10/SPET XXII. GP
Eingebracht am
31.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
GZ. BMVIT-13.400/0002-I/CS3/2004 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
Dr. A. Klausgraber
Parlament
1017 Wien
Wien, am 26. Jänner 2005
Betr.: Petition Nr. 38; "Lärm macht
krank"
Bezug: do. GZ 17010.0020/29-L1.3/2004
Von Seiten des bmvit wird zur
gegenständlichen Petition Nr. 38 betreffend "Lärm macht krank" wie
folgt Stellung genommen:
Zu Punkt 1:
Im Rahmen der
Bestellerförderung des Bundes gemäß §§ 24 und 26 ÖPNRV-G werden für
Verkehre im Land
Salzburg insgesamt € 1.620.819,41 und für Verkehre zwischen dem Tennengau
und Salzburg im Rahmen des Tennengautaktes
(inklusive des Nachtbusses und des Flachgau
Taktes Nord) € 405.010,77 vom Bund zur
Verfügung gestellt. Eine "bessere Dotierung" ist nur
möglich, wenn erstens das Verkehrsvolumen als solches ausgeweitet würde und
wenn zweitens
die budgetären Möglichkeiten einer
Beteiligung des Bundes an so einer Ausweitung ermöglichen,
was derzeit nicht der Fall ist. Die
Verkehrsverbindungen vom Tennengau nach Salzburg sind
jedoch auch schon derzeit als
hervorragend zu bezeichnen. Es verkehren 1 Eilzug sowie 2
Regionalzüge stündlich zwischen
Salzburg und Golling-Abtenau sowie zwei Buslinien zwischen
Salzburg und Hallein im Halb- bis
Stundentakt zur Flächen-Feinerschließung sowie stündlich
zwischen Hallein und Golling (am Wochenende längere Intervalle). Somit gehört
der Tennengau
zu den am besten erschlossenen Gebieten Salzburgs. Hinzu kommt im Stadtbereich
von Hallein
ein dichtes Stadtbusnetz im Halb- und Stundentakt.
Zu Punkt 2:
Die
Ferienreiseverordnung wird jährlich vor Beginn der Sommerferien neu erlassen,
um auch auf
allfällige
Änderungen im Bereich der betroffenen Strecken reagieren zu können. Insgesamt
handelt
es
sich bei der Ferienreiseverordnung um eine unerlässliche
Verkehrssicherheitsmaßnahme in
Form von Fahrverboten für Lastkraftfahrzeuge, um den Urlauberreiseverkehr zu
beschleunigen
und die Sicherheit der Reisenden zu erhöhen. Vor Inkrafttreten der Verordnung
wird der Entwurf
im
Rahmen eines Begutachtungsverfahrens (unter anderen) auch an alle Länder zur
Stellungnahme
übermittelt. Eine Berücksichtigung der Stellungnahmen und der seitens der
Länder
vorgebrachten Änderungsersuchen erfolgt meist
weitgehend, sodass grundsätzlich von einer
hohen Akzeptanz auszugehen ist; eine
Aufnahme der A 10 Tauernautobahn wird daher auch im
nächsten Entwurf vorgesehen werden.
Zu Punkt 3:
Während die Ferienreiseverordnung eine Verordnung des
Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie ist, handelt es sich bei den
genannten „Mautfluchtverordnungen" um
Verordnungen der Landesregierungen.
Eine inhaltliche Abstimmung der gegenständlichen
Verordnungen untereinander konnte
jedoch bereits bei der Ferienreiseverordnung 2004
weitgehend erzielt werden.
Für den Bundesminister: Ihr(e) Sachbearbeiter(in):
Dr. Brigitte Raicher-Siegl Petra Farthofer
elektronisch gefertigt