33/SPET XXII. GP

Eingebracht am 17.01.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMBWK-10.350/0021-III/4a/2005

SachbearbeiterIn:

Dr. Iris Hornig

Abteilung:

III/4a

E-mail:

iris.hornig@bmbwk.gv.at

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-3025/53120-81 3025

Ihr Zeichen:

17010.0020/42-L.1.3/2005

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

 

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürger-

initiativen, Petition Nr. 72 "Sanierung und Ausbau des

Bundesschulzentrums St. Pölten"; Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt zu der mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 übermittelten Petition Nr. 72 betreffend „Sanierung und Ausbau des Bundesschulzentrums St. Pölten“ wie folgt Stellung:

 

Die Generalsanierung und Erweiterung der Schulgebäude des Bundesschulzentrums St. Pölten (HTL und BHAK/BHAS) ist im Schulentwicklungsprogramm 2000 vorgesehen. Das Schulent­wicklungsprogramm 2000 ist ein mittelfristiges Projektprogramm, in dem Investitionen zur Erweiterung von Raumressourcen und Investitionen zur Sanierung und Funktionsadaptierung (Qualitätsverbesserung) der Schulgebäude des weiterführenden Schulwesens des Bundes vor­gesehen sind. Eine Realisierung dieser Investitionen erfolgt nach Maßgabe einer Prioritäten­reihung der Landesschulräte bzw. des Stadtschulrates für Wien.

 

Die Generalsanierung und der Ausbau des Bundesschulzentrums St. Pölten wurden vom Landesschulrat für Niederösterreich im August 2005 durch Antragstellung eingeleitet und befin­den sich im folgenden Verfahrensstand:

 

Im Einvernehmen mit den Schulleitungen und dem Landesschulrat für Niederösterreich erfolgt die Genehmigung des Raum- und Funktionsprogrammes noch im Jänner 2006. Auf der Grund­lage der genehmigten Raum- und Funktionsprogramme wird die BIG (Eigentümerin der Schul­liegenschaft samt Gebäude) mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, um zu klären, ob eine Teilung des Standortes notwendig ist oder ob mit Zubauten auf der gegenständlichen Liegenschaft das Auslangen gefunden werden kann. Das Ergebnis dieser Studie ist für das 1. Quartal 2006 zu erwarten. Danach wird die Einleitung und Durchführung eines Auswahlverfahrens zur Architektenfindung mit anschließendem Planungsverfahren beauf­tragt werden.

 

Zum Modell der Leistungssportschulen wird festgehalten, dass es gemäß der Schulversuchsbe­schreibung für die Schulen für Leistungssportler/innen Aufgabe der Sporteinrichtungen ist, eine qualifizierte Sportausbildung zu gewährleisten. Für eine ordnungsgemäße Raumversorgung für den theoretischen Unterricht wird der Bund sorgen, auch wenn Ausbaumaßnahmen als eigen­ständige Projektrealisierungen im SCHEP 2000 nicht vorgesehen sind.

 

Die Neustrukturierung des Bundesschülerheimes ist durch eine Absichtserklärung vom Novem­ber/Dezember 2005 zwischen Land Niederösterreich und Bund in Finanzierung und Abwicklung ausgehandelt.

 

 

Wien, 17. Jänner 2006

Für die Bundesministerin:

Dr. Iris Hornig

 

 

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