25/PET XXII. GP
Eingebracht am 31.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Theresia
Haidlmayr
Abgeordnete zum Nationalrat
Präsident des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
im Hause
Wien, den 30. Mrz. 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die
unterfertigte Abgeordnete überreicht hiermit den Initiativantrag des
Oberösterreichischen Landtages betreffend eine Resolution für eine
Konkretisierung der Verpflegung für
Zivildienstleistende, in Form einer Petition
im Sinne des § 100 (1) Zi 1 GOG des Nationalrates zur weiteren
geschäftsordnungsgemäßen Behandlung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Theresia Haidlmayr
Abgeordnete
zum Nationalrat
Beilage 104/2004 zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags,
XXVI. Gesetzgebungsperiode
Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des
Oberösterreichischen Landtags
betreffend eine Resolution für eine
Konkretisierung der Verpflegung für Zivildienstleistende
Gemäß § 26 Abs. 6 LGO wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Resolution
Die Oö.
Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung
1) im Sinne einer bundesweit einheitlichen Regelung
für eine Konkretisierung des Begriffs
„angemessene Verpflegung" im § 28 Abs. 1 Zivildienstgesetz einzutreten und
damit eine
verbindliche und angemessene Entschädigung der Zivildienstleistenden in
allen
Zivildiensteinrichtungen sicherzustellen,
2) für eine Novellierung des Zivildienstgesetzes
einzutreten, wonach der Bund für die
angemessene Verpflegung der Zivildiener verantwortlich ist und diese - wie bis
31.
Dezember 2000 üblich - ihr
Verpflegungsgeld direkt vom Bund erhalten sowie
3) eine
klare und überprüfbare Regelung
einzufordern,
nach der allen Wehr- und
Zivildienstleistenden die tatsächlich
anfallenden Wohnkosten unter Einhaltung einer
Obergrenze ersetzt werden.
Begründung:
Laut § 28 Abs.l
Zivildienstgesetz haben die Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen dafür
Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden.
Genauere
Festlegungen
dazu finden sich im Gesetz nicht
Meist werden
die Zivildiener in der Zivildiensteinrichtung selber (Frühstück-Mittagessen-
Abendessen) verpflegt. Für die dienstfreien Tage wird eine finanzielle
Abgeltung zur Verfügung
gestellt,
was allerdings - wie sich gezeigt hat - sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Die
Erhebung
der Verpflegsituation im Bundesland Oberösterreich ergab, dass sich die
Tagsätze auf
einer Bandbreite von
3,63 Euro bis 12 Euro bewegen. Das Land Oö. hat für Zivildiener, die beim
Land Oö. selbst oder bei der GESPAG
beschäftigt sind, die Verpflegungspauschale an
dienstfreien Tagen auf 11,60 Euro mit
Rückwirkung ab 1. Jänner 2004 erhöht.
Eine
Konkretisierung über einen angemessenen Betrag oder die Einführung einer
Untergrenze
(Mindestvergütung), die nicht unterschritten werden darf, ist im Sinne einer
Gleichbehandlung
aller Zivildienstleistenden aus der Sicht der unterzeichnenden Abgeordneten
dringend
erforderlich. Dabei sollte die Rechtsauffassung des Zivildienstrates, wonach
ein
Verpflegungsgeld
von unter € 11,30 täglich nicht angemessen sei, berücksichtigt werden.
Bis zur
Zivildienst-Novelle 2001 war der Bund für die Verpflegung der Zivildiener
zuständig
und diese erhielten ihr Verpflegungsgeld direkt vom Innenministerium.
Mit der
Wohnkostenbeihilfe werden den Zivildienern wie den Wehrdienern jene Kosten
abgegolten,
die nachweislich für die Wohnung während der Zeit des Zivil- oder Wehrdienstes
anfallen. Bestimmte Wohnformen , wie Wohngemeinschaften, sind hier nicht
berücksichtigt.
Eine
klare, überprüfbare Reglementierung, die alle Formen des Zusammenlebens und die
daraus
resultierenden Wohnkosten erfasst, ist zu entwickeln.
Linz, am l. März