62/PET XXII. GP

Eingebracht am 11.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Hermann Krist

ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT
DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Herrn

Präsident des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol

im Hause                                                                                                    Wien, am 11. Mai 2005

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die unterzeichneten Abgeordneten überreichen im Sinne des § 100 Abs. 1 Ziffer 1 GOG des Nationalrates eine

Petition

betreffend

Kostenloser Schutzimpfungen gegen Hepatitis-B für freiwillige FeuerwehrhelferInnen

zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen NR Hermann Krist


Petition

betreffend

Kostenloser Schutzimpfungen gegen

Hepatitis B für freiwillige

FeuerwehrhelferInnen


Die Aufgaben der FeuerwehrhelferInnen reichen heute über den klassischen Bereich der Brandlöschung weit hinaus. Von den mehr als 200.000 Einsätzen im Jahr entfallen mittlerweile rund zwei Drittel in den "technischen Bereich", wozu etwa die Bergung von Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergäbe an die Rettungsorganisationen gehört. Die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen kann dabei aufgrund von Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden. Dieser Entwicklung muss zum Schutz der Feuerwehrleute Rechnung getragen werden.

Der Ablauf eines technischen Einsatzes wurde in einer Stellungnahme des Feuerwehrkommandos Linz- Land wie folgt erklärt:

Alarmierung, Einsatzfahrt, Eintreffen am Einsatzort - Rettungsorganisation noch nicht am Einsatzort, Verletzte und eingeklemmte Personen werden unter Zuhilfenahme von hydraulischen Berggeräten geborgen und von der Feuerwehr erstversorgt. Die Erste Hilfe -Leistung erfolgt durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen der Rettungsorganisation bzw. des Notarztteams. Sollte das Notarztteam bereits vor Ort sein, stabilisiert und überwacht das Notarztteam die Verletzten, während die Feuerwehrleute die Verletzten bergen. Im Anschluss erfolgen Aufräumarbeiten an der Unfallstelle, Einrücken in das Feuerwehrhaus und anschließende Reinigung und Aufrüstung des Einsatzgerätes.

Wie aus dieser Darstellung eines Einsatzes ersichtlich ist, sind Feuerwehrleute einer erhöhten Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt. Schnittverletzungen durch Blechkanten, Glasscheiben, Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Verletzten, usw. sind oft trotz guter Schutzausrüstung unvermeidlich. Die Einsatzmannschaften müssen geschützt werden, eine einfache Spritze - wie bei Rettungsorganisationen - könnte diesen Schutz gewährleisten.

Sogar der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates hat festgestellt, dass Feuerwehrleute als Ersthelfer zu verstehen sind, für die die Impfung gegen Hepatitis-B empfohlen wird. Als Hochrisikogruppe werden gerade auch jene Personen definiert, die mit hydraulischen Bergegeräten arbeiten.

Alle gesetzten Initiativen der SPÖ, um die Forderung nach wenigstens einer kostenlosen Schutzimpfung gegen Hepatitis-B für Feuerwehrleute durchzusetzen, sind grundsätzlich von allen Seiten (auch von den Regierungsfraktionen) zu recht befürwortet worden, aber alle von den Abgeordneten der SPÖ eingebrachten Anträge zur Schaffung der dafür notwendigen gesetzlichen Grundlage fanden keine Mehrheit, oder nach Klärung offener Fragen wurden seitens der Bundesregierung keine weiteren Schritte mehr gesetzt.

Durch eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz soll eindeutig klargestellt werden, dass auch Tätigkeiten von Feuerwehren im „technischen Einsatz“, bei denen ein erhebliches Infektionsrisiko besteht, von der Berufskrankenheitenliste des ASVG erfasst sind. Zumindest sollte den Feuerwehrleuten, die im technischen Bereich eingesetzt werden, eine einfache Spritze, die sie vor einer Ansteckung schützt, finanziert werden!

Auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Feuerwehren bekräftigt eine Unterstützung für die Feuerwehren:

So belegen dies z.B. aktuelle Zahlen aus Oberösterreich aus einem Artikel der OÖ Kronenzeitung vom 26.01.2005: laut dem OÖ Landesfeuerwehrchef, Johann Huber, und Landesrat, Josef Stockinger (ÖVP), gibt es in Oberösterreich 931 Feuerwehren mit 89.798 Mitgliedern.   Im Jahr 2004 gab  es  30.993  technische Einsätze,  9.061  Brandeinsätze,


umgerechnet täglich 110 Feuerwehreinsätze. Gesamt 433.631 Einsatzstunden mit einem Wert von mehr als 4,3 Mio. Euro. Es wurden 826 Menschen, 1100 Tiere und Sachwerte um 154 Mio. Euro gerettet.

Eine Studie (16.09.2004) über "die Steirischen Feuerwehren und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung", die vom Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte der Grazer Universität erstellt wurde, bekräftigt jede Unterstützung für die Feuerwehrleute:

"Die Feuerwehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft", so lautet die Kernaussage der Studie.

3000 befragte Steirerinnen und Steirer aller Altersgruppen zeigten sich vom Leistungspotenzial der Feuerwehren hochzufrieden. Mehr noch: Neben dem Brandschutz und dem Einsatz bei Unfällen wurde die Mitwirkung am Gemeindeleben noch vor der Katastrophenhilfe als drittwichtigster Schwerpunkt von der Bevölkerung gewertet.

Die steirischen Feuerwehren leisten jährlich rund 5 Millionen freiwillige Einsatz- und Arbeitsstunden. Dies entspricht für die Volkswirtschaft, gerechnet am Stundenlohn eines Facharbeiters, einen Wert von 56 Millionen Euro. Darüber hinaus konnten durch den Einsatz der Feuerwehren Volksvermögen in der Höhe von 132 Millionen Euro und 800 Menschenleben gerettet werden.

Eine Erhebung über jene Feuerwehrleute, die eine Schutzimpfung benötigen, hat das Bezirksfeuerwehrkommando Linz-Land durchgeführt (Stand 2004): In Linz-Land gibt es 2977 Feuerwehrleute, davon 2186 Aktive, 448 Reserve, 343 Jugend. Davon benötigen 893 Personen eine Schutzimpfung. Wie aus dieser präzisen Erhebung ersichtlich ist, wäre es leicht zu eruieren, wie viele Feuerwehrleute bundesweit im technischen Bereich eingesetzt werden bzw. wie viele eine Schutzimpfung benötigen. Außerdem zeigt diese Erhebung deutlich, dass ca. 1/3 des aktiven Mannschaftsstandes und nicht sämtliche Feuerwehrleute eine Schutzimpfung benötigen und dass die Kosten dafür deshalb nicht so hoch sein werden wie von der Bundesregierung behauptet wurde.

Nach der humanitären Bedeutung lässt sich auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Feuerwehren nicht abstreiten, weshalb es schon alleine deshalb vollkommen unlogisch erscheint, dass die Aufnahme von „Feuerwehren im technischen Einsatz" in die Berufskrankheitenliste von der Bundesregierung vehement abgelehnt wird, oder dass ihnen nicht einmal eine einfache Spritze, die sie vor einer möglichen Ansteckung schützt, finanziert wird.

Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, unverzüglich alle Schritte zu setzen, um die freiwilligen FeuerwehrhelferInnen in die Berufskranheitenliste des ASVG aufzunehmen, oder dass die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen dafür Sorge trägt, dass ihnen zumindest eine einfache Spritze finanziert wird, die sie vor einer Ansteckung schützt.