonnen, und ich wäre froh, wenn wir dieses Jahr damit beschließen könnten, dass wir den ersten 6 000 oder 7 000 Opfern diese Vorauszahlung leisten könnten.

Stuart Eizenstat hat damals gesagt: Was wir zusammen mit Österreich angestrebt haben, war Gerechtigkeit für die Opfer. Dies war abhängig von der Kenntnisnahme harter Wahrheiten und der Verbreitung von Wissen und Information. Österreich schafft heute Gerechtigkeit. Österreich schafft Wahrheit und verbreitet Wissen und Informa­tion. Österreich ist weitergekommen und hat schneller bei der Bewältigung der Vergan­genheit gehandelt als irgendein anderes Land. – Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

 


10.33.07

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Erst vor wenigen Tagen wurde Alt­bundeskanzler Franz Vranitzky von B’nai B’rith ausgezeichnet; Sie haben es alle in den Zeitungen gelesen. Und es ist hier in diesem Hohen Haus, vor diesem Plenum, ge­wesen, als Franz Vranitzky im Jahr 1991 zum ersten Mal in Österreich erklärt hat, dass Österreich die moralische Mitverantwortung zu tragen hat. Er hat dadurch mit der Debatte um die Opferrolle aufgehört und erstmals die Mitschuld Österreichs an der Shoa öffentlich einbekannt. – Zitat Ariel Muzicant, Präsident der Israelitischen Kultus­gemeinde, anlässlich der Verleihung dieser Goldmedaille an Altbundeskanzler Franz Vranitzky.

Ich erwähne das deswegen zu Beginn meiner Ausführungen, weil damit auch im Jahr 1991 begonnen wurde, die Sichtweise zu ändern. Und ich sage es auch dazu, weil auch der internationale Druck nicht geringer geworden ist. Wir vergessen das heute manchmal, aber auch das müssen wir mit in Erwägung ziehen. Im Jahr 1995 wurde das Nationalfondsgesetz beschlossen, im Jahr 2001 das Entschädigungsfonds­gesetz. Für mich ist es heute schon eine schöne Fügung, dass wir wenige Tage nach dieser Auszeichnung an Altbundeskanzler Vranitzky das Entschädigungsfondsgesetz in einigen, wie mir scheint, sehr wesentlichen und wichtigen Punkten ändern wollen.

Worum geht es? – Es ist ja einiges schon gesagt worden. Es geht darum, dass das Entschädigungsfondsgesetz bis heute ohne jegliche Folgen geblieben ist. Einerseits wurde darauf gewartet – und darum dreht sich auch die Debatte –, dass Rechtssicher­heit hergestellt wird.


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Lassen Sie mich zur Rechtssicherheit einige Bemerkungen machen. Im Laufe dieses Jahres 2005 wurde von der Kultusgemeinde sehr intensiv versucht, diese Rechts­sicherheit herzustellen; Präsident Khol hat darauf hingewiesen. Ich gehe heute hier davon aus, dass diese Rechtssicherheit in wenigen Tagen so gut wie hergestellt sein wird, und daher glaube ich, dass wir zunächst einmal auch mit dieser Gesetzesvorlage, wie wir sie jetzt haben, leben können. Aber ich sage auch dazu: Würde sich in irgend­einer Weise eine Verzögerung ergeben, würden sich Veränderungen ergeben, dann haben wir auch in den Fragen der Rechtssicherheit dringendsten Handlungsbedarf.

Meine Damen und Herren, es geht darum, diese fast 20 000 Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten. Es geht darum, jenen Menschen, die noch am Leben sind, die Entschädigungsleistungen zu geben. Ich erinnere nur an einen kleinen Teil oder einen kleinen Bereich, was diese Überlebenden dieses NS-Terrors erleben mussten: Nicht nur, dass ihnen Häuser entzogen wurden, nicht nur, dass sie ums Vermögen gebracht wurden – sie konnten keine Ausbildung machen, sie haben dadurch berufliche Schwie­rigkeiten gehabt. Das alles gehört entschädigt, und das so rasch als möglich. (Präsi­dent Dr. Khol übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich sehr herzlich bei den Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern des Fonds, aber auch beim Antragskomitee bedanken. Die größte Arbeit liegt noch vor uns. Und an dieser Stelle möchte ich betonen: Ich erwarte mir, dass wir alle personellen und auch finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit mit Hochdruck gearbeitet werden kann, so rasch wie möglich auch die Anträge bearbeitet werden können, damit den noch überlebenden Menschen noch die Möglich­keit gegeben wird, zu erleben, dass Österreich nach mehr als 60 Jahren die Einsicht gewonnen hat, es geht ohnedies nur um einen Teil einer Wiedergutmachung, was nicht wiedergutzumachen ist, ihnen Entschädigung anzugedeihen zu lassen, worauf sie so lange gewartet haben.

Diese 60 Jahre sind 22 000 Tage. Warten wir nicht einen Tag länger, sondern begin­nen wir mit dieser Arbeit! Ich gehe von dieser Rechtssicherheit aus und erwarte so wie Präsident Khol, dass noch in diesem wichtigen Jahr 2005 die ersten Anweisungen, die ersten Überweisungen erfolgen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

10.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.38.22

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Über den Inhalt des Gesetzes und über die Ursache ist heute schon mehrmals gesprochen worden. Mit diesem Gesetz hat sich Österreich zu seiner Vergangenheit bekannt und sich mit seiner schrecklichen Vergangenheit auseinander gesetzt. Das Entschädigungsfondsgesetz ist ein Versuch, das damals geschehene Unrecht anzuer­kennen. Ich kann gar nicht sagen: wiedergutzumachen, weil es nicht wiedergutzuma­chen ist, sondern es ist ein Schritt, eine Entschädigung zu leisten.

Es ist unbestritten, dass sich Österreich im Washingtoner Abkommen verpflichtet hat, dass es seine Verpflichtungen erfüllen wird. Das Geld wird teils durch den Bund, teils durch Industrie und Wirtschaft aufgebracht, und ich möchte an dieser Stelle auch der Wirtschaft danken und ihr Anerkennung für ihre Bereitschaft aussprechen, diese doch bedeutenden finanziellen Mittel aufzubringen. Das ist ja keine Kleinigkeit. Das ist, wie schon gesagt, zustande gekommen, weil der Bundeskanzler mit dem Hut in der Hand durchs Land gezogen ist und für diese Entschädigung geworben hat.


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Es ist – auch das wurde heute schon mehrmals erwähnt – im Abkommen festgehalten, dass vor der Auszahlung alle Klagen, die am 30. Juni 2001 anhängig waren, zurück­gezogen sein müssen, also die bekannte Rechtssicherheit gegeben sein muss.

Österreich will zahlen – ich denke, ich kann das so allgemein sagen –, will seiner Ver­pflichtung nachkommen, aber selbstverständlich muss dafür Sorge getragen werden, dass Österreich nicht mehrmals in Anspruch genommen wird. Gerade uns Parlamen­tariern muss es doch eine Verpflichtung sein, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer doppelten Inanspruchnahme kommt, sondern, dass mit dieser Zahlung, die nicht unbeträchtlich ist, der Entschädigungsschritt ein für alle Mal gesetzt worden ist.

Frau Abgeordnete Stoisits, Sie tun so, als ob sich Österreich mutwillig der Verpflich­tung entziehen würde oder nicht die Vorauszahlungen leisten möchte. Tatsächlich aber geht es um die auch von Ihnen anerkannte Rechtssicherheit.

Frau Abgeordnete Prammer, Frau Präsidentin, Sie haben gerade gesagt, Sie gehen von der Rechtssicherheit aus, die kommen wird. Na, wir warten jetzt schon Tage, Mo­nate, Jahre auf die Rechtssicherheit und sie ist ganz einfach nicht eingetreten. Woher Sie jetzt diesen Optimismus nehmen, dass heute oder morgen die Bestätigung des amerikanischen Gerichtes kommen wird, das weiß ich nicht. Wir als Parlamentarier jedenfalls müssen darauf bestehen, dass die Verpflichtungen, die wir seinerzeit im Washingtoner Abkommen abgeschlossen haben, eingehalten werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Stoisits hat gemeint, man solle die Zahlungen von der Bestimmung der Rechtssicherheit abkoppeln. – Das geht nicht, weil die Besorgnis besteht, dass trotzdem geklagt wird, wenn die anderen Klagen nicht zurückgezogen worden sind.

Selbstverständlich vertreten auch wir die Ansicht, dass möglichst viele Menschen in den Genuss der Zahlungen kommen sollen und müssen. Auf der anderen Seite gibt es diese Vereinbarung, die abgeschlossen worden ist, weil wir befürchtet haben, dass wir einer Klagesflut ausgesetzt sein könnten, trotzdem gezahlt worden ist. Es liegt nun am amerikanischen Gericht, die Sammelklagen abzuweisen, und 26 Kläger sind auch dafür, dass die Klagen zurückgezogen oder abgewiesen werden. Bisher hat sich das amerikanische Gericht aber noch nicht dazu entschließen können. Wir müssen so lange warten, bis diese so genannte Rechtssicherheit da ist. Wir stimmen dem Antrag, so wie er eingebracht worden ist, der die Rechtssicherheit als Grundlage hat, zu. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr der Herr Bundeskanzler. – Bitte.

 


10.42.49

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Hohes Haus! Herzlichen Dank für die Worterteilung. Ich darf ebenfalls einige Worte zu dieser Novelle des Ent­schädigungsfondsgesetzes und vielleicht auch angesichts von Herbert Pichler sagen, der damals mit uns gemeinsam versucht hat, die Geldmittel von Seiten der Wirtschaft, der Banken und der Versicherungen aufzutreiben.

Wir haben, so denke ich, vor fünf Jahren ein sehr wichtiges Werk begonnen, nämlich dass wir nicht auf Abwarten setzen, sondern zügig die notwendigen, noch offenen Schritte zu einer Restitution beziehungsweise zu einer materiellen Entschädigung leisten. Es sind internationale Verträge, die zwischen den Vereinigten Staaten und uns abgeschlossen, vom Nationalrat und den anderen entsprechenden Institutionen ratifi­ziert worden sind und daher auch nicht einseitig abgeändert werden können. Die Ver-


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träge sehen vor, dass ein Teil national gestaltet werden kann und ein Teil international verbindlich ist.

Das muss man einfach dazu sagen, weil sonst Außenstehende nicht verstehen, worum es dabei eigentlich geht und wieso das Geld nicht ausgezahlt wird, wenn es vorhanden ist. Die Probleme sind, so denke ich, etwas komplizierter. Wir haben sehr viel dafür getan, dass wir immer flexibel reagieren können, wenn jemandem aufgefallen ist, dass irgendwo eine Lücke entsteht.

Wenn man zusammenfasst: Die Leistungen an die Sklaven- und Zwangsarbeiter sind bereits zur Gänze bezahlt. Der Versöhnungsfonds wird mit Jahresende aufgelöst und die verbleibenden Mittel werden in sehr schlanken Strukturen zukunftsgerichtet ver­wendet werden.

Zweitens haben wir für die arisierten Mietobjekte – ohne dass die Rechtssicherheit gegeben oder notwendig war – eine Entschädigung ausbezahlt. Es ist wichtig, das zu erwähnen. Die Mietobjekte waren ein spezielles Kapitel und sind ausbezahlt.

Drittens: Wir hatten für den Allgemeinen Entschädigungsfonds eine ganze Reihe von Recherchearbeiten vorzunehmen, weil die Gesamtsumme, die mit 210 Millionen US-Dollar fixiert ist, aliquot auf die Ansprüche aufgeteilt wird. Dafür sind enorme Recher­chearbeiten notwendig. Wir können nicht eine x-beliebige Summe auszahlen, wenn wir nicht von vornherein wissen können, wie hoch die Gesamtanträge sein werden, die dann aliquot auf Grund der Gesamtsumme abgehandelt werden müssen.

Ich bin sehr dankbar, dass sich die Präsidenten des Hohen Hauses die Mühe gemacht haben, sich persönlich darum zu kümmern, dass alles dafür getan wird. Und auch der Herr Finanzminister hat voll mitgearbeitet, dass alle Ressourcen eingesetzt worden sind.

Wir haben weiters die Laufzeiten für die Anträge zum Teil extrem verlängert, damit wir die Möglichkeit haben, auch jene, die vergessenen wurden oder die Informationen noch nicht erhalten haben, einzubeziehen, und jedem etwas gegeben werden kann.

Wir haben vor eineinhalb Jahren, so denke ich, einen sehr wichtigen Schritt gesetzt, indem wir die im Washingtoner Abkommen vorgesehenen zusätzlichen Sozialleistun­gen, die Rentenregelungen und so weiter, von der Rechtssicherheit gelöst haben. Das war möglich, weil dieser Teil ausschließlich national zu regeln gewesen ist. Wir haben auch die Antragsfrist für den Allgemeinen Entschädigungsfonds verlängert, wo dies im Sinne der Opfer zweckmäßig war. Damit haben wir große Schritte geleistet.

Der Kern des Problems, das hier offensichtlich angesprochen wurde, liegt natürlich in der Konstruktion. Und die Konstruktion, meine Damen und Herren des Hohen Hau­ses – das will ich schon dazusagen –, ist von unseren Verhandlungspartnern ausdrück­lich gewünscht worden. Sie wurde nicht von uns erfunden, damit irgendetwas auf die lange Bank geschoben wird. Diese Konstruktion, die ja auch mit anderen Ländern – etwa mit Deutschland und mit der Schweiz – gesucht wurde, ist eine international be­währte Konstruktion und besagt, dass die Zahlungen in ganz bestimmten Kategorien nach Eintritt der Rechtssicherheit ausgezahlt werden sollen. Das ist doch eine sehr vernünftige Sache, die auch gar nicht einseitig von uns abgeändert werden kann.

Hinzugefügt werden muss – wie Präsident Khol zu Recht erwähnt hat –, dass die Gel­der der Wirtschaft 30 Tage nach Eintritt der Rechtssicherheit zur Verfügung stehen. Es hat überhaupt keinen Sinn, davon abzugehen – ganz abgesehen davon, dass wir es juristisch gar nicht können, weil es ein bilateraler Vertrag ist –, weil das Geld nicht zur Verfügung steht. Das heißt, mit Verlaub gesagt: Ich denke, dass wir bei dem be­währten Weg, den wir immer gemeinsam gesucht haben, bleiben sollen, dass wir so rasch wie möglich die Rechtssicherheit herbeiführen.


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Ich habe gestern selbst mit Präsident Muzicant – am Rande der Islam-Konferenz habe ich einen Empfang für alle Anwesenden gegeben – gesprochen. Ich kann wirklich mit großer Freude bestätigen, dass wir wenige Zentimeter vor dem Ziel sind. Freuen wer­den wir uns erst dann, wenn diese Rechtssicherheit auch wirklich erreicht ist. Dann ergeht die Bitte an die Wirtschaft, umgehend alles auf Punkt und Beistrich zu erfüllen.

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn die Initiative – wie Initiativanträge –, die hier vom Hohen Haus gesetzt wurde, wiederum gemeinsam getragen wird. So verständlich es ist, dass dies dem einen vielleicht noch zu weitgehend oder zu wenig weitgehend ist und er meint, dass es noch schneller gehen müsse: Glauben Sie mir, wir haben jedes Interesse daran, dieses Kapitel möglichst bald zu einem positiven Abschluss zu brin­gen! Arbeiten Sie mit, dass heute wieder das Signal kommt: Wir stehen gemeinsam hinter diesem so wichtigen Anliegen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 4 Minu­ten Redezeit; Restredezeit der Fraktion: 6 Minuten. – Bitte.

 


10.48.48

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eine meiner Vorrednerinnen hat mit den Worten Vranitzkys an die heutige Entschließung erinnert. Das waren wichtige Worte, die im Jahr 1994 gesprochen wurden. Aber wie sagte einst Mahatma Gandhi? – Ohne Taten ist jeder Gedanke blass. – Es war diese Regierung, dieser Bundeskanzler mit der damaligen Vizekanzlerin Riess-Passer, die im Jahr 2000 mit den Taten begonnen hat.

Es wurden schon einige Anmerkungen zu den weiteren entscheidenden Taten ge­macht, die ein Beleg dafür sind, dass wir mit unserer Geschichte ernsthaft – man könn­ten sagen – aufgeräumt oder uns besonnen haben. Auf Grund anderer Erfahrungen muss zu den Geschehnissen einige Zeit verstreichen und vielleicht die nächste Gene­ration ans Werk treten, um Taten zu setzen. So ist es im Jahr 2000 beziehungsweise 2001 geschehen.

Ich muss die Grundlagen nicht wiederholen, sie sind schon angeführt worden: das Washingtoner Abkommen, ein völkerrechtliches Abkommen, und die Rechtssicherheit dieses Entschädigungsfonds als Kern dieses Gesetzeswerkes, dem wir heute noch einmal eine Beschleunigung der Auszahlung hinzufügen.

Diese Rechtssicherheit ist wichtig. Die Rechtssicherheit ist unabdingbar für unsere Fraktion und – so denke ich – für die Mehrheit des Hohen Hauses. Ich hoffe, dass es dazu keine weitere Diskussion geben wird.

Ich meine auch, dass an der Herstellung der Rechtssicherheit – das heißt, an der Rückziehung der letzten, der 27. Klage – gearbeitet wird. Ich bin schon mehrere Jahre Mitglied des Kuratoriums des Entschädigungsfonds, und ich weiß, auf welchen Ebe­nen, mit welcher Anstrengung und welch diskretem Engagement, auch unterstützt durch die Israelitische Kultusgemeinde und Präsident Muzicant, an der Herstellung der Rechtssicherheit gearbeitet wird.

Oft ist es wichtig, diese diskrete Ambition nicht zu zerstören und nicht durch ein öffent­liches Drängen zu stören, dass offen gelegt werden soll, wie weit denn die Verhandlun­gen gediehen sind, sondern abzuwarten und die Kultur dieser diskreten Verhandlung weiter zu pflegen.

Ich meine, dass wir mit dieser Philosophie und mit dieser Kultur sehr weit gekommen sind. In den letzten Wochen des Gedenk- und Erinnerungsjahres in der ersten Hälfte des ersten Jahrzehnts im 21. Jahrhundert stehen wir mit einer – man könnte in An-


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lehnung an eine Ausstellung im Belvedere sagen – veränderten Physiognomie unserer Nation da. Veränderte Physiognomie heißt, sie ist klarer geworden und steht zu sich selbst; es ist ein reifes Gesicht. Es ist eines, das zu den Taten steht: zu den Taten der Vergangenheit und zu den Taten der Jetztzeit.

Neben dem Versöhnungsfonds, dem Entschädigungsfonds und anderen wichtigen Zei­chen und Taten, die diese Regierung gesetzt hat, denke ich und jeder, der bei der Er­öffnung des Palais Epstein die glänzenden und freudigen Augen von Professor Leon Zelman gesehen hat und mit ihm ins Gespräch kommen durfte: Auch dieses Stück ist am Ende dieses Gedankenjahres geleistet; das Palais Epstein ist zu einem wichtigen Haus des Parlaments, des Hauses des Volkes, geworden, aber auch zu einem Haus der Geschichte.

So können wir mit dieser veränderten Physiognomie rückblickend auf Worte und Taten sagen: Die beschleunigte Auszahlung ist wieder ein Stückchen weitergekommen, Rechtssicherheit soll bleiben. Mit dem diskreten und mit dem offenkundigen Einsatz und dem Engagement auf der politischen Bühne, auf der Ebene der Regierung, des Parlaments, aber auch durch engagiertes Lobbying – wie das heute so heißt – werden wir diese Auszahlung unmittelbar erleben können und sie wird vor uns stehen: hoffent­lich noch in diesem Jahr, wenn nicht, spätestens am Beginn des Jahres 2006.

Ich bitte Sie alle um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. Restredezeit der Fraktion: 9 Minuten. – Bitte.

 


10.52.56

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist ein wichtiger Schritt, es ist ein zutiefst menschlicher Schritt, der in rechtlich ein­wandfreier Weise erfolgt.

Erste Bemerkung: Die vorläufigen Leistungen sind notwendig. Wir befinden uns, wie zu Recht gesagt wurde, in einem Wettlauf mit der Zeit, der für viele Betroffene damit auch ein Wettlauf mit dem Tod ist. Wir helfen den Betroffenen, aber wir helfen auch uns selbst, dem Ansehen unserer Republik und unserem Gewissen.

Zweite Bemerkung: Es ist hier zu Recht jenen in- und ausländischen Stellen Dank aus­gesprochen worden, die sich darum bemüht haben. Es ist zu Recht der Israelitischen Kultusgemeinde für die Begleitung und ihre wichtigen Schritte auch in den Vereinigten Staaten gedankt worden.

Es ist zu Recht allen gedankt worden, die das unterstützen, und ich denke, es ist auch zu Recht jenen Organisationen und Vertretern von Opfern zu danken, die unablässig bei uns vorgesprochen haben und uns damit nicht auf die Nerven, sondern ans Herz gegangen sind.

Einer ist aber in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach einer besonders her­vorzuheben, einer, der verstorben ist: Botschafter Ernst Sucharipa, der der Verfasser dieses großen und differenzierten Konstruktes ist. Ernst Sucharipa hat damit der Republik einen großen Dienst erwiesen. (Allgemeiner Beifall.)

Dritte Bemerkung: Ich denke, die heutige Vorlage ist ein Beispiel dafür, dass es sich für alle Seiten in diesem Haus auszahlt, um Lösungen bemüht zu sein, dass für entspre­chende Früchte diese Bereitschaft notwendig ist, und dass es für beide Seiten – Regie­rung und Opposition – gescheit ist, aufeinander einzugehen. Gemeinsamen Lösungen ist in vielen Materien der Vorzug vor dem „killenden Speed“ zu geben. Vielleicht sollte


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man daran denken, wenn in Kürze die Behandlung des Zukunftsfonds wieder ins Haus kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

10.55


Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem nächsten Redner, Herrn Abgeordnetem Scheibner, das Wort erteile, erteile ich Herrn Abgeordnetem DDr. Erwin Niederwieser einen Ordnungsruf für die Behauptung: „Hohes Haus! Wenn ich mir das so angehört habe, dann habe ich den Eindruck, die Drogen sind schon freigegeben, denn zu sol­chen Äußerungen ...“ und so weiter. (Zurückgenommen in 129. NR vom 6. und 7. De­zember 2005.)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.56.12

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schieder, das von Ihnen zuletzt Gesagte un­terstreiche ich insofern, als wir alle die Hoffnung haben, dass wir derartig sensible Materien, wie wir sie heute hier auf der Tagesordnung haben, und die auch die Mate­rien des Zukunftsfonds und der Stipendienstiftung betreffen, in einem Konsens ge­meinsam nicht nur debattieren, sondern auch beschließen können. Es waren nicht die Regierungsparteien, Herr Kollege Schieder, die dafür gesorgt haben, dass diese Ge­setzesmaterie noch nicht beschlossen werden konnte, sondern ... (Abg. Schieder: Auf keinen unserer drei Punkte sind Sie eingegangen!) – Herr Kollege Schieder, es ist ein Einspruch im Bundesrat verabschiedet worden, wodurch es zu einer weiteren Verzöge­rung kommt.

Wir haben im Ausschuss ja eindeutig und sehr intensiv darüber diskutiert, welche Punkte es gewesen sind, die Ihnen nicht gepasst haben, wo wir aber einen Konsens hätten finden können. Es ist mir bis jetzt noch schleierhaft, warum Sie hier derartige Widerstände zeigen. Ich will jetzt nicht noch einmal auf die wirklich ungeheuerlichen Vorwürfe und Interpretationen, die Ihr Kollege Wittmann vor allem in Richtung meiner Fraktion gebracht hat, verweisen. Das ist nicht der Stil und nicht die Art und Weise, die wir alle, auch Sie – das weiß ich –, hier in diesem Hohen Haus bei der Behandlung solcher Materien unterstützen wollen. Ich hoffe, dass man dazulernt und dass wir die Stipendienstiftung und den Zukunftsfonds doch noch gemeinsam hier im Hohen Haus als Vier-Parteien-Beschluss verabschieden können.

Frau Kollegin Stoisits, Sie haben sich als Kontra-Rednerin zu Wort gemeldet: Ich hoffe doch, dass wir zumindest in dieser Materie bei der Abstimmung Konsens haben. Es wurde schon angesprochen, dass die Rechtssicherheit ganz einfach vertraglich als Notwendigkeit für die Auszahlung vereinbart ist, und dass die Gelder erst dann fließen werden.

In dem Zusammenhang möchte ich – und das ist, denke ich, hier noch nicht so deutlich betont worden – vor allem auch der Wirtschaft und der Industrie danken, denn ein Großteil der Mittel wird durch die österreichische Industrie und die österreichische Wirt­schaft aufgebracht. Es ist ein erklecklicher Betrag von 210 Millionen US-Dollar, der hier für die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus zur Verfügung gestellt wor­den ist.

Wir alle hoffen, dass diese Rechtssicherheit so rasch wie möglich gewährleistet wer­den kann, sodass diese Entschädigung sehr spät, 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, an die Opfer dieser Gräueltaten überwiesen werden kann. Deshalb ist es auch sinnvoll, dass es dann, wenn diese Rechtssicherheit gegeben ist, die Vorauszah­lungen geben kann, so wie wir das heute beschließen werden.


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Frau Kollegin Stoisits, ich hoffe, Sie haben jetzt gesehen, dass es gar nicht möglich ist, Ihren Antrag hier zu beschließen, dass wir aber diese wichtige Vorlage trotzdem in einem Vier-Parteien-Konsens verabschieden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Redezeit: 3 Minuten; Restredezeit ihrer Fraktion: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.59.34

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Scheibner, der Widerstand von unserer Seite wurde wohl von Ihrer Seite provoziert, nachdem Sie von einer ursprünglich kon­sensualen Formulierung eigenmächtig abgegangen sind. Also spielen Sie bitte nicht den Beleidigten! (Abg. Scheibner: Wir sind überhaupt nicht beleidigt! Das waren unflätige Aussagen von Ihrem Abgeordneten Wittmann! Eine Frechheit!) Es hat gute Gründe, warum wir hier Widerstand leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Leid, das Menschen durch Österreicher, seltener auch durch Österreicherinnen in der Zeit des Nationalsozialismus angetan wurde, kann wirklich durch nichts wieder gutgemacht werden. Auch wenn niemand von uns persönlich für nationalsozialistische Verbrechen verantwortlich gemacht werden kann, so haben wir Österreicherinnen und Österreicher alle eine historische Schuld zu tragen.

Es hat lange gebraucht, bis begonnen wurde, diese Vergangenheit auch politisch auf­zuarbeiten. Das Entschädigungsfondsgesetz ist ein ganz wesentlicher Schritt in diese Richtung, in Richtung Aufarbeitung, aber vor allem in Richtung symbolhafter Gerechtig­keit.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind naturgemäß sehr alt und haben Schreck­liches erlebt, das ihr Leben einschneidend geprägt hat. Mit jedem Tag sinkt die Wahr­scheinlichkeit, dass sie diese symbolhafte Geste der Versöhnung – als mehr kann es wohl nicht gesehen werden – auch selbst entgegennehmen können. Deshalb muss eine möglichst schnelle Auszahlung absolute Priorität haben. Der Rechtssicherheitsge­danke darf gerade in diesem Fall nicht überstrapaziert werden – da gehe ich mit Kolle­gin Stoisits völlig konform –, es kann aber auch nicht gänzlich darauf verzichtet wer­den. Die Vorschüsse müssen rasch und unbürokratisch ausbezahlt werden, denn es ist ohnehin Bedingung, dass die Klagen gegen die Republik oder einzelne Unternehmen zurückgezogen werden. Ich denke, dieser Umstand dürfte es vielleicht so manchem erleichtert haben, dieses Gesetz zu befürworten und vielleicht auch so manche Spende lockerzumachen, vor allem jenen, die weniger von historischer Verantwortung, sondern mehr vom Prozessrisiko motiviert werden.

Wie auch immer: Entscheidend ist, dass wir die Voraussetzung für eine rasche Aus­zahlung schaffen, und entscheidend ist auch, dass die Geschichte unseres Landes und unserer Parteien während der Zeit des Nationalsozialismus und Austrofaschismus konsequent aufgearbeitet wird beziehungsweise dass mit dieser Aufarbeitung endlich begonnen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Posch. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


11.02.26

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Herr Präsident Khol hat – mit nicht geringem Pathos – gesagt, dass Österreich


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mit diesem Gesetz Gerechtigkeit schaffe, Wahrheit schaffe. Das ist vielleicht ein biss­chen zu viel gesagt. In der Sache selbst, muss ich sagen, hat er Recht, weil bei den Vorauszahlungen, die erst nach Rechtssicherheit eintreten, wie überhaupt die Auszah­lungen aus dem Entschädigungsfonds erst nach Rechtssicherheit eintreten, in Wirklich­keit keine andere Möglichkeit war und das Interesse der Republik in diesem Fall gegen das humanitäre Anliegen gestanden ist, nämlich das Interesse der Republik, sich dem Druck von Sammelklagen nicht auszusetzen. Andererseits ist es aber Realität, dass über 4 000 betagte Menschen die Auszahlung nicht erlebt haben. Das ist ein Faktum.

Ich glaube dennoch, dass es geboten scheint, diesem Gesetz die Zustimmung zu ge­ben, nachdem 26 der 27 Kläger die Klage inzwischen zurückgezogen haben und es nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis Rechtssicherheit eingekehrt ist und sowohl die Vorauszahlungen als auch die effektiven Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds beginnen können. Angesichts vieler konsensualer und auch versöhnender Gesten – und vielleicht können sich auch die Grünen dieser Linie anschließen – gilt es einerseits den Damen und Herren im Entschädigungsfonds für die geleistete Arbeit Dank zu sagen. Sie haben Großartiges geleistet. Es ist andererseits der Beginn einer neuen Phase der Aufarbeitung, der Beginn einer geistigen Auseinandersetzung mit unserem politischen Erbe.

Wenn man diese 200 Millionen US-Dollar, um die es da geht, in Relation setzt zur Dimension des größten Raubzuges der Geschichte, den die Nazis in diesem Land durchgeführt haben, dann wird man erkennen, wie bescheiden dieser Betrag ist. Es waren nämlich damals rund 200 Milliarden Schilling, die geraubt wurden. Und es steht auch in keinem Verhältnis zu dem, was die Leute in den Konzentrationslagern oder bei Sklavenarbeit mitgemacht haben.

Österreich hat sich damit einer materiellen und rechtlichen Pflicht entledigt. Die ethi­sche und moralische Dimension des Mordes an Juden ist gesetzlich und materiell auch nicht gutzumachen, weil sie sich jeglicher Kategorie des Denkens entzieht. Jahrelang hat diese umfassende moralische, gesellschaftliche und kulturelle Rehabilitierung der Juden und anderer politischer Verfolgter, darunter zahlreicher Wissenschafter, Philo­sophen und Intellektueller, nicht stattgefunden. Diese Auseinandersetzung muss nach Abschluss dieses Gesetzes erst beginnen. In diesem Sinn, glaube ich, ist der heutige Schritt ein erster Schritt in eine neue Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Restredezeit ihrer Fraktion beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


11.06.21

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt, die österreichische Wirtschaft, österreichische Wirtschaftstreibende, Industriebetriebe werden einen guten Teil dieser 200 Millionen US-Dollar dem Entschä­digungsfonds zur Verfügung stellen. Allerdings kommen 66,86 Millionen € aus dem österreichischen Budget, vom österreichischen Steuerzahler, von der österreichischen Steuerzahlerin. Diese 66,86 Millionen € hat die Republik Österreich im Jahr 2001 be­reitgestellt, allerdings mangels Fälligkeit, weil es ja keine Rechtssicherheit gegeben hat und weil die Fristen damals zu laufen begonnen haben, als Rücklage zurückgestellt, wie es so schön heißt.

Herr Bundeskanzler! Herr Präsident Khol hat hier in seiner Rede gesagt, Sie seien damals, 2001, mit dem Hut in der Hand zu den österreichischen Wirtschaftstreibenden gegangen, um diese Summe aufzubringen. Ich weiß nicht, ob Sie jemand mit dem Hut in der Hand gesehen hat. Herr Dr. Pichler ist tatsächlich nicht mit dem Hut in der Hand,


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sondern mit Argumentation im Kopf zu den Wirtschaftstreibenden gegangen und hat diese Summe aufgebracht.

Ich appelliere hier ein letztes Mal an Sie, meine Damen und Herren. Wenn Sie wollen, dass es einen kleinen Teilbetrag, eine kleine Vorauszahlung an die betagten Opfer, die Anträge gestellt haben, bereits in den nächsten Monaten gibt, dann müssen wir dies von der Rechtssicherheit entkoppeln, denn wir sind in der Hand der amerikanischen Gerichte. Und die amerikanischen Gerichte werden – da habe ich mich kundig ge­macht, wie sicherlich auch Präsident Khol – diese Causa sicher nicht im nächsten hal­ben Jahr abschließen, obwohl die Kultusgemeinde alles tut, was möglich ist. Entkop­peln wir es im Sinne des Abänderungsantrages in der zweiten Lesung, und stimmen wir dann alle zu, damit all das eintritt, was sich alle hier so wünschen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu: Frau Abgeordnete Dr. Baum­gartner-Gabitzer. Restredezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


11.08.46

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die ursprünglichen Gesetze in traditioneller Vier-Parteien-Einigung zustande gebracht, und ich, ja wir alle haben das immer als sehr großen Erfolg bejubelt. Leider verabschieden sich die Grünen von diesem ge­meinsamen Konsens, und das bedauere ich außerordentlich.

Frau Kollegin Stoisits, Sie haben sich hier hergestellt und gemeint, dass Sie den Vier-Parteien-Antrag nicht mittragen, sondern dass Sie eine Änderung wollen und somit diese gute Tradition verlassen. Sie verlassen diese Tradition! Ich halte das für ganz schlecht, gerade in dieser Causa.

Zum anderen möchte ich schon bemerken, dass Herr Dr. Pichler unbenommen sehr viel dazu beigetragen. Aber trotz allem war es diese Bundesregierung, die auch das Geld dafür hergegeben hat, der Herr Bundeskanzler höchstpersönlich, der dieses Ge­setz hier eingebracht und hier auch verhandelt hat. Ich will niemanden schmälern, aber man muss schon alles beachten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Noch ein Wort zum Thema Rechtssicherheit. Es klingt sehr sympathisch, wenn Sie hier sagen, gehen wir doch davon ab, und zeitgleich auf die armen betagten Menschen verweisen.

Wir würden das auch gerne tun. Allerdings ist eine der Grundfesten hier in diesem Haus, auch in dieser Republik, dass man Rechtssicherheit beachtet. Und das ist etwas, was man in Wirklichkeit grundsätzlich nicht aufgeben kann. Das bedeutet für alle anderen Verlässlichkeit. Und dazu stehen wir, dass man sich im Prinzip auf das, was wir hier gesetzlich vereinbaren, was in den Verträgen vereinbart wird, auch verlas­sen kann. Und das wollen wir auch in Zukunft so halten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Mag. Posch zu Wort gemeldet. Sie kennen die Geschäftsordnung. 2 Minu­ten. – Bitte.

 


11.10.49

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abge­ordnete Baumgartner-Gabitzer hat wahrheitswidrig behauptet, dass in dieser Causa die Grünen erstmals den Weg des Konsenses, den gemeinsamen Weg des Konsenses


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verlassen hätten. – Diese Tatsache ist unrichtig! (Abg. Hornek: Das ist ein Nonsens!) Wahr ist vielmehr, dass die Regierungskoalition in der Frage des Zukunftsfondsgeset­zes und Stipendienstiftungsgesetzes, das wir letztes Mal beschlossen ...

11.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! (Abg. Mag. Stoisits: Was ist das sonst, Herr Präsident? – Weitere Zwischenrufe.)

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mag. Posch bleibt beim Rednerpult stehen.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1101 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Ziffer 1 § 11a bezieht, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Der Antrag findet nicht die Mehrheit und ist daher abgelehnt. (Abg. Mag. Posch verharrt weiter am Rednerpult und spricht mit dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundeskanzler Dr. Schüssel.) – Herr Kollege Posch, wir sind mitten in einer Abstim­mung!

Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hie­für eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das Zeichen wird einstimmig erteilt.

Wir kommen sogleich zu dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf wird auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

11.13.292. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 725/A der Abgeordneten Peter Haubner, Markus Fauland, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports aus Bundesmitteln (Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 – BSFG) und Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird, sowie über den

Antrag 157/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend unabhängige Kontrolle der Mittelverwendung aus der „besonderen Bun­des-Sportförderung“ (1172 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Die Debatte wird von Herrn Abgeordnetem Haubner eröffnet. Wunschredezeit: 4 Minu­ten. – Bitte.

 


11.14.15

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für den Sport in Österreich. Mit dem Beschluss des Bundes-Sportförderungsgesetzes machen wir einen Quantensprung. Seit mehr als Jahrzehnten eine Vision wird die Schilling-Sportmilliarde heute Realität. Alleine die Mittel aus der Besonderen Bundessportförde­rung werden 2006 54 Millionen € betragen. Erfreulich ist die Tatsache, dass alle vier Parteien der neuen Mittelverteilung im Sport zustimmen.

Es gibt beim neuen Sportgesetz nur Sieger. Und so hat auch die BSO in ihrer Prä­sidiumssitzung einstimmig diese neue Mittelverteilung gutgeheißen. Im Sport zählt der Teamgeist, und alle Akteure haben bewiesen, dass es ihnen in erster Linie um den Sport geht und dass wir alle etwas für den Sport tun wollen. (Präsidentin Mag. Pram­mer übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben mit diesem neuen Gesetz die Basisfinanzierung für unsere Dach- und Fach­verbände gesichert, was eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Arbeit unserer hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist.

Österreich ist zweifelsohne ein Sport- und Veranstaltungsland, und die beiden folgen­den Anträge zeigen dies auch. 2,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher betrei­ben Sport in einem Sportverein. 350 000 ehrenamtliche Funktionäre und Trainer unter­stützen sie dabei. Sie investieren Tausende Stunden für ihre Mitglieder und sind für ihre Mitglieder im Einsatz. Besonders für das Engagement von ehrenamtlich Tätigen, den vielen Funktionärinnen und Funktionären, Trainerinnen und Trainern ein aufrichti­ges Dankeschön von dieser Stelle aus. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz vergolden sie die Mittel der Sportförderung und ga­rantieren die effektive Mittelverwendung. Die goldene Formel lautet: Optimale Sportför­derung und tolles Engagement ergeben ein gesünderes und sportlicheres Österreich. Und damit können wir beim Sportjargon bleiben: Der österreichischen Sportförderung können wir die Goldmedaille verleihen, und die Sieger des neuen Sportförderungsge­setzes sind die Sportlerinnen und Sportler und die Verbände.

Die Spitzensportförderung und damit die Professionalisierung der Verbände, die Trai­nerförderung sind weitere Schwerpunkte der neuen Bundessportförderung. Durch die finanzielle Ausstattung ist es möglich, neue Trainingsmethoden, neue Trainingszentren zu fördern, und die neuen Sieger für Österreich werden von diesen Mitteln profitieren. Damit wir auch morgen Benny Raichs, Gerhard Totschnigs, Marlies Schilds und Tho­mas Geierspichlers zujubeln können, dafür schaffen die Sportler mit ihrem Einsatz und ihrem Willen die Voraussetzung. Die Politik hat die Rahmenbedingungen wesentlich verbessert.

Es gibt noch vieles im österreichischen Sport zu verbessern. Geld alleine macht da nicht alles, aber es hilft den meisten Verbänden auf dem Weg zu neuen Erfolgen und zur Professionalisierung. Wir wissen auch, dass 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher keinen Sport betreiben. Da wird es mit neuen Gesundheits- und Bewe­gungsprojekten der Dachverbände und vor allem der Aktion „Fit für Österreich“ des Staatssekretärs weg von der Gießkanne hin zu einer effektiven Projektförderung und zu neuen Impulsen im Sport kommen.

Bei der Generalversammlung der Bundes-Sportorganisation am vergangenen Wochen­ende waren alle mit dem Ergebnis dieser neuen Förderung hoch zufrieden. Freuen wir


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uns auf viele Aktivitäten 2006! Sieger sind der Sport und das Gesundheitssystem. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zum Abschluss bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Markus Fauland, Beate Schasching, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 725/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungs­gesetz 2005 erlassen und das Glücksspielgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes 1172 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 2, Änderung des Glücksspielgesetzes, lautet Ziffer 1a:

„1a. § 17 Abs. 2 entfällt.“

Begründung:

Dieser Antrag dient lediglich der Korrektur eines Redaktionsversehens.

*****

(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Haubner eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schasching. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.19.00

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Werte Damen und Herren! Sport an prominenter Stelle auf der Tagesordnung ist immerhin auch eine Motivation, Grundsätzliches zum Thema Sport und die Bedeu­tung des Sports für unsere Gesellschaft anzumerken.

Sport als wichtigste Säule der gesunden Lebensführung hilft enorm, im Gesundheits­system zu sparen. Durch seinen integrativen Charakter wirkt Sport bei der Sozialisie­rung von Jugendlichen und trägt vor allem zur Gewaltprävention und zur Überwindung von sprachlichen Barrieren bei. Und was wir niemals vergessen sollten: 50 Prozent unserer jungen Menschen werden immer noch über den Sportverein sozialisiert. Die integrative Wirkung des Sports hat sich offensichtlich auch auf Politiker positiv aus­gewirkt, daher haben wir heute hier einen Vier-Parteien-Antrag zur Beschlussfassung vorliegen. Das soll auch ein wenig beispielgebend sein, denn ausverhandelt wurden all diese Punkte, die wir heute beschließen, in bester sozialpartnerschaftlicher Manier, in einem wunderbaren Gesprächsklima mit allen Verbänden, allen für den Sport verant­wortlichen Organisationen. Ich meine, das sei auch beispielgebend für viele andere Politikfelder in Österreich, um dort ein besseres Klima und eine bessere Zusammen­arbeit zu schaffen.


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Weiters sei die wirtschaftliche Bedeutung des Sports erwähnt, vor allem auch für das Tourismusland Österreich. Wir haben heute noch zwei Tagesordnungspunkte, bei denen es um Salzburg geht und wo auch noch darauf hingewiesen werden wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! 18 Millionen € mehr aus Umsatzerlösen der Österrei­chischen Lotterien ab 2006 – mehr Mittel großteils für Projekte im Breitensport, die durchgeführt und organisiert werden von den wichtigsten Stützen des österreichischen Sports, nämlich von unseren ehrenamtlich Tätigen. Da heißt es aber auch, wachsam zu sein bei der Vertragserrichtung zwischen BSO und BKA, dass diese Gelder auch für kleine Verbände und Vereine abholbar werden. Da heißt es, wachsam zu sein, dass nicht die Administration einen Löwenanteil auffrisst oder Abrechnungsmodalitäten der Gelder an der Realität vorbeigehen. Da sind wir alle gefordert.

Zuletzt eine Anmerkung, die ich mir als Dachverbandspräsidentin, die bereits Erfah­rung mit Schulkooperationen und Schulsportinitiativen hat, zu machen erlaube: Herr Staatssekretär! Der organisierte Vereinssport ist gerne professioneller Partner zur Schaffung qualifizierter Bewegungseinheiten für Schulkinder. Wir können und wollen aber nicht Ersatz für die tägliche Sportstunde in der Schule sein. Das sei hier ange­merkt. Dafür ist immer noch Bundesministerin Gehrer zuständig. Sie soll den Kindern ihre tägliche Turnstunde geben, und sie soll ihnen vor allem die verloren gegangenen Turnstunden der letzten Jahre wieder zurückgeben. Das soll eine wichtige gemein­same Forderung sein. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Die Dachverbände stellen Notfallmaßnahmen gerne zur Verfügung, den Unterricht je­doch muss die Ministerin sicherstellen.

Insgesamt, sehr verehrte Damen und Herren, ein guter Tag für den österreichischen Sport, ein guter Tag für den organisierten Vereinssport in Österreich! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Fauland.)

11.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Fau­land zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.22.28

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie! Mit dem nun­mehr vorliegenden Sportförderungsgesetz neu ist es – das soll man wirklich mit Verlaub sagen – Herrn Staatssekretär Schweitzer gelungen, einen Meilenstein in der österreichischen Sportförderung endlich einmal zu realisieren. (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es freut auch mich, dass wir in der Lage waren, hier einen politischen Konsens über die gesamte Parteienlandschaft hinweg zu schaffen, wobei wohl angemerkt sei, dass natürlich die Verwurzelung der Dachverbände auch hier im Haus, wie wir ja gerade gehört haben, vorhanden ist und dass es nach den positiven Verhandlungen mit den Dachverbänden auch zu erwarten war, dass wir auch hier im Nationalrat einen posi­tiven Abschluss zu diesem Gesetz zusammenbringen werden. Aber nichtsdestotrotz: Ein guter Tag für den österreichischen Sport!

Das bis dato gültige Gesetz stammte aus dem Jahr 1969 – gültig seit 1970 – und wurde trotz der oftmaligen, oft mit nicht besonders viel Liebe gemachten Novellierun­gen den Anforderungen, die wir vor allem an die Dachverbände zur Bewältigung der neuen Herausforderungen, was den österreichischen Sport betrifft, stellen müssen, nicht gerecht.

Einer der wesentlichen Faktoren war die finanzielle Absicherung der Dachverbände. Diese ist nunmehr mit diesem neuen Gesetz gegeben. Eines ist besonders anzu-


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merken: Durch den Wegfall des Deckelungsbetrages bei den Finanzierungen durch Erträge aus dem Bereich des Glücksspielmonopols kommt es allein – von der Gesamt­summe hat Kollege Haubner schon gesprochen – im Vergleich der Jahre 2005 und 2006 zu Mehreinnahmen in Höhe von zirka 6 Millionen €. Es ist, und das muss man auch hier einmal festhalten, Staatssekretär Schweitzer zu verdanken, dass, nachdem jahrzehntelang in Österreich, auch zu Zeiten einer großen Koalition, von der so ge­nannten Sportmilliarde gesprochen wurde, er sie nunmehr realisiert hat. Dazu meine Gratulation! (Abg. Mag. Gaßner – in Richtung der wenigen im Saal anwesenden frei­heitlichen Abgeordneten und der ÖVP –: Da müsst ihr klatschen!) – Meine Kollegen sind gerade nicht im Saal, aber damit kann ich leben.

Neben der Berücksichtigung der alpinen Vereine, die man auch erwähnen soll, beinhal­tet das Gesetz auch ein weiteres Novum, nämlich die Beendigung des so genannten Gießkannenprinzips: Die Mittel werden jetzt leistungsbezogen ausbezahlt, sie sind projektorientiert, und es wird nicht mehr nach Gutdünken und nach Paritätsgrundlagen verteilt. Im Vordergrund bei der Ausschüttung dieser neuen Mittel stehen die Schwer­punkte im Bereich des Nachwuchses und im Trainerbereich sowie im Bereich der Pro­fessionalisierung der Verbände, die sich auch erst auf die neuen Gegebenheiten ein­stellen werden müssen.

Meiner Überzeugung nach ganz wesentlich ist – Kollegin Schasching hat das schon angesprochen – die finanzielle Bedeckung des Sports als Dienstleister im Gesund­heitssystem. Die gesundheitsfördernden Maßnahmen – sei es im Bereich der Kinder­gartenbetreuung, sei es im Bereich der Volksschule – sind ein wesentlicher Pfeiler für die Verbesserung der Volksgesundheit im Gesamten. Es kann aber – und da gebe ich auch Kollegin Schasching Recht – nicht so sein, dass das die normalen Schulsport­aktivitäten ersetzt, sondern es kann nur eine Bereicherung und eine Erweiterung des Angebotes von professioneller Seite am Nachmittag sein. Das kann sogar so weit gehen, dass man das dann auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung, der Ganz­tagsbetreuung einfließen lässt.

Weiters ist auch die Initiative „Fit für Österreich“ nunmehr finanziell bedeckt. Diese Initiative, wiederum eine Initiative unseres Sportstaatssekretärs – man sieht, er arbeitet den ganzen Tag nur für den Sport –, spannt einen Bogen vom Kindesalter bis zu den Senioren und umfasst ein Angebot, das sich von Bewegungseinheiten für Kinder über – und das ist ein ganz wesentlicher Teil – eine Animation für Firmen, Sportein­heiten im Rahmen der Betreuung der Mitarbeiter anzubieten, bis hin zu geförderten Bewegungseinheiten in Seniorenheimen erstreckt. Das alles zusammen ist ein großer und sehr wesentlicher Fortschritt für unsere Volksgesundheit! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.26.58

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Es liegt uns heute ein Vier-Parteien-Antrag zur Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes vor. Ich möchte schon ein bisschen auch darauf eingehen, warum wir diesem Antrag zustimmen und warum wir ihn gemeinsam einbrin­gen, und in diese allgemeine positive Darstellung der Sportförderung der letzten Jahre schon auch ein paar, wie ich meine, realistischere Aspekte einbringen.

Der Punkt ist nämlich, dass wir in Österreich zwar eine Sportförderung hatten, nur: Wenn es um die Frage geht, wie zielgenau diese in den letzten Jahren war, dann muss man sagen, dass man da in gewissen Bereichen schon ordentlich darauf schauen


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musste. Das, was in diesem Gesetz wirklich eine Neuregelung darstellt, ist, dass diese zusätzlichen Beträge, die jetzt über erhöhte Einnahmen aus den so genannten Lotto­geldern kommen, eben nicht mehr nur mit der Gießkanne verteilt werden, sondern auch dort verteilt werden können, wo neue Strukturen entstehen, wo innovative Pro­jekte entstehen und wo es einfach mehr Möglichkeit gibt, auch steuernd einzugreifen.

Ich möchte zumindest aus der Sicht von uns Grünen sagen, dass die dem Gießkan­nenprinzip folgende Förderung in den letzten Jahrzehnten und Jahren in Österreich auch im internationalen Vergleich durchaus zu wünschen übrig gelassen hat. Man kann sich da verschiedene Sportarten anschauen. Man kann sich auch zum Beispiel im Spitzensport anschauen, wo es in Österreich Erfolge gegeben hat. Da wird man schon ein paar Verbände sehen, die da relativ viel weitergebracht haben. Dazu fallen mir zum Beispiel jene im Bereich Segeln ein, die auch bislang schon ganz gut und offenbar erfolgreich gearbeitet haben, in den letzten Jahren auch Tischtennis und Schwimmen, wo etwas weitergegangen ist. Es gibt aber auch viele Bereiche, wo Öster­reich einfach auf Grund der Tatsache, wie dieses Land konstruiert ist, auf Grund der Größe durchaus bessere Erfolge hätte bringen können.

Der Erfolg dieses Gesetzes ist, dass es möglich sein sollte, auch Schwerpunkte zu setzen. Das halten wir für notwendig, vor allem auch deshalb, weil Spitzensport und Breitensport sehr stark zusammenhängen. Wir wissen alle, dass Erfolge, die im Spit­zensport von Spitzensportlern erbracht werden, eine Auswirkung, einen Einfluss auf den Breitensport haben, indem dann bei Jugendlichen der Wunsch besteht, auch Sport ausüben zu können.

Ich persönlich habe in meiner vormaligen Tätigkeit als Tennislehrer zum Höhepunkt des Thomas-Muster-Booms miterlebt, dass Österreich diese Möglichkeit überhaupt nicht genutzt hat: Auf einmal sind viele Jugendliche gekommen und wollten Tennis spielen lernen, die Strukturen waren aber überhaupt nicht so, dass man daraus etwas gemacht hätte. Wo Österreich jetzt im Tennis steht, ist etwa dort, wo es vor Muster gestanden ist. Es gibt jetzt auch andere Beispiele dafür: Schwimmen, Tischtennis – die Sportarten, die jetzt erfolgreich sind.

Abgesehen von der Förderung des Spitzensports ist es daher aus unserer Sicht ganz wichtig, auch für Jugendliche die Möglichkeit zu bieten, dort einzusteigen, wo jetzt ihr Interesse liegt. Das sollte nunmehr in einem höheren Ausmaß möglich sein. (Beifall bei den Grünen.)

Ein zweiter Punkt, den ich noch ansprechen möchte – er hat ein bisschen mit dem ers­ten zu tun –, ist die Frage der Kontrolle. Bei allem Bekenntnis zur Förderung der Dach­verbände: Wenn es aber so ist, dass man ein Kontrollgremium bildet, in das die zu kontrollierenden Organisationen jeweils eine Person entsenden, also die kontrollieren­den und geförderten Organisationen die gleichen sind, dann hat das mit Kontrolle relativ wenig zu tun. Auch da ist es in diesem Gesetz jetzt gelungen, eine unabhängige Kontrolle festzulegen, durch die es möglich sein sollte, auch wirklich objektiv zu bewer­ten, ob die Gelder sinnvoll und bestmöglich eingesetzt werden.

In diesem Sinn werden wir dem Gesetz zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

11.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Stadler zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.30.42

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Im Rahmen des vorliegenden Antrages betreffend die Neuregelung des Bundes-Sportförderungsgesetzes wird,


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neben anderen Punkten, auch eine gesetzliche Grundlage für die alpinen Vereine ge­schaffen.

Wir haben in Österreich über 50 000 Kilometer Wanderwege, über 500 Hütten, die ge­meinsam 1,1 Millionen Nächtigungen verzeichnen und über 900 000 Wanderer jährlich beherbergen. Die alpinen Vereine leisten mit ihren Tausenden Mitgliedern, ihren ehren­amtlichen Mitgliedern einen ganz entscheidenden Beitrag zur Verbesserung und Erhal­tung des Wegenetzes und vor allem auch zur Sanierung und Standardverbesserung der Schutzhütten.

Wenn man weiß, dass über 2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher wandern, vom Kleinkind bis zum Senior, wenn man weiß, dass der Wandersport – der für Fami­lien sehr kostengünstig ist und auch über die Generationen hinweg betrieben werden kann – immer mehr Zulauf hat, wenn man weiß, dass der Klettersport die Jugend immer mehr begeistert und das Wandern ganz entscheidend zur Volksgesundheit beiträgt, und wenn man weiß, dass 2 310 Beschäftigte allein bei den alpinen Vereinen tätig sind, dann weiß man auch, dass die Verdoppelung der Mittel in dieser Bundes-Sportförderung für die alpinen Vereine eine sehr gewinnbringende Investition in die Zukunft ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mittermüller.)

Nicht umsonst wird dieser Entwurf von allen alpinen Vereinen, auch von den Natur­freunden, sehr gelobt, und alle sagen unisono, dass diese Bundesregierung mit Bun­deskanzler Schüssel ein Garant dafür ist, dass für den Wandersport etwas getan wird, dass die Wanderwege und die Schutzhütten weiterhin erhalten und verbessert werden. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten, beim Bundeskanzler, beim Staatssekretär und bei allen Abgeordneten, die zum Gelingen dieses Antrages beigetragen haben.

Mit der heutigen Beschlussfassung der neuen Bundes-Sportförderung ist ein ganz ent­scheidender Schritt gelungen, die Mittel zur Verbesserung des Breitensportes sind ge­sichert. Von Projekten für junge Menschen bis hin zu Seniorenaktivitäten – alles, was Menschen für Bewegung begeistern kann, soll Möglichkeit zur Förderung erhalten. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben sollen für Bewegung begeistert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beschließen wir gemeinsam die not­wendigen Mittel. Gleichzeitig aber werden die Verantwortlichen der Sportorganisatio­nen, inklusive Kollegin Schasching, und alle, die mit Sport in Österreich zu tun haben, eingeladen, innovativ zu sein, kreativ zu sein, neue Wege zu beschreiten, um den Menschen in Österreich die Freude, die Lust, den Spaß an der Bewegung zu vermit­teln. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mittermüller.)

11.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Pfeffer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.33.50

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Durch die Änderung im Bundes-Sportförderungsgesetz wird die Sportförderung des Bundes neu geordnet und auch vereinsfreundlicher gestaltet.

Worum geht es hiebei, meine Damen und Herren? – Erfreulicherweise werden alle vier Parteien dieser Änderung zustimmen, das wurde heute schon mehrmals erwähnt. Die finanzielle Basis der drei Dachverbände ASVÖ, ASKÖ und UNION sowie des Österrei­chischen Fußballbundes und des Österreichischen Olympischen Comités wird sicher­gestellt. Künftig werden diese Institutionen mehr Geld aus dem Titel der Besonderen Sportförderung erhalten, und diese wird aus den Einnahmen des Glücksspielgesetzes gespeist und bereits ab dem Jahre 2006 ausgeschüttet werden. In der Folge sind na-


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türlich auch die vielen Vereine mit ihren Mitgliedern und Funktionären sowie den Sport­lerinnen und Sportlern Nutznießer dieser finanziellen Aufstockung.

Besonders aber freut es mich, dass durch diese Besondere Sportförderung der Frau­ensport und der Breitensport besonders gefördert werden. Und, was sehr wichtig ist: Präventive gesundheitsfördernde Maßnahmen werden bereits im Kindergarten und im Volksschulalter gesetzt werden.

Da diese Sportförderung von den jeweiligen eingereichten Projekten abhängig ist, sind natürlich die Dachverbände gefordert, hier den Vereinen bei der Umsetzung Hilfestel­lung zu leisten. Überlegungen dahin gehend werden schon angestellt, und mein Dach­verband, der ASVÖ, wird unter anderem auch die Koordinatoren für den Gesundheits­sport – so nennen wir dies – in jedem Bundesland einstellen. Die Vorbereitungsarbei­ten dafür laufen schon.

Ich verspreche mir davon sehr viel, meine Damen und Herren, und finde es auch not­wendig und sinnvoll, durch die Bundesländer-Informationstour aufzuzeigen, was diese neue Gesetzesänderung bringt. Natürlich ersetzen diese Maßnahmen nicht die Turn­stunden in den Schulen, diese fordern wir nach wie vor. Aber auch wir Sportfunktionäre sind gefordert, hier mitzuarbeiten und Informationsarbeit zu leisten.

Ich freue mich, dass dieser wichtige Schritt im Bereich des Sportes getätigt wurde, und wünsche mir, dass diese finanzielle Aufwärtsentwicklung in Sinne des Sportes weiter­geht, wünsche mir aber auch, dass bei vielen anderen Gesetzesänderungen solche Gemeinsamkeiten herrschen mögen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Mittermüller zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.36.39

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das neue Bundes-Sportförderungsgesetz ist ein Gewinn für den Spitzensport und den Breiten­sport. Gewinner gibt es also auf allen Ebenen.

Die ungedeckelten 3 Prozent aus den Lotterieumsätzen lassen für 2006 eine Erhöhung der besonderen Sportfördermittel um zirka 7 Millionen € erwarten – das ist mit Sicher­heit eine sehr erfreuliche Tatsache.

Staatssekretär Karl Schweitzer präsentierte uns im Ausschuss ein ausgezeichnetes neues Gesetz: weg von der Gießkanne hin zum gezielten Einsatz der Mittel mit Len­kungseffekt! Der Spitzensport ist unter anderen Gewinner durch mehr Mittel für die Trainer- und Nachwuchsarbeit, und dadurch erhalten die Vereine weitere notwendige finanzielle Unterstützung.

Breitensport als Gesundheitsvorsorge ist ein absolut aktuelles Thema geworden. Nicht zuletzt durch erschreckende statistische Zahlen sind die gesundheitlichen Defizite nachweisbar. So gibt es zum Beispiel an den Wiener Volksschulen durch Bewegungs­armut mehr als 50 Prozent Schulkinder mit Haltungsschäden – das sind allein in Wien immerhin 32 000 Kinder. Der persönliche und der volkswirtschaftliche Schaden dieser Erkrankung im bereits jugendlichen Alter ist ganz sicherlich ein enormer. Daher ist es sehr erfreulich, dass die Breitensportinitiative unseres Staatssekretärs Karl Schweitzer „Fit für Österreich“ durch die neue Mittelaufteilung finanziell gesichert ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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So werden Kooperationsprojekte zwischen Sportvereinen, Kindergärten, Schulen und Betrieben zur wichtigen Verbesserung unserer Volksgesundheit ermöglicht. Gewinner des neuen Bundes-Sportförderungsgesetzes sind also die Sportler und die Gesundheit unserer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.

Daher erhält dieses Gesetz erfreulicherweise das Lob und die Zustimmung aller Par­teien und ist sicherlich ein Meilenstein dieser Regierung für den Sport! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Lunacek zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.39.23

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich kann mich meinen Vorrednerinnen und -rednern nur anschließen: Auch ich freue mich, dass es möglich war – und auch Ihnen gelungen ist, Herr Staatssekretär –, doch einige Änderungen in dieses Gesetz hineinzubringen, Re­gelungen, die in der Vergangenheit nicht drinnen gestanden sind und die den aktuellen Anforderungen der modernen Sportwelt, sowohl im Spitzensport als auch im Breiten­sport, endlich Rechnung tragen.

Das eine ist, dass nicht mehr automatisch nach dem Gießkannenprinzip an die großen Verbände verteilt wird, sondern dass tatsächlich ein hoher Prozentsatz an Geldmitteln für so genannte neue Sportarten oder wenigstens Sportarten, die neu „in“ sind, verge­ben werden kann, ebenso für innovative Projekte.

Mein Kollege Dieter Brosz hat schon erwähnt: Sowohl Tischtennis als auch Schwim­men sind keine neuen Sportarten, aber es sind die, in denen es in letzter Zeit große Erfolge gegeben hat, gerade beim Schwimmen. Ich erwähne nur Markus Rogan und Mirna Jukic. Dadurch haben sich auch junge Leute angesprochen gefühlt und gesagt: Ich will mehr schwimmen gehen, vielleicht sogar in einem Verein, und nicht nur im Becken plantschen. Deswegen ist es sehr wichtig, hier entsprechende Geldmittel zur Verfügung zu haben, damit eben nicht das passiert, was Dieter Brosz schon im Zusam­menhang mit Tennis angesprochen hat: Der Tennis-Boom rund um Thomas Muster damals war nicht wirklich nachhaltig. Es konnte im Breiten- wie im Spitzensport nicht in dem Ausmaß gefördert werden, dass es tatsächlich auch eine nachhaltige Wirkung gehabt hätte.

Beim Schwimmen ist es derzeit so, dass in den Vereinen mehr, vor allem Kinder und Jugendliche, trainieren gehen wollen, und da gibt es dann oft Probleme insofern, als zu wenig Trainingsbahnen für die Vereine zur Verfügung stehen. Da heißt es immer verhandeln zwischen den Vereinen und den jeweiligen Gemeinden, die öffentliche Bäder haben. Ich glaube, es wäre notwendig, hier Initiativen zu setzen, damit es mehr Möglichkeiten für das Training gibt, und auch – das habe ich im Ausschuss schon angesprochen – dazu beizutragen, dass in Westösterreich ein Hallenbad oder mehrere mit einer 50-Meter-Bahn entstehen. Bei den Olympiaden und bei den Weltmeister­schaften, bei den Langbahnweltmeisterschaften, wird auf diesen langen Bahnen ge­schwommen, und das muss man natürlich auch trainieren können, und zwar nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter, wenn man nicht im Freibad trainieren kann. Also hier ist es notwendig zu investieren, damit diese Möglichkeiten geschaffen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ein positiver Beitrag, der mit dem Gesetz geleistet wird, ist, dass die Trainer und Trai­nerinnen besser bezahlt werden können, denn diese machen das zu einem Großteil


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ehrenamtlich und mit sehr viel Engagement. Diese Leute besser zu bezahlen ist eine gute Investition in den Sport.

Ein weiterer positiver Aspekt ist mir aufgefallen, nämlich dass die Frauen- und Mäd­chenförderung spezifisch mit Geldmitteln ausgestattet wird. Ich war sehr erfreut, Herr Staatssekretär, als Sie im Ausschuss erwähnt haben, dass eine eigene Studie in Auf­trag gegeben wurde, um die Motivation von Mädchen, jungen Frauen zu erforschen, um zu sehen, wie sie gefördert werden können, damit sie beim Sport bleiben. Es ist ja oft so, dass in der Zeit der Pubertät das Interesse sinkt, und deshalb ist es wichtig, her­auszubekommen, wie wir es schaffen, dass Mädchen und junge Frauen dabeibleiben, sich weiter für den Sport interessieren, mitmachen und nicht aufhören – und wir uns dann nicht wundern müssen, warum weniger Frauen Sport betreiben als Männer.

Also insgesamt ein positiver Punkt – wie auch jener, dass die Kontrolle verbessert wurde, was Dieter Brosz auch schon angesprochen hat. Es ist wirklich einer der selte­nen Fälle, wo es von grüner Seite Zustimmung gibt, auch eine zustimmende Meinung zum Sportstaatssekretär Schweitzer vom BZÖ. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet Herr Staatssekretär Mag. Schweitzer. – Herr Staatssekretär, bitte.

 


11.43.55

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Beginn allen danken, die dazu beigetragen haben, dass wir heute ein neues Bundes-Sportförderungsgesetz beschließen können; es freut mich sehr, dass es auf ungeteilte Zustimmung stößt.

Ich möchte mich bedanken bei allen Vertretern des organisierten Sports, die in langen Verhandlungen dazu beigetragen haben, dass das Ergebnis von allen mitgetragen wird und zum Teil auch mit Begeisterung mitgetragen wird.

Ich möchte mich bedanken bei den Beamten, die dieses Gesetz auch so formuliert haben, dass es einem wirklich modernen Gesetz entspricht. Allen rechtlichen, förder­politischen und sportpolitischen Kriterien wurde hier Rechnung getragen.

Dieses neue Bundes-Sportförderungsgesetz ist übersichtlich, und es wird vor allem eines damit beendet: das Fördern mit der Gießkanne. Es wird nur mehr ein Sockelbe­trag nach einem bestimmten Schlüssel ausgezahlt, und der Rest muss projektorientiert eingesetzt werden.

Zurückzuführen ist das Ganze auf eine Evaluierung der Ergebnisse der Olympischen Spiele in Athen. Wir haben uns mit dem organisierten Sport getroffen und gemeinsam darüber diskutiert, welche Schwerpunkte es zu setzen gilt. Und wir waren uns relativ rasch einig darüber, dass es im Nachwuchsbereich sehr, sehr viel zu tun gibt und hier ein Schwerpunkt zu setzen ist, und das kann mit diesem neuen Gesetz auch passie­ren.

Wir waren uns einig darüber, dass in der Trainerausbildung, -fortbildung und auch in der Bezahlung ein Schwerpunkt zu setzen ist, und das ist mit diesem Gesetz nun auch möglich.

Und zu guter Letzt geht es auch um die Professionalisierung der Verbände. Die BSO hat mit der Sportmanagerausbildung eine sehr gute Einrichtung geschaffen, die jetzt auch finanziell entsprechend ausgestattet werden kann und wo es den Verbänden er­möglicht wird, diese ausgebildeten Sportmanager auch entsprechend zu beschäftigen.


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Was mir besonders wichtig ist, ist die Tatsache, dass für die Fachverbände jetzt die Möglichkeit besteht, ihrem Breitensportauftrag auch tatsächlich nachzukommen und im Bereich der Prävention wirklich viel zu tun. Wir haben mit rund 9 Prozent aus der Besonderen Sportförderung auch entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier kann sich der Sport als Dienstleister im Gesundheitssystem etablieren, und ich glaube, das ist wesentlich und verdient auch Unterstützung. Wenn wir heute sehr häufig darüber klagen, dass unser „Krankheits­system“ an die Grenzen der Finanzierbarkeit gestoßen ist, und die Lösungsansätze, um das in den Griff zu bekommen, nur mehr darin bestehen, dass man an Leistungs­kürzungen oder Beitragserhöhungen denkt, so, glaube ich, ist es notwendig, einmal darüber nachzudenken, was der Sport als Dienstleister im Gesundheitssystem im Rahmen der Prävention tun kann.

Und der Sport kann sehr viel tun! Unsere Projekte zeigen, insbesondere in der betrieb­lichen Gesundheitsvorsorge, dass hier sehr, sehr viel möglich ist. Professor Felderer hat uns errechnet, dass bei einer flächendeckenden Umsetzung der Prävention in Ös­terreich, von den Kindergärten bis zu den Senioren, ein Einsparpotenzial von 1,7 Pro­zent des Bruttoinlandsproduktes erschlossen werden kann; das sind rund 3,6 Milliar­den €.

In Zusammenarbeit mit den Dachverbänden gelingt es uns, dieses flächendeckende Angebot zu machen. Mit „Fit für Österreich“ können wir in die Kindergärten, in die Schulen, in die Betriebe und auch zu den Senioren gelangen. Wir haben die Vereine der Dachverbände ersucht, sich zu qualifizieren, und sie haben es getan. Mit dem Qua­litätssiegel „Fit für Österreich“ sind all jene Vereine gekennzeichnet, die dieses Ange­bot machen können. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ich glaube, es ist auch bemerkenswert, dass wir im neuen Gesundheitspass die Mög­lichkeit haben, dass der Arzt auch Bewegungsprogramme verschreiben kann. Das ist für mich ein wesentlicher Schritt, der bis jetzt meines Erachtens noch viel zu wenig Be­achtung gefunden hat. (Abg. Neudeck: Freiwillig!) – Natürlich freiwillig! Aber ich hoffe doch, dass immer mehr Österreicher und Österreicherinnen die Bewegung vorziehen und das Pulverlschlucken hintanstellen, denn das ist sicherlich der richtige Weg. (Bei­fall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ich bin auch überzeugt davon, dass der Vorstoß, den wir gemeinsam mit der Kran­kenkasse der gewerblichen Wirtschaft gemacht haben, nämlich den „Fit-Hunderter“ zu installieren, Nachahmer finden wird. Erste Gespräche mit der Wiener Gebietskranken­kasse sind sehr erfolgversprechend verlaufen. Auch hier weiß man, dass man mit der Prävention unter Umständen die Finanzierungslücke schließen kann.

Ich verspreche mir vom Sport als Dienstleister im Gesundheitssystem, der mit diesem Bundes-Sportförderungsgesetz jetzt die Möglichkeiten hat, auch dementsprechend auf­zutreten, dass wir unser „Krankheitssystem“ umgestalten können zu einem Gesund­heitssystem, dass wir den Weg schaffen von den kranken zu den gesunden Kassen.

Ich bedanke mich bei den Dachverbänden, dass sie da wirklich tatkräftige Unterstüt­zung leisten, weiß aber auch, dass das die Überlebensaufgabe für die Dachverbände ist und eine wunderbare Kooperation für die Zukunft bedeuten wird. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und der Grü­nen.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schiefermair. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 



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11.49.38

Abgeordnete Notburga Schiefermair (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heinz Prüller kommentierte bei einem Schirennen vor einigen Jahren: „Der Rückenwind kommt heute nicht nur von hinten, sondern auch von links und rechts!“– So könnte er auch heute diesen Vier-Parteien-Antrag kommentie­ren.

Mit diesem Gesetz wird nicht nur die finanzielle Sicherung der Bundesdachverbände, des Österreichischen Fußballbundes und des Österreichischen Olympischen Comités hergestellt, sondern auch die gesetzliche Grundlage für die mir so wichtige Bewe­gungsinitiative „Fit für Österreich“ geschaffen.

Mit dem kooperativen Projekt ergreifen diese Regierung und die BSO die Initiative und bringen den Sport unter dem Motto „Für eine lebenslange Sportbetätigung“ und „Sport als Dienstleister im Gesundheitssystem“ unter die Bevölkerung. Es werden damit drei wichtige Ziele verfolgt: Gesundheit durch Bewegung als präventive Maßnahme, Förde­rung der lokalen Sportvereine, Bewegungsangebot für die ganze Familie, vom Vor­schulalter bis hin zum Sport in der zweiten Lebenshälfte.

Mit dem heutigen Beschluss stehen 12,3 Millionen € zusätzlich für den Spitzen-, Brei­ten- und Gesundheitssport zur Verfügung. Davon werden 9 Prozent für die Initiative „Fit für Österreich“ aus der Besonderen Sportförderung verwendet, also rund 1,1 Millio­nen €. Dazu kommen die Mittel aus der Allgemeinen Sportförderung. Das macht dann insgesamt 1,1 Millionen € aus, die uns nächstes Jahr für diesen Bereich zur Verfügung stehen.

Unter dem Motto „mehr Menschen zum Sport“ eint uns ein Ziel, und wir gehen ge­meinsam diesen Weg. Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.51.44

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Hohes Haus! Das Bundes-Sportförderungsgesetz bringt in vielen Bereichen er­freuliche Klarstellungen, schafft bisher nicht vorhandene gesetzliche Grundlagen und sichert künftig die finanzielle Basis für die drei Bundesdachverbände, den ÖFB und das ÖOC. Das ist sehr erfreulich, das ist sehr zu begrüßen und macht Hoffnung auf eine sehr positive weitere Entwicklung des österreichischen Sports, des Breiten- und des Schulsports im Besonderen.

Das Bundeskanzleramt und die BSO haben gezeigt, dass mit partnerschaftlichem Ver­handeln große Erfolge erzielt werden können. Eine projektbezogene Sportförderung ist zu begrüßen, ebenso die bessere Übersicht im Bereich der Bundes-Sportförderungen und ganz besonders die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung des Verbandes alpiner Vereine Österreichs.

Nach dem äußerst bedenklichen Schulsportkürzungsprogramm der Unterrichtsministe­rin bieten nun dieses Gesetz und die damit zur Verfügung gestellten Mittel die Möglich­keit, zum Beispiel mit Schulkooperationsprojekten und neuen Bewegungsprogrammen verlorenes Terrain wieder zurückzugewinnen. Es ist zu begrüßen, dass künftig Vereine wertvolle Unterstützung für den Sportunterricht geben, Randsportarten so auch die Chance für mehr Öffentlichkeit bekommen, aber sie können kein Ersatz für den ur­sprünglichen Sportunterricht sein, der an den Schulen so richtig und wichtig ist. Eine wichtige Ergänzung sind sie allemal.


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Wichtig ist auch, dass mit diesem Gesetz eine gesetzliche Grundlage für die Bede­ckung des zusätzlichen Finanzbedarfs zur Beschickung Olympischer Spiele geschaffen wird – und ganz besonders wichtig und nicht zu vergessen sind auch die zu erwarten­den positiven Beschäftigungseffekte am Arbeitsmarkt im Sportbereich.

Zusammengefasst, meine Damen und Herren: Ein gutes Gesetz mit vielen positiven Effekten, das Nachhaltigkeit garantiert und dem wir gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.54.00

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ehemalige Spitzensportlerin weiß ich, dass bei allem Wettbewerb im Sport immer das Miteinander zählt. Man leidet mit Kolleginnen und man freut sich mit Kolleginnen. Umso mehr freut es mich, dass heute ein gemeinsamer Beschluss aller Parlamentsfraktionen zustande kommt und damit der Sport aus dem tagespolitischen Geschäft herausgenommen wird.

Meine Damen und Herren! Es war diese Bundesregierung, die in das Bundes-Sportför­derungsgesetz die Behindertensportverbände als fixen Bestandteil ins Fördergesche­hen aufgenommen hat, und es war diese Bundesregierung, die die Besondere Sport­förderung mit einem Mindestbetrag von 40 Millionen € auf eine noch nie da gewesene Höhe festgelegt hat. Ich bedanke mich dafür sehr, sehr herzlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit den Änderungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes werden aber auch die Mittel für Strukturmaßnahmen und Sonderprojekte neu verteilt. Es gibt nun einen fixen Schlüssel, von dem vor allem die Bundesorganisationen der Dachverbände und des ÖFB profitieren. Da im Sport immer das Miteinander im Vordergrund steht, gehe ich auch davon aus, dass dieses Mehr an Geld sich auch auf die Landesorganisationen positiv auswirken wird. Es sind die Länder und Vereine, die im direkten Kontakt mit den Tausenden Sportlerinnen und Sportlern stehen und die mit den zahlreichen Funktionä­rInnen täglich in Kontakt stehen und mit ihnen ihre Projekte umsetzen, denn, meine Damen und Herren, Sport passiert vor Ort.

Ich darf Ihnen einige Zahlen in diesem Zusammenhang nennen: Die Ehrenamtlichen leisten bei uns in Österreich ein wöchentliches Arbeitsvolumen von zirka 1 465 000 Stunden. Diese vielen Stunden bedeuten aber auch ein enormes Sparpotential im Gesundheitsbereich, dies bedeutet geringere Heilungskosten und weniger Kranken­stände. Ohne Freiwillige wäre Sport in dieser breiten Form, wie er bei uns in Österreich ausgeübt wird, nicht finanzierbar. Ein herzliches Dankeschön an alle ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionäre, die täglich für den Sport unterwegs sind, und ich wünsche ihnen allen, die sie so engagiert für den Sport eintreten, auch weiterhin viele Erfolge! (Beifall bei der ÖVP.)

11.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Reheis. Wunschredezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


11.56.23

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Ich glaube, man muss an dieser Stelle einmal festhalten und zu Recht fest­halten: Österreich ist ein Sportland mit hervorragenden Sportlern und sehr vielen


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Sportvereinen – und vor allem muss man hier und heute die einheitliche Meinung im Hohen Haus betonen: Sport steht außer Streit!

Es gibt eine gute Gesprächsbasis, eine sozialpartnerschaftliche Arbeitsweise im Sport­ausschuss, und der Erfolg, glaube ich, kann sich sehen lassen: Es ist gut, dass es mit diesem Vier-Parteien-Antrag nunmehr gelungen ist, die für die Besondere Bundes­sportförderung zur Verfügung stehenden Mittel einer neuen und zeitgemäßen Vertei­lung zuzuführen.

Dass Bewegung wichtig ist, steht außer Streit, deshalb möchte ich auch hier den Wermutstropfen nicht verschweigen: das ist leider die mangelnde Bewegung unserer Schülerinnen und Schüler. Da muss ich Frau Ministerin Gehrer auf jeden Fall darauf hinweisen, dass Bewegung in den Schulen sehr wichtig ist, und ich fordere sie auf, diesen Tatbestand auch ernst zu nehmen.

Ich darf mich an dieser Stelle bei der BSO und den Dachverbänden, denen es mit zu verdanken ist, dass die Sportförderung hiermit eine positive weitere Entwicklung er­fährt, recht herzlich bedanken.

Für mich als Tiroler ist es ganz besonders erfreulich, dass die alpinen Vereine wie der Alpenverein oder die Naturfreunde nunmehr einen fixen Anteil von 1,4 Millionen € jähr­lich vom Förderkuchen erhalten. Bislang war es so, dass die Vereine betreffend Erhal­tung von Schutzhütten, Klettersteigen auf eine Querfinanzierung angewiesen waren, aber mit dieser neuen Regelung sind sie weg von dieser Querfinanzierung und haben einen sicheren Anteil, womit ein lang gehegter Wunsch der alpinen Vereine in Erfüllung geht.

Ich darf mich bei allen, die hier mitverhandelt haben, recht herzlich bedanken, denn mit dem neuen Bundes-Sportförderungsgesetz wird es Gott sei Dank zu einer faireren Ver­teilung der Mittel und insgesamt zu einer längst notwendigen Aufwertung des Sports, der Verbände und der SportlerInnen kommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.59.00

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Erfreulich ist der einstimmige Beschluss des Bundes-Sportförderungsgesetzes, das mehr Mittel für den Sport sichert, auch Mittel mit der Zweckwidmung für den Nachwuchsbereich des ÖFB, dessen Schwerpunkte Breiten­fußball, Talenteförderung und qualitative Aus- und Fortbildung von Fußballtrainern sind.

In 29 Landesausbildungszentren in Österreich werden jeweils bis zu 18 12- bis 14-Jäh­rige betreut, wobei hier die individuelle Förderung im Vordergrund steht. Auch eine LAZ-Vorstufe für 10- bis 11-Jährige wird österreichweit installiert.

Die nächste Stufe sind die BNZs und Fußballakademien. Hier gefällt mir besonders der oberösterreichische und Vorarlberger Weg mit Windtner und Kopf, wo die Landesfuß­ballverbände Träger – in Oberösterreich mit LASK und Pasching – sind. Diese Lösung unterstützt und motiviert auch die kleineren Vereine, die viel Zeit und Engagement in Nachwuchsarbeit investieren. Dieser Weg bietet Kontinuität und entkoppelt die Nach­wuchsarbeit von eventuellen Abstiegen der Profi-Vereine. Wichtig ist auch, gemein­same Schul- und Berufsmodelle für unsere Jugendlichen weiterzuentwickeln.

Bestens ausgebildete Trainer für den Nachwuchs, die Konzeption eines Volksschul-Cups und Funcourt- Projekte sind geeignete Maßnahmen, Akzente für den Breiten-


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sport zu setzen. Eine Mädchen-Schülerliga und die Förderung des Frauenfußballs sind weitere Initiativen – wie auch der Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur.

Dieser Weg muss nun konsequent fort- und umgesetzt werden, dann werden sich auch wieder Erfolge bei der Nationalmannschaft einstellen. Im U17- und U19-Bereich gibt es bereits internationale Erfolge. Die Talente müssen verstärkt auch in der Red Zac-Erste Liga und T-Mobile Bundesliga zum Einsatz kommen. Sie müssen mehr Chancen erhal­ten.

Dieser Weg braucht Geduld und Zeit. Die Organisationsstruktur und das Fundament dafür sind geschaffen. Ich bin überzeugt davon, dass sich die Erfolge einstellen wer­den. In den Sport zu investieren ist auch sozialpolitisch eine sehr begrüßenswerte Maßnahme und rechnet sich somit auch gesellschaftspolitisch.

Herzlichen Dank den zigtausenden Funktionärinnen und Funktionären! Es lebe der Sport! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.01.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Die Sport­förderung des Bundes wird auf neue Beine gestellt. Ziel des neuen Bundes-Sportför­derungsgesetzes ist es, die finanzielle Basis der drei Bundesdachverbände – ASKÖ, ASVÖ und UNION –, des Österreichischen Fußballbundes und des Österreichischen Olympischen Comités sicherzustellen. Die Sportdachverbände, der ÖFB und das ÖOC erhalten künftig mehr Geld aus dem Titel der Besonderen Sportförderung. Zudem kön­nen Mittel aus diesem Topf in Hinkunft auch für die Finanzierung bundesweiter Bewe­gungsinitiativen sowie für die Förderung des Verbandes alpiner Vereine Österreichs verwendet werden.

Konkret wird die Besondere Sportförderung, die aus Einnahmen nach dem Glücks­spielgesetz finanziert wird, ab dem Jahr 2006 folgendermaßen aufgeteilt: 1,4 Prozent erhält der Österreichische Behindertensportverband, je 0,1 Prozent das Österreichi­sche Paralympische Committee und Special Olympics Österreich, 1,5 Prozent die Österreichische Bundes-Sportorganisation, 2,6 Prozent der Verband alpiner Vereine Österreichs, 1,3 Prozent das ÖOC zur Beschickung von Olympischen Spielen, und 3 Prozent – das ist besonders wichtig – sind für innovative Sportprojekte, für die Förderung von Frauensport sowie für gesundheitsfördernde Bewegungsmaßnahmen im Kindergarten- und Vorschulalter vorgesehen.

Herr Staatssekretär! Wichtig wäre es, im Zuge dieser Sportförderung auch zu schauen, dass das Bundesmonopolgesetz erhalten bleibt, denn daraus erhalten wir auch die Gelder für die Sportförderung. Wir müssen besonders darauf achten, dass im Zuge der Dienstleistungsrichtlinien-Diskussion das Bundesmonopolgesetz erhalten bleibt, damit der Sport weiter finanziert werden kann und damit wir auch weiterhin diese Sportförder­mittel, wie wir sie jetzt beschlossen haben, positiv für die österreichischen Sportlerin­nen und Sportler ausgeben können. (Beifall bei der SPÖ.)

12.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fuhrmann. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.03.11

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssek­retär! Wir haben es heute schon mehrere Male gehört – auch ich möchte es noch ein-


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mal bekräftigen –: Österreich ist das Sportland Nummer eins! Das neue Bundes-Sport­förderungsgesetz wird diesen Umstand noch mehr fördern und unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit der Neuregelung, die mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten wird, ist die notwendige finanzielle Ausstattung für eine professionelle und erfolgreiche Arbeit gesichert.

Gesundheitsthemen und damit auch das Thema Sport haben Gott sei Dank auch in der Bevölkerung Wirkung gezeigt. Das Bewusstsein für Gesundheit und Fitness ist gestie­gen. Es ist Aufgabe der Politik, dafür auch Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ich möchte hier vor allem erwähnen, dass gerade im Jugendbereich, im Jugendsport zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden – ein Umstand, den ich her­vorheben möchte. Im Besonderen möchte ich sagen, dass im Jugendsport im Mittel­punkt steht, dass 14 Prozent dem ÖFB für Strukturreformen und Nachwuchsförderung zugewiesen sind, 22 Prozent gehen an Bewegungsprogramme und Schulkooperatio­nen.

Ich glaube, das ist wirklich eine tolle Sache. Es liegt nun an der Politik, diese breite Zu­stimmung aller Sportverbände zu nützen, auch die breite Zustimmung hier im Hohen Haus, und dafür zu sorgen, dass die neue Sportförderung entsprechend auf die Beine gestellt, flexibler gestaltet und Österreich vielleicht noch ein wenig fitter wird. (Beifall bei der ÖVP.)

12.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Faul. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.04.56

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Lieber Herr Staatssekretär, ich freue mich über deine lobenden Worte bezüglich der Dach­verbände. Wenn ich mich einige Jahre zurückerinnere, muss ich sagen: Da hat es eine Amtsvorgängerin gegeben, Frau Kollegin Riess-Passer, die immer sehr vehement gegen die Dachverbände vorgegangen ist und die Dachverbände abschaffen wollte. Gott sei Dank sind die ÖVP und Karlheinz Kopf rechtzeitig draufgekommen und haben dagegengehalten. Stell dir vor: Wir hätten heute keine Dachverbände, wir haben aber auch keine Frau Riess-Passer, vielleicht gibt es auch die Freiheitlichen nicht mehr – also: ein Chaos! Ich glaube, es war richtig, dass wir das so gemacht haben. (Abg. Neu­deck: Aber heute bist du gar nicht faul! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich glaube, dass es wichtig war, dass sich die Dachverbände ohne Politik selbst orga­nisiert haben. Das halte ich für einen sehr wesentlichen Schritt. Es ist auch wichtig, dass man einmal sagt, was die Dachverbände leisten. Kollege Haubner hat heute von 60 Prozent geredet. Ich meine, dass wir 50 Prozent der ÖsterreicherInnen sportlich bedienen. Immerhin sind in den Dachverbänden 4,5 Millionen Leute organisiert. Wir haben 12 000 Vereine.

Lieber Herr Staatssekretär Schweitzer, du hast gesagt: gut organisiert. – Ich denke, wir waren immer gleich gut organisiert. Ich bin Präsident eines Dachverbandes und kenne keine wesentlichen Dinge, die wir verbessert haben, denn sie waren einfach immer gut. Wir haben mit 100 Leuten 4,5 Millionen Mitglieder organisiert. Das soll uns einmal jemand in Österreich nachmachen.

Es ist auch wichtig, dass die Dachverbände dieses Geld bekommen. Wir haben bau­liche Maßnahmen zu setzen, es ist einiges nachzurüsten. Wir haben nie eine Inflations­abgeltung von euch erhalten. Es sind auch viele Agenden nachzurüsten, die von Kolle­gin Schasching oder von Kollegem Reheis angesprochen worden sind. Dabei handelt es sich um Dinge, für die bis jetzt die Gemeinden eingestanden sind. Ich glaube, die


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Gemeinden müsste man in dieser Frage auch einmal entlasten. (Beifall bei Abgeordne­ten der SPÖ.) – Ein Dankeschön an die Bürgermeister.

Wenn die Frau Unterrichtsministerin in ihren „tollen“ Erhebungen davon redet, wie fett­leibig die Kinder sind, wie wenig Bewegung sie machen, dann ist es zwar schön, wenn man das auflistet, aber in Wirklichkeit hat sie keine Maßnahmen dagegen gesetzt. Ich bin froh darüber, dass wir in Zusammenarbeit mit den Dachverbänden und den Ge­meinden, die uns weiterhin unterstützen, der Jugend die Chance bieten, gesünder zu werden.

Eine allerletzte Bemerkung, Herr Staatssekretär: Nur 10 Prozent der Krankheiten kön­nen medikamentös geheilt werden, 90 Prozent gehen auf die ungesunde Lebensfüh­rung zurück. Daher sei der Sport im Vordergrund! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Steier. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.07.31

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Bedeutung der Neuordnung der Bundes-Sportför­derung haben meine VorrednerInnen bereits ausführlich dargelegt. Besonders hervor­zuheben – dazu stehen wir gemeinsam – ist die neue rechtliche Basis für die Förderun­gen von Bewegungsprogrammen und bundesweiten Bewegungsinitiativen.

Fest steht, dass zusätzliche finanzielle Mittel vor allem dem Jugendsport und dem Ge­sundheitssport zugute kommen sollen. Diese Absicht ist – darin sind wir uns einig – ausdrücklich zu begrüßen, vor allem angesichts der zunehmenden Bewegungsarmut von Kindern und Jugendlichen mit all ihren gesundheitlichen Problemen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die steigende Zahl übergewichtiger Kinder und Jugendlicher, das stagnierende Sportangebot in den Schulen und immer weniger kör­perliche Aktivitäten in der Freizeit sollten Alarmzeichen für Jugend-, Schul- und Ge­sundheitspolitiker sein. Daher wäre es wünschenswert, dass bestehende Projekte für mehr Bewegung in Kindergärten, Horten und Schulen möglichst flächendeckend Nach­ahmung und Finanzierung finden.

Fraglich ist, wie punktgenau die zusätzlichen Sportangebote die jeweilige Zielgruppe erreichen. Laut der Studie „Klug & Fit“ hat vor allem die Gruppe der männlichen Lehr­linge im Alter von 15 bis 18 Jahren mit 11 Prozent den höchsten Anteil an therapiebe­dürftigem Übergewicht. Also sollte man annehmen, dass für diese Zielgruppe spezielle Programme erstellt wurden. Und was führt die entsprechende Angebotsliste zum Bei­spiel im Burgenland dafür an? – Immerhin sechs Seiten Sport mit Qualitätssiegel, aber betitelt mit: Hopsi Hopper, Seniorengymnastik, Showdance und Aerobic.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Glauben Sie wirklich, dass diese Programm­angebote die männlichen Lehrlinge zu Bewegung motivieren? – Nein, mit Sicherheit nicht! Daher: Mehr Geld für den Breitensport ist gut, aber der Erfolg von Breitensport­projekten wird an den einzelnen Maßnahmen zu messen sein. Es sind deshalb sowohl die Sportorganisationen, aber im Speziellen auch der Herr Sportstaatssekretär aufge­fordert, Initiativen zu erarbeiten, die innovativ und cool genug sind, um vom Zielpubli­kum auch angenommen zu werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Spindelberger. Ebenfalls 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 



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12.10.09

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Auch für mich ist heute ein freudiger Tag, da wir einstimmig ein Gesetz verabschieden, von dem Abertausende sportbegeisterte Österreicherinnen und Österreicher in Zukunft profitieren werden. Aber leider ist es nicht immer so hier im Hohen Haus. Sie fahren oft über Anträge der Opposition drüber, auch wenn die Anliegen noch so wichtig sind.

