20/SPET XXII. GP
Eingebracht am 27.04.2005
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Stellungnahme zu Petititon
BUNDESMINISTERIUM
FÜR
AUSWÄRTIGE
ANGELEGENHEITEN
GZ. BMaA-TR.
4.30.13/0026-IV.1/2005 Wien,
am 25. April 2005
Zu da. GZ.
17010.0020/11-L.1.3/2005
vom 15.März 2005
An die
Parlamentsdirektion
z.Hdn. Herrn
Parlamentsvizedirektor
Dr. A.
Klausgraber
Parlament
1010 Wien
Das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten beehrt sich, unter Bezugnahme auf oz. Note betr. die Petition
Nr. 51 „Fairness für Yasemin Kobal und deren Mutter“ wie folgt Stellung zu
nehmen:
Sofort nach Bekanntwerden der Rückstellung von
Yasemin Kobal in die Türkei wurde das Österreichische Generalkonsulat Istanbul
aufgefordert, mit dem Vertrauensanwalt die anwaltliche Vertretung von Franziska
Kobal in der Türkei zu besprechen und eine Liste deutschsprachiger Anwälte zur
Verfügung zu stellen.
Am 22. Dezember 2004 legte der Österreichische Botschafter
in Ankara an hoher Stelle im türkischen Außenministerium das österreichische
Interesse an dieser Angelegenheit dar und ersuchte unter anderem die türkischen
Behörden, bei der Herstellung eines Kontaktes zwischen Mutter und Tochter
behilflich zu sein. Auch der türkische Botschafter in Wien wurde ausdrücklich
auf die menschliche Seite des Falles aufmerksam gemacht.
Mitarbeiter des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten sind mit der Mutter in regelmäßigem Kontakt, um sie im Rahmen
der Möglichkeiten des konsularischen Rechtsschutzes bestmöglich zu
unterstützen.
Franziska Kobal wird bei dem am 21. April in Istanbul
beginnenden Gerichtsverfahren durch den Senior-Vertrauensanwalt des
Österreichischen Generalkonsulates, Yilmaz Basar, vertreten werden. Die Auswahl
dieses Anwaltes wurde von Franziska Kobal über Empfehlung von Amnesty
International getroffen. Das Österreichische Generalkonsulat Istanbul wird bei
der kommenden Gerichtsverhandlung durch einen Vertreter anwesend sein und
selbstverständlich die Verhandlung genauestens beobachten.
Yasemin Kobal wurde vom Amtsleiter des
Generalkonsulates Istanbul bereits zweimal in der Wohnung ihres Vaters Bayram
Kobal besucht und bei guter physischer und psychischer Verfassung angetroffen.
Da nach derzeitigem Stand der Angelegenheit der Vater keine Einwände gegen
einen Besuch von Yasemin durch einen Vertreter des Generalkonsulates erhebt,
werden diese Besuche in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, wodurch
Yasemins Wohlergehen überprüft bzw. sorgsam beobachtet werden kann.
Für die
Bundesministerin:
BERLAKOVITS
m.p.