20/SPET XXII. GP

Eingebracht am 27.04.2005
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Stellungnahme zu Petititon

 

 

           BUNDESMINISTERIUM

                          FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

 

GZ. BMaA-TR. 4.30.13/0026-IV.1/2005                                          Wien, am 25. April 2005

 

 

Zu da. GZ. 17010.0020/11-L.1.3/2005

vom 15.März 2005

 

 

An die

Parlamentsdirektion

z.Hdn. Herrn Parlamentsvizedirektor

Dr. A. Klausgraber

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, unter Bezugnahme auf oz. Note betr. die Petition Nr. 51 „Fairness für Yasemin Kobal und deren Mutter“ wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Sofort nach Bekanntwerden der Rückstellung von Yasemin Kobal in die Türkei wurde das Österreichische Generalkonsulat Istanbul aufgefordert, mit dem Vertrauensanwalt die anwaltliche Vertretung von Franziska Kobal in der Türkei zu besprechen und eine Liste deutschsprachiger Anwälte zur Verfügung zu stellen.

 

Am 22. Dezember 2004 legte der Österreichische Botschafter in Ankara an hoher Stelle im türkischen Außenministerium das österreichische Interesse an dieser Angelegenheit dar und ersuchte unter anderem die türkischen Behörden, bei der Herstellung eines Kontaktes zwischen Mutter und Tochter behilflich zu sein. Auch der türkische Botschafter in Wien wurde ausdrücklich auf die menschliche Seite des Falles aufmerksam gemacht.

 

Mitarbeiter des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sind mit der Mutter in regelmäßigem Kontakt, um sie im Rahmen der Möglichkeiten des konsularischen Rechtsschutzes bestmöglich zu unterstützen.

 

Franziska Kobal wird bei dem am 21. April in Istanbul beginnenden Gerichtsverfahren durch den Senior-Vertrauensanwalt des Österreichischen Generalkonsulates, Yilmaz Basar, vertreten werden. Die Auswahl dieses Anwaltes wurde von Franziska Kobal über Empfehlung von Amnesty International getroffen. Das Österreichische Generalkonsulat Istanbul wird bei der kommenden Gerichtsverhandlung durch einen Vertreter anwesend sein und selbstverständlich die Verhandlung genauestens beobachten.

 

Yasemin Kobal wurde vom Amtsleiter des Generalkonsulates Istanbul bereits zweimal in der Wohnung ihres Vaters Bayram Kobal besucht und bei guter physischer und psychischer Verfassung angetroffen. Da nach derzeitigem Stand der Angelegenheit der Vater keine Einwände gegen einen Besuch von Yasemin durch einen Vertreter des Generalkonsulates erhebt, werden diese Besuche in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, wodurch Yasemins Wohlergehen überprüft bzw. sorgsam beobachtet werden kann.

 

 

Für die Bundesministerin:

BERLAKOVITS m.p.