25/PET XXII. GP

Eingebracht am 31.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Theresia Haidlmayr
Abgeordnete zum Nationalrat

Präsident des Nationalrates
Dr. Andreas Khol

im Hause

Wien, den 30. Mrz. 2004

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die unterfertigte Abgeordnete überreicht hiermit den Initiativantrag des
Oberösterreichischen Landtages betreffend eine Resolution für eine
Konkretisierung der Verpflegung für Zivildienstleistende, in Form einer Petition
im Sinne des § 100 (1) Zi 1 GOG des Nationalrates zur weiteren
geschäftsordnungsgemäßen Behandlung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Theresia Haidlmayr
Abgeordnete zum Nationalrat


Beilage 104/2004 zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags,
XXVI. Gesetzgebungsperiode

Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags
betreffend eine Resolution für eine

                   Konkretisierung der Verpflegung für Zivildienstleistende

Gemäß § 26 Abs. 6 LGO wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Resolution
Die Oö. Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung

1)    im Sinne einer bundesweit einheitlichen Regelung für eine Konkretisierung des Begriffs
„angemessene Verpflegung" im § 28 Abs. 1 Zivildienstgesetz einzutreten und damit eine
verbindliche   und   angemessene   Entschädigung   der   Zivildienstleistenden   in   allen
Zivildiensteinrichtungen sicherzustellen,

2)    für eine Novellierung des Zivildienstgesetzes einzutreten, wonach der Bund für die
angemessene Verpflegung der Zivildiener verantwortlich ist und diese - wie bis 31.
Dezember 2000 üblich - ihr Verpflegungsgeld direkt vom Bund erhalten sowie

3)    eine   klare   und  überprüfbare  Regelung   einzufordern,   nach   der   allen  Wehr-   und
Zivildienstleistenden die tatsächlich anfallenden Wohnkosten unter Einhaltung einer
Obergrenze ersetzt werden.

Begründung:

Laut § 28 Abs.l Zivildienstgesetz haben die Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen dafür
Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden. Genauere
Festlegungen dazu finden sich im Gesetz nicht


Meist werden die Zivildiener in der Zivildiensteinrichtung selber (Frühstück-Mittagessen-
Abendessen) verpflegt. Für die dienstfreien Tage wird eine finanzielle Abgeltung zur Verfügung
gestellt, was allerdings - wie sich gezeigt hat - sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Die
Erhebung der Verpflegsituation im Bundesland Oberösterreich ergab, dass sich die Tagsätze auf
einer Bandbreite von 3,63 Euro bis 12 Euro bewegen. Das Land Oö. hat für Zivildiener, die beim
Land Oö. selbst oder bei der GESPAG beschäftigt sind, die Verpflegungspauschale an
dienstfreien Tagen auf 11,60 Euro mit Rückwirkung ab 1. Jänner 2004 erhöht.

Eine Konkretisierung über einen angemessenen Betrag oder die Einführung einer
Untergrenze (Mindestvergütung), die nicht unterschritten werden darf, ist im Sinne einer
Gleichbehandlung aller Zivildienstleistenden aus der Sicht der unterzeichnenden Abgeordneten
dringend erforderlich. Dabei sollte die Rechtsauffassung des Zivildienstrates, wonach ein
Verpflegungsgeld von unter € 11,30 täglich nicht angemessen sei, berücksichtigt werden.

Bis zur Zivildienst-Novelle 2001 war der Bund für die Verpflegung der Zivildiener
zuständig und diese erhielten ihr Verpflegungsgeld direkt vom Innenministerium.

Mit der Wohnkostenbeihilfe werden den Zivildienern wie den Wehrdienern jene Kosten
abgegolten, die nachweislich für die Wohnung während der Zeit des Zivil- oder Wehrdienstes
anfallen. Bestimmte Wohnformen , wie Wohngemeinschaften, sind hier nicht berücksichtigt.
Eine klare, überprüfbare Reglementierung, die alle Formen des Zusammenlebens und die daraus
resultierenden Wohnkosten erfasst, ist zu entwickeln.

Linz, am l. März