69/PET XXII. GP
Eingebracht am 06.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
An den
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol
im Hause Wien, 6. Juli 2005
Betreff: Petition „Überparteiliche Initiative für eine gerechte Agrarreform in Österreich"
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend „Umsetzung der EU-Agrarreform" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Abg z NR DI Dr Wolfgang Pirklhuber
Überparteiliche Initiative
für eine gerechte Agrarreform in Österreich
Kontakt: Mag. Monika Strasser/Mag. Rainer Stangl
PETITION
Überparteiliche Initiative für eine gerechte Agrarreform in Österreich
Unsere Forderungen:
•
Prämienzahlungen müssen den tatsächlichen BewirtschafterInnen
mit
1. 1. 2005
selbstverständlich zustehen!
• Kerne Enteignung von GrundbesitzerInnen und VerpächterInnen
•
Für Gleichbehandlung aller BäuerInnen und Bauern - Keine
wettbewerbsverzerrende Fristen, Untergrenzen und Prozentsätze
• Prüfung eines Alternativmodells gemäß EU-Verordnung zur Agrarreform
Betroffene Bauern und Bäuerinnen fordern ihre demokratischen Grundrechte ein! Worum geht's?
Im Rahmen der Agrarreform ist ab 1. 1. 2005 eine Entkoppelung der Prämienrechte vorgesehen, d.h., die Agrarprämien werden nicht mehr für einzelne Kulturpflanzen ausbezahlt, sondern unabhängig von der Produktion. Diese Prämienansprüche stehen im österreichischen Betriebsprämien-Modell nur jenen Landwirten zu, welche diese Flächen im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2002 bewirtschaftet haben. In Folge von Pächterwechsel nach dem Jahr 2002 kommt es nun zu der Situation, dass landwirtschaftliche Prämien bei einem Pächter bleiben, der das Land nicht mehr bewirtschaftet und der Neupächter keine Prämien bekommt. Der Grundeigentümer (Verpächter) hat keinen Einfluss mehr darauf, dass jener Landwirt, dem er die Flächen verpachten will, auch selbstverständlich Anspruch auf die Prämienzahlung hat.
Weiters sind die Untergrenzen für die Anrechnung von Härte- und Sonderfällen von 500 € bzw. 1000 € ebenso wie die Mindestbetriebsprämie von 3000 € für Neueinsteiger (Hofübernehmer) völlig unverhältnismäßig, da Kleinbetriebe damit benachteiligt und der Gleichheitsgrundsatz massiv verletzt wird.
Bauern 2. Klasse
Wenn nichts geändert wird, entsteht eine sehr konfliktträchtige Situation unter der Bauernschaft, wenn Prämienrechte nicht freiwillig weitergegeben werden z.B. an nachfolgende Pächter, falls im Bezugszeitraum 2000-2002 ein Pächterwechsel stattgefunden hat Nach den Wünschen des Landwirtschafts-ministers bleiben die Prämienrechte beim alten Pächter und neue Pächter werden zu Bauern „zweiter Klasse" degradiert. Außerdem führt der historische Bezugszeitraum zu enormen Wettbewerbsverzerrungen und benachteiligt innovative, marktorientierte Landwirte, die bisher alternative Kulturen wie Gemüse, Kartoffeln, Gewürzpflanzen, Ölkürbis etc. angebaut haben ebenso wie Kleinbetriebe mit Sonderfällen.
Verordnung ist rechtswidrig
Die österreichische Betriebsprämienregelung stellt in vielen Fällen praktisch eine Enteignung von verpachtenden Bauern und Grundbesitzern dar. Die Betriebsprämienverordnung stützt sich dabei auf die Paragraphen 96 Abs. 2, 99 und 108 des Marktordnungsgesetzes 1985 (BGBL. Nr. 210 - zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL I Nr. 108/2001) verletzt jedoch massiv demokratische Grundrechte:
• Eigentumsrechte (Schutz des Eigentums),
• Gleichbehandlung (unterschiedliche Behandlung der Landwirte) sowie
•
den Vertrauensgrundsatz (Betroffene Bauern wurden im Jahr 2003
damit konfrontiert, dass
als Bezugzeitraum der Zeitraum 2000-2002 herangezogen wird. Sie hatten also
keine
Möglichkeit sich zu wehren, sondern wurden sozusagen im Nachhinein vor
vollendete
Tatsachen gestellt.)
Die Steuer- und abgabenrechtliche Situation der „enteigneten"“ Bauern ist ungeklärt, da von diesen ja nicht die gleiche Abgabenleistung gefordert werden kann, wie von jenen, die über Prämienrechte verfügen.
Bauernvertretung hat versagt
Bauernfunktionäre schieben gerne der EU den schwarzen Peter zu. Tatsache ist, dass die österreichischen Interessensvertreter bewusst diese Situation herbeigeführt haben, obwohl sie in ihren eigenen ersten Stellungnahmen genau diese Problematik aufgezeigt haben. Der plötzliche Gesinnungswandel ist dubios und erklärungsbedürftig.
Ziel muss sein, diese missglückte Betriebsprämienverordnung zu korrigieren, denn die EU-Agrarreform sieht auch alternative Lösungen mit regional einheitlichen Flächenprämien bzw. Kombinationsmodellen aus Betriebs- und Regionsmodell vor, die zu gerechteren gesetzeskonformen Lösungen führen würden.