Zahl: PrsG-192.15

Bregenz, am 05.10.2005

 

 

 

 

 

Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1014 Wien
SMTP:  bmi-III-1@bmi.gv.at

 

Auskunft:

Dr. Brigitte Hutter

Tel.: #43(0)5574/511-20220

 

 

 

 

Betreff:

Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Entwurf, Stellungnahme

Bezug:

Schreiben vom 9.09.2005, GZ: BMI-LR 1300/0098-III/1/2005

 

 

Zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf wird Stellung genommen wie folgt:

 

 

Allgemeines zu Artikel I (Änderung des Passgesetzes)

 

Grundsätzlich wird die Novellierung des Passgesetzes zur Sicherung einer effizienten Terrorbekämpfung und zur Unterstützung im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität begrüßt. Da künftig eine sofortige Passausstellung nicht mehr möglich ist, wird es jedenfalls erforderlich sein, die Bevölkerung rechtzeitig über diesen Umstand zu informieren.

 

Eine in Deutschland durchgeführte und vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik veröffentlichte „BioP2-Studie“ zur Leistungsfähigkeit biometrischer Verfahren für die neuen Reisepässe, die in Deutschland ab 1. November 2005 eingeführt werden sollen, hat bei den getesteten biometrischen Verfahren angeblich Falschrückweisungsraten zwischen 3 und 23 Prozent der getesteten Personen ergeben. Insbesondere die getesteten Verfahren zur Gesichts- und Iriserkennung hätten Falschrückweisungraten erreicht, die deutlich machten, dass bei biometrischen Verfahren wegen ihrer technischen Unausgereiftheit im praktischen, flächendeckenden Einsatz noch mit erheblichen Problemen zu rechnen sei (Hinweis: http://www.aufenthaltstitel.de/biometrie/0070.html). Probleme dieser Art werden im Entwurf allerdings nicht angesprochen.

 

Zu den einzelnen Bestimmungen des Artikel I:

 

Zu Z. 2 (§ 3 Abs. 2):

Die Wortfolge „entsprechend den international üblichen Anforderungen an Reisedokumente“ wird für entbehrlich angesehen, weil die damit offenbar gemeinten ICAO Vorschläge ohnedies in die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 Eingang gefunden haben und auch in Zukunft damit zu rechnen ist, dass solche Vorschläge in dieser Verordnung berücksichtigt werden. Damit ergeben sich die einzuhaltenden Standards unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht.

 

Zu Z. 24 (§ 14 Abs. 3):

Die nunmehrige Klarstellung, dass bis zum Ablauf von 3 Jahren nach der Tat jedenfalls von einem Versagungsgrund auszugehen ist, wird ausdrücklich begrüßt.

 

Zu Z. 28 (§ 17 Abs. 2):

Ziel einer bürgernahen Verwaltung sollte sein, dass es sich bei jedem Pass um einen so genannten „Express-Pass“ handelt.

 

 

Zum Artikel II (Änderung des Gebührengesetzes) ergeben sich keine besonderen Bemerkungen.

 

 

                                                                        Für die Vorarlberger Landesregierung

                                                                                            Der Landesrat

 

 

 

                                                                                        Mag. Siegi Stemer

 

 

 

  

 

Nachrichtlich an:

 

1.      Abt. Innere Angelegenheiten (Ia), im Hause, via VOKIS versendet

2.      Bezirkshauptmannschaft Bludenz (BHBL), Schloßplatz 2, 6700 Bludenz, via VOKIS versendet

3.      Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BHBR), Seestraße 1, 6900 Bregenz, via VOKIS versendet

4.      Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (BHFK), Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, via VOKIS versendet

5.      Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BHDO), Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, via VOKIS versendet

6.      Vorarlberger Gemeindeverband , Vorarlberger Gemeindehaus, Marktstraße 51, 6850 Dornbirn, SMTP:  vbg.gemeindeverband@gemeindehaus.at

7.      Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien, SMTP:  begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

8.      Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien, SMTP:  begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

9.      Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst , Ballhausplatz 2, 1014 Wien, SMTP:  v@bka.gv.at

10. Herrn Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss, Abteilung PrsR, im Hause, SMTP:  jweiss@vol.at

11. Herr Bundesrat  Reinhold Ing. Einwallner, Ruggburgstraße 4, 6912 Hörbranz, SMTP:  r.einwallner@utanet.at

12. Herr Bundesrat Edgar Mayer, Egelseestraße 83, 6800 Feldkirch, SMTP:  edgar.mayer@feldkirch.at

13. Herr Nationalrat Karlheinz Kopf, Rheinstraße 24, 6844 Altach, SMTP:  karlheinz.kopf@parlinkom.gv.at

14. Frau Nationalrätin Anna Franz, SMTP:  anna.franz@parlinkom.gv.at

15. Herr Nationalrat Norbert Sieber, SMTP:  norbert.sieber@parlinkom.gv.at

16. Herr Nationalrat Manfred Lackner, SMTP:  manfred.lackner@parlinkom.gv.at

17. Herr Hubert Lötsch, SMTP:  hubert.loetsch@spoe.at

18. Frau Nationalrätin Sabine Mandak, SMTP:  sabine.mandak@vol.at

19. Herr Nationalrat Dr. Reinhard Bösch, Sonnengasse 8, 6850 Dornbirn, SMTP:  patrik.spreng@parlament.gv.at

20. Herr Jochen Weber, SMTP:  Jochen.Weber@volkspartei.at

21. Institut für Föderalismus, Maria-Theresien-Straße 38b, 6020 Innsbruck, SMTP:  institut@foederalismus.at

22. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus, 7000 Eisenstadt, SMTP:  post.lad@bgld.gv.at

23. Amt der Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt, SMTP:  post.abt2v@ktn.gv.at

24. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, SMTP:  post.landnoe@noel.gv.at

25. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Landhaus, 4020 Linz, SMTP:  post@ooe.gv.at

26. Amt der Salzburger Landesregierung, Chiemseehof, 5010 Salzburg, SMTP:  landeslegistik@salzburg.gv.at

27. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landhaus, 8011 Graz, SMTP:  post@stmk.gv.at

28. Amt der Tiroler Landesregierung, Wilhelm-Greil-Straße 25, 6020 Innsbruck, SMTP:  post@tirol.gv.at

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30. Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, SMTP:  vst@vst.gv.at