51/PET XXII. GP

Eingebracht am 22.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Mag. Karin Hakl                       Helga Machne

Abgeordnete zum Nationalrat                       Abgeordnete zum Nationalrat

lnnrain 11a, A-6020 Innsbruck  Mühlgasse 33. A-9900 Lienz

Tel.: +43 1 40110 4923     Tel.: +43 1 40110 4225

Fax:+43 512 572560     Fax:+43 4852 62253

karin.hakl@parlament.gv.at helga.machne@aon.at

An den

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

im Hause

Innsbruck, 22. Dezember 2004

Petition betreffend ,,Fairness für Yasemin Kobal und deren Mutter"

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend ,.Fairness für Yasemin
Kobal und deren Mutter" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Karin Hakl             Helga Machne


PETITION

„Fairness für Yasemin Kobal und deren Mutter"

In den letzten Wochen erhitzte das Schicksal der kleinen Yasemin Kobal die Gemüter der der
Österreicherinnen und Österreicher, vor allem aber der Tiroler Bevölkerung.

Hintergrund:

Die Mutter der sechsjährigen Yasemin, eine Osttirolerin, die in Istanbul verheiratet war, ist
mit ihr im Jahr 2002 aus der Türkei geflohen. Yasemins Vater, Bayram Kobal, klagte in
Österreich auf Herausgabe des Kindes. Das zuständige Bezirksgericht Lienz entschied
inzwischen rechtskräftig auf der Grundlage des Übereinkommens vom 25.10.1980 über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl. Nr. 512/1988, dass
Yasemin widerrechtlich aus der Türkei entführt worden sei. Auf gerichtliche Anordnung hin
wurde das Mädchen auf dem Schulweg vom Gerichtsvollzieher mitgenommen und dem
türkischen Vater übergeben, der das Kind wieder in die Türkei brachte. Die Obsorgefrage
wird in Istanbul entschieden.

Auch wenn die Überführung des Kindes in die Türkei rechtlich korrekt erfolgt sein sollte, war
diese Entscheidung für viele Bürgerinnen und Bürger menschlich schwer nachvollziehbar.
Vor allem die Begleitumstände lösten bei vielen Menschen Befremden aus. So gab die Tiroler
Tageszeitung am 30.11.2004 die Auskunft des Anwaltes der Mutter der kleinen Yasemin
wieder, der türkische Vater des Kindes habe Verfahrenshilfe unabhängig von seinem
Einkommen erhalten und einen Anwalt kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Der
Anwalt hoffe, dass der Tiroler Mutter in der Türkei das gleiche Recht zukommen werde,
glaube aber nicht daran.

Laut der Tiroler Tageszeitung vom 1.12.2004 habe der Vater von Yasemin zudem bislang
keinen Unterhalt für seine beiden Kinder (Yasemins kleiner Bruder kam in Österreich zur
Welt und bleibt bei seiner Mutter) gezahlt, vielmehr habe die Republik Österreich
Unterhaltsvorschüsse an die Osttiroler Mutter geleistet. Herr Kobal habe sich im Zuge des
Verfahrens zwei Monate in Österreich aufgehalten, ohne dass ein Verfahren auf Rückzahlung
der Unterhaltsbevorschussung gegen ihn angestrebt worden sei.

Nicht zuletzt diese Umstände führten dazu, dass sich eine unabhängige Plattform mit der
Zielsetzung gründete, dass Yasemin dort leben darf, wo sie will, nämlich in Österreich. Den
Initiatoren geht es dabei nicht darum, eine Diskussion darüber zu entfachen, ob es Yasemin in
Österreich oder in der Türkei besser geht oder die Vaterliebe von Herrn Kobal zu beurteilen.
Yasemin wollte aber in Österreich bleiben und verliert hier ihre Mutter, ihren Bruder und ihre
Freunde als Bezugspersonen.

Von drei engagierten Frauen, Frau Gabriele Ecker-Krismer, Frau Ingrid Dertnig und Frau Ida
Ritter, wurde eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen.

Inzwischen haben über 10.100 Menschen mit ihren Unterschriften ihre Meinung bekräftigt,
Yasemin gehöre zu ihrer Mutter zurück. Diese Unterschriften liegen der gegenständlichen
Petition bei.


Forderungen:

Wir ersuchen alle zuständigen Stellen im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
insbesondere die österreichische Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul
sowie die damit befassten Mitglieder der Bundesregierung, unter Ausschöpfung sämtlicher
diplomatischer Möglichkeiten alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, dass es im
Obsorgeverfahren in Istanbul Fairness für Yasemin Kobal und deren Mutter, Frau Franziska
Kobal, gibt.

Die Mutter möge bei der Auswahl eines Anwaltes und bei den zuständigen türkischen Stellen
nach Kräften unterstützt und weiters dazu beigetragen werden, dass es der Mutter möglich ist,
Kontakt zu ihrer Tochter zu halten.

Darüber hinaus möge das Wohlergehen der kleinen österreichischen Staatsbürgerin Yasemin,
die kein türkisch mehr spricht, seitens deutschsprachiger österreichischer Vertreter sorgsam
beobachtet werden.

Überdies werden die zuständigen österreichischen Stellen darum ersucht, die finanzielle
Situation von Herrn Kobal zu überprüfen bzw. im Rechtshilfeweg überprüfen zu lassen, um
eine allenfalls mögliche Rückzahlung der Verfahrenshilfe innerhalb des festgelegten
Zeitraumes von drei Jahren sowie der geleisteten Unterhaltsvorschüsse zu erwirken.