60/PET XXII. GP
Eingebracht am 31.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Anton Heinzl
Abgeordneter zum Nationalrat
Prandtauerstraße 4
A-3100 St. Pölten
An den Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
Dr.-Karl-Renner-Ring 3
A-1017 Wien
St. Pölten, am 31. März 2005
Petition gegen die Umwandlung des Landesgerichtes St.
Pölten in ein
Regionalgericht
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreichen wir die Petition "gegen
die Umwandlung des Landesgerichtes St.
Pölten in ein
Regionalgericht" im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Heinzl
Anlagen: wie oben erwähnt
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DER BÜRGERMEISTER
2. März 2005
Sehr geehrter Herr Nationalrat,
lieber Freund!
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten hat in
seiner Sitzung vom
28. Februar 2005 einstimmig (!) eine Resolution gegen die Umwandlung des
Landesgerichtes
St. Pölten in ein Regionalgericht beschlossen, deren Wortlaut
ich
dir beiliegend zur Kenntnis bringen darf. Gleichzeitig ersuche ich dich
im Namen der gesamtenSt. Pöltner Gemeindevertretung nachdrücklich um
Unterstützung
des in dieser Resolution ausgedrückten Anliegens!
Mit freundschaftlichen Grüßen
(Mag. Matthias Stadler)S. g. Herrn
Abg. z. NR Anton Heinzl
Kokoschkastr. 11
3104 St. Pölten-Harland
3100 St. Pölten. Rathausplatz 1 Tel. 02742/333 DW 1000
DRINGLICHKEITSANTRAG
Gemäß § 6 Abs. 2 der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird beantragt,
nachstehenden
Gegenstand in die Tagesordnung für die Sitzung des
Gemeinderates
am 28. Februar 2005 aufzunehmen:
Resolution
Umwandlung des Landesgerichts St. Pölten in ein Regionalgericht
Dieser Gegenstand soll unter Pkt. VIa.22a) behandelt
werden.
Berichterstatter:
Gemeinderat Franz Riederer
St. Pölten, 22.2.2005
Betreff: Umwandlung des Landesgerichts St. Pölten in ein Regionalgericht
RESOLUTION
Das Bundesministerium
für Justiz wird aufgefordert von seinen Plänen einer Neuregelung der
Gerichtsorganisation,
insbesondere der Auflösung des Bezirks- und Landesgerichts St. Pölten
Abstand
zu nehmen bzw. in der Landeshauptstadt St. Pölten ein Oberlandesgericht zu
situieren.
Den BürgerInnen der
Hauptstadt des größten österreichischen Bundeslandes ist der Zugang
zum
Recht und der Gerichtsbarkeit ohne zusätzliche Erschwernis hinsichtlich der
äußeren
Rahmenbedingungen, wie Anfahrtskosten, Zeitaufwand und Verfahrensdauer, zu
garantieren.
Gleichzeitig wird eine Abwertung des Landesgerichtes St. Pölten in ein bloßes
Eingangs- oder
Regionalgericht striktest abgelehnt.
Begründung:
Das Bundesministerium für Justiz plant
eine Neuregelung der Gerichtsorganisation, welche
nicht
nur, aber im besonderen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt St.
Pölten
eine
deutliche Verschlechterung der bisherigen Situation mit sich bringen würde.
Anstelle
des am Gerichtsstandort St. Pölten situierten Bezirks- und Landesgerichtes soll
künftig
hin lediglich ein bloßes Eingangsgericht, ein sgn. Regionalgericht neben 11
anderen
Standorten
in Niederösterreich eingerichtet werden. Dieses Regionalgericht würde in 1.
Instanz
tätig werden, die Zuständigkeit für sämtliche Rechtsmittelverfahren würde
ausschließlich
das Oberlandesgericht Wien wahrnehmen. Die derzeit dazwischen geschaltete
Ebene
des Landesgerichts als Rechtsmittelgericht soll ersatzlos gestrichen werden.
In der gerichtlichen
Praxis würde diese Konzentration und Zentralisierung der Gerichtsbarkeit
einen
erschwerten Zugang der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zum Recht bedeuten.
Einerseits werden lange Anfahrtswege, höhere Anfahrtskosten und die längere
Abwesenheit
vom Arbeitsplatz für die beteiligten Parteien aber auch für Zeugen,
Sachverständige und
Rechtsvertreter
die unweigerliche Folge. Andererseits wäre zu befürchten, dass das
Oberlandesgericht
Wien auf Grund seines riesigen örtlichen Zuständigkeitsbereiches und der
nunmehr
allumfassenden Zuständigkeit als Rechtsmittelgericht zu einem unübersichtlich
monströsen
und schwerfalligen Gerichtshof mutieren wird, dessen räumliche und personelle
Ressourcen
die Fülle der Geschäftsfälle bei weitem nicht bewältigen werden können.
Berechtigter
Weise ist anzunehmen, dass zumindest die Dauer der gerichtlich anhängigen
Verfahren
bis zur rechtskräftigen Entscheidung derart verlängert wird, so dass dem Recht
suchenden
Durchschnittsbürger auf Grund der äußeren Begleitumstände in Summe ein
„Durchhalten"
eines Gerichtsverfahrens beinahe nicht mehr zugemutet werden kann.
Aus Sicht der
Landeshauptstadt St. Pölten als derzeitiger Standort eines Landesgerichtes und
zum
Schutze ihrer Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger können die geplanten
Änderungen
der Gerichtsorganisation nicht akzeptiert werden.
Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen und dem
Gesichtspunkt der zu erwartenden
Überlastung
der Wiener Rechtsmittelinstanzen, wird die Schaffung eines Oberlandesgerichtes
für
das neben Wien bevölkerungsstärkste Bundesland in der NÖ Landeshauptstadt St.
Pölten
zur unabdingbaren Notwendigkeit zum Wohle der Bürger und der Justiz