Eisenstadt, am 17. Jänner 2006
E-Mail:
post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2221
Mag.a
Sandra Steiner
Zahl: LAD-VD-B430-10004-4-2006
Betr: Entwurf eines
Bundesgesetzes, mit dem das Eisenbahngesetz 1957
und das Bundesbahngesetz geändert werden; Stellungnahme
Bezug:
BMVIT-210.501/0016-II/SCH1/2005
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Bundesbahngesetz geändert werden, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:
1.
Es wird als notwendig erachtet, z. B. im 6. Hauptstück - Pflichten des
Eisenbahnunternehmens - im § 19 des Eisenbahngesetzes, eine Bestimmung
aufzunehmen, welche die Sicherheit in den Zügen des öffentlichen Personennah-
und Regionalverkehrs durch personelle oder sonstige Maßnahmen gewährleistet.
Es erfolgt nämlich durch die ÖBB eine sukzessive Reduktion des
Zugbegleitpersonals, wodurch negative Effekte wie z.B. Vandalismus in den
Zügen, Belästigungen von Mitreisenden, Schwarzfahren etc. zunehmen werden und
dadurch den mitfinanzierenden Ländern zusätzliche Kosten erwachsen werden.
2. Zu den Kosten:
In den finanziellen Auswirkungen des Vorblattes der Erläuterungen wird angeführt, dass die Umsetzung der Eisenbahnsicherheitsrichtlinie zu einem Mehraufwand in der Vollziehung beim BMVIT, und in geringerem Ausmaß auch beim Landeshauptmann führt.
Nicht erwähnt wird jedoch, dass vor allem die Zuständigkeitsverschiebungen vom BMVIT hin zum Landeshauptmann (vgl. Artikel 1, Z. 10. leg. cit.) zu Mehrbelastungen bei den Ländern führen werden.
Ha. muss dem ggst. Entwurf im Hinblick auf diese Mehrbelastungen daher ablehnend gegenübertreten werden.
Wie vorstehend erwähnt, sind in den finanziellen Auswirkungen nicht alle Mehrbelastungen angeführt. Vor allem lassen die Erläuterungen ziffernmäßige Darstellungen dieser Mehrbelastungen (zumindest für die Länder) vermissen.
Daher entspricht dieser Entwurf nicht dem Artikel 1 Abs. 3 der Konsultationsvereinbarung. In Anlehnung an Art. 4 Abs. 2 dieser Vereinbarung hat daher der Bund den Ländern entstehende Mehraufwendungen zu ersetzen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 17. Jänner 2006
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller