51/PET XXII. GP
Eingebracht am 22.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Mag. Karin Hakl Helga Machne
Abgeordnete zum Nationalrat Abgeordnete zum Nationalrat
lnnrain 11a, A-6020 Innsbruck Mühlgasse 33. A-9900 Lienz
Tel.: +43 1 40110 4923 Tel.: +43 1 40110 4225
Fax:+43 512 572560 Fax:+43 4852 62253
karin.hakl@parlament.gv.at helga.machne@aon.at
An den
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
im Hause
Innsbruck, 22. Dezember 2004
Petition betreffend ,,Fairness für Yasemin Kobal und deren Mutter"
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition
betreffend ,.Fairness für Yasemin
Kobal und deren Mutter" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Karin Hakl Helga Machne
PETITION
„Fairness für Yasemin Kobal und deren Mutter"
In den letzten Wochen erhitzte das
Schicksal der kleinen Yasemin Kobal die Gemüter der der
Österreicherinnen und Österreicher, vor
allem aber der Tiroler Bevölkerung.
Hintergrund:
Die Mutter der
sechsjährigen Yasemin, eine Osttirolerin, die in Istanbul verheiratet war, ist
mit
ihr im Jahr 2002 aus der Türkei geflohen. Yasemins Vater, Bayram Kobal, klagte
in
Österreich auf Herausgabe des Kindes. Das zuständige Bezirksgericht Lienz
entschied
inzwischen
rechtskräftig auf der Grundlage des Übereinkommens vom 25.10.1980 über die
zivilrechtlichen
Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl. Nr. 512/1988, dass
Yasemin
widerrechtlich aus der Türkei entführt worden sei. Auf gerichtliche Anordnung
hin
wurde
das Mädchen auf dem Schulweg vom Gerichtsvollzieher mitgenommen und dem
türkischen
Vater übergeben, der das Kind wieder in die Türkei brachte. Die Obsorgefrage
wird in Istanbul
entschieden.
Auch wenn die Überführung des Kindes in
die Türkei rechtlich korrekt erfolgt sein sollte, war
diese Entscheidung für viele Bürgerinnen und
Bürger menschlich schwer nachvollziehbar.
Vor allem die Begleitumstände lösten bei vielen Menschen Befremden aus.
So gab die Tiroler
Tageszeitung am 30.11.2004 die Auskunft des
Anwaltes der Mutter der kleinen Yasemin
wieder, der türkische Vater des
Kindes habe Verfahrenshilfe unabhängig von seinem
Einkommen erhalten und einen Anwalt
kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Der
Anwalt hoffe, dass der Tiroler Mutter
in der Türkei das gleiche Recht zukommen werde,
glaube aber nicht daran.
Laut der Tiroler Tageszeitung
vom 1.12.2004 habe der Vater von Yasemin zudem bislang
keinen
Unterhalt für seine beiden Kinder (Yasemins kleiner Bruder kam in Österreich
zur
Welt und bleibt bei seiner Mutter) gezahlt, vielmehr habe die Republik
Österreich
Unterhaltsvorschüsse
an die Osttiroler Mutter geleistet. Herr Kobal habe sich im Zuge des
Verfahrens zwei
Monate in Österreich aufgehalten, ohne dass ein Verfahren auf Rückzahlung
der Unterhaltsbevorschussung gegen ihn angestrebt worden sei.
Nicht zuletzt diese Umstände führten dazu,
dass sich eine unabhängige Plattform mit der
Zielsetzung gründete,
dass Yasemin dort leben darf, wo sie will, nämlich in Österreich. Den
Initiatoren geht es dabei nicht darum, eine Diskussion darüber zu entfachen, ob
es Yasemin in
Österreich oder in der Türkei besser geht oder die Vaterliebe von Herrn Kobal
zu beurteilen.
Yasemin wollte aber in Österreich bleiben und verliert hier ihre Mutter, ihren
Bruder und ihre
Freunde als Bezugspersonen.
Von drei engagierten
Frauen, Frau Gabriele Ecker-Krismer, Frau Ingrid Dertnig und Frau Ida
Ritter, wurde eine
Unterschriftenaktion ins Leben gerufen.
Inzwischen haben über 10.100 Menschen mit ihren
Unterschriften ihre Meinung bekräftigt,
Yasemin gehöre zu ihrer Mutter zurück. Diese
Unterschriften liegen der gegenständlichen
Petition bei.
Forderungen:
Wir ersuchen alle zuständigen Stellen im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
insbesondere die österreichische Botschaft
in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul
sowie die damit befassten Mitglieder
der Bundesregierung, unter Ausschöpfung sämtlicher
diplomatischer Möglichkeiten alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, dass
es im
Obsorgeverfahren in Istanbul Fairness für Yasemin Kobal und deren Mutter, Frau
Franziska
Kobal, gibt.
Die Mutter möge bei der Auswahl eines
Anwaltes und bei den zuständigen türkischen Stellen
nach Kräften unterstützt und weiters dazu beigetragen werden, dass es der
Mutter möglich ist,
Kontakt zu ihrer Tochter zu halten.
Darüber
hinaus möge das Wohlergehen der kleinen österreichischen Staatsbürgerin
Yasemin,
die kein türkisch mehr spricht, seitens
deutschsprachiger österreichischer Vertreter sorgsam
beobachtet werden.
Überdies werden die zuständigen
österreichischen Stellen darum ersucht, die finanzielle
Situation
von Herrn Kobal zu überprüfen bzw. im Rechtshilfeweg überprüfen zu lassen, um
eine
allenfalls mögliche Rückzahlung der Verfahrenshilfe innerhalb des festgelegten
Zeitraumes
von drei Jahren sowie der geleisteten Unterhaltsvorschüsse zu erwirken.