V-13 der Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag,
22. November 2005
Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXII. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 22. November 2005
Tagesordnung
1. KOM (03) 644 endg.
Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates
Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Europäische Agentur
für chemische Stoffe
Persistente
organische Schadstoffe
(21020/EU XXII.GP)
und
RAT 12889/05
Rat Bericht einer
Arbeitsgruppe
Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Europäische Agentur
für chemische Stoffe
Persistente
organische Schadstoffe
(59695/EU XXII.GP)
2. KOM (05) 122 endg.
Vorschlag für einen
Beschluss des Europäischen Parlaments und des
Rates
Rahmenprogramm
"Grundrechte und Justiz" 2007-2013
Programm
"Bekämpfung von Gewalt (DAPHNE) sowie Drogenprävention und -auf-
klärung"
Programm
"Grundrechte und Unionsbürgerschaft"
Programm
"Strafjustiz"
Programm
"Ziviljustiz"
(53168/EU XXII.GP)
Der Verordnungsvorschlag
der EU zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe (REACH) wurde grundsätzlich
von allen vier Fraktionen begrüßt, hinsichtlich der Ausgestaltung der
Verordnung nahmen die Abgeordneten aber zum Teil unterschiedliche Standpunkte
ein. So werteten zwar sowohl die beiden Koalitionsparteien als auch die SPÖ die
vom Europäischen Parlament in erster Lesung zum REACH-Entwurf gefassten
Beschlüsse als tragfähigen Kompromiss, die SPÖ drängte - gemeinsam mit den
Grünen - dennoch auf restriktivere Bestimmungen und urgierte etwa eine
umfassende Registrierungspflicht für alle chemischen Substanzen, auch solche,
die nur in geringer Menge produziert werden, zumindest auf langfristige Sicht.
Ein Antrag der SPÖ, Wirtschaftsminister Bartenstein ein entsprechendes
bindendes Verhandlungsmandat mitzugeben, fand jedoch keine Mehrheit.
Wirtschaftsminister
Martin Bartenstein teilte
den Abgeordneten mit, dass eine politische Einigung zwischen den EU-Ländern
über REACH bereits bei einem Sonder-Wettbewerbsrat am 19. Dezember möglich sei.
Er selbst würde dies begrüßen, betonte er.
Über den
Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission wird auf EU-Ebene seit zwei
Jahren diskutiert. Er sieht eine Registrierungspflicht aller Chemikalien ab
einer Jahresproduktion von einer Tonne in einer zentralen Datenbank vor, wobei
der Umfang des zur Verfügung zu stellenden Datenmaterials von der produzierten
Menge und davon abhängig sein soll, in welchem Ausmaß Mensch und Umwelt mit der
Chemikalie in Berührung kommen. Alle Substanzen, deren Produktion 100 Tonnen
übersteigt, müssen laut Entwurf von den Mitgliedstaaten evaluiert werden,
besonders gefährliche Chemikalien sollen einer Zulassung der Europäischen
Kommission bedürfen. Die EU geht davon aus, dass für ca. 80 % der rund 30.000
betroffenen chemischen Substanzen eine Registrierung ausreichen wird, bei 15 %
könnte eine Prüfung und bei 5 % ein Zulassungsverfahren notwendig sein.
Zum Entwurf der
Europäischen Kommission liegen sowohl ein Kompromissvorschlag der derzeitigen
britischen Ratspräsidentschaft als auch Änderungsanträge des Europäischen
Parlaments vor, das sich vergangene Woche mit REACH befasst hat. Gemeinsame
Anliegen sind dabei reduzierte Datenanforderungen für Chemikalien im
Mengenbereich von einer bis zehn Tonnen sowie die zeitliche Befristung von
Zulassungen. Bartenstein zufolge spiegeln die von Großbritannien vorgelegten
Änderungen die wesentlichsten Forderungen Österreichs - Vereinfachung der
Registrierung, bessere Abgrenzung des Geltungsbereichs, zentrale Rolle der
Europäischen Chemikalienagentur bei der Evaluierung, Optimierungen im Bereich
der Informationsweitergabe und Verbesserungen im Bereich der Zulassung - wider.
Im Ausschuss
berichtete Bartenstein den Abgeordneten, bei der vorliegenden Materie handle es
sich um eine so genannte "gemischte Kompetenz", auf EU-Ebene sei der
Wettbewerbsrat mit REACH befasst. Auf nationaler Ebene stimme er sich eng mit
Umweltminister Josef Pröll ab.
Bei REACH handle
es sich, so Bartenstein, um ein Projekt, das weltweit einzigartig sei. Es gehe
um die Registrierung von rund 30.000 chemischen Substanzen in einer
zentralisierten Datenbank und die Schaffung einer neuen Chemikalienagentur auf
EU-Ebene.
Die Behandlung
von REACH im Europäischen Parlament ist nach Auffassung Bartensteins "mit
bemerkenswerter Professionalität" durchgeführt worden. Immerhin habe es
mehr als 1.000 Abänderungsanträge gegeben, das Ergebnis ist ihm zufolge -
ebenso wie der vorliegende Kompromissvorschlag der britischen
Ratspräsidentschaft - jedoch "absolut herzeigbar". Die EU-Staaten
könnten bereits am 19. Dezember zu einer politischen Einigung im Wettbewerbsrat
kommen, zeigte er sich zuversichtlich. Allerdings seien einige Punkte noch
offen.
Generell begrüßte
Bartenstein das dreigliedrige Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungsverfahren,
das innerhalb von elf Jahren schrittweise umgesetzt werden muss. Dass die
Risikobewertung nunmehr stärker davon abhängen soll, inwieweit Personen mit der
jeweiligen Chemikalie in Berührung kommen, beurteilte er als sinnvoll.
Abgeordneter
Kai-Jan Krainer (S)
betonte, bei REACH handle es sich um ein zentrales EU-Vorhaben. Die SPÖ habe
ein paar ganz konkrete Wünsche, unterstrich er und legte einen entsprechenden
Antrag auf Stellungnahme vor, um Wirtschaftsminister Bartenstein Vorgaben für
die Verhandlungen auf EU-Ebene mitzugeben.
Unter anderem
spricht sich die SPÖ für eine befristete Zulassung gefährlicher Chemikalien für
fünf Jahre aus. Die Zulassung dürfe nur dann verlängert werden, wenn man in der
Zwischenzeit keine Alternativen finde und der Nutzen für die Gesellschaft
größer sei als der Schaden, forderte Krainer. Gleichzeitig soll man der SPÖ
zufolge die Frist zur Erstbewertung aller gefährlichen Substanzen möglichst
kurz halten und mit zwei Jahren festsetzen.
Ausdrücklich
bedauerte Krainer, dass Substanzen, die in einer Menge zwischen einer und zehn
Tonnen produziert werden, keiner genaueren Untersuchung hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit bedürfen sollen, sondern eine
Bekanntgabe bereits vorhandener Daten als ausreichend erachtet wird. Er wünscht
sich, dass langfristig alle Substanzen "ins Regime Eingang finden".
Es sei nicht klar, warum ein Stoff, von dem nur neun Tonnen erzeugt werden,
automatisch weniger gefährlich sei als in großen Mengen hergestellte Stoffe,
argumentierte Krainer.
Positiv wertete
Krainer, dass ein Teil der Registrierungsgebühren dafür verwendet werden solle,
alternative Methoden zu Tierversuchen zu erforschen. Er trat aber vehement
dafür ein, notwendige Tierversuche zur Beurteilung der Gefährlichkeit von
Chemikalien auf das unbedingt notwendige Minimum zu reduzieren und Tierversuche
für eine Substanz nur einmal zu erlauben. Die Ergebnisse solcher Versuche
wären, geht es nach Krainer, verpflichtend zu teilen. Als gefährlich erkannte Chemikalien
müssten ihm zufolge umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.
Wichtig ist der
SPÖ schließlich eine umfassende Konsumenteninformation darüber, ob sich in
einem Produkt eine gefährliche Substanz befindet. Die Informationskette müsse
bis zum Konsumenten gehen, forderte Krainer, der ein generelles Ungleichgewicht
zwischen Produzenten und Konsumenten ortet. Der Konsument tue sich schwer, sein
Kaufverhalten zu steuern, wenn er nichts über gefährliche Inhaltsstoffe wisse,
argumentierte er.
Ausschussvorsitzender
Werner Fasslabend (V)
bekräftigte, er halte den vorliegenden Entwurf für einen gewaltigen Fortschritt
in der EU-Politik. Damit würden neue Standards auf den Gebieten des
Umweltschutzes, des Konsumentenschutzes und des Arbeitnehmerschutzes gesetzt,
ohne gleichzeitig die Frage der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen und
pharmazeutischen Industrie in Europa außer Acht zu lassen. Für ihn haben
europaweit einheitliche Standards große Bedeutung.
Fasslabend hofft,
dass die EU-Verordnung möglichst bald beschlossen wird. Er würde sich, wie er
sagte, freuen, wenn es noch während der britischen Präsidentschaft gelänge,
einen Kompromiss herbeizuführen.
Auch
Abgeordnete Eva Glawischnig (G) qualifizierte REACH als eines der größten und wichtigsten Legislativvorhaben
der EU. Europa habe begriffen, dass man mit dem Vorsorgeprinzip langfristige
Schäden nachhaltig vermeiden könne, erklärte sie. Glawischnig drängte aber auf
möglichst strenge Vorschriften, da es, wie sie meinte, schwierig sein werde, an
einem einmal gefassten Beschluss "die Schrauben zu drehen".
Skeptisch zeigte
sich Glawischnig im Hinblick auf den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen
Kompromiss. Unabhängige Experten würden von einer Verwässerung des
ursprünglichen Entwurfs und industriefreundlicheren Regelungen sprechen,
skizzierte sie und kündigte die Unterstützung des SPÖ-Antrags auf Stellungnahme
an. Das Argument, zuviel Bürokratie schade der Industrie, lehnte Glawischnig
mit dem Hinweis ab, dass man nicht nur betriebswirtschaftliche Aspekte, sondern
vor allem auch volkswirtschaftliche Aspekte berücksichtigen müsse.
Abgeordnete
Mares Rossmann (F) hielt
fest, Europa übernehme mit REACH eine "einzigartige Vorreiterrolle"
und setze neue Maßstäbe. Die nunmehr vorliegenden Kompromissvorschläge wertete
sie als ausgewogen.
Abgeordneter
Caspar Einem (S) gab zu
bedenken, dass der Nutzen von REACH laut Berechnungen der Europäischen
Kommission die Kosten nach 15 Jahren übersteige. Die Beschlüsse des
Europäischen Parlaments erachtet er zwar als einen "tragfähigen
Kompromiss", die SPÖ wolle aber "noch mehr". Man dürfe in dieser
Frage, so Einem, durchaus anspruchsvoll sein, das sei legitim und vertretbar
und würde die europäische chemische Industrie auch nicht zerstören. Hohe europäische
Qualitätsstandards könnten eine Änderung weltweiter Standards bewirken, zeigte
er sich überzeugt.
Abgeordneter
Roderich Regler (V)
sprach im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments
ebenfalls von einem tragfähigen Kompromiss, auch wenn sich die Industrie in
manchen Bereichen andere Ergebnisse gewünscht hätte. Positiv beurteilte er
etwa, dass sich die notwendigen Angaben von nur in geringen Mengen produzierten
Substanzen laut Kompromissvorschlag in erster Linie an der Gefährlichkeit der
Stoffe orientieren sollen. Eine Staffelung der Umsetzungstermine hält Regler
für sinnvoll, um die Registrierungsbehörden nicht zu überfordern. Bedenken der
Industrie im Hinblick auf den ausreichenden Schutz von Betriebsgeheimnissen
sieht er ausgeräumt.
Generell betonte
Regler, die Kosten von REACH müssten für die Unternehmen leistbar sein, um eine
Abwanderung der chemischen Industrie zu verhindern.
Abgeordneter
Kai-Jan Krainer (S) hielt
dem entgegen, die Gefahr der Abwanderung der chemischen Industrie sei nicht so
groß, da für den Import von Substanzen die gleichen Vorschriften gelten würden
wie für die Produktion.
