V-16 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Mittwoch, 15. Februar 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXII. Gesetzgebungsperiode                Mittwoch, 15. Februar 2006

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.)

RAT 16065/05

Jahresprogramm des Rates für 2006

(65701/EU XXII.GP)

 

2.)

RAT 14268/05

Nächste Schritte bezüglich GVO im Hinblick auf die Grundsatzdebatte des Rates (Umwelt) am 2. Dezember 2005

(62537/EU XXII.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf der Tagesordnung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheit der Europäischen Union standen das Jahresprogramm des Rates für 2006 sowie die weitere Vorgangsweise im Hinblick auf gentechnisch veränderte Organismen.

 

Da den Abgeordneten diesmal keine VertreterInnen der Bundesregierung aufgrund anderweitiger Verpflichtungen im Zuge des EU-Vorsitzes zur Verfügung standen, sondern hohe Beamte der zuständigen Ressorts Auskunft gaben, kam es am Beginn des Ausschusses zu einer Geschäftsordnungsdebatte. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) anerkannte zwar die Kompetenz der Beamten, hielt aber fest, dass dies heute kein Präzedenzfall sein dürfe. Dem schloss sich Abgeordneter Caspar Einem (S) prinzipiell an, bestätigte aber, dass die SPÖ auf Grund der terminlichen Engpässe die Absage der MinisterInnen akzeptiert habe. Der Vorsitzende des Ausschusses, Abgeordneter Werner Fasslabend (V), teilte ebenfalls diese Auffassung, wies jedoch nochmals auf die außerordentliche Situation hin.

 

 

 

TOP 1

Jahresprogramm des Rates für 2006

 

Die Mitglieder des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheit der Europäischen Union diskutierten zunächst das Jahresprogramm des Rates für 2006 und nahmen die Gelegenheit wahr, sich sehr ausführlich mit den Schwerpunkten, Zielen und Aktivitäten der österreichischen Ratspräsidentschaft auseinanderzusetzen. Grundlage dafür bot das vom österreichischen und künftigen finnischen Vorsitz vorgelegte Programm sowie detaillierte Ausführungen durch den stellvertretenden Sektionschef Dr. Scheide sowie durch Botschafter Dr. Heiss.

 

Stellvertretender Sektionschef Scheide ging zunächst auf die vergangenen sechs Wochen ein, die auch von Ereignissen geprägt waren, die man nicht vorhersehen konnte. Scheide nannte in diesem Zusammenhang die Gaskrise, bei der es der Präsidentschaft in der Rolle des Vermittlers und im Zusammenwirken mit der Kommission gelungen sei, innerhalb von drei Tagen die Gaslieferungen zu sichern. Neben dem Wiederaufflackern der Kämpfe in Nepal hätten die Präsidentschaft bisher insbesondere die Ereignisse im Nahen und Mittleren Osten, die Erkrankung des israelischen Ministerpräsidenten Sharon und die Wahlen in den Palästinensergebieten mit ihrem unerwarteten Ausgang beschäftigt. Auch die Wiederaufnahme der Atomforschung und die Anreicherung von Uran im Iran sei ein wesentliches Thema für die Ratspräsidentschaft, und die Außenministerin habe deshalb auch lange Gespräche mit ihrem iranischen Amtskollegen geführt. Im Zuge des so genannten Karikaturenstreites seien in enger Abstimmung mit der Kommission und Javier Solana eine Reihe von Maßnahmen gesetzt worden. Dieses Thema werde angesichts der grundlegenden Fragen, die dabei aufgeworfen werden, weiterhin Schwerpunkt der Präsidentschaft sein.

 

Österreich verstehe seine Präsidentschaft in erster Linie als ein "Service an Europa", unterstrich Scheide, und agiere auch dementsprechend. Als horizontale Themen stünden daher die Förderung von Beschäftigung und Wachstum in Europa, die Absicherung des spezifischen europäischen Lebensmodells in einer globalisierten Welt, die Festigung des Vertrauens der BürgerInnen in das europäische Projekt und die Rolle Europas als starker und verlässlicher Partner in der Welt im Vordergrund.

 

Nachdem es im Dezember gelungen sei, unter den Staats- und Regierungschefs eine Einigung über die finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 zu erreichen, gehe es nun darum, diesen Vorschlag in eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Kommission und Europäischem Parlament umzugießen. Die Kommission habe dazu am 1. Februar einen Vorschlag vorgelegt, in dem sowohl die Eckpfeiler des Europäischen Rates als auch jene des Europäischen Parlaments berücksichtigt seien. Dennoch seien Wünsche offen geblieben, sagte Scheide.

