71/PET XXII. GP

Eingebracht am 20.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

DI Dr. Wolfgang Pirklhuber
Abgeordneter zum Nationalrat

An den

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

im Hause

Wien, 16. September 2005

Betreff: Petition: "Initiative zur Verhinderung weiterer Handymasten im Feyregger
Wohngebiet"

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Sinne des § 100 Abs.l GOG-NR überreiche ich die Petition betreffend „Initiative zur
Verhinderung weiterer Handymasten im Feyregger Wohngebiet" mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Abg. z. NR DI Dr. Wolfgang Pirklhuber


Pfarrkirchen bei Bad Hall am 13. September 2005

Betrifft: Regelung gegen den Wildwuchs von Mobilfunksendeanlagen (Handymasten)

Sehr geehrte Damen und Herren,

rund acht Monate (Juli 2004 - Februar 2005) wurde in Pfarrkirchen bei Bad Hall um die
Errichtung eines Handymastens im Turm der Rokoko-Pfarrkirche Pfarrkirchen gestritten, bis
im Februar 2005 die Di
özese Linz Handymasten in Kirchtürmen per Bescheid verboten hat.
R
ückwirkend war auch Pfarrkirchen bei Bad Hall davon betroffen und dies bedeutete das
endgültige Aus für den geplanten Handymast im Kirchturm der Pfarrkirche.

Rund vier Monate später, Ende Juni 2005, ist der Handymaststreit in Pfarrkirchen bei Bad Hall neuerlich aufgeflammt und betrifft nun den Ortsteil Feyregg, wo die ZORN Manfred GmbH in 4540 Pfarrkirchen, Ranwallnerstraße 1 (Möbelerzeugungsbetrieb) mit Firmenchef Manfred ZORN sozusagen als Nutznießer" den bereits mit zwei Sendemasten ausgestatteten Sägespänesilo um zwei weitere Anlagen auf vier Handymastanlagen verdoppeln will.


420 Unterschriften gegen die Erweiterung
von Handymasten im Wohngebiet Feyregq

Die Bewohner der Siedlung Feyregg mussten Ende Juni 2005 erfahren, dass auf dem Silo der ZORN Manfred GmbH die Errichtung von weiteren Handymasten zur Versorgungserweiterung entstehen soll. Eine solche Anlage im unmittelbaren Bereich eines Siedlungsgebietes ist - wie aus vielen Untersuchungen und Diskussionen bekannt ist – sehr umstritten. Die davon ausgehenden Strahlen wirken demnach auf die unmittelbaren Bewohner gesundheitsgefährdend und beeinträchtigen schwerwiegend deren Wohlbefinden. Auch ist nicht zu verstehen, warum wir "Feyregger" jetzt jene Nachteile übernehmen sollen, die im Zentrum von Pfarrkirchen (geplanter Masten auf der Pfarrkirche) aus gleichen Argumenten verhindert worden sind.

Unter diesen berechtigten Bedenken haben 420 betroffene Bürger und Bürgerinnen der Wohnsiedlung Feyregg mit ihrer Unterschrift erklärt, dass sie gegen die Erweiterung von Handymasten in ihrem Wohn- und Siedlungsgebiet Feyregg sind.
In diesem Wohn- und Siedlungsgebiet befinden sich zudem in unmittelbarer Nähe des Möbelerzeugers ZORN Manfred GmbH drei große Wohnblocke mit rund 100 Bewohnern.

Siehe beiliegende Liste mit 420 Unterschriften gegen die Erweiterung von Handymasten im Wohngebiet Feyregg

Handymasten kontra "Gesunde Gemeinde Pfarrkirchen"

Die 2100-Seelen-Gemeinde Pfarrkirchen will bekanntlich über der Aktion des Landes OÖ zur

"Gesunden Gemeinde" werden. Drei Handymastanlagen in stark verbautem Wohngebiet

stehen sicherlich im Widerspruch zu einer ,,Gesunden Gemeinde".

Gesundheit wird von den Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt, dort

wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um

sich selbst und für andere sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu

fällen und Kontrolle über die eigenen Lebensumstande auszuüben sowie dadurch, dass die

Gesellschaft in der man lebt, Bedingungen herstellt, die allen ihren Bürgern Gesundheit

ermöglichen.

Die Leiterin des Arbeitskreises ,,Gesunde Gemeinde", Juliana Krump wurde bereits über das

geplante Vorhaben und den Maßnahmen der Bürgerinitiative informiert.

Weitere Bürgerinitiative ,,Gesunde Wohngemeinde Pfarrkirchen"

Bereits zum Zeitpunkt des Handymaststreites im Kirchturm entstand die Bürgerinitiative
"Gesunde Wohngemeinde Pfarrkirchen" und tritt ein für

-  Schutz aller BürgerInnen vor möglichen Gesundheitsfolgen

-  Schutz der Gesundheit unserer Kinder, auch vor der "Schuldenfalle".

-  Schutz vor möglicher Wertminderung von Liegenschaften in der Umgebung

-  Schutz vor möglicher Mietzinsminderung, Erhaltung der Wohnqualität.

-  Schutz vor Mobilfunksendeanlagen. Mindestabstand zum nächsten Haus - 300 Meter.
Handys funktionieren auch dann.

(Herbert FELBERMAYR, Pfarrkirchnerstraße 22, Tel.: 07258/7662)


In der 2100-Seelen-Gemeinde Pfarrkirchen gibt es derzeit fünf Handymastanlagen:

1)  Sägespänesilo Möbelerzeugung Zorn im Ortsteil Feyregg

2)  Sagespanesilo Möbelerzeugung Zorn im Ortsteil Feyregg

3)  Damhirschgehege im Ortsteil Feyregg - Rauberstraße (Nahe Clubhaus Golfclub Tassilo)
4) am Dach des Gasthauses Lamplhub im Ortsteil Mühlgrub

5) Riesige Sendemastanlage in der Nähe des Gasthauses Lamplhub im Ortsteil Mühlgrub

Resolution Im Gemeinderat Pfarrkirchen/Bad Hall

Bei der Pfarrkirchner Gemeinderatssitzung (12 SP, 11 VP und 2 FP) wurde am Freitag, den
1. Juli 2005 wurde mit 18 Ja- und 7 Nein-Stimmen folgende Resolution beschlossen:

Mobilfunk-Masten-Resolution

1.      In der Gesundheitsregion und Wohngemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall sollen
BürgerInnen durch Handymasten gesundheitlich nicht beeinträchtigt und die
Wohnobjekte nicht wertgemindert werden.

2.      Die Warnungen der Internationalen Mediziner bezüglich der möglichen negativen
Auswirkungen der Strahlung von Mobilfunk-Masten auf die Gesundheit und das
Wohlbefinden der Menschen werden immer deutlicher. Daher dürfen in Pfarrkirchen

3.      derartige Sendeanlagen auf Gebäuden des Gemeindegutes und öffentlichen Gutes
der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall nicht installliert werden.

4.      Die Eigentümer der Gebäuden und Liegenschaften im Gemeindegebiet werden
ersucht, im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihrer
unmittelbaren und mittelbaren Anrainer, vor Installierung von Mobilfunk-Maten das
Einvernehmen mit der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall herzustellen (Standortop-
timierungsverfahren), soweit dies nicht ohnehin durch die Oö. Bauordnung zwingend
vorgeschrieben ist.

5.      Die Strahlungsstärke der Sendeanlage soll so reduziert werden, dass die
Strahlungsimmission, die bei den BürgerInnen im Freien ankommt, unter 10
Mikrowatt / m2 liegt (= Salzburger Landessanitätsdirektion) und die Sendeanlagen
müssen einen Mindestabstand von ca. 300 m zu den bewohnten Gebieten haben.

Siehe Beschluß der Gemeinde Pfarrkirchen vom 1. Juli 2005

Resolution im OÖ. Landtag

Auch der OÖ. Landtag hat am 5. Juli 2005 eine Resolution beschlossen, in der die OÖ.
Landesregierung die Bundesregierung auffordert, eine Verbesserung der Situation im
Bereich des Mobilfunks herbeizuführen.
Siehe Initiativantrag an den OÖ. Landtag vom 7. Juni 2005


Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern daher

         endlich     eine     gesetzliche     Regelung     gegen     den     Wildwuchs     von Mobilfunksendeanlagen im Sinne der Resolutionen des Oö. Landtages und der Gemeinde Pfarrkirchen/Bad Hall,

         eine    Regelung    der    Strahlungsstarke    von    Sendeanlagen,    dass    die Strahlungsimmission, die bei den BürgerInnen im Freien ankommt, unter 10 Mikrowatt/m2 liegt (Salzburger Vorsorgewert),

         einen vorbeugenden Schutz für Wohn- und Siedlungsgebiete, wonach der Abstand einer geplanten Mobilfunksendeanlage zum nächstgelegenen Siedlungsgebiet mindenstens 300 Metern zu betragen hat,

         ein Mitspracherecht für betroffene Nachbarn und Anrainer, da Nachbarn bei der Errichtung    von    Bienenhütten    im    Grünland    Schutz    vor    schädlichen Umwelteinwirkungen gem § 2 Z 36 Oö. BauTG haben und im Gegensatz dazu braucht ein Mobilfunkbetreiber z.B. in der Gemeinde Pfarrkirchen/Bad Hall für eine 9,90 Meter hohe Sendemastanlage auf einen 13,5 Meter hohen Sagespänesilo keinerlei     Bewilligung,     obwohl     diese     Sendemastanlage     offensichtlich gesundheitsbeeinträchtigend ist und zudem das Orts- und Landschaftsbild wesentlich stört,

         die Möglichkeiten von rechtskräftigen Gemeinde-Verordnungen in ganz Österreich zur flächendeckenden Regelung der Standorte von Sendemastenlagen, ähnlich wie in der Gemeinde Klaus in Vorarlberg

Als Sprecher der ,,Initiative zur Verhinderung weiterer Handymastanlagen im Feyregger Wohngebiet bitten wir um Behandlung unserer Anliegen sowie für unsere berechtigten Bedenken und hoffen auf positive Nachricht

Es verbleiben mit freundlichen Grüßen

(Franz WIESER)              (Gerhard HÜTMEYER)