61/PET XXII. GP

Eingebracht am 11.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

An den Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol

Parlament

Dr. -Karl-Renner-Ring 3

A-1017 Wien

St. Pölten, am 7. Mai 2005


Petition für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und die
Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von
Intensivtierhaltungen

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreichen wir die Petition " für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und
die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von
Intensivtierhaltungen" im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Anlagen: wie oben erwähnt


Mit freundlichen Grüßen


PETITION

vom 7. Mai 2005

für die Senkung der UVP-Schwellenwerte

und
die Erweiterung der Bürgerbeteiligung

im

Genehmigungsverfahren von
Intensivtierhaltungen


Petition für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und die
Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von

Intensivtierhaltungen

Als Folge des Beitritts Österreichs zur europäischen Union haben sich die
wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Betrieb landwirtschaftlicher
Produktionsbetriebe verändert.

Die Vergrößerung vieler Betriebe führt zu wesentlich stärkeren Auswirkungen von
landwirtschaftlichen Betrieben auf die Anrainer und die Umweltmedien Luft, Wasser
und Boden.

Im österreichischen Genehmigungsrecht wurde dieser Entwicklung bis heute aber
nicht Rechnung getragen.

So ist beispielsweise für die Erweiterung von Stallungen von Intensivtierhaltungen,
die nicht dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 unterliegen, oft nur ein
baurechtliches Verfahren notwendig, in dem die Berücksichtigung der
Umweltauswirkungen des landwirtschaftlichen Bauvorhabens auf Luft, Wasser und
Boden aber nur unzureichend berücksichtigt bleibt. Insbesondere bei der
Genehmigung von Intensivtierhaltungen wird beispielsweise die Beurteilung der am
Projektstandort schon vorhandenen Vorbelastung an Luftschadstoffen NICHT
beurteilt, sondern nur die Zusatzbelastung durch den Neubau bewertet. Deshalb
überschreitet in ländlichen Gebieten die bereits vorhandene Belastung der Anrainer
bereits vor dem Neubau einer neuen Stallung die Zumutbarkeitsgrenze, wie die
beiliegende Unterschriftenaktion in Brunn (Gemeinde Pyhra, NÖ) belegt.

Die in Österreich in vielen Fällen mittlerweile bereits auf industriellem Niveau
betriebene landwirtschaftliche Produktion erfordert auch genehmigungsrechtliche
Vorschriften auf gewerblichem und industriellem Niveau. Ganz besonders wichtig ist
hier die behördlich geprüfte Einhaltung der für Gewerbe- und Industriebetriebe
bereits jetzt geltenden Regelungen im Umweltrecht sowie beim
Arbeitnehmerinnenschutz. Die Herausnahme großer landwirtschaftlicher
Produktionsanlagen aus dem Gewerberecht ist nicht mehr zeitgemäß! Zumindest im


§2 Abs. 3 Z2 der Gewerbeordnung sind zeitgemäße Obergrenzen hinsichtlich der
Betriebsgröße genauso erforderlich wie eine Absenkung der Schwellenwerte des
UVP-Gesetzes für landwirtschaftliche Produktionsbetriebe.

Ich fordere Umweltminister Pröll auf, eine Absenkung der Schwellenwerte für
Intensivtierhaltungsbetriebe im UVP-Gesetz zu veranlassen und als

Landwirtschaftsminister gemeinsam mit Wirtschaftsminister Bartenstein eine
Überarbeitung der Gewerbeordnung vorzunehmen, die zeitgemäße

Schwellenwerte für die Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf Großbetriebe

der Land- und Forstwirtschaft vorsieht.