37/SPET XXII. GP

Eingebracht am 17.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

An die

 

Parlamentsdirektion

 

 

 

e-mail Adresse: stellungnahme.PETBl@parlament.gv.at

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0019-I/A/4/2006

Wien, 17.02.2006

 

 

 

Betreff:  Petition Nr. 74 betreffend "Menschenrechte für Alle! Für die besondere Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderung in den Entwicklungsländern“.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-schutz nimmt unter Bezugnahme  auf die mit Schreiben vom 16. Dezember 2005,

Zl.: 17010.0020/44-L1.3/2005, übermittelte Petition betreffend „Menschenrechte für alle! Für die besondere Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderung in den Entwicklungsländern“ wie folgt Stellung:

 

Auf Initiative von Mexiko befassen sich die Vereinten Nationen seit einigen Jahren mit der Ausarbeitung einer Konvention zur Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zu diesem Zweck wurde ein Ad-hoc-Komitee ins Leben gerufen, das dieser Tage zu seiner bislang letzten Sitzung zusammentrat. Da die jeweilige EU-Präsidentschaft die Aufgabe hat, die Positionen der 25 EU-Mitglied-staaten bei den Verhandlungen in New York zu koordinieren, fiel diese Funktion dieses Mal Österreich zu. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ist in die Verhandlungen insofern eingebunden, als unter Verhandlungsleitung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zwei Vertreter/innen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz  fachliches Know-how einbringen.

 

Die vom 16. Jänner bis 3. Februar 2006 abgehaltenen Verhandlungen am Hauptsitz der Vereinten Nationen nahmen nach ersten Rückmeldungen einen positiven, sehr ergebnisorientierten Verlauf, der es möglich erscheinen lässt, nach einer weiteren Verhandlungsrunde im August 2006 im heurigen Jahr zumindest substantielle Fortschritte zu erzielen, womöglich sogar die Verhandlungen bereits abzuschließen.

 

Über weite Teile der sehr breit angelegten und am Konzept der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens orientierten Konvention besteht bereits grundsätzlicher Konsens, an einigen Bereichen (z.B. internationale Kooperation) wird noch intensiv gearbeitet werden müssen.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen kann davon ausgegangen werden, dass die Konvention der Vereinten Nationen zu einer maßgeblichen und konkreten Verbesserung der Rechtsstellung von behinderten Menschen führen wird.

 

Grundsätzlich wird angemerkt, dass Österreich im Hinblick auf die Konventionsverhandlungen immer eine Vorreiterrolle in der Zusammenarbeit mit der NGO-Gemeinschaft gespielt und dies auch konstant innerhalb der EU betont und vertreten hat. Für Österreich stand von Anfang an die möglichst weit reichende Einbeziehung der Betroffenen, also der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, im Vordergrund. Auch in dieser Hinsicht ist es der EU gelungen, mit Erfolg für eine stärkere Rolle der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen im Verhandlungsprozess einzutreten.

 

Die mit den Verhandlungen in New York betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sind daher selbstverständlich in regelmäßigem Kontakt mit dem International Disability Caucus (IDC) und den verschiedenen, durch den Caucus vertretenen Organisationen. Die regelmäßigen Stellungnahmen von Licht für die Welt (LFDW) werden von den mit dem Verhandlungsprozess betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne zu den regelmäßig stattfindenden Verhandlungsrunden bei den Vereinten Nationen in New York mitgenommen.

 

Betont wird, dass es in der Sitzung im Jänner 2006 einen eigenen „NGO-Liaison-Officer“ gab, der Teil der österreichischen Regierungsdelegation war. Dieser Liaison-Officer stand interessierten NGO-Vertreterinnen und Vertretern gerne jederzeit für intensive Diskussionen zur Verfügung. Die österreichische Delegation hat sich weiters mit allen anwesenden NGO-Vertreterinnen und Vertretern im Plenarraum des Ad-hoc-Komitees der Vereinten Nationen mehrmals getroffen. Bei diesen Treffen sollte den NGO-Delegierten ebenfalls Gelegenheit zur Diskussion mit der österreichischen EU-Präsidentschaft gegeben werden.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass, es wie schon erwähnt, die Aufgabe des EU-Vorsitzes in New York ist die einzelnen Positionen der EU-Partner zu koordinieren und diese koordinierte Position in den verschiedenen Arbeitsgruppen sowie im Plenum bei den Vereinten Nationen entsprechend zu vertreten. Für die Dauer der Präsidentschaft vertritt die jeweilige verhandelnde Präsidentschaftsdelegation üblicherweise keine eigene nationale Position, da das jeweilige Land während dieser Zeit mit Koordinierungs-, Repräsentations- und Verhandlungsaufgaben für die gemeinschaftliche Position der gesamten EU beschäftigt ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bundesministerin:

Dr. Helmut Günther

 

 

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