ÖGUT
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Wien, 13. September 2004
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Pensionskassengesetz und das
Betriebspensionsgesetz geändert werden;
Begutachtung;
Stellungnahme
An das
Bundesministerium für Finanzen
Die ÖGUT – Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik nimmt zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Pensionskassengesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden, wie folgt Stellung:
Zu Artikel 1 (Änderung des Pensionskassengesetzes):
Zu §19 Abs. 3:
Die Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) setzt sich dafür ein, dass die Einrichtungen zur betrieblichen und privaten Pensionsvorsorge die ihnen anvertrauten Gelder nach nachhaltigen, d.h. ethischen, ökologischen und/oder sozialen Kriterien veranlagen. Nach internationalem Vorbild hat die Plattform "Ethisch-ökologische Veranlagung" in der ÖGUT eine Textpassage entwickelt, die eine entsprechende Transparenz der Altersvorsorgegesellschaften sicherstellt. Diese Transparenz bezieht sich auf die Deklaration, ob bzw. wenn ja, wie Pensionskassen ethische, ökologische und/oder soziale Kriterien in der Veranlagung berücksichtigen.
Die Deklaration orientiert sich dabei am, durch die oben genannte Plattform der ÖGUT gemeinsam mit den Mitarbeitervorsorgekassen entwickelten Fragebogen „ÖGUT-Standard zu Deklaration und Bericht über Nachhaltigkeit“ (siehe www.gruenesgeld.at), der von den Mitarbeitervorsorgekassen seit 2003 freiwillig beantwortet wird.
Bezugnehmend auf §19 Abs. 3, worin jede Pensionskasse aufgefordert wird, „die Anwartschaftsberechtigten jährlich zum Abschlussstichtag schriftlich in angemessener Form (...) zu informieren“, fordert die Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik, folgende Regelung in die jeweiligen Informationsbestimmungen der Altersvorsorgegesellschaften aufzunehmen:
„Der Anbieter muss auch jährlich schriftlich darüber informieren, ob
und wenn ja, wie er ethische, ökologische und/oder soziale Kriterien bei der
Veranlagung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt. Dabei ist auf die
allgemein anerkannten Grundsätze ethisch-ökologisch-sozialer Veranlagungen
Bezug zu nehmen. Gleichlautende Informationspflicht besteht auch im
Geschäftsbericht.“
Hinsichtlich Struktur und Inhalte (Komponenten) des Berichts wird eine Anlehnung an den „ÖGUT-Standard zu Deklaration und Bericht über Nachhaltigkeit“ der Mitarbeitervorsorgekassen empfohlen (siehe unter: http://www.gruenesgeld.at/service/pdf/standardbericht_mvk.pdf)
Nach Ansicht der ÖGUT
können mit der Aufnahme dieser Regelung in die jeweiligen
Informationsbestimmungen der Altersvorsorgegesellschaften insbesondere folgende
Effekte erreicht werden:
(1) Durch den oben genannten Vorschlag kann das
Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende kapitalgedeckte
Altersvorsorge als Ergänzung zum staatlichen Umlagesystem in der
Pensionsvorsorge wesentlich gestärkt werden.
(2) Österreich würde dem Wunsch der Bevölkerung
nach Transparenz und verbesserter Information über Anlageprodukte nachkommen
und sich damit in die Reihe der innovativen und zukunftsorientierten Länder
einordnen.
(3) Die Stärkung ethischer, ökologischer und
sozialer Kriterien in der Veranlagung und die Information darüber unterstützen
den Wandel der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zugunsten einer
nachhaltigen Entwicklung. Diese Unterstützung findet ein hohes Maß an
Übereinstimmung mit den Zielen der Österreichischen Bundesregierung, die im
April 2002 die Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung
beschlossen hat[1].
Zu §25a Abs. 1:
Die Pensionskasse hat für
jede Veranlagungs- und Risikogemeinschaft eine schriftliche Erklärung über die
Grundsätze der Veranlagungspolitik aufzustellen. Diese Erklärung hat jedenfalls
die Verfahren zur Bewertung des Veranlagungsrisikos, das Risikomanagement und
die Strategien hinsichtlich der Auswahl der Vermögenswerte sowie in Bezug auf
die Mischung und Streuung der Vermögenswerte je nach Art und Dauer der
eingegangenen Verbindlichkeiten zu umfassen.
In Anlehnung an die obige
Stellungnahme zu §19 Abs. 3 fordert die ÖGUT folgende Ergänzung zu § 25a Abs.
1:
„Soweit die Grundsätze der
Veranlagungspolitik auch anerkannte Grundsätze nachhaltigen Investments
(ethische, ökologische und/oder soziale Kriterien) beinhalten, hat die
Pensionskasse dies in der Erklärung zu berücksichtigen.“
Gleichzeitig werden 25
Ausfertigungen dieser Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates
übermittelt. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die Email-Adresse
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at.
Dr. Herbert Greisberger
Generalsekretär der ÖGUT
[1] Vgl. Österreichs Zukunft Nachhaltig Gestalten. Die Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung. April 2002, Wien.