Eisenstadt, am 22.11.2004
E-Mail:
post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2031
Mag. Johann Muskovich
Zahl: LAD-VD-B110-10010-7-2004
Bezug:
BMVIT-160.007/0003-II/ST5/2004
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (StVO-Novelle 2004), erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung folgende Stellungnahme abzugeben:
Zu Z 23 (§ 48 Abs.
4):
Der
letzte Satz wird bewirken, dass die Anbringungsvorrichtungen für
Straßenverkehrszeichen mit
sonstigen Beschriftungen, bildlichen Darstellungen, Tafeln udgl. überfrachtet
werden.
Zu Z 37:
In den
Erläuterungen zum § 95 Abs. 1a darf mitgeteilt werden, dass seitens des Landes
Burgenland kein Antrag gestellt wurde, die Überwachung des ruhenden Verkehrs
wieder auf die Länder rückzuübertragen.
Zu Z 36:
Gegen die vorgeschlagene Übertragung der Zuständigkeit
für „Baustellen-verordnungen“ auf Autobahnen an das Land besteht kein Einwand,
da diese Regelung der Verwaltungsvereinfachung dient.
Beigefügt wird, dass u.e. 25 Mehrausfertigungen dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet werden. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag.a Lämmermayr
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 22.11.2004
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag.a Lämmermayr