Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie

Abteilung II/ST5 (Rechtsbereich Straßenverkehr)

Stubenring 1

1011 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMBWK-13.615/0002-III/4/2005

SachbearbeiterIn:

Mag. Andreas Bitterer

Abteilung:

III/4

E-mail:

andreas.bitterer@bmbwk.gv.at

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-2369/53120-81 2369

Ihr Zeichen:

BMVIT-167.530/0015-II/ST5/2005

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

Entwurf einer Novelle zum Güterbeförderungs-

gesetz 1995; Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dankt für die Übermittlung des Entwurfes eines Bundesgesetzes, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 geändert wird, und nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu Z 7 (§ 5 Abs. 4):

In § 5 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 werden die Voraussetzungen zur Erteilung einer entsprechenden Konzession geregelt. Im Absatz 4 betreffend Nachweise der fachlichen Eignung sollen nunmehr auch einschlägige Ausbildungen, die an Fachhochschulen absolviert worden sind, Berücksichtigung finden. Danach werden nunmehr die Voraussetzungen der fachlichen Eignung ua. durch eine Bescheinigung der Prüfungskommission auf Grund von Hochschul-, Fachhochschul- oder Fachschuldiplomen, die gründliche Kenntnisse aller Sachgebiete der Prüfung im Sinne des Abs. 6 Z 1 leg.cit gewährleisten, nachgewiesen.

 

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Ergänzung um „Fachhochschuldiplome“ ist zu bemerken, dass diese von der Begrifflichkeit „Hochschuldiplome“ umfasst sind. Unter diesem Gesichtspunkt könnte vorderhand auf die vorgeschlagenen Ergänzungen in § 5 des Güterbeförderungs­gesetzes 1995 verzichtet werden. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissen­schaft und Kultur ist es jedoch zielführend, den unscharfen und zudem überholten Begriff „Hochschuldiplome“ in geeigneter Weise durch „Universitäts- und Fachhochschuldiplome“ zu ersetzen, um vor dem Hintergrund der Bildungsangebote „Universitätsstudien“ und „Fachhoch­schul-Studiengänge“ eine entsprechende begriffliche Differenzierung zu gewährleisten.

 

Im Übrigen besteht kein Anlass zu Bemerkungen

 

25 Kopien dieser Stellungnahme werden dem Präsidium des Nationalrates zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird eine Übermittlung in elektronischer Form erfolgen.

 

 

Wien, 29. August 2005

Für die Bundesministerin:

Mag. Andreas Bitterer

 

Elektronisch gefertigt