9/SPET XXII. GP

Eingebracht am 19.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

GZ. BMVIT-13.400/0001 -I/CS3/2004     DVR:0000175

An die

Parlamentsdirektion

Herrn Mag. Gerhard Kiesenhofer

1010 Wien

Wien, am 14. Jänner 2005

Betreff: Petition Nr. 36

Bezug: do. ZI.: 17010.0020/27-L1.3/2004

 

 

Bezugnehmend auf die gegenständliche Petition Nr. 36 betreffend eine Resolution der
Marktgemeinde Guntramsdorf als Anrainergemeinde der A2 wird seitens des bmvit nachstehende
Stellungnahme übermittelt:

 

      die Aufbringung eines Fahrbahnbelages auf der A 2 und der B 11, der dem neuesten Stand der Technik entspricht und das Rollgeräusch minimiert

 

Im Zuge der Generalsanierung und Erweiterung der A2 Süd Autobahn wurde - mit Ausnahme eines kurzen Bereiches im Knoten Vösendorf, der sich derzeit noch im Umbau befindet (S1) – die fast 40 Jahre alte Betondecke durch eine Fahrbahn mit einer lärmarmen Waschbetonoberfläche ersetzt.

 

 

Dieser Fahrbahnbelag ist geeignet der hohen Verkehrsbeanspruchung bei möglichst geringer

Rollgeräuschentwicklung standzuhalten.

Die ebenfalls angesprochene B11 fällt seit 1. April 2002 leider nicht mehr in den
Kompetenzbereich des Bundes und müssen daher Maßnahmen jeder Art vom Land bzw. den
Gemeinden selbst getragen werden.

          ein überwachtes Tempolimit von 80km/h auf der A 2 im Bereich von der Stadtgrenze Wien
bis zur Raststation Guntramsdorf oder ein der Lärm- und Abgasreduktion entsprechendes
anderes Modell

          ein solches Modell könnte ein ökologisch gesteuertes Verkehrsleitsystem zur Durchführung
von situationsabhängigen Tempolimits sein

Wie von der ASFINAG mitgeteilt wurde, ist im gegenständlichen Bereich bis zum Jahr 2006
vorgesehen, eine Verkehrsbeeinflussungsanlage zu installieren, welche durch
Geschwindigkeitssteuerungen einen optimalen Verkehrsfluss gewährleisten wird, sodass auch dadurch mit einer wesentlichen Verbesserung sowohl der Lärmsituation aber auch der
Schadstoffimmission zu rechnen ist. Betreffend die Schadstoffausbreitung darf darauf hingewiesen
werden, dass der größte Teil der emittierten Schadstoffe aufgrund ihrer Flüchtigkeit nicht in die
angrenzenden Siedlungsbereiche verfrachtet wird, sondern teilweise erst aufgrund von
Wetterereignissen in häufig weit entfernten Bereichen sich niederschlagen. Daher ist auch eine
schadstoffimmissionsgesteuerte Anlage, welche im Bereich der Anrainer die Schadstoffimmission
misst, aus derzeitiger Sicht nicht zielführend, da sehr häufig kein Bezug zwischen der
naheliegenden Autobahn und den gemessenen Schadstoffwerten gegeben ist. Die durch die
Verkehrsbeeinflussungsanlage bewirkten Veränderungen werden aber beobachtet und allenfalls
weiterführende Maßnahmen überlegt werden.

     die möglichst rasche Fertigstellung des Umbaues des Flughafen Schwechat und damit
verbunden eine Verringerung der Lärmbelästigung durch startende bzw. landende
Flugzeuge

Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft ist ein börsenotiertes Unternehmen, an welchem die
Republik Österreich nicht beteiligt ist. Umfang und Zeitpunkt von Ausbaumaßnahmen obliegen den
Organen der Geschäftsführung. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
hat daher auf Umfang und Zeitpunkt von Ausbaumaßnahmen keinen Einfluss.

     verstärkte Kontrolle an der B 17, damit die Belastung Guntramsdorf als Ausweichstrecke
für den Schwerverkehr im unterrangigen Straßennetz beendet wird

Die Ursachen für Verkehrsverlagerungen werden im Zuge der genannten Studie genau untersucht.
Für seriöse und stabile Aussagen dazu ist jedoch ein längerer Beobachtungszeitraum notwendig.
Hinsichtlich der geforderten verstärkten Kontrollen auf der B 17 muss darauf hingewiesen werden,
dass die Kompetenz dafür ausschließlich beim Land Niederösterreich liegt.

     den raschen Bau des in Planung befindlichen Anschlusses von der A 2 in das IZ-NÖ-Süd
im Ortsgebiet von Laxenburg/Guntramsdorf, damit Guntramsdorf endlich eine nachhaltige
Entlastung vom Ausweichverkehr auf so genannten Schleichwegen erfährt

Das Vorprojekt zur gegenständlichen ASt. ist seitens des bmvit bereits genehmigt. An der
Ausarbeitung eines Einreichprojektes wird seitens des Landes Niederösterreich derzeit gearbeitet.

     den Bau einer leistungsfähigen LKW-Spange um Guntramsdorf herum zur Reduktion des
Durchzugsverkehrs durch unseren Ort

Die ASt. IZ-Süd wird an das bestehende Landesstraßennetz angeschlossen werden und damit Verkehr vom untergeordneten Netz auf die A 2 Südautobahn verlagern. Allfällige zusätzliche
Spangen oder andere Ausbaumaßnahmen im Landesstraßennetz fallen in den Kompetenzbereich
des Landes Niederösterreich und sind derzeit dem bmvit nicht bekannt.

     die Verlängerung der U6 aus Wien bis in das IZ-NÖ-Süd unter Anlage großzügiger Park &
Ride Anlagen zur nachhaltigen Attraktivierung des Umstieges auf öffentliche Verkehrsmittel
rechtzeitig vor dem Stadtgebiet Wiens

Die Verlängerung der Linie U6 bis Wiener Neudorf unter teilweiser Verknüpfung mit der Badner
Bahn (U6-Süd) wird seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie


grundsätzlich als sinnvoll und zweckmäßig angesehen und wäre daher auch im Sinne des
Vorschlages der Stadt Wien in die abzuschließende Vereinbarung aufzunehmen. Allerdings sollten
noch Abklärungen hinsichtlich der betrieblichen und fahrplantechnischen Aspekte im
Zusammenhang mit der Ver- und Entflechtung von U6 und Badner Bahn, hinsichtlich der
Fahrgastinformation bei der Station Philadelphiabrücke (U6 in Tieflage - Badner Bahn auf
Straßenniveau) und hinsichtlich des notwendigen Verbleibes einzelner Abschnitte der Badner
Bahn herbeigeführt werden. Bei den weiteren Planungen ist jedenfalls auch die Errichtung einer
Park&Ride-Anlage an einem geeigneten Standort im Bereich der A2 bzw. der A21 vorzusehen.
Seitens der Stadt Wien wird eine Kostenbeteiligung des Landes Niederösterreich angestrebt,
deren Details noch in gesonderten Verhandlungen abzustimmen sein werden.

Für den Bundesminister:                                   Tel. Nr. 01/71162/7402 DW

i.V. ADir. Heidemarie Weilinger

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