V-13 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Dienstag, 22. November 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXII. Gesetzgebungsperiode                Dienstag, 22. November 2005

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

1.  KOM (03) 644 endg.

     Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des

     Rates

     Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

     Europäische Agentur für chemische Stoffe

     Persistente organische Schadstoffe

     (21020/EU XXII.GP)

     und

     RAT 12889/05

     Rat Bericht einer Arbeitsgruppe

     Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

     Europäische Agentur für chemische Stoffe

     Persistente organische Schadstoffe

     (59695/EU XXII.GP)

 

 

2.  KOM (05) 122 endg.

     Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des

     Rates

     Rahmenprogramm "Grundrechte und Justiz" 2007-2013

     Programm "Bekämpfung von Gewalt (DAPHNE) sowie Drogenprävention und -auf-

     klärung"

     Programm "Grundrechte und Unionsbürgerschaft"

     Programm "Strafjustiz"

     Programm "Ziviljustiz"

     (53168/EU XXII.GP)

 

 

Der Verordnungsvorschlag der EU zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)  wurde grundsätzlich von allen vier Fraktionen begrüßt, hinsichtlich der Ausgestaltung der Verordnung nahmen die Abgeordneten aber zum Teil unterschiedliche Standpunkte ein. So werteten zwar sowohl die beiden Koalitionsparteien als auch die SPÖ die vom Europäischen Parlament in erster Lesung zum REACH-Entwurf gefassten Beschlüsse als tragfähigen Kompromiss, die SPÖ drängte - gemeinsam mit den Grünen - dennoch auf restriktivere Bestimmungen und urgierte etwa eine umfassende Registrierungspflicht für alle chemischen Substanzen, auch solche, die nur in geringer Menge produziert werden, zumindest auf langfristige Sicht. Ein Antrag der SPÖ, Wirtschaftsminister Bartenstein ein entsprechendes bindendes Verhandlungsmandat mitzugeben, fand jedoch keine Mehrheit.

 

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein teilte den Abgeordneten mit, dass eine politische Einigung zwischen den EU-Ländern über REACH bereits bei einem Sonder-Wettbewerbsrat am 19. Dezember möglich sei. Er selbst würde dies begrüßen, betonte er.

 

Über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission wird auf EU-Ebene seit zwei Jahren diskutiert. Er sieht eine Registrierungspflicht aller Chemikalien ab einer Jahresproduktion von einer Tonne in einer zentralen Datenbank vor, wobei der Umfang des zur Verfügung zu stellenden Datenmaterials von der produzierten Menge und davon abhängig sein soll, in welchem Ausmaß Mensch und Umwelt mit der Chemikalie in Berührung kommen. Alle Substanzen, deren Produktion 100 Tonnen übersteigt, müssen laut Entwurf von den Mitgliedstaaten evaluiert werden, besonders gefährliche Chemikalien sollen einer Zulassung der Europäischen Kommission bedürfen. Die EU geht davon aus, dass für ca. 80 % der rund 30.000 betroffenen chemischen Substanzen eine Registrierung ausreichen wird, bei 15 % könnte eine Prüfung und bei 5 % ein Zulassungsverfahren notwendig sein.

 

Zum Entwurf der Europäischen Kommission liegen sowohl ein Kompromissvorschlag der derzeitigen britischen Ratspräsidentschaft als auch Änderungsanträge des Europäischen Parlaments vor, das sich vergangene Woche mit REACH befasst hat. Gemeinsame Anliegen sind dabei reduzierte Datenanforderungen für Chemikalien im Mengenbereich von einer bis zehn Tonnen sowie die zeitliche Befristung von Zulassungen. Bartenstein zufolge spiegeln die von Großbritannien vorgelegten Änderungen die wesentlichsten Forderungen Österreichs - Vereinfachung der Registrierung, bessere Abgrenzung des Geltungsbereichs, zentrale Rolle der Europäischen Chemikalienagentur bei der Evaluierung, Optimierungen im Bereich der Informationsweitergabe und Verbesserungen im Bereich der Zulassung - wider.

 

Im Ausschuss berichtete Bartenstein den Abgeordneten, bei der vorliegenden Materie handle es sich um eine so genannte "gemischte Kompetenz", auf EU-Ebene sei der Wettbewerbsrat mit REACH befasst. Auf nationaler Ebene stimme er sich eng mit Umweltminister Josef Pröll ab.

 

Bei REACH handle es sich, so Bartenstein, um ein Projekt, das weltweit einzigartig sei. Es gehe um die Registrierung von rund 30.000 chemischen Substanzen in einer zentralisierten Datenbank und die Schaffung einer neuen Chemikalienagentur auf EU-Ebene.

 

Die Behandlung von REACH im Europäischen Parlament ist nach Auffassung Bartensteins "mit bemerkenswerter Professionalität" durchgeführt worden. Immerhin habe es mehr als 1.000 Abänderungsanträge gegeben, das Ergebnis ist ihm zufolge - ebenso wie der vorliegende Kompromissvorschlag der britischen Ratspräsidentschaft - jedoch "absolut herzeigbar". Die EU-Staaten könnten bereits am 19. Dezember zu einer politischen Einigung im Wettbewerbsrat kommen, zeigte er sich zuversichtlich. Allerdings seien einige Punkte noch offen.

 

Generell begrüßte Bartenstein das dreigliedrige Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungsverfahren, das innerhalb von elf Jahren schrittweise umgesetzt werden muss. Dass die Risikobewertung nunmehr stärker davon abhängen soll, inwieweit Personen mit der jeweiligen Chemikalie in Berührung kommen, beurteilte er als sinnvoll.

 

Abgeordneter Kai-Jan Krainer (S) betonte, bei REACH handle es sich um ein zentrales EU-Vorhaben. Die SPÖ habe ein paar ganz konkrete Wünsche, unterstrich er und legte einen entsprechenden Antrag auf Stellungnahme vor, um Wirtschaftsminister Bartenstein Vorgaben für die Verhandlungen auf EU-Ebene mitzugeben.

 

Unter anderem spricht sich die SPÖ für eine befristete Zulassung gefährlicher Chemikalien für fünf Jahre aus. Die Zulassung dürfe nur dann verlängert werden, wenn man in der Zwischenzeit keine Alternativen finde und der Nutzen für die Gesellschaft größer sei als der Schaden, forderte Krainer. Gleichzeitig soll man der SPÖ zufolge die Frist zur Erstbewertung aller gefährlichen Substanzen möglichst kurz halten und mit zwei Jahren festsetzen.

 

Ausdrücklich bedauerte Krainer, dass Substanzen, die in einer Menge zwischen einer und zehn Tonnen produziert werden, keiner genaueren Untersuchung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit bedürfen sollen, sondern eine Bekanntgabe bereits vorhandener Daten als ausreichend erachtet wird. Er wünscht sich, dass langfristig alle Substanzen "ins Regime Eingang finden". Es sei nicht klar, warum ein Stoff, von dem nur neun Tonnen erzeugt werden, automatisch weniger gefährlich sei als in großen Mengen hergestellte Stoffe, argumentierte Krainer.

 

Positiv wertete Krainer, dass ein Teil der Registrierungsgebühren dafür verwendet werden solle, alternative Methoden zu Tierversuchen zu erforschen. Er trat aber vehement dafür ein, notwendige Tierversuche zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Chemikalien auf das unbedingt notwendige Minimum zu reduzieren und Tierversuche für eine Substanz nur einmal zu erlauben. Die Ergebnisse solcher Versuche wären, geht es nach Krainer, verpflichtend zu teilen. Als gefährlich erkannte Chemikalien müssten ihm zufolge umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Wichtig ist der SPÖ schließlich eine umfassende Konsumenteninformation darüber, ob sich in einem Produkt eine gefährliche Substanz befindet. Die Informationskette müsse bis zum Konsumenten gehen, forderte Krainer, der ein generelles Ungleichgewicht zwischen Produzenten und Konsumenten ortet. Der Konsument tue sich schwer, sein Kaufverhalten zu steuern, wenn er nichts über gefährliche Inhaltsstoffe wisse, argumentierte er.

