28/PET XXII. GP
Eingebracht am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Anton Heinzl
Abgeordneter zum
Nationalrat
Prandtauerstraße 4
A-3100 St. Pölten
An den Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
Dr.-Karl-Renner-Ring 3
A-1017 Wien
St. Pölten, am 5. Mai 2004
Petition für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und die Erweiterung der
Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreichen wir die Petition
" für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und
die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im
Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten "
im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige
Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Heinzl
Anlagen: wie oben erwähnt
PETITION
vom 5. Mai 2004
für die Senkung der UVP-Schwellenwerte
und
die Erweiterung der Bürgerbeteiligung
im
Genehmigungsverfahren
von
Windkraftprojekten
Petition für die
Senkung der UVP-Schwellenwerte und die
Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von
Windkraftprojekten
Grundsätzlich handelt es sich bei der Windkraft um eine
erneuerbaren Energieform, deren
Nutzung zu begrüßen ist.
Diese Anlagen werden aber zunehmend in der Nähe von
Wohngebieten errichtet. Außerdem
sind diese Kraftwerke
mittlerweile so groß, dass sie einen starken Einfluss auf ihre
Umgebung haben. Die Belastung der Menschen und ihrer Umwelt entsteht durch den
Betrieb, durch die Veränderung des
Landschaftsbildes und eventuell auch durch die Störung
des Lebensraumes der Tierwelt.
Deshalb
ist es unbedingt notwendig, dass vor Errichtung von Windkraftwerken diese
Auswirkungen sehr genau geprüft werden und
mit den Anrainern über den Bau ein Konsens
gefunden wird. Dafür gibt es in Österreich das Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetz
(UVP-
Gesetz). Für Windkraftanlagen wird es derzeit aber erst ab einer
Gesamtleistung von 20
Megawatt angewendet, das sind etwa 10 große Anlagen mit einer Höhe von etwa 150
Metern. So große Windparks gibt es aber nur selten, deshalb wird dieses Gesetz
für
Windkraftanlagen auch kaum angewendet. Darüber hinaus wird auch im Falle der
Anwendbarkeit des UVP-Gesetzes nur ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt,
bei dem
die Bürgerbeteiligungsrechte stark
eingeschränkt sind.
Wie
die beiliegende Petition an die Gemeinde Obritzberg beweist, wollen die
Anrainer
solcher Windparks sich sehr wohl am
Behördenverfahren beteiligen, werden aber aufgrund
der geltenden Rechtslage nur beschränkt eingebunden. Darüber hinaus ist die
Information
über den Stand des Genehmigungsverfahrens nur stark eingeschränkt zugänglich.
Ich fordere deshalb Umweltminister
Pröll auf, eine Änderung des UVP-
Gesetzes dahingehend zu veranlassen, dass der Schwellenwert für die
zwingende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
von derzeit 20
Megawatt auf 5 Megawatt verringert wird.
Bei Anlagen, die in
schutzwürdigen Gebieten errichtet werden sollen fordere
ich, dass bereits ab 2 Megawatt geprüft werden muss, ob das UVP-Gesetz
anzuwenden ist. In
beiden Fällen muss das gleiche Ausmaß an
Bürgerbeteiligung wie beim vollen UVP-Verfahren gewährleistet sein.