10/PET XXII. GP

Eingebracht am 11.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Anton Heinzl                                                                              Parlament

Beate Schasching                                                                A- 1017 Wien

Mag. Kurt Gaßner

Abgeordnete der Republik Österreich

Tel.: 40110/0
Fax: 40130/3455

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Kohl

im H a u s e

Wien, 11. Juni 2003

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage darf ich Ihnen eine Resolution des Gemeinderates der Landeshauptstadt
St. Pölten als Petition übermitteln.

Mit der Bitte um geschäftordnungsmäßige Behandlung verbleiben wir
mit den besten Grüßen

Mag. Kurt Gaßner                                     Anton Heinzl                                     Beate Schasching

 


DER BÜRGERMEISTER

28. 5. 2003

Sehr geehrter Herr Nationalrat,
lieber Freund!

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten hat in seiner Sitzung vom
26. Mai 2003 einstimmig eine „Resolution gegen die Abschaffung der
Notstandshilfe und deren Ersatz durch die „Sozialhilfe neu" und damit gegen
weitere finanzielle Belastungen für Städte und Gemeinden" beschlossen, deren
Wortlaut ich Dir beiliegend zur Kenntnis bringen darf. Ich ersuche Dich als
Parlamentarier, der auch die Interessen der Landeshauptstadt im Nationalrat zu
vertreten hat, im Namen der gesamten St. Pöltner Gemeindevertretung
nachdrücklich um Deine Unterstützung des in dieser Resolution ausgedrückten
Anliegens!

Auf die österreichischen Städte und Gemeinden wurden in den letzten Jahren
eine ganze Reihe von zusätzlichen Aufgaben überwälzt, ohne dass eine
Honorierung dafür erfolgt wäre. Aufgrund ihres längst ausgereizten finanziellen
Spielraumes sind die Kommunen nun nicht mehr in der Lage,
neue Agenden zu
übernehmen.

Mit freundschaftlichen Grüßen

(Willi Gruber)

S. g. Herrn

Abg. z. NR Anton Heinzl

Kokoschkastr. 11
3104 St. Pölten-Harland

3100 St.Pölten, Rathausplatz 1  Tel. 02742/333 DW 1000


DRINGLICHKEITSANTRAG

gemäß §. 6, Abs. 2 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten

Die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates stellen nachstehenden
Dringlichkeitsantrag:

Der Gemeinderat wolle gemäß § 6, Abs. 2 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten beschließen:

RESOLUTION

Gegen die Abschaffung der Notstandshilfe und deren Ersatz durch die
„Sozialhilfe neu" und damit gegen weitere finanzielle Belastungen

für Städte und Gemeinden

Die Bundesregierung plant, die Notstandshilfe für Langzeitarbeitslose
abzuschaffen und durch die Sozialhilfe zu ersetzen. Im aktuellen
Regierungsprogramm ist als Vorhaben explizit die „Überführung der
Notstandshilfe in eine „Sozialhilfe neu"" enthalten. Damit würde allein in
St. Polten die finanzielle Absicherung von rund 700 Menschen letztlich in die
Verantwortung der Stadtgemeinde übertragen. Träger der Sozialhilfe in
Niederösterreich ist zwar das Land, dieses refinanziert seine diesbezüglichen
Ausgaben aber zu einem erheblichen Teil nach der jeweiligen Finanzkraft bei
den Gemeinden. Auf die Landeshauptstadt St. Pölten würden durch die geplante
Regierungsmaßnahme pro Jahr Kosten von rund fünf Millionen
Euro
zukommen.'

Die Städte und Gemeinden sind in den letzten Jahren finanziell stark unter
Druck geraten. Auf der einen Seite erhielten sie immer mehr neue, zusätzliche
Aufgaben ohne entsprechende Dotierung aufgebürdet. Auf der anderen Seite
hatten sie den weitgehenden Wegfall von Gemeindeabgaben wie etwa der
Getränkesteuer und eine schlechte Entwicklung bei den Ertragsanteilen zu
erleiden. Darüber hinaus haben sich seit 1995 unter dem Titel Krankenanstalten
sowie Sozial- und Altenhilfe die Nettozahlungen der österreichischen Städte an
die Länder verdreifacht.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten fordert daher die
Bundesregierung eindringlich auf, die Notstandshilfe für langzeitarbeitslose
Menschen und deren derzeitige Finanzierung nicht abzuschaffen.
Ein Abschieben der sozialen Verantwortung und eine Überwälzung der Kosten
auf die Länder und damit letztendlich auf die Gemeinden ist aufgrund der


angespannten finanziellen Situation vieler Städte und Gemeinden in
Niederösterreich undenkbar.