37/SPET XXII. GP
Eingebracht am 17.02.2006
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Stellungnahme zu Petititon
An die |
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Parlamentsdirektion |
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e-mail
Adresse: stellungnahme.PETBl@parlament.gv.at |
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GZ:
BMSG-10001/0019-I/A/4/2006 |
Wien, 17.02.2006 |
Betreff: Petition Nr. 74 betreffend
"Menschenrechte für Alle! Für die besondere Berücksichtigung der Rechte
von Personen mit Behinderung in den Entwicklungsländern“.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumenten-schutz nimmt unter Bezugnahme auf die mit Schreiben vom 16. Dezember
2005,
Zl.: 17010.0020/44-L1.3/2005,
übermittelte Petition betreffend „Menschenrechte für alle! Für die besondere
Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderung in den
Entwicklungsländern“ wie folgt Stellung:
Auf Initiative von Mexiko
befassen sich die Vereinten Nationen seit einigen Jahren mit der Ausarbeitung einer
Konvention zur Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zu
diesem Zweck wurde ein Ad-hoc-Komitee ins Leben gerufen, das dieser Tage zu
seiner bislang letzten Sitzung zusammentrat. Da die jeweilige
EU-Präsidentschaft die Aufgabe hat, die Positionen der 25 EU-Mitglied-staaten
bei den Verhandlungen in New York zu koordinieren, fiel diese Funktion dieses
Mal Österreich zu. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz ist in die Verhandlungen insofern eingebunden, als
unter Verhandlungsleitung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
zwei Vertreter/innen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
fachliches Know-how einbringen.
Die vom 16. Jänner bis 3.
Februar 2006 abgehaltenen Verhandlungen am Hauptsitz der Vereinten Nationen
nahmen nach ersten Rückmeldungen einen positiven, sehr ergebnisorientierten
Verlauf, der es möglich erscheinen lässt, nach einer weiteren Verhandlungsrunde
im August 2006 im heurigen Jahr zumindest substantielle Fortschritte zu
erzielen, womöglich sogar die Verhandlungen bereits abzuschließen.
Über weite Teile der sehr
breit angelegten und am Konzept der gleichberechtigten Teilhabe behinderter
Menschen an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens orientierten
Konvention besteht bereits grundsätzlicher Konsens, an einigen Bereichen (z.B.
internationale Kooperation) wird noch intensiv gearbeitet werden müssen.
Nach dem derzeitigen Stand
der Verhandlungen kann davon ausgegangen werden, dass die Konvention der
Vereinten Nationen zu einer maßgeblichen und konkreten Verbesserung der
Rechtsstellung von behinderten Menschen führen wird.
Grundsätzlich wird
angemerkt, dass Österreich im Hinblick auf die Konventionsverhandlungen immer
eine Vorreiterrolle in der Zusammenarbeit mit der NGO-Gemeinschaft gespielt und
dies auch konstant innerhalb der EU betont und vertreten hat. Für Österreich
stand von Anfang an die möglichst weit reichende Einbeziehung der Betroffenen,
also der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, im Vordergrund.
Auch in dieser Hinsicht ist es der EU
gelungen, mit Erfolg für eine stärkere Rolle der Interessenvertretungen der
Menschen mit Behinderungen im Verhandlungsprozess einzutreten.
Die mit den Verhandlungen in
New York betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sind daher
selbstverständlich in regelmäßigem Kontakt mit dem International Disability
Caucus (IDC) und den verschiedenen, durch den Caucus vertretenen
Organisationen. Die regelmäßigen Stellungnahmen von Licht für die Welt (LFDW)
werden von den mit dem Verhandlungsprozess betrauten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern gerne zu den regelmäßig stattfindenden Verhandlungsrunden bei den
Vereinten Nationen in New York mitgenommen.
Betont wird, dass es in der
Sitzung im Jänner 2006 einen eigenen „NGO-Liaison-Officer“ gab, der Teil der
österreichischen Regierungsdelegation war. Dieser Liaison-Officer stand
interessierten NGO-Vertreterinnen und Vertretern gerne jederzeit für intensive
Diskussionen zur Verfügung. Die österreichische Delegation hat sich weiters mit
allen anwesenden NGO-Vertreterinnen und Vertretern im Plenarraum des
Ad-hoc-Komitees der Vereinten Nationen mehrmals getroffen. Bei diesen Treffen
sollte den NGO-Delegierten ebenfalls Gelegenheit zur Diskussion mit der
österreichischen EU-Präsidentschaft gegeben werden.
Abschließend wird darauf
hingewiesen, dass, es wie schon erwähnt, die Aufgabe des EU-Vorsitzes in New
York ist die einzelnen Positionen der EU-Partner zu koordinieren und diese
koordinierte Position in den verschiedenen Arbeitsgruppen sowie im Plenum bei
den Vereinten Nationen entsprechend zu vertreten. Für die Dauer der
Präsidentschaft vertritt die jeweilige verhandelnde Präsidentschaftsdelegation
üblicherweise keine eigene nationale Position, da das jeweilige Land während dieser Zeit mit Koordinierungs-,
Repräsentations- und Verhandlungsaufgaben für die gemeinschaftliche Position
der gesamten EU beschäftigt ist.
Mit
freundlichen Grüßen
Für
die Bundesministerin:
Dr.
Helmut Günther
Elektronisch gefertigt.