Aber nun zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt. Wie wir alle wissen, wäre die finanzielle Basis der Bundesdachverbände, des ÖFB, aber auch des ÖOC auf Grund umfangreicherer Aufgabenstellungen nicht mehr gewährleistet gewesen. Daher war es auch gesellschaftspolitisch von enormer Wichtigkeit, die Sportförderung auf neue Beine zu stellen.

Da Kollege Haubner heute gesagt hat, die Sieger seien der Sport und das Gesund­heitswesen, möchte ich Folgendes dazu sagen: Wir wissen, dass 80 Prozent unserer Kinder an Haltungsschäden leiden, aber von der Politik bisher nichts dagegen getan wurde. Im Gegenteil! In den Schulen wurden der Sportunterricht, der Turnunterricht gekürzt. Ich glaube, dass es wichtig wäre, die täglichen qualifizierten Bewegungsein­heiten wieder verpflichtend in den Stundenplan aufzunehmen und der Volkskrankheit Nummer eins, nämlich des Stütz- und Bewegungsapparates, endlich einmal offensiv den Kampf anzusagen.

Herr Staatssekretär Schweitzer, so wichtig dieses Bundes-Sportförderungsgesetz ins­gesamt ist – es handelt sich um einen Quantensprung, da es um die Aufteilung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel geht, wovon künftig ein beträchtlicher Teil auch in Schulkooperationsprojekte fließen soll –, kann es nur als Notfallprogramm zum verpflichtenden Sportunterricht in den Schulen angesehen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. – Ich ersuche die Damen und Herren, ihre Plätze einzunehmen.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar gelangen wir zur Abstimmung über den Ent­wurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 erlassen und das Glücksspielgesetz geändert wird, in 1172 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haubner, Fauland, Schasching, Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Ziffer 1a bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Haubner, Fauland, Schasching, Brosz, Kolle­ginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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12.13.363. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 718/A (E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Markus Fauland, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung der Stadt Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2014 (1173 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Debattenredner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Wunsch­redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.14.15

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dem Antrag auf Unterstützung der Bewerbung der Stadt Salzburg für die Olym­pischen Winterspiele 2014 werden die Grünen nicht zustimmen.

Ich möchte zunächst betonen, dass es nicht um die Frage geht, ob Grüne sportliche Großereignisse in Österreich abgehalten sehen wollen. Wir haben die Bewerbung für die Fußball-Europameisterschaft sehr positiv betrachtet. Wir werden heute auch noch einen Antrag zur Unterstützung der Durchführung der Rad-WM 2006 beschließen, auch da werden die Grünen mitstimmen.

Wir haben im Übrigen bei der letzten Bewerbung für Olympische Winterspiele, nämlich vor vier Jahren, einen eigenen Antrag auf Unterstützung dieser Bewerbung einge­bracht, in dem wir vor allem festgehalten haben wollten, dass die ökologischen Krite­rien eine besondere Bedeutung spielen sollen. Darauf werde ich noch zurückkommen. Das ist einer der Gründe dafür, warum wir jetzt sagen: Da damals die Zusagen eigent­lich nicht eingehalten wurden, unterstützen wir diesen Antrag jetzt nicht.

Aber zunächst zum ganz wesentlichen Punkt. Es hat in Salzburg eine Volksbefragung über die Frage gegeben, ob sich die Stadt Salzburg und das Land Salzburg gemein­sam für diese Olympischen Spiele bewerben sollen. Der zentrale Austragungsort ist Salzburg Stadt. In der Stadt Salzburg sprachen sich bei dieser Volksbefragung 60 Pro­zent der Bevölkerung gegen eine Bewerbung aus. Über das ganze Land gesehen hat es eine Mehrheit gegeben. Allerdings glauben wir, wenn ein solch hoher Bevölkerungs­anteil bei der Frage Bewerbung für ein Großereignis, nämlich dort, wo die Hauptsport­stätten sein werden, dagegen ist, dann ist das keine gute Ausgangsbasis, um sich für die Olympischen Spiele zu bewerben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Fauland: Partei­politische Agitation!)

Was ist da „Agitation“? Stimmt es, dass 60 Prozent in der Stadt Salzburg dagegen waren? Ja oder nein, Kollege Fauland? Das ist eine simple Frage. Offenbar meinen Sie ernsthaft, dass Österreich diesen Zuschlag bekommen wird. Schauen Sie sich ein­mal die Entscheidungen der Vergangenheit an! Es gab noch nie einen Zuschlag für die Austragung Olympischer Spiele, wenn in der Bewerberststadt massiver Widerstand der Bevölkerung und eine Ablehnung von 60 Prozent gegeben waren. Und wenn Sie ernst­haft glauben, dass Österreich eine reelle Chance hat, den Zuschlag zu erhalten, dann meinen wir, dass das eine nicht auf Tatsachen beruhende Erwartungshaltung ist. Wir denken, dass es auch kaum eine Chance geben wird, diesen Zuschlag zu bekommen.

Der zweite Punkt ist das finanzielle Risiko. Auch diese Frage ist nicht wirklich beant­wortet. Wenn die Einnahmen bezüglich Bewerbung für die Olympischen Winter­spiele 2010 mit 672 Millionen € angenommen wurden und es vier Jahre später eine Summe von 1,25 Milliarden € ist, also fast das Doppelte, dann muss man sich schon


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fragen, ob diese Größenordnung wirklich reell ist. Jetzt kann man die Erlöse aus den Fernsehübertragungsrechten höher ansetzen, aber die doppelten Einnahmen innerhalb von vier Jahren zu budgetieren, das ist ein relativ mutiger Schritt.

Der dritte Punkt, der für uns ganz wesentlich ist, ist die ökologische Umsetzung. Wir haben das letzte Mal gesagt: Ja, wir machen einen eigenen Antrag mit grünen Spielen. Das Verkehrskonzept war zunächst äußerst ambitioniert. Es hätte eine neue Nahver­kehrslösung geben sollen. Aber im Rahmen der Bewerbung sind diese ambitionierten Ziele herausgefallen und übrig geblieben ist ein Dieselbuskonzept dafür, wie die Zu­schauer zu den Sportstätten gebracht werden sollen. Das ist nicht innovative Verkehrs­politik, das ist auch nicht das Ausnützen von Chancen, die solch eine Bewerbung bietet.

Auch auf Grund der damaligen Enttäuschung, nämlich dass das Versprechen, ökolo­gisch vorzugehen, nicht wirklich eingehalten wurde, wegen der mangelnden Unterstüt­zung der Bevölkerung in Salzburg und des finanziellen Risikos stimmen wir Grüne diesem Antrag nicht zu. (Beifall bei den Grünen.)

12.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tur­kovic-Wendl zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.18.08

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Und auch eine Begrüßung an die sehr gefüllte Besuchergalerie! Der Sport ist ein schönes Thema – das haben wir schon beim vorigen Tagesordnungspunkt direkt fühlen können. Bei mancher Skepsis, die dem Sport heute entgegengebracht wird, bin ich natürlich eine Verfechterin von sportlichen Aktivitäten.

Folgende Frage sei gestattet: Ist Österreich eine Sportnation? – Wenn man den Ge­sundheitsexperten glauben darf, so sind wir nicht gerade aktive Sportler. Aber wir schauen besonders gerne zu, und wir verehren und bewundern unsere Sportidole. Und davon haben wir in Österreich wahrlich genug. Franz Klammer, der Abfahrtsolympia­sieger 1976 von Innsbruck, wird nach wie vor Jahr für Jahr zum beliebtesten Öster­reicher gewählt. Das hat sicher Gründe.

Wenn es am „Tag des Sports“ erfolgreiche Sportler des Olympiateams von Athen zu sehen, zu bewundern gibt, dann sind Zigtausende Österreicher unterwegs und tun das. Diese Identifikation mit unseren Sportidolen, mit Supersportlern ist sehr groß und hat auch manchen schon dazu bewogen, sich in Bewegung zu setzen.

Österreich als Veranstalterland hat sich mit den Olympischen Winterspielen 1964 und 1976 in Innsbruck bestens bewährt. Wenn ich jetzt noch die Erfolge unserer alpinen Wintersportler hinzufüge, die schon jahrzehntelang errungen werden, dann, muss ich sagen, ist die Bewerbung von Salzburg für 2014 ein Gebot der Stunde. So sehe ich das wirklich, und ich hoffe, Sie tun das auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht nicht nur darum, dass wir unserer Winterspiele-Bilanz von 42 Goldmedaillen, 57 Silbermedaillen und 63 Bronzemedaillen einige weitere Medaillen hinzufügen wol­len, sondern auch darum, dass Sport und Sportveranstaltungen eine ungeheure Wir­kung in den unterschiedlichsten Bereichen haben. Österreich als Tourismusland: Laut einer Studie werden 1,5 Millionen Besucher erwartet. Die mediale Großberichterstat­tung wirbt nachhaltig für die Region Salzburg. Dass Handel und Industrie davon profi­tieren, wissen wir.

Aber lassen Sie mich vor allem auf ein Thema kommen, das uns heute immer wieder beschäftigt: Es ist dies die Arbeit der zigtausend Menschen. Im Zusammenhang mit


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den Olympischen Winterspielen 2014 ist die Schaffung von 13 200 Jahres-Beschäfti­gungsplätzen sowie weiteren mehr als 5 000 indirekten und induzierten Arbeitsplätzen vorgesehen. Der Großteil davon findet in der Region Salzburg statt.

Nicht zuletzt ist ein solch großes Sportfest mit einer ungeheuren Vorbildwirkung ver­bunden. Wenn ich da noch persönlich werden darf: Ich habe bei Olympischen Winter­spielen einmal als aktive Sportlerin mittun dürfen (Abg. Mag. Molterer: Erfolgreich!), da ist man mit dem Ganzen so sehr beschäftigt, aber dann bei sieben weiteren Winter­spielen als Kommentatorin. Was kommt da noch hinzu? – Bei unserer ganzen Event-Kultur sind solche Sportfeste, bei denen die Jugend zeigen kann, was sie schon geleis­tet hat – sie musste ja dafür trainieren –, eine ganz einmalige und einzigartige Gele­genheit. Wenn ich Lillehammer 1994 ansprechen darf: Dort konnte man auch die Be­sucher aus dem Austragungsland, die Norweger, für ihre Fairness bewundern, mit der sie bis zum allerletzten Langläufer an der Piste gestanden sind und auch den Letzten so gefeiert haben wie den Sieger. Diese Möglichkeit hätten wir auch, wenn Salzburg zum Zug käme.

Daher bitte ich Sie und uns alle, dass wir diesen Gedanken mit aller Energie mittragen. Ich bitte natürlich auch die Bundesregierung, alle Mittel auszuschöpfen – nicht nur die finanziellen –, dass es wirklich zu einem Erfolg dieser Bewerbung und auch der Austra­gung kommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Maier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Neudeck – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Johann Maier –: Als Salzburger oder als Sportler? – Abg. Fauland – in Richtung des Abg. Mag. Johann Maier –: Dass wir einmal einer Meinung sind, Jacky!)

 


12.22.43

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Salzburg ist ein schönes Land. (Abg. Neudeck: Aber nicht erst seit der letzten Wahl!) Die Stadt Salzburg gehört zu den schönsten Städten der Welt. (Abg. Scheibner: Jetzt auf einmal!) Ich glaube, dass unsere Region prädestiniert ist für die Ausrichtung großer Events (Abg. Scheibner: Was ein Landeshauptmannwechsel alles ausmacht!) und auch prädestiniert ist für die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2014.

Die Stadt, das Land Salzburg und der Bund haben die entsprechenden Vereinbarun­gen bereits getroffen. Der Salzburger Gemeinderat hat sich im Juni mehrheitlich dafür ausgesprochen. Die Geschäftsführung für die Olympia-Bewerbung wurde bestellt. Nun kommt die Knochenarbeit.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wartet noch viel Arbeit auf uns. Wir sehen die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2014 als Chance und Herausforderung, sowohl für die Region als auch für den Sport, für die österreichische Jugend, aber auch was die Arbeitsplätze und die Infrastruktur betrifft. Zwei Drittel der Salzburger erwarten sich beispielsweise, dass es in der Stadt Salzburg endlich zu einer Regional-Stadtbahn kommt; das hat die letzte Umfrage ergeben. Ich meine, dass mit Olympia im Infrastrukturbereich Chancen verbunden sind, Chancen, dass wir zu einem verbesserten, innovativen Verkehrskonzept kommen.

Es geht nicht nur um die Regionalbahn in Salzburg-Stadt, sondern es geht auch um den zweigleisigen Ausbau Bischofshofen–Selzthal als Teil eines TEN-Südosteuropa-Korridors mit einem neuen Schnellzughalt Olympiabahnhof Enns-Pongau. Wir können


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dort den Nahverkehr verstärken, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das kommt der Region zugute, und es kommt dem Tourismus zugute. (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Olympia hat, wie der Sport insgesamt, aber auch noch eine andere Be­deutung. Wir sollten die olympische Idee auch dafür nützen, zum Frieden in dieser Welt beizutragen. Die olympische Idee ist eine Friedensidee, und wir sollten darauf einwirken, dass jedes Mal mit Olympischen Spielen die Welt sicherer wird und dass in den Teilen der Welt, in denen Krieg herrscht, Frieden geschaffen wird!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Salzburger werden uns bemühen, eine perfekte Bewerbung abzugeben. Wir wissen ganz genau, dass wir die Bevölkerung in der Stadt Salzburg noch überzeugen müssen. Wenn wir sie überzeugt haben, dann werden wir, glaube ich, diese Bewerbung erfolgreich bestreiten können. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

12.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Fauland. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.26.10

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Die Zeit für eine Motivationsforschung, warum es in Salzburg, vor allem in der Stadt, nicht zu einem optimalen Entscheid im Rahmen der Volksbefragung gekommen ist, sollte man sich kurz nehmen. Es ist dies eine Nachwehe der Bewerbung für das Jahr 2006, wofür die Erwartungshaltung innerhalb der Bevölkerung in Salzburg eine äußerst hohe war. Es waren alle davon überzeugt, dass die Olympischen Spiele 2006 nach Salzburg kommen werden, und es war dann ein Fall ins Bodenlose, ein Fall von einer sehr hohen Erwartungshaltung hinunter in eine Frustration.

Aus dieser Frustration heraus ist auch verständlich, dass gerade in der Stadt – in der es vor allem, sage ich jetzt einmal, wegen der Rahmenbedingungen rund um die da­malige Gesellschaft zu einem politischen Hickhack im Rahmen des Stadtsenates gekommen ist – die Bevölkerung noch nicht ganz überzeugt davon war, dass dieses Projekt 2014 wirklich ein Projekt ist, dem man nahe treten sollte. Auf landesspezifi­scher Ebene war das Ergebnis ein ganz anderes: Das Landesergebnis brachte eine massive Befürwortung dieses Projektes. Deswegen liegt es vor allem an uns, an der Politik, Überzeugungsarbeit zu machen, dass auch die Stadtbewohner wieder davon überzeugt werden, dass dies ein sehr sinnvolles Projekt ist.

Ich kann dem Kollegen Brosz nicht folgen, wenn er sagt: Auf Grund der Tatsache, dass in der Bevölkerung möglicherweise die Zustimmung nicht gegeben wird, trage ich die­ses Projekt jetzt schon zu Grabe. Das ist der falsche Ansatz. (Abg. Brosz: Wofür war dann die Befragung? Fürs Krenreiben, oder was?)

Was die Finanzierung betrifft, hat es am 27. Juni eine Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land und der Stadt gegeben. Nur ein Zitat des Bürgermeisters von Salz­burg: Durch die nunmehr getroffenen, sehr fairen Regelungen über Haftungen können wir die Sorgen der Bevölkerung nachhaltig zerstreuen. Das Risiko ist jetzt für die Stadt Salzburg überschaubar, die Chancen hingegen sind unübersehbar.

Genau darum geht es! Eine Olympiade in Österreich ist eine enorme Chance, einer­seits für das Tourismusgebiet in Salzburg, aber auch für ganz Österreich. Deswegen hätten wir uns gewünscht, dass es zu einem nationalen Schulterschluss kommt. Denn es geht hier nicht um politisches Hickhack in einer Stadt, sondern es geht um die Re­putation, um die sportliche Reputation Salzburgs und Österreichs in der ganzen Welt. Drei Milliarden Menschen sehen im Durchschnitt Olympische Spiele, und darüber, welche Auswirkungen drei Milliarden Zuseher auf den Tourismus und auf die Entwick-


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lung in Salzburg haben, kann sich jeder selbst seine Gedanken machen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schweit­zer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.29.12

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Bundesregierung hat in ihrem Pro­gramm auch den Punkt „Bewerbung und Durchführung von internationalen sportlichen Großveranstaltungen“ enthalten. Die Olympischen Winterspiele sind internationale Großveranstaltungen, und ich glaube, ein Großteil der österreichischen Bevölkerung wäre restlos begeistert, könnten wir diese Bewerbung positiv abschließen und wären im Jahr 2014 die Olympischen Winterspiele in Salzburg.

Herr Kollege Brosz, es geht vor allem darum, diesen wenigen in der Stadt Salzburg, die sich gegen die Abhaltung der Winterspiele in der Stadt ausgesprochen haben, die Vorteile näher zu bringen, konstruktiv näher zu bringen. Es stimmt ja nicht, dass der Großteil der Veranstaltungen in der Stadt Salzburg abgehalten wird – genau das Ge­genteil ist der Fall! Der Großteil der Veranstaltungen wird in den ländlichen Regionen des Bundeslandes Salzburg stattfinden, in erster Linie im Pongau die gesamten alpi­nen Bewerbe, und die nordischen Bewerbe werden ebenfalls nicht in der Stadt Salz­burg stattfinden. Einzig und allein die Eisbewerbe werden in der Stadt Salzburg statt­finden, und das ist nicht wirklich ein großes Problem, weder von der Organisation noch von den Problemen her, die rund um diese Großveranstaltung entstehen können.

Ich glaube, dass es jetzt darum ginge, die wenigen zu überzeugen. Ich sage das ganz bewusst, weil auch die Wahlbeteiligung Berücksichtigung finden muss, wenn es um die Beurteilung dieses Ergebnisses geht. Wir beide wissen, dass die Wahlbeteiligung eine sehr geringe war und dass, umgelegt auf die Gesamteinwohnerzahl, die Zahl der Nein-Stimmen relativ gering ist. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Es geht darum, diese wenigen von den vielen Vorteilen zu überzeugen, die aus dieser Großveranstaltung resultieren. Das Land Salzburg ist ja ein Land, das insbesondere vom Tourismus lebt, und wir wissen, dass große Sportveranstaltungen die Nachfrage im Tourismus besonders stark beeinflussen, vor allem positiv beeinflussen.

Deshalb ist es, glaube ich, für Salzburg von besonderer Bedeutung, über die Olympi­schen Spiele einen Impuls für einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor in Salzburg zu schaffen, und deswegen stehen wir vom Bund konsequent und zu 100 Prozent hinter dieser Bewerbung. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

12.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Langreiter. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.31.46

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! (Abg. Neudeck – unter Hinweis auf die Broschüre „Salzburg 2014“, die der Redner aufs Rednerpult gestellt hat –: Ist das die Olympiamarke?) Meine Vorred­ner haben den grundsätzlichen Succus schon betont: Salzburg. Das sind heute Salz­burger Festspiele; der nächste Tagesordnungspunkt zeigt dasselbe. Wichtig sind dabei mehrere Dinge: das wirtschaftspolitische, das arbeitsmarktpolitische, das mediale Inter­esse und alles, was mit dem Tourismus zusammenhängt.


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Herr Kollege Brosz, sollen wir uns wirklich in zwei oder drei Jahren den Vorwurf gefal­len lassen, wir hätten uns für ein solch großes Ereignis nicht beworben, obwohl wir grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen? Sollen wir uns wirklich diesem Vorwurf aussetzen? – Das ist, glaube ich, nicht unsere Aufgabe, sondern ganz im Gegenteil, wir sollten entsprechend anpacken. Hürden bis dorthin haben wir genug zu meistern, das ist keine Frage. Es gilt auch, die direkte Demokratie zu respektieren, aber es gilt darüber hinaus, Überzeugungsarbeit zu leisten – das ist Aufgabe der Politik –, nämlich die Menschen davon zu überzeugen, dass es ein großartiges Projekt wird.

Wie Herr Staatssekretär Schweitzer schon betont hat, ist nicht nur die Host-City Salz­burg der Austragungsort, sondern vor allem auch der ländliche Raum, und das ist auch entscheidend. Man merkt wiederum an Ihren (in Richtung der Grünen) Äußerungen, dass Sie für den ländlichen Raum nichts übrig haben! Wir haben heute in der Aktuellen Stunde darüber diskutiert, wo die Jugend eine Chance findet. Sie findet bei solch einem Großereignis nicht nur emotional, sondern auch arbeitsmarktpolitisch eine großartige Chance, nicht nur in Salzburg, sondern vor allem darüber hinaus! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Nun gilt es, nicht nur die Politik – die Lokalpolitiker, die Stadtpolitiker oder die Regierungspolitiker – zu unterstützen, sondern auch jenen Ver­tretern der Wirtschaft und jenen Funktionären den Rücken zu stärken, die sich um dieses Großereignis entsprechend bemühen. Auch denen sollten wir mit einem ent­sprechenden Votum den Rücken stärken. So kommen wir dann auch zur Austragung dieser Olympischen Winterspiele.

Herr Kollege Brosz, Sie geben keine Perspektive vor, Sie eröffnen keine Chance, Sie stellen sich absolut gegen den ländlichen Raum! Somit sind Sie auch nicht wählbar! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mittermüller. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.34.20

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! 38 Jahre nach der letzten Olympiade in Innsbruck soll es im Jahr 2014 wieder Olympische Win­terspiele in Österreich geben. Das hätte sich Österreich, und in diesem Fall Salzburg als Bewerber, absolut verdient.

Die Gegebenheiten zur Ausrichtung in Salzburg sind ausgezeichnet. Die meisten der benötigten Anlagen sind bereits vorhanden, wie zum Beispiel jene für die Alpinbe­werbe, die Skisprunganlage, die Bob- und Rodelbahn et cetera. Die acht Orte, die als geplante Spielstätten vorgesehen sind, sind also bestens gerüstet. Darüber hinaus ist der Image- und Werbewert einer Olympiade für ein Wintertourismusland wie Österreich unbezahlbar und unverzichtbar.

Den wenigen Kritikern darf man eine ökonomische Rechnung entgegenhalten, und die Zahlen sprechen für sich. Immerhin werden – das ist heute schon gesagt worden – 13 000 langfristig abgesicherte Jahresarbeitsplätze und damit Einkommen und Kauf­kraft geschaffen und laut einer AK-Studie sogar 1 800 neue Arbeitsplätze. 1,3 Milliar­den € an direkten und indirekten Wertschöpfungseffekten sind ebenfalls mit der Aus­richtung dieser Winterolympiade verbunden, Effekte, die unsere Wirtschaft dringend brauchen kann. Daher kann man den Antrag auf Unterstützung der Salzburger für ihre Bewerbung um die Winterolympiade nur die einhellige Zustimmung dieses Hauses wünschen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Geschätzte Damen und Herren! Während andere EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich – wir hörten es heute schon in diesem Hohen Haus – ihre großen Probleme im Bereich der Wirtschaft und der inneren Sicherheit kaum bewältigen können, arbeitet diese österreichische Regierung am Wirtschafts- und Friedensprojekt Olympische Win­terspiele 2014, nach dem Motto dieser Broschüre (die Rednerin hält die Broschüre „Salzburg 2014“ in die Höhe): „Österreich für Salzburg und Salzburg für Österreich“. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen, der ÖVP und der SPÖ.)

12.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Zweytick. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.36.53

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nachdem ich als einer aus dem Nachbar-Bundesland Steiermark schon das Vergnügen hatte, seinerzeit mutig eine Bewerbung für 2006 mit zu beantragen – man braucht aber auch das notwendige Glück, und das hat damals nicht dafür gereicht, in der Steiermark und in Salzburg eine Winterolympiade durchzu­führen –, ist es erfreulich, dass es nun einen neuerlichen Anlauf gibt, und zwar für das Jahr 2014.

Ich möchte mich in diesem Sinne vor allem einmal bei unserem Sportminister und unserem Staatssekretär für dieses Engagement des Bundes recht herzlich bedanken. Es ist einfach ein Zeichen der Solidarität mit diesem Land und der Hochschätzung des Sports, aber auch für den großen, bedeutenden wirtschaftlichen Nutzen Österreichs in Europa und der Welt.

Wenn man sich alle Bewerber anschaut, die es da gibt, dann weiß man, dass es sich heute nur wenige in Europa, im westlichen Europa, Mitteleuropa, mit diesen hohen sozialen Standards weltweit leisten können, solch eine Bewerbung mitzumachen. Ös­terreich kann es tun, durch mutige Schritte und verantwortungsvolle Politik! Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass man hier mitmachen kann, mitmachen darf und mit­machen soll.

Manche machen es sich hier schon sehr leicht. Wenn man eine Umfrage in der Bevöl­kerung macht, wer dafür oder wer dagegen ist, dann muss man es fairerweise auch dazusagen, wenn sich nur 19 Prozent daran beteiligt haben und von den 19 Prozent dieser Umfrage 60 Prozent dagegengehalten haben. Das heißt, nicht einmal 10 Pro­zent der gesamten Bevölkerung sind dagegen. Es ist, glaube ich, nicht das Recht der Grünen (Abg. Brosz: Wie viele haben dafür gestimmt? Wie viel Prozent?), die wegen dieser Befragung dagegen sind (Abg. Brosz: 15 Prozent haben dafür gestimmt!), auch hier bei dieser so wichtigen Entscheidung, nämlich über Salzburg hinaus für Öster­reich, für die Bevölkerung und auch für den Sport so wichtigen Entscheidung, dagegen zu sein. Es ist sehr schade darum, weil dies eine großartige und einmalige Chance ist. Wir können nur hoffen, dass wir diesmal mehr Glück haben und im Juni 2007 vielleicht den Zuschlag bekommen.

Von Seiten der Regierung und einer Oppositionspartei wird heute ein entscheidender Schritt dafür getan. Und ich kann nur an Sie, die Grünen, appellieren, bei dieser wich­tigen Entscheidung für die Zukunft auch unseres Landes doch mitzutun, und appelliere noch einmal an Sie im Sinne des olympischen Gedankens: Dabei sein ist alles! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

12.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1173 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 152.)

12.40.064. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 719/A (E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Markus Fauland, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Durchführung der Rad-WM 2006 in Salzburg (1174 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Herr Abgeordneter Haubner gelangt als Erster zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.40.34

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Österreich wird 2006 zum Land der sportlichen Großveranstaltungen. Die Schiflug-WM am Kulm, die Segel-WM auf dem Neusiedler See und vor allem die Rad-WM in Salzburg stehen dabei im Mittel­punkt. Die Rad-WM in Salzburg wird das größte Sportereignis in Österreich sein. In­zwischen ist die Rad-WM die fünftgrößte Sportveranstaltung der Welt, und wenn man bedenkt, dass 350 000 Zuschauer erwartet und 5 000 Akkreditierungen ausgesprochen werden, dann spricht das für die Größe der Veranstaltung.

Es ist ein neuer Impuls. Jeder tut es, fast jede tut es – Radfahren ist ein Trend gewor­den. Wir hinken den großen Radfahrnationen Italien, Frankreich und Spanien noch ein wenig nach, aber wir befinden uns kräftig auf der Überholspur. Gerade das heurige Jahr hat ja für die Radsportler große Erfolge gebracht. Alle männlichen Sportler des Jahres sind Radfahrer. Bei den Menschen mit Behinderungen ist es Wolfgang Eibeck, der Jugendsportpreis wurde vom Juniorenweltmeister im Cross Country, Robert Geh­bauer, gewonnen, und Sportler des Jahres wurde Georg Totschnig. – Wer erinnert sich nicht an seinen unvergesslichen Etappensieg bei der Tour de France! – Mit diesem Dreierturbo im Rücken hat die WM den richtigen sportlichen Drive, wie unser Radsport­präsident, Otto Flum, erst kürzlich festgestellt hat.

Salzburg wird sich auf einen Ansturm rüsten müssen. Der 22 Kilometer lange Rund­kurs durch die Stadt nach Hallwang ist eine anspruchsvolle Strecke, wie Rocco Catta­neo, der Präsident des Supervising Committees der UCI, vor kurzem festgestellt hat. Wolfgang Weiss mit seinem Team wird in Salzburg für professionelle Rahmenbe­dingungen sorgen, doch es gilt noch einige große logistische Herausforderungen in puncto Verkehrssicherheit, Unterbringung und allgemeine Sicherheit zu bewältigen. Hiebei wird – und deshalb auch dieser Antrag – die Bundesunterstützung besonders notwendig sein.

Neben der finanziellen Unterstützung werden unsere Sicherheitskräfte einen wesent­lichen Beitrag zu einer guten Veranstaltung und zu einer unvergesslichen Rad-WM in Salzburg leisten. Die Rad-WM ist ein wichtiger sportlicher Impuls, und es freut mich, dass mit dem Jugendprojekt „Bike for Gold“ von der Sporthilfe, dem Organisationsko-


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mitee der Rad-Weltmeisterschaft und dem Österreichischen Radverband gemeinsam ein neues Projekt gestartet worden ist. Es gibt wieder schöne Bänder in Regenbogen­farben. Hunderttausend liegen auf. Bitte unterstützen Sie diese Organisation! Sie kommt dem Radsport, der Jugend und vor allem Salzburg und der Rad-WM zugute. Die beste Werbung für Olympische Winterspiele in Salzburg sind ausgezeichnete Rad-Weltmeisterschaften. In diesem Sinne freut es mich: Bike for Gold – Come to Salzburg! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Haubner überreicht dem auf der Regierungsbank sitzenden Staatssekretär Mag. Schweitzer ein Armband.)

12.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prä­hauser zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.43.41

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Gesellschaft, die Politik an einem Strang ziehen, so ist man in der Lage, scheinbar Unmögliches zu erreichen. Daher tut es mir ein bisschen Leid, wenn man bei den Grünen glaubt, Herr Kollege Brosz, dass man sich nur bewerben soll, wenn man schon vorher weiß, dass man auch den Zuschlag bekommt. (Abg. Brosz: Da haben Sie nicht richtig zugehört!) Das kann aber niemand voraussagen. Wir hätten uns sonst nämlich auch nicht um die Salzburger Rad-WM bewerben dürfen. Gewusst haben wir das vorher nicht. Wir hatten auch einen ganz wichtigen Mitbewerber – Luzern in der Schweiz, Sie wissen das! Warum Salzburg den Zuschlag bekommen hat? – Auf Grund des besseren wirtschaftlichen Konzeptes, der transparenteren Finanzierung. Das sagt schon auch einiges und ist ein Zeichen dafür, dass die Zusammenarbeit stimmt.

Wenn sich Salzburg im Wissen, eine solche Veranstaltung ausrichten zu können, das Leben selber schwer macht, etwa mit der Diskussion, wo der Start denn stattfinden sollte – auf der Staatsbrücke, auf dem Mirabellplatz oder in der Schwarzstraße –, so versteht das eigentlich niemand wirklich. Salzburg ist auch in der hintersten Ecke noch wunderschön und jedes Fernsehbild davon ein Genuss.

Meine Damen und Herren! Wir sind stolz darauf, diesen Event ausrichten zu dürfen. Kollege Haubner hat bereits die technischen Daten, die wirtschaftlichen Aussichten angeführt, und wir sind in dem Punkt wirklich einer Meinung, dass Salzburg ungemein davon profitieren wird. Salzburg wird ein Vorreiter dafür sein, dass wir auch den Vorschusslorbeeren, die Österreich beim Ausrichten der Fußball-Europameisterschaft bekommen hat, gerecht werden. Wir werden unsere Erfahrungen dort mit einbringen und unseren Teil der Aufgaben entsprechend umsetzen.

Die Olympiabewerbung, das war das Thema vorhin und da ist das bereits gesagt wor­den, denn es dreht sich ja auch hier um das Gleiche, nämlich um Salzburg. Salzburg wird davon profitieren können, wenn es gelingt, gemeinsam diese Weltmeisterschaft so zu veranstalten, dass sie nachhaltig in Erinnerung bleibt.

Wenn man zudem weiß, dass an Spitzentagen bis zu 250 000 Zuseher die Radstre­cken säumen werden, dann darf man schon sehr stolz darauf sein, was da auf uns zu­kommt. Viel mehr noch darf man dann darauf stolz sein, was die Welt dann über Salz­burg denken wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Fau­land zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 



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12.46.11

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Salzburg ist wirklich schön! Dies auch auf die Gefahr hin, dass man jetzt schön langsam meinen könnte, wir hören da einen Vortrag der Salzburger Tourismus GmbH. Salzburg ist es wert, es sich einmal anzusehen. In Salzburg kann man sich die Durchführung des Starts für die Rad-WM grundsätzlich an jedem Ort vorstellen. Die Rad-WM in Salzburg ist überhaupt erst die zweite in Österreich. 1987 hatten wir die erste. Es ist eine zukunftsweisende Veran­staltung – ich habe das bereits im Ausschuss gesagt. Der Radsport, vor allem der Hochleistungsbereich wird in Österreich medial immer noch etwas stiefmütterlich be­handelt, was Fernsehübertragungen betrifft.

In anderen Ländern haben wir da ganz andere Verhältnisse: Denken Sie an Italien oder Frankreich. Was Salzburg an medialem Interesse begegnen wird, sind mindes­tens 55 internationale TV-Stationen. 1 800 Journalisten werden aus Salzburg berich­ten. Die Reichweite wird zirka 400 bis 600 Millionen Zuseher und Zuhörer vor den Fernsehschirmen und an den Radios betragen.

Es wird dabei natürlich nicht nur über die Rad-WM berichtet, es wird ganz Salzburg als touristisches Zentrum dargestellt werden. Deswegen erwarte auch ich mir positivste Impulse für das Bundesland. Salzburg wird sich präsentieren als das Bundesland mit dem am besten ausgebauten Radwegenetz österreichweit. Salzburg wird sich als das Radland in Österreich präsentieren. Salzburg wird auch der Salzburger Bevölkerung beweisen, wie befruchtend eine Rad-Weltmeisterschaft sein kann.

Wir hoffen, dass sich der positive „Punch“, der dadurch entstehen wird, dann auch in einer endgültig positiven Entscheidung für die Olympia-Bewerbung 2014 niederschla­gen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Neudeck – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Brosz –: Auch Radfahren wollen sie nicht, die Grü­nen!)

 


12.48.18

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Neu­deck muss offenbar wieder zwischenrufen, obwohl er gar nicht weiß, was gesagt wird. Der Antrag zur Unterstützung der Rad-WM ist ein Vier-Parteien-Antrag! Das ist Ihnen wahrscheinlich nicht aufgefallen. Natürlich werden wir ihn unterstützen! (Abg. Neu­deck: Sie können auch gegen einen Vier-Parteien-Antrag reden! Das hat es auch schon gegeben! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Der Punkt ist: Für die Rad-WM ist momentan in Österreich wahrscheinlich ein sehr guter Zeitpunkt. Erstmals ist ein Radsportler zum Sportler des Jahres gewählt worden. Georg Totschnig hat heuer eine Etappe der Tour de France gewonnen. Auch von da­her ist also zu erwarten, dass das auf entsprechendes Interesse des Publikums stoßen wird. Das sollte man auch nützen, um die Infrastruktur des Radsports in Österreich, Radwege generell auszubauen und da einen Schwerpunkt zu setzen.

Ich wollte noch einen Rückgriff machen: Da Kollege Prähauser wieder in die vorige De­batte eingestiegen ist und man jetzt offenbar ohnehin über alle Themen des heutigen Tages gleichzeitig reden kann, möchte ich noch auf ein Argument aus der vorigen Debatte eingehen.

Kollege Zweytick – ich weiß nicht, ob er jetzt da ist –, wenn man argumentiert, dass 40 Prozent Ablehnung und 60 Prozent Zustimmung in Salzburg, weil es nur so eine


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geringe Beteiligung gegeben hat, ohnehin nur bedeuten, dass nur 10 Prozent der Salz­burger gegen die Olympia-Bewerbung sind, dann ist rechnerisch relativ einfach nach­zuweisen, dass auch nur 15 Prozent dafür waren, weil eben die Wahlbeteiligung so gering war. Sie argumentieren, dass man, weil 10 Prozent dagegen waren, nicht da­gegen sein könne, man aber blendend dafür sein könne, weil ganze 15 Prozent dafür waren. Da wird es dann mathematisch etwas kompliziert. (Beifall bei den Grünen. – Staatssekretär Mag. Schweitzer: Das hat er bei Kreisky gelernt!) – Hat er das bei Kreisky gelernt? Davon weiß ich nichts.

Also noch einmal zurück: Wir werden sportliche Großereignisse unterstützen, wenn wir glauben, dass sie gut aufgebaut sind, und wo es sinnvoll ist.

Im Übrigen zu Olympia vielleicht noch ein Wort: Wenn man Sie reden hört, dann könnte man auch den Eindruck gewinnen, es ginge mittlerweile in erster Linie um die Bewerbung und es sei touristisch besonders wirksam, in diesem Bewerbungsprozess drinnen zu sein.

Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass es eine besonders gute Wirkung hat, wenn man bei solchen Bewerbungen mehrfach hintereinander scheitert. Unsere Argumenta­tion war nicht, dass man es nicht vorher wissen könne, sondern dass die Chance, den Zuschlag zu bekommen, wenn man mit einer negativen Bevölkerungsentscheidung hineingeht, relativ gering ist.

Herr Prähauser hat in dieser Debatte das Argument angeführt, dass wir den Zuschlag für die Rad-WM bekommen haben, weil wir das beste Konzept hatten. Das ist im Zu­sammenhang mit Olympia ein bisschen zweischneidig, denn das würde wohl heißen, dass wir Olympia letztes Mal deshalb nicht bekommen haben, weil andere Konzepte vermutlich besser waren. Das jetzige Olympia-Konzept unterscheidet sich von dem vor vier Jahren aber nicht wirklich. Davon ausgehend müsste man also zumindest sauber argumentieren.

Noch einmal: Unterstützung für die Rad-WM und keine Unterstützung für die Olympia-Bewerbung, aber dort, wo es Großereignisse verdienen, sind wir auch dabei. (Beifall bei den Grünen.)

12.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pack zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.51.29

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Ja, die Rad-WM 2006 in Salzburg, vom 19. September bis zum 24. Septem­ber – das sollte man auch erwähnen, denn das hat bis jetzt noch keiner der Redner ge­sagt –, ist nach 1987 die zweite Rad-WM in Österreich. Wir haben im Sommer dieses Jahres bereits eine Rad-WM der Junioren gehabt, und zwar im Burgenland, in den Bezirken Oberwart und Bad Tatzmannsdorf, die bereits gute Vorzeichen für Salzburg gegeben hat, was Zuschauer und Stimmung betrifft.

Jeder, der am Wochenende unterwegs ist, erlebt ja selbst, dass der Radsport in Öster­reich seit längerem wieder ein Hoch hat, auf den Straßen sehr viele Vereine und Klubs unterwegs sind, die Rennen und Veranstaltungen organisieren und durchführen. Das erlebt man mit. Jeder im Saal kennt wahrscheinlich den einen oder anderen Jugend­radmeister beziehungsweise jemanden, der in den Senioren-, in den Mastersbewerben aktiv ist. Das Wichtigste ist, dass wir durch die Rad-WM ein nachhaltiges Interesse für den Radsport in Österreich schaffen.

Viele Punkte sind bereits erwähnt worden. Dass Georg Totschnig Sportler des Jahres geworden ist, war ein weiterer Meilenstein auf das Ziel hin, in Österreich nachhaltigen


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Radsport zu erreichen. Eine erfolgreiche Radweltmeisterschaft in Salzburg wird ein weiterer Meilenstein auf dem Weg sein, sodass viele Österreicher den Radsport als Breitensport anerkennen und eine große Anhängerlobby Spitzensport in Österreich entsteht. Wir sehen also einer erfolgreichen Radweltmeisterschaft in Salzburg in knapp einem Jahr entgegen. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

12.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Riener zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.53.30

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Jedes Jahr fiebern viele Österreicher und mittlerweile auch Österreicherinnen bei der Tour de France mit. Georg Totschnig hat heuer, wie bereits erwähnt, sensationellerweise eine Touretappe gewonnen. Zehn Tage später befindet sich Graz alljährlich mit dem Altstadtkriterium der „Kleinen Zeitung“ im Mittel­punkt der Radsportwelt. Sportler mit so klingenden Namen wie Lance Armstrong, Jan Ullrich, Mario Cipollini, Peter Luttenberger, Gerit Klomser oder der junge Steirer Peter Wrolich nehmen daran teil. (Abg. Mag. Trunk: Finkenstein, bitte erwähnen Sie auch Finkenstein!) – Ihr Einwurf ist im Protokoll notiert.

Diese Veranstaltung ist jedes Jahr Publikumsmagnet und findet internationale Auf­merksamkeit. Die Sportler bescheinigen, dass das Altstadtkriterium topp organisiert und die Atmosphäre toll ist und dass sie immer wieder gerne kommen. Für Graz, wo es ein gut ausgebautes Radwegenetz gibt, hat dieses Altstadtkriterium auch eine immen­se Bedeutung im Sinne der Umwegrentabilität. Wenn nun in Salzburg bei der Rad-WM 2006 56 Nationen mit rund 1 000 Athletinnen und Athleten teilnehmen, wenn 50 Fernsehstationen anwesend sind und die Bilder für 500 Millionen Zuschauer sen­den, so werden Bilder und vor allem Eindrücke von Salzburg und somit von Österreich in alle Welt übertragen. Österreich ist bekannt für seine perfekte Organisation, für seine Gastfreundlichkeit und für seine Sicherheitsmaßnahmen auf höchstem Niveau.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass alle mit der Rad-WM befassten Bundesminis­ter, allen voran unser Bundeskanzler Schüssel dem Entschließungsantrag Rechnung tragen und diese Veranstaltung bestmöglich unterstützen werden und alle Welt von einer gelungenen Rad-WM 2006 reden wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

12.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich ersuche die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen, da wir zur Abstimmung kommen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1174 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 153.)

12.56.305. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 720/A (E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere


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Vorgangsweise Österreichs zum Entsorgungsnachweis hinsichtlich der End­lagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in der Schweiz (1175 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.57.10

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Anlass, dass die Problematik des schweizerischen Atomendlagers ins österreichische Parlament kommt, ist ein Antrag der Regierungsfraktionen, der im Umweltausschuss sehr kontrovers diskutiert worden ist. Ich kann berichten, dass heute auch im Vorarlberger Landtag ein Antrag bezüglich dieses Endlagers diskutiert und abgestimmt wird, der von allen Fraktionen des Vor­arlberger Landtages einheitlich unterstützt wird, der sich allerdings in den Kernpunkten vom Regierungsantrag fundamental unterscheidet. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Stimmt nicht!)

Das ist für uns auch der Grund, dem Regierungsantrag nicht zuzustimmen und den Vorarlberger Antrag, der sehr viel stärker ist, der sehr viel deutlicher ist, der sehr viel klarere Worte findet, wortidentisch auch hier einzubringen. (Beifall bei den Grünen.)

Die Schweiz plant die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle. Es gibt dafür mehrere Standorte. Einer davon ist in der Nähe von Schaffhausen, und das ist nahe der Grenze zum Bundesland Vorarlberg. Es gibt schon seit langem eine sehr intensive Diskussion, vor allem in Vorarlberg, und die Position der Vorarlberger Bürgerinnen und Bürger ist eigentlich klar.

Rund um Österreich gibt es einige neue nukleare Ausbaupläne, ob das jetzt Mochovce ist, 3 und 4, wofür bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden ist und unter Umständen 2008 mit dem Bau von zwei neuen Blöcken begonnen wird, ob das ein zusätzlicher Block bei Temelín ist oder auch die Laufzeitverlängerung des unga­rischen Kraftwerks Paks, die bis zum Jahr 2037 verlängert werden soll. Paks hatte vor zwei Jahren einen sehr, sehr schweren Unfall. Das war der schwerste Unfall seit Tschernobyl. Die Folgen sind bis zum heutigen Tag immer noch nicht aufgearbeitet, das Kraftwerk ist seit diesem Unfall noch immer nicht voll in Betrieb.

Wie jetzt mit diesem Vorarlberger Problem, mit diesem Endlager in der Schweiz um­gegangen wird, ist symptomatisch für die gesamte Antiatompolitik, insbesondere eines Ministers, der außer Briefe zu schreiben uns nur sagt, es sei nie irgendwo eine end­gültige Entscheidung gefallen, der also zu diesem Thema eigentlich nichts beizutragen hat. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Stimmt ja nicht!)

Das, was Sie heute in Ihrem Antrag beschließen wollen, ist im Grunde eine Beruhi­gungstablette, hat überhaupt keine inhaltliche Schärfe. Das Wichtigste fehlt, nämlich ein klares Nein zu einem Endlager in der Schweiz in Grenznähe. Ich denke, das ist doch das Mindeste, was sich die Vorarlberger Bevölkerung von uns erwarten kann, dass wir sagen, dass wir zumindest in Grenznähe kein Endlager wollen, denn wie kommt die Vorarlberger Bevölkerung dazu, diesem Risiko ausgesetzt zu sein. (Präsi­dent Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Es fehlt auch ein zweiter sehr wichtiger Punkt: Die einzige Alternative zu dieser Proble­matik Endlager, nuklearer Abfall, Sicherheitsrisiko ist mittelfristig der Ausstieg aus der


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Atomenergie, und das kommt in Ihrem Regierungsantrag auch überhaupt nicht vor. (Beifall bei den Grünen.) Das Einzige, was Sie heute beschließen werden, ist, dass die Bundesregierung darum ersucht wird, sich dafür einzusetzen, dass Österreich im Ver­fahren eingebunden ist. Ich finde, das ist weitaus zu wenig.

Ich finde, es gibt auch Erklärungsbedarf, warum Sie gegen inhaltliche Positionen Ihrer eigenen Fraktionen im Vorarlberger Landtag stimmen. Das betrifft sowohl den Freiheit­lichen Klub als auch die ÖVP. Diese haben ganz andere, sehr konkrete Vorstellungen, was wir beschließen sollten, was wir der Bundesregierung vorgeben sollten. Es gibt außerdem kein inhaltliches Argument, warum der österreichische Nationalrat nicht nein zu einem Endlager in Grenznähe sagen sollte.

Ich bitte um eine Erklärung dafür, warum dieser Antrag so windelweich ist. Ich hoffe nicht, dass es das ist, was ich mir denke: dass man zwar die Fahne der Antiatompolitik im eigenen Land hoch hält, dass man aber dann, wenn es um tatsächliche konkrete Arbeit, um tatsächliche klare Positionierungen gegenüber einem Nachbarland geht, schwach und angepasst agiert, um ja keine Konflikte, Auseinandersetzungen oder was auch immer zu provozieren.

Ich möchte daher den Antrag einbringen, den heute die Vorarlberger ÖVP, die Vorarl­berger SPÖ, die Freiheitlichen Vorarlbergs und die Grünen gemeinsam beschließen werden.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde betreffend Klares Nein des Umweltministers zu Schweizer Endlager für Atommüll

Der Nationalrat möge beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden dringend aufgefordert,

sich dafür einzusetzen, dass Österreich und insbesondere Vorarlberg im Begutach­tungsverfahren über das geplante Endlager für radioaktive Abfälle in Benken/Schaff­hausen tatsächlich volle Parteistellung erhält;

bei den Schweizer Regierungsstellen für ein klares Nein zu einem – nur 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt gelegenen – atomaren Endlager einzutreten, für das es keine generelle Sicherheitsgarantie geben kann und in diesem Zusammen­hang die Anti-Atom-Position Österreichs hervorzuheben, um damit deutlich zu machen, dass der Ausstieg aus der Kernenergie der einzig gangbare Weg ist.

*****

Wenn Sie gegen diesen Antrag stimmen, dann frage ich mich wirklich, was Ihre Anti-Atom-Position ist. Was tut da wirklich weh? Volle Parteistellung, ein klares Nein zu einem grenznahen Endlager und klarzumachen, dass der Ausstieg aus der Atomener­gie der einzig gangbare Weg ist. Erklären Sie mir einmal, warum Sie das heute ableh­nen. Diese Erklärung würde mich wirklich freuen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben für diese Gelegenheit auch noch einen zweiten Antrag vorbereitet. Es geht um eine Anti-Atom-Offensive in unseren Nachbarstaaten, wo ich den Umweltminister gerne ein bisschen zu Aktivität verführen möchte (Heiterkeit bei der ÖVP – Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll: Oh! – Abg. Hornek: Oho!), nämlich dass er insbesondere den mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten, die jetzt konkrete Ausbaupläne haben, in irgendeiner Form deutlich macht, dass es Alternativen geben muss, und das nicht


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durch simples Briefeschreiben einfach unter den Teppich kehrt. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

13.02


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Glawischnig ver­lesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klares Nein des Umweltministers zu Schweizer Endlager für Atommüll ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klares Nein des Umweltministers zu Schweizer Endlager für Atommüll

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 720/A(E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum Entsorgungsnachweis hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in der Schweiz (1175 d.B.)

Die Schweiz plant die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle. Neben dem Erbringen eines vom schweizerischen Bundesrat geforderten Entsorgungsnachweises (Nachweis, dass die langfristige und sichere Beseitigung dieser Abfälle in der Schweiz möglich ist) hat auch die Suche einem Standort für den Atommüll begonnen. Ein mög­licher Ort für das atomares Endlager ist Benken in unmittelbarer Nähe von Schaffhau­sen und somit nicht weit von Vorarlberg entfernt. In Benken wurde bereits eine Son­dierbohrung vorgenommen. Das gelagerte Material müsste mindestens 100 000 Jahre sicher lagern. Es liegt auf der Hand, dass es für die Endlagerung radioaktiver Abfälle keine generelle Sicherheitsgarantie geben kann. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist aus  deshalb der einzig gangbare Weg. Trotzdem bringen Bundesregierung und Um­weltminister kein klares Nein zum geplanten Atomlager über die Lippen. Sie ignorieren damit auch die Position der Vorarlberger ÖVP, die gemeinsam mit den anderen Frakti­onen im Vorarlberger Landtag per Resolutionsantrag Anfang Dezember ein klares Nein zum Atommüll-Lager beschließen werden, wie dies auch in diesem Antrag formuliert ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden dringend aufgefordert

sich dafür einzusetzen, dass Österreich und insbesondere Vorarlberg im Begutach­tungsverfahren über das geplante Endlager für radioaktive Abfälle in Benken/Schaff­hausen tatsächlich volle Parteistellung analog zu den schweizerischen und deutschen Behörden erhält;

bei den Schweizer Regierungsstellen für ein klares Nein zu einem – nur 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt gelegenen – atomaren Endlager einzutreten, für das es keine generelle Sicherheitsgarantie geben kann und in diesem Zusammen-


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hang die Anti-Atom-Position Österreichs hervorzuheben, um damit deutlich zu machen, dass der Ausstieg aus der Kernenergie der einzig gangbare Weg ist.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig betreffend Offensive von Bundeskanzler und Umweltminister gegen Atom­ausbaupläne an Österreichs Grenze wurde gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilt, ist ausreichend erläutert, unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offen­sive von Bundeskanzler und Umweltminister gegen Atomausbaupläne an Österreichs Grenze

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 720/A(E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum Entsorgungsnachweis hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in der Schweiz (1175 d.B.)

Europa steht vor einer Renaissance der Atomkraft. In zahlreichen Staaten der EU-25 wird der Neu- und Fertigbau von AKW überlegt bzw. die Laufzeitverlängerungen be­stehenden AKW geplant. In Finnland wurde vor wenigen Wochen mit dem Bau eines neuen AKW begonnen und in  Österreichs Nachbarländern gibt es zahlreiche Pläne für den Neubau, die Fertigstellung oder die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. Es handelt sich um Projekte in Ungarn (AKW Paks), Slowakei (AKW Mochovce), Slowe­nien (AKW Krško), Tschechien (AKW Temelín) sowie Bulgarien und Rumänien.

Die Bundesregierung übt sich in Beschwichtigungen, anstatt durch eine offensive Anti-Atom-Politik rechtzeitig zu reagieren. Bundeskanzler und Umweltminister müssen früh­zeitig und das heißt ab sofort Initiativen setzen und Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien Unterstützung für Alternativen zur Atomkraft anbieten. Auf die Ausbau­offensive in den neunziger Jahren (Temelín, Mochovce) wurde viel zu spät reagiert. Dieser Fehler droht nun ein zweites Mal. Bezeichnend für das mangelnde anti-atom-politische Engagement von Bundesregierung und Umweltminister ist auch, dass im ak­tuellen Weißbuch der Bundesregierung zur österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 die Anti-Atompolitik schlicht nicht vorkommt.

Folgenden konkreten Atom-Projekte drohen in den kommenden Jahren:

Finnland: Erstmals seit mehr als einem Jahrzehnt wird in Westeuropa wieder ein Atom­kraftwerk gebaut. In der Atomanlage Olkiluoto im Osten Finnlands wurde im Septem­ber 2005 der Grundstein für den weltweit ersten Reaktor des neuen Druckwassertyps EPR gelegt. Der mit deutscher Beteiligung errichtete Meiler Olkiluoto 3 soll drei Milliar­den Euro kosten und im Jahr 2009 ans Netz gehen. Der französische Atomkonzern Areva, der den Europäischen Druckwasserreaktor in einem Konsortium mit Siemens errichtet, hofft auf Folgeaufträge aus den USA, China, Finnland und Frankreich. Ein zweiter EPR soll ab 2007 im französischen Flamanville in der Normandie entstehen. Der EPR gilt als Modell für die Erneuerung des großen französischen AKW-Parks aus 58 Reaktoren.


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Ungarn: Die Laufzeit des ungarischen AKW Paks (180 km östlich der österreichischen Grenze) soll um 20 Jahre verlängert werden und bis 2037 in Betrieb bleiben. Die vier bestehenden Blöcke wurden 1983-1987 in Betrieb genommen. Derzeit läuft für die Laufzeitverlängerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das AKW Paks hat grobe Sicherheitsmängel. Paks ist ein sowjetischer Druckwasserreaktor mit einer Reihe von Konstruktionsmängeln. Es fehlt ein Volldruck-Containment, das bei einem Unfall den Austritt von Radioaktivität verhindern soll. Im April 2003 kam es in Paks zu einem schweren Störfall. Während eines Reinigungsvorganges kam es zur Beschädi­gung von 30 Brennelementen, radioaktives Gas wurde freigesetzt. Es war dies der schwerste Atom-Unfall in Osteuropa seit Tschernobyl. Die Ursachen für den Störfall sind bis heute ungeklärt.

Tschechien: Die schweren Sicherheitsmängel in Temelín (100 km nördlich von Linz) sind bis heute nicht behoben, trotzdem wird am Standort Temelín der Bau zweier wei­terer AKW überlegt. Konkretere Angaben zu neuen Atomplänen soll es bis Ende 2005 geben. Neue atomare Kapazitäten sieht auch die Konzeption der tschechischen Ener­giepolitik bis 2030 vor, welche die Prager Regierung im vergangenen Jahr gebilligt hatte. Das AKW Temelín ist das wohl deutlichste Symbols des Versagens der Anti-Atompolitik der Bundesregierung. Keines der zahlreichen Versprechen, die der Bun­deskanzler im Jahr 2001 ganzseitig in österreichischen Tageszeitungen inserieren ließ wurde eingehalten. Die im so genannten Melker-Prozess in Form eines Staatsvertra­ges zwischen Österreich und Tschechien vereinbarte Behebung der Sicherheitsmängel ist bis heute nicht erfolgt. Trotzdem hat Temelín im Herbst 2004 bereits den kommerzi­ellen Betrieb aufgenommen – auch das ein Bruch des Melker Abkommens. Schließlich gelang es BK Schüssel – entgegen seinen Ankündigungen – nicht, das Melker Abkom­men in den EU-Beitrittsvertrag Tschechiens zu verankern, die Einhaltung des Abkom­mens ist daher nicht vor dem EuGH einklagbar. Obwohl BM Pröll seit Jänner 2004 per Nationalratsbeschluss zu Stilllegungsverhandlungen mit Tschechien beauftragt ist, hat er bis heute keine Verhandlungsinitiative gesetzt.

Slowenien: In Slowenien haben die Betreiber des AKW Krško (70 km südlich der öster­reichischen Grenze) angesichts des steigenden Stromverbrauchs vor kurzem dem Bau eines zweiten AKW das Wort geredet. Der slowenische Stromverbrauch werde ab 2014 nicht mehr durch alternative Energiequellen zu decken sein, weswegen die Lauf­zeit von Krško verlängert und mit den Planungen für ein weiteres AKW begonnen wer­den müsse. Krško wurde Anfang der 1980er Jahre in Betrieb genommen und gilt als erdbebengefährdet. Bei einem Gespräch von Eva Glawischnig mit dem slowenischen Botschafter Ende September in Wien wurde versichert, es sei bisher keine Entschei­dung gefallen. Durch den steigenden Stromverbrauch werde Slowenien aber ab. 2014 „ein Problem“ haben. Es müsste über den Bau neuer Kraftwerke nachgedacht werden. Dies könnte Wasserkraft, Gaskraftwerke oder Atomkraftwerke sein. Eine österrei­chische Unterstützung bei der Suche nach Alternativen sei wünschenswert.

Slowakei: Am Standort Mochovce sind seit 1999 zwei AKW-Blöcke in Betrieb, 150 km östlich von Wien. Die AKW vom Typ „WWER-440/213“ haben keine Schutzhülle und gelten als extrem unsicher. Die ursprünglich geplanten und zum Teil bereits errichteten Blöcke 3 und 4 wurden aus Geldmangel nicht fertig gestellt. Mit der Übernahme des slowakischen Energiekonzerns SE durch die italienische ENEL sollen sie nun fertig gebaut werden. Eine Machbarkeitsstudie soll bis Ende 2006 vorliegen, mit dem Fertig­bau soll ab 2008 begonnen werden. Die ursprüngliche Baubewilligung stammt aus den Achtziger Jahren. Die Slowakei steht daher auf dem Standpunkt, dass es für den Fer­tigbau keines UVP-Verfahrens bedürfe.


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Bulgarien, Rumänien: Drei neue AKW In Bulgarien sollen am Standort Belene zwei neue Reaktoren (Typ WWR 1000; selber Typ wie Temelín) errichtet werden. In Rumä­nien ist am Standort Cernavoda ein drittes AKW in Planung.

Deutschland: Das unsichere bayrische AKW Isar 1 stellt eine unmittelbare Bedrohung für Österreich dar. Es gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert und liegt in der Nähe zum Flughafen München. Derzeit ist eine dritte Landebahn beim Flughafen München in Planung, die das Risiko weiter erhöhen würde. Die Bundesregierung sollte deshalb um eine grenzüberschreitende UVP einfordern. Isar 1 weist die typischen Mängel eines Siedewasserreaktors auf. Dazu kommen mangelnde Sicherung gegen Flugzeugab­stürze, ein sehr kleiner Sicherheitsbehälter und Materialermüdung. Von Anfang an galt Isar 1 als "atomare Dreckschleuder". Im ersten Jahr gab es 20 Abschaltungen, und auch bei späteren Störfällen wurde radioaktiver Dampf freigesetzt. Obwohl BM Pröll bereits im Jänner 2004 per Nationalratsbeschluss dazu aufgefordert wurde, sich für die Schließung jener AKW einzusetzen, für die keine ausreichende Sicherheit gegenüber Terroranschlägen mit Flugzeugen gegeben ist, hat er dies bis heute verabsäumt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden dringend aufgefordert,

eine außenpolitische Anti-Atom-Offensive zu starten und rasch Gipfeltreffen mit den zuständigen Regierungsmitgliedern Ungarns, Sloweniens, Tschechiens, der Slowakei und Deutschlands abzuhalten, um die Verwirklichung der drohenden Atomprojekte zu verhindern und den europäischen Atomausstieg voranzutreiben;

betreffend das ungarische AKW Paks gegenüber der ungarischen Regierung ein klares Nein zur geplanten Laufzeitverlängerungen zu deponieren sowie die volle Berücksich­tigung der österreichischen Sicherheitsbedenken im laufenden UVP-Verfahren vehe­ment einzufordern;

betreffend das slowenische AKW Krško rasch mit dem slowenischen Energieminister zusammenzutreffen und seitens Österreich volle Unterstützung bei der Entwicklung von Energiealternativen zur Atomkraft anzubieten;

betreffend das tschechische AKW Temelín umgehend und unter Einbindung der EU-Kommission von der tschechischen Regierung die Behebung aller offenen Sicherheits­mängel zu verlangen und endlich in Stilllegungsverhandlungen mit der tschechischen Regierung einzutreten;

betreffend das slowakische AKW Mochovce gegenüber der slowakischen Regierung klar gegen den Fertigbau der Blöcke 3 und 4 aufzutreten und zu deponieren, dass für den Fertigbau jedenfalls eine UVP notwendig ist;

betreffend das deutsche AKW Isar 1 und die geplante dritte Landepiste am Flughafen München bei der deutschen Regierung ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren ein­zufordern und sich vehement für die Schließung des völlig unzureichend gegen Flug­zeugabstürze gesicherten AKW einzusetzen;

während der österreichischen EU-Präsidentschaft für eine Reform des Euratom-Vertra­ges und das Beenden der öffentlichen EU-Förderung der Atomindustrie voranzutrei­ben.

*****

 



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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf.

 


13.03.29

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Vorarlberger Bevölkerung ist zu Recht besorgt, weil als Folge der Schweizer Energiepolitik mit Atomkraftwerken, die dort betrieben werden, die Schweiz intensiv – um nicht zu sagen verzweifelt – auf der Suche nach einem End­lager für ihre Brennstäbe ist und auf die Idee gekommen ist, unter anderem einen Standort in Grenznähe zu Vorarlberg zu untersuchen, nämlich bei Schaffhausen, was die Bevölkerung natürlich mit großer Sorge erfüllt.

Die Vorarlberger Landespolitik ist geschlossen auf der Seite der Bevölkerung, diskutiert diesen Punkt auch und beschließt heute den von Frau Kollegin Glawischnig schon angesprochenen Antrag.

Wir, die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ, haben diese Besorgnis der Vorarlberger Be­völkerung und der Politiker aufgenommen und in einen Antrag gegossen, der – wie auch der Vorarlberger Antrag – im Wesentlichen darauf abzielt, sowohl für die Bevölke­rung als auch für die Regierung via Bundesregierung bei den Schweizern ein Partei­stellungsrecht und damit eine offizielle Teilnahme am noch nicht einmal eröffneten Ver­fahren einzufordern, um verhindern zu können, dass für die Bevölkerung in Vorarlberg Schaden entsteht.

Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie. Sie haben unseren Antrag im Ausschuss unterstützt und mit beschlossen. Es war einzig den Grü­nen vorbehalten, dieser Initiative der beiden Regierungsparteien ihre Zustimmung zu versagen. Da erklären Sie mir bitte einmal, warum Sie das getan haben. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Ja, das habe ich gerade gemacht!)

Nur weil Sie es versäumt haben – ganz besonders du, liebe Frau Kollegin Mandak, die du dich hier offenbar nicht einmal ans Rednerpult wagst bei diesem Thema, weil du weißt, dass ihr Butter am Kopf habt; ihr habt dieses Thema schlicht und einfach ver­schlafen, der Vorarlberger Bevölkerung helfen zu wollen (Abg. Mandak: Ihr habt das doch verschlafen!) –, kommen Sie hinterher daher und wollen uns mit einem Antrag treiben, der sich ein bisschen vom anderen unterscheidet, und jetzt der Vorarlberger Bevölkerung weismachen, dass wir nicht alles tun würden zu ihrem Schutz. (Abg. Mandak: Ihr habt es verschlafen! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Der Vorarlberger Antrag lautet anders!) Das ist nichts anderes als billige Parteipolemik auf dem Rücken der Vorarlberger Bevölkerung. Das lehnen wir entschieden ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wenn es Ihnen ernst gewesen wäre mit diesem Anliegen, dann hätten Sie vor dem Ausschuss – der Antrag war wochenlang vor dem Ausschuss bekannt – Kontakt mit uns aufnehmen und, wenn Ihnen etwas gefehlt hätte, mit uns über den Inhalt diskutie­ren können. Wir wären diskussionsbereit gewesen.

Nichts von dem haben Sie getan. Sie haben, für mich völlig überraschend und ohne Vorwarnung, im Ausschuss den Antrag als einzige Fraktion dieses Hauses abgelehnt, und jetzt kommen Sie mit einem anderen Antrag daher (Abg. Dr. Glawischnig-Pies­czek: Das ist der Vorarlberger Antrag!) und wollen der Vorarlberger Bevölkerung weis­machen, das, was Sie hier tun, sei besser als das, was drei Parteien in diesem Haus für die Bevölkerung schon getan haben, nämlich ein deutliches Signal an die Schwei­zer zu senden: Liebe Schweizer, so nicht! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber das steht nicht drinnen im Antrag!)


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Das, was jetzt entsteht, ist genau das Gegenteil davon. Jetzt wird das Bild der Uneinig­keit dieses Hauses in die Schweiz transportiert. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie können unserem Antrag zustimmen!) Und daran ist niemand anderer schuld als Sie. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wattaul: Billige Polemik!)

13.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Ich erteile es ihm.

 


13.07.27

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stimmen dem vorliegenden Antrag zu, auch wenn wir uns deutlichere Worte wünschen könnten. Wir haben aber auch kein Problem, gemeinsam mit den Grünen, den Freiheitlichen und der ÖVP einen weiter­gehenden Antrag hier zu beschließen. Ich kann das jetzt noch nicht sagen, weil ich ihn noch nicht habe, denn er wird erst verteilt, aber ich habe prinzipiell überhaupt kein Problem damit.

Ich muss allerdings auch gleich sagen, dass wir leider die Erfahrung gemacht haben, wie die ÖVP in der Praxis mit der Atompolitik umgeht, nämlich dass sie – so ist mein Erleben – immer nur aus parteitaktischen oder populistischen Gründen gegen die Atomkraft auftritt, aber zum Beispiel im Europäischen Parlament die Abgeordneten der ÖVP immer wieder für die Interessen der Atomlobby stimmen.

Ein besonders trauriges Beispiel für das Doppelspiel der ÖVP, was die Atomkraft be­trifft, ist Temelín. (Abg. Kopf: Was du jetzt machst, ist ein Doppelspiel!) Wir Sozialde­mokratinnen und Sozialdemokraten haben gleich gesagt, dass wir das Melker Protokoll nicht für das Papier wert halten, auf dem es geschrieben ist, sondern nur für ein Pla­cebo halten. Sie, Herr Minister, haben gesagt: Erstens: Temelín wird dadurch sicherer. Zweitens: Der Melker Vertrag wird Teil des Beitrittsvertrages mit Tschechien. Drittens: Der Vertrag und damit die Verbesserungen bei der Sicherheit werden einklagbar sein. Und viertens: Temelín wird erst dann in einen Dauerbetrieb gehen, wenn alle Sicher­heitsbedenken ausgeräumt sind.

Was ist davon übrig geblieben? – Erstens: Es ist nicht Teil des Beitrittsvertrages. Zwei­tens: Es ist damit auch nicht einklagbar vor dem Europäischen Gerichtshof. Drittens: Temelín ist um keinen Deut sicherer geworden. Viertens: Temelín ist in Dauerbetrieb gegangen (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Es ist noch nicht im Dauerbetrieb!), obwohl es keinerlei Verbesserung bei der Sicherheit gegeben hat. Es ist in Wahrheit nichts übrig geblieben von Ihrer Ankündigungspolitik.

Jetzt liegt mir ganz aktuell ein Bericht vom gestrigen bilateralen Nuklearexpertentreffen mit Tschechien vor, aus dem hervorgeht, dass trotz des Ersuchens der Vertreter von Oberösterreich und Burgenland keinerlei Aufforderung an die tschechische Seite ergangen ist, die nach wie vor vorhandenen Sicherheitsdefizite zu beheben – hört, hört! –, der österreichische Endbericht zum Melker Prozess der tschechischen Seite lediglich formlos überreicht wurde und das Fortbestehen der schwer wiegenden Sicher­heitsmängel, wie im Rahmen des Berichtes eindeutig belegt, nicht angesprochen wurde und sich darüber hinaus die österreichische Delegationsleitung mehrmals deut­lich von den Stellungnahmen der beiden Bundesländervertreter distanziert hat. – Also so schaut dann in der Realität hinter verschlossenen Türen der Umgang der ÖVP und der Vertreter der ÖVP mit der Atomkraft aus.

Sie haben auf Grund des Melker Vertrages die Möglichkeit, hier klarer zu protestieren und auch zu handeln und dagegen Einspruch zu erheben, dass es einen Dauerbetrieb


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gibt. Sie behaupten ja, es wäre noch nicht im Dauerbetrieb. Sie haben die Möglichkeit, und wir erwarten uns, dass Sie hier handeln. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Witt­auer. – Bitte.

 


13.10.46

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Abgeordneter Krainer kann es einfach nicht lassen. Es ist bei den Ausschüssen so: Hundertmal wird eine Erklärung abgegeben, und dann zitiert er aus irgendwelchen Berichten oder sonst irgendwelche Dinge, die wahrscheinlich sogar aus dem Zusam­menhang gerissen worden sind.

Minister Pröll hat im Ausschuss ganz klar Antworten gegeben, aber Sie wollen sie nicht hören, Sie wollen sie nicht zur Kenntnis nehmen (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Er hört nicht zu!), sondern Sie machen da Parteipolitik, die auf dem Rücken der Österrei­cher ausgetragen wird. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Es geht um ein Endlager!)

Frau Abgeordnete Glawischnig! Da Sie die Frage der Sicherheit ansprechen: Erstens einmal hat es immer Parteienkonsens gegeben in der Antiatompolitik. Den haben Sie verlassen. Und wenn ich die Sicherheit für Österreich hernehme, dann muss ich sagen, in dem Entschließungsantrag steht drinnen: „auf Basis des Expertengutachten alle er­forderlichen Schritte zu unternehmen, um allfällige Gefahren für Österreich abzuwen­den“. Das ist weiter reichend als Ihre 100 Kilometer. Unter Umständen kommen unsere Experten zu dem Ergebnis, dass 100 Kilometer gar nicht reichen.

Und jetzt kommt noch etwas erschwerend dazu, das haben Sie vergessen. Beim Aus­schuss ist eine Abgeordnete von Ihnen sogar so weit gegangen, der österreichischen Bundesregierung zu unterstellen, dass wir ein Schweizer Endlager wegen Seibersdorf unterstützen, damit wir den eigenen radioaktiven Müll entsorgen können. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, sicher! Das ist es doch!) Wissen Sie was? Ich schäme mich hin und wieder dafür, dass Sie da heraußen Antiatompolitik mit großem Fragezei­chen betreiben und nicht diese Bundesregierung in ihren Bemühungen unterstützen, für die Sicherheit Österreichs zu sorgen.

Und wenn ich die vielen Zuhörer da anschaue, hoffe ich, sie bilden sich eine Meinung darüber, wie Sie Politik für die Zukunft verstehen. Wir machen Politik für die Zukunft, Frau Abgeordnete. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sagen Sie mir inhaltlich, warum Sie kein klares Nein zum Atomendlager sagen!)

13.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


13.12.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute mit diesem Antrag die Möglichkeit haben, einmal mehr über die Frage des Antiatomkurses der österreichi­schen Bundesregierung und auch dieses Hauses zu diskutieren.

Wir haben in der Vergangenheit – und wir werden das auch in Zukunft tun – in dieser Frage der Bewertung der Atomkraft als Energiequelle für die Zukunft einen klaren Standpunkt eingenommen. Egal, wer wo in Europa auf Atomkraft setzt, findet nicht unsere Unterstützung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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In allen Ratsformationen in der Europäischen Union, auch dort, wo ich Verantwortung trage, im Umweltministerrat, sind wir jenes Land, das einen klaren Standpunkt ein­nimmt, während andere Vertreter von Nachbarländern auch in den letzten Jahren die­sen Standpunkt oftmals nicht eingenommen haben, obwohl sie auf Grund ihrer Aus­richtung eigentlich dazu prädestiniert gewesen wären, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Jetzt zurück zu dem Thema, das auch Frau Abgeordnete Glawischnig angesprochen hat. Ja, wir sind gegen grenznahe Atomkraftwerke, wir sind gegen die Renaissance der Atomkraft in Europa. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was machen Sie dagegen? Das ist geheim!) Aber, Frau Abgeordnete Glawischnig, Sie wissen auch ganz genau, dass wir beim Beitritt zur Europäischen Union 1995 sehr beharrlich darauf gedrängt haben, dass die Energiebewirtschaftung nationale Verantwortung bleibt. Und warum? – Weil wir nicht wollten und auch in Zukunft nicht wollen, dass jemand anderer in Europa über Energiestandorte und Energiequellen in Österreich entscheiden kann. Wenn das aber so ist – und das ist ein großer Erfolg; wir können damit über unsere Energiever­sorgung selbst entscheiden –, dann müssen wir auch akzeptieren, dass andere Natio­nalstaaten über ihre Energiequellen ebenfalls selbst entscheiden.

Es ist richtig und wichtig – das ist es, was wir tun können, und das ist auch die Verant­wortung der Bundesregierung –, klarzumachen, dass wir uns bei Laufzeitverlängerun­gen, dass wir uns in der Frage der Neuplanung und Neuerrichtung mit allen bilateralen und multilateralen Verträgen dafür einsetzen werden, dass solche Projekte in Europa nicht verwirklicht werden können, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Jetzt zu dem eigentlichen Thema, zur Frage eines Endlagers oder einer Vorauswahl für ein Endlager hinsichtlich radioaktiver Abfälle in der Schweiz. Die Schweiz hat in der Vergangenheit auf Atomkraft gesetzt und muss jetzt auch ihren gesetzlichen Vorgaben entsprechend – und die Behörden tun das derzeit – hinsichtlich der Entsorgung, der Endlagerung einen Entsorgungsnachweis führen. Das heißt, sie muss alle möglichen Standorte austesten, wo denn überhaupt in der Schweiz ein Endlager für radioaktive Abfälle möglich wäre.

Da Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete Glawischnig, gemeint haben, die Regierung hätte in dieser Frage geschlafen und nichts getan: Lange bevor Sie wach geworden sind zu diesem Thema, nämlich am 7. Juli, habe ich schon mit dem Umweltminister aus der Schweiz, mit Moritz Leuenberger, sehr, sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir im bilateralen Verhältnis unsere Stimme möglichst gut abgesichert einbringen können. Er hat mir damals zugesichert, dass wir natürlich im ganzen Auswahlverfahren mit eingebunden sein werden. Und so läuft zwischen 13. September und 12. Dezember dieses Jahres nun ein Bürgerbeteiligungsverfahren. Wir – Österreich und das Land Vorarlberg – haben in den letzten Monaten und Jahren mit dem Nuklearinformations­abkommen als Basis mit sehr vielen Experten schon mit der Schweiz diskutiert und werden uns natürlich mit unseren Bedenken, mit unserer Position der Ablehnung der Atomkraft und auch von Endlagern einbringen. Aber das muss wissenschaftlich ge­stützt sein, und wir werden mit einem Fachgutachten des Umweltbundesamtes Anfang Dezember die Pläne in der Schweiz klar bewerten und unsere Pläne und unsere Argumente vorbringen.

Das ist vorsorgende, zielgerichtete Antiatompolitik, wie wir sie verstehen. Populismus hat dort nichts verloren. Populismus führt dazu, dass die Schweiz alles tun wird, um uns draußen zu halten. Gespräche und Verhandlungen – auch wenn Sie so oft sagen, es würden nur Briefe hin und her geschrieben –, das ist der richtige Weg in Europa, um gemeinsam voranzukommen.


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Unsere Position ist klar: Wir wollen keine Atomkraft, keine neuen Kraftwerke, keine Laufzeitverlängerung, und wir sind auch sehr kritisch, was Pläne hinsichtlich der grenz­nahen Deponierung radioaktiver Abfälle betrifft.

Das ist unsere Position. Wir werden, wissenschaftlich untermauert, diese Position auch gegenüber der Schweiz klar und deutlich beziehen. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

13.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


13.17.41

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir haben bei diesem Thema seit jenem unseligen Bau von Zwentendorf und dem darauf folgenden negativen Volksentscheid in diesem Haus immer Einigkeit gezeigt. Unzählige Entschließungsanträge, unzählige einstimmige Aus­schussfeststellungen zeugen von der klaren Haltung, die dieses Haus zum Thema Atompolitik immer eingenommen hat.

Deshalb, meine Damen und Herren, vor allem von den Grünen, verstehe ich nicht, war­um Sie bei dieser Frage des Endlagers in Schaffhausen nun anscheinend diesen Weg der Einstimmigkeit verlassen wollen. Ich bedaure das zutiefst. Man hat hier die Vermu­tung, dass Sie offenbar über eigenes Versagen, eigenes Versäumen hinwegtäuschen wollen. (Abg. Kopf: Das könnte wohl so sein!)

Denn was ist Faktum? – Unser Minister hat schon festgestellt, dass er bereits am 7. Juli Gespräche geführt hat. Es wurde am 17. September eine offizielle Veranstaltung der Schweizer Behörden abgehalten, und bereits am 6. Oktober hat die Vorarlberger ÖVP einen Antrag im Landtag eingebracht, der dann wohl von den Grünen mitgetragen wurde, aber er wurde von der Vorarlberger ÖVP eingebracht. Und auf Bundesebene wurde am 19. Oktober, wiederum von der Volkspartei, ein Antrag eingebracht.

Wo waren die Initiativen der Grünen? – Am heutigen Tag bemühen Sie sich, dazu auch einen Antrag einzubringen, der gleichlautend mit jenem der Vorarlberger Landesregie­rung ist, aber man kann doch mit gutem Recht behaupten, dass Sie die Entwicklungen hier wirklich verschlafen haben. Vielleicht ist das damit zu erklären, dass Sie in der jüngeren Vergangenheit einen Bundesparteitag abgeführt haben, bei dem – und dazu möchte ich Ihnen schon gratulieren – Sie etwas wirklich Großartiges gemacht haben, indem Sie die Vorarlberger Grün-Abgeordnete auf den dritten Platz nominiert haben. Ich möchte über die Parteigrenzen hinweg der Kollegin Mandak zu dieser Entschei­dung gratulieren, und ich möchte auch der Klubführung wirklich gratulieren, dass sie eine Vorarlbergerin so gut platziert hat.

Ich möchte Sie aber ganz eindringlich bitten, dass Sie unseren Antrag einstimmig mit­tragen, damit wir gegenüber der Schweiz mit einer deutlichen Stimme sprechen. Bitte, gehen Sie in sich und nehmen Sie die Interessen der Vorarlberger Bevölkerung, der österreichischen Bevölkerung wahr! (Beifall bei der ÖVP.)

13.20


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

 


13.20.39

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Frage der Atomenergie, das Schweizer Endlager, nicht nur die aktuelle Diskussion


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bestimmt, sondern in Wirklichkeit in einem größeren Rahmen zu sehen ist. Auf Grund des steigenden Energiebedarfs, auf Grund notwendiger Schließungen ist tatsächlich eine Renaissance der Atomenergie in Europa feststellbar. Wir reden von etwa 600 000 Megawatt, die in Europa bis zum Jahr 2020 gebraucht werden; davon in Österreich etwa 3 000 Megawatt. Das bedeutet, dass wir – wenn etwa 1 000 Megawatt pro Kraftwerk gerechnet werden – 600 Kraftwerke brauchen.

Während viele Länder große Ausbaupläne haben, setzt sich Österreich ganz vehement gegen die Atomenergie ein – und das aus gutem Grund. Jeder von uns hat schon seine Position bei vielen Veranstaltungen dargelegt. Meiner Meinung nach wäre es sehr wichtig, dass man eine Energiepolitik an den Tag legt, die beweist und schlüssig nachvollziehbar macht, dass auch ohne Atomenergie eine volle Energieversorgung möglich ist. Und solange dieser Beweis nicht geliefert wird oder dieser Ansatz nicht gewählt wird und solange man mit vielen Atomstromimporten – auch in Österreich – konfrontiert ist, wird es keine Glaubwürdigkeit über die Grenzen hinweg geben.

Daher ist es für mich das Allerwichtigste, ein Energieszenario zu entwickeln, in dem auf Grund vieler Energiekombinationen eine Versorgung für die Zukunft gesichert ist. Ge­schieht dies nicht, wird man immer den einfacheren Weg gehen, nämlich die Laufzeit eines Atomkraftwerkes zu verlängern oder eines zu errichten. Es gibt diesbezüglich viele Pläne in Europa, und selbst die Schweiz möchte die Anzahl der Atomkraftwerke von fünf auf zehn erhöhen, was also einer Verdoppelung ihres Kraftwerksbestandes gleichkommt. Und das, geschätzte Damen und Herren, ist ein bedrohliches Szenario. Wir müssen überzeugender werden.

Der Auftrag an den Herrn Bundesminister lautet daher, in diesem Europa dafür zu wer­ben, dass auf Grund von Kombinationen unterschiedlicher Energieträger ein Ausstieg aus der Atomenergie möglich erscheint. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mandak. – Bitte.

 


13.23.35

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kollege Karlheinz Kopf, du hast diese Wortmeldung mit deinen Aussagen provo­ziert. Du hast von billiger Parteipolemik gesprochen, was es absolut nicht ist. Man kann mir vorwerfen, dass ich bei Themen geschlafen habe, aber bei diesem sicher nicht.

Minister Pröll hat davon gesprochen, dass er am 7. Juli ein Gespräch mit dem Schwei­zer Minister gehabt hat. Daher möchte ich in aller Bescheidenheit darauf hinweisen, dass ich am 22. November 2001 – 2001! – eine Pressekonferenz mit Raimund Kamm, einem Anti-AKW-Experten aus Deutschland, gemacht habe, bei der wir die Problematik der Zwischenlager in Deutschland und das Endlager in Benken thematisiert haben. (Abg. Mag. Molterer: Der Erfolg war durchschlagend!) Das war auch schon im Jahr 2001 Thema. Das haben wir alle gewusst. (Beifall bei den Grünen.)

Genau in diese Richtung geht unsere Kritik, dass in dieser Zeit geschlafen worden ist. Ich habe Telefonate geführt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) – Selbstverständlich, Herr Minister. Dann haben Sie es nicht ernst genug genommen, seien Sie mir nicht böse. Ich habe damals mit Wien, mit dem Ministerium telefoniert. Da hat es geheißen, man wisse schon, dass das im Laufen ist, aber das sei nicht so gravierend und man habe alles im Griff. (Abg. Neudeck: Mit wem telefonieren Sie im Schlaf?)

Es geht doch in dieser Frage nicht nur darum, wie differenziert man Stellung bezieht, sondern es geht um ein ganz klares Nein zu einem Atomendlager in der Schweiz und


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an der österreichischen Grenze. Und dieses ganz klare Nein ist in der Vehemenz nie gekommen. Wir haben es eingefordert, aber Sie haben es leider nicht gegeben.

Zu Ihrem Antrag: Ich finde es eigenartig, dass Sie, so wie Sie es angekündigt haben, dem Antrag nicht zustimmen werden, den all Ihre Kolleginnen und Kollegen in Vorarl­berg unterstützen. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Das ist für mich nicht nachvollziehbar und, ich denke mir, für die Leute in Österreich auch nicht.

Wenn Sie einen Antrag einbringen, in dem steht – ich zitiere aus dem Entschließungs­antrag –, „dass Österreich sich von Beginn an aktiv und in vollem Umfang“ in die Dis­kussion um die Schweizer Absichten eingebracht hat, dann kann ich diesem Antrag nicht zustimmen, weil das nicht stimmt. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Weiters schreiben Sie in diesem Antrag: Die Bundesregierung soll „weiterhin mit Nach­druck alle zu Gebote stehenden Mittel einsetzen, um die österreichischen Interessen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung zu vertreten“. Da kann ich leider auch nicht mitstimmen, weil Sie es nicht tun, sonst wären Sie Grüne, wenn Sie das täten. (Abg. Kopf: Hätten Sie mir das nicht vor dem Ausschuss sagen können, dann hätten wir gemeinsam ...? Das ist Parteipolemik!) Das ist doch klar, ihr seid doch Profis und wisst genau, wenn solche Texte in einem Entschließungsantrag stehen, ist es der Opposition unmöglich, so einem Antrag zuzustimmen. (Abg. Dr. Rasinger: Billige Pole­mik!)

Kollegem Sieber danke ich sehr herzlich für die Gratulation zum dritten Platz. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


13.26.59

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Einige Vorredner haben bereits bei der Frage der Atomenergie erwähnt, dass die Schweiz im Endausbau insgesamt zehn Atomkraftwerke haben wird, obwohl – und das ist auch schon erwähnt worden – noch immer kein sicheres atoma­res Endlager vorhanden ist.

Die Schweizer Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle hat sich somit vor etlichen Jahren auf die Suche gemacht, und anscheinend – das wissen wir alle – sind sie fündig geworden. Es gibt die notwendigen Untersuchungen, die notwen­digen Vorbereitungen dafür, dass dieses Endlager nahe der österreichischen Grenze errichtet wird.

Herr Minister, Sie haben gesagt, es wird – und das ist richtig – in wenigen Tagen, kon­kret am 12. Dezember dieses Jahres, ein Bürgerbeteiligungsverfahren, jedoch der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, geben. Es ist noch immer nicht klar, in welcher Form sich die Bürger von Österreich und vor allem von Vorarlberg daran beteiligen werden können

Ich erinnere Sie daran, Herr Minister Pröll, dass es ein Nuklearinformationsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweiz gibt, das letztendlich besagt, dass die österreichische Bevölkerung bei derartigen Maßnahmen, bei derartigen Initiativen eine Mitwirkungsmöglichkeit hat. Der Schweizer Energieminister, Herr Leuenberger, hat sich noch nicht ganz konkret geäußert, wie diese Mitwirkung ausschauen wird.

Meine Damen und Herren, ich als Mühlviertler Abgeordneter verstehe die Ängste der Vorarlbergerinnen und der Vorarlberger. Ich verstehe die Ängste aus dem Grund, weil wir im Mühlviertel ähnliche Befürchtungen haben. Herr Minister, ich fordere Sie auf, die


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Anliegen und Interessen der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger nicht mit derselben Laxheit zu vertreten wie die Anliegen und Interessen der Mühlviertlerinnen und Mühl­viertler in den letzten Jahren. Zeigen Sie, bitte, mehr Engagement im Kampf gegen die gefährlichen Atomprojekte an unserer Grenze!

Ich ersuche Sie: Nützen Sie auch die Präsidentschaft, um international endlich etwas im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher zu erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dobnigg. – Bitte.

 


13.29.39

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es erfüllt mich – genau so wie viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner – ebenfalls mit großer Sorge, dass es in Europa angesichts der steigen­den Erdölpreise zu einer neuen Atomstromoffensive kommt. In Bulgarien, Tschechien, der Slowakei, in Ungarn, in der Schweiz, in Finnland und neuerdings auch in Italien wird daran gedacht, den Betrieb bestehender und zum Teil überalterter Atomkraftwerke zu verlängern beziehungsweise überhaupt neue Atomkraftwerke zu errichten.

Besonders was die Atomkraftwerke im Grenzgebiet zu Österreich betrifft, ist die öster­reichische Bundesregierung seit Jahren leider nicht besonders aktiv; und ich stehe voll hinter der Vorarlberger Bevölkerung und für deren Schutz. Als steirischer Abgeordneter fordere ich auch verstärkte Aktivitäten insbesondere im Fall des an die Steiermark angrenzenden Slowenien, denn dort wird überlegt, neben dem AKW Krško noch ein zweites zu errichten.

Der Brief der slowenischen Regierung, in dem festgestellt wird, dass noch keine Ent­scheidung über die Verlängerung von Krško oder den Bau eines neuen AKW getroffen wurde, beweist, dass Slowenien nach wie vor nicht bereit ist, eine klare Nein-Entschei­dung zu treffen, sowohl was die Verlängerung von Krško als auch den Bau eines neuen AKW betrifft. Darüber hinaus steht dieses Atomkraftwerk in Krško sogar auf einem Erdbeben gefährdeten Gebiet.

Ebenso bemüht sich Slowenien um ein radioaktives Zwischenlager. Acht slowenische Gemeinden sind als Standort im Gespräch, darunter auch eine Gemeinde sehr nahe an der steirischen Grenze. Die endgültige Entscheidung für diesen Standort soll bereits im Jahre 2007 fallen, wie für die Schweiz als Endlager im Jahr 2010. Es ist nicht mehr viel Zeit, Herr Bundesminister, zu handeln. Agieren müssen Sie vor den endgültigen Entscheidungen, danach ist es auf jeden Fall zu spät!

Ich vermisse auch den vehementen Einsatz der Bundesregierung und des Umweltmi­nisters beim Euratom-Vertrag. Die EU will nämlich in den kommenden fünf Jahren die Mittel für das Euratom-Programm um unglaubliche 130 Prozent von derzeit 1,35 auf 3,1 Milliarden € erhöhen. Passiert dies, so würde dies einen entscheidenden Impuls für den Ausbau der Atomkraft in Europa bedeuten. Damit dies nicht eintritt, muss von Sei­ten unserer Regierung alles unternommen werden. Dieses Vorhaben muss verhindert werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPÖ wird auch den beiden von den Grünen ein­gebrachten Anträgen zustimmen! Tschernobyl soll uns allen eine besondere Lehre und Mahnung sein. (Beifall bei der SPÖ.)

13.32



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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, Platz zu nehmen!

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1175 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 154.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klares Nein des Umweltministers zu Schweizer Endlager für Atommüll.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine Schande! – Abg. Kopf: Es ist eine Schande, wie Sie sich aufführen!)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offensive von Bundes­kanzler und Umweltminister gegen Atomausbaupläne an Österreichs Grenze.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

13.33.496. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1147 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das Immis­sionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005) (1176 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Krainer mit wunschgemäß 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.34.12

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Feinstaubthema schafft es wieder in das Hohe Haus. Es gibt bereits eine Reihe von Studien, von Arbeiten, unter ande­rem auch vom Umweltbundesamt, das Ihnen untersteht, Herr Umweltminister, die sich mit der Feinstaubproblematik befasst haben und zwei wesentliche Dinge feststellen:

Erstens: Sie stellen fest, dass Feinstaub nicht nur ein lokales Problem ist, sondern ein überregionales Problem. Das Zweite betrifft die Feststellung, wo Feinstaub emittiert wird, nämlich an erster Stelle der Emission liegt die Industrie, an zweiter Stelle der Ver­kehr, wobei man da zwischen Lkw und Pkw unterscheiden muss, und an dritter Stelle der so genannten Off-road-Bereich, das heißt Baumaschinen, Traktoren und landwirt­schaftliche Nutzmaschinen.