 

Österreich gehe es insbesondere auch um die Dynamisierung der Zukunftsdebatte. Dies könne, so die österreichische Auffassung, nur dann gelingen, wenn sich die EU nicht nur mit dem Verfassungsvertrag als solchen auseinandersetze, sondern die Frage stelle, welches Europa wir eigentlich wollen. Diese Debatte brauche Geduld und Behutsamkeit, merkte Scheide an und zeigte sich skeptisch gegenüber Vorschlägen, Einzelteile aus dem Verfassungsvertrag herauszunehmen.

 

Botschafter Heiss ergänzte, dass der Rat im Juni im Zeichen der Zwischenbilanz dieser Debatte um die Zukunft Europas stehen werde. Vorher werde dazu eine Konferenz in Salzburg abgehalten. Am 18. und 19. April werde in St. Pölten eine Subsidiaritätskonferenz stattfinden, das Europäische Parlament werde am 9. Mai mit den nationalen Parlamenten über die Zukunft Europas diskutieren. Auch er betonte die Notwendigkeit, sich zum jetzigen Zeitpunkt weniger um den Text des Verfassungsvertrages, sondern vielmehr um das Umfeld zu kümmern. Eine wesentliche Etappe könnte geschafft werden, wenn man über die Dienstleistungsrichtlinie Konsens erzielt. Die österreichische Präsidentschaft wolle vor allem einen Prozess in Gang setzen, damit ab 2007 konkrete Linien vorgegeben werden können.

 

Schließlich informierte Sektionschef Scheide die Abgeordneten über die neuesten Entwicklungen im Erweiterungsprozess und auf dem Westbalkan. Bulgarien und Rumänien stünden im Endspurt des Beitrittsprozesses. Beide Länder müssten die verbliebene Zeit jedoch für ausstehende Reformen nützen, um die Verschiebung des Beitritts um ein Jahr zu vermeiden. Die Kommission werde dazu im Mai Stellung nehmen. Was die Türkei und Kroatien betreffe, prüfe die Kommission derzeit den Rechtsstand beider Länder mit der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Dieser Prozess werde bis Herbst 2006 dauern, meinte Scheide.

 

Ein zentrales Thema für die österreichische Ratspräsidentschaft stelle der Westbalkan dar. Die Erwartungen dieser Region an Europa seien sehr hoch, und man werde diesen nur dann gerecht werden können, wenn sich Europa im Kosovo sowie in Serbien und Montenegro als starker Partner erweise.

 

Scheide beendete sein Statement mit dem Hinweis auf die Vogelgrippekonferenz in Peking, wo es seitens der EU eine Finanzzusage in der Höhe von 215 Mill. € gegeben habe. Die strategischen Überlegungen müssten aber nun weitergehen.

 

Botschafter Heiss konzentrierte sich bei seinen Ausführungen auf das Thema Wachstum und Beschäftigung. Dabei, so Heiss, gehe es um vier wichtige Politikfelder: So soll der Anteil von Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP angehoben werden, wobei Österreich gut unterwegs sei. Besonderes Augenmerk wolle man den kleinen und mittleren Unternehmen schenken, da es dort ein besonderes Potenzial für neue Arbeitsplätze gebe. Für diesen Wirtschaftszweig sei es notwendig, durch Reduktion des bürokratischen Aufwandes, durch einen Zugang zum Kapitalmarkt und einen verbesserten Austausch von Informationen auf dem Gebiet der angewandten Forschung ein besseres Umfeld zu schaffen. Hinsichtlich des Arbeitsmarktes werde man sich vor allem jungen Menschen mit geringen Qualifikationen sowie den Problemen älterer Menschen und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zuwenden.

 

Heiss unterstrich auch die Notwendigkeit, die europäische Energiedebatte breiter als bisher zu führen. Bisher habe man sich lediglich auf den Binnenmarkt und auf den Klimaschutz konzentriert, in Zukunft wäre es erforderlich, sich auch mit der Frage diversifizierter Träger, erneuerbarer Energien und Investitionen in Netze und Produktionen zu befassen. Die Kommission schätze, dass bis ca. 2020 Investitionen in der Höhe von 600 Mrd. € notwendig sein werden, sagte Heiss. Die Kompetenz auf dem Energiesektor liege zwar bei den Mitgliedstaaten, dennoch sei es wünschenswert, gemeinsame Ziele zu entwickeln.

