69/PET XXII. GP

Eingebracht am 06.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol

im Hause                                                                                             Wien, 6. Juli 2005

Betreff: Petition „Überparteiliche Initiative für eine gerechte Agrarreform in Österreich"

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend Umsetzung der EU-Agrarreform" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Abg z NR DI Dr Wolfgang Pirklhuber


Überparteiliche Initiative

für eine gerechte Agrarreform in Österreich

Kontakt: Mag. Monika Strasser/Mag. Rainer Stangl   

PETITION

Überparteiliche Initiative für eine gerechte Agrarreform in Österreich

Unsere Forderungen:

         Prämienzahlungen müssen den tatsächlichen BewirtschafterInnen mit
1. 1. 2005 selbstverständlich zustehen!

         Kerne Enteignung von GrundbesitzerInnen und VerpächterInnen

         Für Gleichbehandlung aller BäuerInnen und Bauern - Keine
wettbewerbsverzerrende Fristen, Untergrenzen und Prozentsätze

         Prüfung eines Alternativmodells gemäß EU-Verordnung zur Agrarreform


Betroffene Bauern und Bäuerinnen fordern ihre demokratischen Grundrechte ein! Worum geht's?

Im Rahmen der Agrarreform ist ab 1. 1. 2005 eine Entkoppelung der Prämienrechte vorgesehen, d.h., die Agrarprämien werden nicht mehr für einzelne Kulturpflanzen ausbezahlt, sondern unabhängig von der Produktion. Diese Prämienansprüche stehen im österreichischen Betriebsprämien-Modell nur jenen Landwirten zu, welche diese Flächen im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2002 bewirtschaftet haben. In Folge von Pächterwechsel nach dem Jahr 2002 kommt es nun zu der Situation, dass landwirtschaftliche Prämien bei einem Pächter bleiben, der das Land nicht mehr bewirtschaftet und der Neupächter keine Prämien bekommt. Der Grundeigentümer (Verpächter) hat keinen Einfluss mehr darauf, dass jener Landwirt, dem er die Flächen verpachten will, auch selbstverständlich Anspruch auf die Prämienzahlung hat.

Weiters sind die Untergrenzen für die Anrechnung von Härte- und Sonderfällen von 500 € bzw. 1000 € ebenso wie die Mindestbetriebsprämie von 3000 € für Neueinsteiger (Hofübernehmer) völlig unver­hältnismäßig, da Kleinbetriebe damit benachteiligt und der Gleichheitsgrundsatz massiv verletzt wird.

Bauern 2. Klasse

Wenn nichts geändert wird, entsteht eine sehr konfliktträchtige Situation unter der Bauernschaft, wenn Prämienrechte nicht freiwillig weitergegeben werden z.B. an nachfolgende Pächter, falls im Bezugs­zeitraum 2000-2002 ein Pächterwechsel stattgefunden hat Nach den Wünschen des Landwirtschafts-ministers bleiben die Prämienrechte beim alten Pächter und neue Pächter werden zu Bauern „zweiter Klasse" degradiert. Außerdem führt der historische Bezugszeitraum zu enormen Wettbewerbs­verzerrungen und benachteiligt innovative, marktorientierte Landwirte, die bisher alternative Kulturen wie Gemüse, Kartoffeln, Gewürzpflanzen, Ölkürbis etc. angebaut haben ebenso wie Kleinbetriebe mit Sonderfällen.

Verordnung ist rechtswidrig

Die österreichische Betriebsprämienregelung stellt in vielen Fällen praktisch eine Enteignung von verpachtenden Bauern und Grundbesitzern dar. Die Betriebsprämienverordnung stützt sich dabei auf die Paragraphen 96 Abs. 2, 99 und 108 des Marktordnungsgesetzes 1985 (BGBL. Nr. 210 - zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL I Nr. 108/2001) verletzt jedoch massiv demokratische Grundrechte:

         Eigentumsrechte (Schutz des Eigentums),

         Gleichbehandlung (unterschiedliche Behandlung der Landwirte) sowie

         den Vertrauensgrundsatz (Betroffene Bauern wurden im Jahr 2003 damit konfrontiert, dass
als Bezugzeitraum der Zeitraum 2000-2002 herangezogen wird. Sie hatten also keine
Möglichkeit sich zu wehren, sondern wurden sozusagen im Nachhinein vor vollendete
Tatsachen gestellt.)

Die Steuer- und abgabenrechtliche Situation der „enteigneten"“ Bauern ist ungeklärt, da von diesen ja nicht die gleiche Abgabenleistung gefordert werden kann, wie von jenen, die über Prämienrechte verfügen.

Bauernvertretung hat versagt

Bauernfunktionäre schieben gerne der EU den schwarzen Peter zu. Tatsache ist, dass die österreichischen Interessensvertreter bewusst diese Situation herbeigeführt haben, obwohl sie in ihren eigenen ersten Stellungnahmen genau diese Problematik aufgezeigt haben. Der plötzliche Gesinnungswandel ist dubios und erklärungsbedürftig.

Ziel muss sein, diese missglückte Betriebsprämienverordnung zu korrigieren, denn die EU-Agrarreform sieht auch alternative Lösungen mit regional einheitlichen Flächenprämien bzw. Kombinationsmodellen aus Betriebs- und Regionsmodell vor, die zu gerechteren gesetzeskonformen Lösungen führen würden.