Wirtschaftsminister
Martin Bartenstein wies
in einer Stellungnahme zu den Wortmeldungen der Abgeordneten darauf hin, dass
Europa mit REACH Neuland betrete. Es gehe um eine "ambivalente
Gratwanderung", meinte er, um einen schwierigen Kompromiss zwischen
Umwelt- und Gesundheitsschutz auf der einen Seite und die Verfolgung von
Wachstumsstrategien zur Sicherung von Arbeitsplätzen auf der anderen Seite. Die
Materie berge ein nicht unerhebliches Risikopotenzial, meinte Bartenstein, wenn
eine Industrie einmal beschließe abzuwandern, sei es schwierig, sie wieder
zurückzuholen.
Dass
Industrieinteressen bei den vorliegenden Kompromissvorschlägen im Vordergrund
stehen, wies Bartenstein dezidiert zurück. Es gebe durch die Beschlüsse der
Europäischen Parlaments weder einen Sieger noch einen Besiegten, betonte er.
Man könne keinen Vorwurf der Einseitigkeit erheben. Auch Österreichs Interesse
sei es, "vernünftig und ausgewogen" vorzugehen.
Verbesserungen
gegenüber dem Entwurf der Europäischen Kommission sieht Bartenstein etwa
hinsichtlich der Aufgaben und Rechte der europäischen Chemikalienagentur. Zudem
bewertete er es als positiv, dass bei der Beurteilung von Chemikalien mehr
Augenmerk auf den menschlichen Kontakt mit den Substanzen als auf die erzeugte
Menge gelegt werden soll.
Was die
befristete Zulassung von gefährlichen Chemikalien für fünf Jahre betrifft,
wollte sich Bartenstein nicht festlegen. Man müsse sich das im Detail
anschauen, meinte er, kann sich aber vorstellen, dass Behörden eine
Substitution erzwingen können sollen, wenn es für hochtoxische Stoffe
Alternativen gebe. Die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene dreijährige
Frist zur Erstbewertung besonders gefährlicher Substanzen wertete Bartenstein
als "vernünftigen Zeitraum". Einer Verkürzung auf zwei Jahre, wie von
der SPÖ gefordert, stand er angesichts der voraussichtlichen Kapazitäten der
europäischen Chemikalienagentur skeptisch gegenüber.
Zur Frage der
Registrierung von in geringen Mengen produzierten Substanzen merkte Bartenstein
an, für risikoreiche Stoffe müssten dem Vorschlag des Europäischen Parlaments
zufolge mehr Daten vorgelegt werden als gemäß dem ursprünglichen Entwurf der
Europäischen Kommission. Zudem gelte für alle toxischen Substanzen eine
Zulassungspflicht.
Hinsichtlich der
Frage der Tierversuche will sich Bartenstein, wie er erklärte, dafür einsetzen,
dass Versuche an Wirbeltieren nur einmal durchgeführt werden dürfen. Eine
Wiederholung müsse ausgeschlossen sein. Generell wandte er sich jedoch dagegen,
"in ein freiwilliges Regime einzugreifen".
Auf mehrfache
Anfrage der Grünen und der SPÖ teilte Bartenstein mit, dass die Europäische
Kommission die direkten Kosten von REACH auf 2,3 Mrd. € schätze und mit
weiteren indirekten Kosten im Ausmaß von 5,2 Mrd. € innerhalb von 15 Jahren
rechne. Der Nutzen werde mit 50 Mrd. € über einen Zeitraum von 30 Jahren
angegeben. Bartenstein zufolge ist diese Analyse jedoch vorsichtig zu bewerten.
In Bezug auf die
Aussage von Abgeordnetem Krainer, auch Chemikalien-Importe wären von REACH
umfasst, gab Bartenstein zu bedenken, dies gelte nur für Grundsubstanzen, bei
verarbeiteten Produkten sei der Nachweis des Einsatzes gefährlicher Chemikalien
schwierig. Darüber hinaus warnte er vor einer Überforderung der Konsumenten
durch zu viele Informationen.
Bei der
Abstimmung wurde der Antrag der SPÖ auf Stellungnahme des Unterausschusses nur
von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit.