 

In der Diskussion gingen die Abgeordneten auf zahlreiche Fragen ein. Der Vorsitzende des Ausschusses, Abgeordneter Werner Fasslabend (V), merkte zunächst grundsätzlich an, dass angesichts der gewaltigen Probleme kein Land mehr in der Lage sei, diese allein zu lösen. Das zeigten nicht nur die politischen Konflikte, sondern auch die Entwicklungen auf dem Sektor der Energie und der Wirtschaft sowie die demographische Entwicklung. Er habe erstmals das Gefühl, dass Themenschwerpunkte gesetzt werden, die auch den Menschen wichtig seien. Fasslabend nannte in diesem Zusammenhang die Balance zwischen europäischem Sozialmodell, wirtschaftlicher Dynamik und Nachhaltigkeit und begrüßte gleichzeitig die Parallelität zwischen Rat und Kommission, die in der Verfassungsdebatte und im so genannten Lissabon-Prozess festzustellen sei. Offensichtlich entstehe hier etwas "Runderes", zeigte sich Fasslabend zuversichtlich. Er appellierte daher, diese Linie beizubehalten und noch stärker herauszustreichen, damit eine europäische Linie entstehen könne, unabhängig von der jeweiligen Präsidentschaft.

 

Auch Abgeordneter Caspar Einem (S) hielt die Festigung des Vertrauens in die EU für notwendig, fragte aber, welche konkreten Schritte vorgesehen seien. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) zeigte sich froh darüber, dass die österreichische Präsidentschaft nicht beabsichtige, einzelne Teile aus der Verfassung heraus zu brechen, und Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) unterstrich die Notwendigkeit eines einheitlichen Auftritts Europas nach außen. Die Integration in der EU schreite sehr schnell, oft zu schnell voran, Europa gelinge es aber nicht, mit einer Sprache zu sprechen, sagte sie. Dazu stellte Sektionschef Scheide fest, die Verfassung würde eine Handhabe bieten, um die europäische Linie und eine einheitliche Außenpolitik zu stärken. Botschafter Heiss glaubte, dass eine Einigung über den Haushalt und die Dienstleistungsrichtlinie Vertrauen schaffen könnte, da damit die Funktionsfähigkeit der Union unter Beweis gestellt würde.

 

Des öfteren wurde von den Abgeordneten die Energiefrage angesprochen. So erkundigte sich Abgeordneter Caspar Einem (S), ob daran gedacht sei, die Rahmenbedingungen für Investitionen und Reservehaltung neu zu überlegen. Die Liberalisierung habe nämlich die Neigung zu Investitionen eher reduziert, so sein negativer Befund. Auch Abgeordneter Werner Fasslabend (V) hielt neue Weichenstellungen für notwendig. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) machte sich für die Unterstützung erneuerbarer Energien stark und meinte, dass beim Ausbau erneuerbarer Energien weniger Investitionen in die Netze nötig seien. Dazu erläuterte Botschafter Heiss, dass die genannten 600 Mrd. € Investitionen einem Grünbuch der Kommission entnommen seien und darin Investitionen in erneuerbare Energien mit eingeschlossen seien. In Zukunft werde man sich vor allem näher mit der Vorratshaltung und mit der Sicherung der Infrastruktur beschäftigen müssen. Grundsätzlich werde der Klimaschutz im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie ein Thema beim Gipfel im Juni sein, sagte Heiss.

 

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) thematisierte die Frauenbeschäftigung und übte Kritik, dass ein Großteil der Frauen nur Teilzeit arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist. Auch Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) ging auf die Situation des Arbeitsmarktes ein, der durch einen starken Verdrängungswettbewerb und einen Druck auf die Löhne geprägt sei. Obwohl die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerpunkt jeder Regierung sei, gebe es eine starke Abwärtsentwicklung, so Rosenkranz. Es stiegen aber nicht nur die Arbeitslosenzahlen, sondern auch die Zahl der Beschäftigten steige. Dazu komme auf Grund der demographischen Situation ein weiteres Strukturproblem. Die Abgeordnete zeigte sich skeptisch gegenüber der Dienstleistungsrichtlinie und meinte, österreichische Arbeitsplätze würden kaum durch eine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes gesichert oder geschaffen werden können. Dazu hielt Botschafter Heiss unter Hinweis auf seine einleitende Stellungnahme fest, man müsse ein Umfeld schaffen, das zu beschäftigungswirksamen Investitionen anrege. Die Kompetenzen lägen jedoch bei den Mitgliedstaaten.

 

Von Abgeordnetem Roderich Regler (V) wurde nochmals kurz das Thema Erweiterung sowie die Ausdehnung der Eurozone gestreift. Botschafter Heiss antwortete unter Hinweis auf seine einleitenden Bemerkungen dazu, dass es keine darüber hinausgehenden Initiativen gebe. Was Probleme zwischen Kroatien und Slowenien betreffe, so sei man mit beiden Ländern in ständigem und gutem Kontakt. Als frühesten Zeitpunkt für die Einführung des Euro in Slowenien nannte er das Jahr 2007.

