V-16 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch,
15. Februar 2006
Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 15. Februar 2006
Tagesordnung
1.)
RAT 16065/05
Jahresprogramm
des Rates für 2006
(65701/EU
XXII.GP)
2.)
RAT 14268/05
Nächste Schritte
bezüglich GVO im Hinblick auf die Grundsatzdebatte des Rates (Umwelt) am 2.
Dezember 2005
(62537/EU
XXII.GP)
Auf der
Tagesordnung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheit der Europäischen
Union standen das Jahresprogramm des Rates für 2006 sowie die weitere
Vorgangsweise im Hinblick auf gentechnisch veränderte Organismen.
Da den
Abgeordneten diesmal keine VertreterInnen der Bundesregierung aufgrund
anderweitiger Verpflichtungen im Zuge des EU-Vorsitzes zur Verfügung standen,
sondern hohe Beamte der zuständigen Ressorts Auskunft gaben, kam es am Beginn
des Ausschusses zu einer Geschäftsordnungsdebatte. Abgeordnete Ulrike Lunacek
(G) anerkannte zwar die Kompetenz der Beamten, hielt aber fest, dass dies heute
kein Präzedenzfall sein dürfe. Dem schloss sich Abgeordneter Caspar Einem (S)
prinzipiell an, bestätigte aber, dass die SPÖ auf Grund der terminlichen Engpässe
die Absage der MinisterInnen akzeptiert habe. Der Vorsitzende des Ausschusses,
Abgeordneter Werner Fasslabend (V), teilte ebenfalls diese Auffassung, wies
jedoch nochmals auf die außerordentliche Situation hin.
TOP 1
Jahresprogramm des Rates für 2006
Die Mitglieder
des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheit der Europäischen Union
diskutierten zunächst das Jahresprogramm des Rates für 2006 und nahmen die
Gelegenheit wahr, sich sehr ausführlich mit den Schwerpunkten, Zielen und
Aktivitäten der österreichischen Ratspräsidentschaft auseinanderzusetzen.
Grundlage dafür bot das vom österreichischen und künftigen finnischen Vorsitz
vorgelegte Programm sowie detaillierte Ausführungen durch den stellvertretenden
Sektionschef Dr. Scheide sowie durch Botschafter Dr. Heiss.
Stellvertretender
Sektionschef Scheide ging
zunächst auf die vergangenen sechs Wochen ein, die auch von Ereignissen geprägt
waren, die man nicht vorhersehen konnte. Scheide nannte in diesem Zusammenhang
die Gaskrise, bei der es der Präsidentschaft in der Rolle des Vermittlers und
im Zusammenwirken mit der Kommission gelungen sei, innerhalb von drei Tagen die
Gaslieferungen zu sichern. Neben dem Wiederaufflackern der Kämpfe in Nepal
hätten die Präsidentschaft bisher insbesondere die Ereignisse im Nahen und
Mittleren Osten, die Erkrankung des israelischen Ministerpräsidenten Sharon und
die Wahlen in den Palästinensergebieten mit ihrem unerwarteten Ausgang
beschäftigt. Auch die Wiederaufnahme der Atomforschung und die Anreicherung von
Uran im Iran sei ein wesentliches Thema für die Ratspräsidentschaft, und die
Außenministerin habe deshalb auch lange Gespräche mit ihrem iranischen
Amtskollegen geführt. Im Zuge des so genannten Karikaturenstreites seien in
enger Abstimmung mit der Kommission und Javier Solana eine Reihe von Maßnahmen
gesetzt worden. Dieses Thema werde angesichts der grundlegenden Fragen, die
dabei aufgeworfen werden, weiterhin Schwerpunkt der Präsidentschaft sein.
Österreich
verstehe seine Präsidentschaft in erster Linie als ein "Service an
Europa", unterstrich Scheide, und agiere auch dementsprechend. Als
horizontale Themen stünden daher die Förderung von Beschäftigung und Wachstum
in Europa, die Absicherung des spezifischen europäischen Lebensmodells in einer
globalisierten Welt, die Festigung des Vertrauens der BürgerInnen in das
europäische Projekt und die Rolle Europas als starker und verlässlicher Partner
in der Welt im Vordergrund.
Nachdem es im
Dezember gelungen sei, unter den Staats- und Regierungschefs eine Einigung über
die finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 zu erreichen, gehe es nun darum,
diesen Vorschlag in eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Kommission
und Europäischem Parlament umzugießen. Die Kommission habe dazu am 1. Februar
einen Vorschlag vorgelegt, in dem sowohl die Eckpfeiler des Europäischen Rates
als auch jene des Europäischen Parlaments berücksichtigt seien. Dennoch seien
Wünsche offen geblieben, sagte Scheide.
Österreich gehe
es insbesondere auch um die Dynamisierung der Zukunftsdebatte. Dies könne, so
die österreichische Auffassung, nur dann gelingen, wenn sich die EU nicht nur
mit dem Verfassungsvertrag als solchen auseinandersetze, sondern die Frage
stelle, welches Europa wir eigentlich wollen. Diese Debatte brauche Geduld und Behutsamkeit,
merkte Scheide an und zeigte sich skeptisch gegenüber Vorschlägen, Einzelteile
aus dem Verfassungsvertrag herauszunehmen.
