61/PET XXII. GP
Eingebracht am 11.05.2005
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möglich.
Petition
An den Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
Dr. -Karl-Renner-Ring 3
A-1017 Wien
St. Pölten, am 7. Mai 2005
Petition für die Senkung
der UVP-Schwellenwerte und die
Erweiterung der Bürgerbeteiligung im
Genehmigungsverfahren von
Intensivtierhaltungen
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreichen
wir die Petition " für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und
die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von
Intensivtierhaltungen" im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen
um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Anlagen: wie oben erwähnt |
Mit freundlichen Grüßen
PETITION
vom 7. Mai 2005
für die Senkung der UVP-Schwellenwerte
und
die Erweiterung der Bürgerbeteiligung
im
Genehmigungsverfahren
von
Intensivtierhaltungen
Petition für die
Senkung der UVP-Schwellenwerte und die
Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von
Intensivtierhaltungen
Als Folge des Beitritts Österreichs zur europäischen
Union haben sich die
wirtschaftlichen Voraussetzungen
für den Betrieb landwirtschaftlicher
Produktionsbetriebe verändert.
Die
Vergrößerung vieler Betriebe führt zu wesentlich stärkeren Auswirkungen von
landwirtschaftlichen Betrieben auf die
Anrainer und die Umweltmedien Luft, Wasser
und Boden.
Im österreichischen Genehmigungsrecht wurde dieser
Entwicklung bis heute aber
nicht
Rechnung getragen.
So
ist beispielsweise für die Erweiterung von Stallungen von
Intensivtierhaltungen,
die nicht dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 unterliegen, oft nur
ein
baurechtliches Verfahren notwendig, in dem die Berücksichtigung der
Umweltauswirkungen des landwirtschaftlichen
Bauvorhabens auf Luft, Wasser und
Boden aber nur unzureichend berücksichtigt bleibt. Insbesondere bei der
Genehmigung von Intensivtierhaltungen wird
beispielsweise die Beurteilung der am
Projektstandort schon vorhandenen Vorbelastung an Luftschadstoffen NICHT
beurteilt, sondern nur die Zusatzbelastung durch den Neubau bewertet. Deshalb
überschreitet in ländlichen Gebieten die
bereits vorhandene Belastung der Anrainer
bereits vor dem Neubau einer neuen Stallung die Zumutbarkeitsgrenze, wie
die
beiliegende Unterschriftenaktion in Brunn (Gemeinde Pyhra, NÖ) belegt.
Die
in Österreich in vielen Fällen mittlerweile bereits auf industriellem Niveau
betriebene landwirtschaftliche Produktion erfordert auch genehmigungsrechtliche
Vorschriften auf gewerblichem und
industriellem Niveau. Ganz besonders wichtig ist
hier die behördlich geprüfte Einhaltung der für Gewerbe- und
Industriebetriebe
bereits jetzt geltenden Regelungen im Umweltrecht sowie beim
Arbeitnehmerinnenschutz. Die Herausnahme großer landwirtschaftlicher
Produktionsanlagen aus dem Gewerberecht ist
nicht mehr zeitgemäß! Zumindest im
§2 Abs. 3 Z2 der
Gewerbeordnung sind zeitgemäße Obergrenzen hinsichtlich der
Betriebsgröße genauso erforderlich wie eine Absenkung der Schwellenwerte des
UVP-Gesetzes für
landwirtschaftliche Produktionsbetriebe.
Ich fordere
Umweltminister Pröll auf, eine Absenkung der Schwellenwerte für
Intensivtierhaltungsbetriebe
im UVP-Gesetz zu veranlassen und als
Landwirtschaftsminister
gemeinsam mit Wirtschaftsminister Bartenstein eine
Überarbeitung
der Gewerbeordnung vorzunehmen, die zeitgemäße
Schwellenwerte für die Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf Großbetriebe
der Land- und Forstwirtschaft vorsieht.
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