 

Angesprochen auf die Ereignisse im Nahen und Mittleren Osten von den Abgeordneten Caspar Einem (S) und Ulrike Lunacek (G) hielt Sektionschef Scheide zunächst fest, dass es nach dem für alle überraschenden Wahlausgang in Palästina zahlreiche Stellungnahmen seitens der EU gegeben habe und auch der Außenministerrat habe sich eingehend mit dem Thema beschäftigt. Das Problem sei, so Scheide, dass die Hamas auf der Terrorliste stehe, weshalb man auf EU-Seite und im Nahost-Quartett Bedingungen für die Zusammenarbeit mit einer von der Hamas geführten Regierung formuliert habe. Diese beträfen die Anerkennung des Existenzrechts Israels, den Gewaltverzicht und die Anerkennung der bisherigen Fortschritte im Oslo-Prozess. Die Road-Map stelle auch weiterhin ein wichtiges Instrumentarium dar, sagte Scheide, sein Optimismus sei jedoch begrenzt. Jedenfalls halte er in dieser schwierigen Situation Unilateralismus für nicht gangbar. Lösungen müssten von allen Streitparteien akzeptiert werden. Die EU sei vor allem um Hilfeleistungen für die palästinensische Bevölkerung bemüht.

 

Hinsichtlich des Westbalkans, auf den die Abgeordneten Roderich Regler (V), Caspar Einem (S) und Ulrike Lunacek (G) eingegangen waren, sagte Scheide, man sei mit dem EU-Vermittlungsteam in ständigem Kontakt. Die Frage von Assoziierungsabkommen werde sich sicherlich stellen. Zur Frage der Visa-Erleichterungen, für die sich Abgeordnete Lunacek interessiert hatte, habe die EU-Kommission eine Mitteilung bezüglich Westbalkan veröffentlicht.

 

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) erkundigte sich auch, ob die Präsidentschaft vorhabe, in die Schlussfolgerungen die Feststellung aufzunehmen, dass Atomwaffen kein Mittel der Politik seien. Die atomare Aufrüstung Frankreichs hielt sie für äußerst problematisch. Die EU selbst verfüge über keine Atomwaffen, daher könne dies auch kein Thema in den Schlussfolgerungen sein, reagierte Scheide, gab aber der Abgeordneten in ihrer Einschätzung recht.

 

Scheide nahm auch zur Frage des Gefangenenlagers Guantanamo Stellung, nachdem Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) auf einen Bericht der UNO eingegangen ist, in dem die Schließung des Lagers verlangt wird. Er gehe davon aus, dass dieses Thema beim Gipfel mit den USA angesprochen werde. Scheide hielt aber grundsätzlich fest, dass die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten eine zentrale Frage darstelle, um auf internationaler Ebene Fortschritte zu erzielen.

 

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) hatte in ihrer Wortmeldung auch die Wichtigkeit der Meinungs- und Medienfreiheit unterstrichen, und appellierte an die Präsidentschaft, dafür zu sorgen, dass alle JournalistInnen bei Pressekonferenzen zugelassen würden, egal, was sie fragen könnten. Die Abgeordnete replizierte damit auf einige Vorfälle im Zusammenhang mit Treffen mit russischen und chinesischen Politikern. Scheide meinte dazu, im konkreten Fall anlässlich des Besuchs des chinesischen Außenministers sei ein Journalist nicht aus politischen Gründen abgewiesen worden, sondern aus Sicherheitsgründen, was sich im nachhinein als ein bedauerliches Versehen herausgestellt habe. Beim Treffen mit Russland würden alle Journalisten zugelassen, versicherte er.

 

Seitens der Parlamentsdirektion ging Botschafter Wintoniak auf eine Bemerkung der Abgeordneten Ulrike Lunacek (G) bezüglich der geplanten Subsidiaritätskonferenz am 18. und 19. April in St. Pölten ein. Diese werde gemeinsam von Bundeskanzleramt, Parlament und Land Niederösterreich organisiert. Als Themenschwerpunkte seien vorgesehen: Länder und Kommunen in der EU, Parlamente und Subsidiaritätsprüfung, Better regulations. Dazu seien auch Abgeordnete des Europäischen Parlaments sowie die Klubs im Verhältnis 15:15:5:5 eingeladen. Diese könnten selbstverständlich weitere EU-Abgeordnete ihrer Fraktionen nominieren.

 

 

Im Zuge der Sitzung nahmen die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und F auch einen Antrag auf Ausschussfeststellung betreffend Menschenrechte in Lateinamerika an, der von den Abgeordneten Roderich Regler (V) und Barbara Rosenkranz (F) vorgelegt wurde.

 

Darin wird unter anderem auf den einstimmigen Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung Bezug genommen. Die Abgeordneten gehen davon aus, dass die Bundesministerin für Auswärtige Angelegenheiten im Konsens mit den europäischen Partnern sicherstellen wird, dass die vielfältigen Kontakte mit lateinamerikanischen Staaten auf Grund der Schwerpunktsetzung während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft auch dafür genutzt werden, menschenrechtliche Fragen entsprechend zu thematisieren und mit Nachdruck zu vertreten.

