60/PET XXII. GP

Eingebracht am 31.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Anton Heinzl                                    

Abgeordneter zum Nationalrat          

Prandtauerstraße 4                                  
A-3100 St. Pölten

An den Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

Dr.-Karl-Renner-Ring 3

A-1017 Wien

St. Pölten, am 31. März 2005

Petition gegen die Umwandlung des Landesgerichtes St. Pölten in ein
Regionalgericht

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreichen wir die Petition "gegen die Umwandlung des Landesgerichtes St.
Pölten in ein Regionalgericht" im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Heinzl                   

Anlagen: wie oben erwähnt



 


DER BÜRGERMEISTER

2. März 2005

Sehr geehrter Herr Nationalrat,
lieber Freund!


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten hat in seiner Sitzung vom
28. Februar 2005 einstimmig (!) eine Resolution gegen die Umwandlung des
Landesgerichtes St. Pölten in ein Regionalgericht beschlossen, deren Wortlaut
ich dir beiliegend zur Kenntnis bringen darf. Gleichzeitig ersuche ich dich
im Namen der gesamtenSt. Pöltner Gemeindevertretung nachdrücklich um
Unterstützung des in dieser Resolution ausgedrückten Anliegens!

                                                                   Mit freundschaftlichen Grüßen
                                                                   
(Mag. Matthias Stadler)S. g. Herrn

Abg. z. NR Anton Heinzl

Kokoschkastr. 11

3104 St. Pölten-Harland

3100 St. Pölten. Rathausplatz 1  Tel. 02742/333 DW 1000


DRINGLICHKEITSANTRAG

Gemäß § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird beantragt,
nachstehenden Gegenstand in die Tagesordnung für die Sitzung des
G
emeinderates am 28. Februar 2005 aufzunehmen:

Resolution
Umwandlung des Landesgerichts St. Pölten in ein Regionalgericht

Dieser Gegenstand soll unter Pkt. VIa.22a) behandelt werden.
Berichterstatter: Gemeinderat Franz Riederer

St. Pölten, 22.2.2005


Betreff:        Umwandlung des Landesgerichts St. Pölten in ein Regionalgericht

RESOLUTION

Das Bundesministerium für Justiz wird aufgefordert von seinen Plänen einer Neuregelung der
Gerichtsorganisation, insbesondere der Auflösung des Bezirks- und Landesgerichts St. Pölten
Abstand zu nehmen bzw. in der Landeshauptstadt St. Pölten ein Oberlandesgericht zu
situieren.

Den BürgerInnen der Hauptstadt des größten österreichischen Bundeslandes ist der Zugang
zum Recht und der Gerichtsbarkeit ohne zusätzliche Erschwernis hinsichtlich der äußeren
Rahmenbedingungen, wie Anfahrtskosten, Zeitaufwand und Verfahrensdauer, zu garantieren.
Gleichzeitig wird eine Abwertung des Landesgerichtes St. Pölten in ein bloßes Eingangs- oder
Regionalgericht striktest abgelehnt.

Begründung:

Das Bundesministerium für Justiz plant eine Neuregelung der Gerichtsorganisation, welche
nicht nur, aber im besonderen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt St. Pölten
eine deutliche Verschlechterung der bisherigen Situation mit sich bringen würde.
Anstelle des am Gerichtsstandort St. Pölten situierten Bezirks- und Landesgerichtes soll
künftig hin lediglich ein bloßes Eingangsgericht, ein sgn. Regionalgericht neben 11 anderen
Standorten in Niederösterreich eingerichtet werden. Dieses Regionalgericht würde in 1.
Instanz tätig werden, die Zuständigkeit für sämtliche Rechtsmittelverfahren würde
ausschließlich das Oberlandesgericht Wien wahrnehmen. Die derzeit dazwischen geschaltete
Ebene des Landesgerichts als Rechtsmittelgericht soll ersatzlos gestrichen werden.

In der gerichtlichen Praxis würde diese Konzentration und Zentralisierung der Gerichtsbarkeit
einen erschwerten Zugang der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zum Recht bedeuten.
Einerseits werden lange Anfahrtswege, höhere Anfahrtskosten und die längere Abwesenheit
vom Arbeitsplatz für die beteiligten Parteien aber auch für Zeugen, Sachverständige und
Rechtsvertreter die unweigerliche Folge. Andererseits wäre zu befürchten, dass das
Oberlandesgericht Wien auf Grund seines riesigen örtlichen Zuständigkeitsbereiches und der
nunmehr allumfassenden Zuständigkeit als Rechtsmittelgericht zu einem unübersichtlich
monströsen und schwerfalligen Gerichtshof mutieren wird, dessen räumliche und personelle
Ressourcen die Fülle der Geschäftsfälle bei weitem nicht bewältigen werden können.
Berechtigter Weise ist anzunehmen, dass zumindest die Dauer der gerichtlich anhängigen
Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung derart verlängert wird, so dass dem Recht
suchenden Durchschnittsbürger auf Grund der äußeren Begleitumstände in Summe ein
„Durchhalten" eines Gerichtsverfahrens beinahe nicht mehr zugemutet werden kann.

Aus Sicht der Landeshauptstadt St. Pölten als derzeitiger Standort eines Landesgerichtes und
zum Schutze ihrer Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger können die geplanten
Änderungen der Gerichtsorganisation nicht akzeptiert werden.

 

 

 

 

Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen und dem Gesichtspunkt der zu erwartenden
Überlastung der Wiener Rechtsmittelinstanzen, wird die Schaffung eines Oberlandesgerichtes
für das neben Wien bevölkerungsstärkste Bundesland in der NÖ Landeshauptstadt St. Pölten
zur unabdingbaren Notwendigkeit zum Wohle der Bürger und der Justiz