Was machen jetzt die Bundesländer? – Bis jetzt setzen sie im Rahmen des IG-L, wenn sie Maßnahmenpläne erarbeiten, dort an, wo der Feinstaub entsteht. Was macht nun


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die ÖVP mit dieser Novelle? – Sie betreibt reine Klientelpolitik. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Geh hör auf!) Da sagt zuerst der Umweltsprecher der ÖVP, der in seinem Zivilberuf Generalsekretär des Wirtschaftsbundes ist: Die Industrie muss raus aus dem Gesetz (Abg. Großruck: Was sind Sie im Zivilberuf?), Baumaschinen müssen raus aus dem Gesetz, Spediteure, der Lkw-Bereich müssen auch aus dem Gesetz. Dann sagt der Umweltminister, der im Zivilberuf Landwirtschaftsminister ist: Die Landwirt­schaft muss raus aus dem Gesetz. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Landwirtschaftsminister ist ein Zivilberuf?) – Sie kommen auch noch dran!

Dann kommt Herr Gorbach und merkt, dass alles herausgestrichen wird und möchte auch ein bisschen etwas haben. Jetzt ist das BZÖ nur der sehr kleine Juniorpartner dieser Koalition und darf deswegen nicht viel, sondern nur ein bisschen machen. Er bekommt ein Vetorecht für Verkehrsmaßnahmen nach drei Monaten. (Abg. Wittauer: Das ist kein Vetorecht, sondern in drei Monaten muss eine Übereinstimmung herr­schen!) Das ist die Klientelpolitik der ÖVP mit dem Anhängsel BZÖ – und dazu ein klares Nein von meiner Fraktion. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Der einzige Posch hat es verstanden!)

Aber es kommt nicht nur ein klares Nein von den Sozialdemokraten dazu, sondern auch ein klares Nein der Länder, und zwar unabhängig davon, wer dort den Landes­hauptmann stellt. Alle Umweltreferenten, quer durch alle Parteien, haben klar gesagt, dieses Gesetz fesselt uns, dieses Gesetz hindert uns daran, effektiv gegen den Fein­staub etwas zu machen. Die Länder wollen gemeinsam mit dem Bund und auch auf internationaler Ebene das Feinstaubproblem angehen und echte Lösungsvorschläge bringen. Und das, was Sie als Bundesminister machen, ist, dass Sie in Wirklichkeit die Länder fesseln, und das sehen wir auch so.

Sie behaupten immer und tun es wieder, Sie würden den Bundesländern neue und mehr Kompetenzen geben, damit sie gegen den Feinstaub etwas machen können. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Endlich verstanden, Herr Abgeordneter!) – Ja, ich habe es nicht nur verstanden, sondern ich habe es auch gelesen. Sie können Ihre eigene Regierungsvorlage anscheinend nicht lesen. Auf der Seite 8 steht dazu näm­lich:

„Überdies setzt das IG-L einen relativ engen Rahmen, da nur rechtsgestaltende Maß­nahmen im Rahmen der §§ 13 bis 16 aufgrund der bestehenden Bundeskompetenzen in einem Maßnahmenkatalog enthalten sein können; andere Bereiche von Maßnahmen werden von den Ländern und auch vom Bund zwar genützt, können aber im Rahmen des geltenden IG-L nicht dargestellt werden.“

Das steht in Ihrer Regierungsvorlage. Das Einzige, was Sie machen, ist, dass Sie Maß­nahmen, die die Länder ohnehin setzen können und auch tun, wie Sie selbst schrei­ben, in die Verordnung für das IG-L schreiben. Das ist die einzige Erweiterung, die Sie sehen. Ich sage Ihnen eines: Die Menschen interessiert nicht, was in der Verordnung steht und ob in der Verordnung steht, was sonst auch gemacht werden würde, sondern die Menschen interessiert, dass die Politik – egal auf welcher Ebene – vernünftige Maßnahmen gegen den Feinstaub setzt, und die setzen Sie mit dieser Novelle über­haupt nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie tragen nicht die Verantwortung dafür, dass Feinstaub in Österreich entsteht, diese Verantwortung kann kein Einzelner tragen, aber Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bundesländer in Zukunft nicht mehr effektiv gegen den Feinstaub vorgehen (Abg. Wittauer: Das ist ein Blödsinn!) und keine Maßnahmen mehr setzen können, die effektiv das Feinstaubproblem lösen. Sie tragen politisch dafür die Verantwortung, dass das in Zukunft nicht mehr geht, und zwar unabhängig davon, in welchem Bundesland,


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das gilt für alle neun Bundesländer. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: Er erzählt wieder Märchen!)

13.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Kopf –: Mach es besser!)

 


13.38.55

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Man kann natürlich als Oppositionspartei, so wie es Herr Kollege Krainer als Sprecher der Sozialdemokratischen Partei getan hat, seine Rolle so definie­ren, dass man nahezu in jedem Fall, bei jedem Gesetz und bei jedem Thema, das man hier diskutiert, die Oppositionsrolle einnimmt und alles für schlecht, alles für nichtig, alles für nicht zielführend erklärt und dazu auch noch den Regierenden mangelnden Willen oder sogar noch böse Absicht unterstellt. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) So kann man seine Rolle selbstverständlich definieren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, in dieser Rolle zu verharren, statt sich mit den Dingen substantiell und differenziert auseinander zu setzen. Wir tun lieber Letzteres: Wir setzen uns damit auseinander und versuchen, sachgerechte Lösungen für tatsächlich vorhandene Probleme – und das Feinstaubproblem ist leider ein tatsächlich vorhan­denes – zu finden. Das unterscheidet uns von Ihnen, das wird uns immer von Ihnen unterscheiden. Gott sei Dank tut es das! Die Wählerinnen und Wähler werden sich auch ein Bild davon machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren, ich greife nur ein Beispiel aus diesem Gesetz heraus. So haben nun die Landeshauptleute die Möglichkeit, bei entsprechender Überschreitung von Grenzwerten den Verkehr derart einzudämmen, dass sie Geschwindigkeitsbegren­zungen auf Straßen, für die eigentlich der Bund zuständig wäre, sprich: für Autobahnen und Schnellstraßen, einzuführen. Ich finde es richtig, dass der Landeshauptmann vor Ort sozusagen die Notfallkompetenz hat, dass er die Möglichkeit hat, in solch einem Fall raschest eine Maßnahme zu ergreifen.

Aber der Verkehrsminister hat eine übergeordnete Verantwortung für den Verkehr, der ja nicht an den Grenzen eines Bundeslandes und nicht an den Grenzen des Staatsge­bietes Halt macht, wahrzunehmen. Er trägt natürlich beim Verkehr die Gesamtverant­wortung. Es kann nämlich durchaus sein, dass es durch solch eine, in einem Bundes­land erlassene Maßnahme unter Umständen zu Staus kommt oder zu ähnlichen Aus­wirkungen auf den Verkehr, die dann vielleicht sogar mehr Emissionen, etwa ein paar Kilometer über der Landesgrenze, verursachen, als durch die Maßnahme verhindert werden.

Da macht es sehr viel Sinn, dass sich in einem Zeitrahmen von drei Monaten der Ver­kehrsminister, nachdem der Landeshauptmann Notmaßnahmen ergriffen hat, ins Spiel bringt und mit dem Landeshauptmann diese Dinge diskutiert und im Zweifelsfall sogar die Entscheidung trifft, dass diese Maßnahmen, sollten sie solche Auswirkungen in einem anderen Gebiet haben, zurückzunehmen sind.

Nichts anderes ist in diesem Gesetz vorgesehen. Die Behauptung, dass der Verkehrs­minister etwas anderes dabei verfolgen würde, und die geäußerte Unterstellung, dass ihm der Schutz der Bevölkerung nicht wichtig genug wäre (Abg. Dr. Glawischnig-Pies­czek: Genau! Das ist die Wahrheit!), sind aus der Luft gegriffen, sind frei erfunden. Das hat der Verkehrsminister nicht verdient. Das hat diese Bundesregierung nicht verdient. Und das hat vor allem die Bevölkerung nicht verdient. Denn: Es geschieht mit diesem


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Gesetz genau das, wozu es geschaffen ist, nämlich die Bevölkerung zu schützen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Genau das Gegenteil!)

Aber selbstverständlich stellen wir nicht das Leben in Österreich ein, weder das wirt­schaftliche Leben noch die Mobilität der Menschen in diesem Land. Das kann man natürlich nicht tun, und da ist so manche dieser Maßnahmen einer Abwägung unter­worfen zwischen dem, was an Einschränkung notwendig ist, und dem, was an Ein­schränkung möglich ist.

Wir finden diese Balance – Sie wollen sie gar nicht finden, weil Sie Totalopposition machen wollen. Bleiben Sie dabei! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Kein Wort ...! – Abg. Kopf – darauf replizierend –: Auf Ihr Urteil kann ich ver­zichten!)

13.42


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

 


13.43.06

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Umwelt­minister! Hohes Haus! Dieses Gesetz ist das Gegenteil von Balance. Diese Novelle ist das Gegenteil von einem ausgewogenen Schutz der Bevölkerung – ausdrücklich!

Herr Kollege Kopf, führen Sie sich einmal vor Augen, was in diesem abgelaufenen Jahr passiert ist: Wir hatten bereits im März und im April Grenzwertüberschreitungen beim Feinstaub. Wir haben jetzt zu Beginn der Heizsaison wieder Grenzwertüberschreitun­gen beim Feinstaub, und zwar mittlerweile in Städten wie Graz 90 Tage lang, was eine Gesundheitsgefährdung durch drei Monate hindurch bedeutet. Hier liegt keine Beein­trächtigung, sondern eine Gefährdung der Gesundheit von Menschen vor, und zwar vor allem von Kindern.

Aber was tun Sie? – Sie legen jetzt eine Novelle vor, die eine Erleichterung und freie Fahrt für Tempo 160 km/h, und zwar auch in belasteten Gebieten, bedeutet. (Abg. Kopf: Solch ein Unsinn!) Sie bedeutet darüber hinaus Genehmigung von Anlagen selbst in schwer belasteten Gebieten. Sie ist obendrein EU-widrig, weil der wichtigste Punkt, nämlich vorbeugender Gesundheitsschutz, also die Verpflichtung, schon im Vor­feld gegen Gesundheitsgefährdung etwas zu unternehmen, nicht verwirklicht wird. – Das ist ein Armutszeugnis für jede Umweltpolitik!

Sie haben verzweifelt versucht, das Argument zu verteidigen, warum man bei einem Tempolimit, das nachweislich wirkt ... (Abg. Kopf: Verzweifelte Menschen ...!) Auf der Tauern Autobahn gibt es abschnittsweise ein Tempolimit von 100 km/h auf belastetem Gebiet, und dieses Tempolimit greift und bedeutet eine Reduktion der Umweltbelas­tung.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum Ihnen die Gesundheit von Menschen, insbeson­dere von 60 000 Kindern in Österreich, wurscht ist und Sie eine Novelle vorlegen, die genau das bedeutet: mehr Belastung, mehr Schadstoffe, mehr Gesundheitsgefähr­dung, nicht Gesundheitsbelastung! (Von Abgeordneten der Grünen wird ein Trans­parent mit der Aufschrift „Ist das die Zukunft unserer Kinder, Herr Minister?“ in die Höhe gehalten.)

Herr Umweltminister, wie Sie sich vor dem Hintergrund der Bilanz dieses Jahres, die eine verheerende ist, hier herstellen und diese Novelle verteidigen können, das ver­stehe ich nicht. (Abg. Kopf – auf das oben erwähnte Transparent zeigend –: Herr Prä­sident! Können Sie das nicht abstellen?) Sie haben sich aus unserer Sicht das Prädikat „Umweltverschmutzungsminister“ mit dieser Novelle absolut verdient. (Beifall bei den


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Grünen. – Abg. Steibl: Herr Präsident! Würden Sie bitte dafür sorgen, dass das Trans­parent weggeräumt wird!)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete, darf ich bitten, das Transparent wegzugeben! Der Herr Minister hat es schon lesen können, es ist groß genug; Sie können es wieder wegräumen. (Das Transparent wird eingerollt.) Danke sehr.

 


Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (fortsetzend): Herr Umweltminister, ich frage Sie wirklich: Ist das die Zukunft der Kinder, die Sie ihnen empfehlen? Von Ba­lance keine Spur, sondern Filter! Ist das das Einzige, was Ihnen dazu einfällt? Wenn das nicht der Fall ist, dann hätten Sie eine andere Novelle vorlegen müssen.

Ich möchte die Details noch einmal erklären. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ma­chen Sie keine Zwischenrufe, sondern hören Sie mir jetzt kurz zu!

Was soll es für einen Sinn machen, Maßnahmen der Länder, etwa die Verhängung von Temporeduktionen in belasteten Gebieten aus gutem Grund, mit einem Vetorecht des Verkehrsministers auszustatten, das dieser nach drei Monaten wahrnehmen kann?

Ich spreche von einem Verkehrsminister, der sich entgegen allen Meinungen von Ex­perten und Expertinnen Tempo 160 in den Kopf gesetzt hat (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Gut so! Jawohl! Und auch umsetzen!), was ein völliger Unsinn ist, was zusätzliche Tote bedeutet. Jeder, der das unterstützt, nimmt in Kauf, dass es mehr Verkehrstote in Österreich gibt. Das ist erwiesen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wieso denn? In Deutschland gibt es weniger Verkehrstote!)

Das Verkehrsministerium macht gerade eine große Kampagne (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das Innenministerium!), wo Sie genau die Bilder jener toten jungen Menschen, von denen ich spreche, anschauen können, wo darunter steht: Überhöhte Geschwindigkeit war die Unfallursache! Wenn Sie so etwas unterstützen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ich unterstütze Tempo 160!), dann gehören Sie wirklich nicht in dieses Haus. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ob ich hier sitze oder nicht, das beurteilt der Wähler, nicht Sie!) Dass Sie solche Maßnahmen, durch die es künftig mehr Tote auf den Straßen gibt, unterstützen, ist mir völlig unverständlich.

130 km/h sind absolut genug! Tempo 160 bedeutet mehr Tote, bedeutet mehr Schad­stoffe, bedeutet mehr Lärm. Was daran vernünftig sein soll, ist mir ein absolutes Rät­sel. (Beifall bei den Grünen.)

Sie glauben doch nicht, dass die Landeshauptleute aus Jux und Tollerei Tempolimits verhängen! Das sind begründete Verordnungen. Dieses Immissionsschutzgesetz-Luft ist das einzige Instrument, das man zur Bekämpfung von Luftschadstoffen hat. Warum jetzt auf einmal der Verkehrsminister da hineinregieren soll, verstehe ich nicht. Das sind ja keine Willkürentscheidungen. Sie unterstellen den Ländern, dass sie aus Jux und Tollerei Geschwindigkeitsbeschränkungen machen. Das Gegenteil ist wahr!

Überlegen Sie einmal, was es kostet, Straßen neu zu beschildern! Das kostet Millionen von Euro. Welches Land macht das, wenn es sicher sein kann, dass der „Tempo-160-Minister“ drei Monate später das wieder abmontieren lassen will? Welches Land macht das dann noch weiterhin? Es haben sich alle neun Bundesländer ausnahmslos gegen diese Novelle ausgesprochen. Auch die ÖVP-Bundesländer sind mit dabei. Sie alle sagen: Das beschränkt uns bei unserer Arbeit, zur Feinstaubreduktion beizutragen. Alle Bundesländer sagen das, sogar Vorarlberg. Auch die Umweltlandesreferenten von Niederösterreich teilen diese Meinung, und die kommen nicht von der SPÖ oder von den Grünen. Ihre eigenen Leute sagen: Das ist ein ganz schlechtes Gesetz, es behin­dert uns bei unserer Arbeit! Sie aber beschließen es trotzdem. Das ist völlig unver­ständlich!


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Zweiter Punkt: Großprojekte. – Da geht es nicht um eine Balance, es geht dabei nicht darum, dass jegliches Wirtschaftsleben nicht mehr möglich sein soll, sondern es gibt da eine sehr feine Unterscheidung zwischen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Diese müssen die Menschen in der Regel in Österreich hinnehmen, so traurig es ist. Aber Gesundheitsgefährdungen dürfen nicht genehmigt werden. Aber wenn in Gebieten Gesundheitsgefährdungen zu befürchten sind – und das war zum Beispiel in der Regi­on Spielberg der Fall und ausschlaggebend für das Nein –, wenn Gesundheitsgefähr­dungen auf dem Spiel stehen, dann muss es eine absolute Grenze geben, doch diese Grenze durchlöchern Sie. Sie sind für Großprojekte auch dort, wo es Gesundheits­gefährdung der Bevölkerung gibt.

Das müssen Sie einmal den Menschen erklären, den Eltern von Kindern erklären, die jedes Jahr ins Krankenhaus gehen müssen und sich mit einem Lungeninkubator et cetera die Atemluft schaffen müssen. Das ist doch wahr! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Rasinger: Rauchen!)

Dritter Punkt – ein Punkt, mit dem Sie immer sehr lässig und leger umgehen –: die Frage: Was gibt die Europäische Union vor, was müssen alle anderen europäischen Länder einhalten, und was macht Österreich?

Österreich macht es sich immer sehr leicht, vor allem bei Umweltgesetzen. Das ist wie­derum ein Gesetz, das EU-widrig ist, und zwar in einem Kernpunkt, und der Kernpunkt bedeutet, dass selbst bei Gefahr der Gesundheitsbeeinträchtigung bereits Maßnahmen gesetzt werden müssen, also dass vorbeugender Gesundheitsschutz gemacht werden muss.

Ich denke, das ist das Wichtigste, was man Eltern, was man Kindern in dieser Situation anbieten kann: bereits im Vorfeld Maßnahmen zu setzen. Man soll nicht zuerst krank werden, und dann erst wird etwas unternommen. Das fehlt im österreichischen Gesetz, die EU-Richtlinie schreibt es aber vor.

Wir haben nun eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Unsere Einschät­zung und auch die Einschätzung der Universität Graz – und die ist keine Grünen-Fach- oder -Teilorganisation – ist, dass dieses Gesetz EU-widrig ist. Wenn Sie es unbedingt haben wollen, dann wird uns halt der Europäische Gerichtshof verurteilen – auf Grund von fehlendem vorbeugendem Gesundheitsschutz. Und das erklären Sie einmal den betroffenen Eltern! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


13.49.41

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen von der Opposition und speziell jene von den Grünen, ich „gratuliere“ Ihnen dazu, wie Sie jetzt Bilder produziert haben von Kindern, symbolisch mit Puppen und mit Gasmasken. Daran sieht man, wie Sie mit dem Ganzen umgehen, indem Sie symbolisch Puppen in Plastiksäcke stecken und Sie wegräumen.

Sie setzen auf Populismus, um solche Bilder zu bekommen – wir setzen uns dafür ein, dass die Gesundheit der Kinder und der Menschen in diesem Land künftig nicht leiden muss. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das ist der Unterschied, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Leere Worte!)


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Wenn wir das symbolisch fortführen, dann haben Sie offensichtlich auf Grund mangeln­der Kompetenz im Umweltbereich heute Kindesweglegung betrieben. Ich hingegen kann Ihnen sagen, dass wir mit dieser Novelle künftig die Gasmasken von den Kindern wegnehmen können. Das ist eine kluge Umweltpolitik für die Zukunft: nicht Bilder zu produzieren, sondern Gesetze zum Wohle der Menschen zu produzieren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir heute hier beschließen, ist entgegen vielen Behauptungen eine tatsächliche Verbesserung in der Frage der Bekämpfung von Feinstaubbelastungen, nämlich richtige Antworten gemeinsam mit den Bundeslän­dern zu finden und auf diesem Weg die Feinstaubproblematik in den nächsten Jahren in den Griff zu bekommen. Das geht nicht im Alleingang, und das geht auch nicht durch gegenseitige Schuldzuweisungen, sondern das geht nur mit klugen Konzepten. (Abg. Krainer: Das stimmt ja gar nicht!)

Wir haben in einer ganz starken Abstimmung zwischen Bund und Ländern diese Novelle vorbereitet. Wir werden uns am 25. November auch in der Landesumweltrefe­rentenkonferenz gemeinsam mit dem Maßnahmenpaket beschäftigen.

Wohlweislich vergessen Sie in dieser Debatte ständig, anzuführen, was denn alles in dieser Novelle enthalten ist. Im Unterschied zu dem, was Sie sagen, gibt es tat­sächliche Verbesserungen weit darüber hinaus. Zum Beispiel führen wir mit dieser Novelle – ein Thema, das völlig unter den Tisch gekehrt wird – für Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Nickel, und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe zwei Jah­re früher als die Europäische Union Grenzwerte ein. Zwei Jahre früher! Das wird von Ihnen völlig unter den Tisch gekehrt. Das stellt eine massive Verbesserung für die Um­welt und für die Gesundheitsqualität in diesem Land dar. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erreichen mit dieser Novelle mehr Bür­gernähe im Bereich der Luftreinhaltung. Auch das vergessen Sie, zu erwähnen. Bür­gernähe wird von Ihnen doch immer großgeschrieben! In dieser Debatte wurde das von Ihnen kein einziges Mal erwähnt. Wir setzen mit der SUP-Richtlinie, Strategische Umweltprüfung, einen ganz klaren Akzent in der Frage der Bürgernähe und der Bür­gerbeteiligung. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erweitern für die Landeshauptleute – auch das ist immer ein Wunsch der Länder gewesen – das Maßnahmenportfolio. Es wird den Ländern in Zukunft mit den Maßnahmenprogrammen, die wir heute hier defi­nieren, möglich sein, weit über das bis jetzt mögliche Portfolio hinaus zu agieren, näm­lich mit strukturellen Maßnahmen, mit Maßnahmen der Privatwirtschaft im Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Das gibt es Förderprogramme und Bewusstseinsbildung. Die Palette ist da massiv erweitert worden. Das ist immer Wunsch der Länder gewesen. Ich frage Sie: Wo ist das Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum glauben Ihnen das die Länder nicht?)

Sie können davon ausgehen, dass wir vom Bund nach dieser Einigung heute hier beim IG-Luft mit den Bundesländern in den nächsten Tagen und Wochen bis zur Landesum­weltreferentenkonferenz auch darüber hinaus noch Maßnahmen vereinbaren werden.

Ich kann Ihnen auch sagen: Über 7 Millionen € werden bis Ende 2006 eingesetzt. Auch das blieb von Ihnen unerwähnt. Das greift bereits. Wir haben die ersten Projekte im Bereich der Umweltförderung mit diesem neuen Instrument im Laufen. Da treten Fir­men an uns heran und nehmen diese Förderung in Anspruch, um ein Investment in die Gesundheit und in die Umweltqualität zu setzen. Das ist doch vorsorgende Politik! Des­wegen ist dieses Gesetz eine kluge, richtige Novelle. (Abg. Krainer: Schauspielerei ist das!)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Populismus, das Produzieren von Bildern für die Medien hilft vielleicht im kurzfristigen politischen Diskussionsprozess, hilft aber nicht den Menschen. Das ist ein wesentlicher Unterschied! Deswegen wäre ich froh darüber, wenn wir heute eine Mehrheit für diese Novelle finden würden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Grillitsch: Wir werden schauen, ob das eine tatsächliche Berichtigung ist!)

 


13.54.07

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie können genau aufpassen. – Das ist relativ einfach.

Zuerst der zu berichtigende Sachverhalt: Der Minister hat soeben gemeint, diese No­velle wäre in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet worden.

Ich berichtige tatsächlich: Das stimmt nicht! Es gab keine Verhandlungen mit den Län­dern. Die dafür vorgesehene gemeinsame Sitzung mit den Umweltreferenten der Länder im September 2005 wurde wenige Tage vorher vom Minister abgesagt (Abg. Grillitsch: Das ist schon keine tatsächliche Berichtigung! Das ist eine politische Be­wertung!) und findet erst jetzt nach der Beschlussfassung statt. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Euretwegen musste ich her!)

Im Übrigen freut es mich, dass die ÖVP zur Klientelpolitik nichts sagen kann. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Das war keine tatsächliche Berichtigung!)

13.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


13.54.54

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Ab­geordneter Krainer, in Ihrer ersten Rede haben Sie die Landwirtschaft angesprochen und gesagt, dass wir wieder einmal die Landwirtschaft heraushalten. Dazu darf ich Ihnen sagen: Das ist ein weiteres typisches Beispiel dafür, wie man gute Umweltpolitik macht. Wir haben über 80 Prozent aller Landwirte in Umweltprogrammen eingebun­den. Das bedeutet, dass die Landwirte Umweltverbesserer sind, dass sie diejenigen sind, die tatsächlich ihre Arbeit in diese Programme mit einbringen, und das finde ich gut. Man sollte das loben und nicht den Eindruck erwecken, als wäre die Landwirt­schaft die Dreckschleuder Nummer eins in Österreich. Das stimmt nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das IG-Luft ist ein Meilenstein. Die Grünen haben sich von der Umweltpolitik verab­schiedet. Umweltpolitik macht diese Regierung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein! Die Freiheitlichen haben sich verabschiedet von der Politik!) Umweltpolitik ma­chen wir, indem wir das IG-Luft beschließen.

Nun komme ich zum Thema „Tempo 160“. – Sie wissen ganz genau, dass Hubert Gor­bach als Verkehrsminister die Sicherheit an die erste Stelle gestellt hat. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Vieles davon ist schon erreicht worden, weil wir schon über 100 Tote weniger haben. Hubert Gorbach als Verkehrsminister wird nie zulassen, dass die Ver­kehrssicherheit beeinträchtigt wird oder dass Menschen zu Schaden kommen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, ja!) Merken Sie sich das!

Weil Sie immer wieder Tempo 160 ansprechen: Hubert Gorbach sagt, Tempo 160 soll es nur auf dreispurigen Straßen geben, nur dort, wo es die besten Voraussetzungen


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dafür gibt. Nur dort ist es zulässig, sagt er. Ich kann Ihnen sagen: Dort fahren die Leute schon längst mit Tempo 160. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das stimmt ja nicht!)

Frau Abgeordnete! Die Grünen in Deutschland – ich sage das nur deshalb, weil Sie so scheinheilig hier heraußen immer etwas behaupten, was nicht stimmt – sind schon lange an der Regierung, aber in Deutschland kann ich noch immer mit Tempo 200 fahren. Haben sie es abgeschafft? Nein. Interessanterweise ist es so, dass Deutsch­land im Schnitt weniger Verkehrstote hat als Österreich. Also lässt sich das verbinden? (Abg. Dr. Gabriela Moser: Es wird mehr kontrolliert!) Ich will es hier einmal gesagt haben, damit die Leute, die hier zuhören, auch wissen, worum es geht.

Nun zum IG-Luft. – Die Landeshauptleute beziehungsweise die Landesregierungen können da von sich aus keine Maßnahmen treffen. Der Verkehrsminister Hubert Gor­bach hat vorgeschlagen, dass die Verkehrsberuhigungsanlagen – die kennen Sie; 35 Millionen € pro Stück – an die Emissionsmessstellen angeschlossen werden kön­nen. Was bedeutet das? Das heißt, dass automatisch die Geschwindigkeit reduziert werden würde. Es stimmt nicht, was Frau Abgeordnete Glawischnig gesagt hat, dass nämlich dort Millionen an Euro für Verkehrstafeln ausgegeben werden. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Na sicher!) Verkehrsberuhigungsanlage heißt, dass automatisch eine Verkehrsreduktion angezeigt wird.

Nächster Punkt: Warum glauben Sie, dass das den Landeshauptleuten nicht gefällt? (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Weil alle davon getroffen werden. Das heißt, es gibt eine Geschwindigkeitsreduktion, und irgendwann, wenn die Schwel­lenwerte überschritten werden, ist Stopp. Das ist das Ziel! Wenn ich die Bevölkerung schützen will, dann muss ich dann, wenn die Schwellenwerte überschritten werden, auch bei uns – genauso wie in Bologna – die Maßnahme treffen, dass der Verkehr ge­stoppt wird. Doch das wollen Sie nicht! (Abg. Mag. Kogler: Sie wollen Tempo 160 fah­ren – und dann stoppen!?)

In diesem Zusammenhang darf ich Sie fragen: Macht Ihr Herr Anschober in Oberöster­reich irgendetwas in diese Richtung? Hat er diesbezüglich irgendwelche Maßnahmen gesetzt? Ich habe noch nichts davon gehört. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Das IG-Luft kann da eingesetzt werden.

Minister Hubert Gorbach wird nie etwas gegen die Bevölkerung tun. (No-Rufe bei den Grünen.) Wenn er nach drei Monaten eine Maßnahme des Landes, die sich auf ein hochrangiges Straßennetz bezieht, überprüfen lässt und eine Entscheidung trifft, wo Einstimmigkeit herrschen muss, dann finde ich das gut. Ich frage Sie: Weshalb soll der Verkehrsminister das nicht tun dürfen? Soll es so sein, dass der Verkehrsminister auf seinen Straßen (Abg. Mag. Kogler: „Seinen Straßen“?! – Abg. Öllinger: Die Straßen gehören nicht ihm!), auf den Straßen, wo er Maßnahmen setzt, um den Verkehr so schnell wie möglich von A nach B zu bringen, kein Recht mehr hat, mitzubestimmen? Ist es nicht so, dass die Bevölkerung will, dass der Verkehrsminister für das hoch­rangige Verkehrsnetz verantwortlich ist? Oder soll es auf einmal der Landeshauptmann sein? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Es geht hier um Luftschadstoffe! Da ist Minis­ter Pröll zuständig!)

Sie haben vorhin über etwas ganz anderes geredet, und ich gebe Ihnen nur die Ant­wort auf das, was Sie gefragt haben. Sie hören im Ausschuss nicht zu. Sie hören auch dem Minister nicht zu.

Ich sage Ihnen noch einmal: Diese Regierung macht – zusammen mit dem Landwirt­schafts- und Umweltminister – Umweltpolitik. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ihr macht gar nichts!) Sie jedoch haben sich, wie Sie es schon bei der Atompolitik bewiesen haben, von der Umweltpolitik verabschiedet. Wir setzen unsere Umweltpolitik


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fort, und das werden die Menschen auch mit dem IG-Luft, wo es eine Neuausrichtung gibt, erleben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.

 


13.59.43

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Das Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 ist am besten folgendermaßen zu qualifizieren: als Fundgrube für zahlreiche Verwässerungen im Umweltbereich. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

In 29 Seiten Gesetzestext wurden zahlreiche Bestimmungen hineingepackt, die zum Teil heftige Kritik – entgegen Ihren Darstellungen – ausgelöst haben. Hervorheben möchte ich zwei Aspekte: erstens den diskutierten IG-Luft-Bereich und zweitens den Bereich Abfallwirtschaft.

Zum IG-Luft-Bereich hat Kollege Krainer ausführlich Stellung genommen. Ich darf da­her nur anschließen und kurz anmerken, dass diese Novelle die effektive Bekämpfung der Feinstaubproblematik eher verhindert als forciert.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die zweite Änderung und die problematische, auf die ich näher eingehen möchte, betrifft den Bereich der Abfallwirtschaft.

Zuerst die Fakten: Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht seit dem Jahr 2002 für haushalts­nahe Sammel- und Verwertungssysteme eine Missbrauchsaufsicht vor. Dieser unter­liegt auch das ARA-System als De-facto-Monopolist in der Sammlung und Entsorgung von Haushaltsabfällen.

Jetzt zur Gegenwart: Mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz ist eine deutliche Ver­wässerung dieser Missbrauchsaufsicht im Abfallwirtschaftsgesetz enthalten, konkret durch längere Berichtszeiträume und Intervalle und eine Verschärfung der Antragstel­lung für eine Überprüfung. Künftig soll nämlich nur alle vier statt alle drei Jahre ein Gut­achten erstellt werden müssen. Das automatische Gutachten nach Tarifänderungen entfällt. Konnte ein derartiges Gutachten bisher von einer Person beantragt werden, müssen künftig drei Beiratsmitglieder zustimmen.

Durch diese Änderung wird es in Zukunft noch weniger Transparenz als bisher geben, was weder im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten noch der Gemeinden und auch nicht im Sinne der Wirtschaft ist.

Ich darf daran erinnern, dass im Rahmen dieser Missbrauchsaufsicht erst vor kurzem ein Gutachten über das ARA-System für das Jahr 2003 fertig gestellt wurde. Dieses Gutachten hat sage und schreibe 600 000 € gekostet, enthält dem Vernehmen nach eine ganze Reihe von Kritikpunkten und wird wohlweislich unter Verschluss gehalten. Der interessierten Öffentlichkeit, aber auch dem Parlament wird vorenthalten, was die Experten zur Anhäufung von zweistelligen Millionenüberschüssen im ARA-System oder zur Effizienz des Systems oder zu möglichen Quersubventionierungen zu sagen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unklar ist, welche Schlüsse Umweltminister Pröll aus diesen Resultaten ziehen wird. Herr Bundesminister! Wir wollen doch nicht davon ausgehen müssen, dass die zusätzliche Erschwerung der Missbrauchsaufsicht eine Konsequenz des ARA-System-Gutachtens ist?!

Meine geschätzten Damen und Herren! Angesichts der Vielzahl an Kritikpunkten for­dern wir seitens der Sozialdemokratie mehr Transparenz statt weniger, eine Publika-


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tion dieses ARA-System-Gutachtens und eine Sonderuntersuchung des ARA-Systems seit dessen Bestehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

 


14.03.07

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Dieses Umweltrechtsanpas­sungsgesetz 2005 beinhaltet zahlreiche Verbesserungen im Abfallwirtschaftsgesetz, Emissionszertifikategesetz sowie im Immissionsschutzgesetz-Luft.

Mit diesem Gesetz wird auch dem technischen Fortschritt, unter anderem beim PKW und bei der Abfallentsorgung, Rechnung getragen. Im Pkw-Verbraucherinformations­gesetz wird neben der herkömmlichen Art der Verbraucherinformation über Kraftstoff­verbrauch und CO2 auch die Verwendung von elektronischen Anzeigen ermöglicht.

Die in den geltenden abfallwirtschaftlichen Vorschriften enthaltenen Fremdbeurteilun­gen werden zusammengefasst, eine Registrierung der Fachpersonen und Fachanstal­ten, die Abfallprobennahmen und Untersuchungen vor der Deponierung durchführen, wird vorgesehen. Dies dient zum einen der Qualitätssteigerung, zum anderen erhalten Deponiebetreiber eine wesentliche Hilfestellung bei der Auswahl der Auftragnehmer. Auf der Vollzugsebene wurden konkrete Vorgaben für Deponieinhaber zur finanziellen Sicherstellung für die Erfüllung der Auflagen und Verpflichtungen während des Betrie­bes sowie während der Nachsorgephase erarbeitet.

Mit der vorgesehenen Novelle zum IG-L werden neben Lösungen zur Feinstaubproble­matik Klarstellungen im Verkehrsbereich bezüglich der Möglichkeiten der Landeshaupt­leute zur Erlassung von Beschränkungen getroffen, welche insgesamt den Wünschen der Länder entsprechen.

Die Änderung des Emissionszertifikategesetzes dient in erster Linie der EU-Linking-Richtlinie. Mit der Novellierung des EZG wird ermöglicht, dass österreichische Unter­nehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, im Ausland getätigte so genannte grüne Investitionen für ihr nationales Emissionskonto gutgeschrieben bekommen.

Zum einen ist das wirtschaftlich klug, für Unternehmungen werden kostengünstigere Treibhausgasreduktionen ermöglicht, zum anderen ist es aus der Sicht des globalen Klimaschutzes eine sinnvolle Maßnahme zur Erreichung der Kyoto-Ziele.

Es sind weiters Regelungen für den Emissionshandel, ein wichtiges Instrument des Kli­maschutzes, für den zweiten Zuteilungsplan für die Kyoto-Zielperiode 2008 bis 2012 und die damit verbundenen Verpflichtungen enthalten.

Kurzum: Viele Verbesserungen – ich ersuche Sie daher, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


14.05.51

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Umweltminister! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Kollegen und Kol­leginnen! Herr Kollege Ellmauer! Wenn ich Zeit hätte, dann könnte ich Ihre Aussagen Punkt für Punkt widerlegen. Ich möchte mich aber auf das Wesentliche konzentrieren, und das Wesentliche, Herr Kollege Ellmauer, ist doch die Gesundheit – die Gesundheit


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unserer Kinder, die Gesundheit auch der alten Menschen und vielleicht auch Ihre eigene Gesundheit. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Ellmauer: Die Ge­sundheit der Gesamtbevölkerung!)

Herr Minister! Weshalb sind Sie uns eigentlich nicht dankbar dafür, dass wir, die Grü­nen, darauf dringen, dass mehr getan wird (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Weil wir Sie dazu nicht brauchen!), dass mehr für den Umweltschutz getan wird, dass mehr für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung getan wird, dass vorbeugend agiert wird? Die EU gibt uns eine Richtlinie, welche die Vorbeugung fordert. Und was machen Sie, Herr Minister? Was machen Ihre Beamten? Was macht Ihre Arbeitsgruppe? – Sie setzen Maßnahmen, die sogar länger dauern als früher.

Bezug nehmend auf Ihr eigenes Gesetz, das heute so angepriesen wird, darf ich sa­gen: Bei der jetzt gültigen Regelung kann es 21 Monate dauern, bis nach einem Auftre­ten von Grenzwertüberschreitungen durch Feinstaubbelastung ein Maßnahmenkatalog verordnet wird; soweit der derzeitige Stand. Heute soll hier beschlossen werden – und das ist Ihr persönlicher Vorschlag –, dass es nicht 21 Monate dauert, bis agiert wird, sondern 24 Monate. Und da sagen Sie mir, das sei ein Fortschritt, Herr Minister?! Herr Kollege Ellmauer, da sagen Sie mir, das sei ein Fortschritt?!

Sie verlängern den ohnehin schon langen Zeitraum zwischen dem Auftreten der Belas­tung, der Gesundheitsgefährdung, und dem Setzen von Maßnahmen dagegen auf 24 Monate. Stellen Sie sich vor: Jemand hat zu Hause einen Herzanfall, man wartet ab, vielleicht fünf Stunden, und dann wird der Notarzt gerufen. Genauso handeln Sie bei einer Feinstaubbelastung. Sie lassen messen, Sie lassen Grenzwertüberschreitun­gen feststellen – und dann, 24 Monate später, gibt es einen Maßnahmenkatalog! Ich meine, das ist Abdanken. Das ist Abdanken als Umweltminister, das ist Kapitulieren vor der Industrie! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Das, Herr Umweltminister, ist auch Abdanken und Kapitulieren vor einer falschen Ver­kehrspolitik, womit ich jetzt noch auf einen zweiten Aspekt zu sprechen komme. Wes­halb lassen Sie zu, dass genau jener Verkehrsminister, der wiederholt – wiederholt! – Tempo 160 fordert, jetzt die Letztentscheidung bei Tempolimits in den einzelnen Bundesländern hat (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Hat er ja nicht!), zumal bis jetzt die einzelnen Länder die Tempolimits für sich, autonom und entsprechend der Gefähr­dung, entsprechend der Belastung regeln können? Weshalb lassen Sie zu, dass diese Kompetenz zentral einem Verkehrsminister zukommt, der eine Mentalität an den Tag legt, die mehr Schadstoffbelastung, mehr Tote, mehr Verletzte fordert? – Das ist das zweite Abdanken, das Sie heute hier praktizieren! (Beifall bei den Grünen.)

Dann, Herr Minister, reden Sie – und entschuldigen Sie, aber jetzt werde ich wirklich ziemlich wütend – vom Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Gleichzeitig gibt es beim Herrn Verkehrsminister eine Gesetzesvorlage, die vorsieht, dass die Bundesländer für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Zukunft höchstwahrscheinlich weniger Mittel zur Verfügung haben werden als jetzt, weil nämlich die Anpassung an das Schienen­infrastruktur-Benützungsentgelt von 7 Prozent – das steigt jedes Jahr – nicht in die­sem Gesetz vorgesehen ist. Es gibt also eine Gesetzesvorlage, wonach der öffentliche Verkehr verländert werden soll, die Länder aber erhalten viel zu wenig Geld, um wirk­lich eine offensive, eine alternative Verkehrspolitik zu betreiben.

Sie sprechen hier über den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Bitte, sorgen Sie dafür, dass Finanzminister Grasser mehr Geld hergibt, damit endlich ein attraktives öffentli­ches Verkehrsnetz angeboten wird und die Leute aufs Auto verzichten können! Das ist unsere Forderung, der Sie sich eigentlich anschließen sollten. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend: Sie wissen auch, Herr Umweltminister, dass alle Bundesländer Ihren Vorschlag, und zwar ausnahmslos, abgelehnt haben. Heute aber stellen Sie sich hier-


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her und sagen, die Bundesländer werden dann die entsprechenden Maßnahmen er­greifen und diese umsetzen. Weiters sagten Sie, die Bundesländer seien da einer Meinung mit Ihnen und so weiter und so fort. – Das stimmt doch nicht, Herr Bundes­minister!

Das Gegenteil ist der Fall: Mit diesem Gesetzesvorschlag verhindern Sie, dass die Bundesländer effektive Instrumente erhalten, um etwas zum Schutz der Gesundheit der Kinder, zum Schutz der Gesundheit der Erwachsenen und zum Schutz der Ge­sundheit der alten Menschen tun zu können. Das ist Ihnen aber offensichtlich egal, Herr Bundesminister! Wir jedenfalls sind massiv gegen dieses Gesetz, das eine wirk­liche Verschlechterung darstellt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.11


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


14.11.12

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Moser, ich darf, glaube ich, namens aller Kollegin­nen und Kollegen von den Regierungsparteien feststellen, dass uns die Gesundheit ein ganz großes Anliegen ist und auch in Zukunft sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Gabriela Moser: Dann tun Sie was!)

Was Ihre Aussage in Bezug auf den Zeitraum, den man braucht, um irgendwelche Ge­genmaßnahmen zu ergreifen, anlangt, Frau Kollegin Moser, kann ich nur sagen, Sie sollten sich dieses Gesetz doch einmal genauer durchlesen. Es ist schon ein Unter­schied, ob gewisse Perioden und Zeiten angegeben werden, um Dokumentationen zu erstellen – oder um Maßnahmen für den Akutfall zu ergreifen. Hundertprozentig sicher ist, dass einerseits vom Bund und andererseits auch von den Landeshauptleuten aus sehr schnell reagiert wird, wenn es akute Probleme, insbesondere auch in Bezug auf die Feinstaubbelastung, geben sollte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Unbestritten ist, dass gerade der Verkehr eine große Belastung für die Umwelt, für die Luft darstellt und dass es daher umso wichtiger ist, Maßnahmen zu treffen, die sich nicht kontraproduktiv auswirken, sondern die effektiv sind, die keine Abkassierfallen darstellen, an die sich, wenn es nur irgendwie möglich ist, ohnehin niemand hält. Es geht also um nachvollziehbare Maßnahmen, denn nur solche werden von der Bevölkerung als solche akzeptiert.

Ich finde es ganz einfach ungeheuerlich, wenn Sie, Frau Kollegin Moser, Verkehrs­minister Gorbach unterstellen, er würde in erster Linie auf „Raserei“ setzen (Abg. Dr. Gabriela Moser: Was ist Tempo 160?) und keinesfalls die Umwelt berücksichtigen! Weiters haben Sie behauptet, dass die Umwelt dem Vizekanzler im Grunde genom­men egal sei.

In Ihrer Ausschussfeststellung schreiben Sie von den Grünen von einer „Lex Gorbach“; Frau Kollegin Glawischnig hat auch vom „Tempo-160-Minister“ gesprochen. (Abg. Öl­linger: Na sicher!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie müssen sich einmal vor Augen halten, worum es dabei geht, wenn es gilt, den Schutz der Umwelt, den Lärm­schutz und die Verkehrssicherheit zu optimieren! Flexible Geschwindigkeitseinrichtun­gen, die durch moderne technische Möglichkeiten, die durch Verkehrsbeeinflussungs­anlagen möglich sind – explizit wird das in dieser Novelle des IG-Luft angeführt –, stel­len einen wichtigen Beitrag zur Umweltverbesserung, insbesondere zur Verbesserung der Luftqualität, dar.


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Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie können sicher sein, dass es für jeden Autofahrer viel nachvollziehbarer und daher auch akzeptierbarer ist, wenn die Ge­schwindigkeit abhängig ist von der Umweltmessung ... (Zwischenruf des Abg. Öllin­ger.) – Passen Sie doch auf, Herr Kollege Öllinger!

Umweltmessungen werden unter Zuhilfenahme von Verkehrsbeeinflussungsanlagen durchgeführt. Es werden dabei die Geschwindigkeitshöhen ganz spezifisch eingestellt. Auch die Beschaffenheit des Straßenbelages wird berücksichtigt, ebenso die Witterung sowie eine eventuelle Verkehrsbelastung. Wichtig ist selbstverständlich, dass Umwelt­belastungen vermieden werden, indem eben auf einen gewissen Verkehrsfluss geach­tet und Stau vermieden wird.

Darum verstehe ich Ihre Aufregung nicht, wenn Sie von der Opposition Kritik daran üben, dass im Akutfall für die ersten drei Monate der jeweilige Landeshauptmann/die jeweilige Landeshauptfrau Handlungen setzen kann und danach, in Absprache mit dem Verkehrsminister, versucht wird, gute Regelungen auf Dauer zu finden; so zum Beispiel die Einrichtung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, sodass sichergestellt ist, dass jeweils ganz spezifische und den äußeren Umständen angepasste Maßnahmen ergriffen werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Gesetzesvorlage beinhaltet in Wirklichkeit noch viel mehr Neuerungen, viel an Positivem auch im Bereich Reduktion von Fein­staubbelastung, wobei jetzt nicht mehr nur 10-Mycrometer-Partikel, sondern sogar viel kleinere gemessen werden, sind es doch gerade diese, die die Gesundheit oft noch viel mehr beeinträchtigen. Auch das ist in dieser Gesetzesvorlage nachzulesen. Das haben Sie von den Oppositionsparteien aber nicht gesagt, denn über Gutes in Geset­zesvorlagen wollen Sie ganz offensichtlich hier nicht reden.

Positive Aspekte können auch in Bezug auf die Abfallwirtschaft angeführt werden, und was die so genannten Lärmkarten für die Erstellung von Aktionsplänen anlangt, so müssen künftig Daten von IPPC-Industrieanlagen weitergegeben werden, um auch im Bereich Lärmbekämpfung in Zukunft effektiver und effizienter arbeiten zu können. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich hat einen hohen Standard an Umwelt­schutz, und diese Novellierung geht sicherlich in die richtige Richtung, um unsere gute Umwelt zu erhalten, aber auch um den Umweltschutz in Zukunft noch stärker forcieren zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.16


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


14.17.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Um­weltminister! Frau Abgeordnete Achleitner hat behauptet, ich hätte gesagt, dass Minis­ter Gorbach lediglich auf Raserei setze.

Ich stelle fest und berichtige tatsächlich: Ich habe gesagt, dass Herr Bundesminister Gorbach für Tempo 160 ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. – Bitte.

 



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14.17.27

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Minister Pröll, wenn Sie es auch nicht hören wollen, möchte ich dennoch wiederholen (Abg. Wittauer: Das macht ihn müde!), dass es bedauerlich ist, dass Sie dieses Gesetz nicht mit den Ländern akkordiert haben. Seitens der Länder kann man ja gerade in betroffenen Gebieten schnell reagieren. Das wird aber jetzt durch dieses Gesetz schwieriger, wenn nicht gar unmöglich gemacht. (Abg. Wittauer: Wo? Wo?)

Natürlich werden Sie von den Regierungsfraktionen diese Gesetzesvorlage beschlie­ßen – und Sie werden das erst dann mit den Ländern abstimmen. Ob das gut ist, sei dahingestellt. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Auch wenn Sie es nicht hören wollen: Es ist bedenklich, dass laut dieser Gesetzesvor­lage bei Tempobeschränkungen durch die Landeshauptleute dem Verkehrsminister eine Art Vetorecht eingeräumt wird (Abg. Wittauer: Erst ab drei Monaten!) das steht da drinnen, Herr Kollege –, indem ein von den Ländern verordnetes Tempolimit auf Autobahnen und Schnellstraßen lediglich für drei Monate gilt; darüber hinaus entschei­det dann das Verkehrsministerium.

Nehmen Sie zur Kenntnis: Wir sind der Meinung, dass damit Minister Gorbach sein Vorhaben Tempo 160 verwirklichen kann. Sie wissen genau, was die Folgen daraus sind.

Herr Umweltminister, nehmen Sie diese Umgehungsmöglichkeit im Gesetz zurück! (Abg. Wittauer: Wenn, dann nimmt das Parlament ein Gesetz zurück, aber nicht der Minister!) Tempolimits stellen Kernmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der An­rainer dar, und wir sind gegen erhöhte Schadstoff- sowie Lärmbelastungen. Beispiel: Die Anfang April eingeführte Geschwindigkeitsbeschränkung auf einem Teilstück der Tauern Autobahn brachte gegenüber dem Jahre 2004 bei den Stickstoffoxiden eine Reduktion um 8 Prozent. Tempo 160 bedeutet jedoch 27 Prozent mehr Treibstoffver­brauch, jährlich zusätzlich 30 000 Tonnen Kohlendioxidbelastung und vor allem: eine Verdoppelung des Risikos von tödlichen Verkehrsunfällen.

Das Kyoto-Ziel, dessen Erreichung sich Österreich bis zum Jahr 2010 vorgenommen hat, wird nicht erreicht werden. Herr Minister Pröll, behindern Sie diese Zielerreichung nicht noch durch zusätzliche Beschränkungen für die Länder! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Machne. – Bitte.

 


14.20.15

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Ich möchte wieder zum IG-Luft und zur Sachlichkeit zurückkehren. (Abg. Krainer: Sie sind in der falschen Partei, wenn Sie zur Sache zurückkehren wollen!) Das IG-Luft wurde 1997 nach EG-Richtlinien vom Parlament be­schlossen. Mit der nunmehrigen Novellierung wird auch eine EU-Richtlinie umgesetzt, die Anwendung des IG-Luft wesentlich verbessert, wie auch der Herr Bundesminister ausgeführt hat, und mehr Rechtssicherheit geschaffen. Außerdem wird der Maßnah­menkatalog für die Länder ausgeweitet.

Mit der Einführung der Grenzwerte für Feinstaub wurden in den letzten Jahren entspre­chende Maßnahmenkataloge der Landeshauptleute erlassen. In Zukunft wird es eine duale Zuständigkeit der Landeshauptleute und des Bundesministers geben, allerdings nur für Autobahnen und Schnellstraßen.


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Gerade in Tirol und leider auch in Lienz liegt die Feinstaubbelastung oftmals über den Grenzwerten. Ich denke, die wirksamste Methode, der Luftverschmutzung, die durch den Verkehr verursacht wird – und das ist ja nicht alles – entgegenzuwirken, wird die Inbetriebnahme des Brenner-Basistunnels sein.

Gestern hat der Ministerrat den Brenner-Basistunnel beschlossen. 2008 soll der Bau­beginn sein. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Und wer zahlt ihn?) Auch Österreich (Abg. Dr. Gabriela Moser: Und welche Entlastung bringt er?), Tirol, die Europäische Union und Italien.

Die Verkehrsminister Italiens und Österreichs haben diesen Brenner-Basistunnel be­schlossen. Ich denke, das ist ein Freudentag nicht nur für Tirol, sondern auch für Euro­pa. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Aber nur, wenn der LKW-Verkehr ...!) Das wird ein guter Beitrag für die Gesundheit sein, wenn die Wegekostenrichtlinie – da gebe ich Ihnen Recht – auch beschlossen wird.

Ich bedanke mich jedenfalls bei unserem Bundesminister Pröll, aber auch bei Herrn Minister Gorbach für das Engagement und die Verbesserung unserer Lebensqualität.

Der Novelle stimmen wir zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Krai­ner: Sie wollten sachlich sein, das war jetzt total unsachlich!)

14.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Ich erteile es ihr.

 


14.22.34

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Die Freude der Frau Kollegin Machne kann ich nicht ganz nachvollziehen (Abg. Öllinger: Niemand! – Abg. Großruck: Freude zu haben ist individuell!), nachdem sich der Herr Minister jetzt offensichtlich in die lange Reihe der Minister einreihen möchte, die Gesetzesvorhaben wieder zurücknehmen müssen, weil sie gesetzwidrig sind. Das ist ja auch der Grund dafür, dass wir so vehe­ment dagegen auftreten.

Herr Minister Pröll, Sie sind jetzt überrascht. Haben Sie im Ausschuss nicht aufge­passt? Wir haben ja im Ausschuss schon angekündigt, dass zum einen, was „Tem­po 160“, was die „Lex Gorbach“ betrifft, eine Willkür der Länder wohl nicht erkennbar ist, wie Herr Minister Gorbach das genannt hat, und dass zum anderen Rechtskon­formität, was Schnellstraßen betrifft, nicht gegeben ist. Hier wird die Geschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen geregelt, wozu der Herr Minister ja eigentlich gar nicht berechtigt ist. (Abg. Wittauer: Für die Autobahnen ist er nicht zuständig?) Das ist das eine Thema: Lex „Tempo 160“.

Das andere Thema ist: „Lex Spielberg“ – wir haben das schon oft genug ausgeführt. Mit dieser neuen, sehr viel schlechteren IG-Luft wäre eine Lex Spielberg nicht mehr möglich, das heißt, dieses Projekt wäre verwirklicht worden – mit all seinen haarsträu­benden Auswirkungen auf die dortige Umwelt. Wir wissen ja, dass es in Spielberg ohnehin schon eine enorme Belastung der Bevölkerung gibt.

Der dritte Teil, was die Rechtswidrigkeit betrifft, ist, dass kein vorbeugender Gesund­heitsschutz vorgesehen ist. Damit haben wir hier einen klaren Verstoß gegen die EU-Richtlinie. Im Fall der Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte müssen Maßnahmen überhaupt erst nach 24 Monaten ergriffen werden. Das ist doch ein Hohn für die betrof­fene Bevölkerung, insbesondere für die betroffenen Kinder!

Das heißt, wir haben bei „Tempo 160“ eine Überschreitung der Möglichkeiten, die der Minister überhaupt hat. (Abg. Wittauer: Das kann er heute schon machen per Verord-


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nung!) Wir haben bei der Lex Spielberg eine absolut industriefreundliche und anrainer­feindliche Neuregelung, und wir haben im Bereich des vorbeugenden Gesundheits­schutzes einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie. Wir haben dagegen Beschwerde bei der EU-Kommission erhoben – das ist in unserer abweichenden Stellungnahme auch angeführt. Und wir finden, dass die Reinhaltung der Luft immer ein höherwertigeres Rechtsgut sein muss als die Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Dieser Minister, nämlich Umweltminister Pröll, unternimmt allerdings nichts, im Gegen­teil, er gibt sich dafür her – das erstaunt uns in diesem Fall besonders –, dem BZÖ-Minister und Vizekanzler eine bessere Startbasis zu ermöglichen, damit dieser wo­möglich wieder mit der ÖVP eine Koalition gründen kann, was sich aber zum Glück wahrscheinlich schon allein zahlenmäßig nicht mehr ausgehen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Ich bringe noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Repara­tur des rückschrittlichen Feinstaubgesetzes und für eine deutliche Reduktion der Ge­sundheitsgefahr Feinstaub

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird dringend aufgefordert, das neue, rückschrittliche Feinstaubgesetz so abzuändern, dass es zu einer deutlichen Reduktion der insbesondere für Kinder gravierenden Gesund­heitsbelastung kommt.

*****

(Beifall bei den Grünen.)

14.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Repara­tur des rückschrittlichen Feinstaubgesetzes und für eine deutliche Reduktion der Gesundheitsgefahr Feinstaub, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1147 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz, das Abfallwirtschaftsge­setz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geän­dert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005) (1176 d.B.)

Das neue von „Umweltminister“ Josef Pröll zu verantwortende Feinstaubgesetz bringt massive Verschlechterungen für die leidgeplagte Bevölkerung und die Bundesländer und wird keine Reduktion sondern einen weiteren Anstieg der gesundheitsbelastenden Feinstaubbelastung bewirken:


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Tempolimits der Länder in belasteten Gebieten können nach drei Monaten vom Ver­kehrsminister wieder aufgehoben werden.

Das Gesetz ignoriert den vorbeugenden Gesundheitsschutz und ist damit glatt EU-wid­rig.

Künftig müssen erst 24 (!) Monate nach Auftreten von Grenzwertüberschreiungen Ge­genmaßnahmen verordnet werden.

Projekte wie etwa das Motorsportzentrum Spielberg in bereits hoch belasteten Gebie­ten dürfen nun genehmigt werden.

Die Gesetzesnovelle bedeutet eine klare Verschlechterung zur geltenden Rechtslage und ist angesichts der heurigen hohen Feinstaubbelastung ein Affront gegenüber jenen Menschen und vor allem den zehntausenden Kindern, die an den gesundheitlichen Folgen der Feinstaubbelastung leiden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird dringend aufgefordert, das neue, rückschrittliche Feinstaubgesetz so abzuändern, dass es zu einer deutlichen Reduktion der insbesondere für Kinder gravierenden Gesund­heitsbelastung kommt.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


14.26.41

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mit der Beschlussfassung über das Umweltrechtsanpassungsge­setz schreiben wir die österreichische Umweltpolitik in einer sehr positiven Form fort. Es wurde hier vielfach angesprochen, und ich zitiere die heutige SPÖ-Aussendung, den SPÖ-Pressedienst, Herrn Abgeordneten Krainer, der meint, dass die österrei­chische Bundesregierung mit ihrer Umweltpolitik in den Abgrund fährt (Zwischenruf bei der SPÖ) – oder in die Hölle, wie Sie es bezeichnen –, dass sie keine Maßnahmen gegen den erhöhten Ausstoß der CO2-Emissionen in den Ländern ergreift.

Ich darf Ihnen sagen – das soll einmal deutlich festgehalten werden; ich weiß nicht, welche Länder Sie hier vergleichen –: Die österreichische Umweltpolitik ist eine Er­folgsstory. Ich denke beispielsweise nur daran, dass etwa 315 österreichische Unter­nehmen in diesem Investitionsbereich tätig sind. Auch die heutige Beschlussfassung trägt dazu bei, dass wir zum Beispiel beim Emissionszertifikatshandel nunmehr eine Möglichkeit haben, hier auch Investitionen anzurechnen, die im Ausland getätigt wer­den, oder Anlagen, die knapp vor der Genehmigung stehen.

Niederösterreich und seine Umweltpolitik seien Ihnen ein Beispiel dafür. Niederöster­reichs CO2-Ausstoß der letzten Jahre ist gegenüber dem Vergleichszeitraum, den ich Ihnen dann gleich nennen werde, neutral geblieben, und das trotz eines doppelt so ho­hen Wirtschaftswachstums wie in der Eurozone, trotz der Tatsache, dass wir die größte Raffinerie auf niederösterreichischem Boden stehen haben, und trotz des Bevölke­rungszuwachses. Wenn Sie im Vergleich dazu die Stadt beziehungsweise das Land


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Wien heranziehen, können Sie nachlesen, dass das Umweltbundesamt im Berichts­zeitraum von 1999 bis 2003 einen CO2-Ausstoß von plus 15 Prozent verzeichnet hat. Da sollten wir bei der Wahrheit bleiben!

Abschließend: Es ist ein umfassendes Thema, das hier angesprochen wird, und es kann nicht Aufgabe des Bundes allein sein, es ist auch Aufgabe der Länder, der Ge­meinden; wir müssen hier auf drei Ebenen handeln. Unsere Vorreiterrolle in Nieder­österreich möge für Sie ein Beispiel dafür sein – und nicht die Polemik, die Sie hier vorgebracht haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fleckl. – Bitte.

 


14.29.14

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Bundesminister! Hohes Haus! Immissions­schutzgesetz-Luft – Herr Kollege Rädler, ich gebe Ihnen schon Recht, dass dieses Ge­setz schützt, aber es schützt wieder einmal nur jene, die ohnehin umweltbelastend in Österreich gewirkt haben und noch immer wirken, und nicht jene, die betroffen sind, nämlich die Bevölkerung, die Kinder, vor allem nicht all jene, die umweltschützend wirksam sind. Der Schutz ist wieder nur für eine Klientel, und alle anderen werden damit stärker belastet.

Herr Bundesminister, dieses Gesetz, das Sie dem Nationalrat vorgelegt haben, ist nicht nur eine Zumutung, sondern es ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die unter Feinstaub­belastung oder anderen Luftbelastungen leiden. Ich weiß nicht, ob Sie einmal in Graz waren, aber Sie sollten einmal mit den Kindern, mit den Menschen in Graz darüber reden, wie belastend es in dieser Stadt für die Menschen ist – dann könnten Sie solch ein Gesetz nicht vorlegen.

In der Steiermark hat Anfang des Jahres eine Förderaktion für die Nachrüstung von Partikelfilter-Katalysatoren ihren Anfang genommen, eine sehr sinnvolle und begrü­ßenswerte Maßnahme. Mit Ihrem Ausnahmenkatalog, Herr Bundesminister, wird den Menschen aber der Anreiz genommen, umzurüsten, und jene, die es bereits gemacht haben, werden sich wahrscheinlich fragen: Wozu überhaupt das Ganze? – Mit Ihrem Gesetz geht der Lenkungseffekt leider in die gegenteilige, nämlich in eine negative Richtung.

Die Förderung der Bundesbahnen ist auch noch ein Punkt. Und wenn ich an Ihren Koalitionspartner denke, Herrn Vizekanzler Gorbach, der ein Verfechter der 160-km/h-Hochgeschwindigkeitsstrecke ist, muss ich sagen, Sie sollten sich eher für unsere Bundesbahnen und deren Hochleistungsstrecken einsetzen (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll), denn das wäre für die Gesundheit der Bevölkerung in Österreich viel, viel besser als das, was Sie da vorgelegt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zusammenfassend sei zum Gesetz gesagt: zu viele Ausnahmen – zu viele Ausnahmen für erwiesene Luftbelaster! Ich sage Ihnen: Wer ein umweltpolitisches Gewissen hat, wird diesem Gesetz nicht zustimmen. – Wir haben dieses Gewissen und werden mit Sicherheit diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte.

 


14.31.53

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Abgeordnete Fleckl, wenn Sie sagen, diese Bundesregierung solle sich


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für die ÖBB einsetzen, so dürften Sie die letzten drei Jahre verschlafen haben! (Abg. Krainer: Zerschlagung der ÖBB!) Diese Bundesregierung hat sich für die Österreichi­schen Bundesbahnen eingesetzt, hat sie auf eine moderne Schiene gestellt und hat in den letzten Jahren so viel in das öffentliche Schienennetz investiert wie noch nie zuvor! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber nun zum Thema des Bundesgesetzes, das wir heute hier diskutieren, zum Immis­sionsschutzgesetz-Luft. Die Feinstaubproblematik ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema. Und gerade deshalb, weil das ein Thema ist, das die Bundesregierung, die Länder, die Gemeinden und auch die Bürger beschäftigt, ergreifen wir mit dieser Re­gierungsvorlage die richtigen Maßnahmen und setzen die richtigen Schritte.

Weil hier gesagt wurde, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Länder Maßnah­men setzen: Ja, das stimmt, aber es ist kein Kirchturmdenken angesagt! Wenn ich die Wiener Stadtpolitik hernehme, die ein Fahrverbot für LKWs älter als 1992 erlassen hat, sodass alle LKWs, die von Süden nach Norden fahren, nicht durch Wien fahren kön­nen, sondern über Niederösterreich fahren müssen, so muss ich sagen, das ist auch nicht richtig. (Abg. Krainer: Das ist ja weiterhin erlaubt!)

Ich denke, dass dieses Bundesgesetz die richtige Maßnahme ist und dass sich die Umweltlandesräte auch in dieser Frage gut koordinieren werden. Dies wird ein Beispiel dafür sein, wo Bund und Länder gemeinsam zum Wohle der Bevölkerung und auch zum Wohle der Kinder (Abg. Krainer: Lesen Sie doch das Gesetz, das ist ja weiterhin möglich!) – wo die Grünen zwar mit einem polemischen Beispiel heute hier agiert ha­ben, aber auch zum Wohle der Kinder! – die richtigen Maßnahmen setzen und weiter­hin erfolgreiche Umweltpolitik garantieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Das ist ja theoretisch weiterhin möglich!)

14.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Trunk. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


14.33.57

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Hätte ich nicht nur 2 Minuten, geschätzter Jan Krainer, könnte ich es tun, so aber kann ich meine Ausführungen nur darauf redu­zieren, was hier Sache ist.

Herr Umweltminister, Sie haben von Verhandlungen mit Umweltreferenten gesprochen, Verhandlungen, die allerdings erst am 25. November stattfinden werden. Ich denke, es würde Ihnen gut anstehen, hier nicht von einer Zustimmung der Länder zu sprechen, denn es gibt zu 100 Prozent – zu 100 Prozent! – Ablehnung und Einsprüche der Län­der zu Ihrer Verordnung. (Abg. Wittauer: Einsprüche gibt es nicht!) Das ist die Wahr­heit, die Sie auch nicht bestreiten können.

Herr Bundesminister! Würden Sie mit den Umweltreferenten/Umweltreferentinnen, Stadträtinnen und Stadträten sprechen, die sich wirklich seit Jahren in der Frage der Feinstaubreduzierung bemühen (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch) – etwa dem Kärntner Umweltlandesrat Reinhart Rohr, etwa der Klagenfurter Stadträtin Maria-Luise Mathiaschitz, würden Sie nicht über sie reden, sondern mit ihnen reden –, dann würden Sie wissen, welche Maßnahmen zu setzen sind. Denn etwa in der Krisen- und Problemregion Klagenfurt – demnächst kommt auch Wolfsberg bei den Maßnahmen dazu – bemühen sich die lokalen und regionalen Politiker und Politikerinnen auf Grund der EU-Richtlinie mit Hilfe der EU sehr, allerdings mit Behinderung und ohne Mittel des Bundes.

Ihre Maßnahmen, die Sie setzen, bedeuten etwa für Kärnten ein Mehr an Budgetbedarf von 1,3 Millionen € – 1,3 Millionen €! Diese Maßnahmen sollen gesetzt werden. Herr


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Minister! Sagen Sie den Ländern und den Kommunen, woher sie das Geld dafür neh­men sollen! – Das wäre ein offensiver und hilfreicher Bundesbeitrag zur Feinstaubredu­zierung. (Abg. Wittauer: Woher soll der Bund das Geld nehmen?)

Im Übrigen zu den Kollegen von BZÖ/FPÖ und dazu, dass sie dafür sind, dass die Landeshauptmänner in Wirklichkeit entmündigt werden in dieser Frage (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die Landeshauptfrauen auch!): Da spricht Sigmund Freud aus Ihnen, das ist unbestritten. Tatsache ist aber, dass Landeshauptleute und Landeshauptfrauen eingeschränkt werden, und zwar dort, wo der Bund andere Interessen hat. Das be­dauere ich im Sinne jener Menschen, die Opfer dieser weder gesundheitspolitischen noch umweltpolitischen Maßnahmen sein werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


14.36.34

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen, die nicht mehr anwesend sind (Abg. Dr. Gabriela Moser: Doch! – weitere Zwischenrufe bei den Grü­nen), haben heute in sehr aktionistischer ... (Abg. Krainer: Vier sind es!)

Die letzten beiden Damen der Grünen haben heute in sehr aktionistischer Art und Weise, wie wir es gewohnt sind, mit Plastikpuppen in den Händen gefragt: Ist das die Zukunft unserer Kinder, Herr Minister? (Abg. Krainer: Der Koalitionspartner ist noch schlechter vertreten, Herr Kollege Hornek!) – Nein, das ist nicht die Zukunft unserer Kinder, meine sehr geehrten Damen und Herren, und zwar deshalb nicht, weil die Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder nicht in den Händen der Grünen liegt! Die Verantwortung für die Zukunftspolitik im Umweltbereich liegt in starken Händen, in den starken Händen eines verantwortungsbewussten Vaters, unseres Ministers Dipl.-Ing. Josef Pröll!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist bei den Grünen und ihrem Aktionis­mus schon interessant – Sie sollten Ihre Vorgehensweise schärfen! –: Sie haben Plastikkinder, wiegen sie in den Armen, stecken sie nach Gebrauch in ein Plastiksa­ckerl und schieben sie wie ein Problem unter den Tisch. – So werden Sie nie Probleme lösen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)

Halten Sie sich an eine Vorgangsweise, die Sinn macht! Setzen Sie sich mit der Geset­zesthematik auseinander, und Sie werden sehen, dass es sich hier um eine Gesetzes­vorlage handelt, die eine umfassende Änderung in jenen Bereichen darstellt, die für die Zukunft im Umweltbereich notwendig sind, die Augenmaß mit sich bringt und die die ideale Vorgangsweise in diesem Zusammenhang bedeutet. – Ich danke für Ihre ge­schätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


14.38.25

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Der vorliegende Sammelsurium-Gesetzentwurf, auch Umweltrechts­anpassungsgesetz genannt, hat einige durchaus akzeptable, aber auch einige absolut inakzeptable Teile.


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Obwohl einige dieser Novellierungen unsere Zustimmung gefunden hätten, können wir beispielsweise die absolut abzulehnende Novellierung des IG-Luft nicht mittragen. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine Tatsache – auch wenn Sie das nicht hören wollen –: Der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbelastung der Luft liegt bei etwa 21 Prozent, jene des LKW-Verkehrs etwa bei 14 Prozent, und der gesamte Agrar- und Frächterbereich bleiben durch die vorliegende Regierungsvorlage völlig verschont.

Der Feinstaub in der Luft hat auch schon viel Staub hier im Parlament aufgewirbelt, und diese IG-Luft-Novelle weist schwere Mängel hinsichtlich der Feinstaubbekämpfung auf und wird auch – das kann nicht oft genug betont werden, Herr Minister – von den Ländern abgelehnt. Ich frage mich, warum das auch die ÖVP-Länder ablehnen, wenn das Gesetz ja ohnehin so toll ist, wie Sie uns hier verkaufen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte Sie doch fragen: Was wollen Sie in der Zukunft wirklich tun, um die Feinstaubbelastung zu be­kämpfen, um die Feinstaubbelastung zu senken? – Ich frage: Was wollen Sie tun, und wann tun Sie wirklich etwas? – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Krainer: Zuschau­en tut er!)

14.40


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


14.40.24

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Damen und Herren der Opposition! Mit Polemik ist eigentlich niemandem gedient. Deshalb versuche ich mit einigen Fakten und Daten zur Versachlichung der Debatte zum Immissionsschutzgesetz beizutragen.

Wie zahlreiche Studien gezeigt haben, sind die Hauptverursacher von PM10 – also von Feinstaub – Verkehr, Hausbrand und Industrie. Aus einer aktuellen Studie der Techni­schen Universität Wien geht hervor, dass an nur 10 Prozent der Partikelemissionen Diesel-Pkw beteiligt sind. Zwei Drittel der Gesamtmenge der Partikelemissionen gehen auf das Konto von Industrie und Hausbrand.

Von den rund 29 Tonnen an Partikeln, die jährlich in die Luft geblasen werden, entfal­len 6 000 Tonnen auf den Straßenverkehr. Für diese 6 000 Tonnen zeichnen jeweils zur Hälfte Pkw und Lkw verantwortlich. Für eine signifikante Verringerung der Fein­staubbelastung müssen daher die Emissionen der Verursacher verringert werden.

Mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz werden deswegen die Landeshauptleute er­mächtigt, im Akutfall – wie auch dort und da schon geschehen – Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung zu setzen. Allerdings müssen etwa Einschränkungen im Ver­kehr nach drei Monaten vom zuständigen Minister genehmigt werden, der mit einer Gesetzesänderung und mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz auch die Zielwerte für Schwermetalle – wie vom Herrn Minister bereits ausgeführt – zwei Jahre früher, als die EU das vorsieht, festschreiben lässt.

Abschließend: Als Kfz-Unternehmer bin ich sehr froh über die Aussage der Kollegin Moser, dass sie Tempo 160 noch keinesfalls als Raserei bezeichnet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.42


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte.

 



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127. Sitzung / Seite 122

14.42.33

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Wittauer hat heute schon betont, dass IG-Luft ein Meilenstein sei. Und der Herr Bundesminister hat gemeint, dass zukünftig den Kindern wieder die Gasmasken weggenommen werden können.

Aber andererseits, denke ich, passt genau diese Debatte zum heutigen Tag (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die passt zu jedem Tag!), nachdem der Europäische Gerichtshof das sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol für rechtswidrig erklärt hat, aber andererseits auch erkannt hat, dass Fahrverbote aus Umweltgründen grundsätz­lich gerechtfertigt seien.

Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Das ist doch bitte eine schizophrene Politik sowohl in diesem Haus als auch im Rahmen der EU. Einerseits sagt man sehr wohl, dass das IG-Luft dem Schutz der Umwelt gerecht werden soll, aber andererseits lehnt man Maßnahmen, die ein Land trifft, ab, und zwar, so der Europäische Gerichtshof, wegen Unverhältnismäßigkeit in der Durchführung von Österreich.

Meine Damen und Herren! Was tun Sie beziehungsweise was tun Sie in der EU gegen die unverhältnismäßig steigende Belastung durch Staub und Lärm und gegen die Um­weltbelastung überhaupt? Was tun Sie gegen die unverhältnismäßig steigende Fein­staubbelastung? Was tun Sie gegen die täglich wachsende Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung?

Meine Damen und Herren! Der Transit nimmt täglich zu, ganz besonders durch Tirol. Und jetzt, da die Schweiz sich anschickt, ihre Schwerverkehrsabgaben wieder zu erhö­hen – im Jahr 2003 waren es 205 Schweizer Franken, ab dem Jahr 2005 sind es 290 Schweizer Franken, ab dem Jahr 2008 werden es 325 Schweizer Franken sein. Was glauben Sie, wohin sich der europäische Transit verlagert? – Er fließt durch Ös­terreich, er fließt durch Tirol und belastet damit auch die Tiroler Bevölkerung.

Hier wäre etwas zu tun, um das nächste Transitdebakel von vornherein zu verhindern und die Bevölkerung vor dieser gesundheitlichen Belastung zu schützen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.44


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


14.45.02

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute hier das Umweltrechts­anpassungsgesetz, und es ist dies tatsächlich eine sehr interessante Diskussion. Mein Kollege Steindl hat es schon angesprochen, und weil ich gerade in die Reihen der Grünen schaue: Da kommt die Frau Abgeordnete Moser, nachdem vorher fest gegen Tempo 160 gewettert worden ist, doch tatsächlich hier heraus und sagt in einer tat­sächlichen Berichtigung wörtlich: Ich habe nicht gesagt, dass Bundesminister Gorbach für Raserei ist. Ich habe nur gesagt, dass Bundesminister Gorbach für Tempo 160 ist. – Das heißt doch auf Deutsch: Tempo 160 ist keine Raserei. Das ist sehr bemer­kenswert (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), vor allem, weil diese Aussage aus dem Mund einer Grünen kommt.

Im Übrigen wird heute sehr viel über die Feinstaubproblematik diskutiert. Da muss ich schon mit aller Entschiedenheit zurückweisen, dass die Landwirtschaft der Hauptver­ursacher sei. Vor allem aus den Reihen der Sozialisten, Herr Abgeordneter Krainer, kommt diese Aussage ja sehr oft. Wir alle wünschen eine vernünftige Regelung, was


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den Feinstaub betrifft, aber ich stelle fest: Die Bauern gehen verantwortungsvoll mit der Natur um und sind sicherlich nicht die Hauptverursacher.

Mich freut es auch, dass es gelungen ist, in einer Ausschussfeststellung darzulegen, dass neben der Verhältnismäßigkeit der zu treffenden Maßnahmen insbesondere zu beachten ist, ob und in welchem Ausmaß diese Tätigkeit zur Überschreitung der Grenzwerte beigetragen hat, dass das Schwenden auf Almen und die Verwertung durch Verbrennen eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung gemäß Bundesluftreinhaltegesetz darstellen und so weiter. Dabei sind unter anderem die Be­stimmungen der Cross Compliance zu beachten.

Ich glaube, dass dieses Gesetz, das wir heute diskutieren, ein gutes Gesetz ist und es so beschlossen werden sollte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.47


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


14.47.25

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Mein Vorredner hat jetzt eine ganz besondere Chuzpe an den Tag gelegt. Sie sitzen mit einer Partei in der Bundesregierung, die seit Jahren für Tempo 160 in Österreich vorprescht, der die Gesundheit der Kinder völlig egal ist (Zwischenruf des Abg. Scheibner), die offenbar meint, dass Tempo 160 auf Autobah­nen super ist und die Gefährdungslage völlig ignoriert. Sie wissen, dass wir, die Grü­nen, seit Jahren massiv dagegen opponieren, dass diese Maßnahme umgesetzt wird. Sie sollten vor Ihrer eigenen Tür kehren, bevor Sie da heruntergehen und ein Bild er­zeugen, dass völlig jenseitig ist. Das ist ja unglaublich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege, berichtigen Sie tatsächlich.

 


14.48.00

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kollege Franz Eßl hat soeben gemeint, die sozialistische ..., also die sozialdemokratische Fraktion würde behaupten (Abg. Dr. Fekter: „Sozialistische“ passt schon! – Heiterkeit bei der ÖVP), dass die Landwirt­schaft in Österreich der größte Verursacher von Feinstaub wäre. – Das ist unwahr! Das haben wir nie gesagt!

Wir haben nur gesagt, dass die Landwirtschaft zu den fünf wesentlichen Emittenten gehört, aber bei weitem nicht Hauptverursacher ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist eine tatsächliche Haarspalterei!)

14.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. – Bitte.

 


14.48.50

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Da ein Kollege aus den Reihen der ÖVP hier wieder Behauptungen aufstellt, die nicht stimmen, halte ich noch einmal fest: Frau Kollegin Achleitner hat mir eine Bemerkung unterstellt (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nein, das hat sie nicht!) – Ja, sicher! Lesen Sie das Protokoll nach, Herr


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Kollege! Das ist so. Lesen Sie das nach! Und ich habe diese Behauptung richtig ge­stellt.

Ich persönlich vertrete die Meinung, wenn ich auf der Autobahn 160 km/h fahre, dann rase ich. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Dass Sie 160 fahren! Das dürfen Sie ja gar nicht!) Nur sage ich nicht, dass der Herr Minister Gorbach ein Raser sei oder eben diese Raserei bewusst massiv provoziert. (Abg. Neudeck: Kollegin, mit dem Fahrradl ohne Airbag – ein Wahnsinn!)

Herr Kollege Scheuch! Sie müssen das genau im Protokoll nachlesen. Ich verwehre mich auf das Entschiedenste gegen diese Unterstellung, die von Seiten der ÖVP kommt, und halte noch einmal fest: Ich persönlich bezeichne Tempo 160 als Raserei und sonst nichts! (Beifall bei den Grünen.)

14.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1176 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des rückschrittlichen Feinstaubgesetzes und für eine deutliche Reduktion der Gesundheits­gefahr Feinstaub.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

14.51.177. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1115 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Artenhandelsgesetz geändert wird (1177 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. – Bitte.

 


14.51.38

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! In einer globalisierten Welt werden natürlich nicht nur Waren aller Art gehandelt beziehungsweise verschickt, sondern auch gefährdete und wild lebende Tiere und Pflanzen in alle Länder transportiert beziehungsweise auch verkauft.

Um einen Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu erreichen, wurde bereits 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten zur


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Unterzeichnung aufgelegt. Dieses Übereinkommen wird seit 1984 in der Europäischen Union nach einheitlichen Regelungen umgesetzt.

1997 hat die Europäische Union strenge Handelsbestimmungen zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten erlassen. Konkrete sieht der Artikel 8 der Verord­nung 338/1997 vor, dass Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vor­rätighalten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken von bestimmten Tieren und Pflanzen verboten sind. Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung dieser entspre­chenden Verordnung.

Hohes Haus! Ich halte daher diese Novelle für äußerst wichtig, da damit die Bedingun­gen für Transport und Handel gefährdeter Arten klarer und strenger als bisher geregelt werden.

Darüber hinaus gibt es den positiven Nebeneffekt der Unterbindung einer allfälligen Krankheits- und Seuchenübertragung, wie zum Beispiel der zuletzt viel diskutierten Vogelgrippe.

Ich erinnere aber auch beispielsweise daran, dass schon öfters gefährliche Krankhei­ten durch Viren verschiedener in Zentralafrika ansässiger Affenarten übertragen wur­den.

Die Novelle sieht exakte Kennzeichnungsmethoden vor, die im Verordnungsweg fest­zulegen sind. Bei den Kennzeichnungsmethoden ist auf den neuesten Stand der biolo­gischen und veterinärmedizinischen Forschung Bedacht zu nehmen und auch darauf zu achten, dass die Kennzeichnung den geringst möglichen Eingriff in das Wohlbefin­den der Art darstellt.

Die bestmögliche medizinische Betreuung wird auch dadurch sichergestellt, dass die Kennzeichnung durch einen Tierarzt beziehungsweise eine mit Bescheid besonders er­mächtigte Person erfolgt. Im Kennzeichnungsprotokoll ist auch die Nachvollziehbarkeit einer ordnungsgemäßen Durchführung der Kennzeichnung vorzusehen. Die Daten des Kennzeichnungsprotokolls sind im Falle eines Antrages auf Erteilung einer Genehmi­gung in das zentrale Register aufzunehmen, sodass man für den Fall, dass bei einem Tier eine Krankheit festgestellt wurde, man auch die Reiseroute nachvollziehen kann und somit Rückschlüsse auf allfällige Krankheiten oder Seuchen im Herkunftsland zie­hen und auch entsprechende Schritte einleiten kann.

Besonders wichtig erscheint mir aber der Absatz 5 des § 12 dieser Novelle, der die Vollzugskompetenz der Zollorgane und Zollbehörden erweitert. Damit wird auch den Zollorganen künftig nicht nur die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr dieser exotischen Arten übertragen, sondern auch die Überwachung des Handelsverbotes gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung. Das Wissen gerade dieser kompetenten Personen und ihre langjäh­rige Erfahrung auf diesem Gebiet können so genutzt werden.

Geschätzte Damen und Herren! Diese Novelle bedeutet mehr Schutz für gefährdete Tiere, aber indirekt auch für Menschen. Ich freue mich daher, dass dieses Gesetz die Zustimmung aller Fraktionen erhalten wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.55


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

 


14.55.23

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landwirtschafts­minister! Meine Damen und Herren! Es wurde mit dem vorhin mehrheitlich beschlosse-


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nem Gesetz wieder einmal mehr unter Beweis gestellt, dass Landwirtschaftsminister Pröll wirklich für die Landwirtschaft arbeitet und die Umwelt leider Gottes immer wieder aus den Augen verliert.

Zum vorliegenden Entwurf, zum Artenhandelsgesetz, ein paar Worte: Es geht dabei um eine flankierende Maßnahme zu einer Verordnung der Europäischen Union. Es versteht sich von selbst, dass EU-Verordnungen einzuhalten sind, aber nicht nur einzu­halten sind, sondern auch entsprechend überwacht werden müssen.

Mit dieser Verordnung sollte das Washingtoner Artenschutzübereinkommen umgesetzt werden, auf Grund dessen durch sehr strenge Bestimmungen wild lebende Tier- und Pflanzenarten wirksam geschützt werden.

Diesem Übereinkommen sind mittlerweile rund 150 Staaten beigetreten. Es sind 8 000 Tierarten und etwa 40 000 Pflanzenarten aufgelistet, die damit geschützt werden sollten und, so hoffe ich, auch wirksam geschützt werden. Diese Liste wird alle zwei Jahre von den Vertragsstaaten entsprechend aktualisiert, also auf den letzten Stand gebracht.

Für die Überwachung ist – das hat mein Vorredner bereits angesprochen – der Bund zuständig. Auch wir glauben, dass es sinnvoll ist, dass damit die Zollbehörden betraut werden. Bei den Zollkontrollen stellt sich sehr häufig die Frage der erlaubten Vermark­tung, und es macht daher unserer Meinung nach Sinn, dass die Zollbehörden mit der Überwachung und dem Vollzug betraut werden. Das stellt auch keine Einschränkung der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden dar.

Wie im Ausschuss, meine Damen und Herren, werden wir auch im Plenum dieser Vor­lage zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


14.57.55

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist selbstverständlich, dass wir wild lebende Tier- und Pflanzenarten schüt­zen. Es ist selbstverständlich, dass wir die härtesten Bestimmungen nicht nur auf ge­setzlicher Ebene umsetzen, sondern auch, dass wir alle Mittel einsetzen, um diese Überwachung auch zu ermöglichen.

Ich möchte aber trotz allem auf Folgendes hinweisen: Letzte Woche hat wieder der Walfang begonnen, und jeder weiß, dass sich Staaten wie Japan, Island und Norwe­gen nicht an die Richtlinien halten. Ich glaube, dass es auch unsere Aufgabe ist, nicht nur Gesetze zu beschließen, sondern die Staaten, die gegen die Regel verstoßen, und zwar mit „Methoden“, die man schwer akzeptieren kann, aufmerksam zu machen.

Ich bitte auch das Parlament, dass wir weiterhin dort, wo es uns möglich ist, darauf auf­merksam machen, dass dort ganz klar gegen das Artenschutzabkommen verstoßen wird, sonst wird dieses Abkommen aufgeweicht. Im Übrigen bin ich froh, dass wir eine Vier-Parteien-Regelung haben und diese heute auch umsetzen.

Ich hoffe, dass wir, wenn wieder weitere Bestimmungen kommen, sofort und schnell handeln. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Ich erteile es ihr.

 



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14.59.22

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich stimme meinem Vorredner zu, dass es wichtig ist, Artenschutzabkom­men wie dieses nicht nur zu beschließen, sondern vor allem auch zu kontrollieren, und dass es wichtig ist, sich nicht nur auf die gesetzlichen Beschlüsse zu beschränken, sondern auch im internationalen Kontext zum Beispiel Staaten, die den Walfang betrei­ben, aufzufordern, das zu unterlassen.

Ich glaube aber auch, dass es wichtig ist, vor der eigenen Haustüre nicht die Augen zu verschließen, wenn sich im Zusammenhang mit gefährdeten Tierarten fragwürdige Dinge ereignen. Ich spiele jetzt auf die Elefantenhaltung in Schönbrunn an. Ich glaube, wir können relativ gesichert einer Meinung sein, dass Schönbrunn im Rahmen seiner schwierigen räumlichen Gegebenheiten sehr vieles verbessert und so gut wie nur mög­lich gestaltet hat. Trotzdem muss man sich fragen, ob bestimmte Tierarten ausreichend Platz und entsprechend geeignete Haltungsbedingungen in einem räumlich beengten Zoo wie in Schönbrunn vorfinden können, insbesondere Großtiere mit großem Raum­bedarf wie die Elefanten.

Man muss sich auch fragen, ob die dort gehandhabten Methoden des Umgangs mit diesen Tieren noch zeitgemäß sind. Vorige Woche wurde ein Video bekannt, in dem zu sehen ist, wie ein Babyelefant in Schönbrunn – unter Anführungszeichen – „dressiert“ wird, nämlich mit sehr harten Methoden, mit ungerechtfertigter Härte, mit in keinem didaktischen Zusammenhang stehenden Schlägen auf den Kopf, und man fragt sich wirklich, aus welchem Jahrhundert diese Ausbildungsmethode ist. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Man fragt sich, warum nicht auch in Österreich im Zoo Schönbrunn Wege gegangen werden, wie sie in anderen Zoos gegangen werden: dass man nicht mehr im direkten Kontakt mit den Elefanten arbeitet, sondern in einem geschützten Kontakt oder über­haupt ohne die direkte Interaktion.

Was man aber keinesfalls zulassen darf, ist, dass unter dem Deckmantel des Arten­schutzes und der notwendigen Dressur in einem Zoo Tierquälerei betrieben wird. Im Hinblick darauf ersuche ich alle in diesem Haus, ihre Kontakte zu nutzen, um sicher­zustellen, dass wir in Schönbrunn moderne Haltungs- und Ausbildungsmethoden an­wenden und mittelfristig aus der Elefantenhaltung in Zoos aussteigen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich unterbreche nun die Verhandlung über den Punkt 7 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.02.02Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Fünf Jahre schwarz-blau/orange: Fünf Jahre ohne Frauenpolitik“ (3611/J)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 3611/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verle­sung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Lebensbedingungen für Frauen in allen Lebensbereichen verschlechtert.


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Monat für Monat steigt die Zahl der arbeitslosen Frauen. Die schwarz-blaue/orange Bundesregierung quittiert das mit einem Achselzucken.

Die Diskrepanz zwischen Arm und Reich wird immer größer. Immer mehr Frauen leben unter der Armutsgrenze oder sind eklatant armutsgefährdet.

Alt sein bedeutet für Frauen ein unkalkulierbares Lebensrisiko.

Beschäftigung

Auf dem Arbeitsmarkt sind in erster Linie die Frauen die Verliererinnen. 115.550 ar­beitslose Frauen, um 6,9 % mehr als im Vorjahr, plus 27.793 arbeitslose Frauen in Schulungen, das ist ein Anstieg von 9,3% gegenüber dem Vorjahr – somit insgesamt 143.343 Arbeit suchend gemeldete Frauen im Oktober 2005. Arbeitsmarktpolitische Untätigkeit der Regierung gepaart mit frauen- und familienpolitischen Fehlentschei­dungen haben zu einer für viele Frauen prekären Situation geführt. Laut der jüngsten Studie des Synthesis-Instituts schafft nur mehr jede zweite Frau den Wiedereinstieg.

Die Benachteiligung von Frauen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt in mehreren Dimensionen (Zugang zu existenzsichernder Beschäftigung, Aufstiegschancen, Ein­kommensunterschiede zwischen den Geschlechtern, Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf) gehört zu den massivsten Strukturproblemen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt.

Frauen haben es besonders schwer, ihr Interesse an eigenständiger Existenzsicherung durch unselbstständige Erwerbstätigkeit auf dem österreichischen Arbeitsmarkt umzu­setzen. Obwohl auf den ersten Blick auch die bereinigte Beschäftigungsstatistik einen Zuwachs an Beschäftigung suggeriert, zeigt sich bei genauerer Analyse, dass der Zuwachs an registrierter Beschäftigung nur durch eine deutliche Ausweitung der Teil­zeitarbeit zulasten von Vollzeitarbeitsplätzen erreicht wurde.

Im Wesentlichen wird das auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vorhandene und in den letzten Jahren zurückgehende Arbeitsvolumen auf immer mehr ArbeitnehmerInnen verteilt, anstatt dass es durch geeignete Maßnahmen ausgebaut würde.

Folgerichtig ist die Teilzeitarbeit in Österreich schnell angestiegen und liegt die Teilzeit­quote in Österreich mit knapp 23% (2004) deutlich über dem EU-Durchschnitt. Teilzeit­arbeit ist aber höchst ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Während die Teil­zeitquote bei den Männern noch deutlich unter 10% liegt, wird sie in absehbarer Zeit bei den Frauen die 50%-Marke erreichen. Generell haben es daher immer mehr er­werbsinteressierte Personen immer schwerer, durch Beschäftigung eine eigenständige Existenzsicherung zu erreichen. Vor allem für Frauen wird dies zu einem immer öfter nicht mehr realisierbaren Ziel.

