79/PET XXII. GP
Eingebracht am 10.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
An die
Zweite Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
A-1017 Wien
Petition: „JA! Zur Wohnqualität- NEIN! Zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet"
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß § 100 Abs. 1
GOG-Nr überreiche ich in der Anlage die Petition JA! Zur
Wohnqualität-NEIN! Zum
LKW-Dauerparken im Wohngebiet" mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung
Mit freundlichen Grüßen!
Abg. z.
Nationalrat Dietmar Keck
Anlage: Petition
Petition: JA! zur Wohnqualität!
NEIN! zum LKW-Dauer-Parken im Wohngebiet!
Im Zeitalter
der internationalen Produktionsstandorte und des globalen Handels stellt das
Trans-
portgewerbe einen wichtigen Pfeiler im täglichen
Wirtschaftslebens dar. Neben der Nutzung
von Bahn- und Seewegen sind es hier vor allem die Lastkraftwägen, die die
Hauptaufgabe der
Waren- und Rohstoffdistribution übernehmen.
Was
im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle einnimmt, kann jedoch für Wohn- und
Sied-
lungsgebiete
ein massives Problem darstellen. Die, dem allgemeinen Eindruck entsprechend, in
den letzten Jahren massiv gestiegene Unsitte des „LKW-Dauerparkens"
im Siedlungsgebiet „be-
schert"
den betroffenen AnrainerInnen nicht nur eine optische Beeinträchtigung
ihres Wohnum-
feldes,
sondern bewirkt auch eine massive Benachteiligung im Hinblick auf die
Verkehrssicher-
heit,
die Lärmentwicklung und den Umweltschutz.
Probleme im Straßenverkehr
LKWs
verstellen oftmals auch bei korrektem Parkieren im Sinne der StVO die Sicht,
verdecken
einparkende wie abfahrende PKWs oder zwingen Erwachsene gleichsam wie Kinder,
die eine
Straße überqueren
wollen, weit auf die Fahrbahn hervorzutreten, um Übersicht über den
flie-
ßenden
Verkehr zu erhalten. Vor allem bei Nebel, starkem Niederschlag oder Schneefall
verwan-
deln sich abgestellte Lastkraftwägen regelmäßig zu
unerwarteten Schikanen, sodass Kollisionen
mit
dem Gegenverkehr infolge eines Ausweichmanövers oder
Auffahrunfälle bei den LKWs
selbst
nicht selten unausweichlich sind.
Umweltschutz, Lärm
Auch
Argumente der Lärmentwicklung und des Umweltschutzes sind es,
die gegen das LKW-
Parken
in Wohngebietsnähe sprechen. Viele Lastkraftwägen müssen noch
nach dem Abstellen
oder
schon lange vor ihrer Abfahrt mit laufendem Motor betrieben werden, um z.B.
eine Brems-
anlage
in Gang zu bringen oder um mit Kühl- oder Wärmevorrichtungen
zu hantieren.
Dies
stellt für nahegelegene Wohngebiete nicht nur eine Quelle unnötiger Lärmbelastung
dar,
sondern
bewirkt auch eine gesundheitliche Bedrohung durch Feinstaub oder etwaiger
ablaufen-
der
Öle oder
Kondensate. Je mehr Lastkraftwägen - in der Realität kann
festgestellt werden,
dass
sich „etablierte" LKW-Abstellorte in rascher Zeit vergrößern - an
einem Ort in Wohngebiet-
nähe
abgestellt wurde, umso größer wird diese
Problematik.
Rolle des Berufskraftverkehrs
Wir
sind uns bewusst, dass das Transportgewerbe ein wichtiges und hartes Geschäft ist. Die
Ar-
beit
der BerufskraftfahrerInnen ist eine, die uns höchsten
Respekt abverlangt. Dennoch stellen
wir
uns die Frage, warum es den Transportunternehmen scheinbar unmöglich ist, „Heimathä-
fen"
für ihre
Firmenfahrzeuge anzubieten. Wir fragen uns: Wie würde unsere
Gegend aussehen,
wenn
alle, die ein berufliches Fahrzeug nutzen - z.B. auch die MitarbeiterInnen der
Müllabfuhr,
der
Polizei, des Bautransportgewerbes,... - es ebenfalls mit nachhause nehmen müssten? Eine
noch stärkere Belastung würde uns ins „Haus"
stehen.
Zur Lösung des Problems verlangen wir daher eine
Novellierung der geltenden
Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort steht seit
1960 Im §24 geschrieben:
Das Parken ist... verboten:
... In der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1
sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet
weniger als 25 m von Häusern entfernt, die
ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen
oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit
Lastkraftwagen, Anhängern
und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von jeweils mehr als 3,5t.
Würde der
Abstand von 25m auf 100m erweitert, käme dies im Sinne der
obig skizzierten Prob-
leme
einem adäquaten Schutz der heute beeinträchtigten
Wohngebiete gleich.
Unsere Forderung deckt sich mit einer Resolution des Linzer
Gemeinderates an die Bundesregie-
rung vom 28.10.2004, die von allen Parteien einstimmig beschlossen
wurde.
Eine
positive Erledigung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer
Wohngebietes wurde von
Seiten
der Bundespolitik bis dato jedoch verweigert.
Zur
Unterstützung dieses Anliegens wurden im Rahmen einen gesonderten
Aktion Unterschrif-
ten
gesammelt, bei der in wenigen Stunden mehrere hundert Unterstützungserklärungen er-
reicht werden konnten.