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österreichischer verband film- und videoschnitt

1070 wien, stiftgasse 6, filmhaus – dachverband der österreichischen filmschaffenden

 

 

 

 

 

An das Bundesministerium für Justiz

Herrn Dr. Gerhard Hopf

Museumstrasse 7

A-1070 Wien                                                                                   Wien, am 20.4.2005

 

 

 

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes über Verwertungsgesellschaften (VerwGesG 2005)

 

 

Sehr geehrter Herr  Dr. Hopf,

 

der Verband Film- und Videoschnitt nimmt wie folgt Stellung zur Novellierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes:

 

Wir begrüßen die Novellierung, da das Gesetz – abgesehen von einen wenigen Änderungen, die im Urheberrechtsgesetz geändert wurden – im Kern seit langem nicht mehr den modernen Erfordernissen entspricht.

Uns sind vor allem Anpassungen und Änderungen wichtig, die den Filmbereich betreffen. Grundsätzlich treten wir für mehr Transparenz und Mitsprache der UrheberInnen ein. Die Stellung der UrheberInnen sollte weiter gestärkt werden, es sollte in jedem Fall eine angemessene Einbindung der UrheberInnen insbesondere, was die künftigen Nutzungsraten betrifft, vorgesehen werden. In diesem Sinne wäre auch den UrheberInnen eine Antragsrecht an die Aufsichtbehörde einzuräumen.

Ein besonderes Anliegen ist uns auch die Gleichstellung aller Verwertungsgesellschaften und die Verbesserung der staatlichen Aufsicht, die durch die Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften wichtig ist. Auch die Aufteilung der Einkünfte sollte einer weitgehenden Objektivierung zugeführt werden.

Im Detail hat der Dachverband der Filmschaffenden umfangreiche Vorschläge unterbreitet, denen wir uns voll inhaltlich anschließen. Wir ersuchen diese Vorschläge in den Gesetzestext aufzunehmen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Daniela Padalewski

Vorsitzende