22/SPET XXII. GP

Eingebracht am 27.06.2005
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Stellungnahme zu Petititon

 

 


BMVIT - I/CS3 (Recht und Koordination)       

Postfach 3000

Radetzkystraße 2, 1030 Wien

email : cs3@bmvit.gv.at

 

 

 

GZ. BMVIT-13.400/0003-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An die

Parlamentsdirektion

z.Hdn. Fr. Mag. Barbara BLÜMEL

 

Dr. Karl-Renner-Ring

 Wien

 

Wien, am 24. Juni 2005

 

 

Das bmvit beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 1. Juni 2005, Zl.: 17010.0020/21-L1.3/2005, betreffend die Petitionen Nr. 59 sowie Nr. 64 Folgendes mitzuteilen:

 

Petition 59:

"Gegen die Verschiebung des Umbaues des Hauptbahnhofes St. Pölten und des Weiterbaues der Güterzugumfahrung St. Pölten"

 

1. GZU St. Pölten

 

Teilabschnitt 1: GZU – St. Pölten – Westabschnitt:

Die Einreichung durch die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG erfolgte am 29. Jänner 1999. Der eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheid wurde am 14. Juli 1999 erteilt. Derzeit ist das Verfahren „Änderung des Wirtschaftsweg W 4“ anhängig, diesbezüglich ist eine Delegierung an den Landeshauptmann in Vorbereitung.

 

Teilabschnitt 2: GZU – St. Pölten – Abschnitt Mitte:

Die Einreichung erfolgte am 22. März 1999; der eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheid wurde am 25. Oktober 1999 erteilt.

 

Teilabschnitt 3: GZU – St. Pölten – Knoten Wagram:

Die Einreichung erfolgte am 22. März 1999, der eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheid wurde am 23. März 2000 erteilt. Die Teilinbetriebnahme für die1. Ausbaustufe (viergleisige provisorische Durchbindung Bf. Pottenbrunn ‑ St. Pölten Traisenbrücke) – Phase1 (provisorische zweigleisige Durchbindung) erfolgte mit ho. Betriebsbewilligungsbescheid vom 12. März 2004. Die Teilinbetriebnahme 1. Ausbaustufe – Phase 2 erfolgte mit Betriebsbewilligungsbescheid vom 22. Oktober 2004.

 

2) St. Pölten Hauptbahnhof

 

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Schreiben vom 10. Dezember 2004 den Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 und 2 Eisenbahngesetz 1957 betreffend den Umbau des Aufnahmegebäudes des Bahnhofes St. Pölten Hbf. im Rahmen der Bahnhofsoffensive gestellt. Weiters hat die Eisenbahn‑Hochleistungsstrecken AG (HL‑AG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Schreiben vom 13. Dezember 2004 betreffend den Umbau des Bahnhofes St. Pölten („Gleisprojekt“) die Anträge auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 und 2 Eisenbahngesetz 1957 und der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 127 Abs. 1 lit. b Wasserrechtsgesetz 1959 gestellt. Die eisenbahnrechtliche Bauverhandlung für beide Projektsteile wurde mit Edikt vom 2. Mai 2005 für den 16. und 17. Juni 2005 anberaumt.

 

Petition Nr. 64:

"Autobahn - Ortsdurchfahrt von Altlengbach (Bereich A1 Knoten Steinhäusl)"

 

Seitens der ASFINAG wurde mitgeteilt, dass die lärmtechnische Untersuchung des Knoten Steinhäusl sowie der freie Strecke ab diesem Knoten bis zur AST St. Christophen derzeit in Ausarbeitung ist. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung wurden am 13.06. dem Bürgermeister von Altlengbach vorgestellt.

 

Des Weiteren wird es eine Abendinformationsveranstaltung zu den Ergebnissen am Freitag, den 8. Juli um 18.00 Uhr im Hotel Steinberger geben, zu der seitens der ASFINAG bzw. des Landes Niederösterreich noch jeder Haushalt per Postwurfsendung eingeladen wird.

 

Auf Grund der sich in Ausarbeitung befindlichen Konzepte für den angesprochenen Abschnitt, wird ersucht, die Ergebnisse und mögliche Maßnahmen abzuwarten.

 

 

 

 

Für den Bundesminister:

Dr. Brigitte Raicher-Siegl

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Eva-Maria Weinzierl

Tel.: 01/71162/7506 DW

eva.weinzierl@bmvit.gv.at

 

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