 

Ausschussvorsitzender Werner Fasslabend (V) bekräftigte, er halte den vorliegenden Entwurf für einen gewaltigen Fortschritt in der EU-Politik. Damit würden neue Standards auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Konsumentenschutzes und des Arbeitnehmerschutzes gesetzt, ohne gleichzeitig die Frage der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen und pharmazeutischen Industrie in Europa außer Acht zu lassen. Für ihn haben europaweit einheitliche Standards große Bedeutung.

 

Fasslabend hofft, dass die EU-Verordnung möglichst bald beschlossen wird. Er würde sich, wie er sagte, freuen, wenn es noch während der britischen Präsidentschaft gelänge, einen Kompromiss herbeizuführen.

 

Auch Abgeordnete Eva Glawischnig (G) qualifizierte REACH als eines der größten und wichtigsten Legislativvorhaben der EU. Europa habe begriffen, dass man mit dem Vorsorgeprinzip langfristige Schäden nachhaltig vermeiden könne, erklärte sie. Glawischnig drängte aber auf möglichst strenge Vorschriften, da es, wie sie meinte, schwierig sein werde, an einem einmal gefassten Beschluss "die Schrauben zu drehen".

 

Skeptisch zeigte sich Glawischnig im Hinblick auf den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Kompromiss. Unabhängige Experten würden von einer Verwässerung des ursprünglichen Entwurfs und industriefreundlicheren Regelungen sprechen, skizzierte sie und kündigte die Unterstützung des SPÖ-Antrags auf Stellungnahme an. Das Argument, zuviel Bürokratie schade der Industrie, lehnte Glawischnig mit dem Hinweis ab, dass man nicht nur betriebswirtschaftliche Aspekte, sondern vor allem auch volkswirtschaftliche Aspekte berücksichtigen müsse.

 

Abgeordnete Mares Rossmann (F) hielt fest, Europa übernehme mit REACH eine "einzigartige Vorreiterrolle" und setze neue Maßstäbe. Die nunmehr vorliegenden Kompromissvorschläge wertete sie als ausgewogen.

 

Abgeordneter Caspar Einem (S) gab zu bedenken, dass der Nutzen von REACH laut Berechnungen der Europäischen Kommission die Kosten nach 15 Jahren übersteige. Die Beschlüsse des Europäischen Parlaments erachtet er zwar als einen "tragfähigen Kompromiss", die SPÖ wolle aber "noch mehr". Man dürfe in dieser Frage, so Einem, durchaus anspruchsvoll sein, das sei legitim und vertretbar und würde die europäische chemische Industrie auch nicht zerstören. Hohe europäische Qualitätsstandards könnten eine Änderung weltweiter Standards bewirken, zeigte er sich überzeugt.

 

Abgeordneter Roderich Regler (V) sprach im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments ebenfalls von einem tragfähigen Kompromiss, auch wenn sich die Industrie in manchen Bereichen andere Ergebnisse gewünscht hätte. Positiv beurteilte er etwa, dass sich die notwendigen Angaben von nur in geringen Mengen produzierten Substanzen laut Kompromissvorschlag in erster Linie an der Gefährlichkeit der Stoffe orientieren sollen. Eine Staffelung der Umsetzungstermine hält Regler für sinnvoll, um die Registrierungsbehörden nicht zu überfordern. Bedenken der Industrie im Hinblick auf den ausreichenden Schutz von Betriebsgeheimnissen sieht er ausgeräumt.

 

Generell betonte Regler, die Kosten von REACH müssten für die Unternehmen leistbar sein, um eine Abwanderung der chemischen Industrie zu verhindern.

