10/SPET XXII. GP

Eingebracht am 31.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

GZ. BMVIT-13.400/0002-I/CS3/2004     DVR:0000175

An die

Parlamentsdirektion
Dr. A. Klausgraber
Parlament
1017 Wien

Wien, am   26. Jänner 2005

Betr.: Petition Nr. 38; "Lärm macht krank"
Bezug: do. GZ 17010.0020/29-L1.3/2004

Von Seiten des bmvit wird zur gegenständlichen Petition Nr. 38 betreffend "Lärm macht krank" wie
folgt Stellung genommen:

Zu Punkt 1:

Im Rahmen der Bestellerförderung des Bundes gemäß §§ 24 und 26 ÖPNRV-G werden für
Verkehre im Land Salzburg insgesamt € 1.620.819,41 und für Verkehre zwischen dem Tennengau
und Salzburg im Rahmen des Tennengautaktes (inklusive des Nachtbusses und des Flachgau
Taktes Nord) € 405.010,77 vom Bund zur Verfügung gestellt. Eine "bessere Dotierung" ist nur
möglich, wenn erstens das Verkehrsvolumen als solches ausgeweitet würde und wenn zweitens
die budgetären Möglichkeiten einer Beteiligung des Bundes an so einer Ausweitung ermöglichen,
was derzeit nicht der Fall ist. Die Verkehrsverbindungen vom Tennengau nach Salzburg sind
jedoch auch schon derzeit als hervorragend zu bezeichnen. Es verkehren 1 Eilzug sowie 2
Regionalzüge stündlich zwischen Salzburg und Golling-Abtenau sowie zwei Buslinien zwischen
Salzburg und Hallein im Halb- bis Stundentakt zur Flächen-Feinerschließung sowie stündlich
zwischen Hallein und Golling (am Wochenende längere Intervalle). Somit gehört der Tennengau
zu den am besten erschlossenen Gebieten Salzburgs. Hinzu kommt im Stadtbereich von Hallein
ein dichtes Stadtbusnetz im Halb- und Stundentakt.

Zu Punkt 2:

Die Ferienreiseverordnung wird jährlich vor Beginn der Sommerferien neu erlassen, um auch auf
allfällige Änderungen im Bereich der betroffenen Strecken reagieren zu können. Insgesamt handelt
es sich bei der Ferienreiseverordnung um eine unerlässliche Verkehrssicherheitsmaßnahme in
Form von Fahrverboten für Lastkraftfahrzeuge, um den Urlauberreiseverkehr zu beschleunigen
und die Sicherheit der Reisenden zu erhöhen. Vor Inkrafttreten der Verordnung wird der Entwurf
im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens (unter anderen) auch an alle Länder zur
Stellungnahme übermittelt. Eine Berücksichtigung der Stellungnahmen und der seitens der Länder
vorgebrachten Änderungsersuchen erfolgt meist weitgehend, sodass grundsätzlich von einer
hohen Akzeptanz auszugehen ist; eine Aufnahme der A 10 Tauernautobahn wird daher auch im
nächsten Entwurf vorgesehen werden.


 

 

Zu Punkt 3:

Während die Ferienreiseverordnung eine Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie ist, handelt es sich bei den genannten „Mautfluchtverordnungen" um
Verordnungen der Landesregierungen. Eine inhaltliche Abstimmung der gegenständlichen
Verordnungen untereinander konnte jedoch bereits bei der Ferienreiseverordnung 2004
weitgehend erzielt werden.

Für den Bundesminister:                               Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Dr. Brigitte Raicher-Siegl                                   Petra Farthofer

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