Gegen den übersandten Entwurf einer StVO-Novelle 2004 samt Nachtrag besteht aus der Sicht der von der Tiroler Landesregierung zu wahrenden Interessen kein Einwand. Der Entwurf wird jedoch zum Anlass genommen, noch folgende Änderungen der StVO 1960 anzuregen:
1. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bei Fahrzeugen mit größeren Längsabmessungen das Einhalten eines größeren Abstandes als 50m nach solchen Fahrzeugen verordnen zu können. Zur Kundmachung einer solchen Verordnung sollte das im Anhang 4 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr enthaltene Verbotszeichen C 10 in den § 52 StVO 1960 aufgenommen werden.
Dies hätte für Tirol angesichts des großen Lkw-Transitverkehrs besondere Bedeutung, zumal knapp hintereinander fahrende Lkws die Autobahnauffahrten und -abfahrten bereits jetzt zunehmend versperren und somit ein gefahrloses Zu- und Abfahren nicht mehr gewährleistet ist.
2. Im Abs. 5a des § 100 StVO 1960 sollte vorgesehen werden, dass wesentlich höhere Geldstrafen als bis zu 36,- Euro (etwa 72,- Euro) sofort eingehoben werden können, zumal bereits nach § 50 VStG Geldstrafen bis zu 36,- Euro verhängt werden können.
25 Ausfertigungen sowie eine elektronische Fassung dieser Stellungnahme werden unter einem der Parlamentsdirektion zugeleitet.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor