66/PET XXII. GP

Eingebracht am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

An den

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol

im Hause

Wien, 09. Juni 2005

Betreff: Petition betreffend „Verbot des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen"

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend Verbot des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen
NAbg. Klaus Wittauer                                  NAbg. Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer


Erweiterung des neuen Tierschutzgesetzes!

Per 01.01.2005 tritt das neue Tierschutzgesetz in Österreich in Krad. Einer der neuen Punkte besagt, dass es nunmehr verboten ist, in Tierhandlungen auf direktem Wege Hunde und

Katzen zu verkaufen. Nur mehr die Vermittlung dieser Tiere ist erlaubt.

Da nun Frettchen viele gemeinsame Eigenschaften sowohl mit Hunden als auch mit Katzen

aufweisen und nicht zuletzt durch die immer schwierigere Situation mit unzähligen

Abgabetieren, die wohl meist unüberlegt und spontan in Tierhandlungen gekauft werden und

dann sehr bald wieder hergegeben werden, ersuchen wir darum, das Verbot des direkten

Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen im Tierschutzgesetz bei der nächsten Überarbeitung raschestmöglich mitaufzunehmen. Dadurch ist es möglich die Zahl der

Abgabetiere drastisch zu reduzieren.