46/PET XXII. GP
Eingebracht am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Mag.a Gisela Wurm
DDr.
Erwin Niederwieser
Gerhard Reheis
Abgeordnete zum Nationalrat
An den
Präsidenten des Nationalrates
Herrn Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Im Hause
Innsbruck, 2004-12-03
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die unterfertigten Abgeordneten überreichen im Sinne des
§ 100 Abs. 1
Ziffer 1 GOG des
Nationalrates nachstehende
PETITION
betreffend
Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen
Der Österreichische Berufsverband der
SozialarbeiterInnen setzt sich
seit
vielen Jahren für ein einheitliches Berufsgesetz für
SozialarbeiterInnen
ein.
Ein einheitliches
Berufsgesetz sichert die notwendige Qualität, die sich
im
Spannungsfeld von Professionsethik und ökonomischer Effizienz
bewegt.
Mit dem Übergang der Ausbildung von den Akademien für
Sozialarbeit,
hin zur Fachhochschulausbildung wurde ein wichtiger
bildungspolitischer
Schritt in diese Richtung vollzogen.
Eine Regelung durch
ein Berufsgesetz wird notwendig um sicher zu
stellen,
dass komplexe soziale Problemlagen von professionell
ausgebildeten
Personen bearbeitet werden.
Aufgrund der
mittlerweile zahlreichen privatwirtschaftlich organisierten
Kurse,
Seminare, work-shops (wie Lebens- und Sozialberater, Coaching,
Mediation
usw.) drängen vermehrt Personen ohne umfassende
Grundausbildung in
den Bereich der sozialen Arbeit.
Professionelle Sozialarbeit setzt voraus,
dass die Ausbildung
wissenschaftlich reflektiertes
Fachwissen umfasst und durch
Forschungsprozesse ständig upgedatet
wird. Die österreichische
Bevölkerung hat ein Recht darauf,
auf best ausgebildete und kompetente
Professionalistlnnen in der Sozialarbeit vertrauen zu können.
Es darf mit Recht
behauptet werden, dass Personen ohne fachliche
Grundausbildung nicht befähigt sind, einen effektiven Beitrag in der
professionellen
Sozialenarbeit zu leisten.
In den nächsten 10 Jahren ist damit zu
rechnen, dass rund 50.000 neue
Arbeitsplätze im Bereich der Sozialen Arbeit
entstehen (Prognose des
BMWA, Standard vom 22.10.2003).
Im Jahr 1997 wurde
vom Österreichischen Bundesverband Diplomierter
SozialarbeiterInnen
(ÖBDS) der Beschluss gefasst, den
Berufsgesetzentwurf
als bundeseinheitliche Regelung anzustreben.
Eine wichtige
Voraussetzung für die Schaffung eines einheitlichen
Berufsgesetzes
für SozialarbeiterInnen ist die Etablierung des
Grundsatzkompetenztatbestandes
„Sozialarbeit" in der Verfassung.
Dazu
wäre eine Änderung des Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG notwendig.
In
den
Art. 10 müsste eingefügt werden: Angelegenheiten der
SozialarbeiterInnen,
so weit es sich nicht um Fürsorgemaßnahmen
handelt, die von Gemeinden im Rahmen ihres
örtlichen
Wirkungsbereiches besorgt werden können.
Ein diesbezügliches Antragsschreiben
des ÖBDS im Oktober 2001 an
das
Bundeskanzleramt blieb bedauerlicherweise unbeantwortet. Im
Februar
2002 erging ein weiteres Schreiben des ÖBDS an das
Bundeskanzleramt mit
Unterstützung von LH Dr. Pühringer. Die Antwort
aus dem Bundeskanzleramt erfolgte im April
2002, führte allerdings zu
keiner wirklichen Klärung der Sachlage.
Bisher unterstützen folgende Landeshauptleute die Anliegen
des ÖBDS:
LH Pühringer, LH Klasnik, LH Pröll, LH
Schausberger. ÖGB Vorsitzender
Fritz Verzetnitsch sandte am 13.1.2004 ein Unterstützungsschreiben an
Bundeskanzler Schüssel.
Um die Sicherung des
Berufsschutzes für SozialarbeiterInnen in der
Zukunft zu
gewährleisten und eine Qualitätssicherung zu garantieren, ist
die Schaffung eines einheitlichen Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen
dringend notwendig. Wir ersuchen daher um
Unterstützung dieses
Anliegens und um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Gisela Wurm Erwin Niederwieser Gerhard Reheis