Abteilung I/4

 

 

 

 

An das

BM für Wirtschaft und Arbeit

Abteilung C2/1

Rechtsabteilung Außenwirtschaft

 

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

 

GZ. 040051/126-I/4/04

 

Himmelpfortgasse 4-8
Postfach 2
A-1015 Wien
Telefax: +43 (0)1-512 26 78

Sachbearbeiterin:
Mag. Simone Kalbitzer
Telefon:
+43 (0)1-514 33/1232
Internet: Simone.Kalbitzer@bmf.gv.at
DVR: 0000078

 

 

Betr.:   GZ. BMWA-21.060/5000-C2/1/2004 vom 28. Juli 2004;
Entwurf eines Handelsstatistischen Gesetzes 1995; Stellungnahme des BMF
(Frist: 30.9.2004)

 

Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich zum gegenständlichen Gesetzesentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:

 

In den §§ 13 und 22 sollte folgende Textierung gewählt werden:

 

"....der Kombinierten Nomenklatur [jeweils gültiger Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif] ....."

 

Begründung:

 

Der Anhang I der VO (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif wird jährlich (meist im Oktober) mit einer eigenen Verordnung, die im L- Amtsblatt der Europäischen Union verlautbart wird, geändert. Die im HSTG (siehe auch Textgegenüberstellung)  angeführte Nummer des Amtsblattes aus dem Jahr 1993 ist daher die im Jahr 1994 gültige Fassung des Anhanges I. Die Zitierung der aktuellen Nummer des jeweiligen Amtsblattes bzw. der jeweiligen Verordnung würde andernfalls eine jährliche Novelle des HSTG erforderlich machen.

 

Weiters wäre im § 22, Textgegenüberstellung, vorletzte Zeile Ende, die Wortfolge "Bundesland, in dme der.." zu ändern auf "Bundesland, in dem der.." zu ändern.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum vorliegenden Entwurf auch in elektronischer Form zugeleitet.

 

27. September 2004
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. König

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung: