13/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.10.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Novellierung des Entwicklungshelfergesetzes

 

 

Die Entsendung von Fachkräften und ExpertInnen im Rahmen der Aufgabengebiete der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ist nach wie vor ein unentbehrlicher Teil der österreichischen EZA. Das betrifft nicht nur deren Leistungen in den Ländern selbst, sondern darüber hinaus auch deren Rolle als MultiplikatorInnen in Österreich, die nach ihrer Rückkehr Wissen und Wertehaltungen vermitteln und damit zu einem größeren Verständnis über die sog. Entwicklungsländer sowie die positive Rolle der Entwicklungszusammenarbeit  beitragen können.

 

Die Personalentsendung ist somit ein wichtiger, in das Gesamtkonzept der Österreichischen EZA einzubettender Teil der Kooperation mit den Partnerländern.

 

Die gesetzliche Grundlage der Personalentsendung ist immer noch das  „Entwicklungshelfergesetz“ aus dem Jahr 1983. Dieses ist nicht nur in sozialrechtlicher Hinsicht dringend zu novellieren, sondern auch den heutigen Erfordernissen des Personaleinsatzes anzupassen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Vorschlag für die Novellierung des „Entwicklungshelfergesetzes“ (BGBl. NR. 574/1983) vorzulegen. Die Novellierung soll sowohl die sozialrechtlichen Komponenten als auch das geänderte Aufgabenprofil der EntwicklungshelferInnen den heutigen Gegebenheiten anpassen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.