 

Abgeordneter Kai-Jan Krainer (S) hielt dem entgegen, die Gefahr der Abwanderung der chemischen Industrie sei nicht so groß, da für den Import von Substanzen die gleichen Vorschriften gelten würden wie für die Produktion.    

 

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein wies in einer Stellungnahme zu den Wortmeldungen der Abgeordneten darauf hin, dass Europa mit REACH Neuland betrete. Es gehe um eine "ambivalente Gratwanderung", meinte er, um einen schwierigen Kompromiss zwischen Umwelt- und Gesundheitsschutz auf der einen Seite und die Verfolgung von Wachstumsstrategien zur Sicherung von Arbeitsplätzen auf der anderen Seite. Die Materie berge ein nicht unerhebliches Risikopotenzial, meinte Bartenstein, wenn eine Industrie einmal beschließe abzuwandern, sei es schwierig, sie wieder zurückzuholen.

 

Dass Industrieinteressen bei den vorliegenden Kompromissvorschlägen im Vordergrund stehen, wies Bartenstein dezidiert zurück. Es gebe durch die Beschlüsse der Europäischen Parlaments weder einen Sieger noch einen Besiegten, betonte er. Man könne keinen Vorwurf der Einseitigkeit erheben. Auch Österreichs Interesse sei es, "vernünftig und ausgewogen" vorzugehen.

 

Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der Europäischen Kommission sieht Bartenstein etwa hinsichtlich der Aufgaben und Rechte der europäischen Chemikalienagentur. Zudem bewertete er es als positiv, dass bei der Beurteilung von Chemikalien mehr Augenmerk auf den menschlichen Kontakt mit den Substanzen als auf die erzeugte Menge gelegt werden soll.

 

Was die befristete Zulassung von gefährlichen Chemikalien für fünf Jahre betrifft, wollte sich Bartenstein nicht festlegen. Man müsse sich das im Detail anschauen, meinte er, kann sich aber vorstellen, dass Behörden eine Substitution erzwingen können sollen, wenn es für hochtoxische Stoffe Alternativen gebe. Die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene dreijährige Frist zur Erstbewertung besonders gefährlicher Substanzen wertete Bartenstein als "vernünftigen Zeitraum". Einer Verkürzung auf zwei Jahre, wie von der SPÖ gefordert, stand er angesichts der voraussichtlichen Kapazitäten der europäischen Chemikalienagentur skeptisch gegenüber.

 

Zur Frage der Registrierung von in geringen Mengen produzierten Substanzen merkte Bartenstein an, für risikoreiche Stoffe müssten dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zufolge mehr Daten vorgelegt werden als gemäß dem ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission. Zudem gelte für alle toxischen Substanzen eine Zulassungspflicht.

 

Hinsichtlich der Frage der Tierversuche will sich Bartenstein, wie er erklärte, dafür einsetzen, dass Versuche an Wirbeltieren nur einmal durchgeführt werden dürfen. Eine Wiederholung müsse ausgeschlossen sein. Generell wandte er sich jedoch dagegen, "in ein freiwilliges Regime einzugreifen".

 

Auf mehrfache Anfrage der Grünen und der SPÖ teilte Bartenstein mit, dass die Europäische Kommission die direkten Kosten von REACH auf 2,3 Mrd. € schätze und mit weiteren indirekten Kosten im Ausmaß von 5,2 Mrd. € innerhalb von 15 Jahren rechne. Der Nutzen werde mit 50 Mrd. € über einen Zeitraum von 30 Jahren angegeben. Bartenstein zufolge ist diese Analyse jedoch vorsichtig zu bewerten.

 

In Bezug auf die Aussage von Abgeordnetem Krainer, auch Chemikalien-Importe wären von REACH umfasst, gab Bartenstein zu bedenken, dies gelte nur für Grundsubstanzen, bei verarbeiteten Produkten sei der Nachweis des Einsatzes gefährlicher Chemikalien schwierig. Darüber hinaus warnte er vor einer Überforderung der Konsumenten durch zu viele Informationen.