Botschafter
Heiss ergänzte, dass der
Rat im Juni im Zeichen der Zwischenbilanz dieser Debatte um die Zukunft Europas
stehen werde. Vorher werde dazu eine Konferenz in Salzburg abgehalten. Am 18.
und 19. April werde in St. Pölten eine Subsidiaritätskonferenz stattfinden, das
Europäische Parlament werde am 9. Mai mit den nationalen Parlamenten über die
Zukunft Europas diskutieren. Auch er betonte die Notwendigkeit, sich zum
jetzigen Zeitpunkt weniger um den Text des Verfassungsvertrages, sondern
vielmehr um das Umfeld zu kümmern. Eine wesentliche Etappe könnte geschafft
werden, wenn man über die Dienstleistungsrichtlinie Konsens erzielt. Die
österreichische Präsidentschaft wolle vor allem einen Prozess in Gang setzen,
damit ab 2007 konkrete Linien vorgegeben werden können.
Schließlich
informierte Sektionschef Scheide die Abgeordneten über die neuesten
Entwicklungen im Erweiterungsprozess und auf dem Westbalkan. Bulgarien und
Rumänien stünden im Endspurt des Beitrittsprozesses. Beide Länder müssten die
verbliebene Zeit jedoch für ausstehende Reformen nützen, um die Verschiebung
des Beitritts um ein Jahr zu vermeiden. Die Kommission werde dazu im Mai
Stellung nehmen. Was die Türkei und Kroatien betreffe, prüfe die Kommission
derzeit den Rechtsstand beider Länder mit der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.
Dieser Prozess werde bis Herbst 2006 dauern, meinte Scheide.
Ein zentrales Thema
für die österreichische Ratspräsidentschaft stelle der Westbalkan dar. Die
Erwartungen dieser Region an Europa seien sehr hoch, und man werde diesen nur
dann gerecht werden können, wenn sich Europa im Kosovo sowie in Serbien und
Montenegro als starker Partner erweise.
Scheide beendete
sein Statement mit dem Hinweis auf die Vogelgrippekonferenz in Peking, wo es
seitens der EU eine Finanzzusage in der Höhe von 215 Mill. € gegeben habe. Die
strategischen Überlegungen müssten aber nun weitergehen.
Botschafter
Heiss konzentrierte sich
bei seinen Ausführungen auf das Thema Wachstum und Beschäftigung. Dabei, so
Heiss, gehe es um vier wichtige Politikfelder: So soll der Anteil von Forschung
und Entwicklung auf 3 % des BIP angehoben werden, wobei Österreich gut
unterwegs sei. Besonderes Augenmerk wolle man den kleinen und mittleren
Unternehmen schenken, da es dort ein besonderes Potenzial für neue
Arbeitsplätze gebe. Für diesen Wirtschaftszweig sei es notwendig, durch
Reduktion des bürokratischen Aufwandes, durch einen Zugang zum Kapitalmarkt und
einen verbesserten Austausch von Informationen auf dem Gebiet der angewandten
Forschung ein besseres Umfeld zu schaffen. Hinsichtlich des Arbeitsmarktes
werde man sich vor allem jungen Menschen mit geringen Qualifikationen sowie den
Problemen älterer Menschen und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zuwenden.
Heiss unterstrich
auch die Notwendigkeit, die europäische Energiedebatte breiter als bisher zu
führen. Bisher habe man sich lediglich auf den Binnenmarkt und auf den Klimaschutz
konzentriert, in Zukunft wäre es erforderlich, sich auch mit der Frage
diversifizierter Träger, erneuerbarer Energien und Investitionen in Netze und
Produktionen zu befassen. Die Kommission schätze, dass bis ca. 2020
Investitionen in der Höhe von 600 Mrd. € notwendig sein werden, sagte Heiss.
Die Kompetenz auf dem Energiesektor liege zwar bei den Mitgliedstaaten, dennoch
sei es wünschenswert, gemeinsame Ziele zu entwickeln.
In der Diskussion
gingen die Abgeordneten auf zahlreiche Fragen ein. Der Vorsitzende des
Ausschusses, Abgeordneter Werner Fasslabend (V), merkte zunächst
grundsätzlich an, dass angesichts der gewaltigen Probleme kein Land mehr in der
Lage sei, diese allein zu lösen. Das zeigten nicht nur die politischen
Konflikte, sondern auch die Entwicklungen auf dem Sektor der Energie und der
Wirtschaft sowie die demographische Entwicklung. Er habe erstmals das Gefühl,
dass Themenschwerpunkte gesetzt werden, die auch den Menschen wichtig seien.
Fasslabend nannte in diesem Zusammenhang die Balance zwischen europäischem
Sozialmodell, wirtschaftlicher Dynamik und Nachhaltigkeit und begrüßte
gleichzeitig die Parallelität zwischen Rat und Kommission, die in der
Verfassungsdebatte und im so genannten Lissabon-Prozess festzustellen sei.
Offensichtlich entstehe hier etwas "Runderes", zeigte sich Fasslabend
zuversichtlich. Er appellierte daher, diese Linie beizubehalten und noch
stärker herauszustreichen, damit eine europäische Linie entstehen könne,
unabhängig von der jeweiligen Präsidentschaft.
Auch Abgeordneter
Caspar Einem (S) hielt die Festigung des Vertrauens in die EU für
notwendig, fragte aber, welche konkreten Schritte vorgesehen seien. Abgeordnete
Ulrike Lunacek (G) zeigte sich froh darüber, dass die österreichische
Präsidentschaft nicht beabsichtige, einzelne Teile aus der Verfassung heraus zu
brechen, und Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) unterstrich die
Notwendigkeit eines einheitlichen Auftritts Europas nach außen. Die Integration
in der EU schreite sehr schnell, oft zu schnell voran, Europa gelinge es aber
nicht, mit einer Sprache zu sprechen, sagte sie. Dazu stellte Sektionschef
Scheide fest, die Verfassung würde eine Handhabe bieten, um die europäische
Linie und eine einheitliche Außenpolitik zu stärken. Botschafter Heiss
glaubte, dass eine Einigung über den Haushalt und die Dienstleistungsrichtlinie
Vertrauen schaffen könnte, da damit die Funktionsfähigkeit der Union unter
Beweis gestellt würde.
Des öfteren wurde
von den Abgeordneten die Energiefrage angesprochen. So erkundigte sich Abgeordneter
Caspar Einem (S), ob daran gedacht sei, die Rahmenbedingungen für
Investitionen und Reservehaltung neu zu überlegen. Die Liberalisierung habe
nämlich die Neigung zu Investitionen eher reduziert, so sein negativer Befund.
Auch Abgeordneter Werner Fasslabend (V) hielt neue Weichenstellungen für
notwendig. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) machte sich für die
Unterstützung erneuerbarer Energien stark und meinte, dass beim Ausbau
erneuerbarer Energien weniger Investitionen in die Netze nötig seien. Dazu
erläuterte Botschafter Heiss, dass die genannten 600 Mrd. €
Investitionen einem Grünbuch der Kommission entnommen seien und darin
Investitionen in erneuerbare Energien mit eingeschlossen seien. In Zukunft
werde man sich vor allem näher mit der Vorratshaltung und mit der Sicherung der
Infrastruktur beschäftigen müssen. Grundsätzlich werde der Klimaschutz im
Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie ein Thema beim Gipfel im Juni sein, sagte
Heiss.
Abgeordnete
Ulrike Lunacek (G)
thematisierte die Frauenbeschäftigung und übte Kritik, dass ein Großteil der
Frauen nur Teilzeit arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist. Auch Abgeordnete
Barbara Rosenkranz (F) ging auf die Situation des Arbeitsmarktes ein,
der durch einen starken Verdrängungswettbewerb und einen Druck auf die Löhne
geprägt sei. Obwohl die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerpunkt jeder
Regierung sei, gebe es eine starke Abwärtsentwicklung, so Rosenkranz. Es
stiegen aber nicht nur die Arbeitslosenzahlen, sondern auch die Zahl der Beschäftigten
steige. Dazu komme auf Grund der demographischen Situation ein weiteres
Strukturproblem. Die Abgeordnete zeigte sich skeptisch gegenüber der
Dienstleistungsrichtlinie und meinte, österreichische Arbeitsplätze würden kaum
durch eine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes gesichert oder geschaffen werden
können. Dazu hielt Botschafter Heiss unter Hinweis auf seine einleitende
Stellungnahme fest, man müsse ein Umfeld schaffen, das zu
beschäftigungswirksamen Investitionen anrege. Die Kompetenzen lägen jedoch bei
den Mitgliedstaaten.
Von Abgeordnetem
Roderich Regler (V) wurde nochmals kurz das Thema Erweiterung sowie die
Ausdehnung der Eurozone gestreift. Botschafter Heiss antwortete unter
Hinweis auf seine einleitenden Bemerkungen dazu, dass es keine darüber
hinausgehenden Initiativen gebe. Was Probleme zwischen Kroatien und Slowenien
betreffe, so sei man mit beiden Ländern in ständigem und gutem Kontakt. Als
frühesten Zeitpunkt für die Einführung des Euro in Slowenien nannte er das Jahr
2007.
Angesprochen auf
die Ereignisse im Nahen und Mittleren Osten von den Abgeordneten Caspar
Einem (S) und Ulrike Lunacek (G) hielt Sektionschef Scheide zunächst
fest, dass es nach dem für alle überraschenden Wahlausgang in Palästina
zahlreiche Stellungnahmen seitens der EU gegeben habe und auch der
Außenministerrat habe sich eingehend mit dem Thema beschäftigt. Das Problem
sei, so Scheide, dass die Hamas auf der Terrorliste stehe, weshalb man auf
EU-Seite und im Nahost-Quartett Bedingungen für die Zusammenarbeit mit einer
von der Hamas geführten Regierung formuliert habe. Diese beträfen die
Anerkennung des Existenzrechts Israels, den Gewaltverzicht und die Anerkennung
der bisherigen Fortschritte im Oslo-Prozess. Die Road-Map stelle auch weiterhin
ein wichtiges Instrumentarium dar, sagte Scheide, sein Optimismus sei jedoch
begrenzt. Jedenfalls halte er in dieser schwierigen Situation Unilateralismus
für nicht gangbar. Lösungen müssten von allen Streitparteien akzeptiert werden.
Die EU sei vor allem um Hilfeleistungen für die palästinensische Bevölkerung
bemüht.
Hinsichtlich des
Westbalkans, auf den die Abgeordneten Roderich Regler (V), Caspar Einem (S)
und Ulrike Lunacek (G) eingegangen waren, sagte Scheide, man sei mit
dem EU-Vermittlungsteam in ständigem Kontakt. Die Frage von
Assoziierungsabkommen werde sich sicherlich stellen. Zur Frage der
Visa-Erleichterungen, für die sich Abgeordnete Lunacek interessiert hatte, habe
die EU-Kommission eine Mitteilung bezüglich Westbalkan veröffentlicht.
Abgeordnete
Ulrike Lunacek (G)
erkundigte sich auch, ob die Präsidentschaft vorhabe, in die Schlussfolgerungen
die Feststellung aufzunehmen, dass Atomwaffen kein Mittel der Politik seien.
Die atomare Aufrüstung Frankreichs hielt sie für äußerst problematisch. Die EU
selbst verfüge über keine Atomwaffen, daher könne dies auch kein Thema in den
Schlussfolgerungen sein, reagierte Scheide, gab aber der Abgeordneten in
ihrer Einschätzung recht.
Scheide nahm auch zur Frage des Gefangenenlagers
Guantanamo Stellung, nachdem Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) auf einen
Bericht der UNO eingegangen ist, in dem die Schließung des Lagers verlangt
wird. Er gehe davon aus, dass dieses Thema beim Gipfel mit den USA angesprochen
werde. Scheide hielt aber grundsätzlich fest, dass die Zusammenarbeit mit den
Vereinigten Staaten eine zentrale Frage darstelle, um auf internationaler Ebene
Fortschritte zu erzielen.
Abgeordnete
Ulrike Lunacek (G) hatte
in ihrer Wortmeldung auch die Wichtigkeit der Meinungs- und Medienfreiheit
unterstrichen, und appellierte an die Präsidentschaft, dafür zu sorgen, dass
alle JournalistInnen bei Pressekonferenzen zugelassen würden, egal, was sie
fragen könnten. Die Abgeordnete replizierte damit auf einige Vorfälle im
Zusammenhang mit Treffen mit russischen und chinesischen Politikern. Scheide
meinte dazu, im konkreten Fall anlässlich des Besuchs des chinesischen
Außenministers sei ein Journalist nicht aus politischen Gründen abgewiesen
worden, sondern aus Sicherheitsgründen, was sich im nachhinein als ein
bedauerliches Versehen herausgestellt habe. Beim Treffen mit Russland würden
alle Journalisten zugelassen, versicherte er.
Seitens der
Parlamentsdirektion ging Botschafter Wintoniak auf eine Bemerkung der Abgeordneten
Ulrike Lunacek (G) bezüglich der geplanten Subsidiaritätskonferenz am 18.
und 19. April in St. Pölten ein. Diese werde gemeinsam von Bundeskanzleramt,
Parlament und Land Niederösterreich organisiert. Als Themenschwerpunkte seien
vorgesehen: Länder und Kommunen in der EU, Parlamente und
Subsidiaritätsprüfung, Better regulations. Dazu seien auch Abgeordnete des
Europäischen Parlaments sowie die Klubs im Verhältnis 15:15:5:5 eingeladen.
Diese könnten selbstverständlich weitere EU-Abgeordnete ihrer Fraktionen
nominieren.
Im Zuge der
Sitzung nahmen die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und F auch einen Antrag auf
Ausschussfeststellung betreffend Menschenrechte in Lateinamerika an, der
von den Abgeordneten Roderich Regler (V) und Barbara Rosenkranz (F)
vorgelegt wurde.
Darin wird unter
anderem auf den einstimmigen Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005
betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung Bezug genommen.
Die Abgeordneten gehen davon aus, dass die Bundesministerin für Auswärtige
Angelegenheiten im Konsens mit den europäischen Partnern sicherstellen wird,
dass die vielfältigen Kontakte mit lateinamerikanischen Staaten auf Grund der
Schwerpunktsetzung während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft auch
dafür genutzt werden, menschenrechtliche Fragen entsprechend zu thematisieren
und mit Nachdruck zu vertreten.
Keine Mehrheit fand jedoch der Antrag auf
Stellungnahme, eingebracht von den Abgeordneten Petra Bayr, Caspar Einem
(beide S) und Ulrike Lunacek (G) betreffend Thematisierung der
Frauenmorde in Mexiko und Guatemala sowie der Freilassung von Ingrid Betancourt
im Rahmen des EU-Lateinamerikagipfels während der österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft durch die EU-Ratsvorsitzende Dr. Plassnik.
Abgeordnete
Petra Bayr (S)
kritisierte in diesem Zusammenhang, dass das Thema Menschenrechte erst auf der
vorletzten Seite des Rahmenprogramms zu finden sei. In Mexiko und Guatemala
würden hunderte Frauen ermordet und entführt, die Behörden seien extrem säumig,
die Hilfsorganisationen würden behindert. Bayr meinte daher, dass es der
österreichischen Präsidentschaft gut anstehen würde, sich dieses Themas
anzunehmen. Grundsätzlich stellte sie fest, dass, wie in den anderen Fällen
auch, beim kommenden Lateinamerika-Gipfel vor allem wirtschaftspolitische
Fragen im Vordergrund stünden und Menschenrechte nur am Rande behandelt würden.
Das sei ein inakzeptables Ungleichgewicht. Auf die Bemerkung von Sektionschef
Scheider, der geplante Lateinamerikagipfel sei sicherlich Anlass, für die
Probleme öffentliches Bewusstsein zu schaffen, meinet Bayr, in
Lateinamerika gebe es so viele Probleme, wie die Ausbeutung der Menschen durch
Großkonzerne, Patentierung von Nahrungsmittel, ungerechte Landrechte,
Entrechtung indigener Völker, Demokratiedefizit, Abholzung des Regenwalds etc.,
die nicht auf einer Konferenz gelöst werden könnten. Daher halte sie es für
richtig, sich auf ein Thema zu konzentrieren.
Der Antrag wurde
von Abgeordnetem Peter Schieder (S) unterstützt, indem er darauf
hinwies, dass dieser der einheitlichen Linie im Europarat entspreche, der auch
die österreichischen Delegierten zugestimmt hätten.
Die Abgeordneten
Roderich Regler und Werner Fasslabend (beide V) teilten die Auffassung,
dass es sich dabei um außerordentlich wichtige Fragen handle. Daraus einen
Antrag auf Stellungnahme zu machen, hielten sie jedoch für problematisch, da es
sich um Einzelfälle handle. Außerdem sei die EU-Ratsvorsitzende zur
Überparteilichkeit verpflichtet. Menschenrechtsverletzungen in Südamerika
würden auch in anderen internationalen Organisationen diskutiert, weshalb man
die nötige Flexibilität brauche, auf deren Beschlüsse zu reagieren. Die
Ausschussfeststellung sei daher der bessere Weg, weil sie umfassender sei. Dem
widersprach Abgeordnete Ulrike Lunacek (G), die meinte, in dieser
stünden nur Selbstverständlichkeiten. Der Vorschlag der Abgeordneten Peter
Schieder und Kai Kan Krainer (beide S), den Text des Antrags auf
Stellungnahme als Ausschussfeststellung einzubringen, um die formalen Bedenken
auszuräumen, fand keine ausreichende Unterstützung.
Folgender Antrag
auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und F mehrheitlich
angenommen:
Antrag auf Ausschussfeststellung
betreffend Menschenrechte in Lateinamerika
Der
Unterausschuss wolle beschließen:
Ausschussfeststellung
Der
Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union
Der
Unterausschuss beschließt weiters im Sinne des § 39 GOG, dass diese
Ausschussfeststellung der auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen beigefügt
und als Kommuniqué veröffentlicht wird.“
Folgender Antrag
der SPÖ und der Grünen auf Stellungnahme wurde von ÖVP und F abgelehnt und
blieb somit in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gem. Art 23 e Abs. 2 B-VG
der Abgeordneten
Petra Bayr, Caspar Einem, Ulrike Lunacek
betreffend
Thematisierung der Frauenmorde in Mexiko und Guatemala sowie der Freilassung
von Ingrid Betancourt im Rahmen des EU-Lateinamerikagipfels während der
Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft durch die EU-Ratsvorsitzende Dr. Plassnik
eingebracht in
der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen
Union am 15. Februar 2006
Am 11. und 12.
Mai 2006 findet im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft der
EU-Lateinamerika-Gipfel in Wien statt. Dabei soll auch die
Menschenrechtsproblematik angesprochen werden. Zwei konkrete Problemfelder –
nämlich die zahlreichen ungeklärten Morde an Frauen in Mexiko und Guatemala
sowie die zahlreichen Geiselnahmen in Kolumbien (wobei die
Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt die bekannteste Geisel ist) -
sollten dabei nicht vergessen werden.
Ungeklärte
Frauenmorde in Mexiko und Guatemala
In Ciudad Juárez
im nordmexikanischen Bundesstaat Chihuahua wurden seit 1993 mehr als 400 Frauen
und Mädchen bestialisch ermordet, weitere 400 bis 500 sind verschwunden.
Ähnliche Fälle tauchen seit 1999 auch in Chihuahua-Stadt auf. Opfer sind
zumeist arme, zumeist junge Frauen, die auf der Suche nach Arbeit in den Grenzgürtel
zu den USA gezogen sind. Menschenrechts- und Opferorganisationen betonen immer
wieder, dass diese Morde auch einen sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund
haben. Denn im Norden Mexikos sind zahlreiche sog. Maquilas angesiedelt –
Billiglohn-Fabriken, die für den Export produzieren. Mit dem Zuzug von
Arbeitskräften, meist Frauen, nahmen die sozialen Probleme zu. Der illegale
Handel mit Menschen und Drogen blüht, das Drogenkartell von Juárez ist eines
der größten der Welt. Dies schafft einen Zustand der Gesetzlosigkeit, in dem
die kriminellen Organisationen enge Kontakte zu lokalen Politikern und
Wirtschaftsführern pflegen. Deshalb wohl sind die meisten Frauenmorde
(„Feminicidios“) nicht aufgeklärt, auch wenn es in letzter Zeit auf Grund der
Initiative des Europarates diesbezügliche Bemühungen gibt.
Ein ähnliches
Bild bietet sich in Guatemala. Auch hier wurden und werden hunderte Frauen
ermordet – neben der traditionell unterprivilegierten Position von Frauen ist
es das vorherrschende Klima der Gewalt, das sich seit dem Ende des 36 Jahre
dauernden Bürgerkrieges nicht geändert hat. Im Gegenteil: Seit 2000 steigt die
Zahl der ermordeten Frauen an. Amnesty International spricht von 1188
ermordeten Frauen und Mädchen zwischen 2001 und Mitte 2004. Opfer sind v. a.
Mestizinnen, also wieder die Ärmsten.
Die zuständigen
Behörden in beiden Ländern unternehmen bis heute noch immer zu wenig zur
Prävention weiterer Gewaltverbrechen. Auch wurden die bereits verübten
Verbrechen zum allergrößten Teil nicht aufgeklärt bzw. wurden fragwürdige
Verurteilungen ausgesprochen.
Viele Menschen
haben sich gemeinsam mit Amnesty International, des Europarates und zahlreichen
anderen Organisationen in den vergangenen Jahren für die Aufklärung der Morde,
die Bestrafung der Täter und für Prävention eingesetzt. Trotz einiger positiv
zu bewertender Maßnahmen herrscht aber weiterhin massiver Handlungsbedarf.
Freilassung
von Ingrid Betancourt und anderer Entführter in Kolumbien
Am 23. Februar
2002 wurde die Präsidentschaftskandidatin der Grünen Partei, Ingrid Betancourt,
in Kolumbien entführt. Sie gilt als eine der wenigen profilierten
Politikerinnen Kolumbiens.
Der Kampf um das
Leben von Ingrid Betancourt ist inzwischen auch deshalb zu einer international
beachteten Kampagne geworden, weil die Entführte auch die französische
Staatsbürgerschaft besitzt. Ingrid Betancourt ist zu einer Symbolfigur für die
kolumbianische Tragödie geworden. Inzwischen haben ihr mehr als 100 Städte –
unter anderem Paris, Brüssel, Dublin, Rom und Bogota – die Ehrenbürgerwürde
verliehen. Europäische und lateinamerikanische Intellektuelle schlugen sie für
den Friedensnobelpreis vor.
Allgemeine
Zielsetzung ist, dass Ingrid Betancourt endlich zusammen mit anderen Gefangenen
der Guerilla gegen 400 FARC-Kämpfer, die sich in der Gewalt der Kolumbianischen
Armee befinden, ausgetauscht wird. Das fordern ihre Familie und ihre
SympathisantInnen gleichermaßen. Doch die Regierung Uribe demonstriert Härte,
der Ton zwischen Regierung und Rebellen hat sich wieder verschärft. Eine rasche
Lösung ist im Wahljahr 2006 nicht zu erwarten.
Am 23. Februar
2006 wird es auch in Europa Gedenkveranstaltungen anlässlich des vierten
Jahrestages der Entführung geben.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
Der ständige
Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
Die
EU-Ratsvorsitzende Dr. Ursula Plassnik wird ersucht, im Rahmen des
EU-Lateinamerikagipfels während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
sowohl die Straflosigkeit rund um die Frauenmorde in Mexiko und Guatemala als
auch die Freilassung von Ingrid Betancourt und anderer Entführter in Kolumbien
zu thematisieren, sowie die betreffenden Regierungen um konkrete
Lösungsvorschläge zu ersuchen und damit zur Lösung dieser
Menschenrechtsprobleme einen Beitrag zu leisten.
Das
gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz
umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes
gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder
Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.