 

Keine Mehrheit fand jedoch der Antrag auf Stellungnahme, eingebracht von den Abgeordneten Petra Bayr, Caspar Einem (beide S) und Ulrike Lunacek (G) betreffend Thematisierung der Frauenmorde in Mexiko und Guatemala sowie der Freilassung von Ingrid Betancourt im Rahmen des EU-Lateinamerikagipfels während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft durch die EU-Ratsvorsitzende Dr. Plassnik.

 

Abgeordnete Petra Bayr (S) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass das Thema Menschenrechte erst auf der vorletzten Seite des Rahmenprogramms zu finden sei. In Mexiko und Guatemala würden hunderte Frauen ermordet und entführt, die Behörden seien extrem säumig, die Hilfsorganisationen würden behindert. Bayr meinte daher, dass es der österreichischen Präsidentschaft gut anstehen würde, sich dieses Themas anzunehmen. Grundsätzlich stellte sie fest, dass, wie in den anderen Fällen auch, beim kommenden Lateinamerika-Gipfel vor allem wirtschaftspolitische Fragen im Vordergrund stünden und Menschenrechte nur am Rande behandelt würden. Das sei ein inakzeptables Ungleichgewicht. Auf die Bemerkung von Sektionschef Scheider, der geplante Lateinamerikagipfel sei sicherlich Anlass, für die Probleme öffentliches Bewusstsein zu schaffen, meinet Bayr, in Lateinamerika gebe es so viele Probleme, wie die Ausbeutung der Menschen durch Großkonzerne, Patentierung von Nahrungsmittel, ungerechte Landrechte, Entrechtung indigener Völker, Demokratiedefizit, Abholzung des Regenwalds etc., die nicht auf einer Konferenz gelöst werden könnten. Daher halte sie es für richtig, sich auf ein Thema zu konzentrieren.

 

Der Antrag wurde von Abgeordnetem Peter Schieder (S) unterstützt, indem er darauf hinwies, dass dieser der einheitlichen Linie im Europarat entspreche, der auch die österreichischen Delegierten zugestimmt hätten.

 

Die Abgeordneten Roderich Regler und Werner Fasslabend (beide V) teilten die Auffassung, dass es sich dabei um außerordentlich wichtige Fragen handle. Daraus einen Antrag auf Stellungnahme zu machen, hielten sie jedoch für problematisch, da es sich um Einzelfälle handle. Außerdem sei die EU-Ratsvorsitzende zur Überparteilichkeit verpflichtet. Menschenrechtsverletzungen in Südamerika würden auch in anderen internationalen Organisationen diskutiert, weshalb man die nötige Flexibilität brauche, auf deren Beschlüsse zu reagieren. Die Ausschussfeststellung sei daher der bessere Weg, weil sie umfassender sei. Dem widersprach Abgeordnete Ulrike Lunacek (G), die meinte, in dieser stünden nur Selbstverständlichkeiten. Der Vorschlag der Abgeordneten Peter Schieder und Kai Kan Krainer (beide S), den Text des Antrags auf Stellungnahme als Ausschussfeststellung einzubringen, um die formalen Bedenken auszuräumen, fand keine ausreichende Unterstützung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und F mehrheitlich angenommen:

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

betreffend Menschenrechte in Lateinamerika

 

 

 

Der Unterausschuss wolle beschließen:

 

 

Ausschussfeststellung

 

Der Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

 

 

 

 

Der Unterausschuss beschließt weiters im Sinne des § 39 GOG, dass diese Ausschussfeststellung der auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen beigefügt und als Kommuniqué veröffentlicht wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ und der Grünen auf Stellungnahme wurde von ÖVP und F abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gem. Art 23 e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr, Caspar Einem, Ulrike Lunacek

 

betreffend Thematisierung der Frauenmorde in Mexiko und Guatemala sowie der Freilassung von Ingrid Betancourt im Rahmen des EU-Lateinamerikagipfels während der Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft durch die EU-Ratsvorsitzende Dr. Plassnik

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15. Februar 2006

 

 

 

Am 11. und 12. Mai 2006 findet im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft der EU-Lateinamerika-Gipfel in Wien statt. Dabei soll auch die Menschenrechtsproblematik angesprochen werden. Zwei konkrete Problemfelder – nämlich die zahlreichen ungeklärten Morde an Frauen in Mexiko und Guatemala sowie die zahlreichen Geiselnahmen in Kolumbien (wobei die Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt die bekannteste Geisel ist) - sollten dabei nicht vergessen werden.

