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Bearbeiter: Telefon: Fax: E-Mail: |
Mag. Kurt Holubar 01 53126/2433 01 53126/2519 kurt.holubar@bmi.gv.at |
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DVR:0000051 |
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GZ: |
76.016/472-III/1/a/04 |
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Betreff: |
Entwurf eines
Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Firmenbuch- gesetz, die
Konkursordnung, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung
und das Aktiengesetz 1965 geändert werden (Sozialbetrugsgesetz
– SozBeG); Stellungnahme des BMI |
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Wien,
am 27. September 2004
An das
Bundesministerium
für Justiz
Museumstrasse 7
1070
W I E N
Zu Zl. BMJ-L
318.019/0008-II.1/2004
Aus der Sicht des
Bundesministeriums für Inneres erscheinen die neu normierten Straftatbestände
grundsätzlich sinnvoll.
Somit bestehen seitens des
Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich der neu geschaffenen sowie gegen
die Ausweitung bestehenden Straftatbestände des StGB sowie hinsichtlich der
vorgeschlagenen Strafverschärfungen prinzipiell keine Bedenken.
Bei den neu geschaffenen Straftatbeständen wird davon
ausgegangen, dass Ausforschungs- und Erhebungshandlungen auch künftig von den
primär für diese Materie zuständigen Organen der Arbeitsmarktverwaltung/ BMF
udgl. vorgenommen werden; dies sollte jedenfalls in den Erläuterungen zum
Ausdruck kommen. An die Errichtung eigener Strukturen etwa zum Zwecke der Bekämpfung
der Schwarzarbeit ist dabei im Bereich der Sicherheitsexekutive nicht gedacht.
Die Sicherheitsbehörden werden derartige Delikte auch
künftig wohl eher nur als Begleittatbestände zu anderen „klassischen“
Straftatbeständen wahrnehmen und behandeln.
Sollte jedoch die Intention bestehen, die Bearbeitung
dieser Straftatbestände ausschließlich der Kriminalpolizei zu übertragen, so
ist mit wesentlichen Mehrkosten für die Schaffung der dafür notwendigen
organisatorischen und personellen Strukturen zu rechnen. Eine Quantifizierung
dieser Kosten lässt sich jedoch, wie bereits jetzt in den Erläuterungen zum
Entwurf angeführt, nicht abschätzen.
Gleichzeitig werden 25
Ausfertigungen dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates
übermittelt.
Die genannte Stellungnahme
wird dem Präsidium des Nationalrates auch in elektronischer Form übermittelt.
Für
den Bundesminister
Holubar
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Bearbeiter: Telefon: Fax: E-Mail: |
Mag. Kurt Holubar 01 53126/2433 01 53126/2519 kurt.holubar@bmi.gv.at |
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DVR:0000051 |
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GZ: |
76.016/472-III/1/a/04 |
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Betreff: |
Entwurf eines
Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Firmenbuch- gesetz, die
Konkursordnung, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung
und das Aktiengesetz 1965 geändert werden
(Sozialbetrugsgesetz – SozBeG); Stellungnahme des BMI |
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Wien,
am 27. September 2004
An das
Präsidium des
Nationalrates
Parlament
1017 W I E N
In der Anlage werden 25
Ausfertigungen der Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres zu dem im
Betreff bezeichneten Entwurf übermittelt.
Die genannte Stellungnahme
wird auch in elektronischer Form übermittelt.
Beilagen
Für
den Bundesminister
Holubar