Diese Entwicklung wird bereits in der Sozialhilfestatistik der Länder sichtbar, so sind z.B. bereits rund 15% der Sozialhilfe-EmpfängerInnen in Wien unselbstständig er­werbstätig. Gleichzeitig zeigen die Arbeitsmarktdaten, dass die Beschäftigung in Nied­riglohn-Branchen wie Reinigung, Tourismus, Handel, persönliche Dienstleistungen überwiegend weiblich ist.

Vor diesem Hintergrund hat nun die Regierung auch noch den Kombilohn eingeführt. Dabei handelt es sich um die Subventionierung von schlecht bezahlten Tätigkeiten, nach denen am freien Markt wenig Nachfrage besteht. ArbeitgeberInnen werden durch diese Vorgangsweise in ihrem Festhalten an unterdurchschnittlicher Bezahlung be­stärkt. Die Situation von Frauen am Arbeitsmarkt wird dadurch nicht gerade besser werden, denn es sind meist Frauen, die gehäuft in Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor tätig sind und von einer solchen Verfestigung vermehrt betroffen sein werden.


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Einkommen

Statt gleichem Gehalt für gleichwertige Arbeit ist die Einkommensschere in den letzten Jahren immer größer geworden. Der jüngste Beschäftigungsbericht der EU-Kommis­sion hat Österreich eine Rüge wegen „unzureichenden politischen Anstrengungen“ zur Verkleinerung der Einkommensschere eingebracht. Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen betragen mehr als 30 Prozent. Österreich nimmt damit innerhalb der EU Schlusslichtposition ein. Während konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensbenachteiligung von Frauen fehlen, wird mit 1.1.2006 der Kombi-Lohn eingeführt. Da etwa ein Drittel aller beschäftigten Frauen ein Bruttoeinkommen von unter € 1000,- monatlich beziehen (im Vergleich dazu nur 10 % der Männer) ist das Risiko groß, dass die Dominanz von Frauen im Niedriglohnbereich noch verstärkt wird.

Einkommensunterschiede: Mittleres Bruttojahreseinkommen 2003


 


Die Folge dieser niedrigen Einkommen sind letztlich auch niedrige Sozialtransfers. Da­mit wird die weibliche Armut noch verschärft.


Auswirkung Einkommensunterschiede: niedrige Sozialtransfers


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Aus dem aktuellen österreichischen Sozialbericht 2003-2004 geht eindeutig hervor, dass in den letzten fünf Jahren die Armut in Österreich dramatisch gestiegen ist.

Die Regierungspolitik seit dem Jahr 2000 ist dafür verantwortlich, dass um 170.000 mehr Menschen akut arm und 114.000 mehr armutsgefährdet sind als noch vor fünf Jahren. Somit leidet jeder achte unter Armut.

Wenn man sich nun den Bericht durch die „Geschlechterbrille“ anschaut, wird eines ganz klar deutlich: Frauen sind von Armut viel stärker betroffen als Männer. Dies lässt sich durch Zahlen eindeutig belegen:

571.000 Frauen sind armutsgefährdet, das sind 55% aller armutsgefährdeten Men­schen, das heißt jede 7. Frau in Österreich muss mit weniger als 785 Euro im Monat auskommen. Frauen haben mit 14% auch ein deutlich höheres Armutsrisiko als Män­ner mit 12,3%.

In der Unterscheidung nach Haupteinkommensquelle wird in diesem Bericht eindeutig ersichtlich, dass Frauen nicht nur bei den Pensionen weniger abgesichert sind als Männer, auch bei einer Gliederung nach hauptsächlichem Erwerbseinkommen oder hauptsächlichen Sozialleistungen ist das Risiko bei Frauen immer höher als bei Män­nern.

Der Bericht beweist auch einen klaren Zusammenhang zwischen mangelnder externer Kinderbetreuung und Armut: Die geringe Einbindung von Müttern mit kleinen Kindern in den Arbeitsmarkt spiegelt sich in einer überdurchschnittlichen Armutsgefährdung wie­der.

Besonders dramatisch ist die Situation für Alleinerzieherinnen. Denn auch mit Erwerbs­tätigkeit sind 28% der Alleinerzieherinnen armutsgefährdet. Bestehende Einkommens­unterschiede zwischen Frauen und Männern haben demnach einen besonderen Nach­teil für allein erziehende erwerbstätige Frauen.

Alleinerziehende, eine zunehmende Lebensform, bedürfen im besonderen Maße flexib­ler Kinderbetreuung und familienadäquater Arbeitszeiten.

Durch die „Armutsfalle“ Pensionsreform sind 230.000 PensionistInnen auf eine Aus­gleichszulage angewiesen. 104.000 Frauen müssen mit einer Pension in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes auskommen, der unter der Armutsschwelle liegt, das entspricht einer Armutsgefährdung von 26%.

Pensionen

Bei den Pensionen schreibt die Bundesregierung ihr konservatives Weltbild fest und wirbt in Inseraten mit dem Slogan "Hausfrauen und Mütter sind die Gewinnerinnen". Die Mehrheit der berufstätigen Frauen verliert aber auch hier. Die Bewertung der Kin­dererziehungszeiten macht die Pensionsverluste bei weitem nicht wett. Der längere Durchrechnungszeitraum bringt massive Verluste. Weil die gesamte Lebensarbeitszeit für die Pension herangezogen wird und nicht mehr nur die "besten 15 Jahre", verlieren Frauen massiv. Teilzeiten und alle sonstigen "Karrierenachteile" werden bei der Be­rechnung voll erfasst. Expertinnen und Experten sprechen bereits von beträchtlichen Kürzungen im künftigen Pensionskonto bei Frauenpensionen.

Weitere Nachteile:

Frauen sind von der Korridorpension noch lange ausgeschlossen

die Bewertung der Kindererziehungszeiten ist nicht ausreichend

die Schwerarbeiterregelung sperrt Frauen faktisch aus


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Steuern

Mit dem Familienpaket der Steuerreform wurde ein Kinderzuschlag für Alleinverdiener­absetzbeträge eingeführt. Dieser Zuschlag wird an alle ausgezahlt ungeachtet der sozi­alen Situation. Damit wird in erster Linie das „Alleinverdiener-Konzept“ gefördert.

Dem Staat kostet dies pro Jahr 200 Millionen Euro. Dieser Betrag inklusive jener 30 Millionen Euro, die durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze zum Alleinverdiener­absetzbetrag ausgezahlt werden, könnte aber beispielsweise die Lücke in der Kinder­betreuung füllen.

Die heuer in Kraft getretene Steuerreform verschärft die bestehende Einkommens­schere zwischen Männer und Frauen noch zusätzlich. 1,5 Millionen Frauen gehen leer aus. Sie wurden bei der Steuerreform einfach übergangen.

Die Regierung behauptete in einem Werbespruch, die Steuerreform bringe jedem was. Das stimmt aber nicht. 47 Prozent der unselbstständigen Frauen, 63 Prozent der Pen­sionistinnen und 53 Prozent der selbstständigen Frauen haben keinen Vorteil von der Entlastung. Dies ergibt sich aus dem Einkommensbericht des Rechnungshofes. Die durchschnittliche Entlastung von 1.000 Euro, wie von der Regierung vorgegaukelt, hat für einen Großteil der Frauen nicht stattgefunden, sie haben aber andererseits alle Gebührenerhöhung voll mittragen müssen.

Männer haben durchschnittlich weitaus höher von den Steuerentlastungen profitiert.

"Nur" 26 Prozent der männlichen Arbeitnehmer und 32 Prozent der Pensionisten ha­ben nichts von der Steuerreform.


 


Familie

Noch immer gibt es nicht genügend Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich mit der Arbeitszeit der Eltern vereinbaren lassen und die den Kindern bestmögliche Förderung bieten. Das trifft ganz massiv die Handelsangestellten. Fast drei Viertel der Handelsan­gestellten sind Frauen. Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist ohne gleichzei­tige Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt. Von der Liberalisierung der


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Ladenöffnungszeiten sind Frauen deshalb stark betroffen. Damit wird auch diese Maß­nahme auf dem Rücken der Frauen ausgetragen und steht im krassen Widerspruch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die EU-Kommission hat in einem am 20. Februar diesen Jahres veröffentlichten Be­richt über die Gleichstellung von Mann und Frau festgestellt, dass Frauen in Europa immer noch deutlich weniger verdienen als Männer. Nachdrückliche Empfehlungen aus Brüssel gab es auch an Österreich: Die niedrige Frauenbeschäftigungsquote in Öster­reich müsse durch mehr Kinderbetreuungsplätze erhöht werden!

25.000 Frauen mit Kindern könnten wieder in der Arbeitswelt Fuß fassen, wenn es aus­reichend Kinderbetreuungsplätze gäbe. Das belegt eine Studie des Forschungsin­stitutes Synthesis im Auftrag der AK Wien. Fast jede fünfte Frau im Haupterwerbsalter kann aus familiären Gründen nicht am Berufsleben teilhaben.

In der Mikrozensuserhebung 2002 hat die Statistik Austria den Bedarf an außerhäus­licher Kinderbetreuung erhoben. Demnach wird für rund 90.000 Kinder in Österreich zusätzliche Betreuung gewünscht: für 47.700 Kinder fehlt ein Kinderbetreuungsplatz, für 41.700 ist die vorhandene Kinderbetreuung unzureichend. Umgerechnet betrifft der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen 56.000 Mütter.

Diese Fakten lassen sich auch nicht durch beschwichtigende Pressekonferenzen von BM Rauch-Kallat und BM Haubner, in welcher der Bedarf gering angesetzt wird, besei­tigen.

Fast jede fünfte Frau in Österreich kann aus familiären Gründen nicht am Arbeitsleben teilhaben. In den skandinavischen Ländern, wo die öffentlichen Kinderbetreuungsein­richtungen viel besser ausgebaut sind, ist der Anteil jener Frauen, die aus familiären Gründen nicht arbeiten gehen können, geringer als in Österreich: In Schweden, Finn­land und Dänemark gehen nur zwischen 1,8 und 6,8 Prozent der Frauen aus familiären Gründen nicht arbeiten. In Österreich sind 17,6 Prozent der Frauen aus diesen Gründen nicht erwerbstätig.

Kinderbetreuung und Frauenerwerbstätigkeit

 

Kinderbetreuungsquoten
0 bis 3 Jahre

Wegen familiären Gründen nicht-erwerbstätige Frauen

Österreich (2002)

8,80% (9,8 %)

17,6%

Deutschland (2000)

10%

13,8%

Frankreich (1998)

29%

15,5%

Dänemark (1998)

64%

3,4%

Schweden (1998)

48%

1,8%

Finnland (1998)

22 %

6,8%

Daten zu inaktiven Frauen: Eurostat Pressemitteilung vom 15.07.2003

Die AK hat das Forschungsinstitut Synthesis damit beauftragt, herauszufinden, wie viele Arbeitsplätze die Abdeckung des Defizits an Kinderbetreuungsplätzen bringen würde. Dabei geht es darum, einerseits neue Kinderbetreuungsplätze zu errichten, an-


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dererseits auch darum, die Öffnungszeiten stärker den Bedürfnissen der Eltern anzu­passen.

Bei Vollausbau der fehlenden Kinderbetreuungsplätze hätten 2.600 Frauen mit Kindern im Kinderkrippenalter (0 bis 2 Jahre) eine Vollzeitbeschäftigung gefunden, 3.400 Frau­en eine Teilzeitbeschäftigung. Bei den Frauen mit Kindern im Kindergartenalter hätte es 2.900 neue Vollzeitbeschäftigungen und 2.200 neue Teilzeitbeschäftigungen gege­ben. Und schließlich wären 6.200 Frauen mit Kindern im Pflichtschulalter mit einer Voll­zeitbeschäftigung und 6.900 mit einer Teilzeitbeschäftigung neu auf den Arbeitsmarkt hinzugekommen. Rund 1.000 Frauen würde es vorerst nicht gelingen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Für rund 25.000 Frauen hätte also der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen die notwendige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen.


Diese Zahlen repräsentieren nur die kurzfristigen Beschäftigungswirkungen. Tatsäch­lich ist die Bereitstellung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eine Investition in die Zukunft: Sobald die demographische Entwicklung wieder zu verstärkter Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führt, würde das dann ausreichende Angebot an Kinderbetreuungs­plätzen ein noch weit höheres Ausmaß an zusätzlicher Frauenbeschäftigung ermög­lichen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass in den letzten fünf Jahren die gesamte Lebenssituation für Frauen schlechter geworden ist. Diese Tatsache ist der schwarz-blau/orangen Regierung gerade einmal 80 Cent pro Frau und Jahr an Förderung wert (Frauenförderbudget für 2005) und deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage

1. Als eine der Maßnahmen gegen Frauenarbeitslosigkeit präsentierten Sie am 29. Ju­ni 2005 ein 5-Punkte-Programm zur Frauenbeschäftigung. Bis dato wurden keine Maß­nahmen zur Umsetzung bekannt. Gibt es bereits AMS-Außenstellen mit mindestens drei frauenspezifisch ausgebildeten BeraterInnen?

2. Wurde mit der Einrichtung der „Frauenschalter“ bereits begonnen?


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3. Gibt es bereits Anweisungen Ihres Ministeriums an das AMS, bestehende frauen­spezifische Angebote weiter auszubauen und welche sind das?

4. Was werden Sie konkret fordern, um die Kurse, die Arbeitslosen Frauen zur Verhin­derung eines Übertritts in die Langzeitarbeitslosigkeit angeboten werden, individueller und bedürfnisorientierter zu gestalten?

5. Wie konkret wird Gender Mainstreaming in Ihrem Ministerium als Top-Down-Strate­gie umgesetzt?

6. Welche konkreten Bemühungen haben Sie vorgesehen, um vor allem Frauen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses zu motivieren?

7. Wie sieht Ihr Programm zu den verstärkten Sprach- und Integrationskursen für Mig­rantinnen aus, was verstehen Sie unter Integrationskursen und welche Budgetmittel sind dafür vorgesehen?

8. Das jetzt gewährte Zusatzbudget im Rahmen des Beschäftigungsförderungsgeset­zes für Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen ist zeitlich auf 2006 und 2007 befristet. Was passiert danach?

9. Welche Maßnahmen planen Sie, um zu verhindern, dass über Kombi-Lohn Frauen noch stärker in den Niedriglohnbereich gedrängt werden?

10. Derzeit wird beim AMS die Höhe der Kombilohnbeihilfe an Arbeitslose in einer Richtlinie ausgestaltet. Was gedenken Sie zu tun, dass die Beihilfe zum Einkommen nicht zu einer weiteren geschlechtsspezifischen Benachteiligung von Frauen führt ?

11. Planen Sie Maßnahmen gegen die Verringerung der geschlechtsspezifischen Ein­kommensunterschiede im allgemeinen? Und wenn ja, welche?

12. Die Berechnung der Notstandshilfe führt zu einer geschlechtsspezifischen Benach­teiligung von Frauen. Im Jahr 2004 wurde in 12.990 Fällen Frauen die Notstandshilfe abgelehnt bzw eingestellt, bei Männern waren es 2.351 Fälle. Das heißt zu 85 % waren Frauen vom Wegfall der Notstandshilfe betroffen. Gibt es von Ihrer Seite Aktivitäten, um diese Ungleichbehandlung von Frauen zu beseitigen ? Wenn nein, warum nicht ?

13. Soll die steuerliche Geltendmachung für Kinderbetreuungsleistungen für alle Kin­derbetreuungsangebote gelten?

14. Wie werden Sie Ihre Forderung nach bedarfsgerechten Öffnungszeiten in Kinder­betreuungseinrichtungen umsetzen?

15. Nachmittags- und Ferienbetreuung sind geeignete Maßnahmen für die Vereinbar­keit von Familie und Beruf. Wie wollen Sie diese Ihre Forderung flächendeckend um­setzen?

16. Was halten sie von dem Vorschlag von Industriellenvereinigung und Arbeiterkam­mer, das Kinderbetreuungsgeld flexibler zu gestalten, indem eine kürzere Bezugsdauer mit einem höheren Bezug ermöglicht wird und werden Sie Schritte in diese Richtung setzen?

17. Was halten sie von dem Vorschlag von IV und AK, den Zuverdienst zum Kinder­betreuungsgeld flexibler zu gestalten, indem zwischen einer Geldgrenze und einer Zeit­grenze gewählt werden kann?

18. Was halten Sie von dem Vorschlag, die Zuverdienstgrenze zum KBG aufzuheben und wie hoch beziffern Sie die Kosten einer solchen Maßnahme?

19. Teilen Sie die Befürchtungen, dass bei Wegfall der Zuverdienstgrenze zwar mehr Männer Kinderbetreuungsgeld ohne Änderung ihres Erwerbsverhaltens beziehen wür-


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den, aber die Betreuungsarbeit weiterhin von Frauen geleistet wird und damit Anreize zu noch längeren Berufsunterbrechungen von Frauen entstehen, denn in der Regel wird auf das meist höhere Männereinkommen in der Familie nicht verzichtet werden (können)?

20. Sie haben sich anlässlich des Internationalen Frauentages 2005 für die Einführung eines Vaterschutzmonats ausgesprochen. Welche konkreten Schritte wurden bisher von Ihrer Seite unternommen, um den Vaterschutzmonat zu realisieren?

21. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass 1,5 Millionen Frauen keinen Nutzen aus der letzten Steuerreform haben und werden Sie für eine Korrektur zumindest in diesem Punkt eintreten?

22. Warum haben Sie sich nicht für eine geschlechtergerechte Steuerreform einge­setzt?

23. Warum schließen Sie nach wie vor durch die auf eine bestimmte Beschäftigtenan­zahl im Betrieb eingeschränkte Regelung viele Eltern vom Rechtsanspruch auf Teilzeit­arbeit aus?

24. In Österreich gibt es 9 Interventionsstellen, die Gewaltopfern helfen, allerdings lei­den diese stark unter Personalmangel. Warum haben Sie bisher nichts getan, um die­sen Interventionsstellen eine bessere Bewältigung des enorm gestiegenen Betreu­ungsaufwandes durch ein höheres Budget und mehr Personal zu ermöglichen?

25. Der zehnjährige Frauenbericht sollte laut einer schriftlichen Anfragebeantwortung ihres Ressorts bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen. Wird dieser Bericht recht­zeitig dem Nationalrat zugeleitet oder haben Sie im Gegensatz zu Ihren Vorgängerin­nen kein Interesse daran, ein wissenschaftlich fundiertes Werk über die Veränderung der Lebenssituationen von Frauen als Grundlage für frauenpolitische Maßnahmen vor­zulegen?

26. Welche Aktivitäten und Schwerpunkte zur Frauenpolitik sind für die EU-Präsident­schaft Österreichs im nächsten Jahr geplant und was werden diese kosten?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile Frau Abgeordneter Heinisch-Hosek als Fra­gestellerin zur Begründung der Dringlichen Anfrage das Wort. Redezeit: 20 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin. (Unruhe im Saal.)

 


15.02.25

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Eigentlich wollte ich ....

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich darf die Kollegen und Kolleginnen bitten, das Ge­murmel einzustellen und der Rednerin zuzuhören! Das gilt auch für da oben am frei­heitlichen Eck.

Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek ist am Wort.

 


Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (fortsetzend): Eigentlich wollten wir von den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten diese Dringliche Anfrage schon letztes Mal stellen. Wir sind der Auffassung, dass Dringliche Anträge und Dringliche Anfragen wirklich nur dann gerechtfertigt sind, wenn Feuer am Dach bei einem Thema ist. Außerdem sind sie eher ein Mittel der Opposition. Voriges Mal haben Sie sich selber


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zu Ihrer – nicht sehr erfolgreichen – Wirtschaftspolitik befragt und haben somit verhin­dert, dass wir dringlich über Frauenpolitik reden. (Abg. Scheibner: Heute wären aber wir dran, Frau Kollegin!)

Heute können wir dies aber tun und die Frau Ministerin befragen, warum sie seit fünf Jahren keine Frauenpolitik macht. Sie ist zwar erst seit 2002 Frauenministerin, aber trotzdem ... (Bundesministerin Rauch-Kallat: Seit 2003!) Seit 2003, Frau Bundesminis­terin. Aber trotzdem: In der Politik sind Sie ja schon viel länger.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass Frau­enpolitik Querschnittspolitik sein muss und ist. Das heißt – und das wissen Sie genau­so gut wie ich –, dass jede politische Frage zugleich auch eine frauenpolitische Frage ist und dass jede politische Maßnahme zugleich eine Maßnahme ist, von der Frauen auch betroffen sind. Frauen stellen immerhin 52 Prozent der Bevölkerung, und all die betroffenen Bereiche, Frau Bundesministerin, gehen auch Sie – und gerade Sie als Frauenministerin! – etwas an.

Ich denke mir, es ist Aufgabe einer Frauenministerin, aufzuzeigen, wie sich Rollenkli­schees in dieser Gesellschaft darstellen, es ist Aufgabe der Frauenministerin aufzuzei­gen, wie Diskriminierungen von Frauen bewusst gemacht werden können, und es ist vor allem Aufgabe der Frauenministerin, dafür zu sorgen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen ermöglichen, dass sie sich unabhängig von irgend­welchen Rollenzuteilungen frei entfalten können und ihr Leben so gestalten können, wie sie es wollen.

Nun wird seit fünf Jahren in diesem Land keine Frauenpolitik betrieben. 2000 wurde das Frauenministerium abgeschafft. Das war eine der allerersten Maßnahmen. Wir hat­ten dann einen männlichen Frauenminister, der eine Männerabteilung eingerichtet hat, und nach seiner glücklosen Zeit als Frauenminister wurde er von Ihnen, Frau Bundes­ministerin, abgelöst.

Diese Tatsache, dass er abgelöst wurde, hat nicht dazu geführt, dass sich die Lebens­situation von Frauen verbessert hat. Im Gegenteil: Die Lebenssituation von Frauen hat sich verändert, und zwar zum Schlechten verändert, und ich werde gleich darauf zu sprechen kommen.

Obwohl uns Statistiken und Untersuchungen vorliegen und es Rügen von der EU-Kom­mission und andere Aufforderungen – WEF und so weiter – gibt, erfolgte keine Reak­tion der Frauenministerin.

Im Hinblick darauf stellt sich die Frage, Frau Bundesministerin: Warum machen Sie keine Frauenpolitik? Interessieren Sie die Anliegen der Frauen nicht? (Abg. Dr. Fekter: Jede politische Maßnahme ist auch frauenrelevant!) Interessieren Sie die Lebensum­stände der Frauen nicht? Könnte es sein, dass Sie die Wünsche und Bedürfnisse der Frauen überfordern, Frau Frauenministerin? Nehmen Sie überhaupt wahr, in welchen verschiedenen Lebenswelten Frauen leben und zu leben haben und womit Frauen auskommen müssen? Sind Sie oft draußen bei den Frauen, Frau Frauenministerin? Wissen Sie, unter welchen Umständen Frauen ihr Leben meistern? (Abg. Dr. Fekter: Bei den Menschen!) Ich meine: Draußen bei den Menschen, und zwar nicht abgeho­ben irgendwo bei Festen und Feiern, sondern draußen vor Ort in Frauenberatungsstel­len, in Kindergärten und überall dort, wo Frauen ihr Leben fristen, in Betrieben bei­spielsweise. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich weiß nicht beziehungsweise kann mich zumindest nicht erinnern, ob Sie heuer im Gedenkjahr, das sich ja dem Ende zuneigt, eine Veranstaltung oder irgendeine Aus­sage dahin gehend gemacht haben, wie Sie beispielsweise den Wiederaufbau dieses Landes, den hauptsächlich die Frauen geleistet haben, würdigen. (Zwischenruf der


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Abg. Dr. Fekter.) Ich kann mich an nichts erinnern! Ich erinnere mich aber sehr wohl an Ihren Trümmerfrauenantrag, der leider in einer nicht geeigneten Form Gesetz ge­worden ist.

Liebe Kolleginnen! Frau Frauenministerin! In diesem Zusammenhang haben Sie sich nicht dafür eingesetzt, dass auch Frauen beachtet werden, die in dieser so schweren Zeit keine Kinder geboren hatten, denn es gab in dieser Zeit auch Frauen, die keine Kinder bekommen konnten, die selber sehr, sehr junge Frauen waren und die sich beispielsweise um ihre Geschwister kümmern mussten. Uns ist es gelungen, ein Buch herauszugeben. Daraus können Sie lernen, Frau Kollegin, da können Sie sich etwas mitnehmen, dass auch wir – im Gegensatz zu Ihnen – für den Wiederaufbau unseren Beitrag geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das war nur ein kleines Beispiel.

Natürlich. Sie haben es mir zugerufen: Sich für Frauen einzusetzen, das heißt, sich einzumischen. – Ja! Das bedeutet, sich in alle möglichen Querschnittsmaterien einzu­mischen, in alle möglichen Bereiche. Aber: Sie mischen sich nicht ein! Wir merken überhaupt nichts davon, sonst hätte sich ja die Situation der Frauen verbessert! Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Diese Einmischung muss jedenfalls stattfinden, und die Frau Frauenministerin soll uns, bitte, sagen, welche Gesetze und welche Maßnahmen dazu geführt haben, dass sich die Situation von Frauen in diesem Lande in den letzten fünf Jahren verbessert hat! Oder ist das Gegenteil der Fall? – Ich behaupte, und wir wissen: Das Gegenteil ist der Fall.

Schauen wir ein bisschen auf die einzelnen Bereiche, schauen wir zunächst auf einen essenziell wichtigen Bereich, nämlich auf den Bildungsbereich!

Bildung beginnt bei den Kleinsten, Bildung beginnt im vorschulischen Bereich, keine Frage. Kein Kindergarten ist eine Aufbewahrungsstätte, jede Betreuungseinrichtung für die Kleinen ist eine Bildungseinrichtung.

Geschlechtssensible Pädagogik: Ich habe dazu nie eine Aussage von der Frau Frau­enministerin gehört, und ich weiss nicht, wie sehr sie im Gespräch mit der Bildungsmi­nisterin ist. Sie preisen sich selber immer als die sechs Ministerinnen in der Riege der Regierungsmitglieder. Das ist nicht die Hälfte der Regierung, sondern nur ein Drittel, denn wir müssen die Herren Staatssekretäre natürlich auch dazurechnen. Wie oft reden Sie mit Ihren Ministerinnen-Kolleginnen? Wie oft mischen Sie sich ein, wenn es um die vorschulische Erziehung der Kleinsten geht? Was ist mit dem Scheck, den die Kinder oder – besser gesagt – die Eltern in die Hand gedrückt bekommen, den man nicht einlösen kann? – Meine Kollegin Binder-Maier wird darauf noch eingehen.

Was ist denn bei den Schulpaketen? Wo haben Sie sich eingemischt, Frau Bundes­ministerin? Jetzt haben wir das Schulpaket II unmittelbar vor Beschlusslage. Wo haben Sie denn die mädchenrelevanten Dinge hineinreklamiert? Ich habe in den Vorbespre­chungen überhaupt nichts davon gehört! Bildung hört ja mit dem Ende der Schulpflicht nicht auf, das ist ja nicht wahr! Aber es ist eine Maßnahme nach der anderen gesetzt worden, dass für Frauen beispielsweise Weiterbildung immer schwieriger und unmög­licher wird.

Bildungskarenz haben Sie abgeschafft. Ihr Kollege Bartenstein, auf den ich dann noch zu sprechen komme, hat diese Bildungskarenz nach der Karenzzeit abgeschafft. Bil­dung heißt in Wahrheit lebenslanges Lernen, Weiterbildung zu ermöglichen, das ist aber nicht Ihr Anliegen. Es geht ja nicht nur um PISA und um die Ergebnisse all dieser diesbezüglichen Studien. Es gab bereits zwei Untersuchungen, die Sie als Frauen­ministerin eigentlich hätten hellhörig lassen sollen.


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Auch der Bereich der dualen Berufsausbildung fällt in Ihren Kompetenzbereich. Mäd­chen müssen doch Möglichkeiten bekommen, sich auch in anderen Bereichen zu etab­lieren! – Was tun Sie dafür, dass Mädchen in technische Berufe einsteigen können? Wie referieren Sie das in der Öffentlichkeit, und wie arbeiten Sie mit der Bildungsminis­terin zusammen?

Auf die Misere der Universitäten wird Kollegin Muttonen noch zu sprechen kommen, zunächst sei nur gesagt: Die Zahlen betreffend weibliche Lehrende an den Universi­täten sind wirklich nicht berauschend. Ich spreche jetzt gar nicht von der sehr, sehr schwierigen Situation der weiblichen Studierenden, wenn sie nebenbei noch arbeiten – und das tun fast alle Studentinnen und Studenten – und wenn sie vielleicht auch noch Kinder erziehen. Sie haben es nicht leicht, weil sie vielleicht ganze Semester verlieren, wenn sie einen Platz in einem Seminar verloren haben. Das ist Ihnen offenbar kein An­liegen!

Wenn Frauen schließlich einen Arbeitsplatz haben, dann ist noch lange nicht gesagt, dass sie davon auch leben können. Der Armutsbericht Ihrer Kollegin Haubner belegt, dass in den Jahren 2003 und 2004 die Armut gestiegen ist, vor allem aber Armut bei Frauen. – Es ist eine Schande für dieses Land, dass eine halbe Million Frauen an der Armutsgrenze lebt! Die Situation für Frauen, die arbeiten und trotzdem an der Armuts­grenze leben, ist wirklich schwierig.

Ich weiß nicht, ob Sie sich da eingemischt haben. Haben Sie mit dem Arbeitsminister gesprochen? Wo ist die Querschnittspolitik der Frauenministerin? Haben Sie Maßnah­men eingefordert?

Mir liegt hier das Fünf-Punkte-Programm zur Frauenbeschäftigung vor. Sie waren, glaube ich, am 1. Mai beim Beschäftigungsgipfel nicht dabei. Es gab dann noch einen eigenen Frauenbeschäftigungsgipfel, das heißt, Sie haben Frauenbeschäftigung wohl zu Ihrem Thema gemacht und haben dann auch ein Papier herausgeben, aber zuerst ein Pressepapier herausgeben und nachher etwas tun oder nicht, das sind allerdings zwei Paar Schuhe!

Was ist in diesen fünf Punkten enthalten? – Sie wollen frauenrelevante Maßnahmen im Arbeitsmarktservice forcieren. Sie wollen bei der Berufswahl von jungen Frauen – ich habe es vorhin erwähnt – Bewusstseinsbildung schaffen. Sie wollen Qualifizierungs­maßnahmen für gefährdete Gruppen thematisieren. Sie wollen die Gesundheitsberufe forcieren. Der letzte Punkt besagt, dass eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie leben können, der ist, dass die Rah­menbedingungen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden, und Sie sagen, dass Sie das tun wollen. Vom Papier bis zur Umsetzung ist es allerdings ein langer Weg, der Sie, glaube ich, eher nicht interessiert.

Wir haben dazu aber heute Fragen gestellt, und ich glaube nicht, dass es gut wäre, Frau Bundesministerin, dass Sie sich, wie Sie in der schriftlichen Anfragebeantwortung mir gegenüber ausgeführt haben, für die Fragen 1 bis 9 eigentlich nicht zuständig fühlen. Eine Frauenministerin sollte sich – ich zitiere Ihre Worte „Frauenpolitik ist Quer­schnittspolitik“ – für alle Bereiche interessieren, und daher wünsche ich mir, dass Sie heute genau auf diese wichtigen Fragen der Arbeitsmarktpolitik Antworten geben und uns keine Antworten schuldig bleiben.

Nächster Bereich: Die Voraussetzung dafür, dass Frauen auch von dem leben können, was sie verdienen, ist, dass sie Vollzeitarbeitsplätze bekommen. Es nützt nichts, wenn Herr Bundesminister Bartenstein sagt, dass die Frauenerwerbsquote gestiegen ist, wenn sie deswegen gestiegen ist, weil Frauen in atypischen und prekären Arbeitsver­hältnissen und vor allem in Teilzeitarbeitsverhältnissen beschäftigt sind, in welchen sie wenig verdienen, und wenn es nur einige wenige Branchen gibt, wo man solche Jobs


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bekommt. (Beifall des Abg. Dr. Grünewald.) Sie wissen das, Kollege: Im Dienstleis­tungsbereich, im Tourismusbereich und im Gastgewerbe machen es die Öffnungszei­ten beziehungsweise Arbeitszeiten für Frauen zum Teil unmöglich, dass sie ihre Kinder auch irgendwo unterbringen.

Ich meine, es ist von großer Bedeutung, wenn sich zwei Männer jetzt zusammensetzen und sich damit beschäftigen. Wir haben wirklich oft gesagt – das wissen Sie genau –, dass wir für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für Frauen, die Kinder gebo­ren haben und wieder in das Berufsleben einsteigen wollen, gute Rahmenbedingungen brauchen. Uns wurde nicht zugehört. Jetzt setzen sich der Arbeiterkammerpräsident und der Präsident der Industriellenvereinigung zusammen, alle Zeitungen sind voll davon, und fordern genau das Kindergeld-plus-Modell der SPÖ-Frauen. Sie fordern genau die Begleitumstände ein, die Frauen brauchen, damit sie Kinder und Beruf ver­einbaren können.

Ich weiß nicht, Frau Bundesministerin, wie Sie diese Rahmenbedingungen schaffen und wie Sie sich einmischen und mit Kollegin Haubner darüber reden, wie man mehr Kinderbetreuungsplätze schaffen kann. Auch die beiden genannten Herren haben fest­gestellt, dass es 100 000 und nicht 18 000 sind, wie Sie einmal gesagt haben. (Abg. Steibl: Das stimmt nicht!) Da haben Sie nämlich Bezirksdurchschnitte hergenommen und ganz wilde Berechnungen angestellt, die wirklich nicht seriös waren.

Kommen wir zu einem ganz großen Bereich, der Frauen armutsgefährdet macht: Es war die Pensionsreform 2003 – da waren Sie schon Frauenministerin –, und es war die Pensionsharmonisierung 2004, die bei weitem nicht wettmacht, was Frauen durch die 40-jährige Durchrechnung verlieren. Auch die Anhebung der anrechenbaren Kinder­erziehungszeiten und auch die Verbesserungen bei den pensionsbegründenden Zeiten für Frauen machen das bei weitem nicht wett, denn wenn Frauen beispielsweise drei Jahre Teilzeit arbeiten, dann haben sie das aufgebraucht. Das wissen Sie auch. Sie wissen aber auch genauso gut, dass Frauen meist nicht drei Jahre in Teilzeit arbeiten, sondern in diesen schlecht bezahlten, minder qualifizierten Jobs zehn Jahre, 12 Jahre oder 15 Jahre hängen bleiben. Da erhebt sich schon die Frage: Wie soll eine Frau zu einer existenzsichernden Pension kommen, wenn sie nicht mehr die besten 15 Jahre zusammenzählen kann?

Auch wir stehen zur Durchrechnung, aber die SPÖ hat immer gesagt: Wir müssen danach trachten und darauf schauen, dass wir eine eigenständige Alterssicherung für Frauen forcieren und dass wir die Kindererziehungszeiten so bewerten, dass Frauen auch zu einer „anständigen“ Pension, von der sie leben können, kommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ihr eigener Bereich ist der Gesundheitsbereich, und ich sage Ihnen, Frau Bundesminis­terin: Der Gesundheitsbereich wird schlecht verwaltet. Sie haben in diesem Bereich einfach wenig zusammengebracht! Sie forcieren die Themen „Frauen“ und „Gesund­heit“, und ich frage mich im Zusammenhang mit der bevorstehenden EU-Präsident­schaft, wie Sie das während unserer Präsidentschaft entsprechend thematisieren wer­den. Ich erkenne an, dass es wichtig ist, über Zwangsheirat, über Ehrenmorde, über Genitalverstümmelung, über Menschen-, Frauen- und Kinderhandel zu sprechen. Das ist wichtig. Aber vergessen wir die Frauen in Österreich nicht!

Frau Bundesministerin! Was werden Sie in diesem halben Jahr zum Beispiel tun, um dafür zu sorgen – wozu uns auch Kommissar Špidla aufgefordert hat –, dass die Ein­kommensschere, die in Österreich besonders weit geöffnet ist, etwas mehr geschlos­sen werden kann? Špidla erwartet sich von der EU-Präsidentschaft – er hat das in einem Presseinterview artikuliert –, dass Maßnahmen, speziell von der Frauenminis­terin, getroffen werden, dass diese Einkommensschere etwas mehr geschlossen wird


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beziehungsweise etwas weniger auseinander klafft. Wir sind diesbezüglich Vorletzte in der EU, und wir sind da weltweit ganz weit hinten, und ich denke mir, dass das eigent­lich einer Frauenpolitik in diesem Land nicht würdig ist.

Auch denke ich mir, dass Ihre Beratungsstelle beziehungsweise Ihre Einrichtung für Migrantinnen in Ihrem eigenen Ministerium längst ihre Arbeit hätte aufnehmen kön­nen – wir warten darauf –, um beispielsweise auch für die EU-Präsidentschaft zu wir­ken. Außerdem wissen wir, dass zusehends mehr Frauen mit migrantischem Hinter­grund Hilfe suchen und brauchen würden, aber keine Hilfe bekommen, weil nicht ge­sichert ist, dass es genug Frauenberatungsstellen gibt. Sie haben einige schließen lassen, Frau Bundesministerin, und einige kämpfen mit dem Überleben.

Wann haben Sie sich eingemischt, Frau Bundesministerin, als das Asylgesetz und das Fremdenrechtspaket beschlossen wurden? – Wir haben versucht, auch frauenrele­vante Themen hineinzuverhandeln. Es ist leider nicht gelungen, weil Sie das verhindert haben. Warum haben Sie sich nicht dafür eingesetzt, dass Frauen sofort einen eigenen Aufenthaltstitel bekommen, dass Frauen eine Arbeitsbewilligung bekommen und dass Frauen die Möglichkeit haben, sich von ihren oft gewalttätigen Männern zu trennen und selbst auf eigenen Beinen zu stehen? – Zum Gewaltbereich: Es gibt zwar neun Inter­ventionsstellen, es gibt aber 37 000 Wegweisungen, seit es das Gewaltschutzgesetz gibt. Es gibt nämlich kaum mehr Personal, die dieses Gesetz auch umsetzen können!

Ich nenne abschließend einen Ministerratsvortrag von Ihnen, Frau Bundesministerin, zum Thema „Gender Mainstreaming“. Sie bekennen sich in einem Ministerratsvortrag zur Gleichstellungspolitik, Sie bekennen sich dazu, dass sich alle Ministerien, alle Res­sorts verpflichten, danach auch zu handeln. Das heißt, erstens geschlechtergerecht zu formulieren und zweitens Projekte anzudenken, durchzusetzen und umzusetzen, die Männern und Frauen gleichermaßen zugute kommen. Wir wissen aus der Gruppe im Finanzministerium, dass Finanzpolitik und Steuerpolitik Frauen definitiv benachteiligen. Das gibt es schwarz auf weiß.

Wann haben Sie sich beim Herrn Finanzminister Grasser dafür eingesetzt, wann wer­den Sie mit ihm darüber reden, warum 1,6 Millionen Frauen nicht von dieser Steuerre­form profitieren, warum nur einige Großkonzerne davon profitieren und warum beson­ders selbständige Frauen, die wirklich nicht viel verdienen – jedes dritte Unternehmen in Österreich wird immerhin von einer Frau gegründet –, da nicht bedacht werden. Dass für Frauen wenigstens die Negativsteuer verdoppelt wird, wäre eine wichtige Forderung, damit Frauen mit dieser kleinen Steuergutschrift ihre Lebenssituation etwas verbessern könnten.

Wenn wir Ihr eigenes Ressort anschauen, Frau Bundesministerin, dann müssen wir Sie immer wieder an Ihre Pflichten erinnern. Es gab den Käthe Leichter-Preis. Wir haben Sie wirklich jahrelang erinnert! Sie haben ihn heuer wieder verliehen, aber Sie haben ihn einige Jahre einfach nicht wichtig genommen.

Es gab in den Jahren 1975, 1985 und 1995 einen zehnjährigen Frauenbericht (Präsi­dent Dr. Khol gibt das Glockenzeichen), ein wichtiges wissenschaftliches Dokument. Wir haben jetzt November, und wir haben überhaupt noch nichts davon gehört, dass Sie heuer noch einen Frauenbericht geben werden. Ich glaube, Sie nehmen Frauen­politik einfach nicht wichtig genug, und ich hoffe, dass Sie im Sinne der Frauen Öster­reichs unsere Fragen heute beantworten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Ministerin.

 



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15.23

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, wenn ich Ihre jetzigen Ausführungen Revue passieren lasse und die Begründung Ihrer Dringlichen Anfrage lese, dann frage ich mich schon: In welcher Lebenswelt und in welchem Land leben Sie eigentlich? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Fekter: Sie lebt in Wien!) Ich würde meinen, es war eine Fortsetzung des Jammerns, statt zu handeln, denn das, was wir im Jahr 2000 übernommen haben, waren 30 Jahre sozialdemokratischer Frau­enpolitik beziehungsweise das Ergebnis von 30 Jahren sozialdemokratischer Frauen­politik. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich werde Ihnen gerne die Antworten auf Ihre Fragen geben, für den Fall, dass Sie mich antworten lassen, aber Sie wissen: Ich habe auch nur 20 Minuten Redezeit, und daher muss ich mich beeilen, sie Ihnen zu geben.

Ich gehe „hinaus“, wie Sie das nennen. Ich fühle mich nicht drinnen, sondern ich lebe in Österreich, ich lebe in dieser Welt, und ich spreche mit sehr vielen Frauen in Öster­reich, sei es in Frauenberatungsstellen und in Frauenservicestellen, sei es in den Be­trieben, sei es in den Schulen und in den Kindergärten oder auch bei vielen Veran­staltungen, und zwar nicht nur bei solchen, die wir vom Ministerium her durchführen, sondern auch bei sehr vielen Veranstaltungen, die andere Frauenorganisationen halten, und ich bin laufend im Gespräch mit den Frauen.

Ich erlebe immer wieder, dass ich mich frage, wenn Sie sagen, Sie hätten nichts ge­hört, ob Sie – es steht mir nicht zu, über das Hörvermögen zu urteilen – nicht hören wollen oder nicht sehen wollen und ob Sie nicht bewusst überhören. Es gibt nämlich vieles, was wir in diesen letzten drei Jahren gemacht haben, was wesentlich dazu bei­getragen hat, dass sich auch die Situation von Frauen in diesem Land verbessert hat. Wenn Sie beklagen, wir hätten nichts für die „Trümmerfrauen“ in diesem Jahr gemacht, dann sage ich Ihnen: Wir haben eine große Veranstaltung am 1. Oktober gemacht, und ich war erst am Samstag wieder bei einer diesbezüglichen Veranstaltung, und wir haben vor allem eine Geldleistung für „Trümmerfrauen“ geschaffen, die mehr war, als je eine sozialdemokratische Regierung geleistet hat. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Wenn Sie sich beklagen, Emanzipation und Gleichstellung tatsächlich ernst nehmen und den Frauen, die in dieser Zeit nicht Kinder großgezogen haben, diese Geldleistun­gen auch geben wollen, dann müssten Sie sie auch den Männern geben, die in dieser Zeit das Land aufgebaut haben. Ich denke, darüber sollten wir schon reden. Entweder wir nehmen Gleichstellung ernst oder nicht. Frauen haben gerade durch die Erziehung ihrer Kinder und durch die ungleiche Verteilung der Familienarbeit und der Erwerbsar­beit eine entsprechend höhere Belastung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was die Frauenbeschäftigung und die Frauenarbeitslosigkeit anbelangt, sehr geehrte Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, darf ich schon sagen: Nie zuvor in dieser Zweiten Republik waren so viele Frauen in Beschäftigung wie jetzt. Nie zuvor waren die Frauen so gut ausgebildet, und die Frauenarbeitslosigkeit – vielleicht schauen Sie sich einmal die Statistiken an – war just bis zum Jahr 1999 immer höher als die Männerarbeits­losigkeit. Welch Zufall, seit dem Jahr 2000 ist die Frauenarbeitslosigkeit geringer als die Männerarbeitslosigkeit. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Woran das wohl liegen mag, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek? – Vielleicht schauen Sie sich das auch ein­mal an. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl.)

Sie vergessen, Herr Abgeordneter, dass sich viele Frauen gerade auf Grund der un­gleichen Verteilung der Familienarbeit auf Männer und Frauen diese Teilzeitbeschäfti­gung wünschen, damit sie ihren Lebensalltag halbwegs bewältigen können. Aber ich bin sehr dafür, wenn wir es schaffen, tatsächlich diese 50 Prozent der Familienarbeit


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den Vätern und Männern zu geben, dass wir dann auch die entsprechende Beschäfti­gung haben. Sie müssen sich auch klar werden, was Sie eigentlich wollen!

Im Frauenvolksbegehren, das Sie voll und ganz unterstützt haben, haben Sie das Recht auf Teilzeit gefordert, und jetzt beklagen Sie in Ihrer Anfrage, dass es offensicht­lich zu viel Teilzeit gibt. (Ruf bei der SPÖ: Zwei Paar Schuhe!) Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen, aber das entspricht dem Zickzackkurs der SPÖ auch in anderen Fragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Was das Fraueneinkommen anbelangt – Sie werden sich vielleicht auch die Statistiken anschauen –, zeigt sich Folgendes: Seit dem Jahr 2002 – oh Wunder! – ist bezüglich des 40-Stunden-Äquivalents die Einkommensschere im Abnehmen, und zwar von 23 Prozent auf 21,6 Prozent. Wenn ich mir einen Struktur­indikator, den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied, anschaue – ich sage gleich dazu: Quelle ist nicht die SPÖ sondern Eurostat –, so sehe ich, dass Österreich im Jahr 1995 – das ist die erste Zahl aus Österreich – 22 Prozent Lohnunterschied hat, im Jahr 1996 20 Prozent, im Jahr 1997 22 Prozent, im Jahr 1998 21 Prozent, im Jahr 1999 21 Prozent, im Jahr 2000 20 Prozent, im Jahr 2001 20 Prozent und im Jahr 2003 17 Prozent. (Abg. Dr. Fekter: Schau! Schau!) Im Zeitraum vom Jahr 1995 bis zum Jahr 2000 – das muss man schon rechnen, bis zum Jahr 2000, bis zum 3. Februar, waren Sie in der Regierung – haben Sie es nicht geschafft, eine Verände­rung herbeizuführen, bloß von 22 auf 20 Prozent. Wir haben es jetzt vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2003 auf 17 Prozent geschafft. – Die Quelle ist Eurostat; ich stelle sie Ihnen gerne zur Verfügung.

Frau Kollegin, ich würde Ihnen jetzt gerne eine Fülle von Maßnahmen nennen, die wir in den letzten drei Jahren gesetzt haben, aber dann komme ich nicht zur Beantwortung Ihrer Fragen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Ich bin aber gerne bereit, Ihnen das schriftlich zu übermitteln. Es braucht sozusagen nur ein wenig guten Willen, viel­leicht einen Blick auf die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frau­en; dort können Sie einiges finden.

Nun aber zur Beantwortung Ihrer Fragen:

Ich komme zur Frage 1, der Frauenarbeitslosigkeit und den Ergebnissen des Runden Tisches „Frauenbeschäftigung“. – Im Übrigen, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, viel­leicht haben Sie es übersehen: Ich war am 1. Mai dabei, ich bin auch vorne dabei. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. – Abg. Stadlbauer: Sie sind dabei, aber sie sagen nichts!) Ich bin, soweit ich weiß, nicht weit von Ihnen gesessen. Wir haben am 29. Juni im Frauenministerium auch einen eigenen Runden Tisch „Frauenbeschäfti­gung“ gemacht und haben dort Maßnahmen erarbeitet, die wir gerade umsetzen.

Eine aus dieser Veranstaltung resultierende frauenspezifische Bedürfniserhebung bei den Klientinnen des AMS wurde Ende September bereits abgeschlossen. Die Auswer­tung ist ebenso abgeschlossen. Der Direktor des Arbeitsmarktservices wird mir diese Ergebnisse nächste Woche im Rahmen des Treffens der Geschäftsführerinnen der Frauenservicestellen näher erläutern. Aufbauend auf den Ergebnissen werden alle Möglichkeiten frauenspezifischer Schulungen der Beraterinnen sowie die Möglichkeit, bei der Erstbetreuung gleich frauenspezifische Beratung im Rahmen eines Frauen­schalters anzubieten, überdacht und mit den Vorteilen einer noch stärkeren Integration frauenspezifischer Beratung in die bestehenden Beratungsstrukturen abgewogen.

Zur Frage 2, der Errichtung des „Frauenschalters“.

Dazu habe ich jetzt schon Stellung genommen. Es gibt in der Zwischenzeit eine spe­zielle Ombudsperson für die Beschwerden weiblicher Klienten beziehungsweise eine


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solche Einrichtung wird gerade geschaffen. Überdies werden Spezialmaßnahmen für Wiedereinsteigerinnen und Minderqualifizierte weitergeführt.

Zur Frage 3: „Gibt es bereits Anweisungen Ihres Ministeriums an das AMS, bestehen­de frauenspezifische Angebote weiter auszubauen und welche sind das?“ – Ja, das Ar­beitsmarktservice wurde vom ressortzuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Umsetzung des Beschäftigungspakets beauftragt, in dem unter anderem der Auftrag enthalten ist, für mehr als 20 000 Frauen im Haupterwerbsalter zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen bereitzustellen beziehungsweise die Aufnahme einer Be­schäftigung zu fördern.

Die Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit der Perspektive einer nach­haltigen Berufs- und Einkommenslaufbahn zielen primär auf Frauen. Für junge Frauen werden nicht nur zusätzliche Lehrstellen gefördert, sondern auch spezifische arbeits­marktbezogene Ausbildungen angeboten. Insgesamt wird der Mitteleinsatz für die Ar­beitsmarktpolitik für Frauen im Jahr 2006 einen Anteil von rund 54 Prozent erreichen, bei einem Anteil der Frauen an allen Arbeitslosen von rund 43 Prozent. In diesem Be­reich liegt also eine klare Bevorzugung der Frauen vor.

Zur Frage 4:

Im Zuge der Auftragsvergabe durch das Arbeitsmarktservice werden frauenspezifische Anforderungen, wie zum Beispiel Kinderbetreuung, Mobilitätshilfen, Lage und Abfolge der Ausbildungszeiten und Ähnliches explizit vorgegeben und sind für Einrichtungen, die sich um diese Aufträge bewerben, verbindlich einzuhalten. Im Übrigen darf ich zu dieser Frage, was die Langzeitarbeitslosigkeit betrifft, sagen – ich verweise auf die Da­ten des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit –: Im Vergleich zum jetzt fünf Jahre lang rot-grün regierten Deutschland ist bei uns die Langzeitarbeitslosigkeit weitaus geringer und vor allem die Wiedervermittlung weitaus schneller als in unserem Nach­barland.

Zur Frage 5: „Wie konkret wird Gender Mainstreaming in Ihrem Ministerium als Top-Down-Strategie umgesetzt?“

Ich kann Ihnen dazu ein ganzes Büchlein zur Verfügung stellen. Ich darf Ihnen aber sagen, dass mir das ein ganz besonderes Anliegen ist. Wir haben das seit dem Jahr 2000 umgesetzt. – Im Jahr 1995 war das eine Vorgabe der Europäischen Union. Fünf Jahre haben es die sozialdemokratischen Frauenministerinnen und die sozial­demokratische Regierung nicht zustande gebracht, Gender Mainstreaming zu imple­mentieren! (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Es war die Regierung ÖVP/FPÖ, die im Jahr 2000 einen Ministerratsvortrag zum Thema „Gender Mainstreaming“ ein­gebracht hat. – Das sind die Tatsachen, Frau Abgeordnete! Bleiben wir doch dabei! (Beifall bei der ÖVP.)

Seither wird das konsequent durchgesetzt. Es gab drei Ministerratsvorträge zu Gender Mainstreaming. In allen Ministerien werden die entsprechenden Projekte gefördert. Sie haben gerade einen Bericht zugemittelt bekommen. Es gibt 121 Projekte, in denen frauenfördernde Maßnahmen gesetzt werden. Diese Projekte stellen einen Gegenwert von 2 Milliarden € dar.

Zur Frage 6:

Selbstverständlich gibt es Bemühungen, auch das Nachholen des Hauptschulab­schlusses zu forcieren. Die Zielgruppe sind vor allem Personen, die in ihrer beruflichen und sozialen Integration bedroht sind, die arbeitssuchend sind, eine fehlende Formal­ausbildung, einen Migrationshintergrund haben und mehrfach benachteiligt sind. Dies­bezüglich werden vor allem facheinschlägige Kenntnisse und ein formaler Abschluss der Hauptschul-Externistenprüfung gefördert. Auch die Vermittlung von Schlüsselkom-


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petenzen, wie Persönlichkeitsbildung, Sozialtraining, Alltagskompetenzen, Berufsorien­tierung und Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration wird gefördert. Die Dauer ist ungefähr ein Jahr.

Zur Frage 7: „Wie sieht Ihr Programm zu den verstärkten Sprach- und Integrationskur­sen für Migrantinnen aus? ...“

Darf ich auch diesbezüglich festhalten: 30 Jahre gab es sozialistische Frauenminis­terinnen, oder: 22 Jahre, zuerst Staatssekretärinnen, dann Ministerinnen: Es gab nicht einmal eine einzige Mitarbeiterin des Ministeriums, die sich mit Migrationsfragen aus­einander gesetzt hat, obwohl die Integration ja keine neue Sache ist. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Ein weiteres Beispiel verfehlter SPÖ-Integrationspolitik. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Molterer: So schaut es aus!)

Es war eine meiner ersten Maßnahmen, Frau Kollegin, dass wir eine eigene Service­stelle für Frauen eingerichtet haben: Eine Abteilung, die sich auch mit Integrations­fragen auseinander setzt. Wir sind in engem Kontakt mit Vereinen, die Beratung und Integration von Migrantinnen als Zielsetzung haben, und diese werden natürlich auch von meinem Ressort unterstützt.

Sie wissen – das haben Sie wenigstens lobend erwähnt –, dass wir uns mit dem Be­reich der traditionsbedingten Gewalt, so wie Sie insbesondere im Migrantinnenbereich gefunden wird, auseinander setzen: Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Ehren­morde. Das ist auch ein Ergebnis aus dieser Zusammenarbeit.

Zur Frage 8:

Die Weiterführung des Mitteleinsatzes für die Arbeitsmarktpolitik ist vor dem Hinter­grund der noch ausständigen Entscheidung hinsichtlich des europäischen Finanzrah­mens ab dem Jahr 2007 und der Dotierung der Strukturfonds in Österreich zu sehen und davon abhängig. Bei der Gestaltung der Haushalte ab dem Jahr 2007 wird es natürlich entsprechend zu berücksichtigen sein.

Zur Frage 9:

Ich sehe das Angebot des Kombi-Lohns in dem Zusammenhang, dass für Frauen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen, ein entsprechendes Angebot gemacht werden kann. In dieser Sache kann tatsächlich nicht von einer Benachteiligung von Frauen ge­sprochen werden, sondern von einer Verbesserung dadurch, dass sie dann auch mehr Geld zur Verfügung haben. Selbstverständlich werden wir bei der Evaluierung dieses Modells auch den Geschlechteraspekt berücksichtigen.

Zur Frage 10:

Die Richtlinien des AMS sind natürlich entsprechend dem Gender-Grundsatz ge­schlechtsneutral ausformuliert, und die Ergebnisse werden auch entsprechend evalu­iert.

Zur Frage 11:

Selbstverständlich planen wir Maßnahmen gegen die Verringerung der geschlechts­spezifischen Einkommensunterschiede. Wir wissen, dass wir drei Bereiche haben, auf die der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied ausgerichtet ist: den Berufs­einstieg, die Berufsunterbrechnung und den Berufsaufstieg.

Unsere Maßnahmen setzen genau in diesen drei Bereichen an. Ich darf Ihnen einige davon in der Kürze der Zeit nennen: den Leitfaden „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“, die Forschungsberichte „Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und Arbeitsorganisation“ und „Qualifizierte Teilzeitbeschäftigung“, die Förderung frau­enspezifischer Projekte durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, die


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Verbesserung des Gleichbehandlungsgesetzes und selbstverständlich die Qualifizie­rungsoffensiven insbesondere für Frauen in technischen Berufe, gemeinsam mit anderen Institutionen, wie dem Verkehrsministerium, dem Arbeitsministerium und dem Bildungsministerium, aber auch Beschäftigungsfragen, insbesondere was die Berufs­unterbrechung und den Berufsaufstieg anlangt.

Diesbezüglich geht es auch um eine vermehrte Betätigung der Väter. Sie machen sich zwar lustig über die Kampagne des Ministeriums, aber es muss uns schon klar sein: Eine Gleichstellung im Berufsbereich wird sich erst dann ergeben, wenn es auch eine gleiche Arbeitsteilung, ein „Fair share“, in der Familien- und Kinderarbeit gibt. Dazu sind einfach alle in diesem Land gefordert! Und dazu braucht es auch noch einiges an Bewusstseinsbildung. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Was den Berufsaufstieg bei Frauen anbelangt, so sind natürlich auch das Business-Mentoring und das Mentoring in den Ministerien Beispiele. Ich weiß, Sie sagen dann immer wieder, das interessiere Sie nicht. Das sind Dinge, die Sie einfach nicht hören wollen!

Zur Frage 12, der Notstandshilfe.

Ich darf erstens darauf verweisen, dass Frauen in den letzten Jahren in diesem Be­reich eine wesentliche Verbesserung erfahren haben, im Unterschied zu den Zeiten mit sozialdemokratischen Arbeitsministern. Erstmals wird nämlich, wenn die Frau auf Grund des Partnereinkommens keinen Anspruch hat, die fiktive Notstandshilfe auf die Pensionsbemessung angerechnet und kommt damit den Frauen vor allem im Alter zugute. Für Zeiten, in denen Notstandshilfe empfangen wurde, werden 92 Prozent des Arbeitslosengeldes auch als Basis der Bemessungsgrundlage herangezogen.

Zur Frage 13:

Die steuerliche Geltendmachung der Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen wäre für mich deswegen so wichtig – wenn, dann möglichst für alle, aber vor allem auch für die zugekaufte häusliche Betreuung –, weil man in diesem Bereich aus einem real be­stehenden grauen Arbeitsmarkt ebenfalls Arbeitsplätze schaffen könnte und damit dazu beitragen könnte, dass wieder die Beschäftigung vor allem von Frauen unterstützt wird. Das betrifft nicht das Kindermädel für die Reichen, sondern Sie wissen ganz genau, das sind Angestellte, Lehrerinnen und Lehrer et cetera, die so etwas brauchen, Frauen und Männer mit Betreuungspflichten aus dem Mittelstand. Das betrifft also absolut nicht die Reichen.

Zur Frage 14, Öffnungszeiten.

Bekanntlich – das wissen Sie ja auch – liegt die Kompetenz für die Errichtung und die Erhaltung von Kinderbetreuungseinrichtungen bei den Ländern und den Gemeinden. Seitens der Bundesregierung werden aber dennoch Maßnahmen zur stärkeren Be­darfsorientierung beim Angebot gesetzt.

Es hat die zuständige Frau Bundesministerin Haubner gemeinsam mit Frau Bundes­minister Gehrer und mir zum Kinderbetreuungsgipfel die jeweiligen Landesrätinnen und Landesräte eingeladen, die uns im Übrigen gesagt haben, dass sie ihre Kindergarten­plätze teilweise gar nicht füllen können. Und da ist ja eines der Ergebnisse, dass Ober­österreich unter anderem seine Landesgesetze verändert und jetzt die Kindergärten für Kinder ab zwei Jahren geöffnet hat. Im Übrigen darf ich auch sagen: Das ist eine Maßnahme, die sowohl kinderfreundlich ist als auch dazu beiträgt, dass die Plätze überhaupt besetzt werden könnten, weil manche Kindergärten sonst hätten zugesperrt werden müssen, was sicher nicht in unserem Sinne ist. Länder und Gemeinden haben dafür jährlich rund 500 Millionen € zur Verfügung. Es gibt noch zusätzliches Geld vom


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Bund für flexible und innovative Kinderbetreuungsprojekte, je 700 000 € für die Jahre 2005 und 2006.

Zur Frage 15:

Nachmittags- und Ferienbetreuung sind an sich auch Sache der Länder und Gemein­den. Frau Bundesminister Gehrer hat unmittelbar nach dem Runden Tisch „Kinderbe­treuung“ zugesagt, 10 000 zusätzliche Plätze für die Nachmittagsbetreuung zur Verfü­gung zu stellen.

Zur Frage 16:

Den Vorschlag von Industriellenvereinigung und Arbeiterkammer finde ich interessant, er ist auch grundsätzlich zu begrüßen. Ich denke, dass wir gerade in dieser Frage sehr zusammenarbeiten sollten, aber auch da geht es darum, Arbeit tatsächlich zu teilen.

Was den Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld, also die Fragen 17, 18, anlangt, so wissen Sie, dass das Kinderbetreuungsgeld in Evaluierung ist. (Zwischenruf der Abg. Stadlbauer.) Die zuständige Bundesministerin ist gerne bereit, auch hier über neue Maßnahmen zu reden, und wir werden das tun.

Sie stellen gar keine Fragen zur Pensionsreform, was ich schon verstehe, weil es Ihnen sehr unangenehm ist, dass die ÖVP-Regierung jetzt 1 350 € pro Monat als Anrechnung auf die Pensionszeiten zur Verfügung stellt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Stadlbauer.) Ja, ja, auf vier Jahre. Bei Ihnen waren es zwei Jahre. Und der Aus­gleichszulagenrichtsatz beträgt nun 400 €. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch die Antwort auf Frage 19 wird sich im Rahmen der Evaluierung ergeben.

Zur Frage 20:

Ich habe nie von einem „Vaterschutzmonat“ geredet, sondern immer vom Papa-Monat, denn der Vater ist nicht zu schützen. Der Mutterschutz hat eine gesundheitliche Kom­ponente, aber Sie kennen meine Ansicht dazu. Ich bin auch gerne bereit, Ihnen das schriftlich nachzureichen. Ebenso bin ich dafür, dass wir über alle Möglichkeiten reden, die dazu führen, dass wir uns dem schwedischen Modell, das kein ganzer Monat, son­dern ganze zehn Arbeitstage, nämlich ein halber Monat ist, dem wir uns mit sieben bis acht Arbeitstagen schon angenähert haben, noch weiter nähern.

Zur Frage 21:

Das mit der Steuerreform, Frau Kollegin, stimmt schlicht und einfach nicht. Sie haben im Übrigen dreimal verschiedene Zahlen genannt. Im Bundesrat haben Sie 1,5 Millio­nen genannt, in der Anfrage 2,5 Millionen, heute haben Sie von 1,6 Millionen gespro­chen. Was Sie übersehen, ist, dass 1,5 Millionen Frauen schon bisher keine Steuer gezahlt haben und jetzt weitere Frauen zusätzlich keine Steuer zahlen werden. Dieses Paket sagt eindeutig, dass die Frauen einen größeren Nutzen davon haben, der Ein­kommenszuwachs wird nämlich bei den Frauen 2 Prozent betragen, bei den Männern nur 1,5 Prozent. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 23, Teilzeit, kann ich subsumieren, weil meine Zeit leider schon abgelaufen ist.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, Sie können länger sprechen. Es ist eine Soll-Bestimmung, habe ich extra gesagt. Bei 26 Fragen besteht Verständnis, dass Sie 5 Minuten länger sprechen. Sie brauchen nicht so zu hudeln. Sie sind am Wort. – Bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat (fortsetzend): Danke vielmals, Herr Präsident! Ich bin von meinem Präsidenten so gehorsam erzo-


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gen, dass ich es nicht wage, zu überziehen, bedanke mich aber dafür, dass ich hier auf die Frage doch noch genauer eingehen darf.

Zur Frage 23:

Sie behaupten, dass wir viele Eltern vom Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit ausschlie­ßen. – Auch diese Behauptung entspricht nicht der Rechtslage. Mit der Reform 2004 wurde das Recht auf Teilzeit für Mitarbeitende in Betrieben mit über 20 MitarbeiterIn­nen bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes ausgeweitet. Aber für alle anderen be­steht natürlich weiterhin der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Eltern-Teilzeit bis zum Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes und das Verbot einer Mo­tivkündigung bei Teilzeit nach dem vierten Lebensjahr des Kindes. Dazu, was die un­schlüssige Linie oder die Zickzacklinie der SPÖ zur Teilzeitarbeit anbelangt, habe ich ja schon vorhin Stellung genommen. (Abg. Stadlbauer: Das sind Kraut und Rüben!)

Zur Frage 24, Interventionsstellen.

Das ist mir deswegen besonders wichtig, weil diese Interventionsstellen hervorragende Arbeit leisten. Ich darf Ihnen sagen, sie sind 1999 in Kooperation von Innenministerium und Frauenministerium mit einem Betrag von rund 500 000 € eingeführt worden. Im Jahr 2000 hat es dann 900 Millionen € gegeben. Ich darf Ihnen sagen, in den letzten fünf Jahren haben wir diese Summe mehr als verdoppelt. In diesen letzten fünf Jahren sind in diesen Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, die hervorragende Arbeit leisten, wesentliche Maßnahmen überhaupt erst möglich geworden, weil wir diese Summe verdoppelt haben, und das, obwohl die Beträge für alle anderen um nur rund 3 bis 5 Prozent gestiegen sind. Also hier eine Verdoppelung. Wir liegen bei 1,75 Millio­nen €. Es hat jährlich zusätzliche Ausstattungen gegeben. Der nächste Fünfjahresver­trag ist bereits abgeschlossen.

Zur Frage 25:

Als Nächstes der zehnjährige Frauenbericht. Frau Abgeordnete, ich darf Ihnen mittei­len, Sie haben auch übersehen oder wollen es nicht sehen ... – Also erstens einmal hat es erst zwei zehnjährige Frauenberichte gegeben, nämlich 1985 und 1995, die dann, wenn sie erschienen sind, meist längst überholt waren, weil sich die Zahlen natürlich verändert haben.

Wir haben in den Jahren 2003 bis jetzt eine Reihe von Berichten herausgebracht und bringen nächstes Jahr noch zwei weitere heraus. Demnächst bekommen Sie den Be­richt „Männer und Frauen in Österreich 2005“, eine umfangreiche Darstellung der Dis­paritäten. Gemeinsam mit den anderen Berichten werden wir einen Sammelband die­ser Berichte 2003 bis 2006 zur Verfügung stellen, und zwar im März 2006, wo dann auch die letzten zwei Berichte zur Verfügung stehen werden. Allerdings können Sie selbstverständlich auch jetzt schon alle anderen Berichte, die wir erstellt haben, gerne einsehen. Sie sind erstens im Internet veröffentlicht, zweitens haben Sie sie schon zum Teil zugestellt bekommen, beispielsweise den topaktuellen Bericht der Bundesre­gierung über den Abbau der Benachteiligung von Frauen, der Projekte im Wert von 2,6 Milliarden € darstellt.

Zur letzten Frage, Frage 26: Welche Aktivitäten und Schwerpunkte zur Frauenpolitik werden Sie während der EU-Präsidentschaft Österreichs setzen?

Wir haben hier in Wien am 11. und 12. Jänner die High-Level-Group Gender Main­streaming, einen hochrangigen Ausschuss für Gleichstellungsfragen, der alle Fragen der Gleichstellungspolitik beraten wird. Wir haben am 25. Jänner ein informelles Tref­fen der Gleichstellungsministerinnen und -minister in Brüssel zum Thema „Harmful tra­ditional practices“, also traditionsbedingte Gewalt. Wir werden dieses Thema auch in die Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen bringen.


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Wir haben das informelle Ministertreffen mit den Frauen- und Gesundheitsministerin­nen und -ministern im April dem Thema „Frauengesundheit“ gewidmet. Es ist mir über­haupt erstmals gelungen, diese Frage in der EU zu einem Thema zu machen und in der OECD auch eine geschlechtsspezifische Darstellung von Frauengesundheitsindi­katoren zu erreichen. Wir planen auch noch gemeinsam mit der Kommission eine Kon­ferenz zum Thema „Gender Pay Gap“, eine Fachkonferenz, die wir wahrscheinlich im Mai durchführen werden, damit wir auch entsprechende Ergebnisse in die Ministerkon­ferenz im Juni in Luxemburg einfließen lassen können.

Meine Damen und Herren! Ich habe versucht, sehr rasch zu sprechen. Ich glaube, ich konnte Ihnen einen Teil unserer Arbeit nennen. Eigentlich hätte ich Ihnen noch weitaus mehr darüber sagen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. 10 Minuten gesetzliche Redezeit. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.48.55

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede im Zusammenhang mit der Frauenpolitik die Frage gestellt, in welchem Land wir leben. Also ich kann diese Frage sehr einfach beantworten. In den letzten fünf Jahren gab es hier in diesem Lande schlicht und ergreifend keine fortschrittliche Frauenpolitik. Das muss man auf den Punkt bringen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Das ist eine Sichtweise!) – Ja, eine richtige Sicht­weise, denn in den Zeiten, in denen die Sozialdemokratie mit in der Regierung war und ganz entscheidende Frauenministerinnen wie Dohnal, Konrad und Prammer agiert haben, hat sich für die Frauen etwas bewegt. Und es hätte sich noch sehr, sehr viel mehr bewegt, hätten wir nicht diesen Oppositionspartner, der jetzt so fortschrittlich tut, aber im Grunde genommen das Herz auch nicht bei den Frauen hat, sehr geschätzte Damen und Herren. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Haben Sie Sehnsucht nach der großen Koalition?)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf das spezielle Thema Teilzeitbeschäftigung zurückkommen. Ich glaube, Frau Bundesministerin, Sie wollen uns nicht verstehen, denn unsere Position ist sehr klar und deutlich. Teilzeitbeschäftigung in manchen Si­tuationen kann die Möglichkeit schaffen, dass man nicht ganz zurück an den Herd kommt. Teilzeitarbeit mit der Möglichkeit, wieder zurückzukehren, und mit einer gesetz­lichen Regelung, die in diese Richtung geht, ist etwas Gutes.

Aber Teilzeitarbeit, wie sie jetzt in diesem Lande stattfindet, dass sie nämlich automa­tisch nur mehr die Arbeitszeitform für Frauen ist, ist gefährlich. Dann wird es gefährlich, denn wir nähern uns bereits der 50-Prozent-Marke. Fast 50 Prozent der unselbständig erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeitbeschäftigung, Tendenz steigend. Wir sind hier weit über dem europäischen Durchschnitt.

Wenn ich daran denke, dass durch Ihre Pensionsreform Frauen auch im Zusammen­hang mit der lebenslangen Durchrechnung spätestens im Alter der Armut preisgege­ben werden, dann meine ich, dass dies keine fortschrittliche Frauenpolitik ist. Und ich denke, hier müssen Maßnahmen gesetzt werden. Teilzeitbeschäftigung in gewissen Phasen, aber nicht als automatische Arbeitszeitform, wie Sie sie derzeit den Frauen nur bieten.

Und all die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Erwerbstätigkeit – ich kann es ja schon nicht mehr hören – basieren einzig und allein auf Teilzeitbeschäf­tigung.


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Wir haben einen gemeinsamen Gipfel gehabt, wo ich sehr optimistisch war und wo ich auch der Fairness halber sagen möchte, dass das eine oder andere auch angegangen wird. Aber trotzdem sind wir in der Situation, dass wir im Oktober 2005 wieder mehr als 115 000 als arbeitslos registrierte Frauen haben. So groß ist Innsbruck! Die Bevölke­rung von Innsbruck umfasst so viele Menschen. Wenn ich noch jene Frauen dazu­nehme, für die Ausbildungs- und Nachschulungs-, Qualifikationsmaßnahmen gesetzt werden, dann erhöht sich diese Zahl auf 143 000. Das entspricht dann schon der Bevölkerungszahl der drittgrößten Stadt Österreichs, nämlich Salzburgs.

Genau in diesem Bereich sind vorwiegend jene Frauen von Arbeitslosigkeit betroffen, die im Erwerbshauptalter sind, und jene Frauen, die nach einer Babypause nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, denn dank Ihrer unklaren Regelungen im Zusammenhang mit ArbeitnehmerInnenschutz und Kindergeldbezug wird es für diese Frauen immer schwieriger. Und auch da fehlen die Maßnahmen, auch da sind Sie gefordert, und auch da wurde bis jetzt nichts Ausreichendes gemacht.

Wenn Sie hier darauf hingewiesen haben, was es alles an Erhebungen und Statistiken gibt, dann sage ich, ja, okay. Und wir haben auch schon viel geredet und wir haben auch schon viel gemeinsam geredet. Aber ich denke mir, die Zeit des Redens ist vor­bei. Jetzt gehören einmal Taten gesetzt. Und da sind wir alle gefordert. Also tun wir endlich einmal etwas gemeinsam, und tun Sie in erster Linie etwas gemeinsam mit uns, Frau Bundesministerin! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Marek. Rede­zeit: 8 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


15.53.02

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Der frühere SPÖ-Außenminister Jankowitsch, dessen Aussagen in den letzten Tagen auch in den Medien öfters nach­zulesen waren, hat vor ein paar Tagen in einem „Kurier“-Interview über die SPÖ ge­sagt, die SPÖ ist eine staatstragende Partei. Also ich muss sagen, mit Verlaub, davon merkt man, seit die SPÖ in Opposition ist, nicht sehr viel, längst nichts mehr, und ich kann nur sagen, Tendenz steigend. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein offensichtliches Beispiel dafür ist die heute von der SPÖ eingebrachte Dringliche Anfrage, die nämlich vor Unsachlichkeit, Halb- und Unwahrheiten nur so strotzt. Und ganz nebenbei wird ganz bewusst Unsicherheit verbreitet. Und das ist nicht verantwor­tungsbewusste Politik, meine Damen und Herren! (Abg. Neudeck: Das kann man bei ihnen bei jeder Dringlichen sagen!)

Im Gegensatz zu Ihnen arbeiten wir und setzen Dinge um, die unter SPÖ-Führerschaft zwar meist sehr oft gefordert, aber längst nicht umgesetzt wurden – ich erinnere nur an das Recht auf Teilzeitarbeit.

Aber zum Thema Arbeitsmarkt, was in Ihrer Anfrage auch angesprochen wurde. Wir alle sind uns, wie ich hoffe, dessen bewusst, dass die Arbeitsmarktsituation in Öster­reich nicht von der internationalen Situation abgekoppelt werden kann. Und dass da Österreich im internationalen Vergleich deutlich besser liegt als die meisten europäi­schen Länder, ist ja wohl auch hinlänglich bekannt.

Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat in diesem Bereich in den letzten Jahren zahlreiche punktgenaue und zielorientierte Maßnahmen getroffen und gerade für die Unterstützung von Frauen einen besonderen Schwerpunkt gesetzt. Es ist richtig, dass die aktuelle Frauenarbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr im Jahresschnitt um 3,2 Prozent angestiegen ist, was durchaus besorgniserregend ist.


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Diesem Anstieg haben wir aber sofort Rechnung getragen, indem 50 Prozent der gesamten dafür zur Verfügung stehenden Budgetmittel für aktive Arbeitsmarktpolitik für Frauen verwendet wurden, obwohl diese insgesamt nur 42 Prozent der insgesamt un­terstützten Personen ausmachen.

Besonders erfolgreich waren diese Maßnahmen auch bei älteren Frauen über 50. Da konnte nämlich die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 9,7 Prozent gesenkt werden, was, wie ich meine, ein durchaus herzeigbarer Erfolg ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was Sie aber leider in Ihren Tiraden auch immer unerwähnt lassen, ist die Tatsache, dass trotz bestehender Arbeitslosigkeit die Anzahl von Frauen in Beschäftigung konti­nuierlich und deutlich steigt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Im Jahresdurch­schnitt 2004 hatten 22 382 Frauen mehr einen Arbeitsplatz als im Vorjahr, und das ist eine Steigerung von 1,5 Prozent. Ganz offensichtlich gelingt es uns ja doch, die posi­tiven Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Firmen ermöglichen, mehr Jobs anzubieten.

Da möchte ich auch einen kurzen Blick über die Grenze nach Deutschland werfen, was die Frauenbeschäftigungsquote betrifft, denn dort ist ja die rot-grüne Bundesregierung mittlerweile abgewählt, gehört also Gott sei Dank der Vergangenheit an; dort sind deutlich weniger Frauen in Beschäftigung, als es in Österreich der Fall ist. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Auch noch eine Bemerkung zur Teilzeitarbeit der Frauen. Meine Kollegin Renate Csör­gits hat ja gerade darauf hingewiesen, dass 50 Prozent aller Frauen einen Teilzeitjob haben. Es wird von der SPÖ immer so dargestellt, als wären die Frauen gezwungen, Teilzeit zu arbeiten. Ich glaube, wir müssen aber wirklich zur Kenntnis nehmen, dass ein großer Teil der Frauen bewusst einen Teilzeitjob sucht, sich auch nur nach einem Teilzeitjob umschaut und keinen anderen in Anspruch nehmen will.

Und wenn wir jetzt von der SPÖ immer hören, dass viele Frauen wegen nicht vorhan­dener oder unzureichender Kinderbetreuungseinrichtungen nur Teilzeit arbeiten kön­nen, dann verweise ich auf die Statistik Austria, die ja wohl unverdächtig ist, denn das ist nur für 7,2 Prozent aller Frauen, die Teilzeit arbeiten, als Motiv angeführt. Also ich glaube, auch da haben wir deutlich gesagt, worum es uns geht.

Aber offensichtlich sind auch Ihre Daten nicht ganz so aktuell, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wenn Sie nämlich in Ihrer Anfrage sagen, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen sei unter der schwarz-blauen Bundesregierung größer geworden. Ich habe mir nämlich angesehen, wie die Entwicklung der Einkommensschere bis zum Jahr 2000 beziehungsweise ab dem Jahr 2000 tatsächlich verlaufen ist, Frau Kollegin. Und Tatsache ist, dass sich die arbeitszeitbereinigte Einkommensschere zwischen 1995 und 2000 um 0,6 Prozent reduziert hat, zwischen 2000 und 2002, also innerhalb von nur zwei Jahren, aber um ein Prozent. Sie ist also nicht gestiegen, wie Sie behaup­ten, und deutlich stärker geschlossen, als es vorher der Fall war. – Also auch da wie­der einmal eine gezielte Desinformation und Verunsicherung durch die SPÖ. Ich kann das nur vehement ablehnen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Wort zum Kinderbetreuungsgeld. Sie werfen uns ja immer wieder vor, dass wir mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes die Frauen zurück an den Herd drängen. Dazu möchte ich Ihnen jetzt, Frau Kollegin, einmal eine ganz grundsätzliche Frage stellen: Ist es ein Zurückdrängen der Frauen, wenn es die Möglichkeit gibt, über einen Zeitraum von maximal zweieinhalb Jahren Kinderbetreuungsgeld zu beziehen? Ist es ein Zurückdrängen, wenn ein Vielfaches des Betrages, der früher zum Karenzgeld da­zuverdient werden durfte, nun als Zuverdienstmöglichkeit gilt? Ist das ein Zurückdrän­gen? – Sicher nicht!


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Eine gesetzliche Verkürzung der Bezugsmöglichkeit – wäre das Ihre Lösung? Damit würden Sie ja den Frauen jede Fähigkeit absprechen, diese Phase selbst flexibler und eigenständiger zu gestalten, und auf den Punkt gebracht würden Sie ihnen die Fähig­keit absprechen, zu wissen, was sie tun.

Für die ÖVP stehen die Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Das Kinderbetreuungsgeld entspricht diesem Bild. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass die SPÖ mit eigenständigen, nicht von Ideologien geleiteten Menschen nicht viel anfangen kann, ist mir hier einmal mehr klar geworden.

Wir haben demnächst den Endbericht zum Kinderbetreuungsgeld vorliegen. Dann wer­den wir uns anhand von Fakten ansehen, wo wir weiterentwickeln und flexibilisieren können im Interesse der Frauen und Familien. Ich lade Sie ein, wenn es Ihnen wirklich ernst ist – und davon gehe ich aus –, hier mit uns gemeinsam mitzudenken.

Abschließend darf ich als Wiener Abgeordnete noch zwei Bemerkungen zu Wien ma­chen, was Sie ja auch in Ihrer Anfrage angesprochen haben. Sie weisen auf die Wichtigkeit von Kinderbetreuungsangeboten hin. Das kann ich nur unterstützen. Dabei ist aber interessant, dass in Wien die Vier- und Fünfjährigen österreichweit fast am allerwenigsten, wenn man von der Quote ausgeht, in Kinderbetreuung sind. Bei den Vierjährigen ist Wien an vorletzter Stelle, bei den Fünfjährigen an allerletzter Stelle ös­terreichweit. Ich kann nur der SPÖ in Wien empfehlen, die Kostengestaltung, die trotz der sozialen Staffelung immer noch sehr hoch ist, einmal zu überdenken. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Sie weisen auch auf die teils schwierige soziale Situation von Frauen hin, auch auf die steigende Armutsgefährdung. Auch da darf ich Ihnen wieder raten, in den Armutsbe­richt hineinzuschauen. Die Steigerung dieser Armutsgefährdung ist nämlich allein auf Wien zurückzuführen, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Fekter: Misswirtschaft in Wien! Wien hat die niedrigste Sozialhilfe!)

Abschließend – meine Redezeit ist ja schon zu Ende – möchte ich noch ein Wort zu den Grünen sagen. Ich habe Ihnen letztes Mal die T-Shirts gezeigt, die viele von Ihnen noch nicht kannten, auf denen unsere Ministerin Gehrer auf übelste Art und Weise des­avouiert und auch als Frau schlecht gemacht wurde, mit Aussagen, die ich hier gar nicht einmal wiederholen möchte.

Die Grünen haben sich bis heute nicht davon distanziert! (Ruf bei der ÖVP: So sind sie!) Kollege Öllinger hat sich weder entschuldigt noch in irgendeiner Art und Weise darauf Bezug genommen. Ich glaube, es stünde den Grünen mittlerweile sehr gut an, von dieser Art der Wahlwerbung Abstand zu nehmen, denn sonst sind die Grünen beim Thema Frauen abgemeldet, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Ach­leitner. Ihre Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


16.01.14

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Csörgits, Sie haben zuerst angefragt, in wel­chem Land wir leben. – Ich bin froh, in einem Land zu leben, in dem die ÖVP und das Bündnis Zukunft Österreich die Frauenpolitik vertreten und sie auch mit guten Maßnah­men umsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.)


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Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon wirklich bemerkenswert, wie die Damen von der SPÖ versuchen, unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ ihre ver­säumte Frauenpolitik zu kaschieren, denn viele Frauen insbesondere die älteren Frauen müssen unter den Auswirkungen Ihrer sozialistischen Frauenpolitik leben und leiden.

Ich spreche da in erster Linie von den Mindestpensionistinnen. Warum sind es in erster Linie Frauen? Über 154 000 Frauen müssen unter der Erblast dieser damaligen SPÖ-Frauenpolitik leiden! Warum? (Abg. Heinisch-Hosek: ... Belastungen!) Weil Sie es nie der Mühe wert gefunden haben, Kindererziehung als Wertschöpfung, als Leis­tung anzuerkennen  weder Kindererziehung noch die Pflegezeiten, die Personen insbesondere Frauen zu Hause geleistet haben.

Und ich finde es schon sehr eigenartig, wenn Sie heute in Ihrem Antrag – als eine Ihrer Forderungen – schreiben, Kindererziehungszeiten seien nicht ausreichend bewertet. Das ist fast eine Farce, wenn man das mit der Situation der Frauen vergleicht, die heute mit Mindestpensionen leben. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie haben die Pensions­reform gemacht, nicht wir!) Gott sei Dank gibt es die Sozialministerin Haubner, die sich durchgesetzt hat, die Mindestpensionen insbesondere für die Frauen zu erhöhen und zwar so weit, dass die Mindestpensionisten in Zukunft, ab dem 1. Jänner 2006, über 805 € pro Monat für sich zur Verfügung haben werden, wenn man es auf zwölf Monate umrechnet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch in Zukunft wird eine eigenständige Alterssicherung insbesondere für Frauen ge­währleistet werden, die ihre Erwerbstätigkeit durch ihren Wunsch nach Kinderbetreu­ung unterbrechen, und es wird ihren Bedürfnissen Rechnung getragen, da vier Jahre Kindererziehung für die Pension angerechnet werden, mit einer Berechnungsgrundlage von über 1 350 €. (Abg. Heinisch-Hosek: 1 157, bleiben Sie doch bei der Wahrheit!)

Auch die Pflege wird endlich anerkannt. Künftig haben auch jene eine Chance, die sich ganz der Pflege ihrer Angehörigen verschrieben haben, die auf ein Einkommen ver­zichten, und auch jene, die ihre Berufstätigkeit einschränken und ihre Angehörigen pflegen und dabei eine Doppelbelastung zu tragen haben. Diese werden in Zukunft auch eine faire Chance auf eine Eigenpension haben. (Abg. Binder-Maier: Wenn sie Beiträge zahlen, oder?)

Durch diese schwarz-orange Regierung wurde es auch möglich gemacht, dass es unter den Frauen nicht mehr zwei Klassen gibt. (Abg. Öllinger: Schwarz-blau oder schwarz-orange?) Ich denke an die Kindererziehung und an das Kinderbetreuungs­geld. Zu Zeiten von SPÖ-Frauenpolitik gab es diese zwei Klassen: die Bäuerinnen, Studentinnen und Hausfrauen hatten keine Chance, Kinderbetreuungsgeld zu bekom­men, denn für Sie war es ganz klar, dass man von vornherein arbeiten muss, um in den Genuss von Karenzgeld zu kommen.

Auch im Bereich des Karenzgeldes hat es ein so genanntes Berufsverbot gegeben. (Abg. Stadlbauer: Das stimmt nicht!) Gerade geringfügige Beschäftigung war erlaubt. Jetzt gibt es zumindest eine gewisse Zuverdienstmöglichkeit bis zu einer Grenze. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wasser predigen!) Wir würden uns aber wünschen, dass es in Zu­kunft keine Zuverdienstgrenze mehr gibt, sodass eine breite Palette von Zuverdienst­möglichkeiten ganz klar zur Verfügung steht.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist heute schon kurz angesprochen worden: Auch die Beschäftigung von Frauen ist dieser Regierung ein sehr großes Anliegen, und ge­rade in der letzten Beschäftigungsoffensive wurden ganz konkrete, offensive Schwer­punkte – kein Gießkannenprinzip! – für Frauen, insbesondere Wiedereinsteigerinnen und im Qualifizierungsbereich, gesetzt, weil es gerade da wichtig ist, Frauen in frauen­untypische Berufe zu bringen.


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Über 100 Millionen € werden zur Verfügung gestellt, um Qualifizierungsprogramme zu fördern und Frauen in Handwerk und Technik bessere Chancen zu bieten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute früh, als die Sportförderung be­schlossen wurde, schon gehört: Für uns ist Frauenpolitik eine Querschnittsmaterie. Heute wurden über 400 000 € insbesondere für Frauenförderung im Sportbereich beschlossen. Das ist auch ein Bereich, in dem früher überhaupt nie anerkannt wurde, dass spezielle Frauenförderung im Spitzensport zu berücksichtigen ist. (Abg. Scha­sching: Das ist nicht wahr!)

Auch im Bereich der Wissenschaft wird etwas getan. Für die Jahre 2000 bis 2006 ste­hen über 8,9 Millionen € zur Verfügung: für Förderungen von Professorinnen, für die Frauenförderpläne an den Universitäten und auch für Förderungen, um Mädchen dar­über zu informieren, welche oder wie viele Möglichkeiten es auch in den für Frauen untypischen Studien gibt. (Abg. Öllinger: Es wäre schon schön, wenn Sie den Lekto­rInnen angemessene Gehälter zahlen würden! Das sind nämlich meistens Frauen!)

Auch bei der Forschungsoffensive ist es ähnlich: Ja, es stimmt, dass Österreich, was Frauen in Technik und Forschung im außeruniversitären Bereich betrifft, ziemlich an letzter Stelle steht. Aber warum? – Weil sich früher nie jemand darum gekümmert hat. Jetzt wird von den Offensivmitteln, vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung Geld zur Verfügung gestellt, sodass es auch für Frauen eine Chance auf Förderungen in den Firmen gibt, um die so genannte gläserne Decke in Zukunft leichter durchstoßen zu können und um auch da Impulse für Forschungen im Bereich Technologie und Entwicklung zu setzen.

Auch im Bereich der Sicherheit sind uns Frauenthemen ein großes Anliegen: Ich spre­che nur das Stalking-Gesetz an, das jetzt gerade in Begutachtung ist und in nächster Zeit sicher auch hier im Hohen Haus zur Behandlung kommen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frauenpolitik und Förderung von Frauen sind für uns kein Lippenbekenntnis. Wir setzen ganz konkrete Handlungen und Maßnahmen, und wir werden uns auch in Zukunft nicht zurücklehnen und weiterhin für die Frauen in Ös­terreich tätig sein. Ich denke, es ist wichtig, Schluss mit der Polemik zu machen und – ich spreche insbesondere gerade die Kolleginnen von SPÖ und Grünen an – gemein­sam mit uns für die Frauen in Österreich zu arbeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Ab­geordnete Stadlbauer zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. Fakten gegen Fakten. – Bitte.

 


16.08.38

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Kollegin Achleitner hat behauptet, es gab früher ein Berufsverbot, während Frauen in Karenz waren. – Das stimmt nicht!

Ich berichtige tatsächlich: Frauen konnten natürlich auch arbeiten und verdienen. Das nannte man damals Teilkarenz. (Abg. Dipl.-Ing. Achleitner: ... Geringfügigkeit!) Das Gute an der Sache war, dass die Frauen auch arbeitsrechtlich abgesichert waren. Das haben Sie ihnen jetzt weggenommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Ell­mauer: Das Karenzgeld ist sofort eingestellt worden!)

16.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Ihre Wunschredezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte.

 



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16.09.15

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Frau Ministerin! Eine Dringliche Anfrage an Frau Ministerin Rauch-Kallat zu richten ist fast schon ein Widerspruch in sich, denn wenn wir eines in diesen rund zwei Jahren der Amtstätigkeit dieser Ministerin gelernt haben, dann dass sie Anfragen, wenn man konkret fragt, grundsätzlich nicht beantwortet, sondern eine Nebelwolke von Allgemeinplätzen, Halbwahrheiten und Platitüden von sich gibt, die man nur unter einem Titel zusammenfassen kann: alles Schall und Rauch-Kallat! (Beifall bei den Grü­nen. Ruf bei der ÖVP: Es geht auch höflicher!)

So war es auch heute. Wenn Sie zugehört haben – und ich habe sehr genau zuge­hört! –, dann ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Frau Ministerin – im Übrigen ähnlich wie der Text, der vorliegt – Maßnahmen gegen die Verringerung der geschlechtsspezi­fischen Einkommensunterschiede angekündigt hat. Ich hoffe ja doch, das werden Maß­nahmen für die Verringerung werden.