 

Ungeklärte Frauenmorde in Mexiko und Guatemala

 

In Ciudad Juárez im nordmexikanischen Bundesstaat Chihuahua wurden seit 1993 mehr als 400 Frauen und Mädchen bestialisch ermordet, weitere 400 bis 500 sind verschwunden. Ähnliche Fälle tauchen seit 1999 auch in Chihuahua-Stadt auf. Opfer sind zumeist arme, zumeist junge Frauen, die auf der Suche nach Arbeit in den Grenzgürtel zu den USA gezogen sind. Menschenrechts- und Opferorganisationen betonen immer wieder, dass diese Morde auch einen sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund haben. Denn im Norden Mexikos sind zahlreiche sog. Maquilas angesiedelt – Billiglohn-Fabriken, die für den Export produzieren. Mit dem Zuzug von Arbeitskräften, meist Frauen, nahmen die sozialen Probleme zu. Der illegale Handel mit Menschen und Drogen blüht, das Drogenkartell von Juárez ist eines der größten der Welt. Dies schafft einen Zustand der Gesetzlosigkeit, in dem die kriminellen Organisationen enge Kontakte zu lokalen Politikern und Wirtschaftsführern pflegen. Deshalb wohl sind die meisten Frauenmorde („Feminicidios“) nicht aufgeklärt, auch wenn es in letzter Zeit auf Grund der Initiative des Europarates diesbezügliche Bemühungen gibt.

 

Ein ähnliches Bild bietet sich in Guatemala. Auch hier wurden und werden hunderte Frauen ermordet – neben der traditionell unterprivilegierten Position von Frauen ist es das vorherrschende Klima der Gewalt, das sich seit dem Ende des 36 Jahre dauernden Bürgerkrieges nicht geändert hat. Im Gegenteil: Seit 2000 steigt die Zahl der ermordeten Frauen an. Amnesty International spricht von 1188 ermordeten Frauen und Mädchen zwischen 2001 und Mitte 2004. Opfer sind v. a. Mestizinnen, also wieder die Ärmsten. 

 

Die zuständigen Behörden in beiden Ländern unternehmen bis heute noch immer zu wenig zur Prävention weiterer Gewaltverbrechen. Auch wurden die bereits verübten Verbrechen zum allergrößten Teil nicht aufgeklärt bzw. wurden fragwürdige Verurteilungen ausgesprochen.

 

Viele Menschen haben sich gemeinsam mit Amnesty International, des Europarates und zahlreichen anderen Organisationen in den vergangenen Jahren für die Aufklärung der Morde, die Bestrafung der Täter und für Prävention eingesetzt. Trotz einiger positiv zu bewertender Maßnahmen herrscht aber weiterhin massiver Handlungsbedarf.

 

Freilassung von Ingrid Betancourt und anderer Entführter in Kolumbien

 

Am 23. Februar 2002 wurde die Präsidentschaftskandidatin der Grünen Partei, Ingrid Betancourt, in Kolumbien entführt. Sie gilt als eine der wenigen profilierten Politikerinnen Kolumbiens.

 

Der Kampf um das Leben von Ingrid Betancourt ist inzwischen auch deshalb zu einer international beachteten Kampagne geworden, weil die Entführte auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt. Ingrid Betancourt ist zu einer Symbolfigur für die kolumbianische Tragödie geworden. Inzwischen haben ihr mehr als 100 Städte – unter anderem Paris, Brüssel, Dublin, Rom und Bogota – die Ehrenbürgerwürde verliehen. Europäische und lateinamerikanische Intellektuelle schlugen sie für den Friedensnobelpreis vor.

 

Allgemeine Zielsetzung ist, dass Ingrid Betancourt endlich zusammen mit anderen Gefangenen der Guerilla gegen 400 FARC-Kämpfer, die sich in der Gewalt der Kolumbianischen Armee befinden, ausgetauscht wird. Das fordern ihre Familie und ihre SympathisantInnen gleichermaßen. Doch die Regierung Uribe demonstriert Härte, der Ton zwischen Regierung und Rebellen hat sich wieder verschärft. Eine rasche Lösung ist im Wahljahr 2006 nicht zu erwarten.

 

Am 23. Februar 2006 wird es auch in Europa Gedenkveranstaltungen anlässlich des vierten Jahrestages der Entführung geben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

Die EU-Ratsvorsitzende Dr. Ursula Plassnik wird ersucht, im Rahmen des EU-Lateinamerikagipfels während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft sowohl die Straflosigkeit rund um die Frauenmorde in Mexiko und Guatemala als auch die Freilassung von Ingrid Betancourt und anderer Entführter in Kolumbien zu thematisieren, sowie die betreffenden Regierungen um konkrete Lösungsvorschläge zu ersuchen und damit zur Lösung dieser Menschenrechtsprobleme einen Beitrag zu leisten.

