PARLAMENTARISCHE ENQUETE
“EVALUIERUNG DES ÖSTERREICHISCHEN URHEBERRECHTS
UND ERARBEITUNG VON MÖGLICHEN LÖSUNGEN, DIE SOWOHL
DIE INTERESSEN DER IM KREATIVPROZESS EINGEBUNDENEN
ALS AUCH DIE DER PRODUZENTEN WAHREN“
mit folgender T A G E S O R D N U N G statt:
Referate: je 10 Minuten
1. Hon.Prof.Dr.
Dittrich: Grundsätze des österreichischen
Urheberrechts
2. Dr.
Michel Walter: Probleme des österreichischen
Urheberrechts aus Sicht der Urheber
3. 1
Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich: Die
Wirtschaft und das Urheberrecht
4. 1
Vertreter der Bundesarbeitskammer: Urheberrecht
und Konsumentenschutz
5. Dr.
Wallentin: Das österreichische Urheberrecht
im Vergleich zur BRD
6. 1
Vertreter des VPRT (BRD): Auswirkungen des
dt. Urheberrechts auf die Produzenten
7. Univ.-Prof.Dr.
Cristina Busch: Das österreichische
Urheberrecht im europäischen Vergleich
Kurzreferate: je 7 Minuten
1. ORF
2. Rechtsanwalt
Dr. Schachter
3. Rechtsanwalt
Mag. Michael Pilz
4. IFBI
(Musikproduzenten)
5. ISPA
– Mag. Johannes Schwerter
6. Hauptverband
des österreichischen Buchhandels – Präsident Hilscher
7. Akademie
der Wissenschaften
28 Kurzreferate mit je 3 Minuten
- der
12 österreichischen Verwertungsgesellschaften,
- der
IG Autoren,
- der
Übersetzergemeinschaft,
- des
Dachverbandes der Filmschaffenden,
- der
IG Bildende Kunst,
- der
Secession,
- der
Musikergilde,
- des
konsortium.Netz.kultur,
- der
IG Freie Theater,
- der
Gewerkschaft Kunst, Medien, Freie Berufe,
- des
Verbandes der Sprecher und Darsteller,
- der
IG Architektur,
- der
IG Kultur Österreich,
- des
music information center austria – Peter Rantasa,
- des
Verbandes Österreichischer Zeitungen,
- eines
Vertreters der Österreichischen Musikuniversitäten und
- eines
Vertreters der Gewerkschaft Druck und Papier
Anschließend Diskussion
(Für die Teilnehmer sowie auch für
Abgeordnete gilt eine Redezeitbeschränkung von maximal 5 Minuten pro
Wortmeldung)
Teilnehmerkreis:
1. die
Referenten
2. Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer
3. Staatssekretär
im Bundeskanzleramt Franz Morak
4. 26 Abgeordnete zum
Nationalrat im fraktionellen Verhältnis 12 : 10 : 2 : 2
5. 7
Bundesräte im fraktionellen Verhältnis 3 : 2 : 1 : 1
6. 6
Experten, die von den Fraktionen im Verhältnis von 2 : 2 : 1 : 1 nominiert werden
7. je
3 Vertreter des Bundeskanzleramtes sowie des Bundesministeriums für Justiz
8. je
2 Vertreter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
der
Wirtschaftskammer Österreich sowie der Bundesarbeitskammer
Öffentlichkeit:
Gemäß § 98a Abs. 2 GOG NR soll die Enquete für Medienvertreter
zugänglich sein.
Vorsitz:
Die Obfrau des Justiz- sowie die Obfrau des Kulturausschusses des
Nationalrates abwechselnd mit den Stellvertretern
[Die
Personenbezeichnungen beziehen sich auf Vertreter männlichen und weiblichen
Geschlechts.]
Wien, 2003 09 25
Dr.
Andreas K h o l
Präsident
A v i s o
Diese Sitzung wird von
9.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17 Uhr abgehalten werden.