Bearbeiter:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

 

 

Mag. Kurt Holubar

01 53126/2433

01 53126/2519

kurt.holubar@bmi.gv.at

 

 

DVR:0000051

 

GZ:

76.016/472-III/1/a/04

Betreff:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch,

das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Firmenbuch-

gesetz, die Konkursordnung, das Gesetz über Gesellschaften

mit beschränkter Haftung und das Aktiengesetz 1965 geändert

werden (Sozialbetrugsgesetz – SozBeG); Stellungnahme des BMI

 

 

 

Wien, am 27. September 2004

 

An das

 

Bundesministerium

für Justiz

 

Museumstrasse 7

1070   W I E N

 

Zu Zl. BMJ-L 318.019/0008-II.1/2004

 

 

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres erscheinen die neu normierten Straftatbestände grundsätzlich sinnvoll.

 

Somit bestehen seitens des Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich der neu geschaffenen sowie gegen die Ausweitung bestehenden Straftatbestände des StGB sowie hinsichtlich der vorgeschlagenen Strafverschärfungen prinzipiell keine Bedenken.

 

Bei den neu geschaffenen Straftatbeständen wird davon ausgegangen, dass Ausforschungs- und Erhebungshandlungen auch künftig von den primär für diese Materie zuständigen Organen der Arbeitsmarktverwaltung/ BMF udgl. vorgenommen werden; dies sollte jedenfalls in den Erläuterungen zum Ausdruck kommen. An die Errichtung eigener Strukturen etwa zum Zwecke der Bekämpfung der Schwarzarbeit ist dabei im Bereich der Sicherheitsexekutive nicht gedacht.

 

Die Sicherheitsbehörden werden derartige Delikte auch künftig wohl eher nur als Begleittatbestände zu anderen „klassischen“ Straftatbeständen wahrnehmen und behandeln.

 

Sollte jedoch die Intention bestehen, die Bearbeitung dieser Straftatbestände ausschließlich der Kriminalpolizei zu übertragen, so ist mit wesentlichen Mehrkosten für die Schaffung der dafür notwendigen organisatorischen und personellen Strukturen zu rechnen. Eine Quantifizierung dieser Kosten lässt sich jedoch, wie bereits jetzt in den Erläuterungen zum Entwurf angeführt, nicht abschätzen.

 

 

Gleichzeitig werden 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

Die genannte Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates auch in elektronischer Form übermittelt.

 

 

Für den Bundesminister

Holubar

 


 

 

 

 

Bearbeiter:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

 

 

Mag. Kurt Holubar

01 53126/2433

01 53126/2519

kurt.holubar@bmi.gv.at

 

 

DVR:0000051

 

GZ:

76.016/472-III/1/a/04

Betreff:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch,

das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Firmenbuch-

gesetz, die Konkursordnung, das Gesetz über Gesellschaften

mit beschränkter Haftung und das Aktiengesetz 1965 geändert

werden (Sozialbetrugsgesetz – SozBeG); Stellungnahme des BMI

 

 

 

Wien, am 27. September 2004

 

 

 

An das

 

Präsidium des

Nationalrates

 

Parlament

1017     W I E N

 

 

In der Anlage werden 25 Ausfertigungen der Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf übermittelt.

 

Die genannte Stellungnahme wird auch in elektronischer Form übermittelt.

 

 

Beilagen

 

Für den Bundesminister

Holubar