Textfeld: Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien

Eisenstadt, am 21.09.2005

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

 Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B265-10001-3-2005

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 geändert wird; Stellungnahme

 

Bezug:    BMVIT-167.530/0015-II/ST5/2005 

 

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

Positiv hervorzuheben bei dieser Novelle ist die Angleichung der Bestimmungen an die nunmehr gültige Gewerbeordnung. Aus ho. Sicht gab es keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass für das Güterbeförderungsgewerbe die Rechtslage vor der Novelle 2002 der Gewerbeordnung weiterhin in Kraft war.

 

 

Zu den einzelnen Bestimmungen darf Folgendes angemerkt werden:

ad § 3 Abs. 2a Satz 1:

Aus dieser Regelung geht nicht eindeutig hervor, ob die Verminderung der Anzahl der Kraftfahrzeuge zumindest anzuzeigen ist. Eine diesbezügliche Klarstellung wäre wünschenswert.

 

ad § 23 Abs. 3 letzter Satz:

Durch die Aufrechterhaltung der Zuständigkeit einer "Fiktion" bei Tatorten im Ausland derjenigen Behörden, in deren Sprengel der Grenzübertritt in das Bundesgebiet  erfolgt, werden die Burgenländischen "Grenzbezirkshauptmann-schaften" massiv durch die Abwicklung der Strafverfahren belastet. Sinnvoller erscheint es den Tatort auf den Sitz des Unternehmens abzustellen, zumal dadurch eine Rechtsverfolgung wesentlich vereinfacht wird.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 2221

 

 

1.      Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.      Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.      Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.      Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller