32/PET XXII. GP
Eingebracht am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Mag. Gisela Wurm
Dietmar Keck
Mag. Christine Muttonen
ABGEORDNETE ZUM
NATIONALRAT
DER REPUBLIK ÖSTERREICH
An den
Zweiten Präsidenten des Nationalrates
Herrn Dr. Heinz FISCHER
im Hause
Wien, am 26. Mai 2004
pp/mb
Lieber Heinz
In der Anlage überreichen
wir die Petition "Resolution Helft den Helfern", welche
bei der
53. Tagung der Berufsfeuerwehren Österreichs
(BFÖ) vom 27. bis 30. November 2003 in
Innsbruck beschlossen wurde, im Sinne des §
100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum
Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament Austria – 1017 Wien, Parlament
Anlage
Resolution
„HELFT DEN HELFERN"
beschlossen bei der 53. Tagung der
Berufsfeuerwehren Österreichs (BFÖ)
vom 27. bis 30. November 2003 in Innsbruck
Seit mehreren Jahren
fordert die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten für die
rund
2.500 Beschäftigen der österreichischen Berufsfeuerwehren in den Städten
Wien,
Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck die Schaffung eines eigenen
Berufsbildes.
Dieses Berufsbild ist
vor allem für die immer größere Gruppe der
Vertragsbediensteten
und damit ASVG-Versicherten in den Städten sowohl zur
sozialrechtlichen
Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit und der Pensionierung,
wie auch als Anerkennung für die in Österreich einheitliche schwierige
Ausbildung
und
die außergewöhnlichen Belastungen im täglichen Dienstbetrieb dringend
erforderlich.
Leider wurde diese berechtigte Forderung
bis jetzt trotz umfassender Informationen
der jeweiligen zuständigen Bundes- und
Landespolitiker weder durch die Vertreter
der Bundesregierung noch durch Abänderung landesgesetzlicher
Bestimmungen in
den betreffenden sechs Bundesländern in die
Realität umgesetzt.
Die sozialrechtliche Situation der
Beschäftigten der Berufsfeuerwehren wurde
durch die Auswirkungen der im Jahre 2003 vom Nationalrat beschlossenen
Pensionsreform sogar dramatisch
verschlechtert. Nach dieser ab 1.1.2004
wirksamen
gesetzlichen Änderungen der Pensionsbestimmungen ist ein
Pensionsantritt
weder wegen langer Versicherungsdauer noch wegen
Berufunfähigkeit
vor dem Erreichen des 61,5 Lebensjahres bzw. nach Ablauf der
Übergangsbestimmungen
nicht vor dem 65. Lebensjahr ohne massive finanzielle
Abschläge möglich.
Für die Ausübung
dieses verantwortungsvollen Berufes ist aber nicht nur das
Lebensalter oder der
allgemeine Gesundheitszustand maßgebend, sondern die
Feststellung der Branddiensttauglichkeit. Diese wird durch spezifische
periodische
medizinische Gutachten und verpflichtende
Atemschutztests festgestellt - die
österreichische Bevölkerung hat schließlich auch ein Recht darauf im
Bedarfsfall auf
bestmöglich ausgebildete und körperlich geeignete Retter vertrauen zu können.
Wir bezweifeln, wie
im übrigen auch viele Mediziner, dass Menschen über dem 58.
Lebensjahr
trotz steigender Lebenserwartung auch bis zum 65. Lebensjahr ihre volle
Berufsfähigkeit
als Feuerwehrmann/frau, das heißt die Branddiensttauglichkeit
erreichen werden.
Dies vor allem unter den erschwerten Arbeitbedingungen des
Wechseldienstes (24-Stunden Dienst) und den nachweislich enormen psychischen
Belastungen z.B. durch die permanente
Nachtalarmierung.
Es darf mit Recht auch
bezweifelt werden, ob der österreichischen
Bevölkerung im Katastrophenfall ein Rettungsbingo - wie jung/alt
oder
fit/gebrechlich
wird jener Feuerwehrmann sein, der mich retten soll und wird er meine
Rettung
über eine Drehleiter auch wirklich mit einem 18 kg schweren
Atemschutzgerät noch
bewältigen - politisch zugemutet werden kann.
Es gilt als erwiesen, dass Menschen
über dem 55. Lebensjahr selbst nach
Absolvierung
der erforderlichen Umschulungsmaßnahmen nur sehr schwer bzw.
keine
adäquate Beschäftigung in einem anderen Beruf finden - noch dazu wo ihre
bislang ausgeübte
verantwortungsvolle Tätigkeit in Österreich eigentlich gar nicht als
Beruf anerkannt ist.
Diese Menschen müssten nach dem Verlust
der Branddiensttauglichkeit oder gar im
Kündigungsfall andere Jobs mit enormen
finanziellen Verlusten annehmen. Das
bedeutet wiederum durch die nunmehr 40jährige Durchrechnungszeit bei der
Pensionsberechnung nochmals schwere
finanzielle Verluste im Ruhestand. Oder sie
müssen sich ständig vor Augen halten,
dass sie nach langer Dienstzeit bei der
Berufsfeuerwehr und dem Verlust der
Branddiensttauglichkeit gar zu
Sozialhilfeempfängern werden.
Die Beschäftigten der
Berufsfeuerwehren gehen nach ihrer eigentlichen
Berufsausbildung
mit viel Enthusiasmus in die dreijährige Sonderausbildung zum
Feuerwehrmann
und sind während ihrer gesamten Dienstzeit mit lebenslangem
Lernen
konfrontiert. Die rund 2.500 Feuerwehrmänner erfüllen ihre Tätigkeit mit
großem persönlichem
Einsatz und oftmals mit viel Engagement über ihr normales
Tätigkeitsprofil hinaus.
Es kann nicht daher
akzeptiert werden, dass die Beschäftigten der
Berufsfeuerwehren,
nach der Ableistung eines langjährigen Branddienstes für unsere
Gesellschaft an den
Rand derselben gedrängt werden. Die Beschäftigten der
Berufsfeuerwehren werden so wie bisher ihren
Job zur absoluten Zufriedenheit und
mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung nur weiterhin erledigen können,
wenn sie im
Ernstfall nicht permanent darüber nachdenken müssen, ob sie nach diesem Einsatz
auch noch für sich selbst oder ihre
Familienangehörigen eine adäquate soziale
Absicherung haben.
Wir fordern daher mit
dieser Resolution alle verantwortlichen PolitikerInnen
und alle gesetzgebenden Stellen in Österreich auf, konkrete besondere
Kriterien in
allen pensions- und arbeitsrechtlich relevanten gesetzlichen
Bestimmungen für die Beschäftigten der Berufsfeuerwehren zu schaffen, die
auch Rücksicht auf die sehr spezielle Arbeitssituation nehmen und den
Feuerwehrmännern auch in Zukunft eine
adäquate Existenz- und
Altersicherung nach Verlust der Branddiensttauglichkeit ermöglichen.
Darüber
hinaus ist die Anerkennung des Berufsbildes
umgehend umzusetzen.