 

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der SPÖ auf Stellungnahme des Unterausschusses nur von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

 

Die Beratungen über den zweiten Tagesordnungspunkt des EU-Unterausschusses, das Rahmenprogramm "Grundrechte und Justiz", wurden aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung von Justizministerin Karin Gastinger vertagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme, eingebracht von der SPÖ,

 wurde von ÖVP und F abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Krainer, Dr. Einem

 

betreffend 21020/EU XXII GP „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zur Schaffung einer europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1994/1999/45/EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe“

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses am 22. November 2005

 

 

 

 

Mit der Chemikalienverordnung REACH soll endlich eine EU-weit einheitliche Prüfung von Chemikalien auf Gesundheits- und Umweltgefährdung eingeführt werden. Damit möchte die EU der zunehmenden Durchdringung aller Lebensräume mit Chemikalien und der Gefährdung des Menschen durch gefährliche Substanzen entgegentreten. Zur Registrierung stehen mehr als 30.000 Substanzen an, die teilweise in großen Mengen ohne ausreichende Prüfung bereits jahrzehntelang Verwendung finden. Nach der Abstimmung im Parlament am 17. November 2005 zeigt sich allerdings, dass der mühsam errungene Kompromiss zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen nach wie vor brüchig und inhaltlich zu verbessern ist.

 

REACH wird aus heutiger Sicht am 29. November 2005 im Ministerrat nicht abgestimmt werden. Der COREPER hat am 18.11. beschlossen am 19. Dezember eine Sonderwettbewerbsratssitzung einzuberufen, um dort einen gemeinsamen politischen Standpunkt des Rates zu REACH zu beschließen. Ob der Beschluss an diesem Tag wirklich zustande kommen wird ist jedoch nicht als sicher zu betrachten.

 

Gerade aus diesem Grund ergibt sich aber in Interesse der Menschen und der Umwelt eine besondere Verantwortung der österreichischen Regierung zu einer fortschrittlichen, Innovationen in Richtung einer umweltfreundlichen Chemie fördernden Regelung offensiv beizutragen. Dies betrifft insbesondere die Fristen zur Bewertung, die Qualität der Bewertungskriterien, das Prinzip der Substitution zu einer raschen Beseitigung von gefährlichen Substanzen, die Beschränkung nötiger Tierversuche, den Schutz der Arbeitnehmer, die umfassende Information der Verbraucher und das rasche Aus dem Verkehr Ziehen von gefährlichen Chemikalien.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

 

Antrag

 

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 2 B-VG

 

 

 

Der EU-Unterausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, werden aufgefordert, sich aufbauend auf die Fassung der Chemikalienverordnung (REACH) nach der ersten Lesung des EU-Parlaments für einen fortschrittlichen, Gesundheits- und Umweltinteressen in den Vordergrund stellenden Verordnungstext einzusetzen. Dabei sollte insbesondere erreicht werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

Da eine Chemikalienregelung nicht akzeptierbar erscheint, wenn mehr als ein Drittel der verwendeten Substanzen ausgenommen sind, ist eine weitreichende Evaluierung von Chemikalien auf Gesundheit- und Umweltinteressen unverzichtbar. Registrierung und Bewertung müssen langfristig alle in der Europäischen Union verwendeten Chemikalien umfassen und darüber hinaus muss eine lückenlose Kontrolle importierter Produkte - allein schon aus Wettbewerbsgründen – sichergestellt werden.

 

Für REACH als überaus ambitioniertes Vorhaben werden von der Europäischen Union die notwendigen organisatorischen und finanziellen Vorkehrungen rasch zu treffen sein. Darüber hinaus ist auch eine – angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung unverzichtbare – ausreichende Kontrolle der befassten Institutionen sicherzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.