7/SPET XXII. GP
Eingebracht am 12.01.2005
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möglich.
Stellungnahme zu Petititon
An die
Parlamentsdirektion
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-40001/0064-IV/A/7/2004 Wien, 05.01.2005
Betreff: Petition Nr. 24 betreffend
Verbesserung der Stellung von Behinderten-
vertrauenspersonen - Stellungnahme des BMSG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 15. Dezember
2004, ZI. 17010.0020/32-
L1.3/2004, nimmt das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz zur Petition Nr. 24 Stellung wie folgt:
Den im Behinderteneinstellungsgesetz verankerten
Behindertenvertrauenspersonen
kommt in Betrieben, in denen begünstigte Behinderte beschäftigt sind, eine
überaus
wichtige Funktion zu, da sie auf Grund ihrer genauen Kenntnisse des jeweiligen
Be-
triebes und seiner
Personalstruktur bestens geeignet sind, die Interessen der be-
schäftigten Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen.
in der modernen Arbeitsweit stellt diese Tätigkeit hohe
Anforderungen an Kommuni-
kations- und Konfliktlösungsfähigkeiten und verlangt umfassendes Wissen in
vielen
Bereichen. Zudem sind die Behindertenvertrauenspersonen bedeutende Kooperati-
onspartner des
Bundessozialamtes, etwa im Bereich des besonderen Kündigungs-
schutzes behinderter Arbeitnehmer.
Die im Behinderteneinstellungsgesetz
enthaltenen Instrumente zur umfassenden be-
ruflichen Ein- bzw. Wiedereingliederung behinderter Menschen ins Erwerbsleben,
zu
denen auch die Einrichtung der Behindertenvertrauenspersonen zählt, haben sich
im
Laufe der Jahre
durchaus bewährt. Es erscheint dennoch unumgänglich, insbeson-
dere vor dem Hintergrund der sich ständig
verändernden Rahmenbedingungen, kon-
tinuierlich an der Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechtes zu
arbeiten.
In diese Überlegungen werden sinnvolle, den Interessen
der behinderten Menschen
in Österreich dienende Verbesserungen für Behindertenvertrauenspersonen einzu-
beziehen sein, wobei die in der vorliegenden Petition dargebrachten Vorschläge
ei-
ner tiefergehenden
Analyse unterzogen werden.
Abschließend
erlaubt sich das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generatio-
nen und Konsumentenschutz darauf hinzuweisen, dass schon seit langer Zeit eine
sehr enge Kooperation mit den Zentralbetriebsvertrauenspersonen der
Steiermärki-
schen Krankenanstalten GmbH besteht, und
ein reger Gedankenaustausch mit ihnen
stattfindet.
Mit freundlichen
Grüßen
Für
den Bundesminister:
Mag. Manfred
Pallinger
Elektronisch gefertigt.