Die Beratungen
über den zweiten Tagesordnungspunkt des EU-Unterausschusses, das Rahmenprogramm
"Grundrechte und Justiz", wurden aufgrund einer kurzfristigen
Erkrankung von Justizministerin Karin Gastinger vertagt.
Folgender Antrag
auf Stellungnahme, eingebracht von der SPÖ,
wurde von ÖVP und F abgelehnt und blieb
somit in der Minderheit:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
der Abgeordneten
Krainer, Dr. Einem
betreffend
21020/EU XXII GP „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
zur Schaffung einer europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur
Änderung der Richtlinie 1994/1999/45/EG und der Verordnung (EG) über
persistente organische Schadstoffe“
eingebracht im
Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses am 22. November 2005
Mit der
Chemikalienverordnung REACH soll endlich eine EU-weit einheitliche Prüfung von
Chemikalien auf Gesundheits- und Umweltgefährdung eingeführt werden. Damit
möchte die EU der zunehmenden Durchdringung aller Lebensräume mit Chemikalien
und der Gefährdung des Menschen durch gefährliche Substanzen entgegentreten.
Zur Registrierung stehen mehr als 30.000 Substanzen an, die teilweise in großen
Mengen ohne ausreichende Prüfung bereits jahrzehntelang Verwendung finden. Nach
der Abstimmung im Parlament am 17. November 2005 zeigt sich allerdings, dass
der mühsam errungene Kompromiss zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen nach
wie vor brüchig und inhaltlich zu verbessern ist.
REACH wird aus
heutiger Sicht am 29. November 2005 im Ministerrat nicht abgestimmt werden. Der
COREPER hat am 18.11. beschlossen am 19. Dezember eine
Sonderwettbewerbsratssitzung einzuberufen, um dort einen gemeinsamen
politischen Standpunkt des Rates zu REACH zu beschließen. Ob der Beschluss an
diesem Tag wirklich zustande kommen wird ist jedoch nicht als sicher zu
betrachten.
Gerade aus diesem
Grund ergibt sich aber in Interesse der Menschen und der Umwelt eine besondere
Verantwortung der österreichischen Regierung zu einer fortschrittlichen,
Innovationen in Richtung einer umweltfreundlichen Chemie fördernden Regelung
offensiv beizutragen. Dies betrifft insbesondere die Fristen zur Bewertung, die
Qualität der Bewertungskriterien, das Prinzip der Substitution zu einer raschen
Beseitigung von gefährlichen Substanzen, die Beschränkung nötiger Tierversuche,
den Schutz der Arbeitnehmer, die umfassende Information der Verbraucher und das
rasche Aus dem Verkehr Ziehen von gefährlichen Chemikalien.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Antrag
auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 2 B-VG
Der
EU-Unterausschuss wolle beschließen:
Die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft, werden aufgefordert, sich aufbauend auf die
Fassung der Chemikalienverordnung (REACH) nach der ersten Lesung des EU-Parlaments
für einen fortschrittlichen, Gesundheits- und Umweltinteressen in den
Vordergrund stellenden Verordnungstext einzusetzen. Dabei sollte insbesondere
erreicht werden:
Da eine
Chemikalienregelung nicht akzeptierbar erscheint, wenn mehr als ein Drittel der
verwendeten Substanzen ausgenommen sind, ist eine weitreichende Evaluierung von
Chemikalien auf Gesundheit- und Umweltinteressen unverzichtbar. Registrierung
und Bewertung müssen langfristig alle in der Europäischen Union verwendeten
Chemikalien umfassen und darüber hinaus muss eine lückenlose Kontrolle
importierter Produkte - allein schon aus Wettbewerbsgründen – sichergestellt
werden.
Für REACH als
überaus ambitioniertes Vorhaben werden von der Europäischen Union die
notwendigen organisatorischen und finanziellen Vorkehrungen rasch zu treffen
sein. Darüber hinaus ist auch eine – angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung
unverzichtbare – ausreichende Kontrolle der befassten Institutionen
sicherzustellen.
Diese
Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw.
auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der
durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.