austrian editors association
österreichischer verband
film- und videoschnitt
1070 wien, stiftgasse 6,
filmhaus – dachverband der österreichischen filmschaffenden
An das Bundesministerium für Justiz
Herrn Dr. Gerhard Hopf
Museumstrasse 7
A-1070 Wien Wien,
am 20.4.2005
Sehr geehrter Herr Dr.
Hopf,
der Verband Film- und Videoschnitt nimmt wie folgt Stellung zur
Novellierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes:
Wir begrüßen die Novellierung, da das Gesetz – abgesehen von einen
wenigen Änderungen, die im Urheberrechtsgesetz geändert wurden – im Kern seit
langem nicht mehr den modernen Erfordernissen entspricht.
Uns sind vor allem Anpassungen und Änderungen wichtig, die den
Filmbereich betreffen. Grundsätzlich treten wir für mehr Transparenz und
Mitsprache der UrheberInnen ein. Die Stellung der UrheberInnen sollte weiter
gestärkt werden, es sollte in jedem Fall eine angemessene Einbindung der
UrheberInnen insbesondere, was die künftigen Nutzungsraten betrifft, vorgesehen
werden. In diesem Sinne wäre auch den UrheberInnen eine Antragsrecht an die
Aufsichtbehörde einzuräumen.
Ein besonderes Anliegen ist uns auch die Gleichstellung aller
Verwertungsgesellschaften und die Verbesserung der staatlichen Aufsicht, die
durch die Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften wichtig ist. Auch die
Aufteilung der Einkünfte sollte einer weitgehenden Objektivierung zugeführt
werden.
Im Detail hat der Dachverband der Filmschaffenden umfangreiche
Vorschläge unterbreitet, denen wir uns voll inhaltlich anschließen. Wir
ersuchen diese Vorschläge in den Gesetzestext aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Padalewski
Vorsitzende