79/PET XXII. GP

Eingebracht am 10.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

An die

Zweite Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

Petition: JA! Zur Wohnqualität- NEIN! Zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet"

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-Nr überreiche ich in der Anlage die Petition JA! Zur
Wohnqualität-NEIN! Zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet" mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Abg. z. Nationalrat Dietmar Keck

 

Anlage: Petition


Petition: JA! zur Wohnqualität!

NEIN! zum LKW-Dauer-Parken im Wohngebiet!

Im Zeitalter der internationalen Produktionsstandorte und des globalen Handels stellt das Trans-
portgewerbe einen wichtigen Pfeiler im täglichen Wirtschaftslebens dar. Neben der Nutzung
von Bahn- und Seewegen sind es hier vor allem die Lastkraftwägen, die die Hauptaufgabe der
Waren- und Rohstoffdistribution übernehmen.

Was im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle einnimmt, kann jedoch für Wohn- und Sied-
lungsgebiete ein massives Problem darstellen. Die, dem allgemeinen Eindruck entsprechend, in
den letzten Jahren massiv gestiegene Unsitte des
LKW-Dauerparkens" im Siedlungsgebiet be-
schert" den betroffenen AnrainerInnen nicht nur eine optische Beeinträchtigung ihres Wohnum-
feldes, sondern bewirkt auch eine massive Benachteiligung im Hinblick auf die Verkehrssicher-
heit, die Lärmentwicklung und den Umweltschutz.

Probleme im Straßenverkehr

LKWs verstellen oftmals auch bei korrektem Parkieren im Sinne der StVO die Sicht, verdecken
einparkende wie abfahrende PKWs oder zwingen Erwachsene gleichsam wie Kinder, die eine
Straße überqueren wollen, weit auf die Fahrbahn hervorzutreten, um Übersicht über den flie-
ßenden Verkehr zu erhalten. Vor allem bei Nebel, starkem Niederschlag oder Schneefall verwan-
deln sich abgestellte Lastkraftw
ägen regelmäßig zu unerwarteten Schikanen, sodass Kollisionen
mit dem Gegenverkehr infolge eines Ausweichmanövers oder Auffahrunfälle bei den LKWs
selbst nicht selten unausweichlich sind.

Umweltschutz, Lärm

Auch Argumente der Lärmentwicklung und des Umweltschutzes sind es, die gegen das LKW-
Parken in Wohngebietsnähe sprechen. Viele Lastkraftwägen müssen noch nach dem Abstellen
oder schon lange vor ihrer Abfahrt mit laufendem Motor betrieben werden, um z.B. eine Brems-
anlage in Gang zu bringen oder um mit Kühl- oder Wärmevorrichtungen zu hantieren.

Dies stellt für nahegelegene Wohngebiete nicht nur eine Quelle unnötiger Lärmbelastung dar,
sondern bewirkt auch eine gesundheitliche Bedrohung durch Feinstaub oder etwaiger ablaufen-
der Öle oder Kondensate. Je mehr Lastkraftwägen - in der Realität kann festgestellt werden,
dass sich etablierte" LKW-Abstellorte in rascher Zeit vergrößern - an einem Ort in Wohngebiet-
nähe abgestellt wurde, umso größer wird diese Problematik.


Rolle des Berufskraftverkehrs

Wir sind uns bewusst, dass das Transportgewerbe ein wichtiges und hartes Geschäft ist. Die Ar-
beit der BerufskraftfahrerInnen ist eine, die uns höchsten Respekt abverlangt. Dennoch stellen
wir uns die Frage, warum es den Transportunternehmen scheinbar unmöglich ist, Heimathä-
fen" für ihre Firmenfahrzeuge anzubieten. Wir fragen uns: Wie würde unsere Gegend aussehen,
wenn alle, die ein berufliches Fahrzeug nutzen - z.B. auch die MitarbeiterInnen der Müllabfuhr,
der Polizei, des Bautransportgewerbes,... - es ebenfalls mit nachhause nehmen müssten? Eine
noch st
ärkere Belastung würde uns ins Haus" stehen.

Zur Lösung des Problems verlangen wir daher eine Novellierung der geltenden
Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort steht seit 1960 Im §24 geschrieben:

Das Parken ist... verboten:

... In der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1 sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet
weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen
oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit Lastkraftwagen, Anhängern
und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 3,5t.

Würde der Abstand von 25m auf 100m erweitert, käme dies im Sinne der obig skizzierten Prob-
leme einem adäquaten Schutz der heute beeinträchtigten Wohngebiete gleich.

Unsere Forderung deckt sich mit einer Resolution des Linzer Gemeinderates an die Bundesregie-
rung vom 28.10.2004, die von allen Parteien einstimmig beschlossen wurde.

Eine positive Erledigung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Wohngebietes wurde von
Seiten der Bundespolitik bis dato jedoch verweigert.

Zur Unterstützung dieses Anliegens wurden im Rahmen einen gesonderten Aktion Unterschrif-
ten gesammelt, bei der in wenigen Stunden mehrere hundert Unterstützungserklärungen er-
reicht werden konnten.