Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Schwarzenbergplatz 1 1015 Wien E-Mail: post@IV1.bmwa.gv.at |
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ZAHL |
DATUM |
CHIEMSEEHOF |
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2001-BG-63/42-2005 |
28.2.2005 |
* POSTFACH 527, 5010
SALZBURG |
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landeslegistik@salzburg.gv.at |
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FAX
(0662) 8042 - |
2164 |
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TEL (0662) 8042 - |
2290 |
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Herr Mag. Feichtenschlager |
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BETREFF
Entwurf eines
Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz
geändert wird; Stellungnahme |
Bezug: Zl BMWA-551.100/0009-IV/1/2005
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf teilt das Amt der Salzburger
Landesregierung mit, dass dagegen von seinem Standpunkt aus keine
grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Festgestellt wird, dass § 68b Unmögliches
anordnet und daher unverbindlich ist. Wie soll jemand eine Kapitalgesellschaft
als Bilanzgruppenkoordinator benennen müssen, die diese Tätigkeit ab
1. Juli 2005 ausüben soll (Abs 1), wenn das Ausführungsgesetz
frühestens im Herbst 2005 in Kraft tritt. Derartige rückwirkende
Verpflichtungen können dem Salzburger Landtag nicht zur Beschlussfassung
empfohlen werden.
Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an
die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der
Landesregierungen, 25 Ausfertigungen an das Präsidium des Nationalrates
und fünf Ausfertigungen an das Präsidium des Bundesrates.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung:
Dr. Heinrich Christian Marckhgott (eh)
Landesamtsdirektor
Ergeht nachrichtlich an:
1. – 8. E-Mail
an: Alle Ämter der Landesregierungen
9. E-Mail
an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at
10. Präsidium
des Nationalrates
11. E-Mail
an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at
12. E-Mail
an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at
13. E-Mail
an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at
14. E-Mail
an: Parlament begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
zur gefl Kenntnis.