...weit mehr als eine
Alternative !
An das
BMGF – I/B/8
Dr. Sylvia Füszl
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Wien, 18.02.2006
Betrifft: Stellungnahme des BoeGK zur KAKuG Novelle 2006, 378/ME XXII. GP
Geschäftszahl:
BMGF-92601/0001-I/B/8/2006
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Der Berufsverband
österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – BoeGK hat sich mit dem
vorliegenden Entwurf zur Novelle befasst und nimmt wie folgt Stellung.
Zu Punkt 10, § 59g, Abs. 9:
Von Seiten des BoeGK wird
festgehalten, dass die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, die größte
Berufsgruppe im Gesundheitswesen weder für die Bundesgesundheitsagentur, noch
für die Landesplattformen berücksichtigt wurden. Bei den zukünftig zu
erwartenden Anforderungen gerade an die Pflegenden in Österreich ist aus
unserer Sicht zumindest eine Aufnahme als kooptiertes Mitglied, wenn auch ohne
Stimmrecht, geradezu eine Notwendigkeit. Die Aufnahme von Vertretern der
Pflegeberufsverbände in diese entscheidenden Gremien ist längst überfällig.
Eine Ausfertigung dieser
Stellungnahme ergeht per E-Mail an begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Allmer
Präsident des BoeGK