Ich weiß allerdings, dass die Maßnahmen, die aufgezählt wurden, ein bisschen eine Sonntagsrhetorik sind und sicher nicht zu einer Reduktion der Einkommensunter­schiede beitragen werden.

Ich habe also gut zugehört und kann daher beurteilen: Auch diesmal ist wieder nichts gekommen! – Und ich verstehe es! Ich habe ja fast schon Mitgefühl mit der Frau Minis­terin, denn wo nichts ist, worüber soll man da reden? Was soll man konkret beantwor­ten, wenn dem keine konkreten Maßnahmen als Vorlage dienen?

Man braucht sich ja nur die Bilanz der Ministerin Rauch-Kallat anzuschauen. – Ich mache es jetzt zuerst einmal ein bisschen salopp mit dem, was ich Revue passieren habe lassen. Dann habe ich auch noch etwas von der Frau Ministerin höchstselbst. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja nichts Neues, „salopp“!)

Das, was so landauf, landab aufgefallen ist, was die Frau Ministerin im weitesten Sinne frauenpolitisch getan oder zu tun versucht hat, war, bei der Pensionsreform den Teil­zeitbeschäftigten den guten Ratschlag zu geben, sie könnten ja reich heiraten, damit sie sich auch eine Zusatzpensionsversicherung leisten können. Dann gibt es den be­rühmten Berufsorientierungskurs als bislang nach wie vor einzige neue Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik. Es gab den Flop mit der Textänderung der Bundeshymne, und es gibt nun diese „Man(n) glaubt es kaum“-Kampagne, bei der man wirklich kaum glauben kann, was da abgeführt wird. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Man diskutiert ... in der „ZiB 3“! Sie hat Recht behalten!)

Was gab es von dieser Frau Ministerin an konkreten Maßnahmen oder Äußerungen in Sachen Budgetpolitik, bei der Pensionsreform, bei der Steuerreform, zur Armutsbe­kämpfung, in der Arbeitsmarktpolitik für Frauen – querdurch? – Nichts! Schweigen im Walde, Schweigen wie der Bundeskanzler und jedenfalls kein Engagement. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Man könnte sagen: Wenn davor in der Debatte Umweltminister Pröll bezichtigt wurde, er habe als Umweltminister abgedankt, dann kann man das der Frau Ministerin Rauch-Kallat nicht vorwerfen: Sie hat nicht abgedankt. Sie hat bloß ihr Amt als Frauenminis­terin nie angetreten, und das finde ich viel schlimmer. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Oje! Jetzt werden die Herren Abgeordneten in der ÖVP unruhig. Schön, dass Sie zu­hören, das freut mich! (Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist nicht sehr informativ, was Sie da sagen! Abg. Neudeck: Es ist schwer genug, Ihnen zuzuhören!) Ich habe nämlich auch die Bilanz hier, die Ihre Frauenministerin selbst vorlegt.


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Die Frau Ministerin zählt – nicht ganz unzutreffend unter dem Titel „Man(n) glaubt es kaum“ – auf, welche Maßnahmen denn von dieser Regierung frauenpolitisch gesetzt werden. – Das firmiert unter „Frische-Kick“ im textlichen Zusammenhang.

Da gibt es den ersten Block: Beruf und Familie. – Das ist eine Werbung, ein Inserat der Ministerin selbst. Das habe ich jetzt also nicht frei erfunden, auch wenn es so klingen könnte, als würde ich das stegreif erfinden.

Da kommt das Thema Stärkung des Familieneinkommens mit mehreren Unterpunkten, eigenständige Alterssicherung, Wiedereinstieg – also lauter familienpolitische Maßnah­men. Frauenpolitik ist in meinen Augen nicht Familienpolitik! Schön, wenn es mehr gibt, aber ich werde dann noch ... (Abg. Dr. Fekter: Alterssicherung ist nicht zwangs­läufig Familienpolitik, Frau Weinzinger! Das haben Sie nicht verstanden!) – Wer da jetzt was nicht verstanden hat, möchte ich nicht genauer qualifizieren, sonst bekomme ich einen Ordnungsruf. – Auf die familienpolitischen Maßnahmen, die hier angeführt werden, werde ich dann noch kurz eingehen. (Abg. Mag. Molterer: Diese Überheblich­keit ...!)

Dann gibt es einen zweiten Punkt – da sieht es mit den Unterpunkten schon sehr viel magerer aus – zu Frauenbeschäftigung und Mentoring. Da kommt das Beschäftigungs­paket vor, die – auch von der Vorrednerin – genannten 100 Millionen € für die Förde­rung von Frauen. – Wir wissen, dass diese berühmte Initiative, Frauen in Handwerks- und Technik-Berufe zu bringen, eine neue Initiative ist, bei der man das Geld von der schon bestehenden Initiative für die Förderung von Frauen in der Technik wegnimmt – also eine reine Umschichtung und Neuerfindung einer Maßnahme, die von anderen Akteuren schon erfolgreich betrieben wird. Das ist zukunftsweisende Politik? – Aber wirklich nicht!

Dann gibt es die Beratung für die Arbeit suchenden Frauen – dieser berühmte Frauen­schalter am AMS, den ich ja wirklich für eine kontraproduktive Alibimaßnahme halte. Was hilft denn das, wenn statt der Hälfte sämtlicher Aktivitäten am AMS oder sogar mehr – weil das Problem so drängend ist – eine innenarchitektonische Maßnahme ge­setzt und irgendwo ein Hütterl hingestellt wird, und darüber schreibt man „Frauenschal­ter“? Das soll den Frauen helfen, irgendetwas auf dem Arbeitsmarkt besser bewältigen zu können? – Wirklich nicht!

Gar keine Maßnahme mehr gibt es beim Anteil von Frauen in Führungspositionen. Dann haben Sie natürlich noch Ihr Business-Mentoring, und: Frauen und Gesundheit. – Das war praktisch alles. (Abg. Dr. Mitterlehner: Ihre Vorschläge?)

Davon ist keine Frau, die in Armutsgefährdung oder in Armut lebt, keine Frau, die – mit oder ohne fehlende Kinderbetreuung – Riesenprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat, ir­gendwie positiv angesprochen oder betroffen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Was schlagen Sie vor?) Davon haben auch viele Frauen, die in Sackgassen ihrer Karriere stecken oder an die gläserne Decke stoßen, nichts. Die brauchen eine deutlich andere Politik!

Es gibt einen Punkt – an die Kolleginnen der SPÖ –, in dem ich Ihnen wirklich wider­spreche: Im Titel Ihrer Dringlichen Anfrage steht, dass fünf Jahre ohne Frauenpolitik vergangen seien. Ich würde sagen, auch ohne Frauenpolitik ist diese Politik der Bun­desregierung natürlich höchst frauenrelevant!

Fünf Jahre lang – bald sechs Jahre lang! – wird Politik gemacht, mit der ganz eindeutig ein Modell betrieben wird, dass Frauen am besten zu Hause bleiben, sich um die Kinder kümmern und nicht berufstätig sind (Abg. Dr. Fekter: So ein Unsinn!), weil Sie sämtliche Weichen in diese Richtung stellen (Abg. Dr. Stummvoll: So ein Topfen!), weil Sie vor allem für Alleinverdiener Politik machen, weil Sie die Zuverdienstgrenze möglichst eng halten (Abg. Dr. Fekter: So ein Schwachsinn!), weil Sie dementspre-


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chende Arbeitsmarktpolitik betreiben! (Abg. Neudeck: Sie haben eine sehr selektive Wahrnehmung!)

Die Frau Ministerin hat es ja gerade wieder bestritten: Arbeitslosigkeit von Frauen ist ja gar kein Thema! Wachsende Arbeitslosigkeit von Frauen ist ja unter „ferner liefen“ sta­tistisch so oder so zu sehen! (Abg. Dr. Fekter: Sie haben nicht aufgepasst!)

Die Frauenbeschäftigung sei doch so toll! – Sagt sie dazu, dass sie da alle gering­fügigen Beschäftigungen und Teilzeitbeschäftigungen dazuzählt, dass das keine Jobs sind, worauf frau auch nur annähernd eine Existenz aufbauen kann? – Nein, im Ge­genteil! Sie ist zufrieden! (Abg. Dr. Fekter: Die Menschen machen das freiwillig! ... Zwangsbeglückung!) Sie ist zufrieden, und ich bin es nicht, und das ist der Unterschied in unserer Politik! Weil sie – so wie auch Sie alle, kann ich nur annehmen – zufrieden ist, dass das traditionelle Modell mit dem Familienernährer, Vater zu Hause, Alleinver­diener sowieso schon ausreicht. – Das ist genau die Politik, die wir nicht brauchen! (Beifall bei den Grünen. Abg. Dr. Fekter: Die Menschen wollen es freiwillig! Bun­desministerin Rauch-Kallat: Kombi-Lohn!)

Ganz konkret: Wenn Sie, Frau Kollegin Abgeordnete, sich nichts unter konkreter Frau­enpolitik vorstellen können, nenne ich jetzt ein Beispiel (Abg. Neudeck: Sie können sich keine Familien vorstellen!): Wir haben hier eine Kampagne, die noch nicht einmal in irgendeiner positiven Form bewusstseinsbildend sein könnte – „Man(n) glaubt es kaum“ – um 300 000 € in etwa, wie ich den Medien entnommen habe.

Auf der anderen Seite rühmt man sich die ganze Zeit, wie toll nicht die Interventions­stellen arbeiten. Aber sagt man dazu, dass mehrere Bezirke in Wien nicht mehr voll­ständig betreut werden können, weil die angekündigte Erhöhung, die in der Aufbau­phase ja notwendig ist, von der Frau Ministerin nicht kommt? Sagt man dazu, dass das Innsbrucker Frauenhaus de facto baufällig ist, dass man in Graz im Frauenhaus die Hälfte des Personals kürzen musste? – Das wäre Frauenpolitik, und nicht irgend­welche Alibi-Bekenntnisse, an Plakatwände geheftet! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

In diesem Sinne bin ich zuversichtlich, dass Ihnen das blüht, was Frau Abgeordnete Marek in Deutschland so toll gefunden hat: die Abwahl. – Das fände ich auch toll. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krist. Wunsch­redezeit: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Neudeck: Nach dieser Rede ist es leicht, zu brillie­ren!)

 


16.18.02

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Den Titel unserer Anfrage kann frau, aber auch man gar nicht oft genug wiederholen: Fünf Jahre Schwarz-Blau/Orange sind fünf Jahre ohne erkennbare Frauenpolitik. – Nach dieser traurigen Bilanz sollten Sie den Punkt „Frauen“ in Ihrem Regierungsprogramm umändern in „nichts sehen, nichts hören und – vor allem – nichts tun“. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich muss mich vielen meiner VorrednerInnen anschließen: Die Frauen sind in diesem Land durch Ihre Arbeitsmarktpolitik die größten Verliererinnen. Das ist unbestritten. Die höchste Arbeitslosigkeit der Zweiten Republik, entstanden unter dieser Bundesregie­rung, trifft die Frauen am härtesten. – Das ist nicht wegzudiskutieren.

Auf Grund Ihrer falschen Arbeitsmarktpolitik schafft nur jede zweite Frau den Wieder­einstieg, geschweige denn, dass es auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit überhaupt möglich ist, einen adäquaten Job zu finden.


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Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Unter einem adäquaten Job oder adäquater Arbeit ist zu verstehen, dass die Frauen die dieselben Aufstiegschancen und -möglichkeiten, dasselbe Einkommen für gleichwertige Arbeit und Chancen auf Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet bekommen. – Das ist bei weitem nicht erreicht.

Mehr als 30 Prozent beträgt der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frau­en. Die Schlusslichtposition in der EU ist uns da sicher, und Sie, Frau Bundesminis­terin, schauen weitgehend untätig zu! Die Einführung des Modells des Kombilohnes fördert diese gesamte schlechte Situation auch noch.

Außerdem muss klargestellt werden, dass die Bundesregierung so gut wie nichts un­ternimmt, um den Mädchen von der traditionellen Berufswahl, gerade dann, wenn sie sich für einen Lehrberuf entscheiden, die Wege in die bekannten Männerdomänen zu eröffnen und zu ermöglichen. Dies würde nämlich einen Beitrag dazu leisten, höhere Einkommen zu erzielen, was eine bessere Absicherung insgesamt, auch in der Pensi­on natürlich, zur Folge hat und vor allem ein eigenständiges Leben ermöglicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, müssen wieder und wieder darauf hingewiesen werden, dass ein richtiger Wiedereinstieg für Frauen einfach nur dann möglich ist, wenn ausreichend und flächendeckend Kinderbetreuungseinrichtun­gen zur Verfügung stehen, und dass Sie dafür Sorge zu tragen haben, solange Sie noch in Regierungsfunktion sind. Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein Garant dafür, dass sich Beruf und Familie vernünftig vereinbaren lassen.

Da ergibt sich auch ein Riesenproblem, wenn man hier die Kommunen, insbesondere die kleineren Gemeinden im ländlichen Raum völlig im Regen stehen lässt. Selbst wenn es nämlich möglich ist, eine Kinderbetreuungseinrichtung zu bauen, zu errichten, zu schaffen (Abg. Steibl: Was ist Ihnen wichtiger: ein Sportplatz, eine Straßen-Asphal­tierung oder eine Kinderbetreuungseinrichtung?), sind dann meistens die Gebühren, die dort kostendeckend eingehoben werden müssen, der nächste Hemmschritt für eine Frau, gerade vielleicht für eine Alleinerzieherin, die das Kind dort in einer Krabbelstube, in einem Kindergarten oder in einem Hort unterbringen möchte, um auch wieder be­rufstätig sein zu können. Wie soll sich eine Frau mit einem Einkommen von 530 € netto für einen Reinigungsjob, den sie 20 Stunden pro Woche ausübt – nach zwei Jahren erfolgloser Suche, und selbst die Unterstützung des AMS hat nichts gebracht –, ihr Le­ben leisten können, eigenständig sein und sich ihr Leben ordentlich gestalten können?

Obwohl es Arbeitsstiftungen gibt – Frau Minister, Sie wissen das –, die große und wert­volle Hilfe leisten, sind Sie diejenige, die bis dato immer eine bundesweite Frauenstif­tung, um hier noch weitere unterstützende Maßnahmen für die Frauen zu setzen und zu ermöglichen, abgelehnt hat. Das sollte Ihnen eigentlich zu denken geben!

Ein anderes konkretes Beispiel: eine Alleinerzieherin mit sehr realen 700 € im Monat netto. Wie soll sich die einen Krabbelstubenplatz um 350 € – das ist ein durchschnitt­licher Wert (Abg. Steibl: In Wien!) – für ihr Kind leisten können, und nebenbei auch noch selbst genug zum Leben haben? – Das ist nicht möglich. (Abg. Steibl: In Wien! – Wer ist da Bürgermeister?) – Nein, das ist in Oberösterreich, meine Damen und Herren. Sie sollten einmal nicht nur die Wiener Statistiken lesen, sondern auch andere aus den Bundesländern.

Manchmal habe ich den Eindruck, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, Sie nehmen sich Henrik Ibsens Drama „Nora“ zum Vorbild für Ihre Frauenpolitik. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Gehen Sie in sich, ändern Sie diese Haltung, es ist sicher die falsche! (Beifall bei der SPÖ.)


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Frau Bundesministerin, es ist so – da wir ja nicht zum Schulterklopfen und zum Bus­serlgeben hier im Parlament sitzen, muss man es einfach sagen –: Frauenpolitik heißt, sich einzumischen, konsequent zu sein, nicht abgehoben zu agieren – ganz besonders wichtig! –, lästig zu sein!

Frau Bundesministerin, fangen Sie endlich damit an! (Beifall bei der SPÖ.)

16.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.22.57

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Minister! Man möchte es kaum glauben, aber wir diskutieren eine Dring­liche, die die SPÖ eingebracht hat. Das Interesse der SPÖ-Abgeordneten daran aber (Abg. Freund: Ist gering!) ist gering, das ist richtig: Nicht einmal die Hälfte ist anwe­send. (Abg. Freund: Sehr gering!) Das lässt, glaube ich, ohnehin darauf schließen, wie ernst die SPÖ dieses Thema selbst nimmt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Nach dieser Dringlichen Anfrage und den Feldern, die da aufgearbeitet wurden, kann man natürlich mehr fordern, meine sehr verehrten Damen und Herren – selbstver­ständlich! –, und wenn sie finanzierbar sind, dann sind wir auch gerne zu Verbesserun­gen bereit.

Aber dass man mit falschen Tatsachen und Unwahrheiten Panik erzeugt und dass man alles und jedes schlechtmacht, das ist etwas, was ich in der Politik ziemlich verab­scheue. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Oder fühlen Sie sich wohl in diesem negativen Sumpf? – Wir nicht.

Wir haben gehandelt, wir haben in den Jahren, seitdem Bundeskanzler Schüssel Bun­deskanzler ist, die Sozialquote erhöht. Im Übrigen: Bis zum Jahr 1999 ist sie gesunken. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

70 000 Frauen bekommen zusätzlich eine Pension, denn früher waren 25 Jahre not­wendig, jetzt sind nur mehr 15 Jahre notwendig. Die Mindestpension haben wir auf 690 € angehoben. (Abg. Riepl: Die Arbeitslosen sind mehr geworden!) – Leistungen für Pensionisten, die in der Regierung unter einem sozialdemokratischen Kanzler nie zustande gebracht wurden!

Wir haben die pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten eingeführt, und wir haben die anrechenbaren Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate erhöht. Frü­her gab es 80 000 Bezieherinnen von Karenzgeld, heute beziehen bereits mehr als 140 000 Mütter Kindergeld. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Bleckmann.)

Gleichzeitig zu diesen Leistungen konnten wir die Frauenerwerbsquote um 3,2 Prozent auf 62,8 Prozent steigern, und wir liegen damit 7 Prozent über dem EU-Durchschnitt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Teilzeit arbeitenden Frauen, Frau Kollegin Weinzinger, arbeiten freiwillig Teilzeit! Niemand zwingt sie dazu! (Abg. Mag. Weinzinger: „Ich glaube Ihnen jedes Wort!“)

Wir haben ein 100-Millionen-€-Paket für eine Qualifizierungsoffensive für Frauen be­schlossen, damit sie auch den Pflichtschulabschluss nachholen können und damit wir ihnen Hilfe für den Wiedereinstieg geben. (Abg. Riepl: Warum gibt’s dann immer mehr Frauen, die arbeitslos sind?)

Warum gibt es noch immer so viele? – Danke für das Stichwort. – Schauen Sie sich doch einmal Wien an! Wenn ich diese Problemfelder, die in der Dringlichen Anfrage angesprochen werden, genauer anschaue und nach den Ursachen suche, mir an-


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schaue, wo denn das wirklich stattfindet, dann komme ich darauf, dass jeder dritte Arbeitslose aus Wien stammt. Und (Abg. Öllinger: Der Wahlkampf ist vorbei!) – hören Sie gut zu! – die Arbeitslosen, die keinen Pflichtschulabschluss haben, stammen zu zwei Dritteln aus Wien (Abg. Sieber: Ach so?): 66 Prozent der Wiener Arbeitslosen haben keinen Pflichtschulabschluss – und Pflichtschule ist SPÖ-Verantwortung! SPÖ-Verantwortung ist Pflichtschule!

Wien hat die geringste Sozialhilfe! – Sie kritisieren die Armutsgefährdung. Erhöhen Sie doch die Sozialhilfe in Wien! Dann haben wir schlagartig wesentlich weniger Ar­mutsgefährdete, denn das ist ein Wiener Problem. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Bleckmann.)

Wien hat die höchsten Kindergartengebühren: bis zu 196 € – und das ist nicht frauen­freundlich! Wien ist Schlusslicht bei der Kinderbetreuungsquote. (Abg. Reheis: Das stimmt auch nicht! Wenn es noch so oft behauptet wird, so stimmt es doch nicht!) Das heißt, in Wien ist die Kinderbetreuung nicht optimal sichergestellt. Und dass wir hier ein strukturelles Problem haben, kombiniert mit der Arbeitslosigkeit, das bündelt sich! Würde Wien den Österreich-Durchschnitt nicht dermaßen drastisch nach unten zie­hen – wir hätten kein so großes Problem mehr! (Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.)

Sie versuchen, die Misswirtschaft in Wien plötzlich auf die Bundesebene zu heben. Verbessern Sie die Situation der Frauen im roten Wien durch Erhöhung der Sozialhilfe, durch Schaffung neuer Arbeitsplätze!

Unter Bundeskanzler Schüssel wurden 70 000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Nur: Im selben Zeitraum sind in Wien 14 000 abgebaut worden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.) Und das alles unter einem roten, SPÖ-geführten Wien! Die Arbeits­losenquote ist in Wien am allerhöchsten von allen Bundesländern. (Anhaltende Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Die SPÖ wirtschaftet Wien in ein frauenfeindliches Klima – wie durch das Vernichten von Arbeitsplätzen – und versucht dann, sich auf die Bun­desregierung auszureden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Einem: ... das Gegenteil!)

Lösen Sie die Probleme in Wien, dann werden Sie erkennen, wie gut diese Frauenpoli­tik ist! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck und Bravorufe bei der ÖVP.)

16.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.28.25

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Minister! Hohes Haus! Es wurde davon gesprochen, dass Frauenpolitik nicht gleichzeitig Familienpolitik sein kann. Es ist schon klar, dass es da Unterschiede gibt, aber ich frage schon: Warum haben denn die Frauen vor allem im Berufsleben Probleme? – Das Grundproblem ist doch, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht so leicht machbar ist. (Abg. Öllinger: Ach so! Ich hab’ geglaubt, wegen der SPÖ oder wegen Wien!) Daher ist gerade dieser Teil der Familienpolitik ein besonders wich­tiger Teil, und insofern sind das zwei Bereiche, zwei Arten der Politik, die für mich sehr eng zusammengehören. Und daher kann ich nicht sagen: Familienpolitik ist nichts, aber Frauenpolitik müssen wir machen!, sondern ich glaube, dass der Schwerpunkt genau jener sein muss, den auch die Regierung setzt, indem sie sagt, Familienpolitik ist wichtig, und vor allem der Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns ein besonderes Anliegen, und hier müssen vermehrt noch Schwerpunkte gesetzt wer­den – wie zum Beispiel mit der Familienallianz, die ja auch gegründet worden ist. Das ist wichtig, und diese Schwerpunkte werden gesetzt.


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Deshalb kann man auch nicht sagen, Frauenpolitik ist nicht Familienpolitik. Frauenpoli­tik und Familienpolitik müssen vielmehr gemeinsam stattfinden! (Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.) – Sagen Sie es ruhig so! Für Sie ist es wahrscheinlich sowieso nicht wich­tig, dass es da eine Vereinbarkeit für Frauen gibt.

Dann sagen Sie auch noch, dass die Politik, die gemacht wird, dazu führt, dass Frauen zu Hause bleiben. Da frage ich schon: Wozu hat denn das Karenzgeld, das Sie unter SPÖ-Regierung hatten, geführt? – Dazu, dass die Frauen in der Zeit, in der sie in Karenz waren, nicht arbeiten durften, denn sonst hätten sie das Karenzgeld nicht erhal­ten. (Abg. Stadlbauer: Das stimmt ja nicht!) Aber so war es! (Abg. Heinisch-Hosek: ...! Waren Sie nicht da vorher?) Durch das Kinderbetreuungsgeld mit der Zuverdienst­möglichkeit haben die Frauen die Möglichkeit, mit ihrem Betrieb weiter in Kontakt zu bleiben, dazuzuverdienen, und haben jetzt nicht mehr Berufsverbot – das sie vorher hatten. So ist es nun einmal! Nehmen Sie das zur Kenntnis, dass das jetzt verbessert worden ist! (Abg. Stadlbauer: Aber das stimmt ja nicht, was Sie sagen!)

Sie haben selbst gesagt, das Kinderbetreuungsgeld würden Sie heute nicht mehr ab­schaffen, sondern Sie würden es nur noch verbessern und ausweiten, oder wie auch immer. Auf jeden Fall nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass das Kinderbetreuungsgeld eine gute Einrichtung ist, die diese Regierung geschaffen hat. Und es ist auch gut so, dass wir es dann alle gemeinsam verbessern. (Beifall des Abg. Neudeck und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Das, was wir uns auch wünschen würden, ist natürlich, dass die Zuverdienstgrenze angehoben wird. Daran sollten wir daher alle arbeiten, dass es hier noch bessere Mög­lichkeiten gibt.

Wenn wir jetzt auf die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu sprechen kommen, dann muss ich sagen – und ich bin auch schon lange in der Frau­enpolitik tätig –, dass dieses Thema seit Jahren, wahrscheinlich seit es Frauenpolitik als eigene Politik gibt, das wichtigste Thema ist. Nur: Sehr viel ist eben in den letzten 40 Jahren in diesem Bereich auch nicht passiert, das muss man schon einmal zur Kenntnis nehmen. Auch Ihnen ist es in der Zeit, in der Sie eine Frauenministerin nach der anderen hatten, nicht gelungen, hier eklatant irgendwelche Verbesserungen her­beizuführen. Das müssen Sie eben auch zur Kenntnis nehmen, dass das anscheinend ein sehr schwieriger Bereich ist. (Abg. Heinisch-Hosek: Früher ist mehr passiert!)

Ich gebe Ihnen Folgendes mit auf den Weg, wenn Sie wirklich Interesse haben, da et­was zu verändern, zu verbessern – neben dem, was die Regierung ohnehin schon tut –: Setzen Sie mit bei den Sozialpartnern an! Setzen Sie dort an, wo die Kollektivver­träge auch für die Frauen gemacht werden! Reden Sie mit Ihren Gewerkschaftskol­legen, die ja vor allem auch immer Kollektivverträge verhandeln, dass sie sich – auch die Männer für die Frauen – einsetzen, damit es in den Bereichen, in denen die Frauen tätig sind, bessere Kollektivverträge gibt! (Abg. Stadlbauer: Reden Sie mit der Wirt­schaft, dass sie besser zahlt!)

Schauen Sie einmal, dass Sie in diesem Bereich auch etwas bewegen, wo Sie jetzt noch die Möglichkeit haben, etwas zu bewegen. Setzen Sie sich dort ein! – Da passiert nichts! Nicht einmal einen Mindestlohn in der Höhe von 1 000 € umzusetzen und durchzusetzen ist bisher auf Seiten der Gewerkschaft gelungen. (Abg. Schopf: Sie haben doch keine Ahnung von Lohnverhandlungen!)

Probieren Sie es einmal! Sie haben sich anscheinend noch nicht großartig dafür ein­gesetzt. (Abg. Sieber: Lästig sein! Lästig sein!) Und das, was man in diesem Bereich machen muss, ist nun einmal, Bewusstseinskampagnen zu führen, Bewusstseinsände­rungen herbeizuführen, und das kann man eben nur mit medialer Arbeit.


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Das Einzige, woran ich mich erinnern kann, was Sie an Bewusstseinskampagnen gemacht haben, war die Halbe/halbe-Kampagne der glücklosen damaligen Frauen­ministerin Konrad aus der Steiermark, die Sie dann auch möglichst schnell abgesetzt haben – anscheinend ist Ihnen diese 50:50-Regelung bei der Haushaltsführung auch ein bisschen zu weit gegangen. Insofern haben Sie auch gehofft, dass das ein gutes Instrument ist, also können Sie es jetzt nicht verdammen, dass seitens der Regierung auch Bewusstseinskampagnen gemacht werden, denn das ist ein gutes und mögliches Instrument, um hier eine Bewusstseinsänderung herbeizuführen.

Wenn Sie das Thema Kinderbetreuung ansprechen, so wissen Sie selbst, dass Kin­derbetreuung Ländersache ist, und Sie haben ja einige Landeshauptleute, die, wenn sie wollten, auch einiges verändern könnten. Hier könnte man verstärkt ansetzen und verstärkt fördern, nur: Es liegt nun einmal die Zuständigkeit auf Seiten des Landes. Der Bund hat hier eine Zusatzaufgabe, eine Fleißaufgabe gemacht, nämlich im Sozial­ministerium, wo die Sozialministerin gesagt hat, es ist ihr ein großes Anliegen, dass zusätzliche Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Es gibt für die Jahre 2005 und 2006 jeweils 700 000 €, mit denen zusätzliche Kinderbetreuungsplätze – zusätzlich zu dem, was die Länder machen – geschaffen werden können. Das heißt, bis Ende des Jahres 2005 gibt es 1 000 neue Kinderbetreuungsplätze auf Grund dieses Projektes, und das wird es für 2006 auch geben. (Abg. Heinisch-Hosek: Nur für private Projekte! Das wissen Sie genau!)

Nehmen Sie das halt auch in Anspruch und nehmen Sie zur Kenntnis, dass hier auf Seiten der Bundesregierung Fleißaufgaben gemacht werden, indem wir in Bereichen arbeiten, für die eigentlich die Länder zuständig wären, also Ihre Landeshauptleute. Nehmen Sie sich selbst bei der Nase, und kehren Sie vor der eigenen Tür! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 8 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.34.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Zunächst kurz einige Anmerkungen zu dem, was bisher schon gesagt wurde, bevor ich dann meinen eigenen Beitrag bringe.

Wenn ich es recht gehört habe, Frau Bundesministerin, dann haben Sie gesagt, es wird als eine der Maßnahmen, die Sie setzen, einen Männer- und Frauenbericht – oder Frauen- und Männerbericht – für die letzten zehn Jahre geben. (Abg. Dr. Fekter: Meh­rere! ...! Haben Sie nicht aufgepasst? – Der Kollege Öllinger hat nicht aufgepasst!) – Bitte können Sie einmal zuhören! Sie können ja nachher etwas sagen, wenn ich den Kommentar dazu gemacht habe.

Ich finde das sinnvoll. Aber bitte, Frau Bundesministerin, könnten Sie wenigstens dann mit den Männern in Ihren beiden Fraktionen reden? Die haben nämlich verlangt, dass es extra – zu diesem Bericht, den Sie machen, in dem Männer und Frauen verglichen werden, noch dazu – noch einen Männerbericht geben soll. Und das haben sie auch durchgesetzt – wider besseres Wissen, dass es nämlich von Ihrem Ressort einen Bericht gibt (Abg. Dr. Fekter: Wollen Sie Männer diskriminieren?), in dem Frauen und Männer ohnehin für die zurückliegenden zehn Jahre verglichen werden.

Da haben Sie sich nicht durchgesetzt – einmal mehr, Frau Bundesministerin! Was macht das für einen Sinn – und ich sage: Sie haben Recht mit diesem Bericht –, wenn dann ausgerechnet das Familienministerium sagt: Wir brauchen aber noch einen extra Männerbericht, denn eigentlich trauen wir erstens einmal dem nicht, was da an Ergeb-


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nissen herauskommt, und zweitens sind die Männer sowieso die Wehwehs der Nation und die eigentlichen Opfer.

Das ist es ja, worum es in dieser ganzen Debatte oder Auseinandersetzung, die wir mit Ihnen führen, geht: dass versucht wird, auch politisch versucht wird, zu spielen, dass die eigentlichen Opfer, wenn es denn Opfer gibt, die Männer sind und nicht die Frauen. Das wird uns ja von diesen Herrschaften in der Männerabteilung ein ums andere Mal erklärt, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wo, Frau Ministerin, bleibt da Ihre Stimme? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Zweiter Punkt: Sie haben Argumente beziehungsweise Statistiken gebracht, die darauf schließen lassen, dass sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen jetzt kurzfristig – 2002, 2003 – ein bisschen schließt.

Sie wissen, Frau Bundesministerin, ich habe Ihnen schon das Argument gebracht, war­um das so ist. Es ist nämlich ganz eigenartig, dass in Zeiten ökonomischer Krise und Arbeitslosigkeit die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen zurückgeht. Das beschäftigt die Ökonomie seit Jahren. Die Ökonomen tun sich auch schwer, das zu erklären, und haben einen Erklärungsgrund, nämlich dass Frauen in diesen Situationen steigender Arbeitslosigkeit eher bereit sind als Männer, jeden, auch den schlechtesten Job anzunehmen. – Das ist der Grund und die Erklärung, warum es zu diesem eigen­artigen Phänomen kommt.

Nur: Sie haben nicht gesagt und könnten es auch nicht sagen – und es ist dies auch kein Vorwurf von meiner Seite –, was die Bundesregierung denn da an besonderem Beitrag dazu geleistet hat, dass sich möglicherweise die Schere zwischen Männer- und Frauenlöhnen um ein Prozent schließt. – Sie haben dazu überhaupt keinen Beitrag geleistet, nämlich nicht nur Sie als Frauenministerin, sondern die gesamte Bundes­regierung nicht!

Ja, wo sind wir denn in den Initiativen der Bundesregierung in Richtung Anhebung der Mindestlöhne? Da nützt es nichts, wenn man dann auf die Gewerkschaft zeigt – die außerdem nicht alleine Mindestlöhne verhandelt, sondern immer noch ein Gegenüber hat (Abg. Heinisch-Hosek: So ist es!), welches Arbeitgeberseite heißt, das zustimmen muss, denn von diesem kommt das Geld.

Da nützt es nichts, zu sagen: Wir sind nicht dafür verantwortlich, dass es diese Min­destlöhne nicht gibt!, und das dann auch noch irgendwie mit einem kleinen Lächeln an­zupreisen, sondern es wäre notwendig, von Ihrer Seite Initiativen zu setzen, damit sich tatsächlich bei den Frauenlöhnen durch Mindestlöhne, durch gesetzliche Mindestlöhne etwas ändert. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Dass man sich bei diesen Widersprüchen überhaupt noch auskennt!)

Dritter Punkt und dritte Anmerkung, Frau Bundesministerin: Wenn ich es recht gehört habe – und ich frage Sie jetzt –, dann waren Sie auch heute zum ersten Mal – vielleicht habe ich etwas falsch gehört – für die steuerliche Absetzung von Kinderbetreuung auch für häusliche Betreuung. Durch wen, frage ich Sie? Durch wen?

Frau Bundesministerin Haubner sagt, auch wenn die Omi und auch wenn die Frau – also die Mutter – betreut, soll der Mann die Möglichkeit haben, die Frau als Steuerab­zugsposten für Kinderbetreuung geltend zu machen. (Zwischenruf des Abg. Sieber. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Rauch-Kallat.) – Das hat sie uns erklärt!

Und da, Frau Bundesministerin, möchte ich von Ihnen wissen: Nein, das wollen Sie nicht? – Wenn Sie mir bitte nur diese Frage beantworten.


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Nein, das wollen wir mit Sicherheit nicht, dass die Omi oder der Opa oder die Frau als Steuerabzugsposten für Kinderbetreuung geltend gemacht werden kann! (Abg. Steibl: Nein, das wollen wir mit Sicherheit nicht, ...! – Ruf bei der ÖVP: Was haben Sie denn gegen die Oma?)

Denn was wir wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass Kinderbetreu­ungsangebote verbessert werden – und nicht exklusive Abzugsposten für Frauen oder für Mütter geschaffen werden! (Beifall bei den Grünen.)

So, und jetzt zum eigentlichen Thema. – Sie, Frau Bundesministerin, haben am Beginn Ihres Redebeitrages – sagen wir: in Form einer leichten Polemik – gegenüber SPÖ-Abgeordneten gesagt: „In welcher Lebenswelt ... leben Sie eigentlich?“ – Das war ein Versuch, eine Polemik aufzubauen. (Abg. Neudeck: Deine Rede ist schon so viel ge­scheitert, dass das auch Wurscht ist!)

Frau Bundesministerin, ich gebe das jetzt nicht zurück und frage: In welcher Lebens­welt leben Sie denn? Denn wir alle leben wahrscheinlich da herinnen, in diesem Kreis in anderen Lebenswelten als die Frauen, über die wir heute vorrangig reden sollten, die von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen sind. Ich verlange nicht, dass hier jeder in dieser Lebenswelt lebt und sich Asche aufs Haupt streut und sagt, ich habe überhaupt kein Einkommen, das ist meine Lebenswelt. – Niemand verlangt das! Aber was wir verlangen, das ist eine Auseinandersetzung, ein Eingehen, eine Bereitschaft, diese Lebenswelten zu verstehen.

In der Anfrage der SPÖ ist eine entscheidende Graphik enthalten, die leider – leider, es tut mir wirklich Leid – nicht näher ausgeführt wird, und zwar unter der Überschrift: „Aus­wirkung Einkommensunterschiede: niedrige Sozialtransfers“. Und da ist ein sehr inter­essanter Punkt drinnen: die Höhe der Notstandshilfe von Frauen, die im Durchschnitt 468 € pro Monat beträgt – im Durchschnitt! Das heißt, es gibt viele Frauen, die noch weniger bekommen, und es gibt ein paar Frauen, die mehr als die 468 € kriegen.

Jetzt frage ich Sie, Frau Bundesministerin: Wo bleibt da Ihr Aufschrei – und unsere ge­meinsame Initiative hier im Parlament –, dass es nicht bei diesen 468 € bleiben kann, denn 468 € sind zum Leben zu wenig?! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das wissen Sie genauso gut wie ich, da brauche ich nicht in der Lebenswelt eines anderen zu leben, sondern das weiß ich: 468 € pro Monat sind zum Leben zu wenig! Trotzdem nimmt es die Politik Jahr für Jahr in Kauf. Und da interessiert mich überhaupt nicht, ob das zu SPÖ/ÖVP-Zeiten – das vergessen Sie ja immer wieder – anders war; natürlich war es nicht besser! Ein ums andere Jahr erklären wir Ihnen: Davon kann man nicht leben! Trotzdem lassen Sie die Leute davon leben und sagen, das ist deren Problem. 468 € sind offensichtlich genug – wir sagen Ihnen aber, das ist mit Sicherheit nicht genug.

Frau Bundesministerin, was wir von Ihnen verlangen, das ist eine klare, eine starke Stimme für die Frauen – nicht deshalb, weil wir der Meinung sind, Sie könnten das eine oder andere oder sehr vieles verbessern und die Arbeitslosigkeit reduzieren, die Ein­kommensunterschiede reduzieren, nein, sondern deshalb, weil die Frauen diese starke Stimme brauchen. Und die sind Sie leider nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

16.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.42.52

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger, Sie haben heute ein neues Wort kre-


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iert: Frauensteuerabzugsposten. Das ist wahrlich nicht die Maßnahme, die wir uns ge­meinsam wünschen.

Zum Zweiten: Frau Kollegin Fekter, Sie haben sehr wortgewaltig kritisiert, wir Sozialde­mokratInnen würden immer nur jammern, Panik machen, alles schlechtmachen. – Frau Kollegin Fekter, es liegt uns fern, etwas schlechtzumachen oder Panik zu erzeugen, nur, Frau Kollegin Fekter, es ist Tatsache, dass sich die Realitäten der Frauen in den letzten fünf Jahren wahrlich verändert haben. (Abg. Dr. Fekter: Besonders in Wien!) Wenn man der Frau Ministerin bei der Anfragebeantwortung zugehört hat, könnte man meinen, es sei alles eitel Wonne.

„Wien“ war jetzt ein Stichwort, Frau Kollegin Fekter: Also ich fühle mich als Mostviertler Abgeordnete nicht zuständig für die Angelegenheiten der Stadt Wien. (Abg. Steibl: Aber Sie sind als Nationalrätin für ganz Österreich zuständig!) Ich bin eine regionale Abgeordnete, und es geht um Bundesgesetzgebung, und es geht um Maßnahmen für die Frauen in ganz Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Situation der Frauen, meine Damen und Herren, hat sich wahrlich verschlechtert. Man kann es nachlesen in EU-Statistiken, in den OECD-Statistiken, sogar in Berichten des Sozialministeriums: Die monatliche Zahl der arbeitslosen Frauen steigt. Die Ein­kommensschere zwischen Männern und Frauen wird immer größer. Die Frauen in Ös­terreich sind stark armutsgefährdet, und vor allen Dingen im Pensionsalter wird sich das Leben von Frauen massiv verschlechtern. – Meine Damen und Herren, das kann man nicht wegreden, nicht schönreden, es ist einfach Realität.

Die Frauenministerin betont immer, dass Frauenpolitik eine Querschnittmaterie ist, eine Materie, die alle Lebens- und Politikfelder betrifft. – Schön und gut, aber umso unver­ständlicher ist die Tatsache, dass sich die Frau Ministerin vielfach nicht für zuständig erklärt. Frauenpolitikerin, Frauenministerin zu sein bedeutet aber, lästig zu sein, sich einzumischen in alle Materien der Gesellschaft, in alle Materien, die das Leben der Frauen betreffen. Dafür ist politische Arbeit zu machen, aber wir spüren nichts davon.

Wir wissen, dass die Situation der Frauen so ist, wie sie ist, und es erweckt den An­schein, dass dies der Frau Ministerin so recht ist und dass dies tatsächlich ihrem Poli­tikverständnis, ihrem Gesellschaftsverständnis entspricht. Deshalb ist die Initiative der Industriellenvereinigung gemeinsam mit der Arbeiterkammer umso interessanter, näm­lich eine Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie möchte eine grundlegende Ände­rung der Rahmenbedingungen bewirken. Zentraler Ansatzpunkt dabei sind die Opti­mierung des Kinderbetreuungsangebotes, des leistbaren Kinderbetreuungsangebotes, die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes und die Förderung der partnerschaft­lichen Teilung von Hausarbeit.

Meine Damen und Herren, da die Frau Ministerin in ihrer Anfragebeantwortung auch auf die Integration eingegangen ist, noch ein Thema, das mich maßlos aufregt, nicht unbedingt ein Frauenthema, aber in letzter Konsequenz sicherlich auch ein Thema, das Mädchen betrifft, nämlich das Sprachticket, das momentan in ganz Österreich an Kinder, die eine Frühförderung brauchen, verteilt wird: 80 €, vier Stunden pro Woche, zwölf Mal. Dieses Ticket kann in ganz Österreich nirgends eingelöst werden. – Genau­so eine Pseudomaßnahme, Frau Ministerin, wie vielfach Ihre Maßnahmen, die Sie uns heute bei der Anfragebeantwortung genannt haben, sind. (Beifall bei der SPÖ.)

16.47


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 4 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte.

 



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16.47.41

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Also manchmal, wenn man hier zuhört, muss man die Sozialisten schon fragen, was sie wollen, denn einmal wollen sie die Frauenpolitik in diesem Eck haben, einmal wollen sie die Familienpolitik in diesem Eck haben, also ganz so, wie sie es brauchen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sagen Sie einmal, was Sie konkret wollen, denn Sie vermischen da Äpfel mit Birnen und wissen selbst nicht, was Sie tun, wenn Sie eine Dringliche Anfrage an die Frau Bundesminister für Frauenangelegenheiten stellen und ein Großteil der Fragen die Familienministerin betrifft! (Abg. Heinisch-Hosek: Querschnittsmaterie!) Aber mögli­cherweise kann ich Ihnen jetzt in den nächsten paar Minuten etwas mit auf den Weg geben, damit Sie wissen, was wir in diesem Bereich alles tun.

Ich möchte nun auf die Familienpolitik, auf das, was in dieser Anfrage angesprochen wird, kurz eingehen und möchte noch einmal sagen: Österreich liegt in puncto Fami­lienleistung innerhalb Europas nachweislich an zweiter Stelle hinter Luxemburg. Die Familienleistungen sind auch als Sozialtransfer zu sehen und dienen natürlich auch der Armutsverminderung. Studien belegen, dass diese Sozialtransfers eine Armutsgefähr­dung in einem Mehrpersonenhaushalt mit Kindern um bis zu zwei Drittel reduzieren.

Auch die Steuerreform 2004/2005 unterstützt und entlastet 2,3 Millionen Familien mit 900 000 Alleinverdienern; davon sind über 100 000 Alleinerzieher.

Auch wenn Sie es nicht hören wollen, ich möchte das noch einmal wiederholen: Das Kinderbetreuungsgeld mit 650 Millionen € ist eine Errungenschaft! Wenn Sie davon sprechen, dass es keine Väter gibt, die in Karenz gehen, dann sage ich Ihnen: Ja, es gibt noch immer zu wenig, aber die Zahl hat sich zumindest in der letzten Zeit, vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2005, von 1,5 auf 3,2 Prozent verdoppelt.

Und wenn Sie gehört haben, dass im Jahr 2004 170 000 Elternteile das Kinderbetreu­ungsgeld bezogen haben und es vor der Einführung knapp 78 000 Personen waren, dann muss ich Sie fragen: Warum verdrängen Sie das? Warum übersehen Sie das? Warum wollen Sie das nicht hören? Das hat überhaupt nichts mit einer Politik „Frauen, zurück an den Herd!“ zu tun. – Übrigens: Herd ist modern. In den Buchhandlungen tür­men sich die Kochbücher.

Erwähnen möchte ich noch, dass die Familienleistungen nunmehr 5,4 Milliarden € be­tragen. Im Jahre 1999 waren es lediglich 4,1 Milliarden €. Und Folgendes muss man schon sagen: Kinderbetreuung ... (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Frau Kollegin Sil­havy, Kinderbetreuung ist Ländersache, und ich freue mich, wenn Herr Landeshaupt­mann Voves nunmehr das letzte Kindergartenjahr sozusagen gratis anbietet und die Steiermark auch da eine Vorreiterrolle übernimmt, wenn tatsächlich das gemacht wird, was hier schon oft angesprochen wurde. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Silhavy: Frau Kollegin Steibl, wie war das mit den Kochbüchern? Gilt das für die Männer oder für die Frauen?) – Für beide, auch für Sie!

Folgendes noch, weil offensichtlich Sie von der SPÖ vergessen haben, was Sie im Be­reich Familienpolitik gemacht haben: Unter Federführung der SPÖ wurde der Wegfall der Geburtenbeihilfe bis zum dritten Lebensjahr des Kindes (Wow-Rufe bei der ÖVP), die Verkürzung der Bezugszeit des Karenzgeldes sowie die Verkürzung der Karenzzeit auf 18 Monate beschlossen. (Abg. Hornek: Wahnsinn! Das ist soziale Kälte! – Abg. Silhavy: War da nicht auch der Herr Schüssel irgendwie dabei?)

Frau Abgeordnete Prammer, unsere jetzige Frau Präsidentin, hat einmal den „Ober­österreichischen Nachrichten“ gegenüber gesagt: Übrig bleiben die, die nie gearbeitet haben und immer nur Hausfrau waren! Diese bekommen Kinderbetreuungsgeld.


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Das allein zeigt, dass man auch ein bissel am Boden bleiben muss. Ich denke, man stellt vieles viel zu schnell auf den Kopf, aber es ist um vieles schwieriger, etwas auf die Beine zu bringen und zu schauen, dass es auf Schiene ist und dass gute Politik ge­macht wird. Und genau das machen wir in Österreich mit dieser Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und mit unserer Frau Bundesministerin für Frauen­angelegenheiten Rauch-Kallat. Sie von der SPÖ wissen das ohnehin, wollen es jedoch nicht wahrhaben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. Restredezeit der Fraktion: 8 Minuten. – Bitte.

 


16.52.29

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich gefragt, was denn eigentlich alles los sein muss in Österreich, dass sich Herr Veit Sor­ger von der Industriellenvereinigung und Herr Herbert Tumpel von der Arbeiterkammer, beide sehr honorige Herren, für eine Pressekonferenz zusammentun und mehr Kinder­betreuungsplätze in Österreich einfordern. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Gott sei Dank!) – Gott sei Dank tun die beiden das, Frau Ministerin, jedoch: Wann haben Sie das zum letzten Mal getan? (Beifall bei den Grünen.)

Wann haben Sie, Frau Bundesministerin, das letzte Mal eine Pressekonferenz gege­ben – möglicherweise mit Verbündeten aus der Wirtschaft, aus ArbeitnehmerInnen-Kreisen – und gesagt: Wir brauchen in Österreich dringend Kinderbetreuungsplätze!? (Abg. Neudeck: Vor allem in Wien!)

Ich weiß, dass diese Vermischung von Frauen- und Familienpolitik immer eine sehr heikle Sache ist, aber es gibt natürlich insofern einen sehr direkten Zusammenhang, als Frauenleben einfach nicht so bestimmt sind, wie sie sein sollten, wenn es keinen Platz gibt, wo man die Kinder gut betreuen lassen kann, wenn es keine Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein.

Wir haben ja heute schon einige Zahlen dazu gehört. Mir ist ohnehin klar, Frau Minis­terin Rauch-Kallat, dass Sie sagen, was Sie denn nicht alles tun, aber es wäre schon auch gut, wenn man sozusagen die andere Seite anschaut, und da sehe ich schon einige zu lösende Aufgaben, wenn man nämlich sieht, dass sich die Armutsgefährdung Alleinerziehender seit dem Sozialbericht 2001/02 verdoppelt hat, und zwar zum jetzt vorliegenden von 16 Prozent auf 31 Prozent!

Weiters müssen wir doch sehen, dass sich auch die Armutsgefährdung jener Frauen, die Alleinerzieherinnen und erwerbstätig sind, verdoppelt hat, und zwar von 14 Prozent auf 28 Prozent! Da kann man doch nicht so tun, als wäre das alles nichts! Da geht es auch nicht um reine Familienfragen, sondern schon auch darum: Was ist mit den Frau­en, die unter solchen Rahmenbedingungen leben und wirklich jeden Euro umdrehen und schauen müssen, dass sie mit ihren Kindern den Monat irgendwie über die Run­den bringen?

Wir wissen auch – nachlesbar im Sozialbericht –, dass in den Familien, in denen auch die Frau erwerbstätig ist, das Armutsrisiko vermindert ist, und zwar um die Hälfte. Das heißt, es müsste Ihnen vom Sozialpolitischen her ein dringendes Anliegen sein – wenn es Ihnen schon kein frauenpolitisches Anliegen ist –, dass Frauen erwerbstätig sein können, um Armut zu vermeiden.

Dass Kinderbetreuungsplätze eine wesentliche Voraussetzung für Erwerbstätigkeit sind, müsste doch allen klar sein. Ich weiß nicht, warum das so schwierig zu begreifen ist!


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Ich zitiere jetzt eine Aussage von Veit Sorger bei dieser Pressekonferenz, der meinte, 50 000 Frauen würden bei besseren Kinderbetreuungsangeboten neu und in einem höheren Ausmaß Beschäftigung finden. – Es muss doch also auch für Sie von den Koalitionsparteien ein wichtiges Thema sein, dass es diese Möglichkeit für Frauen gibt.

Ihre Bemerkung darauf: Es gäbe ja Kinderbetreuung, aber diese werde nicht in An­spruch genommen. – Ich kann Ihnen schon sagen, woran das liegt. Das liegt daran, dass es keine Verlässlichkeit gibt. Eltern, Mütter agieren nicht von heute auf morgen ins Ungewisse, sondern brauchen eine mittel-, eine langfristige Perspektive und müs­sen wissen, wenn ihr Kind jetzt beispielsweise ein Jahr alt ist und sie in einem halben Jahr dann wieder erwerbstätig sein wollen, dass sie einen guten und sicheren Betreu­ungsplatz für ihr Kind haben, und zwar einen Platz, der auch finanziell leistbar ist.

Wenn Sie das zusichern und wenn Sie dafür sorgen, dass das tatsächlich gegeben ist, dann werden die Frauen das sehr wohl tun. Was sie jedoch nicht tun – da gebe ich Ihnen Recht –, ist, dass sie sozusagen in die Ungewissheit hinein ein Arbeitsverhältnis eingehen, ohne genau zu wissen, dass die Kinder gut und sicher versorgt sind.

Das Gleiche gilt auch im Schülerinnen- und Schülerbereich. Wir haben jetzt zwar ein Gesetz, aber es gibt keine Rechtssicherheit. Es geht doch nicht, dass Eltern erst zum Schulbeginn erfahren, ob es eine Tagesbetreuung für die Schülerinnen und Schüler gibt – oder nicht! Man muss das doch Monate voraus planen und sich entsprechend darauf einstellen können. Nicht umsonst zieht da auch die Industriellenvereinigung mit, weil das natürlich auch im Sinne der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine langfristige Perspektive haben.

Ich möchte jetzt noch etwas ansprechen, was mir sehr am Herzen liegt. – Man ver­sucht immer wieder, neue Bilder zu entwerfen. Es ist schon diese Kampagne ange­sprochen worden, die über Ihr Ministerium, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, gefah­ren wird. Eine läuft dazu parallel, und zwar von Frau Ministerin Haubner, die lautet: „Schön, dass Mami Zeit für mich hatte!“ – Wer es von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch nicht gesehen hat: Sie müssen nicht endlos fernzusehen, um das zu sehen, sondern: Schauen Sie ins Internet auf die Homepage des Ministeriums! Das müssen Sie gesehen haben!

Da sitzt ein junges, total fesches Paar, Zeitung lesend im gestylten, pieksauberen Wohnzimmer, und dann fragt eines der Kinder nach dem anderen: Mami, bin ich ein Wunschkind? – Und die Mutter sagt jedem der Kinder natürlich: Du bist auch ein Wunschkind! – Ich frage Sie: Sind Sie schon einmal mit fünf Kindern im Alter von sie­ben Jahren bis herunter zu einem halben Jahr Zeitung lesend in einem aufgeräumten Wohnzimmer gesessen?! (Beifall und Heiterkeit bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist ein Familienbild, wo ich wirklich nicht mitkann! (Abg. Dr. Fekter: Schlechte PR-Agentur!) Wenn man sich das anschaut, ist es wirklich zum Lachen, aber andererseits: Was wird denn da den Familien vermittelt? Was wird damit Familien mit fünf Kindern vermittelt? – Ihr seid doch zu blöd, zu dumm, zu patschert, dass ihr das erreicht, was hier gezeigt wird, denn bei euch geht’s rund, bei euch ist es schmutzig, ihr habt bei weitem nicht diese schöne Wohnung, weil ihr hinten und vorne nicht wisst, wie ihr mit fünf Kindern mit dem Geld auskommen sollt! Ihre Antwort lautet, dass diese Mutter mit fünf Kindern auch noch erwerbstätig sein kann!

So, meine ich, kann man und darf man Familienpolitik und in diesem Sinne auch Frau­enpolitik nicht machen, denn man darf den Frauen nicht etwas vorgaukeln, was so nie und nimmer erreichbar ist! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.59



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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. Restredezeit: 12 Minuten. (Rufe: Ist nicht da!) – Sie ist da, sie eilt herbei. – Entschuldigung, vorher gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen zu Wort.

Ich war so fasziniert vom aufgeräumten Zimmer mit den fünf Kindern, denn bei meinen sechsen war es nie aufgeräumt. (Heiterkeit. – Abg. Heinisch-Hosek: Machen Sie sich nicht auch noch lustig darüber, Herr Präsident!)

Bitte, Frau Abgeordnete Muttonen.

 


16.59.52

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Es ist schön, Herr Präsident, wenn Sie in diese Lebenswelten einsteigen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordne­ten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zwei Punkte vorausschicken. Das eine ist ja heute schon öfters erwähnt worden, nämlich dass die Armut weiblich ist. Ich glaube, das kann man nicht oft genug sagen; es ist so. Wir wissen, dass in Österreich die Armut immer mehr wird und dass davon besonders Frauen betroffen sind.

Ein zweiter Punkt – das möchte ich auch noch einmal unterstreichen, obwohl von Ihrer Seite ständig Widerspruch kommt – ist folgender: Es ist so, dass Frauenpolitik nicht mit Familienpolitik gleichgesetzt werden kann. Ich frage mich, warum zum Beispiel nie da­von gesprochen wird, wie Väter Arbeit und Kinder unter einen Hut bringen können. Ich habe aber auch die Antwort für Sie beziehungsweise Ihre Antwort darauf: Weil Sie in Ihrer Vorstellung an so etwas gar nicht denken! In Ihrer Vorstellung ist es ganz einfach so, dass die Frauen die alleinige Verantwortung für die Kinder zu tragen haben.

Meine Damen und Herren! Was ich heute für diese fünf Jahre ohne Frauenpolitik be­leuchten möchte, ist die Frage, wie sichtbar Frauen in der konservativen Kultur- und Wissenschaftspolitik sind und welchen Stellenwert diese Regierung den Frauen in Kunst und Kultur und im wissenschaftlichen Bereich überhaupt beimisst. Und ich kann sagen, leider ist dieser Befund sehr ernüchternd, wenn man ihn sich etwas genauer anschaut.

Der Kunst- und Kulturbereich des Regierungsprogramms ist zwar geschlechtergerecht formuliert, aber das war es dann schon, weitere Signale gibt es nicht wirklich. Ansätze, um Frauen im Kunst- und Kulturbereich aktiv zu unterstützen, fehlen, Infrastrukturen im Kulturbereich, wo auch sehr viele Frauen beschäftigt sind, werden zunehmend abge­baut.

Meine Damen und Herren! Der Kunst- und Kulturbereich ist nach fünf Jahren konserva­tiver Regierung mehr Männerdomäne denn je, vor allem wenn es um Macht geht, wenn es um Posten, um Positionen und um die Vergabe von öffentlichen Mitteln geht. Ob­wohl Frauen am Kulturarbeitsmarkt sehr stark vertreten sind, in leitenden Funktionen sind sie jedoch kaum zu finden.

Es ist aber nicht neu, dass die Luft in Führungspositionen für Frauen sehr dünn ist; traurig ist nur, Frau Ministerin, dass Sie nichts dagegen unternehmen, und traurig ist auch, dass Sie die Querschnittmaterie, für die Sie ja verantwortlich und zuständig sind, nicht nutzen, um sich einzumischen, um für Frauen auf allen Ebenen Partei zu ergrei­fen, um sich zu engagieren. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Gerade im kulturellen Bereich hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren, wie gesagt, wenig Initiative und kein Interesse an einer aktuellen Untersuchung der materi­ellen Situation und der sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen gezeigt – eben besonders der Frauen –, die in einer äußerst schwierigen Lage sind. Es gab kein Inter-


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esse, die so genannte Künstlersozialversicherung, die nach wie vor eine Mogelpa­ckung ist, auszubauen, kein Interesse an funktionierenden Infrastrukturen sowie kein Interesse an der Förderung von Kreativität und kultureller Teilhabe breiter Bevölke­rungsschichten.

Zur Lage der Frauen in der Wissenschaft. Da spricht die Realität auch eine deutliche Sprache. Der Frauenanteil in der österreichischen Forschungslandschaft liegt bei 19 Prozent, Österreich liegt damit im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle. Ob­wohl 40 Prozent aller naturwissenschaftlichen Doktoratsstudien von Frauen abge­schlossen werden, ist nur jeder fünfte wissenschaftliche Mitarbeiter eine Mitarbeiterin. Also: eine gläserne Decke, die während Ihrer Regierungszeit alles andere als einen Sprung bekommen hat.

Wenn man sich die Universitäten anschaut, dann wissen Sie, dass die Anzahl der Pro­fessorinnen sehr gering ist. In diesem Bereich ist Österreich ebenfalls nicht im Spitzen­feld zu finden. Ich würde gerne wissen: Was werden Sie tun? Welche konkreten Vor­schläge haben Sie, um Frau Ministerin Gehrer aufzuwecken? – In den nächsten Jah­ren werden 40 Prozent der Professuren vakant. Da wäre es ganz wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, aber bis jetzt war leider nichts von Ihnen zu hören. Es gibt also rundum viel zu tun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Dr. Brinek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


17.05.00

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Vorrednerin! Ich freue mich zwar über den großen Radius des Arbeitsbereiches der Frau Frauenministerin, aber für so viele Dinge, wie Sie sie verantwortlich machen wollen, kann sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie sagen immer Querschnittmaterie!) – Querschnitt, ja, darum kann ich auch sagen, was zum Beispiel Frau Ministerin Gehrer an wunderbarer Arbeit und Politik (Abg. Heinisch-Hosek: Sie muss sich immer einmischen!) im Bereich Bil­dung, Wissenschaft und Forschung macht. (Abg. Dr. Rada: Das stimmt aber nicht!)

Frau Muttonen ist offenbar in den letzten Jahren nie durch die Wiener Galerien gegan­gen, denn sonst hätte sie erkennen müssen, dass die Wiener Galerien im Wesent­lichen von Frauen geleitet werden. Da mag sich wer auch immer das Mascherl anhef­ten. (Abg. Heinisch-Hosek: Haben Sie den Uni-Bericht gelesen? – Abg. Mag. Mutto­nen: Was ist mit leitenden Posten?)

Was für diese Regierung im Kunstbereich ganz sicher gilt, sind zum Beispiel Frau Direktorin Gabriele Zuna-Kratky (Abg. Mag. Muttonen: Noch eine!), Frau General­direktorin Johanna Rachinger von der ÖNB, ihre Vorgängerin Generaldirektorin Magda Strebl, vor vielen Jahren berufen, Frau Direktorin Ingried Brugger, Frau Direktorin Stella Rollig im Lentos und viele andere.

Also: Sprechen Sie die Dinge beim Namen an und sagen Sie, wo Ihre Probleme liegen! (Beifall bei der ÖVP.) In diesem Bereich hat die Regierung in den letzten Jahren in einem hohen Maße das getan, was möglich war. Sie hat vorbildliche Berufungen dort, wo sie die Chance hatte, zu berufen, vorgenommen.

Ich stimme Ihnen jedoch zu: Die Zahl der Forscherinnen, vor allem in der Technik, ist noch nicht so, dass wir zufrieden sein können. Sie wissen aber auch, Frau Kollegin Muttonen, das ist ein Langfristprojekt, das ist auch eine Frage der Veränderung im Kopf – eine Kulturveränderung, an der langfristig gearbeitet werden muss. Das geht hin


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bis zur Frage: Wie bewegt man bildungsferne Schichten überhaupt zur Disziplin, die ein Schulbesuch, ein Studium erfordert? Wie macht man das Sich-Anstrengen, den Verzicht auf Konsum salonfähig, damit eine Zukunftssicherung erreicht wird?

Und weil wir noch viel zu tun haben, kann ich Ihnen auch in Erinnerung rufen, was schon vorhanden ist, was zumindest seit dem Jahr 2001 initiiert wurde, zum Beispiel in der Mädchen- und Frauenförderung. Da gibt es die Initiative „fFORTE – Frauen in For­schung und Technologie“ mit drei Programmen: w-fFORTE, FEMtech-fFORTE und excellentia. Ich verweise darauf, dass das ein Programm zusammen mit dem BMVIT ist, das erfolgreiche Früchte trägt.

Ich verweise auf WIT – Wissenschafterinnenkolleg Internettechnologien. Vorbildlich ist da die TU Wien mit Frau Universitätsprofessorin Dr. Kappel und vielen anderen, die daran arbeiten, dass Frauen in technologische Studienrichtungen gehen.

Es gibt eine Maßnahme für Frauen in die Wissenschaft, die mit ESF-Mitteln finanziert wird. Da wird eine weitere wesentliche Maßnahme mit Mitteln des Bundes, nämlich ESF-Mitteln verschränkt, um berufslauforientierte Qualifikationen von Frauen innerhalb und außerhalb des universitären Wissenschaftsbereiches zu forcieren.

Sie können das alles auf der Homepage nachlesen, ich bringe es Ihnen nur exempla­risch: FIT – Frauen in die Technik, MUT – Mädchen und Technik, ein seit Jahren lau­fendes Programm, das auf die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und die Erwei­terung des Berufsspektrums von Mädchen und Frauen abzielt. Das ist ein ganz wichti­ger Aspekt. Sie wollten wissen, was diesbezüglich geschieht.

Zu Frauen und Mädchen in die Technik gibt es auch eine Aktion im TGM und in ande­ren höheren technischen Lehranstalten, um Mädchen nach dem zaghaften Besuch von technischen Schulen auch zum technischen Studium zu motivieren.

Weitere Projekte für Frauen und Mädchen im Bildungsprogramm und für Migrantinnen in der Erwachsenenbildung sind vorhanden. Nur als Stichwort: Gender Mainstreaming. Da ist das Bildungsministerium federführend und vorbildlich unterwegs. Es hat von Be­ginn an bei diesem Programm mitgemacht und kann auf seine Arbeit und Ergebnisse stolz sein.

Ich erwähne noch Gender Mainstreaming im Bereich der Landesschulräte und der Schulen.

Ich verweise auf die wunderbare Entwicklung der Studierenden- und Absolventinnen­zahl an den Universitäten. Wir liegen da bei 53 Prozent.

Natürlich wünsche ich mir, dass der unter dieser Regierung gestiegene Anteil an Pro­fessorinnen auch weiter steigt. Das Ziel, Professorin und Forscherin – als Berufsbild – zu werden, wird für Mädchen und Frauen in der Zukunft selbstverständlich werden.

Meine Damen und Herren! Beweise sind genug erbracht. Frauenpolitik ist eine Quer­schnittmaterie. Für Frau Bildungs- und Kulturministerin Gehrer kann ich sagen: Wir sind gut unterwegs. Ich lade Sie ein, an weiteren Programmen mitzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)

17.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stadlbauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.09.37

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wenn die ÖVP- und BZÖ-Abgeordneten beziehungsweise diese Regierung genauso viel Ener­gie, wenn sie nur ein Fünkchen dieser Energie darauf verwenden würden, für Frauen


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zu arbeiten, die unsere Unterstützung brauchen, die armutsgefährdet sind, die arbeits­los sind, wie sie falsche Zahlen präsentieren, wie sie Statistiken uminterpretieren, wie sie die Situation schönreden (Abg. Grander: Geh!), dann wäre es ein Stückchen ge­rechter in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Brinek, damit wir doch bei der Wahrheit bleiben: Frau Ministerin Gehrer hat aber wirklich nichts damit zu tun, dass das Linzer Museum Lentos eine weibliche Führungskraft hat. Der Bund hat nie auch nur einen Groschen oder einen Cent dafür bezahlt. Also sich bitte jetzt nicht mit dieser Feder zu schmücken und das irgendwie dieser Regierung zuzuschreiben!

Aber nun zu etwas ganz anderem. Frau Ministerin! In neun Tagen, konkret am 25. No­vember, ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Gleich im Anschluss folgt die Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, nämlich von 25. November bis 10. Dezember. Auf die Aktivitäten der Frauenministerin zu diesem Datum dürfen wir gespannt sein. Ich befürchte, es werden wieder nur reine Alibimaßnahmen sein. Wir haben das schon beim letzten Frauentag erlebt, als auf einmal der Vaterschutzmonat oder Papamonat, wie Sie heute gesagt haben, gefordert wurde. Egal, wie man es nennt, Sie haben nichts getan. Sie haben sich nicht dafür eingesetzt, Sie haben nichts umgesetzt.

Oder: die Bundeshymne. – Eine fragwürdige Prioritätensetzung zwar, aber auch da wieder ein Rückzieher.

Oder: die jetzige Frauenkampagne. – Sauerteuer, ohne politische Forderungen. Die Frauen werden nichts davon haben.

Dabei gäbe es beim Thema Gewalt gegen Frauen so viel zu tun. Auf die Gefahr hin, dass Sie sich wieder nicht zuständig fühlen, Frau Ministerin, möchte ich wieder einmal den Unterschied zwischen den SPÖ-Frauenministerinnen und Ihnen erklären. Der Un­terschied ist: Dohnal, Konrad und Prammer haben sich immer eingemischt, waren immer im Sinne der Frauen lästig. Das könnten Sie auch machen. Das müssen Sie sogar machen! Aber das ist Ihnen lästig, weil Ihnen Frauenpolitik lästig ist und – noch schlimmer! – weil Ihnen die Frauen mit ihren Problemen lästig sind.

Falls das nicht stimmt, dann sagen Sie uns doch: Wie halten Sie es denn mit der Zu­sammenarbeit mit Ihren Regierungskolleginnen und -kollegen? Wie und wo erheben Sie denn Ihre Stimme zum Beispiel zum Anti-Stalking-Gesetz, das zurzeit in Begutach­tung ist und auf das Frau Kollegin Achleitner schon hingewiesen hat? Wo ist Ihre Stim­me, wo wir doch genau wissen, dass der jetzige Vorschlag dem Problem nicht gerecht wird, weil das Kontaktverbot fehlt? Die Polizei muss ein sofortiges Kontaktverbot über den Täter, der dem Opfer permanent nachstellt oder es belästigt, verhängen können. Das müssten Sie als Frauenministerin wissen, wenn Sie sich ernsthaft mit Problemen, die Frauen haben, beschäftigen.

Oder: die häusliche Gewalt, die Gewalt innerhalb der Familie. Wo ist Ihre Stimme als Frauenministerin, wo wir doch genau wissen, dass es im Jahr 2004 um fast 1 500 Wegweisungen mehr gegeben hat als im Jahr 2000, aber die personellen Res­sourcen und das Budget dafür nicht entsprechend erhöht wurden? Da können Sie schönreden, was Sie wollen: Es reicht nicht aus!

Oder: zum Beispiel Frauenhandel. Da haben Sie schon zumindest ein bisschen geflüs­tert, aber konkrete Vorhaben liegen nicht auf dem Tisch.

Die SPÖ-Frauen haben eine Kampagne gestartet. Ich mache Ihnen jetzt ein Angebot. Unsere Kampagne heißt „Zero Tolerance – Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen“. Wir haben gemeinsam mit NGOs einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Wir möchten


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Ihnen diesen zur Verfügung stellen und wir möchten Sie einladen, ihn gemeinsam mit uns im Sinne der Frauen umzusetzen.

Nur ein Beispiel möchte ich bezüglich Frauenhandel herausgreifen. Da gäbe es ein breites Betätigungsfeld, gerade im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft. Es gibt die Möglichkeit, einen Plan dazu zu machen. Es gibt die Möglichkeit der Stabilisierungs­frist. Es gibt ganz viele Dinge dazu.

Noch einmal das Angebot: Ich lade Sie ein: Machen wir etwas für die Frauen! Es gibt viel zu tun. Dabei sein alleine ist leider zu wenig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. Restredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.14.14

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Minister, Sie haben Frau Abgeord­nete Heinisch-Hosek gefragt, in welcher Welt sie lebt. Ich sage es Ihnen: In der realen Welt, in der Wirklichkeit lebt sie – unter den Menschen! Wir wissen schon, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, für wen in diesem Lande Politik gemacht wird. Für die breite Bevölkerung nicht und schon gar nicht für die Frauen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, gerade bei einer Frauendiskussion sollen wir das auch in aller Klarheit hier und heute herausarbeiten. Die Armut – da könnt ihr schönreden, was ihr wollt! – ist weiblich! Die Arbeitslosigkeit ist weiblich! Wenn wir eine Million Menschen haben, die hart an der Grenze der Armut leben und davon sind über 50 Prozent Frauen, dann brauchen wir nicht über weiblich oder männlich zu diskutieren, dann ist es klar. Und wenn von den 125 000 Menschen, die direkt in Armut leben, über 70 Prozent Frauen in Armut leben, dann brauchen wir es auch nicht zu diskutieren, denn diese Zahlen kön­nen Sie nicht einmal bei Sonntagsreden schönreden, Frau Minister. Die sind Faktum! So ist es.

Von Regierungsvertretern und von einigen Damen und Herren Abgeordneten ist hier zum Ausdruck gebracht worden, dass die Damen die Teilzeit wollen. Ich lade Sie ein­mal in unsere Regionen quer durch das Bundesgebiet ein. Sehr große Firmen stellen nicht eine einzige Dame als Vollbeschäftigte ein. Das jetzt so darzustellen, dass das der Wunsch der Frauen sei, da liegen Sie sehr weit daneben. Ich lade Sie auch ein, einmal zu den Menschen zu gehen und mit den Frauen zu diskutieren, die nicht einmal 700 € im Monat haben, die vielleicht noch das Problem haben, dass sie weder leistbare Kinderbetreuungseinrichtungen und schon gar nicht geeignete Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen vorfinden. Und dann tun Sie so, als ob alles wunder­schön sei. In Wirklichkeit hat Ihre Politik, aber nicht nur für die Frauen, sondern für die Menschen überhaupt in unserer Heimat eigentlich alles verschlechtert. (Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Ich bin sicher, nicht nur die Frauen, aber vor allem die Frauen werden Ihnen eine ent­sprechende Antwort geben, nämlich am Wahltag bei der nächsten Nationalratswahl. Da bin ich mir ganz sicher, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich noch einen Punkt herausarbeiten, weil immer von Fairness und Ge­rechtigkeit gesprochen wird! Wir werden immer jemanden finden, eine Frau Direktor und so weiter. Wenn wir uns aber ansehen, wie es tatsächlich ist, egal, in welchen Bereichen, in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Bereich, dann frage ich Sie: Wie viele weibliche Sektionschefs haben wir denn? Wie viele weibliche Ministerialräte ha-


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ben wir denn? Wie schaut es denn in der Generalität aus? Oder wie schaut es in den Banken aus? Meine Damen und Herren! Das ist es eigentlich nicht einmal wert, dass wir es diskutieren. Wir wissen es alle: Da können sich die Frauen nur gefrotzelt vor­kommen. Ich sage das auch in aller Klarheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend sage ich Folgendes – und ich bin neugierig, was Kollege Neugebauer in den nächsten Tagen dazu sagen wird; ich gehe davon aus, dass auch er überrascht war –: Es hat ja eine Jubelmeldung des Finanzministers gegeben, dass die Verwal­tungsreform II 15 667 Planstellen kostet. In einer Zeit, die die schlechteste und pre­kärste Arbeitsmarktsituation in der Zweiten Republik aufweist (Abg. Mag. Molterer: Der Sepp Rieder hat das verhandelt!) – das kann man nicht schönreden, Herr Klubob­mann –, feiert man, dass 16 000 Leute im öffentlichen Dienst nicht mehr nachbesetzt werden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Mein Schlusswort, Frau Präsidentin: Davon ist sicher wieder mehr als 50 Prozent weib­liches Personal betroffen. Daher: Sie haben eigentlich in der Frauenpolitik abgedankt! (Beifall bei der SPÖ.)

17.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

17.18.49Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den 7. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungs­punkt Frau Abgeordnete Pfeffer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.19.11

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme wieder zurück zum Artenhandelsgesetz. Wir befürworten natürlich effektiven Artenschutz. Wenn man sich vor Augen führt, dass Tausende Tier- und Pflanzenarten gefährdet sind, muss man sagen, er ist notwendiger denn je. Die Novelle des Artenhandelsgesetzes, die wir heute beschließen werden, ist ein wichtiges Instrument dafür.

Der illegale Handel mit exotischen Tieren und Pflanzen ist nach Einschätzung des WWF ein Milliardengeschäft ähnlich wie der Drogenhandel. Einer Schätzung des WWF zufolge wirft der internationale Artenschmuggel jährlich 5 bis 8 Millionen € ab.

Beliebte Hehlerware sind vor allem lebende Großpapageien aus Südamerika oder Reptilien aus aller Welt. Die dabei erzielten Gewinnspannen reichen an den illegalen Drogen- und Waffenhandel heran. Da ist es auch nicht verwunderlich, wenn der Arten­schmuggel stark zunimmt. Leider gibt es viel zu viele gewissenlose Menschen, die sich ein besonderes Souvenir aus ihrem Urlaubsland mitnehmen, auch wenn dies verboten ist. Genau hier müssen wir ansetzen, nämlich dass die Zollbehörden nach dem Wegfall der Schengengrenze innerhalb der EU das Artenhandelsgesetz vollziehen können.

Meine Damen und Herren! Was mir noch besonders am Herzen liegt, ist die Tatsache, dass durch die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen auch deren Lebens­raum zerstört wird. Ich habe bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass gezielte Aufklärungsarbeit im Bereich der heimischen beziehungsweise der ausländischen Höl­zer – ich denke da an die Rodung vieler Wälder im südamerikanischen Raum – not­wendig ist. Für die unterschiedlichsten Kampagnen wird sehr viel Geld ausgegeben,


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und ich denke, dass es auch sehr wichtig wäre, für den Artenschutz in der Tier- und Pflanzenwelt eine Aufklärungskampagne einzuleiten. Denn Gesetze sind die eine Sache, aber mindestens genauso wichtig ist es, dass die Menschen in ihrem Alltag die nötige Sensibilität für dieses Thema bekommen.

Da uns dieses Thema sehr wichtig ist, werden wir zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. – Ich ersuche die Damen und Herren Abgeordneten, sich auf ihre Plätze zu begeben, da es sonst immer sehr schwierig ist, Abstimmungen vorzunehmen.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1115 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht ebenfalls einstimmig, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

17.22.338. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (1146 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienst­barkeiten geändert wird (1179 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wimmer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.23.05

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bei dieser Vorlage, die wir heute zu behandeln haben, geht es um eine Änderung der Ablöse von Wald- und Weidenutzungsrechten, weil der Verfassungsgerichtshof bekanntlich die bisherige Regelung aufgehoben hat, da sie verfassungswidrig war. In Zukunft wird bei der Ablöse von Nutzungsrechten durch Abtretung von Grund der Verkehrswert herangezogen werden.

Meine Damen und Herren! Das ist in Wirklichkeit ein riesiges Problem, ein riesiges Pro­blem für die betroffenen Bauern und für die Nutzungsberechtigten. Ich verstehe hier die ÖVP absolut nicht, nämlich dass sie dieser Vorlage beipflichtet und mitstimmen wird, da vorwiegend ihre Klientel, vor allem die kleinen Bauern davon betroffen sind. Natür­lich ist es so, dass sich da die Waldbesitzer, vor allem die großen Waldbesitzer, ein bisschen ins Fäustchen lachen; es ist ja nicht schlecht, wenn die Dienstbarkeit in


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Zukunft einfach ein wenig billiger wird. Aber für viele kleine Bauern, die da ein Einfors­tungsrecht besitzen, ist es ein eklatanter Nachteil.

Wir Sozialdemokraten haben im Ausschuss dieser Vorlage zugestimmt, weil wir mein­ten, dass der Abänderungsantrag diese Situation entschärfen wird. Wir wissen nun aber, dass der Abänderungsantrag diese Situation nicht entschärft. Daher werden wir jetzt dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. Ich werde Ihnen dafür auch noch eine Begründung darlegen.

Meine Damen und Herren! Das Salzkammergut – von dort komme ich – ist eine Kern­zone der Bundesforste und ist von dieser Maßnahme massiv betroffen. Es gibt in unse­rer Umgebung 2 800 Berechtigte; 16 000 sind es in ganz Österreich, und in unserem Gebiet, im Salzkammergut, allein 2 800. Ich sage hier ganz offen: Die werden sich bei Ihnen ganz schön bedanken, wenn Sie heute dieses Gesetz in dieser Form umsetzen, denn Sie schneiden ganz massiv in das Eigentumsrecht hinein!

Ich war bei vielen Versammlungen, in denen dieses Problem diskutiert wurde. Mir wur­de dort einiges gesagt, vor allen Dingen von Leuten, die wirklich nicht meiner Couleur angehören, das dürfen Sie mir glauben. Ein Beispiel: Wenn sich ein Bauer im alten System 20 Meter Holz hat ablösen lassen, war es so, dass er zirka 2, 3, 4 oder sogar bis zu 6 Hektar an Grund und Boden bekommen hat. Wenn dieses Gesetz heute so beschlossen wird, dann wird er für 20 Raummeter Brennholz nicht einmal einen Hektar bekommen. Das, meine Damen und Herren, kommt in Wirklichkeit einer kalten Ent­eignung nahe! Das ist nicht redlich und auch nicht fair. Darum setze ich mich dafür ein, dass heute vielleicht doch noch eine andere Möglichkeit gefunden wird, da ich nicht annehme, dass Sie das wirklich haben wollen.

Ich verstehe auch, dass die Landwirte und Bauern, vor allem die kleinen, in diesem Zusammenhang auf die Barrikaden steigen, weil das wirklich eine unfaire Maßnahme ist. Damit wird eine weitere Scheibe von der Existenzsicherung der kleinen Betriebe abgeschnitten. Und dann wundern wir uns, wenn jährlich 4 300 Betriebe zusperren und „dicht machen“? – Der Grüne Bericht zeigt es ja ganz deutlich. Leider können wir die­sen heute hier nicht debattieren, weil es von Ihrer Seite abgelehnt wurde, dass wir im Plenum über Landwirtschaft sprechen. Ich finde das wirklich schade.

Aber es sind insbesondere kleine Betriebe betroffen, es sind Nebenerwerbsbetriebe betroffen, es sind Bergbauernbetriebe betroffen, die aufgeben müssen. Hier muss man auch deutlich anführen, dass es wirklich ein Versagen in der Förderungspolitik ist. Wir wissen ja, wohin die Förderungen fließen: genau dorthin nicht, wo wir sie tatsächlich brauchen! Darum glaube ich, dass die Politik, die Sie hier machen, einfach der falsche Weg ist.

Ich darf es abschließend ganz deutlich sagen: Vielleicht gibt es heute noch eine Mög­lichkeit, dass wir eine abgeänderte Gesetzeslage gemeinsam diskutieren und noch ein­mal darüber nachdenken. Ich darf von dieser Stelle aus sagen ... (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Ich verstehe schon, Herr Präsident, es tut Ihnen weh. (Abg. Gril­litsch: Dass die Bergbauern aufgeben ...!) Aber gehen Sie einmal hinaus zu Ihren Leu­ten, gehen Sie hinaus und reden Sie mit ihnen! Sie trauen sich wahrscheinlich nicht mehr, zu diesen Versammlungen zu gehen.

Meine Damen und Herren! Ich sage, wir Sozialdemokraten stehen auf der Seite der Schwächeren. Wir stehen hier auf der Seite der Eingeforsteten und werden dafür kämpfen, dass diese Menschen, die jetzt durch Ihren Beschluss ihr Recht verlieren, wieder zu ihrem Recht kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.28



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner kommt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.28.07

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Kollege Wimmer hat in einem Punkt Recht, nämlich dem, dass die Einforstungsrechte für die betroffenen Berechtigten, für die Bauern eine ganz wichtige Grundlage auch für die Zukunft darstellen. Diese Änderung des § 17 im Gesetz machen wir ja nicht freiwillig, sondern wir machen sie deshalb, weil der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis festgestellt hat, dass dieser Paragraph abzuändern ist.

Das, was wir für die Berechtigten dazu beitragen, ist in meinem Abänderungsantrag – gemeinsam mit Kollegen Scheuch – beinhaltet: dass gleichzeitig der korrespondie­rende § 22 abgeändert wird, dass darüber hinaus Verwaltungsvereinfachung, Entbüro­kratisierung und die Stärkung der Dispositionsmöglichkeit der Berechtigten über ihre Nutzungsrechte in den §§ 3, 4, 5 und 8 betroffen sind und auch das Thema Ergän­zungsregulierungen behandelt wird.

Ich möchte die zwei Minuten, die mir noch bleiben, dazu nützen, etwas über die Ge­schichte, die Entstehungsgeschichte und Bedeutung dieser Einforstungsrechte zu sagen.

Im Jahre 1848 brachte das Ende des Untertanenverhältnisses nach dem kaiserlichen Grundentlastungspatent vom 7. September 1848 und vom 4. März 1849 es mit sich, dass die Nutzungsrechte entgeltlich abgelöst werden sollten. Ein geringer Teil wurde tatsächlich in Geld abgelöst, die meisten Rechte aber durch Abgabe von Grund und Boden. Dem einzelnen Bauern hat man so viel Grund und Boden zugestanden, wie durch die nachhaltige Nutzung des Zuwachses der jährliche Bedarf bedeckt werden konnte. Agrargemeinschaften wurden gebildet, hauptsächlich wurde aber ins Einzel­eigentum der Berechtigten übertragen, und in einigen Bereichen wurde das Eigentums­recht auch den Gemeinden zugeschrieben.

In vielen Fällen konnte man sich jedoch über die Ertragsfähigkeit der Ablösefläche nicht einigen. In diesen Fällen wurde das Recht mengenmäßig zureguliert und für im­merwährende Zeiten zugunsten des Berechtigten zugeschrieben. Durch diesen Schritt, die bestehenden Wald- und Weidenutzungsrechte für dauernd anzuerkennen, wollte seinerzeit Kaiser Franz Joseph mit dem kaiserlichen Patent vom 5. Juli 1853 den Bauernstand in seiner wirtschaftlichen Existenz absichern, und dies wurde in einer Ur­kunde verbrieft. Es wurde so verbrieft, dass die Rechte auch dann, wenn sie 100 Jahre nicht genutzt worden sind, im 101. Jahr nutzungsfähig sind, auch wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind.

Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass dies nicht bloße Nutzungsrechte sind, sondern dass sie eine Art Miteigentümer-Partnerschaft für den einzelnen Berechtigten bedeuten. Die Berechtigten sind aus meiner Sicht als solche zu betrachten, und die Nutzungsrechte bilden auch heute noch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von bäuerlichen Existenzen. Dies unterstreicht auch die Bedeutung dieses heutigen Geset­zes. (Beifall bei der ÖVP.)

17.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.31.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Eßl, Sie haben völlig Recht: Das geht auf grund-


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sätzliche Fragen zurück, die mit der Landreform in Österreich zu tun haben. Sie haben ja das kaiserliche Patent von 1853 erwähnt. Aber schauen wir uns auch die Zeit davor noch ein wenig an: Warum kam es damals überhaupt zu dieser Regelung?

Dahinter steht doch eine Enteignung von Bauern und Bäuerinnen im 16. und 17. Jahr­hundert! Man muss so weit zurückgehen. Damals haben sich nämlich die Landesobrig­keiten, gerade in Salzburg, die alten Gemeindeflächen, die Gemeindeweiden und den Gemeindewald angeeignet. Es ist dies also eine lange Geschichte von Recht, Unrecht und Widerstand, und insofern ist es eine emotional sehr belastete Geschichte für jene Menschen und Familien, die in dieser Tradition leben. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Immerhin sind es 16 000 bis 17 000 Betroffene.

Aber, Herr Kollege Eßl, die Lösung dieses Problems ist leider, glaube ich, nicht gelun­gen. Wir haben zwar im Ausschuss der Vorlage zugestimmt, aber nach weitergehender Prüfung muss ich Ihnen eines ehrlich sagen: Der Verfassungsgerichtshof hat ganz klar davon gesprochen, dass es richtig ist, dass man neben dem Ertragswert auch über diesen hinausgehende Werte berücksichtigen muss. Das hat er gesagt. Er spricht aus­schließlich davon, dass der § 17 nicht verfassungskonform ist, alles andere wäre verfassungskonform. – Das ist einmal der eine Punkt.

Es ist auch interessant, wer beim Verfassungsgerichtshof die Beschwerde geführt hat: Es war nämlich die Österreichische Bundesforste AG. Das heißt, eigentlich hat der Eigentümervertreter, die Republik Österreich, beziehungsweise Ihre Vertreter dort die Beschwerde geführt, um die Rechte der Bundesforste gegenüber den eingeforsteten ... (Abg. Mag. Molterer: Nein, nicht „Ihre Vertreter“!) Bitte? (Abg. Mag. Molterer: Das ist einfach falsch! Du weißt nicht, was eine AG ist, und kennst nicht die geschäftliche Struktur!)

Schauen Sie, die Österreichische Bundesforste AG ist zu 100 Prozent im Eigentum der Republik, Herr Kollege Molterer! Zu 100 Prozent im Eigentum der österreichischen Re­publik – also was soll das? (Beifall bei den Grünen.) Wenn hier der Eigentümer, näm­lich die Republik Österreich, gegen die österreichischen Bäuerinnen und Bauern eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof führt, ist das zumindest eine sehr, sehr pikante Angelegenheit. Das sollte man nicht vergessen.

Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Bauer in Stuhlfelden, Ober- und Unterbichlgut, der seit Jahrzehnten einen erbitterten Kampf um eine Ablöse von Grund und Boden, um eine Ablöse seiner Servitutsrechte kämpft. Das dauert schon 25 oder 30 Jahre, habe ich mir sagen lassen; ich nehme an, Kollege Eßl wird mir das bestätigen.

Ich muss auch dazusagen, einige Punkte Ihres Abänderungsantrags verstehe ich, sie sind für mich nachvollziehbar, nämlich dass Servitutsrechte auch zwischen den Bäue­rinnen und Bauern weitergegeben werden können. Das ist eine Maßnahme, die ich begrüßen würde.

Aber, Herr Kollege Eßl, jetzt komme ich zum Kern unserer Kritik. Schauen Sie sich doch die Stellungnahme des Landes Salzburg an! Das Land Salzburg sagt in seiner Stellungnahme ganz genau: Der § 17, wie er jetzt vorliegt, wird dem Wesen und den Grundsätzen der Einforstungsrechte nicht gerecht. – Er wird dem nicht gerecht, weil eben genau das, was Sie angesprochen haben, diese – unter Anführungszeichen – „virtuellen“ Eigentumsrechte nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Über die Änderung im § 22 haben Sie gesagt: Da wird es jetzt aber berücksichtigt. Da­her werde ich Ihnen den noch einmal zur Erinnerung vorlesen: „Bei der Festsetzung des Wertes des Nutzungsrechtes ist gegebenenfalls auf von der Ertragsfähigkeit ab­weichende, wertbestimmende Kriterien angemessen Rücksicht zu nehmen.“


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Jawohl, das ist im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes drinnen gewesen. Aber, bitte, wie dieser Wert festgesetzt wird, welche Kriterien und welche formalen Bedin­gungen hiezu herangezogen werden, das beschreiben alle Ihre Vorlagen nicht. Damit besteht die berechtigte Kritik, die Kollege Wimmer vorgetragen hat: dass eben in der Regel der Verkehrswert herangezogen wird. Der Verkehrswert, das wissen wir beide, ist ein Vielfaches des Nutzungs- oder Ertragswertes dieser Fläche, dieses Waldes.

Das Problem ist, man hätte das regeln müssen, man hätte sich darüber Gedanken ma­chen müssen. Ich nenne Ihnen einen Vorschlag: Eine Möglichkeit, das zu regeln, wäre, bei solch einer Grundübertragung ein Veräußerungsverbot auszusprechen – da kann man darüber diskutieren, für wie lange, wie es bei anderen agrarischen Operationen passiert –, um Spekulationsgewinne und ähnliche Dinge zu verhindern, aber trotzdem damit einen wesentlichen Beitrag zu leisten, damit die bäuerlichen Betriebe in diesen Regionen gestärkt werden.

Wir werden daher diesem Gesetz leider nicht zustimmen können. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner kommt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.36.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hin und wieder finde ich es faszinierend: Im Ausschuss haben ganz klar alle Parteien zugestimmt. Im Aus­schuss wurde das noch als großer Konsens gefeiert, und alle waren überzeugt davon, hier etwas Gutes gemacht zu haben. Das muss man einmal ganz ehrlich sagen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das habe ich erklärt!)

Nein, du hast es nicht erklärt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man binnen weniger Tage seine Meinung um 180 Grad ändert, weil – seien wir uns ehrlich – in Wirklichkeit hier ein Gesetz deshalb gemacht werden muss, weil es eine VfGH-Entscheidung gibt. Darüber, ob dieser VfGH-Entscheid als positiv oder negativ für die Eingeforsteten und auf der anderen Seite für die Grundeigentümer zu werten ist, gibt es verschiedene Ansichten, das ist ganz klar. Dazu, ob die Bundesforste berechtigter- oder unberechtig­terweise diesen Prozess geführt haben, habe ich deine Meinung im Ausschuss auch vermisst, sondern dort haben wir unisono gesagt: Es ist eigentlich eine gute Sache.

Jetzt kommen wir noch einmal zum Kern der ganzen Geschichte. Natürlich bedeutet dieses Gesetz primär die Reparatur, wie sie der VfGH vorsieht; das machen wir. Und natürlich kann man es so interpretieren: Dadurch, dass jene Nutzungsrechte – egal, ob es Holznutzung, Weidenutzung oder andere Servitute betrifft – jetzt nicht mehr im Ein­heitswert oder nicht mehr im Nutzungswert, sondern, besser gesagt, im Verkehrswert abgelöst werden, bedeutet dies, dass derjenige weniger Hektar bekommt. Aber wenn man von der großen Gerechtigkeit spricht – und die sollte auf beiden Seiten gelten –, ist es trotzdem gerecht! Denn es ist nun einmal so: Wenn ich heute meine Weiderechte oder meine Holznutzungsrechte mit 5 000 € oder 10 000 € bewerte und bisher die Möglichkeit hatte, dies in Geld oder in Form von Flächen ausgezahlt zu bekommen, dann muss ich fairerweise sagen, es sind diese Hektar, die ich im Gegenzug be­komme, so und so viel wert.

Was ihr hier haben wollt, widerspricht ja dem tatsächlichen, realen Wert dessen, was ich zu bekommen habe. Natürlich, es wird ja auch das Nutzungsrecht klar in Geldein­heiten bewertet, und es wird auch ganz klar bewertet, dass meine Einforstungsrechte


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x € wert sind; und für die x € habe ich das Recht, gleich viel an Wert in Grund und Boden zu bekommen, und nicht aus Nutzungsrechten.

Deshalb sage ich einmal, es ist hier eine Reparatur geschaffen worden. Dabei halte ich es schon für wichtig, zu sehen, dass wir nicht nur Eingeforstete haben, denen man erklären muss, dass sie jetzt für den Fall einer Teilung theoretisch weniger Hektar be­kommen, sondern auch Grundbesitzer, und auch die Grundbesitzer gilt es hier zu ver­treten, egal, ob einer zwei Hektar oder, wie die Bundesforste, Hunderttausende Hektar hat. Auch kleine Grundbesitzer haben „Servitutler“ auf ihrem Grund und Boden, und auch die haben das Recht auf eine faire Entschädigung zwischen den Eingeforsteten und den Grundeigentümern.

Wir vom freiheitlichen Klub werden natürlich unsere Zustimmung, die wir im Ausschuss gegeben haben, auch halten und werden dem Gesetz zustimmen. (Beifall bei Abgeord­neten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keuschnigg. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.40.02

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Pirklhuber! Ablösebeträge werden wir hier im Hohen Haus wahrscheinlich unabhängig vom Eigentümer zu bestimmen haben. Wir haben viele Wünsche an die Österreichischen Bundesforste, nur: Geschenke in dem Sinne wird man wohl nicht erwarten können. Schön wäre es zwar, aber es wird wohl nicht sehr seriös sein.

Zum Thema selbst: Wir haben in vielen Teilen unseres Landes historisch gewachsene, sehr komplexe Besitz-, Nutzungs- und Rechtsverhältnisse im land- und forstwirtschaftli­chen Bereich, die vielfach auch einer rationellen, effizienten Bewirtschaftung entgegen­stehen. Daher ist es extrem wichtig, dass faire Bedingungen für Entflechtungen ge­schaffen werden, wo dies gewünscht wird, wo dies möglich ist, wo dies machbar ist. Diese Gesetzesnovelle reagiert auf ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das die Ein­beziehung des Verkehrswertes bei der Feststellung des Ablösebetrages, bei der Ab­löse in Grundstücken vorschreibt.

Um die Fairness zu wahren, sieht diese Novelle aber auch vor, dass auch für das Nut­zungsrecht der aktuelle Verkehrswert zu ermitteln ist und nicht nur der objektive Er­tragswert. Es ist also sehr wichtig, dass diese Parität hergestellt wird, weil das die Ent­wirrung gewisser Besitz- und Nutzungsverhältnisse fördert, und das ist gut für den Wald, das ist gut für die Umwelt und das ist gut für die bäuerlichen Betriebe. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1179 der Beilagen. – Ich ersuche zunächst einmal die Klubsekretäre, den Saal zu verlassen.

Ich ersuche die Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.42.499. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 696/A (E) der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen im Bereich des Agrarhandels (1178 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen somit zur Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grillitsch. Wunschredezeit: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


17.43.25

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren Kollegen! Die WTO-Verhandlungen sind voll im Gange. Die nächste Runde findet Anfang Dezember in Hongkong statt. Ich denke, es ist unsere Aufgabe in diesem Hohen Haus – und das haben wir auch im Landwirtschaftsausschuss so gehal­ten –, über die Auswirkungen und Konsequenzen dieser WTO-Verhandlungen ausführ­lich zu diskutieren und sich aus österreichischer Sicht innerhalb der EU auch für diese WTO-Verhandlungen klar zu positionieren.

Es gibt hier große Herausforderungen und drei wesentliche Knackpunkte für die bäuer­lichen Strukturen, aber auch für das Anforderungsprofil der Konsumenten an eine bäuerliche Landwirtschaft, an eine sichere Lebensmittelproduktion, an eine umwelt- und tiergerechte Produktion. Erster Knackpunkt: die Exportstützungen, zweiter Knack­punkt: interne Stützungen, und dritter Knackpunkt: Wie schaut es künftig mit dem Marktzugang aus?

Ob man will oder nicht, müssen wir uns die Frage stellen, ob wir agroindustrielle Struk­turen wie in Übersee, in Brasilien oder den USA, wollen, ob wir die Lebensmittelauto­nomie Europas in die Verantwortung von Staatsführern legen wollen, die den eigenen Leuten keine Sozialstandards gewähren, die Kinderarbeit erlauben, Kindersklaverei erlauben, die Löhne von 2 € pro Tag zahlen, die ökologischen Raubbau an der Natur zulassen und die zusehen, wie die eigene Bevölkerung hungert, nur um Devisen zu erwirtschaften.

Ich will das nicht so im Raum stehen lassen, sondern ich will dafür auch Beispiele nen­nen: Ein Beispiel für einen liberalisierten Bereich bei Agrarprodukten sind Kaffee und Kakao. Dort gibt es keine bäuerlichen Strukturen mehr. Der Kaufpreis für die Konsu­menten ist nicht gesunken, die Bauern sind verarmt, und die Gewinne streichen jetzt internationale Konzerne ein. Noch viel dramatischer ist die Situation im Fleischbereich, wo ohne Umwelthygiene, ohne kontrollierte Futtermittel und sonstige Standards Fleisch erzeugt und zu Niedrigstpreisen importiert wird. Das drückt auf unser Preisniveau. Kon­kret wird beispielsweise brasilianisches Filet um zirka 7 000 € pro Tonne am euro­päischen Markt angeboten. Wir wissen, dass der EU-Preis derzeit 16 000 € pro Tonne beträgt, also das Doppelte von dem Preis, zu dem es von Brasilien angeboten wird. Das heißt, dass wir ohne Einfuhrzölle, ohne Stützungen nicht mehr mit den Billigimpor-


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ten konkurrieren können. Umso mehr ist es gerade jetzt wichtig, diese Konsequenzen auch aufzuzeigen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

Wir verlangen von der EU eine klare Positionierung bei den WTO-Verhandlungen. Ich bin froh, dass Österreich mit Minister Pröll und Minister Bartenstein in enger Ab­stimmung an den Verhandlungen in Hongkong teilnehmen wird, weil es darum geht, dass wir die europäischen Bauern nicht auf dem Altar des schrankenlosen Welthandels opfern wollen. Wir haben in diesem Zusammenhang auch eine Aktion gestartet, die ich Sie einlade zu unterstützen. Gemeinsam mit der Bischofskonferenz, gemeinsam mit der Gesellschaft für Entwicklungshilfe, gemeinsam mit der Präsidentenkonferenz der Österreichischen Landwirtschaftskammern und des Österreichischen Bauernbundes zeigen wir die Konsequenzen dieses schrankenlosen Welthandels auf, und ich bitte Sie: Unterstützen Sie das! Das Material dazu liegt draußen in den Gemeinden, in den Pfarren. Helfen Sie mit!

Ich bin sehr froh darüber, dass es uns im Landwirtschaftsausschuss gelungen ist, hie­zu einen Vier-Parteien-Antrag einzubringen, um das europäische Landwirtschaftsmo­dell in den WTO-Verhandlungen absichern können, wo es darum geht, dass wir uns für Sozialstandards, für Umweltstandards, für Tierschutzstandards und gegen schran­kenlosen Welthandel einsetzen. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

17.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.47.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Auch im Namen der SPÖ darf ich diese gemeinsame Entschlie­ßung begrüßen. Der Weg dorthin war ja kein einfacher, aber er war ein erfolgreicher. Es handelt sich um eine klare Willensbildung des Hohen Hauses für diese schon angesprochenen WTO-Verhandlungen in Hongkong.

Meine Damen und Herren! Wir erwarten, dass dieser Entschließungsantrag nicht nur in Österreich wohlwollende Worte findet, sondern auch in Brüssel zur Linie des Handelns wird. Dies sei insbesondere an die Adresse des Herrn Bundesministers Bartenstein ge­richtet, denn meiner Ansicht nach ist die Abstimmung noch nicht so ganz klar, gerade auch dann, wenn man die divergierenden Ansichten des Kollegen Schwarzböck zur Kenntnis nimmt.

Wir bekennen uns dazu, dass wir den ärmsten Ländern eine Chance geben wollen. Wir bekennen uns dazu, dass sie in die Lage versetzt werden sollen, den Hunger in der Welt durch eigene Kraft zu bekämpfen, aber wir bekennen uns auch dazu, dass für unsere Landwirtschaft in all ihrer Vielfältigkeit eine Chance bestehen bleiben muss.

Die eine Ebene ist die internationale, die andere die nationale. Auf letzterer ist unserer Ansicht nach die Nutzung unseres Handlungsspielraumes nicht optimal. Der Grüne Bericht, die Bibel der Landwirtschaft, ein sehr, sehr schönes Werk, das die ÖVP leider wieder einmal dem Hohen Haus, dem Plenum, vorenthalten hat, gibt uns klare Aussa­gen zu bestimmten Fakten: 2003 gibt es 27 100 bäuerliche Betriebe weniger als 1999. Sie mussten zusperren. Überwiegend waren das Nebenerwerbsbetriebe, deren Zahl um ein Fünftel, um 21 Prozent abgenommen hat. Unsere Förderungspolitik trifft also die klein strukturierte Landwirtschaft, und das ist kein Wunder, Herr Bundesminister, wenn Sie weiter an der Flächensubvention festhalten.

Über die Direktzahlungen sagt uns der Grüne Bericht, dass 3 Prozent der Betriebe 16 Prozent der Förderungen bekommen, obwohl sie nur 15 Prozent der Fläche be-


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arbeiten. 31 Prozent der Betriebe müssen mit 5 Prozent auskommen – sie bearbeiten 9 Prozent der Fläche. Nicht einmal diese Förderung ist gerecht! (Abg. Dr. Fekter: Wie­der die alte Rede!) Und so kommt es dazu, Herr Bundesminister, dass kleine österrei­chische Betriebe einen Stundenlohn von unter 3 €, Frau Kollegin, haben und davon leben sollen. Sie werden zum Aufgeben gezwungen.

Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, finden Sie sich endlich dazu bereit, die Arbeit zu subventionieren und nicht die Fläche! (Beifall bei der SPÖ.)

17.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.51.10

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Kummerer, einleitend zwei Bemer­kungen. Wenn ich mir so die Sitzreihen anschaue und wenn wir genau zählen, dann bin ich mir nicht sicher, ob wir im Ausschuss bei dieser Diskussion nicht mehr Öffent­lichkeit gehabt haben als jetzt hier im Plenum, ob nicht mindestens gleich viele Abge­ordnete, aber auf alle Fälle mehr Interessenten anwesend waren, als das momentan der Fall ist. (Abg. Gradwohl: Einspruch!) Diese Diskussion haben wir schon sehr oft geführt.

Ich muss auch berichten, dass Herr Kollege Gradwohl in seinen Ausführungen im Aus­schuss nicht die Wahrheit gesagt hat, als er mir mitgeteilt hat, wir hätten in der Präsi­diale abgelehnt, dass Ausschüsse wieder diskutiert werden. Mein Klubobmann hat mir mitgeteilt, das war nicht Thema der Präsidiale. Vielleicht kann man das klären. An­sonsten hättest du im Ausschuss die Unwahrheit gesagt, was ich dir nicht nahe legen möchte, aber zumindest hast du dort diese Meinung vertreten.

Herr Kollege Kummerer, die zweite Sache, ein kleiner Vergleich: Jedes Mal wieder stellt sich ein Vertreter der SPÖ hier heraus und erklärt, die großen Bauern – also von den Hektaren her – bekämen viel Geld, die kleinen Bauern bekämen wenig Geld und das sei ungerecht, denn beide müssten arbeiten. – So gesehen ist die ganze Welt un­gerecht! Ein kleiner ... (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer hält den Bericht in die Höhe.) Ja, Herr Kollege Kummerer, ich habe ihn auch hier! Das ist ein gutes Werk. Zum Dank dafür komme ich später.

Herr Kollege Kummerer, ein kleiner Beamter, ein parlamentarischer Mitarbeiter der Parlamentsdirektion – fleißige Leute! – bekommt vielleicht 2 000, 2 500 € im Monat. Sie als Abgeordneter – genauso wie ich – bekommen 7 500 € im Monat! Das ist vielleicht auch ungerecht. Vielleicht arbeiten die mehr als wir! Das ist auch ungerecht. Es ist eben so, dass es leider gewisse Grundvoraussetzungen gibt. Es gibt eben Bauern mit mehr und mit weniger Hektaren, und das System der Förderung ist ein System der Ausgleichszahlung, und es wird das bezahlt, was dem Bauern sozusagen an Ertrag weniger zur Verfügung steht. Und wenn früher der Bauer für 500 Tonnen Getreide noch 3 S oder 3,50 S bekommen hat und jetzt bekommt er nur mehr 15 Cent, dann ist das ein Entgang – und der wird ausgeglichen. Trotzdem bekommt – aus Ihrer Sicht leider oder aus unserer Sicht Gott sei Dank – nicht jeder in Österreich gleich viel. Das ist eben so! Das mag eine grundlegende Ungerechtigkeit sein.

Erklären Sie einmal den vielleicht 100, 150 Mitarbeitern des Parlaments, warum sie für ihre Arbeit hier nur ein Drittel von dem bekommen, was wir bekommen! Beide arbeiten wir nur, wir sind beide sozusagen hier im Staatsdienst, und trotzdem bekommen wir dreimal so viel. – Das ist vielleicht mindestens genauso ungerecht wie die Tatsache, dass der Bauer mit 50 Hektar mehr Förderung bekommt als der Bauer mit 2 Hektar.


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Zu den WTO-Verhandlungen und zum Vier-Parteien-Antrag werden meine Nachredner noch Stellung nehmen. Wir haben uns hier natürlich auch sehr positiv dazu geäußert, dass es einen Vier-Parteien-Antrag gibt, dass hier die Linie vorgegeben wird. Ich erhärte auch hier sehr wohl das, was Herr Kollege Kummerer gesagt hat, dass es näm­lich wichtig sein wird, dass jetzt auch die zuständigen Minister bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene und auch die europäischen Verhandler auf Ebene der WTO Flagge zeigen und in dieser Frage auch weiterhin hart bleiben, denn wenn man da zu nachgiebig ist, dann wird das wahrscheinlich ein nachhaltiges Problem für unsere Landwirtschaft darstellen.

Grüner Bericht: Ich möchte auch ein paar Worte zum Grünen Bericht sagen, denn auch wenn er im Ausschuss enderledigt wurde, möchte ich die Plattform nutzen, hier danke zu sagen. Das haben meine Vorredner noch nicht gemacht; ich werde das jetzt als Erster machen. Ich möchte mich hier auch noch einmal dafür bedanken: ein gutes Vertragswerk, 320 Seiten Information, gut gegliedert, gut aufgebaut. Also ich meine, da leistet das Ministerium ganze Arbeit. Herr Bundesminister, danke schön dafür! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Da haben noch andere daran ge­arbeitet!) – Na stellvertretend! Ich kann ja nicht einem jeden danke sagen, das würde den Rahmen meiner Redezeit sprengen.

Wir haben aber bereits im Ausschuss gesagt, dass das natürlich sehr zweischneidig ist, denn in Wahrheit liefert uns der Bericht sehr viel kontroversielles Informationsmate­rial für die Diskussionen an den Stammtischen, in den Kammern. Da ist schon einiges wirklich zu bemängeln. Kollege Kummerer hat es gesagt: Es sind um 27 000 Betriebe weniger – das ist keine Frage, das ist eine dramatische Entwicklung. Das sind zwar hauptsächlich genau diese Nebenerwerbsbetriebe, aber das sind sehr viele zusätzliche Arbeitsplätze, die uns verloren gehen.

Mein besonderes Interesse bei diesem Grünen Bericht gilt der Holzwirtschaft, der Forstwirtschaft, denn ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Forstwirtschaft einen zu geringen Stellenwert hat. Wenn man sich anschaut, dass 90 Prozent des in­ländischen Holzaufkommens im Inland veredelt werden, wenn man schaut, was da an Arbeitsplätzen gesichert wird, was da an Material veredelt wird, dann meine ich, dass das wirklich ein ganz besonderer Wert ist. Wenn man aber auf der anderen Seite sieht, dass wir 9 Millionen Kubikmeter Holz jedes Jahr importieren – jetzt wissen wir, die Grenzen sind offen, das ist nicht mehr so einfach, wir können es nicht beschränken –, dann meine ich, dass wir gefordert sind.

31 Millionen Vorratsfestmeter Zuwachs, 19 Millionen Vorratsfestmeter Nutzung, das bedeutet immerhin 12 Millionen Vorratsfestmeter mehr Zuwachs als Nutzung – das ist einmal mehr als das, was wir sowieso schon importieren. Das heißt, selbst wenn wir die ganzen 9 Millionen, die wir importieren, nutzen würden, wären noch 3 Millionen Vorratsfestmeter mehr an Zuwachs, den wir nutzen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Hier sind wir gefordert, initiativ zu werden, hier sind wir gefordert, gerade auch angesichts der Diskussion rund um die steigenden Rohölpreise, rund um die steigenden Energiepreise, zusätzliche Maßnahmen zu set­zen, zusätzliche Mittel aus dem Budget hier zu bunkern. Es reicht nicht, dass wir nur über Ethanol, über Biosprit und dergleichen nachdenken, auch hier haben wir Hand­lungsbedarf! Ich denke, dass das unsere größte Möglichkeit in Zukunft ist. Da müssen wir optimaler arbeiten. Das funktioniert noch nicht so, wie wir das wollen. Auch in den Kammern draußen in den Bundesländern hat die Landwirtschaft im Verhältnis zur Forstwirtschaft einen zu hohen Stellenwert. Das muss verändert werden!

Herr Bundesminister, ein klarer Appell an Sie, dass man dafür sorgt, dass der Holzwirt­schaft, der Forstwirtschaft – gerade der bäuerlichen Forstwirtschaft – mehr an Input


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gegeben wird, mehr an Innovation zukommt und auch mehr an direkter und indirekter Hilfe.

Ansonsten noch einmal ein abschließender Appell, hier aus der Diskussion herauszu­nehmen, welcher Bauer viel, welcher Bauer wenig bekommt. Ich bin davon überzeugt, es ist jeder Euro, der in die Landwirtschaft fließt – egal, ob in die großen Betriebe oder in die kleinen Betriebe –, ein gut investierter Euro. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.57.59

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Gleich zu Beginn muss ich Kollegen Scheuch widerspre­chen: Es ist nicht so, dass es egal ist, ob einer groß oder klein ist, sondern das ist ge­nau der springende Punkt. Genau in diesem Bereich hat es auch bei der Vorbereitung der WTO-Verhandlungen für die Agrarposition einen Paradigmenwechsel bei der ÖVP gegeben. Das freut mich ganz besonders.

Früher – noch vor zehn, 15 Jahren – haben wir in der österreichischen Agraroppo­sition, in der ich schon ganz lange arbeite, sehr oft von Bauernvertretern gehört: Was geht uns das Leben in den armen Ländern an? Dafür können wir nichts! Das ist zwar bedauerlich, aber daran können wir nichts ändern. Wir können höchstens spenden und so ein bisschen die Not lindern. – Da wurde nicht anerkannt, dass es einen unmittelba­ren Zusammenhang zwischen den Landwirtschaften in den Ländern des Südens und der Landwirtschaft in den industrialisierten Ländern gibt.

Da hat es eine Veränderung der Position gegeben. Und wie ist das gekommen? – Das ist, wie so oft in der politischen Debatte, durch eine tatsächliche persönliche Betroffen­heit gekommen. Es hängt zusammen mit der Veränderung der Zuckermarktordnung, und bei dieser Veränderung wurde den Zuckerbauern auf einmal klar, dass sie unmit­telbar dranhängen – sozusagen als Personen lebendig dranhängen – an den Verhand­lungen darüber, in welcher Form in Hinkunft Stützungen ausbezahlt werden sollen und wie sich da etwas verändern kann. Plötzlich haben sich österreichische Zuckerbauern für die Situation von Landarbeitern in Brasilien interessiert und haben darauf hingewie­sen, unter welch katastrophalen Bedingungen dort Landarbeiter leben müssen. Das hat sie früher nicht interessiert – das ist aber für mich jetzt nicht relevant. Sie haben sich dafür zu interessieren begonnen, und deswegen wurde es auch möglich, dass ein Antrag der Grünen zu einem Vier-Parteien-Antrag geworden ist und eine Einigung zu den WTO-Verhandlungen erzielt werden konnte.

Das sind drei für mich absolut relevante Geschichten. Das eine ist, dass wir darange­hen müssen, die für die Entwicklungsländer verheerenden, den Handel verzerrenden Exportsubventionen abzuschaffen, und zwar auf Sicht, nicht irgendwann. Was bedeu­tet das? – Wir können nicht hoch subventionieren und in die Länder des Südens ver­kaufen und dort Märkte ruinieren. Das wissen wir schon lange, jetzt ist es auch amtlich.

Die zweite zentrale Forderung ist, dass der faire Handel gestärkt werden soll. Schon bei den letzten Ministerials in Cancún hat der damalige Chefverhandler Lamy, jetzige WTO-Generaldirektor, beginnend mit den WTO-Verhandlungen eine große Veranstal­tung zum Thema Fair Trade durchgeführt. Damals hat man noch gesagt, das sei so ein bisschen Augenauswischerei. Mittlerweile sagen wir auch in unserem Vier-Parteien-Antrag: Fairer Handel und nicht freier Handel – das ist die Zukunft. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Warum ist das so? – Wenn man zurückschaut, wenn man sich die Daten anschaut – der freie Handel hat in etwa Ende der achtziger Jahre ganz stark begonnen; José Manuel Barroso hat das vor kurzem erklärt –, dann sieht man, dass der Anteil von Afri­ka am globalen Handel von 6 Prozent im Jahr 1980 auf 2 Prozent im Jahr 2002 zurück­gegangen ist. Das heißt, die Länder des Südens haben an dieser gloriosen Entwick­lung fast keinen Anteil, zumindest was Afrika betrifft. Wenn man Berechnungen der Weltbank zum Agrarhandel anschaut, dann kommen von den Benefits drei Viertel den industrialisierten Ländern zugute und ein Viertel den Entwicklungsländern. Also kann der freie Handel offensichtlich nicht für alle diese Benefits bewirken, die ihm aber zuge­schrieben werden.

Damit komme ich zu einem dritten für uns absolut relevanten und in der politischen De­batte auch neu zu definierenden Begriff, das ist der Begriff Ernährungssouveränität. Viele Leute glauben, das betrifft so etwas wie einen Selbstversorgergrad, also den Acker, den man selbst vorm Haus hat, die Karotten, die man selbst ziehen kann, und das Obst, das man vom Nachbarbauern einkauft. Es ist aber etwas sehr viel Weit­reichenderes. Die Ernährungssouveränität beschreibt die Möglichkeit aller Länder, aller Völker, aller Staaten, die ihrer Kultur entsprechenden Nahrungsmittel, Lebensmittel selbst zu erzeugen. Viele sagen in diesem Moment: No na! Wieso sollen die das nicht selbst erzeugen können?

Das hat sehr viel mit dem WTO-Regime zu tun. Wenn die USA Reis zu sehr viel güns­tigeren Bedingungen und niedrigeren Verbraucherpreisen verkaufen als zum Beispiel Japan und mit diesen Preisen auf den japanischen Markt gehen, dann ruinieren die USA den japanischen Reismarkt. So etwas kann passieren, weil die WTO den freien Handel sozusagen zum absoluten Heiligtum erklärt hat.

Für diesen Fall sagen wir: Alle Länder dieser Welt sollen die für sie althergebrachten Nahrungs-, Lebensmittel selbst erzeugen können, und kein WTO-Regime dieser Welt kann sie daran hindern. Es soll der landwirtschaftliche Markt hauptsächlich ein regiona­ler Markt sein, das soll auch ein Süd-Süd-Markt sein, die Einfuhr von landwirtschaft­lichen Produkten beziehungsweise die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Produkten in die industrialisierten Länder soll die Ausnahme sein.

Es wird also vom 13. bis 18. Dezember die sechste WTO-Ministerkonferenz stattfin­den. Dort wird wahrscheinlich keine Welt verändert werden. Es gibt große Zweifel, ob es überhaupt zu einem Abschluss kommen wird. Das hat aber nicht nur mit der Land­wirtschaft zu tun, das hat auch mit Themen wie Marktzugang für Industrieerzeugnisse, Dienstleistungen und neue Regeln für Handelserleichterungen zu tun. Wir werden dort die Welt nicht verändern, aber wir haben gemeinsam einen Entschließungsantrag be­schlossen, der einen sehr beachtlichen Ruck in Richtung eines fairen und angemesse­nen Handels der Völker und Nationen untereinander darstellt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.05.07

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! In diesen Tagen und Wochen geht die Frage der WTO‑Entwicklungsrunde in eine ganz entscheidende Phase, und zwar sowohl in der Vorbereitung in den einzelnen Verhandlungsblöcken, also auch in Europa, als auch in der Frage der Zuspitzung: Kann es in Hongkong überhaupt noch ein Ergebnis geben oder kann es bestenfalls in Detailthemen Fortschritte geben?


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Deswegen begrüße ich es sehr, dass der Nationalrat hier mit einem Vier-Parteien-Antrag sehr stark und klar Stellung bezogen hat in der Frage: Welches Signal gibt Österreich, welches Signal soll Europa geben in den jetzt in die wichtige Phase kom­menden Verhandlungen?

Wir haben in der Vergangenheit, in den letzten Wochen und Monaten mit sehr viel Sor­ge und sehr genau beobachtet, wie weit die Kommission innerhalb ihres Mandates in Europa zu gehen bereit ist. Peter Mandelson hat ein paar Mal Verhandlungsbereit­schaft signalisiert, auch in der Frage der Reduktion der Ausgleichszahlungen für die europäischen Bäuerinnen und Bauern, in der Frage der Reduktion der Exporterstattun­gen, in der Frage des Marktzuganges. Man ist aus meiner und unserer Sicht jedenfalls ganz haarscharf an die Grenzen des Mandats gegangen, wenn man sie nicht sogar in Einzelpunkten bereits überschritten hat. Wir, die 14 Landwirtschaftsminister, haben deswegen ein klares Zeichen gesetzt und Peter Mandelson auch dazu gebracht, vor dem Rat Allgemeine Angelegenheiten, der extra dazu einberufen wurde, klar Stellung zu beziehen, nämlich zu den zentralen Fragen, die Europas Landwirtschaft in Zukunft berühren werden.

Was sind diese Fragen, die wir als Eckpunkte zu definieren haben, um weiterhin bäuer­liche, nachhaltige, ökosoziale Landwirtschaft in Europa zu ermöglichen?

Das ist zum einen die Frage der Absicherung der GAP-Reform des Jahres 2003. Wir haben diese Reform in Europa ganz klar im Hinblick auf die WTO-Verhandlungen ge­macht. Es ging dabei um entkoppelte Prämien, die schwer und unter großen Heraus­forderungen in Europa umzusetzen sind, die aber im Jahr 2003 eine klare Antwort auf die Frage der Reduktionserfordernis von Ausgleichszahlungen waren. Diese GAP-Reform muss halten. Peter Mandelson hat das in den letzten Wochen jetzt auch bereits mehrmals betont. Das ist gut und wichtig.

Zweiter Punkt: die Frage der Exportstützungen. Es ist so, dass wir weltweit in den ver­schiedenen Blöcken unterschiedliche Themen und Arten der Exportunterstützung haben. Wir haben die Exporterstattung in Europa, die Amerikaner haben Exportkredite. Ja, Europa kann – aus meiner und aus unserer Sicht – Bereitschaft signalisieren: Re­duktion dieser Exporterstattungen, allerdings nur dann, wenn volle Parallelität gegeben ist, Reduktion aller Exporterstattungen weltweit und aller verschiedenen Systeme im gleichen Ausmaß. Aber dass jetzt manche, geführt von Amerika vor allem, daran­gehen, die europäische Exporterstattung einseitig zu reduzieren, die in den eigenen Wirtschaftssystemen versteckten Exporterstattungen durch Kredite und sonstige Nah­rungsmittelhilfen aber nicht zu reduzieren, hilft nicht den Entwicklungsländern, wie es Ziel der Entwicklungsrunde ist, und schadet einseitig der europäischen Landwirtschaft. Und das kann doch wohl kein Weg sein, der klug und zielgerichtet ausverhandelt wer­den kann.

Dritter Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Frage des Marktzutrittes. Auch hier hat Europa mit einem Durchschnittssatz von 38,5 Prozent Zollsenkung mit vier Zollbändern einen neuen Vorschlag gemacht. Über diesen Vorschlag hinaus kann man nun aus meiner Sicht nicht mehr gehen, weil das eine Rückführung der euro­päischen Agrarmärkte einseitig zu Lasten der europäischen Bauern darstellen würde.

Auch hier ist Vorsicht geboten, und ich denke, dass jetzt mit dem Bekenntnis der Kom­mission eine klare Antwort gegeben ist. Wir sind bereit, Signale zu setzen, ganz klare Signale zu setzen für die Ärmsten der Welt. Diese Signale dürfen aber nicht einseitig Europa schaden, sie müssen vor allem denen helfen, die wirklich die ärmsten Länder der Welt sind, also nicht jenen, die – wie in der Zuckermarktordnung angesprochen – Schwellenländer sind wie Brasilien, wo auf sehr, sehr großen Flächen Großgrundbesit­zer wirtschaften, und zwar ohne ökologische, ohne soziale Rücksichtnahme auf die Art


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der Produktion. Das kann nicht unser Ziel sein. Deswegen ist behutsam, klar struktu­riert, mit einer klaren europäischen Position in diese Verhandlungen zu gehen.

Da Sie ein paar Mal – der Herr Abgeordnete Kummerer hat das getan – die Abstim­mung in Österreich angesprochen haben: Gehen Sie davon aus, dass der Verhand­lungsführer für Österreich, Martin Bartenstein, und ich sehr, sehr eng abgestimmt sind in dieser Frage, dass wir jede Position ganz genau abgestimmt haben und gemeinsam vorgehen in Europa, weil es nicht um die Frage geht, welche Stellung Österreich in Europa einnimmt, sondern um die Frage, welche Stärke Europa in den kommenden WTO-Verhandlungen in Hongkong beweist mit diesem Modell eines anderen europäi­schen Lebensmodells, das Nachhaltigkeit und ökosoziale Wege aufgezeigt hat. Das ist der Punkt, und da gehen wir sehr, sehr eng abgestimmt mit einer klaren Position hin­ein.

Der vierte Punkte, meine sehr geehrten Damen und Herren, der diesen Weg noch un­terstreichen soll, ist auch die Frage: Wie geht man mit regional-typischen Produkten um, wie geht man mit Non-Trade-Concerns in der Verankerung der WTO um, wie mit ökologischen, mit Tierschutzstandards? Alle diese Fragen wollen wir in Hongkong noch einmal bringen und diskutieren.

So gesehen ist der heutige Vier-Parteien-Antrag ein wichtiges gemeinsames Signal. Das ist gut für die Verhandlungsführung, das ist ein wichtiges Mittel, um auch Stärke beweisen zu können.

Abschließend: Was ich schade finde, ist die Tatsache, dass im Bereich der WTO-Vor­bereitungen weltweit in den Diskussionen – Lamy hat das auch schon gesagt – aus­schließlich die Landwirtschaft im Zentrum der Debatte steht. Die Landwirtschaft ist ein Thema, das zu regeln ist und wo wir weltweit gemeinsame Regeln finden sollen, aber Europa hat ganz woanders auch offensive Anliegen, etwa Dienstleistungen, Industrie­güter. Und da bewegt sich bei den Verhandlungspartnern überhaupt nichts.

Wenn Hongkong scheitert, wird es nicht an den offenen Fragen der Landwirtschaft scheitern, dann scheitert es in den Bereichen, wo sich seit Jahren, Monaten und Wo­chen überhaupt nichts tut, genau dort, wo Europa auch offensive Interessen hat.

Spannende Verhandlungen stehen Mitte Dezember in Hongkong bevor. Martin Barten­stein und ich sind froh darüber, dass wir mit einem Vier-Parteien-Antrag in diese Ver­handlungen gehen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen. – Abg. Öllinger: Bartenstein und Pröll, das ist ein Gespann!)

18.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Auer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.12.02

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst darf ich als jemand, der schon eine gewisse Zeit hier im Hohen Hause ist, auch festhalten, dass es erfreulich war, wieder einmal wie im letzten Landwirtschaftsausschuss zu erleben, dass, wenn alle Fraktionen einen Schritt aufeinander zugehen, es auch möglich ist, einen gemeinsa­men Antrag zustande zu bringen. Dafür darf ich sowohl Frau Kollegin Rest-Hinterseer als auch Kollegen Gradwohl, genauso auch Kollegen Wittauer, vor allem auch unserer Mitarbeiterin, Mag. Mickel, sowie Frau Dipl.-Ing. Klauser aus dem Ministerium und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch aus den anderen Fraktionen, die uns hier wirk­lich beratend zur Seite gestanden sind, meinen besonderen Dank aussprechen. (Allge­meiner Beifall.)


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Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion dankt für den Grünen Bericht, weil er wirklich eine hervorragende Unterlage ist. Sie dankt aber nicht nur den Beamten des Hauses und vor allem jenen aus dem Ministerium, sondern auch jenen Betrieben, den Bäuerinnen und Bauern, die die Fakten und Daten zur Verfügung stellen, denn es ist auch vor Ort eine entsprechende Arbeit erforderlich, damit letztlich das Rohmaterial als Unterlage zur Verfügung steht.

Meine Damen und Herren, zum Thema WTO. Da gab es einmal so quasi die Schlag­zeile: Darf es ein bisschen mehr sein? Jetzt hatte man das Gefühl, es ging darum: Wer bietet mehr im Zurücknehmen von Zusagen? Es wäre durchaus interessant, sich das anzuschauen, und ich empfehle wirklich allen, das zu lesen (der Redner hält eine Zei­tungsseite in die Höhe), nämlich die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 9. Oktober. Da steht betreffend Afrika, welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten es gäbe. Es ist hier eindeutig festgehalten, dass es nicht nur der Abbau von Zöllen und diese Dinge sind, um einen fairen Handel anstatt einen, wie es Frau Kollegin Rest-Hinterseer zu Recht gesagt hat, freien Handel zu ermöglichen. Es ist dies, glaube ich, eine sehr kluge Aussage von ihr, denn eines sei schon festgehalten: Was Amerika hier zum Teil unter dem Titel „Abbau von Agrarsubventionen“ geboten hat, ist schon sehr interes­sant.

Wenn damit die direkten Mittelzuflüsse an die Bauern gemeint wären, Herr Kollege Kummerer, dann ist der Vorschlag der USA nichts anderes als billige Rhetorik, denn ich darf schon darauf hinweisen, dass Amerika die 25 000 Cotton-Farmer, also die Baumwollfarmer, mit unglaublichen 3,1 Milliarden € pro Jahr unterstützt und damit dazu beiträgt, dass in Afrika Millionen von Bauern am Hungertuch nagen und am Verhun­gern sind. Niemand in diesem Land Amerika kümmert sich darum, aber uns in Europa, die wir – vor allem auch in Österreich – eine klein strukturierte Landwirtschaft haben, möchte man signalisieren, dass ein Abbau von Exportstützungen zu erfolgen hätte, während die eigenen Exportkredite, Lebensmittelhilfen und so weiter unter dem Titel Farm Bill noch aufgestockt, noch verlängert und bis 2011 garantiert werden.

Es ist daher wirklich notwendig, tatsächlich über fairen Handel anstatt freien Handel zu diskutieren, aber wenn, dann alle Aspekte zu beleuchten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Walther zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.15.42

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zuerst auch zum Grünen Bericht äußern. Es ist wirklich ein hervorragender Bericht, und er gehört im Hohen Haus diskutiert. Das haben wir im Ausschuss immer wieder festgestellt, und ich möchte es auch hier im Hohen Haus noch einmal feststellen, weil er sehr viel Informationsmaterial enthält. Die meisten unserer Kollegen hier im Hohen Haus kommen aus ländlichen Gebieten und können somit besser erkennen, wie es der Bevölkerung geht – und die besteht in den ländlichen Gebieten auch aus bäuerlicher Bevölkerung, aber vor allem aus arbeitender Bevölkerung, die dem Bauernstand nicht mehr angehört –, und sie können erkennen, wie die Entwicklung verläuft. Dieses Werk ist es wirklich wert, gelesen, interpretiert und diskutiert zu werden.

Zum Nächsten, zu den WTO-Verhandlungen. Ich glaube auch, dass es jetzt wirklich an der Zeit ist, etwas zu tun, und bin sehr froh, dass es im Landwirtschaftsausschuss auf Initiative von Frau Rest-Hinterseer, aber auch auf Einwirken von unserer Seite zu so einem Antrag, zu einem Vier-Parteien-Antrag gekommen ist, der einfach auch festlegt,


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wie die Verhandlungen laufen sollen und wie man auch die Dritte Welt richtig berück­sichtigt.

Ich glaube, dass etliches gelungen ist, aber ich möchte schon darauf hinweisen – der Herr Bundesminister hat das in seiner Wortmeldung auch schon gebracht –, dass Peter Mandelson vieles eingebracht hat und sich auch auf einen Standard fixieren hat lassen, der sowohl für die europäischen Länder als auch für die Dritte Welt verträglich ist, aber es kommt natürlich noch immer darauf an, dass der Standard, der sich in unserem Vier-Parteien-Antrag widerspiegelt, auch durchgehalten wird. Mir kommt näm­lich vor, dass Herr Bundesminister Bartenstein hier teilweise ganz andere Ansätze hat. (Abg. Öllinger: Das kommt mir auch so vor! – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wie kommen Sie darauf?)

Darf ich Ihnen ein paar Artikel-Überschriften zitieren: Bartenstein: Österreich profitiert vom liberalen Welthandel. – Bartenstein: Globalisierung als Chance verstehen. – Bar­tenstein: WTO-Zug ist auf Schiene. – Bartenstein: Die WTO-Runde darf an der Land­wirtschaft nicht scheitern. – Bartenstein: Von der Schlüsselrolle Landwirtschaft bei WTO-Verhandlungen nicht erfreut. (Abg. Öllinger: Haben Sie das nicht gewusst, Herr Minister?)

Ich wünsche Ihnen in diesem Punkt (Abg. Öllinger: Hals- und Beinbruch!) – und Sie haben es auch mit der Unterstützung des Vier-Parteien-Antrages bewiesen – viel Fes­tigkeit und Überzeugungsarbeit gegenüber Ihrem Ministerkollegen.

Ich komme zum Schluss: Ich glaube, dass wir auf einem richtigen Weg sind im Land­wirtschaftsausschuss, und ich würde mir wünschen und habe es im Ausschuss auch schon gesagt, dass wir gemeinsam einen Fair-Trade-Tag im Hohen Haus machen, zu dem wir die verschiedenen Produzenten aus anderen Ländern, aber auch die Produ­zenten aus Österreich einladen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Wittauer. – Herr Abgeordneter, Sie haben keine freiwillige Redezeitbeschränkung angegeben. Das heißt, ich stelle die Uhr für Sie auf 20 Minuten. (Abg. Öllinger: Er hat eine unfreiwillige Redezeitbeschränkung! – Abg. Wittauer – auf dem Weg zum Red­nerpult –: 3 Minuten!) 3 Minuten, okay.

 


18.20.00

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich will das Hohe Haus nicht mit dem, was ich zu sagen habe, überbelasten. Es ist angenehm, über etwas zu reden, bei dem alle vier Parteien zusammengearbeitet haben, um eine gemeinsame Position dem Minister mit auf den Weg zu geben. Man hat danach getrachtet, dass es auch im Einklang – und ich muss sagen, da hat Abgeordneter Pirkl­huber maßgeblich mitgearbeitet – mit den europäischen Zielsetzungen steht.

Das heißt: Der Unterschied zwischen den Entwicklungsländern und uns ist, dass wir eine sehr vielschichtige Landwirtschaft, eine klein strukturierte haben. Es bestehen aber auch Unterschiede betreffend Umweltmaßnahmen und sonstige Bereiche. In den Entwicklungsländern – und darum geht es – ist die Lebensgrundlage eine völlig an­dere. Wir wollen erhalten und haben natürlich in vielen Bereichen ein Problem.

Einseitige Maßnahmen von der EU haben dazu geführt, dass Europa einen Wettbe­werbsnachteil hat. Es ist vorher gesagt worden, dass Amerika einen differenzierten Weg geht, den wir uns nicht wünschen. Unser Ziel muss es sein, im Einklang mit allen anderen Industrieländern zu arbeiten und dort, wo Subventionen und Exportförderun­gen bezahlt werden, den Hebel anzusetzen. Wir wollen gemeinsam den Weg gehen, um den Entwicklungsländern eine Chance zu geben, ihre eigenen Lebensgrundlagen


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im Rahmen der heimischen Landwirtschaft zu erarbeiten. Wir wissen, dass 1,2 Milliar­den Menschen dort leben, es sind auch sehr viele von Armut betroffen, und die Land­wirtschaft macht nur einen kleinen Teil aus.

Ich bin auch froh, dass Frau Abgeordnete Walther Minister Bartenstein zitiert hat, und angesichts dessen erst recht froh darüber, dass wir Minister Pröll etwas auf den Weg mitgegeben, etwas festgehalten haben, damit das, was der Wirtschaftsminister viel­leicht will, nicht ganz umgesetzt werden kann. (Abg. Öllinger: Überhaupt nicht!)

Ich hoffe, dass wir nach Hongkong über eine erfolgreiche Beendigung der Verhandlun­gen reden können, und freue mich schon über die Berichterstattung von Minister Pröll. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


18.22.32

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Auer hat zu Beginn zu Recht das wirklich konstruk­tive Klima im Ausschuss beziehungsweise bei den Vorberatungen erwähnt. Ich halte das auch für gut und wichtig, darauf hinzuweisen, und danke ihm auch an dieser Stelle für das zum Teil wichtige Entgegenkommen in ganz zentralen Punkten. Ich glaube, das klare Bekenntnis, dass Agrarexportsubventionen wettbewerbsverzerrend und Dumping sind, wird in Ihren Kreisen bereits zu Debatten geführt haben und zu weiteren Diskus­sionen führen.

Dumping bedeutet, dass bäuerliche Arbeitsplätze vernichtet werden. Und dieses Ein­geständnis und Bekenntnis, dass wir die Agrarexportsubventionen im Interesse der österreichischen Landwirtschaft, im Interesse der kleinbäuerlichen Betriebe weltweit auslaufen lassen müssen, ist ein wichtiger Schritt. Sicher bestehen Unterschiede in der Auffassung, wie zügig das passieren muss. In unserem ursprünglichen Antrag wollten wir, dass die Ausfuhrerstattungen bis zum Jahr 2010 nach einem verbindlichen Fahr­plan auslaufen sollen. Das wird auf europäischer Ebene weiter diskutiert werden, Herr Bundesminister, und da sind Sie gefordert. Da wäre und ist es dann sehr relevant, welche Zeitpläne Sie vorschlagen, weil die Kommission einen Zeitplan haben will. Es wäre sehr interessant, wenn Sie dazu noch einmal Stellung beziehen könnten.

Aber ich möchte noch einmal auf das, was Kollegin Rest-Hinterseer sehr klar formuliert hat, zurückkommen: Es geht um diesen rhetorischen Kampfbegriff der NGOs in den Auseinandersetzungen um die WTO-Frage, nämlich um den Begriff der Ernährungs­souveränität. Dieser ist mit unserem Vier-Parteien-Antrag Konsens geworden, dieser ist nach einer zivilgesellschaftlichen Diskussion in diesem Antrag nicht irgendwo als Fußnote vermerkt, sondern ist als eine zentrale Orientierung für die zukünftige Ausrich­tung in der Lebensmittelpolitik ins Zentrum gerückt worden. Ich halte das tatsächlich für einen Paradigmenwechsel, der viele Elemente der letzten Jahrzehnte bündelt und in einem Begriff sichtbar macht. Das ist auch eine Chance, um zukünftig positiv interna­tional Agrarpolitik machen zu können, Herr Bundesminister!

Es geht doch um Folgendes: Wenn wir ernsthaft bis zum Jahr 2015 den Hunger halbie­ren wollen, so wie das die UNO vorschlägt, so wie wir alle das wollen – sofern es geht, sogar noch schneller –, dann wird das nur funktionieren, wenn wir die regionalen Märk­te in Afrika, die regionalen Märkte in den Entwicklungsländern stärken mit Modellen der ländlichen Entwicklung, mit Diversifizierung, wie wir sie teilweise kennen aus unseren


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positiven Erfahrungen mit Programmen der Europäischen Union. Ich glaube, das ist ein zentraler Punkt.

Eine Sache, die auch unbestritten war und Gott sei Dank ist, ist die Stärkung der De­mokratie innerhalb der WTO. Öffentlichkeit, Parlamente, Nicht-Regierungs-Organisatio­nen, angefangen beim Konsumentenschutz bis zu entwicklungspolitischen Organisatio­nen, müssen eingebunden werden.

Kern der Botschaft ist, ökologische und soziale Kriterien sind das Muss der Zukunft. Und da besteht natürlich nach wie vor ein massiver Interessenkonflikt, auch innerhalb der Europäischen Union. Darum ist dieser Schulterschluss so notwendig, weil diese wirtschaftspolitische Debatte auch hier zu Hause, bei uns in Österreich, in der Euro­päischen Union ganz massiv zu führen ist. Sozialdumping haben wir tagtäglich in der Union. Ihre letzte Steuerreform war ein praktisches Beispiel für soziales Dumping.

Wenn Sie da Unternehmungen Steuervorteile verschaffen und anderswo diese Unter­nehmen Steuern zahlen, geht dieser Wettbewerb weiter, an dessen Ende dann auch prekäre Arbeitsverhältnisse stehen, Herr Bundesminister. (Abg. Öllinger: Das stimmt! – Abg. Mag. Kogler: Schreiben Sie gleich hinein, Großkonzerne bezahlen keine Steuern!)

Ich glaube, dass wir da weiterdiskutieren müssen, das ist nicht das Ende der Fahnen­stange, denn die Ernährungssouveränität ist so ein essenzielles Recht, wie es auch soziale Mindeststandards, eine ökologische Sicherung und eine nachhaltige Produktion sind. Das muss die Europäische Union nicht nur vor sich hertragen sozusagen wie einen Leuchtstern bei den Verhandlungen, sondern das muss auch zur Richtschnur für das eigene Handeln werden, das muss überprüfbar sein, sonst, Herr Bundesminister, werden wir dem Argument der Entwicklungsländer und anderen Staaten, nämlich dass wir nur handelsverzerrende Schranken errichten wollen, nur Wettbewerbsverzerrungen und eine Verschleierung unserer eigenen Interessen betreiben, nichts entgegensetzen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich ersuche Sie, in diesem Sinne aktiv zu sein und nicht nur die Landwirtschaft im Auge zu haben, also genau so, wie Sie es gesagt haben. Es geht auch darum, im Be­reich der Dienstleistungen, in anderen Bereichen vor allem soziale Standards festzu­schreiben, und ich erwarte mir, dass Sie dazu auch noch einmal Stellung nehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Freund. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.27.40

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern blicken mit Sorge auf die WTO-Verhandlungen. Diese Sorge ist berechtigt, denn die Landwirtschaft ist ein extrem sensibler Bereich, und jede Veränderung hat ihre Auswirkungen.

Unseren Bauern wurde in den vergangenen Jahrzehnten schon sehr viel abverlangt, etwa durch strukturelle Veränderungen, aber auch durch die GAP-Reform 2003, mit der bereits wichtige Vorleistungen in Richtung WTO getätigt wurden.

Viele Bauern haben durch Entscheidungen in der Vergangenheit, die in Richtung Libe­ralisierung des Welthandels gegangen sind, die Bewirtschaftung der Höfe aufgegeben. Die Landwirtschaft stellt seit Jahrhunderten das Rückgrat des ländlichen Raumes dar. Sie ist der Grundpfeiler der kulturellen Tradition des Landes und stellt einen unverzicht-


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baren Teil der Gesamtwirtschaft in Österreich dar. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Rund um die Landwirtschaft finden 500 000 Menschen in Österreich einen Arbeitsplatz. Von den WTO-Entscheidungen sind also nicht nur die Bauern betroffen, sondern der gesamte ländliche Raum und die Menschen dort hätten große Probleme.

Selbstverständlich ist es nötig, Handelsvereinbarungen zu treffen, die die landwirt­schaftliche Entwicklung und die Beschäftigung in den Entwicklungsländern fördern. Ebenso muss dort die herrschende Armut, gerade unter der ländlichen Bevölkerung, bekämpft werden. Dennoch dürfen wir nicht auf unsere Bauern vergessen, die dem internationalen Markt ausgeliefert sind. Ihnen muss es weiterhin möglich sein, qualitativ hochwertige Produkte zu einem vernünftigen Preis abzusetzen und nachhaltig zu pro­duzieren.

Bei den Exportförderungen muss Ausgewogenheit erzielt werden. Innerhalb der EU wurden in den letzten zehn Jahren etwa zwei Drittel der bestehenden Exporterstattun­gen abgebaut. Die USA hingegen verstecken ihre Exportförderungen unter anderem unter dem Deckmantel der Nahrungsmittelhilfe.

Es kann auch nicht sein, dass bei uns hohe Standards für Umwelt, Tierschutz und Le­bensmittelsicherheit gelten, und beispielsweise in Argentinien ist keine Rede davon. Höhere Standards verursachen höhere Produktionskosten. Um faire Handelsregeln zu erreichen, müssen diese Bereiche Eingang in die WTO-Verhandlungen finden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir treten für die Stärkung des fairen Handels und gegen die Ausbeutung der Landwirte in den Entwicklungsländern ein. Es ist mir aber auch wichtig, mittels fairer Entscheidungen den zukünftigen bäuerlichen Generationen in Österreich eine Perspektive zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Faul. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.30.31

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Obmann! Lieber Kollege Grillitsch! Ich teile vieles von diesen Sorgen, die du aus deiner Sicht der WTO-Verhandlungen vorgebracht hast (Abg. Grillitsch: Alles!), ich verstehe nur nicht, dass du im Großen das bemängelst, was wir in Österreich im Kleinen eigentlich besser machen könnten. (Abg. Grillitsch: Wir sind in Österreich eh gut! Das war eine Bestä­tigung für unsere Agrarpolitik!)

Herr Bundesminister! Ich wünsche Ihnen alles Gute auf diesem Wege. Ich glaube, es ist wichtig, dass Sie Europa hinter sich vereinigen können und dass Sie das Gewicht, das Sie sich bei den WTO-Verhandlungen wünschen, erreichen. Ich glaube aber, mit der Verstärkung durch Minister Bartenstein wird nicht so viel Gewicht zusammenkom­men. Sie haben viel abgenommen, und er wiegt auch nicht so viel – das ist halt so. (Abg. Grillitsch: Du bestätigst unsere Agrarpolitik!)

Lieber Kollege Scheuch, wenn du in Übereinstimmung mit dem Bundesminister heute wieder diese Flächenprämien – Kollege Scheuch ist nicht da – einforderst, dann musst du dich selbst einmal bei der Nase nehmen. Herr Bundesminister! Sie sind derjenige, der sagt, Hektar muss Hektar sein, und Hektar muss auch hektarmäßig entlohnt wer­den. Daher verstehe ich diese Diskussion, die Sie momentan mit den österreichischen Biobauern führen, nicht, weil dieses Prinzip, das Sie so einfordern, plötzlich für die Bio­bauern nicht mehr gelten soll. Da sind Sie sich einig mit dem Bauernbund und mit der Präsidentenkonferenz. Die Großindustrie, die Großbauern in Österreich müssen geför-


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dert bleiben, denen muss man die Subventionen geben, so wie Sie es heute einge­fordert haben: Erzeugung von Nahrungsmitteln, die keiner braucht, Dünger- und Gülle­ausbringung, Pflanzenschutz, den wir eigentlich nicht brauchen können, und, und, und.

Kollege Grillitsch, jetzt muss ich dich beim Wort nehmen: Du erkennst nicht, dass du auch mit diesen Maßnahmen diesen weltweiten Wettkampf nicht gewinnen kannst.

Was mich daran stört, ist, dass dieser bescheidene Erfolg der österreichischen Biobau­ern von euch damit zurückgenommen wird. Ihr beschränkt sie in ihren Wettbewerbs­möglichkeiten. Präsident Schwarzböck sagt in der „Kleinen Zeitung“ – ich zitiere –: un­professionelles Vorgehen, man muss das stützen, weil sie nicht produktiv sind, und so weiter. Und Sie sagen, diese Förderungen würden dort diese Minierträge eigentlich nur ausgleichen.

Herr Bundesminister, das, was ich sehr kritisiere, obwohl Sie diesen ÖPUL immer so verteidigen, ist, dass Sie zugunsten der Agrarindustrie in den Sack des ÖPUL greifen, um den Großen zu geben und den Biobauern wegzunehmen. Das ist, glaube ich, nicht fair und ist auch eine falsche Entwicklung.

Das zeigt mir nur, Herr Präsident, mit welcher Kraft Sie Ihren Lobbyismus weiter betrei­ben, damit Ihre Mitbewerber die erfolgreichen Biobauern loswerden, aber ich glaube, Sie werden den Erfolg der Biobauern in Österreich nicht verhindern können, den Sie sich selbst zuzuschreiben haben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.33.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die nächste schwere Runde der WTO-Verhandlungen steht uns bevor. Es ist durchaus angenehm, einmal zu einer Konsensmaterie zu sprechen, wenngleich ich jetzt nicht die gesamte Landwirt­schaft meine, sondern diesen Vier-Parteien-Antrag, auf den wir uns verständigt haben. Es ist durchaus wichtig, dass die österreichische Position klar herausgestellt wird, und es ist wesentlich und wichtig, dass sich die EU in diesen Verhandlungen entsprechend einbringt und positioniert.

Die Grundnahrungsmittel, die so genannte Ernährungssouveränität wurden schon an­gesprochen. Es ist richtig, dass vorrangig die lokale Produktion, der regionale Markt von Bedeutung sind und dass nicht dem schrankenlosen und – das sage ich bewusst dazu – oft wettbewerbsverzerrten Weltmarkt, Welthandel überall Tür und Tor geöffnet werden.

Es ist eine, wie ich meine, Verpflichtung der entwickelten Länder, der reichen Industrie­länder, gegenüber den armen Ländern einfach fair zu sein. Es gibt ein Bekenntnis zur Halbierung der Armut bis zum Jahr 2015 der Regierungen dieser Welt. Geschätzte Damen und Herren, ich weiß auch, dass die WTO sicherlich keine Entwicklungshilfe­organisation ist, aber das, was die WTO machen kann, ist, einfach faire transparente und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für einen demokratischen transparenten, fairen Handel zu ermöglichen. Das dient, wie ich meine, den Menschenrechten, das dient der Armutsbekämpfung, das dient dem Umweltschutz, das dient sicher auch dem Konsumentenschutz, dem Tierschutz, und es hilft vor allen Dingen den ärmsten Ent­wicklungsländern. Und dass das nicht immer und überall so der Fall war, wurde auch schon angeführt.

Eine Kollegin hat das Beispiel der USA und den Reis angesprochen, und Kollege Ja­kob Auer hat die Baumwollproblematik, die Exportförderung der USA angemerkt. Ich


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darf noch ergänzend hinzufügen: Vor zwei Jahren hat die Exportförderung der USA für Baumwolle mehr ausgemacht als der erzielte Ertrag für die exportierte Baumwolle. Das muss man sich einmal vorstellen! Und ich habe nicht vernommen, dass sich da irgend­etwas geändert hätte.

Das ist sicherlich nicht sehr hilfreich für die Entwicklungsländer, die diese Ware auf Grund der Wettbewerbsverzerrung natürlich nicht am Weltmarkt absetzen können, und die Bauern, die damit zu tun haben, die produzieren, hungern.

Herr Bundesminister, Sie haben angesprochen, dass es nicht ganz verständlich sei, dass die Landwirtschaft bei diesen WTO-Verhandlungen, bei dieser WTO-Konferenz so sehr in den Mittelpunkt gerückt wird. Von Österreich ausgehend kann man sagen, es sind 3 Prozent der Bevölkerung, die im Bereich der Landwirtschaft ihr Geld verdie­nen, ihren Broterwerb haben. In den armen Entwicklungsländern, in den wirklich armen Entwicklungsländern sind es bis zu 80 Prozent, die im Bereich der Landwirtschaft tätig sind, und insofern ist auch die Gewichtung für mich jedenfalls nachvollziehbar.

Ich denke, dass von diesem Vier-Parteien-Antrag eine gute Signalwirkung ausgeht, und ich denke, dass es gut und richtig ist, dass die beiden Minister, in diesem Fall Sie, weil es die Landwirtschaft betrifft, mit diesem Antrag rückengestärkt in die Verhandlun­gen gehen können, und ich wünsche ihnen dafür den bestmöglichen Erfolg. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.38

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich gebe bekannt, dass nunmehr auch die Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen ge­mäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsaus­schuss betreffend illegalen Handel mit österreichischen Sichtvermerken einzusetzen.

Hiezu liegt auch das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Zum vorliegenden Gegenstand wurde von den Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen gleichfalls ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses samt Debattenverlangen eingebracht und bekannt gegeben.

Ich werde daher im Einvernehmen mit den Antragstellern im Sinne einer in diesen Fällen geübten Praxis vorgehen und nach Erledigung der Tagesordnung hierüber eine gemeinsame Debatte durchführen.

*****

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 2 Minu­ten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.39.12

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vertreterin des ländlichen Raums bin ich sehr dankbar über den heutigen gemeinsamen Entschließungsantrag zu den WTO-Verhandlungen. Die Globalisierung ist nicht aufzuhalten, und sie hat ihre positiven Seiten. Informationen, Wissen, neue Technologien, sie alle wandern in kürzester Zeit um den Erdball. Die Globalisierung wirft aber auch viele Fragen und Probleme auf: Wie lassen sich völlig unterschiedliche Wirtschafts-, Sozial- oder auch politische Systeme


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verbinden? Wir müssen auch akzeptieren, dass mit einer Abschottungspolitik das Hin­eindrängen von Konkurrenz aus dem Ausland nicht zu verhindern ist.

Die Antwort auf die globale Herausforderung ist die kleinräumige, regionale Wirtschaft, denn Produkte, die in den Regionen angebaut oder produziert werden, schaffen Ar­beitsplätze vor Ort, damit Lebensqualität und wieder neue Nachfrage. Globales Wissen regional umgesetzt, das ist der nachhaltige Weg der Zukunft, davon bin ich überzeugt.

Weiterentwicklung und Innovation sind nur in einem Markt möglich, der liberal ist und Konkurrenz zulässt und fördert, aber ein liberaler Markt muss Waffengleichheit garan­tieren. Eines ist ebenfalls wichtig: Wenn es nicht gelingt, bei unseren Konsumenten das Bewusstsein zu schaffen, dass das regionale Produkt auf den ersten Blick zwar teurer erscheinen mag, aber bei näherer Betrachtung viel mehr bringt, dann nützen die besten Programme nichts. Das müssen wir den Menschen vorleben. Und das ge­schieht in unseren Klein- und Mittelbetrieben täglich.

Aufgabe der Politik ist meiner Meinung nach auch, das Zusammenwirken von Landwirt­schaft und Wirtschaft, von klein- und mittelständischen Betrieben vor den Vorhang zu bringen und dies auch in der Region öffentlich darzustellen.

Eine Anmerkung noch zur Europäischen Union: Sie ist wahrscheinlich das größte Nachhaltigkeitsprojekt, das es in der Geschichte je gegeben hat. Die Starken, die Net­tozahler, helfen den Schwachen. Trotz aller Probleme, die es in der EU gibt, kann man sagen: Dieser Weg ist genau der richtige, nämlich gleichberechtigte Staaten in einem Miteinander! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

18.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Gradwohl. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.41.45

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Kollege Auer, du hast es heute wirklich hervorragend verstan­den, allen zu danken, die daran beteiligt waren, und ich möchte genauso wie der Kollege Pirklhuber diesen Dank zurückgeben, denn deine Verhandlungsführung hat es ermöglicht, dass es leicht war, Schritte aufeinander zuzugehen, und dass wir zu die­sem Vier-Parteien-Antrag gekommen sind. Ich würde es mir wünschen, dass wir das in vielen Bereichen des Öfteren erleben könnten. Vielleicht solltest du öfter die Verhand­lungsführung übernehmen, lieber Jakob. Herzlichen Dank! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur Dank ist angebracht, denn einige meiner Vorredner haben auch Dinge angesprochen, die man so nicht im Raum stehen lassen kann. Der Kollege Scheuch – er ist im Moment leider nicht da – hat zum Bei­spiel davon gesprochen, dass man mit ungleichem Maße messen würde, und hat Ver­gleiche herangezogen, weil der Kollege Kummerer den Grünen Bericht zitiert hat.

Ich zitiere auch den Grünen Bericht, und in diesem ist nachzulesen – vielleicht kannst du, Klaus, das dem Uwe mitteilen; hier werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, son­dern die Marktfruchtbetriebe untereinander –, dass die kleineren Marktfruchtbetriebe um achtmal weniger an Einkommen und auch an Förderungen lukrieren können als die großen, obwohl der Anteil der öffentlichen Mittel in diesem Bereich 94 Prozent beträgt.

Wenn das der Ausdruck der Gerechtigkeit ist, dann frage ich mich: Welchen Zugang zur Gerechtigkeit haben diejenigen, die das vertreten? – Unser Zugang ist es nicht, und unser Zugang ist auch nicht der, dass Boden-Renten und Kuhschwanz-Prämien ausbezahlt werden.


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Herr Bundesminister, Sie wissen das, denn wir haben das auch bei der, leider Gottes, Enderledigung des Grünen Berichtes im Ausschuss angesprochen. Seit Jahren sitzen Sie mit einer wirklich hervorragenden Arbeitskraft-Studie da, Sie müssten sie nur aus der Schublade hervorholen, und das würde uns in der WTO die Verhandlungen erleich­tern und auch bei der Veränderung der Gemeinsamen Agrarpolitik eine bessere Posi­tion verschaffen, nämlich die Fördermittel nach der Arbeitskraft abzustellen und den Menschen in den Mittelpunkt zu rücken. Allein das ist nicht Ihr Interesse. Leider. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist schon auch bezeichnend, auch in dieser Diskussion jetzt: Vielleicht wäre es tatsächlich für die Regierungsfraktionen überlegenswert, dass man manches Mal, so wie bei diesem Vier-Parteien-Antrag, her­geht und sich das, was die Oppositionsparteien vorschlagen, wirklich zu Herzen nimmt, ohne irgendwelchen Druck erzeugen zu müssen – jetzt ist ein bisschen Druck dahin­tergestanden, aber das war nicht schlecht –, dass man Anträge der Opposition nicht einfach abschmettert, vertagt oder sonst irgendwie nicht erledigt, sondern sich damit beschäftigt. Dann kämen wir nämlich zu vernünftigen Ergebnissen, und das würde uns allen gut tun. (Abg. Mag. Molterer: Qualitätsvollen!) Qualitätsvollen, klugen, hat der Herr Bundesminister im Ausschuss immer wieder gesagt. Und ich finde, das war eine kluge Entscheidung.

Aber in einem Punkt muss ich Ihnen, Herr Bundesminister, leider widersprechen. Sie haben davon gesprochen, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa durchgeführt wurde, und gesagt, dass das so bleiben muss. Jetzt kommt sicher ein Einwand vom Herrn Klubobmann und von unserem Herrn Bauernbundpräsidenten, aber ich kann mich erinnern, dass es da einen gewissen Herrn Franz Fischler gegeben hat, der Vorschläge auf den Tisch gelegt hat, die viel weitreichender waren als das, was dann beschlossen wurde. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Zu weit!)

Das sagen Sie! Im Ausschuss sagten Sie, Sie hätten den Herrn Fischler ohnehin unter­stützt. Jetzt sagen Sie, das sei zu weit reichend. Nur: Hätte man damals bereits das umgesetzt, was Franz Fischler wollte, dann hätten wir heute viele Probleme bei der WTO-Runde nicht und dann hätten wir viele Ungerechtigkeiten auf europäischer Ebene nicht.

Nur: Der Herr Bundesminister außer Dienst Willi Molterer hat sich damals mit den Franzosen zusammengetan (Abg. Mag. Molterer: Jawohl! Gott sei Dank!) und hat mit den Franzosen dafür gesorgt, dass diese Verteilung der öffentlichen Mittel auf europäi­scher Ebene heute noch Diskussionsgegenstand ist. Dafür, geschätzter Herr Klubob­mann, können nur Sie die Verantwortung übernehmen. (Abg. Mag. Molterer: So ist es! Das tue ich gerne!) Dass die Diskussion um die öffentlichen Gelder für die Landwirt­schaft nach wie vor noch nicht gelöst ist, wissen Sie genauso gut wie ich. Und dass es immer schwieriger wird, das zu lösen, auch das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.

Vielleicht sollten Sie auch da ein bisschen mehr auf die Opposition hören, ein bisschen auch zur Kenntnis nehmen, dass ländlicher Raum nicht nur Landwirtschaft ist. Dann können wir uns vielleicht bei vielen Punkten treffen und haben wahrscheinlich sehr viele solche Momente, wo wir einstimmige Beschlüsse fassen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Ing. Schultes. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.47.11

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geschätztes Hohes Haus! Wenn wir über Landwirt-


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schaft reden, reden wir gleichzeitig über Ernährung und Esskultur, aber wir reden dabei auch über die Lebensmittelwirtschaft und über die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Wir reden also über die Lebenskraft der Regionen, für die wir stehen.

Bei diesem Vier-Parteien-Antrag, mit dem wir eine österreichische Position zur WTO beschließen und wo wir zumindest einen Minimalkonsens zustande bringen, freut es mich, dass gerade die SPÖ mitgeht. Nur: Sie sollte, wenn sie A sagt, auch B sagen und den dazu notwendigen Ausgleichszahlungen, um im Rahmen dieser Vereinbarun­gen bestehen zu können, ebenfalls zustimmen. Vielleicht können Sie Ihrem Klubob­mann Gusenbauer einmal ausrichten, dass er die Fördermittelkürzungs-Diskussion endlich öffentlich widerrufen sollte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen. – Abg. Gradwohl: Wieso?)

Es ist auch sehr interessant und erfreulich, dass da die Grünen die Kurve gekratzt haben. Ich kann mich erinnern, dass ich vor drei Jahren bei einer Tagung in Brüssel verlangt habe, dass Europa das Recht auf eigene Lebensmittelversorgung nicht aufge­ben darf. Ein Grün-Europaabgeordneter hat sich zu Wort gemeldet und hat mich einen Agrarfaschisten geschimpft, weil ich gesagt habe: Das Recht lassen wir uns nicht aus der Hand nehmen, genauso wenig wie die eigenständige Verteidigung! (Abg. Dr. Pirkl­huber: Einen qualitativen Außenschutz vertreten wir seit Jahren! – Abg. Mag. Molte­rer  darauf replizierend –: Da habt ihr aber lang dazu gebraucht!)

Es ist eben so, dass man dazulernen kann, und ich freue mich sehr, dass in diesem Haus zumindest die Einsicht einkehrt, und so freue ich mich auch, dass wir in Fragen der Landwirtschaft, der Lebensmittelwirtschaft und auch der Energiealternativen in Europa heute so weit sind, dass wir in der WTO Eigenständigkeit verteidigen wollen. Es ist notwendig, fair und nachhaltig zu wirtschaften.

Gestern erst hat der zuständige Spitzenbeamte Borchert – bei uns würde man sagen: Sektionschef – des Büros von Frau Fischer Boel gesagt, dass die EU dringend darum kämpft, in der WTO auch den Marktschutz für die Energiealternativen zu verteidigen, denn es wird uns nur dann gelingen, Biomasse in diesem Bereich aufzubauen, wenn wir auch die zu schützen beginnen, weil wir nur so auf die Dauer weiterkommen.

Wir wissen, dass die Wertschöpfung in den Regionen der Schlüssel unserer zukünfti­gen Entwicklung ist, und wir wissen, dass sehr vieles davon abhängt. Wir wissen, dass wir Bauern dafür arbeiten, dass unser Bundesminister dafür einsteht, und ich bin auch sicher, dass er damit die nachhaltigen Lebensgrundlagen bei uns in Österreich in der WTO verteidigen wird, und zwar nicht nur das, was uns schmeckt, sondern auch die Art, wie wir leben. Dafür wünsche ich dir viel Erfolg! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

18.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 1178 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1178 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 155.)


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18.50.5310. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (1071 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Er­mächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird (1165 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.51.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Das Bundesimmobiliengesetz als solches ist uns ein geringes Problem. Die Zusammenführung der Immobiliengesell­schaft mit der BIG ist uns auch kein großes Problem. Im Gegenteil: Ich möchte sogar hervorheben, dass sich die Bundesimmobiliengesellschaft wirklich in vielen Bereichen sehr bemüht. Und ich möchte auch anerkennen, dass sie im Energiebereich durchaus Initiativen setzt, möchte aber gleichzeitig noch einmal ansprechen, dass diese Bemü­hungen im Energiesparbereich durchaus auch von der Bundesimmobiliengesellschaft sozusagen vorbildhaft praktiziert und noch in größerem Ausmaß wahrgenommen wer­den sollten. – Das ist das eine.

Der eigentliche Grund – und das ist das andere –, warum wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen werden, liegt darin, dass hier auch entschieden werden soll, dass die derzeitige Präsidentenvilla auf der Hohen Warte aus der Liste der historischen Ge­bäude herausgenommen werden soll. Solche Vorhaben, solche Aktionen beziehungs­weise solche Herausnahmen finden dann statt – Frau Kollegin Partik-Pablé, Sie wissen ja, es gibt andere Objekte in Wien, die ebenfalls sehr umstritten sind, ich spreche nur das Reizwort „Klimt-Villa“ aus –, wenn Verkaufsaktionen bevorstehen. Wir sehen auf Grund dessen, dass bei der Präsidentenvilla gerade ein Restitutionsverfahren läuft, keinerlei Anlass dazu, jetzt bereits den Akt zu setzen und dieses Objekt aus der Liste der historischen Gebäude herauszunehmen und auf die Verkaufsliste zu transponie­ren.

Die Präsidentenvilla auf der Hohen Warte ist nicht verkaufsreif, sie ist nicht Gegen­stand eines Verkaufs, sie soll daher nicht aus der Liste der historischen Gebäude herausgenommen werden, solange das Schiedsgericht nicht entschieden hat, ob eine Restitution stattfindet oder nicht. Das ist ein ganz einfacher Akt der Anerkennung vor dem Restitutionsverfahren. Das ist ein ganz einfacher Akt der Anerkennung der Tat­sache, dass die Zurückgabe von Eigentum noch nicht entschieden ist. Auf Grund dessen sehe ich es zu diesem Zeitpunkt als verfrüht, als voreilige Aktion an, die Präsi­dentenvilla aus der Liste der historischen Gebäude herauszunehmen. Deshalb können wir leider diesem Gesamtgesetzesantrag nicht zustimmen.

Wir werden Ihre Vorgangsweise kritisch beobachten. In der nächsten Zeit – vielleicht schon in der nächsten Woche oder in 14 Tagen – kommt die Entscheidung auch vom Schiedsgericht, und wir hätten dann durchaus noch Zeit, im Parlament die Entschei­dung zu treffen, dass wir die Präsidentenvilla aus der Liste der historischen Gebäude herausnehmen. Es ist ja ohnehin üblich, dass Rechtsmittel in Anspruch genommen werden, und da gibt es Fristen.


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Insofern sehen wir das als übereilte Aktion und als Nichtanerkennung der wesentlichen Leistungen an, die Restitution umfassen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Großruck. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.54.58

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Was wir heute beschließen werden, ist eine weitere Facette in der Erfolgsgeschichte der BIG, nämlich die Ermächtigung zur gesellschaftlichen Op­timierung der Organisationsstruktur des BIG-Konzerns insbesondere zur Verschmel­zung der Bundesimmobiliengesellschaft mbH als übernehmende Gesellschaft mit der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes.

Meine Damen und Herren, wenn ich von Erfolgsgeschichte spreche, dann möchte ich dazusagen, dass sie verschiedene Väter hat: Das sind zum einem die handelnden Per­sonen, die Manager, die Mitarbeiter in dieser Gesellschaft, und es ist die Gesellschaft selbst, aber das ist zum anderen auch die Bundesregierung Schüssel, die in die Wege geleitet hat, dass Strukturmaßnahmen möglich sind, dass die Bundesimmobiliengesell­schaft auf dem Markt reüssieren, sich auch dem Wettbewerb stellen und beweisen kann, dass sie ihre Aufgabe versteht.

Meine Damen und Herren, einige Zahlen: Die Gewinne im Jahr 2003 betrugen 60 Mil­lionen €. Im Jahre 2004 waren es 46 Millionen €. Für das Jahr 2005 sind 45 Millionen € prognostiziert; das sind umgerechnet immerhin 630 Millionen Schilling Gewinn im Jahr 2005.

Für Generalsanierungen und Neubauten wurden seit dem Jahre 1999 nicht weniger als 2 Milliarden € oder 28 Milliarden Schilling ausgegeben.

Meine Herren und Damen, das bedeutet Arbeitsplätze! Durch Investitionen wurden Ar­beitsplätze gesichert und geschaffen.

Für das Jahr 2006 hat die Bundesimmobiliengesellschaft ein Investment von 384 Millio­nen € geplant – das höchste in der Geschichte!

Ich erwähne auch das Uni-Paket, das beschlossen wurde und das über die Bundes­immobiliengesellschaft abgewickelt wird. Es hat ein Volumen von 500 Millionen € oder 7 Milliarden Schilling für 23 dringend notwendige Projekte.

Ich möchte jetzt Dank an die handelnden Personen aussprechen: an Herrn Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber, den Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft, aber auch an seinen Vorgänger Dr. Chromy, der diese Reformen in die Wege geleitet hat.

Ich bedanke mich ganz besonders dafür, dass das BORG Grieskirchen renoviert wor­den ist. SP-Parteivorsitzender Gusenbauer hat sich davon bei seinen Bezirksbereisun­gen in Grieskirchen überzeugen können. Ich hätte ihm gerne die ganze Infrastruktur dort gezeigt, damit er sich überzeugen kann, dass das, was er hier herinnen sagt und beschimpft und wogegen er ist, in der Realität nicht so ist. Gusenbauer wohnt sozusa­gen in zwei verschiedenen Welten: Hier herinnen bezeichnet er alles als schlecht; das Bildungssystem sei schlecht; es funktioniere nichts, behauptet Gusenbauer. – Drau­ßen, vor Ort, kann er sich hingegen überzeugen, wie es wirklich ist.

Wenn Kollege Gusenbauer das nächste Mal kommt, lade ich ihn gerne ein, ihn einen Tag herumzuführen, um ihm das alles zu zeigen. Ich hoffe, dass er durch seine Be­reisungen in den Bundesländern etwas geläutert wird und vielleicht auch reumütiger


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zurückkommt und nicht mehr seine Schimpfkanonaden gegen alle Leistungen, die in Österreich erarbeitet werden, loslässt.

Nach Eugen Roth möchte ich schließen:

Ein Mensch mit Namen Gusenbauer

macht sich bei seinen Reisen schlauer

durch alle unsere Bundesländer.

Der Mensch kehrt heim erkenntnisvoll,

unser Österreich ist toll,

und weint darüber bitterlich,

dass vorher so geirrt er sich.

(Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Becher. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.59.01

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsi­dentin! Wir stimmen grundsätzlich der Novelle zum Bundesimmobiliengesetz zu, vor allem den drei Zielvorgaben, die in diesem Gesetz enthalten sind, nämlich der Optimie­rung der Organisationsstruktur, der Ermöglichung des Verkaufs der beiden Liegen­schaften und auch der Anpassung der Objektdatenaufarbeitung.

Obwohl wir dieser Gesetzesvorlage zustimmen, stimmen wir nicht zu dem Vorgehen des verantwortlichen Ministers im Zusammenhang mit der BIG.

Erster Kritikpunkt ist, dass der gesetzliche Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft nur sehr ungenügend definiert ist.

Die BIG kann ihrer Aufgabe, nämlich bundeseigene Gebäude zu erhalten, nur sehr ein­geschränkt nachkommen. Der Grund dafür ist, dass die erwirtschafteten Gewinne nicht zur Gänze re-investiert werden, sondern zurück in das Budget des Finanzministers flie­ßen. Ausreichende finanzielle Ressourcen sind aber notwendig, um die Erhaltung der Bundesgebäude zu gewährleisten. Daher geht es um eine gesetzliche Verankerung der Rücklagen für Instandhaltung und Sanierung, die auch von der Höhe her angemes­sen sein sollten.

Der zweite Punkt ist die Funktion des Herrn Ministers, der als Eigentümervertreter bei der BIG auftritt. Im Aufsichtsrat der BIG sitzt Herr Ernst Karl Plech, der als Immobilien­makler im Jahre 2001 an den damaligen Justizminister Böhmdorfer herangetreten ist und das neu errichtete Objekt in der Marxergasse vermittelt hat. – Wie wir alle wissen, sind die Gerichte ausgezogen, es gibt aber noch immer keine Nachnutzung. Die mo­natliche Miete von 210 000 € entfällt; der BIG entgingen bisher 5,46 Millionen €.

Ich frage mich jetzt, warum der Minister dabei zugesehen hat, dass so ein wichtiger Mieter abhanden gekommen ist, warum er es zugelassen hat, dass das BIG-Aufsichts­ratsmitglied Plech als Immobilienmakler zu Lasten der BIG tätig geworden ist. – Das deshalb, weil er in der Anfragebeantwortung 2331/AB sagt:

„Auf Basis der meinem Ressort damals vorgelegenen Unterlagen erschien eine Not­wendigkeit, den Standort Riemergasse aus Kapazitätsgründen aufzugeben, nicht ge­geben.“


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Es wäre daher an der Zeit, zur Person Plech endlich Stellung zu nehmen, ob da nicht eine Interessenkollision vorliegt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Neudeck. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.02.25

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich werde wahrscheinlich ein bisschen länger als 4 Minuten brauchen, nachdem Frau Kollegin Becher in historischen Akten gekramt hat. Offen­sichtlich gibt es nichts Neues, was sie als skandalträchtig verkaufen könnte, daher die Dauerfrage: Was macht ein Fachmann wie Kommerzialrat Plech in einem Aufsichtsrat? Wenn sogar Kollegin Moser von den Grünen von einer positiven Entwicklung der BIG und von einer positiven Gesellschaft redet, dann kann gerade ein Fachmann wie Plech dort sicher einiges einbringen. Ihr solltet euch vielleicht einmal andere Feindbilder holen, denn deswegen, weil jemand einen Makler- oder einen Hausverwalterberuf aus­übt, kann er ja nicht Berufsverbot haben. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Ich weiß – wir haben das schon mehrmals diskutiert –, dass wahrscheinlich beide Be­reiche, sowohl die Marxergasse als auch die Riemergasse, ein positives Ende finden werden, wenn die Veräußerung zu einem ordentlichen Preis stattfindet. Die Benützer des Gerichtes, sowohl diejenigen, die als Geladene dort hinkommen – Zeugen, Be­klagte, Anwälte et cetera –, als auch diejenigen, die dort arbeiten, also die Richter, sehen diese Übersiedelung jedenfalls im Hinblick auf den Arbeitsprozess als positiv.

Zur Bundesimmobiliengesellschaft, meine Damen und Herren. Diese Ausgliederung im Jahre 2000 hat wirklich eine moderne Struktur geschaffen und vor allen Dingen auch dazu geführt, dass Kostenbewusstsein bei den Mietern und Nutzern, bei den Minis­terien, bei den Universitäten et cetera, eingetreten ist. Wenn Kollege Großruck in die­sem Zusammenhang von Gewinnen redet (Abg. Großruck: Erlösen!), sie in schöne Zahlen gießt, dann möchte ich sagen, ich sehe das nicht so positiv, weil das nämlich keine Gewinne sind, die erwirtschaftet wurden, sondern Gewinne, die sich auf Grund von Veräußerungen ergeben haben und daher nicht dafür stehen, dass diese Gesell­schaft positiv gearbeitet hat oder auch nicht.

Es konnten jetzt einmal die „Filetstücke“ zum Teil zu guten Preisen verkauft werden, weil die Immobilienhausse ja nach wie vor Preise beschert, von denen wir vor zehn, 15 Jahren noch geträumt haben, und es sich um substanziell gute Gebäude in besten Lagen handelt. Aber: Nach dem Verkauf der „Filetstücke“ kommt die Knochenarbeit! Und diese Knochenarbeit besteht jetzt darin, darauf zu achten, dass die Gesellschaft positiv geführt wird.

Die Bundesimmobiliengesellschaft hat die sehr schwierige Aufgabe, zwischen Nutzer und Eigentümer zu vermitteln, für einen Nutzer und für einen Eigentümer zu bauen, wo es zum Teil Identität gibt. Das heißt, für den Eigentümer Staat so zu bauen, dass der Nutzer dort positiv seiner Arbeit nachgehen kann, aber auf der anderen Seite auch so zu bauen, dass nicht Denkmäler entstehen, die Kosten verursachen, die in keiner Weise vertretbar sind. Diese Knochenarbeit hat die BIG noch vor sich, und daher bin ich sicher, dass diese Verschmelzung zwischen der Bundesimmobiliengesellschaft und der Hausverwaltungsgesellschaft etwas Positives ist.

Zum Zeitpunkt der Gründung dieser Gesellschaft war es auch sinnvoll, sie in zwei Un­ternehmen zu führen, weil auf Grund der übernommenen Mitarbeiter et cetera die Strukturen sicher nicht so funktioniert hätten, wie sie eben funktioniert haben. Es freut


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mich, dass das auch seitens der grünen Fraktion anerkannt wird, und ich hoffe, dass auch bei der SPÖ diese Erkenntnis eintritt. (Abg. Eder: Wir stimmen ja zu!) Ich weiß, Kollege Eder, dass ihr zustimmt, ich finde es nur schade, dass Kollegin Becher gerade vorhin wieder ein altes Feindbild, das ohnehin schon seit langem abg’nudelt ist, in diese Diskussion eingebracht hat. Daher habe ich mich auch damit auseinander setzen müssen, dass man das nicht wirklich so sehen kann.

Ich habe aber auch kritisch angemerkt, dass die Gewinne nicht Gewinne sind, sondern Erträgnisse auf Grund besonderer Maßnahmen. Ich habe versucht, das sehr klar her­auszuarbeiten.

Was die Restitution der Präsidentenvilla betrifft, habe ich kein Problem, wenn wir diese zwei Gebäude, um die es geht, von der Liste der historischen Gebäude streichen. Ich glaube, diese Sache wird ein positives Ende finden, und wir werden mit dem Verkauf nicht ewig warten müssen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


19.07.32

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die BIG, ein international viel beachtetes Erfolgsbeispiel für Ausgliederung öffentlicher Aufgaben – mit dem vor­rangigen Unternehmensziel: Bewirtschaftung der Liegenschaften der Republik Öster­reich nach privatwirtschaftlichen Kriterien –, erhält eine Verschmelzungsermächtigung mit der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes.

In der BIG sind Wachstum, Ertragssicherheit, Wertsteigerung als klare Unternehmens­ziele verankert und bilden die Basis für einen attraktiven Konzern. Durch effizientes Kostenmanagement, kurze Planungs- und Bauzeiten ist es der BIG in kürzester Zeit gelungen, der Kostenwahrheit und dem Spargedanken in Bezug auf Raumnutzung voll Rechnung zu tragen. Durch die Verschmelzung ergeben sich Synergieeffekte im Be­reich des Overhead und der Querschnittfunktionen. Die Effizienzvorteile der BIG wirken sich natürlich auch auf die Betreuung der Bundesmieter positiv aus.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die organisatorischen Änderungen betreffen die Immobilienbank, entbehrliche bundeseigene Liegenschaften sollen veräußert werden, und es wird daher auch zu budgetwirksamen Einnahmen kommen. Diese Einnahmen werden auf Grund der Folgeinvestitionen positive Auswirkungen auf die örtliche Wirt­schafts- und Beschäftigungslage haben.

Was mir als einem aus dem Arbeitnehmerbereich kommenden Abgeordneten natürlich auch sehr wichtig ist: Es ist keine Veränderung bei den Planstellen vorgesehen, und die Rechte der Mitarbeiter bleiben auch durch die Verschmelzung die gleichen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, ich bitte, der Verschmel­zung dieser einmaligen Erfolgsgeschichte in dieser Republik zuzustimmen, und ich schließe meinen Beitrag mit dem Dank an die Geschäftsführung, an die Geschäftslei­tung sowie an die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen. – Alles Gute weiterhin! (Beifall bei der ÖVP.)

19.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

 



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19.09.51

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben hier einen der seltenen Fälle, dass ein Antrag aus dem Bautenausschuss die Vertagungswut überstanden hat und hier im Plenum diskutiert wird.

Ich möchte mich in meinem Beitrag mit dem Ausschuss selbst beschäftigen, mit einem Entschließungsantrag, der von der SPÖ eingebracht wurde und in der heutigen Debat­te neuerlich eingebracht werden wird. Es geht um einen Entschließungsantrag – und ich finde es gut, dass der Umweltminister jetzt auf der Regierungsbank sitzt –, der sich mit der Energieeffizienzverbesserung beschäftigt hat und von den Regierungsparteien schlicht und einfach abgelehnt wurde.

Es ist richtig, wie die BIG uns erläutert hat, dass im Energiemanagement eine Einspa­rung von 20 Prozent stattgefunden hat. Das ist zu begrüßen. Was bedeutet das? – Das bedeutet ein Steuerungsinstrument für den Wirkungsgrad, für die Anlagentechnik, für Thermostatsteuerungen und Ähnliches; ein Schritt zur Erreichung des Kyoto-Zieles, aber nicht der einzige.

Im Bereich Wärmedämmung hat die Zustimmung der Regierungsparteien schon ganz anders ausgesehen. Der Vertreter der BIG hat gemeint: Brauchen wir nicht, kommt für die Mieter zu teuer! Wir wissen heute, dass sich eine Wärmedämmung spätestens nach sieben Jahren rentiert, eher schon nach fünf Jahren. Es gibt Contracting-Modelle, die zu keiner Verteuerung der Mieten führen müssen. Sie, Herr Minister Bartenstein, haben überhaupt gemeint, wir brauchen sie nicht, es bestehe keine Notwendigkeit.

Herr Minister Bartenstein, Sie waren Umweltminister, Sie sind nach Kyoto gefahren mit einem akkordierten Auftrag für eine Reduktion von 25 Prozent der Treibhausgase. Sie sind mit einer Reduktion von 13 Prozent aus Kyoto zurückgekommen. Der jetzige Um­weltminister meint, selbst dieses Kyoto-Ziel kann gefährdet, unter Umständen nicht er­reichbar sein. – Dann, meine Damen und Herren, wird es tatsächlich teuer! (Beifall bei der SPÖ.)

19.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.

 


19.12.21

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir beschließen heute die Verschmelzung der Bundesimmobi­liengesellschaft mit der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes. Vorteile sind unter anderem die Zusammenführung der Kundenbetreuung sowie ein einheitlicher Kollektivvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ich möchte aber jetzt zu zwei Punkten in der Vorlage Stellung nehmen. Erstens wird darin klargestellt, dass der Alpengarten neben dem Belvedere diesem Ensemble zuzu­rechnen ist und damit im Eigentum der Republik Österreich zu verbleiben hat. Diese Klarstellung ist sehr wichtig.

Zweitens: Die Bundespräsidentenvilla Hohe Warte 34–36 wird aus der Liste der unver­äußerlichen Objekte herausgenommen, weil das Gebäude keinerlei historischen Wert besitzt. Damit ist die Herausnahme gerechtfertigt. Natürlich heißt das nicht, dass die Villa jetzt umgehend verkauft wird. Das anhängige Restitutionsverfahren wird abgewar­tet, durchgeführt, und selbstverständlich wird der Nationalrat, der den Verkauf ja mit einem eigenen Gesetz beschließen müsste, keinen derartigen Beschluss fassen. Ich fordere vor allem die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen auf, sich nicht selbst zu misstrauen und zu denken, dass der Beschluss vorab gefasst wird.


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127. Sitzung / Seite 204

Ich möchte aber auch noch Stellung nehmen zu der Forderung der Opposition nach einer Verpflichtung der BIG zu Investitionen, die Energieeinsparungen bringen. Dies würde die BIG gegenüber anderen Vermietern schlechter stellen und könnte auch ein Eingriff in bestehende Mietverträge sein. Schon derzeit, Hohes Haus, wird von der BIG im Rahmen des Contracting-Projektes ein Investitionsvolumen von über 15 Millionen € vereinbart, das auch großteils schon getätigt worden ist, und im Rahmen von General­sanierungen wurden seit 1992 bereits 800 000 Quadratmeter Nutzfläche energierele­vant verbessert. Ich denke, das ist – auch ohne besondere gesetzliche Verpflichtung – ein sehr gutes Ergebnis für ein umweltbewusstes Handeln der BIG. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. Ich erteile es ihm.

 


19.14.46

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Regler, diese Energiegeschichte ist bestimmt ein Punkt, den die BIG erfolgreich begonnen hat. In unserem Entschließungsantrag haben wir uns nur wohlmeinend dahin gehend geäußert, dass angesichts der heutigen Ener­giepreise die BIG dadurch einerseits zur Erreichung des Kyoto-Ziels beitragen könnte, andererseits Investitionen tätigen und drittens arbeitsmarktpolitische Maßnahmen set­zen könnte.

Der Antrag ist von der Opposition gekommen, daher haben Sie ihn abgelehnt. Ich glaube aber, das ist nicht sinnvoll, denn die Bundesimmobiliengesellschaft könnte so energiepolitisch vielleicht die Nummer eins werden. Aber es ist eben so, es ist Ihre Art, Anträge der Opposition abzulehnen. Das sind wir ja gewohnt, auch aus dem Verkehrs­ausschuss, aber das macht nichts.

Herr Kollege Großruck hat sich damit gerühmt, dass das Gymnasium in Grieskirchen renoviert wurde. Das finde ich toll! Jenes in meinem Heimatbezirk Neunkirchen – wir waren erst vor einer Woche dort – hat teilweise tiefe Risse in den Wänden. Es ist in den siebziger Jahren gebaut und seither nichts daran gemacht worden. – Auch das könnte ein Beispiel dafür sein, wie Sie mit der Opposition umgehen.

Kollege Neudeck hat Recht: Wir stimmen dieser Verschmelzungsermächtigung zu. Er hat Recht, wenn er sagt, die BIG sei erfolgreich. Sie wurde Mitte der neunziger Jahre in der Zeit der großen Koalition gegründet, und wir betreiben da keine Kindesweglegung. Wir sagen, das ist ein ordentliches Instrument, aber – wie Abgeordneter Neudeck ge­sagt hat – die BIG hat die „Filetstücke“ verkauft, daher ist sie so erfolgreich!

Wir sind nicht böse darüber, aber, wie mein Kollege Eder im Ausschuss gemeint hat, schauen wir uns doch einmal das Organigramm an! 16 Gesellschaften umfasst die BIG jetzt, und dieses Organigramm – der Herr Bundesminister war sehr auskunftsbereit – wächst wie eine Hydra, sehr pointiert gesagt. (Abg. Neudeck: Aber da muss sie noch 15 Jahre bestehen, dass sie so ist wie das ...!) Das muss nicht so sein, Herr Kollege Neudeck! Man könnte sich dort Beiräte sparen, man könnte sich Aufsichtsräte sparen, noch dazu, wo doch immer und überall der Spargedanke im Vordergrund stehen soll. Wenn man heute lesen muss, dass von dieser Bundesregierung 16 000 Beamte einge­spart werden sollen, könnte man sich auch überlegen, in Gesellschaften, wo der Bund tätig ist, einzusparen. Auch das könnte ein Zeichen sein.

Grundsätzlich stimmen wir dieser Regelung zu. Wir stimmen auch der Tatsache zu, dass die BIG sehr erfolgreich unterwegs ist. Wir betreiben keine Kindesweglegung,


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127. Sitzung / Seite 205

aber gehen Sie vielleicht auch ein bisschen auf die Argumente der Opposition ein! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte.

 


19.17.44

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich möchte in meinen Ausführungen auf die organisatorischen Neuerungen der BIG hinweisen. Mit der hier vorliegenden Geset­zesänderung wird die Voraussetzung für Optimierungen der Organisationen des BIG-Konzernes geschaffen. Es geht um die Verschmelzung der BIG als übernehmende Gesellschaft mit der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes.

Bereits im Jahre 2004 erfolgte eine Neustrukturierung der Immobilienmanagement­gesellschaft unter der neuen Bezeichnung BIG-Service. Im Rahmen dieser Neustruk­turierung wurden bereits aufgabenorientierte Organisationseinheiten eingerichtet.

Die nun vorliegende Novelle zur Verschmelzung von BIG und BIG-Service schafft die Voraussetzung für weitere Effizienzsteigerungen wie beispielsweise die Zusammenfüh­rung der zentralen Bereiche oder, wie wir bereits gehört haben, für Synergien im Be­reich des Overhead und vor allem auch für die Führung einer bundesweiten Immobi­liendatenbank. – Ein Bündel von Maßnahmen, das sich vor allem – und das ist beson­ders wichtig – auf die Betreuung der Mieter positiv auswirken wird.

Geschätzte Damen und Herren, die BIG hat seit dem Jahre 1999 Investitionen für Generalsanierungen und Neubauten in Höhe von ungefähr 1,9 Milliarden € vorgenom­men, und das ist, denke ich, wahrlich eine Erfolgsstory. Ich möchte meinerseits allen Damen und Herren, die hiefür Verantwortung tragen, meine Anerkennung ausspre­chen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rada. Ich erteile es ihm.

 


19.19.41

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! In diese Erfolgsgeschichten kann ich, trotzdem wir dieser Geset­zesvorlage grundsätzlich zustimmen werden, nicht hundertprozentig einsteigen. Es ist nicht diese Erfolgsgeschichte, wie Herr Abgeordneter Großruck sie geschildert hat, nämlich dass damit Arbeitsplätze geschaffen wurden. Es gibt keine Statistiken, die belegen, dass Arbeitsplätze geschaffen und gesichert wurden, daher bezweifle ich das.

Wenn Abgeordneter Neudeck behauptet, es sei gelungen, „Filetstücke“ zu verkaufen, muss ich sagen: Herr Abgeordneter, natürlich ist so etwas zu verkaufen! (Abg. Neu­deck: Das habt ihr vorher immer verschenkt!) Und wenn man „Filetstücke“ verkauft, dann ist das, behaupte ich, ein Ausverkauf Österreichs. (Beifall der Abg. Hagen­hofer.) „Filetstücke“ könnte auch die Republik Österreich gewinnbringend verkaufen. (Abg. Neudeck: Was ist der Unterschied?) Das, was Sie in dieser Richtung meinen, ist eine Gewinnmaximierung für gewisse Leute, die in diesem Bereich mitspielen.

Es wurden heute von meinen Vorrednern bereits gewisse Dinge und Namen genannt, und dem ist nichts hinzuzufügen. (Abg. Scheibner: Deshalb muss es ja nicht stim­men!) Was mir aber im Zusammenhang mit den letzten Ausschussgesprächen immer noch fehlt, ist die Beantwortung der Frage, wie weit das auf Töchter aufgeteilt ist und sonstiges. Was passiert jetzt tatsächlich mit all diesen Liegenschaften (Abg. Neudeck:


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Haben Sie es wirklich nicht verstanden, oder stellen Sie sich immer so ungeschickt an?), die über die BIG beziehungsweise über verschiedenste andere Vereine verkauft werden sollen (Abg. Neudeck: Eine GesmbH ist kein Verein!), was passiert mit den Kasernen, die verkauft werden sollen?

Herr Minister, Sie könnten das heute noch rechtzeitig richtig stellen. Im Ausschuss hieß es, das seien Dinge, die im Bereich der Republik bleiben – unveräußerliche Dinge. Was aber haben wir gestern in den Medien gehört? – Diese Kasernen werden verkauft, und zwar an Bestbieter. (Abg. Scheibner: Sie wollen doch selbst die Kasernen verkau­fen!) Was ist wirklich die politische Absicht des Herrn Bundesministers? (Abg. Neu­deck: Sollen sie es der „Sozialbau“ verkaufen – oder was haben Sie sich vorgestellt?) Was wird mit all dem geschehen? Es heißt auch in diesen Gesetzesvorlagen, dass es große Wertschöpfung für die Regionen geben werde. – Derzeit bemerke ich nichts davon, dass es nach Kasernenschließungen eine höhere Wertschöpfung in den betrof­fenen Gebieten gibt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Da klatschen nicht einmal die eigenen Leute!)

19.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeord­neter Ellmauer. – Bitte.

 


19.22.13

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rada, die Bilanz der BIG seit der Gründung ist ein Erfolgserlebnis, und sie lässt sich sehen. Da kann man nichts wegdiskutieren.

Für 2005 wird für die BIG, ein Unternehmen, das sich auf dem Markt behaupten muss, ein Gewinn von etwa 45 Millionen € erwartet. Seit 1999 wurden für Generalsanierun­gen und Neubauten in Summe etwa 1,9 Milliarden € ausgegeben. Für 2006 ist ein Rekordbetrag von 384 Millionen € für Investitionen vorgesehen. (Abg. Dipl.-Ing. Kum­merer: Das hat uns eh schon wer vorgelesen!)

Bereits 45 Prozent der Gebäudeflächen der BIG sind energetisch saniert. Dadurch konnte eine Energieeinsparung von rund 20 Prozent oder ein CO2-Äquivalent von 16 500 Tonnen pro Jahr an Einsparung erzielt werden. In den nächsten Jahren sollen es 46 000 Tonnen werden. (Abg. Schieder: Na die müssen vorher schlecht gewesen sein!)

Die Änderung des Immobiliengesetzes beinhaltet die Zusammenführung von BIG und BIG-Services zur Optimierung der Organisationsstruktur des Konzerns. BIG-Services bietet ein breites Spektrum an hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung sowie im Baumanagement an. Sie trägt Verantwortung für die Menschen in den betriebswirtschaftlichen Liegenschaften und fühlt sich den Eigentümern dieser Gebäude verpflichtet. Die Verschmelzung von BIG und BIG-Ser­vices dient der Straffung und Vereinfachung von Prozessen, die sich auf die Betreuung der Bundesmieter positiv auswirken werden. Die daraus erzielten Synergieeffekte die­nen der weiteren Effizienzsteigerung.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Für die Generalsanierung der Universitäten gibt es zusätzlich 500 Millionen €. Dieses vor kurzem beschlossene Sanierungspaket, dem die Rektorenkonferenz einstimmig zugestimmt hat, ermöglicht die Umsetzung von 23 Projekten, großteils Generalsanierungen sowie einige Zu- und Neubauten.


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Mit dieser signifikanten Verbesserung gegenüber dem Status quo ergibt sich ein deut­licher Fortschritt für die österreichische Universitätenlandschaft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Walther. Ich erteile es ihr.

 


19.24.37

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nun in dieser Debatte folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebäudeerhal­tung und -sanierung durch die Bundesimmobiliengesellschaft, eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 10. Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (1071 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird (1165 d.B.)

Im Rahmen der Verabschiedung des BIG-Gesetzes 2000 wurden Modellannah­men/Prämissen zur Planrechnung der Ausgliederung der Bundesimmobilien durchge­führt.

Der Bund übertrug rund 7,4 Millionen m2 Bundesliegenschaften in das Eigentum der BIG, davon rund 2,2 Millionen m2 die bereits auf Grund eines der BIG eingeräumten Fruchtgenussrechtes der BIG zur Nutzung übertragen waren. Hinsichtlich des Sanie­rungsbedarfes gingen die damaligen Überlegungen einerseits davon aus, dass von den im Jahre 2000 laufenden Bauvorhaben eine Hälfte kubaturvermehrender Neubau und die andere Hälfte Generalsanierungen darstellten. Für diesen begonnenen Neu­bau und die Generalsanierungen wurde ein Investitionsbetrag von jährlich 1 Million Schilling inkl. USt berücksichtigt. Für die laufenden Instandhaltungen wurden 20 Schil­ling/pro m2 netto pro Monat (indexiert mit 1, Prozent per anno) und für die Instandhal­tung des Neubaus 5 Schilling/pro m2 netto pro Monat (indexiert mit 1,5 Prozent per anno) angenommen.

Nun mehr stellt sich heraus, dass diese Annahmen unter dem tatsächlichen Bedarf lie­gen. Der Bauaufwand für den Sanierungsbedarf der Universitäten beläuft sich laut der ÖVP-Wissenschaftssprecherin auf rund 600 Millionen € für die nächsten zehn Jahre, sohin auf einen durchschnittlichen jährlichen Aufwand von 60 Millionen €. Es ist daher notwendig, die damaligen Modellannahmen entsprechend zu revidieren, um die Erhal­tung bzw. Sanierung des Bundesgebäudebestandes zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erhaltung des Bundesgebäudebestandes in Form einer gesetzlichen Regelung zu gewährleisten, die der Bundesimmobilien-


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gesellschaft eine Rücklage für Instandhaltung und Sanierung in der tatsächlich benötig­ten Höhe vorschreibt und dementsprechend Ausschüttungen an das BMF reduziert.

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Bures, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bar­tenstein. – Bitte.

 


19.27.34

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Walther, wie schon im Ausschuss dis­kutiert, spricht von der Sache her gegen das, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag vorgetragen haben, gegen das, was auch im zweiten Entschließungsantrag diskutiert wird, wenig, aber ich glaube, es macht wenig Sinn, der BIG Dinge sondergesetzlich explizit vorzuschreiben, die für alle anderen Gesellschaften vergleichbarer Struktur in Österreich allgemeingesetzlich oder jedenfalls anders geregelt sind.

Die BIG soll im Wettbewerb stehen, sie braucht die Hände frei – und das ist aus meiner Sicht der wesentliche Punkt, weswegen ich diesen Initiativen und Entschließungsanträ­gen kritisch gegenüberstehe.

Stichwort „Filetstücke“: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass überall dort, wo die BIG über Flächen oder Gebäude verfügt, die auch mittel- und län­gerfristig nicht im Bundesinteresse zu verwerten sind, diese wohl auch für eine Ab­gabe, für einen Verkauf in Frage kommen. Alles Übrige ist die Entscheidung der BIG-Geschäftsführung, respektive ihrer Aufsichtsorgane.

Ich stehe dazu, dass die BIG seit ihrer Gründung eine Erfolgsgeschichte ist, und zwar in all ihren Phasen, vor allem auch in der letzten Phase. Das läuft, und das ist eine gute Sache. Und wenn Sie an einzelnen Personen Kritik üben, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, dann bitte ich, das zu spezifizieren, die Vor­würfe nicht nur verschwommen in den Raum zu stellen. Wenn Sie konkrete Vorwürfe haben, dann teilen Sie mir das mit; ich würde als Eigentümervertreter hier selbstver­ständlich initiativ werden.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kummerer, zu Kyoto, um der historischen Wahrheit die Ehre zu geben: In Kyoto wurden nicht minus 25 oder minus 13 Prozent beschlos­sen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Leider!), sondern im Rahmen der Klimaschutz­konferenz – Frau Dr. Glawischnig, das war damals noch Frau Langthaler, Ihre Vorgän­gerin als Umweltsprecherin, die mit war (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich weiß!) – wurde für die Industrieländer eine Reduktionspflicht zwischen 6 und 8 Prozent be­schlossen. Die Europäische Union hat damals 8 Prozent übernommen, die Japaner und die Amerikaner 6 respektive 7 Prozent. Die Amerikaner sind mittels Nichtratifizie­rung bis jetzt aber nicht dazu gestanden. Alles andere ist das EU-interne Burden-Sha­ring, die Lastenverteilung. Und da ist es richtig, dass ich prinzipiell mit einer Position der Regierung und auch des Parlaments von minus 25 Prozent in die Verhandlungen eingetreten bin. Sinnvollerweise haben wir das dann herunter verhandelt – das haben viele andere in der Europäischen Union nicht verstanden – auf minus 13 Prozent. Und das ist der Stand, den wir auf Grund EU-interner Verpflichtungen zu erfüllen haben.


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Ich bedanke mich jedenfalls für die große Kooperationsbereitschaft der großen Fraktio­nen dieses Hauses, die Verschmelzung von BIG und BIG-Services zu ermöglichen. Es ist im historischen und unternehmensgeschichtlichen Ablauf sinnvoll, das zuerst zu trennen – nämlich Bundesgebäudeverwaltungen zusammenzuführen in eine privatwirt­schaftliche Struktur, das war IMB, dann BIG-Services –, aber jetzt in absehbarer Zeit, und das ist auch meine Absicht, die beiden Gesellschaften zu verschmelzen, macht in der Entwicklung weiteren Sinn. – Danke für Ihr Verständnis. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.30


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.

 


19.31.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem die Start­phase der BIG im Jahre 2000 und die Neustrukturierung 2004 erfolgreich absolviert worden sind, gilt es nun sicherzustellen, dass eine weitere Optimierung erfolgen kann.

Über die Verschmelzung von BIG und BIG-Services wurde bereits hinlänglich berichtet; auch die Kernaufgaben der BIG sind bekannt. Was vielleicht weniger bekannt ist – dar­auf möchte ich jetzt hinweisen –, ist, dass sich die BIG frühzeitig um Umweltschutz und um Energieoptimierung bei Bundesgebäuden bemüht hat.

Durch diverse Maßnahmen konnten schon 2001 bei einigen Projekten die CO2-Emis­sionen um über 20 Prozent gesenkt werden. Als Resultat dieser Umweltaktivitäten be­schloss die österreichische Regierung daraufhin, eine nationale Klimastrategie zu er­arbeiten und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Bundesgebäuden zu setzen. Dabei wurden auch die Weichen für das Modell Einspar-Contracting für rund 500 Gebäude der BIG sowie für das Parlamentsgebäude gestellt. Die Aufträge werden an einen Contractor vergeben, und dieser gibt eine Einspargarantie mit dem Risiko einer Honorarreduktion ab. Interessant dabei ist, dass das Honorar des Contractors durch die Energiekosteneinsparung finanziert wird.

Auch bei uns in Wieselburg gibt es ein Beispiel für dieses Einspar-Contracting, nämlich an der ehemaligen Bundesanstalt für Landtechnik, jetzt FJBLT.

Ich möchte auch danken, dass es weitere Projekte in Wieselburg gibt, zum Beispiel den Neuzubau des Bundesgymnasiums, der mit einem Finanzierungsvolumen von etwa 4 Millionen € kurz vor der Eröffnung steht.

Das dritte Projekt in Wieselburg ist auch schon geplant, nämlich der Schul- und Inter­natsneubau am Francisco-Josephinum. Insgesamt wird dieser Neubau 16,2 Millionen € an reinen Baukosten verursachen. Besonders interessant dabei ist, dass dort in Zu­kunft mit Biomasse statt mit Gas geheizt wird, teilweise mit Waldhackgut und teils wer­den in der Forschung alle möglichen biogenen landwirtschaftlichen Brennstoffe ausge­testet.

Ich möchte dafür sehr herzlich danken: für diese Umweltaktivitäten und für diese Ener­gieaktivitäten der BIG sowie dem Minister und dem Ministerium für diese Gesetzesvor­lage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.

 


19.33.36

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ein ganz wesentlicher Punkt in den


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Diskussionen zur BIG-Novelle im Bautenausschuss war die Verbesserung der Energie­effizienz im Bereich der Bundesgebäude, die ja schon öfters angesprochen wurde.

Unseren Vorstellungen nach sollte die BIG zur Energieeffizienzverbesserung im Be­reich der Bundesgebäude zumindest im von der Arbeitsgruppe des Kyoto-Forums vor­geschlagenen Ausmaß verpflichtet werden – dies vor dem Hintergrund, dass die For­cierung energetischer Gebäudesanierungen ganz wesentlich zur Erreichung der Kyoto-Ziele beim Klimaschutz beiträgt. Außerdem – und das möchten wir ganz besonders hervorstreichen – geht von öffentlichen Gebäuden eine ganz wesentliche Vorbildwir­kung für den privaten Sektor aus.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die bisherigen Bemühungen der BIG in Bezug auf Energiesparen, auf Bundes-Contracting sind, wie wir schon gehört haben, durch­aus anzuerkennen. Allerdings wäre die verstärkte energetische Sanierung des Bundes­gebäudebestandes über das bisher erfolgte Ausmaß hinaus durchaus zu begrüßen. Damit wäre eine Ergänzung in Richtung Klimaschutzziele einerseits und auf der ande­ren Seite eine Erzielung beschäftigungs- und wirtschaftspolitischer Effekte im gleichen Ausmaß gegeben. Daher erscheint die Argumentation der Regierungsparteien, die die Ablehnung unseres Antrages zur Energieeffizienzverbesserung beinhaltet, sehr ein­dimensional.

Ich darf abschließend folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Bures und KollegInnen betreffend Energieeffizienzverbesse­rung bei Bundesgebäuden durch die Bundesimmobiliengesellschaft

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 10. Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (1071 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobilien­gesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bun­desvermögen erteilt wird (1165 d.B.)

Durch eine verstärkte energetische Sanierung des Bundesgebäudebestandes ist es nicht nur möglich den Zielen des Kyoto-Abkommens und einer nationalen Klimastrate­gie im Ansatz zu entsprechen, sondern es ergibt sich durch einen entsprechenden ge­setzlichen Auftrag an die Bundesimmobiliengesellschaft auch die Möglichkeit, beschäf­tigungspolitische Verbesserungen zu erreichen. Bei einer flexiblen und zielorientierten Abstimmung zwischen Refinanzierungszeitraum und erzielten Energieeinsparungen kommt es zu keiner Mehrbelastung des Bundes; auch erleichtern diverse Contracting-Projekte dieses Vorhaben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird beauftragt, die Bundesimmobiliengesellschaft im Bereich des Bundesgebäudebestandes zu Energieeffizienzverbesserungen im durch die Ar­beitsgruppe des Kyoto-Forums vorgeschlagenen Ausmass zu verpflichten.

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35



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127. Sitzung / Seite 211

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Bures, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. – Bitte.

 


19.35.56

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Hohes Haus! Bei der BIG gelten Kundenorientierung und optimale Bewirtschaftung eines Portfolios, das mittlerweile auf 4 Milliarden € gewachsen ist, als oberste Priorität. Große Projekte wie Eurogate oder Flugfeld Aspern in Wien werden in den kommenden Jahren realisiert.

Damit hat sich die Bundesimmobiliengesellschaft zu einem der modernsten und größ­ten Unternehmen des Bundes entwickelt, das einen ausgewogenen Kurs zwischen konservativer Bestandsoptimierung und progressiver, zukunftsweisender Immobilien­entwicklung verfolgt.

Die Umsatzerlöse stiegen von 677 Millionen € im Jahre 2003 auf 688 Millionen im ab­gelaufenen Geschäftsjahr.

Eine Sonderstellung, die im Zentrum der künftigen Entwicklungsarbeit stehen wird, nehmen Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung im universitätsnahen Bereich ein. Als Beispiel dieses neuen Nischenmarktes sei das ICT-Center in Innsbruck ge­nannt.

Die Performance Contracting Aktivitäten der Bundesimmobiliengesellschaft wurden im Jahre 2004 erfolgreich weiter ausgebaut.

Im Jahre 2000 wurde die Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mit Sitz in Wien gegründet, die eine Tochter der BIG ist.

Per 1. April 2004 trat eine neue Struktur der BIG Service in Kraft, wobei 18 neue Ob­jektmanagement-Teams geschaffen wurden, in welchen Hausverwaltung und Instand­haltungsmanagement vernetzt abgewickelt werden.

Der Dienstleistungsbereich Neubau und Generalsanierung wurde österreichweit ein­heitlich organisiert, und es wurden die neuen Geschäftsfelder CAD und Facility Ser­vices geschaffen. In diesen Bereichen soll in Zukunft Wertschöpfung im Konzern ge­halten werden.

Die Verschmelzung von BIG und BIG Services bedarf einer neuen gesellschaftsrecht­lichen Grundlage, die heute beschlossen werden soll. Diese Verschmelzung dient der weiteren Effizienzsteigerung, weiteren Zusammenführungen der zentralen Bereiche wie Rechnungswesen, IT, Recht, weiterer Hierarchieverflachung sowie Straffung und Vereinfachung von Prozessen, die sich auch auf die Betreuung der Bundesmieter posi­tiv auswirken werden.

Es ist auch abschließend Gelegenheit, Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so­wie der Führung für die erbrachten Leistungen auszusprechen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


19.38.20

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Antrag geht es unter anderem nicht nur darum, dass


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diese beiden Gesellschaften verschmolzen werden, sondern auch darum, dass es in Zukunft die Möglichkeit gibt, bundeseigene Liegenschaften, insbesondere auch die Amtsvilla des Bundespräsidenten in Heiligenstadt, zu verkaufen.

Bei derartigen Umstrukturierungen und Verschmelzungen – es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen – besteht auch immer wieder die Gefahr, dass Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eingeschränkt werden, dass Rechte verloren gehen, dass Rechte, wie gesagt, auch verändert werden. Und das war der Grund, warum ich im Bautenausschuss einen diesbezüglichen Vier-Parteien-Abänderungsantrag einge­bracht habe, mit dem sehr deutlich klargestellt wurde, dass nur die gesetzliche Interes­senvertretung der Arbeitgeber ihre Kollektivvertragsfähigkeit im Bereich der BIG verliert und dass sämtliche Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte, und zwar in vollem Umfang!, auch in Zukunft gewahrt bleiben, meine Damen und Herren.

Wir haben weiters im Ausschuss – und das ist mir ebenfalls sehr wichtig – unserer Überzeugung nach entscheidende und wichtige Anträge eingebracht, die aber leider von den Regierungsparteien vertagt wurden. So haben wir beispielsweise einen Antrag eingebracht, von dem wir meinen, dass damit die BIG ersucht wird, Maßnahmen zu setzen, um im Bereich des Klimaschutzes erfolgreicher sein zu können, dass mehr Heizkosten gespart werden können und vor allem dass es neue und zusätzliche Im­pulse auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Dieser Antrag wurde leider vertragt, obwohl sehr viele Studien zeigen, dass sich Inves­titionen in die thermische Sanierung von Gebäuden in kürzester Zeit rechnen und In­vestitionen eine dreifach höhere Beschäftigungsauswirkung haben als zum Beispiel im Bereich des Straßenbaues.

Leider wurde von den Regierungsparteien auch ein Antrag vertagt, der ein einheitliches ökologisches Baurecht zum Inhalt hatte. Wir von Seiten der Sozialdemokratie hätten es für wichtig gehalten, in ganz Österreich eine mieterfreundliche Gewerbeordnung zu in­stallieren. Leider ist auch dieser Antrag vertragt worden. Wir werden uns trotzdem auch in Zukunft nicht billig abspeisen lassen und bei den nächsten Beratungen immer wieder versuchen, diese Bereiche zu thematisieren, und wir werden versuchen, diesbezüglich eine Lösung zu finden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1165 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Le­sung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bures, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebäudeerhaltung und -sanie­rung durch die Bundesimmobiliengesellschaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.


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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über einen Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bures, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energieeffizienzverbesserung bei Bundesgebäuden durch die Bundesimmobiliengesellschaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

19.42.2011. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (982 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slo­wenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertre­tungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Vi­sum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) (1180 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1062 d.B.): Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (1181 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. – Bitte.

 


19.42.58

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben heute eine Vorlage zu be­schließen, die den Konsens aller gefunden hat, und zwar ein Abkommen mit Slowenien betreffend Visaerteilung. Das ist das Vorzeichen für unsere zukünftige Visapolitik: ab­gestimmt mit unseren Nachbarstaaten im Sinne gegenseitiger Unterstützung. Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Weg, und ich bin froh darüber, dass alle Parteien dieses Hauses dazu stehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren, ich möchte aber aus diesem Anlass auf die aktuelle Diskus­sion über die so genannte Visa-Affäre eingehen. Ich glaube, dass da mit sehr viel Ver­dachtsmomenten, einer großen Vorverurteilung und in sehr ungerechter Weise ver­sucht wird, eine Diskussion heraufzubeschwören, die wir nicht brauchen.

Meine Damen und Herren, und ich möchte das besonders der SPÖ ins Stammbuch schreiben, die hier beginnt, die Skandalisierungsmaschine anzuwerfen: Wir haben be­dauerliche Fehlleistungen von Einzelpersonen zu registrieren; das ist richtig. Dagegen muss auch mit aller Strenge des Gesetzes vorgegangen werden, und da gehören auch strafrechtliche Mittel eingesetzt, aber es darf dabei nicht der Eindruck entstehen, dass unser Visaerteilungssystem fehlerhaft wäre. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

Meine Damen und Herren! Die Vertretungsbehörden haben pro Jahr über 400 000 Visafälle zu bearbeiten, und in über 99 Prozent der Fälle klappt das wirklich gut, wird rasch, effizient, gerecht und sicher vorgegangen. Daher darf man nicht auf Grund von Einzelfällen ein System in Frage stellen, das an sich ein gutes ist, ein System, mit dem Österreich insgesamt reüssieren kann.


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Zum Zweiten gibt es zwei Verdächtige, gegen die ermittelt wird, wo zum Teil Unter­suchungshaft ausgesprochen wurde, wo Disziplinarverfahren eingeleitet sind, aber Sie von der Opposition versuchen hier den Eindruck zu erwecken, als wären alle Mitarbei­ter des Außenamtes und bei den Vertretungsbehörden, die in diesem Bereich tätig sind, irgendwie verdächtig. Das möchte ich wirklich entschieden zurückweisen, weil sich das die vielen Damen und Herren, die für Österreich im Ausland tätig sind, nicht verdient haben! Das möchte ich hier auch bei dieser Debatte sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zum Dritten kritisieren Sie auch die Außenministerin, die gar nicht dafür verantwortlich war und in ihrer Amtsführung jetzt genau das getan hat, was man sich von einem Re­gierungsmitglied erwartet, nämlich mit den Strafbehörden zusammenzuarbeiten, damit man alles aufklärt, und zum Zweiten auch das System zu optimieren, um auf mögliche Missstände, die da und dort durch Einzelpersonen begangen wurden, besser reagieren zu können. Dazu hat die Außenministerin eine Expertengruppe eingesetzt, die von einem namhaften Vertreter der SPÖ, der den Vorsitz führen wird, ihrem ehemaligen Außenminister Peter Jankowitsch, angeführt wird.

Ich halte das für eine ganz richtige und kluge Vorgangsweise für die Zukunft. Ich möchte mit dem, was Jankowitsch sagte, schließen: Wir sollen uns nicht ergötzen, dass da etwas passiert ist! – Das passt genau in Ihre Richtung, meine Damen und Her­ren: Versuchen Sie keinen Skandal heraufzubeschwören, wo keiner ist! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. Ich erteile es ihm.

 


19.46.37

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, das hier zur Debatte steht, ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiges Vorhaben. Korruption – darauf macht auch der Ausschussbericht aufmerksam – exis­tiert leider als gesellschaftliches Phänomen in fast allen Regionen der Welt und ist schädlich für eine nachhaltige Entwicklung. Demokratie, Volkswirtschaft und Rechts­staatlichkeit leiden darunter.

Korruption ist in den letzten Jahrzehnten immer globaler geworden, daher bedarf es auch der Gegenmaßnahmen auf derselben Ebene. Darum gibt es dieses Übereinkom­men der Vereinten Nationen, das sich anlehnt an diesbezügliche Überlegungen in der EU und anschließt an die diesbezüglichen Bestimmungen im Europarat und in der OSZE.

Neu ist, dass im Kampf gegen die Korruption auch staatliche Transparenz verlangt wird, und neu ist auch in der internationalen Normensetzung das Kapitel über die Her­ausgabe von Vermögenswerten. Künftig soll es keinen Ort in der Welt mehr geben, wo ein durch Korruption erwirtschaftetes Kapital versteckt werden kann. Es kann die Her­ausgabe verlangt werden, und da sind völlig neue Mechanismen vorgesehen.

Es ist klar, dass dieses Übereinkommen durch innerstaatliche Gesetze umzusetzen ist, und die Erläuterungen nehmen auch darauf Bezug, wo man vermutet, dass gesetzliche Änderungen notwendig sind. In den meisten Bereichen werden sie nicht gesehen.

Wir könnten jetzt zehn oder elf Punkte besprechen, in denen es meiner Meinung nach notwendig sein wird, in Österreich doch Maßnahmen zu setzen. Ich möchte nur drei herausgreifen, die auch für das Parlament Bedeutung haben.


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Das ist erstens der neue Artikel 6: Jeder Vertragsstaat soll nun eine oder mehrere Stel­len einrichten, die sich der Korruptionsprävention vor allem im Sinne der Vertiefung des Wissensstandes widmen. Diesen Stellen sollen die erforderliche Unabhängigkeit eingeräumt werden.

Die Erläuternden Bemerkungen machen darauf aufmerksam, dass zur Erreichung die­ses Zieles etwa an eine Weisungsfreistellung nach Artikel 20 Absatz 1 B-VG, an par­lamentarische Kontrollrechte und Ähnliches zu denken ist. Ich glaube, wir sollten als Parlament genau verfolgen, dass es tatsächlich zur Ausübung dieser Kontrollmöglich­keiten kommt.

Das Zweite ist der Artikel 7, wo es heißt, dass alle gesetzlichen Bestimmungen in Ös­terreich ausreichend sind; sie werden auch erwähnt. Ich glaube, dass wir uns aus diesem Anlass anschauen sollten, ob das Unvereinbarkeitsgesetz noch genau diesen Bedingungen entspricht – oder ob es zu entsprechenden Änderungen im Unvereinbar­keitsgesetz kommen sollte.

Drittens, zum Artikel 10. Da geht es um die die Transparenz fördernden Maßnahmen, wobei darauf hingewiesen wird, dass dies zum Beispiel durch das Interpellationsrecht des Nationalrates und durch andere Instrumente gewährleistet werden kann.

Da wird es, Herr Staatssekretär Winkler, wie ich meine, gesetzlicher Maßnahmen be­dürfen. Und ich frage mich auch, ob die in letzter Zeit sehr oft angewendete Auskunft von Regierungsmitgliedern, eine bestimmte Sache unterliege der Amtsverschwiegen­heit, unter diesen Gesichtspunkten in Zukunft noch zu akzeptieren wäre. Gegebenen­falls wären auch hier gesetzliche Neuformulierungen zu finden, damit Österreich ent­schieden in dieser internationalen Korruptionsbekämpfung mitmachen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Scheibner zu Wort. – Bitte.

 


19.51.16

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schieder, ich bin durchaus Ihrer Meinung, dass wir uns – im Sinne dieser Korruptionsbekämpfung und auch der neuen Richt­linien – hier in Österreich die Rechtsordnung und die speziellen Gesetze ansehen, um zu prüfen, inwieweit es da einen Adaptierungsbedarf gibt. Und das sollten wir relativ rasch in Angriff nehmen, denn hier sollten keine Lücken entstehen. Ich glaube aber, dass dieses Abkommen ein sehr wichtiger Fingerzeig – international und national – in diese Richtung sein kann und sein wird.

Auch das Abkommen mit Slowenien halte ich für sehr positiv, denn das, wie mein Vor­redner Spindelegger bereits gesagt hat, wird zu einer Verwaltungsvereinfachung sowie einer Effizienzsteigerung führen.

Die Grünen sind nach mir dran, man hat aber dankenswerterweise schon Entschlie­ßungsanträge hier vorgelegt. Sie haben es selbst schon gesagt, Frau Kollegin Luna­cek, dass eben in diesem aktuellen Fall keine Unterlagen mehr vernichtet werden sollen, Unterlagen also, die man glaubt, nicht mehr zu benötigen. Ich glaube, das ist bereits angeordnet worden, und deshalb erübrigt sich unserer Ansicht nach dieser Ent­schließungsantrag.

Da auch Kollege Spindelegger die Visa-Affäre angesprochen hat – wir werden heute noch über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hiezu zu debattieren haben –: Ich glaube, meine Damen und Herren, wir haben in einigen Gremien, so bei­spielsweise im Außenpolitischen Rat sowie im Außenpolitischen Ausschuss, über die-


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se Dinge debattiert. Die Opposition und auch wir haben Fragen an die Frau Außen­ministerin gestellt. Sie hat bereitwillig Auskunft gegeben, und es ist zumindest in den Ausschüssen nichts mehr übrig geblieben.

Es sind dazu auch Anfragen, auch von meiner Fraktion, eingebracht worden. Es ermit­telt die Justiz, und wir alle wollen doch hoffen, meine Damen und Herren, auch von der Opposition, dass es sich um einen kriminellen Akt von Einzeltätern, sage ich hier ganz deutlich, handelt und dass daher keine Verallgemeinerungen gemacht werden können.

Zur Gesamtzahl von Visa-Erteilungen in diesem Zeitraum: 1,3 Millionen Visa-Erteilun­gen, und jetzt geht es darum, 4 000 Fälle zu überprüfen. Und dann wird man sehen, in welchen Fällen es wirklich zu Rechtsverletzungen gekommen ist.

Das muss aufgeklärt werden, und zwar lückenlos und restlos. Wir haben aber immer – und auch Sie von der SPÖ, wenn ich mich erinnern kann, als Sie noch in der Regie­rung gewesen sind – diese Meinung gehabt, dass dann, wenn die Justiz prüft, wenn etwa der Rechnungshof prüft, wenn es, so wie jetzt, einen Sonderausschuss gibt – ich hoffe, Sie von der SPÖ werden Ihrem ehemaligen Minister Jankowitsch Ihr Vertrauen schenken –, dann ist noch nicht die Zeit, an die Einsetzung eines Untersuchungsaus­schusses zu denken.

Viele der Fragen, die Sie in Ihren Anfragen hier gestellt haben, lassen sich hoffentlich durch diese Ermittlungen aufklären beziehungsweise auch durch parlamentarische An­fragebeantwortungen.

Ich glaube, gerade in Fragen des Außenamtes und der Außenpolitik sollte man beson­ders sensibel vorgehen – und nicht solche kriminellen Vorkommnisse dazu verwenden, um die Außenpolitik als solche in Diskussion zu ziehen.

Wenn es notwendig ist – das ist doch selbstverständlich –, wird sich niemand hier im Hohen Haus auch einer anderen Untersuchungsmethode verschließen, aber jetzt sol­len einmal die Behörden und soll diese Sonderkommission untersuchen.

Hüten wir uns davor – vor allem auch was das Ansehen Österreichs im Ausland an­langt –, all diese Dinge parteipolitisch zu verallgemeinern und ein Bild entstehen zu lassen, das wir doch hoffentlich alle nicht wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.55


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Ich erteile es ihr.

 


19.55.25

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! In einer Sache sind sich hier alle vier Parteien einig, dass wir nämlich den beiden Vorla­gen, die hier auf der Tagesordnung stehen, die Zustimmung erteilen werden, und zwar dem Abkommen mit Slowenien, was die Visa-Ausstellungen betrifft – das halten wir durchaus für sinnvoll und richtig – sowie der Anti-Korruptionskonvention der Vereinten Nationen, die hier auf der Tagesordnung steht und die tatsächlich auch für uns, so wie Transparency International das gesagt hat, ein Meilenstein in der Frage der Bekämp­fung der Korruption ist. Damit wird das erste Mal ein globales und rechtlich bindendes Instrument gegen die Korruption beschlossen.

Das ist tatsächlich ein Meilenstein, und ich bin sehr froh darüber, dass das heute auf der Tagesordnung steht und dass alle vier Parteien dem die Zustimmung geben wer­den.

Aber natürlich ist es schon, sage ich einmal, ein guter Zufall, dass dieses Abkommen heute auf der Tagesordnung steht, denn darin geht es auch um die Verantwortung der


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Amtsträger, um die öffentliche Verwaltung und deren Kampf gegen Korruption. Und das passt – leider – zu dem Fall, worum es heute auch noch am Ende des Abends gehen wird, nämlich bei der Forderung von beiden Oppositionsparteien, einen Untersu­chungsausschuss einzurichten, um die politische Verantwortung für die Vorgänge im Außenamt zu klären.

In diesem Zusammenhang geht es nicht darum, wie Kollege Scheibner jetzt gemeint hat, dass da irgendjemand vorhätte, das Außenamt zu desavouieren, aber es stimmt einfach nicht, dass im Ausschuss oder im Auswärtigen Rat keine Fragen offen geblie­ben wären. Das stimmt einfach nicht! Es sind sehr viele Fragen offen geblieben, die die Ministerin nicht beantworten konnte oder wollte. Genau deshalb ist es sehr wohl not­wendig, einen solchen Ausschuss einzurichten.

Als ganz besonderer Punkt fällt auf, dass in der Ausschuss-Sitzung vor einer Woche eine Antwort, die zwar gegeben wurde, nicht wirklich eine Antwort gewesen ist, und zwar jene auf die Frage, ob weiterhin Unterlagen über erfolgte Visa-Erteilungen in den Botschaften vernichtet werden.

Da hat Frau Ministerin Plassnik lediglich gesagt, ja, es gibt EU-Vorschriften, EU-Re­geln, dass man nach einem Jahr jene Unterlagen, wo Visa erteilt wurden, vernichten darf, und man darf nach fünf Jahren jene Unterlagen, wo Visa nicht erteilt wurden. Ministerin Plassnik hat jedoch nicht gesagt, dass – wie in der heutigen Aussendung des Außenministeriums, und zwar von 16.58 Uhr – seit 27. September bereits in sechs Botschaften der Stopp dieser Aktenvernichtung angeordnet wurde!

Das scheint mir doch etwas eigenartig zu sein, denn auch der Leiter der von Außen­ministerin Plassnik eingesetzten Expertenkommission, der frühere SPÖ-Außenminister Peter Jankowitsch, hat noch am 13. November gesagt, dass er den Stopp der Praxis des Außenministeriums, nicht benötigte Unterlagen in den Botschaften zu vernichten, einfordert.

Entweder hat weder die Ministerin noch der eingesetzte Leiter dieser Kommission ge­wusst, dass das ohnehin schon seit 27. September praktiziert wird – das erscheint mir doch sehr eigenartig –, oder es wurde heute im Außenamt, nachdem der Entschlie­ßungsantrag, den ich hier jetzt auch einbringen werde, sowie die beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses öffentlich geworden sind, beschlossen: Jetzt muss man aber schnell etwas machen, damit ja nicht der Eindruck entsteht, es wurde noch nicht agiert.

Aus diesem Grund bringe ich jetzt folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, das Außen­ministerium möge bis zur juristischen Klärung der Visa-Affäre keine Unterlagen über Visa-Erteilungen und Visa-Ablehnungen in den fraglichen Jahren an den untersuchten Botschaften mehr vernichten, auch wenn dies rechtlich möglich wäre, sondern dafür sorgen, dass all diese Unterlagen zur Klärung dieser Korruptionsaffäre der Justiz zur Verfügung stehen.

*****

Dass unser Antrag hinfällig wäre – gerade in Anbetracht dieser Aussendung des Außenministeriums von heute Nachmittag, 16.58 Uhr, wo Dinge drinnen stehen, die die Ministerin noch vor einer Woche nicht gesagt hat –, das, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, erscheint mir hinfällig.


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Deshalb halten wir diesen Antrag aufrecht, und ich hoffe doch, dass er die Zustimmung aller Fraktionen findet – auch im Sinne des Anti-Korruptionsabkommens, das wir heute einstimmig hier ratifizieren werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben vorgetragene Entschließungs­antrag der Abgeordneten Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde ist ausreichend un­terstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Koope­ration der Dienststellen des Außenministeriums mit der Justiz betreffend Akten zu Visa-Erteilungen an Botschaften wie Belgrad, Budapest, Bukarest

eingebracht im Zuge der Debatte über im Zuge der Debatte über Punkt 12 der Tages­ordnung, Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1062 d.B.) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (1181 d.B.)

Begründung

Transparency International hat das vorliegende Übereinkommen als „Meilenstein“ und erstes globales, rechtlich bindendes Instrument gegen die Korruption bezeichnet. In Art. 10 des vorliegenden Anti-Korruptions-Abkommens verpflichten sich die Staaten u.a., Transparenz im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu fördern.

Die Vorwürfe gegen einen pensionierten und einen bis vor kurzem aktiven Mitarbeiter des Außenamtes, für einen über Jahre einträglichen Visahandel an österreichischen Botschaften mitverantwortlich zu sein, werden derzeit von der österreichischen Justiz geprüft. Für die Beschuldigten besteht selbstverständlich bis zum Ende eines mög­lichen Gerichtsverfahrens die Unschuldsvermutung. Die Außenministerin hat immer wieder erklärt, dass sie an einer lückenlosen Aufklärung interessiert sei. Sie hat jedoch auch bei der Aussprache im außenpolitischen Ausschuss festgehalten, dass es laut EU-Vorschrift möglich ist, Unterlagen über Visums-Erteilungen nach 1 Jahr, sowie Un­terlagen über abgelehnt Visa-Anträge nach 5 Jahren zu vernichten.

Der Leiter der von AM Ursula Plassnik eingesetzten Experten-Kommission, der frühere SPÖ-Außenminister Peter Jankowitsch, forderte am 13. November, dass „bis zum Be­ginn der Kommissionsarbeit "eine Art Stopp" bei der Praxis des

Außenministeriums, nicht mehr benötigte Unterlagen in den Botschaften

zu vernichten“ erfolgt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, das Außen­ministerium möge bis zur juristischen Klärung der Visa-Affäre keine Unterlagen über Visa-Erteilungen und Visa-Ablehnungen in den fraglichen Jahren an den untersuchten Botschaften mehr vernichten, auch wenn dies rechtlich möglich wäre, sondern dafür


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sorgen, dass all diese Unterlagen zur Klärung dieser Korruptions-Affäre der Justiz zur Verfügung stehen.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hakl. – Bitte.

 


20.00.46

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Übereinkommen der UN gegen Korruption ist ganz besonders wichtig für jene Länder in Sub-Sahara-Afrika, wo Korruption nach wie vor noch abstruse Blüten treibt und auch die Entwicklung ganzer Länder und Regionen verhindert.

Österreich hat aus diesem Grund im Rahmen seiner Entwicklungszusammenarbeit immer darauf verzichtet, in solchen und auch in anderen Ländern direkte Budgethilfe zu leisten, und betreibt hier nur Programm- und Projektarbeit, um auch in diesen Län­dern den armen, mit betroffenen Menschen und der breiten Bevölkerung als Partner zur Verfügung zu stehen.

Ich glaube, dass das sehr wichtig ist und dass Österreich darüber hinaus im Bereich der Demokratiebildung und Korruptionsbekämpfung im Rahmen der Entwicklungszu­sammenarbeit schon sehr Gutes geleistet hat, im Besonderen im Bereich der Good Governance und in der Aufbereitung von Programmen und Projekten, die dazu beitra­gen, in jenen besonders korrupten Ländern andere, stabilere Regierungssysteme auf­zubauen. Das halte ich für wichtig.

Von ganz besonderer Bedeutung ist bei diesem Übereinkommen, dass in Zukunft die Herausgabe oder die Übertragung der durch die Korruption erworbenen Vermögens­werte endlich möglich sein wird. Das war eine Maßnahme, die es in der Vergangenheit nicht gab, und diese ist von ganz zentraler Bedeutung.

Frau Lunacek, zur so genannten Visa-Affäre und Ihren Ausführungen möchte ich sa­gen: Hin und wieder habe ich das Gefühl, wir waren in unterschiedlichen Ausschüssen. Die Frau Bundesministerin hat eigentlich jede Ihrer Fragen erschöpfend beantwortet. Natürlich kann es bei der riesigen Anzahl der Fragen, ganz besonders in diesem Aus­schuss, einmal vorkommen, dass die Ministerin die eine oder andere nicht ganz prä­zise beantwortet; aber Sie haben, wie ich glaube, genau die jetzt wiederholte Frage im Ausschuss nicht als nicht beantwortet moniert.

Das wäre der Frau Bundesminister sicherlich leicht möglich gewesen. Dass Minister Jankowitsch, der ja noch nicht so lange bestellt ist, noch nicht alles weiß über die Maßnahmen, die diesbezüglich bereits vorsorglich und möglichst rasch von der Frau Außenministerin – die ganz in unserem Sinne zugesagt hat, alle Vorwürfe, alle Vor­gänge völlig vorbehaltlos, grundlegend und klar untersuchen zu wollen und zu lassen – ergriffen wurden, steht auch fest.

Ich empfinde daher überhaupt keine Grundlage für die Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses als gegeben, und wir werden diesem Ansinnen selbstverständlich nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

20.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Posch zu Wort. – Bitte.

 



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20.03.51

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zunächst sei mir gestattet, auch wenn das nicht auf der Tagesordnung steht, meiner Freude darüber Ausdruck zu verleihen, dass Sie im Ausschuss zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie möglicherweise dem Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Lunacek und meiner Person betreffend Streubomben und Cluster-Munition bei der nächsten Ausschusssitzung die Zustimmung erteilen werden. Ich glaube nämlich, dass das eine ganz, ganz wichtige Sache ist. Es geht da nicht um eine exakte Definition, sondern darum, dass das ein Vier-Parteien-Antrag wird, denn es geht da um sehr, sehr viele Opfer dieser Munition. Daher hoffe ich, dass das im Frühjahr im Sinne eines Vier-Parteien-Antrages erledigt wird.

Zum Zweiten: Ich möchte mich hier nicht im Detail mit der Visa-Affäre auseinander set­zen, das wird mein Kollege Heinzl tun. Ich möchte nur sagen: Es bleibt zu hoffen – wie Abgeordneter Scheibner gesagt hat –, dass das ein krimineller Akt von Einzeltätern ist. Die Fragen der begleitenden Kontrolle sind aber sehr wohl noch offen, und ich höre auch aus Reihen der Regierungskoalition, dass da der eine oder andere überlegt, einem solchen Untersuchungsausschuss zuzustimmen. Wir werden den diesbezüg­lichen Antrag der Grünen auf alle Fälle unterstützen.

Drittens – das UN-Übereinkommen gegen Korruption: Kollege Schieder hat schon ge­sagt, dass mit diesem UN-Übereinkommen wirksame Maßnahmen zur effizienten und wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Korruption gesetzt werden sollen, dass die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden soll und dass eine Reihe von Staaten angehalten werden, vorbeugende Maßnahmen zu schaffen, sowohl was den öffent­lichen Bereich anbelangt als auch was die Korruptionsbekämpfung im privatwirtschaft­lichen Bereich betrifft. Aber auch eine Reihe legistischer Maßnahmen sind angedacht.

Österreich liegt zwar, was diesen so genannten Korruptionswahrnehmungsindex anbe­langt, relativ gut, nämlich an zehnter Stelle von insgesamt 159, ist also relativ frei von Korruption, aber dennoch ist Wachsamkeit, glaube ich, geboten. Insofern habe ich Art. 12 dieses UN-Übereinkommens interessant gefunden. Es heißt nämlich in Art. 12 unter lit. e – ich weiß nicht, ob Ihnen da etwas aufgefallen ist –, dass Maßnahmen un­ter anderem darin bestehen können, „Interessenkonflikten dadurch vorzubeugen, dass die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Amtsträger oder die Beschäftigung von Amtsträ­gern durch den privaten Sektor im Anschluss an deren Ausscheiden aus dem Amt oder Eintritt in den Ruhestand in Fällen, in denen dies angebracht ist, und für einen ange­messenen Zeitraum beschränkt werden, wenn diese Tätigkeiten oder diese Beschäf­tigung mit den Aufgaben, die diese Amtsträger in ihrer Amtszeit wahrgenommen oder überwacht haben, in unmittelbarem Zusammenhang stehen“.

Ich weiß nicht, ob Ihnen da irgendein Gedanke kommt, aber denken Sie einmal nach, was in der letzten Zeit im Zusammenhang mit den Österreichischen Bundesbahnen und mit dem Herrn Vizekanzler passiert ist, und überlegen Sie sich, ob allenfalls ein solches UN-Übereinkommen auch auf einen solchen Fall anzuwenden wäre! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Winkler. – Bitte.

 


20.07.35

Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als jemand, der dem Außenministerium mehr als 35 Jahre angehört, ist es mir ein wirk­liches Anliegen – und es ist auch schon zum Ausdruck gekommen –, die vielen enga-


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gierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Pauschalverdächtigungen in Schutz zu nehmen, und ich möchte zu den Vorwürfen des Visahandels doch sehr deutlich drei Punkte sagen.

Erstens, und das hat die Ministerin schon mehrfach gesagt, das hat der Generalsekre­tär gesagt, das habe ich schon gesagt, ich möchte es aber an dieser Stelle wieder­holen: Das Außenministerium ist an einer umfassenden und vorbehaltlosen Aufklärung dieser Vorwürfe als Allererster interessiert, denn es sind Vorwürfe, die gegen unser Haus gehen, und wir haben überhaupt kein Interesse und wir können kein auch nur denkbares Interesse daran haben, hier irgendetwas nicht aufklären zu wollen.

Es gibt Vorwürfe gegen einige wenige Personen. Ich muss hier schon betonen: Wir leben in einem Rechtsstaat, es wurde noch niemand verurteilt, es gilt also die Un­schuldsvermutung. Es gibt auch, was die Vorwürfe in Belgrad, in Bukarest, in Kairo und in anderen Ländern betrifft, noch keine Anklage. Die einzige Anklage, die es gibt, wur­de gegen jemanden erhoben, der sich gegenüber Vorwürfen, die überhaupt nicht in diesem Zusammenhang stehen, rechtfertigen muss, unrechtmäßig gehandelt zu ha­ben. Aber es gibt noch keine Anklagen, und wir befinden uns noch im Stadium der Vor­erhebungen und Voruntersuchungen. – Ich möchte hier niemanden in Schutz nehmen, damit das ganz klar ist. Wir werden alles tun, damit diese Vorwürfe aufgeklärt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt – und da möchte ich doch sehr deut­lich allen Vorwürfen entgegentreten, die in diese Richtung erhoben worden sind – ins­besondere auch keine Vertuschung.

Zur immer wieder erwähnten Frage der Skartierung: Ich glaube, es ist von mehreren Angehörigen des Außenministeriums und auch von der Außenministerin in ihrer schrift­lichen Antwort auf die vielen Fragen, die im Ausschuss gestellt worden sind, gesagt worden: Es ist mit 27. September, und zwar wenige Stunden, nachdem die ersten Vor­würfe bekannt geworden sind, eine Weisung an die Botschaft in Budapest – das war der erste bekannte Fall – ergangen, sofort alle einschlägigen Akten des Untersu­chungszeitraumes zu versperren, und der Missionschef wurde angewiesen, den Schlüssel an sich zu nehmen und niemandem Zutritt zu gewähren. Diese Weisung ist per E-Mail um 16.33 Uhr ergangen, und in den Tagen darauf sind weitere Anordnun­gen an Vertretungsbehörden ergangen, alles zu unternehmen, um die möglicherweise auch von der Justiz und von den ermittelnden Behörden benötigten Unterlagen sicher­zustellen.

Noch am gleichen Tag, am 27. September, ist mit dem Untersuchungsrichter Kontakt aufgenommen und ihm ausdrücklich angeboten worden, jede Unterlage zu überlassen und jede Zusammenarbeit zu gewähren, die zur Aufklärung dieser Fälle notwendig ist. Wir sind seither selbstverständlich in regelmäßigem Kontakt mit dem Innenministerium, das die Fachaufsicht über die Frage der Visa-Erteilung hat, und wir sind mit den Justiz­behörden in Verbindung getreten, um sicherzustellen, dass auch volle Kooperation mit den ermittelnden Behörden stattfindet.

Wir sind des Weiteren sehr interessiert daran – und auch das in einem ureigensten In­teresse –, alle Missstände abzustellen. Es wurde schon gesagt: Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, aber auch die Bürger anderer Länder haben ein Recht darauf, dass es bei der Visa-Erteilung rechtmäßig, objektiv und fair zugeht. In 99,7 Prozent der Fälle haben die österreichischen Beamtinnen und Beamten und die österreichischen Vertragsbediensteten in dem Zeitraum, der hier zur Debatte steht, korrekt, umsichtig unter oft sehr schwierigen Verhältnissen gehandelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass viele von Ihnen in Ländern wie der Ukraine oder in anderen osteuropäischen Ländern waren, wo bis zu 30 000, 40 000 oder 50 000 Visa im Jahr ausgestellt werden. Und ich kann Ihnen versichern: Das geschieht oft unter sehr schwierigen Umständen, und das geschieht mit großem Einsatz durch eine – wie ich glaube – der Sache sehr verbundene Beamtenschaft.

Drittens sind wir selbstverständlich daran interessiert, aus den Fehlern, die vielleicht gemacht wurden – und welches Management ist nicht mit Fehlern, und zwar auch mit eigenen Fehlern, konfrontiert? –, zu lernen. Wir werden dafür sorgen, dass das System auch weiterhin zukunftssicher bleibt, damit es noch besser sichergestellt werden kann, dass keine Unregelmäßigkeiten mehr begangen werden können. Man wird das nie ganz abstellen können, das ist menschlich unmöglich, und es wird immer, selbst im perfektesten System, die Möglichkeit gefunden werden, dass der eine oder andere un­rechtmäßig handelt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aber auch betonen, dass manch­mal sehr genaue Abwägungen vorzunehmen sind, denn selbstverständlich haben die österreichische Wirtschaft, der Tourismus und viele andere legitimes Interesse daran, dass Besucher zu uns kommen und dass jene, die dazu berechtigt sind, zu uns kom­men und hier arbeiten oder ihren Urlaub verbringen. Mit dieser oft sehr schwierigen Gratwanderung sind die Kolleginnen und Kollegen draußen in den österreichischen Vertretungsbehörden konfrontiert, und wenn es letztlich doch in der so sehr überwie­genden Anzahl von Fällen korrekt und rechtmäßig zugeht, so verdient das, wie ich glaube, Anerkennung.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin alle Einzelfälle prüfen werden. Es handelt sich hiebei nämlich sehr wohl um Einzelfälle, und ich verwahre mich dagegen, wenn hier in manchen Beiträgen davon geredet wird, dass es kriminelle Netzwerke und einen Sumpf im Außenministerium gibt. (Abg. Heinzl: Wenn die Belgrader Mafia inse­riert, ist das dann kein kriminelles Netzwerk?) Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit korrekt durchführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


20.14.45

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Die beiden Vorlagen, die wir heute hier be­schließen, wurden von Kollegen erläutert, ich kann mir das deshalb ersparen.

Ich werde die knappe Zeit, die ich hier zur Verfügung habe, dazu verwenden, um zu erläutern, warum meine Kollegin Barbara Rosenkranz und ich dem Antrag der SPÖ auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses heute zustimmen.

Im Übrigen: Die Anträge, die die Grünen gestellt haben, halten wir für unnötig, und ich kann Ihnen auch sagen, dass wir dem Antrag der SPÖ nicht deshalb zustimmen, weil er von der SPÖ kommt, sondern weil er ein wichtiges Thema der Glaubwürdigkeit un­serer Politik betrifft, meine Damen und Herren! Dieses Thema der Glaubwürdigkeit unserer Politik betrifft jetzt nicht das Außenministerium, Herr Staatssekretär, und des­sen Angestellte und Beamte, die hervorragende Arbeit leisten, sondern es betrifft die Politik in ihrer Gesamtheit.

Es geht dabei um die Frage einer klaren Regelung der Zuwanderung und der Einreise in unser Land. Wir haben den Menschen gesagt, dass mit den Regelungen von Schen­gen Europa und auch die Republik Österreich sicherer werden wird, und augenschein-


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lich ist das nicht der Fall: Augenscheinlich sind die Zahlen der Fälle von organisierter Kriminalität, die wir in Österreich feststellen, nach wie vor erschreckend. Wir sind mit organisierter Kriminalität im Bereich von Bandenbildung und von Einbrüchen in Woh­nungen, in Wohnhäuser am helllichten Tage, mit dem Schlepperunwesen, mit illegaler Prostitution, Menschenhandel und all diesen Themen konfrontiert. Daher halten wir – ich spreche nun für Rosenkranz und Bösch – es gerade in diesen Bereichen für richtig, dass wir alle Bemühungen ausnützen, um diese Glaubwürdigkeit wiederherzustellen.

Was Sie, Herr Staatssekretär, und auch die Frau Minister im Außenpolitischen Aus­schuss angekündigt haben – wir konnten ja dort schon darüber reden – ist lobenswert, und ich unterstütze Sie darin. Aber wir sollten diese Bemühungen des Außenministe­riums und die Bemühungen der Justiz auch parlamentarisch unterstützen. Ich glaube, das wäre der richtige Weg. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der SPÖ. – Abg. Heinzl: Jawohl!)

20.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.

 


20.17.07

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wer hätte vor zehn bis 15 Jahren geglaubt, dass wir heute ein Gesetz beschließen, in dem sich Österreich und Slowenien im Fall von Visa-Erteilungen und so weiter wechselseitig vertreten kön­nen? – Das war vor zehn bis 15 Jahren undenkbar und unvorstellbar!

Wir haben eine dynamische Entwicklung hinter uns und noch vor uns, die kein Mensch abgeschätzt und erdacht hat. Ich glaube, wir leben in einer ganz interessanten Zeit, und dass Wechsel und Dynamik natürlich auch Probleme mit sich bringen, ist ganz klar. Wir sollten uns aber nicht vor den Problemen fürchten, sondern wir sollten die Herausforderungen annehmen und optimistisch in die Zukunft blicken.

Ich glaube, wir können in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf die Präsi­dentschaft Österreichs im nächsten halben Jahr blicken: Der Schwerpunkt hat sich da gerade auf die südosteuropäischen Staaten fokussiert. Unsere Nachbarstaaten, aber auch die ehemaligen Länder der k. u. k. Monarchie, unsere Freunde, werden schwer­punktmäßig entsprechend behandelt werden und Aufmerksamkeit erhalten. Sie mer­ken das, und sie sind uns dankbar, und ihre Sympathie kommt uns entgegen, viel mehr als anderen Ländern.

Das sind die Chancen, die wir nützen sollen, anstatt irgendwo kleinkariert agieren und politisches Kleingeld verdienen zu wollen. Mir ist schon klar, liebe Genossen und liebe Grünen: Nachdem Sie bei Ihrer Jagd auf Finanzminister Grasser oder Frau Bundes­ministerin Gehrer, die Sie mit ihrem Universitätspaket überrascht oder am falschen Fuß erwischt hat, keinen Erfolg gehabt haben, gehen Sie jetzt auf die erfolgreiche Außen­ministerin Plassnik los. Das ist ja System bei Ihnen! (Abg. Schieder: Das System ver­dient, verteidigt zu werden!)

Der Herr Staatssekretär hat bereits ganz eindeutig und klar erklärt, wo gehandelt wird, was dahinter steckt und dass die kriminellen Machenschaften untersucht werden. Es ist kein System, es sind Einzelne, und da brauchen wir keine parlamentarische Unter­suchung, sondern da vertrauen wir auf die Staatsanwaltschaft und auf unsere Gerichte.

Sie wollen jetzt in der Jagdzeit wieder ein Halali zur Jagd auf die Frau Minister blasen, aber wir werden da nicht mitspielen, denn unsere Außenministerin ist erfolgreich und überall geschätzt, sie hat erfolgreich verhandelt, auch betreffend Türkeibeitritt. Daher


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beende ich meine Rede – wie immer – diesmal mit einem Loblied auf unsere Außen­ministerin – also keine Angst, Herr Gusenbauer kommt jetzt nicht vor –:

Hart verhandelt, stark geblieben,

Flagge gezeigt und gut entschieden,

Mut und Qualität bewiesen,

unsere Ursula sei gepriesen!

(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.20


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


20.20.21

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Mit dem vorliegenden Abkommen wird die Zusammenarbeit mit der Republik Slo­wenien im Konsularbereich vertieft. Das begrüßen wir – das wurde schon gesagt –, und daher stimmen wir als sozialdemokratische Fraktion dem Abkommen natürlich gerne zu.

Der Gegenstand des Abkommens bringt mich auch zu einem Thema, das in den letz­ten Tagen und Wochen – auch wenn es Ihnen nicht passt – in der Öffentlichkeit inten­siv diskutiert wird, nämlich dem Visa-Handel, auch Visa-Skandal genannt. Die mittler­weile vorgenommenen Verhaftungen und die Medienberichte über die Ermittlungen des Staatsanwalts haben gezeigt, dass seit – und das möchte ich jetzt ganz genau betonen – mehreren Jahren vorhandene Vorwürfe in Sachen Visa-Handel begründet sind. Die verantwortlichen Ressorts haben dies bisher stets bestritten!

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wenn Sie heute hier im Hohen Haus gesagt haben, die Frau Außenministerin hätte alle Fragen im Ausschuss beantwortet, es sei nichts mehr offen, und das, was sie nicht beantwortet habe, habe sie dann schriftlich be­antwortet, dann sage ich Ihnen als Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses: Die Fragen, die ich gestellt habe, hat sie nicht beantwortet, und ich habe bis zur Stunde keinerlei schriftliche Beantwortung bekommen. Deshalb lasse ich es mir nicht nehmen, die Fragen hier im Plenum zu wiederholen, auch wenn es Ihnen nicht passt. (Rufe bei den Freiheitlichen: Oh ja! Fragen Sie nur!)

Ich stelle jetzt folgende Fragen: Hat Frau Ferrero-Waldner überhaupt in ausreichendem Maße die verantwortlichen österreichischen Behörden über die Hinweise in Kenntnis gesetzt? Wurde von Frau Ferrero-Waldner das Innenministerium informiert? Hat man überhaupt etwas anderes gemacht, als die Affäre unter den Tisch zu kehren?

Allein die Tatsache, dass die einzige Aktion, die gesetzt wurde, die Versetzung eines unbequemen Mitarbeiters in der Belgrader Botschaft war, hinterlässt für mich zumin­dest einen äußerst schalen Beigeschmack. Ist das die Art und Weise, in der heute im Außenamt mit sachdienlichen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten umgegangen wird? – Das Einzige, womit man offensichtlich sehr schnell war, war die Skartierung von Akten. Wieso wurden die Akten nicht länger als ein Jahr aufgehoben, obwohl der Vorwurf des Visa-Handels im Raum stand? – Die EU-Konsularverordnung lässt diese Möglichkeit natürlich gerne zu. Man könnte auch sagen, die Skartierung von Beweismaterial ging einfach sehr schnell von der Hand.

Aber es ging noch weiter. Nach der Versetzung des heute inhaftierten Generalkonsuls von Belgrad nach Budapest hat ein Kärntner Geschäftsmann versucht, einen anderen Mitarbeiter der Belgrader Botschaft anzuwerben. Das hat dieser damals seinen Vorge-


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setzten mitgeteilt. Frage: Was haben diese Vorgesetzten unternommen? Haben sie zu­mindest Informationen weitergegeben? Und was ist daraufhin passiert? – Offensichtlich nichts.

Eines ist aber ganz offensichtlich: Die damalige Außenministerin, Frau Dr. Ferrero-Waldner, hat die Botschaften nicht in der Hand gehabt. Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit über die Vorgänge falsch informiert.

Die Affäre betrifft aber nicht nur das Außenamt. Warum hat das Innenministerium nichts unternommen – die bei der Botschaft eingereichten Einreiseanträge wurden ja vom Innenministerium überprüft?

Warum ist es nicht aufgefallen, dass einige Firmen Einladungen am Fließband ausge­stellt haben, während das Innenministerium in anderen Fällen – das wissen wir – bei Bewilligung von Einreiseanträgen weitaus genauer gearbeitet hat?

Es bleibt noch eine Reihe von Fragen zu klären: (Abg. Kainz: Eine Frage noch zur Mariazellerbahn!) Wer hat von diesem Visa-Handel profitiert und, zumal laut „NEWS“ noch immer Visa von österreichischen Botschaften angeboten werden, wer verdient noch immer daran? (Abg. Neudeck: Das ist ja der falsche Tagesordnungspunkt!)

Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Nach diesen Vorfällen kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Deshalb ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss notwendig, um sicherzustellen, wer die rechtliche und politische Verantwortung für die­sen Visa-Handel trägt.

Hohes Haus! Es wäre schon ausgesprochen erstaunlich, wenn ausgerechnet die Ab­geordneten des BZÖ diese Vorgehensweise decken und gegen eine Einsetzung des Untersuchungsausschusses sind. (Beifall bei der SPÖ.)

20.25


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Felzmann. – Bitte.

 


20.25.16

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Kollege Heinzl! Wenn man Ihnen zuhört, dann denkt man, man lebt in einem an­deren Land. Es gibt hier eine völlig unterschiedliche Wahrnehmung bezüglich der Ar­beit der Ministerien, wobei mir unerklärlich ist, mit wem Sie was besprochen oder nicht besprochen haben. (Abg. Heinzl: Na, mit Ihnen nicht!) Faktum ist, dass das sehr wenig mit der wirklich hoch qualifizierten Arbeit unserer Beamten im Außenministerium zu tun hat. Das möchte ich nur einmal vorwegnehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.) Mein Kollege wird dann noch kurz auf Ihre Rede eingehen.

Ich möchte noch einmal unsere Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen die Kor­ruption erwähnen. Wir haben schon gehört, es ist ein wesentlicher Baustein im globa­len Rahmen zur Bekämpfung des internationalen Übels der Korruption. Faktum ist, dass kein Land davor gefeit ist, weder die reichen Länder noch die armen, aber es sind gerade die armen Länder, die es besonders hart trifft, weil die Korruption das Wirt­schaftswachstum, die Prosperität eines Landes verhindert. Und der von Transpa­rency International herausgegebene Index zur Korruptionswahrnehmung, der heute auch schon kurz zitiert wurde, sieht Tschad, Bangladesh, Turkmenistan, Myanmar und Haiti als die am stärksten korruptionsanfälligen Länder an. Die sind aber auch die ärmsten der Welt.

Auf der anderen Seite möchte ich Ihnen und gerade auch Kollegen Heinzl Folgendes mitgeben bezüglich der Stellung Österreichs in diesem Bericht, der von einer NGO-Or­ganisation gemacht worden ist, die ausgezeichnete Arbeit liefert: Es wurden 159 Län-


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der überprüft; Österreich ist an zehnter Stelle, was das Vertrauen der Menschen in die Beamten betrifft. – Ich denke, damit sind wir wirklich sehr gut unterwegs. Die schwar­zen Schafe werden Sie nie ausschließen können. Wir sind aber mit unserer Beamten­schaft sehr gut aufgestellt, und wir werden sicher alles, was wir können, dazu beitra­gen, um die Punkte zu klären, die offen sind. Das Gesetz ist ein gutes, und da ist es gut, dass wir gemeinsam gehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neu­deck.)

20.27


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


20.27.52

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Hohes Haus! Herr Staatssekretär! Herr Präsi­dent! Mag der Wunsch nach diesem Untersuchungsausschuss noch so sehnlich sein, wir werden ihm aus ganz klaren Überlegungen, die schon vorgetragen wurden, nicht zustimmen. Zuerst arbeiten die Gerichte. Der Herr Staatssekretär hat uns eindrucksvoll und glaubwürdig vorgetragen, dass seitens des Hauses im Eigeninteresse alles unter­nommen wird, um diese Vorfälle zu klären. Deshalb warten wir diese Arbeit und die Berichte ab, und dann werden wir die Diskussion gerne mit jedem weiterführen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck. – Abg. Heinzl: Das ist aber gnädig!)

Angenehm war heute, dass wir von allen Seiten Zustimmung zu diesen beiden Geset­zesmaterien orten konnten. Frau Kollegin Lunacek, es ist kein „guter Zufall“, dass das heute kommt, sondern das zeigt von der Handlungsfähigkeit dieser Regierung, und die ist allemal herzeigbar, keine Frage. Ich glaube, die Außenpolitik wird hier in entspre­chender Weise und Qualität gemacht; dafür zeichnet unsere Frau Ministerin, dafür zeichnet der Herr Staatssekretär.

In einer Zeit zunehmender Internationalisierung muss auch die Politik und die Verwal­tung auf die neuen Herausforderungen Bezug nehmen. Wir beschließen heute ein Ab­kommen mit Slowenien. Mein Kollege Großruck hat vorhin schon gesagt, vor zehn Jahren wäre dies unvorstellbar gewesen, heute laufen diese Dinge, dass wir uns ge­genseitig unterstützen und auch die Interessen in Bezug auf die Erteilung von Visa gemeinsam wahrnehmen.

Zu dem Übereinkommen der UNO gegen Korruption: Die Korruption ist sicherlich eine große Gefahr für die Welt, für die Gesellschaft, für alle demokratischen Staaten, für die Gesellschaften insgesamt, und deshalb muss der Sache wirkungsvoll Einhalt geboten werden.

Dem internationalen Abkommen der UNO, das heute hier vorliegt, werden wir natürlich zustimmen, und ich denke, dass die Kernpunkte, die internationale Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung und die Rückführung von Vermögenswerten in die Ur­sprungsländer, durch dieses Abkommen nun auch in entsprechender Weise geregelt sind. Ich hoffe, dass es uns allen gelingt, gerade diesen schlimmen Entwicklungen da­mit entgegenzuwirken und dieser ganzen Sache Einhalt zu gebieten. (Beifall bei der ÖVP.)

20.30


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.

 


20.30.25

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Heinzl hat in seiner Rede versucht, mittels einiger Fragen den Eindruck zu erwecken, als seien sozusagen alle,


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die im Außenministerium arbeiten, potentielle Kriminelle oder in diese Affäre verwickelt. (Abg. Heinzl: Aber fragen wird man noch dürfen!) Er müsste eigentlich wissen, dass ein Einzelfall noch lange nicht dazu berechtigt, diese Verdachtsmomente zu äußern. Ich sage, dass gerade Sie das wissen müssten, weil ja auch niemand hier behauptet, dass wegen eines Kriminalfalles zum Beispiel im St. Pöltener Spital alle Spitalsbe­diensteten sozusagen kriminell veranlagt sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Heinzl: Herr Dr. Brader, ...!) – Herr Abgeordneter Heinzl, ich frage Sie auch nicht, ob Sie davon gewusst haben, dass ein Ihnen nahe Stehender betrügerisch und fahrlässig gehandelt hat. (Abg. Heinzl: Ich habe keine Nähe ...!) – Das ist Ihr Problem! Sie brauchen jetzt nicht zu schimpfen, Herr Kollege! Sie machen hier Verdächtigungen und haben selbst in vielen Bereichen Probleme.

Zurück zur vorgelegten Materie. Ich begrüße natürlich auch die vorgelegten Abkom­men. Ich denke, sie sind der richtige Schritt, und ich freue mich, dass trotz aller Bemü­hungen und Vorbereitungen für den EU-Vorsitz Zeit war, so wichtige nachbarschafts­pflegende Abkommen zu verhandeln. Ich begrüße das und ich hoffe sehr, dass sich die Verantwortlichen im Außenministerium durch solche Aktionen, wie sie Kollege Heinzl gesetzt hat, nicht irritieren lassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer. – Bitte.

 


20.32.15

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär Winkler! Hohes Haus! Es wurde schon erwähnt, dass wir alle in diesem Hause Interesse haben, mit Slowenien einen Vertrag abzuschließen, der mehr Zusammenarbeit im Konsularbe­reich, bei der Visaerteilung et cetera bedeutet. Und es ist darauf hingewiesen worden, dass es in der Vergangenheit durchaus nicht vorstellbar war, dass wir heute so ein Abkommen mit einem solchen Land, das diese schöne Entwicklung hat, abschließen können.

Eine zweite Angelegenheit ist die Korruption, das Übereinkommen der Vereinten Natio­nen. Meine Damen und Herren, es ist wirklich so, dass die Korruption die Demokratien, den Rechtsstaat und die Volkswirtschaften bedroht. Es sind mehr Länder, als wir uns vorstellen können, in denen die Korruption einen hohen Stellenwert einnimmt, der tat­sächlich zu bekämpfen ist. Wir treten diesem Übereinkommen bei und wollen auch der Kontrolle Rechnung tragen.

Ich denke, dass gerade Österreich, dass gerade unser Parlamentarismus geeignet ist, Kontrollrechte zu exportieren, aufzuzeigen, welche Möglichkeiten wir in unserem Parla­ment (Zwischenruf des Abg. Öllinger) – danke für die Bestätigung, Herr Kollege Öllin­ger – haben, und darauf aufmerksam zu machen, dass das Parlament zu kontrollieren hat und diese Rechte auch wahrnimmt. Und wir nehmen sie auch wahr.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Staatssekretär Winkler, dass Sie in der Visa-Ange­legenheit Klarheit geschaffen haben und Frau Bundesminister Plassnik hierbei unter­stützen, die sehr wohl – wenn man im Ausschuss aufmerksam zugehört hat – darauf hingewiesen hat, dass alles darangesetzt wird, dass diese Einzelfälle aufzuklären sind und aufgeklärt werden – man wehrt sich gegen Pauschalverurteilungen, gegen Verall­gemeinerungen –, und dass lückenlose Aufklärung ohne Schonung selbstverständlich im Vordergrund steht. Der Herr Staatsekretär hat noch einmal wiederholt, dass alle Missstände aufgezeigt werden und dass man vielleicht auch darüber nachdenkt, das System noch zu optimieren. Dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde, ent­spricht nur der Vorgangsweise unseres Rechtsstaates.


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Wenn darauf hingewiesen wird, wie viele Konsularfälle es gibt – meine Damen und Herren, 650 000 jährlich, darüber hinaus noch zusätzlich 400 000 Visaanträge bezie­hungsweise -erstellungen –, dann weiß man, was sich tut. Wenn es Einzelfälle ge­geben hat, dann tut es uns Leid. Für eine Aufklärung wurde gesorgt. Wenn ich daran denke, wie unsere Frau Außenministerin in der Türkeifrage verhandelt hat, dann bin ich sehr zuversichtlich, dass diese Fälle ebenso mit jener Konsequenz aufgeklärt werden, die sie in anderen Verhandlungen gezeigt hat. – So weit auch zu ihrer politischen Ver­antwortung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.35


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.

 


20.35.54

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Hohes Haus! Das jetzt zur Beschlussfassung anstehende Abkommen mit Slo­wenien, das Antikorruptionsabkommen mit den Vereinten Nationen und die anderen Punkte sind wirklich wert, hier diskutiert zu werden.

Meine Damen und Herren, es ist eigentlich schade um die Zeit, die wir darauf zu ver­wenden haben, den Skandalisierungsversuch der Opposition abzuwenden, in dem ver­sucht wird, pauschal das ganze Team des Außenministeriums, vor allem die Konsu­late, zu verdächtigen und in Misskredit zu bringen. Viel besser wäre es, hier darüber zu reden, dass es eine äußerst erfolgreiche Außenpolitik unserer Außenministerin gibt, oder beispielsweise zu erwähnen, dass heute eine Islamkonferenz zu Ende geht, die nicht nur in der islamischen Welt, sondern weit darüber hinaus international Beachtung und Anerkennung findet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Daher möchte ich die kurze Zeit noch einmal darauf verwenden, die Fakten zu rekapi­tulieren und den Versuch zu unternehmen, die Kirche im Dorf zu lassen. Wenn wir von einer Fülle von mehr als 1,2 Millionen Konsularfällen und Visafällen während der letz­ten drei Jahre ausgehen und dann zur Kenntnis nehmen müssen, dass es Unregelmä­ßigkeiten in einem Sample von etwa 4 000 Fällen gegeben hat, dann spricht das doch dafür, dass – wie es der ehemalige Außenminister Jankowitsch formuliert hat – etwas passiert ist.

Es stünde uns gut an, die qualitativ hochwertige Arbeit unserer Beamtenschaft zu re­spektieren und den Einsatz jener Menschen zu würdigen, die in Krisensituationen, unter dem Druck von Kriegsereignissen, von Notsituationen von Betroffenen Handlun­gen setzen, die vielleicht nicht ganz die Qualität der Recherche gewährleisten. Die Frau Außenministerin hat lückenlose Aufklärung zugesichert. Es ist alles unternommen worden, die Skartierung von Unterlagen sofort, ab dem 27. September, zu stoppen.

Meine Damen und Herren, ein ganz gewaltiger Unterschied: Bei uns ist etwas passiert, anderswo, im Nachbarland, hat es auf Grund von entsprechenden Erlässen systema­tische Rechtsbeugungen gegeben (Abg. Öllinger: Na hallo!), die mit dem, was wir haben, absolut nichts gemein haben. (Abg. Öllinger: Völlig verkehrt! Das stimmt ja überhaupt nicht!) Im Sinne von Jankowitsch und der Intention unserer Außenministerin möchte ich nur den Appell aussprechen: Setzen wir den erfolgreichen Weg des Außen­ministeriums fort und machen wir unser Land nicht schlecht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.39


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht Fall.


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Bitte Platz zu nehmen, denn wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Aus­schussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages: Abkommen mit der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungs­behörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C), dessen Artikel 1, erster Absatz verfassungsändernd ist, in 982 der Beilagen die Genehmigung zu ertei­len.

Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforder­liche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption in 1062 der Beilagen die Genehmigung zu ertei­len.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, wonach der vorlie­gende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig der Fall.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung darüber, dass die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzuma­chen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswär­tige Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Kooperation der Dienststel­len des Außenministeriums mit der Justiz betreffend Akten zu Visa-Erteilungen an Bot­schaften wie Belgrad, Budapest, Bukarest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

20.41.5413. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 geändert wird (674/A)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 13. Punkt der Ta­gesordnung.


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Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


20.42.20

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Pensionsharmonisierungsreform und der Pensionssicherungsreform haben Sie das Gefühl der Österreicher für staatliche Pensionen nicht sicherer gemacht. Ich darf Sie daran erinnern, dass im morgigen „Kurier“ eine Umfrage zitiert wird, aus der ein­deutig hervorgeht, dass sich die Menschen weiterhin große Sorgen um die staatliche Pension machen, und sich zugleich die Schlagzeile findet: „Aufbau der Privatpension wird teurer“. Das politische Credo, das Sie hier in diesem Haus vertreten, nämlich Pri­vatvorsorge sei das Allheilmittel, scheint also so nicht aufzugehen, denn die Geld­taschen der Österreicher sind unter Ihrer Politik auch nicht dicker, sondern schmäler geworden. Da stellt sich die Frage: Wer kann sich Privatvorsorge in Zukunft noch leis­ten? Sie sollten also Ihre Politik diesbezüglich überdenken. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber im Zusammenhang mit diesen Pensionsreformen haben Sie auch die Korridor­pension eingeführt, wo Sie selbst bereits zweimal Abänderungen machen mussten. Sie haben bei der Korridorpension taxativ aufgeführt, bei welchen Beendigungsarten ein Wahlrecht besteht, ob man Arbeitslosenversicherung für ein Jahr beziehen oder den Korridor in Anspruch nehmen will.

Bei der letzten Reparatur, die Sie gemacht haben, haben Sie die Beendigungsarten wieder taxativ aufgezählt und damit schon wieder den Menschen die Möglichkeit ge­nommen, ein echtes Wahlrecht zu haben und eventuell Leistungen aus der Arbeits­losenversicherung zu beziehen. Das führt einfach dazu, dass jene Menschen ausge­schlossen sind, deren letztes Dienstverhältnis durch Lösung in der Probezeit oder durch unverschuldete Entlassung, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, en­det.

Die in den Erläuterungen von Ihnen selbst angeführten Gründe, dass nämlich damit eine Verfassungswidrigkeit beseitigt werden soll, bedeuten noch lange nicht, dass durch die Formulierungen, die Sie vorgenommen haben, auch tatsächlich Verbesse­rungen erfolgt sind. Dies ist der Grund dafür, warum wir einen Antrag eingebracht haben, der tatsächlich das Wahlrecht garantieren soll und Folgendes zum Ziel hat:

„Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension ge­mäß § 4 Abs. 2 APG steht dem Anspruch auf Leistungen nach diesem Bundesgesetz“, nämlich dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, „längstens bis zur Erreichung der An­spruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungs­dauer nicht entgegen.“

Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie nicht nur Reparaturen machen, die verfas­sungswidrige Umstände beseitigen, sondern dass Sie endlich auch einmal Vorschlä­gen und Anträgen von uns, also der Opposition, die sinnvoll sind, Ihre Zustimmung geben, weil sie Ungerechtigkeiten für jene Menschen beseitigen würden, denen durch Ihre Bestimmungen Verschlechterungen und Ungerechtigkeiten widerfahren. Ich hoffe, dass dieser Antrag nicht wieder sechs Monate im Haus liegen muss, bevor er im Sozi­alausschuss behandelt wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

 



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20.45.39

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Her­ren! Hohes Haus! Wir werden uns natürlich den Vorschlag der SPÖ beziehungsweise der Frau Silhavy sehr genau anschauen. Die ÖVP hat ja schon einen ähnlichen Antrag hier im Hohen Haus im Juli eingebracht. Diese Vorschläge sind an sich nicht von der Hand zu weisen. Sie können auch bei Bundesminister Dr. Martin Bartenstein nachle­sen, dass die Inanspruchnahme eines vorzeitigen Pensionsantrittes bei der Korridor­pension freiwillig bleiben soll. Man muss sich natürlich auch anschauen, wie das Ar­beitsverhältnis gelöst wurde.

Auf jeden Fall müssen wir eine langfristige Antwort für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden, denn alle mit 50 in Pension oder in die Arbeitslosigkeit zu schi­cken, das ist sicherlich keine Lösung. Das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst sein sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

20.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walch. Ich erteile es ihm.

 


20.46.46

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Silhavy hat in ihren Ausführungen die Pensions­sicherungsreform kritisiert. Frau Kollegin, wir, diese Regierung, sind die Einzigen gewesen, die endlich einmal Gerechtigkeit im Rahmen der Pensionsharmonisierung geschaffen haben, die eigentlich ihr ins Leben gerufen habt. Es gab unterschiedliche Pensionshöhen, unterschiedliche Pensionsantrittsalter. Endlich ist einmal eine Gerech­tigkeit da.

Schauen wir nur, welche Menschen früher mit 52 oder 53 Jahren in Pension gehen haben können und wie hoch ihre Pension war und welche Pension der ASVGler be­kommen hat! Jetzt gibt es endlich einmal Gerechtigkeit.

Aber, Frau Kollegin, eine Bitte hätte ich, obwohl wir das ohnehin im Ausschuss dem­entsprechend diskutieren werden. In der Begründung des Antrages heißt es, dass nicht verständlich ist, warum Personen, die zwar einen Anspruch auf Korridorpension haben, diese aber wegen der hohen Abschläge nicht in Anspruch nehmen wollen, anders be­handelt werden sollen als andere Arbeitslose. – Sie wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist, wenn jemand die Korridorpension in Anspruch nimmt.

Weiters sagen Sie, dass künftig ein Arbeitgeber jeden mit 62 kündigen kann. Der Ar­beitgeber hat auch in diesem Fall jene Strafe zu bezahlen, die er zu bezahlten hätte, wenn er jemanden mit 58 oder mit 60 kündigt. Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin, dass ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer kündigt, der das 50. Lebensjahr bereits überschritten hat und mindestens zehn Jahre im Betrieb beschäftigt war, eine Strafe in Höhe bis zu drei Monatsentgelten zahlen muss. Und das steht da halt verkehrt drinnen, aber wir werden das im Ausschuss intensiv diskutieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Silhavy: Was hat das jetzt mit dem Antrag zu tun?)

20.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


20.48.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt einigermaßen entsetzt über die Ausführungen der Kollegin Lentsch und des Kolle­gen Walch, denn ich habe das Motto des Kollegen Walch noch in Erinnerung: Zuerst


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auf alle Fälle denken oder lesen und dann sprechen. (Abg. Silhavy: Denken sollte er auch noch!) Die Rede des Kollegen Walch war dazu angetan, bei mir den Eindruck zu erwecken, dass er zuerst spricht, bevor er den Antrag liest, denn das, was jetzt als Be­gründung vom Kollegen Walch gesagt wurde, hat überhaupt nichts mit dem Antrag zu tun.

Auf der anderen Seite die Ausführungen der Kollegin Lentsch, die sagt, wir müssen langfristige Lösungen finden und dürfen die Leute nicht mit 50 in die Arbeitslose oder in die Pension schicken. (Abg. Walch: Steht in der Begründung vom Antragsteller! Le­sen!) Das hat auch überhaupt nichts mit diesem Antrag zu tun, in dem es ausschließ­lich darum geht, dass bestimmte Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses da­zu führen, dass die Leute zwangsweise in die Korridorpension geschickt werden, wobei wir ihnen nur die Wahlmöglichkeit geben wollen.

Der Antrag der Sozialdemokraten ist schlüssig, begründet und stimmig. Deshalb sollte er vor Ablauf von sechs Monaten im Ausschuss ernsthaft diskutiert werden. Ich hoffe, dass du dich auch vorbereitest, Kollege Walch. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Walch: Lesen!)

20.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 674/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

20.50.2214. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz in der Fas­sung BGBl I 128/2004 geändert wird (656/A)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun kommen wir zum 14. Punkt der Ta­gesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


20.50.47

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Beim vorlie­genden Initiativantrag der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion geht es letztendlich darum, das Wohnen wieder günstiger zu machen.

Wir stehen vor der Situation, dass es kaum mehr unbefristete Mietverträge gibt. Die Mietverträge werden befristet, und die Menschen, insbesondere die jungen Menschen, die nur mehr befristete Verträge auf ein Jahr bekommen, müssen jedes Mal die volle Gebühr zahlen.

Die Rechtslage, damit ich es hier in diesem Haus klar mache, ist so, dass jemand, der einen befristeten Mietvertrag abschließt, genau dieselbe Gebühr bezahlt wie jemand, der einen unbefristeten Vertrag bekommt.

Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Stellen Sie sich das vor: Es gibt Studentinnen und Studenten, es gibt junge Arbeitnehmerinnen und junge Arbeitnehmer, die eine Woh­nung suchen. Sie bekommen eine Wohnung, aber nur einen Vertrag auf ein Jahr, die­ser wird wieder verlängert, und sie zahlen jedes Mal die volle Gebühr.

Jemand, der einen unbefristeten Mietvertrag bekommt und beispielsweise zehn, 15, 20 Jahre diese Wohnung nutzen kann, zahlt genau denselben Betrag wie jemand, der


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einen befristeten Vertrag auf ein Jahr bekommt, der allerdings, wenn dieser Vertrag verlängert wird, denselben Betrag immer wieder zahlen muss.

Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Im Ministerrat wurde das Wohnrechtspaket be­schlossen. Wir erwarten uns als sozialdemokratische Fraktion, da es darum geht, auch das Wohnen wieder günstiger zu machen – und ich möchte Kollegin Fuhrmann zitie­ren, die ausdrücklich erklärt hat, dass es ein Anliegen auch der Jungen ÖVP ist, das Wohnen wieder günstiger zu machen –, dass dieser Antrag zumindest im Justizaus­schuss – und hier hoffe ich auch auf die Unterstützung der Kollegin Maria Fekter – mit dem Wohnrechtspaket eben mit verhandelt wird.

Abschließend noch einmal: Dieser Antrag soll eines gewährleisten, dass das Wohnen für die Menschen in Österreich wieder günstiger wird, und das betrifft insbesondere jüngere Menschen, die nur mehr befristete Verträge bekommen. Und in diesem Sinne darf ich Sie ersuchen, unserem Antrag wohlwollend gegenüberzustehen beziehungs­weise ihn im Justizausschuss in Behandlung zu nehmen und diesem auch zuzustim­men. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


20.53.55

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag zur Änderung des Gebührengesetzes for­dern die Antragsteller und Antragstellerinnen unter anderem eine Gebührenfreiheit für Mietverträge von Wohnraum bis zu einer Dauer von sechs Monaten beziehungsweise auch Gebührenfreiheit für die Verlängerung von bestehenden Mietverträgen von Wohnraum. (Abg. Mag. Johann Maier: Nur bei der Verlängerung!) – Na ja, mietver­tragsgebührenfrei.

Der Ansatz ist ein sehr guter, und die Tatbestände sind auch sehr überlegenswert, allerdings meine ich, dass wir an einer Gesamtlösung interessiert sein müssen. Das bedeutet, dieser Antrag geht zwar in den Justizausschuss, aber ich glaube, dass wir in weiterer Folge in einem weiteren Schritt bei der Steuerreform auch darüber nachden­ken sollten, wie wir die Bagatellsteuern im Allgemeinen behandeln. Wir wollten das schon das letzte Mal machen. Wir haben es auch begonnen.

