REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESKANZLERAMT

 

Geschäftszahl:

BKA-601.226/0006-V/A/5/2004

An das

Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie

 

Radetzkystraße 2

1030   Wien

 

Sachbearbeiter:

Frau Dr Elisabeth GROIS

Pers. e-mail:

elisabeth.grois@bka.gv.at

Telefon:

01/53115/2983

Ihr Zeichen
vom:

BMVIT-160.007/0006-II/ST5/2004
12.10.2004

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl an:

v@bka.gv.at

 

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO. 1960) geändert wird (StVO‑Novelle 2004)

Begutachtung; Stellungnahme

 

 

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

I. Allgemeines:

Zu legistischen Fragen darf allgemein auf die (neue) Internet-Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/legistik hingewiesen werden, unter der insbesondere

·      die Legistischen Richtlinien 1990 (im Folgenden zitiert mit „LRL ...“),

·      das EU-Addendum zu den Legistischen Richtlinien 1990,

·      der ‑ für die Gestaltung von Erläuterungen weiterhin maßgebliche ‑ Teil IV der Legistischen Richtlinien 1979,

·      die Richtlinien für die Verarbeitung und die Gestaltung von Rechtstexten (Layout-Richtlinien) samt einer für die Erzeugung der Rechtstexte vorgesehenen Word 97-Dokumentvorlage und

·      verschiedene, legistische Fragen betreffende Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst

zugänglich sind.

Die Gemeinschaftsrechtskonformität des im Entwurf vorliegenden Bundesgesetzes ist vornehmlich vom do. Bundesministerium zu beurteilen.

II. Zum Gesetzesentwurf:

Zum Einleitungssatz

Im Einleitungssatz ist nach dem Kurztitel entsprechend LRL 124 die Abkürzung „StVO. 1960“ einzufügen.


Dem Präsidium des Nationalrats werden unter einem 25 Ausfertigungen und eine elektronische Fassung dieser Stellungnahme übermittelt.

 

3. November 2004

Für den Bundeskanzler:

Wolf OKRESEK