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

TOP 2

Gentechnik

 

Der Ausschussmitglieder bekräftigten dabei erneut die kritische Haltung der Parlamentsfraktionen zur Gentechnik. In der Debatte über die nunmehr auf EU-Ebene im Gefolge des WTO-Panels zu treffenden Maßnahmen steckten die Parteien ihre bereits im gestrigen Landwirtschaftsausschuss geäußerten Standpunkte in Sachen Gentechnik ab. So wurde die Bundesregierung mit V-F-Mehrheit aufgefordert, im Sinne des gestrigen Ausschussbeschlusses den gentechnikfreien Anbau in Österreich abzusichern. Weiter gehende Vorstöße der Opposition, so auch ein Antrag der SPÖ auf Etablierung der Nationalparks als gentechnikfreie Zonen, fanden wie schon gestern keine Mehrheit. 

 

Eingangs der Debatte skizzierte Sektionschef Andrä Rupprechter die aktuelle Situation in der EU und erinnerte an die überwiegend vorherrschende Kritik einer Mehrheit von EU-Mitgliedstaaten an der Begutachtungspraxis der Europäischen Lebensmittelbehörde und an der Zulassung von GVO insgesamt. Diese Praxis basiere aber auf dem derzeitigen Regelwerk der EU, das im wesentlichen aus der Freisetzungsrichtlinie sowie aus Verordnungen betreffend gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO besteht. Aus österreichischer Sicht fehlen klare Regelungen über die Frage des Saatgutes sowie die Koexistenz mit dem biologischen Landbau, gab Rupprechter zu bedenken. Auch die WTO habe in ihrem Zwischenbericht im Zusammenhang mit der Klage der USA, Kanadas und Argentiniens die Vorgangsweise der EU als inkonsistent betrachtet, das bestehende Regelwerk sei aber nicht Gegenstand dieses Panels gewesen.

 

Österreich werde, wie Rupprechter berichtete, seine Präsidentschaft nützen, um die Frage der Gentechnik intensiv im Rat der Umweltminister und im Rat der Landwirtschaftsminister zu behandeln. Überdies sei für 4. bis 6. April eine Gentechnik-Konferenz in Wien anberaumt, an der ExpertInnen und ParlamentarierInnen, insbesondere auch die LandwirtschaftssprecherInnen der Parlamentsfraktionen, teilnehmen werden.

 

Abgeordneter Johannes Schweisgut (V) knüpfte an den in der gestrigen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses beschlossenen Entschließungsantrag der Regierungsparteien betreffend Erhaltung des gentechnikfreien Anbaus an und betonte, seine Fraktion sei zuversichtlich, dass Landwirtschaftsminister Pröll an der Gentechnik-kritischen Haltung auch weiterhin festhalten werde.

 

Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde eine von den Abgeordneten Johannes Schweisgut (V) und Klaus Wittauer (F) beantragte Ausschussfeststellung angenommen, in der der Ausschuss davon ausgeht, dass die Bundesregierung die Standpunkte des genannten Entschließungsantrages (759/A[E]) auch den von Österreich vertretenen Positionen in den EU-Institutionen zu Grunde legen werde.

 

Diese bloße Ausschussfeststellung war dem Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) zu wenig. Er forderte in einem Antrag auf Stellungnahme die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Reform der Europäischen Lebensmittelagentur einzusetzen, sodass eine unabhängige GVO-Risikoforschung und die Berücksichtigung aller Bedenken von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung ermöglicht wird. Darüber hinaus verlangte Pirklhuber auch Initiativen der Bundesregierung für EU-weit gültige rechtliche Rahmenbedingungen zur Errichtung von gentechnikfreien Regionen.

 

Abgeordneter Jan Krainer (S), der den Antrag der Grünen unterstützte, kam auf die Initiative seiner Fraktion auf rechtliche Sicherstellung der Gentechnik-Freiheit der Nationalparks zurück, die er als ersten Schritt wertete, gentechnikfreie Zonen zu etablieren.

 

Gesprächsbereit in der Frage der Nationalparks zeigte sich Abgeordneter Klaus Wittauer (F). Er meinte, in diesem Bereich sollte man ein Zeichen setzen, und bekräftigte sein Bestreben, bis zur nächsten Nationalratssitzung eine gemeinsame Initiative aller vier Fraktionen auszuarbeiten. Das Bekenntnis zu einem gentechnikfreien Österreich sollte gerade bei sensiblen Zonen wie den Nationalparks besondere Priorität haben, stand für ihn fest.

 

Bei der Abstimmung blieb der Antrag der SPÖ in der Minderheit, auch die Initiative der Grünen wurde abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Ausschussfeststellung wurde von ÖVP und F mehrheitlich beschlossen:

 

 

 

Ständiger Unterausschuss des Hauptausschusses

in Angelegenheiten der Europäischen Union

15. Februar 2006

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Ausschussfeststellung:

zu TOP 2 betreffend GVO

 

 

Der ständige Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung die im Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft des Nationalrates am 14. Februar 2006 zu 759/A(E) betreffend die Erhaltung des GVO (gentechnisch veränderten Organismen)-freien Anbaus in der österreichischen Landwirtschaft niedergelegten Grundsätze auch der von Österreich vertretenen Position in den Institutionen der EU zugrunde legen werden.

 

Der Unterausschuss beschließt weiters im Sinne des § 39 GOG, dass diese Ausschussfeststellung der auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen beigefügt und als Kommuniqué veröffentlicht wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender SPÖ-Antrag auf Stellungnahme wurde vom ÖVP und F abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr. Einem, Dr. h.c. Schieder, Gradwohl, Krainer

und GenossInnen

 

betreffend rechtliche Sicherstellung der Gentechnikfreiheit von Nationalparks in Österreich und in Europa

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15. Februar 2006

 

 

 

Österreich ist seit vielen Jahren Vorreiter im Biolandbau, die Konsumentinnen und Konsumenten in unserem Land stehen nach wie vor in sehr hohem Ausmaß gentechnisch manipulierten Lebensmitteln ablehnend gegenüber.

 

Die österreichischen Nationalparks sind nicht nur Vorzeigemodelle und Impulsgeber für den wichtigen österreichischen Tourismus, sondern auch in den Augen erholungssuchender Österreicherinnen und Österreicher in vieler Hinsicht schützenswerte Gebiete in unserem Land.

 

Unser Land erreichte in ganz Europa Anerkennung wegen seines hohen Anteils an Biolandbau und zahlreicher Teilnahme am österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft. Darüber hinaus haben wir in Österreich eine umfassende Kompetenz für modernes Managements von Nationalparks in Verbindung mit umweltschonendem Tourismus entwickelt.

 

Vor diesem Hintergrund gilt es für Österreich, die Thematik „Gentechnik“ bzw. „Biolandbau“ im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft nicht nur zu moderieren, bzw. formal abzuhandeln, sondern offensiv einen weiteren Schritt für eine eigenständige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft im besten europäischen Sinn zu tätigen.

 

In diesem Zusammenhang ist als erster Schritt unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, um die Biodiversität, bzw. die „Unberührtheit“ zumindest in bestimmten Zonen Europas sicher zu stellen. Dafür bieten sich Nationalparks in ganz besonderer Weise an und auf diese Weise könnten auch die österreichischen Nationalparks das unberührte Naturerbe für die nächsten Generationen sicher zu stellen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von ÖVP und F abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Pirklhuber

 

betreffend 062537/EU XXII. GP betreffend nächste Schritte bezüglich GVO im Hinblick auf die Grundsatzdebatte des Rates (Umwelt) am 2. Dezember 2005

 

 

Obwohl auf EU-Ebene weder die Koexistenzmaßnahmen noch die Haftungsprobleme im Zusammenhang mit der Agro-Gentechnik gelöst sind, werden in der Europäischen Union laufend gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zum Anbau, Import, zur Verarbeitung, als Futter- und Lebensmittel zugelassen. Die Risikobewertung wird von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) durchgeführt, wobei diese sich im wesentlichen auf die Unterlagen der Zulassungswerber stützt und die Stellungnahmen der zuständigen Behörden der Mitgliedsländer kaum berücksichtigt. Da die potentiellen Risiken der GVO-Technologie keinesfalls ausreichend erforscht sind, haben einige EU-Mitgliedsländer (darunter auch Österreich) nationale Importverbote erlassen.

 

Da insbesondere mit dem WTO-Zwischenbericht im Zusammenhang mit der Klage USA, Kanada und Argentinien gegen die EU zu erwarten ist, dass eine EU-weite Orientierungsdebatte im Zusammenhang mit der Agro-Gentechnik stattfinden wird, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht,

 

1.         sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Lebensmittelagentur dahingehend reformiert wird, dass eine unabhängige GVO-Risikoforschung etabliert werden kann und alle vorgebrachten Bedenken von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung berücksichtigt sowie allenfalls auch geeignete unabhängige Laboratorien zur Wiederholung von Toxizitäts- und Fütterungsstudien herangezogen werden

 

2.         auf die EU-Kommission einzuwirken, dass diese keine Zulassungen ausspricht, wenn im zuständigen Ministerrat die einfache Mehrheit für die Zulassung eines GVO-Produktes nicht erreicht wird

 

3.         sich für EU-weit gültige, rechtliche Rahmenbedingungen zur Errichtung von Gentechnikfreien Regionen einzusetzen.

 

 

 

Formeller Hinweis gem. § 31d Abs. 3 GOG:

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.