V-8 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Freitag, 28. Jänner 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXII. Gesetzgebungsperiode                          Freitag, 28. Jänner 2005

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

COM KOM (04) 572 endg.

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, glyphosat-toleranten Ölrapsprodukts (Brassica napus L., Linie GT73) gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(37375/EU XXII.GP)

 

 


 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union befasste sich am 28. Jänner 2005 abermals mit der Frage der Zulassung gentechnisch veränderter Produkte. Grundlage dafür war der Vorschlag der Kommission über das In-Verkehr-Bringen eines genetisch veränderten Ölrapsprodukts.

 

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) brachte seitens der Grünen einen Antrag auf Stellungnahme ein. Auf EU-Ebene gebe es nach dem Fall des Moratoriums eine Zulassungswelle mit zahlreichen Anträgen auf die Freisetzung, argumentierte er. Die Kommission habe am 29. November 2004 dem EU-Regelungsausschuss acht Entscheidungsvorschläge vorgelegt, durch die neben Österreich auch Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg zwingend verpflichtet würden, ihre nationalen Schutzmaßnahmen aufzuheben. Eine große Mehrheit der Mitgliedsstaaten habe sich jedoch dagegen ausgesprochen, und als nächster Schritt werde der EU-Umweltministerrat damit befasst sein.

 

Die Bundesregierung wird daher in dem vorliegenden Antrag aufgefordert, auf EU-Ebene weiterhin gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen bei Saatgut, Lebensmittel und Futtermittel zu stimmen, solange die Probleme der Koexistenz und Haftung nicht EU-weit gelöst sind. Pirklhuber wollte diesen Antrag vor allem als eine Rückenstärkung für den Minister sehen, da die Dinge in der EU in Bewegung kämen. So denke zum Beispiel die neue Kommissarin Mariann Fischer Boel in der Frage der Koexistenz über eine europäische Regelung nach.

 

Dieser Antrag wurde auch von Abgeordnetem Kai Jan Krainer (S) unterstützt. Bei der Abstimmung fand er jedoch nicht die erforderliche Mehrheit, da ÖVP und FPÖ dagegen stimmten.

 

Bundesminister Josef Pröll bemerkte dazu, dass er keinerlei Anlass sehe, von seiner bisherigen Positionierung abzugehen, denn die Gentechnikfreiheit könne der österreichischen Landwirtschaft ökonomisch sehr nützlich sein.

 

Abgeordneter Roderich Regler (V) begründete die Ablehnung der ÖVP damit, dass Bundesminister Pröll sehr engagiert eine restriktive Linie, wie sie durch die vom Parlament beschlossenen Anträge vom Juni 2003 und Juni 2004 vorgesehen sei, vertrete. Ein weiterer Antrag sei daher nicht notwendig. Eine Zustimmung würde ein Misstrauen gegenüber dem Bundesminister darstellen. Die Ablehnung der ÖVP erfolge daher nicht aus inhaltlichen Gründen, betonte Regler. Ausschussvorsitzender Werner Fasslabend (V) ergänzte, dass bei einer neuerlichen Beschlussfassung einer Selbstverständlichkeit eher der Eindruck der Unsicherheit entstünde, und das solle man auf alle Fälle vermeiden.

 

Dem schloss sich Abgeordneter Detlev Neudeck (F) an, indem er auf Grund der Aussagen des Ministers davon ausging, dass Österreich seine kritische Haltung in den dafür zuständigen Gremien weiter aufrecht erhalten werde. Der von den Grünen vorliegende Antrag unterscheide sich nicht von dem am 8. Juni 2004 im Nationalrat beschlossenen Antrag, sagte er.

 

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) warf dagegen ein, dass sich in Europa vieles dramatisch verändert habe. Auf Basis der jetzigen rechtlichen Situation wäre es notwendig, dass sich das österreichische Parlament hinter den Minister stelle und ihm den Rücken stärke. Als wesentlichen Punkt betrachtete er die Aufrechterhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Lebensmittelsicherheit. Er könne daher kein Zeichen der Schwäche erkennen, wenn man durch einen neuerlichen Antrag eine Präzisierung und Weiterführung vornehme.

 

Daraufhin betonte Bundesminister Josef Pröll, er sehe trotz Änderungen in der EU keinen Anlass, von seiner bisherigen glasklaren Position und dem Auftrag des Parlaments abzugehen.

 

Der Antrag auf Stellungnahme der Grünen hatte sich ursprünglich auch auf die österreichischen Verbotsverordnungen bezüglich der Maislinien bezogen, worauf sich eine Geschäftsordnungsdebatte entwickelte. Während Abgeordneter Roderich Regler (V) argumentierte, diese Passage betreffe eine rein österreichische Angelegenheit und man könne nur zu Themen eine Stellungnahme abgeben, die der Minister auf EU-Ebene zu vertreten habe, hielt Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) fest, dass sich demnächst der Umweltministerrat auf Grund der Mitteilung der Kommission zu nationalen Regelungen mit den österreichischen Verbotsverordnungen befassen werde. Er sehe daher keinen Grund dafür, den Antrag nicht zuzulassen.

 

Deshalb wurde der Antrag zunächst ohne diese zweite Passage gemeinsam mit der SPÖ eingebracht und, wie oben erwähnt, mehrheitlich abgelehnt. Pirklhuber selbst brachte dann den Antrag mit einer abgeänderten zweiten Passage ein, in der der Bundesminister aufgefordert wird, im Umweltministerrat für die Aufrechterhaltung der österreichischen Verbotsverordnungen einzutreten, solange die Probleme der Koexistenz und Haftungen nicht EU-weit geregelt sind.

 

Auch dieser erweiterte Antrag fand nicht die erforderliche Mehrheit und wurde nur von SPÖ und Grünen unterstützt.

 

Grundsätzlich wurde vereinbart, die Frage der Zulässigkeit des ursprünglichen Antrags der Grünen in der Präsidiale zu besprechen.

 

Die Diskussion wurde mit einer Stellungnahme von Bundesminister Josef Pröll eingeleitet. Er legte großen Wert darauf, scharfe Trennlinien zwischen den einzelnen Fragen der Gentechnologie zu ziehen. Es gehe dabei einerseits um die Lebens- und Futtermittel und die Beimischung von gentechnisch veränderten Produkten, andererseits um die Zulassung und Aussaat gentechnisch veränderter Konstrukte und drittens um die Frage, welche Grenzen eingezogen werden müssten, bis zu denen Produkte als gentechnikfrei zu bezeichnen sind.

 

Zur Beimischung gentechnisch veränderter Produkte in Lebens- und Futtermittel berichtete der Bundesminister, dass seit April 2004 die Toleranzgrenze bei 0,9 % liege, darüber hinaus sei eine Kennzeichnung notwendig. Derzeit sei in der EU ein Moratorium aufrecht, dem sich viele Länder angeschlossen haben, und in dem die Klärung der Rückverfolgbarkeit, der Koexistenz bei der Auspflanzung und der Kennzeichnung verlangt wird. Für die Lebens- und Futtermittel habe die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung geregelt werden können.

 

Was die Zulassung und Aussaat gentechnisch veränderter Konstrukte betrifft, so gebe es auf EU-Ebene in regelmäßigen Abständen ein Tauziehen um die Mehrheitsverhältnisse, sagte Pröll. In Österreich seien für einige Konstrukte Verbotsverordnungen aufrecht, und seinerseits gebe es dazu auch auf EU-Ebene eine klare Positionierung.

 

Pröll betonte insbesondere, dass die Gentechnik der österreichischen Landwirtschaft keinerlei Vorteile bringe, sondern eher für größere industriell geführte Betriebe zugeschnitten sei. Dennoch habe man auf Bundesebene mit dem Gentechnikgesetz für den Fall der Zulassung durch die EU Vorsorge getroffen. Das Gentechnikgesetz sehe eine Zulassung und Aussaat unter bestimmten Bedingungen vor, nämlich die Eintragung in ein öffentliches Register, die Ausweisung aller Flächen, wo jemand aussäen möchte, und klare Haftungsregelungen. Parallel dazu hätten die Bundesländer in ihrem Kompetenzbereich Vorsorge getroffen. Österreich sei daher gerüstet, er, Pröll, hoffe jedoch nicht, dass dies jemals schlagend werden müsse.

 

Schließlich ging Pröll auf den letztgültigen Vorschlag der Kommission zu den Toleranzgrenzen bei der Verunreinigung von Saatgut ein, wonach diese beabsichtigte, Grenzen je nach Produkt von 0,3 %, 0,5 % und 0,7 % einzuführen. Für Österreich seien diese Grenzen viel zu hoch, zumal innerstaatlich 0,0 % und in der weiteren Kette 0,1 % vorgesehen seien. Studien hätten gezeigt, dass die Grenze bei den Lebensmitteln von 0,9 % überschritten würde, wenn man diese hohen Grenzen bei Saatgut einführe. Österreich werde daher in dieser Frage weiterhin sehr restriktiv bleiben und betreibe daher auch ein starkes Lobbying. Der Minister bekräftigte nochmals, Österreich als Standort für gentechnikfreie Produkte sichern zu wollen, da er darin eine Marktchance sieht.

 

Volle Unterstützung dieser Linie fand der Minister durch den Vorsitzenden des Ausschusses, Werner Fasslabend (V), der meinte, die Politik Prölls gefalle ihm sehr gut. Österreich gentechnkikfrei zu halten, sei eine zukunftsträchtige Linie, da sich dadurch für die österreichische Landwirtschaft eine Marktnische aufmache, die insgesamt von großer Bedeutung sei. Der österreichischen Landwirtschaft könnten dadurch große Chancen erwachsen. Außerdem sei es für kleine Flächen interessant, die Biolinie weiterzuverfolgen. Die Ausnützung der Chancen in diesem Marktsegment müsste mit allen Mitteln unterstützt werden, denn dies könne für Österreich nur von Vorteil sein. Da Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) kritisiert hatte, Pröll sei in seiner Stellungnahme nur auf die Landwirtschaft eingegangen, meinte Fasslabend, er sehe es als ein großes Glück an, dass das Ministerium Umwelt und Landwirtschaft kombiniere und die Umweltpolitik somit in ihrer Gesamthaftigkeit gesehen und betrieben werde. Ein Gegensatz, so wie in anderen Ländern, komme in Österreich gar nicht auf. Fasslabend lobte auch das internationale Engagement des Ministers.

 

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) versuchte die Debatte über die Landwirtschaft hinaus zu führen und den gesamten Umweltbereich zu beleuchten. So komme zum Beispiel in Österreich der Raps in vielen Formen wild vor. Die Auskreuzung von gentechnisch veränderten Organismen mit wild lebenden Pflanzen stelle eine große Gefährdung dar, wie man es am Beispiel des Maisanbaus in Mexiko sehe. Man sei nun mit einem qualitativen Unterschied konfrontiert, sagte Krainer, denn bisher sei es allein um Mais gegangen. Jetzt weite sich das Problem auch auf den Raps aus. Schon aus diesem Grund wäre es notwendig, dem Minister den Rücken zu stärken, damit nicht Schritte gesetzt werden, die nicht mehr rückgängig zu machen seien.

 

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Hannes Bauer (S), der darauf hinwies, dass 70% bis 80% der Futtermittel importiert werden. Weder bei Fleisch noch bei Milch noch bei Käse finde man eine Kennzeichnung, mit welchen Futtermitteln gefüttert worden sei. Daher sei eine differenzierte Betrachtung notwendig. Man müsse in die Überlegungen neben Raps aber auch die Kartoffel und den Energiepflanzenanbau mit einbeziehen, meinte Bauer.

 

Diese Meinung wurde auch von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G) vertreten. Futtermittel hätten auf die Tiere selbst und dann durch Lebensmittel auch auf die Menschen Auswirkungen. Man dürfe aber auch nicht in weiterer Folge auf die Auswirkungen der Futtermittel als Dünger auf den Boden vergessen. Die Europäische Ernährungssicherheitsagentur sollte sich daher mit den einschlägigen Studien auseinandersetzen, denn derzeit sei das Risikomanagement völlig unzureichend. Pirklhuber sah auch eine generelle Gefahr für nachwachsende Rohstoffe durch die Futtermittelrückstände, da wir nicht über genügend Raps verfügen.

 

In seiner Antwort gab Bundesminister Josef Pröll zu, dass in der Frage Futtermittel, Kartoffel und Energiepflanzen neue Diskussionen auf uns zukommen. Wenn man aber aus ökologischer Sicht mit Studien argumentiere, werde das in Hinblick auf den Verwendungszweck keinen Unterschied machen. Man solle sich daher nicht auf alle Ewigkeit verschließen, sondern von Fall zu Fall entscheiden. Auch die Diskussionen im Regelungsausschuss zeigten, dass die einzelnen Staaten nicht generell "ja" oder "nein" zur Zulassung sagten, sondern sehr genau bei den verschiedenen Konstrukten Unterscheidungen träfen. Es werde uns daher nicht erspart bleiben, in jedem einzelnen Fall Risikobewertungen, Analysen und eine wissenschaftliche Aufarbeitung vorzunehmen. Die Gentechnik habe viele verschiedene Facetten, und die müsse man präzise auseinander halten. Bei den Fragen, die derzeit diskutiert würden, sei es jedoch klar, dass die Gentechnologie für uns keinerlei Vorteile bringe.

 

Vertreter aus den Nachbarländern werden auf Einladung Österreichs zu einer demnächst stattfindenden Konferenz kommen, wo man sich aktiv mit der Frage der europäischen Koexistenzregelung auf Grund wissenschaftlicher Arbeiten auseinandersetzen werde, berichtete Pröll.