TOP 2
Gentechnik
Der
Ausschussmitglieder bekräftigten dabei erneut die kritische Haltung der
Parlamentsfraktionen zur Gentechnik. In der Debatte über die nunmehr auf
EU-Ebene im Gefolge des WTO-Panels zu treffenden Maßnahmen steckten die
Parteien ihre bereits im gestrigen Landwirtschaftsausschuss geäußerten
Standpunkte in Sachen Gentechnik ab. So wurde die Bundesregierung mit
V-F-Mehrheit aufgefordert, im Sinne des gestrigen Ausschussbeschlusses den
gentechnikfreien Anbau in Österreich abzusichern. Weiter gehende Vorstöße der
Opposition, so auch ein Antrag der SPÖ auf Etablierung der Nationalparks als
gentechnikfreie Zonen, fanden wie schon gestern keine Mehrheit.
Eingangs der
Debatte skizzierte Sektionschef Andrä Rupprechter die aktuelle Situation
in der EU und erinnerte an die überwiegend vorherrschende Kritik einer Mehrheit
von EU-Mitgliedstaaten an der Begutachtungspraxis der Europäischen
Lebensmittelbehörde und an der Zulassung von GVO insgesamt. Diese Praxis
basiere aber auf dem derzeitigen Regelwerk der EU, das im wesentlichen aus der
Freisetzungsrichtlinie sowie aus Verordnungen betreffend gentechnisch veränderte
Lebens- und Futtermittel und Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO
besteht. Aus österreichischer Sicht fehlen klare Regelungen über die Frage des
Saatgutes sowie die Koexistenz mit dem biologischen Landbau, gab Rupprechter zu
bedenken. Auch die WTO habe in ihrem Zwischenbericht im Zusammenhang mit der
Klage der USA, Kanadas und Argentiniens die Vorgangsweise der EU als
inkonsistent betrachtet, das bestehende Regelwerk sei aber nicht Gegenstand
dieses Panels gewesen.
Österreich werde,
wie Rupprechter berichtete, seine Präsidentschaft nützen, um die Frage der
Gentechnik intensiv im Rat der Umweltminister und im Rat der
Landwirtschaftsminister zu behandeln. Überdies sei für 4. bis 6. April eine
Gentechnik-Konferenz in Wien anberaumt, an der ExpertInnen und
ParlamentarierInnen, insbesondere auch die LandwirtschaftssprecherInnen der
Parlamentsfraktionen, teilnehmen werden.
Abgeordneter
Johannes Schweisgut (V)
knüpfte an den in der gestrigen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses
beschlossenen Entschließungsantrag der Regierungsparteien betreffend Erhaltung
des gentechnikfreien Anbaus an und betonte, seine Fraktion sei zuversichtlich,
dass Landwirtschaftsminister Pröll an der Gentechnik-kritischen Haltung auch
weiterhin festhalten werde.
Mit den Stimmen
der Regierungsparteien wurde eine von den Abgeordneten Johannes Schweisgut
(V) und Klaus Wittauer (F) beantragte Ausschussfeststellung angenommen, in
der der Ausschuss davon ausgeht, dass die Bundesregierung die Standpunkte des
genannten Entschließungsantrages (759/A[E]) auch den von Österreich vertretenen
Positionen in den EU-Institutionen zu Grunde legen werde.
Diese bloße
Ausschussfeststellung war dem Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) zu
wenig. Er forderte in einem Antrag auf Stellungnahme die Bundesregierung
auf, sich auf EU-Ebene für eine Reform der Europäischen Lebensmittelagentur
einzusetzen, sodass eine unabhängige GVO-Risikoforschung und die
Berücksichtigung aller Bedenken von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung
ermöglicht wird. Darüber hinaus verlangte Pirklhuber auch Initiativen der
Bundesregierung für EU-weit gültige rechtliche Rahmenbedingungen zur Errichtung
von gentechnikfreien Regionen.
Abgeordneter
Jan Krainer (S), der den
Antrag der Grünen unterstützte, kam auf die Initiative seiner Fraktion auf
rechtliche Sicherstellung der Gentechnik-Freiheit der Nationalparks zurück, die
er als ersten Schritt wertete, gentechnikfreie Zonen zu etablieren.
Gesprächsbereit
in der Frage der Nationalparks zeigte sich Abgeordneter Klaus Wittauer (F).
Er meinte, in diesem Bereich sollte man ein Zeichen setzen, und bekräftigte
sein Bestreben, bis zur nächsten Nationalratssitzung eine gemeinsame Initiative
aller vier Fraktionen auszuarbeiten. Das Bekenntnis zu einem gentechnikfreien
Österreich sollte gerade bei sensiblen Zonen wie den Nationalparks besondere
Priorität haben, stand für ihn fest.
Bei der
Abstimmung blieb der Antrag der SPÖ in der Minderheit, auch die Initiative
der Grünen wurde abgelehnt.
