Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit

Schwarzenbergplatz 1

1015 Wien

E-Mail: post@IV1.bmwa.gv.at

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-63/42-2005

28.2.2005

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz geändert wird; Stellungnahme

Bezug: Zl BMWA-551.100/0009-IV/1/2005

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf teilt das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass dagegen von seinem Standpunkt aus keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Festgestellt wird, dass § 68b Unmögliches anordnet und daher unverbindlich ist. Wie soll jemand eine Kapitalgesellschaft als Bilanzgruppenkoordinator benennen müssen, die diese Tätigkeit ab 1. Juli 2005 ausüben soll (Abs 1), wenn das Ausführungsgesetz frühestens im Herbst 2005 in Kraft tritt. Derartige rückwirkende Verpflichtungen können dem Salzburger Landtag nicht zur Beschlussfassung empfohlen werden.

 


Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, 25 Ausfertigungen an das Präsidium des Nationalrates und fünf Ausfertigungen an das Präsidium des Bundesrates.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Heinrich Christian Marckhgott   (eh)

Landesamtsdirektor

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8.    E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.           E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.         Präsidium des Nationalrates

11.         E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.         E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.         E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

14.         E-Mail an: Parlament begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

zur gefl Kenntnis.