 

Österreich werde den Kurs "Nein zur Zulassung" weiterführen, versicherte der Bundesminister, und hinsichtlich der Verbotsverordnungen werde sich ebenfalls die Haltung Österreichs nicht ändern, egal, wann sie auf die Tagesordnung des EU-Ministerrats komme.

 

Am Beginn der Sitzung wurde Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) einstimmig zur Schriftführerin des Ausschusses gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme von Grünen und SPÖ wurde mehrheitlich von den Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ abgelehnt

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

 

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Pirklhuber, Krainer

 

betreffend Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, glyphosat-toleranten Ölrapsprodukts (Brassica napus L., Linie GT73) gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Dokument 12343/04 (AGRI 224)

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses des Hauptausschusses am 28. Jänner 2005.

 

 

 

 

Auf EU-Ebene gibt es nach dem Fall des Moratoriums eine Zulassungswelle mit zahlreichen Anträgen auf die Freisetzung, Einfuhr und Verarbeitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Knapp vor der Entscheidung stehen folgende Zulassungen:

 

-           Zulassung über das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten, glyphosat-toleranten Ölrapsproduktes  Brassica napus L., Linie GT73; Antragsteller: Monsanto; bei der Abstimmung über den herbizidresistenten Gentech-Raps am 20. Dezember konnten sich die EU-Umweltminister nicht über die Zulassung einigen. Jetzt liegt der Ball wieder einmal bei der Europäischen Kommission, die den GT73-Raps demnächst zulassen will auf Basis des Gutachtens der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), die festgestellt hat, dass GT73 für Menschen und Tiere und für die Umwelt so sicher wie herkömmlicher Raps sei. Dies, obwohl keine Langzeituntersuchungen durchgeführt wurden und ein Fütterungsversuch an Ratten ergeben hat, dass Ratten, die mit dem Gentech-Raps gefüttert wurden, eine um 15 Prozent vergrößerte Leber hatten. Auch ist ungeklärt, wie Auskreuzungen verhindert werden können.

 

-           Zulassung des Gentech-Maises MON 863 für den Import. In diesem Konstrukt wird ein Bt Toxin für Resistenz gegen den Maiswurzelbohrer verwendet. Es gibt darüber nur sehr wenige Studien, die einander teilweise widersprechen. Die französische Gentechnikkommission hat von einer Zulassung dieser Sorte abgeraten, da bei Ratten, die diese Sorte Gentech-Mais 90 Tage lang fraßen, Veränderungen im Blutbild und an den Nieren zu erkennen gewesen sind.

 

-           Zulassung über das Inverkehrbringen von aus der gentechnisch veränderten Maissorte GA21 Roundup Ready erzeugten Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten; Antragsteller: Monsanto. Für GA21 wurde ein Genehmigungsantrag nach der bis Ende 2003 maßgebenden Novel Food-Verordnung gestellt. Die Sicherheitsbewertung durch den wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel wurde bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel abgeschlossen. Daher soll das Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen der veralteten Novel Food-Verordnung zu Ende geführt werden.

 

Darüber hinaus wurde Österreich von der Kommission aufgefordert, die nationalen Verbotsverordnungen aufzuheben. Österreich hat sich in der Vergangenheit in drei Fällen auf eine Schutzklausel der alten Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG berufen und machte diese für drei gentechnisch veränderte Maislinien geltend: Bt176, MON 810 und T25. Die jeweiligen Begründungen wurden von den wissenschaftlichen Komitees der EU-Kommission geprüft, die aber in keinem Fall Anlass für eine Wiederaufnahme des Zulassungsverfahrens sahen. Auch die erneute Stellungnahme Österreichs auf Basis der neuen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG wurde von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und der Kommission als nicht gerechtfertigt angesehen, obwohl es für alle drei gentechnisch veränderten Maissorten nur eine ungenügende Risikobewertung gibt.

 

Die Kommission hat am 29. November 2004 dem EU-Regelungsausschuss gemäß 2001/18/EG acht Entscheidungsvorschläge vorgelegt, mit denen neben Österreich auch  Frankreich, Deutschland, Griechenland, Luxemburg zwingend verpflichtet würden, ihre von Art. 23 der Richtlinie gedeckten nationalen Schutzmaßnahmen aufzuheben. Bei diesen Abstimmungen sprach sich eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen die Vorschläge der Kommission aus. Als nächster Schritt soll der Ministerrat damit befasst werden, falls keine Mehrheiten zustande kommen, entscheidet die Kommission.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene weiterhin gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen bei Saatgut, Lebensmittel und Futtermittel zu stimmen, solange die Probleme der Koexistenz und Haftung nicht EU-weit gelöst sind .

