Textfeld: Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, 
Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien

Eisenstadt, am 14.04.2005

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B539/10000-3-2005

Betr: 1. Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Flurverfassungs-

    Grundsatzgesetz 1951 geändert wird;

2. Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Grundsatzgesetz 1951

    über die Behandlung der Wald- und Weide-nutzungsrechte sowie

    besonderer Felddienstbarkeiten geändert wird;

Stellungnahme

 

Bezug:   BMLFUW - 4.1.7/0014-I/4/2005 

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 geändert wird und ein Bundesgesetz, mit dem das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder Abänderungswünschen besteht.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 14.04.2005

 

 

1.      Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.      Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.      Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.      Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller