V-9 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Mittwoch, 25. Mai 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXII. Gesetzgebungsperiode                          Mittwoch, 25. Mai 2005

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

RAT 6772/05

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

(47599/EU XXII. GP)
Thema des  Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der EU am 25. Mai 2005 war der Vorschlag zur Änderung der "Arbeitszeit-Richtlinie". Darin geht es um die "Opt-out-Klausel", die derzeit vor allem von Großbritannien in Anspruch genommen wird und im Rahmen der Neuregelung ein zentrales Problem darstellt, da sich das Europäische Parlament im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag für ein Auslaufen der Klausel ausgesprochen hat. Weitere Punkte betreffen die Bewertung der Zeit der Bereitschaftsdienste - eine heikle Frage im Hinblick auf die Arbeitszeitregelung in österreichischen Spitälern - und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Wahrend sich Bundesminister Martin Bartenstein gegen die Beschlüsse des Europäischen Parlaments aussprach und darin von den Abgeordneten der ÖVP und des freiheitlichen Parlamentsklubs unterstützt wurde, brachten die Abgeordneten von SPÖ und Grünen einen Antrag auf Stellungnahme ein, der sich auf den Kompromiss des Parlaments stützt. Darin sprechen sich die AntragstellerInnen dafür aus, die Möglichkeit des individuellen Abweichens von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (Opt-out) binnen 36 Monaten abzuschaffen, den Vorrang für kollektivvertragliche Lösungen bei der Ausdehnung der Durchrechnungszeiten für die maximal zulässige Arbeitszeit festzuschreiben, die Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit im Einklang mit der einschlägigen Judikatur des EuGH zu werten und die vom Europäischen Parlament vorgesehenen Bestimmungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzunehmen.

 

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsparteien mehrheitlich abgelehnt und fand somit nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Bundesminister Martin Bartenstein erläuterte eingangs den Grund für den Änderungsvorschlag. Dieser gehe auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zurück. Dahinter stehe die Frage, inwieweit der inaktive Teil von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit zu werten sei, was vor allem hinsichtlich des Dienstes für Spitalsärzte große Bedeutung habe. Sein Bestreben sei es, den Status quo in Österreich aufrecht erhalten zu können. Gelinge dies nicht, so müssten tausende Ärztestellen geschaffen werden, was grobe Finanzierungsprobleme im Spitalsbereich verursachen würde. Unter den ArbeitsministerInnen habe es Konsens über den Kommissionsvorschlag gegeben, die Entscheidung des Europäischen Parlaments jedoch würde dem EuGH ermöglichen, bei seiner Rechtsprechung zu bleiben, was für Österreich gewaltige Probleme nach sich zöge.

 

Weitere Punkte des Richtlinienvorschlags beträfen, die Durchrechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit per Gesetz auf ein Jahr ausweiten zu können. Derzeit könne die zulässige Höchstarbeitszeit innerhalb von vier Monaten durchgerechnet werden, kollektivvertraglich sei dies jedoch auf ein Jahr möglich.

 

Als schwierigsten Punkt in der Diskussion bezeichnete Bartenstein die Zukunft des Opt-out, also der Ausnahmeklausel. Das Europäische Parlament habe sich für ein Auslaufen dieser Opt-out-Klausel innerhalb von 36 Monaten ausgesprochen, England, das in erster Linie die Möglichkeit in Anspruch nehme, sei strikt dagegen. England werde darin von Österreich, Deutschland, Slowakei, Malta, Estland und Litauen unterstützt. Die luxemburgische Präsidentschaft versuche nun, einen Kompromiss zu auszuarbeiten.

 

Als erster ergriff Abgeordneter Richard Leutner (S) in der Diskussion das Wort. Im Gegensatz zum Minister betrachtet er die Entscheidung des Europäischen Parlaments als einen tragbaren Kompromiss. Ihm und seiner Fraktion sei es wichtig, Mindeststandards im Arbeitszeitrecht zu gewährleisten. Das Opt-out bezeichnete Leutner als einen Missbrauch des Instruments, weshalb er für eine Abschaffung eintrete. Die Ermöglichung, die Arbeitszeit in Einzelverträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln, würde seiner Ansicht nach einen großen Schritt zurück bedeuten. Auch im Hinblick auf die Ausweitung der Durchrechnungszeiten teile er die Ansicht des Europäischen Parlaments, denn der Kommissionsvorschlag hätte eine Verlängerung ohne kollektivvertragliche Regelung bewirkt.

 

Die Argumentation des Ministers hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes konnte Leutner ebenso wenig nachvollziehen. Bereitschaftsdienst stelle grundsätzlich Arbeitszeit dar und das österreichische Recht gebe durch Zusatzbedingungen ausreichend Raum für Flexibilität, meinte er. Der S-Abgeordnete  begrüßte auch die Vorschläge des Europäischen Parlaments für Neubestimmungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie in Bezug auf die genauere Definition des Begriffs "leitende Angestellte".

 

Abgeordneter Walter Tancsits (V) konnte sich zwar vielen Aussagen seines Vorredners anschließen, dennoch, so seine Auffassung, sollte man nicht bei der Entscheidung des europäischen Parlaments stehen bleiben. Oberste Priorität müsse es sein, den österreichischen Status quo, insbesondere in den Krankenanstalten, zu bewahren. Die diesbezügliche innerstaatliche Regelung habe sich bewährt, sagte Tancsits, und in diesem Punkt gehe es schlicht und einfach um die Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens. In dieser Frage seien vor allem die Bundesländer betroffen und eine Änderung, die zu Finanzproblemen führen würde, wäre auch kein gutes Signal an die österreichische Bevölkerung.

 

Tancsits erachtete auch den Vorschlag der Kommission für sinnvoller als den Kompromiss des Europäischen Parlaments. Gerade beim Arbeitszeitrecht, das in Österreich gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgehandelt worden sei, habe man Standards geschaffen, die durchaus Modellcharakter haben. Er könne daher den Antrag der Opposition nicht unterstützen, bemerkte Tancsits.

 

"Entsetzt" über die österreichische Position äußerte sich Abgeordneter Karl Öllinger (G). Die Exklusivregelung für Großbritannien, seine Arbeitszeiten erheblich verlängern zu können, ist für den grünen Sozialsprecher nicht zu rechtfertigen. Er habe nach der Stellungnahme von Abgeordnetem Tancsits den Eindruck, dass nach Meinung der Regierungen im Europäischen Parlament offensichtlich "etwas passiert sei", was nicht hätte passieren sollen, und nun versuche man das Europäische Parlament zu erpressen. Man müsse daher genau beobachten, wie Kommission und Rat mit Entscheidungen des Europäischen Parlaments umgehen.

 

Er jedenfalls betrachte die Stellungnahme des Parlaments zur Änderung der Arbeitszeit-Richtlinie als überlegt und sinnvoll. Den Hinweis des Ministers auf mögliche Probleme für die Krankenanstalten nahm Öllinger zum Anlass, die Frage anders zu stellen. Der Ansatz sollte nicht lauten: "Können wir uns das finanziell leisten?", sondern: "Können wir uns Arbeitszeiten leisten, die aus gesundheitspolitischen Gründen sicherlich nicht vertretbar sind?".

 

Abgeordneter Maximilian Walch (F) schloss sich den Ausführungen des Ministers an und unterstrich die Flexibilität der österreichischen Regelung, die für die ArbeitnehmerInnen ausreichend Schutz biete. Diese positive Situation dürfe nicht gefährdet werden, sagte Walch.

 

In einer ersten Replik ersuchte Bundesminister Bartenstein, davon abzusehen, den Minister durch eine Stellungnahme zu binden, da er sonst zu wenig Bewegungsmöglichkeit habe. Die Mutmaßung des Abgeordneten Öllinger, man versuche das Europäische Parlament zu erpressen, wies Bartenstein zurück. Die Position Österreichs werde auch von Deutschland mit vertreten, unterstrich der Minister, und es gehe nicht darum, Großbritannien eine Exklusivposition zu gewähren. Die Opt-out-Regelung sei geltendes Recht, und wenn es zu keinem Kompromiss komme, werde diese so bleiben wie sie sei. Die Unterstützung der Haltung Großbritanniens begründete Bartenstein mit Solidarität, denn das Land habe keine Tradition im Hinblick auf Kollektivverträge. Darüber hinaus müsse sich Österreich selbst eine Opt-out-Möglichkeit vorbehalten, so lange Österreich Schwierigkeiten in den Krankenanstalten durch die Rechtssprechung des EuGH drohen. Diese Haltung werde auch von der Ärztekammer und der Gewerkschaft als gerechtfertigt angesehen. Würde sich der Vorschlag des Europäischen Parlaments durchsetzen, müssten entweder viele Stellen, verbunden mit einem hohen Finanzaufwand, geschaffen werden, oder es entstehe ein gewisses Risiko für die Qualität des Gesundheitswesens, warnte der Minister.

 

Bartenstein betonte, dass es sich um ein Mitentscheidungsverfahren handle und es daher zu einem Einvernehmen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat kommen müsse.

 

Abschließend plädierte der Arbeitsminister für die Beibehaltung der geltenden Definition der "leitenden Angestellten" und bezweifelte, ob die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie das innerstaatliche Vorgehen erleichtern würde.

 

"Arbeitszeit ist Lebenszeit". Mit dieser Feststellung reagierte Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) auf die Ausführungen Bartensteins. Es sollte doch Zielsetzung sein, Mindeststandards innerhalb der EU zu harmonisieren, meinte sie.

 

Sie könne die Haltung des Ministers zu den Bereitschaftszeiten nicht nachvollziehen, da innerhalb dieser ohnehin eine Gewichtung vorgesehen sei. Gerade, wenn man das österreichische Modell beibehalten wolle, sollte man die Beschlüsse des Europäischen Parlaments unterstützen, sagte Silhavy, denn sie könne keine Widersprüche erkennen. Schreibe man den Vorrang von kollektivvertraglichen Lösungen fest, so schließe dies ja einen eigenständigen Weg Großbritanniens nicht aus. Bleibe man aber bei der Opt-out-Regelung, so hege sie die Befürchtung, dass auch in Österreich angesichts des Drucks der Wirtschaft vermehrt Einzelarbeitszeitverträge zustande kommen. Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie weise das Parlament zumindest in Ansätzen in die richtige Richtung.

 

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Karl Öllinger (G), der sich abermals strikt gegen die Opt-out-Klausel aussprach und für eine einheitliche Regelung von Mindeststandards eintrat. Großbritannien habe derzeit Wettbewerbsvorteile, weshalb die Argumentation Minister Bartensteins für ihn nicht überzeugend sei. Alarmiert zeigte er sich von der Bemerkung des Ministers, dass auch Österreich ein Opt-out überlege, wenn sich das Europäische Parlament durchsetzen sollte. Der Verdacht, dass die Verhandlungen unter bestimmtem Druck geführt werden, sei daher nahe liegend und beunruhigend.

 

Auch Abgeordneter Richard Leutner (S) befürchtete große Nachteile für österreichische ArbeitnehmerInnen, sollten die ursprünglichen Kommissionsvorschläge realisiert werden. In so wichtigen Fragen wie Arbeitsbedingungen müsse man sich auch zu Europa bekennen, und Großbritannien könne nicht auf Dauer auf Einzelarbeitsverträgen beharren.

 

Für die Probleme im Spitalsbereich zeigte Leutner gewisses Verständnis. Er richtete jedoch den Wunsch an Bartenstein, die Beschlüsse des Europäischen Parlaments, abgesehen von jenen zum Bereitschaftsdienst, zu unterstützen. Das würde gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, stellte er fest.

 

Dagegen sprach sich Abgeordneter Roderich Regler (V) aus. Der Antrag auf Stellungnahme basiere zu einseitig auf den Positionen des Europäischen Parlaments und nehme zu wenig auf den Versuch Rücksicht, die österreichischen Regelungen aufrecht zu erhalten. Diese sicherten Flexibilität der Kollektivverträge, den Schutz der ArbeitnehmerInnen und nähmen Bedacht auf die einzelnen Branchen. Er zeigte auch Verständnis für die Andeutungen des Ministers, im Fall des Falles die Opt-out-Regelung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Standards erhalten zu können, sollte die Haltung des Europäischen Parlaments angenommen werden.

 

Zum Problemkreis der Vereinbarung von Beruf und Familie merkte Regler an, dass es einen fairen Ausgleich zwischen privaten und betrieblichen Bedürfnissen geben müsse.

 

Abgeordneter Werner Fasslabend (V) stellte grundsätzliche Überlegungen an und bezeichnete es als bemerkenswert, dass es in schwierigen Zeiten möglich sei, unter 25 Staaten eine Lösung zu finden. Man müsse dabei aber auf andere Länder Rücksicht nehmen und dies auch deshalb, um den Weg der EU zu einer Sozialunion nicht zu gefährden. Er, Fasslabend, halte das, was vorliegt, für einen nicht zu unterschätzenden Fortschritt.

 

In einer abschließenden Stellungnahme berichtete Bundesminister Martin Bartenstein, dass sich die 25 ArbeitsministerInnen im Rat in der Frage der Durchrechnung geeinigt hätten und hinsichtlich der Bereitschaftszeiten eine weitgehende Einigung erfolgt sei. Dennoch wolle er nochmals auf die Gefahr der EuGH-Rechtsprechung hinweisen. Österreich müsse sich daher bei Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsprechung das Opt-out für den Spitalsbereich vorbehalten.

 

In Richtung des Abgeordneten Öllinger meinte der Minister, dass das englische Wirtschaftswachstum zum Teil auch auf deren Arbeitszeitpolitik zurückzuführen sei. Er sei durchaus dafür, sich anzuschauen, was andere Staaten besser machen. Großbritannien fordere jedenfalls nichts Neues, sondern das Opt-out sei Status quo. Die Haltung Großbritanniens werde nicht nur von Österreich, sondern auch von der Deutschen Bundesregierung voll unterstützt.

 

Die innerstaatlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bezeichnete Bartenstein als vernünftig und ausgewogen. Darüber hinausgehende Regelungen halte er für entbehrlich.

 

Es sei abzuwarten, ob es am 2. Juni zu einem Fortschritt komme, sagte Bartenstein, und schloss nicht aus, dass die Arbeitszeit-Richtlinie auch während der österreichischen Präsidentschaft noch Thema sein könnte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme von SPÖ und Grünen wurde von den Abgeordneten der ÖVP und des Freiheitlichen Parlamentsklubs mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Richard Leutner, Karl Öllinger

und KollegInnen

 

betreffend Revision der „Arbeitszeit-Richtlinie“ (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung)

 

 

 

 

Das Europäische Parlament hat am 11. Mai 2005 in erster Lesung über die Revision der „Arbeitszeit-Richtlinie“ (RL 2003/88/EG) abgestimmt. Aus Sicht des Europäischen Parlaments sollte es bei der Revision der Richtlinie darum gehen, die Gemeinschaftsvorschriften zu modernisieren, um den neuen Realitäten und Anforderungen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, der Erfüllung der Lissabon-Ziele und der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes besser Rechnung tragen zu können. Das Europäische Parlament hat sich in diesem Zusammenhang mit breiter Mehrheit für die Abschaffung von Ausnahmen betreffend die Regelungen zur Höchstarbeitszeit (Opt-out) ausgesprochen. Mit der Opt-out-Klausel, die derzeit vor allem in Großbritannien eingesetzt wird, kann die Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden durch individuelle Arbeitsverträge überschritten werden. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, diese Opt-out-Klausel innerhalb von drei Jahren abzuschaffen, ist im Hinblick auf die Stärkung der sozialen Dimension der europäischen Integration ein wichtiger Schritt, da die Opt-out-Klausel mit der Konzeption EU-weiter sozialer Mindeststandards unvereinbar ist.

 

Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten hat das Europäische Parlament mit seiner Entscheidung jene Kompromisslinien vorgezeichnet, die sowohl den Anliegen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz als auch den notwendigen Flexibilitätserfordernissen der betrieblichen Praxis gerecht werden. Die vom Europäischen Parlament gefassten Beschlüsse sehen auch Spielräume für die nationale Umsetzung der einzelnen Bestimmungen vor, etwa dass die Tarifpartner die Regelung und Bezahlung von inaktiven Bereitschaftsdienstzeiten selbst ausverhandeln können.

 

 

 

Nach der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments liegt die Entscheidung über die Revision der „Arbeitszeit-Richtlinie“ (RL 2003/88/EG) nun beim Rat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

 

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, die vom Europäischen Parlament in erster Lesung beschlossenen Änderungen im Zusammenhang mit der Revision der „Arbeitszeit-Richtlinie“(European Parliament legislative resolution on the proposal for a directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2003/88/EC concerning certain aspects of the organisation of working time) bei der anstehenden Beschlussfassung im Rat zu unterstützen und dabei insbesondere folgende Kernpunkte mit Nachdruck zu vertreten:

 

-          Abschaffung der Möglichkeit des individuellen Abweichens von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (Opt-out) binnen 36 Monaten;

-          Vorrang für kollektivvertragliche Lösungen bei der Ausdehnung der Durchrechnungszeiten für die maximal zulässige Arbeitszeit;

-          Bereitschaftsdienste sollen weiterhin – im Einklang mit der einschlägigen Judikatur des EuGH – als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie gewertet werden;

-          Aufnahme der vom Europäischen Parlament vorgesehenen Bestimmungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.