7/SPET XXII. GP

Eingebracht am 12.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion
Parlament
1010 Wien

GZ: BMSG-40001/0064-IV/A/7/2004                                        Wien, 05.01.2005

Betreff: Petition Nr. 24 betreffend Verbesserung der Stellung von Behinderten-
vertrauenspersonen - Stellungnahme des BMSG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 15. Dezember 2004, ZI. 17010.0020/32-
L1.3/2004, nimmt das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz zur Petition Nr. 24 Stellung wie folgt:

Den im Behinderteneinstellungsgesetz verankerten Behindertenvertrauenspersonen
kommt in Betrieben, in denen begünstigte Behinderte beschäftigt sind, eine überaus
wichtige Funktion zu, da sie auf Grund ihrer genauen Kenntnisse des jeweiligen Be-
triebes und seiner Personalstruktur bestens geeignet sind, die Interessen der be-
schäftigten Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen.

in der modernen Arbeitsweit stellt diese Tätigkeit hohe Anforderungen an Kommuni-
kations- und Konfliktlösungsfähigkeiten und verlangt umfassendes Wissen in vielen
Bereichen. Zudem sind die Behindertenvertrauenspersonen bedeutende Kooperati-
onspartner des Bundessozialamtes, etwa im Bereich des besonderen Kündigungs-
schutzes behinderter Arbeitnehmer.

Die im Behinderteneinstellungsgesetz enthaltenen Instrumente zur umfassenden be-
ruflichen Ein- bzw. Wiedereingliederung behinderter Menschen ins Erwerbsleben, zu
denen auch die Einrichtung der Behindertenvertrauenspersonen zählt, haben sich im
Laufe der Jahre durchaus bewährt. Es erscheint dennoch unumgänglich, insbeson-
dere vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen, kon-
tinuierlich an der Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechtes zu arbeiten.

 


In diese Überlegungen werden sinnvolle, den Interessen der behinderten Menschen
in Österreich dienende Verbesserungen für Behindertenvertrauenspersonen einzu-
beziehen sein, wobei die in der vorliegenden Petition dargebrachten Vorschläge ei-
ner tiefergehenden Analyse unterzogen werden.

Abschließend erlaubt sich das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generatio-
nen und Konsumentenschutz darauf hinzuweisen, dass schon seit langer Zeit eine
sehr enge Kooperation mit den Zentralbetriebsvertrauenspersonen der Steiermärki-
schen Krankenanstalten GmbH besteht, und ein reger Gedankenaustausch mit ihnen
stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag. Manfred Pallinger

Elektronisch gefertigt.