74/PET XXII. GP

Eingebracht am 29.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Theresia Haidlmayr

Abg. zum Nationalrat

An den

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Im Hause

29. September 2005

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die unterfertigte Abgeordnete überreicht im Sinne des § 100 Abs. 1 Ziffer 1 GOG des Nationalrates eine

PETITION

betreffend

"Menschenrechte für Alle! Für die besondere Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderung in den Entwicklungsländern"

mit der Bitte, um weitere geschäftsordnungsgemäße Behandlung

Theresia Haidlmayr

Abg. zum Nationalrat


PETITION

Menschenrechte für Alle! Für die besondere Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderung in den Entwicklungsländern"

Menschen mit Behinderung zählen global zu den am meisten marginalisierten und diskriminierten Gesellschaftsgruppen, denen vor allem in den benachteiligten Regionen mehrheitlich die grundlegendsten Menschenrechte verwehrt werden. Weltweit gibt es 600 Millionen Menschen mit Behinderung, von denen 80 Prozent in den Entwicklungsländern leben. Eine der Hauptursachen für dieses große globale Gefälle ist der kausale Zusammenhang zwischen Armut und Behinderung:

Einerseits zählen Armutsbedingungen zu den Hauptursachen für physische und psychische Beeinträchtigungen, so zum Beispiel Unterernährung, mangelnde medizinische Versorgung, kein Zugang zu Informationen etc. Andererseits fördern unzureichende sozioökonomische Bedingungen die Entwicklung von anfangs leichten, zu schweren und bis zum Tode führenden Beeinträchtigungen.

Menschenrechte für Alle

Obwohl das universelle Menschenrechtssystem die Prinzipien von Gleichheit und Nicht-Diskriminierung einschließt, sind Personen mit Behinderung de facto in fast allen gesellschaftspolitischen Bereichen einer oder mehrerer Formen von Diskriminierung ausgesetzt. Dem soll in Zukunft die achte internationale Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen für die Rechte und Würde von Personen mit Behinderung, die seit 2003 in Ausarbeitung ist, entgegenwirken. Der derzeitige Entwurf dieser UN Menschenrechtskonvention nimmt jedoch keinen expliziten Bezug auf die Problematik von Behinderung in den Entwicklungsländern. Diese Tatsache wird von zahlreichen internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren kritisiert und es wird gefordert, einen eigenen Artikel zum Thema Internationale Kooperation" zu inkludieren.

Österreich hat bereits einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer Inklusiven Entwicklungszusammenarbeit (EZA)" gemacht. Im Zuge der Gesetzesnovelle des EZA-Gesetzes hat der Nationalrat 2003 beschlossen, dass bei allen Maßnahmen die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderung in sinnvoller Weise zu berücksichtigen sind". Daraus ergibt sich die Verpflichtung, behinderte Menschen in alle relevanten Bereiche der österreichischen Entwicklungskooperation zu inkludieren.

Auf internationaler Ebene spiegelt die Realität nach wie vor ein anderes Bild wider: Menschen mit Behinderung werden in den Entwicklungsmaßnahmen, sei es von bilateraler oder multilateraler Seite, nicht berücksichtigt. Bildungs- und Gesundheitsmaßnahmen, einkommensschaffende Aktivitäten und zahlreiche andere Bereiche, in denen Programme und Projekte für eine nachhaltige Armutsbekämpfung umgesetzt werden, diskriminieren Menschen mit Behinderung!


Aus Anlass der bevorstehenden siebten Verhandlungsrunde der UN Konvention für die Rechte und Würde von behinderten Menschen fordern wir:

        Eine globale Armutsbekämpfung, zu der sich die internationale Staatengemeinschaft und so auch Österreich verpflichtet hat, muss die von Armut am meisten betroffenen Menschen mit Behinderung in allen Ent-wicklungsmaßnahmen berücksichtigen.

      Eine Entwicklung für Alle" ist in erster Linie eine Menschenrechtsfrage und muss als solche in nationalen und internationalen sowie    rechtlichen und politischen Instrumenten inkludiert werden.

      Aufgrund dieser Forderungen mögen sich die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und die Bundesministerin für Soziales innerhalb der EU Verhandlungsgruppe zur UN Konvention, deren Vorsitz Österreich im Zuge der EU Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 haben wird, für die Aufnahme dieses   Aspektes   in   verschiedene   Artikel   (Art.   24bis   Internationaler Cooperation und Article 4 on General Obligations") der UN  Konvention einsetzen.

Ohne die Berücksichtigung der besonderen Problematik von Behinderung und Armut wird dieses internationale Rechtsinstrument für mehr als 480 Millionen Menschen mit Behinderung in den Entwicklungsländern unbrauchbar sein!