46/PET XXII. GP

Eingebracht am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Mag.a Gisela Wurm
DDr. Erwin Niederwieser
Gerhard Reheis

Abgeordnete zum Nationalrat

An den

Präsidenten des Nationalrates

Herrn Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

Im Hause

Innsbruck, 2004-12-03

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die unterfertigten Abgeordneten überreichen im Sinne des § 100 Abs. 1
Ziffer 1 GOG des Nationalrates nachstehende

PETITION

betreffend

Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen

Der Österreichische Berufsverband der SozialarbeiterInnen setzt sich
seit vielen Jahren für ein einheitliches Berufsgesetz für
SozialarbeiterInnen ein.

Ein einheitliches Berufsgesetz sichert die notwendige Qualität, die sich
im Spannungsfeld von Professionsethik und ökonomischer Effizienz
bewegt. Mit dem Übergang der Ausbildung von den Akademien für
Sozialarbeit, hin zur Fachhochschulausbildung wurde ein wichtiger
bildungspolitischer Schritt in diese Richtung vollzogen.


Eine Regelung durch ein Berufsgesetz wird notwendig um sicher zu
stellen, dass komplexe soziale Problemlagen von professionell
ausgebildeten Personen bearbeitet werden.

Aufgrund der mittlerweile zahlreichen privatwirtschaftlich organisierten
Kurse, Seminare, work-shops (wie Lebens- und Sozialberater, Coaching,
Mediation usw.) drängen vermehrt Personen ohne umfassende
Grundausbildung in den Bereich der sozialen Arbeit.
Professionelle Sozialarbeit setzt voraus, dass die Ausbildung
wissenschaftlich reflektiertes Fachwissen umfasst und durch
Forschungsprozesse ständig upgedatet wird. Die österreichische
Bevölkerung hat ein Recht darauf, auf best ausgebildete und kompetente
Professionalistlnnen in der Sozialarbeit vertrauen zu können.

Es darf mit Recht behauptet werden, dass Personen ohne fachliche
Grundausbildung nicht befähigt sind, einen effektiven Beitrag in der
professionellen Sozialenarbeit zu leisten.

In den nächsten 10 Jahren ist damit zu rechnen, dass rund 50.000 neue
Arbeitsplätze im Bereich der Sozialen Arbeit entstehen (Prognose des
BMWA, Standard vom 22.10.2003).

Im Jahr 1997 wurde vom Österreichischen Bundesverband Diplomierter
SozialarbeiterInnen (ÖBDS) der Beschluss gefasst, den
Berufsgesetzentwurf als bundeseinheitliche Regelung anzustreben.

Eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung eines einheitlichen
Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen ist die Etablierung des
Grundsatzkompetenztatbestandes „Sozialarbeit" in der Verfassung.
Dazu wäre eine Änderung des Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG notwendig. In
den Art. 10 müsste eingefügt werden: Angelegenheiten der
SozialarbeiterInnen, so weit es sich nicht um Fürsorgemaßnahmen
handelt, die von Gemeinden im Rahmen ihres örtlichen
Wirkungsbereiches besorgt werden können.

Ein diesbezügliches Antragsschreiben des ÖBDS im Oktober 2001 an
das Bundeskanzleramt blieb bedauerlicherweise unbeantwortet. Im
Februar 2002 erging ein weiteres Schreiben des ÖBDS an das
Bundeskanzleramt mit Unterstützung von LH Dr. Pühringer. Die Antwort
aus dem Bundeskanzleramt erfolgte im April 2002, führte allerdings zu
keiner wirklichen Klärung der Sachlage.


Bisher unterstützen folgende Landeshauptleute die Anliegen des ÖBDS:
LH Pühringer, LH Klasnik, LH Pröll, LH Schausberger. ÖGB Vorsitzender
Fritz Verzetnitsch sandte am 13.1.2004 ein Unterstützungsschreiben an
Bundeskanzler Schüssel.

Um die Sicherung des Berufsschutzes für SozialarbeiterInnen in der
Zukunft zu gewährleisten und eine Qualitätssicherung zu garantieren, ist
die Schaffung eines einheitlichen Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen
dringend notwendig. Wir ersuchen daher um Unterstützung dieses
Anliegens und um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Gisela Wurm                   Erwin Niederwieser               Gerhard Reheis