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Amt der Wiener
Landesregierung
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Recht
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und
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MD-VD - 627-1/05 Wien, 19. April 2005
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert
wird (WRG-Novelle 2005);
Begutachtung;
Stellungnahme
zur GZ BMLFUW-UW.4.1.2/0013-I/4/2005
An das
Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Zu dem mit Schreiben vom 23. März 2005 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Das Land Wien begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Entwurf.
Die emissionsseitig, in Bezug auf den Stickstoffaustrag aus landwirtschaftlichen Quellen nunmehr etwas „weicheren“ Regelungen der Novelle 2005 werden durch die immissionsseitig unveränderten Vorgaben von 50 mg/l Nitrat der Grundwasserschwellenwertverordnung in Bezug auf die Grundwassergüte im Sinne des § 30 WRG 1959 wieder ausgeglichen.
Da der Hauptteil der Novelle, wie aus den Erläuterungen ersichtlich ist, hauptsächlich in redaktionellen Klarstellungen im Sinne der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union besteht, wird seitens des Landes Wien kein Einwand erhoben.
Gleichzeitig werden 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates übermittelt. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.
Für den Landesamtsdirektor:
OMR Mag. Andrea Mader Mag. Michael Raffler
Senatsrat