54/PET XXII. GP
Eingebracht am 01.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Theresia Haidlmayr
Abg. zum Nationalrat
An den Präsident des
Nationalrates
Dr. Andreas Khol
im Hause
28. Januar 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die unterfertigte
Abgeordnete überreicht hiermit im Sinne des § 100 Abs.l Z 1 GOG
des Nationalrates beiliegende Resolution der
Studienkommission der Pädagogischen Akademie des Bundes in OÖ.
als Petition zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.
Theresia Haidlmayr
Resolution der Studienkommission der Pädagogischen Akademie des Bundes in
OÖ.
Präambel:
Die gesetzlichen Vorgaben für die Planung
hochschulischer Einrichtungen im
Akademiestudiengesetz
1999 sind eindeutig im § 1, Abs.1-3 geregelt:
Planung hochschulischer Einrichtungen
§ 1.
(1) Der Bund wird innerhalb von acht Jahren hochschulische Einrichtungen für
die Ausbildung der
Pflichtschullehrer
("Hochschule für pädagogische Berufe") schaffen. An diesen
Hochschulen sollen auch
Angebote für die
Ausbildung zum Lehrer in der Erwachsenenbildung und in anderen pädagogischen
Aufgabenbereichen eingerichtet werden, soweit dies nicht Aufgabe der
Universitäten ist. Die
erforderlichen organisations- und studienrechtlichen Regelungen an diesen
hochschulischen
Einrichtungen sind entsprechend den für Hochschulen oder Universitäten üblichen
Standards
auszuführen.
(2)
Das
Zusammenwirken von Forschung und Lehre ist sicherzustellen. Die
Studienabschlüsse an diesen
hochschulischen
Einrichtungen sind akademische Grade. Im Falle der Einführung eines dreigliedrigen
Studiensystems an Universitäten ist darauf zu achten, dass die
Studienabschlüsse mit diesem System
kompatible
akademische Grade sind.
(3)
Auf
die besondere Situation der Kirchen und Religionsgesellschaften ist Bedacht zu
nehmen.
Resolution
Die Pädagogische Akademie des Bundes in OÖ. bietet im
Verbund
mit der Berufspädagogischen Akademie und den
Pädagogischen Instituten bereits jetzt ein ideal abgerundetes
Aufgabenspektrum
an, das die Aus-, Fort- und Weiterbildung der
Pflicht-
und BerufschullehrerInnen sowie die Fort- und
Weiterbildung der AHS- und der BMHS-Lehrerlnnen umfasst.
Dies wird erreicht durch eine langjährige Kooperation in einem gemeinsamen Haus.
Die
Studienkommission der Pädagogischen Akademie des Bundes in OÖ. fordert, dass
auch in
Oberösterreich
der Staat seiner Verantwortung für die Ausbildung von PflichtschullehrerInnen
nachkommt
und daher auch
die Trägerschaft für diese Ausbildung übernimmt.
Diese Resolution wurde von der Studienkommission bei der
ordentlich einberufenen
Sitzung am 10. November 2004 einstimmig beschlossen.
Diese Resolution wird mitgetragen von:
Dienststellenausschuss der PV
Vertretung
der ÖH
Leitung der Akademie