32/PET XXII. GP

Eingebracht am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Mag. Gisela Wurm

Dietmar Keck

Mag. Christine Muttonen

ABGEORDNETE ZUM NATIONALRAT
DER REPUBLIK ÖSTERREICH

An den

Zweiten Präsidenten des Nationalrates

Herrn Dr. Heinz FISCHER

im Hause


Wien, am 26. Mai 2004
pp/mb

 

 

 

Lieber Heinz

In der Anlage überreichen wir die Petition "Resolution Helft den Helfern", welche bei der
53. Tagung der Berufsfeuerwehren Österreichs (BFÖ) vom 27. bis 30. November 2003 in
Innsbruck beschlossen wurde, im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

 

 

 

 

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion

Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat,

Bundesrat und Europäischen Parlament

Austria – 1017 Wien, Parlament

 
Anlage


Resolution

„HELFT DEN HELFERN"

beschlossen bei der 53. Tagung der Berufsfeuerwehren Österreichs (BFÖ)
vom 27. bis 30. November 2003 in Innsbruck

Seit mehreren Jahren fordert die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten für die
rund 2.500 Beschäftigen der österreichischen Berufsfeuerwehren in den Städten
Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck die Schaffung eines eigenen
Berufsbildes.

Dieses Berufsbild ist vor allem für die immer größere Gruppe der
Vertragsbediensteten und damit ASVG-Versicherten in den Städten sowohl zur
sozialrechtlichen Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit und der Pensionierung,
wie auch als Anerkennung für die in Österreich einheitliche schwierige Ausbildung
und die außergewöhnlichen Belastungen im täglichen Dienstbetrieb dringend
erforderlich.

Leider wurde diese berechtigte Forderung bis jetzt trotz umfassender Informationen
der jeweiligen zuständigen Bundes- und Landespolitiker weder durch die Vertreter
der Bundesregierung noch durch Abänderung landesgesetzlicher Bestimmungen in
den betreffenden sechs Bundesländern in die Realität umgesetzt.

Die sozialrechtliche Situation der Beschäftigten der Berufsfeuerwehren wurde
durch die Auswirkungen der im Jahre 2003 vom Nationalrat beschlossenen
Pensionsreform sogar dramatisch verschlechtert.
Nach dieser ab 1.1.2004
wirksamen gesetzlichen Änderungen der Pensionsbestimmungen ist ein
Pensionsantritt weder wegen langer Versicherungsdauer noch wegen
Berufunfähigkeit vor dem Erreichen des 61,5 Lebensjahres bzw. nach Ablauf der
Übergangsbestimmungen nicht vor dem 65. Lebensjahr ohne massive finanzielle
Abschläge möglich.

Für die Ausübung dieses verantwortungsvollen Berufes ist aber nicht nur das
Lebensalter oder der allgemeine Gesundheitszustand maßgebend, sondern die
Feststellung der Branddiensttauglichkeit. Diese wird durch spezifische periodische
medizinische Gutachten und verpflichtende Atemschutztests festgestellt - die
österreichische Bevölkerung hat schließlich auch ein Recht darauf im Bedarfsfall auf
bestmöglich ausgebildete und körperlich geeignete Retter vertrauen zu können.

Wir bezweifeln, wie im übrigen auch viele Mediziner, dass Menschen über dem 58.
Lebensjahr trotz steigender Lebenserwartung auch bis zum 65. Lebensjahr ihre volle
Berufsfähigkeit als Feuerwehrmann/frau, das heißt die Branddiensttauglichkeit
erreichen werden. Dies vor allem unter den erschwerten Arbeitbedingungen des
Wechseldienstes (24-Stunden Dienst) und den nachweislich enormen psychischen
Belastungen z.B. durch die permanente Nachtalarmierung.

Es darf mit Recht auch bezweifelt werden, ob der österreichischen
Bevölkerung im Katastrophenfall ein Rettungsbingo - wie jung/alt oder
fit/gebrechlich wird jener Feuerwehrmann sein, der mich retten soll und wird er meine
Rettung über eine Drehleiter auch wirklich mit einem 18 kg schweren
Atemschutzgerät noch bewältigen - politisch zugemutet werden kann.


Es gilt als erwiesen, dass Menschen über dem 55. Lebensjahr selbst nach
Absolvierung der erforderlichen Umschulungsmaßnahmen nur sehr schwer bzw.
keine adäquate Beschäftigung in einem anderen Beruf finden - noch dazu wo ihre
bislang ausgeübte verantwortungsvolle Tätigkeit in Österreich eigentlich gar nicht als
Beruf anerkannt ist.

Diese Menschen müssten nach dem Verlust der Branddiensttauglichkeit oder gar im
Kündigungsfall andere Jobs mit enormen finanziellen Verlusten annehmen. Das
bedeutet wiederum durch die nunmehr 40jährige Durchrechnungszeit bei der
Pensionsberechnung nochmals schwere finanzielle Verluste im Ruhestand. Oder sie
müssen sich ständig vor Augen halten, dass sie nach langer Dienstzeit bei der
Berufsfeuerwehr und dem Verlust der Branddiensttauglichkeit gar zu
Sozialhilfeempfängern werden.

Die Beschäftigten der Berufsfeuerwehren gehen nach ihrer eigentlichen
Berufsausbildung mit viel Enthusiasmus in die dreijährige Sonderausbildung zum
Feuerwehrmann und sind während ihrer gesamten Dienstzeit mit lebenslangem
Lernen konfrontiert. Die rund 2.500 Feuerwehrmänner erfüllen ihre Tätigkeit mit
großem persönlichem Einsatz und oftmals mit viel Engagement über ihr normales
Tätigkeitsprofil hinaus.

Es kann nicht daher akzeptiert werden, dass die Beschäftigten der
Berufsfeuerwehren, nach der Ableistung eines langjährigen Branddienstes für unsere
Gesellschaft an den Rand derselben gedrängt werden. Die Beschäftigten der
Berufsfeuerwehren werden so wie bisher ihren Job zur absoluten Zufriedenheit und
mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung nur weiterhin erledigen können, wenn sie im
Ernstfall nicht permanent darüber nachdenken müssen, ob sie nach diesem Einsatz
auch noch für sich selbst oder ihre Familienangehörigen eine adäquate soziale
Absicherung haben.

Wir fordern daher mit dieser Resolution alle verantwortlichen PolitikerInnen
und alle gesetzgebenden Stellen in Österreich auf, konkrete besondere
Kriterien in allen pensions- und arbeitsrechtlich relevanten gesetzlichen
Bestimmungen für die Beschäftigten der Berufsfeuerwehren zu schaffen, die
auch Rücksicht auf die sehr spezielle Arbeitssituation nehmen und den
Feuerwehrmännern auch in Zukunft eine adäquate Existenz- und
Altersicherung nach Verlust der Branddiensttauglichkeit ermöglichen. Darüber
hinaus ist die Anerkennung des Berufsbildes umgehend umzusetzen.