9/SPET XXII. GP
Eingebracht am 19.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
GZ. BMVIT-13.400/0001 -I/CS3/2004 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
Herrn Mag. Gerhard Kiesenhofer
1010 Wien
Wien, am 14. Jänner 2005
Betreff: Petition Nr. 36
Bezug: do. ZI.: 17010.0020/27-L1.3/2004
Bezugnehmend
auf die gegenständliche Petition Nr. 36 betreffend eine Resolution der
Marktgemeinde
Guntramsdorf als Anrainergemeinde der A2 wird seitens des bmvit nachstehende
Stellungnahme übermittelt:
• die Aufbringung eines Fahrbahnbelages auf der A 2
und der B 11, der dem neuesten Stand der Technik entspricht und das
Rollgeräusch minimiert
Im Zuge der Generalsanierung und Erweiterung der A2 Süd Autobahn wurde - mit Ausnahme eines kurzen Bereiches im Knoten Vösendorf, der sich derzeit noch im Umbau befindet (S1) – die fast 40 Jahre alte Betondecke durch eine Fahrbahn mit einer lärmarmen Waschbetonoberfläche ersetzt.
Dieser Fahrbahnbelag ist geeignet der hohen Verkehrsbeanspruchung bei möglichst geringer
Rollgeräuschentwicklung standzuhalten.
Die ebenfalls angesprochene B11 fällt
seit 1. April 2002 leider nicht mehr in den
Kompetenzbereich
des Bundes und müssen daher Maßnahmen jeder Art vom Land bzw. den
Gemeinden selbst
getragen werden.
•
ein überwachtes Tempolimit von 80km/h auf der A 2 im
Bereich von der Stadtgrenze Wien
bis zur Raststation Guntramsdorf oder ein der Lärm- und Abgasreduktion
entsprechendes
anderes Modell
•
ein solches Modell könnte ein ökologisch gesteuertes
Verkehrsleitsystem zur Durchführung
von
situationsabhängigen Tempolimits sein
Wie von der ASFINAG mitgeteilt wurde,
ist im gegenständlichen Bereich bis zum Jahr 2006
vorgesehen,
eine Verkehrsbeeinflussungsanlage zu installieren, welche durch
Geschwindigkeitssteuerungen
einen optimalen Verkehrsfluss gewährleisten wird, sodass auch dadurch mit
einer wesentlichen Verbesserung sowohl der Lärmsituation aber auch der
Schadstoffimmission
zu rechnen ist. Betreffend die Schadstoffausbreitung darf darauf hingewiesen
werden, dass der größte Teil der emittierten
Schadstoffe aufgrund ihrer Flüchtigkeit nicht in die
angrenzenden Siedlungsbereiche verfrachtet
wird, sondern teilweise erst aufgrund von
Wetterereignissen in häufig weit
entfernten Bereichen sich niederschlagen. Daher ist auch eine
schadstoffimmissionsgesteuerte Anlage, welche im Bereich der Anrainer
die Schadstoffimmission
misst, aus derzeitiger Sicht nicht
zielführend, da sehr häufig kein Bezug zwischen der
naheliegenden Autobahn und den
gemessenen Schadstoffwerten gegeben ist. Die durch die
Verkehrsbeeinflussungsanlage bewirkten Veränderungen werden aber beobachtet und
allenfalls
weiterführende Maßnahmen überlegt werden.
• die möglichst rasche Fertigstellung des Umbaues
des Flughafen Schwechat und damit
verbunden eine Verringerung der Lärmbelästigung durch startende bzw.
landende
Flugzeuge
Die Flughafen Wien
Aktiengesellschaft ist ein börsenotiertes Unternehmen, an welchem die
Republik
Österreich nicht beteiligt ist. Umfang und Zeitpunkt von Ausbaumaßnahmen
obliegen den
Organen
der Geschäftsführung. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie
hat daher auf Umfang
und Zeitpunkt von Ausbaumaßnahmen keinen Einfluss.
• verstärkte Kontrolle an der B 17, damit die
Belastung Guntramsdorf als Ausweichstrecke
für den Schwerverkehr im unterrangigen Straßennetz beendet wird
Die Ursachen für
Verkehrsverlagerungen werden im Zuge der genannten Studie genau untersucht.
Für seriöse und
stabile Aussagen dazu ist jedoch ein längerer Beobachtungszeitraum notwendig.
Hinsichtlich der geforderten verstärkten Kontrollen auf der B 17 muss darauf
hingewiesen werden,
dass die Kompetenz dafür ausschließlich beim Land Niederösterreich liegt.
• den raschen Bau des in Planung befindlichen
Anschlusses von der A 2 in das IZ-NÖ-Süd
im Ortsgebiet von Laxenburg/Guntramsdorf, damit Guntramsdorf endlich eine
nachhaltige
Entlastung vom Ausweichverkehr auf so genannten Schleichwegen erfährt
Das Vorprojekt zur
gegenständlichen ASt. ist seitens des bmvit bereits genehmigt. An der
Ausarbeitung eines
Einreichprojektes wird seitens des Landes Niederösterreich derzeit gearbeitet.
• den Bau einer leistungsfähigen LKW-Spange um
Guntramsdorf herum zur Reduktion des
Durchzugsverkehrs durch unseren Ort
Die ASt. IZ-Süd wird an das bestehende
Landesstraßennetz angeschlossen werden und damit Verkehr vom
untergeordneten Netz auf die A 2 Südautobahn verlagern. Allfällige zusätzliche
Spangen oder andere
Ausbaumaßnahmen im Landesstraßennetz fallen in den Kompetenzbereich
des Landes Niederösterreich und sind derzeit dem bmvit nicht bekannt.
• die
Verlängerung der U6 aus Wien bis in das IZ-NÖ-Süd unter Anlage großzügiger Park
&
Ride Anlagen zur nachhaltigen
Attraktivierung des Umstieges auf öffentliche Verkehrsmittel
rechtzeitig vor dem Stadtgebiet Wiens
Die Verlängerung der Linie U6 bis
Wiener Neudorf unter teilweiser Verknüpfung mit der Badner
Bahn
(U6-Süd) wird seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie
grundsätzlich
als sinnvoll und zweckmäßig angesehen und wäre daher auch im Sinne des
Vorschlages der Stadt
Wien in die abzuschließende Vereinbarung aufzunehmen. Allerdings sollten
noch Abklärungen hinsichtlich der
betrieblichen und fahrplantechnischen Aspekte im
Zusammenhang mit der Ver- und
Entflechtung von U6 und Badner Bahn, hinsichtlich der
Fahrgastinformation bei der Station
Philadelphiabrücke (U6 in Tieflage - Badner Bahn auf
Straßenniveau) und hinsichtlich des
notwendigen Verbleibes einzelner Abschnitte der Badner
Bahn herbeigeführt werden. Bei den
weiteren Planungen ist jedenfalls auch die Errichtung einer
Park&Ride-Anlage an einem geeigneten Standort im Bereich der A2 bzw. der
A21 vorzusehen.
Seitens der Stadt Wien wird eine
Kostenbeteiligung des Landes Niederösterreich angestrebt,
deren Details noch in gesonderten Verhandlungen abzustimmen sein werden.
Für den Bundesminister: Tel. Nr. 01/71162/7402 DW
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