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen wurde von Grünen und SPÖ unterstützt, von den Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ jedoch abgelehnt und fand somit nicht die erforderliche Mehrheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

 

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Pirklhuber

 

betreffend Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, glyphosat-toleranten Ölrapsprodukts (Brassica napus L., Linie GT73) gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Dokument 12343/04 (AGRI 224)

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses des Hauptausschusses am 28. Jänner 2005.

 

 

 

 

Auf EU-Ebene gibt es nach dem Fall des Moratoriums eine Zulassungswelle mit zahlreichen Anträgen auf die Freisetzung, Einfuhr und Verarbeitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Knapp vor der Entscheidung stehen folgende Zulassungen:

 

-           Zulassung über das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten, glyphosat-toleranten Ölrapsproduktes  Brassica napus L., Linie GT73; Antragsteller: Monsanto; bei der Abstimmung über den herbizidresistenten Gentech-Raps am 20. Dezember konnten sich die EU-Umweltminister nicht über die Zulassung einigen. Jetzt liegt der Ball wieder einmal bei der Europäischen Kommission, die den GT73-Raps demnächst zulassen will auf Basis des Gutachtens der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), die festgestellt hat, dass GT73 für Menschen und Tiere und für die Umwelt so sicher wie herkömmlicher Raps sei. Dies, obwohl keine Langzeituntersuchungen durchgeführt wurden und ein Fütterungsversuch an Ratten ergeben hat, dass Ratten, die mit dem Gentech-Raps gefüttert wurden, eine um 15 Prozent vergrößerte Leber hatten. Auch ist ungeklärt, wie Auskreuzungen verhindert werden können.

 

-           Zulassung des Gentech-Maises MON 863 für den Import. In diesem Konstrukt wird ein Bt Toxin für Resistenz gegen den Maiswurzelbohrer verwendet. Es gibt darüber nur sehr wenige Studien, die einander teilweise widersprechen. Die französische Gentechnikkommission hat von einer Zulassung dieser Sorte abgeraten, da bei Ratten, die diese Sorte Gentech-Mais 90 Tage lang fraßen, Veränderungen im Blutbild und an den Nieren zu erkennen gewesen sind.

 

-           Zulassung über das Inverkehrbringen von aus der gentechnisch veränderten Maissorte GA21 Roundup Ready erzeugten Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten; Antragsteller: Monsanto. Für GA21 wurde ein Genehmigungsantrag nach der bis Ende 2003 maßgebenden Novel Food-Verordnung gestellt. Die Sicherheitsbewertung durch den wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel wurde bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel abgeschlossen. Daher soll das Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen der veralteten Novel Food-Verordnung zu Ende geführt werden.

 

Darüber hinaus wurde Österreich von der Kommission aufgefordert, die nationalen Verbotsverordnungen aufzuheben. Österreich hat sich in der Vergangenheit in drei Fällen auf eine Schutzklausel der alten Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG berufen und machte diese für drei gentechnisch veränderte Maislinien geltend: Bt176, MON 810 und T25. Die jeweiligen Begründungen wurden von den wissenschaftlichen Komitees der EU-Kommission geprüft, die aber in keinem Fall Anlass für eine Wiederaufnahme des Zulassungsverfahrens sahen. Auch die erneute Stellungnahme Österreichs auf Basis der neuen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG wurde von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und der Kommission als nicht gerechtfertigt angesehen, obwohl es für alle drei gentechnisch veränderten Maissorten nur eine ungenügende Risikobewertung gibt.

 

Die Kommission hat am 29. November 2004 dem EU-Regelungsausschuss gemäß 2001/18/EG acht Entscheidungsvorschläge vorgelegt, mit denen neben Österreich auch  Frankreich, Deutschland, Griechenland, Luxemburg zwingend verpflichtet würden, ihre von Art. 23 der Richtlinie gedeckten nationalen Schutzmaßnahmen aufzuheben. Bei diesen Abstimmungen sprach sich eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen die Vorschläge der Kommission aus. Als nächster Schritt soll der Ministerrat damit befasst werden, falls keine Mehrheiten zustande kommen, entscheidet die Kommission.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene weiterhin gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen bei Saatgut, Lebensmittel und Futtermittel zu stimmen und im Umweltministerrat für die Aufrechterhaltung der österreichischen Verbotsverordnungen: Maislinien Bt76, MON 810 und T25 einzutreten, solange die Probleme der Koexistenz und Haftung nicht EU-weit gelöst sind .

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.