Textfeld: Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Stubenring 1
1010 Wien

Eisenstadt, am  22.11.2004

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2031

Mag. Johann Muskovich

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B110-10010-7-2004

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (StVO-Novelle 2004); Stellungnahme

 

Bezug:   BMVIT-160.007/0003-II/ST5/2004

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (StVO-Novelle 2004), erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Zu Z 23 (§ 48 Abs. 4):

Der letzte Satz wird bewirken, dass die Anbringungsvorrichtungen für Straßenverkehrszeichen  mit sonstigen Beschriftungen, bildlichen Darstellungen, Tafeln udgl. überfrachtet werden.

 

Zu Z 37:

In den Erläuterungen zum § 95 Abs. 1a darf mitgeteilt werden, dass seitens des Landes Burgenland kein Antrag gestellt wurde, die Überwachung des ruhenden Verkehrs wieder auf die Länder rückzuübertragen.

 

Zu Z 36:

Gegen die vorgeschlagene Übertragung der Zuständigkeit für „Baustellen-verordnungen“ auf Autobahnen an das Land besteht kein Einwand, da diese Regelung der Verwaltungsvereinfachung dient.

 

Beigefügt wird, dass u.e. 25 Mehrausfertigungen dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet werden. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag.a Lämmermayr


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 22.11.2004

 

 

1.      Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.      Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.      Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.      Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag.a Lämmermayr