Ich denke, dass es nicht nur eine Sache des Mietrechtes sein soll, sondern – dazu wer­den Sie sich sicher auch bekennen können – ich meine, dass wir das auch im Finanz­ausschuss besprechen und uns die Bagatellsteuern im Allgemeinen einmal anschauen sollten, weil das Aufkommen im Gesamten für den Vertragsaufwand viel zu gering ist. Das heißt, das wäre meine Anregung. Meine Fraktion ist an einer Gesamtlösung inter­essiert und nicht an einem Flickwerk, nicht daran, dass man sagt, man ändert da ein bisschen etwas und dort ein bisschen etwas. Vielleicht können Sie sich das auch noch einmal überlegen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

20.55


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

 


20.55.54

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Maier, ich kenne ja deine innovativen Ansätze und muss auch sagen, dass dies natürlich durchaus seine Richtigkeit hat und überlegenswert ist, ob


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man nicht bei einer Verlängerung eines vergebührten Vertrages oder bei einer Aufhe­bung der Befristung auf eine neuerliche Vergebührung verzichten sollte.

Wenn ich jetzt den Vertrag einfach stillschweigend verlängere, dann ist er unbefristet und es muss keine Gebühr bezahlt werden, denn in diesem Falle ist es ja kein neuer schriftlicher Vertrag, sondern dieser wurde mündlich geschlossen. Wenn ich ihn wieder befriste, muss sehr wohl Gebühr bezahlt werden.

Es ist nur interessant, ich will dir das ja nicht unterstellen, aber ihr versucht jetzt, links wenig Platz zu lassen, denn Stadtrat oder Landesrat, was immer er jetzt ist, Kalten­egger hat ja diese Forderung schon vor längerer Zeit aufs Tapet gebracht. Aber ich nehme an, es war deine eigene Idee, du hast das nicht von ihm abgeschrieben. Aber, wie gesagt, links neben euch soll anscheinend wirklich kein Platz sein.

Ich bin der Meinung, dass man die Mietvertragsvergebührung sowieso schon erleich­tert hat, dass man schon gesagt hat, dass gewisse Verträge günstiger wären, Selbst­vergebührung, oder man hat für die Bemessung von Provisionen die Mehrwertsteuer herausgenommen. Also man arbeitet daran. Aber ich glaube nur, dass gerade die Vergebührung von Mietverträgen im Gesamten eine Geschichte ist, die wir im Zuge der Behandlung der Bagatellsteuern grundsätzlich abschaffen sollten, denn das bringt für die Vermieter und Verwalter mehr Arbeit, als es wahrscheinlich im Endeffekt einbringt.

Ich glaube daher, dass man im Zuge einer Steuerreform die Bagatellsteuern im Ge­samten einmal überlegen und abschaffen soll und nicht jetzt kleinweis das herausneh­men soll, denn sonst schaffen wir die weiteren kleinen Steuern auch nicht ab, weil wir sagen, wir haben ohnehin schon Einzelaktionen in großer Zahl gemacht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.58


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Ich erteile es ihr.

 


20.58.06

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie alle können sich noch erinnern, im Jahr 2000 hat diese Regie­rung – damals war es Schwarz-Blau – verkündet – ich zitiere aus einer Pressemeldung des Herrn Bundeskanzlers –: Wohnen wird billiger!

Nun, de facto ist es so, dass wir Wohnrechtsnovellen haben, die insgesamt befristete Mietverhältnisse erleichtern. Wenn wir mehr befristete Mietverhältnisse haben, häuft sich natürlich die Zahl der Mietverträge, insofern häuft sich auch sozusagen der An­lass, dass Gebühren für Mietverträge geleistet werden.

Ich war ja durchaus dankbar, Herr Kollege Neudeck, für Ihren Hinweis, dass man das ja durchaus ändern sollte und auch überlegen kann. Sie haben ganz richtig gesagt, der Vermieter hat überhaupt nichts davon. Natürlich wissen wir, dass der Finanzminister etwas davon hat. Und das ist das einzige Kalkül, dass sogar die Mietverträge, die unter sechs Monaten sind, auch vergebührt werden müssen. Das ist doch irgendwie völlig krude angesichts der Ansage, die gemacht wurde, nämlich Wohnen soll billiger wer­den. Sie wissen alle, dass ein gewisser Prozentsatz von drei Monatsmieten dann an den Finanzminister geht, ganz egal, ob der Mietvertrag für sechs Monate, für drei Jahre oder ein Dauermietvertrag ist.

Das ist meines Erachtens ein Missverhältnis, und deswegen unterstütze ich diesen konkreten Initiativantrag, der darauf abzielt, diese Gebühren insgesamt abzuschaffen – denn das wäre der eigentliche Beitrag. (Beifall bei den Grünen.) – Ja, das wäre der eigentliche Beitrag, Wohnen wirklich zu verbilligen! Was hat denn der Finanzminister


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damit zu tun, dass privatwirtschaftliche Verträge abgeschlossen werden? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.00


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 656/A dem Justizausschuss zu.

21.00.2515. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleich­stellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Gleichbehand­lungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (662/A)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


21.00.46

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 6. Juli 2005 war für behinderte Menschen in Österreich kein Freudentag. Das wissen Sie, und das wurde inzwischen auch mehrmals publiziert. – Jeder, der es wissen wollte, konnte es nachlesen.

Es war deshalb kein Freudentag, weil es nach wie vor kein Gleichstellungsgesetz gibt, das tatsächlich die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens sicherstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz, das Sie am 6. Juli verab­schiedet haben, enthält wesentliche Punkte, die die österreichische Behindertenbewe­gung gefordert hat, nicht. Einige dieser Punkte möchte ich aufzählen:

Es gibt zum Beispiel betreffend Barrierefreiheit überhaupt keine Regelung, dass öffent­liche Verkehrsmittel in den nächsten zehn Jahren bei Neuanschaffungen barrierefrei gestaltet sein müssen, sondern jeder kann einkaufen, was er will, wann er will und wie er es will.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass das so ist, sehen wir jetzt in Form eines typischen Beispiels bei der Anschaffung von neuen Postbussen. Die Post AG schafft neue Busse an, die nicht barrierefrei sind, und es ist legitim, dass sie das tut, weil Sie trotz des umfassenden Behindertengleichstellungsgesetzes verhindert haben, dass Neuanschaffungen barrierefrei sein müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben auch verhindert, dass Diskriminie­rung beseitigt und unterlassen werden muss. Wenn ab 1. Jänner 2006 – denn dann tritt das Gesetz in Kraft – Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden, dann können es jene, die das tun, so oft tun, wie sie wollen, denn Diskriminierung ist auch in Zukunft nicht verboten.


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127. Sitzung / Seite 236

Eine Unterlassung gibt es nicht, und bauliche Barrieren, die diskriminierend sind, müs­sen nicht beseitigt werden. Sie können aufrechterhalten bleiben, der Diskriminierende zahlt lediglich ein „Taschengeld“ von bis zu 400 € an Schmerzensgeld, aber geändert hat sich nichts. Die Situation von behinderten Menschen wird sich auch mit 1. Jänner 2006 und in Hinkunft nicht verbessern, wenn Sie das Gesetz, das Sie beschlossen haben, in der Form aufrechterhalten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vor­sitz.)

Deshalb ist uns als Menschen mit Behinderungen und im Speziellen mir als Vertreterin der österreichischen Behindertenbewegung gar nichts anderes übrig geblieben, als einen Initiativantrag im Parlament einzubringen, damit jene wesentlichen Punkte, die in diesem Gesetz nicht enthalten sind, ganz einfach in das Gesetz hineinkommen, um wirklich ein Fundament dafür zu schaffen, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen endlich der Vergangenheit angehört.

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie Frau Partik-Pablé damals am 6. Juli zu diesem Gesetz gesprochen hat. Sie hat gesagt, natürlich hätten Sie viel mehr ge­wollt, aber es sei nicht mehr drinnen gewesen.

Es war deshalb nicht mehr drinnen, weil Sie sich der Wirtschaft gebeugt haben, weil Sie sich dem Verkehrsminister gebeugt haben, weil Sie sich dem Minister Bartenstein gebeugt haben und weil Sie sich der großen Lobby der Wirtschaftskammer gebeugt haben. – Deshalb war nicht mehr drinnen! Es wäre etwas drinnen gewesen, wenn Sie es nur gewollt hätten, aber Sie haben es nicht gewollt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, wie Sie Ihre Handlungen setzen, beweisen Sie alleine schon damit, dass Sie in Ihrem eigenen Re­gierungsprogramm wesentliche Punkte angeführt haben, die Sie umsetzen wollten – das haben Sie uns auch versprochen! –, wie zum Beispiel die Vorlage eines Bündelge­setzes, in dem Diskriminierungen beseitigt werden, die Durchforstung der Berufsaus­übungs-, Berufsausbildungs- und -zugangsgesetze nach diskriminierenden Bestand­teilen oder die Sicherstellung der barrierefreien Nutzung von Um- und Neubauten. Das e-Government-Gesetz, nach dem Websites barrierefrei gestaltet werden müssen, gilt auch erst ab 1. Jänner 2008.

Das heißt, Sie haben in diesem Punkt kläglich versagt, und deshalb ist ein Behinder­tengleichstellungsgesetz unumgänglich, das Ihren eigenen Anforderungen entspricht. Deshalb ist der Initiativantrag notwendig, und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Sie aufgefordert dieses Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen in dieser Form niemals verdient, zu einem Gesetz zu machen, durch das Men­schen mit Behinderungen wirklich ein Instrument in der Hand haben, mit dem sie sich gegen Diskriminierungen wehren können und durch das sichergestellt ist, dass Dis­kriminierung in Zukunft nicht mehr stattfinden darf und bestehende Diskriminierungsbe­standteile beseitigt werden müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jeder, meine sehr geehrten Damen und Herren, der jetzt herauskommt und sagt, ich hätte nicht Recht, das stimme alles nicht, was rede ich für einen Blödsinn daher – ich höre schon, was da kommen wird! –, braucht nur auf die Websites der entsprechenden Behindertenorganisationen zu schauen. Wenn ich nicht Recht habe, haben die be­hinderten Menschen in Österreich anscheinend auch nicht Recht. – Aber wir haben Recht, nur müssen Sie unser Recht endlich zur Kenntnis nehmen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Seine Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 



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127. Sitzung / Seite 237

21.07.05

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Kollegin Theresia Haidlmayr hat Recht. Das Bundes-Behindertengleichstel­lungsgesetz gibt es noch nicht – weil es noch nicht in Kraft ist. Aber ab 1. Jänner 2006 ist es in Kraft, und es ist das erste Mal, dass es gelungen ist, eine langjährige For­derung behinderter Menschen umzusetzen und in Gesetzesmaterie zu gießen. Bei der Gesetzwerdung haben sich alle Seiten sehr bemüht, vor allem die Beamten und alle Interessenvertreter. Auch Behindertenorganisationen waren eingebunden.

Man sollte diesem Gesetz einmal eine Chance geben, sich zu bewähren. Es tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft, und wir werden sehen, wo es gut ist, wie die Schlichtungsver­fahren ausgehen, wie die Klagsmöglichkeiten ausgenutzt werden und wie die Barriere­freiheit umgesetzt wird. Es mag schon sein und es wird auch so sein , dass es da und dort Nachbesserungsbedarf geben wird, und den werden wir auch berücksichti­gen.

Das Gesetz wird evaluiert und kommt auch in Form des Berichts zur Lage behinderter Menschen in den Nationalrat und wird dann dort diskutiert. Dort werden wir das Gesetz auch, wenn es notwendig ist, verbessern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Lapp. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.10.03

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Behin­dertengleichstellungsgesetz gilt ab 1. Jänner 2006. Herr Kollege Dr. Huainigg hat ge­rade darüber gesprochen, dass es eine Evaluation geben wird. Bei der integrativen Berufsausbildung, die jetzt schon das dritte Schuljahr in Kraft ist, haben wir damals auch festgehalten, dass es eine Evaluation geben wird. – Bis heute habe ich von dieser Evaluation nichts gehört.

Die Vorschläge, die Kollegin Haidlmayr gebracht hat, sind ja auch schon im Zuge der Diskussion zum Behindertengleichstellungsgesetz auf den Tisch gelegt worden, nur konnte von Seiten der Regierungsfraktionen nicht darauf eingegangen werden.

Wesentlich und wichtig ist, dass die Barrierefreiheit früher eingeführt werden soll. Im Gesetz steht jetzt, dass man sich erst ab dem Jahr 2015 Gedanken darüber zu ma­chen braucht, wie Barrierefreiheit ausschauen soll. – Ich denke, Sensibilisierung und Bewusstseinsarbeit in dem Bereich würde wesentlich besser funktionieren, wenn man das früher angesetzt hätte, was Sie aber nicht zusammengebracht haben.

Ich möchte noch zu einem weiteren Aspekt kommen – neben den vielen anderen Be­reichen wie Verbandsklage und Beweislastumkehr –, nämlich zum Behindertenanwalt. Da wird eine neue Stelle geschaffen, und der Behindertenanwalt soll dann auch tätig werden. Da Ex-Minister Herbert Haupt immer wieder als Behindertenanwalt vorge­schlagen wird, erhebt sich schon folgende Frage: Wenn Ex-Minister Herbert Haupt ohne Ausschreibung Behindertenanwalt wird, dann ist das wieder ein Zeichen dafür, dass die Regierungsfraktionen von ÖVP, FPÖ und BZÖ nur ihre Schäfchen ins Tro­ckene bringen, behinderte Menschen in diesem Bereich aber im Regen stehen lassen. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Scheibner: Kommen Sie zufällig aus der Steiermark? Wenn nicht, schauen Sie sich das einmal an, die Umfärbungen!)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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127. Sitzung / Seite 238

(Abg. Öllinger – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Partik-Pablé –: Sagen Sie etwas zum Behindertenanwalt!)

 


21.12.09

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Ich sage zu mehreren Punkten etwas, und zwar zuerst einmal zur Frau Abgeordneten Haidlmayr.

Frau Abgeordnete, ich verstehe schon, dass Sie ungeduldig sind. Ich bin auch unge­duldig, wenn es darum geht, Interessen von Behinderten durchzusetzen und die Lage von behinderten Menschen zu verbessern. Aber auf der anderen Seite muss man ja auch zur Kenntnis nehmen, dass es verschiedenste Interessen gibt, und Politik besteht nun einmal darin, verschiedenste Interessenslagen zu regeln.

Mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist ganz einfach versucht worden, die Interessen der Behinderten wahrzunehmen, aber beispielsweise auch auf die Inter­essen der Wirtschaft einzugehen.

Ich glaube schon – beziehungsweise es ist unbedingt notwendig! –, dass man die Fort­schritte sehen muss, Frau Abgeordnete Haidlmayr, und dass man nicht leugnen soll, dass etwas passiert ist. Man kann doch nicht ganz einfach darüber hinweggehen, dass sehr vieles durchgesetzt worden ist! Viele Behindertenorganisationen waren in die Ge­setzwerdung eingebunden, und in sehr vielen Diskussionen ... (Abg. Haidlmayr: Aber nur am Anfang! Dann sind sie rausgeschmissen worden!) – Frau Abgeordnete Haidl­mayr, ich bitte Sie, einmal diesen Reflex zu unterdrücken: Kaum mache ich den Mund auf und sage etwas, antworten Sie oder widerlegen Sie mich schon! – Hören Sie mir doch zu, genauso wie ich Ihnen zugehört habe! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Behindertenorganisationen haben mitgeredet. Sie haben ihre Bedenken geäußert und ihre Anregungen eingebracht. Frau Abgeordnete, ich möchte Sie aber auch revi­dieren: Sie haben gesagt, es war kein Freudentag, und es sei kein Gleichstellungs­gesetz vorhanden. – Natürlich war es ein großer Tag, weil ein wichtiger Schritt in der Behindertenproblematik gesetzt worden ist! Es ist natürlich ein Gleichstellungsgesetz, und es wird mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten. Dann werden wir auch sehen, welche Auswirkungen es hat.

Ich werfe Ihnen auch nicht vor, dass Sie Blödsinn reden, wie Sie uns hier unterstellt haben, sondern ich werfe Ihnen vor, dass Sie die Situation nicht richtig beurteilen und dass Sie die Fortschritte nicht sehen.

Ich möchte auch noch die Frau Sozialministerin Haubner zitieren, die anlässlich der Beschlussfassung über dieses Gesetzes eindeutig Folgendes gesagt hat: Das Gesetz ist nicht der Endpunkt, nicht der Schlussstrich, sondern ein wichtiger Teil, ein wichtiger Zwischenstopp, den wir einlegen. – Das heißt ja, dass jeder daran interessiert ist, an dem Gesetz weiterzuarbeiten und Verbesserungen durchzuführen, dass es aber jetzt einmal nicht möglich war, mehr zu erreichen.

Frau Abgeordnete Lapp, es stimmt überhaupt nicht, dass auf die Forderungen und auf die Einwendungen der Behinderten nicht eingegangen worden ist! Sie wissen doch ganz genau, es ist monatelang – ja jahrelang! – über dieses Gesetz diskutiert und de­battiert worden.

Es ist auch nicht richtig, dass dieses Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt, dass über die Barrierefreiheit erst ab 2015 geredet wird. (Abg. Haidlmayr: Natürlich!) – Das stimmt ganz einfach nicht! (Abg. Haidlmayr: Natürlich! Lesen Sie es!) – Nein! Es ist ein Etappenplan vorgesehen. Die Bundesregierung hat vorgesehen, dass alle öf­fentlichen Gebäude sukzessive barrierefrei gemacht werden.


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Nun gehe ich auf das Thema „Behindertenanwalt“ ein: Sie kritisieren Dinge, die über­haupt noch nicht im Raum stehen! Es steht nicht im Raum, wer Behindertenanwalt wird. (Abg. Haidlmayr: Der Haupt hat sich schon angemeldet!) – Ja, er kann sich ja anmelden! Sie können sich auch anmelden. (Abg. Mag. Wurm: Wohin soll sie sich wenden?) – Es kann sich jeder anmelden! (Abg. Öllinger: Wo?)

Aber es ist doch noch überhaupt nicht entschieden worden, wer was wird, und ich bin überzeugt davon, dass eine ordnungsgemäße Ausschreibung stattfinden wird. Kon­zentrieren Sie sich doch einmal auf das, was beschlossen ist (Abg. Scheibner: Die Fakten!), aber lesen Sie nicht Kaffeesud und kritisieren Sie keine Dinge, die überhaupt noch nicht existent sind! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, wir sollten jetzt einmal mit dem, was wir erreicht haben, zufrieden sein, soll­ten beobachten, was alles falsch ist, was schief läuft und wo wir dann Korrekturen ein­bringen müssen, bevor wir weiterhin irgendwelche Vorstellungen in den Raum stellen, die ganz einfach noch nicht Realität sind. (Abg. Öllinger: Wann wird ausgeschrie­ben?) – Ich glaube, so fahren wir am besten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. Abg. Öllinger: Wann wird ausgeschrieben?)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 662/A dem Verfassungsausschuss zu.

21.17.0916. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung – StVO geändert wird (672/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. Wunschredezeit: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


21.17.34

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Antrag geht es darum, dass Hebammen für die Dauer der Hilfeleistung auf einer Straßenstelle, auf der das Halten und Parken verboten ist, ihr Fahrzeug abstellen dürfen, wenn in der unmittelbaren Nähe des Aufenthaltsortes der zu betreuenden Person kein Parkplatz frei ist.

Meine Damen und Herren, in Österreich gibt es immer mehr Hausgeburten. Die Ent­wicklung ist an und für sich sehr gut. Wenn man bedenkt, dass die Gesundheitsminis­terin – ob das gut oder schlecht ist, sei dahingestellt – in der Krankenanstaltenreform auch vorhat, dass Geburtenstationen in öffentlichen Krankenhäusern geschlossen wer­den sollen, dann muss man, so denken wir, auch die dementsprechenden Rahmenbe­dingungen für Hausgeburten und für Hebammen schaffen.

Für die über 1 700 Hebammen ist ein PKW für die Berufsausübung notwendig, und die Parkraumnot nicht nur in den Zentralräumen ist für Hebammen oft erschwerend, wenn sie rechtzeitig zu den Geburten in die Privatwohnungen gelangen sollen. Während Ärzte und ambulante diplomierte Hauskrankenpfleger und -pflegerinnen während ihres


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Einsatzes ja vom Halte- und Parkverbot ausgenommen sind, gilt das nicht für Heb­ammen.

Eine Gleichstellung der Hebammen ist auf Grund der gleich gelagerten Tätigkeit mehr als gerechtfertigt. – Es ist eigentlich unverständlich und bedauerlich, dass die Regie­rungsparteien den gleich lautenden Gesetzesantrag im Verkehrsausschuss am 28. Ap­ril abgelehnt haben, und auch am 12. Mai im Nationalrat – ohne Begründung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Da geht es ja wirklich nicht um großartige Verände­rungen, sondern in erster Linie um Erleichterungen für einen Berufsstand, und zwei­tens auch darum, dass die Frauen, die zu Hause entbinden, sicher sein können, dass die Hebammen auch rechtzeitig da sind.

Ich ersuche also um Vernunft, sodass wir das durchführen können, und ersuche wei­ters, den Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen und rasch umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Preineder zu Wort. – Herr Abgeordneter, Sie haben eine Minute Wunschredezeit. Ich mache darauf aufmerksam: Der ÖVP-Klub hat nur mehr 2 Minuten Gesamtrestrede­zeit. – Bitte.

 


21.20.30

Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf auf den Antrag, den Frau Kollegin Scharer eingebracht hat, eingehen. Ich glaube, zu er­wähnen wäre, dass die Anzahl der Geburten in den letzten Jahren in Österreich gestie­gen ist, und zwar um 700 pro Jahr, und das ist sehr positiv für unser Land.

Ansonsten glaube ich, dass es wichtig ist, diesen Antrag entsprechend zu diskutieren, denn mehr Geburten in diesem Land bedeuten auch mehr Hausgeburten. In Vorarlberg und Tirol sind dies zirka ein Prozent aller Geburten.

Wir werden versuchen, diesen Vorschlag bei der nächsten Sitzung oder bei einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses entsprechend zu diskutieren und, wenn es wirklich um die nächste grundlegende Novelle der Straßenverkehrsordnung geht, auch entsprechend mit zu bedenken. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Witt­auer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Öllinger spricht mit der eine Bankreihe weiter hinten sitzenden Abg. Sburny.)

 


21.21.24

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Abgeordneter Öllinger, sind Ihnen die Hausgeburten nicht wichtig genug?

Frau Präsidentin! Wir sind grundsätzlich dafür, dass man das diskutieren soll. Aber es gibt viele Berufsgruppen, die diese Ausnahmegenehmigung wollen. Wir wissen, dass in vielen Bereichen – auch in jenem von Ärzten und anderen – diese Ausnahmegeneh­migung auch missbräuchlich verwendet wird. Das ist mein Problem im Zusammenhang mit dieser Frage, weil ja gerade bei Hebammen nicht die Notgeburten im Vordergrund stehen, sondern geordnet ablaufende Geburten. Und wenn Notsituationen entstehen, dann, glaube ich, ruft man den Arzt oder die Rettung an, und da ist diese Ausnahme­genehmigung ohnehin gegeben.


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Wenn es also darum geht, eine geordnet ablaufende Geburt einzuleiten, dann kann man, glaube ich, schon einen Parkplatz suchen, wenn man rechtzeitig dran ist.

Deshalb ist unsere Meinung da insgesamt eher kritisch. Diskutieren wir einmal darüber, welche Ausnahmegenehmigungen wir streichen können, weil viel Missbrauch betrie­ben wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.22.29

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir kennen das Schild „Arzt im Dienst“, und wir wollen das Schild „Heb­amme im Dienst“. Insofern sind wir aus verschiedenen Gründen, nicht zuletzt aus Gleichberechtigungsgründen auch dafür, dass für den Fall einer schnellen, komplika­tionslos abzuwickelnden Geburt eine Hebamme auch bevorzugt parken kann.

Ich habe ja aus den Redebeiträgen meiner Vorredner, vor allem aus jenem des ÖVP-Abgeordneten entnommen, dass das durchaus auch ein Beitrag dazu sein kann, die Geburtenrate in Österreich zu verbessern. Insofern sehe ich das positive Signal, und ich glaube, man sollte auch ernsthaft über diesen Antrag sprechen. Der Verkehrsaus­schuss ist dazu da.

Meiner Überzeugung nach ist aber, sowohl was die Hebammen betrifft, was also sozu­sagen die Zukunft der Regelungen anlangt, als auch was den Bestand der Regelun­gen – „Arzt im Dienst“ – anlangt, eine wesentliche Frage schon die der Kontrolle, denn, bitte, ich weiß, dass häufig „Arzt im Dienst“ auch dann hinter der Windschutzscheibe klemmt, wenn der Arzt etwas anderes macht, als seinem Dienst nachzukommen. Ich glaube daher, wir sollten auch die Kontrolle überlegen, aber auf jeden Fall: Bahn frei für „Hebamme im Dienst“! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 672/A dem Verkehrsausschuss zu.

21.24.0217. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Ge­setzbuch geändert wird (715/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält das Wort die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.24.30

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe ja doch, dass diesmal die ÖVP beziehungsweise Frau Kollegin Fekter vielleicht noch eine halbe Minute Redezeit hat, um dazu Stellung nehmen zu können, denn schon beim letzten Mal, beim Zivilpakt war es so, dass die ÖVP „leider“ keine Redezeit mehr hatte. Die Freiheitlichen übrigens auch nicht; die haben sich ja heute


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127. Sitzung / Seite 242

nicht einmal zu Wort gemeldet. Ich bin ja schon daran interessiert, zu sehen, wie das im Ausschuss dann aussehen wird. Aber vielleicht hat zumindest Kollegin Fekter noch ein paar Worte zu sagen – wobei ich mir ohnehin schon denken kann, was sie sagen wird. Aber das werden wir ja hören.

Die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen hat in Österreich leider keine Tradition und lief in den letzten Jahren nach folgendem Muster ab: Es gibt engagierte Nichtregierungsorganisationen, es gibt engagierte Parteien und Abgeordnete, es gibt eine internationale Debatte – und in Österreich bewegt sich immer erst dann etwas, wenn die Gerichtshöfe, sei es der Verfassungsgerichtshof, sei es der Europäische Ge­richtshof für Menschenrechte, sich äußern. Dann, ja dann ist man bereit, auch kleinere Änderungen zu machen.

Uns Grünen geht es nicht um kleine Änderungen. Es ist einfach höchste Zeit, dass es eine Gesamtgleichstellung gibt, ein gesamtes Paket, dass dieses Warten auf gleiche Rechte für gleiche Liebe endlich einmal ein Ende hat. (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß schon, dass viele von Ihnen nichts davon hören wollen, obwohl sie wahr­scheinlich in ihrem Umfeld, in ihrem familiären Umfeld, in ihrem Freundes- beziehungs­weise FreundInnenkreis oder Bekanntenkreis genügend – oder zumindest ein paar – Menschen haben (Abg. Öllinger: „Gott bewahre!“), die lesbisch oder schwul leben und die ihnen wahrscheinlich auch sagen, wo die Schwierigkeiten liegen, wo überall sie keine gleichen Rechte haben, obwohl sie die Pflichten, die sie füreinander überneh­men, schon wahrnehmen – aber die Rechte fehlen: im Mietrecht, im Erbrecht, in vielen anderen Punkten. (Abg. Scheibner: Über all das können wir ja reden!) Aber zu all dem heißt es von Seiten der Regierungsfraktionen: Ohren zu, nichts hören, nichts sehen wollen, wir wollen das nicht! (Abg. Scheibner: Über all das können wir reden!)

Von Seiten der Grünen gibt es ein Gesamtpaket: Das eine ist der Zivilpakt, den wir das letzte Mal schon in der ersten Lesung hatten und wo ich leider immer noch nicht weiß – außer über die Medien –, was die Regierungsfraktionen davon halten.

Der zweite Teil ist die Ehe, die Öffnung der Zivilehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Ich weiß schon, bei vielen von Ihnen wird es jetzt heißen: Nein, nie im Leben! Das ist ja schrecklich! Was passiert denn dann? Die Ehen werden zerstört!

Meine Damen und Herren, diese Ängste, die Sie da haben, fallen auf Sie selbst zu­rück – ganz einfach –, denn was kann eine heterosexuelle Ehe oder Familie zerstören, wenn ein anderes Paar – in dem Fall gleichgeschlechtlich – heiraten würde? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? – Überhaupt nichts!

Also ich bin ja neugierig auf Ihre Argumente. Heute werde ich das wahrscheinlich nicht mehr hören.

Zum Antrag, den wir hier jetzt in erster Lesung behandeln: Er ist ganz einfach. Es geht darum, im § 44 des ABGB einzufügen, dass die Ehe verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Paare schließen können. – Es ist keine gesamte Eherechts­reform, die wir hier verlangen – denn im gesamten Eherecht sind Punkte enthalten, die heute schon obsolet sind, auch für heterosexuelle Paare; das ist ein anderes Kapitel –, aber es geht ums darum, endlich einmal hier auch einen Schritt zu setzen und zu sagen: Gleichstellung, gleiche Rechte, das heißt: für alle.

In den letzten Tagen, als auch wieder einmal über die Medien diskutiert wurde, als Jus­tizministerin Gastinger immerhin einen Vorschlag für eine eingetragene Partnerschaft gemacht hat, hat Kollegin Fekter einmal gemeint, sie will keine Ehe zweiter Klasse.


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Frau Kollegin Fekter, es wäre ganz einfach: Dann machen Sie halt eine Ehe erster Klasse, damit endlich auch Lesben und Schwule nicht mehr Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse sind! (Beifall bei den Grünen.)

21.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fek­ter zu Wort. – Frau Abgeordnete, Ihr Klub hat jetzt 2 Minuten Gesamtrestredezeit. Bei Herrn Abgeordnetem Preineder war die Redezeit so kurz, dass die Zeiterfassung keine zusätzliche Minute aufgebraucht hat. Also 2 Minuten Gesamtrestredezeit für die ÖVP. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.29.24

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Frau Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Homosexuelle Paare leben in einer Lebensgemeinschaft. Eine Homoehe – wie in diesem Antrag, Frau Kollegin Lunacek – lehnen wir ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Heterosexuelle Lebensgemeinschaften und homosexuelle Lebensgemeinschaften sind gemäß EuGH-Judikatur gleich zu behandeln, daher werden wir diskriminierende Be­stimmungen entsprechend korrigieren.

Eherecht für Homosexuelle, wie in diesem Antrag gefordert, wird es mit der ÖVP nicht geben. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

21.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.30.00

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag von Kollegin Lunacek und FreundInnen ist angesichts des Urteils des Verfassungsgerichtshofes brandaktuell, und er ist von der Stoßrichtung her sehr begrüßenswert. Die Frage ist, was mit diesem Antrag letztendlich geschehen wird (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Lunacek und Sburny): ob er, wie zu er­warten ist, weiter auf die lange Bank geschoben werden wird, ob die Regierungspar­teien weiter mauern werden, um ihr antiquiertes Familienbild auch weiterhin aufrecht­zuerhalten. (Abg. Öllinger: Ja, leider!) Das wird sich zeigen. (Abg. Scheibner: Was ist ein „antiquiertes Familienbild“?)

Von meiner Fraktion wurde vor mehr als einem halben Jahr ebenfalls ein Antrag, ein fertiger Antrag zur Beschlussfassung eingebracht, der auch auf die lange Bank ge­schoben wurde. Dieser Antrag würde kein Sonderrecht für Homosexuelle schaffen, sondern es geht dabei um die teilweise Öffnung des Eherechts im Rahmen einer ein­getragenen Partnerschaft.

Es wurde ja schon erwähnt: In zwölf europäischen Ländern gibt es bereits eine solche eingetragene Partnerschaft. Österreich hinkt hier weit nach. Wenn sonst auch immer wieder internationale Statistiken zitiert werden und Österreich auch als Vorbild genannt wird: Hier hinken wir weit nach.

Der Zug in Richtung gleichgeschlechtliche Partnerschaften ist jedenfalls längst abge­fahren – und das mit Ihnen oder ohne Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungsbank. Und wenn Sie sich nicht bereit erklären, die längst notwen­digen und überfälligen Maßnahmen in diesem Bereich zu setzen, dann werden sie ohne Sie geschehen, spätestens dann im Herbst 2006. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.32



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127. Sitzung / Seite 244

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Scheib­ner zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.32.12

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Kollegin, keine Drohungen aussprechen, bitte! Aber es ist ja noch lange Zeit, dieses Bild, das Sie sich da ausmalen, zu verhindern. (Abg. Mag. Wurm: Die Frau Gastinger ist unse­rer Meinung!)

Frau Abgeordnete Lunacek, Sie kennen meine Meinung, und die habe ich schon seit vielen Jahren – und hatte sie auch zu einer Zeit, als auch das nicht en vogue gewesen ist –: Ich spreche mich gegen jede Diskriminierung von Homosexuellen aus (Abg. Öl­linger: Das ist aber eine Diskriminierung!) und bin auch sehr dafür – und daran arbei­tet auch die Frau Justizministerin –, genau jene Punkte, die angesprochen wurden, aufzuarbeiten, Punkte, wo es wirklich Diskriminierungen gibt: ob das die Besuchs­rechte sind, ob das im Mietrecht ist, ob das in anderen Bereichen der Fall ist. Zum Teil ist es repariert worden, zum Teil gibt es da sicherlich noch einen Bedarf, diese Dinge zu korrigieren.

Ich sage Ihnen aber: Ehe ist klar definiert. Und wo die Gesellschaft Privilegierungen schafft, vor allem auch dort, wo mit Steuergeldern oder mit Sozialversicherungsbeiträ­gen entsprechende Quersubventionierungen vorgenommen werden, wie zum Bei­spiel – ich verweise da auf das VfGH-Erkenntnis – bei der beitragsfreien oder beitrags­begünstigten Mitversicherung, dort hat die Gesellschaft auch ein Interesse. Und dieses Interesse kann nicht darin bestehen, dass irgendwer halt miteinander zusammenlebt (Ruf bei der SPÖ: „Irgendwer“!) und das per se schon einmal wichtig und interessant ist (Abg. Mag. Lunacek: Warum nicht?), sondern da gibt es andere Interessen.

Deshalb sage ich: Diese Privilegierungen sollen Familienleistungen sein. – Da werden wir uns finden, und in diese Richtung werden wir auch arbeiten.

Ansonsten: Gegen jede Diskriminierung – wie und wo und wann und mit wem jemand zusammenlebt, ist seine Privatsache, und zwar in jeder Hinsicht –, gegen jede Ein­mischung, aber auch gegen jede Subventionierung mit Steuergeldern oder Sozialver­sicherungsbeiträgen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 715/A dem Justizausschuss zu.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

21.35.40Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend illegalen Handel mit Sichtvermerken sowie über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend illegalen Handel mit österreichi­schen Sichtvermerken.

Wie bereits angekündigt, werden zunächst die AntragstellerInnen die beiden Anträge begründen. Die daran anschließende Debatte wird unter einem durchgeführt. Beide Anträge wurden inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.


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Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Posch und GenossInnen gemäß § 33 GOG betref­fend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Han­dels mit Sichtvermerken

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Die rechtliche und politische Verantwortlichkeit von Funktionsträgern des Bundesminis­teriums für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Ausstellung von Sichtvermerken durch österrei­chische Vertretungsbehörden im Ausland, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Wahrnehmung der Aufsichtspflichten durch die zuständigen Ressortminister sowie hin­sichtlich der unterlassenen Einleitung von Gegenmaßnahmen durch die Ressortminis­ter nach Kenntnis der gegenständlichen Verfehlungen.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Justizministeriums fol­gende Fragen klären:

In welchem Ausmaß MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige Angele­genheiten und des Bundesministeriums für Inneres in die Visa-Affäre involviert waren bzw. sind;

Weshalb adäquate und wirksame Kontrollmechanismen fehlten, die den Visahandel verhindert hätten;

Wann die frühere Außenministerin Ferrero-Waldner erstmals von den Vorwürfen in Sa­chen Visahandel erfuhr;

Wann und in welcher Form den Vorwürfen im Zusammenhang mit Visahandel von den betroffenen Ressorts nachgegangen wurde;

Welche Schritte zur Aufklärung der Vorwürfe und zur Bekämpfung des Visahandels von Seiten der betroffenen Ressorts gesetzt wurden bzw. welche Fehler und Versäum­nisse die betroffenen Regierungsmitglieder bzw. ihre Amtsvorgänger dabei zu verant­worten haben;

Weshalb erst die Hinweise deutscher Behörden zu konkreten Ermittlungen und Maß­nahmen in Österreich geführt haben, obwohl konkrete Vorwürfe in Sachen Visahandel seit mehreren Jahren im Raum standen, Außenministerin Ferrero-Waldner im Jahr 2001 schriftlich und persönlich auf die herrschenden Missstände aufmerksam ge­macht worden war und auch bereits im Jahr 2001 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden war;

Ob und in welcher Form es in den betroffenen Ressorts Vertuschungsversuche gab und wer diese zu verantworten hat;


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Weshalb auch nach dem bekannt werden der Vorwürfe in Sachen Visahandel, spätes­tens also im Jahr 2001, nicht von der Praxis Abstand genommen wurde, die Akten über bewilligte Visaanträge bereits nach einem Jahr zu vernichten.

Begründung:

Die Ermittlungen der deutschen Behörden in Sachen Visahandel haben offenbar deut­liche Hinweise auf die Involvierung österreichischer Vertretungsbehörden gebracht und die österreichischen Behörden zum Handeln gezwungen.

Die mittlerweile vorgenommenen Verhaftungen und die Medienberichte über die Ermitt­lungen der Staatsanwaltschaft haben gezeigt, dass die seit mehreren Jahren vorhan­denen, von den verantwortlichen Ressorts aber stets bestrittenen Vorwürfe in Sachen Visahandel begründet waren.

Noch im April 2004, als es in den Medien erneut Hinweise über Unregelmäßigkeiten im Visumverkehr am österreichischen Konsulat in Belgrad gab, hatte das Außenamt alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Zwischen kolportierten Inseraten in serbischen Medien, in denen Schengen-Visa angeboten worden waren, und der österreichischen Botschaft bestehe keinerlei Zusammenhang. Dies sei das Ergebnis einer internen Überprüfung. Im übrigen würden alle österreichischen Vertretungsbehörden im Aus­land regelmäßig intern überprüft, dabei werde naturgemäß jedem Hinweis auf etwaige Unregelmäßigkeiten nachgegangen (OTS103, 15.4. 2004).  Als der Visa-Missbrauch an deutschen Botschaften in Osteuropa bekannt wurde, hieß es aus dem Außen- und Innenministerium, in Österreich sei ein solcher Missbrauch nur sehr schwer möglich, da man ein ganz anderes Visa-System habe und viel restriktiver vorgehe (APA 270, 17.2. 2005).

Nach Zeitungsberichten sollen in den Jahren 2002 und 2003 am österreichischen Kon­sulat in Budapest tausende illegale Visa gegen Entgelt ausgestellt worden sein. Ein aktiver Diplomat aus dem konsularischen Dienst, ein pensionierter Mitarbeiter der Kon­sularabteilung und einige weitere Personen wurden von der Polizei wegen des Ver­dachts auf Visahandel festgenommen. Medienberichten zufolge wird auch an anderen Standorten, jedenfalls in Belgrad und Bukarest, wegen Visahandels ermittelt. Die Staatsanwaltschaft schließt eine Ausweitung der am österreichischen Konsulat in Budapest aufgedeckten Visa-Affäre und Ermittlungen über Unregelmäßigkeiten an anderen diplomatischen Vertretungen Österreichs im Ausland nicht aus (APA 163, 12. 10. 2005). 

Außenministerin Ferrero-Waldner, die, wie bekannt wurde, im Jahr 2002 schriftlich und persönlich auf den vermuteten Visahandel am österreichischen Konsulat in Belgrad aufmerksam gemacht wurde, versicherte damals, „dass alles in Ordnung sei“ (News 42/05) und es keine Anhaltspunkte für Verfehlungen gebe. Mehr als fraglich ist, welche Maßnahmen das Außenministerium tatsächlich setzte, um die Vorwürfe zu prü­fen. Der Generalinspektor des Außenamtes, Manfred Ortner, meinte in einem Interview jedenfalls, dass ihn niemand beauftragt hatte, die Belgrader Botschaft wegen Visahan­del zu inspizieren oder zu untersuchen (Pro-7-Austria, 2.11. 2005). Dafür sorgte der Generalinspektor laut News dafür, dass eine Mitarbeiterin, die Missstände aufdecken wollte, nach Wien versetzt wurde, weil sich ihr Arbeitsstil als „entscheidungsscheu, nicht kundenfreundlich, nicht kommunikativ und unflexibel“ (News 45/05) erwiesen habe.

Medienberichten ist ferner zu entnehmen, dass ein weiterer Mitarbeiter des Außenam­tes seine Vorgesetzten informierte, von dem jetzt in serbischer Auslieferungshaft ein­sitzenden Kärntner Unternehmen Klaus H. nach dem Wechsel des heute inhaftierten


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Generalkonsuls von Belgrad nach Budapest, das Angebot bekommen zu haben, die Visagebarung in Belgrad wie unter dem nun inhaftierten Generalkonsul weiterzuführen. Er habe seine Vorgesetzen auch in Kenntnis gesetzt, dass ein noch heute für das Außenamt tätiger enger Vertrauter des mittlerweile inhaftierten Generalkonsuls „säcke­weise“ Visaanträge ins Belgrader Konsulat gebracht habe (News, 45/05).

Unabhängig von den diversen Hinweisen, die hier intern und von außen gegeben wur­den (so lassen etwa Medienberichte aus den Jahren 2003 und 2004 darauf schließen, dass zumindest der Verdacht bestand, dass an den österreichischen Vertretungs­behörden in Kiew und in Lagos ebenfalls ein illegaler Handel mit Sichtvermerken be­trieben wurde), stellt sich die Frage, weshalb der schwunghafte Handel mit Sichtver­merken so lange unbemerkt bleiben konnte und alle internen Überprüfungen angeblich ergebnislos blieben. Das Außenministerium und Außenministerin Plassnik betonen, dass alle österreichischen Vertretungsbehörden regelmäßig intern überprüft werden. Es ist daher völlig unerklärlich, dass weder im BMaA noch im BMI die steigende Anzahl bewilligter Visa an einzelnen Botschaften auffiel und auch nicht die Tatsache, dass immer dieselben Firmen hunderte Einladungen aussprachen.

Ebenso unverständlich ist ein weiterer, jetzt bekannt gewordener Sachverhalt: die be­willigten Visaanträge des Außenamtes werden nach nur einem Jahr vernichtet. An die­ser Praxis wurde auch ab dem Jahr 2002 festgehalten, als der Verdacht des Vishan­dels nachweislich im Raum stand. Bis heute wurden – entgegen allen Beteuerungen von Außenministerin Plassnik an einer lückenlosen Aufklärung interessiert zu sein – keine Schrittte gesetzt, um das für die Ermittlungen relevante Beweismaterial zu sichern. Somit ist offen, ob Behörden und die nun von Außenministerin Plassnik einge­setzte Expertenkommission überhaupt noch Dokumente vorfinden, die etwaige illegale Machenschaften belegen.

Im Zusammenhang mit der Visa-Affäre ist natürlich auch die Frage nach der Verant­wortung der betroffenen Ressortchefs zu stellen. Bezeichnenderweise hat die von Außenministerin Plassnik eingesetzte Expertenkommission genau diese Frage nicht zu klären. Die Arbeit der Kommission soll ausschließlich „zukunftsgerichtet“ sein (Kurier, 14. November 2005).

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist daher die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geboten.

Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

*****

Antrag

der Abgeordneten Lunacek, Freunde und Freundinnen auf Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses gemäß § 33 GOG betreffend illegalen Handel mit österreichischen Sichtvermerken

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuss einge­setzt:

1. Umfassende Aufklärung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Sichtvermerken in österreischen Konsulaten.


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2. Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebungen von mündlichen und schrift­lichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

3. Insbesondere soll geklärt werden,

Zu welchen Zeitpunkten und in welcherm Ausmaß die Vorwürfe in den zuständigen Ab­teilungen des Außen- und des Innenministeriums bekannt wurden;

Zu welchem Zeitpunkt die frühere Ressortleiterin Benita Ferrero-Waldner von den Vor­würfen erfahren hat;

Ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt es schon Informationen über einen möglichen illegalen Visahandel unter der Amtszeit des jetzigen Bundeskanzlers und früheren Außenministers Wolfgang Schüssel gegeben hat;

Ob und in welchem Ausmaß MitarbeiterInnen des Außen- sowie des Innenministeriums am illegalen Visahandel beteiligt waren;

Ob es in den beiden Ressorts Versuche zur Verschleierung des illegalen Visahandels gegeben hat und wer dafür die Verantwortung trägt;

Warum es keine transparente Vorgangsweise inkl. Begründungen zur Visa-Vergabe für AntragstellerInnen gibt;

Warum die Kontrollmechanismen versagt haben, bzw. warum sie nicht verstärkt und verbessert wurden, nachdem die ersten Vorwürfe bekannt geworden waren;

Warum es nach Vorliegen der ersten Vorwürfe 2002 keinen konkreten Inspektionsauf­trag bezüglich der Visa-Affäre gegeben hat, sondern nur den allgemeinen;

Welche Erfolge der in Belgrad stationierte Verbindungsbeamte des BMI bei der Ein­dämmung des Visahandels erreichen konnte;

Warum trotz der bekannten Vorwürfe die Unterlagen für die Visa-Erteilungen in den Botschaften weiterhin vernichtet wurden;

Warum erst nach Hinweisen der deutschen Behörden konkrete Ermittlungen in Öster­reich begonnen wurden;

Der Untersuchungsausschuss soll aus 11 Mitgliedern bestehen, die sich folgenderma­ßen auf die parlamentarischen Klubs verteilen sollen: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 Freiheitliche, 1 Grüne

Begründung:

Seit 2001 hat es immer wieder – auch während des Präsidentschaftswahlkamp­fes 2004 – in verschiedenen Medien Informationen darüber gegeben, dass es in und rund um die Botschaften in Belgrad und Budapest illegalen Visahandel gegeben hat und gibt, an dem auch Beamte des Außenministeriums beteiligt waren. Während der Recherchen der deutschen Behörden zur Visa-Affäre in Deutschland wurden diese auch darauf aufmerksam, dass ohne entsprechende Genehmigung arbeitende Perso­nen mit einem von einer österreichischen Botschaft ausgestellten Schengen-Visum in Deutschland aufgegriffen wurden. Diese Informationen wurden auch den österreichi­schen Behörden weitergeleitet, die daraufhin erstmalig begannen Ermittlungen anzu­stellen.


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Nach Medienberichten wurden in Jahren 2002 und 2003 an der Botschaft in Budapest Tausende illegale Visa gegen Entgelt vergeben, auch an anderen Botschaften wie Belgrad und Bukarest soll dies der Fall gewesen sein.

Die mittlerweile durch zahlreiche Medienberichte sowie Aussagen der angeklagten Personen bzw. derer Anwälte sich häufenden Informationen machen - neben der straf­rechtlichen, von der Justiz zu klärenden Dimension - die Frage nach der politischen Verantwortung im Außen- sowie im Innenministerium zu einem Politikum. Es ist schwer vorstellbar, dass Vorgesetzte der jetzt angeklagten Personen über Jahre nichts von den kriminellen Machenschaften gemerkt haben.

Völlig unklar ist auch, warum trotz der öffentlich gewordenen Vorwürfe kaum Maßnah­men zur Aufklärung gesetzt wurden; dass trotz der in ungewohntem Ausmaß gestie­genen Anzahl von erteilten Visas weder das BMaA noch das BMI hellhörig wurden und Ermittlungen eingeleitet haben; weiters fällt auf, dass zumindest eine Beamtin, die auf die Vorwürfe aufmerksam gemacht hat, versetzt wurde - den Vorwürfen wurde jedoch nicht weiter nachgegangen. Der Nachfolger des jetzt angeklagten pensionierten Kon­sularbeamten hat laut Medienberichten seinen Vorgesetzten davon informiert, dass ihm angeboten wurde, die "Visapraxis so weiterzuführen wie bisher".

Alle diese Informationen weisen darauf hin, dass es im Außen- bzw. im Innenminis­terium zwar immer wieder den Versuch einzelner gab, auf die Vorwürfe hinzuweisen, dass jedoch nichts oder zumindest zu wenig unternommen wurde, diese Vorwürfe zu klären und den illegalen Visahandel zu stoppen. Diese Vorgangsweisen erfordern die parlamentarische Klärung der politischen Verantwortung.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigen Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei die ErstrednerInnen zur Begründung jeweils über eine Redezeit von 10 Minuten verfügen.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zum Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Cap, das Wort. Die Redezeit beträgt 10 Minu­ten. – Bitte.

 


21.35.42

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es war bekannt, dass wir heute einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Visa-Affäre stellen werden. Es war auch bekannt, dass es einen Antrag von Seiten der Grünen geben wird, dass der Vernichtungsprozess dieser positiv erledigten Formulare gestoppt werden muss. Und kaum waren beide Dinge heute bekannt, erfolgte am Nachmittag um 17 Uhr eine Aussendung unter dem Titel: „Visa-Affäre: Außenministerin stoppt routinemäßige Aktenvernichtung“.

Dazu muss man sagen: Sie sagt, sie hat das bereits seit 27. September gestoppt. – Der Presse teilt sie es am 16. November um 17.26 Uhr mit.

Das muss eine ganz schön lasche Presseabteilung sein (Abg. Neudeck: Also bitte!), die gezählte zwei Monate gebraucht hat, um diese Presseaussendung zu machen und


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darauf hinzuweisen, es sei der 27. September bereits jener Tag, an dem das gestoppt wurde.

Da muss man noch hinzufügen: Es gab dann noch im Juni 2005 schon eine Verlän­gerung der Mindestdauer der Vernichtung der positiven Antragsformulare von ein auf zwei Jahre.

Da muss man sich übrigens fragen: Wieso überhaupt?, angesichts dessen, was in der EU-Konsularverordnung, die die Frau Außenministerin vorige Woche im Außenpoliti­schen Ausschuss zitiert hat, steht. Auf die Anfrage von uns, wie das eigentlich mit dieser Vernichtung dieser positiven Formulare sei, hat sie nämlich bloß auf eine EU-Konsularverordnung verwiesen, und zwar, wie in der „Parlamentskorrespondenz“ zu lesen ist, folgendermaßen. Hier wird geschrieben:

„Hinsichtlich des Datenmaterials verwies Plassnik auf entsprechende EU-Richtlinien, welche die Skartierung der Akten nach einem Jahr (bei positiven Bescheiden) vor­sehe, ...“

„Vorsehe“! – Das ist mir damals schon im Außenpolitischen Ausschuss aufgefallen, dass sie damit unterstellen will, dass wir eigentlich den Auftrag der EU haben, die Akten nach einem Jahr zu vernichten! – Wenn man aber in diese EU-Konsularverord­nung hineinsieht, dann kann man darin lesen:

„Bei Visumerteilung beträgt die Aufbewahrungsfrist für das Antragsformular“ – eben­falls bei positiver Akzeptanz – „mindestens ein Jahr.“

Das heißt, sie kann es auch zwei Jahre, drei Jahre, vier Jahre, fünf Jahre, sechs Jahre aufbewahren – sieben Jahre, wie auch immer (Abg. Mag. Molterer: Nein, hundert! 200!) –, aber sie muss es nicht nach einem Jahr vernichten! (Abg. Mag. Molterer: Ich bin für 300!)

Wieso erzählt sie uns daher im Außenpolitischen Ausschuss so einen Schmäh, mit die­ser Tonlage?, frage ich mich. (Abg. Mag. Molterer: 300 Jahre ist das Mindeste! – Nein: Ich beantrage 400 Jahre! Nein, 500 Jahre!) – Nein, nein, Sie können sich dann äußern zu den vielen Punkten, die damit natürlich völlig offen sind. (Abg. Neudeck: Vielleicht sollten wir sie in der Nationalbibliothek aufheben!)

Es geht so weiter. Das Allerbeste ist, dass noch am 14. November der Beauftragte der Kommission zur Aufklärung der Visa-Affäre, Peter Jankowitsch, auf die Frage, wie das mit diesen Aktenvernichtungen ist, Folgendes erklärte – ich zitiere wörtlich aus dem „Kurier“ –: 

„Man wird da wohl eine Art Stopp einlegen müssen, bis die Kommission ihre Tätigkeit aufnimmt.“

Das ist der von Frau Außenministerin Plassnik eingesetzte Vorsitzende der Kommissi­on für diese Visa-Affäre, und der hat am 14. November – anscheinend – noch gar nicht gewusst, dass am 27. September schon ein Stopp getätigt wurde (Abg. Mag. Molterer: Trauen Sie das dem Peter Jankowitsch nicht zu? Ist das eine Kritik an Jankowitsch?), und das zu einem Zeitpunkt – wenn man zurückversetzt denkt (Abg. Mag. Molterer: Eine Kritik an Jankowitsch! Interessant: Cap kritisiert Jankowitsch!) –, zu dem, und zwar im Juni 2005, das auf zwei Jahre verlängert wurde, und in Anbetracht dessen, dass in Wahrheit bis Mitte des Jahres 2004 keine Akten mehr existierten. Es existiert von positiv erledigten Formularen nichts mehr  zumindest bis Mitte des Jahres 2004. Restbestände existieren noch.

Dazu muss man sagen – und das steht ja auch in der „Parlamentskorrespondenz“ und in der Aussendung –, dass allein in Belgrad an die 30 000 Visa-Anträge zu erledigen


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sind. Das heißt, es geht hier um Tausende, ja Zehntausende anscheinend gekaufte Visa!

Das ist nicht Wurscht, das ist keine Kleinigkeit, bitte schön! Wir bemühen uns jetzt schon seit längerem, da Licht ins Dunkel zu bringen, weil wir einfach wissen wollen, wie das wirklich abgelaufen ist. Sie aber weigern sich uns gegenüber, das wirklich klar aufzuarbeiten.

Nur ein Beispiel: Unser Abgeordneter Peter Schieder stellte eine Frage im Außenpoliti­schen Ausschuss, die dann schriftlich beantwortet wurde; ich habe eine Kopie davon hier vorliegen. Eine der Fragen von Peter Schieder an die Frau Außenministerin war: „Wann wurden Sie persönlich über Missstände informiert?“ – Sie antwortete: „Ich wur­de am 27. September 2005 darüber informiert, dass ein ehemaliger und ein aktiver Mit­arbeiter des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wegen Verdachts­momenten im Zusammenhang mit Visaverfahren verhaftet wurden.“

Das war nicht die Frage! Die Frage war: „Wann wurden Sie persönlich über Missstände informiert?“ – Dazu sage ich Ihnen: Seit 2001/2002 gibt es diese Vorwürfe. Die Frau Ferrero stellt sich hin und sagt: Hör’ nichts, seh’ nichts, kenn’ nichts! – Klar, was da jetzt stattgefunden hat, war eine „Schützt Ferrero!“-Aktion.

Jetzt kommt der nächste Akt vom Staatssekretär Winkler, der heute schon in einem Wortspiel hier angedeutet hat: Eigentlich ist der 27. September schon länger in der Luft. Er ist erst seit fünf Stunden in der Luft, wie ich, wenn ich auf die Uhr schaue, fest­stellen kann, und nicht länger, jedenfalls hat er angedeutet, dass er eigentlich schon länger herumgeistert. Und jetzt gibt es langsam eine „Schützt Außenministerin Plass­nik!“-Aktion, weil die immer mehr beginnt, sich in diese Sache hineinzuverwurschteln und hineinzuverweben.

Nächster interessanter Punkt: Der Ausschussvorsitzende Peter Schieder wollte wissen: „Wie lautete der genaue Auftrag der Sonderinspektion an der österreichischen Bot­schaft Belgrad im Jahr 2002?“ – Die Antwort der Außenministerin: „Der genaue Auftrag beinhaltete eine allgemeine Inspektion der ÖB Belgrad über Auftrag der Ressortleitung, wobei der Konsularbereich, somit auch der Sichtvermerksbereich, mit umfasst war.“ „Mit umfasst war“ – geh prüfen!, war der Auftrag.

Wir wollten aber wissen, ob der Auftrag war: Prüf, ob es einen Visa-Skandal gibt! Das ist ja das Interessante in Wahrheit.

Jedenfalls hat der Generalinspektor Manfred Ortner am 2. November in Pro7 im Fern­sehen erklärt, er habe keinen Auftrag gehabt, diese Visa-Affäre zu untersuchen. Jetzt frage ich mich: Was hat er gehabt: einen Auftrag, keinen Auftrag, welchen Auftrag? Ich sage Ihnen, das ist ein Krisenmanagement, das eine Katastrophe ist. Sie tun sich immer mehr hineinarbeiten statt herausarbeiten. In diesem Umfang ist das eine Vertu­schungsaktion sondergleichen, die da stattfindet.

Genauso die Beschreibung dessen, was diese Kommission unter dem Vorsitz von Pe­ter Jankowitsch eigentlich alles machen soll. Peter Jankowitsch sagt nämlich im „Ku­rier“ vom 14. November bloß: „Die Arbeit der Kommission soll zukunftsgerichtet sein: Wie muss ein Haus, eine Behörde organisiert sein, damit so etwas nicht wieder pas­siert?“ – Soweit der Vorsitzende.

In der schriftlichen Beantwortung sagt die Außenministerin plötzlich: „Der Auftrag der Kommission besteht darin, die Vorwürfe lückenlos aufzuklären, allfällige Missstände aufzuzeigen und Verbesserungsvorschläge für ein missbrauchsfestes System der Sichtvermerksvergabe zu machen.“


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Also da muss es irgendwo in der Verteidigungs- und Vertuschungsstrategie mehrere Änderungen gegeben haben. Denn: Wir haben am 20. Oktober einen Rat für Integ­ration gehabt – da war vom 27. September, vom Stopp der Aktenvernichtung, was die Positiverledigungen der Visa-Anträge betrifft, keine Rede. Warum nicht? Warum hat die Frau Außenministerin am 20. Oktober das nicht gesagt?

Dann kam der Außenpolitische Ausschuss vorige Woche, 10. November: Die Frau Außenministerin hat über den 27. September wieder nichts gesagt, es kam nichts! Heute plötzlich, zwei Monate später, eine Woche nach dem Außenpolitischen Aus­schuss, einen Monat nach dem Rat für Integration, wird der 27. September erfunden! Und der Herr Staatssekretär Winkler spielt bei dem üblen Spiel anscheinend mit. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Was ist hier los? Wieso wehren Sie sich dann eigentlich gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses? Na ich weiß, warum – das war ja auch nur eine akade­mische, fast rhetorische Frage –: Ein Untersuchungsausschuss bei dieser Faktenlage endet mit dem Rücktritt mindestens der Außenministerin, weil die an diesem Vertu­schungsprozess teilnimmt. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) So ist es, ja, ja! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Schauen Sie, ich sage Ihnen etwas: Das ist eine ernste Sache. Da geht es wahrschein­lich um Zehntausende gekaufte Visa. Eine sehr ernste Sache. Da geht es anscheinend darum, dass man hemmungslos Beweismaterial mindestens bis zum Juni 2004 vernichtet hat. Da geht es darum, dass im Rat für Integration und im Außenpolitischen Ausschuss auf klare Fragen der Opposition falsche Antworten, vertuschende Antwor­ten, manipulative Antworten getätigt wurden.

Ich sage Ihnen: Wir nehmen unsere Aufgabe als Opposition im Interesse der Österrei­cherinnen und Österreicher ernst, und wir lassen uns das nicht gefallen, und daher gibt es diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Und ich sage Ihnen: Das ist heute nicht die letzte Debatte dazu. Es ist nicht die letzte Debatte! Das wird weitergehen! Wir wollen eine schonungslose Aufklärung. Egal, wer davon betrof­fen ist! Egal, wer davon betroffen ist! Ich sage das zweimal; es ist mir egal, wer davon betroffen ist. Da muss Sauberkeit herrschen im Außenamt, und zwar so rasch wie möglich. Wehren Sie sich nicht dagegen, denn sonst machen Sie sich nämlich mit­schuldig an dieser Vertuschungsaktion! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Antrag der Abgeordneten Mag. Lunacek kommt die Antragstellerin zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek.

 


21.45.57

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Cap hat ja schon einen Großteil der Punkte, die hier zur Debatte stehen, erläutert und die Begründung, warum es notwendig ist, einen Untersuchungs­ausschuss einzurichten, geliefert. Lassen Sie mich auf einzelne Aspekte nochmals ein­gehen.

Wenn Staatssekretär Winkler am Nachmittag gesagt hat, wie wichtig es ist, anzuerken­nen, dass viele Beamtinnen und Beamte des Außenamtes korrekt arbeiten und dass auch die Bürger und Bürgerinnen das Recht haben, dass korrekt gearbeitet wird, dann kann ich dem nur zustimmen. Darum geht es ja auch nicht. Es geht um jene Fälle, wo Bürgern und Bürgerinnen das Recht verweigert wurde, nämlich denen, die nichts be­zahlt haben, damit sie ein Visum bekommen. Das sind die einen. Und die anderen sind jene, die auch ein Recht haben, korrekt behandelt zu werden, wenn sie Anträge stel-


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len, aber deswegen, weil sie nichts zahlen, das Visum eventuell nicht bekommen, oder weil sie nicht Kontakte haben zu jenen, die ihnen Einladungen verschaffen, mit denen sie dann einen besseren Zugang haben zu den entsprechenden Stellen. Die haben ein Recht darauf, dass es korrekt zugeht!

Es geht darum, das zu überprüfen, nämlich die politische Verantwortung dafür, warum es über Jahre in einzelnen Botschaften eben nicht korrekt abgelaufen ist. Ja mittler­weile wird sogar strafrechtlich geprüft, ob das korrekt war, die Justiz kümmert sich darum. Es geht darum, die politische Verantwortung zu klären, warum hier jahrelang niemand etwas gemerkt hat oder nicht merken wollte. Und das geht das Parlament sehr wohl etwas an! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da geht es nicht darum, das Außenamt anzuschwärzen oder zu sagen, es ist alles schrecklich, was dort passiert, sondern da geht es darum zu klären, wie jene Vorfälle, die jetzt Thema bei der Staatsanwaltschaft sind, jahrelang – wenn es sich bewahrhei­tet – ungehindert passieren konnten. Es geht darum, das zu klären. Kollege Cap hat ja schon viele Punkte angeführt, wo es völlig unklar ist, was da passiert ist.

Lassen Sie mich noch etwas sagen: Uns Grünen geht es nicht darum, diese Thematik, dass hier anscheinend Tausende Visa illegal verkauft wurden und österreichische Be­amte daran teilgehabt haben, dafür zu nutzen, dass dann vielleicht manche sagen: Stellen wir gar keine Visa mehr aus, lassen wir überhaupt keine ausländischen Besu­cherInnen ins Land! Darum geht es uns nicht – damit uns ja niemand falsch versteht! –, sondern es geht darum, dass eine Praxis gehandhabt wird, die es möglich macht, dass Menschen dieses Land besuchen, hier auch wirtschaftlich tätig sind, aber sich das nicht erkaufen können, und dass das auch nicht vertuscht wird, wenn so etwas ge­schieht. Das muss geklärt werden.

Lassen Sie mich einige der Punkte noch ansprechen, die da vorgefallen sind.

Der auffallendste Punkt, gerade am heutigen Tag, ist die Feststellung des Außenminis­teriums um 16.58 Uhr, dass seit 27. September in sechs Botschaften angeordnet wurde, die Vernichtung der Unterlagen über die Visa-Erteilungen einzustellen. Heute Nachmittag, nachdem die Untersuchungsausschussanträge angekündigt waren und nachdem mein Antrag im Rahmen der Debatte über die Antikorruptions-Konvention angekündigt war, gibt es auf einmal die Auskunft, dass seit fast zwei Monaten schon die Skartierung gestoppt wurde.

Können Sie uns verraten, warum die Außenministerin uns das nicht bereits letzte Wo­che im Ausschuss gesagt hat? (Abg. Scheibner: Sie haben ja den Antrag auch erst heute eingebracht!) – Der Kollege Scheibner sagt jetzt, deswegen, weil ich den Antrag jetzt erst eingebracht habe, hat die Außenministerin das Recht, uns das erst heute zu sagen und nicht schon vor einer Woche, das, was sie angeblich schon seit 27. Sep­tember weiß. Herr Kollege Scheibner, das ist wirklich eine Chuzpe! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn die Ministerin das vor einer Woche oder vor einem Monat im Auswärtigen Rat auch schon gewusst hat, dass sie oder sonst jemand in ihrem Haus am 27. September das angeordnet hat, warum sagt sie uns das dann erst heute? (Abg. Scheibner: Weil Sie nicht gefragt haben!) Das erfordert einen parlamentarischen Untersuchungsaus­schuss und die Klärung der politischen Verantwortung dafür.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es der Außenministerin Plassnik äußerst unange­nehm ist, jetzt Dinge klären zu müssen, die unter ihrer Vorgängerin und vielleicht sogar unter dem Vorvorgänger, nämlich dem jetzigen Bundeskanzler Schüssel, geschehen sind. (Ah-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Großruck: Jetzt wissen wir es, jetzt ist es her­außen!) Sie muss das jetzt klären, und ich kann mir vorstellen, dass ihr das sehr, sehr


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unangenehm ist. Ich glaube, niemand von uns wäre gerne in dieser Situation, aber geklärt muss es trotzdem werden. (Abg. Großruck: Vielleicht gehen Sie noch bis zum Kaiser Franz Joseph zurück!)

Es sind seit Jahren Vorfälle bekannt gewesen, und die Außenministerin Ferrero-Wald­ner, wenn sie jetzt noch Ministerin wäre, müsste Rede und Antwort stehen, warum sie 2002 nicht den Auftrag gegeben hat, weiter nachzuforschen. Da ist es schon interes­sant, dass am 20. Oktober 2005 ein Sprecher des Außenministeriums in einer APA-Aussendung sagt – hören Sie genau zu!“ –: Der Generalinspektor wurde 2002 nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit einer internen Prüfung beauftragt. – Das heißt, laut einem Mitarbeiter des Außenamtes wurde damals eine Extra-Prüfung verlangt.

In der schriftlichen Beantwortung der Fragen, die wir letzte Woche im Ausschuss ge­stellt haben, heißt es jedoch: „Der genaue Auftrag beinhaltete eine allgemeine Inspek­tion der österreichischen Botschaft Belgrad über Auftrag der Ressortleitung, wobei der Konsularbereich, somit auch der Sichtvermerksbereich, mit umfasst war.“ – Kein Wort davon, dass es einen Prüfauftrag nach Bekanntwerden dieser Vorfälle gegeben hat.

Auch der Generalinspektor selbst, der damals diesen Auftrag bekam, hat gegenüber PRO 7 Austria festgehalten, er hatte nicht den Auftrag, spezifisch diese Vorwürfe zu klären. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das wissen wir schon! Das hat der Cap auch schon erzählt!) – Was stimmt jetzt? Da gibt es verschiedene Aussagen, und das wird nicht die Justiz klären, das ist auch nicht ihre Aufgabe, sondern das zu klären ist Aufgabe dieses Hauses. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wollen, dass diese Vorwürfe nicht mehr ständig erhoben werden, dass diese und viele andere Vor­würfe, dass es tatsächlich illegalen Visa-Handel gegeben hat, aufhören, dann, denke ich, ist es wohl auch Ihre Aufgabe, diesem Antrag auf Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses zuzustimmen und das Ihre dazu beizutragen, dass diese Vorwürfe nicht an der Außenministerin Plassnik hängenbleiben, sondern dass geklärt wird, wer dafür verantwortlich war und auch, was dagegen getan wird.

Ein anderer Punkt ist: Wieso funktionieren die Kontrollmechanismen im Haus nicht? Eine der Fragen, die mir die Ministerin letzte Woche nicht beantwortet hat, bezog sich darauf, dass dem Nachfolger des jetzt angeklagten Konsularbeamten, als er nach Belgrad kam, ein österreichischer Unternehmer, der jetzt in Auslieferungshaft geses­sen ist, angeboten hat, die Visa-Praxis so weiterzuführen wie bisher. Er hat vor Gericht ausgesagt – der Anwalt hat das berichtet –, er hätte das seinem Vorgesetzten mitge­teilt. – Wer war dieser Vorgesetzte? Wer war das? Warum hat der das nicht weiter­gegeben? Warum wurde das nicht näher geprüft? Wo haben hier die internen Kontroll­mechanismen versagt?

Meine Damen und Herren, darum geht es: Die Kontrolle im Außenamt scheint da ver­sagt zu haben. Das darf nicht sein, dass solche Vorwürfe im Raum stehen bleiben, dass die politische Verantwortung nicht geklärt wird, dass im Raum stehen bleibt, es wurde vertuscht, es wurde nicht kontrolliert – er konnte weiter die Visa verkaufen, und nichts ist geschehen. Das schadet dem österreichischen Image im Inland und im Aus­land. Das schadet jenen Menschen, die nach Österreich wollen, die Visa wollen, und das schadet auch den Beamtinnen und Beamten des österreichischen Außenministe­riums.

Bevor nicht endgültig geklärt ist, wo diese politische Verantwortung gelegen ist, bevor das nicht geklärt ist, befürchte ich, wird dieses Thema nicht aus den Medien und aus der Öffentlichkeit verschwinden, und deshalb fordere ich Sie noch einmal auf, diesem


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Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.

Als Erster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. – Herr Abgeordne­ter, Sie sind am Wort.

 


21.56.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu Ihren Anträgen Stellung nehme, möchte ich der Frau Außenministerin zu zwei Dingen wirklich gratulieren. Zum Ersten: Sie hat mit der Haltung in der Türkei-Frage eine besondere Rolle, eine besonders posi­tive, ehrliche Rolle in diesem Europa eingenommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Lunacek: Das ist aber jetzt nicht das The­ma!)

Zum Zweiten: Mit der Islam-Konferenz in den letzten drei Tagen sind wir in der Frage, wie wir mit Religionen umgehen, in eine völlig neue Dimension vorgedrungen, und wir werden wahrscheinlich die Auswirkungen, die von dieser Konferenz ausgehen werden, erst in den nächsten Monaten und Jahren merken. Ein großes Lob der Frau Außen­ministerin! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es ist natürlich, Herr Kollege Cap, eine Themensetzung, die wirklich auch Antworten auf die brennenden Probleme dieser Zeit gibt, das muss man einmal sagen. Mich wun­dert ja immer wieder bei Ihnen, mit welcher Präzision Sie die falschen Themen erwi­schen bei solchen Dingen. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn Sie sagen, Herr Kollege Cap, wir müssen die Frau Außenministerin Plassnik schützen, dann frage ich mich: Vor wem? (Abg. Dr. Cap: Vor sich selbst!) Vor Ihnen, Herr Kollege Cap? – Nein, da sind Sie mit Ihren Anträgen um eine Schuhnummer zu klein!

Wir haben ja bei all Ihren Misstrauensanträgen in der Vergangenheit gesehen, dass sich diese interessanterweise immer gegen jene Minister richten, die besonders gut unterwegs sind. (Abg. Öllinger: Die Gehrer, der Grasser, die Sickl, der Haupt!) Das ist offensichtlich Ihre Strategie: Die beliebten Minister tun wir ein bissel desavouieren, und das probieren Sie jetzt auch bei der Frau Außenministerin. Nur, mit diesen Anträgen ist es in Wirklichkeit ein friendly fire, ein Schuss ins Knie. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber, geschätzte Kollegen von Rot-Grün, reden wir über Visa, denn es hat in Europa einen wirklichen Visa-Skandal gegeben, aber nicht in Österreich, sondern in Deutsch­land. Die rot-grünen Kultfiguren Otto Schily und Joschka Fischer waren die Haupt­betreiber, und ich sage Ihnen, welche Auswirkungen das gehabt hat. Der Otto Schily hat ein Visa-Abkommen mit Russland geschlossen. Das Ergebnis war, dass ein Jahr darauf die Zahl der Visa insgesamt um 15,2 Prozent gestiegen ist; die Zahl der Zwei-Jahres-Visa ist um 268 Prozent gestiegen, und bei den Visa für drei Jahre gab es ein Plus von 1 764 Prozent!

Das heißt, Otto Schily und Joschka Fischer haben Tür und Tor geöffnet für Russen, für Ukrainer. Die sind in den europäischen Raum geströmt ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, darüber müssen wir reden, denn das war wirklich ein Skandal, für den die Ressortverantwortlichen persönlich verantwortlich waren, geschätzte Damen und Her­ren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Gradwohl: Aber die haben sich nicht versteckt! Die haben im Ausschuss ausgesagt!)

Ich weiß schon, dass das unangenehm ist für Sie, aber die Bevölkerung soll wissen: Überall dort, wo die Linken am Ruder sind, werden die Grenzen unkontrolliert aufge-


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macht! Das ist der Punkt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Schauen wir doch, was in Deutschland los ist! Die deutschen Arbeitnehmer kommen zu uns, die deutschen Unternehmer kommen zu uns, die deutschen Studenten kom­men zu uns. Die Deutschen flüchten vor ihrer eigenen Regierung, dafür bekommen sie die Russen. Das ist das Ergebnis ihrer Politik! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Und das ist eben in Österreich anders. Ja, es gibt ein Problem, den Verdacht (Abg. Mag. Lunacek: Korruptionsverdacht!), dass zwei Mitarbeiter des Außenministeriums möglicherweise eine Fehlhandlung begangen haben. Dieser wird jetzt sehr konsequent von der Außenministerin nachgegangen.

Das ist der Punkt. Und das ist keine Affäre, das ist ein Problem, das man in der Orga­nisation zu lösen hat.

Zusammenfassend: Es ist eigentlich relativ einfach. In Deutschland öffnen die Regie­rungsmitglieder die Grenzen, in Österreich wird sehr konsequent gegen Missbrauch vorgegangen. In Deutschland war der Untersuchungsausschuss gerechtfertigt, in Ös­terreich ist er nicht gerechtfertigt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Ah ja!)

Letzter Satz, Herr Kollege Cap: Ein bisschen empfinde ich es auch als präventiven Misstrauensantrag gegenüber Peter Jankowitsch (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dass man da jetzt präventiv einen weiteren Untersuchungsaus­schuss einsetzen will. Ich sage: Abwarten! – Wir stimmen diesem Antrag nicht zu! (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.02.05

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Hohes Haus! Die jüngst aufgeflogene Visa-Affäre hinterlässt tatsächlich eine Reihe von ungeklärten Fragen. Letzten Endes aber kommt die Wahrheit doch ans Licht. Das betrifft nicht nur Herrn Generalinspektor Ort­ner, der noch am 2. November 2005 erklärt hat, dass niemand ihn beauftragt hätte, die Belgrader Botschaft wegen Visa-Handel zu untersuchen, obwohl die Spatzen schon lange vom Dach gepfiffen haben, dass etwas „faul ist im Staate Dänemark“. Nieman­dem ist aufgefallen, dass immer dieselben Firmen Hunderte, wenn nicht Tausende Einladungen ausgesprochen haben, aber dennoch ist jahrelang niemand dieser Sache nachgegangen.

Vor allem scheint die Zusammenarbeit zwischen dem Außenamt und dem Innenminis­terium nicht zu funktionieren. Wie kommunizieren die beiden Ministerien eigentlich? Heute hat der Herr Staatssekretär gesagt: Wir sind seither in regelmäßigem Kontakt mit dem Innenministerium, das die Fachaufsicht über die Visa-Erteilung hat, und wir sind mit den Justizbehörden in Verbindung getreten, um sicherzustellen, dass auch eine volle Kooperation mit den ermittelnden Behörden stattfindet.

Was heißt das? – Innenministerium, Außenministerium, Sie können entscheiden, was Sie wollen. Da wird man noch sehr, sehr lange den Finger hineinhalten müssen, was die Zusammenarbeit zwischen Innenministerium und Außenministerium und was die Fachaufsicht anbelangt, wer wirklich dafür verantwortlich war.

Zweitens: Offensichtlich hat es erst des Anstoßes durch die deutschen Behörden be­durft, bis die österreichische Seite zu ermitteln begonnen hat. Im Februar 2005 hat das Außenministerium noch etwas höhnisch – über die APA – behauptet, dass im Gegen-


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satz zu Deutschland in Österreich ein solcher Missbrauch nur sehr schwer möglich sei, da man ein ganz anderes Visa-System habe und viel restriktiver vorgehe.

Ich meine, ein solcher Satz spottet wirklich jeder Beschreibung, nachdem es diesen Skandal schon vier Jahre gegeben hat. Vier Jahre lang hat es den Verdacht gegeben, und dann wagt man es, die deutschen Behörden an der Nase herumzuführen und vor­zuführen und sich über deren Visa-Skandal lustig zu machen, der eine politische Ent­scheidung war. Und Sie behaupten, das sei eine kriminelle Sache.

Ich glaube der Frau Ministerin, dass sie persönlich für die lückenlose Aufklärung und Abstellung der Missbräuche ist. (Abg. Scheibner: Na also!) Es ist sicher auch klug, eine Expertenkommission einzuberufen, gar keine Frage. Es geht auch nicht darum, irgendeinen Generalverdacht gegen das Außenamt zu äußern, wie Sie das im Aus­schuss getan haben, aber für eines müssen Sie sich jetzt einmal entscheiden: Ist das ein Einzelfall, oder ist das etwas Strukturelles? Wenn das jetzt ein krimineller Einzelfall ist, frage ich: Wofür braucht man dann eine Expertenkommission? Das ist ein entschei­dender Punkt. Es kann einen kriminellen Einzelfall geben. Okay, dann sollen die Justiz­behörden ermitteln, und die Sache ist abgehakt. Aber wozu braucht man dann eine Expertenkommission? Das ist die Frage!

Es ist ganz offensichtlich, dass es strukturelle Schwächen gibt, was einerseits den In­formationsaustausch innerhalb der österreichischen Behörden, insbesondere zwischen Außenministerium und Innenministerium, betrifft, aber andererseits auch den Informa­tionsaustausch zwischen den Behörden im Schengener Raum. Null Informationen ge­genseitig! Die Frau Ministerin hat das auch im Ausschuss anklingen lassen.

Vor allem zeigt sich, dass es ganz offensichtlich kein institutionalisiertes Verfahren innerhalb des Ministeriums gibt, wie mit solchen Fällen von Korruption und Missbrauch oder auch mit Kriminalität umzugehen ist. Es kann ja auch Kriminalität sein. Auf alle Fälle ist es so, dass es kein wirksames System der Kontrolle, kein wirksames Verfah­ren gibt, obwohl man schon weiß, dass es ein Schwachpunkt ist, wenn sich die Leute zu Tausenden bei der Behörde anstellen und ein Visum wollen. Es hat diesbezüglich keine vorbeugenden Maßnahmen gegeben. Und wenn der Verdacht stimmt, geht das bis zumindest bis 2000, aber vielleicht sogar bis 1998 zurück.

Daher ist die logische Konsequenz ein Untersuchungsausschuss. Ich bin überzeugt davon, dass sich noch der eine oder andere Abgeordnete finden wird, der unserem An­trag und dem Antrag der Grünen zustimmen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Scheibner. Herr Klubobmann, auch für Sie 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.07.26

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon interessant, wie man sich schwer tut, gerade jetzt diese Notwen­digkeit eines Untersuchungsausschusses zu argumentieren. (Abg. Dr. Cap: Ganz ein­fach!) – So einfach war es anscheinend nicht. Herr Abgeordneter Posch ist jetzt herge­gangen und hat gesagt, wenn man keine Expertenkommission eingerichtet hätte, son­dern nur die Justiz hätte untersuchen lassen, dann hätte man gesagt, aha, ein krimi­neller Einzelfall, da brauchen wir keinen Untersuchungsausschuss. Aber weil die Frau Außenministerin eben noch zusätzlich eine Expertenkommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Außenministers Jankowitsch eingesetzt habe (Abg. Gaál: Das ist eine falsche Schlussfolgerung!), sei das ein Indiz, dass etwas faul ist. Da gebe es etwas politisch aufzuklären und deshalb ein Untersuchungsausschuss.


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Das ist wirklich eine herrlich „logische“ Argumentationskette. (Abg. Dr. Kräuter: Und die Freiheitlichen sind dafür!) – Es ist vielleicht bei euch in der Klubsitzung so, dass das eine logische Argumentationskette ist, aber wirklich seriös ist es nicht, wenn man sich selbst ernst nimmt. Vielleicht ist das auch der Grund dafür, warum Cap und Posch hier diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses begründen und nicht der wirkliche Experte für Außenpolitik im Klub der SPÖ. Und das ist Herr Abge­ordneter Schieder, der im Ausschuss sehr konsequent und seriös seine Fragen gestellt und auch die entsprechenden Antworten bekommen hat. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist der einzige Seriöse!) Es wird schon seinen Grund haben, warum es auch hier bei den Redebeiträgen eine Unterscheidung zwischen Parteitaktik/ Parteipolitik und einer seriösen Außenpolitik in einem parlamentarischen Klub gibt. Auch das spricht Bände, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn Herr Abgeordneter Cap hier zehn Minuten Redezeit braucht (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nichts zu sagen!), um nur diese eine Geschichte mit dieser Anordnung der Frau Außenministerin zur Aktenvernichtung zu beleuchten, dann ist das schon recht interessant. Die ganze Redezeit betraf nur diesen einen Punkt. Bitte, da wird es wohl – davon gehe ich aus – einen Aktenvermerk oder eine schriftliche Anordnung geben. Man kann sich anschauen, wann sie datiert worden ist, beziehungsweise wird es einen Verteiler geben. Dafür braucht man wirklich keinen Untersuchungsausschuss. Stellen Sie doch das nächste Mal im Ausschuss eine diesbezügliche Frage, bis jetzt haben Sie diese Fragen nicht gestellt. Und Antworten auf nicht gestellte Fragen sind halt schwer zu geben. Ich bin mir sicher, dass die Frau Außenministerin auch diese Frage beantworten wird.

Sie haben angekündigt, es werde jetzt eine Reihe solcher Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geben. Ich bin fast ein bisschen enttäuscht, denn ich freue mich immer schon auf die Anträge für einen Untersuchungsausschuss betref­fend Abfangjäger, die jetzt anscheinend für einige Zeit nicht kommen werden. Aber vielleicht war der Überflug der Eurofighter bei der Parade am Nationalfeiertag so beein­druckend, dass Sie eingesehen haben: Das lassen wir jetzt lieber bleiben. Eine Million Österreicher hat dem zugejubelt, also machen wir wieder etwas anderes für die Partei­taktik. Da nehmen wir halt die Außenpolitik, EU-Präsidentschaft hin oder her, ist völlig egal. Da haben wir wieder ein Thema, um sozusagen hineinzufahren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Ich habe das heute schon einmal gesagt: Jetzt soll zuerst die Justiz tätig werden, denn ein Untersuchungsausschuss soll ja politische Verantwortung oder Hintergründe be­leuchten, die auf Grund von Verdachtsmomenten, die zum Beispiel durch die Justiz­erhebungen auftreten, untersucht werden. Da soll man jetzt einmal die Justiz arbeiten lassen. Bis jetzt sind noch nicht einmal die kriminellen Tatbestände entsprechend untersucht worden. Wir wissen noch gar nicht, wie denn dieser Missbrauch vor sich ge­gangen ist. Wir wissen nicht, ob es wirklich so ist, wie Frau Kollegin Lunacek ange­merkt hat, dass vielleicht Visa-Anträge, die gerechtfertigt gewesen sind, nicht positiv beschieden worden sind, weil nicht bezahlt wurde.

Oder umgekehrt: Wir wissen nicht, ob Visa-Anträge, die nicht positiv zu behandeln gewesen wären, nur deshalb positiv beschieden worden sind, weil bezahlt worden ist, also wirklicher Amtsmissbrauch geleistet worden wäre und in welchen Fällen. Es ist Aufgabe der Justiz, das zu klären, und das Ergebnis sollten wir abwarten.

Die von Ihnen so kritisierte Kommission unter Vorsitz des Kollegen Jankowitsch wird auch eine wichtige Arbeit zu leisten haben, und dann werden wir entscheiden, ob es politische Verantwortung oder klare Hinweise darauf gibt. Dann werden wir selbstver­ständlich auch über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses diskutieren müssen. Das ist unsere Verantwortung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)


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Herr Kollege Kräuter, aber alles schön der Reihe nach. Sie sind jetzt frustriert, weil es nicht um die Abfangjäger geht. Dann manchen Sie wenigsten ein Radl: einmal Außen­amt, dann wieder Abfangjäger; dann brauchen Sie nicht nur Zwischenrufe zu machen, sondern können auch hier vom Rednerpult aus Ihre Parteipolemik betreiben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Für uns geht es hier um Serio­sität in einem sehr sensiblen Bereich, und da darf keine Frage offen bleiben. Das sage ich in aller Deutlichkeit! (Abg. Öllinger: Ja, ja!)

Wir werden uns diese Ermittlungen sehr genau ansehen und hoffen, dass es bei die­sem kriminellen Fall bleibt und es keine politischen Verwicklungen gibt. Wenn es an­ders sein sollte, werden wir wieder darüber diskutieren. Aber für Parteipolitik in diesem Bereich sind wir nicht zu haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Auch für Sie 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.13.04

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! (Oje-Rufe bei der ÖVP.) – Sie können ruhig „oje“ sagen. (Abg. Neudeck: Wir wissen auch, warum!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was ich aus der Debatte bisher mit­nehme, ist: Das Einzige, was funktioniert hat, das Einzige, was bisher gearbeitet hat, ist die Skartierungsmaschine. Die hat funktioniert, die hat gearbeitet, zumindest bis Ende 2004. Nachdem die Affäre – nach Unterlagen der Justiz – schon vor sieben Jah­ren begonnen hat und nachdem die Akten bis 2004 – streiten wir nicht darüber, ob September oder November 2004 – in den Reißwolf gesteckt worden sind, können Sie ziemlich sicher sein, dass die meisten Unterlagen schon durch Zeitablauf erledigt sind. – Nein, sagt Herr Klubobmann Scheibner, wird schon nicht sein. Irgendwo wird man vielleicht schon noch ein paar Zettel finden, es könnten ja welche auf dem Weg zum Reißwolf verloren gegangen sein. (Abg. Scheibner: Da können Sie einen Unter­suchungsausschuss auch nicht machen, wenn ...!) – Herr Kollege Scheibner! Ja, diese Hoffnung gibt es noch, dass ein paar Zettel übrig geblieben sind.

Die Dimension, die Sie hier so ganz selbstverständlich predigen, dass diese Akten na­türlich nach einem Jahr sofort in den Reißwolf kommen, muss man sich einmal vorstel­len! (Abg. Scheibner: Sie können die Zettel auch nicht herzaubern!) Und uns wollen Sie bei anderer Gelegenheit – siehe Sicherheitspolizeigesetz und Ähnliches – klar­machen, dass Rufdaten von Bürgern natürlich mindestens ein Jahr, aber besser wären noch zwei Jahre, gespeichert werden müssen. Das ist ganz klar. Die Finanz- und Steu­erdaten müssen sogar sieben Jahre lang gelagert werden. Nur dort, wo eine Behörde zur Verantwortung gezogen werden könnte, ist nach einem Jahr Schluss. Nein, bitte, nicht mehr!

Das ist etwas, was ich aus dieser Debatte mitnehme und was Sie noch mit Ihrer Hal­tung verteidigen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Scheibner: Sehr un­schlüssige Argumentation!) Da stellen Sie die Relationen zwischen den Rechten der Bürger her, auch zwischen jenen, die in Belgrad oder in Budapest oder in Bukarest auf ordentlichem Wege um Visa ersucht und diese nicht erhalten haben, weil sie kein Schmiergeld zahlen konnten, weil sie den Beamten nicht bestechen konnten.

Sie sagen, das soll selbstverständlich untersucht werden – aber die Akten sind blöder­weise weg. Das ist das, was ich von Ihnen gehört habe, Herr Kollege Scheibner.

Und noch etwas habe ich aus dieser Debatte mitgenommen. Rechtsanwälte, die Asyl­werberInnen beraten, sollen als Schlepper kriminalisiert werden; aber Mitarbeiter von Konsularabteilungen, die mit Schmiergeldern Visa ausstellen, davon weiß niemand


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etwas. Das muss man untersuchen, da dürfen wir nicht irgendwelche Beamte beschul­digen. Selbstverständlich nicht! Nein, niemand darf da in ungerechten Verdacht ge­bracht werden. Auch wenn es so gewesen sein sollte, muss gründlich untersucht werden, selbstverständlich aber nicht rückwirkend. Auch Herr Jankowitsch darf nicht rückwirkend untersuchen, sondern vorwärts gerichtet, damit sich die Arbeit der Be­hörde verbessert und vielleicht die Skartierungsfrist auf sechs Monate verringert wird. Das geht nicht, denn da gibt es die EU-Konsularverordnung. Das ist der einzige Punkt.

Aber selbstverständlich soll das Möglichste getan werden, damit nichts ans Licht kommt, Herr Kollege Scheibner. Und dass dem so ist, das sollte ausgerechnet Ihre Fraktion ziemlich beunruhigen. Im Jahr 2002 hat eine Mitarbeiterin an der Botschaft in Belgrad schon gemeldet, dass es da Probleme gibt. Herr Edelmayr, Landtagsabgeord­neter aus Oberösterreich, war im Jahr 2001 bei der Ministerin. (Abg. Scheibner: Nicht von uns!) Im Jahr 2002 meldet eine Mitarbeiterin der Konsularbehörde, dass es Proble­me gibt. Was passiert mit der Mitarbeiterin? – Weg mit ihr! Versetzen, dorthin, wo sie diese Vorfälle sicher nicht mehr melden kann, am besten nach Helsinki oder sonst wo­hin. Das sind Realitäten, denen Sie sich stellen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Kommen Sie mir nicht mit der Bundesrepublik Deutschland! Das ist das Höchste an dem Ganzen. Sie sagen, in der Bundesrepublik war etwas ganz Kriminelles. – Nichts war kriminell! Da hat niemand Schmiergelder für Visa gezahlt, sondern dort ist man im Rahmen einer intensiven Beratung in einem Untersuchungsausschuss auch draufge­kommen (Zwischenrufe bei der ÖVP) – jetzt passen Sie auf! –, dass einige der Perso­nen, von denen man geglaubt hat, das seien Kriminelle, die mit Visa nach Deutschland eingereist sind, dort mit den Visa aus Österreich unterwegs waren. Die waren mit die­sen Visa aus Belgrad unterwegs. Das ist wirklich typisch für Ihre Art, Politik zu betrei­ben und Dinge zu vertuschen!

Das muss man sich einmal vorstellen! Deswegen herrscht in der Bundesrepublik Deutschland große Aufregung, aber in Österreich soll nicht untersucht werden. Aus diesem Grund bedarf es eines Untersuchungsausschusses. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

22.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolle­ginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ferner lasse ich über den Antrag der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 727/A bis 741/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3611/J bis 3634/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.19 Uhr ein. Das ist gleich im An­schluss an diese Sitzung.

Die Sitzung ist geschlossen.

22.19.47Schluss der Sitzung: 22.19 Uhr

 

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