Folgender Antrag
auf Ausschussfeststellung wurde von ÖVP und F mehrheitlich beschlossen:
Ständiger Unterausschuss des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union
15. Februar 2006
Antrag
auf Ausschussfeststellung
Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
„Ausschussfeststellung:
zu TOP 2 betreffend GVO
Der ständige Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung die im Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft des Nationalrates am 14. Februar 2006 zu 759/A(E) betreffend die Erhaltung des GVO (gentechnisch veränderten Organismen)-freien Anbaus in der österreichischen Landwirtschaft niedergelegten Grundsätze auch der von Österreich vertretenen Position in den Institutionen der EU zugrunde legen werden.
Der
Unterausschuss beschließt weiters im Sinne des § 39 GOG, dass diese
Ausschussfeststellung der auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen beigefügt
und als Kommuniqué veröffentlicht wird.“
Folgender SPÖ-Antrag auf Stellungnahme wurde vom ÖVP und F abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:
ANTRAG
AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
der Abgeordneten Dr. Einem, Dr. h.c. Schieder, Gradwohl, Krainer
und GenossInnen
betreffend rechtliche Sicherstellung der Gentechnikfreiheit von Nationalparks in Österreich und in Europa
eingebracht im Zuge der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15. Februar 2006
Österreich ist seit vielen Jahren Vorreiter im Biolandbau, die Konsumentinnen und Konsumenten in unserem Land stehen nach wie vor in sehr hohem Ausmaß gentechnisch manipulierten Lebensmitteln ablehnend gegenüber.
Die österreichischen Nationalparks sind nicht nur Vorzeigemodelle und Impulsgeber für den wichtigen österreichischen Tourismus, sondern auch in den Augen erholungssuchender Österreicherinnen und Österreicher in vieler Hinsicht schützenswerte Gebiete in unserem Land.
Unser Land erreichte in ganz Europa Anerkennung wegen seines hohen Anteils an Biolandbau und zahlreicher Teilnahme am österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft. Darüber hinaus haben wir in Österreich eine umfassende Kompetenz für modernes Managements von Nationalparks in Verbindung mit umweltschonendem Tourismus entwickelt.
Vor diesem Hintergrund gilt es für Österreich, die Thematik „Gentechnik“ bzw. „Biolandbau“ im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft nicht nur zu moderieren, bzw. formal abzuhandeln, sondern offensiv einen weiteren Schritt für eine eigenständige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft im besten europäischen Sinn zu tätigen.
In diesem Zusammenhang ist als erster Schritt unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, um die Biodiversität, bzw. die „Unberührtheit“ zumindest in bestimmten Zonen Europas sicher zu stellen. Dafür bieten sich Nationalparks in ganz besonderer Weise an und auf diese Weise könnten auch die österreichischen Nationalparks das unberührte Naturerbe für die nächsten Generationen sicher zu stellen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
Das gegenständliche
Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder
auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der
Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz
umzusetzen wären.
Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von ÖVP und F abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:
ANTRAG
AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG
der Abgeordneten Pirklhuber
betreffend 062537/EU XXII. GP betreffend nächste Schritte bezüglich GVO im Hinblick auf die Grundsatzdebatte des Rates (Umwelt) am 2. Dezember 2005
Obwohl auf EU-Ebene weder die Koexistenzmaßnahmen noch die Haftungsprobleme im Zusammenhang mit der Agro-Gentechnik gelöst sind, werden in der Europäischen Union laufend gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zum Anbau, Import, zur Verarbeitung, als Futter- und Lebensmittel zugelassen. Die Risikobewertung wird von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) durchgeführt, wobei diese sich im wesentlichen auf die Unterlagen der Zulassungswerber stützt und die Stellungnahmen der zuständigen Behörden der Mitgliedsländer kaum berücksichtigt. Da die potentiellen Risiken der GVO-Technologie keinesfalls ausreichend erforscht sind, haben einige EU-Mitgliedsländer (darunter auch Österreich) nationale Importverbote erlassen.
Da insbesondere mit dem WTO-Zwischenbericht im Zusammenhang mit der Klage USA, Kanada und Argentinien gegen die EU zu erwarten ist, dass eine EU-weite Orientierungsdebatte im Zusammenhang mit der Agro-Gentechnik stattfinden wird, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Antrag
auf Stellungnahme
gemäß Art 23e Abs 2 B-VG
Der Ausschuss wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht,
1. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Lebensmittelagentur dahingehend reformiert wird, dass eine unabhängige GVO-Risikoforschung etabliert werden kann und alle vorgebrachten Bedenken von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung berücksichtigt sowie allenfalls auch geeignete unabhängige Laboratorien zur Wiederholung von Toxizitäts- und Fütterungsstudien herangezogen werden
2. auf die EU-Kommission einzuwirken, dass diese keine Zulassungen ausspricht, wenn im zuständigen Ministerrat die einfache Mehrheit für die Zulassung eines GVO-Produktes nicht erreicht wird
3. sich für EU-weit gültige, rechtliche Rahmenbedingungen zur Errichtung von Gentechnikfreien Regionen einzusetzen.
Formeller Hinweis
gem. § 31d
Abs. 3 GOG:
Diese
Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw.
auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der
durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.